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Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

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zu 7<br />

Örtliche Raumplanung, Wasser- und Abfallwirtschaft;<br />

Referent: Vbgm Harald Weingartner<br />

zu 7.1<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes 4<br />

zu 7.1.1<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Einleitung des Verfahrens; Nr. 31 –<br />

Auböck (mit ÖEK-Änderung Nr. 1.14)<br />

Vorlage: GG II/2008/0820/1<br />

Die Fa. Auböck BaugesmbH. hat die Grundstücke 912/1 und 9013/1 vom Land<br />

Oberösterreich erworben. Die Grundflächen im Ausmaß von ca. 14.000 m² befinden<br />

sich nördlich der bestehenden Betriebsstätte entlang der Drosselstraße und sind im<br />

Flächenwidmungsplan als Grünland ausgewiesen.<br />

Die Fa. Auböck beabsichtigt, die gegenständlichen Grundstücken für Lagerzwecke<br />

und Zwischenlagerung von Aushubmaterial zu nutzen und ersucht um eine entsprechende<br />

Umwidmung.<br />

Um die Stimmung der Anrainer im Vorfeld zu erheben wurden die Grundeigentümer<br />

im Umkreis von 50 m (Parteistellung im Bauverfahren) informiert und um eine Stellungnahme<br />

gebeten. Beim Stadtamt <strong>Enns</strong> sind daraufhin 66 Unterschriften gegen die<br />

geplante Umwidmung eingetroffen. Die Einwände beziehen sich in erster Linie auf<br />

Lärm- und Staubbelästigung, aber auch die Verunstaltung des Ortsbildes wird angeführt.<br />

Als weiterer wesentlicher Punkt wird angegeben, dass auch im ÖEK die gegenständliche<br />

Fläche nicht als Bauland vorgesehen ist.<br />

Der Raumplanungsausschuss/Gemeinderat wird daher gebeten, eine Entscheidung<br />

zu treffen, ob<br />

a) das Verfahren nach dem O.ö. Raumordnungsgesetz zur Abänderung eingeleitet<br />

wird.<br />

b) das Verfahren nach dem O.ö. Raumordnungsgesetz zur Abänderung NICHT<br />

eingeleitet wird.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeindrat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge den Antrag<br />

der Fa. Auböck BaugesmbH auf Umwidmung der Grundstücke 912/1 und 913/1 auf<br />

Grund der Nachbareinwendungen ablehnen.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

101

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