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Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns

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des Gruppenleiters der GG II nicht mehr ordnungsgemäß durchführbar sind. Ein Arbeitsplatz<br />

mit der Bewertung GD 21.3 (Entlohnungsgruppe p3 Kraftfahrer) wird im<br />

Zuge der Verwendungsänderung eines Mitarbeiters aufgelassen.<br />

Für den Straßenreinigungsbereich ist ein Dienstposten als Hilfsarbeiter mit einer Bewertung<br />

der Funktionslaufbahn GD 25.2 (Entlohnungsgruppe p5) einzurichten. Mangels<br />

geeigneter Bewerber konnte der Arbeitsplatz als Straßenkehrer über längere<br />

Zeit nicht besetzt werden und wurde aufgelassen. Jetzt soll dieser Arbeitsplatz wieder<br />

mit einem geeigneten Bewerber besetzt werden.<br />

Im Kindergarten III („Natuki“) der Stadt <strong>Enns</strong> ist ein Arbeitsplatz (Teilzeit) für eine Kindergarten(hort)helferin<br />

(GD 22.3, Entlohnungsgruppe e) erforderlich, da aufgrund der<br />

Sonderkindergärtnerin im Bereich Kinderbetreuung im Kindergarten III („Natuki“) erhöhter<br />

Förderbedarf festgestellt wurde.<br />

Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die Änderungen<br />

des Dienstpostenplanes der Bediensteten der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> in der<br />

dargestellten Form beschließen.<br />

Beratung<br />

Abstimmung<br />

VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />

ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />

Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />

zu 1.2<br />

Erlassung einer Dienstbetriebsordnung<br />

Vorlage: SD/2008/0389/1<br />

Aufgrund der Bestimmungen des § 37 (3) Oö GemO 1990, LGBl 91/1990 idF der<br />

GemO-Novelle 2002, LGBl Nr. 82/2002, und unter genereller Berücksichtigung der<br />

GemO-Novelle 2007, LBGl 137/2007, hat der Gemeinderat die Ordnung des inneren<br />

Dienstes in einer Dienstbetriebsordnung zu regeln.<br />

Die Oö. Gemeindeordnungs-Novelle 2007, LGBl Nr. 137/2007 ist mit 01.01.2008 in<br />

Kraft getreten. Mit dieser Novelle ergeben sich auch Änderungen in der Dienstbetriebsordnung<br />

des Stadtamtes <strong>Enns</strong>, die zuletzt in der Sitzung des Gemeinderates<br />

vom 05.12.2002 beschlossen wurde.<br />

Die Dienstbetriebsordnung wurde vom Oö Gemeindebund weitgehend überarbeitet<br />

und ist in der Schriftenreihe 42/2008 erschienen. Diese Schriftenreihe soll vom Gemeinderat<br />

der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> als Verordnung erlassen werden.<br />

Nach Beschlussfassung dieser Verordnung sowie der Kundmachung und Verordnungsprüfung<br />

durch die Aufsichtsbehörde wird die Dienstbetriebsordnung den Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern des Stadtamtes <strong>Enns</strong> umgehend ausgehändigt. Die<br />

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