Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
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Aus Sicht der Stadtplanung sollte im Sinne einer geordneten Siedlungsentwicklung<br />
eine gänzliche Verbauung des Grundstückes vermieden werden. Anstelle von derzeit<br />
nicht eingetragenen bzw. aus dem alten BBPL nicht erkennbaren Baufluchtlinien,<br />
wurden nun die Baufluchtlinien so ausgewiesen, dass entsprechende bauliche Erweiterungsmöglichkeiten<br />
gesichert bleiben. Einer geringfügigen zusätzlichen Ausweitung<br />
der bisher eingetragenen Baufluchtlinien in Richtung der Grünfläche im Innenhofbereich<br />
kann jedoch noch zugestimmt werden.<br />
Angemerkt wird jedoch weiters, dass die bisher gültige „Gruppenbauweise“ - welche<br />
hier nicht eingehalten wurde – entfällt und künftig die „geschlossene Bauweise“ gilt.<br />
Einwand 2:<br />
Aufgrund der Definition „Kerngebiet“ wurden keine Geschossflächen- und<br />
Grundflächenzahlen angegeben.<br />
Wo ist ersichtlich welche Rahmenbedingungen bei den jeweiligen Baufenster<br />
gelten?<br />
Welche maximalen Firsthöhe und Traufhöhen gelten?<br />
Stellungnahme:<br />
Die bisher max. zulässige Geschoßflächenzahl von max. 0.8 wurde ersatzlos gestrichen.<br />
Ebenso gibt es keine Grundflächenzahl und auch keine Trauf- und Firsthöhen.<br />
Das Maß der baulichen Nutzung wird ausschließlich über die Baufluchtlinien und<br />
über die Anzahl der zulässigen (II) Geschosse definiert. Von wo aus die Geschosse<br />
gemessen werden, ist über die Angabe der Himmelsrichtungen dargestellt.<br />
Einwand 3:<br />
Die dargestellten Grundstücksgrenzen entsprechen nicht dem aktuellen Grundbuchsauszug.<br />
Stellungnahme:<br />
Ergänzung des aktuellen Vermessungsstandes. Da ein kleines Grundstück (Parz. Nr.<br />
118/3) zur Liegenschaft mit der Baufläche .340 dazugekommen ist, wurde auch hier<br />
eine geringfügige Anpassung der Baufluchtlinien vorgenommen.<br />
Einwand 4:<br />
Die Ausweisung des Areals als archäologische Schutzzone ist offensichtlich<br />
nicht korrekt.<br />
Stellungnahme:<br />
Im neuen BBPL werden nur noch jene archäologischen Zonen dargestellt, welche<br />
seitens des Bundesdenkmalamtes verbindlich einzutragen sind.<br />
Nr. 1b<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
151<br />
Dr. Renner Straße 4<br />
Eigentümer:<br />
108