Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
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ihrer Einrichtungen). Diese Unterschutzstellung kraft gesetzlicher Vermutung wird<br />
spätestens mit 31.12.2009 durch eine Unterschutzstellung durch Verordnung gemäß<br />
§ 2a DMSG zu ersetzen sein.“<br />
Ad § 32 (11) A-d: Die Formulierung „Erhaltungswürdige alte Umrahmungen ...<br />
dürfen nicht ... verdeckt werden“ wiederspricht einer aus konservatorischen<br />
Gründen möglicherweise gegebenen Notwendigkeit zur Übertünchung von frei<br />
liegenden Steinteilen. Der Passus sollte daher ergänzt werden durch „ausgenommen<br />
bie konservatorischer Notwendigkeit“.<br />
Die Ergänzung des Passus wurde vorgenommen.<br />
Es befinden sich im Planungsgebiet zwei bekannte archäologische Fundzonen.<br />
Die Parzellen 99/1, 100/1, 102, 103 stehen rechtskräftig unter Denkmalschutz.<br />
Auf dem Georgenberg im Anschluss an das Schloss <strong>Enns</strong>egg befindet sich der<br />
antike römische Tempelbezirk von Lauriacum. Für diesen Bereich wird in<br />
nächster Zeit die Stellung unter Denkmalschutz erfolgen.<br />
Die derzeit im BBPL großflächig eingetragenen, eher unübersichtlich dargestellten<br />
bzw. kaum auffindbaren „archäologischen Fund- und Schutzzonen“ aus dem Flächenwidmungsplan<br />
wurden entfernt und durch die Schutzzone vom Bundesdenkmalamt<br />
auf den angeführten Parzellen ersetzt. Der antike römische Tempelbezirk von<br />
Lauriacum wird erst nach dessen Unterschutzstellung im BBPL eingetragen.<br />
Nach Aufnahme der oa. Änderungen im Plan bzw. in den Satzungen wurden gemäß<br />
den Bestimmungen des § 33 Abs. 3 des O.ö. Raumordnungsgesetzes, LGBl. 1/2007<br />
idgF., den Eigentümern aller vom Bebauungsplan Altstadt erfassten Grundstücke<br />
vom 11.07.2007 bis 15.08.2007 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.<br />
Während der Auflagefrist sind folgende Einwendungen beim Stadtamt <strong>Enns</strong><br />
eingelangt:<br />
Nr. 1a<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
.338, 118/1, .789, 118/2, .788<br />
Bahnhofweg 1, Alter Schmidberg 2a<br />
Eigentümer:<br />
Lindinger<br />
Einwand 1:<br />
Es wurde willkürlich eine Baufluchtlinien innerhalb der Grundstücke eingezogen,<br />
die zukünftige Um- und Zubauten massiv behindern kann.<br />
Stellungnahme:<br />
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