Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
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Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in<br />
Kraft.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die beigeschlossene<br />
Dienstbetriebsordnung (Schriftenreihe des Oö Gemeindebundes Nr.<br />
42/2008) zur Ordnung des inneren Dienstes beim Stadtamt <strong>Enns</strong> als Verordnung<br />
erlassen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 3 - Dienstbetriebsordnung<br />
zu 1.3<br />
Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> mit der eine Geschäftsordnung<br />
für die Kollegialorgane der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> mit Ausnahme<br />
des Prüfungsausschusses erlassen wird<br />
Vorlage: SD/2008/0374/1<br />
Die Oö. Gemeindeordnungs-Novelle 2007, LGBl Nr. 137/2007, ist mit 01.01.2008 in<br />
Kraft getreten. Mit dieser Novelle ergeben sich auch Änderungen in der Geschäftsordnung<br />
für Kollegialorgane der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>.<br />
Aufgrund der Bestimmungen des § 66 Abs. 1 Oö. GemO 1990, LGBl. Nr. 91/1990<br />
idF. LGBl. 137/2007, hat der Gemeinderat für die Geschäftsführung des Gemeinderates<br />
und seiner Ausschüsse mit Ausnahme des Prüfungsausschusses sowie für den<br />
Gemeindevorstand (Stadtrat) eine Geschäftsordnung zu beschließen. Anträge auf<br />
Erlassung oder Abänderung der Geschäftsordnung können nicht als Dringlichkeitsanträge<br />
(§ 46 Abs. 3) eingebracht werden. Die Geschäftsordnung kann vom Gemeinderat<br />
nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen oder abgeändert werden.<br />
Die nunmehr dem Gemeinderat zur Beschlussfassung und Erlassung als Verordnung<br />
vorliegende Fassung der Geschäftsordnung wurde vom Oö Gemeindebund im Einvernehmen<br />
mit der Aufsichtsbehörde (Gemeindeabteilung des Landes OÖ) überarbeitet<br />
und als Schriftenreihe des OÖ Gemeindebundes Nr. 43/2008 herausgegeben.<br />
Nach Beschlussfassung dieser Verordnung sowie der Kundmachung und Verordnungsprüfung<br />
durch die Aufsichtbehörde wird die Geschäftsordnung für die Kollegialorgane<br />
der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> mit Ausnahme des Prüfungsausschusses den<br />
Mitgliedern des Gemeinderates umgehend zugehen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge folgende<br />
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