Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
Verhandlungsschrift Juni (827 KB) - .PDF - Enns
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
STADTAMT ENNS<br />
<strong>Verhandlungsschrift</strong><br />
1<br />
Bearbeiter: Iro Michaela<br />
23.07.2008<br />
Sitzungsnummer: GR/034/2008<br />
über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des<br />
Gemeinderates<br />
Sitzungstermin: Donnerstag, den 26.06.2008<br />
Sitzungsbeginn: 18:10 Uhr<br />
Sitzungsende: 23:00 Uhr<br />
Ort, Raum: Sitzungssaal des Stadtamtes <strong>Enns</strong><br />
Anwesend sind:<br />
Vorsitzender<br />
Herr Bgm Franz Stefan Karlinger<br />
von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion<br />
Herr Vbgm Klaus Kamptner<br />
Herr STR Klaus Haidinger<br />
Herr STR Wolfgang Prinz<br />
Herr STR Helmut Käferböck<br />
Frau STR Marie-Luise Metlagel<br />
Herr GR Christian Deleja-Hotko<br />
Herr GR Haimo Proier<br />
Frau GR Roswitha Spöck<br />
Herr GR Roland Handlgruber<br />
Frau GR Romana Radlspäck<br />
Herr GR Erich Postlbauer<br />
Frau GR Christine Schaurhofer<br />
Herr GR Herbert Kneidl<br />
Herr GR Michael Schwaiger<br />
Herr GR Gottfried Lichtenberger<br />
Herr GR Franz Uhl<br />
Herr GR Hans Josef Göll<br />
Frau GR Sabine Haidinger<br />
von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion<br />
Herr Vbgm Harald Weingartner<br />
Herr STR Franz Groschupfer<br />
Herr STR Wolfgang Gruber
Herr GR Gerhard Hoflehner<br />
Herr GR Josef Ortbauer<br />
Herr GR Norbert Aichberger<br />
Herr GR Gunnar Fosen<br />
Herr GR Rudolf Hofmann<br />
Frau GR Claudia Pöltinger<br />
Herr GR Ing. Manfred Voglsam<br />
von der GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion<br />
Frau GR Anna Gintenreiter<br />
Frau GR Doris Alkin<br />
Frau GR Mag.ª Gudrun Troppmann<br />
von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion<br />
Frau GR Daphne Brenner<br />
von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion<br />
Herr GRE Robert Podpeskar Vertretung für Frau GR Claudia Kaiserseder<br />
Herr GRE Karl Haidinger Vertretung für Herrn GR Nikon Baumgartner<br />
von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion<br />
Herr GRE Johannes Dorninger Vertretung für Herrn GR Michael Korherr<br />
Herr GRE Andreas Köhler Vertretung für Frau GR Claudia Christl<br />
Entschuldigt fehlen:<br />
von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion<br />
Herr GR Nikon Baumgartner<br />
Frau GR Claudia Kaiserseder<br />
von der ÖVP-Gemeinderatsfraktion<br />
Frau GR Claudia Christl<br />
Herr GR Michael Korherr<br />
2
Tagesordnung:<br />
. Prüfungsausschuss;<br />
Obfrau: GR Daphne Brenner<br />
1. Finanz-, Personal-, Rechts- und Tourismusangelegenheiten sowie kommunale Einrichtungen<br />
und gemeindeeigene Objekte;<br />
Referent: Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />
1.1. Änderung Dienstpostenplan (aufsichtsbehördlich nicht genehmigungspflichtig)<br />
Vorlage: GG III/2008/0493/1<br />
1.2. Erlassung einer Dienstbetriebsordnung<br />
Vorlage: SD/2008/0389/1<br />
1.3. Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> mit der eine Geschäftsordnung<br />
für die Kollegialorgane der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> mit Ausnahme des Prüfungsausschusses<br />
erlassen wird<br />
Vorlage: SD/2008/0374/1<br />
1.4. Befreiung von der Anwesenheitspflicht gemäß § 47 Abs. 2 OÖ GemO 1990 - Michael<br />
Korherr<br />
Vorlage: SD/2008/0377/1<br />
1.5. Ehrungen von verdienten Persönlichkeiten 2008<br />
Vorlage: GG I/2008/0907/1<br />
1.6. Stadtmauernprojekt - Verpflichtungserklärung für die Kofinanzierung<br />
Vorlage: GG II/2008/0807/1<br />
1.7. Auftrag einer Machbarkeitsstudie für den Bau einer neuen Volksschule samt Kinderbetreuungseinrichtung<br />
Vorlage: SD/2008/0375/1<br />
1.8. Brauereiareal; Verwertung<br />
Vorlage: SD/2008/0397/1<br />
1.9. Grundsatzbeschluss über die Errichtung einer Wohnungsgemeinschaft für ältere Mitbürger<br />
(betreutes betreubares Wohnen) samt Tagesheimstätte im Bereich Bezirksaltersheim<br />
Vorlage: SD/2008/0376/1<br />
1.10. Feuerwehr <strong>Enns</strong>: Ankaufsbeschluss für das neue Rüstlöschfahrzeug<br />
Vorlage: GG II/2008/0812/1<br />
1.11. Übereinkommen Land OÖ - Übernahme von Landesstraßen (Schieferegger Straße)<br />
Vorlage: GG II/2008/0824/1<br />
1.12. Gestattungsvertrag Land OÖ - Wasseranschluss der Firma Gebol<br />
Vorlage: GG II/2008/0825/1<br />
1.13. Fa. Pfanner: Vereinbarung für die Errichtung einer Nutzwasserbrunnenanlage<br />
Vorlage: GG II/2008/0828/1<br />
1.14. Vergabe eines Dauerparkplatzes im Brauereiareal<br />
3
1.14.1. Vergabe eines Dauerparkplatzes im Brauereiareal - Schmid Moden<br />
Vorlage: GG III/2008/0504/1<br />
1.14.2. Vergabe eines Dauerparkplatzes im Brauereiareal - Holzinger Jürgen<br />
Vorlage: GG III/2008/0505/1<br />
1.15. TIZ (Technologiezentrum) St. Florian - Auflösung der Gesellschaft<br />
Vorlage: SD/2008/0380/1<br />
1.16. Abschluss einer Vereinbarung, Errichtung und Instandhaltung Infrastruktur in Privatstraßen<br />
1.16.1. Abschluss einer Vereinbarung, Errichtung und Instandhaltung Infrastruktur in Privatstraßen<br />
- Ing. Höfler<br />
Vorlage: SD/2008/0386/1<br />
1.16.2. Abschluss einer Vereinbarung, Errichtung und Instandhaltung Infrastruktur in Privatstraßen<br />
- Stichstraße Eichbergstraße<br />
Vorlage: SD/2008/0391/1<br />
1.17. Abschluss einer Mietvereinbarung für Kinderbetreuungseinrichtung im Kinderfreundeheim<br />
Vorlage: SD/2008/0387/1<br />
1.18. Stadthalle: Tarifordnung für den Verleih des neuen Bühnenanhängers<br />
Vorlage: GG II/2008/0811/1<br />
1.19. Bericht des Bürgermeisters: Stellungnahmen in behördlichen Verfahren<br />
Vorlage: GG II/2008/0799/1<br />
1.20. Antrag auf Übernahme der Hälfte der Planungskosten für die Planung des Radweges in<br />
Kristein<br />
Vorlage: SD/2008/0393/1<br />
1.21. Umsetzung des aktuellen Betreubaren Wohnprojektes in Form eines "Betreuten betreubaren<br />
Wohnen"<br />
Vorlage: SD/2008/0394/1<br />
2. Kulturangelegenheiten;<br />
Referent: Vbgm Klaus Kamptner<br />
3. Sozial- und Gesundheitswesen sowie Familien-, Senioren- und Integrationsangelegenheiten;<br />
Referentin: STR Marie-Luise Metlagel<br />
4. Kinder- und Jugendangelegenheiten, Schulwesen sowie Sportangelegenheiten;<br />
Referent: STR Klaus Haidinger<br />
5. Wohnungsangelegenheiten, Naturschutz- und örtliche Umweltfragen;<br />
Referent: STR Wolfgang Prinz<br />
5.1. Vergabe gemeindeeigene Wohnung; Hochstögerova Maria<br />
Vorlage: GG III/2008/0513/1<br />
6. Bauangelegenheiten, Verkehr, Straßenbau u. -erhaltung;<br />
Referent: STR Helmut Käferböck<br />
4
6.1. Neubezeichnung einer Gemeindestraße (Steinpaß)<br />
Vorlage: GG II/2008/0819/1<br />
6.2. Straßenbau 2008: Auftragsvergabe Bauarbeiten<br />
Vorlage: GG II/2008/0826/1<br />
6.3. Anbindung Lorcher Straße: Auftragsvergabe Bauarbeiten<br />
Vorlage: GG II/2008/0<strong>827</strong>/1<br />
6.4. Verbindung Lagerhausstraße - Fabrikstraße - Grundsatzbeschluss über die weitere Vorgangsweise<br />
Vorlage: GG II/2008/0829/1<br />
7. Örtliche Raumplanung, Wasser- und Abfallwirtschaft;<br />
Referent: Vbgm Harald Weingartner<br />
7.1. Änderung des Flächenwidmungsplanes 4<br />
7.1.1. Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Einleitung des Verfahrens; Nr. 31 - Auböck<br />
(mit ÖEK-Änderung Nr. 1.14)<br />
Vorlage: GG II/2008/0820/1<br />
7.1.2. Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Einleitung des Verfahrens; Nr. 32 - Gaisberger<br />
3<br />
Vorlage: GG II/2008/0821/1<br />
7.1.3. Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Beschlussfassung; Nr. 29 - Grünzug 9<br />
Vorlage: GG II/2008/0822/1<br />
7.2. Änderung von Bebauungsplänen - Beschlussfassung; Nr. 24 - Altstadt, 2. Auflage<br />
Vorlage: GG II/2008/0823/1<br />
8. Land- und Forstwirtschaft sowie Friedhofsangelegenheiten;<br />
Referent: STR Franz Groschupfer<br />
8.1. Erhöhung der Pauschale für die künstliche Besamung von Rindern<br />
Vorlage: GG I/2008/0905/1<br />
9. Wirtschaftsangelegenheiten;<br />
Referent: STR Wolfgang Gruber<br />
9.1. Wirtschaftsförderung infolge Betriebsansiedlung - Petra Braunstein (Friseur am Platz)<br />
Vorlage: GG I/2008/0908/1<br />
9.2. Ansuchen auf Förderung von Kleinbetrieben in <strong>Enns</strong> in Zusammenarbeit mit der TSE<br />
GmbH<br />
Vorlage: GG I/2008/0911/1<br />
9.3. Wirtschaftsförderung für 2007; Lehrlingsförderung - Fa. Eisenbeiss GmbH<br />
Vorlage: GG I/2008/0912/1<br />
10. Allfälliges<br />
5
Ich stelle gemäß den Bestimmungen der OÖ Gemeindeordnung 1990, LGBl.Nr.<br />
91/1990 idgF fest, dass die Einladung zur heutigen Sitzung des Gemeinderates der<br />
Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> ordnungsgemäß erfolgte und die Beschlussfähigkeit gegeben<br />
ist. Der Stadtamtsdirektor Mag. Gerhard Gstöttenbauer nimmt gemäß § 66 Abs. 2 Oö<br />
GemO 1990 idgF. mit beratender Stimme an der Sitzung teil. Zur Schriftführerin wird<br />
die Gemeindebedienstete Michaela Iro bestellt.<br />
Die <strong>Verhandlungsschrift</strong>en über die Sitzungen des Gemeinderates vom 13.03.2008<br />
und vom 03.04.2008 liegen bis zum Schluss dieser Sitzung zur Einsichtnahme auf.<br />
Werden keine Einwendungen gegen die Abfassung der <strong>Verhandlungsschrift</strong>en erhoben,<br />
gelten diese als genehmigt. Anschließend sind die <strong>Verhandlungsschrift</strong>en von<br />
dem Vorsitzenden und je einem Mitglied der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen<br />
zu unterfertigen, womit das ordnungsgemäße Zustandekommen der <strong>Verhandlungsschrift</strong>en<br />
bestätigt wird.<br />
Ich darf bekannt geben, dass folgende Mitglieder des Gemeinderates für die heutige<br />
Sitzung entschuldigt sind:<br />
GR in Claudia Kaiserseder<br />
GR Nikon Baumgartner<br />
GR in Claudia Christl<br />
GR Michael Korherr<br />
Folgende Ersatzmitglieder des Gemeinderates sind anwesend:<br />
GRE Robert Podpeskar<br />
GRE Karl Haidinger<br />
GRE Andreas Köhler<br />
GRE Johannes Dorninger<br />
In Ihren Mappen befindet sich:<br />
Aktualisierter Sitzungsplan für die Sitzungen im 2. Halbjahr 2008.<br />
Aufgrund der Terminverschiebungen der Sitzungen im 2. Halbjahr 2008 darf ich Ihnen<br />
den aktualisierten Sitzungsplan nachweislich zur Kenntnis bringen und Sie ersuchen,<br />
den Empfang der Terminübersicht auf der Unterschriftenliste, die gemeinsam<br />
mit der Anwesenheitsliste durchgegeben wird, zu bestätigen.<br />
Beilage 1 a - Sitzungsplan<br />
Beilage 1 b – Empfangsbestätigung<br />
Folgender Dringlichkeitsantrag liegt vor:<br />
- Abschluss eines Fernwärmeversorgungsvertrages für das Freibad <strong>Enns</strong><br />
Abschluss eines Fernwärmeversorgungsvertrages für das Freibad <strong>Enns</strong><br />
6
Begründung:<br />
Der Tagesordnungspunkt wurde erst nach Erstellung der Tagesordnung bekannt gegeben.<br />
Um das Wasser in den Becken des Freibades <strong>Enns</strong> auch weiterhin vorheizen zu<br />
können, müsste die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> die bestehende Solaranlage aufgrund ihres<br />
derzeitigen Zustandes ehestmöglich erneuern.<br />
Da die Wärmebetriebe GmbH bereits das Objekt Sauna aufschließt, besteht die<br />
Möglichkeit, in diesem Zuge auch das Freibad entsprechend mit Fernwärme zu<br />
versorgen.<br />
Der dafür ausgearbeitete Vertrag mit der Wärmebetriebe GmbH sieht lediglich 50 %<br />
der Reinvestition für die Solaranlage vor (ca. EUR 25.000,- netto). Als Besonderheit<br />
wird hervorgehoben, dass eine Menge bis zu 200 MWh jährlich ohne Verrechnung<br />
zur Verfügung gestellt wird. Die bisherige Leistung der bestehenden Absorbermatten<br />
beläuft sich auf ca.150 MWh.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge den Abschluss<br />
des in der Beilage angeschlossenen Fernwärmeversorgungsvertrages mit<br />
der Wärmebetriebe GmbH beschließen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 2a – Dringlichkeitsantrag<br />
Beilage 2b - Fernwärmeversorgungsvertrag<br />
Beratung:<br />
zu<br />
Prüfungsausschuss;<br />
Obfrau: GR Daphne Brenner<br />
1.) Wirtschaftlichkeitsrechnung Saunakonzept:<br />
Stadtamtsdirektor Mag. Gerhard Gstöttenbauer legt eine Kostenaufstellung über die<br />
Sauna <strong>Enns</strong> vor, welche die Errichtungskosten, die kalkulierten Betriebskosten und<br />
die geschätzten Einnahmen beinhaltet (sh. Beilage). Zusammengefasst wird mit Betriebskosten<br />
(Personal, Energie, Instandhaltung, Versicherungen etc.) in der Höhe<br />
von rund € 124.000,00 gerechnet, welchen geschätzte Gesamteinnahmen in der Höhe<br />
von rund € 151.000,00 gegenüber stehen. Bei den Einnahmen aus Eintritten wird<br />
davon ausgegangen, dass bei einem durchschnittlichen Eintrittspreis von € 8,00 bei<br />
7
durchschnittlich 60 Besuchern pro Tag bei 260 Offenhaltetagen Erlöse in der Höhe<br />
von rund € 125.000,00 erzielbar sein sollten. An Buffeteinnahmen sollten sich rund<br />
€ 25.000,00 Gewinn erzielen lassen und an Mieteinnahmen für den Massageraum<br />
sind weitere € 1.000,00 kalkuliert. Somit wäre gemäß Kalkulation ein Jahresüberschuss<br />
in der Höhe von rund € 27.000,00 möglich, das Ziel der Kostendeckung erscheint<br />
jedenfalls erreichbar zu sein. Es wird festgehalten, dass die Errichtungskosten<br />
durch den Betrieb voraussichtlich nicht hereingewirtschaftet werden können und<br />
die Finanzierung die Gemeinde bzw. die Stadtbetriebe <strong>Enns</strong> zu tragen haben wird.<br />
Die Kalkulation wurde realistisch erstellt, jedoch sind Schwankungen auf Grund der<br />
Besucherzahlen sowohl in den positiven als auch in den negativen Bereich möglich.<br />
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses kommen überein, dass die Gebarung der<br />
Sauna <strong>Enns</strong> nach einem vollständigen Betriebsjahr nochmals Thema des Prüfungsausschusses<br />
sein wird.<br />
2.) Endabrechnung Abriss Hallenbad:<br />
Franz Hava berichtet über den Ablauf des Vorhabens „Abriss des Städtischen Hallenbades“.<br />
Die Auftragsvergabe erfolgte über ein nicht offenes Verfahren ohne öffentliche<br />
Bekanntmachung nach dem Bundesvergabegesetz. Es wurden sieben Firmen<br />
zur Anbotslegung eingeladen, davon haben fünf tatsächlich ein Angebot gelegt. Die<br />
Bandbreite reichte von € 145.650,00 bis € 187.799,00 und die Firma Hasenöhrl ging<br />
als Bestbieter hervor. Die Mitbewerber wurden schriftlich über das Ergebnis informiert,<br />
die Stillhaltefrist endete am 08.06.2007 und es gab keine Einwendungen. Der<br />
Beschluss des Gemeinderates über die Auftragsvergabe erfolgte am 28.06.2007.<br />
Mittlerweile ist das Vorhaben abgeschlossen. Das Hallenbad wurde einschließlich<br />
der technischen Anlagen in seiner Konstruktion inklusive Fundamente und Bodenplatte<br />
abgebrochen. Die anfallenden Materialien (Metalle, Glas, Keramik, Holz,<br />
Kunststoffe, Beton, Ziegel, Bitumen, Eternit usw.) wurden getrennt und einer Wiederverwertung<br />
zugeführt bzw. ordnungsgemäß entsorgt, die Baugrube mit Erde verfüllt.<br />
Die Schlussrechnung der Firma Hasenöhrl betrug € 145.650,00, welche abzüglich<br />
3 % Skonto am 26.11.2007 überwiesen wurde. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses<br />
stellen eine ordnungsgemäße Abwicklung fest.<br />
3.) Prüfung der Globalbudgets der <strong>Enns</strong>er Pflichtschulen:<br />
Fritz Prammer berichtet, dass die Prüfung der Globalbudgets des Jahres 2007 abgeschlossen<br />
ist. Die Überprüfung hat ergeben, dass die Aufzeichnungen vollständig<br />
sind und dass die Buchhaltung korrekt geführt wird. Die Finanzmittel werden sachgemäß<br />
verwendet. Es wurde wiederum festgestellt, dass die Volksschulen über ein<br />
eher knapp bemessenes Budget verfügen, während die Hauptschulen und die Polytechnische<br />
Schule einen größeren finanziellen Spielraum haben. Die Mitglieder des<br />
Prüfungsausschusses regen an, die Kopfquoten der verschiedenen Schultypen gegenseitig<br />
etwas anzunähern, um den Volksschulen ein etwas größeres Globalbudget<br />
zur Verfügung stellen zu können, während die Überschüsse bei den Hauptschulen<br />
und der Polytechnischen Schule etwas reduziert werden könnten. Der Finanzleiter<br />
erklärt, dass derartige Überlegungen mit dem zuständigen Referenten bereits angestellt<br />
wurden, zur Neuberechnung sollten jedoch drei vollständige Finanzjahre herangezogen<br />
werden. Eine Anpassung der Kopfquoten soll demnach mit dem Finanzjahr<br />
2009 vorgenommen werden.<br />
8
zu 4<br />
Allfälliges<br />
Als Tagesordnungspunkte für die nächste Sitzung des Prüfungsausschusses werden<br />
festgelegt:<br />
1. Prüfung der Stadtkasse<br />
2. Prüfung der Repräsentationsausgaben und der Verfügungsmittel 2007<br />
3. Allfälliges<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1<br />
Finanz-, Personal-, Rechts- und Tourismusangelegenheiten sowie kommunale<br />
Einrichtungen und gemeindeeigene Objekte;<br />
Referent: Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />
zu 1.1<br />
Änderung Dienstpostenplan (aufsichtsbehördlich nicht genehmigungspflichtig)<br />
Vorlage: GG III/2008/0493/1<br />
Der Dienstpostenplan für die Bediensteten der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> soll in folgender<br />
Form abgeändert werden:<br />
Das Personalentwicklungskonzept der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> sieht vor, dass in der<br />
Geschäftsgruppe 1 (HVW) ein Arbeitsplatz mit den Agenden Umwelt-, Naturschutz-,<br />
Land- und Forstwirtschaftsangelegenheiten, Abfallwirtschaft entstehen soll. Dieser<br />
Arbeitsplatz wird aufgrund der umfassenden und anspruchsvollen Aufgabengebiete<br />
mit der Funktionslaufbahn GD 17.5 (qualifizierte/r Sachbearbeiter), alternativ mit der<br />
Entlohnungsgruppe c bewertet. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigten, dass die<br />
Themenbearbeitung von Abfall bis Wasser, der Themenkreis Umwelt und die damit<br />
verbundenen Aufgaben und Fragen der Lebensqualität in unserer Gemeinde es erforderlich<br />
machen, eine zentrale Stelle für die Angelegenheiten einzurichten. Diesen<br />
Arbeitsplatz wird ein Mitarbeiter vom Bürgerservice besetzen. Daher ist ein Dienstposten<br />
mit der Bewertung GD 20.3 (Entlohnungsgruppe d) aufzulassen, den bisher<br />
eine Mitarbeiterin im Verwaltungsdienst inne hatte. Die Dienstnehmerin wird den<br />
durch Verwendungsänderung freien Dienstposten im Bereich Bürgerservice mit der<br />
Funktionslaufbahn GD 18.5 als Sachbearbeiterin (Entlohnungsgruppe c) besetzen.<br />
In der Bauverwaltung Abteilung 2/Tiefbau/Bauhof wird ein freier Dienstposten im<br />
Facharbeiterbereich (Tischler) mit der Bewertung GD 19.1 (Entlohnungsgruppe p3)<br />
mit einem geeigneten Mitarbeiter besetzt. Die ständig erweiterten Anlagen der Stadt<br />
<strong>Enns</strong> in Verbindung mit den dazugehörigen Objekten verlangen permanent Arbeiten<br />
im Innen- und Außenbereich, die mit den vorhandenen Fachkräften laut Information<br />
9
des Gruppenleiters der GG II nicht mehr ordnungsgemäß durchführbar sind. Ein Arbeitsplatz<br />
mit der Bewertung GD 21.3 (Entlohnungsgruppe p3 Kraftfahrer) wird im<br />
Zuge der Verwendungsänderung eines Mitarbeiters aufgelassen.<br />
Für den Straßenreinigungsbereich ist ein Dienstposten als Hilfsarbeiter mit einer Bewertung<br />
der Funktionslaufbahn GD 25.2 (Entlohnungsgruppe p5) einzurichten. Mangels<br />
geeigneter Bewerber konnte der Arbeitsplatz als Straßenkehrer über längere<br />
Zeit nicht besetzt werden und wurde aufgelassen. Jetzt soll dieser Arbeitsplatz wieder<br />
mit einem geeigneten Bewerber besetzt werden.<br />
Im Kindergarten III („Natuki“) der Stadt <strong>Enns</strong> ist ein Arbeitsplatz (Teilzeit) für eine Kindergarten(hort)helferin<br />
(GD 22.3, Entlohnungsgruppe e) erforderlich, da aufgrund der<br />
Sonderkindergärtnerin im Bereich Kinderbetreuung im Kindergarten III („Natuki“) erhöhter<br />
Förderbedarf festgestellt wurde.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die Änderungen<br />
des Dienstpostenplanes der Bediensteten der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> in der<br />
dargestellten Form beschließen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.2<br />
Erlassung einer Dienstbetriebsordnung<br />
Vorlage: SD/2008/0389/1<br />
Aufgrund der Bestimmungen des § 37 (3) Oö GemO 1990, LGBl 91/1990 idF der<br />
GemO-Novelle 2002, LGBl Nr. 82/2002, und unter genereller Berücksichtigung der<br />
GemO-Novelle 2007, LBGl 137/2007, hat der Gemeinderat die Ordnung des inneren<br />
Dienstes in einer Dienstbetriebsordnung zu regeln.<br />
Die Oö. Gemeindeordnungs-Novelle 2007, LGBl Nr. 137/2007 ist mit 01.01.2008 in<br />
Kraft getreten. Mit dieser Novelle ergeben sich auch Änderungen in der Dienstbetriebsordnung<br />
des Stadtamtes <strong>Enns</strong>, die zuletzt in der Sitzung des Gemeinderates<br />
vom 05.12.2002 beschlossen wurde.<br />
Die Dienstbetriebsordnung wurde vom Oö Gemeindebund weitgehend überarbeitet<br />
und ist in der Schriftenreihe 42/2008 erschienen. Diese Schriftenreihe soll vom Gemeinderat<br />
der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> als Verordnung erlassen werden.<br />
Nach Beschlussfassung dieser Verordnung sowie der Kundmachung und Verordnungsprüfung<br />
durch die Aufsichtsbehörde wird die Dienstbetriebsordnung den Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern des Stadtamtes <strong>Enns</strong> umgehend ausgehändigt. Die<br />
10
Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in<br />
Kraft.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die beigeschlossene<br />
Dienstbetriebsordnung (Schriftenreihe des Oö Gemeindebundes Nr.<br />
42/2008) zur Ordnung des inneren Dienstes beim Stadtamt <strong>Enns</strong> als Verordnung<br />
erlassen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 3 - Dienstbetriebsordnung<br />
zu 1.3<br />
Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> mit der eine Geschäftsordnung<br />
für die Kollegialorgane der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> mit Ausnahme<br />
des Prüfungsausschusses erlassen wird<br />
Vorlage: SD/2008/0374/1<br />
Die Oö. Gemeindeordnungs-Novelle 2007, LGBl Nr. 137/2007, ist mit 01.01.2008 in<br />
Kraft getreten. Mit dieser Novelle ergeben sich auch Änderungen in der Geschäftsordnung<br />
für Kollegialorgane der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>.<br />
Aufgrund der Bestimmungen des § 66 Abs. 1 Oö. GemO 1990, LGBl. Nr. 91/1990<br />
idF. LGBl. 137/2007, hat der Gemeinderat für die Geschäftsführung des Gemeinderates<br />
und seiner Ausschüsse mit Ausnahme des Prüfungsausschusses sowie für den<br />
Gemeindevorstand (Stadtrat) eine Geschäftsordnung zu beschließen. Anträge auf<br />
Erlassung oder Abänderung der Geschäftsordnung können nicht als Dringlichkeitsanträge<br />
(§ 46 Abs. 3) eingebracht werden. Die Geschäftsordnung kann vom Gemeinderat<br />
nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen oder abgeändert werden.<br />
Die nunmehr dem Gemeinderat zur Beschlussfassung und Erlassung als Verordnung<br />
vorliegende Fassung der Geschäftsordnung wurde vom Oö Gemeindebund im Einvernehmen<br />
mit der Aufsichtsbehörde (Gemeindeabteilung des Landes OÖ) überarbeitet<br />
und als Schriftenreihe des OÖ Gemeindebundes Nr. 43/2008 herausgegeben.<br />
Nach Beschlussfassung dieser Verordnung sowie der Kundmachung und Verordnungsprüfung<br />
durch die Aufsichtbehörde wird die Geschäftsordnung für die Kollegialorgane<br />
der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> mit Ausnahme des Prüfungsausschusses den<br />
Mitgliedern des Gemeinderates umgehend zugehen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge folgende<br />
11
Verordnung über die Geschäftsordnung für die Kollegialorgane der Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong> mit Ausnahme des Prüfungsausschusses beschließen.<br />
Verlesung der Schriftenreihe des Gemeindebundes Nr. 43/2008<br />
Verordnung<br />
mit der eine<br />
GESCHÄFTSORDNUNG<br />
für die Kollegialorgane der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong><br />
mit Ausnahme des Prüfungsausschusses erlassen wird.<br />
(1) Auf Grund des § 66 Abs. 1 der Oö Gemeindeordnung 1990, LGBl Nr. 91 idF<br />
LGBl Nr. 152/2001, unter genereller Berücksichtigung der Oö Gemeindeordnungs-Novelle<br />
2007, LGBl Nr. 137/2007, wird nachfolgend eine Geschäftsordnung<br />
für die Kollegialorgane der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> erlassen.<br />
(2) Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden<br />
Tag in Kraft; gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 25.04.2002 außer Kraft.<br />
Präambel:<br />
Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen in ihrer weiblichen<br />
Form.<br />
1. ABSCHNITT<br />
Gemeinderat<br />
§ 1<br />
Einberufung und Kundmachung von Sitzungen<br />
(§ 45 Oö GemO 1990 idF LGBl. 15/2001)<br />
(1) Der Gemeinderat hat je nach Bedarf, wenigstens aber in jedem Vierteljahr einmal<br />
zusammenzutreten. Die Sitzungen des Gemeinderates sind vom Bürgermeister<br />
einzuberufen. Tag und Stunde sind so festzusetzen, dass möglichst alle Mitglieder<br />
des Gemeinderates an der Sitzung teilnehmen können. Der Bürgermeister<br />
hat den Mitgliedern des Gemeinderates einen Plan über die Sitzungstermine für<br />
mindestens sechs Monate im voraus (Sitzungsplan) nachweisbar zuzustellen.<br />
(2) Der Bürgermeister ist verpflichtet, eine Sitzung des Gemeinderates binnen einer<br />
Woche einzuberufen, wenn dies wenigstens ein Viertel der Mitglieder des Gemeinderates<br />
oder die Aufsichtsbehörde verlangt. Das Verlangen muss schriftlich<br />
gestellt werden und den Gegenstand, der dem Verlangen auf Einberufung<br />
zugrunde liegt, umschreiben. Diese Sitzung ist spätestens innerhalb eines Monats<br />
unter Bekanntgabe der Tagesordnung und Anschluss des schriftlichen Verlangens<br />
anzuberaumen.<br />
(3) Jedes nicht von der Teilnahme an den Sitzungen ausgeschlossene Mitglied des<br />
Gemeinderates ist von der Abhaltung der Sitzung mindestens sieben Tage, in<br />
besonders dringenden Fällen vierundzwanzig Stunden vorher schriftlich unter<br />
Bekanntgabe des Tages, der Beginnzeit, des Ortes und der Tagesordnung der<br />
Sitzung zu verständigen.<br />
12
Die Verständigung ist den Mitgliedern des Gemeinderates nachweisbar zuzustellen,<br />
sofern die Sitzung nicht im Sitzungsplan (Abs. 1) enthalten ist. Als nachweisbare<br />
Zustellung gilt auch eine Sendebestätigung aufgrund einer Einladung mittels<br />
Mail. Der Sitzungseinladung mittels Mail entsprechend dem Sitzungsplan haben<br />
die Mitglieder des Gemeinderates schriftlich zuzustimmen. Die Gemeinderatsmitglieder,<br />
die einer Einladung mittels Mail zugestimmt haben, sind verpflichtet,<br />
geänderte Mailadressen unverzüglich bekannt zu geben. Die Einladung mittels<br />
Mail ist ausdrücklich zu widerrufen, falls sie nicht mehr gewünscht ist.<br />
(4) Die Abhaltung einer Sitzung des Gemeinderates ist vom Bürgermeister sieben<br />
Tage, in besonders dringenden Fällen vierundzwanzig Stunden vorher unter Angabe<br />
des Tages, der Beginnzeit, des Ortes und der Tagesordnung der Sitzung<br />
unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 54 Abs. 6 Oö GemO 1990 idF LGBl<br />
137/2007 kundzumachen.<br />
§ 2<br />
Tagesordnung, Dringlichkeitsanträge<br />
(§ 46 Oö GemO 1990 idF LGBl. 137/2007)<br />
(1) Der Bürgermeister hat die Tagesordnung festzusetzen. Die Tagesordnung hat<br />
den Punkt „Allfälliges“ zu enthalten, wobei eine Beschlussfassung unter diesem<br />
Punkt jedoch nur im Falle eines Dringlichkeitsantrages nach Abs. 4 zulässig ist.<br />
Die einzelnen Tagesordnungspunkte sind in der Einladung möglichst konkret zu<br />
fassen.<br />
(2) Der Bürgermeister ist verpflichtet, einen in die Zuständigkeit des Gemeinderates<br />
fallenden Gegenstand in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gemeinderates<br />
aufzunehmen, wenn dies von einem Mitglied des Gemeinderates spätestens<br />
zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich verlangt wird. Das Recht der Berichterstattung<br />
über solche Verhandlungsgegenstände steht dem Antragsteller<br />
bzw. dem Erstunterzeichner zu.<br />
(3) Der Vorsitzende ist berechtigt, einen auf der Tagesordnung stehenden Gegenstand<br />
vor Eintritt in die Tagesordnung von der Tagesordnung abzusetzen. Gegenstände,<br />
die nach gesetzlichen Bestimmungen in die Tagesordnung aufzunehmen<br />
waren, dürfen nicht abgesetzt werden. Die Reihenfolge der Verhandlung<br />
der Geschäftsstücke hat der Vorsitzende zu bestimmen.<br />
(4) Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, können nur dann behandelt<br />
werden, wenn der Gemeinderat seine Zustimmung gibt. Solche Anträge<br />
(Dringlichkeitsanträge) kann jedes Mitglied des Gemeinderates stellen, doch<br />
müssen sie schriftlich und mit einer Begründung versehen, vor Beginn der Sitzung<br />
eingebracht werden. Über Dringlichkeitsanträge ist, sofern der Gemeinderat<br />
nichts anderes beschließt, entweder unter dem Tagesordnungspunkt „Allfälliges“<br />
oder am Schluss der Tagesordnung zu beraten und abzustimmen. Vor Eintritt in<br />
die Tagesordnung hat der Vorsitzende den Inhalt des Dringlichkeitsantrages dem<br />
Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen und über die Aufnahme in die Tagesordnung<br />
abstimmen zu lassen.<br />
(5) Der Gemeinderat kann einzelne Tagesordnungspunkte oder die gesamte Sitzung<br />
durch Beschluss vertagen. Der Termin für die fortzusetzende Sitzung muss be-<br />
13
eits bei der Vertagung festgelegt werden. Werden nur einzelne Tagesordnungspunkte<br />
vertagt, sind sie auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gemeinderates<br />
aufzunehmen, sofern der Gemeinderat bei der Vertagung nichts anderes<br />
beschließt.<br />
(6) Der Bürgermeister hat in einem eigenen Tagesordnungspunkt die gesetzlichen<br />
Berichtspflichten gegenüber dem Gemeinderat wahrzunehmen (§ 56 Abs. 2 Z 11,<br />
Oö GemO 1990 idF LGBl. 137/2007, sowie § 355 GewO).<br />
§ 3<br />
Einsicht in die Sitzungsunterlagen<br />
durch den Fraktionsobmann<br />
(§ 18a Abs. 5 Oö GemO 1990 idF LGBl. 137/2007)<br />
(1) Der Fraktionsobmann ist berechtigt, hinsichtlich jener Angelegenheiten, die im<br />
Gemeindevorstand, im Gemeinderat oder in dessen Ausschüssen zu behandeln<br />
sind und die auf der Einladung für die nächste Sitzung des jeweiligen Kollegialorgans,<br />
in dem seine Fraktion verreten ist, als Tagesordnungpunkte aufscheinen,<br />
beim Amtsleiter, beim zuständigen Abteilungsleiter und beim zuständigen Sachbearbeiter<br />
die zur Behandlung einer solchen Angelegenheit notwendigen Unterlagen<br />
einzusehen, sich Aufzeichnungen zu machen und die erforderlichen Auskünfte<br />
einzuholen. Dieses Informationsrecht umfasst auch die Einsichtnahme in<br />
generelle Erlässe der Aufsichtbehörde. Auf seinen Antrag sind Kopien einzelner<br />
Aktenbestandteile, welche die Grundlage für die Entscheidung einer bestimmten<br />
Angelegenheit im Gemeindevorstand, im Gemeinderat oder in dessen Ausschüssen<br />
bilden, auf Kosten der Gemeinde anzufertigen und spätestens zwei<br />
Tage vor der entsprechenden Sitzung zu übergeben. Bestimmungen über die<br />
Amtsverschwiegenheit bleiben hiedurch unberührt. § 18 Abs. 3 letzter Satz Oö<br />
GemO 1990, idF LGBl 137/2007, gilt sinngemäß.<br />
(2) Zur Wahrnehmung seiner Rechte gem. Abs. 1 kann sich der Fraktionsobmann<br />
von einem Mitglied oder Ersatzmitglied des Gemeinderates vertreten lassen. Er<br />
hat diese Person der Gemeinde schriftlich bekannt zu geben. Sofern nicht etwas<br />
anderes der Gemeinde bekannt gegeben wird, gilt die Vertretung für die gesamte<br />
Funktionsperiode.<br />
(3) Die Wahrnehmung der Rechte nach Abs. 1 sowie der im Zusammenhang mit der<br />
Funktionsausübung stehende Schriftverkehr zwischen dem Gemeindeamt und<br />
den Fraktionen bzw. den Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Gemeinderates,<br />
insbesondere die Übermittlung von Sitzungseinladungen und <strong>Verhandlungsschrift</strong>en<br />
hat auf Antrag und nach Maßgabe der vorhandenen technischen Mittel<br />
im Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder in einer anderen<br />
technisch möglichen Weise zu erfolgen.<br />
§ 4<br />
Allgemeines Unterrichtungsrecht der Gemeinderatsmitglieder<br />
(§ 18 Abs. 3 Oö GemO 1990 idF LGBl. 137/2007)<br />
Die Mitglieder des Gemeinderates haben das Recht, sich während der Amtsstunden<br />
beim Amtsleiter bzw. zuständigen Abteilungsleiter über alle Angelegenheiten des<br />
eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde inklusive der generellen Erlässe der Auf-<br />
14
sichtsbehörde zu unterrichten. Dieses Recht umfasst nicht das Recht auf Akteneinsicht.<br />
Die Bestimmungen über die Amtsverschwiegenheit sowie das Informationsrecht<br />
zur Vorbereitung auf Sitzungen des Gemeinderates gem. § 3 Abs. 1 werden<br />
dadurch nicht berührt.<br />
§ 5<br />
Anwesenheitspflicht - Befreiung<br />
(§ 47 Oö GemO 1990)<br />
(1) Die Mitglieder des Gemeinderates haben an den Sitzungen des Gemeinderates<br />
teilzunehmen. Mitglieder des Gemeinderates, die am Erscheinen zu einer Sitzung<br />
verhindert sind, haben den Bürgermeister unter Mitteilung des Grundes der<br />
Verhinderung davon unverzüglich zu benachrichtigen. Der Bürgermeister hat in<br />
diesem Fall sofort Ersatzmitglieder einzuberufen.<br />
Hierbei kann von den Vorschriften des § 1 Abs. 3 insoweit abgegangen werden,<br />
als es zur rechtzeitigen Verständigung der Ersatzmitglieder erforderlich ist.<br />
(2) Mitglieder des Gemeinderates können nur aus triftigen Gründen von der Anwesenheitspflicht<br />
befreit werden. Eine Befreiung bis zur Dauer von drei Monaten erteilt<br />
der Bürgermeister, darüber hinaus der Gemeinderat. Dabei ist darauf Bedacht<br />
zu nehmen, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates nicht gefährdet<br />
wird. Anstelle der von der Anwesenheitspflicht befreiten Mitglieder sind Ersatzmitglieder<br />
einzuberufen.<br />
§ 6<br />
Öffentlichkeit<br />
(§ 53 Oö GemO 1990 idF LGBl 137/2007)<br />
(1) Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich. Die Öffentlichkeit besteht darin,<br />
dass jedermann nach Maßgabe des vorhandenen Platzes berechtigt ist, zuzuhören<br />
und sich Aufzeichnungen zu machen.<br />
(2) Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn es vom Vorsitzenden oder von wenigstens<br />
drei Mitgliedern des Gemeinderates verlangt und vom Gemeinderat beschlossen<br />
wird; wenn es gesetzlich gefordert ist, hat der Vorsitzende den Ausschluss<br />
der Öffentlichkeit zu verlangen. Wenn der Gemeindevoranschlag, der<br />
Gemeinderechnungsabschluss, die Voranschläge oder Rechnungsabschlüsse<br />
von in der Verwaltung der Gemeinde stehenden selbständigen Fonds und Stiftungen<br />
oder die Voranschläge und Rechnungsabschlüsse von Sondervermögen<br />
gemeinderechtlicher Art behandelt werden, darf die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen<br />
werden.<br />
(3) Beratungen in nicht öffentlichen Sitzungen sind, unabhängig davon, ob sie zu<br />
einem Beschluss führen, vertraulich; sie dürfen ausschließlich für amtliche Zwecke<br />
aufgezeichnet werden.<br />
Nicht vertraulich sind die Tagesordnung einer nicht öffentlichen Sitzung sowie<br />
das Abstimmungsergebnis (einstimmig bzw. mehrheitlich) und der Inhalt eines<br />
Beschlusses, soweit es sich nicht um Angelegenheiten handelt, durch deren<br />
Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte verletzt werden können.<br />
15
(4) Eine visuelle oder akustische Aufzeichnung der Sitzung ist zulässig. Der Gemeinderat<br />
kann mit Beschluss im Einzelfall Einschränkungen verfügen, wenn<br />
dies im Interesse eines geordneten Ablaufs der Sitzung geboten erscheint.<br />
(5) Der Gemeinderat kann beschließen, dass vor oder nach der Gemeinderatssitzung<br />
eine Bürgerfragestunde abgehalten wird.<br />
§ 7<br />
Vorsitz<br />
(§ 48 Oö GemO 1990 idF LGBl 137/2007)<br />
(1) Den Vorsitz in den Sitzungen des Gemeinderates hat der Bürgermeister zu führen.<br />
Ist der Bürgermeister verhindert, so richtet sich seine Vertretung nach den<br />
Bestimmungen des § 36 Oö GemO 1990 idF LGBl 152/2001.<br />
(2) Der Vorsitzende hat die Sitzung zu eröffnen und zu schließen, die Verhandlungen<br />
zu leiten und für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung zu sorgen.<br />
(3) Der Vorsitzende kann für eine erforderliche Beratung die Sitzung für insgesamt<br />
höchstens 3 Stunden unterbrechen.<br />
§ 8<br />
Ordnungsbefugnisse des Vorsitzenden<br />
(§ 49 Oö GemO 1990)<br />
(1) Abschweifungen von der Sache hat der Vorsitzende mit dem Ruf „zur Sache“<br />
abzustellen. Nach dem dritten Ruf „zur Sache“ kann der Vorsitzende dem Redner<br />
das Wort entziehen. Wurde einem Redner wegen Abschweifung vom Gegenstand<br />
das Wort entzogen, so kann der Gemeinderat ohne Beratung beschließen,<br />
dass er den Redner dennoch hören will.<br />
(2) Wenn ein Mitglied des Gemeinderates die Sitzung stört, den Anstand oder die<br />
Sitte verletzt oder beleidigende Äußerungen gebraucht, hat der Vorsitzende die<br />
Missbilligung darüber durch den Ruf „zur Ordnung“ auszusprechen. Der Vorsitzende<br />
kann in diesem Fall die Rede unterbrechen und dem Redner das Wort<br />
auch völlig entziehen. Wenn der Vorsitzende den Redner unterbricht, hat dieser<br />
sofort innezuhalten, widrigenfalls ihm das Wort entzogen werden kann.<br />
(3) Falls andauernde Störungen eine geordnete Beratung unmöglich machen, kann<br />
der Vorsitzende die Sitzung für bestimmte, drei Stunden nicht übersteigende Zeit<br />
unterbrechen oder vorzeitig schließen.<br />
(4) Bei Störungen der Sitzung durch Zuhörer kann der Vorsitzende nach vorangegangener<br />
erfolgloser Ermahnung die störenden Zuhörer entfernen oder den Zuhörerraum<br />
räumen lassen.<br />
§ 9<br />
Beschlussfähigkeit<br />
(§ 50 Oö GemO 1990)<br />
16
Der Gemeinderat ist, sofern die Gesetze nicht anderes bestimmen, beschlussfähig,<br />
wenn die Mitglieder (Ersatzmitglieder) ordnungsgemäß zur Sitzung eingeladen wurden<br />
und wenigstens die Hälfte der Mitglieder, einschließlich der einberufenen Ersatzmitglieder,<br />
anwesend ist.<br />
§ 10<br />
Beginn der Sitzung<br />
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt in der Folge die ordnungsgemäße<br />
Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.<br />
§ 11<br />
Anfragen<br />
(§ 63a Oö GemO 1990, LGBl 137/2007)<br />
(1) In den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde sind die<br />
Mitglieder des Gemeinderates berechtigt, Anfragen an den Bürgermeister sowie<br />
im Fall des § 58 Abs. 3 Oö GemO 1990 auch an das in Betracht kommende Mitglied<br />
des Gemeindevorstandes zu richten.<br />
(2) Anfragen im Sinne des Abs. 1 sind in schriftlicher Form beim Gemeindeamt einzubringen<br />
oder während einer Sitzung des Gemeinderates dem Vorsitzenden zu<br />
übergeben.<br />
Sofern die Anfrage nicht an den Bürgermeister bzw. den Vorsitzenden der Gemeinderatssitzung<br />
selbst gerichtet ist, ist sie vom Bürgermeister bzw. vom Vorsitzenden<br />
der Gemeinderatssitzung unverzüglich dem Befragten zuzustellen.<br />
(3) Der Befragte ist verpflichtet, die Anfrage spätestens in der auf die Einbringung<br />
oder Übergabe folgenden Gemeinderatssitzung mündlich zu beantworten. Vor<br />
der Beantwortung ist die Anfrage zu verlesen. Wird die Anfrage nicht innerhalb<br />
von zwei Monaten nach deren Einbringung oder Übergabe mündlich beantwortet,<br />
weil während dieses Zeitraumes keine Sitzung des Gemeinderates stattfindet,<br />
hat der Befragte die Anfrage spätestens bis zum Ablauf der zwei Monate schriftlich<br />
zu beantworten. Innerhalb desselben Zeitraumes ist auch eine Nichtbeantwortung<br />
der Anfrage schriftlich zu begründen. Die schriftliche Antwort oder die<br />
Nichtbeantwortung ist in der nächsten Gemeinderatssitzung bekannt zu geben.<br />
(4) Die mündliche Beantwortung von Anfragen sowie die Bekanntgabe einer schriftlichen<br />
Antwort oder einer Nichtbeantwortung hat zu Beginn der Gemeinderatssitzung<br />
vor der Behandlung des ersten auf der Tagesordnung stehenden Verhandlungsgegenstandes<br />
zu erfolgen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn eine während<br />
der Sitzung übergebene Anfrage noch in dieser Sitzung beantwortet wird.<br />
§ 12<br />
Berichterstattung, Anträge<br />
(1) Zu jedem Verhandlungsgegenstand, jedoch nicht zu den Wahlen, ist zunächst<br />
von einem Mitglied des Gemeinderates (Berichterstatter) der Sachverhalt darzulegen<br />
und ein begründeter Antrag zu stellen.<br />
(2) Falls der Antrag von einem Ausschuss gestellt wird, gilt § 17 Abs. 6.<br />
17
(3) Wird der Antrag vom Gemeindevorstand gestellt, ist der Bürgermeister Berichterstatter;<br />
es sei denn, dass der Verhandlungsgegenstand gemäß § 58 Abs. 5 Oö<br />
GemO 1990 auf Antrag eines antragsberechtigten Mitgliedes des Gemeindevorstandes<br />
in die Tagesordnung aufgenommen wurde. In diesem Fall ist das antragsberechtigte<br />
Mitglied des Gemeindevorstandes Berichterstatter.<br />
(4) Über die Aufnahme von Personen in den Gemeindedienst kommt dem Vorsitzenden<br />
des Personalbeirates die Berichterstattung zu; nach der Beschlussfassung<br />
über die Besetzung des Dienstpostens ist über die weiteren Bewerber nicht<br />
mehr abzustimmen.<br />
(5) Soweit die Berichterstattung nicht nach Abs. 2, 3 oder 4 vorzunehmen ist, hat der<br />
Bürgermeister (ausgenommen in den Fällen gem. § 2 Abs. 2) den Bericht zu erstatten<br />
oder den Berichterstatter zu bestimmen.<br />
(6) Jeder Antrag muss so formuliert werden, dass bei der Abstimmung die Stimme<br />
nur durch Bejahung oder Verneinung des Antrages abgegeben werden kann.<br />
§ 13<br />
Wechselrede; Geschäftsanträge;<br />
Reihenfolge der Abstimmung<br />
(1) Für die an die Berichterstattung anschließende Wechselrede hat der Vorsitzende<br />
das Wort in der Reihenfolge, in der sich die Redner zum Wort melden, zu erteilen.<br />
Keinem Mitglied des Gemeinderates darf, sofern nicht der Gemeinderat eine<br />
Ausnahme beschließt, öfter als zweimal zu demselben Verhandlungsgegenstand<br />
das Wort erteilt werden. Die Dauer der zweiten Rede desselben Gemeinderatsmitgliedes<br />
kann vom Vorsitzenden bis auf zehn Minuten beschränkt werden, die<br />
Dauer jeder weiteren Rede darf zehn Minuten nicht übersteigen. Außer der Reihe<br />
und öfter als zweimal sowie ohne Beschränkung der Redezeit müssen der Bürgermeister,<br />
der Berichterstatter sowie ein Mitglied des Gemeinderates, das einen<br />
Geschäftsantrag stellen will, das Wort erhalten.<br />
(2) Als Geschäftsanträge können insbesondere gestellt werden:<br />
a) Der Antrag, dass der Gemeinderat einen Redner, dem nach § 8 Abs. 1 das<br />
Wort entzogen wurde, dennoch hören will.<br />
b) Der Antrag auf Schluss der Rednerliste. Wird der Antrag angenommen, so<br />
kann niemand mehr zum Wort vorgemerkt werden; die bis dahin angemeldeten<br />
Redner haben jedoch noch das Wort zu erhalten.<br />
c) Der Antrag auf Schluss der Debatte. Wird der Antrag angenommen, so hat nur<br />
mehr der Berichterstatter bzw. der Antragsteller das Wort.<br />
d) Der Antrag auf Vertagung.<br />
e) Der Antrag auf Unterbrechung der Sitzung zur Beratung.<br />
f) Der Antrag auf Zuweisung einer Angelegenheit an den zuständigen Ausschuss<br />
zur Vorberatung und Antragstellung.<br />
(3) Zu einem Geschäftantrag ist sofort, jedoch ohne Unterbrechung eines Redners,<br />
das Wort zu erteilen. Der Antrag ist sofort in Verhandlung zu ziehen. Es darf hie-<br />
18
zu nur einem Für- und einem Gegenredner das Wort erteilt werden. Über einen<br />
Antrag nach Abs. 2 lit a ist jedoch sofort abzustimmen.<br />
(4) Nach Schluss der Wechselrede erhält der Berichterstatter das Schlusswort. Nach<br />
dem Schlusswort oder nach der Erklärung des Berichterstatters, auf das Schlusswort<br />
zu verzichten, ist die Abstimmung vorzunehmen.<br />
(5) Zunächst ist über einen Antrag auf Vertagung, sodann über Gegenanträge gegen<br />
Anträge des Berichterstatters abzustimmen. Über Zusatzanträge ist erst nach<br />
Annahme des Hauptantrages abzustimmen. Von verschiedenen Beträgen ist zuerst<br />
der höchste, sodann der nächsthöchste und so fort zur Abstimmung zu stellen.<br />
Im Übrigen hat der Vorsitzende die Reihenfolge, in der über die Anträge abzustimmen<br />
ist, festzusetzen, soweit der Gemeinderat nicht ausdrücklich etwas<br />
anderes beschließt.<br />
§ 14<br />
Abstimmung<br />
(§ 51 Oö GemO 1990)<br />
(1) Zu einem Beschluss des Gemeinderates ist, sofern die Gesetze nichts anderes<br />
bestimmen, die Zustimmung von mehr als der Hälfte der in beschlussfähiger Zahl<br />
anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Kommt die erforderliche Mehrheit<br />
nicht zustande, so ist der Antrag abgelehnt.<br />
(2) Die Stimmberechtigten haben ihr Stimmrecht persönlich auszuüben. Die Stimme<br />
ist durch Bejahung oder Verneinung des Antrages abzugeben; Zusätze sind unwirksam.<br />
Wer sich der Stimme enthält, lehnt den Antrag ab. Der Vorsitzende<br />
stimmt zuletzt ab.<br />
(3) Soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist, hat die Abstimmung durch<br />
Erheben der Hand oder durch Aufstehen zu erfolgen.<br />
Sofern nicht geheim abzustimmen ist, kann der Gemeinderat beschließen, dass<br />
namentlich abzustimmen ist. Wenn es ein Drittel der anwesenden Stimmberechtigten<br />
verlangt und gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, ist jedenfalls<br />
geheim mit Stimmzetteln abzustimmen.<br />
(4) Soll durch einen Beschluss einer Person eine durch Gesetz bestimmte Funktion<br />
übertragen oder soll über die Aufnahme, Anstellung oder Ernennung von Gemeindebediensteten<br />
abgestimmt werden, so ist geheim abzustimmen, es sei<br />
denn, dass der Gemeinderat einstimmig eine andere Art der Abstimmung beschließt.<br />
§ 15<br />
Wahlen<br />
(§ 52 Oö GemO 1990)<br />
(1) Wahlen durch den Gemeinderat sind stets geheim mit Stimmzetteln durchzuführen,<br />
es sei denn, dass der Gemeinderat einstimmig eine andere Art der Stimmabgabe<br />
beschließt.<br />
(2) Die Befangenheitsbestimmungen (§ 19) finden auf Wahlen keine Anwendung.<br />
19
§ 16<br />
<strong>Verhandlungsschrift</strong><br />
(§ 54 Oö GemO 1990 idF LGBl. 137/2007)<br />
(1) Über jede Sitzung des Gemeinderates ist eine <strong>Verhandlungsschrift</strong> zu führen.<br />
Diese hat zu enthalten:<br />
1. Ort, Tag und Stunde des Beginns und der Beendigung der Sitzung;<br />
2. den Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Gemeinderatsmitglieder<br />
(Ersatzmitglieder);<br />
3. die Namen des Vorsitzenden, der anwesenden sowie der entschuldigt und<br />
unentschuldigt ferngebliebenen Gemeinderatsmitglieder (Ersatzmitglieder);<br />
4. die Gegenstände der Tagesordnung in der Reihenfolge, in der sie behandelt<br />
werden;<br />
5. den wesentlichen Inhalt des Beratungsverlaufes, insbesondere sämtliche in<br />
der Sitzung gestellten Anträge unter Anführung der Antragsteller und der Berichterstatter,<br />
ferner die gefassten Beschlüsse und für jeden Beschluss die Art<br />
und das Ergebnis der Abstimmung sowie bei nicht geheimer Abstimmung die<br />
Namen der für und gegen die Anträge Stimmenden;<br />
6. bei Wahlen die eingebrachten Wahlvorschläge, den Verlauf der Wahlhandlung<br />
und das Wahlergebnis.<br />
(2) Wenn es ein Mitglied des Gemeinderates unmittelbar nach der Abstimmung verlangt,<br />
ist seine vor der Abstimmung zum Gegenstand geäußerte abweichende<br />
Meinung in die <strong>Verhandlungsschrift</strong> aufzunehmen.<br />
(3) Mit der Abfassung der <strong>Verhandlungsschrift</strong> sind vom Bürgermeister Organe des<br />
Gemeindeamtes zu betrauen, sofern nicht der Gemeinderat aus seiner Mitte einen<br />
Schriftführer bestellt.<br />
(4) Die <strong>Verhandlungsschrift</strong> ist unverzüglich, längstens aber binnen 4 Wochen nach<br />
der Sitzung in Reinschrift zu übertragen. Über Angelegenheiten, die nicht öffentlich<br />
behandelt wurden, ist eine gesonderte <strong>Verhandlungsschrift</strong> zu führen; Abs. 7<br />
ist auf diese <strong>Verhandlungsschrift</strong> nicht anzuwenden.<br />
(5) Die Reinschrift der <strong>Verhandlungsschrift</strong> ist von dem Vorsitzenden (der Vorsitzenden)<br />
und von dem Schriftführer (der Schriftführerin) zu unterfertigen und jeder im<br />
Gemeinderat vertretenen Fraktion mit dem Hinweis, dass es sich nicht um die<br />
genehmigte Fassung der <strong>Verhandlungsschrift</strong> handelt, zu übermitteln.<br />
Die unterschriebene Fassung ist überdies bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates<br />
während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten<br />
