Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
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Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 7.1.3<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Beschlussfassung; Nr. 29 - Grünzug<br />
9<br />
Vorlage: GG II/2008/0822/1<br />
Im Zuge des Änderungsverfahrens beim Bebauungsplan Nr. 24 Altstadt wurde festgestellt,<br />
dass sich im Bereich zwischen Allee und Teilen der <strong>Enns</strong>er Stadtmauer (als<br />
Grünzug 3 gewidmet) mehrere Gebäude befinden, die in einem Grünzug nicht zulässig<br />
sind.<br />
Es ist Wunsch der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>, dass dieser Bereich nicht verhüttelt wird. Es<br />
sollen jedoch gewisse bauliche Maßnahmen in eingeschränkter Größe, welche der<br />
Gartenpflege dienen (z.B. Gartenhütten zur Einstellung von Gartengeräten) sowie<br />
überdeckte Sitzplätze, erlaubt werden.<br />
Nach Gesprächen mit den Grundeigentümern wurde vereinbart, für diesen Bereich<br />
einen neuen Grünzug (GZ 9) zu schaffen. In diesem Grünzug wird klar definiert, welche<br />
baulichen Maßnahmen (Gebäude, Befestigungen, Anschüttungen etc.) durchgeführt<br />
werden dürfen. Weiters sollen im Bebauungsplan Altstadt Baufluchtlinien festgelegt<br />
werden, die die Lage zulässiger Gebäude definieren. Außerhalb dieser Baufluchtlinien<br />
sollen keine Gebäude, überdeckte Sitzplätze, Carports oder Garagen erlaubt<br />
werden. Durch die Festlegung der Baufluchtlinien wird auch sichergestellt, dass<br />
durch Grundteilungen keine Verhüttelung entsteht. Im Bebauungsplan soll ferner das<br />
max. Ausmaß von Befestigungen (z.B. Wege, Swimmingpools) definiert werden, um<br />
eine weitgehende Erhaltung von Grünflächen sicherzustellen.<br />
Gemäß den Bestimmungen des § 33 Abs. 2 und 3 des Oö Raumordnungsgesetzes,<br />
LGBl. 114/1993, wurden den Planungsträgern sowie jedermann, der ein berechtigtes<br />
Interesse glaubhaft machen konnte, vom 28.04.2008 bis 20.06.2008 Gelegenheit zur<br />
Stellungnahme gegeben.<br />
Bis dato (10.06.2008) sind keine Stellungnahmen eingetroffen<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die 29. Änderung<br />
des Flächenwidmungsplanes Nr. 4 gemäß Plan Nr. AE-29, Proj. Nr. 601 des<br />
Architekturbüros Hinterwirth vom 24.04.2008 als Verordnung beschließen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
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