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Regelmäßiger Bericht 2001 - FiFo Ost

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<strong>Regelmäßiger</strong> <strong>Bericht</strong> <strong>2001</strong><br />

über die Fortschritte<br />

Polens<br />

auf dem Weg zum Beitritt<br />

Kommission der Europäischen Gemeinschaften<br />

Brüssel, den 13.11.<strong>2001</strong><br />

c○ Kommission der Europäischen Gemeinschaften<br />

1


Inhaltsverzeichnis 2<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Einleitung 5<br />

1.1 Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

1.2 Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Ungarn . . . . . . . . 7<br />

1.2.1 Jüngste Entwicklungen im Rahmen des Assoziierungsabkommens (bilateraler<br />

Handel eingeschlossen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

1.2.2 Beitrittspartnerschaft/Nationales Programm zur Übernahme des Besitzstandes<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

1.2.3 Gemeinschaftshilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

1.2.4 Partnerschaften („Twinning“) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

1.2.5 Verhandlungen und Screening . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

2 Beitrittskriterien 15<br />

2.1 Politische Kriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

2.1.1 Demokratie und Rechtsstaatlichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />

2.1.2 Menschenrechte und Minderheitenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />

2.1.3 Allgemeine Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28<br />

2.2 Wirtschaftliche Kriterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29<br />

2.2.1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29<br />

2.2.2 Wirtschaftliche Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />

2.2.3 Bewertung an Hand der Kopenhagener Kriterien . . . . . . . . . . . . 33<br />

2.3 Allgemeine Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />

2.4 Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41<br />

2.5 Die Kapitel des Besitzstands . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44<br />

2.5.1 Kapitel 1: Freier Warenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44<br />

2.5.2 Kapitel 2: Freizügigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49<br />

2.5.3 Kapitel 3: Freier Dienstleistungsverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . 51<br />

2.5.4 Kapitel 4: Freier Kapitalverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54<br />

2.5.5 Kapitel 5: Gesellschaftsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56<br />

2.5.6 Kapitel 6: Wettbewerbspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57<br />

2.5.7 Kapitel 7: Landwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />

2.5.8 Kapitel 8: Fischerei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69<br />

2.5.9 Kapitel 9: Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71<br />

2.5.10 Kapitel 10: Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74<br />

2.5.11 Kapitel 11: Wirtschafts- und Währungsunion . . . . . . . . . . . . . . 76<br />

2.5.12 Kapitel 12: Statistik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76<br />

2.5.13 Kapitel 13: Beschäftigung und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78<br />

2.5.14 Kapitel 14: Energie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81<br />

2.5.15 Kapitel 15: Industrie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85<br />

2.5.16 Kapitel 16: Kleine und mittlere Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . 87<br />

2.5.17 Kapitel 17: Wissenschaft und Forschung . . . . . . . . . . . . . . . . . 88<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


Tabellenverzeichnis 3<br />

2.5.18 Kapitel 18: Bildung und Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89<br />

2.5.19 Kapitel 19: Telekommunikation und Informationstechnologien . . . . . 91<br />

2.5.20 Kapitel 20: Kultur- und Medien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92<br />

2.5.21 Kapitel 21: Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen<br />

Instrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93<br />

2.5.22 Kapitel 22: Umwelt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96<br />

2.5.23 Kapitel 23: Verbraucherschutz und Gesundheitsschutz . . . . . . . . . 100<br />

2.5.24 Kapitel 24: Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres . . . . . . 102<br />

2.5.25 Kapitel 25: Zollunion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111<br />

2.5.26 Kapitel 26: Auswärtige Beziehungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113<br />

2.5.27 Kapitel 27: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik . . . . . . . . . 115<br />

2.5.28 Kapitel 28: Finanzkontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117<br />

2.5.29 Kapitel 29: Finanz- und Haushaltsbestimmungen . . . . . . . . . . . . 119<br />

2.6 Übersetzung der Rechtsdokumente des gemeinschaftlichen Besitzstandes in<br />

die Amtssprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121<br />

2.7 Allgemeine Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121<br />

3 Schlussfolgerung 124<br />

4 Übernahme des Besitzstands – Bewertung 128<br />

4.1 Beitrittspartnerschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128<br />

4.1.1 Kurzfristige Prioritäten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129<br />

4.1.2 Mittelfristige Prioritäten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131<br />

4.2 Nationales Programm zur Übernahme des Besitzstands . . . . . . . . . . . . . 134<br />

5 Anhänge 134<br />

5.1 Inflationsrate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137<br />

5.2 Außenhandel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137<br />

5.3 Finanzindikatoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139<br />

5.4 Bevölkerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141<br />

5.5 Arbeitsmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142<br />

5.6 Infrastruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143<br />

5.7 Lebensstandard . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144<br />

Tabellenverzeichnis<br />

1 Wesentliche Wirtschaftsdaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31<br />

2 Wichtige Indikatoren der Wirtschaftsstruktur 2000 . . . . . . . . . . . . . . . 32<br />

3 Von den Beitrittskandidaten ratifizierte Menschenrechtsübereinkommen Stand:<br />

30. September <strong>2001</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135<br />

4 Basisdaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136<br />

5 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


Tabellenverzeichnis 4<br />

6 Inflationsrate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137<br />

7 Zahlungsbilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138<br />

8 Außenhandel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138<br />

9 Öffentliche Finanzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139<br />

10 Finanzindikatoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140<br />

11 Bevölkerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141<br />

12 Arbeitsmarkt (IAO-Methodik) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142<br />

13 Infrastruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143<br />

14 Industrie und Landwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144<br />

15 Lebensstandard . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


1 Einleitung 5<br />

1 Einleitung<br />

1.1 Vorbemerkung<br />

In der Agenda 2000 erklärte sich die Kommission bereit, dem Europäischen Rat über die<br />

Fortschritte der einzelnen ostmitteleuropäischen Bewerberländer bei der Vorbereitung ihres<br />

Beitritts regelmäßig <strong>Bericht</strong> zu erstatten und die ersten <strong>Bericht</strong>e Ende 1998 vorzulegen.<br />

Der Europäische Rat von Luxemburg beschloss daraufhin:<br />

Die Kommission wird dem Rat regelmäßig – erstmals Ende 1998 – für jeden<br />

mittel- und osteuropäischen Bewerberstaat einen <strong>Bericht</strong>, der gegebenenfalls<br />

Empfehlungen für die Eröffnung bilateraler Regierungskonferenzen enthalten<br />

wird, vorlegen, in dem sie untersucht, welche Fortschritte der betreffende Staat<br />

auf dem Weg zum Beitritt unter dem Gesichtspunkt der Kopenhagener Kriterien<br />

gemacht hat, und insbesondere wie rasch er den Besitzstand der Union übernimmt.<br />

(. . . ) Die <strong>Bericht</strong>e der Kommission dienen als Grundlage für die notwendigen,<br />

im Rahmen des Rates zu fassenden, Beschlüsse über die Gestaltung der<br />

Beitrittsverhandlungen bzw. über ihre Ausdehnung auf weitere Bewerberstaaten.<br />

In diesem Zusammenhang wird die Kommission bei der Bewertung der Fähigkeit<br />

der Bewerberländer, die wirtschaftlichen Kriterien zu erfüllen und die sich aus<br />

dem Beitritt ergebenden Verpflichtungen zu übernehmen, weiterhin nach der in<br />

der Agenda 2000 beschlossenen Methode verfahren.<br />

Daraufhin legte die Kommission im Oktober 1998 die erste Serie der sogenannten Regelmäßigen<br />

<strong>Bericht</strong>e vor, im Oktober 1999 folgte die zweite und im November 2000 die dritte. Die<br />

nunmehr vierte Serie wurde von der Kommission für den Europäischen Rat von Laeken im<br />

Dezember <strong>2001</strong> erstellt.<br />

Der vorliegende <strong>Bericht</strong> folgt in seiner Gliederung dem Vorjahresbericht. Wie seine Vorgänger<br />

enthält er<br />

• eine Beschreibung der Beziehungen zwischen Polen und der Union, namentlich im<br />

Rahmen des Assoziierungsabkommens;<br />

• eine Bewertung der Lage nach Maßgabe der 1993 vom Europäischen Rat von Kopenhagen<br />

festgelegten politischen Kriterien (Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte<br />

und Minderheitenschutz);<br />

• eine Bewertung der Lage und Perspektiven Polens nach Maßgabe der vom Europäischen<br />

Rat von Kopenhagen festgelegten wirtschaftlichen Kriterien (funktionierende<br />

Marktwirtschaft; Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb<br />

der Union standzuhalten);<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


1 Einleitung 6<br />

• eine Bewertung der Fähigkeit Polens, die aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden<br />

Verpflichtungen, d.h. den gemeinschaftlichen Besitzstand (die Verträge, das Sekundärrecht<br />

und die sektoralen Politiken der Union) zu übernehmen. Im Einklang mit der<br />

ausdrücklichen Forderung der Europäischen Räte von Köln und Helsinki gilt dabei<br />

den Sicherheitsstandards im Nuklearbereich besondere Aufmerksamkeit. Es geht hier<br />

nicht nur um die Angleichung der Rechtsvorschriften, sondern – wie der Europäische<br />

Rat vom Dezember 1995 in Madrid betont und der vom Juni <strong>2001</strong> in Göteborg bekräftigt<br />

hat – auch um die Steigerung der für die Umsetzung und Anwendung des<br />

Besitzstandes erforderlichen Leistungsfähigkeit der Justiz- und Verwaltungsbehörden.<br />

In Madrid unterstrich der Europäische Rat die Notwendigkeit einer Anpassung der<br />

Verwaltungsstrukturen in den Bewerberländern, damit so die Voraussetzungen für eine<br />

harmonische Integration dieser Länder geschaffen werden. Der Europäische Rat von<br />

Göteborg betonte, dass die Bewerberländer unbedingt in der Lage sein müssen, den<br />

gemeinschaftlichen Besitzstand wirksam umzusetzen und anzuwenden und sie zu diesem<br />

Zweck ihren Verwaltungs- und Justizapparat unter erheblichen Anstrengungen<br />

ausbauen und reformieren müssen.<br />

Im vorliegenden <strong>Bericht</strong> sind die seit dem Kommissionsbericht von 2000 erzielten Fortschritte<br />

dargelegt. Der <strong>Bericht</strong>szeitraum reicht bis zum 30. September <strong>2001</strong>. In besonderen Fällen<br />

finden jedoch auch erst danach getroffene Maßnahmen Erwähnung. Der <strong>Bericht</strong> prüft, inwieweit<br />

die im Vorjahresbericht erörterten Reformpläne inzwischen verwirklicht sind, und<br />

bewertet neue Initiativen. Außerdem enthält er für jeden der untersuchten Bereiche eine<br />

Gesamtbewertung, wobei jeweils dargelegt wird, welche wichtigen Maßnahmen Polen zur<br />

Vorbereitung auf den Beitritt noch zu treffen hat.<br />

Bezüglich der politischen Kriterien und der Übernahme des Besitzstandes (einschließlich<br />

der Fähigkeit der polnischen Verwaltung zu dessen Umsetzung) konzentriert sich die Bewertung<br />

nach Maßgabe dieses Konzepts auf die Fortschritte seit der Annahme des letzten<br />

Regelmäßigen <strong>Bericht</strong>s, ergänzt durch eine Gesamtbewertung aller untersuchten Bereiche.<br />

Die wirtschaftliche Bewertung beinhaltet dagegen neben einer Bilanzierung der im <strong>Bericht</strong>szeitraum<br />

erzielten Fortschritte eine dynamische, in die Zukunft gerichtete Einschätzung der<br />

wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Polens.<br />

Ein gesonderter Abschnitt wendet sich der Frage zu, welche Maßnahmen Polen zur Verwirklichung<br />

der in der Beitrittspartnerschaft ausgewiesenen prioritären Ziele getroffen hat.<br />

Wie in den bisherigen Jahresberichten wurden die „Fortschritte“ anhand der tatsächlich<br />

gefassten Beschlüsse, der tatsächlich angenommenen Rechtsvorschriften, der tatsächlich ratifizierten<br />

internationalen Übereinkünfte (unter gebührender Berücksichtigung der Umsetzung)<br />

und der tatsächlich ergriffenen Maßnahmen gemessen. Grundsätzlich wurden Rechtsvorschriften<br />

und Maßnahmen, die sich in verschiedenen Vorbereitungsstadien befinden bzw.<br />

dem Parlament zur Annahme vorliegen, nicht berücksichtigt. Diese Vorgehensweise gewährleistet<br />

die Gleichbehandlung aller Bewerberländer sowie Objektivität bei der Messung der<br />

konkreten Fortschritte der einzelnen Länder auf dem Wege zum Beitritt.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


1 Einleitung 7<br />

In den <strong>Bericht</strong> sind Informationen aus zahlreichen Quellen eingeflossen. So wurde Polen wie<br />

alle anderen Bewerberländer aufgefordert, Informationen über die Fortschritte auf dem Wege<br />

zum Beitritt zu übermitteln, die seit Veröffentlichung des letzten Kommissionsberichts<br />

erzielt wurden. Weitere Informationsquellen waren das Nationale Programm zur Übernahme<br />

des gemeinschaftlichen Besitzstandes sowie die Auskünfte, die Polen im Rahmen des<br />

Assoziierungsabkommens, bei der analytischen Sichtung des gemeinschaftlichen Besitzstandes<br />

(Screening) und im Verlaufe der Verhandlungen zur Verfügung gestellt hat 1 . Als weitere<br />

Quellen dienten die Beratungen des Rates und die <strong>Bericht</strong>e und Entschließungen des Europäischen<br />

Parlaments 2 . Schließlich stützte sich die Kommission auf die Bewertungen verschiedener<br />

internationaler Organisationen, namentlich auf die Beiträge des Europarats, der<br />

OSZE, der internationalen Finanzinstitutionen und einiger Nichtregierungsorganisationen.<br />

1.2 Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Ungarn<br />

1.2.1 Jüngste Entwicklungen im Rahmen des Assoziierungsabkommens (bilateraler<br />

Handel eingeschlossen)<br />

Polen hat das Europaabkommen auch im abgelaufenen Jahr umgesetzt und seinen Beitrag<br />

zur reibungslosen Arbeit der gemeinsamen Institutionen geleistet.<br />

Im Oktober 2000 fand in Brüssel eine Sitzung des Assoziationsrates und im Mai <strong>2001</strong> in<br />

Warschau eine Sitzung des Assoziationsausschusses statt. Das System der Unterausschüsse<br />

diente wiederum als Forum für die Erörterung technischer Fragen.<br />

Der Gemischte Parlamentarische Ausschuss aus Vertretern des polnischen und des Europäischen<br />

Parlaments trat im November 2000 in Brüssel und im März <strong>2001</strong> in Warschau<br />

zusammen.<br />

Der bilaterale Handel wächst weiter. Im Jahr 2000 beliefen sich die Ausfuhren der EG nach<br />

Polen auf 33,6 Mrd. € und die EG-Einfuhren aus Polen auf 23,1 Mrd. €. Der von der<br />

EG erzielte Handelsüberschuss von 10,5 Mrd. € ist im Vergleich zu 1999 (11,4 Mrd. €)<br />

weiter gesunken; der im letzten Regelmäßigen B ericht erstmals festgestellte Rückgang im<br />

Handelsüberschuss setzt sich also fort. Der Anteil Polens an der Gesamtausfuhr der EG fiel<br />

geringfügig auf 3,6%, während sein Anteil an den Gesamteinfuhren der EG mit 2,6% konstant<br />

blieb. Die EG-Einfuhren setzten ihren Trend seit 1997 fort und wuchsen rascher als die EG-<br />

Ausfuhren; infolgedessen sank das Handelsdefizit, ausgedrückt als Verhältnis von Ausfuhren<br />

zu Einfuhren, im Jahre 2000 weiter. Was die einzelnen Warenkategorien betrifft, so haben<br />

Maschinen und Elektrogeräte sowohl bei den EG-Ausfuhren als auch bei den EG-Einfuhren<br />

1<br />

Wie in den bisherigen Jahresberichten bleiben im Verlauf der Beitrittsverhandlungen eingegangene Verpflichtungen<br />

bzw. gestellte Forderungen unerwähnt.<br />

2<br />

<strong>Bericht</strong>erstatter des Europäischen Parlaments: Jas Gawronski.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


1 Einleitung 8<br />

aus Polen den größten Anteil. Bei Maschinen und Elektrowaren (56%), Transporausrüstungen<br />

(43%) und Grundmetallen und Erzeugnissen daraus (38%) nahmen die Einfuhren<br />

generell stark zu.<br />

Im Januar <strong>2001</strong> trat mit Polen eine neue Vereinbarung auf autonomer Basis über gegenseitige<br />

Zugeständnisse für landwirtschaftliche Erzeugnisse für die Dauer bis zum Abschluss eines<br />

Zusatzprotokolls zum Europaabkommen in Kraft. Aufgrund dieser Vereinbarung sind rund<br />

91 % der traditionellen EG-Agrareinfuhren aus Polen und 43% der EG-Agrarausfuhren nach<br />

Polen zollfrei. Zur Zeit wird eine zweite Runde bilateraler Verhandlungen über eine weitere<br />

Handelsliberalisierung vorbereitet; hierbei geht es um empfindliche Sektoren, in denen<br />

sich der Handel vor allem wegen eines hohen Zollschutzes bisher nur schwach entwickelt<br />

hat. Im Juli <strong>2001</strong> wurden die Verhandlungen mit Polen über gegenseitige Zugeständnisse im<br />

Fischereisektor abgeschlossen. Die Verhandlungen über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse<br />

dauern an.<br />

Hinsichtlich der Umsetzung des Europaabkommens sind noch eine Reihe von Fragen zu klären<br />

– von komplexen alten Problemen wie der Umstrukturierung der Stahlindustrie und den<br />

Sonderwirtschaftszonen bis hin zu produktspezifischen Handelsfragen. Die Bereitschaft, im<br />

Rahmen der Mechanismen der verschiedenen gemeinsamen Institutionen nach Lösungen zu<br />

suchen, ist allemal da, wenngleich es in manchen Fällen erst nach langer Zeit zu befriedigenden<br />

Lösungen kommt.<br />

Obwohl das Europaabkommen den Eintritt in seine zweite Stufe mit Februar 1999 vorsieht,<br />

müssen einige rechtliche Voraussetzungen für diesen Übergang noch erfüllt werden. Hierauf<br />

wurde bereits im <strong>Bericht</strong> von 1999 hingewiesen. Zwar sind inzwischen einige der verbleibenden<br />

Hindernisse ausgeräumt, doch andere bestehen fort. Die Frage des Übergangs wird immer<br />

wichtiger, denn erst in der zweiten Stufe des Europaabkommens gilt für Kapitalbewegungen<br />

aus der EG nach Polen Inländerbehandlung.<br />

Im <strong>Bericht</strong>szeitraum fand eine Reihe von Kontroversen zwischen der polnischen Verwaltung<br />

und ausländischen Investoren starke Beachtung in der Öffentlichkeit. In manchen Fällen<br />

wurden beiderseits zufriedenstellende Lösungen erreicht, andere blieben ungelöst. Zwar ist<br />

der Schaden schwer zu beziffern, klar ist aber, dass sich derartige Fälle unabhängig von<br />

den jeweiligen Umständen auf das Image Polens als Investitionsstandort negativ auswirken.<br />

