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Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

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ihrer Einrichtungen). Diese Unterschutzstellung kraft gesetzlicher Vermutung wird<br />

spätestens mit 31.12.2009 durch eine Unterschutzstellung durch Verordnung gemäß<br />

§ 2a DMSG zu ersetzen sein.“<br />

Ad § 32 (11) A-d: Die Formulierung „Erhaltungswürdige alte Umrahmungen ...<br />

dürfen nicht ... verdeckt werden“ wiederspricht einer aus konservatorischen<br />

Gründen möglicherweise gegebenen Notwendigkeit zur Übertünchung von frei<br />

liegenden Steinteilen. Der Passus sollte daher ergänzt werden durch „ausgenommen<br />

bie konservatorischer Notwendigkeit“.<br />

Die Ergänzung des Passus wurde vorgenommen.<br />

Es befinden sich im Planungsgebiet zwei bekannte archäologische Fundzonen.<br />

Die Parzellen 99/1, 100/1, 102, 103 stehen rechtskräftig unter Denkmalschutz.<br />

Auf dem Georgenberg im Anschluss an das Schloss <strong>Enns</strong>egg befindet sich der<br />

antike römische Tempelbezirk von Lauriacum. Für diesen Bereich wird in<br />

nächster Zeit die Stellung unter Denkmalschutz erfolgen.<br />

Die derzeit im BBPL großflächig eingetragenen, eher unübersichtlich dargestellten<br />

bzw. kaum auffindbaren „archäologischen Fund- und Schutzzonen“ aus dem Flächenwidmungsplan<br />

wurden entfernt und durch die Schutzzone vom Bundesdenkmalamt<br />

auf den angeführten Parzellen ersetzt. Der antike römische Tempelbezirk von<br />

Lauriacum wird erst nach dessen Unterschutzstellung im BBPL eingetragen.<br />

Nach Aufnahme der oa. Änderungen im Plan bzw. in den Satzungen wurden gemäß<br />

den Bestimmungen des § 33 Abs. 3 des O.ö. Raumordnungsgesetzes, LGBl. 1/2007<br />

idgF., den Eigentümern aller vom Bebauungsplan Altstadt erfassten Grundstücke<br />

vom 11.07.2007 bis 15.08.2007 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.<br />

Während der Auflagefrist sind folgende Einwendungen beim Stadtamt <strong>Enns</strong><br />

eingelangt:<br />

Nr. 1a<br />

Grundstücke, Anschrift<br />

.338, 118/1, .789, 118/2, .788<br />

Bahnhofweg 1, Alter Schmidberg 2a<br />

Eigentümer:<br />

Lindinger<br />

Einwand 1:<br />

Es wurde willkürlich eine Baufluchtlinien innerhalb der Grundstücke eingezogen,<br />

die zukünftige Um- und Zubauten massiv behindern kann.<br />

Stellungnahme:<br />

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