Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
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Nr. 17<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
.33, .35<br />
Kaltenbrunner-Gasse. 1, Hauptplatz 5<br />
Eigentümer:<br />
Haubeneder/Nones<br />
Einwendung:<br />
Antrag auf eine fünfgeschossige Bebauung auf der Parzelle .35, weil bereits<br />
derzeit durch den bestehenden Dachraum - ohne bauliche Änderung der Außenmauer<br />
und der Dachfläche - eine fünfgeschossige Bebauung möglich wäre.<br />
Stellungnahme:<br />
Wie im Zuge eines Lokalaugenscheines festgestellt wurde, handelt es sich beim fünften<br />
Geschoss um ein Dachgeschoss mit zumindest ca. 1,8 m – 3,0 m Übermauerung.<br />
Seitens der Stadtplanung kann daher grundsätzlich einem Ausbau dieses bestehenden<br />
Geschosses zu einem vollwertigen Dachgeschoss, d.h. IV + DG unter Beibehaltung<br />
der derzeitigen Firsthöhe zugestimmt werden. Die Zulässigkeit eines fünften<br />
Vollgeschosses wird – um Folgewirkungen und unnötige Überhöhungen im Ortszentrum<br />
zu vermeiden – nicht empfohlen. Da Richtung Stadtplatz derzeit nur eine Übermauerung<br />
des letzten OG von ca. 1,8 m vorhanden ist, kann per Definition hier auch<br />
ein Dachgeschoss festgelegt werden. Hr. Haubeneder erklärt sich mit dieser Festlegung<br />
im BBPL einverstanden.<br />
Weiters wurde die Innenhofbebauung entsprechend dem tatsächlichen Baubestand<br />
eingetragen und die Nutzungsschablone dahingehend auch korrigiert.<br />
Nr. 20<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
101/2<br />
Stadlgasse 11, 13, 15<br />
Eigentümer:<br />
Höller<br />
Einwendung:<br />
Einwand gegen die Widmungsänderung dass künftig die Flächen als „Erholungsflächen<br />
– Parkanlagen“ ausgewiesen werden, welche jedoch hauptsächlich<br />
für Parkplätze, Garagen und Zufahrten genutzt werden und auch künftig<br />
bauliche Änderungen wie z.B. Garagen, Tiefgaragen, Gebäude für Müllbehälter,<br />
usw. möglich sein sollten.<br />
Stellungnahme:<br />
Es erfolgte keine Änderung in „Erholungsfläche – Parkanlage“ sondern lediglich eine<br />
Anpassung an „nicht bebaubare Flächen außerhalb der Fluchtlinien“. Dies bedeutet,<br />
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