Sitzung zur Einsicht für die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Gemeinderates,<br />
die an der Sitzung teilgenommen haben, aufzulegen. Beträgt der Zeitraum<br />
vom Beginn der Auflegung der <strong>Verhandlungsschrift</strong> bis zum Beginn der nächsten<br />
Sitzung des Gemeinderates nicht mindestens eine Woche, ist die <strong>Verhandlungsschrift</strong><br />
bis zu der dem Ablauf dieser Frist erstfolgenden Sitzung sowie während<br />
der allenfalls dazwischen liegenden Sitzung des Gemeinderates aufzulegen.<br />
(6) Den Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Gemeinderates, die an der Sitzung<br />
teilgenommen haben, steht es frei, gegen den Inhalt der <strong>Verhandlungsschrift</strong><br />
20
mündlich oder schriftlich spätestens in der Sitzung des Gemeinderates, in der die<br />
<strong>Verhandlungsschrift</strong> letztmalig aufliegt, Einwendungen zu erheben. Werden Einwendungen<br />
erhoben, hat der Gemeinderat noch in dieser Sitzung zu beschließen,<br />
ob die <strong>Verhandlungsschrift</strong> aufgrund der Einwendungen zu ändern ist. Wird<br />
eine Änderung beschlossen, ist der Inhalt der Änderung auf der zu ändernden<br />
<strong>Verhandlungsschrift</strong> unter Hinweis auf den erfolgten Gemeinderatsbeschluss<br />
vom Vorsitzenden (der Vorsitzenden) zu vermerken. Werden keine Einwendungen<br />
erhoben, oder wird diesen Einwendungen nicht Rechnung getragen, hat dies<br />
der Vorsitzende auf der <strong>Verhandlungsschrift</strong> zu vermerken. Mit der Beisetzung<br />
dieses Vermerkes bzw. mit dem Beschluss über die Einwendungen gilt die <strong>Verhandlungsschrift</strong><br />
als genehmigt. Anschließend ist die <strong>Verhandlungsschrift</strong> vom<br />
Vorsitzenden und je einem Mitglied der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen<br />
zu unterfertigen, womit das ordnungsgemäße Zustandekommen der <strong>Verhandlungsschrift</strong><br />
bestätigt wird.<br />
(7) Eine Ausfertigung der genehmigten und unterfertigten <strong>Verhandlungsschrift</strong> ist<br />
jeder im Gemeinderat vertretenen Fraktion unverzüglich, längstens aber binnen<br />
einer Woche nach der Sitzung des Gemeinderates, in der die Genehmigung erfolgte,<br />
zuzustellen.<br />
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme in die genehmigten und unterfertigten <strong>Verhandlungsschrift</strong>en<br />
öffentlicher Gemeinderatssitzungen sowie die Herstellung<br />
von Abschriften während der Amtsstunden im Gemeindeamt jedermann erlaubt.<br />
Die Herstellung von Kopien ist gegen Kostenersatz zulässig.<br />
(8) Jeder im Gemeinderat vertretenen Fraktion ist unverzüglich, längstens aber binnen<br />
sieben Wochen nach der Sitzung des Gemeinderates, eine Ausfertigung der<br />
<strong>Verhandlungsschrift</strong> zuzustellen. Auf Antrag ist jeder Fraktion nach Maßgabe der<br />
zur Verfügung stehenden technischen Mittel die <strong>Verhandlungsschrift</strong> nicht als<br />
Ausfertigung, sondern im Wege automationsunterstützter Datenverarbeitung zur<br />
Verfügung zu stellen.<br />
(9) Über Angelegenheiten, die nicht öffentlich behandelt wurden, ist eine gesonderte<br />
<strong>Verhandlungsschrift</strong> zu führen. Abs. 7 und 8 sind auf diese <strong>Verhandlungsschrift</strong><br />
nicht anzuwenden.<br />
§ 17<br />
Geschäftsführung der Ausschüsse<br />
(§ 55 Oö GemO 1990 idF LGBl. 137/2007)<br />
(1) Der Obmann, bei seiner Verhinderung der Obmann-Stellvertreter, hat die Tagesordnung<br />
für die Sitzungen des Ausschusses festzusetzen, die Sitzungen einzuberufen<br />
und den Vorsitz zu führen. Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich.<br />
(2) Sitzungen der Ausschüsse sind einzuberufen, so oft es die Geschäfte verlangen.<br />
Der Obmann kann für mindestens sechs Monate im voraus einen Plan über die<br />
Sitzungstermine (Sitzungsplan) erstellen, der den Mitgliedern des Ausschusses<br />
nachweislich zuzustellen ist. Der Obmann ist verpflichtet, eine Sitzung des Ausschusses<br />
binnen einer Woche einzuberufen, wenn dies wenigstens ein Viertel<br />
der Mitglieder des Ausschusses verlangt. § 45 Abs. 2 Oö GemO 1990 idF LGBl<br />
152/2001 vorletzter und letzter Satz sind anzuwenden.<br />
21
(3) Der Obmann hat im Wege des Gemeindeamtes von jeder Sitzung den Bürgermeister<br />
und die Fraktionsobmänner zu verständigen; der Bürgermeister ist berechtigt,<br />
an den Sitzungen der Ausschüsse teilzunehmen und ist auf sein Verlangen<br />
zu hören. Die Mitglieder des Gemeinderates und die Ersatzmitglieder des<br />
jeweiligen Ausschusses sind berechtigt, an den Ausschusssitzungen als Zuhörer<br />
teilzunehmen.<br />
(4) Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn die Mitglieder ordnungsgemäß zur Sitzung<br />
eingeladen wurden und mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Ist<br />
ein Ausschussmitglied am Erscheinen zu einer Sitzung verhindert, hat es ein Ersatzmitglied<br />
zu entsenden. Sind alle Mitglieder und Ersatzmitglieder einer Fraktion<br />
verhindert, an einer Ausschusssitzung teilzunehmen, ist ein dieser Fraktion<br />
angehörendes Mitglied oder Ersatzmitglied des Gemeinderates berechtigt, mit<br />
beratender Stimme an dieser Sitzung teilzunehmen.<br />
(5) Über jede Sitzung eines Ausschusses ist eine <strong>Verhandlungsschrift</strong> in Form eines<br />
Beschlussprotokolls zu führen, für die § 54 Abs. 1 Z. 1 bis 4 und Z. 6 sowie § 54<br />
Abs. 1a, 2 und 5 Oö GemO, LGBl 90/1990 idF LGBl 137/2007, sinngemäß gelten.<br />
Die <strong>Verhandlungsschrift</strong> hat weiters die in der Sitzung gestellten Anträge<br />
sowie den Amtsbericht unter Anführung der Antragsteller und der Berichterstatter,<br />
ferner die gefassten Beschlüsse und für jeden Beschluss die Art und das Ergebnis<br />
der Abstimmung sowie bei nicht geheimer Abstimmung die Namen der für<br />
und gegen die Anträge Stimmenden zu enthalten. Unter Allfälliges ist im Beschlussprotokoll<br />
keine Protokollierung erforderlich. Die <strong>Verhandlungsschrift</strong> ist<br />
vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterfertigen und binnen einer Woche<br />
den im Gemeinderat vertretenden Fraktionen zuzustellen.<br />
(6) Das Recht der Berichterstattung über einen von einem Ausschuss beschlossenen<br />
Antrag an den Gemeinderat fällt dem Obmann dieses Ausschusses zu.<br />
Lehnt dieser die Berichterstattung ab, hat der Bürgermeister dem Gemeinderat<br />
zu berichten.<br />
Der Minderheit bleibt es unbenommen, ihre von dem Beschluss der Mehrheit des<br />
Ausschusses abweichenden Anschauungen und Anträge als Minderheitsanträge<br />
im Gemeinderat einzubringen.<br />
(7) Im Übrigen gelten für die Geschäftsführung der Ausschüsse die Bestimmungen<br />
über die Geschäftsführung des Gemeinderates mit Ausnahme des § 66 Abs. 2<br />
letzter Satz Oö GemO 1990 idF LGBl 152/2001 sinngemäß.<br />
2. ABSCHNITT<br />
Gemeindevorstand (bzw. Stadtrat)<br />
§ 18<br />
Geschäftsführung<br />
(§ 57 Oö GemO 1990 idF LGBl. 137/2007)<br />
(1) Der Bürgermeister hat den Gemeindevorstand einzuberufen, so oft es die Geschäfte<br />
verlangen, wenigsten aber einmal in jedem Vierteljahr. Ferner hat der<br />
Bürgermeister den Gemeindevorstand binnen einer Woche einzuberufen, wenn<br />
dies wenigstens ein Viertel der Mitglieder verlangt. Der Bürgermeister hat den<br />
22
Mitgliedern des Gemeindevorstandes sowie allen Fraktionsobmännern, auch<br />
wenn sie nicht im Gemeindevorstand vertreten sind, einen Plan über die Sitzungstermine<br />
(Tag und Uhrzeit) für mindestens sechs Monate im voraus (Sitzungsplan)<br />
nachweisbar zuzustellen. Die Verständigungen sind den Mitgliedern<br />
des Gemeindevorstandes wenigstens sieben Tage, in besonders dringenden Fällen<br />
wenigstens vierundzwanzig Stunden vor der Sitzung zuzustellen. Die Verständigung<br />
ist den Mitgliedern des Gemeindevorstandes nachweisbar zuzustellen,<br />
sofern die Sitzung nicht im Sitzungsplan enthalten ist.<br />
(2) Ein Mitglied des Gemeindevorstandes kann im Fall seiner Verhinderung an der<br />
Teilnahme an einer Sitzung des Gemeindevorstandes ein anderes Mitglied des<br />
Gemeindevorstandes schriftlich mit seiner Vertretung bei der Sitzung betrauen;<br />
während einer Gemeindevorstandssitzung kann dies auch mündlich erfolgen.<br />
Der Vollmachtgeber hat dabei bekannt zu geben, bei welchen Tagesordnungspunkten<br />
er allenfalls befangen ist. Ein so vertretenes Mitglied ist bei der Feststellung<br />
der Beschlussfähigkeit des Gemeindevorstandes nicht mitzuzählen. Bei<br />
Anwesenheit oder Befangenheit des Vollmachtgebers ist eine Vertretung unzulässig.<br />
Ist der Bevollmächtigte bei einem Tagesordnungspunkt befangen, darf er<br />
keine Stimme abgeben.<br />
(3) Der Gemeindevorstand fasst seine Beschlüsse unter dem Vorsitz des Bürgermeisters<br />
in nicht öffentlicher Sitzung. Er ist beschlussfähig, wenn die Mitglieder<br />
(§ 24 Abs. 1 Oö GemO 1990 idF LGBl 152/2001) ordnungsgemäß zur Sitzung<br />
geladen wurden und wenigstens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend<br />
ist. Ein Bürgermeister, der beratendes Mitglied des Gemeindevorstandes<br />
ist, hat das Recht, in den Sitzungen des Gemeindevorstandes Anträge zur Geschäftsordnung<br />
und in den Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich des<br />
Gemeindevorstandes fallen, Anträge zu stellen.<br />
(4) Über jede Sitzung des Gemeindevorstandes ist eine <strong>Verhandlungsschrift</strong> in Form<br />
eines Beschlussprotokolls zu führen, für die § 55 Abs. 5 Oö GemO idF LGBl<br />
137/2007 sinngemäß gilt.<br />
(5) Im Übrigen gelten für die Geschäftsführung des Gemeindevorstandes die Bestimmungen<br />
über die Geschäftsführung des Gemeinderates sinngemäß.<br />
3. ABSCHNITT<br />
Gemeinsame Bestimmungen<br />
§ 19<br />
Befangenheit<br />
(§ 64 Oö GemO 1990)<br />
(1) Die Mitglieder der Kollegialorgane der Gemeinde sind von der Beratung und der<br />
Beschlussfassung über einen Verhandlungsgegenstand ausgeschlossen:<br />
1. in Sachen, in denen sie selbst, der andere Eheteil, ein Verwandter oder<br />
Verschwägerter in auf- oder absteigender Linie, ein Geschwisterkind oder eine<br />
Person, die noch näher verwandt oder im gleichen Grad verschwägert ist, beteiligt<br />
sind;<br />
23
2. in Sachen ihrer Wahl- oder Pflegeeltern, Wahl- oder Pflegekinder, ihres Mündels<br />
oder Pflegebefohlenen;<br />
3. in Sachen, in denen sie als Bevollmächtigte einer Partei bestellt waren oder<br />
noch bestellt sind;<br />
4. wenn sonstige wichtige Gründe vorliegen, die geeignet sind, ihre volle Unbefangenheit<br />
in Zweifel zu setzen.<br />
(2) Der Befangene hat jedoch auf Verlangen der Beratung zur Erteilung von Auskünften<br />
beizuwohnen.<br />
(3) Ist ein anderes Kollegialorgan als der Gemeinderat wegen Befangenheit seiner<br />
Mitglieder in einem Verhandlungsgegenstand beschlussunfähig, so entscheidet<br />
über diesen Verhandlungsgegenstand der Gemeinderat.<br />
(4) Die Befangenheitsgründe des Abs. 1 gelten auch für die nicht in kollegialer Beratung<br />
und Beschlussfassung durchzuführende Tätigkeit des Bürgermeisters und<br />
der sonstigen Mitglieder des Gemeindevorstandes und des Gemeinderates. Bei<br />
Gefahr im Verzug hat jedoch das befangene Organ die unaufschiebbaren Amtshandlungen<br />
selbst vorzunehmen.<br />
(5) Die in Abs. 1 und 4 genannten Personen haben ihre Befangenheit selbst wahrzunehmen.<br />
Im Falle des Abs. 1 hat im Zweifel das Kollegialorgan zu entscheiden,<br />
ob ein Befangenheitsgrund vorliegt.<br />
(6) Befangenheit liegt nicht vor, wenn jemand an der Sache lediglich als Angehöriger<br />
einer Berufsgruppe oder einer Bevölkerungsgruppe beteiligt ist, deren gemeinsame<br />
Interessen durch den Verhandlungsgegenstand oder die Amtshandlung<br />
berührt werden und deren Interesse der Betreffende zu vertreten berufen ist.<br />
(7) Durch die vorstehenden Bestimmungen werden verwaltungsverfahrensgesetzliche<br />
Vorschriften über die Befangenheit von Verwaltungsorganen, insbesondere<br />
nach § 7 AVG und § 53 Oö LAO, LGBl 107/1996, nicht berührt.<br />
(8) Die Befangenheitsbestimmungen finden auf Wahlen keine Anwendung.<br />
§ 20<br />
Beiziehung sonstiger Personen<br />
(§ 66 Abs. 2 Oö GemO 1990 idF LGBl 152/2001)<br />
(1) Die kollegialen Organe der Gemeinde können beschließen, Gemeindebedienstete<br />
oder sonstige Personen ihren Sitzungen beizuziehen.<br />
(2) Der Leiter des Gemeindeamtes, im Verhinderungsfall sein Stellvertreter, ist verpflichtet,<br />
an den Sitzungen des Gemeinderates mit beratender Stimme teilzunehmen,<br />
soweit der Gemeinderat nichts anderes beschließt.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
24
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.4<br />
Befreiung von der Anwesenheitspflicht gemäß § 47 Abs. 2 OÖ GemO 1990 -<br />
Michael Korherr<br />
Vorlage: SD/2008/0377/1<br />
Die Mitglieder des Gemeinderates haben an den Sitzungen des Gemeinderates teilzunehmen.<br />
Gemäß § 47 Abs. 2 OÖ GemO 1990 können Mitglieder des Gemeinderates<br />
aus triftigen Gründen von dieser Anwesenheitspflicht befreit werden. Eine Befreiung<br />
bis zur Dauer von drei Monaten erteilt der Bürgermeister, darüber hinaus der<br />
Gemeinderat. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Beschlussfähigkeit des<br />
Gemeinderates nicht gefährdet wird. Anstelle der von der Anwesenheitspflicht befreiten<br />
Mitglieder sind Ersatzmitglieder einzuberufen.<br />
Herr Gemeinderat Michael Korherr (ÖVP-Gemeinderatsfraktion) hat aus privaten<br />
Gründen mit Schreiben vom 15.05.2008, am Stadtamt <strong>Enns</strong> eingelangt am<br />
20.05.2008, um eine Befreiung von der Anwesenheitspflicht an den Sitzungen des<br />
Gemeinderates sowie an den Ausschüssen bis 01.10.2009 angesucht.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge aufgrund<br />
der Bestimmungen des § 47 Abs. 2 OÖ GemO 1990 Herrn Gemeinderat Michael<br />
Korherr von seiner Anwesenheitspflicht an den Sitzungen des Gemeinderates sowie<br />
an den Ausschüssen bis 01.10.2009 befreien.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 4 - Befreiung von der Anwesenheitspflicht<br />
zu 1.5<br />
Ehrungen von verdienten Persönlichkeiten 2008<br />
Vorlage: GG I/2008/0907/1<br />
Gemäß § 16 Abs. 1 O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990 i.d.g.F., kann<br />
der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> an verdiente Persönlichkeiten Ehrenzeichen<br />
verleihen.<br />
25
Ehrenmedaille der Stadt <strong>Enns</strong><br />
Die Ehrenmedaille der Stadt <strong>Enns</strong> wird gemäß den Richtlinien für Personen vergeben,<br />
die sich besondere Verdienste um die Stadt <strong>Enns</strong> erworben haben.<br />
Bürgermeister a. D. Kurt Leitner<br />
Mit Schreiben vom 08.05.2008 teilte uns Bürgermeister Kurt Leitner aus Zeltweg mit,<br />
dass er sich aus der Funktion des Bürgermeisters zurück zieht und in die Pension<br />
übertritt. Am 2. <strong>Juni</strong> 2008 wurde in der Gemeinderatssitzung Herr Dir. Kurt Haller als<br />
neuer Bürgermeister von Zeltweg gewählt.<br />
Bürgermeister a. D. Kurt Leitner war im Gemeinderat der Stadt Zeltweg 28 Jahre tätig<br />
davon war er 10 Jahre lang Vizebürgermeister bevor er im Jänner 1998 zum Bürgermeister<br />
gewählt wurde.<br />
Kurt Leitner hat sich während seiner Amtszeit als Bürgermeister um die Partnerschaft<br />
zwischen unseren beiden Städten im höchsten Maß verdient gemacht und stets dafür<br />
gesorgt, dass diese nicht nur auf Gemeinderatsebene sondern auch auf Vereinsebene<br />
bestens funktionierte und mit Leben erfüllt wurde.<br />
Angesichts dieser großen Verdienste und der guten Tradition soll Herrn Bürgermeister<br />
a. D. Kurt Leitner die höchste Auszeichnung der Stadt <strong>Enns</strong>, die an Einzelpersonen<br />
vergeben werden kann, nämlich die Ehrenmedaille der Stadt <strong>Enns</strong> zuerkannt<br />
werden.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge beschließen,<br />
an Herrn Bürgermeister a. D. Herrn Kurt Leitner, wohnhaft in Zeltweg, in Anbetracht<br />
seiner geschilderten Verdienste um die Städtepartnerschaft zwischen der Stadt<br />
<strong>Enns</strong> und Zeltweg die „Ehrenmedaille der Stadt <strong>Enns</strong>“ zu verleihen<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.6<br />
Stadtmauernprojekt - Verpflichtungserklärung für die Kofinanzierung<br />
Vorlage: GG II/2008/0807/1<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat sich beim Land OÖ am Stadtmauernprojekt im Rahmen<br />
des Programms der Dorf- und Stadtentwicklung beteiligt. Weitere Teilnehmer in diesem<br />
Projekt sind die Städte Steyr, Schärding und Freistadt.<br />
26
Nunmehr besteht die Möglichkeit, in <strong>Enns</strong> ein Projekt zu realisieren, das von der EU<br />
mit 75% und vom Land OÖ mit 12,5% gefördert wird. Der Anteil an der Gesamtförderung<br />
ist für jede Stadt mit € 100.000,00 limitiert. Die bedeutet, dass max. € 12.500,00<br />
von jeder Stadt zu erstatten sind.<br />
Die Tourismus und Stadtmarketing <strong>Enns</strong> GmbH (TSE) schlägt als Projekt eine Attraktivierung<br />
des Stadtturmes mit folgenden Maßnahmen vor:<br />
Bauliche Sanierung des Aufgangs: Instandsetzung der Aufgangstufen, Zusammenfassung<br />
der Elektroleitungen, Putzausbesserungsarbeiten, Malerarbeiten<br />
und Installation einer neuen Beleuchtung (z.B. Handlaufbeleuchtung).<br />
Behindertengerechte Attraktivierung des Turmes und Infoportal: Über Touchscreens<br />
sollen die Besucher Informationen über <strong>Enns</strong> und den Stadtturm abrufen<br />
und die gotischen Altarplatte, die Türmerwohnung sowie die ehemalige<br />
Rauchkuchl der Türmer besichtigen können. Es ist vorgesehen, mittels Web-<br />
Cams den Blick vom Turm in alle Himmelsrichtungen einzufangen und diesen<br />
Blick am Fuße des Turmes auch vom Rollstuhl aus über Touchscreen zu zeigen.<br />
Es besteht auch die Möglichkeit, über Computeranimationen eine Zeitreise<br />
in die Vergangenheit zu machen und auf Knopfdruck Touristeninformationen<br />
abzurufen.<br />
Instandsetzung der Türmerwohnung: Nach der baulichen Sanierung sollen<br />
Tafeln aufgestellt werden, die über das Leben der letzten Türmerin informieren.<br />
Instandsetzung der Rauchkuchl, der großen Türmerstube mit der gotischen Altarplatte<br />
und der Galerie rund um die Rauchkuchl.<br />
Schautafeln im Bereich des Glockengeläutes erklären die Geschichte und die<br />
Funktion der Glocken.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge sich verpflichten,<br />
die Kofinanzierung für das Stadtmauernprojekt zur Attraktivierung des<br />
Stadtturmes mit einem Anteil von 12,5 % der Gesamtkosten (max. € 12.500,00) zu<br />
übernehmen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Im Voranschlag 2008 sind keine finanziellen Mittel vorgesehen,<br />
diese sollen im Nachtragsvoranschlag berücksichtigt werden.<br />
zu 1.7<br />
27
Auftrag einer Machbarkeitsstudie für den Bau einer neuen Volksschule samt<br />
Kinderbetreuungseinrichtung<br />
Vorlage: SD/2008/0375/1<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat das Amt der Oö Landesregierung mit Schreiben vom<br />
15.01.2008 um Festsetzung des Raumerfordernisprogramms für die Volksschulen I<br />
und II ersucht.<br />
Auf Grund der Geburtenstatistik ist zu erwarten, dass die Volksschulen in den nächsten<br />
Jahren mit 22 bis 24 Klassen geführt werden müssen. Zusätzlich ergibt sich noch<br />
ein Platzbedarf für 1 bis 2 Vorschulklassen. Die Besichtigung der Schulen mit Vertretern<br />
des Landes Oö ergab, dass das derzeitige Schulgebäude mittelfristig nicht geeignet<br />
ist, beide Volksschulen mit den erwartenden Klassenzahlen aufzunehmen. Auf<br />
Grund der beengten Platzverhältnisse (auch auf der Liegenschaft selbst) sind Erweiterungsbauten<br />
nur eingeschränkt sinnvoll. Eine Aufstockung des Schulgebäudes ist<br />
aus städtebaulicher Sicht bedenklich.<br />
Die derzeitige Schule entspricht in mehreren Punkten nicht dem heutigen Stand der<br />
Technik. So fehlen unter anderem eine abgeschlossene Garderobe im Ausmaß von<br />
ca. 250 m², mehrerer Gruppenräume, Klassenräume, geeignete Werkräume sowie<br />
ein geeignetes Konferenzzimmer. Als besonders problematisch wurde eingestuft,<br />
dass die Stiegenhäuser nicht als Sicherheitsstiegenhäuser mit Rauchabschlüssen<br />
ausgestattet sind und die Garderoben mit beträchtlichem Brandlasten in den Gängen<br />
situiert sind. Dadurch werden die Fluchtwege eingeschränkt und entsprechen nicht<br />
mehr den heutigen Anforderungen.<br />
Schülerhort/Kindergarten:<br />
Auf Grund der Anmeldungen einerseits anderseits aufgrund des stetig steigenden<br />
Integrationsbedarfes muss zumindest für das Kindergartenjahr 2008/09 sowohl im<br />
Kindergarten als auch im Hort eine zusätzliche Gruppe geschaffen werden.<br />
Als Ersatzlösungen kann derzeit die neue Kindergartengruppe noch im bestehenden<br />
Kindergarten Natuki unter sehr beengten Verhältnissen untergebracht werden, für<br />
den Hort ist bereits ab kommendes Jahr eine Expositur zu errichten (voraussichtlich<br />
im Kinderfreundeheim).<br />
Das dies keine dauerhafte tragbare Lösung darstellen kann liegt auf der Hand und<br />
muss daher, um den zukünftigen Bedarf entsprechend decken zu können, an eine<br />
ordnungsgemäße Erweiterung dieser Kinderbetreuungseinrichtungen gedacht werden.<br />
Vom Vorteil würde sich dabei herausstellen, wenn eine Volksschule völlig neu gebaut<br />
werden könnte und sowohl bei der neu errichteten als auch bei der bestehenden<br />
Volksschule jeweils ein Hort integriert werden könnte.<br />
Der Vollständigkeit halber wird angemerkt, dass die Hauptschule I seit kurzem in das<br />
Schulbauprogramm aufgenommen und seitens des Landes Oö beschlossen wurde,<br />
die Sanierung und Adaptierung der Hauptschule mit Gesamtkosten von ca. € 3.3 Millionen<br />
inkl. Mehrwertsteuer im Jahr 2012 beginnen zu können.<br />
Um den politischen Vertretern der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> eine Entscheidungsfindung<br />
hinsichtlich der möglichen Varianten für die Sanierung/Neubau einer Volksschule<br />
28
zw. der Kinderbetreuungseinrichtungen zu erleichtern bzw. zu ermöglichen, sollen<br />
unter Einbeziehung der im Gemeindegebiet vorhandenen geeigneten Liegenschaftsflächen<br />
einerseits und im Hinblick auf Finanzierbarkeit andererseits mögliche Varianten<br />
in Form einer Machbarkeitsstudie ausgearbeitet werden.<br />
Zumal es sich hierbei um einen sehr komplexen Themenbereich handelt ist es zielführend,<br />
einen Architekten zu beauftragen, der eine Vielzahl ähnlich gelagerter Projekte<br />
bereits abgewickelt hat. Als sehr erfahren und umsichtig wurde der Stadtgemeinde<br />
Architekt Dr. Johann Engelmayr genannt, der von einer ganzen Reihe von<br />
Gemeinden als exzellenter Kenner der Materie beschrieben wird.<br />
Mit Hrn. Dr. Engelmayr wurden bereits Vorgespräche im Hinblick auf eine Machbarkeitsstudie<br />
geführt.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge den Auftrag<br />
zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie (Standortsuche, Synergiefindungen, Finanzierung)<br />
an Hrn. Dr. Johann Engelmayr, Seerbergstraße 32, 4061 Pasching, beauftragen.<br />
Die Abrechnung dieser Leistung geschieht nach tatsächlichem Aufwand.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
Wortmeldung:<br />
Bürgermeister Franz Stefan Karlinger:<br />
Sicherlich ein sehr kostenintensives Projekt, dass in den nächsten Jahren angegangen<br />
werden muss. Bei einem Neubau der Volksschule steckt eine grundsätzliche<br />
Idee dahinter und es wäre gut, wenn es uns gelingt diese beiden Volksschulen zu<br />
trennen. Eine an der Peripherie zu bauen und den Kinderhort aus dem städtischen<br />
Bezirksaltenheim herauszunehmen und zu teilen und in beiden Volksschulen zu integrieren.<br />
Somit müssen die Kinder dann nicht mehr stark befahrenen Straßen queren<br />
oder bei schlechter Witterung in den Hort wechseln und es hätte auch eine Verkehrsreduzierung<br />
am Kirchenplatz zur Folge, wo man das Problem mit den Autos bis<br />
jetzt nicht in den Griff bekommen hat. Weil die Eltern die Kinder bis zur Schule bringen<br />
und mit dem Neubau könnte eine 50 % tige Reduzierung erreicht werden. Auch<br />
die Krabbelstube wird in den nächsten Jahren zu klein werden und die Hauptschule I<br />
muss dringend saniert werden. Wir sprechen nicht von irgendwann, sondern diese<br />
Projekte müssen in den nächsten Jahren durchgeführt werden. Ich wäre natürlich<br />
sehr überrascht, wenn jemand sagt wir leisten uns ein Hallenbad und könnten in den<br />
nächsten Jahren die Schulen nicht umbauen oder sanieren oder entsprechende Kinderbetreuungseinrichtungen<br />
machen.<br />
Vbgm Harald Weingartner:<br />
Ich hoffe ich gehe richtig in der Annahme, derjenige der diese Planungen durchführt<br />
und diese Erhebungen macht, muss sich nicht an Vorgaben halten. Die Standortfrage<br />
sollte nicht vorgegeben werden z.B. Eichberg oder so. Ich glaub, dass die Schule<br />
zu den Kindern gehört und nicht nur die Standortfrage entscheidend ist. Dem können<br />
wir uns sehr wohl anschließen. Hat er Vorgaben bzgl. des Standortes der Schule?<br />
Bgm Franz Stefan Karlinger:<br />
29
Er hat keine Vorgaben. Er hat auch sämtliche Standortsvarianten im Zuge des Neubaus<br />
des Gymnasiums von uns bekommen. Es hat uns auch jetzt ein Bauträger angeboten<br />
einen Kindergarten in einem neu geplanten Wohnbau zu errichten. Auch<br />
diese Information bekommt er um dies mit einfließen zu lassen er sollte ein weites<br />
Spektrum haben. Sonst würde wir keine Machbarkeitsstudio brauchen, wenn wir ihm<br />
das infiltrieren, was wir von der Gemeinde wollen.<br />
Wenn er von der fachlichen Seite auf einen anderen Standort kommt, dann wird er<br />
das sicherlich dementsprechend begründen. Er bekommt den Auftrag, damit er ihn<br />
aus seiner fachlichen Sicht präsentieren kann.<br />
GR Gunnar Fosen:<br />
Stimmen wir jetzt für eine Machbarkeitsstudie für eine Volksschule mit Kinderbetreuungseinrichtung<br />
ab, oder stimmen wir darüber ab, welche bestimmten Projekte wir in<br />
nächster Zeit machen werden?<br />
Bgm Franz Stefan Karlinger:<br />
Man kann ja dazu Anmerkungen bringen. Wenn sie es nicht verstanden haben, dann<br />
kann ich ihnen den Antrag noch einmal vorlesen.<br />
Wir stimmen über den Antrag ab, der folgender Maßen lautet: Ich stelle den Antrag<br />
der Gemeinderat möge den Auftrag zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie<br />
(Standortsuche, Synergiefindungen, Finanzierungen) an Hrn. Dr. Johann Engelmayr,<br />
in Pasching beauftragen. Die Abrechnung dieser Leistung geschieht nach tatsächlichem<br />
Aufwand.<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.8<br />
Brauereiareal; Verwertung<br />
Vorlage: SD/2008/0397/1<br />
In der letzten Gemeinderatsitzung am 03.04.2008 fand der Verkauf des Brauereiareals<br />
an die KOOP Lebensraum Beteiligungs-AG nicht die notwendige 2/3 Mehrheit.<br />
Dem damaligen Amtsvortrag lag der Kaufvertrag, Stand März 2008, vergleiche Beilage<br />
1, zugrunde.<br />
In Folge wurde die KOOP Lebensraum Beteiligungs-AG von dieser Entscheidung<br />
informiert und gab diese folgende schriftliche Stellungnahme, datiert vom<br />
11.04.2008, ab:<br />
„Die Optionsvereinbarung mit der Annahmefrist vom 30.12.2008 wurde aufgrund des<br />
einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses vom 12.10.2006 von Seiten der Stadt <strong>Enns</strong><br />
durch Hrn. Bürgermeister Karlinger unterschrieben und ist von Seiten der KOOP Lebensraum<br />
Beteiligungs-AG am 13.02.2007 gegengezeichnet.<br />
Der mit den Vertretern der Gemeinde im Detail formulierte Kaufvertrag sieht alle<br />
Punkte vor, wie sie in der Beilage (Anmerkung Stadtamt: gemeint ist der der Option<br />
zugrundeliegende Kaufvertragsentwurf, Beilage 2) auch enthalten und bereits vom<br />
30
Gemeinderat einstimmig am 12.10.2006 genehmigt war. Es ist uns unverständlich,<br />
dass dieser bereits genehmigte Kaufvertrag dem Gemeindrat nochmals zur Beschlussfassung<br />
vorgelegt und abgelehnt wurde?!<br />
Die KOOP hat im Vertrauen auf das Zustandekommen des Rechtsgeschäftes weitere<br />
Schritte des Projektes gesetzt, weshalb letztlich Projektkosten in der Höhe von ca. €<br />
50.000,-- entstanden sind.<br />
Damit hier kein Missverständnis entsteht, überreichen wir hiermit den von der KOOP<br />
gegengezeichneten Kaufvertrag. Wir teilen ihnen gleichzeitig mit, dass wir einverstanden<br />
sind auf den Abschluss des Kaufvertrages zu verzichten, wenn<br />
a) von der Stadtgemeinde zugesichert wird, dass sämtliche übergebene und<br />
präsentierte Projektunterlagen, Pläne, Planrechnungen etc., die im Eigentum<br />
der AREV Immobilien GmbH bzw. der KOOP stehen, nur mit deren Zustimmung<br />
bzw. Abgeltung verwendet werden.<br />
b) der Aufwand in Höhe von € 50.000,-- zzgl. 20% MWSt. pauschal von der<br />
Stadtgemeinde an die KOOP abgegolten wird“.<br />
Ergänzend wird angemerkt, dass der der Optionsvereinbarung vom<br />
30.10.2006/13.02.2007 beiliegende Kaufvertragsentwurf (Beilage 2) in Teilbereichen<br />
vom Kaufvertrag Beilage 1 abweicht und somit dem Gemeinderat im April dieses<br />
Jahres zur neuerlichen Entscheidung vorgelegt werden musste und folglich dieser<br />
Tagesordnungspunkt notwendig und korrekt war.<br />
In einem Gespräch am 25.4.2008 wurde mit Herrn Weilhartner die Rechtssituation<br />
eingehend diskutiert und ihm die Beweggründe für die ablehnende Haltung des GR<br />
dargelegt. Wenngleich aus seiner Sicht der überarbeitete Vertrag mehr Vorteile für<br />
die Gemeinde brächte, hat sich Herr Weilhartner dabei umgehend bereiterklärt den<br />
sog. ersten Kaufvertrag (Beilage 2) vollinhaltlich zu erfüllen.<br />
Die in der Option enthaltenen Zwischenfristen sind aus nachvollziehbaren Gründen<br />
seitens der Gemeinde nicht einzuhalten gewesen, wobei letztendlich die Option noch<br />
bis Ende Dezember d.J. Gültigkeit besitzt.<br />
Mit Schreiben vom 30.04.2008 gab die KOOP Lebensraum Beteiligungs-AG neuerlich<br />
eine schriftliche Stellungnahme zum „geplatzten“ Kaufvertrag ab mit folgendem<br />
Wortlaut:<br />
„<br />
31
Hr. Karl Weilhartner und sein Team hat sich nach der GR- Sitzung für weitere Verhandlungen<br />
bereitwillig zur Verfügung gestellt und glaubhaft dargelegt, weshalb keine<br />
Aufstockung des Kaufpreises möglich sei.<br />
Zudem wurde mehrmals betont, dass bei einer Abschlagszahlung für die getätigten<br />
Aufwendungen die Käuferseite bereit ist aus dem Optionsvertrag unverzüglich auszusteigen.<br />
Sollte die Stadtgemeinde weder den Abschluss eines Kaufvertrages noch<br />
die Abschlagszahlung tätigen wird die Käuferseite überlegen, die Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong> auf Einhaltung der Optionsvereinbarung und somit auf Unterzeichung des der<br />
Optionsvereinbarung zugrunde liegenden Kaufvertrages (vergl. Beilage 2) zu klagen.<br />
Die Erfolgschancen sind dabei für die KOOP Lebensraum Beteiligungs-AG durchaus<br />
intakt und werden auch seitens des Stadtamtes mit größer gleich 50 % eingeschätzt;<br />
eine endgültige Abklärung kann jedoch nur ein entsprechendes Gerichtsverfahren<br />
bringen mit der Konsequenz, dass die Verwertung des Brauereiareals bis zum Abschluss<br />
des Gerichtsverfahrens unmöglich ist.<br />
33
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass aufgrund der medialen Berichterstattung manche<br />
gemeinnützige und private Bauträger Interesse um die Verwertung des Brauereiareals<br />
gezeigt haben. So wurden Gespräche geführt z.B. mit der EBS, der Padua, der<br />
GPM, des Immobilienbüros Aigner usw..<br />
Letztendlich hat sich herausgestellt, dass keine der vorstelligen Firmen auch nur ansatzweise<br />
konzeptionelle Grundlagen für das Brauereiareal vorweisen konnten.<br />
Resümierend kann gesagt werden, das einzige Altstadtbelebungsprojekt mit Realisierungschancen<br />
liegt derzeit von der KOOP Lebensraum Beteiligungs-AG am Tisch,<br />
dessen Umsetzung auch innerhalb kürzester Zeit erwartet werden kann.<br />
Ebenso beachtenswert ist ein Schreiben des Soziallandesrates Josef Ackerl vom<br />
02.06.2008, in dem er dem Bürgermeister mitteilt, dass bei der Durchsicht der Projekte<br />
von betreubaren Wohnen in den Oö Gemeinden bei denen teilweise der Bedarf<br />
nachgewiesen wurde bzw. die vorerst ihr Interesse für betreubares Wohnen gezeigt<br />
haben, er zum Schluss gekommen sei, dass es sinnvoll ist in der Gemeinde die Errichtung<br />
von betreubaren Wohnungen voran zu treiben. Er habe daher an die Abteilung<br />
Soziales der Oö Landesregierung den Auftrag erteilt, das Projekt betreubares<br />
Wohnen in der Gemeinde trotz einer sehr großen Anzahl anderer Projekte weiter zu<br />
bearbeiten“.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge beschließen,<br />
A) den der Optionsvereinbarung vom 30.10.2006/13.02.2007 zugrunde liegenden<br />
Kaufvertrag (vgl. Beilage 2) nochmals die Zustimmung zu erteilen (2/3- Mehrheit gem<br />
§ 67/3 Oö GemO 1990 notwendig)<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
Wortmeldung:<br />
Bürgermeister Karlinger:<br />
Wenn man sich nicht mit einer absoluten Mehrheit der Variante A oder B anfreunden<br />
kann Punkt C mit 10 % Beteiligung hat keine Auswirkungen und wenn man die Entschädigung<br />
die € 50.000,-- geleistet hat, wo ja durchaus dann diese Vorleistungen<br />
die die Firma AREV (Probebohrungen, Vermessungen usw.) gemacht hat dann für<br />
den neuen Projektanten verwenden kann, wenn man die € 50.000,-- geleistet hat. Ein<br />
weiterer Vorschlag ist ein Baurecht einer Gemeinnützigen einzuräumen und dem auf<br />
dem Brauereiareal den Schwerpunkt Wohnen in der Altstadt zu geben. Für diese Abstimmung<br />
ist keine 2/3 Mehrheit erforderlich, sondern die einfache Mehrheit. Das<br />
Grundstück würde bei der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> bleiben. Ich darf jetzt gleich folgenden<br />
Sachverhalt zusammenfassen bzw. meine Meinung dazu kundtun:<br />
Wir haben seit ungefähr 2002 mit verschiedenen Projektanten über das Projekt<br />
Brauereiareal gesprochen. In der ursprünglichen Version und der meines Vorgängers<br />
Amtszeit, war die Idee dort „nur wohnen“ attraktiv zu machen und das Wohnen als<br />
34
Idee für die Altstadtbelebung zu sehen. Man hat dort den Konsens gefunden, eine<br />
gemeinnützige Genossenschaft soll mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt werden,<br />
was dort realisiert werden kann. Und man hat damals die LAWOG beauftragt und die<br />
haben 2 verschiedene Projekte entworfen. Das eine war ein normaler verdichteter<br />
Mietwohnbau und das andere waren Reihenhäuser. So ist damals, zumindest nach<br />
Aussage meines Vorgängers Altbürgermeister Steinbichler mit dem damaligen Fraktionsobmann<br />
der ÖVP STR Putz vereinbart worden, dass man in diese Richtung nur<br />
mit dem Wohnbau geht. Mit 1997 war dann ein neuer Gemeinderat und es hat wesentliche<br />
Änderungen im Gemeinderat gegeben. Man hat diskutiert, ob es nicht sinnvoll<br />
wäre, einen Magneten in die Stadt zu bekommen. Stichwort Media-Markt, C & A<br />
usw. und das auch auf Geschäfte zu erweitern. Verschiedene Marktuntersuchungen<br />
und Analysen haben ergeben, dass aufgrund von verschiedenen Marketingstrategien<br />
dieser großen Konzerne sicherlich nicht möglich ist so ein großes Geschäft in die<br />
Stadt zu bekommen, weil verschiedene infrastrukturelle Maßnahmen notwendig sind,<br />
die wir in der Innenstadt nicht bieten können. Stichwort erforderliche ebenerdige Verkaufsfläche<br />
und die erforderlichen Parkplätze dazu und auch entsprechende branchenfremde<br />
Betriebe direkt an den Großen angegliedert. Stichwort so wie jetzt die<br />
Fachmarktzentren draußen sind, wo schon vorher ausgemacht ist das der völlig<br />
Fremde eine andere Branche noch mit dabei hat. Wenn er dort seine Schuhe kauft,<br />
kann er 5 Meter weiter seine Büroartikel kaufen usw. das wir dort auch nicht anbieten<br />
konnten. Es ist dann zu einem Projekt gekommen von einem Betreiber der aus gesundheitlichen<br />
Gründen (Unfall) nicht mehr zeichnungsberechtigt war: In einer sehr<br />
klärenden Firma die ursprünglich, ich sag jetzt einmal vom Gefühl her auch politisch<br />
große Chancen gehabt hätte und wo es keine großen Diskrepanzen gegeben hätte.<br />
Die Firma hat sich selber zurück ziehen müssen. Wir haben dann eine weitere Firma<br />
beauftragt gehabt mit der Umsetzung dieses Projektes. Im Detail war das dann in<br />
weiterer Folge die Firma GPM. Die uns auch eine 10 % tige Beteiligung in Aussicht<br />
gestellt hat und man müsste nachlesen, eine entsprechende Kaufsumme. Die glaube<br />
ich ungefähr das 3 fache von Hrn. Weilhartner gewesen wäre. Wobei das jetzt auch<br />
gleich ist, weil die Wortmeldung in der Debatte kommt, Hr. STR Gruber. Wobei in der<br />
Nachsicht und Überprüfung der Unterlagen der Amtsleiter schon noch immer der Auffassung<br />
ist, dass diese 10 % Beteiligung von Hrn. Weilhartner, KOOP-<br />
Lebensraumbeteiligungs AG, durchaus zu vergleichen ist mit der der GPM. Die 10 %<br />
tige Beteiligung hätte nicht bedeutet, dass man dort nicht 10 % in der Richtung mit<br />
einbringen hätte müssen, sondern das dezidiert überhaupt nicht in der ursprünglichen<br />
Vereinbarung mit der GPM drinnen steht. Die Idee war dann auch mit der GPM<br />
öffentlich nutzbare Parkplätze (Tiefgarage), Lebensmittelmarkt, Wohnungen eventuell<br />
Hotels, Geschäfte und Kinderbetreuungseinrichtungen usw. zu errichten. Die Vereinbarung<br />
mit der GPM war mit entsprechenden Fristen ausgestattet, wo ich eine 60<br />
% Auslastung nachweisen muss und auch die Pachtvertragsvereinbarung mit einem<br />
Lebensmittelmarkt. GPM konnte mit 3 maliger Nachfrist von jeweils 2 Monaten diese<br />
Vereinbarungen nicht halten. Auf Grund dieses Umstandes und auf Grund der fachlichen<br />
Beratung der Firma CIMA durch Hrn. Mag. Murauer und mehreren Gesprächen<br />
zwischen CIMA und GPM hat man sich dann geeinigt, dass man nicht mehr länger<br />
warten sollte und hat sich von der GPM gelöst. Man war der Auffassung, dass man<br />
einen versierten Routinje, der entsprechende Referenzen hat, Kontakt aufzunehmen<br />
und zu prüfen ob er der Sache gewachsen ist. Es war Hr. Weilhartner mit der Firma<br />
AREV, der unter anderem in <strong>Enns</strong> die Referenz hat sehr erfolgreich das Schloss<br />
<strong>Enns</strong>egg nicht nur zu saniert sondern auch zu revitalisiert zu haben. Er hat dann<br />
nach entsprechenden Untersuchungen usw. mit uns die Vereinbarung getroffen,<br />
dass eine Optionsvereinbarung im Oktober 2006gemacht wird. Dem als Sicherstel-<br />
35
lung für ihn und seine Vorkosten die er hat, liegt ein Kaufvertrag zugrunde, wo drinnen<br />
steht, ihm wird dieses Grundstück mit € 100.000,-- verkauft und er auf diesem<br />
Grundstück eine Tiefgarage mit öffentlichen Parkplätzen (für die Wohnungen usw.)<br />
errichten kann und Geschäftsflächen für einen Nahversorger. Es steht in diesem<br />
Entwurf nicht drinnen, dass er einen Nahversorger bringen muss, sondern Geschäftsflächen<br />
zu errichten hat: Wohnungen dort anzubieten, ebenerdige Stellflächen<br />
anzubieten und vor allem, was ein wesentlicher Bestandteil ist, die kostenintensive<br />
Sanierung des Altbestandes (Trakt parallel zur Bräuergasse) wo auch die Sodawassererzeugung<br />
und die Krabbelstube drinnen ist. Nach den Auflagen des Denkmalschutzes<br />
zu sanieren und zu revitalisieren und das Ganze ähnlich wie bei der GPM<br />
mit einem bestimmten zeitlichen Korsett ausgestattet war. Dies und dem Kaufpreis<br />
mit € 100.000,-- und eine 10% tige Beteiligung in einer eigens zu errichtenden Gesellschaft<br />
vorbehaltlich einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung die Parameter waren,<br />
wo der Gemeinderat damals alle 4 Parteien die Zustimmung für den Kaufschilling<br />
mit € 100.000,-- erteilt. In weiterer Folge konnten verschiedene Fristen nicht eingehalten<br />
werden. Hab ich bereits eingangs erwähnt, weil wir gesagt haben wir möchten<br />
betreubares Wohnen in der Innenstadt. Ist für uns hoch interessant die Senioren<br />
dort zu verankern, wo entsprechende Infrastruktur mit Banken, Trafiken und Kaffeehäuser,<br />
Fleischhauerei und Bäcker usw. gegeben ist. Es gibt sehr wenige Gemeinden,<br />
die zumindest Flächen für ein betreubares Wohnen in dieser Struktur anbieten<br />
können. Diese Vorerhebungen um entsprechende Fördergelder haben dementsprechend<br />
lange gedauert. Wir haben dann aufgrund eines persönlichen Gespräches mit<br />
LR Ackerl das ok sehr rasch bekommen. Der nächste Weg war dann zum LR<br />
Kepplinger was Wohnbauförderung betrifft. LR Kepplinger hat wortwörtlich gesagt:<br />
Hr. Bürgermeister, nachdem das ok von der Sozialabteilung da ist und ein dringender<br />
Handlungsbedarf für betreubares Wohnen besteht, bekommt ihr von mir die Zustimmung<br />
für den geförderten Wohnbau sehr rasch. Ich würde folgendes vorschlagen,<br />
sagt er, nachdem ihr AREV, Weilhartner ist keine gemeinnützige Wohnungsgesellschaft<br />
und ihr eine gemeinnützige Wohnungsgesellschaft zumindest für den Teil<br />
des betreubaren Wohnens benötigt. Sucht euch für Hrn. Weilhartner eine gemeinnützige<br />
Genossenschaft als Partner die bereits vielleicht sogar im heurigen Jahr, ein<br />
Förderkontingent für normale Mietwohnungen die im heurigen Jahr zu bauen begonnen<br />
hätten werden sollen haben, damit die das eventuell auf mehrer Jahre nach hinten<br />
schieben den normalen Mietwohnbau und dafür diese Fördergelder in Anspruch<br />
nehmen und gemeinsam mit der AREV das betreubare Wohnen zu machen. Auf<br />
Grund dessen haben wir uns angeschaut im Haus, wer würde im heurigen Jahr geförderte<br />
Mietwohnungen in <strong>Enns</strong> bauen, das war dann die WSG. Ich habe mit Hrn.<br />
Hofrat Rechberger Kontakt aufgenommen der gesagt hat es ist für ihn hoch interessant.<br />
Eine Kooperation auf einem Grundstück zu machen auch eventuell mit einem<br />
Baurecht das Hrn. Weilhartner gehört ist für ihn durchaus vorstellbar. Er hat gesagt,<br />
wir würden den normalen Mietwohnbau beim Merkur Markt was wir jetzt noch vor<br />
gehabt hätten, mit 25 Mietwohnungen auf ein oder zwei Jahre nach hinten verlegen<br />
und ich nehme diese zugesagten Fördergelder und baue im Brauereiareal diese<br />
betreubaren Wohnungseinheiten. Wo die AREV keine Fördergelder bekommen würde<br />
weil es keine Gemeinnützige ist. Ein wesentliches Kriterium ist auch, warum wir<br />
mit AREV nicht im Eigentum bleiben hätten können, dass AREV zwar auch 18 geförderte<br />
Mietwohnungen geplant hätte, für normale Mietwohnung bekommt er wieder<br />
Fördergelder, nur weil er keine Gemeinnützige ist kriegt er für betreubares nichts, ist<br />
etwas kompliziert, aber für die Mietwohnungen hätte er Fördergelder bekommen. Die<br />
er auch für Linz zugesagt bekommen hat und hat sie dann nach <strong>Enns</strong> transferiert und<br />
hat nichts mit dem zu tun warum er ins Eigentum kommen muss. Warum er ins Ei-<br />
36
gentum kommen muss, ist die Sanierung des Altbestandes nach Denkmalschutzauflagen.<br />
Er sagt, im gesamten Konzept der Finanzierung ist für ihn ein maßgeblicher<br />
wirtschaftlicher Bestandteil, dass er das steuertechnisch abschreiben kann. Fördergelder<br />
in Anspruch nehmen kann, wenn ich Grundstückseigentümer bin und ansonsten<br />
diese Fördergelder und Abschreibungsmöglichkeiten nicht habe und somit für<br />
mich finanziell dann nicht mehr machbar wäre. Das ist der Grund, warum man ihm<br />
das überträgt und die Philosophie von uns her war natürlich das maximalle vom<br />
Kaufpreis heraus zu holen.<br />
Noch wichtiger eigentlich wäre, dass dort etwas passiert in der Kooperation mit der<br />
Gemeinde. Die Gemeinde hat die Finger und die Hand drinnen, was ihn verpflichtet,<br />
bestimmte Sachen zu machen und er kann nicht irgendwelche Wettbüros errichten<br />
die dann leer stehen lassen und das der Altstadtbelebung dient, wenn dann nach<br />
den Wünschen der Gemeinde realistisch und machbar gemacht wird. Es hat sich<br />
dann herausgestellt, dass es aufgrund der Vorerhebungen zu einer Zeitverzögerung<br />
gekommen ist. Er hat gesagt, dass mit der Tiefgarage müssen wir noch einmal ändern.<br />
Er hat den Vertrag anders formuliert, wo jetzt drinnen gestanden wäre, dass er<br />
nicht mehr verpflichtet ist, diese Tiefgaragenplätze in diesem Ausmaß anzubieten. Es<br />
ist eigentlich eine Schlechterstellung zur ursprünglichen Version von 2006. Man ist<br />
dann auch drauf gekommen, dass war nicht das Gro in der Vertragsänderung, dass<br />
die Rechnung so wie man sich das vorgestellt hätte, mit einem Nahversorger in der<br />
Innstadt so nicht aufgeht. Man hat mit Billa, Nah und Frisch und Zielpunkt Kontakt<br />
gehabt und diese haben, gesagt da fehlt so die Infrastruktur. Ich will dort ebenerdige<br />
500 m² Verkaufsflächen mit Parkplätzen usw. haben und brauche entsprechenden<br />
Zuschuss. Ich komme in den Ausführungen noch dazu. Man hat die Idee verfolgt, mit<br />
einer Genussmarkthalle bzw. örtlichen kleinen Anbietern die Möglichkeit die es eben<br />
gibt, tageweise dort dann ihre Frischeprodukte anzubieten. Dieser neue Vertragsentwurf<br />
hätte auch wieder die € 100.000,-- beinhaltet eben nur die Änderungen<br />
betreffend der Parkplätze und die Markthalle und die Reduzierung der Tiefgarage,<br />
aber auch noch immer diese Sanierung des Altbestandes. Und dieser neue, wo ich<br />
gesagt habe es ist für mich wichtig mich abzusichern und auch dementsprechend in<br />
den Gemeindrat noch einmal hinein zu gehen. Dieser Kaufvertrag war für mich und<br />
auch für Weilhartner zumindest überraschend, da er nicht die notwendige 2/3 Mehrheit<br />
gefunden hat. Unter anderem denke ich weil Gemeinderatmitglieder der Auffassung<br />
waren der Kaufpreis sei zu billig und es ist mehr dort heraus zuholen vom<br />
Kaufpreis oder ähnliches auch wenn man ursprünglich dem zugestimmt hat. Auf<br />
Grund dessen ist zuerst einmal dieser Tagesordnungspunkt im März 2008 von der<br />
Tagesordnung abgesetzt worden um zu sehen, wie man die Kräfte bündeln kann.<br />
Ich habe Hrn. Weilhartner und Hrn. Hofrat Rechberger von der WSG, sowie die Fraktionsvorsitzenden<br />
zu einem klärenden Gespräch eingeladen. Hr. Weilhartner hat erklärt,<br />
warum er aus seiner Sicht der Dinge hier keine Nachbesserungen machen<br />
kann. Er hat gesagt, sucht euch jemanden anderen, zahlt mir die € 50.000,-- aber nur<br />
es muss ein faires Vergleichsangebot sein. Nicht das einer sagt, er zahlt mehr und<br />
den Altbestand saniere ich nicht. Dann haben wir im April trotzdem eine Gemeinderatsitzung<br />
gemacht und diesen Tagesordnungspunkt zur Abstimmung gebracht. Die<br />
notwendige 2/3 Mehrheit wurde nicht gefunden. Auf Grund der darauffolgenden medialen<br />
Berichterstattung haben sich nach einiger Zeit, mit Herausgabe der letzten<br />
Gemeindezeitung noch nicht, mehrere gemeinnützige Wohnungsgenossenschaften<br />
gemeldet, die das so machen möchten wie die WSG. Er sagt, ich bin kein Projektbetreiber<br />
und ich mache keine Tiefgarage und ich richte keinen Markt ein, es muss<br />
nicht unbedingt die WSG sein. Wichtig ist mir nur, dass dementsprechend rasch Fördergelder<br />
auch euch zur Verfügung stehen würden so wie der WSG. Das man dann<br />
37
diesen einen Teil umsetzt bzw. ein Interessent da war und hat gesagt ich selber kaufe<br />
Liegenschaft, kaufe Objekte, aber gehe nicht auf Wünsche der Stadtgemeinde ein.<br />
Sondern schau das ich das so schnell als möglich irgendwie nur voll bekommen (Interessent<br />
aus Aschach) und ihr müsstet mit jedem leben, der dort drinnen ist.<br />
Interesse angemeldet hat auch noch einmal die GPM. Wo ich gesagt habe, tut uns<br />
leid wir haben kein Vertrauen mehr, weil ihr das damals schon nicht hinbekommen<br />
habt. Mit mehreren Nachfristen dann noch dazu und mit Unterstützung von CIMA<br />
dann nicht erreicht worden ist kann ich mir nicht vorstellen. Genauso aus meiner<br />
Sicht oder aus der Sicht meiner Fraktion hat Hr. Neubauer sein Interesse bekundet,<br />
sich aber dann nicht mehr gemeldet. Ich sage auch gleich dazu, wo wir der Auffassung<br />
sind und auch die Bauabteilung, dass das um 2 Schuhnummern zu groß ist. Er<br />
hat zwar ein subjektives Interesse, weil er daneben ein Grundstück erworben hat,<br />
was durchaus auch in der Umsetzung des Gesamtprojektes wertvoll sein kann. In<br />
weiterer Folge habe ich mit der Fa. Strasser Immobilien und Lebensmittel Immobilien<br />
(Brüderpaar) und der Großhandelskonzern Fa. Pfeiffer, die vor einigen Tagen bei mir<br />
waren, ein sehr aufschlussreiches, informelles und produktives Gespräch über 2 ½<br />
