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Selfmailer - Freiheit für die Werbebotschaft - Druckhaus Humburg ...

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Fachinformationen <strong>für</strong> Marketing, Kommunikation und Druckeinkauf Ausgabe 17 | Sommer 2012<br />

<strong>Selfmailer</strong> - <strong>Freiheit</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

<strong>Werbebotschaft</strong><br />

Ist ein Printmailing vom Kuvert befreit, hat<br />

<strong>die</strong> hüllenlose Botschaft wesentlich größere<br />

Chancen, beim Kunden anzukommen<br />

Wir kennen das doch alle: Gute Werbung<br />

informiert, ist kreativ und sorgt <strong>für</strong><br />

ungeteilte Aufmerksamkeit – schlechte<br />

Werbung dagegen nervt einfach nur. Das<br />

hat sich auch im Zeitalter der E-Mails<br />

nicht geändert. Im Gegenteil, zum überquellenden<br />

klassischen Briefkasten gesellt<br />

sich heute auch noch der mit Spam über-<br />

füllte E-Mail-Account. Findige Programme<br />

nehmen uns hier jedoch einen Teil der<br />

Arbeit ab und sortieren vermeintlich Unwichtiges<br />

schon mal aus.<br />

Das Printmailing hat es da besser, es<br />

muss zumindest noch mal in <strong>die</strong> Hand<br />

genommen werden. Doch dann lauert <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> <strong>Werbebotschaft</strong> schon <strong>die</strong> entschei-<br />

dende Hürde. Das Kuvert wird begutachtet,<br />

als nicht behördlich oder wichtig identifi<br />

ziert, und dann steht <strong>die</strong> Entscheidung<br />

an: „Geöffnet werden“ oder in den „Papierkorb“.<br />

In hektischen Zeiten kann so auch<br />

ein gut gemachtes Mailing sein Ziel verfehlen<br />

– es kommt nicht wirklich an.<br />

An <strong>die</strong>ser Stelle ist guter Rat nicht mal<br />

teuer – er heißt <strong>Selfmailer</strong>. Er ist nicht neu,<br />

stellt aber immer noch <strong>die</strong> Königsklasse<br />

unter den Mailings dar und hat durch den<br />

Digitaldruck enormen Aufwind bekommen.<br />

Der <strong>Selfmailer</strong> zeigt sofort, worum<br />

es geht oder macht gleich auf der ersten<br />

Seite den Kunden neugierig. Dieser ist nun<br />

inhalt:<br />

> 1 <strong>Selfmailer</strong> – <strong>Freiheit</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Werbebotschaft</strong><br />

> 2 Editorial | Der Hype um Web-<br />

Videos<br />

> 3 Fachthema: Rechtliche Fallstricke<br />

beim Marketing im Internet und Social<br />

Media – von Dr. Christian Rauda<br />

> 7 Fortsetzung: <strong>Selfmailer</strong> – <strong>Freiheit</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Werbebotschaft</strong><br />

> 8 news: bits Neue Printmagazine |<br />

Duftlack | <strong>Humburg</strong> CO2-Umwandlung |<br />

<strong>Humburg</strong>-Workshop | Impressum<br />

www.humburg.de<br />

Weiter auf Seite 7 ...


print.log_<strong>Druckhaus</strong> <strong>Humburg</strong><br />

Liebe Leser!<br />

Die deutsche Wirtschaft und ebenfalls<br />

<strong>die</strong> Weltwirtschaft sind deutlich besser<br />

ins Jahr 2012 gestartet als Ende 2011<br />

vorhergesagt. Nach der Entspannung im<br />

Euroraum und einer kleinen Schwächephase<br />

in den Herbst- und Wintermonaten<br />

hat <strong>die</strong> Konjunktur wieder ordentlich<br />

Tritt gefasst. So erwartet das Institut<br />

<strong>für</strong> Wirtschaftsforschung Halle (IWH)<br />

in Deutschland im laufenden Jahr ein<br />

Wachstum von 1,3 und im kommenden<br />

Jahr sogar von 2,2 Prozent.<br />

Auch wir als Me<strong>die</strong>n<strong>die</strong>nstleister bemerken<br />

