Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
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m eingetragen werden, um Beeinträchtigungen der Belichtungsverhältnisse der<br />
Nachbarn zu vermeiden.<br />
Weiters wurde beim Lokalaugeschein festgestellt, dass es sich beim Baubestand im<br />
Innenhof bereits um eine zwei- und dreigeschossige Bebauung handelt. Demzufolge<br />
wurden die Nutzungsschablonen angepasst und die ursprünglich geplante bauliche<br />
Erweiterungsmöglichkeit am östlich gelegenen Nachbargrundstück (.156 Brunner<br />
Otto) wieder zurückgenommen.<br />
Nr. 9<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
.225<br />
Reintalgasse 4<br />
Eigentümer:<br />
Ostermayr<br />
Kein schriftlicher Einwand:<br />
Hr. Ostermayr erkundigt sich am Ortsplanersprechtag über die Änderungen im BBPL<br />
und fragt nach, ob - da eine gelbe Schraffur zwischen seinem Haus auf Baufläche<br />
.225 und dem südlich gelegenen Haus mit der Baufläche .226/2 eingetragen ist –<br />
dennoch an die Grundgrenze angebaut werden kann. Er teilt mit, dass das südlich<br />
gelegene Wohnhaus direkt an die Grundgrenze angebaut ist und keine Öffnungen<br />
auf der Nordseite hat.<br />
Seitens der Stadtplanung wurde am Ortsplanersprechtag mitgeteilt, dass die Schraffur<br />
irrtümlich eingetragen wurde.<br />
Nach nochmaliger Besichtigung wurde jedoch festgestellt, dass am südlich gelegenen<br />
Wohnhaus ab dem 1. OG Fenster nach Norden hin Fensteröffnungen bestehen.<br />
Daher erscheint ein zweigeschossiger Anbau an das südlich gelegene Haus nicht<br />
realistisch.<br />
Es wird daher vorgeschlagen hier doch eine Zurücknahme der Bauflucht insofern<br />
einzutragen, dass lediglich erdgeschossig ein Anbau erfolgen kann.<br />
Nr. 10<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
.45<br />
Linzer Straße 5<br />
Eigentümer:<br />
Schöller<br />
Einwendung:<br />
Spricht sich gegen die Änderung von IH (Innenhof) auf IHn (nicht überbaubarer<br />
Innenhof) aus, da dies zu einer erheblichen Abwertung der Liegenschaft führt.<br />
Sollte die Änderung rechtswirksam werden, wird der Innenhof für die Öffentlichkeit<br />
gesperrt werden.<br />
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