Mit Besorgnis nimmt die EU zur Kenntnis, auf welche Schwierigkeiten EU-Investoren in<br />

einigen prominenten Fällen in Polen gestoßen sind. Der Übergang zur zweiten Stufe des<br />

Europaabkommens wäre ein wichtiges Signal dafür, dass Polen sich um Korrektur dieses<br />

Eindrucks bemüht.<br />

Es wurden neuerliche Anstrengungen gemacht, um einige noch offenstehende Handelsfragen<br />

zu klären und einer Lösung zuzuführen. Allgemein ist die Kooperation als gut zu bezeichnen,<br />

doch hat sich erwiesen, dass einige Probleme schwerer zu lösen sind als andere, und<br />

nach wie vor ist eine vollständige Umsetzung der für spezifische oder allgemeine Probleme<br />

gefundenen Lösungen schwer zu gewährleisten. Einige Schwierigkeiten bestehen noch bei der<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


1 Einleitung 9<br />

Umsetzung des Zollkodex, und die umstrittenen Schutzmaßnahmen für Joghurt wurden ohne<br />

die Eröffnung von Kontingenten verlängert.<br />

Die im letzten Jahresbericht festgestellten Fortschritte bei der Zertifizierung gingen im<br />

Großen und Ganzen weiter. Schwierigkeiten wurden bei der automatischen Zertifizierung<br />

von zertifizierungspflichtigen oder der Herstellerzertifizierung unterliegenden Produkten gemeldet,<br />

die darauf zurückzuführen waren, dass einige Zertifizierungsbehörden die neuen Verfahren<br />

nicht angewandt hatten. Ob es sich dabei um „Kinderkrankheiten“ oder um eine echte<br />

Schwäche in der Verwaltungskapazität handelt, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt schwer zu<br />

sagen. Ein weiteres Hemmnis für EG-Hersteller besteht darin, dass die polnische Liste zertifizierungspflichtiger<br />

Produkte nach einer Änderung zwar keine Produkte mehr enthält, die<br />

auch in der EG keiner Zertifizierungspflicht unterliegen, wohl aber noch solche, die in der<br />

Gemeinschaft lediglich der Herstellerzertifizierung unterliegen.<br />

Im Januar <strong>2001</strong> wurde die Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls<br />

auf die Einfuhren von Ammoniumnitrat mit Ursprung unter anderem in Polen veröffentlicht.<br />

Im Dezember 1999 wurde eine Überprüfung der Antidumpingmaßnahmen eingeleitet, die im<br />

Dezember 1994 gegen Einfuhren von Harnstoff-Ammoniumnitrat eingeführt worden waren.<br />

Das Ergebnis war ein Beschluss über die Fortführung der Maßnahmen; die erforderliche Verordnung<br />

wurde im Mai <strong>2001</strong> veröffentlicht. Die Verordnung betreffend landwirtschaftliches<br />

Bindegarn wurde im August <strong>2001</strong> geändert. Die 1997 veröffentlichte Verordnung über die<br />

Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Holzpaletten wurden<br />

im August <strong>2001</strong> nach einer Überprüfung der Antidumpingmaßnahmen für neue Ausführer<br />

geändert.<br />

1.2.2 Beitrittspartnerschaft/Nationales Programm zur Übernahme des<br />

Besitzstandes<br />

Die revidierte Beitrittspartnerschaft wurde im Dezember 1999 geschlossen. Auf ihre Umsetzung<br />

wird in Teil D eingegangen. Dieser Regelmäßige <strong>Bericht</strong> wird von einem Kommissionsvorschlag<br />

betreffend die Fortschreibung der Beitrittspartnerschaft begleitet.<br />

Im Juni <strong>2001</strong> legte Polen der Kommission sein revidiertes nationales Programm zur Übernahme<br />

des Besitzstandes vor, in dem es seine Beitrittsstrategie umreißt und darlegt, wie<br />

es die in der Beitrittspartnerschaft aufgeführten prioritären Ziele zu verwirklichen gedenkt<br />

(siehe Teil D unten).<br />

1.2.3 Gemeinschaftshilfe<br />

Die Europäische Gemeinschaft finanziert drei Vorbeitritts-Instrumente zur Unterstützung<br />

der Bewerberländer in Mittel- und <strong>Ost</strong>europa für ihre Beitrittsvorbereitung: das Programm<br />

PHARE und die Instrumente SAPARD zur Unterstützung der landwirtschaftlichen und ländlichen<br />

Entwicklung und Ispa zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten in den Bereichen<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


1 Einleitung 10<br />

Umwelt und Verkehr. Im Mittelpunkt der Förderung stehen die in der Beitrittspartnerschaft<br />

ausgewiesenen prioritären Maßnahmen, mit denen die Bewerberländer in ihren Bemühungen<br />

um Erfüllung der Beitrittskriterien unterstützt werden.<br />

Für die Jahre 2000–2002 erhält Polen als jährliche Finanzhilfe 398 Mio. € an Phare-Mitteln,<br />

186,6 Mio. € an Sapard-Mitteln und zwischen 312 und 385 Mio. € an Ispa-Mitteln.<br />

Durch das Phare-Programm werden die mittel- und osteuropäischen Bewerberländer seit<br />

1989 bei der tiefgreifenden Umgestaltung ihrer Wirtschaft, ihrer Gesellschaft und ihres politischen<br />

Systems unterstützt. Seit dem Europäischen Rat von Luxemburg 1997, der den<br />

jetzigen Erweiterungsprozess einleitete, ist das Phare-Programm schwerpunktmäßig auf<br />

die Beitrittsvorbereitung ausgerichtet.<br />

Im Rahmen des Phare-Programms werden die mittel- osteuropäischen Bewerberländer beim<br />

Verwaltungsaufbau (rund ein Drittel ihrer Phare-Mittel), bei Investitionen zur Verbesserung<br />

der Regulierungsinfrastruktur, welche die Angleichung an den Besitzstand der Union<br />

erfordert (ebenfalls rund ein Drittel der Phare-Mittel), und bei Investitionen zur Stärkung<br />

des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts (restliches Drittel der Phare-Mittel) unterstützt.<br />

Diese Unterstützung umfasst auch die Kofinanzierung von Maßnahmen der technischen<br />

Hilfe sowie Partnerschaften ( Twinning“) und Investitionshilfsprojekte; sie soll den<br />

Bewerberländern bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes und beim Ausbau<br />

der zu dessen Umsetzung und Anwendung erforderlichen Institutionen helfen. Auf diese<br />

Weise werden die Bewerberländer auch bei der Entwicklung der Mechanismen und Strukturen<br />

unterstützt, die später nach dem Beitritt für die Inanspruchnahme der Strukturfonds<br />

erforderlich sind; hinzu kommen eine begrenzte Anzahl von Maßnahmen (Investitionen oder<br />

Zuschussprogramme) mit regionalem oder thematischem Schwerpunkt.<br />

Zwischen 1990 und 2000 erhielt Polen Phare-Mittel in Höhe von 2534 Mio. €. Im Jahr <strong>2001</strong><br />

beläuft sich die nationale Phare-Zuweisung für Polen auf 396 Mio. €. Diese Mittel werden<br />

vorrangig für folgende Maßnahmen eingesetzt:<br />

• Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung und der Institutionen in den Bereichen<br />

öffentliche Finanzen, Kataster, Steuerverwaltung, Verkehr, Versicherungsaufsicht,<br />

Energiemarktregulierung, Förderung von NRO, KMU- und Ausfuhrentwicklung, Regionalpolitik<br />

und Statistik (45 Mio. €)<br />

• Binnenmarkt (Zoll, Zertifizierung und Normen, Wettbewerb und Verbraucherschutz,<br />

Arzneimittel und medizinische Vorrichtungen, Lebensmittelsicherheit, Medienpolitik,<br />

öffentliches Vergabewesen und chemische Erzeugnisse) (34 Mio. €)<br />

• Stärkung der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (Grenzüberwachung,<br />

Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Visa- und Einwanderungspolitik,<br />

justizielle Zusammenarbeit, polizeiliche Zusammenarbeit, Grenzübergangsinfrastruktur)<br />

(50 Mio. €)<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


1 Einleitung 11<br />

• Verwaltungsaufbau in Landwirtschaft und Fischerei (für gemeinsame Marktorganisationen,<br />

landwirtschaftliche Beratungsdienste, biologischer Landbau, Tierfutterüberwachung,<br />

InVeKos, INLB, landwirtschaftliche Informationssysteme, Veterinärverwaltung<br />

und Vorbereitung auf die GAP-Instrumente einschließlich Schulungen) (33 Mio. €)<br />

• Verwaltungsaufbau im Bereich Umwelt (Wasserschutz, Natura 2000, System zur Kontrolle<br />

genetisch veränderter Organismen, Überwachung gemäß Seveso-II-Richtlinie,<br />

Strahlenschutz und Ausbau der kommunalen Umweltbehörden) sowie Luftqualitätskontrollsysteme<br />

(22 Mio. €)<br />

• wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt (Sektorprogramme zur Entwicklung von<br />

Humankapital und KMU und wirtschaftsbezogene Infrastruktur in acht Zielregionen<br />

des Landes) (170 Mio. €).<br />

• Teilnahme Polens an Gemeinschaftsprogrammen (42 Mio. €).<br />

Weitere 56 Mio. € wurden für ein Programm für grenzübergreifende Zusammenarbeit mit<br />

Deutschland, der Tschechischen Republik und der Slowakei sowie für eine Sondermaßnahme<br />

im <strong>Ost</strong>seeraum bereitgestellt.<br />

Polen wird auch im Rahmen von Phare-finanzierten Mehrländerprogrammen und horizontalen<br />

Programmen unterstützt (z.B. TAIEX und Fazilität für kleine und mittlere Unternehmen),<br />

bzw. nimmt an solchen Programmen teil.<br />

Ferner nimmt Polen an folgenden Gemeinschaftsprogrammen teil: Fünftes Rahmenprogramm<br />

für Forschung und technologische Entwicklung, Leonardo, Sokrates, Jugend für Europa, SA-<br />

VE II, KMU, FISCALIS, IDA und KULTUR 2000. Die Verhandlungen über die Teilnahme<br />

Polens in der Europäischen Umweltagentur wurden abgeschlossen und nach der Ratifizierung<br />

und Inkraftsetzung des Abkommens wird Polen im Januar 2002 die formale Mitarbeit in der<br />

Agentur aufnehmen.<br />

Um die diesbezüglichen gemeinschaftlichen Rechtsetzungsverfahren zu straffen und Polen<br />

somit die zukünftige Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen zu erleichtern, hat der<br />

Assoziationsrat EU-Polen einen Beschluss zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze für<br />

diese Teilnahme angenommen.<br />

Insgesamt hat sich Phare positiv ausgewirkt. Für wichtige Bereiche wie Privatisierung und<br />

Umstrukturierung der Industrie, KMU-Entwicklung, Förderung von Handel und Investitionen,<br />

Energie, Grundbucherstellung, Veterinär- und Pflanzenschutzverwaltung, Umweltschutzinvestitionen<br />

und Verwaltungsaufbau etc. wurden wirksamer Know-how-Transfer, Ausrüstung<br />

und Finanzmittel bereitgestellt. Dank der Phare-Hilfe in den Bereichen Verkehr, Umwelt,<br />

Landwirtschaft und KMU-Entwicklung konnten sektorale Strategien entwickelt und<br />

wichtige institutionelle und finanzielle Mechanismen für die Unternehmen dieser Sektoren<br />

geschaffen werden. In anderen Sektoren wie Zollwesen, Steuern, Justiz und Inneres, Fischerei,<br />

Kohle und Stahl sowie Beschäftigung trug die Phare-Hilfe zur Erstellung von Strategien und<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


1 Einleitung 12<br />

Plänen für die sektorale Entwicklung, den Institutionenaufbau oder die Umstrukturierung<br />

bei.<br />

Eine besonders wichtige Rolle spielte das Phare-Programm in Polen u. a. in folgenden<br />

Bereichen:<br />

• Verkehr: Bau und Erneuerung ausgewählter Abschnitte der Autobahn A 4 Breslau–<br />

Kattowitz–Krakau (126 km) wurden aus Phare-Mitteln (105 Mio. €) und von der EIB<br />

(375 Mio. €) kofinanziert. Im Eisenbahnsektor wurden nach den Überschwemmungen<br />

von 1997 aus Phare-Mitteln 38 Mio. € zur Instandsetzung der Eisenbahnlinie E30 im<br />

Süden des Landes beigetragen; die EIB und die polnische Regierung trugen 161 Mio.<br />

€ bzw. 156 Mio. € bei.<br />

• Privatisierung: die Vorarbeiten, die Kupons für das Massenprivatisierungsprogramm<br />

und die Bewältigung uneinbringlicher Forderungen vor der Privatisierung von Geschäftsbanken<br />

wurden von Phare (20 Mio. €) gemeinsam mit der EBWE finanziert.<br />

• Regionalentwicklungsprogramm: Im Rahmen der KMU-Entwicklung wurden aus Phare-Mitteln<br />

(50 Mio. €) fast 200 kommunale KMU-Infrastrukturprojekte kofinanziert<br />

und mittels einer Zuschussregelung zusammen mit Geschäftsbanken beinahe 1 000<br />

KMU-Investitionsvorhaben gefördert. Auf diese Weise wurden in den betreffenden Regionen<br />

öffentliche und private Investitionen in Höhe von über 150 Mio. € initiiert und<br />

mehr als 11 000 Arbeitsplätze geschaffen.<br />

• Der Verwaltungsaufbau im Veterinärbereich, in der Regionalpolitik und im Justizwesen<br />

wurde mit Phare-Mitteln in Höhe von 10 Mio. € gefördert, um in den betreffenden<br />

Sektoren Reformen durchzuführen und sie auf EU-Standard zu bringen.<br />

• Zur Abschwächung der sozialen Auswirkungen der Umstrukturierung im Kohle- und<br />

im Stahlsektor wurde mit Phare-Mitteln (61 Mio. €) vor allem zur Beratung und<br />

Umschulung der Arbeitslosen, zur Entwicklung von KMU und zu Rückumwandlungsmaßnahmen<br />

in Schlesien beigetragen.<br />

In der Phare-Neuausrichtung 2000 wurde das beitrittsorientierte Vorgehen bestätigt und<br />

die Unterstützung der Länder bei der Vorbereitung auf die Strukturfonds als besonders<br />

wichtig hervorgehoben. Der Neuausrichtung zufolge kann erstens die Verwaltung ab 2002<br />

vollständig dezentralisiert werden, sofern die strikten Auflagen der Koordinierungsverordnung<br />

(EG) Nr. 1266/99 erfüllt sind. Zweitens wird eine Phare-Programmierung auf Mehrjahresbasis<br />

möglich, wenn geeignete begleitende Strategien vorliegen. Drittens bleibt es bei<br />

den 1997 eingeführten Neuerungen: Stärkung der Rolle der Delegationen, weitere Verschlankung<br />

der Verfahren und schließlich stärkeres Gewicht auf einer Steigerung der nachprüfbaren<br />

und messbaren Wirkung der Phare-Projekte im Bereich des Verwaltungsaufbaus sowie auf<br />

Investitionen in die Rechtsangleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand und dem wirtschaftlichen<br />

und sozialen Zusammenhalt.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


1 Einleitung 13<br />

Für das Programm Sapard hat die Kommission den polnischen Plan zur Förderung der<br />

ländlichen Entwicklung im Oktober 2000 formal gutgeheißen. Die Mehrjahresfinanzierungsvereinbarung<br />

wurde im Januar <strong>2001</strong> und die Jahresfinanzierungsvereinbarung im März <strong>2001</strong><br />

unterzeichnet, womit der EG-Finanzbeitrag für das Haushaltsjahr 2000 in Höhe von 171,6<br />

Mio. € formal zugesagt wurde.<br />

Der Plan basiert auf zwei Hauptschwerpunkten (Verbesserung der Markteffizienz im landwirtschaftlichen<br />

Lebensmittelsektor und Verbesserung der Bedingungen für wirtschaftliche<br />

Aktivitäten und die Schaffung von Arbeitsplätzen).<br />

Für den Zeitraum 2000–2006 würden sich die jährlichen Ausgaben durchschnittlich auf 380<br />

Mio. € belaufen, wobei der Beitrag der Europäischen Gemeinschaft 171,6 Mio. € (auf Preisbasis<br />

1999) betrüge.<br />

Die polnischen Behörden leiteten der Kommission im September/Oktober <strong>2001</strong> die Akkreditierungsurkunde<br />

zu, die zur Zeit von der Kommission geprüft wird.<br />

Für das Ispa-Programm hat die polnische Regierung Strategiepapiere für Verkehr und Umwelt<br />

ausgearbeitet. Die darin für eine vorrangige Förderung im Rahmen von Ispa aufgeführten<br />

Bereiche wurden in den vorläufigen nationalen Entwicklungsplan der polnischen Regierung<br />

vom Dezember 1999 aufgenommen. Die Kommission hat für den Zeitraum 2000–2006<br />

gemeinsam mit den polnischen Behörden eine Auswahlliste von prioritären Projekten in den<br />

Bereichen Verkehr und Umwelt aufgestellt, die mit Ispa-Mitteln gefördert werden sollen.<br />

Im Bereich Verkehr sind dies Bau bzw. Instandsetzung von Autobahnen, Nationalstraßen<br />

und Eisenbahnstrecken im Rahmen des transeuropäischen Verkehrsnetzes nach europäischen<br />

Standards. Im Bereich Umwelt sind die Schwerpunktbereiche für eine Förderung aus Ispa-<br />

Mitteln Trinkwasser und Abwasser sowie die Behandlung fester Abfälle in den wichtigsten<br />

polnischen Städten. Die Finanzierungsvereinbarungen für alle Ispa-Projekte für das Jahr<br />

2000 über insgesamt 348,2 Mio. € sind unterzeichnet. Die polnische Regierung hat für die<br />

einzelnen Sektoren Anweisungsbefugte benannt; für manche Projekte laufen zur Zeit Ausschreibungsverfahren,<br />

und es werden bereits Durchführungsverträge geschlossen. Im Jahr<br />

<strong>2001</strong> erhält Polen voraussichtlich Ispa-Mittel in gleicher Höhe.<br />

Die Ispa-Projekte werden unter denselben institutionellen Rahmenbedingungen durchgeführt<br />

werden wie die Phare-Projekte, wobei der Nationale Fonds im Finanzministerium für<br />

die generelle Finanzverwaltung und eine Reihe von Durchführungsstellen für die technischen<br />

Aspekte der Durchführung zuständig sind, die vorherige Genehmigung durch die Kommission<br />

vorausgesetzt. Für Phare und Ispa ist jedoch eine weitere Dezentralisierung der Programme<br />

und eine Übernahme durch die polnischen Behörden vorgesehen (EDIS).<br />

Bei Sapard gelten für Programmierung und Finanzverwaltung andere Regeln, die denen des<br />