den Aufwind, und unterstützen<br />

unsere Kunden wieder verstärkt in<br />

ihren Marketingaktionen.<br />

Apropos Marketingaktionen – der<br />

Frühling ist da und könnte von Ihnen<br />

genutzt werden, mit überzeugenden<br />

Mailings bei Ihren Kunden zu punkten.<br />

Da bieten sich zum Beispiel <strong>die</strong> vielseitigen<br />

<strong>Selfmailer</strong> an, mit denen Sie Ihre<br />

Kunden überraschen können. Unsere<br />

Titelgeschichte gibt Ihnen zu <strong>die</strong>sem<br />

Thema wertvolle Hinweise.<br />

Auf dem Weg in den Sommer wünschen<br />

wir Ihnen gute Geschäfte und<br />

freuen uns auf spannende gemeinsame<br />

Projekte.<br />

Herzliche Grüße<br />

Wolf-Eberhardt Hain<br />

www.humburg.de<br />

17 | Sommer 2012 | 2<br />

Der Hype um Web-Videos<br />

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dabei zu<br />

sein – <strong>die</strong> Video Award-Idee eines fränkischen<br />

Wurstherstellers lädt zum Nachahmen ein<br />

Animierte Banner, Gadgets und<br />

Video-Anzeigen bevölkern<br />

zunehmend das Internet.<br />

Gefördert durch Videoportale,<br />

<strong>die</strong> inzwischenunglaubliche<br />

Reichweiten<br />

generieren, ergeben<br />

sich <strong>für</strong> Werbetreibende<br />

und Unternehmen<br />

neue Möglichkeiten der<br />

Steigerung von Awareness und Markenbildung.<br />

Die technische Entwicklung der neuen<br />

Digitalkameras heizt den Boom weiter an.<br />

Videos lassen sich mit <strong>die</strong>sen problemlos<br />

in Full-HD-Qualität aufnehmen. Und wer<br />

trotz aktueller Technik nicht selbst Hand<br />

an das eigene Video legen möchte, greift<br />

auf eine kompetente Videoagentur zurück,<br />

ein entsprechendes Budget vorausgesetzt.<br />

Gewöhnlich arbeitet an einem Realfilm ein<br />

Team, das aus Kameramann, Regisseur<br />

und Assistent besteht. Je nach Story ergeben<br />

sich dann <strong>für</strong> Schauspieler, Drehort<br />

und Sondermittel (z. B. ein Hubschrauber)<br />

weitere finanzielle Anforderungen.<br />

Laut Auskunft der Videoagentur Sommer<br />

& Co aus Köln beginnt eine Mini-<br />

Produktion schon bei 1.000 Euro <strong>für</strong> ein<br />

Banner mit Logo und gesprochenem Text.<br />

Der Tagessatz <strong>für</strong> ein Filmteam liegt bei<br />

etwa 5.000 Euro, der Mittelwert der bei<br />

Sommer gemachten Videos liegt zwischen<br />

13.000 und 17.000 Euro.<br />

Opa’s Weißer wird zum Star<br />

Einen gut gemachten Imagefilm wollte<br />

auch der fränkische Wursthersteller Erhard<br />

Mehlig. Er hatte zusammen mit seiner<br />

Werbeagentur <strong>die</strong> Idee, einen bun-<br />

desweiten Videowettbewerb<br />

auszuschreiben. Auf <strong>die</strong>sen<br />

Aufruf hin wurden<br />

gut 50 Beiträge einge-<br />

reicht,<br />

darunter<br />

unglaublich kreative,<br />

skurrile und witzige Filme rund um<br />

den fränkischen Wurstbestseller „Opa’s<br />

Weißer“. Durch <strong>die</strong> landesweite Teilnahme<br />

vieler Studenten aus den Fachbereichen<br />

Gestaltung/Film standen zahlreiche Videos<br />

im Zeichen hoher Professionalität. Eine<br />

ausgewählte Jury unter Vorsitz des Film-<br />

Wissenschaftlers und Filmemachers Prof.<br />

Dr. Ingo Petzke stellte im Dezember 2011<br />

<strong>die</strong> besten Filme sowie <strong>die</strong> fünf Gewinner<br />

des 1. Video-Awards in einem Würzburger<br />

Programmkino vor.<br />

Für den fränkischen Wurstmacher hat<br />

sich <strong>die</strong> Aktion gelohnt – der Award, mit<br />

Preisgeldern in Höhe von 12.000 Euro,<br />

sorgte <strong>für</strong> regionale Aufmerksamkeit in<br />

Print, Funk und Fernsehen. Die besten<br />

Clips werden nun in ein Gesamtwerbekonzept<br />

eingebunden und sind auf YouTube<br />

<strong>für</strong> jeden anzusehen. Und weil <strong>die</strong> Idee so<br />

gut eingeschlagen<br />

hat, laufen bereits<br />

<strong>die</strong> Planungen <strong>für</strong><br />

den zweiten Video-<br />

Award von Mehlig<br />

& Heller.


print.log_<strong>Druckhaus</strong> <strong>Humburg</strong> 17 | Sommer 2012 | 3<br />

fachthema:<br />

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Christian Rauda<br />

Rechtliche Fallstricke beim Marketing im<br />

Internet und Social Media<br />

Soziale Netzwerke haben in den letzten Jahren an Akzeptanz ständig<br />

zugenommen. Für Unternehmen bieten sich hier Chancen, aber auch<br />

<strong>die</strong> Risiken rechtlicher Stolpersteine gilt es zu beachten!<br />

