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Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

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Der Bebauungsplanentwurf weist ein Fehlerneigung betreffend der Grundstücke,<br />

Parz. Nr. 145/4 und 145/3 auf. Die max. Firsthöhe von 276,0 müA soll daher<br />

entfallen.<br />

Stellungnahme:<br />

Bezüglich der angegebenen Firsthöhe von max. 276 müA wird mitgeteilt, dass<br />

sich diese auf einen mittigen Bodenpunkt von ca. 266,00 müA stützt.<br />

4,0 m (EG) plus 3,0 (1.OG) plus 3,0 (Dachraum) ergeben 10 m und werden in der<br />

Bauhöhe – ohne konkreteren Unterlagen - als ausreichend gesehen. Falls genauere<br />

Bodenpunkte zur Verfügung stehen, so wären diese noch zur Neuberechnung zu<br />

übermitteln.<br />

Einwand 4:<br />

Weiters wird beantragt dass an der Altstadtseite der Dr. Renner Straße gleichrangige<br />

Werbeanlagen wie an der äußeren Seite errichtet werden dürfen.<br />

Stellungnahme:<br />

Bezüglich der Werbeanlagen wird mitgeteilt, dass stattgefundene Fehlentwicklungen<br />

nicht dazu dienen weiter fortgesetzt zu werden. Der BBPL sieht klare Vorgaben vor,<br />

welche nicht abgeändert werden sollten.<br />

Nr. 3<br />

Grundstücke, Anschrift<br />

147/2<br />

Dragoner-Straße 4<br />

Eigentümer:<br />

Leitner, Seeger, Spitzer, Eibersteiner, Lustig<br />

Seitens des Stadtbauamtes wird amtswegig vorgeschlagen, im Bereich des<br />

Parkplatzes eine Überdachung zu ermöglichen. Eine maximale Firsthöhe von 4<br />

m soll eingetragen werden.<br />

Nr. 4<br />

Grundstücke, Anschrift<br />

.549, 49, 158/3<br />

Schulgraben 2<br />

Eigentümer:<br />

Leeb Roman<br />

Einwand 1:<br />

Antrag zur Ermöglichung eines Zubaues am eigenen Bestandobjekt für Wirtschaftsräume<br />

in Richtung Osten bis zur Stützmauer.<br />

Stellungnahme:<br />

Der Erweiterung der Baufluchtlinie bis zur Stützmauer kann zugestimmt werden.<br />

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