Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
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Einwand 2:<br />
Es wird um Eintragung der Gartenhütte aus dem Jahre 1920 im Ausmaß von<br />
3,8 x 4,0 m in den BBPl einzutragen.<br />
Stellungnahme:<br />
Die Gartenhütte wird entsprechend der beigelegten Skizze eingetragen.<br />
Einwand 3:<br />
Die eingezeichnete Erweiterung der Bauflucht auf dem Grundstück Haus Ömer,<br />
Parz. Nr. 158/8, bis zur Grundgrenze der Fam. Leeb soll auf 3 Meter zurückgenommen<br />
werden.<br />
Stellungnahme:<br />
Die Rücknahme der Bauflucht im Bereich des Grundstückes Ömer auf 3 m zur<br />
Grundgrenze ist aus Sicht der Stadtplanung aufgrund der geschlossenen Bauweise<br />
nicht zwingend notwendig, zumal sich daraus auch keine unzumutbaren Nachteile für<br />
das Ehepaar Leeb (Grundeigentümer auch der Parz. Nr. 49) ergeben. Trotzdem soll<br />
die Rücknahme der Bauflucht beim Grundstück Ömer um 3 m von der Grundgrenze<br />
vorgenommen werden.<br />
Einwand 4:<br />
Um wie bisher die schräge Stützmauer zu erhalten und zu pflegen wird um die<br />
Änderung der neu eingezeichneten südöstlichen Bauflucht auf der Parz. Nr.<br />
158/4 im Abstand von 3 Meter zur Grundgrenze erwünscht.<br />
Stellungnahme:<br />
Der Baubestand .529 auf Parz. Nr. 158/4 reicht derzeit bis zur Stützmauer (am Boden).<br />
Eine Weiterführung dieser Bebauungslinie um ca. 10 m in südlicher Richtung<br />
kann daher wie im BBPL – Entwurf vorgesehen weiterhin zugestimmt werden bzw.<br />
wird ein Abstand von 3 m zur Stützmauer nicht als zwingend angesehen. Insbesondere<br />
erscheint auch im Hinblick auf den eigenen Antrag, der Ausdehnung der Bauflucht<br />
bis zur Stützmauer, eine Rücknahme dieser beim Nachbarn etwas ungewöhnlich.<br />
Nr. 7<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
.92<br />
Wiener Straße 6<br />
Eigentümer:<br />
Sieder<br />
Einwand 1:<br />
Die nordwestliche Baufluchtlinie zur Parz. Nr. .91 wurde falsch eingetragen.<br />
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