EAGFL (Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft) entsprechen<br />

und auf einem Konzept vollständiger Dezentralisierung mit einer akkreditierten Zahl- und<br />

Durchführungsstelle basieren.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


1 Einleitung 14<br />

1.2.4 Partnerschaften („Twinning“)<br />

Eine der größten Herausforderungen für die Bewerberländer ist nach wie vor die Stärkung<br />

der für die Übernahme und praktische Durchführung des gemeinschaftlichen Besitzstandes<br />

erforderlichen Verwaltungskapazitäten. 1998 schlug die Europäische Kommission vor, im<br />

Rahmen von Partnerschaften zwischen Verwaltungsstellen und Institutionen umfangreiche<br />

personelle und finanzielle Mittel zur Unterstützung dieses Prozesses bereitzustellen. Auf diese<br />

Weise wird den Beitrittskandidaten jetzt durch langfristige Abstellung von Beamten sowie<br />

durch ergänzende kurzfristige Experteneinsätze und Fortbildungsmaßnahmen das umfangreiche<br />

Fachwissen der Mitgliedstaaten zugänglich gemacht.<br />

Zu Anfang konzentrierten sich die Partnerschaften auf die vorrangigen Bereiche Landwirtschaft,<br />

Umwelt, öffentliche Finanzen, Justiz und Inneres und Vorbereitung auf die Strukturfonds.<br />

Inzwischen erstrecken sie sich auf alle Bereiche des gemeinschaftlichen Besitzstandes.<br />

Zwischen 1998 und 2000 hat die Gemeinschaft insgesamt 372 Partnerschaftsprojekte vornehmlich<br />

in den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt, öffentliche Finanzen, Justiz und Inneres<br />

sowie Vorbereitung auf die Verwaltung der Strukturfonds finanziert. Dabei handelt es sich<br />

um die großen prioritären Sektoren, die in den Beitrittspartnerschaften festgelegt sind. Die<br />

Partnerschaften sind jedoch auch in anderen wichtigen Bereichen des gemeinschaftlichen<br />

Besitzstandes wie Sozialpolitik, Drogenbekämpfung, Verkehr und Regulierung des Telekommunikationssektors<br />

tätig geworden.<br />

Dank der massiven Unterstützung und des positiven Echos seitens der EU-Mitgliedstaaten<br />

konnten 103 aus Phare-Mitteln des Jahres 1998 finanzierte Partnerschaftsprojekte, an denen<br />

sämtliche Kandidatenländer und nahezu alle Mitgliedstaaten beteiligt waren, inzwischen<br />

abgeschlossen werden oder stehen kurz vor dem Abschluss. Im Rahmen von Phare 1999 werden<br />

weitere 124 Projekte durchgeführt, und im Rahmen von Phare 2000 sind zusätzliche 145<br />

Partnerschaften programmiert. Die Programmierung für <strong>2001</strong> sieht in allen Phare-Ländern<br />

sowie in Zypern und Malta insgesamt 131 Partnerschaftsprojekte vor. Darüber hinaus können<br />

sich die Kandidatenländer das Fachwissen der Mitgliedstaaten durch „Twinning light“<br />

(Projekte von maximal sechs Monaten Dauer) zunutze machen, um genau definierte und<br />

begrenzte Themen, die sich während des Verhandlungsprozesses als anpassungsbedürftig erweisen,<br />

in Angriff zu nehmen. In allen Bewerberländern zusammen werden schätzungsweise<br />

jeweils rund 250 Partnerschaftsprojekte gleichzeitig durchgeführt.<br />

In Polen stehen die acht Partnerschaftsprojekte von 1998 kurz vor dem Abschluss; daneben<br />

laufen 17 Partnerschaftsprojekte im Rahmen von Phare 1999. Zu den neu hinzugekommenen<br />

Bereichen zählen u.a. Finanzkontrolle, Steuern, Zoll, Entwicklung des öffentlichen Dienstes<br />

und Straßentransport. Im Rahmen von Phare 2000 gibt es 44 Partnerschaftsprojekte mit<br />

Polen – viele davon sind inzwischen angelaufen –, darunter Partnerschaften zwischen Regionalverwaltungen,<br />

mit deren Hilfe Polen auf die Regionalpolitik und die Verwaltung künftiger<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 15<br />

Strukturfonds vorbereitet werden soll. Für Phare <strong>2001</strong> sind 39 Partnerschaftsprojekte vorgesehen,<br />

davon 5 „Twinning light“. Den Statistiken zufolge sind an den Partnerschaften in<br />

Polen zahlreiche Mitgliedstaaten beteiligt, und es werden eine Vielzahl von Politikfeldern<br />

abgedeckt. Schon jetzt oder demnächst sind fast alle Mitgliedstaaten an Partnerschaftsprojekten<br />

beteiligt: Auf diese Weise kann Polen von der Vielfalt der Verwaltungsmodelle und<br />

kulturen in der Europäischen Union profitieren.<br />

1.2.5 Verhandlungen und Screening<br />

Die analytische Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstandes (Screening) fand im Rahmen<br />

der Sitzungen des Assoziationsausschusses und der Unterausschüsse statt.<br />

Seit Aufnahme der Beitrittsverhandlungen wurden umfassende Gespräche über die einzelnen<br />

Kapitel des gemeinschaftlichen Besitzstandes eingeleitet, und im Juni <strong>2001</strong> waren die<br />

Verhandlungen über alle Kapitel (mit Ausnahme von Kapitel 30 – Institutionen und Kapitel<br />

31 – Sonstiges) eröffnet.<br />

Bis Ende September <strong>2001</strong> konnten die Verhandlungen über nachstehende 17 Kapitel vorläufig<br />

abgeschlossen werden: Freier Warenverkehr, Freier Dienstleistungsverkehr, Energie,<br />

Wirtschafts- und Währungsunion, Statistik, Beschäftigung und Soziales, Industrie, Kleine<br />

und mittlere Unternehmen, Wissenschaft und Forschung, Bildung und Ausbildung, Telekommunikation<br />

und Informationstechnologien, Kultur- und Medien, Verbraucherschutz und<br />

Gesundheitsschutz, Zollunion, Auswärtige Beziehungen, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik<br />

und Finanzkontrolle. Die Verhandlungen über die verbleibenden Kapitel werden<br />

fortgesetzt.<br />

2 Beitrittskriterien<br />

2.1 Politische Kriterien<br />

Einleitung<br />

Der Europäische Rat von Kopenhagen stellte für die Bewerberländer im Juni 1993 die folgenden<br />

politischen Beitrittskriterien auf: „institutionelle Stabilität als Garantie für die demokratische<br />

und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und<br />

Schutz von Minderheiten“ 3 .<br />

Die Kommission gelangte in ihrem Regelmäßigen <strong>Bericht</strong> 2000 über die Fortschritte Polens<br />

auf dem Weg zum Beitritt wie schon in den vorangegangenen <strong>Bericht</strong>en zu folgendem<br />

Schluss:<br />

3 Diese Grundsätze werden in der durch den Europäischen Rat von Nizza im Dezember 2000 proklamierten<br />

Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausdrücklich hervorgehoben.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 16<br />

Polen erfüllt weiterhin die in Kopenhagen festgelegten politischen Kriterien.<br />

Hinsichtlich der im vergangenen Jahr genannten Aktionsbereiche hat Polen<br />

die ersten Schritte zu einer Justizreform und zur Vorbereitung von Maßnahmen<br />

zwecks Behebung der dringendsten Engpässe unternommen. Derartige Maßnahmen<br />

sind wichtig, weil eine effektiv arbeitende Justiz bei der Anwendung und<br />

Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes eine wesentliche Rolle spielt.<br />

Auch zur Bekämpfung der Korruption wurden erste Schritte unternommen, es<br />

bedarf aber weiterer Anstrengungen, u.a. der Verabschiedung der nötigen Gesetze.<br />

Weniger bemerkenswert waren die Entwicklungen in Bezug auf die Chancengleichheit.<br />

Im folgenden Abschnitt wird die Entwicklung in Polen seit dem Vorjahresbericht und die<br />

Gesamtsituation des Landes anhand der politischen Kriterien von Kopenhagen bewertet.<br />

Dabei wird auch darauf eingegangen, wie Exekutive und Judikative allgemein funktionieren.<br />

Die diesbezügliche Entwicklung ist in vieler Hinsicht eng verbunden mit der Entwicklung der<br />

Fähigkeit Polens, den Besitzstand, insbesondere im Bereich Justiz und Inneres, umzusetzen.<br />

Nähere Informationen zum letztgenannten Aspekt enthält der entsprechende Abschnitt (Kapitel<br />

24 – Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres) in Teil 2.5.24 auf Seite 102 dieses<br />

<strong>Bericht</strong>s.<br />

Jüngste Entwicklungen<br />

Am 23. September <strong>2001</strong> fanden in Polen Parlamentswahlen statt. Aufgrund der Wahlergebnisse<br />

wurde eine Koalitionsregierung aus dem von der sozialdemokratischen Linksallianz<br />

(SLD) geführten Wahlbündnis und der Bauernpartei (PSL) gebildet.<br />

Auch bei diesem Regierungswechsel funktionierten die politischen Institutionen Polens weiterhin<br />

einwandfrei und bieten stabile Rahmenbedingungen. Diese Stabilität hat sich seit dem<br />

Inkrafttreten der neuen Verfassung im Jahr 1997 noch weiter gefestigt.<br />

Auch für die neue Regierung ist der Beitritt zur EU ein vorrangiges politisches Ziel, und<br />

es besteht ein breiter Konsens in dieser Frage bei einer Mehrheit der Parlamentsabgeordneten.<br />

2.1.1 Demokratie und Rechtsstaatlichkeit<br />

Wie in den Vorjahresberichten festgestellt wurde, sind in Polen institutionelle Stabilität sowie<br />

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gewährleistet. Im folgenden Abschnitt werden daher nur<br />

die wichtigsten Entwicklungen des vergangenen Jahres dargestellt.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 17<br />

Parlament Im April <strong>2001</strong> verabschiedete der Sejm (Abgeordnetenkammer) ein neues Wahlgesetz<br />

eine Änderung des Gesetzes über politische Parteien. Das neue Wahlgesetz hat im<br />

Vergleich zur bisherigen Wahlordnung erhebliche Änderungen gebracht.<br />

Die Umrechnung der Wählerstimmen in Parlamentssitze erfolgt nunmehr nach einem modifizierten<br />

St.-Lague-Verfahren statt wie zuvor nach dem d’Hondt-Verfahren. Das neue Wahlsystem<br />

stellt damit ebenfalls ein Verhältniswahlrecht dar, bei dem jedoch nach einer anderen<br />

Methode die Parlamentssitze auf Basis der Wählerstimmen vergeben werden. Hierdurch soll<br />

der Wählerwillen besser zum Ausdruck gebracht und die das bisherige Wahlsystem kennzeichnende<br />

Überrepräsentierung der großen Parteien verringert werden. Die Wahlen zum<br />

Senat erfolgen nunmehr auf der Grundlage eines Mehrheitswahlrechts.<br />

Die Landeslisten wurden abgeschafft, so dass alle Abgeordneten jetzt von den Wählern in<br />

ihren Wahlbezirken gewählt werden. Im Wahlgesetz wurden zugleich die Wahlbezirke neu<br />

festgelegt, um den durch die Gebietsreform von 1999 veränderten Verwaltungsgrenzen Rechnung<br />

zu tragen. Vorgesehen sind im Wahlgesetz für die Sejm-Wahlen 41 Wahlbezirke, in<br />

denen jeweils 7 bis 19 Parlamentsabgeordnete gewählt werden, und für die Senats-Wahlen<br />

40 Wahlbezirke, in denen jeweils 2 bis 4 Senatoren gewählt werden.<br />

Die Änderung des Gesetzes über politische Parteien hat gleichfalls eine Reihe bedeutender<br />

Neuerungen für die Durchführung von Wahlen gebracht. Die wichtigsten Änderungen zielen<br />

darauf ab, die Frage der Parteienfinanzierung zu regeln, um Korruptionsmöglichkeiten<br />

einzuschränken.<br />

Nach den neuen gesetzlichen Vorschriften erhalten die Parteien eine kräftige öffentliche Finanzierung<br />

im Gesamtvolumen von jährlich rund 55 bis 60 Mio. PLN (13,75 bis 15 Mio.<br />

EUR). Anspruch auf eine solche Förderung aus dem Staatshaushalt haben Parteien, die bei<br />

den nächsten Wahlen mindestens 3% der Wählerstimmen erhalten. Der Förderbetrag richtet<br />

sich nach der Zahl der für die jeweilige Partei abgegebenen gültigen Stimmen.<br />

Parallel dazu wird die Parteienfinanzierung einer verschärften Überprüfung unterworfen. Die<br />

Parteien dürfen keine öffentlichen Spendensammlungen mehr durchführen, und auch Firmen<br />

ist künftig jegliche Form der Finanzierung von politischen Parteien untersagt. Zuwendungen<br />

von Privatpersonen dürfen pro Jahr 11 000 PLN (2 750 EUR) nicht übersteigen. Alle Zahlungen<br />

müssen genau registriert werden. Außerdem ist es den Parteien jetzt verboten, Einkünfte<br />

aus der Vermietung von Immobilien oder einer gewerblichen Tätigkeit zu beziehen.<br />

Diese Vorschriften bilden einen wichtigen Schritt, um eine transparente Funktionsweise des<br />

politischen Systems zu gewährleisten. Zum Redaktionszeitpunkt des vorliegenden <strong>Bericht</strong>s<br />

ist es jedoch noch zu früh, um Rückschlüsse auf die Effizienz der beschriebenen Maßnahmen<br />

zu ziehen, von denen einige ohnehin erst Ende <strong>2001</strong> wirksam werden.<br />

Exekutive Bedeutendste Entwicklung in diesem Bereich war die Verabschiedung des Gesetzes<br />

über die Information der Öffentlichkeit, mit dessen Vorschriften die in der Verfassung<br />

verankerte Informationsfreiheit präzisiert wird. Im <strong>Bericht</strong>szeitraum kamen ferner erstmals<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 18<br />

einige Bestimmungen des Gesetzes für die Wahl zum Staatspräsidentenamt zur Anwendung.<br />

Dabei traten zwar einige Anfangsschwierigkeiten auf, doch erwiesen sich die neuen Verfahrensregelungen<br />

zugleich als deutlicher Fortschritt. Weitere Anstrengungen zur Stärkung des<br />

öffentlichen Dienstes sind unternommen worden.<br />

Im Mai <strong>2001</strong> hat die staatliche Wahlkommission (PKW) die Überprüfung der Rechenschaftsberichte<br />

zu der Präsidentschaftswahlkampagne abgeschlossen. Hierbei wurden erstmalig die<br />

neuen strengeren Bestimmungen über die Finanzierung von Wahlkampagnen angewendet,<br />

die durch eine vom Sejm im April 2000 angenommene Änderung des Wahlgesetzes für das<br />

Staatspräsidentenamt eingeführt worden waren. Die Überprüfung ergab, dass alle Wahlkomitees<br />

der Präsidentschaftskandidaten in der einen oder anderen Weise gegen das Gesetz<br />

verstoßen haben. Daher beschloss die Wahlkommission, die Rechenschaftsberichte aller 21<br />

Kandidaten abzulehnen.<br />

Einige Verstöße sind als recht unbedeutend zu betrachten, andere dagegen als sehr viel<br />

schwerwiegender einzustufen (insbesondere die Annahme von Zuwendungen, die durch Firmen<br />

mit ausländischem Kapital gewährt wurden oder aus öffentlichen Mitteln finanziert<br />

waren bzw. nicht aus Unternehmensgewinnen stammten, oder aber Schenkungen durch Personen<br />

mit unbekannter oder falscher Identität).<br />

Gemäß den neuen Vorschriften hat jedes Wahlkomitee eine siebentägige Frist, um den Beschluss<br />

der Wahlkommission beim Obersten Gerichtshof anzufechten. Bestätigt der Oberste<br />

Gerichtshof den Beschluss oder erfolgt keine Anfechtung, so entscheidet die Wahlkommission,<br />

ob sie den Fall an die Staatsanwaltschaft oder jedoch an ein so genanntes Kollegium<br />

(Schöffengremium für die Rechtsprechung bei geringfügigen Vergehen) weiterleitet. Ein Gericht<br />

kann ein Wahlkomitee zu einer Geldstrafe zwischen 1 000 PLN (250 EUR) und 100<br />

000 PLN (25 000 EUR) verurteilen, wohingegen ein Kollegium eine Geldbuße bis zu 5 000<br />

PLN (1 250 EUR) auferlegen kann. Zum Redaktionszeitpunkt hatte der Oberste Gerichtshof<br />

die Beschlüsse der Wahlkommission in allen 15 Anfechtungsfällen bestätigt, so dass jetzt die<br />

nachfolgenden Schritte abzuwarten sind. Dem ergangenen Spruch des Obersten Gerichtshof<br />

ist allerdings zu entnehmen, dass die Schwierigkeiten zu einem großen Teil durch die mangelnde<br />

Vertrautheit mit der neuen Wahlordnung und die Kompliziertheit der Regelungen<br />

selbst bedingt sind.<br />

Dennoch ist zu betonen, dass die neuen Rechtsvorschriften einen bedeutenden Beitrag zur<br />

Stärkung der demokratischen Verfahrensabläufe darstellen. Nach den Präsidentschaftswahlen<br />

von 1995 hatten nämlich nur 10 von 17 Kandidaten einen Rechenschaftsbericht über ihre<br />

Wahlkampagne vorgelegt, und die Nichteinhaltung dieser Vorschrift war noch nicht sanktionsbedroht.<br />

In den vorangegangenen Regelmäßigen <strong>Bericht</strong>en wurde auf die Entwicklungen im Zusammenhang<br />

mit der 1999 durchgeführten Gebietsreform eingegangen. Insgesamt gesehen scheint<br />

der Übergang zu der neuen Gebietseinteilung ohne übermäßige Probleme vollzogen worden<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 19<br />

zu sein, und die neuen Regionalverwaltungen sind nunmehr voll einsatzbereit. Ihre langfristige<br />

Finanzausstattung muss jedoch noch geklärt werden, da erneut nur die derzeitigen<br />

Haushaltsvorschriften verlängert worden sind.<br />

Das Gesetz über die Information der Öffentlichkeit wurde vom Staatspräsidenten Anfang<br />

Oktober <strong>2001</strong> unterzeichnet. Es enthält eine klare Definition des Rechts der Öffentlichkeit<br />

auf Information, das sich im Wesentlichen aus einem Anspruch auf Information im Allgemeininteresse,<br />

einem Anspruch auf Einsicht in amtliche Dokumente und einem Anspruch auf<br />

Beisein bei den Sitzungen gewählter Gremien der staatlichen und kommunalen Verwaltung<br />

zusammensetzt. Wie immer bei derartigen Rechtsvorschriften hängt ihre Effizienz in weitem<br />

Umfang von den Ausnahmeregelungen zum Gesetz und von ihrer Auslegung ab. Im vorliegenden<br />

Fall wurden die Ausnahmen weitgehend aus den bestehenden Rechtsvorschriften<br />

