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Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

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Eisenrauch<br />

Einwendung:<br />

Es ist beabsichtigt in den nächsten Jahren den Dachraum auszubauen. Dies<br />

sollte im Bebauungsplan berücksichtigt werden.<br />

Stellungnahme:<br />

Einer Aufzonung von II mit (HB) auf II+DR ostseitig gesehen kann zugestimmt werden.<br />

Es sollte jedoch dafür der Bereich des erdgeschossigen Anbaus im Süden auf<br />

max. I+DR reduziert werden, um eine zusätzliche Sichteinschränkung des unmittelbar<br />

dahinter liegenden Postgebäudes zu vermeiden.<br />

Nr. 2a<br />

Grundstücke, Anschrift<br />

145/6<br />

Dr. Renner-Straße 16<br />

Eigentümer:<br />

Gurtner/Fechner<br />

Einwendung:<br />

Fr. Gurtner und Hr. Fechner werden als Erben im Verlassenschaftsverfahren<br />

von Fr. Bastetzky eingesetzt. Es ist dabei eine mittige Teilung des Grundstückes<br />

beabsichtigt, um so auch eine verdichtete Bebauung des Grundstückes in<br />

diesem zentrumsnahen Bereich zu ermöglichen.<br />

Im Falle der Teilung ergeben sich relativ schmale Grundstücke. Es wird daher<br />

beantragt die nördliche Baufluchtlinie von derzeit 4 m auf 3 m und die südliche<br />

Baufluchtlinie von 5 m auf 4 m zu reduzieren. Dadurch würde die Bebaubarkeit<br />

deutlich erleichtert werden.<br />

Stellungnahme:<br />

Eine Teilung des Grundstückes unter Einhaltung der offenen Bauweise war bereits<br />

im bisherigen Entwurf möglich. Da die Teilung des Grundstückes nun bereits lagemäßig<br />

fixiert ist, kann dies dementsprechend auch im BBPL dargestellt werden.<br />

Dadurch soll auch eine geringfügige Anpassung der Baufluchtlinien im Bauwich erfolgen,<br />

was seitens der Stadtplanung positiv beurteilt wird. Dies deswegen, da nun<br />

auch verbindlich eine West – Ost Durchsicht erhalten bleibt, woraus sich auch Vorteile<br />

für die dahinter befindliche Liegenschaft (.346/3) ergeben. Der Abstand zur nördlich<br />

gelegenen Liegenschaft reduziert sich zwar geringfügig, da für diese jedoch<br />

ebenfalls ein Abstand von nur 3 m (auf einer Länge von ca. 30 m) festgelegt ist, kann<br />

dem Antrag zugestimmt werden.<br />

Nr. 2b<br />

Grundstücke, Anschrift<br />

145/3, 145/4, .380<br />

Dr. Renner Str. 30, 36<br />

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