Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Stellungnahme:<br />
Der gegenständliche Innenhof war bereits im derzeit rechtswirksamen BBPL als<br />
„nicht bebaubar“ mit einer eigens dargestellten anbauverbindlichen Baufluchtlinie<br />
ausgewiesen. Demzufolge hat sich hier gegenüber dem Rechtsstand nichts verändert.<br />
Einer Aufhebung dieser „nicht bebaubaren Innenhofsignatur“ in eine reine „Innenhofsignatur“<br />
kann nur dann zugestimmt werden, wenn seitens des Denkmalsamtes hierfür<br />
eine positive Beurteilung in Aussicht gestellt wird; ansonst Verbleib wie im Entwurf<br />
des BBPL vorgesehen.<br />
Nr. 12<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
.56<br />
Bräuergasse 14<br />
Eigentümer:<br />
Burger<br />
Einwand 1:<br />
Einwand zum neuen Bebauungsplanentwurf der zu sehr auf den Umbau schon<br />
bestehender Objekte, sowie auf die Wahrung des bestehenden Baubestandes<br />
abzielt. Es fehlen weitgehend – obwohl in der Präambel auch auf den Neubau<br />
hingewiesen wird – inhaltliche Rücksichtnahmen für den innerstädtischen<br />
Neubau. Dies ist insofern von Bedeutung, da künftig auch das Wohnen und<br />
Leben im innerstädtischen Bereich gesichert werden soll und sich die Anforderungen<br />
an den Wohnungsstandard erheblich verändert haben und dies ebenfalls<br />
eine neuzeitige Architektur erfordert. Hingewiesen sei beispielsweise auf<br />
Belichtungsflächen, Dachterrassen, Raumhöhe und Parkkonzepte.<br />
Stellungnahme:<br />
Grundsätzlich steht die Wahrung des kulturhistorischen Wertes der einzelnen Baudenkmäler<br />
des Altstadtkernes der Stadt <strong>Enns</strong> im Vordergrund. Neubauten und bauliche<br />
Veränderungen müssen sich insbesondere hinsichtlich der Gebäude- und Dachform,<br />
in Größe und Proportionen, Ausbildung der Wandfläche einschließlich Reliefbildung,<br />
Öffnungen und Gliederung sowie Konstruktionsbild, Oberflächenwirkung und<br />
Farbe in den Ensemblecharakter einfügen. Diese wesentlichen Vorgaben, die sich in<br />
den einzelnen Detailsatzungen niederschlagen, sollen daher – wie beschrieben - unverändert<br />
bleiben. Aus Sicht der Stadtplanung stehen die Satzungen mit einer zweitgemäßen<br />
Bebauung nicht im Widerspruch, sondern bedürfen vielmehr eine entsprechende<br />
Berücksichtigung und einer intensiveren Auseinandersetzung bei den einzelnen<br />
Bauvorhaben mit dem Altstadtthema.<br />
Einwand 2:<br />
Einwände folgender Punkte des Bebauungsplanentwurfes:<br />
- §32 (2) Punkt 11-A b) Formen und Eindeckungen der Dächer. Das Dach ist<br />
in der Regel symmetrisch zur Firstrichtung auszubilden, etc. Diese Regelung<br />
schränkt die innenhofseitige Gestaltungsmöglichkeit der Baukörper<br />
und die damit verbundenen Nutzungsmöglichkeiten extrem ein.<br />
115