Stunden lang geführt habe. Diese Beiden haben gesagt, wir sind keine Projektentwickler<br />
und wir sanieren auch keinen Altbestand wir haben nicht das entsprechende<br />
Know-how dazu. Wir, Strasser Immobilien kaufen ein Grundstück und wenn die Parameter<br />
passen, stellen wir dort einen Lebensmittelmarkt hin und vermieten den an<br />
Strasser Lebensmittel und Pfeiffer. Der dort auch liefert und das war unser part.<br />
Wenn wir dort ein Grundstück kaufen können, wo wir nicht denkmalpflegerisch sanieren<br />
müssen und wenn ihr das parzelliert und auf der anderen Seite dort noch wer<br />
einen Wohnbau hinstellt mit betreubaren Wohnen oder mit Mietwohnungen dann<br />
kann uns das durchaus recht sein. Wobei wir sagen eigentlich ist uns betreubares<br />
Wohnen neben dem Lebensmittelmarkt nicht recht. Für den Konsumenten zwar bequem,<br />
für die Pensionisten wichtig, aber, sagt er, der hat zuwenig Kaufkraft. Da ist<br />
uns eine junge Familie lieber und bringt uns mehr als betreubare Wohnungseinheit<br />
daneben. Wenn jetzt vielleicht die Idee entstehen würde, dass Hr. Weilhartner ok<br />
sagt, ich mache euch das Projekt hin und ich stelle dort Nahversorgerräumlichkeiten<br />
zur Verfügung. Dann könnt ihr euch das in der Form abschminken, dass dann vielleicht<br />
die Fa. Pfeiffer mit den Lebensmitteln nur das so macht und als Mieter hineingeht.<br />
Weil die Fa. Pfeiffer macht ohne Strasser gar nichts und zwar deswegen nicht,<br />
weil wir als Sicherstellung oder als Sicherheitsnetz noch das auffangen, was wir sagen.<br />
Wir möchten die Liegenschaft erwerben, nämlich Strasser Immobilien und<br />
möchten zumindest wenn es nicht optimal läuft, dass uns in einigen Jahren diese<br />
Liegenschaft zumindest gehört und wir diesen Nutzen der Mieter zumindest haben.<br />
Wenn, dann gibt es uns nur im Doppelpack und wir müssen auch ins Eigentum<br />
kommen. Eventuell natürlich auch ins Eigentum mit einem Gesellschafteranteil einer<br />
neu zu gründenden Gesellschaft auch von Weilhartner.<br />
Das ist der eine Punkt und der nächste Punkt ist der, lieber Hr. Bürgermeister: Wir<br />
sind bei der Brauerei drüben gestanden und haben uns die Frequenz angeschaut<br />
und im Endeffekt ist dort Null Frequenz. Das heißt, wenn man dort einen Lebensmittelmarkt<br />
errichten möchte, muss die Politik entsprechende Maßnahmen treffen um<br />
die Frequenz zu schaffen. Speziell auch vom PKW Verkehr. Das heißt, ihr müsst den<br />
Verkehr aus einer zentralen innerstädtischen Straße rausnehmen und in die Bräuergasse<br />
umleiten, damit dort die Frequenz ist und der Lebensmittelmarkt überleben<br />
kann. Vorschlag Stichwort: Sperre der Linzer Straße wieder zu einer Fußgängerzone<br />
damit der Verkehr durch die Bräuergasse läuft und die entsprechende Frequenz<br />
steigt.<br />
38
Und die nächste Maßnahme ist, sagt er, ihr müsstet den Bauernmarkt und den Wochenmarkt<br />
zur Gänze ins Brauereiareal geben, vom Hauptplatz weg, von der Autobushaltestelle<br />
weg und von den Schanigärten weg und so könnte man die Frequenz<br />
steigern. Eine Sache die ich mir ursprünglich vorstellen habe können vor einigen Monaten,<br />
aber nach Überprüfung der ganzen Sachargumente sag ich, ich würde mich<br />
nicht darüber trauen diese beiden Märkte zu verlegen.<br />
Der nächste Punkt ist der, sagt er, Hr. Bürgermeister als Nahversorger mit einem<br />
Vollsortiment man spricht von 300 – 500 m² brauche ich einen Umsatz im Jahr von €<br />
2.000.000,--. Es gibt realistische und sachlich faire Untersuchungen die prognostizieren<br />
aufgrund der Kaufkraft und Kaufkraftabflüsse usw. und Infrastruktur und Branchenmix<br />
in der Stadt einen Umsatz von € 800.000,-- bis € 1.000.000,--. Er sagt, das<br />
heißt, wir liegen mindestens 50 % darunter und da geht’s nicht anders, als das diesen<br />
Umsatzentgang von € 1.000.000,-- die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> auffangen müsste.<br />
Ich habe gesagt, wie stellen sie sich das vor. Na auffangen mit einem Mietzuschuss<br />
von 50%. Da haben wir über den Daumen ausgerechnet bei € 50.000,-- bis €<br />
60.000,-- Miete an den Nahversorger, was die Gemeinde an Stütze leistet 10 Jahre<br />
lang. Dann hat er aber gesagt, mit dem ist es nicht abgetan. Sie müssen dann noch<br />
von den Investitionskosten sprechen, dort liegen wir bei ungefähr € 1.800.000,-- und<br />
da erwarte ich mir von der Gemeinde einen Investitionszuschuss von ungefähr 1/3<br />
von € 500.000,-- bis € 600.000,-- in der Richtung selber. Das sind Fakten denen man<br />
sich endlich einmal klar werden muss.<br />
Und das nächste ist, sagt er, eines kann ich ihnen auch versprechen, wenn ich dort<br />
mit einem Vollsortiment auftrete, mit Frischfleisch und Wurst und Backwaren, dann<br />
kann ich fast wetten, wenn ich mir <strong>Enns</strong> anschaue, dass ich wahrscheinlich dann in<br />
<strong>Enns</strong> einen anderen Nahversorger Bäcker und Fleischhauer sind Nahversorger umbringe,<br />
weil der nicht mehr das Geschäft macht. Dann könnten wir sagen, muss halt<br />
ich als Frischemarkt bei dem Bäcker oder dem Fleischhauer die Wurst oder das Brot<br />
kaufen. Sagt er, dass werde ich nicht tun, weil ich eine andere Preispolitik habe und<br />
ich suche mir meine Partner selbst aus. Natürlich nur heimisches Fleisch und heimische<br />
Produkte, aber sicherlich nicht vom <strong>Enns</strong>er Fleischhacker oder <strong>Enns</strong>er Bäcker.<br />
Es heißt, sagt er, es wird dann mindestens ein Anderer wenn nicht alle Anderen dann<br />
zur recht kommen und sagen Hr. Bürgermeister, wenn sie dem einen Nahversorgerzuschuss<br />
geben, wir sind auch Nahversorger, uns müsst ihr auch einen Zuschuss<br />
geben sonst kann ich nicht mehr bestehen oder sonst muss ich auf die grüne Wiese<br />
hinausgehen. Er sagt und dann ist es eine Philosophie darüber zu diskutieren ob<br />
man z.B. einer anderen Elektrobranche, nimm nur eine Fa. Leitner her, kommt und<br />
sagt Hr. Bürgermeister ich bin auch ein Nahversorger aber nicht im Lebensmittelbereich,<br />
sondern mit Glühbirnen und Batterien und der möchte auch diesen Zuschuss.<br />
Diese Aussage kommt nicht von irgendwoher, sondern wie damals, was ich auch<br />
durchaus verstanden habe, wie der BR Kneifel noch im Gemeindrat war und er über<br />
die Kronenzeitung ausrichten hat lassen. Wenn ein Nahversorger kommt und ein Lebensmittelgeschäft<br />
im ehemaligen Schieffner macht, könnte er sich vorstellen, dass<br />
er ein Jahr die Miete frei bekommt. Es kam dann auch die Fa. Leitner und meinte,<br />
dass könnte nicht so sein, wann man so etwas macht, müssten alle diesen Zuschuss<br />
bekommen. Das heißt, es ist sehr wohl eine Dynamik, wenn man diese Tür offen<br />
lässt für einen Nahversorger. Wo man dann finanziell nicht mehr auf einen grünen<br />
Zweig kommt und das nach einem Gießkannenprinzip für alle ausschütten muss und<br />
wo man, ich weiß es nicht, dass sind die Fachleute, vielleicht wirklich Gefahr läuft<br />
das ein Fleischhauer oder ein Bäcker in der Stadt nicht mehr existieren kann. Und er<br />
sagt, eines muss man sich schon bewusst sein, er hat entsprechende Grundfrequenz<br />
dann wahrscheinlich. Grundfrequenz heißt, die Frequenz derer die in der Stadt woh-<br />
39
nen und in der Stadt einkaufen. Aber rechnen sie nicht damit, dass einer der den Billa<br />
Markt daneben hat zu mir in die Stadt einkaufen geht. Das hat zumindest die SPÖ<br />
Fraktion schon dazu bewegt, dass man gesagt hat, doch auch diesen Vorschlag wieder<br />
ernst zu nehmen und darüber nachzudenken, ob es nicht doch ehrlich und richtig<br />
ist, es so aufzuzäumen wie man ursprünglich gemeint hat, dass man die Altstadt belebt,<br />
indem man Wohnungen in die Stadt holt mit attraktiven Mietwohnungen, mit<br />
betreubaren Wohnungseinheiten um eben die Existenz der Klein und Mittelbetriebe<br />
in der Innstadt zu sichern. Die Kaufkraft hier herinnen zu lassen und die Entwicklung<br />
der kleinen Geschäfte (werden wieder mehr) sicher zu stellen. Wo es vielleicht auch<br />
gelingt, nicht anders, wo man es sich finanziell nicht leisten kann, aber dadurch, dass<br />
auf einmal durch das Wohnen in der Innenstadt für so manche wieder attraktiver geworden<br />
ist und sagt nach den neuen Berechnungen mache ich doch einen anderen<br />
Umsatz und es rechnet sich auch ohne Zuschuss der Stadtgemeinde. Das sind die<br />
Beweggründe und wir haben auch verschiedene politische Diskussionen gehabt.<br />
Vor ein paar Tagen hatte ich auch ein vier Augen Gespräch auf politischer Ebene mit<br />
Hrn. Weingartner und Mag. Gerhard Gstöttenbauer als fachliche Person. Ich habe<br />
Harald gefragt, wie ist es möglich, dass wir da noch zusammenkommen und das<br />
wichtige Projekt in der Stadt umsetzen können. Nachdem wir doch seit 2002 schon<br />
sehr intensiv beraten und die Bevölkerung auch sagt ihr braucht einen Mut zu Entscheidungen.<br />
Auch hier wurde diskutiert über ein Angebot. Ich könnte mir vorstellen<br />
unter dieser Voraussetzung sollte dem Punkt A oder dem Punkt B nicht die Zustimmung<br />
gegeben werden und dann mehrheitlich oder auch einstimmig der Punkt D mit<br />
den € 50.000,-- Entschädigung abgehandelt sein, sodass wir aus der Umklammerung<br />
(nicht böse gemeint) Weilhartners herauskommen. Wenn man noch glaubt, dass<br />
diese 3 Monate für ein neues Projekt von April bis <strong>Juni</strong> zu kurz waren, dass man Hrn.<br />
Weilhartner die € 50.000,-- bezahlt und sich ein knappes halbes Jahr bis 01.12.2008<br />
Zeit gibt und in der letzten Gemeindratsitzung des heurigen Jahres eine Entscheidung<br />
fällt. Man sollte auch nicht bis zum Schluss warten und diskutieren sondern die<br />
Parameter im Zuge der heutigen Gemeinderatsitzung festlegen.<br />
Wie können diese ausschauen und wo ist im Prinzip der gemeinsame Nenner. Aus<br />
meiner Sicht ist das nicht so kompliziert, weil jeder möchte Parkplätze haben,<br />
betreubares Wohnen und Mietwohnungen und möchte das der Altbestand saniert<br />
wird und die Krabbelstube drinnen bleiben kann und möchte, wenn es eine Besserstellung<br />
zu Hrn. Weilharter sein sollte, dass ein Nahversorger dann dort hin kommt.<br />
Man sollte diese Komponenten festhalten und eine Besserstellung wäre, wenn diese<br />
Komponenten erfüllt werden und ein höherer Kaufpreis erzielt wird. Zum höheren<br />
Kaufpreis ist der Vorschlag von mir die Summe von € 350.000,--. Das heißt wenn ein<br />
Projektant bis 01.12.2008 ein fix fertiges Projekt vorlegt und sagt € 350,000,-- könnte<br />
er sich vorstellen, dass er mit Bankgarantie und mit Stichtag mit 01.12.2008 an die<br />
Stadtgemeinde zahlt. Dann habe ich die € 50.000,-- die ich ausgegeben habe für<br />
Hrn. Weilhartner wieder herinnen und ich habe doppelt so viel Ertrag als wie ich von<br />
Hrn. Weilhartner bekommen hätte € 300.000,--. Jetzt wird jeder fragen warum doppelt<br />
so viel? Er hat mit uns vereinbart gehabt € 100.000,--. Es ist mir heute gelungen<br />
mit ihm aus zu verhandeln und das ist das letzte Wort, dass er € 150.000,-- bezahlt.<br />
Aufgrund des ausgezeichneten Gesprächverhältnisses und der Kooperation die er<br />
mit der Stadtgemeinde und mit dem Bürgermeister hat zu erreichen in der Variante<br />
2006 oder auch 2008. Somit auch die Besserstellung doppelt so viel wäre.<br />
Mir war das aber in diesem Vorschlag zu wenig und ich möchte nicht Gefahr laufen,<br />
das dann einer kommt und mit November sagt lieber Hr. Bürgermeister da hast du<br />
jetzt ein Schreiben und ich kann mir vorstellen die € 350.000,-- zu bezahlen und das<br />
und das erfüllen und auch einen Lebensmittelmarkt zu machen und dann bekommt<br />
40
der die Zustimmung. Nachher stellt sich heraus in Überprüfung des Projektes das<br />
gewisse Sachen nicht finanzierbar sind oder umsetzbar sind. Wenn dann der den<br />
Vertrag nicht einheilt und ich kann mich von diesem Vertrag lösen und ihn verklagen<br />
würde das Projekt erheblich verzögern und ich hätte wieder keine Lösung. Diese Gefahr<br />
hat es auch bei uns schon einmal gegeben. Vor einigen Jahren wurden die Fristen<br />
nicht eingehalten und wenn es einer ehrlich meint, hat der sicherlich ein Verständnis,<br />
wenn ich ein Sicherheitsnetz für die Stadtgemeinde einbaue.<br />
Das würde bedeuten, dass man sagt, so wenn du die € 350.000,-- bezahlst und bis<br />
15.02.2009 (ist ein Szenario) einen Nahversorger nachweislich mit Unterschrift<br />
bringst und wenn du bis Februar die Baueinreichung bei der Stadtgemeinde machst<br />
und du bis März oder April den Baubeginn fixierst, dann bekommst du das Projekt.<br />
Sollten diese fristlichen Bedingungen nicht erfüllt werden, dann hat die Gemeinde im<br />
Vorfeld schon ein genau ausgefeiltes und fixiertes Rückkaufrecht, aber nicht zu den €<br />
350.000,-- sondern zu 50 % des ursprünglichen Kaufpreises d.h. die Stadtgemeinde<br />
unter „als Trost“ für das dass es wieder nichts geworden ist € 175.000,-- erhält.<br />
Wenn es niemanden gibt der diese Komponenten und diese Besserstellung erfüllen<br />
kann mit heutigem Beschluss dann eben fixiert wird, dass Hr. Weilhartner mit KOOP<br />
nach der Variante B der Kaufvertrag gültig ist und somit abgeschlossen ist und er<br />
dieses Projekt realisieren kann.<br />
Dies ist ein Kompromissvorschlag, der zuerst bei uns so diskutiert worden ist, ich sag<br />
auch gleich dazu, weil das natürlich mit Weilhartner an diesem Kaufvertrag angehängt<br />
ist und sonst werden wir nie fertig und die Bevölkerung verlangt eine Entscheidung<br />
und auch dieser Beschluss eine 2/3 Mehrheit notwendig machen würde.<br />
STR Gruber:<br />
Es heißt jemanden, den du als ausgezeichneten Projektanten bezeichnest wie den<br />
Hrn. Weilhartner, was er sicherlich auch ist, hat einen Spielraum von 1 Jahr und 8<br />
Monaten gehabt etwas zu machen und jemanden der eventuell etwas besser machen<br />
sollte als Hr. Weilhartner, hat einen Spielraum von 6 Monaten und ist dann mit<br />
einer Pönale behaftet. Ist das richtig?<br />
Bgm Karlinger:<br />
Es ist von den Taten und Zahlen her so richtig, aber die Sichtweise aus meiner Interpretation<br />
ist eine wesentlich andere. Weil Weilhartner bereits Vorerhebungen und<br />
Vermessungen, Probebohrungen machen hat müssen und das Zeit gekostet hat.<br />
Und was erheblich Zeit gekostet hat, nämlich ein ¾ Jahr, war die Vorerhebung des<br />
betreubaren Wohnens mit der Sozialabteilung und das alles fällt ja jetzt weg.<br />
STR Gruber:<br />
Jetzt haben wir Probebohrungen im Vergleich um 3 Monate und 9 Monate sind gesamt<br />
12 Monate und Hr. Weilhartner hatte keine Pönale drauf.<br />
Bgm Karlinger:<br />
Nein! Drum sag ich ja, wenn ich es wieder so mache wie beim Weilhartner ist es keine<br />
Besserstellung. Wenn dann lerne ich daraus und ich will eine Absicherung haben.<br />
Aber das ist jetzt die Diskussion.<br />
Ich darf seitens der SPÖ Fraktion eine Erklärung abgeben:<br />
Ich muss natürlich aufgrund dieses Schreibens des Hrn. Weilhartner die beiden<br />
Kaufvertragsvarianten von 2006 und 2008 zur Abstimmung bringen. Der SPÖ wäre<br />
am liebsten die Variante ohne Gesellschafterbeteiligung, ob jetzt A oder B grundsätz-<br />
41
lich der SPÖ gleich ist. Ich sag bei beiden noch einmal, würde jetzt die Kaufsumme €<br />
150.000,-- bedeuten dementsprechend eine 50 % tige Verbesserung und 50 % ist<br />
schon einmal eklatant gegenüber dem ursprünglichen Angebot. Ist sicherlich sein<br />
aller allerletztes Wort. Sollte das nicht sein, dann könnte die SPÖ mit diesen Vorschlag<br />
den sie da unterbreitet hat durchaus leben. Ich sag aber gleich dazu, dass ist<br />
ein Vorschlag wo man ½ Jahr darauf zugeht und gibt ihm noch die Zeit. Aber entsprechende<br />
Sicherstellungen braucht man sicherlich und könnte man von diesen Sicherstellungen<br />
nicht abrücken und möchte man nachher noch einmal diskutieren und<br />
von vorne anfangen sondern dann hätte der Kaufvertrag B mit Weilhartner Rechtsgültigkeit.<br />
Wir ersuchen auch wirklich, dass dementsprechend zu diskutieren und zu<br />
überprüfen, ob man dem die Zustimmung erteilen könnte. Ansonsten müssten wir<br />
sicherlich über den Punkt E diskutieren und in weiterer Folge abstimmen.<br />
Die Diskussion ist eröffnet<br />
GR Aichberger:<br />
Zu den letzten Punkten die du gesagt hast. Wenn wir einen Beschluss herbeiführen<br />
das mit Hrn. Weilhartner, dann wenn alle anderen Projektanten nicht die Voraussetzungen<br />
erfüllen, dann soll automatisch Hr. Weilhartner diese Aufgabe weiter führen<br />
oder umsetzen.<br />
Bgm Karlinger:<br />
Dann ganz konkret. Dann soll es wie in der Abstimmung B drinnen ist, diese Abstimmung<br />
Gültigkeit haben<br />
GR Deleja-Hotko:<br />
Das heißt mit 2/3 Mehrheit wird der Gemeinderat beschließen, wenn das nicht ist,<br />
dann darf Hr. Weilhartner kaufen<br />
STR Gruber:<br />
Unter Punkt B nicht A sondern B<br />
GR Deleja-Hotko:<br />
B im korrigierten Amtsvertrag<br />
Bgm Karlinger:<br />
B von €100.000,-- auf € 150.000,--<br />
Vbgm Weingartner:<br />
Ich möchte es etwas kürzer machen. Trotzdem muss ich ein bisschen zurückgreifen<br />
auf die Informationen aus unserer Sicht die Situation klarzulegen.<br />
Wir haben bei der letzten Gemeinderatssitzung, wo wir das erste Mal darüber abstimmen<br />
sollten, im Unterschied zum Optionsvertrag von der GPM einen Kaufvertrag<br />
vorgelegt bekommen von der KOOP mit einer Nutzungsvereinbarung die wir 4 Stunden<br />
vor Gemeinderat bekommen haben, mit der Prämisse die Zustimmung zu erteilen<br />
im heutigen Gemeinderat. Das war uns schlicht und einfach zu wenig a) an Information<br />
und b) auch an Unterlagen. Wenn man etwas beschließen sollte, dann sollte<br />
man auch die Informationen haben um sachlich entsprechend handeln zu können.<br />
Wir haben dann vereinbart, dass wir Gespräche führen und haben auch in der Fraktion<br />
ein Gespräch mit Hrn. Weilhartner geführt und haben auch auf der Gemeinde<br />
Gespräche mit Hrn. Weilhartner geführt. Dann haben wir auch ein 2. Gespräch mit<br />
42
Hrn. Weilhartner geführt, wo wir unsere Vorstellungen ihm dargelegt haben was wir<br />
mehr wollen als bisher. Das haben sie ja den Ausführungen des Hrn. Bürgermeisters<br />
entnehmen können, dass wir uns mehr und mehr von dem was wir eigentlich wollen<br />
herunterbewegt haben. Wir haben einmal gesprochen von 300 Parkplätzen und übrig<br />
geblieben sind jetzt im Endeffekt 42 und diese sind für die Wohnungen im betreubaren<br />
Wohnprojekt. Derzeit haben wir 80 Parkplätze, 20 vermietet und 60 sind frei verfügbar.<br />
Dieses Gespräch hat dazu geführt, dass wir gesagt haben, wir werden dem<br />
nicht zustimmen, weil wir der Meinung sind, dass da noch mehr herauszuholen ist für<br />
die Stadt <strong>Enns</strong>. Wenn sogar die GPM damals schon € 287.000,-- als Mindestbeitrag<br />
höchstens € 500.000,-- für das Grundstück auf den Tisch gelegt hätte. Die genaue<br />
Gesellschaftssache wird Wolfgang Gruber dann erklären, warum wir anderer Meinung<br />
sind, dass die beiden Verträge sehr wohl unterschiedlich aufzufassen sind.<br />
Weilhartner hat immer zu uns gesagt, wenn wir eine gemeinsame Gesellschaft gründen,<br />
es ist auch so im Optionsvertrag und Kaufvertrag drinnen, dann müssen wir mit<br />
10 % diesen Beitrag einbringen. Aber das soll der STR Gruber aus seiner Sicht noch<br />
einmal entsprechend darstellen. Wir haben gesagt, wir wollen mehr haben und ich<br />
hab mich auch bemüht wirklich in kurzer Zeit mit Projektanten und Partner etwas auf<br />
die Füße zu stellen. Mir hat eines etwas bitter aufgestoßen, dass ist dann in der Gemeindezeitung<br />
drinnen gestanden von Hrn. Bürgermeister bis dato wurden weder am<br />
Stadtamt noch beim Bgm. Karlinger Projektanten in dieser Hinsicht vorstellig. Anfragen<br />
gab es lediglich nur von gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften betreffend<br />
den Mietwohnungen. Die Gemeindezeitung ist am 7. Mai zur Post gegangen. Wenn<br />
ich jetzt die Zeit rechne, dass ungefähr eine Woche Druckzeit drauf ist, dann kann ich<br />
ihnen jetzt vorlegen welche Initiativen wir ergriffen haben und wen wir wann angesprochen<br />
haben und wann diese Unterlagen und diversen Gespräche auf der Gemeinde<br />
stattgefunden haben. Heute hab ich bekommen und das ist das letzte von<br />
der Fa. Bau und Boden eine Interessenskundgebung zur Errichtung eines Projektes.<br />
Am 15.05.2008 eingelangt von der GPM wo ganz klar draufsteht, unsere Vorgabe<br />
beim Ankauf der Liegenschaft gemeinsam einer Errichtungsgesellschaft zwischen<br />
GPM und Stadtamt <strong>Enns</strong>. Wohnbaugenossenschaften die EBS, ich möchte ihnen nur<br />
die Interessenskundgebungen dieser Firmen darlegen (15.05.2008), die GWG<br />
(14.05.2008) alles vor der Zeit wo die Zeitung herausgekommen ist und auch die<br />
WAG hat gesagt, wir möchten hier was machen (22.04.2008), da sind wir schon etwas<br />
auseinander. Und wenn man von Hrn. Neubauer gesprochen hat, es gibt ein<br />
Schreiben von ihm und was mich eigentlich gestört hat dabei. Von der Fa. Er Sie Es,<br />
dass ist nicht Hr. Neubauer selbst, sondern eine Bauträger Gesellschaft, wo der Hr.<br />
Schlederer der Geschäftsführer ist und Hr. Neubauer dort Anteile besitzt, hat ein<br />
ganz klares Kaufanbot geäußert mit 16.04.2008. Das heißt, es war schon am Gemeindeamt<br />
und dann schreibe ich in die Zeitung hinein es gibt niemanden der sich<br />
dafür interessiert und es war niemand da. Es hat auch ein persönliches Gespräch<br />
gegeben mit dem Bürgermeister wo eben der Hr. Schlederer und Hr. Neubauer, der<br />
Bürgermeister und der Amtsleiter dabei waren.<br />
Kurzes Zitat: Die Firma Er Sie Es bekundet Interesse am käuflichen Erwerb der Liegenschaft<br />
um entsprechend etwas umzusetzen und zu verwirklichen. Also wir haben<br />
sehr wohl etwas zu Stande gebracht und das mit Strasser jetzt ist mir klar. Hr. Strasser<br />
ist selbst auf uns zugekommen und hat gesagt, dass möchte er sich anschauen.<br />
Ich habe ihm alle Unterlagen gegeben weil was kann schöneres passieren, dass einer<br />
der sagt ich möchte einen Lebensmittelmarkt machen. Auf Grund der Analyse<br />
und der Gespräche die er geführt hat ist er jetzt zu dem Schluss gekommen, dass<br />
macht er nicht. Und er wird es auch nicht kaufen und bauen. Ist also somit erledigt.<br />
Wir haben sehr wohl versucht etwas Neues zu bringen und ein Hotelbetreiber war<br />
43
auch noch da, der ein Jugendhotel errichten wollte auf diesem Grundstück. Das hat<br />
uns eigentlich überhaupt nicht gefallen, dass das so gekommen ist. Wir haben noch<br />
weitere Gespräche mit dem Hrn. Bürgermeister und Amtsleiter gehabt. Auch wir haben<br />
unsere Vorstellungen.<br />
Auf das hinauf was mir der Bürgermeister gestern gesagt hat, haben wir heute in der<br />
Früh auch noch ein Gespräch gehabt und wir haben gesagt unsere Vorstellungen die<br />
wir gestern in der Fraktion beschlossen haben waren, eine Frist von 9 Monaten zu<br />
warten damit eben auch der Projektant entsprechend Zeit hat was umzusetzen. Lieber<br />
soll es etwas länger dauern als kurzfristig ein Projekt zu beschließen was dann<br />
erst wieder nicht umgesetzt wird. Dann habe ich auch vorgeschlagen, die Vereinbarung,<br />
alle 4 Fraktionen sollen politisch dahinter stehen, dass man sich nach der Gemeinderatsitzung<br />
zusammensetzt und die Vorgaben für die Projektanten gemeinsam<br />
vereinbart. Weil jetzt kommt es darauf an, jetzt wird es ganz konkret. Wenn wir die<br />
Vorgaben so machen, dass ich von vornherein schon weiß, dass das nie einer erfüllen<br />
wird, dann habe ich der Sache einen schlechten Dienst erwiesen. Wenn ich will,<br />
dass ich was gescheites zusammenbringe, dann muss ich die Vorgaben so machen<br />
und auch den Anreiz bieten, dass ein Projektant einsteigt und auch mehr zahlt. Unsere<br />
Vorstellung vom Grundstückspreis waren € 250.000,-- bis € 300.000,--. Das ist<br />
genau der Betrag den auch die GPM auf den Tisch gelegt hat oder eine entsprechende<br />
Beteiligung oder den Bauvertrag kürzen. Das ist für uns dann alles verhandelbar.<br />
Wir haben zuerst gerade genauso wie sie die Vorschläge der SPÖ Fraktion<br />
und des Bürgermeister zum Ersten Mal gehört und wir werden uns zurückziehen und<br />
beraten. Nachdem er gesagt hat, dass ist ein Vorschlag, nimm ich auch an, dass wir<br />
darüber sprechen können und einen Kompromiss zwischen unserem Vorschlag und<br />
dem Vorschlag der SPÖ Fraktion finden, um der Sache dienlich zu sein und eine Lösung<br />
für die Stadt zu finden. Ich möchte das Wort aber auch an meine anderen Kollegen<br />
geben die auch ihre Stellungnahme zu diesem Thema abgeben möchten.<br />
Bgm Karlinger:<br />
Ich darf jetzt als Bürgermeister und zuständiger Referent auf die Stellungnahme vom<br />
Vbgm Weingartner eingehen. Ich muss leider 2 Sachen korrigieren. Der eine Punkt<br />
ist, dass folgendes in der Gemeindezeitung drinnen steht. Es ist leider nicht alles<br />
vorgelesen worden: das durch eine Postwurfsendung kolportierte Gerücht es gäbe<br />
konkrete Interessenten die ein gleiches oder ähnliches Konzept rasch umsetzen<br />
könnten und einen höheren Kaufpreis bieten würden, entbehrt jeglicher Grundlage.<br />
Bis dato wurden weder am Stadtamt noch beim Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />
Projektanten in dieser Hinsicht, nämlich ein gleiches oder ähnliches Projekt und<br />
rasche Umsetzung und höheren Kaufpreis, vorstellig. Anfragen gab es lediglich von<br />
weiteren gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaften betreffend neu zur errichtende<br />
Mietwohnungen oder betreubare Wohnungseinheiten. Das ist genauso wie ich<br />
gesagt habe, die haben das gleiche gehabt und die möchten das auch so machen<br />
wie die WSG, aber sie sind nicht für irgendwelche anderen erweiterten Projekte zuständig.<br />
Denen fehlt allerdings die Zusage von Landesfördermitteln, die eine rasche<br />
Umsetzung des Projektes gewährleisten würden. Damit ist folgendes gemeint, es gibt<br />
zur Zeit nach unseren Wissen nur momentan die zugesagten Fördermittel vom Land<br />
Oö für einen Mietbau 2008 an die WSG. Es gibt keine andere gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft<br />
die Fördermittel für 2008 zugesagt bekommen hat und die sie<br />
sofort umtransformieren könnten, um hier rasch mit einem Bau zu beginnen. Und das<br />
andere ist drinnen überhaupt nicht bestritten, dass es Interessenten gegeben hätte,<br />
aber es hat keinen Interessen bis dato eben geben, der ein gleiches oder ähnliches<br />
Projekt rasch umsetzten kann und einen höheren Kaufpreis bieten würde. Sogar bis<br />
44
jetzt gibt es noch keinen, der rasch umsetzten könnte, in ein gleiches und ähnliches<br />
Projekt obwohl eben nicht nur die, sondern noch ein paar mehr Interessenten auch<br />
da waren, die aber ganz eine andere Philosophie verfolgen. Und das nächste war<br />
dann noch, dass Hr. Vbgm Weingartner gesagt hat, er hätte den Vorschlag zum Ersten<br />
Mal gehört. Harry es tut mir leid, wenn ich das so sagen muss, es stimmt nicht.<br />
Hr. Mag. Gstöttenbauer war dabei wie wir ein Gespräch vorgestern in der Früh gehabt<br />
haben und ich gesagt habe, ich kann mir diesen Kompromiss eventuell vorstellen.<br />
Er ist in meiner Fraktion noch nicht diskutiert worden, aber es ist ein Vorschlag<br />
der SPÖ und du hast mir mitgeteilt, dass du in deiner Fraktion gestern Abend diskutieren<br />
wirst. Das heißt, du als Partievorsitzender hast sehr wohl diese von mir vorgestellte<br />
Idee schon zu diesem Zeitpunkt zumindest gewusst.<br />
STR Gruber:<br />
Ich möchte für alle Anwesenden noch einmal kurz etwas festhalten. Das Projekt<br />
GPM, da war ich auch bei möglichst vielen Sitzungen da und da möchte ich was<br />
ganz spezielles herausarbeiten. Wir haben damals gesagt, die GPM bekommt das<br />
Grundstück für mindestens € 286.000,-- maximall € 500.000,-- und wir sehen das als<br />
günstig an. Weil wir das als günstig ansehen, erhalten wir, wenn die GPM das alles<br />
errichtet hat, 10 % Beteiligung an der Betreibergesellschaft. So steht es auch im Vertrag<br />
drinnen als Option. Wir haben dann am 12.10.2006 über den Kaufvertrag vom<br />
Weilhartner samt Optionsvertrag abgestimmt, nachdem das bei GPM nichts geworden<br />
ist. Und da heißt es in diesem Amtsvertrag wortwörtlich, sowohl die Optionsvereinbarung<br />
als auch der Kaufvertrag sind großteils gleichlautend mit der im Gemeinderat<br />
vom 09.12.2004 zugrunde gelegenen Vereinbarung samt Kaufvertragsentwurf.<br />
Mit der Ausnahme, dass selbstverständlich die Fristen entsprechend adaptiert würden<br />
einerseits, andererseits der Kaufpreis mit € 100.000,-- nicht mit € 286.000,-- sowohl<br />
für Variante 1 Alleinverkauf als auch für Variante 2 das ist mit Beteiligung festgesetzt<br />
werden soll. Dieser Antrag nachdem ja keine wesentlichen Änderungen erforderlich<br />
sind, wurde von uns auch zugestimmt - einstimmig. Wir haben auch mit<br />
Weilhartner Gespräche geführt und dann haben wir gehört es gibt eine Verbesserung<br />
für die Gemeinde. Er hat gemeint, die Gemeinde braucht sich nur mehr 10 % beteiligen,<br />
darüber war ich ganz verwundert, weil wir haben mit Hrn. Weilhartner gesprochen<br />
und sein Projekt kostet laut Aussage von ihm ungefähr € 20.000.000,--. Wenn<br />
wir dann aber eine 10 % tige Beteiligung kriegen, dann kriegen wir € 2.000.000,-- für<br />
das Grundstück und ja für uns mehr als ok. So war es mit der GPM auch ausgemacht.<br />
Dann haben wir eine Besprechung gehabt mit Hrn. Bürgermeister und dem<br />
Amtsleiter, dem Hrn. Weilhartner, Hr. Aichberger, Harald und ich. Wir haben expliziert<br />
Hrn. Weilhartner gefragt, wie ist das, wenn wir mit 10% Beteiligung. Ja da gründen<br />
wir die Gesellschaft, dann bringt die Gemeinde 10 % der zu erwartenden Baukosten<br />
ist gleich € 2.000.000,-- ein und er bringt die € 18.000.000,-- ein und dann<br />
bauen wir das Ganze. Dann hat es mich auf mein Hinterteil gehauen und dann hab<br />
ich das Ganze noch einmal nachgelesen. In den Verträgen wie es dort drinnen steht<br />
und da steht es tatsächlich so schwammig drinnen und aufgrund dessen hab ich die<br />
Geschäftsführung der GPM angerufen und hab gefragt, weil wie bei jedem einzelnen<br />
Vertrag gibt es auch die Meinung wie komme ich zu etwas und hab gefragt, wie ist<br />
denn das damals verstanden worden. Von der Geschäftsführung der GPM wurde mir<br />
versichert, dass es so verstanden wurde, sie zahlen diesen Betrag für das Grundstückserrichtung<br />
oder das was zu errichten gibt und die Gemeinde erhält dann 10%<br />
der Betreibergesellschaft. Das heißt, hätte die GPM gleiches gebaut wie der Weilhartner,<br />
dann hätten wir € 2,1 Millionen gekriegt für unser Grundstück. So war auch<br />
der Sinn der gesamten Verhandlung. Bei Weilhartner, weil wir das gleiche machen<br />
45
wie bei der GPM kriegen wir € 100.000,-- und zahlen € 2 Millionen und das ist muss<br />
ich wirklich sagen, eine wesentliche Änderung.<br />
Das kurz zur Erklärung. Warum geht’s dem Hrn. Weilhartner um die Sanierung des<br />
Altbaues im Eigentum. Da geht’s darum, dass wenn du ein denkmalgeschütztes Objekt<br />
sanierst, dann kannst du sämtliche Investitionen in 10 Jahren abschreiben und<br />
nicht wie bei den normalen Wohnbauten in 50 bis 60 Jahren. Es heißt, dass Risiko<br />
des denkmalsanierten Umbaues ist gleich Null, weil sämtliche Investitionen kannst<br />
du, wenn du eine funktionierende Firma hast, die Gewinne schreibt, innerhalb von 10<br />
Jahren zur Gänze abschreiben.<br />
Bgm Karlinger:<br />
Ich muss das leider schon wieder relativieren bevor der Amtsleiter dann vielleicht<br />
noch intensiver in die Materie eingeht, was diesen Vergleich dieses Gesellschafteranteiles<br />
betrifft. Ich will ja gar nicht unter diesen Voraussetzungen was der Hr. Weilhartner<br />
sagt, die 10% tige Beteiligung und Weilhartner macht es auch nicht abhängig,<br />
sondern Weilhartner sagt, ihr könnt eine 10 % tige Beteiligung haben wenn ihr wollt,<br />
ansonsten gilt trotzdem alles andere. Ist der eine Punkt. Zur GPM zum Vergleich<br />
kommen wir dann gleich. Ich nehme jetzt hypothetisch an es ist so, bei uns ist es<br />
nicht so aktenkundig, aber es ist so wie die GPM dir das vielleicht am Telefon gesagt<br />
hat. Die GPM hat das abhängig gemacht unter anderem überhaupt alle Punkte von<br />
dem, dass sie dort auf diesem Areal das Größtmögliche hinein stopft wo sie ein Geschäft<br />
macht wo es nur geht. Hr. Weilhartner hat gesagt, ich schau was ist mit dem<br />
Ortsbild und was ist mit der Substanz verträglich und rechnet sich für mich trotzdem<br />
gerade noch. Das ist der Unterschied. Weil bei der GPM ist es nicht nur darum gegangen,<br />
dass sie die Fristen eingehalten haben, weil ausgemacht war ja eine 60 %<br />
tige Auslastung und dann hat der Scheiblberger gesagt, dass war ausgemacht im<br />
Oktober und dann hat er es bis Oktober nichts gehabt und dann hat er es bis Dezember<br />
verlängert im Dezember nichts gehabt, dann haben wir es bis Februar verlängert<br />
und im Endeffekt hat er es im Februar auch nicht gehabt. Mir ist es nicht nur<br />
um das gegangen, dann hätte er von mir aus nur 58 % gehabt. Er hat keine 58 %<br />
gehabt, er hat keine 50 % gehabt, keine 40 %, keine 30 %, keine 20 %, keine 10%<br />
gehabt und er hat keine einzige Auslastung gehabt. Er hat keinen einzigen Mietvertrag<br />
vorlegen können. Das war auch schon ein wesentliches Kernproblem und wenn<br />
ich mir das so anschaue wie damals die Diskussion war zwischen uns, wo er gesagt<br />
hat, ich kenne eh alle gut und da rede ich mit Billa und Spar und mit dem und dem<br />
und dann bringen wir den herein. Gut sage ich, wenn du meinst, du kennst dich aus<br />
in der Materie dann machen wir das so. Auf einmal ist er auf den Zielpunkt gekommen.<br />
Sage ich: macht der Zielpunkt bei der Kasernenstraße zu, wenn er in die Stadt<br />
kommt. Freilich, sagt er zwei Geschäfte macht er nicht. Bitte, das nicht, ich bekomme<br />
dort einen Aufstand in dem Ortsteil, wenn er dort zumacht. Wenn, dann muss er dort<br />
draußen bleiben. Ah so sagt er, dann nehmen wir halt den Spar, so locker wäre das<br />
bei ihm gegangen. Aber das ist noch immer nicht das Problem. Das Problem ist dann<br />
eigentlich das, dass er dann wie sich herausgestellt hat, vom Ortsbild her und von<br />
der Baubewilligung das er das, was er geglaubt hat, was er umsetzten muss, um in<br />
der Gemeinde verschiedene Zuckerl zu verteilen, dass es sich für ihn rechnet, gar<br />
nicht machbar ist, gar nicht baubewilligungsfähig ist. Wie er dann auf einmal gehört<br />
hat, dass er ein Stockwerk zurückgehen muss weil das ganze zu hoch ist, dann hat<br />
er gesagt, da stimmt mir die ganze Rechnung nimmer. Also da müssen wir schon<br />
reden, weil da stimmt der ganze Kaufpreis nimmer und das und das und das. Das<br />
war die Problematik die man dann dort gehabt hat.<br />
46
Mag. Gstöttenbauer:<br />
Bevor ich auf deine Wortmeldung eingehe, möchte ich auf das 1. Schreiben eingehen,<br />
dass wir von Hrn. Weilhartner am 13.09.2006 bekommen haben. Nachdem wir<br />
vorher in Kontakt getreten sind, nachdem auch das Konzept mit der GPM gescheitert<br />
ist, wo er uns dann schreibt, wir verpflichten uns schon jetzt, ohne eine vertragliche<br />
Grundlage bereits zu haben, eine städtebauliche sehr sanfte Struktur zu wählen um<br />
eine entsprechenden Platzcharakter zu schaffen. Er hat gewusst, dass einfach ein<br />
Ausnutzen der Gesamtfläche oder ein optimales Ausnutzen der Gesamtfläche einfach<br />
städtebaulich nicht akzeptabel ist und auch nicht durchgehen kann. Alleine da<br />
sieht man, die GPM hat alles versucht, auch legitim die Flächen so bestmöglich zu<br />
nutzen, dass natürlich auch die größtmögliche Rendite herausschaut.<br />
Zum Zweiten muss ich sie damit langweilen, diese beiden Kaufverträge in 2 Passagen<br />
vorzulesen, weil sich einfach diese 10 % oder nur diese Regelung 10 % sehr<br />
wohl in beiden Kaufverträgen finden. Nämlich sowohl in der Optionsvereinbarung<br />
bzw. Kauvertrag von der AREV und die gleiche Passage finde ich genauso bei der<br />
GPM unter Punkt III. wo ebenfalls von einer 10 % tigen Mitbeteiligung als Alternative<br />
gesprochen wird, aber nirgends drinnen steht, dass das die einzige bzw. die Grundstückseinbringung<br />
der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> als einzige Gegenleistung dazu zu verstehen<br />
ist. Wo es ja rechtlich eigentlich gar nicht geht, weil diese Gesellschaft die<br />
damals von der GPM mit der Gemeinde gegründet worden ist. Wir waren in einer<br />
gemeinsamen Gesellschaft schon drinnen, hätten das Ganze auch über Finanzierungsmöglichkeiten<br />
schaffen müssen, hätten Kredite und Darlehen aufnehmen müssen.<br />
Selbstverständlich auch der 10 % Gesellschafter genauso wie in der Verantwortung<br />
und in der Haftung drinnen steht, wie die GPM.<br />
Ich kann es jetzt noch mehr verstehen, wenn die GPM wirklich der Auffassung war,<br />
dass die Gemeinde lediglich diese 10 % mit der Grundstückseinbringung damit abgestattet<br />
hat, dass sie sich relativ rasch aus der Verantwortung gestohlen hat. Da<br />
darf ich ein Schreiben zitieren, dass ich ebenfalls heute bei der Recherche gefunden<br />
habe und wo eindeutig bei einem Besprechungsprotokoll am 14.03.2006 festgehalten<br />
worden ist. Wir haben die GPM eingeladen warum? Weil sie sich bereits monatelang<br />
von den gemeinsamen Besprechungen einfach entschuldigen haben lassen und<br />
auch keinen Vertreter geschickt haben. Wir haben das damals dann zur Sprache gebracht<br />
wo wir durchaus auch zum Ausdruck gebracht haben, dass wir uns dem Eindruck<br />
nicht erwehren können, dass die GPM kein großes Interesse mehr hat an dieser<br />
Projektentwicklung und Umsetzung. Es ergibt sich daraus, dass trotz mehrmaliger<br />
Einladung zum Lenkungsteam, Versuche zur Kontakterstellung von der Fa. CIMA<br />
auch die hätten immer wieder versucht das GPM Projekt voranzutreiben, diese Möglichkeiten<br />
seitens der GPM nicht wahrgenommen wurden. Damals hat die GPM weder<br />
Hrn. Scheiblberger geschickt noch den Hrn. Freunschlag sondern einen Mag.<br />
Gratzl der erstmalig auf der Bildfläche erschienen ist. Er hat erklärt das die GPM<br />
nach wie vor Interesse hätte mitzuarbeiten, wobei als Prämisse natürlich die Wirtschaftlichkeit<br />
des Gesamtprojektes im Vordergrund stehen müsste. Das heißt, er hat<br />
zugegeben mit dem Projekt wie sie es geplant haben, wäre unter Umständen eine<br />
Wirtschaftlichkeit, eine Rendite möglich gewesen ist alles legitim aber mit einer abgespeckten<br />
Variante. Wie z.B. der Ortsgestaltungsbeirat vorgeschlagen hat, seit diesem<br />
Zeitpunkt hat sich die GPM zurückgezogen und hat keine weiteren Schritte mehr<br />
unternommen. Sie sind einfach draufgekommen, sie haben sich verkalkuliert. Und<br />
wenn sie diesen Vertrag weiter verfolgen, werden sie mit einem Minus aussteigen.<br />
Das war die Quintessenz aus dem Ganzen, darum hat sich die GPM zurückgezogen<br />
und Hr. Weilhartner hat von Anfang an ein vernünftiges Projekt. Ein vernünftiges<br />
heißt, wenn ich ein betreubares Wohnen habe, dann brauche ich sicherlich einen<br />
47
sehr günstigen Liegenschaftskauf, denn sonst kann ich das betreubare Wohnen<br />
schon gar nicht umsetzten. Ich muss den Liegenschaftsanteil auf die Miete aufschlagen<br />
das war ein Grund und 2. ich habe natürlich bei weitem nicht diese Flächenausnutzung<br />
wie die GPM. Das heißt, alleine durch diese wenigen Flächen kann ich gar<br />
nicht die Rendite schaffen, wenn ich genau den gleichen Grundstückskaufpreis zahle<br />
und 3. ich habe mit Sicherheit auch entsprechende denkmalschützerische Aufgabe<br />
dort zu beachten, indem ich den denkmalgeschützten Teil mitten in der Altstadt mitsaniere<br />
und auch einer Verwertung zuführe.<br />
STR Gruber:<br />
Der Hr. Weilhartner sagt, ein erhöhter Kaufschilling dann rechnet sich das Ganze.<br />
Jetzt muss ich auch wirklich rechnen. Von € 20 Millionen sind 10 % 2 Millionen und<br />
1% 200.000,--. Das heißt der Hr. Weilhartner sagt, wenn er 0,5 % Kaufpreis hat und<br />
wenn er statt dessen 0,5 % des Gesamtinvestitionsvolumen 1 oder 1,5 % zahlt<br />
rechnet sich seine Rendite nicht und er geht wirklich ein sehr hohes Risiko ein muss<br />
ich sagen, weil bei einer Investition von € 20 Millionen wenn ich mich nicht verschätzt<br />
habe um 0,5 % geht meine Rendite auf Jahrzehnte nicht auf dann ist das ein bisschen<br />
brutal.<br />
Das 2. ist, ich habe nicht gesagt das Projekt der GPM war besser. Ich habe gesagt,<br />
hätte die GPM das gleiche Projekt wie der Weilhartner gemacht, wären die Bedingungen<br />
ganz anders gewesen. Nämlich diese 10 % Beteiligung, dass hat sowohl die<br />
Geschäftsführung der GPM so verstanden, dass haben wir auch bei Besprechungen<br />
so gesagt, dass ist richtig und bei diesen Besprechungen war ich auch dabei und<br />
dazu stehe ich. Hätten wir die 10 % an der Errichtungsgesellschaft jetzt von Hrn.<br />
Weilhartner z.B. auch und investierte 10 Millionen, dann haben wir ja 2 Millionen.<br />
Dann hätten wir kein Problem und ich möchte nicht das Projekt der GPM schlecht<br />
machen, sondern ich darf vielleicht alle Beteiligten daran erinnern, dass wir alles damals<br />
gefordert haben. Es war nicht der Scheiblberger der gekommen und gesagt hat,<br />
ich mache das alles hinein, sondern wir haben gesagt: 300 Parkplätze, Lebensmittelmarkt,<br />
Ärztezentrum, Dienstleister und wir haben gesagt Wohnungen. Natürlich wir<br />
haben alles auf den Tisch gebracht, was wir uns wünschen und er war bemüht, möglichst<br />
alles umzusetzen. Er hat nicht bemerkt, dass man dann, wenn man versucht<br />
alles umzusetzen, das man ihm sagt, tut mir leid, aber so baust du nicht. Dann ist er<br />
natürlich vor dem Problem gestanden. Aber mir geht es einfach darum, dass es heißt<br />
auf der einen Seite, der Vertrag ist gleich und auf der anderen Seite, wenn man dann<br />
den Vertrag hinterfragt, ist er nicht gleich. In der Schriftform ist er gleich, aber so wie<br />
es die beiden verhandelnden Parteien verstanden haben, ist er nicht gleich. Und vor<br />
Gericht kommt es immer darauf an, wie ist es zu einem Vertrag gekommen.<br />
Nicht nur, was steht in einem Vertrag, sondern wie ist es dazu gekommen und was<br />
haben die verhandelnden Parteien gewollt. Und noch einmal zum Hrn. Weilhartner<br />
wenn wirklich 0,5 % Kaufpreiserhöhung das sind aber € 100.000,-- Hrn. Weilharter<br />
das Projekt zerstört, dann schade.<br />
Vbgm Weingartner:<br />
Bevor wir uns jetzt in die Beratung zurückziehen möchte ich natürlich noch feststellen,<br />
es ist logisch, dass die Projektanten alle noch kein Projekt hergelegt haben,<br />
wenn wir wissen jetzt nicht, ob uns der Hr. Weilhartner klagt oder ob wir das hinbringen.<br />
Es warten alle ab, ob auch eine Möglichkeit überhaupt besteht, bevor man eine<br />
Planung anfängt und ein Geld in die Hand nimmt und auch damit was macht. Aber<br />
genau um diese Chance geht es mir eigentlich. Wenn wir heute konkret beschließen<br />
in irgendeiner Form, dass wir diese Nachdenkpause machen, dann müssen wir uns<br />
48
vom Vertrag mit Hrn. Weilhartner lösen. Erst dann haben wir überhaupt eine Chance<br />
einzusteigen. Es wird keiner der bereits Interesse gezeigt hat sagen, er wird was machen,<br />
solange wir vertraglich mit der AREV gebunden sind. Erst wenn ich weiß, ob<br />
ich überhaupt eine Chance habe was zu regeln, ob ich was kaufen oder bauen kann,<br />
dann werden die Leute aktiv werden. Aber das ist auch für mich ein normaler Prozess<br />
und sonst nichts Schlechtes.<br />
Ich darf um einen Antrag zur Geschäftsordnung bitten, dass wir die Sitzung<br />
unterbrechen.<br />
Es ist richtig wir haben bereits gestern beraten, was du (Bürgermeister) mir gesagt<br />
hat, aber ich habe auch heute um 11:00 Uhr gefragt, ob die SPÖ über unseren Antrag<br />
schon beraten hat und du hast mir gesagt nein. Ich ersuche um Unterbrechung,<br />
dass wir in der Fraktion beraten können und dann bitte ich eine neuerliche Diskussion.<br />
Bgm Karlinger:<br />
Ich darf jetzt dazu was sagen. Bis ursprünglich vor der Sitzung habe ich nicht gewusst,<br />
dass das von der ÖVP ein Antrag ist und du hast gesagt, es ist kein Antrag,<br />
sondern eine Kompromissidee. Wenn ein Gegenantrag mit den 9 Monaten gestellt<br />
wird, hat sich die SPÖ damit natürlich auch auseinanderzusetzen. Eine Möglichkeit<br />
ist ja durchaus, dass man sich Zeit gibt aber wie gesagt, unter diesen Voraussetzungen<br />
die die SPÖ zuerst formuliert hat, weiß schon, dass es nicht innerhalb von 1 Monat<br />
oder von 2 Monaten geht. Ich möchte alle interessierten oder diejenigen die sich<br />
bisher interessiert haben erinnern, dass seit 2002 also seit 6 Jahren die Möglichkeit<br />
bestanden hat, für einen Projektanten oder für politische Mandatare, sich damit intensiv<br />
auseinanderzusetzen. Und die ich eigentlich nicht viel gehört oder gesehen<br />
habe, von denen die herinnen sitzen. Seit 2002 in diese Richtung die Ärmel hochgekrempelt<br />
haben und gesagt haben, jetzt machen wir da einmal was. Diese Möglichkeit<br />
hätte es jetzt jahrelang gegeben und irgendwann muss jetzt einmal Schluss sein.<br />
Die Bevölkerung erwartet auch, dass hier entschieden wird und man Mut für Entscheidungen<br />
hat.<br />
Ich denke 6 Jahre diskutieren und überlegen ist Zeit genug.<br />
Mag. in Troppmann:<br />
Ich möchte grundsätzlich was sagen zur Vorgehensweise. Sie haben Hr. Bürgermeister<br />
vorher ungefähr 20 Minuten geredet und das war eine Riesenflut von Informationen<br />
und für mich schon auch viele neue Informationen z.B. ist es für mich eine<br />
180 % Kehrtwende, wenn ich auf einmal höre, wir sollen doch lieber kein Lebensmittelgeschäft<br />
in der Innenstadt haben, weil es die anderen Einzelhändler vielleicht wirtschaftlich<br />
umbringt. Also es sind viele neue Informationen da und die ganze Diskussion<br />
da ich frage mich, warum man das nicht im Ausschuss diskutiert. Es gibt Ausschüsse<br />
die sind zur Vorberatung da. Wir haben einen Finanzausschuss gehabt, da<br />
ist inhaltlich zu dem gar nichts diskutiert worden und da werden in 1 Stunde 20 Themen<br />
durchgepeitscht. Genauso ist es gegangen, wie man die letzten Male dieses<br />
Thema behandelt hat. Wir haben immer erst im Gemeinderat, oder kurz vorher die<br />
Informationen gekriegt. Unser Statement zu diesen beiden Kaufverträgen: Für uns<br />
hat das Preis Leistungsverhältnis nicht gestimmt. Also das was wir der KOOP geben,<br />
ein riesengroßes Grundstück, um ziemlich wenig Geld und was wir von der KOOP<br />
kriegen, dass hat nicht gestimmt. Wir haben eine Nutzungsstudie bekommen und die<br />
war für uns enttäuschend. Es war viel zuwenig drinnen festgelegt und auch unver-<br />
49
indlich festgelegt z.B. das Lebensmittelgeschäft war eigentlich kaum mehr erwähnt.<br />
Sie haben gesagt ein Lebensmittelgeschäft war nicht Teil des Vertrages ich habe das<br />
aber im Optionsvertrag sehr wohl stehen, im Optionsvertrag von 2008. Die Vertragsparteien<br />
gehen bei der Errichtung dieser Optionsvereinbarung davon aus, dass die<br />
Geschäfts- und Wohnanlage jedenfalls eine Einrichtung zur Lebensmittelnahversorgung<br />
in Form eines Marktkonzeptes usw. aufweisen muss. Das heißt, es war schon<br />
festgelegt und für uns fehlt das jetzt einfach. Ich bin auch für die Sitzungsunterbrechung.<br />
Bgm Karlinger:<br />
Ja 2 Sachen dazu eine Einrichtung enthalten muss ist völlig richtig. Es würde auch<br />
jetzt beim Weilhartner eine Einrichtung für den Lebensmittelmarkt enthalten das stellt<br />
niemand in Frage. Nur er ist für die Betreiberfindung nicht zuständig, sondern für die<br />
Infrastruktur zuständig und nichts anderes ist damals drinnen gestanden. Zumindest<br />
legt er es so aus und sie müssten sich selbst mit ihm unterhalten, wie er das auffasst<br />
und was jetzt diese Beratungen betrifft oder diese Informationen oder die Diskussionen.<br />
Ich habe es schon für richtig empfunden, sobald ich diese Informationen habe,<br />
sofort an die Mitglieder des Gemeinderates weiterzugeben und nicht auf den nächsten<br />
Finanzausschuss im September zur warten. Warum habe ich ihnen die Informationen<br />
nicht weitergegeben am Montag beim Finanzausschuss, ganz einfach weil der<br />
Termin mit Strasser und Pfeiffer am Dienstag war und wir schon vorher versucht haben<br />
einen Termin zu bekommen und leider erst am Dienstag bekommen haben nach<br />
der Finanzausschusssitzung. Es ist die Meinung von Strasser und Pfeiffer und nicht<br />
anders. Ich habe das ganz wertfrei einfach so mitgeteilt und ich habe es eigentlich<br />
schon wichtig empfunden auch wenn sie das anders sehen.<br />
