Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
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Stellungnahme:<br />
Der Verlauf der Baufluchtlinie wurde entsprechend dem Grundbesitz berichtigt.<br />
Einwand 2:<br />
Das alte Schlachthaus steht nicht unter Denkmalschutz und hat bereits eine<br />
Höhe wie ein zweigeschossiges Gebäude.<br />
Stellungnahme:<br />
Das alte Schlachthaus wurde aus dem Denkmalschutz farblich herausgenommen,<br />
wobei seitens der Stadtplanung dazu mitgeteilt wird, dass es sich beim dem dunklen<br />
Farbton für denkmalgeschützte Gebäude oder Gebäudeteile um eine generalisierte<br />
Darstellung handelt und grundsätzlich über alle Bauteile der betroffenen Liegenschaft<br />
gelegt wurde.<br />
Einwand 3:<br />
Der Bereich des alten Schlachthauses eignet sich durchaus für eine zweigeschossige<br />
Bebauung und würde in Verbindung mit dem Hof des Nachbargrundstückes<br />
(.94) eine viel bessere Baufläche ergeben, die der geschlossenen<br />
Bebauung des Stadtgebietes auch entsprechen würde.<br />
Stellungnahme:<br />
Die Ermöglichung einer II – geschossigen Bebauung im Bereich des Baubestandes<br />
im Innenhof kann insofern zugestimmt werden, wenn dabei der bestehende Innenhof<br />
von einer Bebauung (ausg. erdgeschossig) frei gehalten wird. Dies auch deswegen,<br />
da im nördlich angrenzenden Baubestand bis ins Erdgeschoss Fensteröffnungen<br />
vorhanden sind.<br />
Nr. 8<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
.155<br />
Stiegengasse 2<br />
Eigentümer:<br />
Haubeneder/Nones<br />
Einwendung:<br />
Antrag auf Änderung der Baufluchtlinien im Bereich des Innenhofes, so wie am<br />
7.8.2007 im Zuge eines Lokalaugenscheines mit Hrn. Weiss (Stadtbauamt) und<br />
Hrn. Hayder (Stadtplaner) besichtigt und besprochen. Dies deswegen, weil die<br />
Gesamtnutzung des Objektes noch nicht exakt feststeht und dadurch die Errichtung<br />
eventueller Zugänge noch ermöglicht werden kann.<br />
Stellungnahme:<br />
Einer geringfügigen Erweiterung der Baufluchtlinien für den Innenhof zur Ermöglichung<br />
einer zweigeschossigen Bebauung für die Zugänge, kann seitens der Stadtplanung<br />
zugestimmt werden. Es sollte jedoch verbindlich eine Firsthöhe von max. 7,0<br />
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