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Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

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Nr. 25<br />

Grundstücke, Anschrift<br />

195/2<br />

Eigentümer:<br />

Kratzmann<br />

Einwendung:<br />

Das Grundstück besteht zu ca. 30 % aus einer Hanglage, der Rest kann als<br />

eben bezeichnet werden. Im derzeit noch rechtswirksamen BBPL ist die Hangfläche<br />

als Grünzug ausgewiesen und dient dazu, dass die Hangfläche von einer<br />

Bebauung ausgeschlossen werden soll.<br />

Im Entwurf zum neuen BBPL wurde die Schutzzone wesentlich vergrößert, wodurch<br />

die nutzbare Fläche des Grundstückes massiv eingeschränkt wird.<br />

Es wird daher der Antrag gestellt, dass die Schutzzone wie in der ursprünglichen<br />

Form belassen wird und nur die Hangfläche einschließt.<br />

Stellungnahme:<br />

Die damalige Grünzugwidmung wurde im Zuge der FWP – Überarbeitung in Bauland<br />

mit Ausweisung einer „Schutzzone in Bauland – Frei- und Grünfläche“ abgeändert.<br />

Diese wurde entsprechend dem Stammplan des BBPL aus dem Jahre 1988 eingetragen.<br />

Übersehenen wurde dabei, dass im Zuge der BBPL AE 04 eine Anpassung<br />

dieser Freifläche vorgenommen wurde, welche in etwa der nun beantragten Fläche<br />

entspricht.<br />

Aus Sicht der Stadtplanung kann einer Änderung des Verlaufes der Freifläche – wie<br />

beantragt - zugestimmt werden, zumal es sich tatsächlich auch um die Grenze zwischen<br />

der ebenen Fläche und dem Beginn der Hangfläche handelt.<br />

Nr. 26<br />

Grundstücke, Anschrift<br />

206<br />

Eigentümer:<br />

Pineker<br />

Kein schriftlicher Einwand:<br />

Hr. Arch. Pineker erkundigt sich am Ortsplanersprechtag über die Änderungen<br />

im BBPL und beantragt, den Abstand der Baufluchtlinien der Parz. Nr. 206 zum<br />

nördlich angrenzenden Grundstück. Parz. Nr. 210/14 mit Baufläche .505/2 von 8<br />

m auf 5 m zu reduzieren.<br />

Stellungnahme:<br />

Im alten BBPL war ein Abstand von 10 m zum nördlichen Grundstück eingetragen,<br />

welcher im Entwurf auf 8 m reduziert wurde.<br />

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