Viele Unternehmen nutzen Social Media als Teil<br />

ihres Marketingmixes. Zuvor sollte man jedoch kritisch<br />

prüfen, ob <strong>die</strong> Nutzung von Social Media aus<br />

Marketingsicht sinnvoll ist. Dabei gilt es sich über <strong>die</strong><br />

rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren, um<br />

nicht mit Abmahnungen von Wettbewerbern oder<br />

Rechteinhabern oder einem Einschreiten der Datenschutzbehörden<br />

konfrontiert zu werden.<br />

Rechte an Inhalten<br />

In Bezug auf sämtlichen Content muss geprüft<br />

werden, ob der Werbende <strong>die</strong> erforderlichen Rechte<br />

besitzt, um <strong>die</strong> Inhalte im Rahmen von Social<br />

Media nutzen zu dürfen. Dies gilt<br />

<strong>für</strong> Texte, Fotos, Videos ebenso wie<br />

<strong>für</strong> Musik. Das Urheberrechtsgesetz<br />

regelt, dass <strong>die</strong>se Inhalte geschützt<br />

sind, wenn sie eine gewisse Schöpfungshöhe<br />

erreichen (§ 2 Abs. 2 UrhG).<br />

Dies ist selbst bei kurzen Texten der Fall,<br />

wenn sie nicht völlig belanglos sind. Im Übrigen<br />

genießt jedes Foto zumindest den sogenannten<br />

Lichtbildschutz (§ 72 UrhG), unabhängig<br />

davon, ob es von einem Profi aufgenommen wurde<br />

oder ein Schnappschuss aus einem Smartphone<br />

ist. Der Werbende muss daher darauf achten, dass<br />

er das Recht hat, <strong>die</strong> urheberrechtlich geschützten<br />

Inhalte zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich<br />

zu machen. Bei Inhalten, <strong>die</strong> sich im „Fundus“ des<br />

Werbenden befinden, muss genau geprüft werden, ob<br />

sich <strong>die</strong> seinerzeit mit dem Rechteinhaber getroffene<br />

Vereinbarung auch auf <strong>die</strong>se Rechte bezieht. Im Ur-<br />

www.humburg.de


print.log_<strong>Druckhaus</strong> <strong>Humburg</strong><br />

heberrecht gilt <strong>die</strong> Zweckübertragungslehre. Rechte<br />

werden daher nur soweit übertragen, wie es <strong>für</strong> den<br />

Zweck des Vertrages unbedingt notwendig ist. Alle<br />

darüber hinausgehenden Nutzungsarten bleiben<br />

dem Urheber vorbehalten. Wer also von einem Fotografen<br />

Rechte <strong>für</strong> ein Foto erworben hat, das <strong>für</strong> eine<br />

Print-Broschüre verwendet wurde, muss den Fotografen<br />

erneut fragen, ob das Werk auch im Internet<br />

genutzt werden darf. Geschieht <strong>die</strong>s nicht, setzt sich<br />

der Verwender Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen<br />

aus.<br />

Haftung <strong>für</strong> Inhalte Dritter<br />

Social Media lebt von der Interaktion. Daher stellt<br />

sich <strong>die</strong> Frage, inwieweit der Inhaber einer Internetpräsenz<br />

<strong>für</strong> Inhalte Dritter verantwortlich ist, <strong>die</strong><br />