übernommen. Der Grad der erfolgreichen Anwendung des Gesetzes wird sich im Laufe der<br />

Zeit erweisen.<br />

Der Rechtsrahmen für den öffentlichen Dienst und seine Funktionsweise sind seit dem letztjährigen<br />

Regelmäßigen <strong>Bericht</strong> im Großen und Ganzen unverändert geblieben. Die Beschäftigten<br />

des öffentlichen Dienstes auf nationaler und regionaler Ebene unterteilen sich in mehrere<br />

Kategorien. Die Beamten im Sinne des aus dem Jahr 1999 stammenden Gesetzes über<br />

den öffentlichen Dienst bilden dabei die Gruppe von Führungskräften, während die Angestellten<br />

die zahlenstärkste Gruppe auf nationaler Ebene darstellen. Nennenswerte jüngste<br />

Veränderungen in diesem Bereich brachten zum einen eine Verordnung über die Gehälter der<br />

Angestellten des öffentlichen Dienstes und zum anderen eine Verordnung über die Ausweisung<br />

von Dienstposten, die besondere berufliche Qualifikationen erfordern, die Dienstgrade<br />

der Beamten sowie Fragen der Besoldung und Sozialleistungen.<br />

Anlass zur Besorgnis ist weiterhin die geringe Zahl von Beamten, die das für die Ernennung<br />

vorgeschriebene Auswahlverfahren bestanden haben, im Verhältnis zur Gesamtzahl der öffentlichen<br />

Bediensteten. Ende September <strong>2001</strong> gab es 831 Beamte, die damit nur rund 0,7%<br />

aller 116 000 Bediensteten der Zentralverwaltung ausmachen. Die Zahl der Beamten hat sich<br />

gegenüber dem Vorjahr um etwa 270 erhöht, und zwar aus dem Absolventenjahrgang der<br />

Nationalen Schule für Öffentliche Verwaltung (im Jahr <strong>2001</strong> wurden 58 dieser Absolventen zu<br />

Beamten ernannt) und durch den Abschluss des jährlichen Auswahlverfahrens, aus dem 218<br />

erfolgreiche Teilnehmer hervorgingen. Bei der Verbeamtungsrunde des Jahres 2000 wurden<br />

im Vergleich dazu 161 neue Beamte ernannt.<br />

Wie schon im letztjährigen Regelmäßigen <strong>Bericht</strong> festgestellt, ist der Zuwachs bei der Beamtenzahl,<br />

auch wenn im Laufe des vergangenen Jahres eine gewisse Beschleunigung gegenüber<br />

dem ersten Anwendungsjahr des Gesetzes über den öffentlichen Dienst zu beobachten war,<br />

immer noch zu langsam, um in nächster Zukunft einen unabhängigen, stabilen und kompetenten<br />

öffentlichen Dienst zu gewährleisten.<br />

Das Risiko politischer Instabilität bei den höheren Dienstposten der öffentlichen Verwaltung<br />

hat sich noch dadurch verstärkt, dass Ende Juni <strong>2001</strong> der Übergangszeitraum für die Anwendung<br />

des Gesetzes über den öffentlichen Dienst auslief. Hierdurch ergab sich die rechtliche<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 20<br />

Notwendigkeit, offene Auswahlverfahren für die Spitzenposten der Verwaltung (vom Generaldirektor<br />

aufwärts bis zum obersten Leiter des öffentlichen Dienstes) durchzuführen. Als<br />

Folge hiervon wurden alle Personen, die ohne Auswahlverfahren auf ihren Leitungsposten<br />

eingesetzt worden waren, förmlich zum 1. Juli <strong>2001</strong> entlassen. Bis zum Abschluss des erforderlichen<br />

Auswahlverfahrens sind somit 16 der 69 Generaldirektorposten unbesetzt. In<br />

der Zwischenzeit werden die mit diesen freien Stellen verbundenen Aufgaben durch Führungskräfte<br />

der jeweiligen Behörde wahrgenommen, die als „amtierende“ Generaldirektoren<br />

fungieren.<br />

Der öffentliche Dienst untersteht gemäß der Verfassung der Aufsicht durch den Ministerpräsidenten,<br />

der zu diesem Zweck den obersten Leiter des öffentlichen Dienstes ernennt, welcher<br />

seinerseits durch das Amt für den öffentlichen Dienst unterstützt wird. Dieses Amt umfasst<br />

im Wesentlichen folgende 5 Bestandteile: das Sekretariat des obersten Leiters (einschließlich<br />

des Pressedienstes und der Redakteure des Informationsblattes), das Büro des Generaldirektors,<br />

die Abteilung für Personaleinstellung und -auswahl, die Abteilung für Personalmanagement<br />

im öffentlichen Dienst sowie die Abteilung für Fortbildung und Entwicklung des<br />

Personals. Dem Ministerpräsidenten steht darüber hinaus der Rat für den öffentlichen Dienst<br />

als beratendes Gremium zur Seite, dessen 16 Mitglieder je zur Hälfte vom Parlament und<br />

vom Ministerpräsidenten selbst benannt werden.<br />

Die Stellung des Amtes für den öffentlichen Dienst bedarf noch einer deutlichen Stärkung,<br />

denn seine Schlüsselaufgabe besteht in der Aufsicht über den öffentlichen Dienst. Die Rolle<br />

und Funktionen des Amtes innerhalb der Verwaltungsstruktur werden möglicherweise nicht<br />

in vollem Maße richtig verstanden und eingeschätzt. Allgemein wird das Amt vorzugsweise<br />

mit Fortbildungsprogrammen und Einstellungsverfahren in Verbindung gebracht, anstatt als<br />

eine Aufsichtsbehörde und Institution betrachtet zu werden, die sich mit politischen Fragen<br />

beschäftigt, die Richtung für die Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturen festlegt und<br />

am Aufbau einer wirklichen Kultur des öffentlichen Dienstes arbeitet. Infolgedessen fanden<br />

einige der von dem Amt gemachten Vorschläge für strukturelle Veränderungen nur ein recht<br />

schwaches Echo vonseiten der Behörden, an die sie gerichtet waren.<br />

Im letzten Jahr wurden zwar durch Erlass bestimmter Rechtsvorschriften und auch im Wege<br />

von Informationskampagnen die Bemühungen fortgesetzt, Tätigkeitsprofil, Rechtsstatus,<br />

Ansehen und Besoldungniveau des öffentlichen Dienstes zu verbessern. Allerdings sind einige<br />

der seit langem bestehenden Negativfaktoren, die mögliche Interessenten von einer Laufbahn<br />

im öffentlichen Dienst abschrecken, immer noch vorhanden. Diese negativen Faktoren müssen<br />

in den kommenden Jahren weiter beseitigt werden, damit ein fester Personalbestand<br />

an unabhängigen und erfahrenen Beamten eingestellt und im öffentlichen Dienst gehalten<br />

werden kann.<br />

Judikative Der Regelmäßige <strong>Bericht</strong> 2000 beschrieb eine Reihe von Entwicklungen bezüglich<br />

der Struktur des Justizwesens, der Personalausstattung der Gerichte sowie der Ausbildung<br />

von Richtern und Staatsanwälten. Diese Veränderungen und Reformen waren auch im<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 21<br />

jetzigen <strong>Bericht</strong>szeitraum weiter zu beobachten, da sie einen Teil des langfristigen Gesamtansatzes<br />

für ein verbessertes Funktionieren der Justiz darstellen. In einigen Bereichen wurden<br />

neue Rechtsvorschriften erlassen, die insbesondere den Gerichtsaufbau betreffen.<br />

Die Maßnahmen zur Rationalisierung des Gerichtswesens und zur Verbesserung seiner Funktionsweise<br />

wurden im <strong>Bericht</strong>szeitraum fortgesetzt. Im Juli <strong>2001</strong> waren in den neuen Woiwodschaften<br />

38 Regionalgerichte (Sad Okregowy) tätig, wobei die Amtsbezirke der ordentlichen<br />

Gerichte mit den neuen Verwaltungsgrenzen in Einklang gebracht wurden. Diese Angleichung<br />

an die 1999 vorgenommene neue Gebietseinteilung soll zu einer besseren Zusammenarbeit<br />

zwischen den Justizbehörden und den regionalen Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung<br />

beitragen.<br />

Die Zahl der Zivil- und Strafkammern, die für Rechtsstreite in Verbraucherschutzangelegenheiten<br />

und für Steuerdelikte mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe zuständig sind, hat sich<br />

auf 254 erhöht.<br />

Das Gesetz über die ordentliche Gerichtsbarkeit, das im Oktober <strong>2001</strong> in Kraft trat, hat die<br />

Zuständigkeit für Bagatellfälle (Zivilsachen mit einem Streitwert unter 5 000 PLN entsprechend<br />

rund 1 250 EUR) von den vorgenannten Zivil- und Strafkammern auf die neuen so<br />

genannten Stadtgerichtskammern (Wydzialy Grodzkie) übertragen.<br />

Die im November 2000 beschlossene Änderung am Gesetz über das nationale Handelsregister<br />

trat im Januar <strong>2001</strong> in Kraft. Die Gesetzesänderung schafft die Rechtsgrundlage für die<br />

Unterhaltung eines computergestützten nationalen Handelsregisters. Im Januar <strong>2001</strong> traten<br />

ferner die Durchführungsbestimmungen zu dem betreffenden Gesetz in Kraft, die vom<br />

Justizminister im Wege von 14 Rechtsverordnungen erlassen worden waren. Das nationale<br />

Handelsregister wird zentral geführt, ist vollständig computergestützt und verzeichnet Unternehmen,<br />

Verbände, andere gesellschaftliche und berufsständische Organisationen, Stiftungen,<br />

Einrichtungen der öffentlichen Gesundheitsfürsorge sowie zahlungsunfähige Schuldner.<br />

Das im Vorjahresbericht erwähnte Gesetz über das nationale Strafregister trat im Juni <strong>2001</strong><br />

in Kraft. Das Gesetz enthält ausführliche Vorschriften über Struktur, Arbeitsweise und Umfang<br />

des nationalen Strafregisters. Das neue Register ist aus der Reform des bisherigen<br />

Zentralregisters für Strafverurteilte hervorgegangen.<br />

In Mai <strong>2001</strong> wurden Rechtsvorschriften verabschiedet, mit denen (i) das Grundbuch- und<br />

Hypothekengesetz, (ii) die Zivilprozessordnung, (iii) das Gesetz über die Zivilprozesskosten<br />

und (iv) das Notariatsgesetz geändert werden. Diese Vorschriftenänderungen sollen Verbesserungen<br />

bei der Grundbuchführung durch die Gerichte bringen, indem das Verfahren<br />

für Grundbucheintragungen beschleunigt und ein modernes, vollständig computergestütztes<br />

Grundbuch eingeführt wird. Als Teil dieser Bemühungen wurde der Personalbestand der<br />

Grundbuchabteilungen der Gerichte ausgebaut, indem die Zahl der mit derartigen Aufgaben<br />

betrauten so genannten Gerichtsreferendare (Referendarz) im <strong>Bericht</strong>szeitraum um 100 auf<br />

jetzt insgesamt 390 aufgestockt wurde.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 22<br />

Leicht erhöht hat sich gleichfalls die Zahl der Richter (auf 8 335) und der Staatsanwälte (auf<br />

5 313). Die zusätzlichen Richter (+348) wurden in erster Linie deshalb ernannt, um nach<br />

Einführung des Strafkodex für geringfügige Delikte der hier zu erwartenden Zunahme an<br />

abzuhandelnden Fällen zu begegnen.<br />

Die 1999 beschlossene Informatisierungsstrategie wird weiterhin umgesetzt, zumal auch noch<br />

ein erheblicher Bedarf besteht. Die Gesamtzahl der im Justizwesen inzwischen verfügbaren<br />

Computer ist bis Ende 2000 auf 7 500 gestiegen, wobei diese Geräte allerdings zumeist in<br />

der Gerichtsverwaltung und weniger bei den Staatsanwaltschaften stehen. Gleichzeitig wird<br />

weiter eine landesweite EDV-Vernetzung der Gerichtsverwaltungen wie auch der Staatsanwaltschaften<br />

vorangetrieben. Gearbeitet wird außerdem an einem spezifischen Softwarepaket<br />

und Datennetz für Staatsanwälte, die für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zuständig<br />

sind.<br />

Die Ausbildung der Richter insbesondere mit Blick auf das EU-Recht ist kontinuierlich<br />

verstärkt worden. Zusammen mit internationalem Recht bildet das Gemeinschaftsrecht ein<br />

Pflichtfach in den letzten 6 Monaten der Ausbildung. Neben dieser Grundausbildung im Gemeinschaftsrecht<br />

werden eine Reihe von Fortbildungskursen zu allgemeinen und speziellen<br />

Fragen des EU-Rechts angeboten.<br />

Auf den Rückstand bei den anhängigen Rechtssachen ist im Vorjahresbericht recht ausführlich<br />

eingegangen worden. In diesem Zusammenhang stellen die vorstehend wiedergegebenen<br />

Anstrengungen positive Schritte für eine verbesserte Effizienz der Justiz und damit letztlich<br />

für den Abbau des Rückstaus an unerledigten Fällen dar. Bis zum jetzigen frühen Zeitpunkt<br />

ist es durch die getroffenen Maßnahmen allerdings lediglich gelungen, eine weitere flutartige<br />

Vergrößerung des Rücksstands einzudämmen, doch konnte die Tendenz zum eigentlichen<br />

Abbau noch nicht eingeleitet werden. Dies gilt auch für das je nach Region sehr unterschiedliche<br />

Ausmaß des Rückstaus, denn in Warschau ist die Überlastung der Gerichte weiterhin<br />

sehr viel ausgeprägter als im Landesdurchschnitt.<br />

Im Jahr 2000 verkündeten die Gerichte eine Entscheidung in fast 10% mehr Rechtssachen<br />

als 1999 und brachten damit insgesamt nahezu 7,37 Mio. Fälle zum Abschluss. Dennoch kam<br />

es wegen der gestiegenen Zahl der bei Gericht neu eingegangenen Rechtssachen immer noch<br />

zu einer ganz leichten Zunahme des Rückstands auf zusammen 1,81 Mio. Fälle.<br />

Hervorzuheben ist allerdings, dass bei einigen Arten von Rechtssachen die durchschnittliche<br />

Verfahrensdauer zurückgegangen ist. Dies trifft insbesondere auf die Eintragungen ins<br />

Grundbuch zu, die im Durchschnitt 2000 nur 3,3 Monate statt 3,7 Monate 1999 in Anspruch<br />

nahmen, sowie auf Zivilsachen bei Bezirksgerichten (2000: 4,3 Monate; 1999: 4,7 Monate)<br />

und bei Regionalgerichten (2000: 5,6 Monate; 1999: 5,9 Monate). Vorläufige Zahlen deuten<br />

darauf hin, dass sich dieser Trend auch in der ersten Hälfte von <strong>2001</strong> fortgesetzt hat.<br />

Besorgnis wegen möglicher Korruption in der Justiz bleibt weiter bestehen, doch klafft eine<br />

gewisse Diskrepanz zwischen der Wahrnehmung in der Öffentlichkeit und den realen Gegebenheiten.<br />

In einzelnen <strong>Bericht</strong>en ist für 2000 von etwa 20 Korruptionsfällen die Rede,<br />

wohingegen nach Angaben des Zentralen Kriminalpolizeiamts letztes Jahr nur in drei Fällen<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 23<br />

Ermittlungen durchgeführt wurden. Durch Anhebung der Dienstbezüge von Richtern, Justizangestellten<br />

und anderem Verwaltungspersonal hat sich die Regierung bemüht, einen der<br />

die Korruption oft begünstigenden Faktoren möglichst auszuschalten.<br />

Aus Sorge über etwaige Korruption im Justizwesen werden nun auch weiter gehende Überlegungen<br />

zur Funktionsweise und insbesondere zur Unabhängigkeit der Justiz angestellt. Artikel<br />

173 der polnischen Verfassung garantiert die Unabhängigkeit der Gerichte und Artikel<br />

178 Absatz 1 die Unabhängigkeit der Richter. Gemäß Artikel 180 können Richter nicht gegen<br />

ihren Willen aus ihrem Amt entlassen werden, und Artikel 181 verleiht ihnen eine nahezu<br />

vollständige (amtsmäßige wie persönliche) Immunität gegen Strafverfolgung. Die richterliche<br />

Immunität kann nur von einem Disziplinargericht aufgehoben werden, das sich seinerseits aus<br />

Richtern zusammensetzt und in nicht öffentlicher Sitzung tagt. Die mangelnde Transparenz<br />

dieser Regelung gibt zu Bedenken Anlass und macht eine genaue Beurteilung, in welchem<br />

Umfang Korruption im Justizwesen vorhanden ist, sehr problematisch.<br />

Der Bürgerbeauftragte, der über die Wahrung der staatsbürgerlichen Rechte wachen soll,<br />

geht weiterhin den Beschwerden der Bürger über die Justiz nach. In seinem dem Sejm im<br />

Mai <strong>2001</strong> vorgelegten <strong>Bericht</strong> für das Jahr 2000 hat er ausdrücklich den mangelnden Zugang<br />

der Bürger zur Justiz (lange Verfahrensdauer, zu hohe Kosten) kritisiert.<br />

Korruptionsbekämpfung In den beiden vorangegangenen Regelmäßigen <strong>Bericht</strong>en wurde<br />

das Problem der Korruption sehr eingehend behandelt. Die Korruptionsproblematik steht<br />

in Polen weiterhin ganz oben auf der politischen Tagesordnung und ist stark präsent im Bewusstsein<br />

der Öffentlichkeit, zumal es in jüngster Zeit eine Welle von Korruptionsvorwürfen<br />

gegen prominente Persönlichkeiten gegeben hat. Unabhängig davon, ob die Behauptungen<br />

sich nun im Einzelfall als wahr herausstellen werden, herrscht in der Öffentlichkeit der Eindruck<br />

vor, dass die Korruption weit verbreitet ist. Dies ist schädlich sowohl auf innenpolitischer<br />

Ebene als auch in den internationalen Beziehungen.<br />

Der Vorjahresbericht erkannte zwar die Anstrengungen zur Korruptionsbekämpfung an, bemängelte<br />

jedoch ebenso eindeutig das offensichtliche Fehlen einer klaren Gesamtstrategie.<br />

Eine von der Regierung kürzlich gebildete Taskforce zur Korruptionsbekämpfung stellt einen<br />

ersten Schritt dar, um die verschiedenen politischen Ansätze und beteiligten Akteure im<br />

Kampf gegen die Korruption zusammenzuführen.<br />

Gewisse Fortschritte waren bei der Verabschiedung von Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung<br />

zu verzeichnen. So wurde im Dezember 2000 das Geldwäschegesetz angenommen,<br />

das eine Rechtsgrundlage für das künftige Amt eines Generalinspektors der Finanzinformation<br />

schafft, damit komplexe Finanztransaktionen besser überwacht und der Geldwäsche<br />

effizienter entgegengewirkt werden kann. Ferner wurde das EuroparatsÜbereinkommen über<br />

Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Gewinnen aus Straftaten<br />

ratifiziert und ist für Polen im April <strong>2001</strong> in Kraft getreten.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 24<br />

