02.10.2013 Aufrufe

Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 7.1.3<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Beschlussfassung; Nr. 29 - Grünzug<br />

9<br />

Vorlage: GG II/2008/0822/1<br />

Im Zuge des Änderungsverfahrens beim Bebauungsplan Nr. 24 Altstadt wurde festgestellt,<br />

dass sich im Bereich zwischen Allee und Teilen der <strong>Enns</strong>er Stadtmauer (als<br />

Grünzug 3 gewidmet) mehrere Gebäude befinden, die in einem Grünzug nicht zulässig<br />

sind.<br />

Es ist Wunsch der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>, dass dieser Bereich nicht verhüttelt wird. Es<br />

sollen jedoch gewisse bauliche Maßnahmen in eingeschränkter Größe, welche der<br />

Gartenpflege dienen (z.B. Gartenhütten zur Einstellung von Gartengeräten) sowie<br />

überdeckte Sitzplätze, erlaubt werden.<br />

Nach Gesprächen mit den Grundeigentümern wurde vereinbart, für diesen Bereich<br />

einen neuen Grünzug (GZ 9) zu schaffen. In diesem Grünzug wird klar definiert, welche<br />

baulichen Maßnahmen (Gebäude, Befestigungen, Anschüttungen etc.) durchgeführt<br />

werden dürfen. Weiters sollen im Bebauungsplan Altstadt Baufluchtlinien festgelegt<br />

werden, die die Lage zulässiger Gebäude definieren. Außerhalb dieser Baufluchtlinien<br />

sollen keine Gebäude, überdeckte Sitzplätze, Carports oder Garagen erlaubt<br />

werden. Durch die Festlegung der Baufluchtlinien wird auch sichergestellt, dass<br />

durch Grundteilungen keine Verhüttelung entsteht. Im Bebauungsplan soll ferner das<br />

max. Ausmaß von Befestigungen (z.B. Wege, Swimmingpools) definiert werden, um<br />

eine weitgehende Erhaltung von Grünflächen sicherzustellen.<br />

Gemäß den Bestimmungen des § 33 Abs. 2 und 3 des Oö Raumordnungsgesetzes,<br />

LGBl. 114/1993, wurden den Planungsträgern sowie jedermann, der ein berechtigtes<br />

Interesse glaubhaft machen konnte, vom 28.04.2008 bis 20.06.2008 Gelegenheit zur<br />

Stellungnahme gegeben.<br />

Bis dato (10.06.2008) sind keine Stellungnahmen eingetroffen<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die 29. Änderung<br />

des Flächenwidmungsplanes Nr. 4 gemäß Plan Nr. AE-29, Proj. Nr. 601 des<br />

Architekturbüros Hinterwirth vom 24.04.2008 als Verordnung beschließen.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

103

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!