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Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

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Stellungnahme:<br />

Der Verlauf der Baufluchtlinie wurde entsprechend dem Grundbesitz berichtigt.<br />

Einwand 2:<br />

Das alte Schlachthaus steht nicht unter Denkmalschutz und hat bereits eine<br />

Höhe wie ein zweigeschossiges Gebäude.<br />

Stellungnahme:<br />

Das alte Schlachthaus wurde aus dem Denkmalschutz farblich herausgenommen,<br />

wobei seitens der Stadtplanung dazu mitgeteilt wird, dass es sich beim dem dunklen<br />

Farbton für denkmalgeschützte Gebäude oder Gebäudeteile um eine generalisierte<br />

Darstellung handelt und grundsätzlich über alle Bauteile der betroffenen Liegenschaft<br />

gelegt wurde.<br />

Einwand 3:<br />

Der Bereich des alten Schlachthauses eignet sich durchaus für eine zweigeschossige<br />

Bebauung und würde in Verbindung mit dem Hof des Nachbargrundstückes<br />

(.94) eine viel bessere Baufläche ergeben, die der geschlossenen<br />

Bebauung des Stadtgebietes auch entsprechen würde.<br />

Stellungnahme:<br />

Die Ermöglichung einer II – geschossigen Bebauung im Bereich des Baubestandes<br />

im Innenhof kann insofern zugestimmt werden, wenn dabei der bestehende Innenhof<br />

von einer Bebauung (ausg. erdgeschossig) frei gehalten wird. Dies auch deswegen,<br />

da im nördlich angrenzenden Baubestand bis ins Erdgeschoss Fensteröffnungen<br />

vorhanden sind.<br />

Nr. 8<br />

Grundstücke, Anschrift<br />

.155<br />

Stiegengasse 2<br />

Eigentümer:<br />

Haubeneder/Nones<br />

Einwendung:<br />

Antrag auf Änderung der Baufluchtlinien im Bereich des Innenhofes, so wie am<br />

7.8.2007 im Zuge eines Lokalaugenscheines mit Hrn. Weiss (Stadtbauamt) und<br />

Hrn. Hayder (Stadtplaner) besichtigt und besprochen. Dies deswegen, weil die<br />

Gesamtnutzung des Objektes noch nicht exakt feststeht und dadurch die Errichtung<br />

eventueller Zugänge noch ermöglicht werden kann.<br />

Stellungnahme:<br />

Einer geringfügigen Erweiterung der Baufluchtlinien für den Innenhof zur Ermöglichung<br />

einer zweigeschossigen Bebauung für die Zugänge, kann seitens der Stadtplanung<br />

zugestimmt werden. Es sollte jedoch verbindlich eine Firsthöhe von max. 7,0<br />

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