<strong>die</strong>se auf seiner Seite öffentlich zugänglich machen.<br />

Stellen wir uns etwa vor, im Gästebuchbereich einer<br />

Seite eines Unternehmens wird ein Foto hochgeladen,<br />

an dem der Hochladende <strong>die</strong> Rechte nicht besitzt.<br />

Die Rechtsprechung hat in solchen Fällen ein<br />

sehr ausdifferenziertes Haftungssystem entwickelt,<br />

das im Folgenden nur in groben Zügen wiedergegeben<br />

werden kann. Der Betreiber einer Internetseite<br />

oder einer Social Media-Präsenz (z. B. Facebook-<br />

Seite) haftet zunächst einmal nicht <strong>für</strong> rechtswidrige<br />

Inhalte Dritter. Wird dem Betreiber allerdings <strong>die</strong><br />

Rechtswidrigkeit zur Kenntnis gebracht, ist er ver-<br />

www.humburg.de<br />

17 | Sommer 2012 | 4<br />

pflichtet, den Inhalt zu löschen (Notice-and-takedown-Verfahren).<br />

Belässt er also trotz Kenntnis den<br />

rechtswidrigen Inhalt weiter auf seiner Seite, gerät er<br />

in <strong>die</strong> Haftung. Vielen Inhalten sieht man nicht an, ob<br />

sie Rechte verletzen (etwa bei Fotos oder Illustrationen).<br />

Bei anderen Inhalten, wie z. B. aktuell im Kino<br />

gezeigten Filmen oder Texten aus bekannten Büchern,<br />

ist <strong>die</strong>s allerdings evident bzw. nach der Lektüre<br />

deutlich, etwa bei groben Beleidigungen. Solche<br />

Beleidigungen muss der Seitenbetreiber unterbinden,<br />

wenn er Kenntnis davon erlangt. Es ist daher empfehlenswert,<br />

<strong>die</strong> Foren, Gästebücher etc. nicht proaktiv<br />

zu durchsuchen, da erst nach Auffinden entsprechender<br />

Inhalte <strong>die</strong> gesetzlichen Pflichten ausgelöst<br />

werden. Besser ist es, sich von den Nutzern auf etwaige<br />

rechtswidrige Inhalte aufmerksam machen zu lassen<br />

und erst dann zu reagieren. Aus <strong>die</strong>sem Grunde<br />

ist es auch empfehlenswert, einzelne Beiträge nicht<br />

zu prüfen, bevor sie veröffentlicht werden, da ansonsten<br />

klar ist, dass der Seitenbetreiber durch <strong>die</strong> Prüfung<br />

von ihnen Kenntnis erlangt hat. Eine Ausnahme<br />

gilt, wenn bereits Rechtsverletzungen erfolgt sind<br />

oder <strong>die</strong> Webpräsenz darauf angelegt ist, dass solche<br />

Verletzungen geschehen. Dann besteht eine proaktive<br />

Überwachungspflicht (z. B. bei Angeboten von Markenpiraterieprodukten<br />

bei eBay).<br />

Einbindung von Social-Plug-Ins<br />

Die bloße Verlinkung der Seiten auf YouTube, Facebook,<br />

Google+, Twitter etc. ist rechtlich unproblematisch.<br />

Datenschutzrechtlich beanstandet wurde dagegen<br />

das sogenannte Facebook-Plug-In, das dazu<br />

führt, dass Daten zwischen dem Benutzercomputer<br />

und Facebook ausgetauscht werden (selbst wenn der<br />

Betreffende bei Facebook nicht eingeloggt ist). Die<br />

datenschutzrechtliche Unzulässigkeit, <strong>die</strong> auch vom<br />

sogenannten Düsseldorfer Kreis, dem Zusammentreffen<br />

der Landesdatenschutzbeauftragten, Ende<br />

Dezember 2011 bestätigt wurde, rührt daher, dass<br />

Facebook nicht offenlegt, welche Daten über das<br />

Plug-In tatsächlich übertragen werden. Dies führt<br />

dazu, dass es nicht möglich ist, eine wirksame Einwilligungserklärung<br />

zu formulieren. Zur Lösung<br />

<strong>die</strong>ses Problems wurden vermeintliche Lösungen<br />

präsentiert, <strong>die</strong> allerdings alle nicht den datenschutzrechtlichen<br />

Voraussetzungen standhalten. Insbesondere<br />

wird im Internet immer wieder behauptet, man<br />

könne sich durch <strong>die</strong> Umsetzung der sogenannten<br />

Zwei-Klick-Lösung dem Problem entziehen. Bei


print.log_<strong>Druckhaus</strong> <strong>Humburg</strong> 17 | Sommer 2012 | 5<br />

der Zwei-Klick-Lösung wird eine kleine Grafikdatei<br />

des Facebook-like-Buttons über <strong>die</strong>sen gelegt, sodass<br />

beim Anklicken der ersten Grafik eine Einwilligungserklärung<br />

erscheint und erst nach Bestätigung<br />

der Nutzer zu Facebook weitergeleitet wird. Da aber<br />

– wie oben beschrieben – ein Nutzer nicht wirksam<br />

in <strong>die</strong> Übertragung von<br />

Daten einwilligen kann,<br />

ohne dass <strong>die</strong>se Daten<br />

offen gelegt werden, ist<br />

<strong>die</strong> Zwei-Klick-Lösung<br />

nicht datenschutzrechtskonform.<br />

Gleichwohl ist<br />

zu überlegen, ob man<br />

<strong>die</strong>sen Weg geht, um bei<br />

einem etwaigen Konflikt<br />

der Datenschutzbehörde<br />

zu signalisieren,<br />

dass man <strong>die</strong> Problematik<br />

des Facebook-Plug-<br />

Ins erkannt hat und den<br />

Nutzer so gut wie möglich<br />

aufklären wollte.<br />

Der Düsseldorfer Kreis<br />

findet in Bezug auf <strong>die</strong><br />

Einbindung der Plug-Ins<br />

auch deutliche Worte:<br />

„Das direkte Einbinden von Social-Plug-Ins, beispielsweise<br />

von facebbok, google+ oder twitter, in<br />

Websites deutscher Anbieter, wodurch eine Datenübertragung<br />

an den jeweiligen Anbieter des Social-<br />

Plug-Ins ausgelöst wird, ist ohne hinreichende Informationen<br />

der Internetnutzerin und -nutzer und ohne<br />

ihnen <strong>die</strong> Möglichkeit zu geben, <strong>die</strong> Datenübertragung<br />

zu unterbinden, unzulässig.“<br />

Zwischen den Anbietern von Social-Plug-Ins, allen<br />

voran Facebook, und den Datenschutzbeauftragten<br />

gibt es Gespräche. Es ist noch keine Einigung<br />

in Sicht. Bisher muss man entweder mit der datenschutzrechtswidrigen<br />

Situation leben, wenn man <strong>die</strong><br />

Plug-Ins benutzt, oder man darf nur eine bloße Verlinkung<br />

vornehmen. Es besteht theoretisch <strong>die</strong> Gefahr,<br />

dass <strong>die</strong> Datenschutzbehörde Bußgelder (bis zu<br />

einer Höhe von 300.000 Euro) gegen den Webseitenbetreiber<br />

verhängt, da er als Verantwortlicher <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Einbindung „fremder“ Verarbeitungsprozesse in sein<br />