Vor allem aber wird es nachhaltiger Anstrengungen von Polizei und Grenzschutz bedürfen,<br />

um die Korruption in der Praxis stärker zu bekämpfen. Aus den neuesten Daten geht hervor,<br />

dass es im Jahr 2000 eine deutliche Zunahme an Korruptionsfällen gegeben hat: insgesamt<br />

wurden 1 899 Korruptionsfälle aufgedeckt, und damit deutlich mehr als 1999 mit nur 1 357<br />

Fällen. Die Zahl der gerichtlichen Verurteilungen wegen Korruption erhöhte sich gleichfalls<br />

(2000: 581; 1999: 408).<br />

Das Gesetz über die Information der Öffentlichkeit bildet ein wichtiges neues Instrument<br />

beim Kampf gegen die Korruption im Verwaltungsbereich. Darüber hinaus werden noch<br />

weitere Maßnahmen getroffen, um das Korruptionsrisiko im öffentlichen Dienst zu verringern.<br />

So wurden die Schulungen, die die Korruptionsproblematik bewusst machen sollen,<br />

methodisch verbessert und im Jahr <strong>2001</strong> nahmen 200 öffentliche Bedienstete daran teil.<br />

Auch die Arbeiten an einem Verhaltenskodex werden vorangetrieben.<br />

Polen hat im April <strong>2001</strong> das Zivilrechtsübereinkommen des Europarates über Korruption unterzeichnet.<br />

Ferner ist Polen im Rahmen des Europarates Mitglied der Gruppe der Staaten<br />

gegen Korruption (GRECO) und beteiligt sich weiter an der Überwachung der Maßnahmen<br />

zur Korruptionsbekämpfung durch die OECD-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Bestechung<br />

von Amtsträgern im internationalen Geschäftsverkehr.<br />

2.1.2 Menschenrechte und Minderheitenschutz<br />

Wie in den Vorjahresberichten bereits festgestellt, werden in Polen die Menschenrechte und<br />

Grundfreiheiten weiterhin geachtet. Im folgenden Abschnitt werden die wichtigsten Entwicklungen<br />

des vergangenen Jahres dargestellt.<br />

Im Oktober 2000 ratifizierte Polen das Zusatzprotokoll Nr. 6 über die Abschaffung der Todesstrafe<br />

zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten<br />

und im November 2000 das Rahmenübereinkommen des Europarates über den Schutz der<br />

nationalen Minderheiten, das im April <strong>2001</strong> in Kraft trat. Damit hat Polen die meisten wichtigen<br />

internationalen Rechtsinstrumente zur Gewährleistung der Menschenrechte ratifiziert<br />

(siehe Anhang). Das Land hat einen guten Ruf, was die in internationalen Übereinkommen<br />

und in der Verfassung verankerte gesetzliche Wahrung der Menschenrechte und den Schutz<br />

von Minderheiten angeht.<br />

In der Verfassung ist zwar ein Diskriminierungsverbot festgeschrieben, doch hat bislang<br />

die Umsetzung dieses Prinzips in Rechtsvorschriften, einschließlich der Übernahme der zum<br />

gemeinschaftlichen Besitzstand gehörenden Vorschriften gegen Diskriminierung, nur in begrenztem<br />

Umfang stattgefunden (siehe Kapitel 13 – Sozialpolitik und Beschäftigung in<br />

Teil 2.5.13 auf Seite 78).<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 25<br />

Bürgerrechte und politische Rechte Die Grundrechte sind nach wie vor gewährleistet, und<br />

seit dem letztjährigen Regelmäßigen <strong>Bericht</strong> waren einige wesentliche positive Entwicklungen<br />

zu beobachten. Zur Besorgnis Anlass geben hingegen immer noch einige andere Aspekte,<br />

insbesondere die Handhabung des Polizeigewahrsams.<br />

Im Anschluss an die formelle Abschaffung der Todesstrafe im Mai 2000 hat Polen im Oktober<br />

2000 das diesbezügliche Zusatzprotokoll Nr. 6 vom 28. April 1983 zur Europäischen<br />

Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ratifiziert. Nach dem Inkrafttreten<br />

des Zusatzprotokolls im November 2000 und dank der schon zuvor erfolgten<br />

Gesetzesänderungen steht das polnische Recht nunmehr in diesem wichtigen Bereich mit<br />

dem gemeinschaftlichen Besitzstand im Einklang.<br />

Wachsende Sorge machten im Laufe des vergangenen Jahres zum einen Vorkommnisse einer<br />

erniedrigenden Behandlung durch die Polizei und zum anderen eine missbräuchliche<br />

Handhabung des Polizeigewahrsams. In den Fällen erniedrigender Behandlung gibt es keine<br />

Anhaltspunkte dafür, dass es sich hier um eine systematische Verhaltensweise der Polizei<br />

oder deren Duldung handelt. Vertreter von Menschenrechtsgruppen haben sich allerdings<br />

sehr besorgt über die äußerst milde Bestrafung der betreffenden Polizeibeamten geäußert.<br />

Bei den polizeilichen Festnahmen scheint jedoch ein tiefer gehendes Problem vorzuliegen.<br />

Im letzten Jahr hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass Polen<br />

beim Freiheitsentzug gegen den einschlägigen Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention<br />

verstösst.<br />

Ein anderes häufig angesprochenes Problem bilden die so genannten „Ausnüchterungsstellen“<br />

(Izba Wytrzezwien). In diesen Einrichtungen kann die Polizei betrunkene Personen bis<br />

zur Wiedererlangung der Nüchternheit unterbringen, wobei dies im rechtlichen Sinn keinen<br />

formellen Polizeigewahrsam darstellt. Eine Reihe außenstehender Beobachter haben auch zu<br />

dieser Regelung ihre Bedenken angemeldet (u.a. mangelnde Achtung der Rechte der Festgenommenen,<br />

Misshandlung von Ausländern, erschwerte Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt).<br />

Das im Juli <strong>2001</strong> angenommene Ausnüchterungsgesetz bringt eine Änderung des<br />

derzeitigen Systems und soll dessen missbräuchlicher Anwendung dadurch entgegenwirken,<br />

dass ein Beschwerderecht und eine Meldepflicht für den Gewahrsam vorgesehen werden.<br />

Eine sehr komplexe Situation liegt beim Kampf gegen das Verbrechen des Menschenhandels<br />

vor, da Polen zugleich Herkunfts-, Ziel- und Transitland ist. Die polnischen Behörden haben<br />

ihre Anstrengungen zur Bekämpfung des Menschenhandels verstärkt, so dass sich einerseits<br />

die Zahl der Personen, gegen die Anklage wegen eines solchen Straftatbestands erhoben<br />

wurde, von 24 (1999) auf 119 (2000) deutlich erhöht hat und andererseits auch die Zahl der<br />

bekannt gewordenen Opfer erheblich gestiegen ist. In der überwältigenden Anzahl der Fälle<br />

führt eine Anklageerhebung auch zu einer strafrechtlichen Verurteilung; denn im Zeitraum<br />

von 1995 bis 1999 wurden durch die Strafgerichte von 156 Angeklagten nur 5 freigesprochen.<br />

Bei einem Drittel der Verurteilten wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt und nur ein<br />

Täter wurde zu einer Freiheitsstrafe von über 5 Jahren verurteilt.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 26<br />

Die Zustände in den polnischen Haftanstalten haben sich im letzten Jahr ganz eindeutig<br />

verschlechtert. Die Zahl der Häftlinge ist weiter gestiegen, während die für die Gefängnisse<br />

bereitgestellten Haushaltsmittel gegenüber 2000 um 14% gekürzt wurden. Der Bürgerbeauftragte<br />

warnte deshalb in seinem <strong>Bericht</strong> für das Jahr 2000 davor, dass die Überbelegung der<br />

Haftanstalten in gewalttätige Revolten umschlagen könnte, wenn hier keine Abhilfe geschaffen<br />

werde.<br />

Im Bereich des Asylrechts ist inzwischen das neue Ausländergesetz verabschiedet worden.<br />

Ferner wurden Änderungen am Gesetz über das Bildungswesen vorgenommen, durch die<br />

Kinder von Flüchtlingen und von Asylbewerbern freien Zugang zu einer Bildungseinrichtung<br />

der Sekundarstufe erhalten.<br />

Artikel 53 der polnischen Verfassung gewährleistet die freie Religionsausübung. Ein Ereignis,<br />

dass im Jahr <strong>2001</strong> innerhalb Polens wie auch im Ausland starke Beachtung fand, war die Gedenkveranstaltung<br />

zum 60. Jahrestag des Massakers von Jedwabne. Wie schon in der Frage<br />

der Erhaltung der ehemaligen nationalsozialistischen Konzentrationslager als Gedenkstätten<br />

nahmen die maßgeblichen Vertreter des polnischen Staates auch diesmal eine Haltung ein,<br />

die von ihrem Willen zeugte, für die von verschiedenen Seiten bekundeten Anliegen nach<br />

möglichst taktvollen und umfassenden Lösungen zu suchen.<br />

Bei der Freiheit der Meinungsäußerung hat sich die im Regelmäßigen <strong>Bericht</strong> 2000 beschriebene<br />

Situation nicht geändert. Bedenklich ist nach wie vor die Anwendung der Vorschriften<br />

des Strafgesetzbuchs über Verleumdung und dass diese Bestimmungen Politiker besser schützen<br />

als alle übrigen Bürger.<br />

Was das Recht auf Achtung der Privatsphäre anbelangt, so wurden im letztjährigen Regelmäßigen<br />

<strong>Bericht</strong> Bedenken wiedergegeben, die durch einige Vorschriften des neuen Gesetzes<br />

über als vertraulich eingestufte Informationen herrühren. Im <strong>Bericht</strong>szeitraum gab<br />

der Verfassungsgerichtshof einer Klage des Bürgerbeauftragten statt; dieser hatte eine der<br />

Bestimmungen des Gesetzes angefochten, weil sie einer Person, die die für den Informationszugang<br />

erforderliche Überprüfung nicht bestanden hat, jegliches Recht auf Berufung<br />

verweigert. Zum Schutz der Privatsphäre wurden darüber hinaus kürzlich Rechtsvorschriften<br />

erlassen, durch die das Abhören von Telefongesprächen durch Polizei und Grenzschutz<br />

genauer geregelt werden.<br />

In Polen wird das so genannte Lustrationsverfahren (Lustracja) weitergeführt, in dessen Rahmen<br />

Regierungsmitglieder, andere Amtsträger des Staates, hohe Beamte und Mitglieder der<br />

Gerichtsbarkeit im Hinblick auf ihre Aktivitäten unter der früheren kommunistischen Herrschaft<br />

sicherheitsüberprüft werden. Die Problematik von Nutzung, möglichem Missbrauch<br />

und mangelnder Transparenz des Lustrationsverfahrens besteht nach wie vor.<br />

Das Eigentumsrecht bildete im <strong>Bericht</strong>szeitraum weiterhin ein heikles Thema. Die geplanten<br />

Rechtsvorschriften über die Rückgabe von zwischen 1944 und 1962 enteignetem Besitz fanden<br />

keine parlamentarische Mehrheit, um Gesetzeskraft zu erlangen. Infolgedessen müssen<br />

einzelne Entschädigungsansprüche nunmehr im Rahmen der geltenden Rechtsordnung vor<br />

polnischen Gerichten durchgesetzt werden.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 27<br />

Der Bürgerbeauftragte hat zur Aufgabe, über den Schutz der von der Verfassung garantierten<br />

staatsbürgerlichen und politischen Rechte zu wachen. Die Möglichkeit, sich mit einer<br />

Beschwerde an den Bürgerrechtsbeauftragten zu wenden, wird rege genutzt; dieser erhielt im<br />

Jahr 2000 nahezu 50 000 Zuschriften, davon 31 000 förmliche Eingaben. Der Bürgerbeauftragte<br />

kann erforderlichenfalls Klage gegen Behörden einreichen und vor Gericht auftreten,<br />

um sich für Einzelpersonen einzusetzen, deren Grundrechte verletzt worden sind. In fast 20%<br />

der an den Bürgerbeauftragten herangetragenen Fälle konnte eine befriedigende Lösung gefunden<br />

werden, während in nur 1% aller Fälle die Vorschläge des Bürgerbeauftragten nicht<br />

umgesetzt wurden oder keine Abhilfe geschaffen werden konnte. Die verbleibenden 70% der<br />

Beschwerden erwiesen sich als nicht begründet. Ferner kommt dem Bürgerbeauftragten eine<br />

bedeutende politische Rolle zu, indem er die Aufmerksamkeit der öffentlichen Meinung und<br />

der staatlichen Stellen auf die unterschiedlichsten Fragen lenken kann. Der Bürgerbeauftragte<br />

hat seine Entschlossenheit bekundet, alle ihm zu Gebote stehenden Mittel einzusetzen,<br />

um als Beitrag zu einer wirksamen Korruptionsbekämpfung die Transparenz des öffentlichen<br />

Lebens zu verbessern und das Recht auf Information zu stärken. Durch Klagen beim Verfassungsgerichtshof<br />

hat er dies praktisch unter Beweis gestellt (siehe oben den Absatz Achtung<br />

der Privatsphäre)<br />

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Die Chancengleichheit von Männern und<br />

Frauen stand seit dem letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong> zunehmend im Blickpunkt der öffentlichen<br />

Diskussion und wurde auch vom Bürgerbeauftragten in seinem Jahresbericht ausdrücklich<br />

angesprochen. Im <strong>Bericht</strong>szeitraum wurden einige Rechtsvorschriften erlassen, und zur<br />

Schließung der noch vorhandenen Rechtslücken im Bereich der Chancengleichheit laufen derzeit<br />

weitere Arbeiten. Bei den kürzlichen Parlamentswahlen sind deutlich mehr Frauen als<br />

bisher in beide Kammern des polnischen Parlaments gewählt worden. Im Sejm beläuft sich<br />

der Anteil der weiblichen Abgeordneten jetzt auf 20% (bisher: 13,5%), und im Senat beträgt<br />

der Frauenanteil 23% (bisher: 12%).<br />

Im Februar <strong>2001</strong> wurde ein neuer Beauftragter für die Rechte der Kinder ernannt, nachdem<br />

der bisherige Beauftragte für die Kinderrechte, der dieses Amt im Jahr 2000 übernommen<br />

hatte, zurückgetreten war. Insgesamt ist es noch zu früh, um die Wirksamkeit dieser erst seit<br />

kurzem bestehenden Einrichtung zu beurteilen. Unter dem Slogan „Kindheit ohne Gewalt“<br />

wurde eine landesweite Kinderschutzkampagne gestartet.<br />

Am Behindertenschutzgesetz selbst wurden keine nennenswerten Veränderungen vorgenommen,<br />

jedoch wirkten sich andere Maßnahmen nachteilig auf die Behinderten aus: Die Steuervergünstigungen<br />

für Behindertenwerkstätten (Zaklady Pracy Chronionej) wurden teilweise<br />

aufgehoben und durch Änderungen am Telekommunikationsgesetz wurden Preisnachlässe<br />

für Behinderte gestrichen.<br />

Minderheitenrechte und Minderheitenschutz Die Achtung und der Schutz von Minderheiten<br />

sind in Polen weiterhin gewährleistet. Wie oben bereits erwähnt, hat Polen im Be-<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 28<br />

richtszeitraum das Rahmenübereinkommen des Europarates über den Schutz der nationalen<br />

Minderheiten ratifiziert.<br />

Die Verwaltungsinfrastrukturen für die Behandlung von Minderheitenfragen sind inzwischen<br />

gut ausgebaut. Auf der Zentralebene gibt es einen Interministeriellen Stab für nationale<br />

Minderheiten, an dem u.a. die Ministerien für Inneres, Justiz, Auswärtiges, Bildung sowie<br />

Beschäftigung und Soziales beteiligt sind. Dieser Stab hat den Auftrag, die Minderheitensituation<br />

laufend zu beobachten, einschließlich der Erarbeitung politischer Leitlinien, der<br />

Koordinierung von Maßnahmen und der Vorbeugung gegen die Verletzung von Minderheitenrechten.<br />

Das Referat für nationale Minderheiten bei der Staatsbürgerschaftsabteilung des<br />

Ministeriums für Inneres und Verwaltung leistet dem Interministeriellen Stab Unterstützung,<br />

hält zugleich Kontakt mit den lokalen Behörden und den Minderheitengruppen und prüft<br />

etwaige Beschwerden. Unabhängig von diesen Regierungsstellen wurde beim Bürgerbeauftragten<br />

ein spezielles Referat für den Schutz der Rechte von Ausländern und nationalen<br />

Minderheiten eingerichtet. Da bisher erst weniger als 1% der an den Bürgerbeauftragten gerichteten<br />

Beschwerden sich auf die Minderheitenrechte bezogen, besteht die Hoffnung, dass<br />

das spezielle Referat nunmehr eine eindeutigere Anlaufstelle bietet.<br />

Zugunsten der ethnischen Gruppe der Roma verabschiedete das Regierungskabinett im Februar<br />

<strong>2001</strong> ein Pilotprogramm für die Roma in der Woiwodschaft Kleinpolen für den Zeitraum<br />

<strong>2001</strong>-2003. Schwerpunkte des Programms sind Bildung, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit,<br />

Gesundheit, allgemeine Lebensbedingungen, Sicherheit, Kultur sowie Wissen über die<br />

Roma-Minderheit in und außerhalb dieser Gruppe. Dieses Projekt bildet einen ersten Schritt<br />

der Regierung, um an der prekären Situation der Roma-Minderheit innerhalb der polnischen<br />

Gesellschaft etwas zu ändern. Wie bereits im Vorjahresbericht erwähnt, ist immer wieder von<br />

weit verbreiteter Diskriminierung der Roma zu hören, und die schlechten wirtschaftlichen<br />

und sozialen Verhältnisse, unter denen die Roma leben, liegen unter dem Lebensstandard<br />

der Gesamtbevölkerung.<br />

2.1.3 Allgemeine Bewertung<br />

Die Kommission gelangte in ihrer Stellungnahme 1997 zu dem Schluss, dass Polen die politischen<br />

Kriterien erfüllt. Seitdem hat das Land weitere erhebliche Fortschritte bei der Festigung<br />

und Stärkung der Stabilität seiner Institutionen gemacht, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit,<br />

Menschenrechte und Achtung und Schutz der Minderheiten gewährleisten. Im<br />

vergangenen Jahr wurden weitere Anstrengungen in diese Richtung unternommen. Polen<br />

erfüllt weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen 4 .<br />

Im Bereich der öffentlichen Verwaltung wurden bei der Durchführung des Gesetzes von<br />

1999 über den öffentlichen Dienst weitere Fortschritte gemacht. Weitere Anstrengungen sind<br />

4 Siehe: Die Erweiterung erfolgreich gestalten: Strategiepapier und <strong>Bericht</strong> der Europäischen<br />

Kommission über die Fortschritte jedes Bewerberlandes auf dem Weg zum Beitritt –<br />

http://www.fifoost.org/EU/strategie_<strong>2001</strong>/.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 29<br />

jedoch erforderlich, um die Umsetzung des Gesetzes zu beschleunigen und sicherzustellen,<br />

dass bis zum Beitritt ein unabhängiger, gut ausgebildeter und motivierter öffentlicher Dienst<br />

vorhanden ist.<br />

Bei der Reform der Justiz und der Beseitigung der größten Engpässe im Justizsystem hat<br />

