Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
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Nr. 25<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
195/2<br />
Eigentümer:<br />
Kratzmann<br />
Einwendung:<br />
Das Grundstück besteht zu ca. 30 % aus einer Hanglage, der Rest kann als<br />
eben bezeichnet werden. Im derzeit noch rechtswirksamen BBPL ist die Hangfläche<br />
als Grünzug ausgewiesen und dient dazu, dass die Hangfläche von einer<br />
Bebauung ausgeschlossen werden soll.<br />
Im Entwurf zum neuen BBPL wurde die Schutzzone wesentlich vergrößert, wodurch<br />
die nutzbare Fläche des Grundstückes massiv eingeschränkt wird.<br />
Es wird daher der Antrag gestellt, dass die Schutzzone wie in der ursprünglichen<br />
Form belassen wird und nur die Hangfläche einschließt.<br />
Stellungnahme:<br />
Die damalige Grünzugwidmung wurde im Zuge der FWP – Überarbeitung in Bauland<br />
mit Ausweisung einer „Schutzzone in Bauland – Frei- und Grünfläche“ abgeändert.<br />
Diese wurde entsprechend dem Stammplan des BBPL aus dem Jahre 1988 eingetragen.<br />
Übersehenen wurde dabei, dass im Zuge der BBPL AE 04 eine Anpassung<br />
dieser Freifläche vorgenommen wurde, welche in etwa der nun beantragten Fläche<br />
entspricht.<br />
Aus Sicht der Stadtplanung kann einer Änderung des Verlaufes der Freifläche – wie<br />
beantragt - zugestimmt werden, zumal es sich tatsächlich auch um die Grenze zwischen<br />
der ebenen Fläche und dem Beginn der Hangfläche handelt.<br />
Nr. 26<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
206<br />
Eigentümer:<br />
Pineker<br />
Kein schriftlicher Einwand:<br />
Hr. Arch. Pineker erkundigt sich am Ortsplanersprechtag über die Änderungen<br />
im BBPL und beantragt, den Abstand der Baufluchtlinien der Parz. Nr. 206 zum<br />
nördlich angrenzenden Grundstück. Parz. Nr. 210/14 mit Baufläche .505/2 von 8<br />
m auf 5 m zu reduzieren.<br />
Stellungnahme:<br />
Im alten BBPL war ein Abstand von 10 m zum nördlichen Grundstück eingetragen,<br />
welcher im Entwurf auf 8 m reduziert wurde.<br />
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