Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
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Der Bebauungsplanentwurf weist ein Fehlerneigung betreffend der Grundstücke,<br />
Parz. Nr. 145/4 und 145/3 auf. Die max. Firsthöhe von 276,0 müA soll daher<br />
entfallen.<br />
Stellungnahme:<br />
Bezüglich der angegebenen Firsthöhe von max. 276 müA wird mitgeteilt, dass<br />
sich diese auf einen mittigen Bodenpunkt von ca. 266,00 müA stützt.<br />
4,0 m (EG) plus 3,0 (1.OG) plus 3,0 (Dachraum) ergeben 10 m und werden in der<br />
Bauhöhe – ohne konkreteren Unterlagen - als ausreichend gesehen. Falls genauere<br />
Bodenpunkte zur Verfügung stehen, so wären diese noch zur Neuberechnung zu<br />
übermitteln.<br />
Einwand 4:<br />
Weiters wird beantragt dass an der Altstadtseite der Dr. Renner Straße gleichrangige<br />
Werbeanlagen wie an der äußeren Seite errichtet werden dürfen.<br />
Stellungnahme:<br />
Bezüglich der Werbeanlagen wird mitgeteilt, dass stattgefundene Fehlentwicklungen<br />
nicht dazu dienen weiter fortgesetzt zu werden. Der BBPL sieht klare Vorgaben vor,<br />
welche nicht abgeändert werden sollten.<br />
Nr. 3<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
147/2<br />
Dragoner-Straße 4<br />
Eigentümer:<br />
Leitner, Seeger, Spitzer, Eibersteiner, Lustig<br />
Seitens des Stadtbauamtes wird amtswegig vorgeschlagen, im Bereich des<br />
Parkplatzes eine Überdachung zu ermöglichen. Eine maximale Firsthöhe von 4<br />
m soll eingetragen werden.<br />
Nr. 4<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
.549, 49, 158/3<br />
Schulgraben 2<br />
Eigentümer:<br />
Leeb Roman<br />
Einwand 1:<br />
Antrag zur Ermöglichung eines Zubaues am eigenen Bestandobjekt für Wirtschaftsräume<br />
in Richtung Osten bis zur Stützmauer.<br />
Stellungnahme:<br />
Der Erweiterung der Baufluchtlinie bis zur Stützmauer kann zugestimmt werden.<br />
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