Angebot herangezogen werden kann. Bisher sind allerdings<br />

noch keine solchen Fälle bekannt geworden.<br />

Impressumspflicht auf Social Media Seiten<br />

Dass jede Internetseite ein Impressum haben muss,<br />

hat sich inzwischen herumgesprochen. Hin und wieder<br />

wird jedoch vergessen, dass auch eine E-Mail-<br />

Adresse und bei Personen auch der Vorname angegeben<br />

werden muss. Wenn ein Facebook-Account zu<br />

Marketingzwecken genutzt wird, muss auch dort ein<br />

Impressum vorgehalten werden. Dies haben inzwischen<br />

mehrere Gerichte festgestellt. Die Verlinkung<br />

auf das Impressum der eigenen Webseite reicht nicht<br />

aus. Man muss auch darauf achten, dass <strong>die</strong> Benennung<br />

eindeutig ist, „Nutzerinformation“ oder „Info“<br />

genügen beispielsweise nicht.<br />

Einsatz von Webanalyse<strong>die</strong>nsten<br />

Viele Unternehmen nutzen den Webanalyse<strong>die</strong>nst<br />

Google Analytics oder ähnliche Dienste. Für einen<br />

rechtmäßigen Betrieb von Google Analytics müssen<br />

Webseitenbetreiber folgende Maßnahmen umsetzen:<br />

1. Auftragsdatenverarbeitung<br />

Da es sich um eine sogenannte Auftragsdatenverarbeitung<br />

(§ 11 BDSG) handelt, muss der Nutzer des<br />

Analysetools mit Google einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung<br />

abschließen. Google hat hier einen<br />

vorformulierten Vertrag auf seiner Website (siehe<br />

QR-Link 1 am Ende <strong>die</strong>ses Artikels) zur Verfügung<br />

gestellt. Dieser Vertrag ändert rechtlich allerdings<br />

www.humburg.de


print.log_<strong>Druckhaus</strong> <strong>Humburg</strong><br />

nichts daran, dass Sie Auftraggeber von Google sind<br />

und Kontrollpflichten haben. Der Vertrag muss unterzeichnet<br />

per Post an Google geschickt werden.<br />

2. Datenschutzerklärung<br />

Erforderlich ist weiterhin, dass eine Datenschutzerklärung<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Verarbeitung personenbezogener<br />

Daten im Rahmen von Google Analytics vorliegt und<br />

<strong>die</strong> Widerspruchsmöglichkeit gegen <strong>die</strong> Erfassung<br />

<strong>die</strong>ser Daten aufgenommen ist. Viele Internetseiten<br />

haben überhaupt keine Datenschutzbestimmungen,<br />

obwohl <strong>die</strong>s gesetzlich vorgeschrieben ist. Solche Bestimmungen<br />

sollten von spezialisierten Fachanwälten<br />

erstellt werden.<br />

3. Kürzung der IP-Adressen<br />

Erforderlich <strong>für</strong> einen rechtskonformen Einsatz<br />

von Google Analytics ist ferner, dass Google mit der<br />

Kürzung der IP-Adressen beauftragt wird. Eine technische<br />

Anleitung hierzu findet sich ebenfalls auf deren<br />

Webseite (siehe QR-Link 2 am Ende <strong>die</strong>ses Artikels).<br />

4. Altdaten löschen<br />

Sofern bisher schon Google Analytics verwendet<br />

wurde, müssen <strong>die</strong> Altdaten gelöscht werden, da sie<br />

unzulässig erhoben worden sind.<br />

6. Haftung <strong>für</strong> Links<br />

Grundsätzlich haften Webseitenbetreiber nicht<br />

<strong>für</strong> rechtswidrige Inhalte Dritter, <strong>die</strong> sich auf verlinkten<br />

