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Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

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Einwand 2:<br />

Es wird um Eintragung der Gartenhütte aus dem Jahre 1920 im Ausmaß von<br />

3,8 x 4,0 m in den BBPl einzutragen.<br />

Stellungnahme:<br />

Die Gartenhütte wird entsprechend der beigelegten Skizze eingetragen.<br />

Einwand 3:<br />

Die eingezeichnete Erweiterung der Bauflucht auf dem Grundstück Haus Ömer,<br />

Parz. Nr. 158/8, bis zur Grundgrenze der Fam. Leeb soll auf 3 Meter zurückgenommen<br />

werden.<br />

Stellungnahme:<br />

Die Rücknahme der Bauflucht im Bereich des Grundstückes Ömer auf 3 m zur<br />

Grundgrenze ist aus Sicht der Stadtplanung aufgrund der geschlossenen Bauweise<br />

nicht zwingend notwendig, zumal sich daraus auch keine unzumutbaren Nachteile für<br />

das Ehepaar Leeb (Grundeigentümer auch der Parz. Nr. 49) ergeben. Trotzdem soll<br />

die Rücknahme der Bauflucht beim Grundstück Ömer um 3 m von der Grundgrenze<br />

vorgenommen werden.<br />

Einwand 4:<br />

Um wie bisher die schräge Stützmauer zu erhalten und zu pflegen wird um die<br />

Änderung der neu eingezeichneten südöstlichen Bauflucht auf der Parz. Nr.<br />

158/4 im Abstand von 3 Meter zur Grundgrenze erwünscht.<br />

Stellungnahme:<br />

Der Baubestand .529 auf Parz. Nr. 158/4 reicht derzeit bis zur Stützmauer (am Boden).<br />

Eine Weiterführung dieser Bebauungslinie um ca. 10 m in südlicher Richtung<br />

kann daher wie im BBPL – Entwurf vorgesehen weiterhin zugestimmt werden bzw.<br />

wird ein Abstand von 3 m zur Stützmauer nicht als zwingend angesehen. Insbesondere<br />

erscheint auch im Hinblick auf den eigenen Antrag, der Ausdehnung der Bauflucht<br />

bis zur Stützmauer, eine Rücknahme dieser beim Nachbarn etwas ungewöhnlich.<br />

Nr. 7<br />

Grundstücke, Anschrift<br />

.92<br />

Wiener Straße 6<br />

Eigentümer:<br />

Sieder<br />

Einwand 1:<br />

Die nordwestliche Baufluchtlinie zur Parz. Nr. .91 wurde falsch eingetragen.<br />

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