02.10.2013 Aufrufe

Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in<br />

Kraft.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die beigeschlossene<br />

Dienstbetriebsordnung (Schriftenreihe des Oö Gemeindebundes Nr.<br />

42/2008) zur Ordnung des inneren Dienstes beim Stadtamt <strong>Enns</strong> als Verordnung<br />

erlassen.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

Beilage 3 - Dienstbetriebsordnung<br />

zu 1.3<br />

Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> mit der eine Geschäftsordnung<br />

für die Kollegialorgane der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> mit Ausnahme<br />

des Prüfungsausschusses erlassen wird<br />

Vorlage: SD/2008/0374/1<br />

Die Oö. Gemeindeordnungs-Novelle 2007, LGBl Nr. 137/2007, ist mit 01.01.2008 in<br />

Kraft getreten. Mit dieser Novelle ergeben sich auch Änderungen in der Geschäftsordnung<br />

für Kollegialorgane der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>.<br />

Aufgrund der Bestimmungen des § 66 Abs. 1 Oö. GemO 1990, LGBl. Nr. 91/1990<br />

idF. LGBl. 137/2007, hat der Gemeinderat für die Geschäftsführung des Gemeinderates<br />

und seiner Ausschüsse mit Ausnahme des Prüfungsausschusses sowie für den<br />

Gemeindevorstand (Stadtrat) eine Geschäftsordnung zu beschließen. Anträge auf<br />

Erlassung oder Abänderung der Geschäftsordnung können nicht als Dringlichkeitsanträge<br />

(§ 46 Abs. 3) eingebracht werden. Die Geschäftsordnung kann vom Gemeinderat<br />

nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen oder abgeändert werden.<br />

Die nunmehr dem Gemeinderat zur Beschlussfassung und Erlassung als Verordnung<br />

vorliegende Fassung der Geschäftsordnung wurde vom Oö Gemeindebund im Einvernehmen<br />

mit der Aufsichtsbehörde (Gemeindeabteilung des Landes OÖ) überarbeitet<br />

und als Schriftenreihe des OÖ Gemeindebundes Nr. 43/2008 herausgegeben.<br />

Nach Beschlussfassung dieser Verordnung sowie der Kundmachung und Verordnungsprüfung<br />

durch die Aufsichtbehörde wird die Geschäftsordnung für die Kollegialorgane<br />

der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> mit Ausnahme des Prüfungsausschusses den<br />

Mitgliedern des Gemeinderates umgehend zugehen.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge folgende<br />

11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!