Seiten befinden. Auch hier gilt: Eine Haftung<br />

tritt erst dann ein, wenn der Webseitenbetreiber von<br />

dem rechtswidrigen Inhalt erfährt („Notice and take<br />

down“). Dann muss er den Link löschen. Unwirksam<br />

sind sogenannte Disclaimer, z. B. „Für alle Links auf<br />

<strong>die</strong>ser Homepage gilt: Ich distanziere mich hiermit<br />

ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seitenadressen<br />

auf meiner Homepage und mache mir<br />

<strong>die</strong>se Inhalte nicht zu eigen, obwohl ich sie sorgfältig<br />

überprüft habe“, wäre in etwa so, als wollte man sich<br />

als Autofahrer von der Verantwortlichkeit freizeichnen,<br />

indem man einen Aufkleber am Heck anbringt: „Wenn<br />

es zu einem Unfall kommt, trage ich keine Schuld.“<br />

7. Trennung von redaktionellen Inhalten und<br />

Werbung<br />

Viele Internetseiten halten nützliche Informationen<br />

bereit, um Nutzer anzulocken. Das primäre Ziel<br />

www.humburg.de<br />

der Internetpräsenz ist allerdings <strong>die</strong> Werbung. Es<br />

muss aber das Gebot der Trennung von Werbung und<br />

redaktionellen Inhalten beachtet werden (§ 6 TMG),<br />

da der Nutzer redaktionellen Inhalten grundsätzlich<br />

größeres Vertrauen entgegenbringt als Werbeaussagen.<br />

Zu beachten ist daher, dass Werbehandlungen<br />

nicht verschleiert werden dürfen (§ 4 Nr. 3 UWG).<br />

Dies muss sich in der unterschiedlichen grafischen<br />

Gestaltung niederschlagen. Eine ähnliche Gestaltung<br />

von redaktionellen Beiträgen und Werbebannern ist<br />

beispielsweise untersagt. Es darf grundsätzlich auch<br />

keine Verlinkung aus einem redaktionellen Text heraus<br />

auf eine Werbeseite geben, es sei denn, es ist klar<br />

erkennbar, dass der Link auf eine Werbeseite führt.<br />

Fazit<br />

Das Internet und Social Media Plattformen bieten<br />

eine Menge Chancen. Mit dem entsprechenden Bewusstsein<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> sich stellenden rechtlichen Herausforderungen<br />

können <strong>die</strong> Marketingmaßnahmen zum<br />

Erfolg geführt werden.<br />

QR-Link 1 QR-Link 2<br />

Dr. Christian Rauda<br />

17 | Sommer 2012 | 6<br />

Über den Autor<br />

Dr. Christian Rauda ist Fachanwalt <strong>für</strong> gewerblichen<br />

Rechtsschutz, Fachanwalt <strong>für</strong> Urheber-<br />

und Me<strong>die</strong>nrecht sowie Justiziar des<br />

Deutschen Internet Verbandes. Er ist Partner<br />

der Me<strong>die</strong>nrechtskanzlei GRAEF Rechtsanwälte<br />

(Hamburg, Berlin), www.graef.eu. Seine<br />

Beratungsschwerpunkte liegen im Recht der<br />

neuen Me<strong>die</strong>n, Werberecht und Urheberrecht.


print.log_<strong>Druckhaus</strong> <strong>Humburg</strong> 17 | Sommer 2012 | 7<br />

... Fortsetzung von Seite 1<br />

schneller in der Lage, der <strong>Werbebotschaft</strong><br />

seine Aufmerksamkeit zu schenken. Ist das<br />

Mailing gut entworfen, ist <strong>die</strong> Chance gelesen<br />

zu werden erheblich größer als bei<br />

einem traditionellen Mailing, das erst einmal<br />

„entpackt“ werden muss.<br />

Vielseitigkeit<br />

Der <strong>Selfmailer</strong> ist<br />

<strong>für</strong> große und im Besonderen<br />

auch <strong>für</strong><br />

kleine Kampagnen<br />

bestens geeignet. Denn<br />

gerade kleine Auflagen<br />

lassen sich heute dank<br />

dem technischen Fortschritt<br />

im Digitaldruck<br />

ohne großen Aufwand<br />

herstellen und personalisieren.<br />

Dazu kommen<br />

Einsparungen <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> wegfallende Kuvertierung<br />