Polen weitere Fortschritte erzielt. Das Reformtempo muss jedoch beschleunigt und die Fragen<br />

im Zusammenhang mit der richterlichen Immunität müssen in Angriff genommen werden.<br />

Weitere Schritte wurden getan, zum Beispiel durch die Annahme der dringend benötigten<br />

Gesetzgebung zur Bekämpfung der Korruption, welche weiterhin Anlass zu großer Besorgnis<br />

gibt. Es gilt jetzt, sich auf einen kohärenten Ansatz zur Korruptionsbekämpfung, auf die<br />

Anwendung der Gesetzgebung sowie vor allem auf die Schaffung einer Verwaltungs- und<br />

Unternehmenskultur zu konzentrieren, die gegen Korruption gefeit ist.<br />

Bei der Schaffung eines Rechtsrahmens für die Gleichstellung von Männern und Frauen<br />

wurden gewisse Fortschritte erzielt, jedoch bedarf es weiterer Anstrengungen in diesem Bereich.<br />

Ein neues Element, das zum Vorschein gekommen ist, betrifft den Missbrauch des Polizeigewahrsams,<br />

über den in einigen Fällen berichtet wurde. Diese Frage muss geklärt werden,<br />

und erste Schritte hierzu wurden bereits unternommen.<br />

Die Stärkung der Leistungsfähigkeit von Verwaltung und Justiz sowie ein besseres Funktionieren<br />

der Justiz und eine bessere Ausbildung in EG-Recht gehörten zu den Prioritäten der<br />

Beitrittspartnerschaft. Entsprechende Maßnahmen wurden ergriffen, auch wenn noch weitere<br />

Anstrengungen nötig sind.<br />

2.2 Wirtschaftliche Kriterien<br />

2.2.1 Einleitung<br />

In ihrer Stellungnahme von 1997 zum Antrag Polens auf Beitritt zur Europäischen Union<br />

kam die Kommission zu folgendem Schluss:<br />

Polen kann als eine funktionierende Marktwirtschaft angesehen werden und<br />

dürfte durchaus in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften<br />

in der Union mittelfristig standzuhalten.<br />

In den Regelmäßigen <strong>Bericht</strong>en von 1998 und 1999 stellte die Kommission zwar Fortschritte<br />

fest, bekräftigte jedoch insgesamt ihre Auffassung.<br />

In ihrem Regelmäßigen <strong>Bericht</strong> 2000 stellte die Kommission Folgendes fest:<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 30<br />

Polen hat eine funktionierende Marktwirtschaft und dürfte in naher Zukunft in<br />

der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union<br />

standzuhalten, sofern es seine gegenwärtigen Reformbemühungen fortsetzt und zu<br />

Ende führt.<br />

Bei der Prüfung der wirtschaftlichen Entwicklung in Polen seit Veröffentlichung der Stellungnahme<br />

ließ sich die Kommission von den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats<br />

vom Juni 1993 in Kopenhagen leiten, nach denen die Mitgliedschaft in der Union folgendes<br />

voraussetzt:<br />

• Funktionsfähige Marktwirtschaft<br />

• die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union<br />

standzuhalten.<br />

In der nachstehenden Analyse folgte die Kommission der gleichen Methode wie bei ihrer<br />

Stellungnahme und den Regelmäßigen <strong>Bericht</strong>en 1998, 1999 und 2000.<br />

2.2.2 Wirtschaftliche Entwicklung<br />

Polens Wirtschaftswachstum hat sich in erster Linie auf Grund binnenwirtschaftlicher Faktoren<br />

deutlich verlangsamt. Das gesamtwirtschaftliche Wachstum stieg im Jahr 2000 real um<br />

4% an, wobei in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres eine deutliche Verlangsamung der<br />

Wirtschaftstätigkeit eintrat, die sich in diesem Jahr fortsetzte. Vor dem Hintergrund einer<br />

kräftigen Entwicklung der Ausfuhren spiegelt die Verlangsamung des gesamtwirtschaftlichen<br />

Wachstums einen Rückgang der Inlandsnachfrage und insbesondere des Verbrauchs<br />

der privaten Haushalte wider, der in einer strafferen Geldpolitik, einem gemäßigten Anstieg<br />

der Reallöhne und steigender Arbeitslosigkeit begründet ist. Eine Reihe der im Regelmäßigen<br />

<strong>Bericht</strong> des vergangenen Jahres aufgeführten makroökonomischen Ungleichgewichte sind<br />

zurückgegangen: Obwohl die durchschnittliche jährliche Inflationsrate 10,2% im Jahr 2000<br />

gegenüber 7,3% 1999 betrug, hat sich der Rückgang der Inflation jetzt beschleunigt. Das Leistungsbilanzdefizit<br />

ist von 7,5% des BIP im Jahr 1999 auf 6,3% im Jahr 2000 geschrumpft.<br />

Diese Entwicklung vollzieht sich allerdings auf Kosten eines Anstiegs der Arbeitslosigkeit<br />

und des Haushaltsdefizits.<br />

Privatisierung und Strukturreformen schreiten in Polen weiter voran. Die derzeitige Privatisierung<br />

großer staatseigener Betriebe in einer Vielzahl von Branchen (Energieversorgung,<br />

Erdöl- und Chemieindustrie, Kohlebergbau, Branntweinherstellung, Schiffbau) ist ermutigend.<br />

So waren im Jahr 2000 165 Direktverkäufe und 15 Verkäufe allein bis Ende März<br />

<strong>2001</strong> zu verzeichnen. Die Privatisierungserlöse werden nach wie vor zur Finanzierung der<br />

vier großen Sozialreformen von 1999 (die Renten-, Gesundheits- und Bildungsreform sowie<br />

die territoriale Neugliederung und die damit einhergehende größere Dezentralisierung) eingesetzt.<br />

Obwohl diese Reformen kostspielig sind und ihre Durchführung in einigen Fällen nach<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 31<br />

Tabelle 1: Wesentliche Wirtschaftsdaten<br />

Polen 1996 1997 1998 1999 2000 <strong>2001</strong> (letzter<br />

Stand)<br />

Reales BIP-Wachstum % 6.0 6.8 4.8 4.1 4.0 0.9 Q2<br />

Inflationsrate a<br />

– Jahresdurchschnitt % 19.9 14.9 11.8 7.2 10.1 6.9 b Sep.<br />

– Dez. bis Dez. % 18.6 13.3 8.5 9.8 8.4 4.3c Sep.<br />

Arbeitslosenquote % 12.3 11.2 10.6 13.9 16.1 18.2 Q1<br />

bei Jahresende IAO-<br />

Definition<br />

Haushaltssaldo % des -2.3 -4.3 -2.4 -2.1 -3.5 :<br />

BIP<br />

Leistungsbilanzsaldo % des -2.3 -4.0 -4.4 -8.1 -6.3 :<br />

BIP<br />

in Mio -2,571 -5,065 -6,156 -11,716 -10,788 5,660<br />

ECU/€<br />

d Jan-<br />

Aug<br />

Auslandsverschuldung % 118.9 110.7 96.3 119.0 87.7 :<br />

– Verhältnis Schulden/AusfuhrenBruttoauslands-<br />

in Mio 32,711 35,884 38,308 45,267 46,739 :<br />

schulden<br />

ECU/€<br />

Ausländische Direktin- % des 3.1 3.4 4.0 4.7 5.3 :<br />

vestitionenZahlungsbilanzdaten BIP<br />

in Mio 3,542 4,328 5,677 6,821 8,996 4,015<br />

ECU/€<br />

e Jan-<br />

Aug<br />

a PROXY HICP (Harmonisierter Verbraucherpreisindex) seit 1997 (siehe Erläuterungen zur Methodik).<br />

b 12monatige durchschnittliche Veränderungsrate, Nationaler Verbraucherpreisindex.<br />

c Nationaler Verbraucherpreisindex.<br />

d Quelle: Website der Nationalbank.<br />

e Quelle: Website der Nationalbank.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 32<br />

Tabelle 2: Wichtige Indikatoren der Wirtschaftsstruktur 2000<br />

Bevölkerung (Durchschnitt) In Tausend 38.646<br />

Pro-Kopf-BIPa PPS 8.700<br />

% des EU-Durch- 39<br />

schnitts<br />

Anteil der Landwirtschaft b an der<br />

– Bruttowertschöpfung % 3,3<br />

– Beschäftigung; % 18,8<br />

Investitionen/BIP c % 25,3<br />

Bruttoauslandsverschuldung d % 27,3<br />

Ausfuhr von Waren und Dienstleis-tungen/BIP % 31,2<br />

Gesamtvolumen der ausländischen Direktinvestitionen in Mio. € 25,956 e<br />

Euro pro Kopf f 671 g<br />

a<br />

Die Zahlen wurden auf der Grundlage der Bevölkerungszahlen der Nationalen Gesamtrechnungen berechnet;<br />

sie können von den Zahlen in Bevölkerungsstatistiken abweichen.<br />

b<br />

Landwirtschaft, Jagd, Forstwirtschaft und Fischerei.<br />

c<br />

Die Zahlen beziehen sich auf die Bruttoanlageinvestitionen (% des BIP).<br />

d<br />

Schätzungen zu Folge.<br />

e<br />

Die Zahlen wurden auf der Grundlage der Bevölkerungszahlen der Nationalen Gesamtrechnungen berechnet;<br />

sie können von den Zahlen in Bevölkerungsstatistiken abweichen.<br />

f<br />

Stand der Daten: 1999.<br />

g Stand der Daten: 1999.<br />

wie vor schwierig ist (wie im Falle der Reform des Rentensystems), bilden sie die Grundlage<br />

für ein nachhaltiges Wachstum.<br />

Polen holt in realen Zahlen auf; doch das zurückgehende Wachstum verschärft das Problem<br />

der hohen und weiterhin ansteigenden Arbeitslosigkeit. Die polnische Wirtschaft hat im Unterschied<br />

zur Mehrheit der anderen Transformationsländer ein substanzielles und nachhaltiges<br />

Wachstum erfahren. Das Pro-Kopf-BIP gemessen in Kaufkraftstandards ist von weniger<br />

als 34% 1995 beständig angestiegen und erreichte im Jahr 2000 39,2% des EU-Durchschnitts.<br />

Allerdings gibt es beträchtliche regionale Unterschiede: BIP-Daten polnischer Regionen zu<br />

Folge lag im Jahr 2000 das Pro-Kopf-BIP in vier östlichen Woiwodschaften (Regierungsbezirke)<br />

unter 77% des nationalen Durchschnitts; die Arbeitslosenrate erreichte in diesen Bezirken<br />

einen Höchststand von 24,5%, während in Warschau quasi Vollbeschäftigung herrschte. Die<br />

Erwerbsquote (2000: 56,6%) nimmt für Männer und Frauen weiter ab: im Jahr 2000 betrug<br />

sie 61,2% für die Männer und 49,3% für die Frauen. Die Arbeitslosigkeit ist von etwa 12,5%<br />

1999 auf 16% im Jahr 2000 und 18,2% in den ersten drei Monaten <strong>2001</strong> angestiegen, wobei<br />

die Arbeitslosigkeit bei jungen Menschen (35%) und ungelernten Arbeitnehmern besonders<br />

hoch ist.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 33<br />

2.2.3 Bewertung an Hand der Kopenhagener Kriterien<br />

Funktionsfähige Marktwirtschaft Voraussetzung für das Bestehen einer funktionsfähigen<br />

Marktwirtschaft ist, dass Preise und Außenhandel liberalisiert sind und ein durchsetzbares<br />

Rechtssystem vorhanden ist, das auch die Eigentumsrechte regelt. Makroökonomische<br />

Stabilität und ein breiter Konsens über die wesentlichen Elemente der Wirtschaftspolitik<br />

verbessern die Leistungsfähigkeit einer Marktwirtschaft ebenso wie ein gut entwickelter Finanzsektor<br />

und das Fehlen größerer Hemmnisse für den Markteintritt und -austritt.<br />

Auf breiter politischer Front besteht Einigkeit über die politischen Maßnahmen zur Verankerung<br />

des Transformationsprozesses und zur Vorbereitung des EU-Beitritts herrscht, jedoch<br />

die Koordinierung der wirtschaftspolitischen Maßnahmen verschlechterte sich im vergangenen<br />

Jahr. Die politischen Entscheidungsträger sind zunehmend unterschiedlicher Auffassung<br />

über die Ursachen der jüngsten makroökonomischen Schwierigkeiten und die Risikobilanz<br />

für die Zukunft. Auf Grund dieser Divergenzen wurde der wirtschaftspolitische Koordinierungsprozess<br />

zwischen den Währungs- und den Finanzbehörden ausgesetzt; das Ungleichgewicht<br />

im Policy-mix konnte nicht korrigiert werden. Polen ist seinen OECD-Verpflichtungen,<br />

den Kapitalverkehr endgültig zu liberalisieren, nicht nachgekommen. Im Oktober <strong>2001</strong> hat<br />

Polen der Kommission sein Wirtschaftsprogramm für die Heranführungsphase vorgelegt,<br />

damit dieses im Rahmen des erst jüngst eingerichteten wirtschaftlichen Dialogs mit EU-<br />

Mitgliedstaaten bewertet und erörtert werden kann.<br />

Durch die deutliche Verlangsamung der Wirtschaftstätigkeit seit dem zweiten Halbjahr 2000<br />

beträgt das Wachstum für das gesamte Jahr 2000 etwa 4%. Der private Verbrauch, der 2000<br />

etwa 67% des BIP ausmachte, stieg im Jahr 2000 um lediglich 2,4% an (gegenüber kräftigen<br />

5,4% 1999). Schätzungen zu Folge ist der Investitionszuwachs, der 1999 6,5% betrug, auf<br />

3,1% im vergangenen Jahr zurückgegangen. Die Investitionsquote hingegen ist mit mehr als<br />

25% des BIP nach wie vor hoch. Die sinkende Rentabilität der Unternehmen hemmt den<br />

gesamtwirtschaftlichen Aufschwung. Im ersten Halbjahr <strong>2001</strong> stieg das BIP um 1,6% gegenüber<br />

dem gleichen Zeitraum des Jahres 2000 an. Die Investitionsausgaben sind im ersten<br />

Halbjahr <strong>2001</strong> gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2000 sogar um 3,4% zurückgegangen.<br />

Angesichts steigender Arbeitslosigkeit, hoher Zinsraten, einer Verlangsamung des<br />

Wachstums und einer gewissen politischen Unsicherheit ist das Vertrauen der Verbraucher<br />

und der Investoren geschwunden.<br />

Das größte Ungleichgewicht der polnischen Volkswirtschaft ist die hohe Arbeitslosenrate.<br />

Die Arbeitslosigkeit nach der IAO-Definition erreicht heute eine Quote von über 18%. Seit<br />

der Wirtschafts- und Finanzkrise in Russland hat eine weitere Runde im Arbeitsplatzabbau<br />

stattgefunden; dies hat zwar zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit beigetragen, führte aber<br />

zu einer ständig ansteigenden Arbeitslosigkeit und einem damit einhergehenden Rückgang<br />

der Inlandsnachfrage. Ein großer Teil der Arbeitslosen erhält keinerlei Arbeitslosenunterstützung<br />

oder -hilfe. Im Jahr 2000 ist die Gesamtbeschäftigung um 3% zurückgegangen. Zwar<br />

hat der Arbeitsmarkt nicht stagniert, doch konnten die neuen Arbeitsplätze die Zahl der<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 34<br />

abgebauten Arbeitsplätze auf Grund mangelnder fachlicher Kenntnisse und geringer Mobilität<br />

nicht ausgleichen. Es ist sogar von einer Verschärfung des Problems auszugehen, da die<br />

Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zunimmt und die noch in der Landwirtschaft Beschäftigten<br />

in naher Zukunft auf den Arbeitsmarkt strömen werden. Die Erwerbsquote hat im<br />

Jahr 2000 mit 56,6% einen Tiefstand erreicht.<br />

Die Inflation ist beständig zurückgegangen. Der Verbraucherpreisindex (nationaler Verbraucherpreisindex)<br />

fiel von 8,5% im Dezember 2000 auf 4,3% im September <strong>2001</strong>. Dies spiegelt<br />

nicht nur die Schwäche der Inlandsnachfrage wider sondern auch eine Umkehr des exogenen<br />

Anstiegs der Lebensmittel- und Brennstoffpreise, die sich negativ auf die Preisentwicklungen<br />

im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres ausgewirkt hatten. Die Inflation lag im vergangenen<br />

Jahr bei durchschnittlich 10,2% (Proxy Harmonisierter Verbraucherpreisindex).<br />

Vor diesem Hintergrund entwickelte sich die Frage nach der Angemessenheit des geldpolitischen<br />

Kurses zu einem der wichtigsten politischen Themen. Nach einer spürbaren Straffung<br />

der monetären Bedingungen im vergangenen Jahr leitete der Rat für Geldpolitik eine neue<br />

Runde schrittweiser Zinssenkungen ein (450 Basispunkte seit Jahresanfang). Seit der Freigabe<br />

des Wechselkurses der polnischen Währung ist dieser im Wert gestiegen, was vor allem<br />

auf die hohen realen Zinssätze zurückzuführen ist. Dies hat wiederum zu einer Straffung der<br />

monetären Bedingungen beigetragen, obwohl seit Juli <strong>2001</strong> am Zloty eine Korrektur nach<br />

unten vorgenommen wird.<br />

Polen hatte im Jahr 2000 einen lobenswerten Grad der Konsolidierung seiner öffentlichen<br />

Finanzen erreicht, aber <strong>2001</strong> hat sich die Haushaltslage verschlechtert. Die gesamtstaatliche<br />

Nettokreditaufnahme (das gesamtstaatliche Defizit gemäß den harmonisierten EU-Standards<br />

– ESA 95) war seit Mitte der 90er Jahre gesenkt worden; Schätzungen zu Folge soll sie<br />

aber im vergangenen Jahr wieder auf 3,5% des BIP angestiegen sein 5 . Allerdings teiltendie<br />

Behörden im Mai <strong>2001</strong> mit, sie hätten ihre Vorhersagen für das vergangene Jahr auf<br />

der Grundlage einer anderen (GFS-kompatiblen) Berechnungsgrundlage deutlich nach unten<br />

korrigiert. Dieser Berechnung zu Folge wäre im Jahr 2000 ein ganz beträchtlicher Grad<br />

an Haushaltskonsolidierung erreicht worden. In diesem Jahr ist das Haushaltsdefizit weiter<br />

angestiegen, was hauptsächlich auf die Auswirkungen des abgeschwächten Wachstums und<br />

der niedrigeren Inflationsraten auf die Einnahmen zurückzuführen ist. Im Juli revidierte die<br />

Regierung die Zielvorgabe für das gesamtstaatliche Defizit auf 3,9% des BIP. Die zahlreichen<br />