Mag. Gstöttenbauer:<br />
Zum Thema Lebensmittel oder Nahversorger im Vertrag Weilhartner. Fr. in Mag.<br />
Troppmann sie haben den Vertrag auch korrekt zitiert. Man muss aber wirklich auch<br />
der Ehrenrettung von Hrn. Weilhartner sagen, er hat von Anbeginn immer deklariert,<br />
er stellt uns die Einrichtung zur Verfügung, aber für die Betreibersuche da ist er nicht<br />
kompetent bzw. hat er nicht das Know-how bzw. er hat immer gesagt wir werden dafür<br />
keinen bekommen. Das haben wir auch zu diesem Zeitpunkt durchaus schon ahnen<br />
können, weil es zu diesem Zeitpunkt Gespräche gegeben hat mit Billa, mit der<br />
Rewe-Gruppe, mit Spar. Also mit allen, die sind zum Teil gar nicht gekommen, weil<br />
sie gesagt haben, dass interessiert uns nicht. Dann war das Gespräch diese Woche<br />
mit Strasser durchaus ein kleiner Hoffnungsschimmer, da gibt es wen der unter Umständen<br />
durchaus Interesse hat, aber im Gegensatz zur GPM, die uns wirklich zumindest<br />
glaubhaft versichert hat, sie bringt uns ohne weiters einen Lebensmittelnahversorger<br />
in die Innenstadt. Wir könnten uns sogar aussuchen wer kommt, Billa,<br />
Spar, Zielpunkt usw. wohl wissend, dass die sicher nicht kommen. Die GPM hat uns<br />
zumindest vorgespielt, sie hätten die Lebensmittelmärkte an der Hand und wir könnten<br />
sie uns jederzeit aussuchen. Mit diesen Karten hat Hr. Weilhartner sehr offen gespielt.<br />
Es ist ein absolutes Risiko, ich stelle euch die Flächen zur Verfügung, aber auf<br />
Betreibersuche geht die Gemeinde oder TSE bzw. die Firma CIMA die sich auch<br />
bemüht hat. Mag. Murauer hat sich wirklich bemüht, hat aber auch gleich gesagt, es<br />
ist ein Unterfangen, das wahrscheinlich wenig Erfolge nach sich ziehen wird.<br />
Der Bürgermeister unterbricht die Sitzung um 20:07 Uhr auf unbestimmte Zeit.<br />
Die Sitzung wird um 21:04 Uhr wieder aufgenommen<br />
50
Bgm Karlinger:<br />
Eine Frage an die Grüne und Freiheitliche Fraktion und an die ÖVP.<br />
Alle damit einverstanden, dass ich von einer Verlesung (bei den einzelnen Abstimmungen)<br />
der einzelnen Kaufverträge Variante 2006 und 2008 Abstand nehmen kann<br />
und das als gelesen betrachtet wird, oder wünscht jemand die Verlesung?<br />
Keine Verlesung !!<br />
Vbgm Weingartner:<br />
Ich möchte bevor du den ersten Tagesordnungspunkt beginnst einen Gegenantrag<br />
stellen und zwar lautet der folgendermaßen.<br />
Wir haben uns jetzt eingehend in mehreren Gesprächen damit auseinandergesetzt,<br />
dass es eigentlich unser Ziel war jetzt in den Gesprächen eine Grundlage zu erstellen<br />
um neuen Projektanten die Möglichkeit zu geben ein neues Projekt zu entwickeln.<br />
Wir sind uns leider nicht einig geworden, daher ist unser Vorschlag den wir jetzt zum<br />
Antrag erheben folgender:<br />
Wir stellen den Gegenantrag, dass wir uns sozusagen eine Auszeit nehmen um<br />
neuen Projektanten die Möglichkeiten zu bieten, ihre Ideen für die Stadt <strong>Enns</strong> einzubringen.<br />
Das heißt, wir wollen uns neun Monate Auszeit nehmen, eine Frist von neun<br />
Monaten setzen, damit in neun Monaten neue Projektanten uns etwas Neues auf den<br />
Tisch legen können.<br />
Zu den Barometern zählen wir die Parkplätze als Voraussetzungen betreubares<br />
Wohnen, Mietwohnungen, Dienstleister und ebenso die Sanierung des Altbestandes<br />
sowie die Möglichkeit zu schaffen einen Lebensmittelbetrieb ich sag jetzt nicht Nahversorger<br />
oder Markt, sondern nach den Möglichkeiten einen Lebensmittelbetrieb<br />
dort zu situieren. Wir können uns auch den Kaufpreis von € 300.000,-- vorstellen und<br />
eine Pönalbezahlung nicht von € 300.000,-- sondern von € 50.000,-- und eine Zuweisung<br />
der ganzen Tätigkeit und Beratungen an den Altstadtausschuss. Wir sind bei 2<br />
Punkten gescheitert. Die SPÖ wollte 6 Monate haben und eine Verpflichtung anschließend<br />
automatisch an den Weilhartner zu vergeben. Diesem 2 Punkt wollen wir<br />
nicht zustimmen, weil ein gescheites Projekt braucht seine Zeit. Jetzt haben wir seit<br />
1994 darüber diskutiert und jetzt müssten wir innerhalb kürzester Zeit etwas Neues<br />
auf den Tisch legen. Hr. Weilhartner hat auch 18 Monate gebraucht und wir haben<br />
jetzt gesagt mit diesen 9 Monaten würden wir leben können, da geht es jetzt nur um<br />
1 ½ Monate Zeitspanne und um die Verpflichtung.<br />
Das ist unser Antrag Hr. Bürgermeister und ich bitte um Diskussion und Abstimmung.<br />
Bgm Karlinger:<br />
Ich muss leider schon wieder korrigieren.<br />
Wir haben nicht gesagt, dass wir 1994 begonnen haben zu diskutieren, sondern ich<br />
gesagt habe, dass wir 2002 begonnen haben zu diskutieren. Es wäre eh traurig,<br />
wenn wir 1994 schon angefangen hätten und nichts zustande gekommen wäre. Konkret<br />
zu diskutieren unter meiner Amtsführung haben wir erst 2002 begonnen. Wie wir<br />
uns konkret damit beschäftigt haben, ich weiß nicht mehr genau der eine der einen<br />
Unfall gehabt hat.<br />
Ich nehme diesen Vorschlag von der ÖVP zur Kenntnis und das was ich überhaupt<br />
nicht verstehe ist, dass im Wesentlichen die ÖVP überhaupt keine Kompromissbereitschaft<br />
gezeigt hat. Die SPÖ hat ganz klar ursprünglich gesagt, wir wollen heute<br />
eine Entscheidung und dann hat die SPÖ einen riesengroßen Schritt auf die ÖVP<br />
51
zugemacht und hat gesagt, verzichten wir eventuell auf eine heutige Entscheidung.<br />
Meine Frage war damals am Dienstag in der Früh zu Harald, was glaubst du, wie viel<br />
Zeit brauchst du?<br />
Hat er gesagt 6 Monate. Ich habe gesagt ich werde schauen, dass wir diese 6 Monate<br />
vorschlagen und wir haben gesagt bis Jahresende bis Dezember. Das wir bei den<br />
Monaten nicht zusammengekommen sind, weil die ÖVP überhaupt nicht kompromissbereit<br />
war, was die Monate betrifft. Die SPÖ hat gesagt, vergessen wir den Dezember<br />
gehen wir auf Mitte Jänner, das heißt wir haben noch einmal 6 Wochen<br />
nachgebessert. Die SPÖ hat gesagt € 350.000,-- die ÖVP hat gesagt € 300.000,--<br />
auch da hat die ÖVP keinen Spielraum mehr drinnen gehabt. Die SPÖ hat gesagt €<br />
300.000,-- können wir uns vorstellen mit dem sind wir einverstanden. Von der Umsetzung<br />
her, von der Realisierung und was alles drinnen sein sollte, war grundsätzlich<br />
klar. Wo ich kein Verständnis dafür gehabt habe, ist diese Entschädigungszahlung.<br />
Wenn es einer Ernst meint, ist das kein Problem dementsprechend eine Entschädigungszahlung<br />
leistet. Auch da war von uns nochmals eine Konsensbereitschaft,<br />
dass man gesagt hat, nicht 50 %, sondern 33 % der verhandelten Summe.<br />
Was ich wirklich nicht verstehe ist, warum man sich das nicht auferlegt, wenn es keine<br />
Besserstellungen gibt, völlig egal, in welchem Zeitraum, ob jetzt in den 6 Monaten<br />
von der SPÖ oder in den 9 Monaten von der ÖVP. Wenn es in den 6 Monaten keine<br />
Besserstellung gibt und keinen Besseren der eine bessere Idee hat oder was realistisch<br />
ist zum Umsetzten, warum sagt man dann nicht doch der Hr. Weilhartner. Das<br />
hätten wir uns durchaus selbst auferlegen können, weil sonst wir dann wieder bei der<br />
Stunde Null an zum Diskutieren fangen. Die Bevölkerung hat sich wirklich einmal<br />
verdient, dass wir eine Entscheidung treffen und nicht das man dann wieder mit Hrn.<br />
Weilhartner von vorne zu verhandeln anfängt.<br />
Weilhartner hat mir ganz klar gesagt und das kann er mir auch schriftlich geben, dass<br />
er dann diesen Zeitraum zu diesen Bedingungen im Boot wäre. Aber gut wir nehmen<br />
das so zur Kenntnis. Das ist der Diskussionsbeitrag zu diesem Vorschlag seitens der<br />
SPÖ Fraktion. Gibt es noch Wortmeldungen bevor ich zur Abstimmung komme.<br />
Vbgm Weingartner:<br />
Ich möchte noch ergänzen, ich habe in meiner Wortmeldung nicht mitgeteilt, dass ich<br />
gegen einen Weilhartner bin, weil nichts Gescheiteres zusammen kommt. Wir sind<br />
nur dagegen, dass wir jetzt die Pflicht uns auferlegen. Das können wir wenn immer<br />
dann im Februar, oder wann immer dann entscheiden.<br />
Bgm Karlinger:<br />
Ich versteh dich schon, nur weiß ich trotzdem die Pflicht nicht auferlegen. Wir vertun<br />
uns ja nichts, sondern der kommt ja nur dann zum Zug, wenn nicht diese Parameter<br />
erfüllt werden. Wenn wir dann zum Diskutieren anfangen, ist das eine Zeitverzögerung,<br />
aber gut ich nehme das zur Kenntnis.<br />
GR Hofmann:<br />
Ich glaube wir messen das mit zweierlei Maß. Die Pönale wäre höher wie der ursprüngliche<br />
Kaufpreis von Weilhartner. Also irgendwo haben wir da einen Werteverlust.<br />
Bgm Karlinger:<br />
Nein, die ist nicht höher, sondern wenn er sich verpflichtet mit der Unterschrift, dass<br />
er das erfüllt und dann nachher seinen eigenen Vertrag einhält, so wie wir das ja<br />
schon in der letzten Zeit gehabt haben. In der Vergangenheit Stichwort GPM dann<br />
52
wären 33 % von € 300.000,-- wären das € 100.000,-- und Weilhartner bietet €<br />
150.000,--. Sind wir doch froh, wenn er € 150.000,-- bezahlt, eigentlich hätte ich erwartet,<br />
dass die ÖVP sagt und durch diese Wartefrist die wir uns auferlegt haben,<br />
haben wir jetzt die € 150.000,-- erreicht. Aber die ÖVP will sich das nicht an die Fahne<br />
heften, hefte ich es mir gerne an die Fahne, dass ich nach verhandelt habe und<br />
die € 50.000,-- noch herausgeholt habe.<br />
STR Gruber:<br />
0,25 %<br />
Bgm Karlinger:<br />
Was ist 0,25 %?<br />
STR Gruber:<br />
€ 50.000,--<br />
Bgm Karlinger:<br />
€ 50.000,-- sind 50 % von € 100.000,--<br />
STR Gruber:<br />
0,25 % Investitionssumme<br />
Ich darf über den Gegenantrag der ÖVP abstimmen lassen, wenn die ÖVP einverstanden<br />
ist brauche ich ihn nicht mehr formulieren, da er ganz klar von Hrn. Weingartner<br />
auf den Tisch gelegt worden ist.<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Gegenantrag<br />
einverstanden ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
ÖVP und Grüne dafür<br />
mit den Stimmen der FPÖ und SPÖ mehrheitlich abgelehnt<br />
Bgm Karlinger:<br />
Ich darf protokollieren, dass ich von der Kenntnisnahme ausgehen darf und die Verlesung<br />
nicht notwendig ist.<br />
Fraktionsobmann Deleja-Hotko:<br />
Ich beantrage die geheime Abstimmung für diesen Tagesordnungspunkt, da ich davon<br />
ausgehe, dass sozusagen diese vielen Argumente pro und kontra die uns in den<br />
letzten Stunden vorgetragen wurden, reichen um den Einen oder Anderen zur Meinungsänderung<br />
bzw. dazu verleiten kann seiner eigentlichen Meinung Ausdruck zu<br />
verleihen und ich hier nicht eine Abstimmung SPÖ und ÖVP gegeneinander oder<br />
miteinander, wie auch immer, sondern ich den einzelnen Mitgliedern des Gemeinderates<br />
die Chance geben möchte selbst darüber zu entscheiden ohne Druck, wie sie<br />
die Sache sehen.<br />
Bgm Karlinger:<br />
Sie haben diesen Vorschlag gehört und wer mit diesem Vorschlag einverstanden ist<br />
bitte ich zum Zeichen der Zustimmung die Hand zu erheben.<br />
53
Bgm Karlinger:<br />
Ja heißt Zustimmung zu Weilhartners Projekt Kaufvertragsvariante 2006 aber mit der<br />
Änderung, dass sich der Kaufpreis geändert hat auf € 150.000,-- und nicht auf €<br />
100.000,--<br />
Somit geheime Abstimmung Hr. Amtsleiter - wallte deine Amtes<br />
Ergebnis der geheimen Abstimmung:<br />
22 Stimmen für ja<br />
15 Stimmen für nein somit keine 2/3 Mehrheit<br />
für die notwendige 2/3 Mehrheit wären 25 Stimmen notwendig gewesen<br />
somit abgelehnt<br />
B) Anmerkung: Abstimmung nur, falls lit. A) nicht die notwendige Mehrheit findet:<br />
den bereits in der Gemeinderatssitzung am 03.04.2008 vorgelegten Kaufvertrag,<br />
Stand März 2008, (vgl. Beilage 1) die Zustimmung zu erteilen (2/3- Mehrheit gem §<br />
67/3 OÖGemO 1990 notwendig)<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
Fraktionsvorsitzender Deleja-Hotko:<br />
Ich bitte auch in diesem Punkt um eine geheime Abstimmung<br />
Bgm. Karlinger:<br />
nächste geheime Abstimmung<br />
Wer mit diesem Vorschlag einverstanden ist möge bitte ich zum Zeichen der Zustimmung<br />
die Hand erheben<br />
Mag. Gstöttenbauer:<br />
Wolfgang Gruber möchte, dass wir das noch einmal wiederholen wie wir zum Abstimmen<br />
haben. Der Bürgermeister hat den Antrag vorgelesen und bei ja ist der Antrag<br />
angenommen, bei entsprechender Mehrheit bei nein gilt er abgelehnt. Wiederum<br />
mit dem Zusatz Weilhartner hat heute € 150.000,-- geboten. Bei weder ja noch nein<br />
ist der Antrag als ablehnend zu werten.<br />
Hr. Stadtamtsdirektor bitte um Durchführung<br />
Ergebnis der geheimen Abstimmung:<br />
22 Stimmen für ja<br />
15 Stimmen für nein somit keine 2/3 Mehrheit<br />
für die notwendige 2/3 Mehrheit wären 25 Stimmen notwendig gewesen<br />
somit abgelehnt<br />
C) Anmerkung: Abstimmung nur, falls lit. A) oder B) die notwendige Mehrheit findet:<br />
sich an der Gesellschaft mit 10% beteiligen zu wollen vorbehaltlich einer aufsichtsbehördliche<br />
Genehmigung gem § 69 OÖGemO1990<br />
54
oder nicht beteiligen zu wollen<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
Punkt C mit 10 % Beteiligung ist somit hinfällig<br />
D) Anmerkung: Abstimmung nur, falls lit. A) und B) nicht die notwendige Mehrheit<br />
findet:<br />
der KOOP Lebensraum Beteiligungs-AG den bisherigen Projektierungsaufwand in<br />
Höhe von € 50.000,-- zzgl. 20% MWSt. pauschal abzugelten<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
Bgm Karlinger:<br />
Somit wird die Entschädigung bezahlt. Persönliche Anmerkung die ÖVP und die Grünen<br />
sind sich nicht klar, ob sich die Gemeinde klagen lassen soll und eine Verzögerung<br />
damit eintreten soll, oder nicht. Ich war insofern etwas überrascht, weil in den<br />
ursprünglichen Kompromissvorschlag von der ÖVP, sehr wohl diese Entschädigungszahlung<br />
drinnen war und jetzt auf einmal heraus gefallen ist. Für die SPÖ Fraktion<br />
völlig klar, wir wollen uns nicht klagen lassen, wir wollen keine Verzögerung haben,<br />
sondern ein Projekt umsetzten.<br />
Bevor wir zum nächsten Abstimmungspunkt kommen, darf ich vielleicht folgenden<br />
Kompromissantrag noch stellen an das Gremium des Gemeinderates mit folgendem<br />
Wortlaut:<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen dass um auch einen<br />
breiten Konsens mit der ÖVP Fraktion zu finden, unter folgenden Nebenbestimmungen<br />
eines möglichen Projektbetreiber und Investor die Gelegenheit gegeben wird, ein<br />
vollständig entwickeltes Projekt vorzulegen.<br />
1) Vorlage eines fertigen Projektes mit Investitionsgarantie (Namhaftmachung eines<br />
Investors) bis spätestens ursprünglich 01.12.2008 war von mir beabsichtigt, ich<br />
würde das korrigieren bis spätestens 15.01.2009, wobei das Projekt jedenfalls folgende<br />
Bestandteile enthalten muss:<br />
a) Vorlage einer verbindlichen Zusage eines Nahversorgers (letter of intent) auf<br />
einer Fläche von mindestens 300 m²<br />
b) Umsetzung des Teilprojektes “betreubares Wohnen“ mit mindestens 24 den<br />
einschlägigen Richtlinien entsprechenden Wohnungseinheiten<br />
c) Errichtung von öffentlich nutzbaren oberirdisch angebrachten Stellplätzen und<br />
Tiefgarage in für den Projektvorschlag ausreichender Anzahl<br />
d) verbindliche Zusage zur Sanierung und Revitalisierung der unter Denkmalschutz<br />
stehenden Objekte auf der Liegenschaft<br />
e) Schaffung weiterer Flächen für z.B. Wohnungen Miet-, Eigentums- oder andere<br />
Wohnungsformen wie Büros oder Arztpraxen<br />
2) verbindliche Vorlage eines Kaufanbotes bis spätestens 15.01.2009 mit folgendem<br />
Mindestinhalt Kaufpreis mindestens relativiert ist von ursprünglich vorgeschlagenen<br />
€ 350.000,-- auf € 300.000,--<br />
55
Absicherung dieser Kaufsumme durch Vorlage einer Bankgarantie oder ähnliches<br />
grundbücherlich sichergestelltes Rückkaufrecht der Gemeinde bis maximall 50 %<br />
des im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises (mit ÖVP Kompromissbereitschaft<br />
von 50 % auf 33 % runter zu gehen) falls nicht bis spätestens 15.02.2009 der Antrag<br />
auf Baubewilligung und vollständige Einreichunterlagen bei der Stadtgemeinde<br />
eingelangt sind, falls nicht bis spätestens 15.03.2009 der Baubeginn festgesetzt<br />
wird zusätzlich muss bis zum letzten Termin eine Projektauslastung von Mietern<br />
usw. von 60 % nachgewiesen werden nämlich dann<br />
3) alle anfallenden Kosten für Projektentwicklung, Erstellung und Einreichung Kaufvertragserstellung,<br />
Durchführung der Kaufvertragsabwicklung und grundbücherlicher<br />
Durchführung und eventueller Kaufrückabwicklung müssen vom Projektbetreiber<br />
verbindlich übernommen werden. Sollte kein Projektentwickler oder Investor<br />
diese genannten Kriterien zur Gänze entsprechen können, wird verbindlich<br />
festgelegt, dass der Verkauf der Liegenschaft unter zugrunde liegen des Kaufvertragsentwurfes<br />
Beilage 2 an die KOOP Lebensraumbeteiligungs AG bzw. eine<br />
noch zu gründende Projektgesellschaft erfolgt.<br />
STR Gruber:<br />
Es erscheint mir für den ganzen Abend relativ bezeichnet, dass der Bürgermeister<br />
heute 10 bis 15 Minuten darauf verwendet hat festzustellen, dass die Fa. Strasser<br />
am Lebensmittelmarkt keine Chance sieht in der Innenstadt etwas zu machen. Er hat<br />
gesagt, es waren auch noch andere da wie Billa, Zielpunkt und noch andere. Jetzt<br />
möchte er als Bedingung für den neuen Betreiber sagen, er muss unter Androhung<br />
einer Pönale einen Lebensmittelmarkt hereinbringen, obwohl er uns seit 2 Stunden<br />
erzählt hat, es ist schlicht unmöglich. Es heißt, dass sind Bedingungen, die einfach<br />
nicht möglich sind. Dann kann man eigentlich gleich sagen die SPÖ stellt keine Bedingungen,<br />
die SPÖ besteht auf den Weilhartner und 2. jeder neue Betreiber oder<br />
Interessent der Erster wäre der eine Pönalzahlung zu leisten hat, wenn er es aus<br />
welchen Gründen auch immer, nicht schafft.<br />
Bgm Karlinger:<br />
Ich muss das schon wieder berichtigen. Ich habe es zuerst schon ein paar Mal zu<br />
erklären versucht, aber ich glaube, da warst du nicht dabei. Das ich gesagt habe,<br />
was die Auffassung von Strasser und Pfeiffer war und ich hab das Gespräch berichtet<br />
und nicht, was meine Auffassung dazu ist, ob das machbar ist oder nicht. Es hat<br />
trotz dieser Mitteilung auch die ÖVP ein Nahversorgergeschäft drinnen gehabt und<br />
die SPÖ sicherlich die Bandbreite drinnen hat über die m² Anzahl zu verhandeln. Das<br />
war aber dann in dem Verhandlungsgespräch mit der ÖVP gar nicht mehr Verhandlungsthema.<br />
Es soll nicht mehr an den 300 m² liegen, ich bin ganz glücklich wenn ein<br />
Lebensmittelgeschäft mit von mir aus 100 m² dort ist. Sollte die ÖVP da noch einen<br />
Verhandlungsspielraum sehen und sagen an dem soll es nicht scheitern wenn die<br />
SPÖ signalisiert, dass man das heraus nimmt oder von der Fläche her reduziert, ist<br />
die SPÖ sicherlich gesprächsbereit und in anderen Punkten nicht.<br />
Vbgm Weingartner:<br />
Hr. Bürgermeister, meine Damen und Herren!<br />
Der Bürgermeister hat gesagt, dass ist bei der ÖVP eingetreten, was er sich vorgestellt<br />
hat, aber genauso geht es mir. Beim ersten Gespräch am Montag wie wir auf<br />
der Gemeinde beisammen gesessen sind, war meine erste Aussage dann dazu, wir<br />
sollten nicht die Bedingungen so schaffen, damit ein neuer Projektant von vornherein<br />
keine Chance hat. Das ist somit geschehen. Man hat die Kriterien so angesetzt, näm-<br />
56
lich noch schärfer als wir es vielleicht bei der GPM gehabt haben und damit auch<br />
einen der Interesse hat von vornherein gleich einmal aus dem Weg zu gehen. Es ist<br />
schade, wir hätten versucht, es wäre interessant gewesen gemeinsam eine bessere<br />
Lösung zu finden. Schade für die Stadt <strong>Enns</strong>.<br />
Bgm Karlinger:<br />
Darf ich vielleicht folgendes noch einmal dazu sagen. Ich finde es auch schade und<br />
ich habe es zuerst schon gesagt, dass die ÖVP überhaupt nicht konsensbereit war<br />
und einen Schritt auf uns zugegangen ist und die SPÖ hat ganz klar gesagt, von ursprünglichen<br />
Entscheidungen heute, würden wir abrücken und noch einmal 6 Monate<br />
Zeit geben. Wir sind entscheidungsfreudig, wir schieben das nicht auf die lange<br />
Bank. Eine Sicherstellung und auch eine Realisierung brauchen wir sicherlich und<br />
das erwartet die Bevölkerung und das man nicht noch lange herum macht und mit<br />
der Variante, dass ich das nicht mit Weilhartner als Absicherung im Hintergrund dann<br />
habe, wenn ich keinen besseren habe, wenn ich das nicht als Absicherung drinnen<br />
habe. Ich fange im Frühjahr wieder bei der Stunde null an und ich muss ganz ehrlich<br />
sagen, dass ist aus unserer Sicht der Bevölkerung gegenüber nicht zuzumuten. Aus<br />
diesem Grund dementsprechend dieser Kompromissvorschlag und was jetzt den<br />
Hrn. Weilhartner betrifft, du selbst (Weingartner) hast am Samstag mit ihm telefoniert.<br />
Ich habe auch mit ihm gesprochen, es ist der ÖVP nicht gelungen eine Besserstellung<br />
des Angebotes bei ihm zu erreichen. Weilhartner hat heute selbst zu mir gesagt:<br />
Hr. Bürgermeister so wie die ÖVP mit mir umspringt, bin ich wirklich enttäuscht und<br />
kommt überhaupt nicht in Frage, dass ich nachgebe. Ich habe selbst mit ihm verhandelt<br />
und er hat 50 % dieses Kaufangebotes nachgebessert. Dank meines Engagements,<br />
mich wundert nur, dass da seitens der ÖVP kein Erfolg zu Stande gekommen<br />
ist. Aber das ist auch ein Angebot wo sicherlich das Ganze jetzt ausgereizt ist.<br />
GR Fosen:<br />
Sie haben selbst gesagt, dass sie seit 2002 konkret an diesem Projekt arbeiten. Jetzt<br />
haben wir 2008 das sind 6 Jahre. Sie wollen jetzt für andere Projektbetreiber in 6<br />
Monaten hervorzaubern lassen, was einfach nicht funktionieren kann. Ob jetzt 9 Monate<br />
ausreichen ist eine ganz andere Geschichte. Es ist nicht recht viel mehr, aber es<br />
würde sonst zumindest mehr Zeit ergeben, wenn wir das Sommerloch mitberücksichtigen<br />
würde, wo ja in Firmen nicht sehr viel passiert, dass wissen sie ja selbst auch<br />
ganz genau.<br />
Der 2. Punkt entscheidungsfreudig jetzt haben wir 6 Jahre darauf gewartet auf eine<br />
Entscheidung schön, dass jetzt eine da ist am Tisch. Das Problem war einfach das<br />
wir lange Zeit nicht informiert worden sind, dass es kurz vor dem Gemeinderat auf<br />
den Tisch gelegt worden ist, wie das aussehen sollte und mit Hr. Weilhartner haben<br />
wir ja gesprochen. Er war damals nicht bereit den Preis zu erhöhen. Ich gratuliere<br />
dem Hrn. Bürgermeister das er jetzt soweit ist, aber das hätte er vor 1, 2 oder 3 Monaten<br />
auch machen können, dann hätten wir weniger diese Diskussionen führen<br />
müssen. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es die richtige Vorgangsweise war und wir<br />
leider wieder 6 Jahre oder noch länger, nachdem das Brauereiareal ja schon viel<br />
länger im Besitz der Gemeinde ist, darauf warten. Das wir innerhalb von 6 Monaten<br />
und das sind es nicht ganz, denn sie haben ja Dezember zitiert und das wären 5 Monate<br />
von heute an. Sie haben es jetzt nachgebessert, dass ist sehr schön, dass sie<br />
entscheidungsfreudig sind, aber es war einfach zu wenig und das tut mir wirklich leid<br />
für <strong>Enns</strong>.<br />
Mag. in Troppmann:<br />
57
Die SPÖ und der Hr. Bürgermeister stellen uns jetzt vor die Wahl praktisch einer unmöglichen<br />
Alternative und einer schlechten Alternative, ich bedauere das auch sehr<br />
auch für <strong>Enns</strong>. Die unmögliche Alternative ist es, innerhalb so kurzer Zeit einen Neuen<br />
aufzutreiben, der ein Projekt auf die Beine stellt, das auch gut ist. Die schlechte<br />
Alternative ist, eine Zerstückelung des Brauereiareals und jetzt nur die Umsetzung<br />
des betreubaren Wohnens, ja schade.<br />
Bgm Karlinger:<br />
Ich selbst bin nicht der Auffassung, dass das Brauereiareal zerstückelt wird, sondern<br />
dass dort ein attraktives Wohnen eben dann entsteht. Dadurch denke ich werden<br />
unzählige (symbolisch gemeint) betreubare und attraktive Mietwohnungen entstehen.<br />
Die die Existenz der bestehenden Klein- und Mittelbetriebe absichert und vielleicht<br />
die Chance gibt, für neue Klein- und Mittelbetriebe sich in den leerstehenden Lokalen<br />
wieder anzusiedeln. Der Gedankengang ist irgendwie nicht befremdend oder unrealistisch<br />
wird immer wieder bestätigt. Das ist die Idee und nicht das wir dort einen Teil<br />
verkaufen und einen anderen Teil nicht verkaufen und bei einem Teil was macht und<br />
das andere leerstehen lässt, sondern auf dem ganzen Areal betreubares Wohnen,<br />
Mietwohnungen und Parkplätze dazu realisiert.<br />
STR Gruber:<br />
Danke Stefan, dass du es angesprochen hast, dass das Brauereiareal nicht zerstückelt<br />
wird. Ich glaube, dass uns allen bewusst ist, wenn jetzt betreubares Wohnen<br />
gebaut wird, wir bauen keine Tiefgarage, das heißt es wird niemals dort Tiefgaragen<br />
geben. Wenn du sagst ausreichende Parkplätze, gebe ich dir auch recht. Wenn dort<br />
betreubare Wohnungen entstehen, muss es ausreichende Parkplätze für die Wohnflächen<br />
die dort gebaut sind geben, weil in <strong>Enns</strong> wir 1 ½ bis 2 Parkplätze vorschreiben.<br />
Nicht für betreubares Wohnen, sondern für normales Wohnen. Das heißt, es<br />
wird im Brauereiareal nicht mehr so wie jetzt 80 Parkplätze für die Gäste geben die<br />
einkaufen, sondern es wird Parkplätze für die Wohnungen dort geben und es ist wirklich<br />
schade.<br />
Bgm Karlinger:<br />
Es wird Parkplätze für die Wohnungen geben und auch öffentliche Parkplätze. Ich<br />
kann jetzt keine Zahl nennen, dass kommt darauf an wie viel betreubare Wohnungseinheiten<br />
zusätzlich zu diesen 24 und wie viele Mietwohnungen wir dort errichten<br />
lassen. Sicherlich eine entsprechende Anzahl, wo ich sage, die jetzige Auslastung<br />
des Brauereiareals von den Parkflächen hochgerechnet auf dessen, dass auch die<br />
Kaufkraft in der Innenstadt steigt und ich trotzdem noch ein Auslangen habe. Ich<br />
muss leider so kryptisch jetzt formulieren aber diese Absicht die da dahinter steckt.<br />
STR Gruber:<br />
Die Geschichte wird es zeigen ob du recht hast.<br />
Bgm Karlinger:<br />
Ja das ist richtig<br />
Vbgm Weingartner:<br />
Wenn du Hr. Bürgermeister sagst, dass der Hr. Weilhartner auf die ÖVP spinnt, dann<br />
mag das so sein. Wir sehen uns eher dem Bürger verpflichtet, als hier zu sagen, wir<br />
springen auf den Zug. Unser Ziel war es eine bessere Lösung herauszubringen. Wir<br />
werden auch trotz dieser Abstimmungen unsere Projektbetreiber ersuchen, ihre An-<br />
58
ote zu erstellen und dar zu legen. Denn eines muss der SPÖ auch klar sein, auch<br />
bei einem Verkauf an den Hr. Weilhartner im Februar 2009 ist eine 2/3 Mehrheit notwendig.<br />
Das heißt, wir sollten an das Thema sehr locker herangehen und wenn möglich<br />
wirklich die Projektbetreiber die wir bekommen und die wir haben ihnen auch<br />
entsprechend entgegenkommen. Ihnen auch die Möglichkeiten geben, unter den<br />
Prämissen die für das Projekt dieser Art etwas Ordentliches machen zu lassen.<br />
Bgm Karlinger:<br />
Ich weiß jetzt nicht, vielleicht bin ich zu unklug, irgendwas habe ich nicht verstanden.<br />
Wenn der Gemeinderat mehrheitlich die Errichtung von betreubaren Wohnen und<br />
Mietwohnungen, so wir sind jetzt beim Gegenantrag, eben dann dort beschließt,<br />
dann geht es nicht mehr um den Verkauf oder ähnliches, es geht auch nicht um den<br />
Weilhartner, was er im Februar will, aber vielleicht habe ich das falsch aufgefasst.<br />
Fraktionsobmann Deleja-Hotko:<br />
Zur Erläuterung noch einmal. Die SPÖ hat sich sehr weit bewegt, auch wenn sie<br />
durchaus anderer Meinung sind, bin ich sehr stark dieser Meinung. Wir haben versucht,<br />
über lange Jahre aus dem Brauereiareal alles herauszuholen was geht und wir<br />
haben leider auch durch ihre Mithilfe feststellen müssen, dass leider nicht mehr so<br />
viel geht. Ich denke aber, dass jetzt noch einmal die Chance gegeben werden kann,<br />
einen Projektbetreiber zu finden der einen Entwurf herlegen kann. Der aber aufgrund<br />
des vorherigen Beschlusses durchaus auch die Unterlagen der Fa. AREV einsehen<br />
kann, weil die ja mit diesem Beschluss in unser Eigentum übergegangen sind.<br />
STR Gruber:<br />
Das stimmt nicht<br />
Fraktionsobmann Deleja-Hotko:<br />
Wieso<br />
STR Gruber:<br />
Wir zahlen pauschal, dürfen sie aber nicht verwenden, außer mit Zustimmung der<br />
AREV oder KOOP<br />
Fraktionsobmann Deleja-Hotko:<br />
Oder durch Abgeltung. Wenn ihr den Passus genau gelesen hättet<br />
STR Gruber:<br />
Zusätzlich zu den € 50.000,--<br />
Fraktionsobmann Deleja-Hotko:<br />
Ich habe den Passus so gelesen und damit sind wir wieder bei unterschiedlichen<br />
Rechtsauffassungen. Im ersten Absatz steht, dass die Gemeinde sie nicht verwenden<br />
darf, mit Ausnahme, wenn eine Abgeltung erfolgt. Und in Punkt 2 steht drinnen<br />
durch Abgeltung € 50.000,-- + 20 % MWSt. Im Schreiben der Fa. AREV steht das so<br />
drinnen.<br />
Ich gehe davon aus, dass ein Projektbetreiber auch kommen kann und sagen kann<br />
was hätte AREV geplant gehabt und wir dann sagen könnten, was geplant gewesen<br />
wäre. Vielleicht rechnet sich das, vielleicht auch nicht. Aber wir räumen Zeit ein. Zeit<br />
die ihr gefordert habt. Wir räumen aber auch ein, dass klar sein muss und darum eine<br />
2/3 Mehrheit bei diesem Beschluss, wenn der Projektbetreiber der mögliche nicht<br />
59
in der Lage ist ein entsprechendes Projekt umzusetzen oder sich kein Projektbetreiber<br />
findet, dass dann mit einer Automatik und ohne zusätzlichen weiteren Gemeinderatsbeschluss<br />
das Brauereiareal um € 150.000,-- auf Grundlage des vorgelegten<br />
Kaufvertrages vom 30.03.2008 an die Fa. AREV verkauft wird. Darum sollte dieser<br />
Antrag nur die einfache Mehrheit finden, gilt er zwar als angenommen, hat aber keine<br />
Rechtswirksamkeit. Daher würden wir für den Passus des Verkaufes an die Fa.<br />
AREV trotzdem die 2/3 Mehrheit brauchen.<br />
Damit das klar ist. Es gibt ja dann noch den Punkt E der sozusagen dann die entscheidende<br />
die Letztentscheidung sozusagen zu fällen.<br />
Mag. in Troppmann:<br />
Entschuldigung, ich habe das jetzt nicht verstanden. Was passiert in der Praxis wenn<br />
jetzt eine einfache Mehrheit zu Stande kommt.<br />
Bgm. Karlinger:<br />
Ist dieser Kompromissantrag der SPÖ abgelehnt, weil er gebunden ist an das uns<br />
der Kaufvertrag vom Weilhartner schlagend wird und ich da ja wieder die 2/3 Mehrheit<br />
brauche<br />
dagegen gestimmt gesamte ÖVP und Grüne<br />
dafür gestimmt gesamte SPÖ + FPÖ<br />
somit mehrheitlich dafür gestimmt aber keine 2/3 Mehrheit<br />
abgelehnt<br />
E) eine Gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft, vorrangig die Gemeinnützige<br />
Wohnbaugenossenschaft WSG regGesmbH., Ederstraße 9, 4020 Linz, mit der Abwicklung<br />
und Umsetzung des Wohnbauprojektes „betreubares Wohnen“ auf dem<br />
Brauereiareal, EZ 13 GB 45102 <strong>Enns</strong>, bestehend aus dem Grundstück .78, sowie EZ<br />
48 GB 45102 <strong>Enns</strong>, bestehend aus dem Grundstück .77, unter gleichzeitiger Einräumung<br />
des hiefür notwendigen Baurechts zu beauftragen (konkrete Baurechtsvertrag<br />
bedarf noch einer gesonderten GR- Beschlussfassung). Gleichzeitig soll mit dem<br />
Bauträger um die Umsetzung zusätzlicher Wohnungskontingente (betreubares Wohnen,<br />
Mietwohnungen etc.) am Standort verhandelt werden, wobei auch die Schaffung<br />
einer möglichst großen Anzahl an öffentlich zur Verfügung stehenden Parkplätzen<br />
anzustreben ist.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
SPÖ und FPÖ dafür<br />
Grüne und ÖVP dagegen<br />
mehrheitlich angenommen<br />
Beilage 5 + 6 – Stimmzettel über geheime Abstimmung<br />
Beilage 7 + 8 – Kaufvertrag und Optionsvereinbarung<br />
60
zu 1.9<br />
Grundsatzbeschluss über die Errichtung einer Wohnungsgemeinschaft für ältere<br />
Mitbürger (betreutes betreubares Wohnen) samt Tagesheimstätte im Bereich<br />
Bezirksaltersheim<br />
Vorlage: SD/2008/0376/1<br />
Derzeit laufen Bemühungen, in der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> „Betreubares Wohnen“ für<br />
unsere älteren MitbürgerInnen anbieten zu können. Eine im Jahr 2007 durchgeführte<br />
Bedarfserhebung hat ergeben, dass über 280 Personen Interesse an einem entsprechenden<br />
Modell haben.<br />
Seitens des Landes Oö wurde angesichts der Vielzahl der Interessenten umgehend<br />
die Zustimmung für die Errichtung von 25 betreubaren Wohnungseinheiten erteilt.<br />
Es liegt auf der Hand, dass zukünftig selbst mit diesem Wohnungskontingent nicht<br />
das Auslangen gefunden werden wird, insbesondere wenn man die demographische<br />
Entwicklung ernst nimmt.<br />
Es werde zukünftig nicht nur Bedarf im Bereich „Betreubares Wohnen“ gegeben sein<br />
wird. Es soll im speziellen auch an jene MitbürgerInnen gedacht werden, die weder<br />
das Konzept „Betreubares Wohnen“ noch das Angebot der Sozialhilfeverbände (Bezirksaltenheime)<br />
nutzen möchten bzw. können bzw. dürfen. Aus diesem Anlass wurde<br />
beim letzten Gespräch mit dem Sozialreferenten des Landes Oö, LR Josef Ackerl,<br />
dieses Thema angeschnitten und seitens der Stadtvertretung das Ansinnen deponiert,<br />
in <strong>Enns</strong> ein Pilotprojekt in Angriff nehmen zu wollen, welches ein Angebot für<br />
eine Art „Gemeinschaftswohnen“ (Wohngemeinschaft) für ältere MitbürgerInnen darstellen<br />
soll. Dieses Konzept soll eine Lebensform, in dem sowohl zu betreuende Personen<br />
als auch MitbürgerInnen, die in ihrer Lebensweise zum Großteil noch autark<br />
sind, vorsehen. Zusätzlich ist auch der Bedarf an kurzfristigen und zeitlich beschränkten<br />
Beteuungsmöglichkeiten vorhanden und soll in dieses Konzept integriert werden.<br />
LR Josef Ackerl kann sich die Unterstützung für ein entsprechendes Projekt namens<br />
„Gemeinschaftswohnen“ vorstellen, wobei diese Wohngemeinschaft für max. ca. 12<br />
Personen ausgelegt werden soll. Innerhalb dieser Wohngemeinschaft soll Lebensraum<br />
ähnlich einer Wohngemeinschaft geboten werden, d.h. mit einer Gemeinschaftsküche<br />
und einem Gemeinschaftsraum einerseits, andererseits aber auch mit<br />
Betreuungsmöglichkeiten.<br />
Als idealer Platz würde sich hiebei ein Standort in unmittelbarer Nähe des derzeit<br />
bestehenden Bezirksaltenheimes anbieten, um Synergien hinsichtlich Verpflegung,<br />
Betreuung usw. nutzen zu können.<br />
Von Seiten der Gemeinde wäre es vorstellbar, dass der derzeit in unmittelbarer Nähe<br />
zum bestehenden Bezirksaltenheim untergebrachte Schülerhort ausgelagert wird<br />
(z.B. Verlagerung der Räumlichkeiten in Volksschulnähe) und somit ein gesamtes<br />
Stockwerk für dieses neue Konzept frei werden und zur Konzeptumsetzung zur Verfügung<br />
stehen würde.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge grundsätz-<br />
61
lich den Grundsatzbeschluss fassen, dass<br />
- das Pilotprojekt „Gemeinschaftswohnen“ in Angriff genommen werden soll,<br />
- beim Land Oö dieses neue Wohnungskonzept im Hinblick auf entsprechende<br />
Förderungen eingereicht werden soll und<br />
- eine hiefür notwendige Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden soll,<br />
um letztendlich die Möglichkeiten der Umsetzung raschestmöglich zu prüfen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
Wortmeldung:<br />
GR. in Troppmann:<br />
Ich kenne dieses Wohnmodell von dem hier die Rede ist. Das Diakoniewerk in Gallneukirchen<br />
hat es entwickelt und auch umgesetzt in Wien in der Erdbergstraße und<br />
in Wels im Haus für Senioren. Ich finde das Angebot prinzipiell gut, man wohnt dort<br />
sozusagen in einem klein strukturierten Altenheim das einen familiären Charakter hat<br />
und es wird auch versucht, dass die Menschen einen normalen Alltag leben. Das<br />
heißt sie kriegen ihr Essen nicht aus einer Großküche, sondern es wird in einer gemeinschaftlichen<br />
Küche gekocht und wer kann hilft noch mit. Genutzt wird dieses<br />
Wohnmodell vor allem von Menschen mit Demenz. In der Einleitung steht, was ich<br />
schade finde, wenn wir uns jetzt beim Standort schon aufs Bezirksaltenheim fixieren.<br />
Laut Diakoniewerk liegt das Potenzial von diesem Wohnmodell darin, dass es überall<br />
umgesetzt werden kann, weil es klein ist und nicht weniger wirtschaftlich ist, als ein<br />
Altenheim. Man könnte z.B. das Erdgeschoss in einem Wohnblock adaptieren und<br />
dann könnten Menschen in ihrem gewohnten Lebensumfeld alt werden. Es geht auch<br />
in der Altenpflege der Trend weg von der Ghettobildung hin zu dezentralen Angeboten<br />
und das ist es auch was die Leute wollen, wenn man sie fragt. Die wollen zuhause<br />
alt werden, oder in der Umgebung in der sie immer schon gelebt haben. Ich fände<br />
es toll wenn man den Mut hätte das Projekt in Erwägung zu ziehen auch wo anders<br />
als im Altenheim. Wir stimmen dem Antrag zu, weil wir die Seniorenwohngemeinschaften<br />
grundsätzlich befürworten. Es ist eine positive Weiterentwicklung des Altenheims.<br />
Der Antrag ist auch ein Ergebnis der Diskussion, die die Grünen in der letzten<br />
Gemeinderatssitzung losgetreten haben - die Diskussion um neue Wohnformen im<br />
Alter. Die Seniorenwohngemeinschaften sind für uns nur eine Ergänzung zu dem<br />
betreuten Wohnen, dass wir fordern und kein Ersatz. Ich werde das dann bei unserem<br />
Punkt 1.21 erläutern.<br />
Bgm Franz Stefan Karlinger:<br />
Es ist auch für die SPÖ Fraktion eine Ergänzung zum betreubaren Wohnen im Brauereiareal<br />
und kein Ersatz. Es stimmt nicht Fr. Mag. Troppmann, dass das im Bezirksaltenheim<br />
umgesetzt werden soll, sondern es soll im Gebäude neben dem Bezirksaltenheim<br />
(welches auch nicht dem SHV gehört, sondern einer Wohnungsgenossenschaft<br />
der LAWOG), umgesetzt werden. Der Vorteil ist, wenn z.B. ein Arzt auf Visite<br />
ins Bezirksaltenheim kommt, er die Personen im Gebäude nebenan gleich mit einbinden<br />
kann. Dieser Standort neben dem Bezirksaltenheim wo auch schon Seniorenwohnungen<br />
drinnen sind und auch ein Kindergarten für das Kurzweil der Senioren<br />
sorgt, wurde von der Sozialabteilung als hoch interessant bezeichnet. Wenn Unterstützungen<br />
von Seiten des Landes fällig werden sollten, ersuchen wir schon zu prüfen<br />
ob nicht Einbindung von SHV Einrichtungen möglich sind.<br />
62
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.10<br />
Feuerwehr <strong>Enns</strong>: Ankaufsbeschluss für das neue Rüstlöschfahrzeug<br />
Vorlage: GG II/2008/0812/1<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat in seiner Sitzung vom 28. <strong>Juni</strong> 2007<br />
einstimmig den Grundsatzbeschluss und den Finanzierungsplan für den Austausch<br />
des nunmehr 18 Jahre alten Rüstlöschfahrzeuges der Freiwilligen Feuerwehr der<br />
Stadt <strong>Enns</strong> im Jahr 2010 gefasst.<br />
Die Gesamtinvestition beträgt laut Richtangebot der Fa. Rosenbauer, Leonding €<br />
385.000,- inkl. MWSt.<br />
Entsprechende Beihilfe- und Förderansuchen wurden an das OÖ Landesfeuerwehrkommando<br />
sowie an die OÖ Landesregierung Abteilung Gemeinden gestellt. Eine<br />
Zusage liegt derzeit noch nicht vor.<br />
Um die Auslieferung des Fahrzeuges bis zum April 2010 sicherzustellen ist nunmehr<br />
die Ausschreibung gemäß Bundesvergabegesetz durchzuführen. Nach Vorliegen der<br />
Anbote ist die Auftragsvergabe in der Gemeinderatssitzung am 18. September 2008<br />
zu beschließen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge den Beschluss<br />
für den Ankauf eines Rüstlöschfahrzeuges, Liefertermin April 2010, fassen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.11<br />
Übereinkommen Land OÖ - Übernahme von Landesstraßen (Schieferegger<br />
Straße)<br />
Vorlage: GG II/2008/0824/1<br />
Mit Schreiben vom 25. April 2006 hat die Landesstraßenverwaltung des Landes<br />
Oberösterreich einen Entwurf bezüglich des Übereinkommens Neubau der Landesstraße<br />
B 309 mit dem Ersuchen um Unterfertigung vorgelegt.<br />
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 29.06.2006 wurde die Übernahme des Teilstückes<br />
der L 1403 Volkersdorfer Straße Alt zwischen L 568 <strong>Enns</strong>er Straße und A1 km 0,000<br />
63
und 1,560 beschlossen. Betreffend der L 1407 Schieferegger Straße wurde in der<br />
Sitzung vom 29.06.2006 vereinbart, dass, sollte in weiteren Gesprächen die gänzliche<br />
Übernahme der Grundeinlösekosten für die Landesstraße L 1403 zwischen Autobahnkonten<br />
Eckmayr-Mühle und der Westbahnunterführung Fabrikstraße durch<br />
das Land Oberösterreich schriftlich zugesagt werden und auch diese Anbindung tatsächlich<br />
in der Errichtungsphase befinden, die Übernahme der L1407 Schiefereggerstraße<br />
zur Kenntnis genommen wird.<br />
Beim Sprechtag von Landesrat Hiesl am 29.04.2008 wurde nun zwischen Landesrat<br />
Hiesl und Vertretern der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> ein Gesamtpaket betreffend Landesstraßenneubau<br />
und Landesstraßenplanung im <strong>Enns</strong>er Gemeindegebiet geschnürt.<br />
Dabei wurden folgende Punkte vereinbart:<br />
1. Baulos „Spange L 568 bis Westbahn“<br />
Betreffend dem Baulos „Spange L 568 bis Westbahn“ welche zur Zeit auf ca. 2,6 Mio.<br />
Euro inkl. Grundkosten geschätzt und bis heute nicht in das Landesstraßenbauprogramm<br />
aufgenommen worden ist, wurde durch LR Hiesl mitgeteilt dass dieses Projekt<br />
nun in das Bauprogramm aufgenommen wird. Sollte die Straßengesetznovelle in<br />
der vorliegenden Form im Landtag beschlossen werden, wird der 50%-ige Anteil der<br />
Grundkosten für die Gemeinde entfallen.<br />
2. Grundkosten für die L 1403 Volkersdorferstraße<br />
Der 50% Anteil der Grundkosten für die L1403 Volkerstorferstraße beträgt 400.000<br />
Euro. Diese Kosten hat die Landesstraßenverwaltung bereits getragen und wurden<br />
der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> bis jetzt noch nicht vorgeschrieben. Nicht zuletzt weil, wie<br />
oben bereits angesprochen, derzeit die Novelle des oberösterreichischen Straßengesetzes<br />
im Landtag beraten wird.<br />
3. L1407 Schieferegger Straße<br />
Die Schieferegger Straße hat auf dem Gemeindegebiet <strong>Enns</strong> eine Länge von 2,5 km.<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat sich bereit erklärt, im Zuge dieses geschnürten Gesamtpaketes<br />
diese Straße im jetzigen Erhaltungszustand in das Gemeindestraßennetz<br />
zu übernehmen.<br />
4. Widmung im Bereich der zukünftigen Anschlussstelle <strong>Enns</strong>-West<br />
Die Landesstraßenverwaltung hätte Interesse an einer Widmungsänderung bei der<br />
Anschlussstelle <strong>Enns</strong>-West (Gründe Mauhart). Dieses Interesse resultiert aus einer<br />
Vereinbarung mit der Familie Mauhart im Zuge des UVP Verfahrens der B 309.<br />
Seitens der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> wurde hier ein positives Signal abgegeben.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge bei Einhaltung<br />
aller Punkte des am 29.04.2008 geschnürten Gesamtpaketes die Übernahme<br />
der Schieferegger Landesstraße von km 0,000 bis km 2,259 im jetzigen Erhaltungszustand<br />
in das Gemeindstraßennetz beschließen, unabhängig davon ob sich die<br />
Spange L 568 bis Westbahnunterführung tatsächlich in der Errichtungsphase befindet.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
64
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.12<br />
Gestattungsvertrag Land OÖ - Wasseranschluss der Firma Gebol<br />
Vorlage: GG II/2008/0825/1<br />
Für die Herstellung des Wasseranschlusses für die Firma Gebol ist die Beanspruchung<br />
von Straßengrund im Böschungsbereich der L 568 <strong>Enns</strong>er Straße in Kristein<br />
notwendig.<br />
Nach einem Lokalaugenschein mit dem Straßenmeister Obermair wurden von der<br />
Landesstraßenverwaltung Vertragsentwürfe ausgearbeitet.<br />
Aufgrund der Dringlichkeit der Arbeiten wurden diese Entwürfe nach Überprüfung<br />
durch die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> umgehend unterfertigt und weitergeleitet.<br />
Die Grabungsarbeiten und die Verlegung der Wasseranschlussleitung der Firma Gebol<br />
ist bereits durchgeführt.<br />
abgeschlossen zwischen<br />
Gestattungsvertrag<br />
Sondernutzung<br />
Erweiterung des Wasserleitungsnetzes<br />
L568 <strong>Enns</strong>er Straße km 170,820<br />
1. Land Oberösterreich, Landesstraßenverwaltung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, im<br />
Folgenden kurz als „Straßenverwaltung“ bezeichnet,<br />
und<br />
2. Stadtamt <strong>Enns</strong>, Hauptplatz 11, 4470 <strong>Enns</strong>, im Folgenden kurz als „Nutzungsberechtigter“<br />
bezeichnet,<br />
wie folgt:<br />
1. Präambel<br />
1.1. Der Nutzungsberechtigte beabsichtigt die Erweiterung des Wasserleitungsnetzes und<br />
will zu diesem Zweck eine Rohrleitung in der L568 <strong>Enns</strong>er Straße km 170,820<br />
verlegen. Es handelt sich um eine Verkehrsfläche des Landes. Diese Verkehrsfläche<br />
wird im Folgenden als "Straße" bezeichnet.<br />
1.2. Gegenstand dieses Vertrages ist die Zustimmung der Straßenverwaltung zu der über<br />
den Gemeingebrauch hinausgehenden Benützung der Straße (Sondernutzung) gemäß<br />
65
§ 7 des OÖ. Straßengesetzes 1991.<br />
2. Zustimmung<br />
Die Straßenverwaltung erteilt hiermit die Zustimmung zur Sondernutzung der Straße<br />
durch die Verlegung einer Rohrleitung für die Erweiterung des Wasserleitungsnetzes im<br />
Folgenden als „Einrichtung“ bezeichnet.<br />
2.2. Die Zustimmung zur Sondernutzung gilt nur für eine der planlichen Darstellung gemäß<br />
Anlage 1 entsprechende Ausführung. Jede Änderung bedarf einer neuerlichen Zustimmung<br />
der Straßenverwaltung.<br />
2.3. Die Zustimmung wird unter den in Punkt 3 geregelten Bedingungen und Auflagen erteilt.<br />
Die Ausführung muss den technischen Vorschriften gemäß Anlage 2 entsprechen.<br />
2.4. Die Anlagen 1 und 2 bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages.<br />
3. Auflagen und Bedingungen<br />
Die Zustimmung wird erst wirksam, wenn sämtliche für die Einrichtung nach sonstigen<br />
Rechtsvorschriften erforderlichen Bewilligungen und Genehmigungen, insbesondere allfällige<br />
nach der StVO erforderliche Genehmigungen, rechtskräftig erteilt sind.<br />
Die Zustimmung wird unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass von der Zustimmung<br />
binnen 6 Monaten ab Wirksamwerden dieses Vertrages Gebrauch gemacht wird. Wenn bis<br />
zu diesem Zeitpunkt nicht mit dem Bau der Einrichtung begonnen wird, verliert die Zustimmung<br />
ihre Wirksamkeit. Die Arbeiten sind längstens binnen 12 Monaten ab Baubeginn abzuschließen,<br />
ausgenommen davon ist die endgültige Instandsetzung der Fahrbahn.<br />
Der Nutzungsberechtigte hat die Einrichtung so herzustellen, zu erhalten und zu betreuen,<br />
dass hierdurch weder der Bestand der Straße und der dazugehörenden Anlagen noch der<br />
Verkehr auf der Straße beeinträchtigt wird. Der Nutzungsberechtigte hat diesbezüglichen<br />
Anordnungen der Straßenverwaltung unverzüglich Folge zu leisten.<br />
Die Ausführung von Bauarbeiten zur Herstellung der Einrichtung hat durch befugte Gewerbetreibende<br />
zu erfolgen.<br />
Vorhandene Grenzzeichen sind vor Beginn der Bauarbeiten im Einvernehmen mit der Straßenverwaltung<br />
in einem Katasterplan festzustellen. Müssen Grenzzeichen im Zuge der Arbeiten<br />
entfernt werden, so muss die Wiederherstellung durch einen Ingenieurkonsulenten für<br />
Vermessungswesen auf Kosten des Nutzungsberechtigten durchgeführt werden, dabei ist<br />
das Einvernehmen mit der Liegenschaftsverwaltung des Amtes der Oö. Landesregierung<br />
(Abt. GeoL) herzustellen.<br />
Arbeiten jedweder Art in oder an der Straße und den dazugehörigen Anlagen dürfen nur<br />
nach vorheriger Zustimmung und im Einvernehmen mit der Straßenverwaltung durchgeführt<br />
werden.<br />
Bei augenscheinlich mangelhafter Ausführung von Arbeiten in oder an der Straße oder den<br />
dazugehörigen Anlagen ist die Straßenverwaltung berechtigt, vom Nutzungsberechtigten<br />
eine gemeinsame Begehung zur Feststellung der Mängel und unverzügliche Abhilfe zu verlangen.<br />
Kommt die gemeinsame Begehung aus Gründen, die vom Nutzungsberechtigten zu<br />
vertreten sind, nicht zustande, so kann die Straßenverwaltung ohne vorherige Anhörung des<br />
Nutzungsberechtigten die Mängel feststellen und Abhilfe verlangen. Beseitigt der Nutzungsberechtigte<br />
nicht innerhalb angemessener Frist die von der Straßenverwaltung aufgezeigten<br />
66
Mängel, so ist die Straßenverwaltung berechtigt, auf Kosten des Nutzungsberechtigten eine<br />
Bauaufsicht mit Anordnungsbefugnis zu bestellen. Die Straßenverwaltung ist weiters berechtigt,<br />