und weniger<br />

Porto durch ein geringeres<br />

Gewicht.<br />

Der Kreativität<br />

sind beim <strong>Selfmailer</strong><br />

kaum Grenzen gesetzt.<br />

In der Regel entstehen<br />

aus A3 Bögen<br />

durch unterschiedliche<br />

Stanzungen und<br />

Perforierungen <strong>die</strong><br />

verschiedenartigsten<br />

Mailingvarianten. Es<br />

finden auf dem Mailing<br />

aussagekräftige <strong>Werbebotschaft</strong>en<br />

und emotionale Bilder ebenso Platz wie<br />

Produktinformationen und eine Antwortkarte,<br />

<strong>die</strong> bereits mit Absenderangaben<br />

personalisiert ist.<br />

Wer seinem <strong>Selfmailer</strong> dann noch <strong>die</strong><br />

Krone aufsetzten möchte, veredelt ihn<br />

durch eine partielle Drucklackierung, <strong>die</strong><br />

besondere Bildstellen oder Texte zum Eye-<br />

Catcher erheben. Oder das Mailing erhält<br />

eine besondere Duftnote – im Frühling<br />

vielleicht einen Rosenduft, im Winter den<br />

Glühweinduft.<br />

Für einen funktionierenden Postversand<br />

stehen dem Selfmailing zwei Varianten<br />

zur Verfügung: Der Fugitiv-Klebeverschluss<br />

hält das Mailing sicher zusammen<br />

und lässt sich problemlos vom Empfänger<br />

öffnen, ohne das Papier dabei zu beschä-<br />

digen. Eine Versandhülle aus Klarsichtfolie<br />

als zweite Möglichkeit gewährt ebenfalls<br />

einen sofortigen Einblick auf den Inhalt<br />

des Mailings.<br />

Einmal auf dem Tisch wecken dann <strong>die</strong><br />

originellen Faltmechanismen beim Öffnen<br />

<strong>die</strong> Neugierde und den Spieltrieb des Empfängers.<br />

Ein Klassiker unter den <strong>Selfmailer</strong>n,<br />

der ohne Klebeverschluss und Klarsichtfolie<br />

auskommt, ist <strong>die</strong> Postkarte! Günstig,<br />

schnell und durchaus hochwertig herge-<br />

stellt ist sie immer wieder ein wirksames<br />

Medium z.B. <strong>für</strong> Aktionsangebote, Teaser<br />

oder als Katalogverstärker.<br />

Gründe und Gelegenheiten <strong>für</strong> ein<br />

Selfmailing gibt es genug<br />

Sonderangebote, Rabattaktionen, Gewinnspiele,Umfragen,<br />

Messen, Schulungen<br />

und andere<br />

kollektive Anlässe<br />

bieten sich da<strong>für</strong><br />

ebenso an wie individuelle,<br />

<strong>die</strong> da lauten<br />

könnten: Geburtstag,<br />

Jubiläum, Kundenbeziehung,Gutscheine,<br />

Bestätigung von<br />

Anfragen und vieles<br />

mehr.<br />

Responseverstärker<br />

Personalisierung<br />

Laut Nielsen erreichen<br />

adressierte Direkt Mails<br />

überdurchschnittlich hohe<br />

Lesequoten und liegen<br />

deutlich vor den nicht personalisierten<br />

Mails. Die persönliche<br />

Ansprache beginnt<br />

heute bereits mit dem Namen<br />

des Kunden, <strong>für</strong> den<br />

je nach Zielgruppe variabel<br />

Text und Bild im <strong>Selfmailer</strong><br />

zusammengestellt werden.<br />

Mit einem QR-Code kann<br />

dann beispielsweise <strong>die</strong><br />

multimediale Brücke zu Computer oder<br />

Smartphone geschlagen werden, wo weiterführende<br />

Infos, Grafiken, Sounds und<br />

Videos auf den Kunden warten.<br />

Wichtig ist dabei jedoch, nicht nur auf<br />

<strong>die</strong> eigene Standard-Webseite zu verlinken,<br />

sondern ein gut gemachtes Responsekonzept<br />

mit eigener Landing-Page zu entwickeln,<br />

auf der der Kunde direkt persönlich<br />

begrüßt wird, um einen weiteren Dialog<br />

oder eine Bestellung direkt mit seinen<br />

Daten zu ermöglichen.<br />

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print.log_<strong>Druckhaus</strong> <strong>Humburg</strong><br />

