02.10.2013 Aufrufe

Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

III – geschossigen südlichen Parzellenbereich nicht unbedingt ausgenützt würde.<br />

Stellungnahme:<br />

Bezüglich der Änderung im nördlichen II – geschossigen Teil mit max. 0,3 m Übermauerung<br />

durch die Angabe einer Traufhöhe von 7,8 m, was eine Übermauerung<br />

von ca. 1,5 m ermöglichen würde, bedarf es aus Sicht der Stadtplanung genauere<br />

Unterlagen und eines Baumassenmodells mit Darstellung sämtlicher Nachbarobjekte<br />

(auch über der Bäckergasse), um die Auswirkungen dieser Maßnahme auf die Nachbargebäude<br />

und auf das Stadtbild ableiten zu können. Ohne konkretere Planunterlagen<br />

kann daher zur Zeit einer Änderung von II auf II + DG nicht zugestimmt werden.<br />

In diesem Zusammenhang wird generell angeregt die Definition der Geschoßhöhen<br />

im Satzungsteil geringfügig zu konkretisieren: „Die Geschosshöhe soll maximal 3,5<br />

m, im Erdgeschoss maximal 4,0 m betragen. Die Baubehörde kann in Sonderfällen<br />

Ausnahmen bewilligen, jedoch darf bei abweichender Geschosshöhe die aus der<br />

angegebenen Geschossanzahl errechenbare maximale Gebäudehöhe (oberste Rohdeckenoberkante)<br />

bei z.B. viergeschossig 14,5 m) nicht überschritten werden. Dies<br />

gilt dort nicht wo Trauf- und Firsthöhen angegeben sind“.<br />

Nr. 13<br />

Grundstücke, Anschrift<br />

.60/1, .60/2<br />

Bräuergasse 16, Linzer Straße 21<br />

Eigentümer:<br />

Mader<br />

Grundstücke, Anschrift<br />

.62/1, .62/2<br />

Linzer Str. 23<br />

Eigentümer<br />

Morawetz<br />

Einwendung:<br />

Die Baufläche .60/1 (Mader) würde durch die beabsichtigte Verbauung der Parzelle<br />

.62/1 (Morawetz) mit drei Geschossen schwer beeinträchtigt werden (kein<br />

Lichteinfall, etc.)<br />

Es wäre wesentlich sinnvoller die bestehenden Innenhöfe in ihrem Bestand<br />

weiterhin zu sichern, damit durch solche freie Flächen auch im Stadtkern kleine<br />

Grünzüge erhalten bleiben können und die Wohnqualität verbessert wird.<br />

Mit Hrn. Baudirektor Gurtner fand diesbezüglich eine Besprechung statt, aus<br />

der eine gemeinsame Lösung hervorging, welche in den neuen BBPL mit aufgenommen<br />

werden soll.<br />

Stellungnahme:<br />

Gemäß dem alten BBPL wäre eine II – III geschossige Verbauung des gesamten<br />

Innenhofbereiches zulässig gewesen. Dies wurde im neuen Entwurf insofern abgeändert,<br />

dass der nördliche Bereich jedenfalls von einer Bebauung ausgenommen<br />

bleibt.<br />

117

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!