Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
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Eisenrauch<br />
Einwendung:<br />
Es ist beabsichtigt in den nächsten Jahren den Dachraum auszubauen. Dies<br />
sollte im Bebauungsplan berücksichtigt werden.<br />
Stellungnahme:<br />
Einer Aufzonung von II mit (HB) auf II+DR ostseitig gesehen kann zugestimmt werden.<br />
Es sollte jedoch dafür der Bereich des erdgeschossigen Anbaus im Süden auf<br />
max. I+DR reduziert werden, um eine zusätzliche Sichteinschränkung des unmittelbar<br />
dahinter liegenden Postgebäudes zu vermeiden.<br />
Nr. 2a<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
145/6<br />
Dr. Renner-Straße 16<br />
Eigentümer:<br />
Gurtner/Fechner<br />
Einwendung:<br />
Fr. Gurtner und Hr. Fechner werden als Erben im Verlassenschaftsverfahren<br />
von Fr. Bastetzky eingesetzt. Es ist dabei eine mittige Teilung des Grundstückes<br />
beabsichtigt, um so auch eine verdichtete Bebauung des Grundstückes in<br />
diesem zentrumsnahen Bereich zu ermöglichen.<br />
Im Falle der Teilung ergeben sich relativ schmale Grundstücke. Es wird daher<br />
beantragt die nördliche Baufluchtlinie von derzeit 4 m auf 3 m und die südliche<br />
Baufluchtlinie von 5 m auf 4 m zu reduzieren. Dadurch würde die Bebaubarkeit<br />
deutlich erleichtert werden.<br />
Stellungnahme:<br />
Eine Teilung des Grundstückes unter Einhaltung der offenen Bauweise war bereits<br />
im bisherigen Entwurf möglich. Da die Teilung des Grundstückes nun bereits lagemäßig<br />
fixiert ist, kann dies dementsprechend auch im BBPL dargestellt werden.<br />
Dadurch soll auch eine geringfügige Anpassung der Baufluchtlinien im Bauwich erfolgen,<br />
was seitens der Stadtplanung positiv beurteilt wird. Dies deswegen, da nun<br />
auch verbindlich eine West – Ost Durchsicht erhalten bleibt, woraus sich auch Vorteile<br />
für die dahinter befindliche Liegenschaft (.346/3) ergeben. Der Abstand zur nördlich<br />
gelegenen Liegenschaft reduziert sich zwar geringfügig, da für diese jedoch<br />
ebenfalls ein Abstand von nur 3 m (auf einer Länge von ca. 30 m) festgelegt ist, kann<br />
dem Antrag zugestimmt werden.<br />
Nr. 2b<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
145/3, 145/4, .380<br />
Dr. Renner Str. 30, 36<br />
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