news: bits<br />

PRINTMAGAZINE<br />

Verlage umwerben<br />

weibliche<br />

Kunden mit<br />

neuen Magazinen<br />

Allen Unkenrufen<br />

zum<br />

Trotz – Print<br />

lebt und<br />

Zeitschriftenmacher<br />

umwerben in<br />

<strong>die</strong>sem Jahr mit vielen Neuerscheinungen<br />

vor allem <strong>die</strong> weibliche Leserschaft.<br />

Alleine der Verlag Gruner + Jahr brachte<br />

vor kurzem zwei neue Magazine auf den<br />

Markt: Couch, ein Wohn- und Lifestyle-<br />

Magazin <strong>für</strong> <strong>die</strong> Leserin ab 20 Jahren und<br />

Season, mit viel Service und Lebenshilfe<br />

<strong>für</strong> Frauen ab 30 Jahren. Dazu gesellen<br />

sich weitere Newcomer am Zeitschriftenstand<br />

wie <strong>die</strong> Magazine Flair, Hot, Living<br />

und Interview.<br />

DUFTLACK<br />

Eine „dufte“ Sache<br />

Duftlacke haben heutzutage nicht mehr<br />

den durchdringenden Geruch eines Lufterfrischers.<br />

Exklusive Duftlacke gelten als<br />

besondere Veredelung von Drucksachen<br />

und werden gezielt <strong>für</strong> Produktwerbung<br />

eingesetzt. Diese Speziallacke werden in<br />

diversen Düften und Aromen auf Erzeugnissen<br />

aller Art wie Verpackungen,<br />

Postkarten, Geschenkpapier, Prospekte,<br />

Beilagen aufgedruckt.<br />

Blumen, Früchte, Hölzer, Gewürze,<br />

selbst Babylotion und der Geruch eines<br />

Neuwagens oder Zahnarztes – der<br />

Vielfalt sind keine Grenzen gesetzt.<br />

Neben den vielen bekannten Düften,<br />

kann auch ein Wunschduft entwickelt<br />

werden. Dies kann sich beispielsweise<br />

<strong>für</strong> spezielle Parfums anbieten.<br />

www.humburg.de<br />

Die Duftlacke enthalten mikrover-<br />

kap selte Aromastoffe, <strong>die</strong> durch<br />

Berühren und Reiben der lackierten<br />

Flächen freigesetzt werden. Jede<br />

Berührung öffnet nur einige Kapseln,<br />

so wird eine lang anhaltende Wirkung<br />

garantiert. Ein Duftlackmuster<br />

ist Bestandteil <strong>die</strong>ser print.log-<br />

Ausgabe.<br />

Setzen Sie Ihre individuelle Duftmarke!<br />

HUMBURG CO2-UMWANDLUNG<br />

Schnuppern Sie frische Luft!<br />

Als FSC- und PEFC-zertifiziertes Unternehmen<br />

bietet das <strong>Druckhaus</strong> <strong>Humburg</strong><br />

seinen Kunden alle Möglichkeiten umweltgerechte<br />

Drucksachen zu erstellen.<br />

Neben recyceltem beziehungsweise zertifiziertem<br />

Papier, werden alkoholfreie<br />

Feuchtmittel verwendet. Der Digitaldruck<br />

unterstützt durch ein verändertes<br />

Druckverfahren: Es werden keine Filme,<br />

keine Entwickler, keine Fixierbäder,<br />

keine Aluminiumplatten verwendet.<br />

Durch <strong>die</strong> digitale Technik – ab<br />

Auflage „1“ wird jede Menge Papierabfall<br />

vermieden.<br />

Im Hause <strong>Humburg</strong> ist eine intelligente<br />

Abluftnutzung zur Wärmerückgewinnung<br />

aus den Kompressoren eingerichtet<br />

und <strong>die</strong> Lkw’s fahren mit umweltfreundlicher<br />

„Blue-Tec“-Technologie.<br />

Dennoch wird bei der Produktion<br />

von Drucksachen CO2 verbraucht. Aus<br />

<strong>die</strong>sem Grunde hat sich <strong>Humburg</strong> der<br />

CO2-Umwandlung verschrieben und<br />

einen eigenen Mischwald entwickelt.<br />

Sie haben <strong>die</strong> Möglichkeit Ihren persönlichen<br />

Baum im <strong>Humburg</strong>-Mischwald<br />

zu gewinnen! Senden Sie <strong>die</strong><br />

„dufte“ Postkarte zurück an <strong>Humburg</strong><br />

oder nehmen Sie am Gewinnspiel auf<br />

der Website teil:<br />

www.humburg.de/Gewinnspiel<br />

17 | Sommer 2012 | 8<br />

HUMBURG-WORKSHOP<br />

<strong>Humburg</strong> setzt seine erfolgreiche Workshopreihe<br />

auch in <strong>die</strong>sem Jahr fort.<br />

Im Frühjahr 2012 führten <strong>die</strong> beiden<br />

Themen „Der Katalog lebt“ und „Die Zeitschrift<br />

im Spannungsfeld – zwischen<br />

online und print“ zu einem regen Erfahrungsaustausch<br />

unter den Teilnehmern.<br />

Wolfgang Weber, der Moderator der<br />

Veranstaltung, lobte <strong>die</strong> sprühenden<br />

Ideen der Gäste. Seine Schlussfolgerung<br />

der spannenden Diskussionen: Druck-<br />

erzeugnisse sind weiterhin Me<strong>die</strong>n-<br />

magneten der Zukunft!<br />

Das <strong>Druckhaus</strong> <strong>Humburg</strong> freut sich auf<br />

<strong>die</strong> Fortführung der Workshopreihe im<br />

Herbst 2012 und informiert Sie recht -<br />

zeitig über <strong>die</strong> neuen Termine!<br />

Die Aufgabenstellungen und Problemlösungen<br />

<strong>für</strong> Ihre Printme<strong>die</strong>n stehen im Vordergrund –<br />

das MVD Print-Partner-Netzwerk als größter<br />

unabhängiger Druckereiverbund in Deutschland<br />

liefert das Know-how dazu.<br />

Innovative Web-to-Print-Lösungen, Beratung<br />

rund um den Marketing-Beschaffungsprozess,<br />

hochmoderne und spezialisierte Produktionskonfigurationen<br />

sowie Logistik- und Fulfilment-<br />

Dienstleistungen unterstützen eine optimale<br />

Budget-/Nutzeneffizienz Ihrer Printme<strong>die</strong>n.<br />

print.log erscheint 4x jährlich und ist ein<br />

Fachmagazin <strong>für</strong> Marketing, Kommunikation<br />

und Druckeinkauf, herausgegeben vom MVD<br />

Print-Partner-Netzwerk und überreicht durch<br />

Ihren MVD Print-Partner:<br />

<strong>Druckhaus</strong> <strong>Humburg</strong> GmbH & Co. KG<br />

Am Hilgeskamp 51–57<br />

28325 Bremen<br />

Tel. (04 21) 42 79 80<br />

Fax (04 21) 4 27 98-99<br />

Projektleitung: Agentur Akade<br />

v.i.S.d.P: Roland Schwerdhöfer

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