auf Kosten des Nutzungsberechtigten die erforderlichen Ersatzmaßnahmen durchführen<br />
zu lassen. Bei Gefahr in Verzug ist die Straßenverwaltung auch ohne vorherige Information<br />
des Nutzungsberechtigten berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Nutzungsberechtigten<br />
durchführen zu lassen. Der Nutzungsberechtigte ist über die getroffenen<br />
Maßnahmen unverzüglich zu informieren.<br />
Der Beginn der Arbeiten auf Straßengrund ist der zuständigen Straßenmeisterei mind.<br />
3 Arbeitstage vor dem vorgesehenen Baubeginn schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige hat den<br />
Baubeginn und die voraussichtliche Dauer der Bauarbeiten zu enthalten. Der vorläufige Abschluss<br />
der Bauarbeiten auf Straßengrund und die endgültige Fertigstellung sind der zuständigen<br />
Straßenmeisterei schriftlich anzuzeigen. Auf Verlangen der Straßenverwaltung ist eine<br />
Begehung unter Beiziehung der Straßenverwaltung zur Feststellung der ordnungsgemäßen<br />
Durchführung der Arbeiten durchzuführen.<br />
4. Kosten<br />
Die Kosten für die Errichtung, die Erhaltung und allfällige Änderung der Einrichtung sind vom<br />
Nutzungsberechtigten zu tragen. Der Nutzungsberechtigte nimmt zur Kenntnis, dass dies<br />
auch für den Fall gilt, dass eine Änderung oder Entfernung der Einrichtung zur Durchführung<br />
eines Straßenbauvorhabens erforderlich ist.<br />
Der Nutzungsberechtigte hat der Straßenverwaltung alle Kosten zu ersetzen, die ihr aus der<br />
Herstellung, dem Bestand, der Änderung oder der Beseitigung der Einrichtung erwachsen.<br />
Alle baulichen Umgestaltungen an der Straße und den dazugehörigen Anlagen gehen entschädigungslos<br />
in das Eigentum der Straßenverwaltung über.<br />
5. Haftung, Schadenersatz<br />
Der Nutzungsberechtigte verzichtet für sich und seine Rechtsnachfolger auf Schadenersatzansprüche<br />
gegen die Straßenverwaltung für Schäden, die an der Einrichtung durch Maßnahmen<br />
der Straßenverwaltung, einschließlich Baumaßnahmen, entstehen können, insbesondere<br />
auch durch Schneeräumung und Salzstreuung etc., weiters auf allfällige Ansprüche<br />
wegen der von der Straße ausgehenden Immissionen. Ausgenommen sind Schäden, die<br />
durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Organen der Straßenverwaltung herbeigeführt<br />
werden.<br />
67
Die Haftung der Straßenverwaltung und ihrer Organe für mittelbare Schäden und Folgeschäden,<br />
insbesondere entgangenem Gewinn, wird außer für den Fall der vorsätzlichen<br />
Schadenszufügung, ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen<br />
durch den Nutzungsberechtigten wegen mangelnder Benutzbarkeit der Einrichtung infolge<br />
von Maßnahmen der Straßenverwaltung, die die Straße betreffen, wird ausgeschlossen.<br />
Der Nutzungsberechtigte verzichtet auf jegliche Ersatzansprüche für die von ihm geschaffenen<br />
Anlagen für den Fall eines Widerrufs der Zustimmung durch die Straßenverwaltung gemäß<br />
Punkt 6 oder einer Beendigung dieses Vertrages, aus welchem Grund auch immer.<br />
Der Nutzungsberechtigte haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten an/auf<br />
der Straße. Die Haftung des Nutzungsberechtigten wird durch eine Begehung und Abnahme<br />
im Sinne des Punktes 3.8. nicht eingeschränkt. Der Nutzungsberechtigte haftet für die von<br />
ihm zur Durchführung der Arbeiten beauftragten Bauunternehmen<br />
und sonstigen Gehilfen im Sinne des § 1313a ABGB.<br />
Für die Haftung des Nutzungsberechtigten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften<br />
sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Nutzungsberechtigte als Übergeber und die Straßenverwaltung<br />
als Übernehmer anzusehen sind und die Gewährleistungsfrist 5 Jahre beträgt.<br />
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Fertigstellung<br />
der endgültigen Fahrbahnsanierung.<br />
Für versteckte Mängel haftet der Nutzungsberechtigte auch nach Ablauf der fünfjährigen<br />
Frist. Treten Mängel an Straßeneinbauten (Schachtabdeckungen) oder der unmittelbar angrenzenden<br />
Fahrbahnoberfläche auf, sind diese vom Nutzungsberechtigten unabhängig von<br />
den Gewährleistungsbestimmungen unverzüglich zu beheben, dies gilt auch nach Ablauf der<br />
fünfjährigen Frist.<br />
Der Nutzungsberechtigte hat die Straßenverwaltung für alle Ansprüche Dritter, die aus der<br />
Herstellung oder dem Bestand der Einrichtung entstehen, schad- und klaglos zu halten.<br />
6. Vertragsdauer<br />
Der Vertrag tritt mit Unterfertigung durch beide Vertragsparteien in Kraft.<br />
Die Zustimmung wird unbefristet erteilt.<br />
6.3. Die Straßenverwaltung ist zum Widerruf der Zustimmung bei Vorliegen eines Widerrufsgrundes<br />
nach § 7 Abs. 3 des Oö. Straßengesetzes 1991 verpflichtet. Die Straßenverwaltung<br />
ist darüber hinaus zum Widerruf der Zustimmung berechtigt, wenn<br />
a) in diesem Vertrag oder der Anlage 2 festgelegte Auflagen trotz Mahnung und<br />
Setzung einer Nachfrist nicht eingehalten werden und dadurch die Benutzbarkeit<br />
der Straße beeinträchtigt oder die Sicherheit des Verkehrs gefährdet werden<br />
kann,<br />
b) die für die Errichtung oder den Betrieb der Einrichtung erforderlichen Bewilligungen<br />
oder Genehmigungen widerrufen werden oder ihre Wirksamkeit verlieren.<br />
6.4. Nach Widerruf der Zustimmung und bei Beendigung des Vertrages hat der Nutzungsberechtigte<br />
unverzüglich die Einrichtung zu entfernen und den ursprünglichen Zustand<br />
wieder herzustellen. Die Straßenverwaltung kann beim Widerruf und bei der Beendigung<br />
des Vertrages von der Entfernung der Einrichtung absehen, wenn keine Beeinträchtigungen<br />
durch die Belassung der Einrichtung zu erwarten sind. Die Kosten sind<br />
gemäß § 7 Abs. 3 des Oö. Straßengesetzes 1991 vom Nutzungsberechtigten zu tragen.<br />
Das Recht der Behörde, die Beseitigung gemäß § 7 Abs. 6 des Oö Straßengesetzes<br />
1991 aufzutragen, bleibt unberührt.<br />
68
7. Rechtsnachfolge<br />
Dieser Vertrag geht auf Seiten des Nutzungsberechtigten auf Rechtsnachfolger in der Verfügungsmacht<br />
der Einrichtung über, sofern der Rechtsnachfolger sämtliche in diesem Vertrag<br />
vereinbarten Pflichten vollinhaltlich übernimmt. Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, einen<br />
allfälligen Rechtsnachfolger nachweislich über diesen Vertrag in Kenntnis zu setzen und<br />
die in diesem Vertrag vereinbarten Pflichten auf den Rechtsnachfolger zu überbinden.<br />
Der Nutzungsberechtigte hat die Straßenverwaltung über jede Rechtsnachfolge unverzüglich<br />
schriftlich zu informieren. Der Rechtsnachfolger hat unverzüglich gegenüber der Straßenverwaltung<br />
zu bestätigen, dass er in diesen Vertrag anstelle des Nutzungsberechtigten eingetreten<br />
ist.<br />
Solange der Straßenverwaltung keine Mitteilung über eine Rechtsnachfolge zugeht, kann sie<br />
ohne weiteres davon ausgehen, dass keine Rechtsnachfolge vorliegt. Die Straßenverwaltung<br />
kann alle diesen Vertrag betreffenden Erklärungen und Mitteilungen, insbesondere auch einen<br />
Widerruf, auch mit Wirkung für einen allfälligen Rechtsnachfolger<br />
dem Nutzungsberechtigten zustellen.<br />
Die Straßenverwaltung nimmt zur Kenntnis, dass der Nutzungsberechtigte Dritten Nutzungsrechte<br />
oder Mitnutzungsrechte an seinen Einrichtungen einräumen kann. Durch eine solche<br />
Einräumung von Nutzungsrechten tritt keine Rechtsnachfolge auf Seiten des Nutzungsberechtigten<br />
ein. Der Nutzungsberechtigte ist nicht verpflichtet, eine eingeräumte Nutzung oder<br />
Mitbenutzung seiner Einrichtungen der Straßenverwaltung anzuzeigen.<br />
8. Schlussbestimmungen<br />
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der<br />
Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden<br />
bestehen nicht.<br />
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die<br />
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich,<br />
die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, welche dem<br />
Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.<br />
Dieser Vertrag wird in zwei Ausfertigungen errichtet, von denen jeder Vertragsteil eine Ausfertigung<br />
erhält.<br />
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Gerichtsstand Linz vereinbart.<br />
Soweit in diesem Vertrag auf das Oö. Straßengesetz 1991 verwiesen wird, beziehen sich die<br />
Verweise auf die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung. Im Falle einer<br />
Änderung der betreffenden Bestimmungen des Oö. Straßengesetzes 1991 treten an die Stelle<br />
der im Vertrag angeführten Bestimmungen die entsprechenden Nachfolgebestimmungen.<br />
Die Vertragserrichtung erfolgt durch die Straßenverwaltung, dem Nutzungsberechtigten werden<br />
keine Vertragserrichtungskosten verrechnet. Die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen<br />
Beratung und Vertretung trägt jeder Vertragsteil selbst. Im Übrigen trägt der Nutzungsberechtigte<br />
alle mit der Errichtung und Durchführung dieses Vertrages verbundenen Kosten,<br />
Steuern und Gebühren. Der Nutzungsberechtigte hält die Straßenverwaltung diesbezüglich<br />
schad- und klaglos. Die Vertragsparteien gehen übereinstimmend davon aus, dass dieser<br />
Vertrag keinen gebührenpflichtigen Bestandvertrag darstellt.<br />
69
Anlage 1 Planliche Darstellung<br />
Anlage 2 Technische Bestimmungen<br />
Linz, am................................................ ..............................., am<br />
.............................<br />
.............................................................<br />
....................................................................<br />
Land Oberösterreich Nutzungsberechtigter<br />
Landesstraßenverwaltung<br />
Technische Bestimmungen<br />
Anlage 2 zu Gestattungsvertrag Zl. StM-AF-103-08-2008-Klf<br />
Verlegung einer Rohrleitung<br />
Die Rohrleitung samt deren Nebenanlagen ist sach- und fachgemäß nach den einschlägigen<br />
Normen technischen Inhalts und den Richtlinien für den Straßenbau (RVS), jeweils in der<br />
zum Zeitpunkt der Bauausführung geltenden Fassung und nach dem letzten Stand der<br />
Technik zu verlegen.<br />
Die Verlegetiefe der Rohrleitung ist so zu wählen, dass die Überdeckung der Rohrleitung<br />
mindestens 100 cm (gemessen von der Fahrbahnoberkante bis zur Oberkante der<br />
Rohrleitung) beträgt.<br />
Die genaue Festlegung der Leitungstrasse ist mit einem Vertreter der Straßenverwaltung<br />
vorzunehmen.<br />
Die Rohrleitung ist außerhalb der Fahrbahn und außerhalb des Bankettes zu verlegen.<br />
Bei Verlegung innerhalb der Fahrbahn muss die Trasse so gewählt werden, dass die<br />
Schachtabdeckungen, Schieberkappenabdeckungen udgl. in der Mitte eines Fahrstreifens zu<br />
liegen kommen. Bei jeder Aufbringung einer neuen bituminös gebundenen Schicht sind<br />
diese Schachtabdeckungen und Schieber je nach Erfordernis auf Kosten des<br />
Nutzungsberechtigten an das neue Niveau anzugleichen.<br />
Es obliegt dem Nutzungsberechtigten, bei einem nicht einwandfreien Zustand der Straße<br />
gemeinsam mit der Straßenverwaltung eine Beweisaufnahme vorzunehmen. Unterlässt er<br />
dies, so ist von einem einwandfreien Zustand auszugehen.<br />
Der Bereich des Rohrgrabens ist vom Nutzungsberechtigten bis zur Übernahme des<br />
endgültig instandgesetzten Rohrgrabens ständig zu beobachten und in einem<br />
verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Auftretende Setzungen sind durch den<br />
Nutzungsberechtigten laufend zu beheben.<br />
70
Die durch Leitungsführung beanspruchten Straßengrundflächen einschließlich aller<br />
Nebenanlagen außerhalb der Straßenfahrbahn sind nach Fertigstellung der Arbeiten wieder<br />
in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.<br />
Sollten durch Grabungsarbeiten Entwässerungsanlagen der Landesstraßenverwaltung<br />
berührt werden, so sind diese durch den Nutzungsberechtigten wieder in einem<br />
funktionstüchtigen Zustand herzustellen.<br />
Vor der Instandsetzung der Entwässerungsanlage ist auf jeden Fall das Einvernehmen mit<br />
der Straßenverwaltung herzustellen.<br />
Der Nutzungsberechtigte hat der Straßenverwaltung im Anlassfall die Leitungstrasse<br />
zeitgerecht und ohne Kostenersatz in der Natur lage- und höhenmäßig zu kennzeichnen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge den Zustimmungsvertrag<br />
mit der Landesstraßenverwaltung bezüglich Sondernutzung von<br />
Straßengrund für die Verlegung eines Wasseranschlusses im Bereich der L 568 im<br />
Nachhinein beschließen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.13<br />
Fa. Pfanner: Vereinbarung für die Errichtung einer Nutzwasserbrunnenanlage<br />
Vorlage: GG II/2008/0828/1<br />
Die Firma Pfanner beabsichtigt die Einreichung eines Projektes für einen Nutzwasserbrunnen<br />
auf dem gemeindeeigenen Grundstück mit der Parz. Nr. 498/2 KG Lorch<br />
(Pumpwerk Lambach im Bereich des Kristeinerbaches). Neben dem Vertikalfilterbrunnen<br />
wird auch ein Brunnenvorschacht mit einem Ausmaß von 3x4m vorgesehen.<br />
Ausserdem sollen die Brunnenwässer sowie die Energiezuführung an der südlichen<br />
Grundstücksgrenze verlegt werden.<br />
Für das wasserrechtliche Einreichprojekt ist eine Zustimmung des Grundeigentümers<br />
für die geplante Maßnahme erforderlich. Daher ist die Firma Pfanner mit dem Ersuchen<br />
an die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> herangetreten eine Zustimmungserklärung zu unterschreiben.<br />
Für eine allfällige, spätere Nutzung der Brunnenanlage wird zwischen der Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong> und der Firma Pfanner ein entsprechender Gestattungsvertrag abgeschlossen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die Zustimmung<br />
zur Errichtung einer Nutzwasserbrunnenanlage für die Firma Pfanner auf dem<br />
Grundstück mit der Parz. Nr. 498/2 KG Lorch beschließen.<br />
71
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 9 - Lageplan<br />
Beilage 10 - Vereinbarung<br />
zu 1.14<br />
Vergabe eines Dauerparkplatzes im Brauereiareal<br />
zu 1.14.1<br />
Vergabe eines Dauerparkplatzes im Brauereiareal - Schmid Moden<br />
Vorlage: GG III/2008/0504/1<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat in seiner Sitzung am 04. Juli 1996<br />
beschlossen, Dauerparkplätze im Bereich des ehemaligen Brauereiareals an Interessenten<br />
zu vermieten und die Bedingungen dafür festgelegt.<br />
Die Mietdauer wird auf ein Jahr befristet und soll jeweils über ein halbes Jahr verlängert<br />
werden, wenn nicht 14 Tage vor Ablauf der Vertragsdauer die Kündigung erfolgt.<br />
Als monatliche Miete wurde ein Betrag von € 50,87 plus 20 % Mehrwertsteuer, das<br />
sind also insgesamt € 61,05 festgelegt.<br />
Nunmehr liegt ein weiteres Ansuchen um Vermietung seitens der Firma Schmid Damen-<br />
und Herrenmode, Herrn Werner Schmid, 4470 <strong>Enns</strong>, vor.<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat als zuständiges Organ über den entsprechenden<br />
Mietvertrag zu beraten.<br />
Die Mietvertragsbedingungen lauten:<br />
Mietgegenstand: Parkplatz Nr. 1 auf der gemeindeeigenen Liegenschaft <strong>Enns</strong>,<br />
Bräuergasse 9.<br />
Beginn des Mietverhältnisses: 1. Mai 2008<br />
Mietbedingungen:<br />
1. Die monatliche Miete beträgt € 50,87 + 20 % MWSt. = € 61,05<br />
2. Die monatliche Miete wird jeweils bis zum 5. eines jeden Monats fällig und ist<br />
spesen- und abzugsfrei an das Stadtamt <strong>Enns</strong> zu überweisen.<br />
3. Der Mietzins ist wertgesichert. Als Berechnungsmaß dient der von der Bun-<br />
72
desanstalt Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein<br />
an seine Stelle tretender Index. Bezugsgröße ist die im Mai 2008 verlautbarte<br />
Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis einschließ-<br />
lich 5 % bleiben unberichtigt, wobei die Berechnung sich auf das jeweilige Ka-<br />
lendermonat bezieht. Der Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben<br />
oder unten auf eine Dezimalstelle neu zu berechnen, wobei stets die außerhalb<br />
des jeweiligen Spielraumes gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für<br />
die Neuberechnung des Bestandszinses als auch des neuen Spielraumes zu<br />
bilden hat.<br />
4. Beide Vertragsparteien können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14<br />
Tagen den Vertrag ohne Angabe von Gründen schriftlich aufkündigen.<br />
5. Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> übernimmt aus dieser Vermietung heraus keinerlei<br />
Haftung irgendwelcher Art, insbesonders auch nicht für eventuelle Schäden,<br />
die durch Dritte am Fahrzeug entstehen. Die Haftung für Schäden liegt alleine<br />
beim Mieter.<br />
6. Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> haftet nicht für eine ordnungsgemäße Zu- und Abfahrt<br />
während der Wintermonate, wird sich jedoch im Rahmen der allgemeinen<br />
Streu- und Schneeräumpflicht bemühen, die Zu- und Ausfahrten entsprechend<br />
zu streuen und von Schnee zu säubern.<br />
Die Zuerkennung der einzelnen Stellplätze erfolgt durch den Gemeinderat der Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong> als zuständiges Organ der Wirtschaftsverwaltung.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge den Abschluss<br />
eines Mietvertrages zur Vermietung von einem Dauerparkplatz im ehemaligen<br />
Areal der Brauerei, 4470 <strong>Enns</strong>, Bräuergasse 9, mit folgendem Interessenten genehmigen:<br />
Schmid Damen- und Herrenmode, Herrn Werner Schmid, Linzer Straße 10, 4470<br />
<strong>Enns</strong><br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.14.2<br />
73
Vergabe eines Dauerparkplatzes im Brauereiareal - Holzinger Jürgen<br />
Vorlage: GG III/2008/0505/1<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat in seiner Sitzung am 04. Juli 1996<br />
beschlossen, Dauerparkplätze im Bereich des ehemaligen Brauereiareals an Interessenten<br />
zu vermieten und die Bedingungen dafür festgelegt.<br />
Die Mietdauer wird auf ein Jahr befristet und soll jeweils über ein halbes Jahr verlängert<br />
werden, wenn nicht 14 Tage vor Ablauf der Vertragsdauer die Kündigung erfolgt.<br />
Als monatliche Miete wurde ein Betrag von € 50,87 plus 20 % Mehrwertsteuer, das<br />
sind also insgesamt € 61,05 festgelegt.<br />
Nunmehr liegt ein weiteres Ansuchen um Vermietung seitens Herrn Holzinger Jürgen,<br />
Mauthausner Straße 7, 4470 <strong>Enns</strong>, vor.<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat als zuständiges Organ über den entsprechenden<br />
Mietvertrag zu beraten.<br />
Die Mietvertragsbedingungen lauten:<br />
Mietgegenstand: Parkplatz Nr. 11 auf der gemeindeeigenen Liegenschaft<br />
<strong>Enns</strong>, Bräuergasse 9.<br />
Beginn des Mietverhältnisses: 1. Mai 2008<br />
Mietbedingungen:<br />
7. Die monatliche Miete beträgt € 50,87 + 20 % MWSt. = € 61,05<br />
8. Die monatliche Miete wird jeweils bis zum 5. eines jeden Monats fällig und ist<br />
spesen- und abzugsfrei an das Stadtamt <strong>Enns</strong> zu überweisen.<br />
9. Der Mietzins ist wertgesichert. Als Berechnungsmaß dient der von der Bundesanstalt<br />
Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein<br />
an seine Stelle tretender Index. Bezugsgröße ist die im Mai 2008 verlautbarte<br />
Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis einschließlich<br />
5 % bleiben unberichtigt, wobei die Berechnung sich auf das jeweilige Kalendermonat<br />
bezieht. Der Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben<br />
oder unten auf eine Dezimalstelle neu zu berechnen, wobei stets die außerhalb<br />
des jeweiligen Spielraumes gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für<br />
die Neuberechnung des Bestandszinses als auch des neuen Spielraumes zu<br />
bilden hat.<br />
10. Beide Vertragsparteien können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14<br />
Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag schriftlich aufkündigen.<br />
11. Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> übernimmt aus dieser Vermietung heraus keinerlei<br />
74
Haftung irgendwelcher Art, insbesonders auch nicht für eventuelle Schäden,<br />
die durch Dritte am Fahrzeug entstehen. Die Haftung für Schäden liegt alleine<br />
beim Mieter.<br />
12. Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> haftet nicht für eine ordnungsgemäße Zu- und Abfahrt<br />
während der Wintermonate, wird sich jedoch im Rahmen der allgemeinen<br />
Streu- und Schneeräumpflicht bemühen, die Zu- und Ausfahrten entsprechend<br />
zu streuen und von Schnee zu säubern.<br />
Die Zuerkennung der einzelnen Stellplätze erfolgt durch den Gemeinderat der Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong> als zuständiges Organ der Wirtschaftsverwaltung.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge den Abschluss<br />
eines Mietvertrages zur Vermietung von einem Dauerparkplatz im ehemaligen<br />
Areal der Brauerei, 4470 <strong>Enns</strong>, Bräuergasse 9, mit folgendem Interessenten genehmigen:<br />
Holzinger Jürgen, Mauthausner Straße 7, 4470 <strong>Enns</strong><br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.15<br />
TIZ (Technologiezentrum) St. Florian - Auflösung der Gesellschaft<br />
Vorlage: SD/2008/0380/1<br />
Im Jahr 1997 wurde der Beschluss gefasst der Technologieregion <strong>Enns</strong> – St. Florian<br />
beizutreten. Mit dieser Entscheidung wurde festgelegt, dass die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong><br />
den Gesellschaftsvertrag genehmigt und beim Stammkapital von damals ATS 1,4<br />
Millionen einen Anteil in der Höhe von ATS 200.000,-- mit einbringt.<br />
Nunmehr informiert die Geschäftsführung bzw. der Aufsichtsratvorsitzende, dass sich<br />
das Technologie- und Innovationszentrum St. Florian in den letzten Jahren zu einem<br />
stark nachgefragten Standort für moderne und innovative Betriebe aus verschiedensten<br />
Branchen entwickelt hat. Seit 1998 waren der Projektentwicklung und Umsetzung<br />
neben dem Investor V<strong>KB</strong>-Leasing auch die Technologieregion <strong>Enns</strong> – St. Florian Betriebsgesellschaft<br />
(TBG) maßgeblich beteiligt. Darüber hinaus betrafen die Aufgabengebiete<br />
der TBG auch Marketing- und PR–Maßnahmen, die Mieterakquisition/betreuung<br />
und die Durchführung bzw. Koordination von Veranstaltungen.<br />
Im <strong>Enns</strong>hafen wurden Flächen angemietet und Betrieben zur Verfügung gestellt.<br />
Nachdem die Entwicklung des Zentrums seit längerem praktisch abgeschlossen ist,<br />
75
seitens der V<strong>KB</strong>-Leasing keine weiteren unmittelbaren Investitionen mehr geplant<br />
sind und eine weitere Standortentwicklung mangels verfügbarer Grundflächen nicht<br />
möglich ist, wird der Aufsichtsrat den Gesellschaftern bei der nächsten Generalversammlung<br />
die Auflösung der Gesellschaft und Einleitung der Liquidation zum ehest<br />
möglichen Zeitpunkt vorschlagen. Sollte sich bis dahin ein Interessent finden, der die<br />
Gesellschaftsanteile jedenfalls zum Liquidationswert übernimmt, wäre das ebenfalls<br />
ein möglicher Beschlusspunkt. Aufgrund realistischer Vorberechnungen ergibt sich<br />
für den von der Gemeinde gehaltenen Gesellschaftsanteil von seinerzeit ATS<br />
200.000,--, das sind nunmehr € 14.534,57, ein Liquidationserlös von ca. € 6.000,--.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge eine Auflösung<br />
der Gesellschaft und Einleitung der Liquidation zum ehest möglichen Zeitpunkt<br />
bzw. alternativ einen Verkauf der Gesellschaftsanteile jedenfalls zum Liquidationswert<br />
(ca. € 6.000,--) zur Kenntnis nehmen und beschließen<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.16<br />
Abschluss einer Vereinbarung, Errichtung und Instandhaltung Infrastruktur in<br />
Privatstraßen<br />
zu 1.16.1<br />
Abschluss einer Vereinbarung, Errichtung und Instandhaltung Infrastruktur in<br />
Privatstraßen - Ing. Höfler<br />
Vorlage: SD/2008/0386/1<br />
Die Ehegatten Ing. Rudolf und Ursula Höfler, Lorch 12, 4470 <strong>Enns</strong>, beabsichtigen<br />
Wohngebietsflächen zu verwerten, deren Erschließung über die sogenannte „Stichstraße<br />
Lorch“ vorgesehen ist.<br />
In Anlehnung der Richtlinien für die Ausführung von Siedlungsstraßen zur Erschließung<br />
neuer Wohngebiete (beschlossen vom Gemeinderat in der Sitzung am<br />
13.03.2008) ist für die Herstellung der Infrastruktur die in den Richtlinien vorgesehene<br />
Variante B (Privatstraße mit Vereinbarung) anzuwenden.<br />
Folgende Vereinbarung soll abgeschlossen werden:<br />
Vereinbarung über die Errichtung und Instandhaltung der Infrastruktur in Privatstraßen<br />
76
abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>, vertreten durch den Bürgermeister,<br />
Hauptplatz 11, 4470 <strong>Enns</strong>, einerseits und<br />
Familie Rudolf und Ursula Höfler, Lorch 12 andererseits.<br />
I. Präambel<br />
Die Ehegatten Rudolf und Ursula Höfler sind Eigentümer folgender Liegenschaften:<br />
- 321<br />
- 325/8<br />
- 325/9<br />
- 325/2<br />
- 323<br />
- 325/7 alle KG Lorch<br />
Die Richtlinien für die Ausführung von Siedlungsstraßen zur Erschließung neuer<br />
Wohngebiete wurden vom Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> in der Sitzung am<br />
13.3.2008 beschlossen. Aufgrund der darin festgelegten Kriterien, kann die vorgesehene<br />
Gestaltung der Aufschließung im Bereich der Stichstraße Lorch als Variante B<br />
(Privatstraße mit Vereinbarung) ausgeführt werden.<br />
Die oben angeführten Liegenschaften werden von einer Privatstraße (Parz. Nr.<br />
325/10 und 324/2), die nicht ins öffentliche Gut der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> aufgenommen<br />
wird, aufgeschlossen.<br />
Folgende Punkte zwischen der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> und den Liegenschaftseigentümern<br />
werden festgelegt:<br />
II. Archäologische Untersuchungen<br />
Eine eventuell notwendige archäologische Begrabung und Untersuchung der Privatstraße<br />
durch das Bundesdenkmalamt ist vom Bauträger bzw. den Grundeigentümer(n)<br />
zu organisieren und zu bezahlen.<br />
III. Errichtung der Infrastruktur<br />
Die Straße samt Straßenbeleuchtung sowie die Schmutzwasserkanalisation wird von<br />
den Grundeigentümer(n) in einem Qualitätsstandard errichtet, der auch für die Neuerrichtung<br />
gemeindeeigener Infrastruktur gilt (siehe Beilage Infrastrukturstandard).<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> ist befugt, die Einhaltung dieses Standards jederzeit zu<br />
überprüfen.<br />
Der Beginn und der Umfang der Baumaßnahmen ist zeitgerecht (mind. 2 Wochen vor<br />
Beginn der Baumaßnahmen) mit der Bauabteilung der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> abzustimmen.<br />
Die Hauptwasserleitung und die Hausanschlussleitungen sind vom Wasserwerk der<br />
Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> auf Kosten der/des Grundeigentümer(s) zu errichten.<br />
77
IV. Einbau von geeichten Wasserzählern<br />
Es wird vereinbart, dass in den zukünftigen Objekten der definierten Liegenschaften<br />
geeichte Wasserzähler des Wasserwerkes der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> eingebaut werden.<br />
In einem Abstand von jeweils 5 Jahren werden diese Wasserzähler vom Wasserwerk<br />
durch einen neuen, geeichten Zähler ausgetauscht.<br />
V. Verrechnungsweise für Wasserver- und Abwasserentsorgung<br />
Es wird vereinbart, dass sowohl die Wasserbezugs- als auch die Abwasserentsorgungsgebühr<br />
jeweils den einzelnen Liegenschaftseigentümern vorgeschrieben wird.<br />
Zur Verrechnung haben die einzelnen Liegenschaftseigentümer den Wasserzählerstand<br />
nach Aufforderung der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> (dzt. einmal jährlich) abzulesen<br />
und der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> den Verbrauch zu melden.<br />
Die Wasserleitungs- und Wassergebührenordnung sowie die Kanal- und die Kanalgebührenordnung<br />
finden vollinhaltlich Anwendung.<br />
VI. Verkehrsflächenbeitrag<br />
Die Privatstraße wird zur Gänze von den Grundeigentümern finanziert. Verkehrsflächenbeiträge<br />
werden daher von der Gemeinde nicht verrechnet.<br />
VII. Kanal- und Wasseranschlussgebühr<br />
Gemäß den oben angeführten Richtlinien wird von der Familie Höfler für die 6 zu erschließenden<br />
Liegenschaften eine Vorauszahlung der Kanal- und Wasseranschlussgebühr<br />
für eine Bemessungsfläche von je 160m² (gesamt somit 160m² x 6) eingehoben.<br />
Bei Bebauung der Liegenschaften wird diese Vorauszahlung bei der Berechnung<br />
der endgültigen Anschlussgebühr berücksichtigt.<br />
VIII. Winterdienst<br />
Im Bereich der Privatstraße übernimmt die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> keinen Winterdienst<br />
(Schneeräumung etc.).<br />
Auf die Einhaltung der gesetzlich geregelten Winterdienstpflichten (ABGB, StVO etc.)<br />
wird hingewiesen.<br />
IX. Instandhaltung der Infrastruktur<br />
Die Instandhaltung der Infrastruktur im Bereich der Privatstraße wird von der Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong> übernommen.<br />
X. Regelung bzgl. Abfallabfuhr<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> als Betreiber der öffentlichen Abfallentsorgung erklärt sich<br />
trotz der erschwerten Zu- und Abfahrtsverhältnisse zur Abholung der Abfälle in der<br />
Privatstraße bis auf jederzeitigen Widerruf bereit. Ein Widerruf seitens der Stadtgemeinde<br />
ist nur unter der Voraussetzung möglich wenn der Wendeplatz nicht ständig<br />
freigehalten wird.<br />
78
XI. Rechtsnachfolger<br />
Die Vertragsparteien kommen überein, dass alle Rechte und Pflichten dieser Vereinbarung<br />
auf etwaige Rechtsnachfolger verbindlich übertragen werden. Ein allfälliger<br />
Rechtsnachfolger ist umgehend der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> schriftlich mitzuteilen.<br />
XII. Kündigung<br />
Diese Vereinbarung ist nur im Einvernehmen mit allen Vertragsparteien aufkündbar.<br />
XIII. Sonstiges<br />
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten<br />
aus diesem Vertrag wird einvernehmlich das Bezirksgericht <strong>Enns</strong> festgelegt.<br />
<strong>Enns</strong>, am <strong>Enns</strong>, am<br />
unterfertigt aufgrund des<br />
Gemeinderatsbeschlusses<br />
vom .........................<br />
____________________________ ____________________________<br />
Für die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> .....................................<br />
Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die oben<br />
zitierte Vereinbarung über die Errichtung und Instandhaltung der Infrastruktur in Privatstraßen<br />
beschließen<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
Wortmeldung:<br />
GR Gudrun Troppmann:<br />
Frage an den Hrn. Mag. Gerhard Gstöttenbauer Wir haben vor der Sitzung eine 2.<br />
Fassung bekommen und ich hab nicht gefunden was da anders ist?<br />
Mag. Gerhard Gstöttenbauer:<br />
Es waren nur 2 kleine Änderungen.<br />
1. Vereinbarung wurde angepasst an die Wasserver- und Abwasserentsorgung Eichbergstraße<br />
VI Verkehrsflächenbeitrag Die Privatstraße wird zur Gänze von den Grundeigentümern<br />
finanziert. Verkehrsflächenbeiträge werden daher von der Gemeinde nicht verrechnet.<br />
79
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.16.2<br />
Abschluss einer Vereinbarung, Errichtung und Instandhaltung Infrastruktur in<br />
Privatstraßen - Stichstraße Eichbergstraße<br />
Vorlage: SD/2008/0391/1<br />
Die Bürgerliche Brauerei <strong>Enns</strong>, beabsichtigt Wohngebietsflächen zu verwerten, deren<br />
Erschließung über die sogenannte „Stichstraße Eichbergstraße“ vorgesehen ist.<br />
In Anlehnung der Richtlinien für die Ausführung von Siedlungsstraßen zur Erschließung<br />
neuer Wohngebiete (beschlossen vom Gemeinderat in der Sitzung am<br />
13.03.2008) ist für die Herstellung der Infrastruktur die in den Richtlinien vorgesehene<br />
Variante B (Privatstraße mit Vereinbarung) anzuwenden.<br />
Folgende Vereinbarung soll abgeschlossen werden:<br />
Vereinbarung über die Errichtung und Instandhaltung der Infrastruktur in Privatstraßen<br />
abgeschlossen zwischen der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>, vertreten durch den Bürgermeister,<br />
Hauptplatz 11, 4470 <strong>Enns</strong>, einerseits und<br />
....................................................................andererseits.<br />
I. Präambel<br />
Die oben genannten Personen sind Eigentümer folgender Liegenschaften:<br />
- 1167/50<br />
- 1167/51<br />
- 1167/53<br />
- 1167/54<br />
- 1167/52<br />
Die Richtlinien für die Ausführung von Siedlungsstraßen zur Erschließung neuer<br />
Wohngebiete wurden vom Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> in der Sitzung am<br />
13.3.2008 beschlossen. Aufgrund der darin festgelegten Kriterien, kann die vorgesehene<br />
Gestaltung der Aufschließung im Bereich der Stichstraße Eichbergstraße als<br />
Variante B (Privatstraße mit Vereinbarung) ausgeführt werden.<br />
Die oben angeführten Liegenschaften werden von einer Privatstraße (Parz. Nr.<br />
1167/52), die nicht ins öffentliche Gut der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> aufgenommen wird,<br />
aufgeschlossen. Die Infrastruktureinrichtungen wie Wasserleitung und Straßenbeleuchtung<br />
befinden sich auf dem Grundstück mit der Parz. Nr. 1167/52 im Besitz von<br />
80
.......................... Von dort weg führen auch die privaten Ver- und Entsorgungsleitungen.<br />
Die Schmutzwasserkanalisation liegt zum großen Teil auf dem Privatgrundstück<br />
mit der Parz. Nr. 1167/51.<br />
Folgende Punkte zwischen der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> und den Liegenschaftseigentümern<br />
werden festgelegt:<br />
II. Archäologische Untersuchungen<br />
Eine eventuelle archäologische Begrabung und Untersuchung der Privatstraße durch<br />
das Bundesdenkmalamt ist vom Bauträger bzw. den Grundeigentümer(n) zu organisieren<br />
und zu bezahlen.<br />
III. Errichtung der Infrastruktur<br />
Die Straße samt Straßenbeleuchtung wird von den Grundeigentümer(n) in einem<br />
Qualitätsstandard errichtet, der auch für die Neuerrichtung gemeindeeigener Infrastruktur<br />
gilt (siehe Beilage Infrastrukturstandard). Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> ist befugt,<br />
die Einhaltung dieses Standards jederzeit zu überprüfen.<br />
Der Beginn und der Umfang der Baumaßnahmen ist zeitgerecht (mind. 2 Wochen vor<br />
Beginn der Baumaßnahmen) mit der Bauabteilung der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> abzustimmen.<br />
Die Hauptwasserleitung und die Hausanschlussleitungen sind vom Wasserwerk der<br />
Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> auf Kosten der/des Grundeigentümer(s) zu errichten.<br />
IV. Einbau von geeichten Wasserzählern<br />
Es wird vereinbart, dass in den benannten Objekten geeichte Wasserzähler des<br />
Wasserwerkes der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> eingebaut werden. In einem Abstand von<br />
jeweils 5 Jahren werden diese Wasserzähler vom Wasserwerk durch einen neuen,<br />
geeichten Zähler ausgetauscht.<br />
V. Verrechnungsweise für Wasserver- und Abwasserentsorgung<br />
Es wird vereinbart, dass sowohl die Wasserbezugs- als auch die Abwasserentsorgungsgebühr<br />
jeweils den einzelnen Liegenschaftseigentümern vorgeschrieben wird.<br />
Zur Verrechnung haben die einzelnen Liegenschaftseigentümer den Wasserzählerstand<br />
nach Aufforderung der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> (dzt. einmal jährlich) abzulesen<br />
und der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> den Verbrauch zu melden.<br />
Die Wasserleitungs- und Wassergebührenordnung sowie die Kanal- und die Kanalgebührenordnung<br />
finden vollinhaltlich Anwendung.<br />
VI. Verkehrsflächenbeitrag<br />
Die Privatstraße wird zur Gänze von den Grundeigentümern finanziert. Verkehrsflächenbeiträge<br />
werden daher nicht verrechnet.<br />
VII. Kanal- und Wasseranschlussgebühr<br />
81
Gemäß den jeweils gültigen Kanal- und Wassergebührenordnungen werden die Anschlussgebühren<br />
an die Objekteigentümer verrechnet.<br />
VIII. Winterdienst<br />
Im Bereich der Privatstraße übernimmt die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> keinen Winterdienst<br />
(Schneeräumung etc.).<br />
Auf die Einhaltung der gesetzlich geregelten Winterdienstpflichten (ABGB, StVO etc.)<br />
wird hingewiesen.<br />
IX. Instandhaltung der Infrastruktur<br />
Die Instandhaltung der Infrastruktur im Bereich der Privatstraße sowie des Kanalstranges<br />
über Parz. Nr. 1167/51 wird von der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> übernommen.<br />
Voraussetzung dafür ist die grundbücherliche Sicherstellung der Kanaldienstbarkeit<br />
für die Liegenschaften 1167/50 und 1167/54.<br />
X. Regelung bzgl. Abfallabfuhr<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> als Betreiber der öffentlichen Abfallentsorgung erklärt sich<br />
trotz der erschwerten Zu- und Abfahrtsverhältnisse zur Abholung der Abfälle in der<br />
Privatstraße bis auf Widerruf bereit. Ein Widerruf seitens der Stadtgemeinde ist nur<br />
unter der Voraussetzung möglich, wenn der Wendeplatzes nicht ständig freigehalten<br />
wird.<br />
XI. Rechtsnachfolger<br />
Die Vertragsparteien kommen überein, dass alle Rechte und Pflichten dieser Vereinbarung<br />
auf etwaige Rechtsnachfolger verbindlich übertragen werden. Ein allfälliger<br />
Rechtsnachfolger ist umgehend der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> schriftlich mitzuteilen.<br />
XII. Kündigung<br />
Diese Vereinbarung ist nur im Einvernehmen mit allen Vertragsparteien aufkündbar.<br />
XIII. Sonstiges<br />
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten<br />
aus diesem Vertrag wird einvernehmlich das Bezirksgericht <strong>Enns</strong> festgelegt.<br />
<strong>Enns</strong>, am <strong>Enns</strong>, am<br />
unterfertigt aufgrund des<br />
Gemeinderatsbeschlusses<br />
vom .........................<br />
____________________________ ____________________________<br />
Für die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> .....................................<br />
Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />
82
_________________________ __________________________<br />
........................................ .....................................<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die oben<br />
zitierte Vereinbarung über die Errichtung und Instandhaltung der Infrastruktur in Privatstraßen<br />
beschließen<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.17<br />
Abschluss einer Mietvereinbarung für Kinderbetreuungseinrichtung im Kinderfreundeheim<br />
Vorlage: SD/2008/0387/1<br />
Die Vielzahl an Kinderanmeldungen für den Hortbesuch einerseits, andererseits die<br />
Zunahme an Integrationskindern bedingt, dass um den Bedarf decken zu können<br />
eine zusätzliche (4.) Hortgruppe ab Herbst 2008 angeboten wird.<br />
Zumal die Platzverhältnisse im derzeitigen Hort für die Integration einer 4. Gruppe<br />
nicht ausreichen, muss diese Gruppe in einer sogenannten Expositur geführt werden.<br />
Nach Durchführung einer Standortsuche hat sich als Möglichkeit zur Unterbringung<br />
dieser 4. Hortgruppe das Kinderfreundeheim herauskristallisiert, welches bereits vor<br />
mehr als 15 Jahren zu Gründungszeiten des Hortes als geeignetes Objekt zur Verfügung<br />
stand.<br />
Seitens der Vertreter der Kinderfreunde gibt es Zustimmung für die Unterbringung<br />
einer Hortgruppe und soll folglich mit dem heutigen Gemeinderatsbeschluss ein entsprechender<br />
Mietvertrag abgeschlossen werden.<br />
Dieser Mietvertrag lautet wie folgt:<br />
welcher mit heutigen Tag zwischen<br />
Mietvertrag<br />
a) den Österreichischen Kinderfreunden, Ortsgruppe <strong>Enns</strong>, vertreten durch die zeichnungsbefugten<br />
Organe gemäß dem Vereinsgesetz , nachfolgend kurz als Vermieterin<br />
bezeichnet, einerseits und<br />
83
) der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>, vertreten durch Bürgermeister Franz Stefan Karlinger,<br />
nachfolgend kurz als Mieterin bezeichnet andererseits<br />
abgeschlossen worden ist.<br />
I. Mietgegenstand<br />
Die Österreichischen Kinderfreunde sind Eigentümer des Objektes Sportplatzstraße12,<br />
4470 <strong>Enns</strong>.<br />
Festgehalten wird, dass sich der Mietgegenstand in einem Gebäude mit nicht mehr<br />
als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten befindet und daher<br />
nicht in den Anwendungsbereich des MRG fällt<br />
Gegenstand dieses Mietvertrages ist die Nutzung des gesamten Objektes (mit Ausnahme<br />
des Bastelraumes, 15,27m²) außerhalb der Betriebszeiten der Kinderfreunde<br />
ausschließlich zum Betrieb eines kommunalen Hortes mit einer Gesamtfläche von<br />
181m². Die einzelnen Räume sind in der beiliegenden Lageplanskizze dargestellt.<br />
Das Nutzungsrecht der Kinderfreunde besteht außerhalb der Hortöffnungszeiten,<br />
jedenfalls freitags ab 16.00 bis inklusive Sonntag.<br />
Der Mieterin ist überdies die Benützung der Freiflächen, bzw. der Zugangsflächen<br />
gestattet, die den ordnungsgemäßen Zugang vom Haupteingang der Grundparzelle<br />
zu den gemieteten Räumlichkeiten ermöglichen.<br />
Die Österreichischen Kinderfreunde vermieten an die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> und diese<br />
mieten von ersteren die vorstehend näher beschriebenen Räumlichkeiten im Objekt<br />
4470 <strong>Enns</strong>, Sportplatzstraße 12.<br />
II. Mietzins/Betriebskosten<br />
Der Hauptmietzins beträgt pro Quadratmeter monatlich € 2,00 (sohin € 362,00 netto)<br />
zzgl Ust. in der jeweils gesetzlichen Höhe.<br />
Zusätzlich sind die anfallenden Betriebskosten in der Form zu bezahlen, dass jährlich<br />
im Nachhinein auf Grund der Aufzeichnungen über die Nutzung des Objektes der<br />
aliquote Betriebskostenanteil gemeinsam festgesetzt wird. Vereinbart wird eine<br />
Betriebskostenakontierung in Höhe von monatlich € 250,00.<br />
Der Mietzins samt Umsatzsteuer sowie einer Betriebskostenakontierung ist jeweils<br />
bis spätestens zum 5. eines jeden Kalendermonats im Vorhinein auf ein von der<br />
Vermieterin bekanntzugebendes Bankkonto zu bezahlen.<br />
III. Bestanddauer<br />
Das Mietverhältnis beginnt am 1. September 2008 und wird auf unbestimmte Zeit<br />
abgeschlossen.<br />
Er kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist<br />
zum Ende eines Kinderbetreuungsjahres, das ist der 31. Juli eines jeden<br />
Jahres, schriftlich aufgekündigt werden.<br />
Seitens der Vermieterin wird ein Kündigungsverzicht für 10 Jahren ab Vertragsab-<br />
84
schluss abgegeben<br />
IV. Wertsicherung<br />
Der gemäß Punkt II. vereinbarte Mietzins ist wertgesichert, nach dem Verbraucherpreisindex<br />
2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Der Wertsicherung wird die<br />
Indexzahl für September 2008 zugrunde gelegt.<br />
Der Mietzins erhöht oder senkt sich jeweils nach den Indexziffern, wobei bis 5 % der<br />
Indexziffer nach oben oder nach unten unberücksichtigt bleiben. Wird die 5 %ige<br />
Schwankungsgrenze überschritten, ist die gesamte Differenz zu berücksichtigen.<br />
Der derart errechnete Mietzins bildet die Ausgangsbasis für die neuerliche Berechnung,<br />
sodass eine Erhöhung oder Herabsetzung auf Grund der Wertsicherung erst<br />
dann eintreten kann, wenn diese 5 %ige Schwankungsgrenze neuerlich nach oben<br />
oder unten überschritten wird.<br />
V. Verpflichtungen/ Rechte des Mieters<br />
Die Mieterin erklärt, den Mietgegenstand eingehend besichtigt und für ihre Zwecke<br />
für brauchbar befunden zu haben, sodass ihr Lage, Beschaffenheit und Ausmaß des<br />
Bestandgegenstandes genauestens bekannt sind.<br />
Seitens der Vermieterin wird keine Gewähr für eine bestimmte Beschaffenheit des<br />
Mietgegenstandes geleistet.<br />
Der Mieterin ist es gestattet, an die im Mietobjekt derzeit installierten Zu- und Abwasserstränge,<br />
sowie Stromleitungen anzuschließen und hiermit zu benützen.<br />
In diesem Zusammenhang stellen die Vertragsparteien einhellig fest, dass die Mieterin<br />
berechtigt ist, Einrichtungsgegenstände der Vermieterin für den Betrieb des Hortes<br />
mit zu benutzen, sowie weitere Gegenstände, die nicht vorhanden sind und zum<br />
Betrieb eines Hortes notwendig sind, anzukaufen und dort in Betrieb zu nehmen.<br />
Der Mieterin ist es nicht gestattet, den Mietgegenstand zur Gänze oder zum Teil entgeltlich<br />
oder unentgeltlich unterzuvermieten oder die Mietrechte abzutreten und zwar<br />
auch nicht im Wege der Unternehmensveräußerung.<br />
Die Mieterin ist nicht berechtigt, irgendwelchen dritten Personen Rechte am Mietgegenstand<br />
einzuräumen.<br />
Die Mieterin ist verpflichtet, das Mietobjekt in gutem und brauchbarem Zustand, auf<br />
eigene Kosten zu erhalten, und nach Beendigung des Mietverhältnisses in einem<br />
ebensolchen Zustand, abgesehen von der normalen Abnützung, jedoch auf Wunsch<br />
der Vermieterin jedenfalls neu ausgemalt und besenrein, wieder zurückzustellen.<br />
Die Instandhaltung des Mietgegenstandes samt Ausstattung und die ordnungsgemäße<br />
Wartung der Versorgungs- und Heizungsanlagen während des Mietverhältnisses<br />
ist Sache der Vermieterin. Die Mieterin ist verpflichtet, sämtliche während der Mietdauer<br />
notwendig werdenden Reparaturen und Erneuerungen am Mietobjekt auf eigene<br />
Kosten durchzuführen bzw. durchführen zu lassen, soweit es sich nicht um<br />
ernste Schäden des Hauses selbst handelt.<br />
85
Die Mieterin trifft daher die Erhaltungspflicht des § 1096 AGBG, außer es handelt<br />
sich um ernste Schäden des Hauses. Ernste Schäden des Hauses sind der Vermieterin<br />
unverzüglich anzuzeigen. Die Vermieterin verpflichtet sich, alles Notwendige zu<br />
veranlassen, damit solche Schäden behoben werden.<br />
VI. Betretungsrecht<br />
Der Vermieterin oder einer von ihr beauftragten Person ist es gestattet, das Bestandsobjekt<br />
tagsüber zwischen 8:00 und 18:00 Uhr zu betreten, um zu prüfen, ob<br />
sich dieses im vertragsgemäßen Zustand befindet. Bei Gefahr in Verzug ist es der<br />
Vermieterin gestattet, auch ohne vorherige Anmeldung das Bestandsobjekt jederzeit<br />
zu betreten.<br />
VII. Sonstiges<br />
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen<br />
Vertragsbestimmungen unberührt.<br />
VIII. Kosten<br />
Die mit der Errichtung dieses Vertrages verbundenen Kosten, Gebühren und Steuern<br />
aller Art trägt die Vermieterin.<br />
IX. Aufsichtsbehördliche Genehmigung<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat in seiner Sitzung am 23.06.2008 diesen<br />
Mietvertrag beschlossen und wird festgestellt, dass er keiner aufsichtsbehördlichen<br />
Genehmigung bedarf.<br />
<strong>Enns</strong>, am<br />
Für die Vermieterin Für die Mieterin<br />
____________________<br />
86<br />
Unterfertigt auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses<br />
vom<br />
Bürgermeister Franz Stefan Karlinger<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge den Mietvertrag<br />
mit dem österreichischen Kinderfreunden, Ortsgruppe <strong>Enns</strong> beschließen<br />
Beratung<br />
Abstimmung
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.18<br />
Stadthalle: Tarifordnung für den Verleih des neuen Bühnenanhängers<br />
Vorlage: GG II/2008/0811/1<br />
Für den Transport sowie für den Auf- und Abbau der bisher in Verwendung stehenden<br />
Bühne einschl. Dach, Seitenwände und Absturzsicherung wurde vom Gemeinderat<br />
in seiner Sitzung am 25. April 2002 ein Pauschalbetrag von € 1.820,00, welcher<br />
vom Bauhof an den jeweiligen Veranstalter zur Verrechnung gelangt, beschlossen.<br />
Dieser Betrag entspricht einem Preisnachlass von ca. 30% gegenüber der tatsächlich<br />
zu erbringenden Leistung durch den Bauhof.<br />
Für Veranstaltungen wurde nunmehr eine dem Stand der Technik entsprechende<br />
Anhängerbühne mit kurzen Auf- und Abbauzeiten angekauft, welche im städt. Bauhof<br />
eingestellt wurde. Auf- und Abbauzeit mit 3 Mann betragen ca. je eine Stunde.<br />
Vergleichbare Bühnen werden von Verleihfirmen ab € 1.500,00 netto je Veranstaltung<br />
(1. Tag) inkl. Auf- und Abbau, zzgl. An- und Abreisezeit für Auf- Abbaupersonal<br />
angeboten (Verlängerungstag € 500,00 netto).<br />
Bei einem Transport, Auf- und Abbau in <strong>Enns</strong> werden nachstehende Bauhofkosten<br />
anfallen:<br />
3 Mann 6 Stunden a € 32,-/h und 1 Traktor 2 Stunden a € 38,5/h = Gesamt €<br />
403,50<br />
Bei einem Transport, Auf- und Abbau außerhalb von <strong>Enns</strong> müssen die An- und Abfahrtskosten<br />
entsprechend berücksichtigt werden.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge nachstehende<br />
