Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
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zu 7<br />
Örtliche Raumplanung, Wasser- und Abfallwirtschaft;<br />
Referent: Vbgm Harald Weingartner<br />
zu 7.1<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes 4<br />
zu 7.1.1<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Einleitung des Verfahrens; Nr. 31 –<br />
Auböck (mit ÖEK-Änderung Nr. 1.14)<br />
Vorlage: GG II/2008/0820/1<br />
Die Fa. Auböck BaugesmbH. hat die Grundstücke 912/1 und 9013/1 vom Land<br />
Oberösterreich erworben. Die Grundflächen im Ausmaß von ca. 14.000 m² befinden<br />
sich nördlich der bestehenden Betriebsstätte entlang der Drosselstraße und sind im<br />
Flächenwidmungsplan als Grünland ausgewiesen.<br />
Die Fa. Auböck beabsichtigt, die gegenständlichen Grundstücken für Lagerzwecke<br />
und Zwischenlagerung von Aushubmaterial zu nutzen und ersucht um eine entsprechende<br />
Umwidmung.<br />
Um die Stimmung der Anrainer im Vorfeld zu erheben wurden die Grundeigentümer<br />
im Umkreis von 50 m (Parteistellung im Bauverfahren) informiert und um eine Stellungnahme<br />
gebeten. Beim Stadtamt <strong>Enns</strong> sind daraufhin 66 Unterschriften gegen die<br />
geplante Umwidmung eingetroffen. Die Einwände beziehen sich in erster Linie auf<br />
Lärm- und Staubbelästigung, aber auch die Verunstaltung des Ortsbildes wird angeführt.<br />
Als weiterer wesentlicher Punkt wird angegeben, dass auch im ÖEK die gegenständliche<br />
Fläche nicht als Bauland vorgesehen ist.<br />
Der Raumplanungsausschuss/Gemeinderat wird daher gebeten, eine Entscheidung<br />
zu treffen, ob<br />
a) das Verfahren nach dem O.ö. Raumordnungsgesetz zur Abänderung eingeleitet<br />
wird.<br />
b) das Verfahren nach dem O.ö. Raumordnungsgesetz zur Abänderung NICHT<br />
eingeleitet wird.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeindrat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge den Antrag<br />
der Fa. Auböck BaugesmbH auf Umwidmung der Grundstücke 912/1 und 913/1 auf<br />
Grund der Nachbareinwendungen ablehnen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
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