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Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

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Aus Sicht der Stadtplanung sollte im Sinne einer geordneten Siedlungsentwicklung<br />

eine gänzliche Verbauung des Grundstückes vermieden werden. Anstelle von derzeit<br />

nicht eingetragenen bzw. aus dem alten BBPL nicht erkennbaren Baufluchtlinien,<br />

wurden nun die Baufluchtlinien so ausgewiesen, dass entsprechende bauliche Erweiterungsmöglichkeiten<br />

gesichert bleiben. Einer geringfügigen zusätzlichen Ausweitung<br />

der bisher eingetragenen Baufluchtlinien in Richtung der Grünfläche im Innenhofbereich<br />

kann jedoch noch zugestimmt werden.<br />

Angemerkt wird jedoch weiters, dass die bisher gültige „Gruppenbauweise“ - welche<br />

hier nicht eingehalten wurde – entfällt und künftig die „geschlossene Bauweise“ gilt.<br />

Einwand 2:<br />

Aufgrund der Definition „Kerngebiet“ wurden keine Geschossflächen- und<br />

Grundflächenzahlen angegeben.<br />

Wo ist ersichtlich welche Rahmenbedingungen bei den jeweiligen Baufenster<br />

gelten?<br />

Welche maximalen Firsthöhe und Traufhöhen gelten?<br />

Stellungnahme:<br />

Die bisher max. zulässige Geschoßflächenzahl von max. 0.8 wurde ersatzlos gestrichen.<br />

Ebenso gibt es keine Grundflächenzahl und auch keine Trauf- und Firsthöhen.<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird ausschließlich über die Baufluchtlinien und<br />

über die Anzahl der zulässigen (II) Geschosse definiert. Von wo aus die Geschosse<br />

gemessen werden, ist über die Angabe der Himmelsrichtungen dargestellt.<br />

Einwand 3:<br />

Die dargestellten Grundstücksgrenzen entsprechen nicht dem aktuellen Grundbuchsauszug.<br />

Stellungnahme:<br />

Ergänzung des aktuellen Vermessungsstandes. Da ein kleines Grundstück (Parz. Nr.<br />

118/3) zur Liegenschaft mit der Baufläche .340 dazugekommen ist, wurde auch hier<br />

eine geringfügige Anpassung der Baufluchtlinien vorgenommen.<br />

Einwand 4:<br />

Die Ausweisung des Areals als archäologische Schutzzone ist offensichtlich<br />

nicht korrekt.<br />

Stellungnahme:<br />

Im neuen BBPL werden nur noch jene archäologischen Zonen dargestellt, welche<br />

seitens des Bundesdenkmalamtes verbindlich einzutragen sind.<br />

Nr. 1b<br />

Grundstücke, Anschrift<br />

151<br />

Dr. Renner Straße 4<br />

Eigentümer:<br />

108

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