Tarifordnung für den Verleih der Anhängerbühne beschließen:<br />
1) Verleih für natürliche und juristische Personen mit Sitz in <strong>Enns</strong> um € 500,-- zzgl.<br />
Ust. je Veranstaltung und Tag (gemeint ist der Zeitraum von Montag bis Donnerstag)<br />
und € 700,-- zzgl. Ust. für das Wochenende (Aufstellung Freitag – Abholung<br />
Montag in der Früh) inkl. Transport, Auf- und Abbau durch den städtischen<br />
Bauhof, Verlängerungstag € 200,-- zzgl. Ust.<br />
2) Verleih in die Nachbargemeinden Asten, <strong>Enns</strong>dorf, Hargelsberg, Kronstorf, St.<br />
Florian € 1.300,00 zzgl. Ust. je Veranstaltung und Tag wobei das Wochenende<br />
als ein Tag berechnet wird (Aufstellung Freitag – Abholung Montag) inkl. Transport,<br />
Auf- und Abbau durch den städtischen Bauhof, Verlängerungstag € 200,-<br />
zzgl. Ust.<br />
87
3) Verleih in andere Gemeinden € 1.300,- zzgl. Ust. je Veranstaltung und Tag,<br />
wobei das Wochenende als ein Tag berechnet wird (Aufstellung Freitag – Abholung<br />
Montag) inkl. Auf- und Abbau durch den Bauhof, zuzüglich der tatsächlich<br />
für den Transport anfallenden Kosten für Personal und Zugfahrzeug. Verlängerungstag<br />
€ 200,00 zzgl. Ust.<br />
Diese Tarifordnung tritt rückwirkend mit 01. <strong>Juni</strong> 2008 in Kraft.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.19<br />
Bericht des Bürgermeisters: Stellungnahmen in behördlichen Verfahren<br />
Vorlage: GG II/2008/0799/1<br />
Gemäß § 58 Abs. 2 Z.9 Oö GemO 1990, LGBl Nr. 137/2007, obliegt dem Bürgermeister<br />
im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde die Abgabe von Stellungnahmen<br />
in behördlichen Verfahren, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist; hierüber ist<br />
dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung zu berichten.<br />
Zu folgenden Betriebsanlagenverfahren wurde eine Stellungnahme abgegeben, dass<br />
seitens der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> kein Einwand besteht:<br />
Danubia Speicherei GesmbH., 4470 <strong>Enns</strong>, Industriehafenstraße 4<br />
Errichtung einer Zelthalle für die Lagerung sämtlicher im Betrieb anfallenden Waren<br />
(Sinter-Schmelzmagnesit, Ferromangan, Papier in Rollen, Gaphit in Big-Bags etc.)<br />
Quehenberger Road & Rail GesmbH., 4470 <strong>Enns</strong>, Fabrikstraße 63<br />
Aufstellung einer Zelthalle, die bis zur Vollendung des 2. Bauabschnittes (Hochregallager)<br />
verwendet wird.<br />
Schober Wolfgang Lohndreherei, 4470 <strong>Enns</strong>, Kristein 2<br />
Einbauten und Maschinenaufstellung im bestehenden Betrieb<br />
B & E Handel und Entsorgung GmbH., 4470 <strong>Enns</strong>, Mainstraße 12<br />
Errichtung und Betrieb eines Lagers für Altreifen<br />
Stefan Muster, 4030 Linz, Kafkaweg 7<br />
Errichtung eines Cafes bzw. Buffets in <strong>Enns</strong>, Wiener Straße 12<br />
Gourie Diana, 4470 <strong>Enns</strong>, Steyrer Straße 80A<br />
Errichtung eines Blumengeschäftes in <strong>Enns</strong>, Steyrer Straße 80A<br />
88
ConocoPhilips Austria GmbH., 5020 Salzburg, Samergasse 27<br />
Abbruch und Neubau des Shopgebäudes bei der Jet-Tankstelle in <strong>Enns</strong>, Am Römerfeld<br />
1<br />
Wozabal Medizin Produkte Zentrum GmbH., 4470 <strong>Enns</strong>, Industriehafenstr. 27<br />
Erweiterung der LKW-Anlieferung und Erweiterung der Logistik für die Lagerung, den<br />
Umschlag und die Sortierung von Textilien in <strong>Enns</strong>, Industriehafenstr. 27<br />
Stadtbetriebe <strong>Enns</strong>, 4470 <strong>Enns</strong>, Hauptplatz 11<br />
Errichtung eines Personenaufzugs in <strong>Enns</strong>, Födermayr-Straße 4 (Sauna)<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 1.20<br />
Antrag auf Übernahme der Hälfte der Planungskosten für die Planung des<br />
Radweges in Kristein<br />
Vorlage: SD/2008/0393/1<br />
Die Grünen <strong>Enns</strong> stellen mit Schreiben vom 12.06.2008, eingelangt am Stadtamt<br />
<strong>Enns</strong> am 12.06.2008, nach § 46 Abs. 2 Oö GemO 1990 idF LGBL. 137/2007, den<br />
Antrag, folgenden Punkt auf die Tagesordnung der heutigen Gemeinderatssitzung zu<br />
setzen.<br />
Übernahme der Hälfte der Planungskosten für die Planung des Radwegs in<br />
Kristein<br />
Im September 2007 beschloss der <strong>Enns</strong>er Gemeinderat, beim Land OÖ die Schaffung<br />
einer Radfahranlage entlang der <strong>Enns</strong>er Straße (ehemalige B1) in Kristein zu<br />
beantragen.<br />
Im November 2007 kontaktierte das Stadtamt das Land Oberösterreich mit einem<br />
entsprechenden Schreiben. Im Dezember 2007 kam die Antwort: Der Radweg solle<br />
auf der Nordseite der Straße (Zuckerfabrikseite) gebaut werden, weil an der Südseite<br />
viele Grundstücksausfahrten seien. Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> müsste 50 Prozent der<br />
Baukosten übernehmen. Und: Die Planung würde erst beauftragt, wenn die Stadt<br />
<strong>Enns</strong> sich bereit erkläre, 50 Prozent der Planungskosten zu übernehmen. Die Planungskosten<br />
betragen für die Strecke von der Zuckerfabrik bis zur Gemeindegrenze<br />
Asten ungefähr 20.000,-- Euro. Die Hälfte der Kosten, also cirka 10.000,-- Euro,<br />
müsste die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> übernehmen.<br />
Anmerkung vom Stadtamt: Die Planungskosten werden in etwa € 40.000,-- betragen,<br />
die Hälfte davon hat die Gemeinde zu finanzieren, sohin ca. € 20.000,--.<br />
Die Grünen <strong>Enns</strong> stellen den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong><br />
89
möge beschließen,<br />
1. dass die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> sich mit 50 Prozent an den Planungskosten für den<br />
Radweg entlang der L568 (<strong>Enns</strong>er Straße) in Kristein beteiligt.<br />
2. dass die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> das Land OÖ umgehend über diesen Beschluss<br />
unterrichtet, damit dieses die Planung ohne unnötige Verzögerungen in Auftrag<br />
geben kann.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 11 – Antrag von den Grünen<br />
zu 1.21<br />
Umsetzung des aktuellen Betreubaren Wohnprojektes in Form eines "Betreuten<br />
betreubaren Wohnen"<br />
Vorlage: SD/2008/0394/1<br />
Die Grünen <strong>Enns</strong> stellen mit Schreiben vom 12.06.2008, eingelangt am Stadtamt<br />
<strong>Enns</strong> am 12.06.2008, nach § 46 Abs. 2 Oö GemO 1990 idF LGBL. 137/2007, den<br />
Antrag, folgenden Punkt auf die Tagesordnung der heutigen Gemeinderatssitzung zu<br />
setzen.<br />
Umsetzung des aktuellen Betreubaren Wohnprojekts in Form eines „Betreuten<br />
betreubaren Wohnens“<br />
In <strong>Enns</strong> ist die Errichtung einer Betreubaren Wohnanlage geplant und von den Landesräten<br />
Ackerl (SP) und Kepplinger (SP) bereits genehmigt.<br />
Das herkömmliche Betreubare Wohnen besteht im Wesentlichen aus einer barrierefreien<br />
Wohnung mit einem Grundservice im Ausmaß von 2 Stunden pro Wohnung<br />
und Monat. Dieses Grundservice beinhaltet keine Pflegeleistungen, sondern Beratung<br />
und Vermittlung weitergehender Hilfen für die MieterInnen.<br />
Bei zusätzlichem Betreuungsbedarf können die BewohnerInnen mobile Betreuung<br />
und Pflege in Anspruch nehmen. (Diese Möglichkeit haben sie übrigens nicht nur im<br />
Betreubaren Wohnen sondern auch zu Hause.) Das Land Oberösterreich legt fest,<br />
dass das in Anspruch genommene Ausmaß der mobilen Betreuung 80 Stunden<br />
pro Monat nicht überschreiten darf.<br />
Menschen mit Pflegestufe 2 haben einen Pflegebedarf von 75 Stunden monatlich.<br />
Bei Menschen mit Pflegestufe 3 sind es schon 120 Stunden. Das bedeutet,<br />
90
dass BewohnerInnen des Betreubaren Wohnens, sobald sie Pflegestufe 3 erreichen,<br />
nicht mehr ausreichend betreut werden können und eine Übersiedlung<br />
ins Pflegeheim nötig ist.<br />
Laut Studien wollen aber - ganz im Sinne der alten Weisheit „Einen alten Baum verpflanzt<br />
man nicht“ - die wenigsten Menschen ins Pflegeheim. Abgesehen davon quellen<br />
die Warteschlangen vor unseren Heimen ohnehin über und die demografische<br />
Entwicklung wird das ihre dazutun, dass sich die Kapazitätssituation noch verschlechtert.<br />
Es ist höchste Zeit, dem gegenzusteuern. Ein möglicher Weg ist, das Konzept des<br />
Betreubaren Wohnens so weiter zu entwickeln, dass Menschen bis zu ihrem Lebensende<br />
dort bleiben können.<br />
Auf Landesebene wird im Ressort von LR Ackerl (SP) bereits daran gearbeitet. Es<br />
gibt überdies eine Absichtserklärung von Landesrat Kepplinger und Landesrat Ackerl,<br />
in nächster Zeit einen Teil der Fördermittel fürs Betreubare Wohnen in Pilotprojekte<br />
zu investieren. Gemeinschaftsorientierte Modelle und dichtere Betreuung sind die<br />
Schwerpunkte. Allerdings ist das Konzept des Landes OÖ für das neue so genannte<br />
„Betreute betreubare Wohnen“ noch nicht fertig. Die Gemeinden sind aber eingeladen,<br />
Pilotprojekte zu konzipieren und beim Land OÖ einzureichen.<br />
Den <strong>Enns</strong>ern und <strong>Enns</strong>erinnen, die in die aktuell in Planung befindlichen Betreubaren<br />
Wohnungen einziehen, soll keinesfalls ein Auslaufmodell angeboten werden –<br />
nur weil die Entwicklungen auf Landesebene noch nicht abgeschlossen sind.<br />
Den künftigen BewohnerInnen soll eine weitere Entwurzelung erspart werden. Ihre<br />
Selbstbestimmtheit – und dazu gehört auch das Leben in der eigenen (Betreubaren)<br />
Wohnung - soll auch bei Pflegebedürftigkeit gewahrt werden bis zum Schluss. Die<br />
Stadt <strong>Enns</strong> soll den künftigen BewohnerInnen zusagen können, dass sie – auch<br />
wenn sich ihr Unterstützungs- und Pflegebedarf erhöht - bis zu ihrem Lebensende in<br />
den Wohnungen bleiben können.<br />
Eine zusätzliche Förderung beim Land OÖ ist anzustreben und ist bei Vorlage eines<br />
ambitionierten Konzeptes auch sehr wahrscheinlich. Allerdings soll das „Betreute<br />
betreubare Wohnen“ in <strong>Enns</strong> auch dann umgesetzt werden, wenn es (noch) keine<br />
speziellen Förderungen des Landes OÖ gibt. Die Finanzierung soll in diesem Fall<br />
durch die Gemeinde gesichert werden.<br />
In Oberösterreich existieren bereits Beispiele innovativer Wohnprojekte, die es Menschen<br />
ermöglichen, im Alter entsprechend ihren Wünschen und Bedürfnissen zu leben:<br />
In Haag am Hausruck wurde beispielsweise ein Konzept verwirklicht, mit dem<br />
die BewohnerInnen des Betreubaren Wohnens bis zu ihrem Lebensende in den<br />
Wohnungen bleiben können. Die Wohnungen sind auch für MindestpensionistInnen<br />
leistbar.<br />
Erreicht wurde dies durch eine geschickte Kombination von Angeboten unter einem<br />
Dach, die vom Land OÖ gefördert werden (Betreubares Wohnen, Ganztagesbetreuung<br />
und selbA-Aktivprogramm). Und durch einen finanziellen Zuschuss der Gemeinde.<br />
Zusätzliche Förderungen durch das Land OÖ gibt es dort nicht. Bürgermeister<br />
91
Grausgruber (SP) betont übrigens, dass ein Pflegeplatz im Betreubaren Wohnen in<br />
Haag am Hausruck kostengünstiger ist als im Altenheim.<br />
Die Grünen <strong>Enns</strong> stellen den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong><br />
möge beschließen,<br />
1. dass die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> das vom Land genehmigte Betreubare Wohnen so<br />
gestaltet, dass bei Bedarf ausreichend Unterstützung und Pflegemöglichkeiten<br />
vorhanden sind, sodass dessen BewohnerInnen bis zu ihrem Lebensende dort<br />
wohnen können.<br />
2. dass die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> das vom Land genehmigte Betreubare Wohnen<br />
baulich und organisatorisch so gestaltet, das nachbarschaftliche Kontakte unter<br />
den BewohnerInnen umfassend gefördert werden.<br />
3. den Sozialausschuss zu beauftragen, ein Konzept für eine „Betreute betreubare<br />
Wohnform“ im Sinne der Punkte 1 und 2 dieses Antrages zu erarbeiten und dem<br />
Gemeinderat bis Jahresende zur Beschlussfassung vorzulegen.<br />
4. den Bürgermeister zu beauftragen, die Erstellung eines Finanzierungsplanes zu<br />
veranlassen und an Landesrat Ackerl das Ansuchen zu stellen, ein Pilotprojekt<br />
„Betreutes betreubares Wohnen“ in <strong>Enns</strong> zu genehmigen, um eine mögliche -<br />
auch finanzielle - Unterstützung vom Land Oberösterreich zu nützen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
Wortmeldung:<br />
Mag. in Gudrun Troppmann:<br />
Was wir da fordern ist eine Weiterentwicklung des betreubaren Wohnens. Wo es<br />
geht, sollen sich Menschen die sich dort einmieten auch bis zum Schluss dort bleiben<br />
können. Ich nehme gleich vorweg, was vielleicht kommt wer sagt das unsere Forderung<br />
schon abgedeckt ist mit dem Grundsatzbeschluss von vorhin wo es um die Seniorenwohngemeinschaften<br />
ging der vergleicht da jetzt Äpfel mit Birnen. Es ist beides<br />
Obst und beides sind Projekte die neue Wohnformen im Alter darstellen, aber es gibt<br />
doch auch einen wesentlichen Unterschied und zwar das betreubare Wohnen ist eine<br />
individuelle Wohnform. Jede Wohnung ist vollständig ausgestattet und die Wohnung<br />
ist so wie üblicherweise wohnt nur barrierefrei und man kann eine umfassende Pflegeleistung<br />
in Anspruch nehmen. Die Seniorenwohngemeinschaft ist keine individuelle<br />
Wohnform, sondern eine kollektive Wohnform, wie der Name schon sagt ist es eine<br />
WG. Es ist eine positive Weiterentwicklung des Altenheimkonzeptes. Die Bewohnerinnen<br />
haben dort keine eigene Wohnung, sondern ein Zimmer mit einer Waschgelegenheit,<br />
einen Rückzugsbereich, ansonsten spielt sich das Leben im gemeinschaftlichen<br />
Wohn und Esszimmer und in einer Gemeinschaftsküche ab. Meiner Meinung<br />
nach hat beides seine Berechtigung und im Sinne einer Wahlfreiheit für alte Menschen<br />
sollte es auch beides geben. Betreutes Wohnen und Seniorenwohngemeinschaft<br />
nebeneinander.<br />
Bgm Franz Stefan Karlinger:<br />
92
Ich darf im Namen der SPÖ Fraktion noch etwas sagen. Ich finde diesen Vorschlag<br />
sehr gescheit und durchaus auch vernünftig und auch zukunftsweisend, bis auf ein<br />
paar Punkte wo die SPÖ ihre Zustimmung nicht geben kann.<br />
Der eine Punkt ist der, die SPÖ Fraktion möchte dass nicht wie es da formuliert ist,<br />
anstelle des beantragten betreubaren Wohnens. Das betreubare Wohnen laut Sozialabteilung<br />
des Landes sehr wohl auch zukunftsorientiert ist und in der Zukunft umgesetzt<br />
wird und das Interesse am betreubaren Wohnen zumindest entsprechender<br />
Mitteilungen in <strong>Enns</strong> immens groß ist. Mich (Bürgermeister) fragen sie, wann können<br />
wir als agile Pensionisten in die Stadt ziehen, weil ich weiß ganz genau, dass ich<br />
nicht ganz gesund bin und meine Frau hat bis zu Pflegestufe 7 und wir in einem<br />
betreubaren Wohnen bleiben können.<br />
Der 2. Punkt ist der, dass es aus unserer Sicht nicht so sein kann, wenn das Land<br />
keine Fördermittel bezahlt, dass die Gemeinde das Projekt dann zur Gänze umsetzt.<br />
Es ist aus unserer Sicht wie für einen eher „armen“ nicht leistbar ist. Das Beispiel<br />
Haag am Hausruck ist durch die Bestätigung von Fr. Mag. Böhm von der Sozialabteilung<br />
des Landes nicht leistbar. Die Kosten belaufen sich auf ca. € 1.000,-- im Monat<br />
und diese Kosten können nicht übernommen werden. Machen wir das betreubare<br />
Wohnen eine Mischform neben dem Bezirksaltenheim und vielleicht finden sich die<br />
Zuständigen des Landes. Wir unterstützen auch als neues oder zusätzliches attraktives<br />
Projekt. Nur aus diesen genannten Gründen kann die SPÖ ihre Zustimmung<br />
nicht erteilen kann.<br />
Mag. in Gudrun Troppmann:<br />
Ich muss jetzt was korrigieren. Ich habe gestern die Fr. Böhm noch mal angerufen<br />
und sie hat mir bestätigt, dass ist ein Irrtum mit den € 1.000,--, sie hätte das nicht<br />
gesagt. Auch in Haag am Hausruck beim betreubaren Wohnen habe ich die Mietpreise<br />
eruiert. Für eine 51 m² große Wohnung beträgt der Preis € 472,50 und da ist<br />
alles dabei wie Betriebskosten, Notruf und Entgelt für die Hausleitung und angebotene<br />
Pflegeleistung.<br />
Ist auch für Mindestpensionistinnen leistbar. Das ist die Seite der MieterInnen und<br />
Mieter.<br />
Die andere Seite ist die Seite der Gemeinde Haag am Hausruck. Sie schießt umgelegt<br />
auf eine Wohnung € 270,-- pro Monat zu, das wären in <strong>Enns</strong> (umgerechnet auf<br />
24 Wohnungen) € 78.000,-- jährlich und das erscheint mir jetzt nicht zu viel. Für eine<br />
menschenwürdige Betreuung ist das wirklich nicht viel.<br />
Bgm Franz Stefan Karlinger:<br />
Ich würde mir wünschen, dass sie einmal ein Budget erstellen müssten, denn dann<br />
wüssten sie dass der Betrag von € 78.000,-- ein Wahnsinn ist. Es kann doch bitte<br />
nicht sein, wenn das Land nicht soweit ist, dass die Gemeinde dann überall das<br />
übernehmen müsste. Das nächste Mal bekommen wir vom Land kein Geld für eine<br />
Straße und wir sagen, die Kosten übernimmt die Gemeinde. Es gibt Verantwortungsbereiche<br />
des Landes und der stellt die Sinnhaftigkeit des Projektes überhaupt<br />
nicht in Frage.<br />
GR. in Gudrun Troppmann:<br />
Ich finde es grundsätzlich verwegen zu behaupten, dass das nicht finanzierbar ist,<br />
weil in Wahrheit ist bis jetzt überhaupt noch kein Konzept entworfen worden. Man hat<br />
sich auch keine anderen Beispiele angeschaut in OÖ und man hat in der SPÖ auch<br />
gar nicht gewusst was das kostet, hab ja auch im Finanzausschuss gefragt und habe<br />
keine Antwort bekommen. Es ist nie im Sozialausschuss diskutiert worden und es<br />
93
gibt kein Konzept und schon gar keinen Finanzierungsplan. Es wäre eine Voraussetzung<br />
für einen Diskussion.<br />
Bgm Franz Stefan Karlinger:<br />
Ich habe ihnen schon des öfters gesagt, dass man im Ausschuss unter dem Punkt<br />
„allfälliges“ darüber diskutieren könnte.<br />
Vbgm Harald Weingartner:<br />
Ich bin derselben Meinung wie unser Bürgermeister, dass der Ansatz grundrichtig ist<br />
und wir daher diesem Antrag zustimmen.<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
ÖVP und Grüne stimmen für den Antrag<br />
FPÖ enthält sich der Stimme<br />
SPÖ stimmt gegen den Antrag<br />
Beilage 12 – Antrag von den Grünen<br />
zu 2<br />
Kulturangelegenheiten;<br />
Referent: Vbgm Klaus Kamptner<br />
Es liegen keine Tagesordnungspunkte vor.<br />
zu 3<br />
Sozial- und Gesundheitswesen sowie Familien-, Senioren- und Integrationsangelegenheiten;<br />
Referentin: STR Marie-Luise Metlagel<br />
Es liegen keine Tagesordnungspunkte vor.<br />
zu 4<br />
Kinder- und Jugendangelegenheiten, Schulwesen sowie Sportangelegenheiten;<br />
Referent: STR Klaus Haidinger<br />
Es liegen keine Tagesordnungspunkte vor.<br />
zu 5<br />
Wohnungsangelegenheiten, Naturschutz- und örtliche Umweltfragen;<br />
94
Referent: STR Wolfgang Prinz<br />
zu 5.1<br />
Vergabe gemeindeeigene Wohnung; Hochstögerova Maria<br />
Vorlage: GG III/2008/0513/1<br />
Im gemeindeeigenen Objekt <strong>Enns</strong>, Mauthausnerstraße 15d ist eine 50 m² große<br />
Wohnung nach Herrn Johann Geringer zur Vergabe frei.<br />
Diese Wohnung soll nunmehr an den Wohnungswerber Frau Maria Hochstögerova<br />
vergeben werden.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge folgende<br />
Mietvereinbarung beschließen:<br />
Mieter: Maria Hochstögerova<br />
Mietgegenstand: Wohnung<br />
Lage des Mietgegenstandes: 4470 <strong>Enns</strong>, Mauthausner Straße 15d<br />
Nutzfläche: 50,0 m²<br />
Beginn des Bestandverhältnisses: 1. Juli 2008<br />
Hauptmietzins: € 2,91/m² und Monat excl. Ust., somit<br />
gesamt monatlich € 145,50 plus<br />
10 % Ust. zuzüglich Betriebskosten.<br />
Ausstattungskategorie: „A“<br />
Der Mieter stimmt dem Abschluss einer Sturmschadenversicherung und einer Glasbruchversicherung<br />
für das gegenständliche Haus im Sinne des § 21 (1) Z. 6 des<br />
Mietrechtsgesetzes zu und anerkennt diese Versicherungskosten als Betriebskosten.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 6<br />
Bauangelegenheiten, Verkehr, Straßenbau u. -erhaltung;<br />
Referent: STR Helmut Käferböck<br />
zu 6.1<br />
Neubezeichnung einer Gemeindestraße (Steinpaß)<br />
Vorlage: GG II/2008/0819/1<br />
95
Im Zuge der Neuvermessung der landwirtschaftlichen Flächen nördlich der Lorcher<br />
Brücke zwischen Anbindung B1 und Mitterstraße wurden 33 neue Bauparzellen geschaffen.<br />
Zur Aufschließung dieser Grundstücke ist eine neue Straße und somit auch<br />
eine neue Straßenbezeichnung erforderlich.<br />
Folgende Vorschläge liegen derzeit vor:<br />
• Eulenstraße<br />
• Taubenstraße<br />
• Falkenstraße<br />
• Pirolstraße<br />
• Eisvogelstraße<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge folgende<br />
Verordnung erlassen:<br />
VERORDNUNG<br />
des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> vom 26.06.2008 über die<br />
Neubenennung der öffentlichen Gemeindestraße Parz. Nr. 326/21 KG <strong>Enns</strong>.<br />
Gemäß § 10 des O.ö. Straßengesetzes 1991 idgF. in Verbindung mit den §§ 40 Abs.<br />
2, Ziff. 4 und § 43 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. 91/1990 wird verordnet:<br />
§ 1<br />
Die öffentliche Gemeindestraße, Parzelle 326/21 KG <strong>Enns</strong>, das ist der Straßenzug<br />
nördlich der Lorcher Brücke zwischen Anbindung B1 und Mitterstraße erhält den<br />
Namen<br />
..........................................<br />
§ 2<br />
Die genaue Lage dieser öffentlichen Gemeindestraße ist aus der beiliegenden Lageplanskizze<br />
- die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet - ersichtlich.<br />
§ 3<br />
Diese Verordnung wird gemäß § 94, Abs. 2 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl.<br />
91/1990 mit dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist rechtswirksam.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
96
Beilage 13 - Lageplan<br />
zu 6.2<br />
Straßenbau 2008: Auftragsvergabe Bauarbeiten<br />
Vorlage: GG II/2008/0826/1<br />
Für die geplante Durchführung des Straßenbauprogrammes 2008, das im Wesentlichen<br />
die Generalsanierung der Kirchengasse, Kirchenplatz und der Basilikastraße<br />
vorsieht, wurde seitens der Bauabteilung eine Ausschreibung ausgearbeitet und ein<br />
Vergabefahren im Offenen Verfahren durchgeführt.<br />
Die Angebotseröffnung fand am 17.03.2008 im Stadtamt <strong>Enns</strong> statt, bei der die rechtmäßig<br />
eingelangten Angebote offiziell geöffnet wurden. Nachstehend werden die Angebotssummen<br />
der Offerte dargestellt:<br />
1. ARGE Lang und Menhofer/Held & Francke, Linz € 441.569,60 (inkl. MWst.)<br />
2. Leyrer + Graf, BaugesmbH € 455.893,37<br />
3. Alpine-Mayreder Bau GmbH, Linz € 485.487,35<br />
4. Terrag-ASDAG AG € 502.201,73<br />
5. SZ Bau € 521.788,32<br />
6. West Asphalt € 566.758,28<br />
Die Angebote wurden sachlich und rechnerisch überprüft und als richtig befunden.<br />
Die Kostenschätzung aus dem Jahr 2007 hat für die geplanten Baumaßnahmen ein<br />
Volumen von € 235.000 vorgesehen.<br />
Neben der allgemeinen Preissteigerung ist vor allem der Bitumenpreis und der<br />
Frächterzuschlag verantwortlich für die enorme Preisgestaltung im Straßenbau. Aus<br />
diesem Grund ist auch vorgesehen, dass ein Teilbereich der Basilikastraße erst 2009<br />
generalsaniert wird. Eine Aufstockung der Budgetmittel für 2008 um € 75.000 ist<br />
trotzdem erforderlich.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die Auftragsvergabe<br />
für die Bauarbeiten zur Durchführung des Straßenbauprogrammes<br />
2008 an die ARGE Lang und Menhofer/Held & Francke, Linz vorbehaltlich des<br />
positiven Ablaufes des Vergabeverfahrens mit einer Gesamtauftragssumme von €<br />
441.569,60 (inkl. MwSt.) beschließen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
Wortmeldung:<br />
STR Groschupfer Franz:<br />
Ich finde es sicherlich ganz gut, dass man Straßen erneuert in <strong>Enns</strong>. Aber ich muss<br />
des Öfteren feststellen, dass man Straßen erneuert, die man 2 Monate später wieder<br />
wegreißt. Wir haben seit 3 Jahren ein Flurbereinigungsverfahren in Volkersdorf laufen<br />
und wir haben festgestellt, dass der Weg von Fr. Friedl Marianne vor 1 Monat<br />
hergerichtet wurde und diese Straße wahrscheinlich Ende August weggerissen wird.<br />
Ich verurteile das. Es ist eine unnötige Geldverschwendung damit könnten wir die<br />
97
Lindenstraße herrichten. Ich werde von den Anrainern immer wieder auf den schlechten<br />
Zustand der Straßen angesprochen.<br />
STR Helmut Käferböck:<br />
Die Lindenstraße wird asphaltiert im Herbst.<br />
Bei der Straße zur Fr. Friedl gibt es noch Verhandlungen mit den Grundeigentümern.<br />
Es scheitert nicht an der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>.<br />
Bgm Franz Stefan Karlinger:<br />
Wir bekommen fast jedes Jahr einen Zuschuss vom entsprechenden LHStv. Hiesl in<br />
Höhe von € 100.000,--. Ich habe mit Hrn. LHStv. Hiesl gesprochen was die Anbindung<br />
Lorcher Straße betrifft. Er hat mir gesagt, dass da nicht mehr drinnen ist. Wir<br />
bekommen € 100.000,-- für die gesamten Sanierungen die wir vorhaben, aber nicht<br />
explizit für die Lorcher Straße. Auch das Argument, dass die Straße nach dem<br />
Denkmalschutz dort begradigt werden muss und dort Mehrkosten sind, hat auch<br />
nicht gewirkt. Ich habe auch mit dem Gemeindereferenten Ackerl gesprochen und<br />
auch er kann nur zahlen, wenn wir von LHStv. Hiesl etwas bezahlt bekommen. LR<br />
Ackerl hat uns geschrieben, dass er für die Anbindung Lorcher Straße bis Jahr 2012<br />
€ 500.000,-- Unterstützung zu kommen lasst.<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Die Finanzierung dieser Baumaßnahme erfolgt über Kanal- und Wasserrücklage.<br />
Für das Straßenbauprogramm 2008 werden € 310.000 veranschlagt.<br />
Für das Straßenbauprogramm 2009 werden € 130.000 veranschlagt.<br />
zu 6.3<br />
Anbindung Lorcher Straße: Auftragsvergabe Bauarbeiten<br />
Vorlage: GG II/2008/0<strong>827</strong>/1<br />
Für die Errichtung der Anbindung Lorcher Straße wurde seitens der Bauabteilung<br />
eine Ausschreibung ausgearbeitet und ein Vergabefahren im Offenen Verfahren<br />
durchgeführt.<br />
Die Angebotseröffnung fand am 27.05.2008 im Stadtamt <strong>Enns</strong> statt, bei der die rechtmäßig<br />
eingelangten Angebote offiziell geöffnet wurden. Nachstehend werden die Angebotssummen<br />
der Offerte dargestellt:<br />
1. ARGE Lang und Menhofer/Held & Francke, Linz € 1,053.906,84 (inkl. MWst.)<br />
2. Angerlehner € 1,066.286,88<br />
3. Terrag-ASDAG AG € 1,149.366,55<br />
4. Alpine-Mayreder Bau GmbH, Linz € 1,178.374,56<br />
5. Swietelsky € 1,191.045,90<br />
Die Angebote wurden sachlich und rechnerisch überprüft und als richtig befunden.<br />
98
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die Auftragsvergabe<br />
für die Bauarbeiten zur Errichtung der Anbindung Lorcher Straße an die<br />
ARGE Lang und Menhofer/Held & Francke, Linz vorbehaltlich des positiven Ablaufes<br />
des Vergabeverfahrens mit einer Gesamtauftragssumme von € 1,053.906,84<br />
(inkl. MWst.) beschließen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
Wortmeldung:<br />
GR. in Gudrun Troppmann:<br />
Wir haben immer schon die Anbindung an die B1 über die Lorcher Straße kritisiert.<br />
Sie führt mitten durch das Siedlungsgebiet und an Schulen vorbei und in der Folge<br />
enthalte ich mich der Stimme und unterstütze nicht die Auftragsvergabe an den Bauarbeiten<br />
an dieser Straße.<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle mehrheitliche Annahme fest.<br />
GR. in Troppmann und GR. in Alkin enthalten sich der Stimme<br />
Die Finanzierung dieser Baumaßnahme erfolgt über Kanal- und Wasserrücklage.<br />
zu 6.4<br />
Verbindung Lagerhausstraße - Fabrikstraße - Grundsatzbeschluss über die<br />
weitere Vorgangsweise<br />
Vorlage: GG II/2008/0829/1<br />
In der generellen Planung des gemeindeeigenen Verkehrswegenetzes ist auch die<br />
Verlängerung der Lagerhausstraße bis zur Kristeiner Landesstraße im Bereich des<br />
Kreisverkehrs in der Fabrikstraße vorgesehen.<br />
Die Firma C&A beabsichtigt ihren Betrieb in der Fabrikstraße zu erweitern und hat<br />
bereits Gespräche mit den Grundnachbarn durchgeführt. Ein Umwidmungsansuchen<br />
mit den erforderlichen Unterlagen wird demnächst bei der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> eingereicht.<br />
Seitens der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> ist daher zu entscheiden, ob ein Korridor für eine<br />
Verbindung Lagerhausstraße-Fabrikstraße freigehalten werden muss oder nicht.<br />
Für die Beurteilung der Verkehrswirksamkeit der Verbindung wurde vom Büro AXIS<br />
eine Stellungnahme eingeholt, die folgenden Inhalt aufweist:<br />
99
Die geplante B 309 mit Anschluss an die neue B1 stellt eine leistungsfähige Verkehrsverbindung<br />
zwischen dem östlichen Mühlviertel und dem Raum Steyr dar.<br />
Die geplante Verbindungsspange zwischen der L 1402 Kristeiner Straße und der L<br />
568 (ehemalige B1) über die Lagerhausstraße liegt parallel zu dieser Nord-Süd-<br />
Verbindung in ca. 1.000m Entfernung. Diese Verbindungsspange hat nur Aufschlussfunktion<br />
und keine regionale Verbindungsfunktion.<br />
Aufgrund der notwendigen Unterführung der Westbahn in einem mehrgleisigen Bereich<br />
wird das Unterführungsbauwerk technisch schwierig und die gesamte Verbindung<br />
teuer.<br />
Würde man eine Kosten-Nutzen-Rechnung durchführen, müsste man diese geplante<br />
Verbindungsspange schlecht bewerten.<br />
Aus verkehrsplanerischer Sicht wird der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> empfohlen von der<br />
Realisierung dieser Verbindungsspange Abstand zu nehmen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge einen<br />
Grundsatzbeschluss über<br />
a) die Aufrechterhaltung der Verbindungsstraße zwischen Lagerhausstraße und<br />
Fabrikstraße oder<br />
b) die Beendigung der Planungsabsichten der Verbindungsspange<br />
fassen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
Wortmeldung:<br />
Vbgm Harald Weingartner:<br />
Hr. Bürgermeister, meine Damen und Herren des Gemeinderates!<br />
Dieser Beschluss bringt uns jetzt unerforschte Möglichkeiten. Wir haben da draußen<br />
auf dem Gebiet ein hochwertiges Betriebsbaugebiet. Unser Problem ist, dass uns<br />
das Land immer wieder sagt: verwertet zuerst die eigenen Gebiete die ihr gemietet<br />
habt und dann erst neue Gebiete. Ich glaube, dass wir auf diesem Grundstück endlich<br />
einen Schritt weiter kommen.<br />
Mag. in Troppmann:<br />
Ein kleines Problem hab ich schon mit diesen raumplanerischen Ambitionen, weil wir<br />
mit der Ansiedlung der Betriebe Kristein massiv belasten. Die haben jetzt schon<br />
12.000 Fahrzeuge die jeden Tag durchdonnern.<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
100
zu 7<br />
Örtliche Raumplanung, Wasser- und Abfallwirtschaft;<br />
Referent: Vbgm Harald Weingartner<br />
zu 7.1<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes 4<br />
zu 7.1.1<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Einleitung des Verfahrens; Nr. 31 –<br />
Auböck (mit ÖEK-Änderung Nr. 1.14)<br />
Vorlage: GG II/2008/0820/1<br />
Die Fa. Auböck BaugesmbH. hat die Grundstücke 912/1 und 9013/1 vom Land<br />
Oberösterreich erworben. Die Grundflächen im Ausmaß von ca. 14.000 m² befinden<br />
sich nördlich der bestehenden Betriebsstätte entlang der Drosselstraße und sind im<br />
Flächenwidmungsplan als Grünland ausgewiesen.<br />
Die Fa. Auböck beabsichtigt, die gegenständlichen Grundstücken für Lagerzwecke<br />
und Zwischenlagerung von Aushubmaterial zu nutzen und ersucht um eine entsprechende<br />
Umwidmung.<br />
Um die Stimmung der Anrainer im Vorfeld zu erheben wurden die Grundeigentümer<br />
im Umkreis von 50 m (Parteistellung im Bauverfahren) informiert und um eine Stellungnahme<br />
gebeten. Beim Stadtamt <strong>Enns</strong> sind daraufhin 66 Unterschriften gegen die<br />
geplante Umwidmung eingetroffen. Die Einwände beziehen sich in erster Linie auf<br />
Lärm- und Staubbelästigung, aber auch die Verunstaltung des Ortsbildes wird angeführt.<br />
Als weiterer wesentlicher Punkt wird angegeben, dass auch im ÖEK die gegenständliche<br />
Fläche nicht als Bauland vorgesehen ist.<br />
Der Raumplanungsausschuss/Gemeinderat wird daher gebeten, eine Entscheidung<br />
zu treffen, ob<br />
a) das Verfahren nach dem O.ö. Raumordnungsgesetz zur Abänderung eingeleitet<br />
wird.<br />
b) das Verfahren nach dem O.ö. Raumordnungsgesetz zur Abänderung NICHT<br />
eingeleitet wird.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeindrat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge den Antrag<br />
der Fa. Auböck BaugesmbH auf Umwidmung der Grundstücke 912/1 und 913/1 auf<br />
Grund der Nachbareinwendungen ablehnen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
101
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Beilage 14 - Lageplan<br />
zu 7.1.2<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Einleitung des Verfahrens; Nr. 32 -<br />
Gaisberger 3<br />
Vorlage: GG II/2008/0821/1<br />
Herr Josef Gaisberger in 4470 <strong>Enns</strong>, Steyrer Straße 7 hat im November 2007 die<br />
Umwidmung von Teilflächen der als „Erholungsfläche – Dauerkleingärten“ gewidmeten<br />
Grundstücke 1274/26 bis 1274/29 in ein „Gemischtes Baugebiet“ beantragt. Anstelle<br />
der Kleingärten sollten 3 Bauparzellen entstehen.<br />
Auf Grund von Einwänden der Anrainer sowie einer negativen Stellungnahme der Fa.<br />
AXIS Ingenieurleistungen GmbH. bezüglich der unzulänglichen Zufahrt von der Steyrer<br />
Straße hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat in seiner Sitzung am<br />
13.03.2008 einstimmig den Beschluss gefasst, den Umwidmungsantrag abzulehnen.<br />
Mit Eingabe vom 10.04.2008 hat Herr Josef Gaisberger folgendes Ansuchen gestellt:<br />
Betrifft: Wiederaufnahme unseres Umwidmungsverfahrens<br />
Auf Grund von unrichtigen Aussagen der Anrainer, die wir Punkt für Punkt widerlegen<br />
können und Reduzierung auf zwei Parzellen, bitten wir um eine Wiederaufnahme und<br />
positive Erledigung.<br />
Josef Gaisberger<br />
An der Sachlage hat sich gegenüber dem Ablehnungsbeschluss vom März nichts<br />
geändert, außer dass nunmehr anstelle von 3 nur mehr 2 Grundstücke umgewidmet<br />
werden sollen.<br />
Der Raumplanungsausschüsse möge entscheiden, ob ein neuerliches Umwidmungsverfahren<br />
eingeleitet werden soll, oder nicht.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge das Ansuchen<br />
des Herrn Josef Gaisberger auf Umwidmung der Grundstücke 1274/26 bis<br />
1274/28 ablehnen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
102
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 7.1.3<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes 4 - Beschlussfassung; Nr. 29 - Grünzug<br />
9<br />
Vorlage: GG II/2008/0822/1<br />
Im Zuge des Änderungsverfahrens beim Bebauungsplan Nr. 24 Altstadt wurde festgestellt,<br />
dass sich im Bereich zwischen Allee und Teilen der <strong>Enns</strong>er Stadtmauer (als<br />
Grünzug 3 gewidmet) mehrere Gebäude befinden, die in einem Grünzug nicht zulässig<br />
sind.<br />
Es ist Wunsch der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>, dass dieser Bereich nicht verhüttelt wird. Es<br />
sollen jedoch gewisse bauliche Maßnahmen in eingeschränkter Größe, welche der<br />
Gartenpflege dienen (z.B. Gartenhütten zur Einstellung von Gartengeräten) sowie<br />
überdeckte Sitzplätze, erlaubt werden.<br />
Nach Gesprächen mit den Grundeigentümern wurde vereinbart, für diesen Bereich<br />
einen neuen Grünzug (GZ 9) zu schaffen. In diesem Grünzug wird klar definiert, welche<br />
baulichen Maßnahmen (Gebäude, Befestigungen, Anschüttungen etc.) durchgeführt<br />
werden dürfen. Weiters sollen im Bebauungsplan Altstadt Baufluchtlinien festgelegt<br />
werden, die die Lage zulässiger Gebäude definieren. Außerhalb dieser Baufluchtlinien<br />
sollen keine Gebäude, überdeckte Sitzplätze, Carports oder Garagen erlaubt<br />
werden. Durch die Festlegung der Baufluchtlinien wird auch sichergestellt, dass<br />
durch Grundteilungen keine Verhüttelung entsteht. Im Bebauungsplan soll ferner das<br />
max. Ausmaß von Befestigungen (z.B. Wege, Swimmingpools) definiert werden, um<br />
eine weitgehende Erhaltung von Grünflächen sicherzustellen.<br />
Gemäß den Bestimmungen des § 33 Abs. 2 und 3 des Oö Raumordnungsgesetzes,<br />
LGBl. 114/1993, wurden den Planungsträgern sowie jedermann, der ein berechtigtes<br />
Interesse glaubhaft machen konnte, vom 28.04.2008 bis 20.06.2008 Gelegenheit zur<br />
Stellungnahme gegeben.<br />
Bis dato (10.06.2008) sind keine Stellungnahmen eingetroffen<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die 29. Änderung<br />
des Flächenwidmungsplanes Nr. 4 gemäß Plan Nr. AE-29, Proj. Nr. 601 des<br />
Architekturbüros Hinterwirth vom 24.04.2008 als Verordnung beschließen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
103
zu 7.2<br />
Änderung von Bebauungsplänen - Beschlussfassung; Nr. 24 - Altstadt, 2. Auflage<br />
Vorlage: GG II/2008/0823/1<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> beabsichtigt den aus dem Jahr 1988 stammenden Bebauungsplan<br />
Nr. 24 gänzlich zu überarbeiten und ihn durch den Bebauungsplan Nr. 24/<br />
2. Auflage zu ersetzen.<br />
Der Änderungsbereich betrifft die gesamte <strong>Enns</strong>er Altstadt, sowie die unmittelbar<br />
daran angrenzenden Wohngebiete. Im Wesentlichen wird das Planungsgebiet durch<br />
die umgebenden Hauptverkehrsstraßen, im Westen und Süden mit der ehemaligen<br />
B1 (Wiener Straße) und im Norden mit der Westbahn bzw. mit der Mauthausner<br />
Straße und Stadlgasse begrenzt. Im Osten reicht das Planungsgebiet bis zum <strong>Enns</strong>-<br />
Fluss.<br />
Gemäß den Bestimmungen des § 33 Abs. 2 des O.ö. Raumordnungsgesetzes, LGBl.<br />
1/2007 idgF., wurden den in Betracht kommenden Bundesdienststellen, der Landesregierung<br />
und sonstigen Körperschaften öffentlichen Rechts, von denen bekannt ist,<br />
dass ihre Interessen berührt werden, vom 26.02.2007 bis 24.04.2007 Gelegenheit<br />
zur Stellungnahme gegeben.<br />
Vom Amt der O.ö. Landesregierung, Abt. Raumordnung wurde in der Stellungnahme<br />
vom 25.05.2007 folgende Einwände (zusammengefasst) erhoben:<br />
Zu Punkt § 32 (1) 4 – Gebäudehöhen werden ergänzende Systemskizzen empfohlen.<br />
Die Ergänzung der Gebäudehöhen mittels Systemskizzen wurde im Plan vorgenommen.<br />
Im Punkt 32 (2) 8 – Abstellplätze für Kraftfahrzeuge findet sich eine Übereinstimmung:<br />
„Unzulässigkeit der Umnutzung für Wohnzwecke im Bauwich“.<br />
Der Passus „Bestehende Garagen .......... geschlossene Bauweise.“ wurde gestrichen.<br />
Ebenfalls enthält der Punkt 32 (2) 8 – Abstellplätze für Kraftfahrzeuge eine Bestimmung<br />
betreffend Grünzug bzw. die Zulässigkeit von Kfz-Abstellplätzen,<br />
Garagen und Carports auf derartigen Flächen. Diese Festlegungen sind noch<br />
auf einen Widerspruch zum FWP zu überprüfen bzw. wäre hier eine Korrektur<br />
erforderlich.<br />
Eine Korrektur der Satzungen wurde wie folgt vorgenommen: „Im Bereich der Widmung<br />
Grünzug 3 / GZ 3 (gliedernde Grünzüge im Siedlungsgebiet) ist eine Nutzung<br />
als Kfz-Abstellplatz, sowie die Errichtung von Garagen und Carports nur in dafür<br />
ausdrücklich gekennzeichneten Bereichen zulässig.“<br />
104
Eine Übereinstimmung ist im Punkt § 32 (2) 13 – Bestimmungen über Nebengebäude<br />
wird festgestellt: „Nebengebäude über 12 m², mindestens 3 m Abstand<br />
zur Bauplatzgrenze“.<br />
Diese Übereinstimmung ist gewollt und soll beibehalten werden.<br />
Abteilung Straßenerhaltung und –betrieb:<br />
Auf Grund des hohen Verkehrsaufkommens im Stadtbereich werden keine zusätzlichen<br />
Zu- und Abfahrten zur L 568 <strong>Enns</strong>er Straße gestattet. Der Ausschluss<br />
von Weganschlüssen ist daher im BBPl entsprechend der Planzeichenverordnung<br />
frü FWP auf Grundlage des angeschlossenen und ergänzten<br />
Bebauungsplanes ersichtlich zu machen.<br />
Die Eintragung der Ausschlüsse von Weganschlüssen im Bereich der L 568 entsprechend<br />
dem Korrekturplan der Landesstraßenverwaltung wurde vorgenommen, sofern<br />
diese nicht mit bereits bestehenden Zu- und Ausfahrtsrechten im Widerspruch stehen.<br />
Die im BBPL eingetragene Straßenbezeichnung „B1 Wiener Straße“ ist auf<br />
„L568 <strong>Enns</strong>er Straße“ zu ändern.<br />
Wurde im Plan korrigiert.<br />
Die im Kreuzungsbereich L568 <strong>Enns</strong>er / B309 Steyrer Straße errichtete Kreisverkehrsanlage<br />
ist im BBPL darzustellen.<br />
Die Kreisverkehrsanlage muss nicht eingetragen werden, zumal sich diese außerhalb<br />
des eigentlichen Planungsgebietes befindet.<br />
Abteilung Wasserwirthschaft, Grund- und Trinkwasserwirtschaft:<br />
Bei der Errichtung von Bauten und Anlagen innerhalb der Hochwasserlinie ist<br />
das Einvernehmen mit dem Gewässerbezirk Linz bzw. mit dem Hydrographischen<br />
Dienst erforderlich. Ebenso ist eine Überprüfung einer allfälligen wasserrechtlichen<br />
Bewilligung erforderlich.<br />
Folgende Ergänzung der Satzungen wurde vorgenommen:<br />
Sonstige Festlegungen: „Bei der Errichtung von Bauten und Anlagen innerhalb der<br />
Hochwasserlinie (HW 100) ist das Einvernehmen mit dem Gewässerbezirk Linz bzw.<br />
mit dem Hydrographischen Dienst herzustellen. Ebenso ist eine Überprüfung einer<br />
allfälligen wasserrechtlichen Bewilligung erforderlich.“<br />
Vom Bundesdenkmalamt, Landeskonservator für OÖ. wurde in der Stellungnahme<br />
vom 24.04.2007 folgende Einwände (zusammengefasst) erhoben:<br />
105
Für folgende Gebäude (Häuser) ist der Denkmalschutz im BBPL nicht ersichtlich<br />
gemacht: Kaltenbrunner-Gasse 6, Linzer Straße 3, 6, 17, 23 und 24,<br />
Mauthausner Straße 8, Teil der Liegenschaft Schlossgasse 1 und 3, Stiegengasse<br />
10.<br />
Die Ergänzung der angeführten Objekte durch einen dunklen Grauton wurde im Bebauungsplan<br />
durchgeführt.<br />
In der Präambel wird der herausragende kulturhistorische Wert des Altstadtkerns<br />
zu wenig betont. Eine eintsprechende Formulierung hält der Landeskonservator<br />
für angemessen. Besonders auf den hohen Rang der einzelnen Bauten<br />
(Baudenkmäler) und auf die archäologische Relevanz des Stadtkerns der<br />
„ältestens Stadt Österreichs“ sollte in einer Präambel dezidiert hingewiesen<br />
werden.<br />
Folgende Korrektur bzw. Ergänzung der Präambel wurde vorgenommen:<br />
„Das Ziel des Bebauungsplanes Altstadt ist die Ordnung dieses Bereiches nach den<br />
Grundsätzen des OÖ. Raumordnungsgesetzes, unter Beibehaltung der Charakteristik<br />
und des Erscheinungsbildes des alten Stadtkerns von <strong>Enns</strong>. Als älteste Stadt Österreichs<br />
ist bei der Bebauungsplanung insbesondere auf den kulturhistorischen Wert<br />
der einzelnen Baudenkmäler des Altstadtkerns Bedacht zu nehmen und die archäologische<br />
Relevanz des gesamten Stadtkernes (Mittelalterarchäologie) dabei mit zu<br />
berücksichtigen.<br />
Ad Präambel 6: Die Streichung des Passus „zur Erreichung dieses Ziels sind –<br />
bei Bedarf – größere Bauvorhaben aus städtebaulicher Sicht gesondert zu beurteilen<br />
und fachlicher Rat in Form eines Gestaltungsbeirates / Ortsbildbeirates<br />
des Amtes der OÖ. Landesregierung einzuholen.“ wird negativ bewertet. Diese<br />
Option ist bei der Altstadt vom Rang der Stadt <strong>Enns</strong> mit vollem Recht im Bebauungsplan<br />
enthalten und sollte sogar durch einen Passus „und/oder Beiziehung<br />
des Bundesdenkmalamtes“ ergänzt werden.<br />
Dieser Punkt wurde vom Landeskonservator falsch verstanden. Der genannte Passus<br />
soll nicht gestrichen werden, sondern in dieser Form neu hinzukommen. Die seitens<br />
des Bundesdenkmalamtes gewünschte Ergänzung dieses Passus „und/oder<br />
das Bundesdenkmalamt beizuziehen“ wurde eingefügt.<br />
Ad § 32 (1) 2: Nach Erlassung der im § 2a DMSG vorgesehenen Verordnung<br />
wird nur mehr ein Teil der im öffentlichen Eigentum stehenden Bauten „ex lege“<br />
unter Denkmalschutz stehen. Diese § 2a Unterschutzstellung wird im<br />
Grundbuch ersichtlich gemacht und sollte daher auch im Bebauungsplan ersichtlich<br />
gemacht werden. Auf diese bevorstehende Präzisierung des denkmalgeschützten<br />
Bestandes sollte im gegenständlichen Passus bereits hingewiesen<br />
werden.<br />
Der Passus wurde folgendermaßen ergänzt:<br />
Darüber hinaus stehen weitere Denkmäler gem. § 2 Abs. 1 des DMSG unter Denkmalschutz.<br />
Hierbei handelt es sich um Denkmale, welche sich im öffentlichen Eigentum<br />
befinden (im allgemeinen oder überwiegenden Eigentum des Bundes, eines<br />
Landes oder von anderen öffentlich rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Fonds<br />
sowie gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften einschließlich<br />
106
ihrer Einrichtungen). Diese Unterschutzstellung kraft gesetzlicher Vermutung wird<br />
spätestens mit 31.12.2009 durch eine Unterschutzstellung durch Verordnung gemäß<br />
§ 2a DMSG zu ersetzen sein.“<br />
Ad § 32 (11) A-d: Die Formulierung „Erhaltungswürdige alte Umrahmungen ...<br />
dürfen nicht ... verdeckt werden“ wiederspricht einer aus konservatorischen<br />
Gründen möglicherweise gegebenen Notwendigkeit zur Übertünchung von frei<br />
liegenden Steinteilen. Der Passus sollte daher ergänzt werden durch „ausgenommen<br />
bie konservatorischer Notwendigkeit“.<br />
Die Ergänzung des Passus wurde vorgenommen.<br />
Es befinden sich im Planungsgebiet zwei bekannte archäologische Fundzonen.<br />
Die Parzellen 99/1, 100/1, 102, 103 stehen rechtskräftig unter Denkmalschutz.<br />
Auf dem Georgenberg im Anschluss an das Schloss <strong>Enns</strong>egg befindet sich der<br />
antike römische Tempelbezirk von Lauriacum. Für diesen Bereich wird in<br />
nächster Zeit die Stellung unter Denkmalschutz erfolgen.<br />
Die derzeit im BBPL großflächig eingetragenen, eher unübersichtlich dargestellten<br />
bzw. kaum auffindbaren „archäologischen Fund- und Schutzzonen“ aus dem Flächenwidmungsplan<br />
wurden entfernt und durch die Schutzzone vom Bundesdenkmalamt<br />
auf den angeführten Parzellen ersetzt. Der antike römische Tempelbezirk von<br />
Lauriacum wird erst nach dessen Unterschutzstellung im BBPL eingetragen.<br />
Nach Aufnahme der oa. Änderungen im Plan bzw. in den Satzungen wurden gemäß<br />
den Bestimmungen des § 33 Abs. 3 des O.ö. Raumordnungsgesetzes, LGBl. 1/2007<br />
idgF., den Eigentümern aller vom Bebauungsplan Altstadt erfassten Grundstücke<br />
vom 11.07.2007 bis 15.08.2007 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.<br />
Während der Auflagefrist sind folgende Einwendungen beim Stadtamt <strong>Enns</strong><br />
eingelangt:<br />
Nr. 1a<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
.338, 118/1, .789, 118/2, .788<br />
Bahnhofweg 1, Alter Schmidberg 2a<br />
Eigentümer:<br />
Lindinger<br />
Einwand 1:<br />
Es wurde willkürlich eine Baufluchtlinien innerhalb der Grundstücke eingezogen,<br />
die zukünftige Um- und Zubauten massiv behindern kann.<br />
Stellungnahme:<br />
107
Aus Sicht der Stadtplanung sollte im Sinne einer geordneten Siedlungsentwicklung<br />
eine gänzliche Verbauung des Grundstückes vermieden werden. Anstelle von derzeit<br />
nicht eingetragenen bzw. aus dem alten BBPL nicht erkennbaren Baufluchtlinien,<br />
wurden nun die Baufluchtlinien so ausgewiesen, dass entsprechende bauliche Erweiterungsmöglichkeiten<br />
gesichert bleiben. Einer geringfügigen zusätzlichen Ausweitung<br />
der bisher eingetragenen Baufluchtlinien in Richtung der Grünfläche im Innenhofbereich<br />
kann jedoch noch zugestimmt werden.<br />
Angemerkt wird jedoch weiters, dass die bisher gültige „Gruppenbauweise“ - welche<br />
hier nicht eingehalten wurde – entfällt und künftig die „geschlossene Bauweise“ gilt.<br />
Einwand 2:<br />
Aufgrund der Definition „Kerngebiet“ wurden keine Geschossflächen- und<br />
Grundflächenzahlen angegeben.<br />
Wo ist ersichtlich welche Rahmenbedingungen bei den jeweiligen Baufenster<br />
gelten?<br />
Welche maximalen Firsthöhe und Traufhöhen gelten?<br />
Stellungnahme:<br />
Die bisher max. zulässige Geschoßflächenzahl von max. 0.8 wurde ersatzlos gestrichen.<br />
Ebenso gibt es keine Grundflächenzahl und auch keine Trauf- und Firsthöhen.<br />
Das Maß der baulichen Nutzung wird ausschließlich über die Baufluchtlinien und<br />
über die Anzahl der zulässigen (II) Geschosse definiert. Von wo aus die Geschosse<br />
gemessen werden, ist über die Angabe der Himmelsrichtungen dargestellt.<br />
Einwand 3:<br />
Die dargestellten Grundstücksgrenzen entsprechen nicht dem aktuellen Grundbuchsauszug.<br />
Stellungnahme:<br />
Ergänzung des aktuellen Vermessungsstandes. Da ein kleines Grundstück (Parz. Nr.<br />
118/3) zur Liegenschaft mit der Baufläche .340 dazugekommen ist, wurde auch hier<br />
eine geringfügige Anpassung der Baufluchtlinien vorgenommen.<br />