Sonderhaushalte und -abteilungen hatten im Jahr 2000 nicht die gleichen negativen Auswirkungen<br />

auf die Finanzpolitik insgesamt wie in der Vergangenheit, aber die Notwendigkeit,<br />

das Finanzmanagement dieser Haushalte und Abteilungen besser in die regulären Verfahren<br />

für Staatsausgaben zu integrieren, besteht nach wie vor.<br />

An der finanzpolitischen Front wird es mittelfristig weitere strukturelle Herausforderungen<br />

geben: Steuererleichterungen, Festlegung einer angemessenen Zielvorgabe für den Abbau des<br />

5 Die zum gesamtstaatlichen Finanzierungssaldo genannten Zahlen basieren zum einen auf der in Polen<br />

üblicherweise verwendeten volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, zum anderen auf dem Europäischen<br />

System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 1995), das die Beitrittsländer in diesem Jahr<br />

erstmals verwendet haben.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 35<br />

Haushaltsdefizits durch Kürzung der laufenden Staatsausgaben und Schaffung von Spielraum<br />

für höhere Investitionsausgaben. In dieser Phase des Reformprozesses ist dies nur über eine<br />

tiefgreifende Reform des Sozialversicherungswesens in Polen zu erreichen (zur Freisetzung der<br />

sogenannten festen Elemente“ des Haushalts). Transfers an private Haushalte machen grob<br />

gesehen die Hälfte der gesamtstaatlichen Ausgaben oder etwa 20% des BIP aus. Im Rahmen<br />

der Sozialausgaben dürfte noch Spielraum sein für eine Verschärfung der Kriterien zur Festlegung<br />

des Anspruchs auf Sozialleistungen bei Erwerbsunfähigkeit und im Krankheitsfall.<br />

Erste Reformen in diesen beiden Bereichen haben bereits zu Einsparungen geführt, weitere<br />

Änderungen der Kriterien wären aber durchaus denkbar. Auch dem Rentensystem für die in<br />

der Landwirtschaft Beschäftigten (KRUS) mangelt es an Zielvorgaben und Anreizen (einem<br />

pauschalen Beitragssatz stehen großzügige, nicht den Haushaltsmitteln entsprechende Leistungen<br />

gegenüber). KRUS wird nach wie vor mit Mitteln aus dem Staatshaushalt in Höhe<br />

von etwa 2% des BIP unterstützt.<br />

Der Policy-mix muss neu ausgewogen werden. Im Jahr 2000 hätte durch straffere finanzpolitische<br />

Maßnahmen eine weitere Lockerung der Geldpolitik ermöglicht werden sollen, um<br />

eine weitere Fortsetzung der derzeitigen Abschwächung der Inlandsnachfrage zu verhindern.<br />

Diese setzt sich im Jahr <strong>2001</strong> fort, sofern an den Etatszielen auf der Ausgabenseite festgehalten<br />

wird und das korrigierte Defizit automatische Stabilisatoren auf der Einkommensseite<br />

widerspiegelt.<br />

Die Entwicklung des Außenhandels ist nach wie vor bemerkenswert. Der Anstieg des Exportvolumens<br />

im Jahr 2000 wurde auf 15% geschätzt. Im ersten Quartal dieses Jahres betrug<br />

der reale Exportzuwachs noch immer beeindruckende 18% im Vergleich zum ersten Quartal<br />

2000. Steigende Exporte und zurückgehende Importe erlaubten eine Korrektur der Leistungsbilanz.<br />

Im vergangenen Jahr schrumpfte das Leistungsbilanzdefizit von 7,5% des BIP im Jahr<br />

1999 auf ein komfortableres Niveau von 6,3%. Hinzu kommt, dass das Leistungsbilanzdefizit<br />

bislang weitgehend durch schuldenneutrale Kapitalzuflüsse in Form von ausländischen<br />

Direktinvestitionen finanziert wird.<br />

Die Preise sind weitgehend liberalisiert; der große Wohlstand ist dem privaten Sektor zu verdanken.<br />

Der private Sektor erwirtschaftet mehr als 70% des BIP und stellt 72% der insgesamt<br />

vorhandenen Arbeitsplätze, hält aber nur die Hälfte des Anlagevermögens der Wirtschaft.<br />

Lediglich die Preise für Arzneimittel, Strom und Brennstoffe sowie für Wohnungsmieten werden<br />

nach wie vor staatlich festgesetzt; im Falle der Vermietung werden Instandhaltungskosten<br />

oder sonstige Aufwendungen bei der Preisfestlegung berücksichtigt. Die Landwirtschaft<br />

ist weitgehend privatisiert, wenngleich der Umstrukturierungsprozess noch nicht abgeschlossen<br />

ist. Ende März <strong>2001</strong> hatte die staatliche Stelle für Agrarbesitz 95% des zu Beginn des<br />

Transformationsprozesses übernommenen Agrarlands veräußert oder verpachtet.<br />

In Polen gibt es keine nennenswerten rechtlichen oder institutionellen Hindernisse für Firmenneugründungen;<br />

Eigentumsrechte und deren Übertragbarkeit sind rechtlich festgelegt.<br />

Obwohl wirtschaftliche Tätigkeiten durch einen gewissen Grad an Bürokratie und Schwierigkeiten<br />

bei der Durchsetzung von Gerichtsentscheiden behindert werden, herrscht ein insgesamt<br />

unternehmerfreundliches Klima. Im Jahr 2000 wurden laut Handelsregister per saldo<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 36<br />

über 12 000 Firmen gegründet, was rund 9% der im Handelsregister insgesamt eingetragenen<br />

Unternehmen entspricht. Seitdem im vergangenen Jahr das Gesetz über Wirtschaftstätigkeiten,<br />

das Gesetz über die Vereinfachung der Eintragung neuer Firmen und die Vereinfachung<br />

des Gesetzes über die Zollvorschriften in Kraft getreten sind, verfügt Polen über angemessene<br />

Rahmenbedingungen für die Gründung neuer Unternehmen.<br />

Das wichtigste bislang nicht gelöste Problem ist die Umsetzung der Rahmenbedingungen für<br />

Konkurs und Marktaustritt. Zwar stieg die Zahl der im Jahr 2000 bei Gericht eingereichten<br />

Konkursverfahren um 41% (mehr als 4000 neue Fälle), doch gibt es nach wie vor Schwierigkeiten<br />

in Bezug auf den Gläubigerschutz und Banksicherheiten. Den Handelsgerichten<br />

mangelt es noch immer an Ressourcen und Fortbildungsmöglichkeiten, die ein effizienteres<br />

Arbeiten gewährleisten könnten. Das am 1. Januar <strong>2001</strong> in Kraft getretene neue Handelsgesetzbuch<br />

kommt Großunternehmen und ihrer Konsolidierung durch Zusammenschlüsse oder<br />

Übernahmen nicht nur in Bezug auf die Konkursabwickelung zu Gute.<br />

Das neue Handelsgesetzbuch dürfte auch zu einer besseren Unternehmensführung beitragen.<br />

Es hat zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Anteilseignern in Bezug auf die<br />

strategische Führung einzelner Unternehmen gegeben, insbesondere in Fällen, in denen ein<br />

strategischer Investor eine Minderheitsbeteiligung besitzt und der Staat stiller Mehrheitsaktionär<br />

bleibt oder Sonderrechte genießt. Das neue Handelsgesetzbuch, das Mehrstimmrechtsaktien<br />

verbietet und mehr Vorrechte im Rahmen der jährlichen Aktionärsversammlungen<br />

vorsieht, wird zu höheren Standards in diesem Bereich beitragen. Weitere Anstrengungen<br />

zum Schutz der Rechte von Minderheitsaktionären sind gleichwohl erforderlich und sollten<br />

durch die schrittweise Entwicklung des Aktienmarktes und der Rolle der Rentenfonds unterstützt<br />

werden.<br />

Der Finanzsektor entwickelt sich rasch, wenngleich das Ausgangsniveau niedrig war. Der<br />

Bankenmarkt wird von Geschäftsbanken beherrscht (mit 72% der Aktiva und 73% der Nettoanleihen<br />

im Jahr 2000). Zwar sind nur noch sieben Banken in staatlichem Besitz, doch<br />

die PKO Bank Polski SA und die Bank Gospodarstwa Krajowego (BGK) SA spielen nach<br />

wie vor eine bedeutende Rolle (sie halten mehr als 30% der gesamten Bankeinlagen). Eines<br />

der Hauptmerkmale des Sektors ist, dass er von ausländischem Kapital kontrolliert wird.<br />

Ende letzten Jahres stellten 46 Banken mit mehrheitlich ausländischem Kapital 69,6% des<br />

Gesamtvermögens des Sektors.<br />

Die Zahl der über Finanzintermediäre getätigten Transaktionen ist nach wie vor niedrig.<br />

Während die Aktiva der Banken Ende des Jahres 2000 etwa 62% des BIP ausmachten, betrug<br />

der Anteil des Kreditvolumens im Verhältnis zum BIP noch immer etwa 28%. Mit einer<br />

Kapitalausstattung von weniger als 19% des BIP steckt der polnische Aktienmarkt noch<br />

in den Anfängen. Auch der Rentenmarkt ist klein, dürfte sich aber parallel zur Zunahme<br />

institutioneller Anleger entwickeln. Durch den zunehmenden Wettbewerb geraten díe im<br />

Bankensektor erzielten Gewinne unter Druck. Auch im Bereich der Privatkundengeschäfte<br />

sehen Banken sich zunehmender Konkurrenz durch Nichtbanken-Finanzunternehmen gegenüber.<br />

Die Zinsspanne war mit 6,7% im Jahr 2000 immer noch relativ hoch.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 37<br />

Auf kurze Sicht besteht keine unmittelbare Bedrohung für die Stabilität des Finanzsektors.<br />

Die Kapitalausstattung der Banken war bislang angemessen; die Regulierungs- und Aufsichtsvorschriften<br />

sind in der jüngsten Vergangenheit aktualisiert worden. Insbesondere die<br />

Vorlage von Rechtsvorschriften zur Änderung des Bankgesetzes war ein wichtiger Schritt<br />

in die richtige Richtung; das neue Gesetz ermächtigt Inspekteure, die Aufsicht auf konsolidierter<br />

Basis durchzuführen. Lediglich der in den vergangenen zwei Jahren zu beobachtende<br />

drastische Rückgang der Aktivaqualität gibt dem Bankensektor derzeit Anlass zur Sorge.<br />

Ende 2000 war der Anteil der risikobehafteten Kredite (einschließlich der Kategorien nicht<br />

den Normen entsprechende Kredite, ungewisse Verbindlichkeiten, notleidende Kredite) an<br />

den Krediten insgesamt auf 14.7% angestiegen; vor dem Ausbruch der Krise in Russland<br />

hatte dieser Anteil bei etwa 10% gelegen.<br />

Die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten<br />

Die Fähigkeit, dieses Kriterium zu erfüllen, hängt von der Existenz einer Marktwirtschaft<br />

und eines stabilen makroökonomischen Rahmens ab, der den Wirtschaftsakteuren<br />

Planungssicherheit ermöglicht. Es setzt ferner ausreichendes Human- und Sachkapital voraus,<br />

einschließlich einer angemessenen Infrastruktur. Staatliche Unternehmen müssen umstrukturiert<br />

werden, und alle Unternehmen müssen Investitionen zur Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit<br />

tätigen. Die Unternehmen werden um so anpassungsfähiger sein, je leichter<br />

sie Zugang zur Außenfinanzierung haben und je erfolgreicher sie in bezug auf Umstrukturierung<br />

und Innovation sind. Insgesamt kann man sagen, dass eine Volkswirtschaft die aus<br />

der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen um so besser erfüllen kann, je stärker sie<br />

bereits vor dem Beitritt in die Wirtschaft der Europäischen Union integriert ist. Der Grad<br />

der Handelsintegration lässt sich am Volumen und der Breite der mit EU-Mitgliedstaaten<br />

gehandelten Erzeugnisse ablesen.<br />

Im Falle Polens wurde ein ausreichender Grad an makroökonomischer Stabilisierung für einen<br />

ausreichend langen Zeitraum beibehalten, um „verzerrende“ Entscheidungen der Marktbeteiligten<br />

zu verhindern. Polen hat eine funktionierende Marktwirtschaft.<br />

Polen gibt sich selbst die Mittel, um ein für den internationalen Wettbewerb gerüstetetes<br />

Humankapital aufzubauen. In den vergangenen zehn Jahren hat der Gesamtprozentsatz der<br />

Anmeldungen für die höhere Schule und die Hochschule zugenommen, wenn auch der Prozentsatz<br />

der Hochschulimmatrikulationen mit 28% für das Studienjahr 1999/2000 ziemlich<br />

niedrig war. Polen investiert weiterhin in die allgemeine und berufliche Bildung seiner künftigen<br />

Arbeitskräfte. Der Anteil der Staatsausgaben für Bildung als Prozentsatz vom BIP<br />

(über 5%) und als Prozentsatz der öffentlichen Ausgaben insgesamt (über 11%) wurde in<br />

diesem Zeitraum auf einem international angemessenen Niveau beibehalten. In den letzten<br />

Jahren wurde der Anteil der Investitionsausgaben an den öffentlichen Ausgaben für Bildung<br />

insgesamt deutlich erhöht. Der Großteil dieser Ausgaben floss in die Grundschulausbildung.<br />

Die Umstrukturierung der Arbeitskräfte und die Nachfrage nach neuen Kenntnissen und<br />

Fähigkeiten erfordern allerdings größere Anstrengungen im Hochschulbereich. Lediglich etwa<br />

7% der Bevölkerung besitzen einen Hochschul-abschluss, und der Anteil der Ausgaben<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 38<br />

für die Hochschulbildung an den öffentlichen Ausgaben für Bildung insgesamt ist ziemlich<br />

konstant geblieben (etwa 16%). Den Zahlen und dem noch relativ niedrigen Studenten-<br />

Lehrer-Verhältnis von 14 zu 6 im Jahr 1998 nach zu urteilen wird das Hochschulsystem<br />

durch stärkere Anstrengungen im Hochschulbereich nicht unmittelbar unter Druck geraten.<br />

In welchem Umfang die Reform des Bildungssystems von 1999 dazu beigetragen hat, die<br />

vom Arbeitsmarkt der polnischen Volkswirtschaft benötigten Fachkräfte auszubilden, wird<br />

zu einem späteren Zeitpunkt zu bewerten sein.<br />

Fest steht jedoch, dass die Arbeitsmärkte besser funktionieren müssen, um auf das Tempo<br />

der Arbeitskräftefreisetzung und Unternehmensumstrukturierungen reagieren zu können.<br />

Das Problem der Arbeitslosigkeit lässt sich nur mit Hilfe von Maßnahmen zur Arbeitsplatzförderung<br />

angehen. Neben lohnkostenbezogenen Aspekten (die Steuerlast, mangelnde Differenzierung<br />

beim Mindestlohn), über die ein breiter Konsens zu bestehen scheint, gehören der<br />

Fachkräftemangel und der verkehrs- und wohnungsbedingte Mobilitätsmangel der Arbeitskräfte<br />

zu den Komponenten, die den Abbau der Arbeitslosigkeit hemmen. Und obwohl über<br />

die Ursachen Einigkeit herrscht, vertreten die politischen Entscheidungsträger unterschiedliche<br />

Auffassungen in Bezug auf die Lösungen; auch die Änderung der Rechtsvorschriften,<br />

die zwecks größerer Flexibilität der Arbeitsgesetzgebung (eines der möglichen Reformziele)<br />

erforderlich ist, hat keine Stimme im Parlament gefunden.<br />

Nach einem mehr als ein halbes Jahrzehnt anhaltenden Investitionsboom muss Polen seine<br />

Verkehrsinfrastruktur und andere wichtige Anlagen ausbauen, um Wachstumsengpässe zu<br />

vermeiden. Die Investitionsquote betrug im Jahr 2000 25,3% des BIP, ein seit 1998 weitgehend<br />

beständiger Prozentsatz, der in der Mitte des letzten Jahrzehnts allerdings eher bei 20%<br />

lag. Angesichts der Fortschritte bei den Unternehmensumstrukturierungen und den Strukturreformen<br />

in den letzten Jahren scheint die Effizienz und damit die Rendite dieser Investitionen<br />

angemessen zu sein. Im Jahr 2000 machten die staatlichen Investitionsausgaben etwa<br />

2,9% des BIP aus; dieser Prozentsatz liegt etwas unterhalb dem der vorangegangenen Jahre<br />

(1997 und 1998: 3,6% des BIP und 1999: 3,2% des BIP). Für <strong>2001</strong> ist im Haushaltsgesetz eine<br />

Zielvorgabe von 3,1% des BIP vorgesehen. Bei Erreichen dieses Ergebnisses befände Polen<br />

sich oberhalb des EU-Durchschnitts, aber unterhalb der EU Staaten mit einem unterdurchschnittlichen<br />

Pro-Kopf-BIP. Der Ausbau der Infrastruktur für Telekommunikationsdienste<br />

schreitet voran und schlägt sich in einem raschen Zuwachs bei den Mobilfunktelephonen<br />

und einem anhaltenden Anstieg der Zahl der Pro-Kopf-Festnetzanschlüsse (283 auf 1000<br />

Einwohner) nieder. Im vergangenen Jahr konnte auch beim Autobahnbau ein bedeutender<br />

Aufschwung verzeichnet werden.<br />

Die Zuströme ausländischer Direktinvestitionen (ADI) sind hoch; diese Investitionen tragen<br />

maßgeblich zu einer Anhebung des technischen Niveaus und der Wettbewerbsfähigkeit der<br />

polnischen Wirtschaft bei. Im Jahr 2000 beliefen sich die als Bargeld verbuchten Zuflüsse auf<br />

fast 9 Mrd. EUR; damit lag der Betrag etwas unter dem von 1999. Polen ist es auf Grund<br />

der Größe und des Potenzials seines Binnenmarktes gelungen, wenn auch verspätet, den<br />

größten Teil der ausländischen Direktinvestitionen in sein Land zu lenken. Die Summe der<br />

Zuströme betrug Ende vergangenen Jahres 26 Mrd. EUR, was pro-Kopf-mäßig noch nicht<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 39<br />

besonders viel ist. Außerdem stand ein Großteil dieser Investitionen im Zusammenhang mit<br />

Privatisierungen. Die Herausforderung wird darin bestehen, die Zuflüsse auch nach Vollendung<br />

des größten Teils des Privatisierungsprogramms beizubehalten, wobei der Verkauf der<br />

unattraktivsten Sektoren sich schwierig gestalten kann. Bislang war der Anteil der Investitionen<br />

im Zusammenhang mit Neugründungen an den ADI gering. Im März dieses Jahres<br />

nahm die Regierung eine Strategie zur Investitionserhöhung an; dem Parlament wurde ein<br />

Gesetzentwurf zur Investitionsförderung vorgelegt, aber es lässt sich schwer einschätzen, ob<br />

die Tragweite dieser Initiativen ausreichend ist und ob sie nicht zu Verzerrungen führen.<br />