Einwand 4:<br />
Die Ausweisung des Areals als archäologische Schutzzone ist offensichtlich<br />
nicht korrekt.<br />
Stellungnahme:<br />
Im neuen BBPL werden nur noch jene archäologischen Zonen dargestellt, welche<br />
seitens des Bundesdenkmalamtes verbindlich einzutragen sind.<br />
Nr. 1b<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
151<br />
Dr. Renner Straße 4<br />
Eigentümer:<br />
108
Eisenrauch<br />
Einwendung:<br />
Es ist beabsichtigt in den nächsten Jahren den Dachraum auszubauen. Dies<br />
sollte im Bebauungsplan berücksichtigt werden.<br />
Stellungnahme:<br />
Einer Aufzonung von II mit (HB) auf II+DR ostseitig gesehen kann zugestimmt werden.<br />
Es sollte jedoch dafür der Bereich des erdgeschossigen Anbaus im Süden auf<br />
max. I+DR reduziert werden, um eine zusätzliche Sichteinschränkung des unmittelbar<br />
dahinter liegenden Postgebäudes zu vermeiden.<br />
Nr. 2a<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
145/6<br />
Dr. Renner-Straße 16<br />
Eigentümer:<br />
Gurtner/Fechner<br />
Einwendung:<br />
Fr. Gurtner und Hr. Fechner werden als Erben im Verlassenschaftsverfahren<br />
von Fr. Bastetzky eingesetzt. Es ist dabei eine mittige Teilung des Grundstückes<br />
beabsichtigt, um so auch eine verdichtete Bebauung des Grundstückes in<br />
diesem zentrumsnahen Bereich zu ermöglichen.<br />
Im Falle der Teilung ergeben sich relativ schmale Grundstücke. Es wird daher<br />
beantragt die nördliche Baufluchtlinie von derzeit 4 m auf 3 m und die südliche<br />
Baufluchtlinie von 5 m auf 4 m zu reduzieren. Dadurch würde die Bebaubarkeit<br />
deutlich erleichtert werden.<br />
Stellungnahme:<br />
Eine Teilung des Grundstückes unter Einhaltung der offenen Bauweise war bereits<br />
im bisherigen Entwurf möglich. Da die Teilung des Grundstückes nun bereits lagemäßig<br />
fixiert ist, kann dies dementsprechend auch im BBPL dargestellt werden.<br />
Dadurch soll auch eine geringfügige Anpassung der Baufluchtlinien im Bauwich erfolgen,<br />
was seitens der Stadtplanung positiv beurteilt wird. Dies deswegen, da nun<br />
auch verbindlich eine West – Ost Durchsicht erhalten bleibt, woraus sich auch Vorteile<br />
für die dahinter befindliche Liegenschaft (.346/3) ergeben. Der Abstand zur nördlich<br />
gelegenen Liegenschaft reduziert sich zwar geringfügig, da für diese jedoch<br />
ebenfalls ein Abstand von nur 3 m (auf einer Länge von ca. 30 m) festgelegt ist, kann<br />
dem Antrag zugestimmt werden.<br />
Nr. 2b<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
145/3, 145/4, .380<br />
Dr. Renner Str. 30, 36<br />
109
Eigentümer:<br />
Fechner Wolfgang<br />
Einwand 1:<br />
Antrag auf Umwidmung der Grundstücke 145/3, 145/4 und .380 von „gemischtem<br />
Baugebiet“ in „Kerngebiet“. Die Gemeinde ist im Kerngebiet berechtigt,<br />
Baubewilligungen bis 1.500 m² für Geschäftsbauten zu erteilen. Der Vorteil besteht<br />
darin den großflächigen Einzelhandel in die Innenstadt zu forcieren und<br />
nicht außerhalb der Stadt auf die „grüne Wiese“ zu verlagern. Die Widmung als<br />
„Kerngebiet“ ermöglicht derartige Objekte der Nahversorgung im innerstädtischen<br />
Bereich, während für „M“ keine Nachfrage besteht.<br />
Stellungnahme:<br />
Eine Umwidmung der Grundstücke in ein „K“ scheint grundsätzlich denkbar, wenngleich<br />
es dafür neben einer Änderung des FWP auch einer Änderung des ÖEK bedarf.<br />
Dafür ist jedoch ein nachvollziehbares öffentliches Interesse, welches hier derzeit<br />
aufgrund fehlender Planunterlagen eines konkreten Projektes mit Darstellung der<br />
Nutzungs- und Bebauungsabsichten noch nicht gegeben ist. Es wird daher empfohlen,<br />
zunächst die Widmung „M“ – wie derzeit eingetragen – zu belassen.<br />
Einwand 2:<br />
Ebenfalls wird beantragt für die Grundstücke eine dreigeschossige Bebauung<br />
mit Dachgeschoss und mit herausragendem Kellergeschoss (Hanglage) zu ermöglichen.<br />
Weiters soll der Dachausbau mit Gaupen möglich sein. Das öffentliche<br />
Interesse besteht darin, die Innenstadt zu beleben und Wohnmöglichkeiten<br />
für Innenstadtbewohner zu schaffen. Eine maximale Dachhöhe darf nicht<br />
festgelegt werden, da bei Dachausbau möglicherweise durch ein steileres Dach<br />
ein bis zwei Meter mehr Höhe benötigt wird, ohne dass es die Nachbarn im<br />
Sinne der Regelung des § 18 O.Ö.BauTG beeinträchtigen würde.<br />
Weiters wird eine GFZ von 1,6 beantragt, da man - wenn man die gesamte Fläche<br />
innerhalb der Baufluchtlinie bebaut – diese Zahl erreicht.<br />
Stellungnahme:<br />
Eine Anhebung der Geschosse von derzeit KG+II auf KG+III+DG wie auch jene der<br />
GFZ von 0,8 auf 1,6 kann aus städtebaulicher Sicht – ohne konkreten Planunterlagen<br />
aus denen die Auswirkungen auf die Nachbargebäude und auf das Stadtbild ableitbar<br />
sind - nicht zugestimmt werden. Es wird daher vorgeschlagen die mögliche Bebauungshöhe<br />
lediglich durch eine Aufzonung auf eine max. II – geschossige Bebauung<br />
mit ausgebautem Dachraum (DR) - nordseitig gesehen zu ermöglichen. Dies<br />
entspricht auch den umliegenden Bauplätzen. Eine über dieses Maß hinausgehende<br />
Aufzonierung mit etwaiger Anhebung der GFZ wäre im Anlassfall und auf Basis entsprechender<br />
Planunterlagen im Einzelfall zu prüfen.<br />
Es wird vorgeschlagen ansonst diesen Antrag vorerst bis zur Vorlage eines konkreten<br />
Projekt zurückzustellen. Ein Dachausbau in Form von Gaupen ist ebenso wie ein<br />
bis zu 45° steiles Dach und der gewünschte Ausbaus des Kellers ist gemäß den vorliegenden<br />
BBPL-Entwurf zulässig.<br />
Einwand 3:<br />
110
Der Bebauungsplanentwurf weist ein Fehlerneigung betreffend der Grundstücke,<br />
Parz. Nr. 145/4 und 145/3 auf. Die max. Firsthöhe von 276,0 müA soll daher<br />
entfallen.<br />
Stellungnahme:<br />
Bezüglich der angegebenen Firsthöhe von max. 276 müA wird mitgeteilt, dass<br />
sich diese auf einen mittigen Bodenpunkt von ca. 266,00 müA stützt.<br />
4,0 m (EG) plus 3,0 (1.OG) plus 3,0 (Dachraum) ergeben 10 m und werden in der<br />
Bauhöhe – ohne konkreteren Unterlagen - als ausreichend gesehen. Falls genauere<br />
Bodenpunkte zur Verfügung stehen, so wären diese noch zur Neuberechnung zu<br />
übermitteln.<br />
Einwand 4:<br />
Weiters wird beantragt dass an der Altstadtseite der Dr. Renner Straße gleichrangige<br />
Werbeanlagen wie an der äußeren Seite errichtet werden dürfen.<br />
Stellungnahme:<br />
Bezüglich der Werbeanlagen wird mitgeteilt, dass stattgefundene Fehlentwicklungen<br />
nicht dazu dienen weiter fortgesetzt zu werden. Der BBPL sieht klare Vorgaben vor,<br />
welche nicht abgeändert werden sollten.<br />
Nr. 3<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
147/2<br />
Dragoner-Straße 4<br />
Eigentümer:<br />
Leitner, Seeger, Spitzer, Eibersteiner, Lustig<br />
Seitens des Stadtbauamtes wird amtswegig vorgeschlagen, im Bereich des<br />
Parkplatzes eine Überdachung zu ermöglichen. Eine maximale Firsthöhe von 4<br />
m soll eingetragen werden.<br />
Nr. 4<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
.549, 49, 158/3<br />
Schulgraben 2<br />
Eigentümer:<br />
Leeb Roman<br />
Einwand 1:<br />
Antrag zur Ermöglichung eines Zubaues am eigenen Bestandobjekt für Wirtschaftsräume<br />
in Richtung Osten bis zur Stützmauer.<br />
Stellungnahme:<br />
Der Erweiterung der Baufluchtlinie bis zur Stützmauer kann zugestimmt werden.<br />
111
Einwand 2:<br />
Es wird um Eintragung der Gartenhütte aus dem Jahre 1920 im Ausmaß von<br />
3,8 x 4,0 m in den BBPl einzutragen.<br />
Stellungnahme:<br />
Die Gartenhütte wird entsprechend der beigelegten Skizze eingetragen.<br />
Einwand 3:<br />
Die eingezeichnete Erweiterung der Bauflucht auf dem Grundstück Haus Ömer,<br />
Parz. Nr. 158/8, bis zur Grundgrenze der Fam. Leeb soll auf 3 Meter zurückgenommen<br />
werden.<br />
Stellungnahme:<br />
Die Rücknahme der Bauflucht im Bereich des Grundstückes Ömer auf 3 m zur<br />
Grundgrenze ist aus Sicht der Stadtplanung aufgrund der geschlossenen Bauweise<br />
nicht zwingend notwendig, zumal sich daraus auch keine unzumutbaren Nachteile für<br />
das Ehepaar Leeb (Grundeigentümer auch der Parz. Nr. 49) ergeben. Trotzdem soll<br />
die Rücknahme der Bauflucht beim Grundstück Ömer um 3 m von der Grundgrenze<br />
vorgenommen werden.<br />
Einwand 4:<br />
Um wie bisher die schräge Stützmauer zu erhalten und zu pflegen wird um die<br />
Änderung der neu eingezeichneten südöstlichen Bauflucht auf der Parz. Nr.<br />
158/4 im Abstand von 3 Meter zur Grundgrenze erwünscht.<br />
Stellungnahme:<br />
Der Baubestand .529 auf Parz. Nr. 158/4 reicht derzeit bis zur Stützmauer (am Boden).<br />
Eine Weiterführung dieser Bebauungslinie um ca. 10 m in südlicher Richtung<br />
kann daher wie im BBPL – Entwurf vorgesehen weiterhin zugestimmt werden bzw.<br />
wird ein Abstand von 3 m zur Stützmauer nicht als zwingend angesehen. Insbesondere<br />
erscheint auch im Hinblick auf den eigenen Antrag, der Ausdehnung der Bauflucht<br />
bis zur Stützmauer, eine Rücknahme dieser beim Nachbarn etwas ungewöhnlich.<br />
Nr. 7<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
.92<br />
Wiener Straße 6<br />
Eigentümer:<br />
Sieder<br />
Einwand 1:<br />
Die nordwestliche Baufluchtlinie zur Parz. Nr. .91 wurde falsch eingetragen.<br />
112
Stellungnahme:<br />
Der Verlauf der Baufluchtlinie wurde entsprechend dem Grundbesitz berichtigt.<br />
Einwand 2:<br />
Das alte Schlachthaus steht nicht unter Denkmalschutz und hat bereits eine<br />
Höhe wie ein zweigeschossiges Gebäude.<br />
Stellungnahme:<br />
Das alte Schlachthaus wurde aus dem Denkmalschutz farblich herausgenommen,<br />
wobei seitens der Stadtplanung dazu mitgeteilt wird, dass es sich beim dem dunklen<br />
Farbton für denkmalgeschützte Gebäude oder Gebäudeteile um eine generalisierte<br />
Darstellung handelt und grundsätzlich über alle Bauteile der betroffenen Liegenschaft<br />
gelegt wurde.<br />
Einwand 3:<br />
Der Bereich des alten Schlachthauses eignet sich durchaus für eine zweigeschossige<br />
Bebauung und würde in Verbindung mit dem Hof des Nachbargrundstückes<br />
(.94) eine viel bessere Baufläche ergeben, die der geschlossenen<br />
Bebauung des Stadtgebietes auch entsprechen würde.<br />
Stellungnahme:<br />
Die Ermöglichung einer II – geschossigen Bebauung im Bereich des Baubestandes<br />
im Innenhof kann insofern zugestimmt werden, wenn dabei der bestehende Innenhof<br />
von einer Bebauung (ausg. erdgeschossig) frei gehalten wird. Dies auch deswegen,<br />
da im nördlich angrenzenden Baubestand bis ins Erdgeschoss Fensteröffnungen<br />
vorhanden sind.<br />
Nr. 8<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
.155<br />
Stiegengasse 2<br />
Eigentümer:<br />
Haubeneder/Nones<br />
Einwendung:<br />
Antrag auf Änderung der Baufluchtlinien im Bereich des Innenhofes, so wie am<br />
7.8.2007 im Zuge eines Lokalaugenscheines mit Hrn. Weiss (Stadtbauamt) und<br />
Hrn. Hayder (Stadtplaner) besichtigt und besprochen. Dies deswegen, weil die<br />
Gesamtnutzung des Objektes noch nicht exakt feststeht und dadurch die Errichtung<br />
eventueller Zugänge noch ermöglicht werden kann.<br />
Stellungnahme:<br />
Einer geringfügigen Erweiterung der Baufluchtlinien für den Innenhof zur Ermöglichung<br />
einer zweigeschossigen Bebauung für die Zugänge, kann seitens der Stadtplanung<br />
zugestimmt werden. Es sollte jedoch verbindlich eine Firsthöhe von max. 7,0<br />
113
m eingetragen werden, um Beeinträchtigungen der Belichtungsverhältnisse der<br />
Nachbarn zu vermeiden.<br />
Weiters wurde beim Lokalaugeschein festgestellt, dass es sich beim Baubestand im<br />
Innenhof bereits um eine zwei- und dreigeschossige Bebauung handelt. Demzufolge<br />
wurden die Nutzungsschablonen angepasst und die ursprünglich geplante bauliche<br />
Erweiterungsmöglichkeit am östlich gelegenen Nachbargrundstück (.156 Brunner<br />
Otto) wieder zurückgenommen.<br />
Nr. 9<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
.225<br />
Reintalgasse 4<br />
Eigentümer:<br />
Ostermayr<br />
Kein schriftlicher Einwand:<br />
Hr. Ostermayr erkundigt sich am Ortsplanersprechtag über die Änderungen im BBPL<br />
und fragt nach, ob - da eine gelbe Schraffur zwischen seinem Haus auf Baufläche<br />
.225 und dem südlich gelegenen Haus mit der Baufläche .226/2 eingetragen ist –<br />
dennoch an die Grundgrenze angebaut werden kann. Er teilt mit, dass das südlich<br />
gelegene Wohnhaus direkt an die Grundgrenze angebaut ist und keine Öffnungen<br />
auf der Nordseite hat.<br />
Seitens der Stadtplanung wurde am Ortsplanersprechtag mitgeteilt, dass die Schraffur<br />
irrtümlich eingetragen wurde.<br />
Nach nochmaliger Besichtigung wurde jedoch festgestellt, dass am südlich gelegenen<br />
Wohnhaus ab dem 1. OG Fenster nach Norden hin Fensteröffnungen bestehen.<br />
Daher erscheint ein zweigeschossiger Anbau an das südlich gelegene Haus nicht<br />
realistisch.<br />
Es wird daher vorgeschlagen hier doch eine Zurücknahme der Bauflucht insofern<br />
einzutragen, dass lediglich erdgeschossig ein Anbau erfolgen kann.<br />
Nr. 10<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
.45<br />
Linzer Straße 5<br />
Eigentümer:<br />
Schöller<br />
Einwendung:<br />
Spricht sich gegen die Änderung von IH (Innenhof) auf IHn (nicht überbaubarer<br />
Innenhof) aus, da dies zu einer erheblichen Abwertung der Liegenschaft führt.<br />
Sollte die Änderung rechtswirksam werden, wird der Innenhof für die Öffentlichkeit<br />
gesperrt werden.<br />
114
Stellungnahme:<br />
Der gegenständliche Innenhof war bereits im derzeit rechtswirksamen BBPL als<br />
„nicht bebaubar“ mit einer eigens dargestellten anbauverbindlichen Baufluchtlinie<br />
ausgewiesen. Demzufolge hat sich hier gegenüber dem Rechtsstand nichts verändert.<br />
Einer Aufhebung dieser „nicht bebaubaren Innenhofsignatur“ in eine reine „Innenhofsignatur“<br />
kann nur dann zugestimmt werden, wenn seitens des Denkmalsamtes hierfür<br />
eine positive Beurteilung in Aussicht gestellt wird; ansonst Verbleib wie im Entwurf<br />
des BBPL vorgesehen.<br />
Nr. 12<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
.56<br />
Bräuergasse 14<br />
Eigentümer:<br />
Burger<br />
Einwand 1:<br />
Einwand zum neuen Bebauungsplanentwurf der zu sehr auf den Umbau schon<br />
bestehender Objekte, sowie auf die Wahrung des bestehenden Baubestandes<br />
abzielt. Es fehlen weitgehend – obwohl in der Präambel auch auf den Neubau<br />
hingewiesen wird – inhaltliche Rücksichtnahmen für den innerstädtischen<br />
Neubau. Dies ist insofern von Bedeutung, da künftig auch das Wohnen und<br />
Leben im innerstädtischen Bereich gesichert werden soll und sich die Anforderungen<br />
an den Wohnungsstandard erheblich verändert haben und dies ebenfalls<br />
eine neuzeitige Architektur erfordert. Hingewiesen sei beispielsweise auf<br />
Belichtungsflächen, Dachterrassen, Raumhöhe und Parkkonzepte.<br />
Stellungnahme:<br />
Grundsätzlich steht die Wahrung des kulturhistorischen Wertes der einzelnen Baudenkmäler<br />
des Altstadtkernes der Stadt <strong>Enns</strong> im Vordergrund. Neubauten und bauliche<br />
Veränderungen müssen sich insbesondere hinsichtlich der Gebäude- und Dachform,<br />
in Größe und Proportionen, Ausbildung der Wandfläche einschließlich Reliefbildung,<br />
Öffnungen und Gliederung sowie Konstruktionsbild, Oberflächenwirkung und<br />
Farbe in den Ensemblecharakter einfügen. Diese wesentlichen Vorgaben, die sich in<br />
den einzelnen Detailsatzungen niederschlagen, sollen daher – wie beschrieben - unverändert<br />
bleiben. Aus Sicht der Stadtplanung stehen die Satzungen mit einer zweitgemäßen<br />
Bebauung nicht im Widerspruch, sondern bedürfen vielmehr eine entsprechende<br />
Berücksichtigung und einer intensiveren Auseinandersetzung bei den einzelnen<br />
Bauvorhaben mit dem Altstadtthema.<br />
Einwand 2:<br />
Einwände folgender Punkte des Bebauungsplanentwurfes:<br />
- §32 (2) Punkt 11-A b) Formen und Eindeckungen der Dächer. Das Dach ist<br />
in der Regel symmetrisch zur Firstrichtung auszubilden, etc. Diese Regelung<br />
schränkt die innenhofseitige Gestaltungsmöglichkeit der Baukörper<br />
und die damit verbundenen Nutzungsmöglichkeiten extrem ein.<br />
115
- Dachausbau: Aufbauten, Dacheinschnitte und Fenster in geneigten Dachflächen<br />
müssen von der straßenseitigen Fluchten mind. 2,5 m Abstand haben.<br />
Diese Bestimmung schließt straßenseitige Dachaufbauten faktisch<br />
aus. Einzelbreiten von Dachaufbauten und Dacheinschnitten dürfen max.<br />
2,5 m breit sein. Bei einer Breite von 2,5 m ist keine sinnvoll nutzbare Terrasse<br />
oder Loggia möglich. Durch diese Vorgaben ist ebenfalls keinerlei<br />
Spielraum für andere Baukörper, nicht einmal im Innenhofbereich gegeben.<br />
Hier sind zumindest Erleichterungen im Innenhofbereich unbedingt<br />
notwendig.<br />
- §32 (2) 11-A c) bis d) Die Summe aller Vorgaben erlaubt im wesentlichen<br />
nur die Kopie eines bestehenden historischen Objektes aus dem Altstadtbereich.<br />
Es sollte möglich sein, die gewünschte Einfügung in das Ortsbild<br />
auf zeitgemäße Weise zu erreichen, vor allem durch das Volumen des neuen<br />
Baukörpers und durch seine Gestaltungselemente die auch bei Neubauten<br />
vorhanden sind.<br />
Stellungnahme:<br />
Bezüglich dem Abstand von Dacheinschnitten und Aufbauten etc. von mind. 2,5 m<br />
gemessen von der straßenseitigen Flucht wird ergänzend mitgeteilt, dass damit<br />
Gebäude mit straßenseitigen Giebeln gemeint sind. Dieser Abstand gilt demnach<br />
nicht bei straßenseitigen Traufen, wie dies beim gegenständlichen Objekt der Fall<br />
ist.<br />
Seitens der Stadtplanung wird daher – um Missverständnisse zu vermeiden - eine<br />
Satzungsänderung wie folgt vorgeschlagen: „Dachausbau: Der Charakter der geschlossenen<br />
Dachfläche ist grundsätzlich beizubehalten. Aufbauten, Dacheinschnitte<br />
und Fenster auf geneigten Dachflächen müssen von den straßenseitigen<br />
Giebeln mindestens 2,5 m Abstand halten.“<br />
Bezüglich der max. zulässigen Einzelbreite von 2,5 m bei Dachaufbauten wird mitgeteilt,<br />
dass es sich bei Dachterrassen und Loggien grundsätzlich nicht um typische<br />
Dachaufbauten und –einschnitte handelt. In den Satzungen kann jedoch auch<br />
diesbezüglich eine Ergänzung wie folgt aufgenommen werden: „Im Innenhofbereich<br />
sind auch größere Dachterrassenflächen über 2,5 m möglich, sofern dabei<br />
der Charakter der überwiegend geschlossene Dachfläche erhalten bleibt“.<br />
Mit Terrassen und Balkonen (keine Loggien) darf die Baufluchtlinie um bis zu 2 m<br />
überschritten werden. Dies müsste auch hier ausreichend sein.<br />
Bezüglich der in der Beilage eingezeichneten durchlaufenden großzügigen Pergola<br />
bzw. Loggia mit teilweiser Glasdachausführung besteht grundsätzlich kein Einwand,<br />
sofern diese nicht über die Baufluchtlinien hinausragen.<br />
Einwand 3:<br />
Einwand zu den planlichen Inhalten des BBPl: Für einen Teil der Parzelle wurde<br />
im BBPL ein II – geschossiger Baukörper mit nur 30 cm Übermauerung festgelegt.<br />
Die sich daraus ergebende Traufhöhe von 4,0 m EG + 3,5 m OG + 0,3 m DR<br />
= 7,8 m ist grundsätzlich in Ordnung. Die zulässige Übermauerung von nur 30<br />
cm jedoch nicht.<br />
Änderungswunsch: Vorgabe der Traufhöhe – die Höhe der Übermauerung ergibt<br />
sich dann aus den einzelnen Geschosshöhen. Diese Möglichkeit würde<br />
einen sinnvollen Dachausbau in diesem Bereich und eine ruhige durchlaufende<br />
Traufenhöhe entlang der Bäckergasse ermöglichen, da die mögliche Höhe im<br />
116
III – geschossigen südlichen Parzellenbereich nicht unbedingt ausgenützt würde.<br />
Stellungnahme:<br />
Bezüglich der Änderung im nördlichen II – geschossigen Teil mit max. 0,3 m Übermauerung<br />
durch die Angabe einer Traufhöhe von 7,8 m, was eine Übermauerung<br />
von ca. 1,5 m ermöglichen würde, bedarf es aus Sicht der Stadtplanung genauere<br />
Unterlagen und eines Baumassenmodells mit Darstellung sämtlicher Nachbarobjekte<br />
(auch über der Bäckergasse), um die Auswirkungen dieser Maßnahme auf die Nachbargebäude<br />
und auf das Stadtbild ableiten zu können. Ohne konkretere Planunterlagen<br />
kann daher zur Zeit einer Änderung von II auf II + DG nicht zugestimmt werden.<br />
In diesem Zusammenhang wird generell angeregt die Definition der Geschoßhöhen<br />
im Satzungsteil geringfügig zu konkretisieren: „Die Geschosshöhe soll maximal 3,5<br />
m, im Erdgeschoss maximal 4,0 m betragen. Die Baubehörde kann in Sonderfällen<br />
Ausnahmen bewilligen, jedoch darf bei abweichender Geschosshöhe die aus der<br />
angegebenen Geschossanzahl errechenbare maximale Gebäudehöhe (oberste Rohdeckenoberkante)<br />
bei z.B. viergeschossig 14,5 m) nicht überschritten werden. Dies<br />
gilt dort nicht wo Trauf- und Firsthöhen angegeben sind“.<br />
Nr. 13<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
.60/1, .60/2<br />
Bräuergasse 16, Linzer Straße 21<br />
Eigentümer:<br />
Mader<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
.62/1, .62/2<br />
Linzer Str. 23<br />
Eigentümer<br />
Morawetz<br />
Einwendung:<br />
Die Baufläche .60/1 (Mader) würde durch die beabsichtigte Verbauung der Parzelle<br />
.62/1 (Morawetz) mit drei Geschossen schwer beeinträchtigt werden (kein<br />
Lichteinfall, etc.)<br />
Es wäre wesentlich sinnvoller die bestehenden Innenhöfe in ihrem Bestand<br />
weiterhin zu sichern, damit durch solche freie Flächen auch im Stadtkern kleine<br />
Grünzüge erhalten bleiben können und die Wohnqualität verbessert wird.<br />
Mit Hrn. Baudirektor Gurtner fand diesbezüglich eine Besprechung statt, aus<br />
der eine gemeinsame Lösung hervorging, welche in den neuen BBPL mit aufgenommen<br />
werden soll.<br />
Stellungnahme:<br />
Gemäß dem alten BBPL wäre eine II – III geschossige Verbauung des gesamten<br />
Innenhofbereiches zulässig gewesen. Dies wurde im neuen Entwurf insofern abgeändert,<br />
dass der nördliche Bereich jedenfalls von einer Bebauung ausgenommen<br />
bleibt.<br />
117
Die im Zuge einer Besprechung festgelegten zusätzlichen Baubeschränkungen – wie<br />
seitens der Grundeigentümer vorgeschlagen – können seitens der Stadtplanung zugestimmt<br />
werden.<br />
Berechnung der max. Firsthöhe in m.ü.A. im eingeschossigen Bereich: 278,5 m =<br />
Gehsteig = 0,0 des EG + 3,4 = Terrassenoberkante des 1.OG + 1,00 m Geländer =<br />
282,9 m.<br />
Nr. 16<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
.28, .29/2<br />
Linzer Straße 14<br />
Eigentümer:<br />
Stockinger, Thurnher<br />
Einwand 1:<br />
Einwand gegen die Verringerung der Baufluchtlinie auf der Parzelle .29/2 um<br />
ca. 160 m². Diese Fläche war früher mit einem Betriebsgebäude (Schlachthaus)<br />
bebaut, welche im Jahre 1962 niedergerissen und mit einer Mauer zur Straße<br />
und zum Nachbarn hin abgegrenzt wurde. Dieses Grundstück blieb zwar seither<br />
unbebaut, ist aber weiterhin als Baugrund für die Errichtung eines Hauptgebäudes<br />
gewidmet.<br />
Stellungnahme:<br />
Bereits im derzeit rechtswirksamen BBPL sind im gegenständlichen Bereich keine<br />
Baufluchtlinien ausgewiesen und somit auch keine Hauptbebauung möglich, wonach<br />
auch keine Verringerung der Baufluchtlinien vorgenommen wurde.<br />
Eine erneute Ausweisung von Baufluchtlinien ist seitens der Stadtplanung zur Zeit<br />
nicht vorstellbar bzw. kann dem aus städtebaulicher Sicht – ohne konkreten Planunterlagen<br />
aus denen die Auswirkungen auf die Nachbargebäude und auf das Stadtbild<br />
ableitbar sind - nicht zugestimmt werden. Es wird daher vorgeschlagen die beabsichtigte<br />
Bebauungsmöglichkeiten für die gesamte Liegenschaft – wie derzeit eingetragen<br />
– zu belassen. Dies dient auch zum Schutz der Nachbarliegenschaften. Eine<br />
erneute Ausdehnung der Baufluchtlinien wäre im Anlassfall und auf Basis entsprechender<br />
Planunterlagen im Einzelfall zu prüfen. Es wird vorgeschlagen den Antrag<br />
bis zur Vorlage eines konkreten Projektes zurückzustellen<br />
Einwand 2:<br />
Der erdgeschossige Zubau im Norden ist erst 30 Jahre alt und kann daher nicht<br />
unter Denkmalschutz stehen.<br />
Stellungnahme:<br />
Das erdgeschossige Zubau wurde aus dem Denkmalschutz farblich herausgenommen,<br />
wobei seitens der Stadtplanung dazu mitgeteilt wird, dass es sich beim dem<br />
dunklen Farbton für denkmalgeschützte Gebäude oder Gebäudeteile um eine generalisierte<br />
Darstellung handelt und grundsätzlich über alle Bauteile der betroffenen<br />
Liegenschaft gelegt wurde.<br />
118
Nr. 17<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
.33, .35<br />
Kaltenbrunner-Gasse. 1, Hauptplatz 5<br />
Eigentümer:<br />
Haubeneder/Nones<br />
Einwendung:<br />
Antrag auf eine fünfgeschossige Bebauung auf der Parzelle .35, weil bereits<br />
derzeit durch den bestehenden Dachraum - ohne bauliche Änderung der Außenmauer<br />
und der Dachfläche - eine fünfgeschossige Bebauung möglich wäre.<br />
Stellungnahme:<br />
Wie im Zuge eines Lokalaugenscheines festgestellt wurde, handelt es sich beim fünften<br />
Geschoss um ein Dachgeschoss mit zumindest ca. 1,8 m – 3,0 m Übermauerung.<br />
Seitens der Stadtplanung kann daher grundsätzlich einem Ausbau dieses bestehenden<br />
Geschosses zu einem vollwertigen Dachgeschoss, d.h. IV + DG unter Beibehaltung<br />
der derzeitigen Firsthöhe zugestimmt werden. Die Zulässigkeit eines fünften<br />
Vollgeschosses wird – um Folgewirkungen und unnötige Überhöhungen im Ortszentrum<br />
zu vermeiden – nicht empfohlen. Da Richtung Stadtplatz derzeit nur eine Übermauerung<br />
des letzten OG von ca. 1,8 m vorhanden ist, kann per Definition hier auch<br />
ein Dachgeschoss festgelegt werden. Hr. Haubeneder erklärt sich mit dieser Festlegung<br />
im BBPL einverstanden.<br />
Weiters wurde die Innenhofbebauung entsprechend dem tatsächlichen Baubestand<br />
eingetragen und die Nutzungsschablone dahingehend auch korrigiert.<br />
Nr. 20<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
101/2<br />
Stadlgasse 11, 13, 15<br />
Eigentümer:<br />
Höller<br />
Einwendung:<br />
Einwand gegen die Widmungsänderung dass künftig die Flächen als „Erholungsflächen<br />
– Parkanlagen“ ausgewiesen werden, welche jedoch hauptsächlich<br />
für Parkplätze, Garagen und Zufahrten genutzt werden und auch künftig<br />
bauliche Änderungen wie z.B. Garagen, Tiefgaragen, Gebäude für Müllbehälter,<br />
usw. möglich sein sollten.<br />
Stellungnahme:<br />
Es erfolgte keine Änderung in „Erholungsfläche – Parkanlage“ sondern lediglich eine<br />
Anpassung an „nicht bebaubare Flächen außerhalb der Fluchtlinien“. Dies bedeutet,<br />
119
dass hier keine Hauptgebäude zulässig sind. Garagen, Carports, etc. sowie auch<br />
Nebengebäude sich jedoch weiterhin möglich.<br />
Aus Sicht der Stadtplanung sind daher keine Änderungen am BBPL vorzunehmen.<br />
Nr. 21<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
101/3<br />
Stadlgasse 7, 9<br />
Eigentümer:<br />
Voglsam<br />
Einwand 1:<br />
Einwand gegen die Verlegung der Baufluchtlinie direkt an das Gebäude, da<br />
dann keine Möglichkeit mehr besteht Wintergärten oder Terrassenüberdachung<br />
zu errichten. Es wird grundsätzlich die Absicht hinterfragt, alle Baufluchtlinien<br />
fast zwanghaft direkt an den Gebäudeaußenbestand zu verlegen.<br />
Selbst bei bautechnischen Kleinigkeiten wie z.B. Anbauten von Wintergärten<br />
kleineren Ausmaßes käme dies einem Bauverbot gleich.<br />
Stellungnahme:<br />
Aus Sicht der Stadtplanung handelt es bei der gegenständlichen Wohnanlage um ein<br />
abgeschlossenes Bauvorhaben, wonach die Zurücknahme der Baufluchtlinien auf<br />
den tatsächlichen Baubestand auch nachvollziehbar und richtig ist. Bei sämtlichen<br />
umgebenden Flächen außerhalb der Baufluchtlinie handelt es sich um „nicht mit<br />
Hauptgebäuden bebaubare Flächen“. Dies bedeutet, dass hier Garagen, Carports,<br />
etc. sowie die Errichtung von Nebengebäuden gemäß den Satzungen zum BBPL<br />
jedoch weiterhin möglich sind. Richtig ist, dass untergeordnete Anbauten außerhalb<br />
Baufluchtlinien der derzeit nur innerhalb des engeren Altstadtgebietes zulässig sind.<br />
Es wird daher seitens der Stadtplanung eine Ergänzung der Satzungen § 33 (1) 3<br />
Fluchtlinien wie folgt vorgeschlagen: „Untergeordnete Anbauten wie Stiegenhäuser,<br />
Windfänge, erdgeschossige Wintergärten und dergleichen im Ausmaß von max. 20<br />
m² verbauter Fläche sind auch außerhalb der Baufluchtlinien - unter Einhaltung eines<br />
Mindestabstandes von 3 m zu den Straßenfluchtlinien und zu den Nachbargrundgrenzen<br />
– zulässig“.<br />
Einwand 2:<br />
Besonders ungünstig ist dies an der Nordseite des straßenseitigen Objektes<br />
Nr. 7, da hier schon mehrfach die Errichtung eines überdachten Abstellplatzes<br />
(Carport) seitens der Parkplatzeigentümer entlang der bestehenden Freistellplätze<br />
angedacht und konkret überlegt wurde. Gemäß § 6 des OÖ BauTG dürften<br />
dann nur mehr Carports mit einer Gesamtlänge von max. 10 m und einer<br />
Nutzfläche von 50 m² aufgestellt werden, was sicherlich viel zu weinig sein<br />
wird. Daher wird die Verlegung der nördlichen Baufluchtlinie auf einen Mindestabstand<br />
von 6 m zur Gebäudeaußenwand eingefordert. Diese wäre auch<br />
weiters bis auf einen Abstand von 3 m zur Grundgrenze an der Ostseite zu verlängern,<br />
da die Stellplätze bis auf einen schmalen Fußweg an diese Grundgrenze<br />
ragen.<br />
120
Stellungnahme:<br />
Bezüglich Garagen ist unter § 32 (2) 8 folgendes angemerkt bzw. sollen zur Verdeutlichung<br />
einige Ergänzungen vorgenommen werden: Außerhalb dem „engeren Altstadtgebiet“<br />
können Garagen, mit Schutzdächern versehene Abstellplätze und Carports<br />
o innerhalb des Hauptgebäudes untergebracht oder daran angebaut werden,<br />
o innerhalb der Baufluchtlinien errichtet werden,<br />
o außerhalb der Baufluchlinien im Bauwich errichtet werden, müssen jedoch mindestens<br />
1 m von der Nachbargrundgrenze entfernt sein, oder können bei einheitlicher<br />
Gestaltung an der gemeinsamen Grundgrenze zusammengebaut werden,<br />
o oder außerhalb der Baufluchlinien auch im Vorgarten errichtet werden, wobei ein<br />
Abstand von mind. 5 m zur Straßenflucht hin einzuhalten ist.<br />
Die Satzungen sehen keine flächenmäßige Beschränkung für Garagen etc. vor.<br />
Um jedoch weiterhin von Nebengebäudes zu sprechen, sollten die Satzungen noch<br />
dahingehend ergänzt werden, dass „bei Garagen, mit Schutzdächern versehene<br />
Abstellplätze und Carports die Nebengebäudequalifikationen einzuhalten sind“.<br />
Die im Einwand beschriebenen max. 50 m² mit einer Seitenlänge von max. 10 m gelten<br />
demnach nur dann, wenn an die Grundgrenze angebaut wird. Dies könnte jedoch<br />
nur im nördlichen Bereich vorkommen, da hier die derzeitigen Freistellplätze über die<br />
gemeinsame Grundgrenze der benachbarten Wohnanlage verlaufen. Hier wären, um<br />
für den gesamten Bereich Carports oder Garagen zu ermöglichen, sogenannte „Baufluchtlinien<br />
für Nebengebäude (inkl. Garagen) notwendig. Aus Sicht der Stadtplanung<br />
ist dies hier auch vertretbar und sollte dementsprechend im BBPL eingetragen werden.<br />
Einwand 3:<br />
Eintragung der Baufluchtlinie der bestehenden Tiefgaragen.<br />
Stellungnahme:<br />
Nach Diskussion im Raumplanungsausschuss am 18.10.2007 wurden folgende Maßnahmen<br />
durchgeführt:<br />
Darstellung einer zusätzlichen „Baufluchtlinie für Nebengebäude“ im nördlichen Anschluss<br />
an die Gebäudeaußenwand (mind. 6 m) und Erweiterung dieser nach Osten<br />
bis auf 3 m zur Grundgrenze.<br />
Ergänzung der Satzungen, dass „innerhalb der Baufluchtlinien für NG auch Nebengebäude<br />
über 100 m² zulässig sind“.<br />
Nr. 22<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
.1248, 101/4<br />
Stadlgasse 5<br />
Eigentümer:<br />
Sieder<br />
121
Einwendung:<br />
Beim Bebauungsplan wurde nicht berücksichtigt, dass der Altbestand auf der<br />
westlichen Seite mit zwei Geschossen bereits bis an die Grundgrenze reicht.<br />
Um den Mindestabstand von 3 m zum Nachbargrundstück einzuhalten, wurde<br />
vor ca. 8 Jahren der Grundstreifen 101/4 angekauft.<br />
Es wird daher beantragt die Baufluchtlinie entlang der westlichen Grundgrenze<br />
(Baubestand) zu verlegen, da dadurch auch weiterhin noch der gesetzlich vorgeschriebene<br />
Mindestabstand eingehalten werden kann.<br />
Stellungnahme:<br />
Seitens der Stadtplanung wurden für den Entwurf des neuen BBPL die seitlichen<br />
Baufluchtlinien entsprechend dem derzeit rechtswirksamen BBPL übernommen. Aufgrund<br />
der gänzlich zweigeschossigen Bebauung des Grundstückes (inkl. über der<br />
Garage) und der Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstandes,<br />
kann dem Einwand - wie beantragt durch Vergrößerung der Baufluchtlinien nach<br />
Westen – zugestimmt werden.<br />
Nr. 23<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
.641, 281/4<br />
Mauthausner Straße 24<br />
Eigentümer:<br />
Huemer<br />
Einwendung:<br />
Einwand gegen den § 32 (2) 12 „Bestimmungen über Einfriedungen“ auf Grund<br />
des bestehenden und gültigen Bescheides vom Stadtamt <strong>Enns</strong> in dem festgelegt<br />
ist, dass wegen der überhöhten Schallemissionen eine Lärmschutzwand in<br />
der Höhe von 2 m entlang des Grundstückes errichtet werden soll.<br />
Diese Lärmschutzwand wurde von der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> genehmigt und<br />
errichtet.<br />
Stellungnahme:<br />
Empfohlen wird eine Ergänzung der Satzung wie folgt: „Außerhalb des „engeren Altstadtgebietes“<br />
dürfen Einfriedungen entlang der Straßengrundgrenzen eine Höhe<br />
von 1,30 m nicht überschreiten;<br />
ausgenommen davon sind erforderliche Lärmschutzwände bei erhöhten Schallimmissionen<br />
bedingt durch den Verkehrslärm“.<br />
Nach Diskussion im Raumplanungsausschuss vom 18.10.2007 wurde folgende Änderung<br />
der Formulierung vorgenommen: „... ausgenommen davon sind - durch den<br />
Verkehrslärm verursachte – notwendige Lärmschutzwände, die zur Erreichung eines<br />
ausreichenden Lärmschutzes dienen“.<br />
Nr. 24<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
122
281/5<br />
Mauthausner Straße 22<br />
Eigentümer:<br />
Landl<br />
Einwand 1:<br />
Im Bereich der Garage mit Wohnhauseingang und Vorraum wird beantragt für<br />
einen späteren Zeitpunkt einen Zubau in der Höhe zu ermöglichen. Daher wären<br />
im zukünftigen Bebauungsplan die Baufluchtlinien in diesem Bereich - unter<br />
Wahrung des Abstandes von 3 m zur Grundgrenze - zu ergänzen.<br />
Stellungnahme:<br />
Eine Erfassung der bestehenden erdgeschossigen Garage im Norden des Grundstückes<br />
mit Ausweisung von Baufluchtlinien für eine zweigeschossige Bebauung kann<br />
zugestimmt werden. Darüber hinaus wurde auch noch eine geringe Anpassung der<br />
Baufluchtlinien an den Gebäudebestand durchgeführt.<br />
Einwand 2:<br />
Die tatsächliche Grundgrenze (Straßenfluchtlinie) der Parzelle 281/5 entlang<br />
der Mauthausnerstraße verläuft 60 cm außerhalb der Fluchtlinie der bestehenden<br />
Einfriedung. Die planerische Darstellung der Straßenfluchtlinie im Bereich<br />
der Parzelle 281/5 ist im Bebauungsplan nicht korrekt eingetragen und ist entsprechend<br />
zu berichtigen.<br />
Stellungnahme:<br />
Bezüglich der Straßenfluchtlinie wird mitgeteilt, dass diese die Grenze zwischen dem<br />
öffentlichen Grund und dem Privatgrund darstellt. D.h. es ist möglich, dass die Straßenfluchtlinien<br />
mit dem tatsächlichen Straßenverlauf nicht übereinstimmen. Eine Änderung<br />
des BBPL ist daher nicht notwendig.<br />
Einwand 3:<br />
Die gemäß den Satzungen zum Bebauungsplan auf max. 1,30 m begrenzte Höhe<br />
der Einfriedung der Parzelle 281/5 entlang der Mauthausnerstraße sowie<br />
entlang der Grundgrenze zum Schlosspark ist wegen der extremen Umweltbelastung<br />
durch den in beiden Fahrtrichtungen fließenden starken Verkehr keinesfalls<br />
akzeptabel.<br />
Stellungnahme:<br />
Bezüglich der Einfriedungen wird eine Ergänzung der Satzungen wie folgt vorgeschlagen:<br />
„Außerhalb des „engeren Altstadtgebietes“ dürfen Einfriedungen entlang<br />
der Straßengrundgrenzen eine Höhe von 1,30 m nicht überschreiten; ausgenommen<br />
davon sind erforderliche Lärmschutzwände bei erhöhten Schallimmissionen bedingt<br />
durch den Verkehrslärm“.<br />
Bezüglich Lärmschutzwände wurde folgende Änderung der Formulierung in: „... ausgenommen<br />
davon sind - durch den Verkehrslärm verursachte – notwendige Lärmschutzwände,<br />
die zur Erreichung eines ausreichenden Lärmschutzes dienen“ vorgenommen.<br />
123
Nr. 25<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
195/2<br />
Eigentümer:<br />
Kratzmann<br />
Einwendung:<br />
Das Grundstück besteht zu ca. 30 % aus einer Hanglage, der Rest kann als<br />
eben bezeichnet werden. Im derzeit noch rechtswirksamen BBPL ist die Hangfläche<br />
als Grünzug ausgewiesen und dient dazu, dass die Hangfläche von einer<br />
Bebauung ausgeschlossen werden soll.<br />
Im Entwurf zum neuen BBPL wurde die Schutzzone wesentlich vergrößert, wodurch<br />
die nutzbare Fläche des Grundstückes massiv eingeschränkt wird.<br />
Es wird daher der Antrag gestellt, dass die Schutzzone wie in der ursprünglichen<br />
Form belassen wird und nur die Hangfläche einschließt.<br />
Stellungnahme:<br />
Die damalige Grünzugwidmung wurde im Zuge der FWP – Überarbeitung in Bauland<br />
mit Ausweisung einer „Schutzzone in Bauland – Frei- und Grünfläche“ abgeändert.<br />
Diese wurde entsprechend dem Stammplan des BBPL aus dem Jahre 1988 eingetragen.<br />
Übersehenen wurde dabei, dass im Zuge der BBPL AE 04 eine Anpassung<br />
dieser Freifläche vorgenommen wurde, welche in etwa der nun beantragten Fläche<br />
entspricht.<br />
Aus Sicht der Stadtplanung kann einer Änderung des Verlaufes der Freifläche – wie<br />
beantragt - zugestimmt werden, zumal es sich tatsächlich auch um die Grenze zwischen<br />
der ebenen Fläche und dem Beginn der Hangfläche handelt.<br />
Nr. 26<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
206<br />
Eigentümer:<br />
Pineker<br />
Kein schriftlicher Einwand:<br />
Hr. Arch. Pineker erkundigt sich am Ortsplanersprechtag über die Änderungen<br />
im BBPL und beantragt, den Abstand der Baufluchtlinien der Parz. Nr. 206 zum<br />
nördlich angrenzenden Grundstück. Parz. Nr. 210/14 mit Baufläche .505/2 von 8<br />
m auf 5 m zu reduzieren.<br />
Stellungnahme:<br />
Im alten BBPL war ein Abstand von 10 m zum nördlichen Grundstück eingetragen,<br />
welcher im Entwurf auf 8 m reduziert wurde.<br />
124
Einer Reduktion des Abstandes auf 5 m kann jedoch ebenfalls noch zugestimmt werden,<br />
zumal die Baufluchtlinien des nördlichen Grundstückes – bedingt durch den<br />
Baubestand – noch deutlich näher liegen.<br />
In gleicher Weise auch Änderung der Baufluchtlinie der Parz. Nr. 205/1<br />
(Fischlmayr Rudolf) auf 5 m zur nördlichen Grundgrenze<br />
Nr. 27<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
210/15<br />
<strong>Enns</strong>lände 13<br />
Eigentümer:<br />
Debreczy, Gruber<br />
Einwendung:<br />
Es wird ein Antrag auf Aufstockung der bestehenden Gebäude im Bedarfsfall<br />
und im Rahmen der gesetzlichen Auflagen gestellt.<br />
Amtswegig wird seitens des Stadtbauamtes der Antrag gestellt, die Baufluchtlinien<br />
für die Liegenschaft nicht wie beabsichtigt an der Grundgrenze zu belassen,<br />
sondern so auszubilden, dass auch hier künftig der gesetzliche Abstand<br />
eingehalten werden kann.<br />
Stellungnahme:<br />
Beim Baubestand handelt es sich ausschließlich um eingeschossige Gebäude, welche<br />
insbesondere im Norden bis ganz an die Grundgrenzen reichen.<br />
Der BBPL Entwurf sieht eine zweigeschossige Bebauung + DR für die südlichen Teil<br />
der Liegenschaft vor. Der ganz im Norden gelegene Teil ist weiterhin nur erdgeschossig<br />
bebaubar. Demzufolge kann auch eine Aufstockung des Bestandes für einen<br />
Großteil der Liegenschaft durchgeführt werden.<br />
Richtigerweise sollte jedoch der Verlauf der Baufluchtlinien – dort wo möglich – auf<br />
die derzeitigen Gebäudeaußengrenzen zurückgenommen werden, um nicht im Falle<br />
einer Aufstockung plötzlich ein zweigeschossiges Gebäude bis unmittelbar an der<br />
Grundgrenze zu ermöglichen.<br />
Nr. 28<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
211/1<br />
Reintalgasse 28<br />
Eigentümer:<br />
Schausberger<br />
Einwendung:<br />
125
Antrag auf Erweiterung der Baufluchtlinien bis auf 3 m zur südwestlichen<br />
Grundgrenze.<br />
Stellungnahme:<br />
Aus Sicht der Stadtplanung wurden für das betreffende Grundstück, welches ein Flächenausmaß<br />
von über 3.000 m² besitzt, die Baufluchtlinien gegenüber dem Rechtsstand<br />
bereits deutlich vergrößert bzw. wurde zusätzlich eine neues Baufenster an der<br />
Zeltwegstraße geschaffen. Im gegenständlichen Siedlungsraum findet man zum Teil<br />
auch eine villenartige bzw. lockere Bebauungen, welche immer wieder größere<br />
Räume zwischen den einzelnen Baukörpern aufweisen. Eine Reduktion des seitlichen<br />
Bauabstandes auf das gesetzliche Mindestmaß wird daher aus Sicht der Stadtplanung<br />
nicht empfohlen, zumal auch kein konkretes Projekt zur Beurteilung vorliegt.<br />
Es wird daher vorgeschlagen die Bebauungsmöglichkeiten für die gesamte Liegenschaft<br />
nur noch geringfügig auf max. 8 m Abstand zur südwestlichen Grundgrenze zu<br />
vergrößern. Eine darüber hinaus gehende Erweiterung der Baufluchtlinien, wäre<br />
dann im Anlassfall und auf Basis entsprechender Planunterlagen im Einzelfall zu prüfen.<br />
Bei der Beratung im Raumplanungsausschuss am 18.10.2007 wurde darauf hingewiesen,<br />
dass sich auf Teilen der Parz. 211/1 und 213 ein Teich befand, wo höchstwahrscheinlich<br />
keine Baulandeignung gegeben ist. Die Lage des ehem. Teiches soll<br />
ermittelt und dementsprechend die Baufluchtlinien auf der Schausberger- und der<br />
Lackner-Fläche wieder zurückgenommen werden. Grundsätzlich sollte Schausberger<br />
angewiesen werden, die Bebaubarkeit auf seinem Grundstück nachzuweisen.<br />
Nr. 30<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
.264, .265,210/19, 221, 222, 1335/4<br />
Reintalgasse 32, 34<br />
Eigentümer:<br />
Würleitner<br />
Einwand 1:<br />
In näherer Zukunft ist eine Zusammenlegung und geeignete Teilung geplant,<br />
um an der südwestlichen Seite von Parz. 221 ein Wohnobjekt zu errichten. Es<br />
wird ersucht die vorgesehene Baufluchtlinie (gemäß der beiliegenden Skizze)<br />
südostseitig nach Norden geradlinig von ca. 10 m auf 15 m zu verlängern. Der<br />
weitere Verlauf könnte am neuen Eckpunkt geradlinig zur Parzelle 222 fortgesetzt<br />
werden oder sollte zumindest im rechten Winkel einspringen. Diese geringfügige<br />
Erweiterung der Baufluchtlinie verletzt die Objekte der Nachbarschaft<br />
sicherlich nicht. Die Hochwassersicherheit kann im flachen unteren Bereich<br />
durch geringfügige Aufhöhung leicht erreicht werden. Der Hochwasserabfluss<br />
wird durch die Durchlassquerschnitte von Bundesbahn- und Bundesstraßen-<br />
Brücke bestimmt und durch diese Bebauung nicht beeinflusst. Weiters<br />
wird auch der Retentionsraum aufgrund des flachen Auslaufs und der Höhe<br />
der Anschlaglinien praktisch nicht vermindert.<br />
126
Stellungnahme:<br />
Einer Änderung der Baufluchtlinien kann – wie beantragt durch Verlängerung der<br />
beiden Bestandbaufluchtlinien im Nordosten und Südwesten – zugestimmt werden.<br />
Voraussetzung dafür ist jedoch auch eine Zustimmung des Gewässerbezirkes Linz.<br />
Da gemäß den Satzungen zum BBPL bei der Errichtung von Bauten und Anlagen<br />
innerhalb der Hochwasserlinie (HW 100) generell das Einvernehmen mit dem Gewässerbezirk<br />
Linz bzw. mit den Hydrographischen Dienst herzustellen ist und ebenso<br />
eine Überprüfung einer allfälligen bereits erteilten wasserrechtlichen Bewilligung erforderlich<br />
ist, kann die tatsächliche Ausnutzbarkeit der Baufluchtlinien aus Sicht der<br />
Stadtplanung auch erst im Zuge des konkreten Bauverfahren bestimmt werden.<br />
Amtswegig wird vorgeschlagen die „Baufluchtlinien für Nebengebäude“ im Bereich<br />
der Parz. Nr. 1335/4 und Teil 210/19 noch etwas zu vergrößern, da die früher einmal<br />
geplante private Stichstraße nicht mehr errichtet wird.<br />
Einwand 2:<br />
Darüber hinaus wird ersucht die max. Geschosszahl auf der Südostseite (SO)<br />
festzulegen und mit II+DG zu versehen. Das Objekt auf Parzelle 222 weist auf<br />
dieser Seite eine Aufmauerung von ca. 2,30 m auf und fällt daher bereits in die<br />
Kategorie DG.<br />
Stellungnahme:<br />
Die Übermauerung von 2,30 m kann seitens des Stadtplaners nicht nachvollzogen<br />
bzw. festgestellt werden. Beide Gebäude weisen im Nordwesten eine I – Geschossigkeit<br />
ohne Übermauerung auf. Im Südosten ist ebenfalls eine ausschließliche II –<br />
Geschossigkeit ohne Übermauerung mit zum Teil Gaupen vorhanden. In der Nutzungsschablone<br />
wird zusätzlich ein Dachraum mit 120 cm für zulässig erklärt. Aus<br />
Sicht des Stadtplaners wird dies – auch aufgrund des dicht besiedelten Raumes mit<br />
engen Straßenquerschnitten als ausreichend beurteilt.<br />
Es wird daher keine Änderung der Nutzungsschablone vorgenommen<br />
Nr. 32<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
.282, 246/1<br />
Reintalgasse 50<br />
Eigentümer:<br />
Garber<br />
Einwendung:<br />
Antrag auf Erweiterung der Baufluchtlinien bis auf 3 m zur nördlichen Grundgrenze.<br />
Stellungnahme:<br />
Aus Sicht der Stadtplanung ist das für dieses Grundstück eingetragene Baufenster<br />
hinsichtlich des Flächenausmaßes ausreichend, um eine allfällige zusätzliche bauliche<br />
Erweiterung zu ermöglichen.<br />
127
Dieser Stadtteil wurde darüber hinaus erst vor wenigen Jahren zur Gänze überarbeitet<br />
und sollte demnach - auch hinsichtlich des nördlich gelegenen Nachbarn, welcher<br />
auf Basis der rechtswirksamen Baufluchtlinien ein Wohnhaus errichtet und ausgerichtet<br />
hat – unverändert bleiben.<br />
Die kürzlich stattgefundenen baulichen Veränderungen bzw. Erweiterungen am gegenständlichen<br />
Grundstück wurden bebauungsplankonform innerhalb der derzeit<br />
gültigen Baufluchtlinien durchgeführt.<br />
Es sind daher empfohlen im nördlichen Bereich weiterhin lediglich Garagen, Nebengebäude<br />
bzw. untergeordnete Bauten für zulässig zu erklären.<br />
Aufgrund der übermittelten Bauakten zum gegenständlichen Wohnhaus wurde festgestellt,<br />
dass der Baubestand hangseitig geringfügig aus der Baufluchtlinie ragt. Eine<br />
geringfügige Berichtigung der Baufluchtlinien wurde durchgeführt.<br />
Gemäß § 33 Abs. 4 des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 idgF. wurde den<br />
Grundeigentümern, welche innerhalb der Auflagefrist Einwendungen vorgebracht<br />
haben, die Entscheidung des Raumplanungsausschusses vom<br />
18.10.2007 nachweislich zur Kenntnis gebracht und ihnen nochmals bis<br />
14.11.2007 Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben.<br />
Folgende Einwendungen wurden beim Stadtamt <strong>Enns</strong> eingebracht:<br />
Nr. 1a<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
338, 118/1, .789, 118/2, .788<br />
Bahnhofweg 1, Alter Schmidberg 2a<br />
Eigentümer:<br />
Lindinger<br />
Einwand 1 (zusammenfassend):<br />
Für das Wohnhaus Bahnhofweg 1 ist in späterer Folge eine Erweiterung in 3<br />
Richtungen geplant. Es ergibt sich daraus die Forderung nach der Erweiterung<br />
der Bauflucht nach Nordwesten bis zur Grundstücksgrenze der Parz. Nr. 119.<br />
Insbesondere kann nicht ausgeschlossen werden, dass die derzeit zusammengehörenden<br />
Flächen (118/1 und 118/2 samt Bauten) in späterer Folge nicht<br />
wieder getrennt werden. In diesem Fall muss für Parz. Nr. 118/1 eine Zufahrt<br />
und die Möglichkeit der Errichtung einer Garage an der Grundstücksgrenze<br />
gegeben sein.<br />
Stellungnahme:<br />
Die Baufluchtlinien reichen derzeit bereits auf 4 bis 5 m zur Grundgrenze der Parz.<br />
Nr. 119. Einer zusätzlichen Ausdehnung der Baufluchtlinie in nordwestlicher Richtung<br />
kann aus städtebaulicher Sicht nicht mehr zugestimmt werden, zumal sich die gegenständlichen<br />
Bauflächen höhenmäßig um rund 5 m über dem Niveau des nord-<br />
128
westlich angrenzenden Grundstückes (Parz. Nr. 119) befinden. Eine Hauptbebauung<br />
bis an diese Grundgrenze ist daher städtebaulich nicht vertretbar. Wie aus dem<br />
Schreiben des Antragstellers jedoch zu entnehmen ist, ist vielmehr der Wunsch nach<br />
der Errichtung einer Garage an dieser Grundgrenze gemeint. Die Errichtung einer<br />
Garage ist auch außerhalb der Baufluchtlinien direkt an der Grundgrenze möglich,<br />
wonach diesem Wunsch bereits jetzt entsprochen wird<br />
Einwand 2 (zusammenfassend):<br />
Hr. Lindinger geht von der Annahme aus, dass mit der II – geschossigen Bauweise<br />
auch der Ausbau des darüber liegenden Dachraums bzw. die Errichtung<br />
eines Dachgeschosses erlaubt ist.<br />
Stellungnahme:<br />
Bezüglich der Höhenentwicklung sind derzeit II Vollgeschosse für zulässig erklärt.<br />
Der Dachboden kann ausgebaut werden, eine zusätzliche Übermauerung ist jedoch<br />
nicht mehr vorgesehen. Vergleicht man das Grundstück des Hrn. Lindinger mit den<br />
Festlegungen der unmittelbar umgebenden Liegenschaften, so kann aus städtebaulicher<br />
Sicht auch hier eine geringfügige Aufzonung um einen Dachraum auf II + DR<br />
zugestimmt werden<br />
Nr. 2b<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
145/3, 145/4, .380<br />
Alter Schmidberg 7, Dr. Renner Str. 30, 36<br />
Eigentümer:<br />
Fechner<br />
Einwand 1 (zusammenfassend):<br />
Antrag auf Umwidmung der Grundstücke 145/3, 145/4 und .380 von „gemischtem<br />
Baugebiet“ in „Kerngebiet“. Der Verweis in der Stellungnahme auf eine<br />
allfällige spätere Änderung der Flächenwidmung ist nicht ausreichend. Wenn<br />
eine Änderung nach der derzeitigen Sachlage geboten ist, ist es nicht gerechtfertigt<br />
zehn Jahre auf eine spätere Änderung warten zu müssen. Das Bundesverfassungsgesetz<br />
verlangt dass notwendige Änderungen stattfinden, wenn<br />
die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Das ÖEK braucht auch<br />
nicht abgeändert, da der Antrag die Ziele dieses ÖEK unterstützt.<br />
Der Verweis auf eine konkrete Planung ist rechtlich unzutreffend, weil für die<br />
Änderung einer Widmung keinesfalls ein Einreichplan vorliegen muss. Es wäre<br />
absurd, einen Einreichplan für ein konkretes Bauvorhaben zu verlangen, bevor<br />
überhaupt die bebauungsrechtlichen Grundlagen dafür geschaffen sind. Dies<br />
wäre verfrüht und zum Scheitern verurteilt.<br />
Stellungnahme:<br />
Verweis auf die ursprüngliche Stellungnahme, wonach eine Umwidmung der<br />
Grundstücke in ein „K“ grundsätzlich denkbar ist, wenngleich es dafür neben einer<br />
Änderung des FWP auch einer Änderung des ÖEK bedarf. Für die gegenständlichen<br />
Grundstücke ist für den Zeitraum der Gültigkeit des ÖEK ein „M“ festgelegt, eine Än-<br />
129
derung des ÖEK bedarf nun mal ein nachvollziehbares öffentliches Interesse, welches<br />
hier derzeit aufgrund fehlender Planunterlagen eines konkreten Projektes mit<br />
der Darstellung der Nutzungs- und Bebauungsabsichten noch nicht erkennbar ist.<br />
Mit Planunterlagen sind keine Einreichunterlagen gemeint, jeder Investor und Betreiber<br />
hat jedoch seine konkreten Vorstellungen. Diese sind dem Planungsausschuss<br />
und dem Gemeinderat zur Entscheidungsfindung und somit vor einer allfälligen Umwidmung<br />
– im Sinne der sparsamen Grundinanspruchnahme bei Nutzungen jeder Art<br />
sowie die bestmögliche Abstimmung der jeweiligen Widmungen - vorzulegen. Da<br />
weiterhin keine konkreten Verwertungsabsichten, kein Investor und Betreiber bekannt<br />
sind wird empfohlen, zunächst die Widmung „M“ – wie derzeit eingetragen – zu<br />
belassen und im konkreten Einzelfall eine Änderung der Widmung und Bebauungsplanung<br />
zu beschließen.<br />
Einwand 2 (zusammenfassend):<br />
Dreigeschossige Bebauung: Die Zurückstellung des Antrages auf Dreigeschossigkeit<br />
bis zur Vorlage eines konkreten Projektes entspricht nicht den<br />
gesetzlichen Vorgaben. Der BBPL darf des verfassungsgesetzlichen Regeln,<br />
insbesondere dem Gleichheitsgrundsatz nicht widersprechen. Die zugestandene<br />
Aufzonung auf max. II+DR (nordseitig) wäre ein sachlich ungerechtfertigter<br />
Widerspruch, weil gerade die Wohnnutzung südlicher, sonnenseitiger Gebäudeteile<br />
für die Lebensqualität der Bewohner wichtig ist. Konsequenterweise<br />
müsste die GFZ 1,2 lauten, weil der Dachraum zur Baumasse zählt. GFZ 0,8 für<br />
2 Geschosse + GFZ 0,4 für den Dachraumausbau wäre 1,2. Die GFZ hat sich auf<br />
das Verhältnis der Gesamtgeschossfläche zur Fläche des Bauplatzes zu beziehen<br />
und darf daher nicht im Widerspruch zur genehmigten Bebaubarkeit<br />
betreffend der Anzahl der Geschosse stehen. Alleine die Anhebung der GFZ<br />
von 0,8 auf 1,2 würde eine Grundstückswerterhöhung von a. 22 % ergeben.<br />
Folgender Eventualantrag wird gestellt:<br />
• GFZ: 1,2 sowie die Ausbaumöglichkeit des gesamten Dachraumes einschließlich<br />
der Südseite festzulegen, wobei die Berechnung der Geschossanzahl<br />
von II das Kellergeschoss und der ausgebaute Dachraum<br />
nicht mitgezählt werden.<br />
• Firsthöhe: Maßgeblich ist das Ausmaß der Bebaubarkeit, das durch Ungenauigkeiten<br />
der Festlegung der Firsthöhe nicht beeinträchtigt werden darf.<br />
Stellungnahme:<br />
Gerade aus dem Gleichheitsgrundsatz heraus ist eine dreigeschossige Bebauung<br />
nicht mit dem gegebenen Umfeld verträglich. Aus Sicht der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> ist<br />
hier eine max. Aufzonung auf eine II – geschossige Bebauung mit ausgebautem<br />
Dachraum (DR) - nordostseitig gesehen denkbar. Zeigt ein konkretes Projekt Gegenteiliges,<br />
so sind diese Festlegungen im Einzelfall wieder zu überprüfen. Einen Freibrief<br />
für eine dreigeschossige Bebauung sollte es jedenfalls nicht geben. Auch die<br />
Festlegungen der GFZ von 0,8 ist ausreichend, zumal im Nordosten vorrangig Ein-<br />
bis Zweifamilienwohnhäuser mit geringer baulicher Dichte angrenzen. Da die Baufluchtlinien<br />
sehr großzügig gewählt wurden, bleibt ausreihender Gestaltungsspielraum<br />
für eine Bebauung. Eine Erhöhung der GFZ könnte mitunter zu einer unerwünschten<br />
baulichen Dichte in dieser Stadtrandzone führen. Es wird daher auf die<br />
ursprüngliche Stellungnahme verwiesen, wonach weiterhin vorgeschlagen wird, diesen<br />
Antrag vorerst bis zur Vorlage eines konkreten Projekt zurückzustellen.<br />
130
Hinweis: Die Angabe II+DR nordostseitig gesehen bedeutet, dass die Baukörper in<br />
der Nordansicht max. zweigeschossig plus ausgebauten Dachraum in Erscheinung<br />
treten dürfen. Südwestseitig kann daher ebenfalls ein ausgebauter Dachraum sowie<br />
ein zusätzlich ansichtswirksames Kellergeschoss errichtet werden. Sowohl das Kellergeschoss<br />
als auch der Dachraum werden jedoch bei der GFZ anteilsmäßig mit<br />
eingerechnet.<br />
Die Firsthöhe ist ein sehr maßgebliches Instrument zur Höhenbeschränkung von Gebäuden,<br />
insbesondere in Hanglagen. Eine Änderung der festgelegten Firsthöhen ist<br />
daher, da bis dato keine genaueren Bodenpunkte zur Verfügung stehen, nicht zu<br />
empfehlen.<br />
Einwand 3 (zusammenfassend):<br />
Werbeanlagen: Der lapidare Hinweis darauf, dass die bisherigen Werbeanlagen<br />
„Fehlentwicklungen“ waren, entkräftet das Anuschen des Einschreiters nicht,<br />
da dieser aufgrund es Gleichheitsgrundsatzes gleich behandelt werden muss.<br />
Die einseitige Erlaubnis für Werbeanlagen ist eine Verletzung dieses Grundsatzes<br />
Stellungnahme:<br />
Werbeanlagen: Sowohl der rechtswirksame FWP als auch der BBPL sieht klare Vorgaben<br />
bezüglich Werbeanlagen vor, welche nicht mehr abgeändert werden sollten.<br />
Nr. 4<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
.549, 49, 158/3<br />
Schulgraben 02<br />
Eigentümer:<br />
Leeb<br />
Einwand (zusammenfassend):<br />
Der Baubestand .529 auf Parz. Nr. 158/4 reicht derzeit am Boden bis zur Stützmauer.<br />
An der Oberkante der Stützmauer ist jedoch – da diese schräg ausgebildet<br />
ist – ein Abstand von 1,2 m zur Außenwand des Gebäudes gegebne. Lediglich<br />
das Dach liegt auf der Stützmauer auf. Nun stellt sich die Frage, wie<br />
diese Mauer, welche sich im Besitz der Fam. Leeb befindet, gepflegt und saniert<br />
werden soll, wenn bei der Sohle kein Platz ist.<br />
Es wird daher der Antrag gestellt, einen Mindestabstand von 1,5 m bei der<br />
Stützmauersohle einzuräumen. Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, so wird<br />
um Mitteilung ersucht, wie eine eventuelle Sanierung der Mauer erfolgen sollte.<br />
Stellungnahme:<br />
Der Einwand scheint gerechtfertigt, wenngleich der Baubestand der Baufläche .529<br />
bereits auf einer Länge von 20 m an die schräge Mauer angebaut ist.<br />
Die Forderung der Abstandshaltung von 1,5 m - im Falle einer baulichen Erweiterung<br />
des Objektes .529 in südlicher Richtung (auf einer Länge von max. 10 m) – kann daher<br />
aus städtebaulicher Sicht zugestimmt werden. Als Ersatzfläche wäre eine gering-<br />
131
fügige (1,5 m breite) Erweiterung der Baufluchtlinie entlang der derzeitigen westlichen<br />
Gebäudeflucht denkbar.<br />
Nr. 12<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
.56<br />
Bräuergasse 14<br />
Eigentümer<br />
Burger<br />
Einwand (zusammenfassend):<br />
Es wurde der Wunsch geäußert, für den als II – geschossig definierten Bereich<br />
des Innenhofes etwas mehr Gestaltungsspielraum zu erwirken. Es ist daher<br />
verwunderlich, dass eine Aufzonierung von II auf II + DG nur unter der Erstellung<br />
einem Baumassenmodells oder weiteren Planunterlagen möglich ist, da ja<br />
die lt. BBPL Entwurf erlaubten Gebäudehöhen und die Gebäudevolumina dadurch<br />
nicht verändert werden.<br />
Die Änderung von II auf II + DG ist eine rein formale Angelegenheit, da mit der<br />
derzeit maximal möglichen Traufe (4,0 m EG + 3,5 m OG + 0,3 m Übermauerung)<br />
von 7,8 m das Auslangen gefunden wird und dabei die geplante innere<br />
Organisation ermöglicht würde.<br />
Nach Diskussion im Raumplanungsausschuss am 28.11.2007 wird vereinbart, dass<br />
für den Mitteltrakt im Bebauungsplan II + DG mit einer max. Traufenhöhe von 2,80 m<br />
eingetragen wird. Diese Definition soll nur auf der Burgerparzelle eingetragen werden.<br />
Nr. 32<br />
Grundstücke, Anschrift<br />
.282, 246/1<br />
Reintalgasse 50<br />
Eigentümer<br />
Garber<br />
Einwand 1 (zusammenfassend):<br />
Die Liegenschaft liegt im Bereich des Altstadtkernbebauungsplanes, wo überwiegend<br />
die geschlossene oder gekuppelte Bauweise vorherrscht. Beim gegenständlichen<br />
Grundstück werden jedoch Abstände verlangt, die dieser Normierung<br />
nicht entsprechen, sondern über eine offene Bauweise (h/3) hinausgehen.<br />
Ein seitlicher Grenzabstand von 5 m an der Südseite und von 10 m an<br />
der Nordseite ist vorgesehen. Bei sämtlichen süd- und ostseitig anschließenden<br />
Nachbargrundstücken werden 3 m und weniger erlaubt. Aufgrund des<br />
Gleichheitsgrundsatzes ist es nicht zulässig, dass bei der gegenständlichen<br />
Liegenschaft anderen Bebauungsvorschriften gelten, wie bei den umliegenden<br />
Liegenschaften.<br />
132
Stellungnahme:<br />
Der Siedlungsraum Reintal ist ebenso wie der gesamte Altstadtbereich durch unterschiedlichste<br />
Bebauungsstrukturen, Bauweisen, Baudichten und Baualter der Gebäude<br />
geprägt. Der BBPL „Altstadt“ stammt aus dem Jahre 1988. Damals galt für<br />
das gegenständliche Grundstück der Fam. Garber keinerlei Erweiterungsmöglichkeit<br />
in irgend eine Richtung. Im Zuge der Teilüberarbeitung des BBPL für den Bereich<br />
Reintal (AE 16 und 17) im Jahre 2003 wurden die Baufluchtlinien und Bebauungsdichten<br />
neu definiert und nach den städtebaulich vertretbaren Möglichkeiten erweitert.<br />
Die Bebauungsplanung dient zur Sicherung einer zweckmäßigen und geordneten<br />
Bebauung oder zur Erreichung eines möglichst wirksamen Umweltschutzes. Alleine<br />
aus der vorhandenen Bebauungsstruktur ist eine völlige Gleichbehandlung aller<br />
Grundstücke nach der BauO oder BauTG unmöglich. Im Zuge der damaligen Überarbeitung<br />
im Jahre 2003 kamen keinerlei Einwände der Grundeigentümer für den<br />
gegenständlichen Bereich. Für die Liegenschaft des Einschreiters wurden damals die<br />
Baufluchtlinien deutlich nach Norden und Süden hin ausgeweitet. Aufgrund der örtlichen<br />
Situation mit doch sehr beengten räumlichen Verhältnissen, schmalen Straßenquerschnitten<br />
und mit nahe an die Straße heranreichenden Bebauungen, wurden die<br />
Baufluchtlinien entsprechend ausgewiesen. Demnach haben die Nachbarn nun sehr<br />
wohl das Recht, sich auf die rechtswirksamen Baufluchtlinien zu verlassen und dementsprechend<br />
zu bauen bzw. ein Wohnhaus zu situieren und daran auszurichten.<br />
Einwand 2 (zusammenfassend):<br />
Begründet wird der 10 m Abstand damit, weil der nördliche Nachbar sein<br />
Wohnhaus nach dem BBPL in einem Abstand von 5 m situiert hat und offensichtlich<br />
keinen Nachteil hinsichtlich Belichtung, Besonnung der Aussicht haben<br />
sollte. Nach dem Baurecht besteht grundsätzlich für eine Liegenschaft<br />
kein solcher Anspruch und es ich unzulässig, dass die Baubehörde durch ungleiche<br />
Abstandsausweiserungen diesbezügliche Hilfestellung leistet und den<br />
Grundeigentümer dies als Einschränkung hinsichtlich der Bebauung anlastet.<br />
Der Nachbar muss für seine Bedürfnisse auf eigenem Grund selbst sorgen.<br />
Stellungnahme:<br />
Der Aussage, die Erweiterung der Baufluchtlinie bis auf 3 m nach Norden auch damit<br />
zu begründen, dass es kein Recht auf Besonnung, Belichtung oder Aussicht gibt,<br />
entbehrt aus Sicht der Stadtplanung jeglicher weiteren Ergänzung zu diesem Standpunkt.<br />
Einwand 3 (zusammenfassend):<br />
Wir ersuchen daher weiterhin um die Erweiterung der bebaubaren Fläche an<br />
der Nordseite bis auf drei Meter zur Grundgrenze.<br />
Stellungnahme:<br />
Wie in der ursprünglichen Stellungnahme bereits hervorgeht, sind auch außerhalb<br />
der Baufluchtlinien Garagen, Nebengebäude bzw. untergeordnete Bauten zulässig.<br />
Zusammenfassend wird daher weiterhin keine Änderung der festgelegten Baufluchtlinien<br />
vorgeschlagen.<br />
133
OFFENE PUNKTE AUS DER „öffentlichen Auflage“<br />
Nr. 29<br />
Parzelle, Anschrift<br />
.1298<br />
Reintalgasse 30B<br />
Eigentümer<br />
Fenzl<br />
Beantragt wird die Umlegung bzw. Schaffung von „Baufluchtlinien für Nebengebäude“<br />
im seitlichen Bauwich nach links und rechts in Richtung des öffentlichen<br />
Gutes.<br />
Beantragt wird die Einräumung der Möglichkeit der Errichtung eines Windfanges<br />
im Bereich der vorderen Bauflucht.<br />
Änderung der Bauhöhe auf II um die Errichtung eines vollwertigen Obergeschosses<br />
zu ermöglichen.<br />
Im Raumplanungsausschuss am 28.11.2007 wurde vereinbart, dass den Anträgen<br />
zugestimmt wird.<br />
Nr. 14<br />
Parzelle, Anschrift<br />
109, .21<br />
Linzer Str. 26<br />
Eigentümer<br />
Blatterer<br />
Einwand (zusammenfassend):<br />
Antrag auf Aufnahme des bereits errichteten Carports.<br />
Bis zur Entscheidung ob das Carport aufgenommen wird, wird ersucht den Beseitigungsauftrag<br />
aufzuschieben.<br />
Das Grundstück der Familie Blatterer befindet sich im Grünzug zwischen Allee und<br />
Stadtmauer. Im Zuge des Änderungsverfahrens beim Bebauungsplan Nr. 24 Altstadt<br />
wurde festgestellt, dass sich in diesem Bereich mehrere Gebäude befinden, die in<br />
einem Grünzug nicht zulässig sind.<br />
In den letzten Raumplanungsausschuss-Sitzungen wurde über die weitere Vorgangsweise<br />
diskutiert. Es ist Wunsch der politischen Vertretung der Stadt <strong>Enns</strong>, dass<br />
dieser Bereich nicht verhüttelt wird. Es sollen jedoch gewisse bauliche Maßnahmen<br />
134
in eingeschränkter Größe, welche der Gartenpflege dienen (z.B. Gartenhütten zur<br />
Einstellung von Gartengeräten) sowie überdeckte Sitzplätze erlaubt werden.<br />
Die Grundeigentümer wurden am 17.01.2008 zu einer Besprechung ins Stadtamt<br />
<strong>Enns</strong> eingeladen. Dabei wurden die Vorstellungen der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> vorgebracht,<br />
bzw. die Wünsche der Eigentümer entgegengenommen.<br />
Es wurde vereinbart, für diesen Bereich einen neuen Grünzug (GZ 9) zu schaffen. In<br />
diesem Grünzug wird klar definiert, welche baulichen Maßnahmen (Gebäude, Befestigungen,<br />
Anschüttungen etc.) durchgeführt werden dürfen. Weiters sollen im Bebauungsplan<br />
Altstadt Baufluchtlinien festgelegt werden, die die Lage zulässiger Gebäude<br />
definieren. Außerhalb dieser Baufluchtlinien sollen keine Gebäude, überdeckte Sitzplätze,<br />
Carports oder Garagen erlaubt werden. Durch die Festlegung der Baufluchtlinien<br />
wird auch sichergestellt, dass durch Grundteilungen keine Verhüttelung entsteht.<br />
Im Bebauungsplan soll ferner das max. Ausmaß von Befestigungen (z.B. Wege,<br />
Swimmingpools) definiert werden, um eine weitgehende Erhaltung von Grünflächen<br />
sicherzustellen.<br />
Ein Teil der Grundeigentümer hat auf einem Lageplan gekennzeichnet, wo sie ein<br />
Gebäude errichten wollen, bzw. ein Gebäude bereits besteht. Im Bebauungsplan<br />
wurden Baufluchtlinien eingetragen, welche die Bewilligung von Garten- und Gerätehütten<br />
in gewissem Ausmaß zulassen.<br />
Nr. 33<br />
Parzelle, Anschrift<br />
.20<br />
Linzer Str. 28<br />
Eigentümer<br />
Leitner Franz und Brigitte<br />
Dem Raumplanungsausschuss wurde in der Sitzung am 5.3.2008 ein neuerliches<br />
Projekt für das Objekt Linzer Straße 28 vorgelegt.<br />
Zur Verwirklichung des Projektes sollen im Bebauungsplan-Entwurf folgende Änderungen<br />
vorgenommen werden:<br />
• Nebentrakt Flachdachterrasse III<br />
• III+DR möglich<br />
• 2-Geschossige Hofüberbauung<br />
• Erweiterung der Gebäudebreite (Verkleinerung des Hofes)<br />
• Vorgesetzte Glasfassade im Erdgeschoss<br />
Der Raumplanungsausschuss stimmt in seiner Sitzung am 5.3.2008 den Änderungen<br />
mit Ausnahme der Glasfassade zu. Die Errichtung der Glasfassade wird abgelehnt,<br />
weil die Gehsteigbreite nicht eingeschränkt werden soll.<br />
Nr. 34<br />
135
Parzelle, Anschrift<br />
.200<br />
Schloßgasse 13A<br />
Eigentümer<br />
Traunmüller Manfred<br />
Herr Traunmüller Manfred beabsichtigt den Ausbau seines Dachgeschosses für<br />
Wohnzwecke. Auf Grund der Festlegung einer zweigeschossigen Bebauung im Bebauungsplan-Entwurf<br />
bedarf dieses Bauvorhaben einer Änderung auf II+DR. Bemerkt<br />
wird, dass im derzeit rechtswirksamen Bebauungsplan Altstadt auf dieser Baufläche<br />
II+D eingetragen ist.<br />
Gemäß § 33 Abs. 4 des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 wurde den betroffenen<br />
Grundeigentümern und Nachbarn der Plannummern 14, 33 und 34 nochmals<br />
bis 23.05.2008 Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben.<br />
Folgende Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Stadtamt <strong>Enns</strong> eingetroffen:<br />
Dipl.-Ing. Blatterer Dieter, 4470 <strong>Enns</strong>, Linzer Straße 26,<br />
vertreten durch huber ebmer partner Rechtsanwälte GmbH.<br />
4020 Linz, Schillerstraße 12<br />
Einwand 1 (zusammenfassend):<br />
Mit Änderung der Grünzugwidmung (Grünzugdefinition) im Flächenwidmungs-<br />
und Bebauungsplan soll mit den beiden bestehenden Garagen auf Parz. Nr.<br />
110/1 und 110/3 (KG <strong>Enns</strong>) eine nachträgliche Sanierung von Schwarzbauten<br />
erfolgen, die im gegenständlichen „Grünzug 3“ errichtet worden sind.<br />
Stellungnahme:<br />
Die Garage auf Parz. Nr. 110/1 ist mit Zahl Bau 153-9/810-69-Gr vom 25.06.1969<br />
baubehördlich bewilligt. Im Rahmen der Bauverhandlung erfolgten keine Einwände<br />
seitens des Bausachverständigen und/oder der Nachbarn. Die Garage auf Parz. Nr.<br />
110/3 ist mit Zahl Bau-871/62-Gr vom 08.08.1962 baubehördlich bewilligt. Im Rahmen<br />
der Bauverhandlung erfolgten keine Einwände seitens des Bausachverständigen<br />
und/oder der Nachbarn. Demzufolge handelt es sich bei beiden Objekten um<br />
keine Schwarzbauten.<br />
Der Bebauungsplan Nr. 24 stammt aus dem Jahre 1988 (genehmigt mit Bau R –<br />
069003/4 – 1988). In Stammplan aus dem Jahre 1988 sind die gegenständlichen<br />
Grundstücke innerhalb des Stadtgraben als „Grünzug“ ohne jegliche Definition ausgeschieden.<br />
Es war aber gemäß der damaligen Planzeichenverordnungen für Flächenwidmungspläne<br />
(FWP) und Bebauungspläne (BBPL) auch nicht üblich, eine genauere<br />
Definition für eine Grünzugwidmung festzulegen. Im FWP Nr. 2 (genehmigt<br />
136
mit BauR–0697/6–1979 vom 28.12.1979) waren die Grundstücke ebenfalls als<br />
„Grünzug“ ohne jegliche Definition gewidmet. Erst mit Überarbeitung des FWP Nr. 02<br />
bei gleichzeitiger Neuerstellung des derzeit rechtswirksamen FWP Nr. 3 (genehmigt<br />
mit Bau R – P069172/13 – 2002 vom 9.12.2002) wurde auf Forderung der Aufsichtsbehörde<br />
eine Definition für die „Grünzugwidmungen - GZ“ im Gemeindegebiet eingeführt.<br />
Da eine Änderung der Widmungskategorie für diesen Bereich ausgeschlossen<br />
ist, erfolgte auch keine genauere Bestandserfassung der Nutzungen im Stadtgraben.<br />
Als Definition des Grünzuges wurde „gliedernder Grünzug im Siedlungsgebiet“ (GZ<br />
3) festgelegt. Bestimmungsgemäß schließt diese Grünzugdefinition jegliche bauliche<br />
Nutzung und Versiegelung aus.<br />
Erst bei der Gesamtüberarbeitung des Altstadtbebauungsplanes Nr. 24, welcher im<br />
Maßstab 1:1.000 erstellt wird, wurde im Zuge der Grundlagenforschung jedes Grundstück<br />
innerhalb des Planungsgebietes kartiert und die tatsächlichen Nutzungen erhoben.<br />
Im Rahmen dieser detaillierten Bestandserhebung wurde am Grundstück, Parz.<br />
Nr. 109 (KG <strong>Enns</strong>), ein baubehördlich nicht bewilligtes Gebäude (Carport) festgestellt.<br />
Im Zuge dieser Gesamtüberarbeitung wurde aufgrund geänderter gesetzlicher Voraussetzungen<br />
und des mittlerweile erhöhten Nutzungsdruckes im Bereich dieses<br />
Stadtgrabens, auch eine Spezifikation der Grünzugdefinition notwendig. Während vor<br />
über 30 Jahren der gegenständliche Stadtgraben zum Großteil verwildert war, sind<br />
heute die Gärten genutzt und auch gepflegt. Da die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> einer privatgärtnerischer<br />
Nutzung und Pflege des Stadtgrabens durchaus positiv gegenüber<br />
steht, dies jedoch mit der Definition der Grünzug 3 Widmung nicht vereinbar ist, war<br />
eine Änderung und Spezifikation der Grünzugwidmung erforderlich. Um die<br />
Grundstücke besser für eine privatgärtnerische und Freizeitnutzung gestalten zu<br />
können, müssen auch untergeordnete Baulichkeiten für Gerätschaften, Sitzmöglichkeiten,<br />
Befestigungen u. Ä. ermöglicht werden. Gemäß dem Gleichheitsgrundsatz<br />
wurden für sämtliche Grundstücke innerhalb des Planungsgebietes einheitliche Voraussetzungen<br />
dafür geschaffen, um eine rechtlich korrekte und zeitgemäße gärtnerische<br />
Nutzung der Grundstücke zu gewährleisten. Während dessen widersprechen<br />
weiterhin alle andere Bauten, wie z.B. Garagen, Carports und mit Schutzdächern<br />
versehene Abstellplätze, aber auch das Abstellen von Kraftfahrzeugen, Wohnmobile<br />
und dgl. den Zielsetzungen dieser Grünzugwidmung und auch jenen der Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong>. Die beiden in den 60-er Jahren auf den Grundstücken 110/1 und 110/3<br />
(KG <strong>Enns</strong>) errichteten Garagen sind gemäß der damaligen Auslegung des Gesetzes<br />
baubehördlich genehmigt worden und demnach auch weiterhin im Bestand zulässig,<br />
wenngleich diese heute gemäß der aktuellen Grünzugdefinition und Gesetzeslage<br />
nicht mehr zulässig wären. Eine nachträgliche baubehördliche Sanierung des erst<br />
kürzlich errichteten, nicht baubehördlich genehmigten Carports auf der Parz. Nr. 109,<br />
widerspricht daher sowohl den Zielsetzungen der Grünzugwidmung als auch jenen<br />
der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>.<br />
Zusammenfassend handelt es sich bei den bestehenden Garagen auf Parz. Nr.<br />
110/1 und 110/3 um baubehördlich genehmigte Bauten und nicht um eine - im Rahmen<br />
der Überarbeitung des BBPL und der FWP Änderung Nr. 29 – vorgenommene<br />
nachträgliche Sanierung von Schwarzbauten. Für bauliche Anlagen, wie Garten-,<br />
Gerätehütten, etc. erfolgte – um eine entsprechende gärtnerische Nutzung und Freizeitnutzung<br />
der Grundstücke zu ermöglichen – eine nun einheitliche Festlegung in<br />
der Grünzugwidmung. Mit dieser Festlegung erfolgt auch eine nachträgliche Bewilligung<br />
bestehender – mit den Zielen der Stadtgemeinde jedoch vereinbarer – baulicher<br />
Anlagen. Demzufolge ist der Einwand des Einschreiters als unbegründet abzuweisen.<br />
137
Zu 2. Rechtliche Ausführungen:<br />
zu 2.1 Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz<br />
Einwand 2 (zusammenfassend):<br />
Aus dem bisher durchgeführten Verfahren zur Änderung des BBPL ist nicht<br />
ersichtlich, worin die von der Judikatur geforderte sachlicher Rechtfertigung<br />
für eine Änderung des BBPL liegen soll. Planänderungen sich ebenfalls nur bei<br />
Vorhandensein eines ausreichenden Gemeinwohl zulässig ist.<br />
Stellungnahme:<br />
Zielsetzung der FWP- und BBPL-Änderung ist unter Berücksichtigung der Interessen<br />
der Grundeigentümer eine Anpassung der Regelungen innerhalb dieses Grünzuges<br />
an die heutigen Planungsziele der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>. Aufgrund der augenscheinlichen<br />
Änderung in der Nutzungen innerhalb des Stadtgrabens wurde mittels einer<br />
Spezifikation der Grünzugdefinition versucht, die Voraussetzung für eine verstärkte<br />
Freizeitnutzung mit untergeordneten Baulichkeiten für die gärtnerische Nutzung für<br />
zulässig zu erklären. Eine sachliche Rechtfertigung ist dahingehend gegeben, da<br />
künftig neben der Wahrung der stadtstrukturellen Bedeutung des Stadtgrabens<br />
(Stadtklima, Durchlüftung der Innenstadt, Stadtbild, historische Bedeutung) auch die<br />
intensivere Erholungsnutzung der jeweiligen Grundeigentümer ermöglicht wird.<br />
Für die – über die reine Grünzugwidmung in Form einer Grünfläche hinaus – erweiterten<br />
Nutzungsmöglichkeiten dieser Grundstücke im Stadtgraben besteht auch ein<br />
nachvollziehbares öffentliches Interesse. Dazu wird angemerkt, dass gemäß § 36<br />
Abs. (2) des OÖ ROG idgF Flächenwidmungs- und Bebauungspläne geändert werden<br />
können, wenn öffentliche Interessen dafür sprechen oder diese Änderung den<br />
Planungszielen der Gemeinde nicht widerspricht und Interessen Dritter nicht verletzt<br />
werden.<br />
Mit der gegenständlichen Änderung bleiben zum einem die Interessen der Stadtgemeinde<br />
<strong>Enns</strong> an der Erhaltung eines historischen und stadtstrukturell wichtigen<br />
Grünzuges gewahrt, zum anderen wird aber auch verstärkt auf die Bedürfnisse der<br />
Grundbesitzer Rücksicht genommen. Wesentlich erscheint in diesem Zusammenhang<br />
aber auch dass weiterhin der motorisierte Verkehr im Bereich der „Allee“ ausgeschlossen<br />
bleibt und somit auch das Abstellen von Fahrzeugen innerhalb des<br />
Grünzuges unzulässig ist.<br />
Zusammenfassend ist sowohl ein sachliche Rechtfertigung als auch ein nachvollziehbares<br />
öffentliches Interesse an der gegenständlichen FWP – und BBPL Änderung<br />
gegeben, wodurch der Einwand des Einschreiters als unbegründet abzuweisen<br />
ist.<br />
Einwand 3 (zusammenfassend):<br />
Eine BBPL-Änderung die lediglich deshalb vorgenommen wird, um für ein, auf<br />
einem Grundstück im Widerspruch zum geltenden BBPL errichtetes Bauwerk,<br />
eine gehörige Rechtsgrundlage zu schaffen, ist gleichheitswidrig.<br />
Stellungnahme:<br />
Wie bereits erwähnt dient die Änderung zur verbesserten (Aus)Nutzbarkeit der<br />
Grundstücke innerhalb des Stadtgrabens, zur Attraktivierung der Gärten und Hebung<br />
138
der Aufenthaltsqualität für die jeweiligen Grundeigentümer. Für alle Grundstück wurde<br />
daher mit dieser Widmungsänderung die Möglichkeit geschaffen, Nebengebäude<br />
mit ausschließlicher Bedeutung für die gärtnerische Nutzung und/oder für die Erholungsnutzung<br />
(z.B. Garten- und Gerätehütten, überdeckte Sitzplätze, Glashäuser,<br />
etc.) mit einer max. projizierten Dachfläche (inkl. Vordach) von 25 m² sowie einer<br />
maximalen Firsthöhe von 3,0 m zu errichten. Diese zusätzliche Bebauungsmöglichkeit<br />
wird wohl neben dem öffentlichen Interesse auch im Interesse aller privaten<br />
Grundeigentümer sein. Der Einwand des Einschreiters ist daher als nicht zutreffend<br />
zurückzuweisen, zumal diese Regelung für alle Grundstücke innerhalb des Stadtgrabens<br />
- in Relation zur Grundstücksgröße - gilt.<br />
Einwand 4 (zusammenfassend):<br />
Vom verfassungsrechtlich normierten Gleichheitsgrundsatz sind zwei Garagen<br />
auf den Grundstücken 110/1 und 110/3 ausgenommen. Gerade diese Ausnahmegenehmigungen<br />
stellen eine Begünstigung einzelner Bauführer dar, die gesetzlich<br />
unzulässig ist. Anders ist es nicht zu erklären, dass trotz mehrmaliger<br />
Kontaktaufnahme mit den entsprechenden Behörden die baulichen Anlagen<br />
des Antragstellers von der Ausnahmebestimmung im Bebauungsplan nicht<br />
umfasst sind, andererseits jedoch zwei bereits bestehende Garagen Berücksichtigung<br />
gefunden haben. Sollte ein Autoabstellplatz den Zielen der widersprechen,<br />
so hätte sie diesen Maßstab auf alle Grundstücke des Grünzuges<br />
anzuwenden, sodass eine Ausnahmegenehmigung für Garagen grundsätzlich<br />
nicht möglich ist.<br />
Stellungnahme:<br />
Die beiden Garagen wurden in den 60-iger Jahren baubehördlich genehmigt. Seither<br />
und insbesondere auch seit der Ersterstellung des Altstadtbebauungsplanes aus<br />
dem Jahre 1988 wurde im gegenständlichen Bereich keine einzige Garagen mehr<br />
bewilligt, da weder Garagen innerhalb dieses Grünzuges noch der motorisierte Verkehr<br />
generell im Bereich der Allee mit den Zielen der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> vereinbar<br />
waren und sind. Aus zwei „Altlasten“ aus den 60-er Jahren kann keine immerwährende<br />
allgemeine Gültigkeit der Zulässigkeit von Garagen in diesem Bereich abgeleitet<br />
werden. Das Carport des Einschreiters ist baubehördlich bewilligungspflichtig.<br />
Hätte der Bauwerber ordnungsgemäß um eine Baubewilligung angesucht, so wäre<br />
diese weder gemäß der alten noch der neuen Grünzugdefinition genehmigungsfähig<br />
gewesen. Die beiden bestehenden Garagen sind baubehördlich bewilligt und sind<br />
daher nicht wegen der Ausnahme sondern viel mehr zur Klarstellung in die Definition<br />
der Grünzugwidmung und wie folgt aufgenommen worden: „….Die Grünzugwidmung<br />
schließt somit bestimmungsgemäß prinzipiell andere Bauten, wie z.B. Garagen, Carports<br />
und mit Schutzdächern versehene Abstellplätze, etc. aus (ausgenommen davon<br />
sind bereits baubehördlich genehmigte Garagen auf den Grundstücken 110/1<br />
und 110/3 KG <strong>Enns</strong>)“. Die Ausnahme bezieht sich nur darauf, dass die bereits bewilligten<br />
Garagen im Bestand erhalten bleiben dürfen, neue Garagen jedoch ausnahmslos<br />
auf keinem der Grundstücke innerhalb der Grünzugwidmung zulässig sind. Diese<br />
Zielsetzung ist daher für alle Grundstücke gleich und entspricht daher auch dem verfassungsrechtlichen<br />
Gleichheitsgrundsatz. Eine Widersprüchlichkeit in der Formulierung<br />
bzw. eine Änderung der Formulierung erscheint daher nicht notwendig.<br />
139
Zu 2.2 Willkür:<br />
Einwand 5 (zusammenfassend):<br />
Eine Änderung eines BBPL oder FWP ist nur zulässig, wenn gewichtige Gründe<br />
vorliegenden und diese gegenüber dem Bestandsinteresse des planungsbetroffenen<br />
Bürgers überwiegen. Ist dieser Grund nicht ersichtlich, was als Indiz<br />
für Willkür angesehen werden kann, ist die Planungsänderung rechtswidrig.<br />
Stellungnahme:<br />
Gemäß § 36 Abs. (2) des OÖ ROG idgF können Flächenwidmungs- und Bebauungspläne<br />
geändert werden können, wenn öffentliche Interessen dafür sprechen<br />
oder diese Änderung den Planungszielen der Gemeinde nicht widerspricht und Interessen<br />
Dritter nicht verletzt werden. Für die vorliegende Änderung spricht ein maßgebliches<br />
öffentliches Interesse, welches unter 2.1 dieser Stellungnahme bereits ausführlich<br />
beschrieben worden ist. Demzufolge ist auch der Vorwurf der Willkür seitens<br />
des Einschreiters als haltlos zurückzuweisen.<br />
Zu 2.3 Bestandsschutz:<br />
Einwand 6 (zusammenfassend):<br />
Die Behörde hat verkannt, dass bei Änderungen des BBPL grundsätzlich auf<br />
den gesamt gegebenen Bestand Rücksicht zu nehmen ist. So werden z.B. zahlreiche<br />
Bauten der Nachbarn des Antragstellers in die neuen Planungen aufgenommen,<br />
der Baubestand des Antragstellers wird jedoch gänzlich hiervon<br />
ausgeschlossen.<br />
Stellungnahme:<br />
Der Baubestand sowie auch sonstige bauliche Anlagen können nur in soweit berücksichtigt<br />
werden, wenn diese baubehördlich genehmigt oder genehmigungsfähig sind.<br />
Dies ist eben beim gegenständlichen Carport auf dem Grundstück des Einschreiters<br />
nicht möglich.<br />
Einwand 7 (zusammenfassend):<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass das Gebäude des Antragstellers, selbst<br />
wenn diese zurzeit über keine Baugenehmigung verfügen, grundsätzlich nach<br />
§ 30 Abs. 6 des OÖ ROG genehmigungsfähig sind, da alle von dieser Norm geforderten<br />
Anforderungen bei den Bauten des Antragstellers liegen.<br />
Gegendarstellung:<br />
Die alleinige Erfüllung technischer Anforderungen rechtfertigt noch keine baubehördlich<br />
Genehmigung, wenn diese im Widerspruch zu den Zielsetzungen des Bebauungsplanes<br />
und Flächenwidmungsplanes stehen.<br />
Gintenreiter Anna, 4470 <strong>Enns</strong>, Mauthausner Straße 18<br />
vertreten durch Dr. Karl Trindorfer, Rechtsanwalt<br />
140
4470 <strong>Enns</strong>, Hauptplatz 15<br />
Zusammenfassende Stellungnahme der Einschreiterin: Geplant ist die Anhebung<br />
der Geschossanzahl des Mitteltraktes der Baufläche .200, Schlossgasse<br />
13a, von derzeit II auf II+DR. Als Nachbarin dieser Liegenschaft spricht sich Fr.<br />
Gintenreiter gegen diese Änderung des Bebauungsplanes aus.<br />
Einwand 1 (zusammenfassend):<br />
Fr. Gintenreiter ist Eigentümerin der Liegenschaft Mauthausner Str. 18 (Parz.<br />
Nr. 93 mit der Baufläche .199, KG <strong>Enns</strong>). Südlich bzw. südöstlich an Ihre Liegenschaft<br />
angrenzend befindet sich das beeinspruchte Wohnhaus, Mauthausner<br />
Str. 13a (Parz. Nr. 91/1 mit Baufläche .200, KG <strong>Enns</strong>) des Hrn. Traunmüller.<br />
Dieses Gebäude grenzt mit seinen Hausmauern sowohl direkt an die westliche<br />
Grundgrenze (Baufläche .198, Fam. Handlgruber) als auch im Norden direkt an<br />
die Grundgrenze der Liegenschaft der Einschreiterin. Der Baubestand der<br />
Einschreiterin befindet sich jedoch zum Wohnhaus des Hrn. Traunmüller etwas<br />
zurückversetzt, wonach beide Wohnobjekte nicht direkt an einander angebaut<br />
sind.<br />
Die beabsichtigte Änderung des BBPL würde es zwangsläufig mit sich bringen,<br />
dass der Eigentümer der Liegenschaft Traunmüller Arbeiten an der nördlich<br />
gelegenen Außenfassade nur über die Liegenschaft der Einschreiterin durchführen<br />
kann. Dadurch wäre von vornherein eine konfliktträchtige Situation geschaffen,<br />
die möglicherweise zu dauernden nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen<br />
vor Gericht führen könnte. Die Änderung des BBPL liegt daher ausschließlich<br />
im Interesse des Grundnachbarn Hrn. Traunmüller, was nicht Sinn<br />
und Zweck einer solchen BBPL Änderung sein kann. Eine Änderung des BBPL<br />
und des FWP ist nur dann statthaft, wenn diese nicht dem ausschließlichen<br />
Interesse einer Einzelperson dient, sondern im öffentlichen Interesse steht.<br />
Stellungnahme:<br />
Im gesamten Altstadtbebauungsplan gilt innerhalb der <strong>Enns</strong>er Stadtmauer die „geschlossene<br />
Bauweise“. Gemäß OÖ Raumordnungsgesetz (ROG) ist unter einer geschlossenen<br />
Bauweise zu verstehen, wenn straßenseitig von Nachbargrundgrenze<br />
zu Nachbargrundgrenze fortlaufend gebaut werden muss, sofern das Oö. Bautechnikgesetz<br />
nicht Ausnahmen zulässt. Der Anbau an die Grundgrenzen kommt in der<br />
<strong>Enns</strong>er Altstadt bei beinahe jedem Grundstück vor und entspricht auch der Historie<br />
der Bebauungsstruktur der ältesten Stadt Österreichs. Die Verhinderung von Baumaßnahmen<br />
an Gebäuden die an der Grundgrenze situiert sind, wäre daher einem<br />
massiven Widerspruch am öffentlichen Interesse gleichzusetzen und kann daher aus<br />
Sicht der Stadt <strong>Enns</strong> keinesfalls zugestimmt werden. Ergänzend wird festgehalten,<br />
dass auch das Haus der Einschreiterin sowohl im Norden als auch im Süden direkt<br />
an die Grundgrenze gebaut ist und es somit auch die Nutzung der Nachbarliegenschaften<br />
bedarf, um Arbeiten an der Außenfassade durchführen zu können.<br />
Gemäß § 36 Abs. (2) des OÖ ROG idgF können Flächenwidmungs- und Bebauungspläne<br />
geändert werden, wenn öffentliche Interessen dafür sprechen oder diese<br />
Änderung den Planungszielen der Gemeinde nicht widerspricht und Interessen Dritter<br />
nicht verletzt werden. Die gegenständliche Änderung des Bebauungsplanes im<br />
Bereich der Liegenschaft Traunmüller wurde im Rahmen der Gesamtüberarbeitung<br />
des Stammplanes des Altstadtbebauungsplanes aus dem Jahre 1988 durchgeführt.<br />
Für diese Gesamtüberarbeitung des Bebauungsplanes besteht sehr wohl ein maß-<br />
141
gebliches öffentliches Interesse an der weiteren Gewährleistung einer zweckmäßigen,<br />
geordneten und zeitgemäßen Bebauung sowie an der Erhaltung, Gestaltung<br />
und insbesondere auch baulichen Weiterentwicklung der historischen <strong>Enns</strong>er Altstadt.<br />
Für den gesamten Planungsraum wurden für die ansässige Bevölkerung - unter<br />
bestmöglicher Abstimmung der Widmungen und Nutzungen – einheitliche, gerechte<br />
und altstadtadäquate Bestimmungen hinsichtlich der Bebauung und Ausnutzbarkeit<br />
der Grundstücke und deren äußeren Gestaltung ausgearbeitet. Die vorliegende<br />
Gesamtüberarbeitung des Bebauungsplanes widerspricht weder den Raumordnungszielen<br />
und -grundsätzen des OÖ ROG idgF noch den Planungszielen des<br />
Entwicklungskonzeptes der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong>. Weiters werden die Interessen<br />
Dritter nicht verletzt wonach zusammenfassend der Einwand der Einschreiterin als<br />
unbegründet abzuweisen ist.<br />
Einwand 2 (zusammenfassend):<br />
Die Einschreiterin spricht sich gegen eine Anhebung der Geschossanzahl der<br />
Baufläche .200 von II auf II+DR aus. Diese gestattete Erhöhung würde zwangsläufig<br />
auch zu einer Erhöhung der Geschoßzahl führen und dadurch wieder<br />
zwingend die Inanspruchnahme der Liegenschaft der Einschreiterin bewirken.<br />
Stellungnahme:<br />
Korrekter Weise erfolgte keine Anhebung der Geschossanzahl von II auf II+DR<br />
(Dachraum), sondern vielmehr eine Reduktion von derzeit II+DG (Dachgeschoss) auf<br />
ein II+DR, da bis zur Rechtskraft des in Überarbeitung befindlichen BBPL noch immer<br />
die BBPL Änderung Nr. 3 zum Stammplan aus dem Jahre 1988 Gültigkeit hat.<br />
Hier war damals für den gegenständlichen Mitteltrakt (Baufläche .200) eine zweigeschossige<br />
Bebauung plus ein zusätzliches ausgebautes Dachgeschoss festgelegt<br />
worden. Erst im Rahmen der Gesamtüberarbeitung des BBPL wurde aufgrund der<br />
Innenlage eine Reduktion auf II Geschosse vorgeschlagen. Auf Ansuchen des<br />
Grundeigentümers und darauf hin erfolgter Einzelbeurteilung, konnte schlussendlich<br />
einem zusätzlichen ausgebautem Dachraum - angepasst an den westlich anschließenden<br />
Baubestand auf Baufläche .198 der Fam. Handlgruber - als städtebaulich<br />
verträglich zugestimmt werden. Eine erneute Rücknahme der Geschossanzahl wird<br />
daher nicht empfohlen bzw. wird ein II+DR für den Mitteltrakt der Baufläche .200 weiterhin<br />
als positiv beurteilt.<br />
Einwand 3 (zusammenfassend):<br />
Es wird weiters gleich jetzt vorgebracht, dass sich die Einschreiterin gegen die<br />
offenbar beabsichtigten Baumaßnahmen des Hrn. Traunmüller auf der Baufläche<br />
.200 entlang der Nordseite des Hauses ausspricht. Geplant ist die Anbringung<br />
einer Wärmedämmung an der Nordseite, was mindestens in einer Breite<br />
von 20 cm Grundflächen der Einschreiterin benötigen würde. Zu einer solchen<br />
Grundabtretung ist die Einschreiterin keinesfalls bereit, da die Isolierung nach<br />
technischen Gegebenheiten auch an der Innenseite des Hauses angebracht<br />
werden kann.<br />
Stellungnahme:<br />
Die seitens der Einschreiterin erwähnte Isolierung der Außenfassade des Wohnhauses<br />
des Hrn. Traunmüller ist nicht bebauungsplanrelevant und hat daher keinen Einfluss<br />
auf das laufende Verfahren zur gegenständlichen Gesamtüberarbeitung des<br />
Bebauungsplanes Nr. 24, „Altstadt“, 2. Auflage.<br />
142
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge die Änderung<br />
des Bebauungsplans Nr. 24 Altstadt, 2. Auflage, gemäß Plan Nr. 24/E-08 des<br />
Architekturbüros Hinterwirth vom 24.04.2008 als Verordnung beschließen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 8<br />
Land- und Forstwirtschaft sowie Friedhofsangelegenheiten;<br />
Referent: STR Franz Groschupfer<br />
zu 8.1<br />
Erhöhung der Pauschale für die künstliche Besamung von Rindern<br />
Vorlage: GG I/2008/0905/1<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> leistet aufgrund der Bestimmungen des Oö Tierzuchtgesetzes<br />
für die künstliche Besamung von Rindern einen Gemeindezuschuss in der Höhe<br />
von € 5,81. Dieser Zuschuss wurde seit Jahren nicht mehr angehoben. In der Zeit<br />
von September 2005 bis Jänner 2008 wurden insgesamt 63 Leistungen subventioniert.<br />
Der Tierarzt Dr. Födermayr ersucht nunmehr die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> diesen<br />
Betrag zu erhöhen.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge den Zuschuss<br />
für die künstliche Besamung von Rindern ab 01.01.2009 auf € 7,50 erhöhen.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 9<br />
Wirtschaftsangelegenheiten;<br />
Referent: STR Wolfgang Gruber<br />
zu 9.1<br />
Wirtschaftsförderung infolge Betriebsansiedlung - Petra Braunstein (Friseur<br />
am Platz)<br />
Vorlage: GG I/2008/0908/1<br />
143
Frau Petra Braunstein, Inhaberin von „Friseur am Platz“, hat um Gewährung einer<br />
Wirtschaftsförderung infolge Betriebsansiedlung im Gemeindegebiet <strong>Enns</strong> gemäß<br />
Punkt II.A der „Richtlinien für Förderung der Wirtschaft in <strong>Enns</strong>“ vom 13.10.2006 angesucht.<br />
Die Antragstellerin hat am 01.01.2007 das Geschäft Ihres Vaters, Herrn Edwin Niedermaier,<br />
übernommen und komplett renoviert. Bereits im Vorjahr hat Frau Braunstein<br />
um eine Wirtschaftsförderung infolge Betriebsansiedlung ersucht, diese wurde<br />
aber mit der Begründung, dass es sich um keine Betriebsneugründung sondern um<br />
die Übernahme eines bestehenden Betriebes im Gemeindegebiet handle, abgelehnt.<br />
Am 01.01.2008 übernahm Frau Braunstein nun auch das Friseurgeschäft ihres Onkels,<br />
Herrn Albert Niedermaier, in der Hanusch-Straße 31. Auch dieses Geschäftslokal<br />
wurde von Frau Braunstein komplett renoviert.<br />
Frau Petra Braunstein beschäftigt derzeit am Standort Hauptplatz 3 Mitarbeiterinnen<br />
(davon 1 Lehrling im letzten Lehrjahr) und am Standort Hanusch-Straße 4 Mitarbeiterinnen<br />
(davon 1 Lehrling). Im Herbst 2008 werden insgesamt 3 neue Lehrlinge aufgenommen.<br />
Bemerkt wird, dass aufgrund dieser Mitarbeiteranzahl die Förderung für Kleinbetriebe<br />
in <strong>Enns</strong> (bis zu 5 Mitarbeiter) nicht in Anspruch genommen werden kann.<br />
Frau Braunstein hat nun mit Ansuchen vom 23.04.2008 neuerlich um Gewährung<br />
einer Wirtschaftsförderung infolge Betriebsansiedlung angesucht.<br />
Für das Geschäftslokal am Hauptplatz wurde für das Jahr 2007 ein Kommunalsteuerbetrag<br />
in der Höhe von EUR 748,38 an die Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> überwiesen. Dies<br />
würde einer Wirtschaftsförderung bei Betriebsansiedlung in der Höhe von ca. EUR<br />
250,- bis EUR 300,- jährlich (max. 3 Jahre hindurch) entsprechen.<br />
Da es sich neuerlich um eine Betriebsübernahme handelt und eine Rückerstattung<br />
der Kommunalsteuer laut den bestehenden Richtlinien für die Förderung der Wirtschaft<br />
in <strong>Enns</strong> nur für Betriebsansiedelungen gewährt wird, muss der Antrag auf<br />
Rückerstattung von 33,3 % der Kommunalsteuer auf Empfehlung des zuständigen<br />
Ausschusses abgelehnt werden.<br />
Aufgrund der beiden Geschäftsübernahmen innerhalb der Familie und der damit verbundenen<br />
kompletten Renovierung der beiden Geschäftsräumlichkeiten soll jedoch<br />
eine Sonder-Wirtschaftsförderung (ohne Präjudiz) gewährt werden.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge auf Empfehlung<br />
des Wirtschaftsausschusses beschließen, der Firma Petra Braunstein mit dem<br />
Standort 4470 <strong>Enns</strong>, Hanusch-Straße 31, eine Sonder-Wirtschaftsförderung in Form<br />
einer jährlichen Zahlung von EUR 300,00 (3 Jahre hindurch) gewähren.<br />
Die Auszahlung soll in den Jahren 2009, 2010 und 2011 erfolgen. Die Bedeckung<br />
erfolgt aus dem Ansatz 1/782000-755030 „Wirtschaftspolitische Maßnahmen“.<br />
Beratung<br />
144
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 9.2<br />
Ansuchen auf Förderung von Kleinbetrieben in <strong>Enns</strong> in Zusammenarbeit mit<br />
der TSE GmbH<br />
Vorlage: GG I/2008/0911/1<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> hat in seiner Sitzung am 13.03.2008<br />
„Richtlinien für Förderung von Kleinbetrieben in <strong>Enns</strong>“ beschlossen. Der für die Inkraftsetzung<br />
dieser Richtlinien erforderliche positive Beschluss durch die Gesellschafter<br />
der TSE GmbH wurde in der Sitzung vom 27.05.2008 herbeigeführt.<br />
Die Förderung für Kleinbetriebe im Gemeindegebiet von <strong>Enns</strong> mit max. 5 Mitarbeiter<br />
beinhaltet einen Beratungsscheck für eine 10-Stunden-Tätigkeit durch die TSE<br />
GmbH und muss schriftlich bei der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> beantragt werden. Jedes<br />
Ansuchen muss im zuständigen Kollegialorgan behandelt werden.<br />
Die Inhaberin der Firma „Nails and Sun“, Frau Manuela Baumgartner, hat mit<br />
Schreiben vom 17.03.2008 um die Inanspruchnahme eines Beratungsschecks angesucht.<br />
Das Geschäftslokal in der Linzer Straße 7 wurde im März d. J. eröffnet. Neben<br />
Nageldesign und Klangschalenmassage wird auch eine Therapie zur Körperumfangreduktion<br />
angeboten.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge auf Empfehlung<br />
des Wirtschaftsausschusses beschließen, dass der Firma „Nails and Sun“ Inh.<br />
Manuela Baumgartner, ein Beratungsscheck im Umfang einer 10-Stunden-Tätigkeit<br />
durch die TSE GmbH zur Verfügung gestellt wird.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
zu 9.3<br />
Wirtschaftsförderung für 2007; Lehrlingsförderung - Fa. Eisenbeiss GmbH<br />
Vorlage: GG I/2008/0912/1<br />
Die Fa. Eisenbeiss GmbH mit Firmensitz in <strong>Enns</strong>, Lauriacumstraße 2, hat um Ge-<br />
145
währung einer Wirtschaftsförderung für die Beschäftigung von insgesamt 27 Lehrlingen<br />
im Jahr 2007 gemäß Punkt II.C der „Richtlinien für Förderung der Wirtschaft<br />
in <strong>Enns</strong>“ vom 13.10.2006 angesucht.<br />
Das Ansuchen entspricht den derzeit geltenden Wirtschaftsförderungsrichtlinien und<br />
soll daher einer positiven Erledigung zugeführt werden.<br />
Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Enns</strong> möge auf Empfehlung<br />
des Wirtschaftsausschusses beschließen, dass an die oben angeführte Firma<br />
ein Betrag von<br />
EUR 2.700,00<br />
an Wirtschaftsförderung (Lehrlingsförderung) für das Jahr 2007 ausbezahlt wird.<br />
Beratung<br />
Abstimmung<br />
VORSITZENDER: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wer mit diesem Antrag einverstanden<br />
ist, möge zum Zeichen der Zustimmung eine Hand erheben.<br />
Ich stelle einstimmige Annahme fest.<br />
Die Bedeckung erfolgt aus dem Ansatz 1/782000-755030 „Wirtschaftspolitische Maßnahmen“.<br />
zu 10<br />
Allfälliges<br />
Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor.<br />
146
Nachdem sich niemand mehr zu Wort meldet, schließt der Vorsitzende, Bürgermeister<br />
Franz Stefan KARLINGER die Sitzung des Gemeinderates.<br />
Vorsitzender:<br />
________________________<br />
Franz Stefan Karlinger<br />
147<br />
Schriftführerin:<br />
________________________<br />
Michaela Iro<br />
Gegen diese <strong>Verhandlungsschrift</strong>, die in der Sitzung des Gemeinderates am<br />
_________ aufgelegen ist, wurden keine Einwendungen erhoben.<br />
<strong>Enns</strong>, am ______________<br />
Mitglied der<br />
SPÖ-Gemeinderatsfraktion:<br />
________________________<br />
Mitglied der<br />
GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion:<br />
________________________<br />
Vorsitzender:<br />
________________________<br />
Franz Stefan Karlinger<br />
Mitglied der<br />
ÖVP-Gemeinderatsfraktion:<br />
________________________<br />
Mitglied der<br />
FPÖ-Gemeinderatsfraktion:<br />
________________________