Bei der Umstrukturierung der staatseigenen Betriebe sind wurden im Kohlesektor Fortschritte<br />

erzielt. Die Umstrukturierung des Stahlsektors wird erwartet; die Annahme des Gesetzes<br />

zur Umstrukturierung des Stahlsektors im Juli <strong>2001</strong> und das Umstrukturierungsprogramm<br />

für die Eisen- und Stahlverhüttung, das die polnische Regierung im Juni dieses Jahres verabschiedet<br />

hat, sind Schritte in die richtige Richtung. Ein weiterer Test für die Zukunft wird<br />

die Umstrukturierung der polnischen Eisenbahn PKP sein, der ein äußerst langwieriges parlamentarisches<br />

Verfahren zur Schaffung des rechtlichen Rahmens vorangegangen war. Die<br />

Umstrukturierung des Agrarsektors stagniert ebenfalls und wird in naher Zukunft politische<br />

Antworten erfordern, auf deren Grundlage die in ländlichen Gebieten freigesetzten Arbeitnehmer<br />

von anderen Wirtschaftszweigen aufgenommen werden können. Zu den derzeitigen<br />

Hindernissen für ein reibungsloses Funktionieren der Agrarland- und Arbeitskräftemärkte<br />

in ländlichen Gebieten zählen zurückgehende Mobilität der Arbeitskräfte, zeitliche Verzögerung<br />

der Flurbereinigung und eine Zunahme der landwirtschaftlichen Produktivität. Einige<br />

dieser Hemmnisse sind auch sozialpolitischer Art wie die „negativen“ Anreize der Steuerund<br />

Leistungssysteme (z.B. im Rentensystem für die Landwirtschaft KRUS).<br />

Kleine und mittlere Unternehmen sind die treibende Kraft der Wirtschaft, leiden aber immer<br />

noch unter einem niedrigen Innovationsniveau und Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzmitteln.<br />

Der KMU Sektor stellt zwei Drittel der Arbeitsplätze insgesamt und erwirtschaftet<br />

die Hälfte des BIP und der Ausfuhren. Die meisten polnischen Unternehmen finanzieren<br />

Investitionen noch immer mit Hilfe eingehaltener Gewinne. Handelsbanken vergeben nur in<br />

äußerst begrenztem Umfang Kredite an KMU: Die zehn größten börsennotierten Unternehmen<br />

erhalten mehr als 10% aller Bankkredite. Als Folge des größeren Wettbewerbs zwischen<br />

Banken scheint sich dies aber zu ändern; viele Finanzinstitute sind heute gezwungen, sich in<br />

neue, risikoreichere Marktsegmente zu begeben. Bürgschaftsregelungen für KMU und andere<br />

Systeme zur Förderung des Zugangs zu Finanzmitteln müssen erst noch eine kritische Masse<br />

erreichen; darüber hinaus scheinen sie Mikrounternehmen in ländlichen Gegenden nicht in<br />

ausreichendem Maße zu erreichen.<br />

Obwohl staatliche Interventionen auf den polnischen Märkten nach wie vor eine Seltenheit<br />

sind, bestehen einige Probleme fort. Hauptursache für Marktverzerrungen sind nach wie vor<br />

staatliche Beihilfen an private und staatliche Unternehmen; allerdings nähert sich Polen seit<br />

Inkrafttreten des neuen Gesetzes über staatliche Beihilfe im Januar <strong>2001</strong> den internationalen<br />

Standards in diesem Bereich an. Versteckte Beihilfezahlungen an den staatlichen Sektor<br />

erfolgen in Form von beträchtlichen Zahlungsrückständen bei Steuern und Sozialabgaben.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 40<br />

Zahlungsrückstände staatlicher Unternehmen gegenüber anderen staatlichen Unternehmen<br />

zeigen die Notwendigkeit einer größeren Finanzdisziplin in dem Sektor. Darüber hinaus gibt<br />

es erhebliche nichttarifäre Hemmnisse. Die Palette der ungelösten Probleme reicht von der<br />

Komplexität und mangelnden Transparenz in Normungs- und Zertifizierungsfragen bis hin<br />

zu der Tatsache, dass einige Zollvorschriften nicht einheitlich anwendet werden.<br />

Polens Wirtschaft ist größer und daher stärker binnenwirtschaftlich ausgerichtet als die Wirtschaft<br />

anderer Beitrittsländer. Trotzdem ist der Grad seiner Handelsintegration mit der EU<br />

sehr hoch. Ein Indikator dafür ist der Anstieg des Prozentsatzes der Aus- und Einfuhren von<br />

Waren und Dienstleistungen zum BIP von durchschnittlich 26% in den vergangenen vier<br />

Jahren auf 69,3% im Jahr 2000. Die Warenexporte in die EU machen 70% der Ausfuhren<br />

insgesamt aus.<br />

Zwar machen Produkte mit höherer Wertschöpfung nach wie vor nur einen geringen Teil<br />

der polnischen Ausfuhren aus, doch die Entwicklung ist positiv; sie deutet auf eine Verlagerung<br />

zu Gunsten von Waren hin, deren Herstellung kapital- und fachkräfteintensiv ist.<br />

Elektroindustrie- und Maschinenbauerzeugnisse machen 37,4% der polnischen Exporte in<br />

die EU aus (gegenüber 32,8% 1999). Polen erschließt neue Bereiche für Exportspezialisierungen<br />

(z.B. Kfz-Motoren); der derzeitige Grad des intra-industriellen Handels zeigt die<br />

Auswirkungen der ausländischen Direktinvestitionen auf die Erhöhung der Fertigungs- und<br />

Exportkapazitäten Polens. Dies und ein starker Anstieg der Arbeitsproduktivität seit dem<br />

Ausbruch der Krise in Russland hat es Polen ermöglicht, seine außenwirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit<br />

trotz einer realen Aufwertung des Wechselkurses gegenüber seinem wichtigsten<br />

Handelspartner beizubehalten. Im Jahr 2000 erfuhr der reale effektive Wechselkurs<br />

des Zloty (gegen den der Rat für Geldpolitik deflationäre Maßnahmen ergriffen hatte) eine<br />

Wertsteigerung von etwa 9%.<br />

2.3 Allgemeine Bewertung<br />

Polen ist eine funktionierende Marktwirtschaft 6 . Sofern die derzeitigen Reformanstrengungen<br />

unter kohärenten politischen Rahmenbedingungen fortgesetzt und intensiviert werden,<br />

dürfte Polen in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union<br />

in absehbarer Zeit standzuhalten.<br />

Zu Beginn des <strong>Bericht</strong>szeitraums wurde eine angemessene gesamtwirtschaftliche Stabilität<br />

aufrecht erhalten und das Wachstum war erneut beachtlich, bevor es sich mit Beginn der<br />

zweiten Hälfte dieses Jahres deutlich verlangsamte. Die Privatisierung wurde fortgesetzt und<br />

in empfindlichen Sektoren wie Kohle und Strom wurde die Umstrukturierung vorangetrieben.<br />

Der Rechtsrahmen für die Unternehmen wurde mit der Annahme des neuen Konkursgesetzes<br />

und des neuen Handelskodex gestärkt.<br />

6 Siehe: „Die Erweiterung erfolgreich gestalten: Strategiepapier und <strong>Bericht</strong> der Europäischen Kommission<br />

über die Fortschritte jedes Bewerberlandes auf dem Weg zum Beitritt“ (KOM (<strong>2001</strong>) 700).<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 41<br />

Der scharfe Rückgang des Wachstums spiegelt weitgehend Probleme des makroökonomischen<br />

Policy-mix (Abstimmung zwischen Steuer- und Geldpolitik) wider. Die ohnehin hohe<br />

Arbeitslosigkeit hat sich erhöht und das Haushaltsdefizit steigt weiter an. Steuerpolitische<br />

Anpassungen sind erforderlich, um einen geeigneteren Policy-mix zu erreichen und die mittelfristige<br />

Tragfähigkeit der öffentliche Finanzen nicht zu gefährden. Dies würde dazu beitragen,<br />

die Märkte zu beruhigen und das Vertrauen der Unternehmen zu stärken. Die Regierung sollte<br />

die Privatisierungen und Umstrukturierungen in einigen Schlüsselsektoren vorantreiben,<br />

zum Beispiel in einigen traditionellen Industriesektoren oder in der Landwirtschaft. Sie sollte<br />

klare Pläne zur Beseitigung von Hindernissen für den Marktzugang und indirekten staatlichen<br />

Beihilfen in Form von Zahlungsrückständen bei Steuern und Sozialabgaben verfolgen,<br />

die das normale Spiel der Marktkräfte behindern. Die Anwendung der Konkursverfahren<br />

ist zu verbessern. Weitere Maßnahmen sind zu ergreifen, um die Infrastruktur des Landes<br />

auszubauen und eine bessere Anpassung des Arbeitsmarktes an die sich verändernden wirtschaftlichen<br />

Bedingungen zu erreichen.<br />

2.4 Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden<br />

Verpflichtungen<br />

Einleitung<br />

Dieses Kapitel dient der Aktualisierung der Angaben des Kommissionsberichts von 2000<br />

über die Fähigkeit Polens, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen,<br />

das heißt, die als Besitzstand bezeichneten Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu<br />

übernehmen, mit denen die Union ihre Ziele verwirklicht. Neben einer Evaluierung der einschlägigen<br />

Entwicklung seit der Annahme des <strong>Bericht</strong>s von 2000 wird in diesem Abschnitt<br />

allgemein die Fähigkeit Polens bewertet, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen<br />

zu erfüllen, und es wird festgestellt, was noch zu tun bleibt. Der Abschnitt behandelt<br />

nacheinander die 29 Verhandlungskapitel und schließt die Bewertung der Fähigkeit der Verwaltungsstrukturen<br />

Polens ein, den Besitzstand in den einzelnen Bereichen umzusetzen. Die<br />

Fortschritte Polens bei der Übersetzung des Besitzstands in die Landessprache werden in<br />

einem gesonderten Abschnitt bewertet.<br />

Der Europäische Rat verwies im Dezember 1995 in Madrid auf die Notwendigkeit, insbesondere<br />

durch die Anpassung der Verwaltungsstrukturen die Voraussetzungen für eine schrittweise<br />

und harmonische Integration der Bewerberländer zu schaffen. In der Agenda 2000 griff<br />

die Kommission das Thema wieder auf und bekräftigte, wie wichtig die effektive Übernahme<br />

des Gemeinschaftsrechts in innerstaatliches Recht ist, unterstrich aber gleichzeitig, dass es<br />

noch weit mehr darauf ankommt, eine ordnungsgemäße Umsetzung durch einen adäquaten<br />

Verwaltungs- und Justizapparat zu gewährleisten. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung<br />

für das gegenseitige Vertrauen, das für die künftige Mitgliedschaft unerlässlich ist.<br />

Der Europäische Rat betonte im Juni 2000 in Feira und im Juni <strong>2001</strong> in Göteborg, dass<br />

die Bewerberländer unbedingt in der Lage sein müssen, den Besitzstand umzusetzen und<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 42<br />

anzuwenden, und dass sie zu diesem Zweck erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen,<br />

um ihre Verwaltungs- und Justizstrukturen auszubauen und zu reformieren. Der vorliegende<br />

<strong>Bericht</strong> geht von der Bewertung der Leistungsfähigkeit der polnischen Verwaltung im <strong>Bericht</strong><br />

von 2000 aus und bemüht sich um eine weitere Vertiefung, wobei das Schwergewicht auf den<br />

zentralen Verwaltungsstrukturen liegt, die für die Umsetzung der einzelnen Bereiche des<br />

Besitzstands erforderlich sind.<br />

In dem <strong>Bericht</strong> von 2000 kam die Kommission zu folgendem Schluss:<br />

Der neue Schwung, der seit der Debatte im Sejm über die europäische Integration<br />

vom Februar und der Einsetzung des Parlamentarischen Ausschusses für<br />

Europäisches Recht zu spüren ist, beginnt bereits Früchte zu tragen, und zwar in<br />

Form einer deutlich rascheren Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes<br />

im Vergleich zum letzten <strong>Bericht</strong>szeitraum. Bei allem, was getan wurde, um eine<br />

neuerliche Dynamik in Gang zu setzen, müssen diese Anstrengungen weiter<br />

intensiviert und auch die Gesetzgebung beschleunigt werden. Noch wichtiger sind<br />

verstärkte Anstrengungen hinsichtlich des Ausbaus der Verwaltungskapazität zur<br />

Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes. Zwar gab es in dieser Hinsicht<br />

Entwicklungen, besonders bei der Umsetzung des Gesetzes über den öffentlichen<br />

Dienst, die aber nicht dem Fortschritt entsprechen, der bei der Gesetzgebung erzielt<br />

wurde.<br />

Anders als im <strong>Bericht</strong> von 1999 waren in Schlüsselbereichen des gemeinschaftlichen<br />

Besitzstandes für den Binnenmarkt Fortschritte in der Gesetzgebung zu<br />

verzeichnen: bei Normen und Zertifizierung und bei den staatlichen Beihilfen. In<br />

beiden Fällen wurden die nötigen Rahmengesetze verabschiedet. Jetzt muss das<br />

Hauptaugenmerk den zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes für<br />

diese Bereiche nötigen Verordnungen und der entsprechenden Verwaltungskapazität<br />

gelten. Die Verabschiedung des neuen Gesetzes über geistiges Eigentum ist<br />

ein begrüßenswerter Schritt, wenn auch hinsichtlich des gewerblichen Eigentums<br />

noch Schwierigkeiten auszuräumen sind. Fortschritte sind auch in der Gesetzgebung<br />

im Bereich Verbraucherschutz gemacht worden. Kapazität und Kompetenz<br />

der einschlägigen Strukturen für die Durchsetzung der neuen Bestimmungen und<br />

die Verbreitung von entsprechenden Informationen müssen aber noch gestärkt<br />

werden.<br />

Die Erfolgsbilanz Polens im freien Dienstleistungs- und Kapitalverkehr ist zwar<br />

gut, doch wurden im <strong>Bericht</strong>szeitraum kaum Fortschritte erzielt. Auch beim öffentlichen<br />

Vergabewesen und bei der Freizügigkeit müssen dringend Fortschritte<br />

gemacht werden, wenn Polen reibungslos in den Binnenmarkt integriert werden<br />

soll.<br />

In der Industriepolitik, namentlich in der Automobilbranche, ist ein gewisser<br />

Fortschritt zu verzeichnen, wohingegen der Mangel an konkreten Fortschritten<br />

bei der Umstrukturierung des Stahlsektors nach wie vor Anlass zur Sorge gibt.<br />

In der Landwirtschaft wurden Fortschritte bei der Erarbeitung eines Plans zur<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 43<br />

ländlichen Entwicklung gemacht, doch ist eine klare zusammenhängende Strategie<br />

für den Sektor noch zu entwickeln und voll in den Haushalt einzusetzen.<br />

Insgesamt hat Polen in der Landwirtschaft und der Fischerei, was Politik, gemeinschaftlichen<br />

Besitzstand und Strukturen betrifft, noch nicht die tiefgreifende<br />

Umgestaltung eingeleitet, und auch die nötige Gesetzgebung ist in beiden Sektoren<br />

noch im Rückstand.<br />

Im Umweltsektor wurde bei der Erarbeitung von Entwürfen umfangreiche Arbeit<br />

geleistet, aber in der Gesetzgebung wurde wenig erreicht; dasselbe gilt für<br />

den Energiesektor und den Verkehr, wo die Gesetzgebung kaum vorangekommen<br />

ist. Die gesetzlichen Rahmenbestimmungen wurden nicht umgesetzt. In allen drei<br />

Sektoren muss auch noch erheblich mehr zur Stärkung der Verwaltungskapazität<br />

getan werden.<br />

Bemerkenswerte Entwicklungen sind in der Regionalpolitik festzustellen, aber<br />

auch hier müssen zur Umsetzung des Nationalen Entwicklungsplans und zur Anwendung<br />

der NUTS-vergleichbaren Bestimmungen noch geeignete Strukturen geschaffen<br />

werden. Im Sozialbereich sind nur begrenzte Anstrengungen unternommen<br />

worden, und die Rechtsdurchsetzung gibt nach wie vor Anlass zur Sorge,<br />

besonders was die Kapazität der Arbeitsverwaltungen angeht.<br />

Gewisse Fortschritte wurden im Bereich Justiz und Inneres gemacht, besonders<br />

was den Grenzschutz angeht, für den eine Gesamtstrategie entwickelt wurde.<br />

Zu deren Umsetzung bedarf es noch erheblicher Anstrengungen und ein hohes<br />

Maß an Koordinierung zwischen den beteiligten Behörden. Die Anstrengungen,<br />

die zur Effizienzsteigerung in der Justiz unternommen werden, müssen ebenfalls<br />

mit Nachdruck fortgesetzt werden. In einigen Bereichen ist die Angleichung noch<br />

begrenzt, und die Rechtsdurchsetzungsorgane, die mit der Bekämpfung der organisierten<br />

Kriminalität befasst sind, müssen noch erheblich verbessert werden,<br />

was besonders für die Polizei gilt. Im Zollbereich bedarf es noch erheblicher Anstrengungen<br />

bei der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand und dem<br />

Aufbau einer effektiven Umsetzungskapazität; dasselbe gilt für die Finanzkontrolle.<br />

Polen hat bei der weiteren Angleichung seiner Gesetzgebung bemerkenswerte<br />

Fortschritte gemacht, muss aber auch bei der Anpassung und Stärkung der im<br />

Hinblick auf den Beitritt erforderlichen Strukturen entsprechend vorankommen.<br />

Dies gilt nicht nur für die Verwaltungskapazität auf zentralstaatlicher und regionaler<br />

Ebene, obwohl diese natürlich an vorderster Stelle steht, sondern auch für<br />

die anderen Akteure wie Unternehmer, NRO und sogar die breite Öffentlichkeit,<br />

die alle an der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im weitesten<br />

Sinne mitwirken. Im öffentlichen Dienst und in der öffentlichen Verwaltung gehört<br />

hierzu ein entschlossenes Hinwirken auf mehr Stabilität, Unabhängigkeit und<br />

Effizienz in der gesamten polnischen Verwaltung.<br />

Dies zeigt sich daran, inwieweit die kurzfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft<br />

angegangen wurden. Es wurden Fortschritte bei der Übernahme des<br />

gemeinschaftlichen Besitzstandes gemacht, besonders in Bezug auf Zertifizierung<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 44<br />

und staatliche Beihilfen, aber es bedarf fortgesetzter Anstrengungen beim Aufbau<br />

oder bei der Stärkung der Kapazitäten für den Schutz der Rechte an geistigem<br />

Eigentum, für Zertifizierung, staatliche Beihilfen, Landwirtschaft und Regionalpolitik,<br />

im sozialen Bereich, im Zoll und im Bereich Justiz und Inneres.<br />

Mit der Arbeit zur Erfüllung der mittelfristigen Prioritäten der Beitrittspartnerschaft<br />

hat Polen bereits begonnen.<br />

2.5 Die Kapitel des Besitzstands<br />

Wie bereits dargelegt, wird die Fähigkeit Polens, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden<br />

Verpflichtungen zu erfüllen, anhand der 29 Verhandlungskapitel bewertet. Dementsprechend<br />

steht am Anfang die Beurteilung der Fortschritte im Bereich der sogenannten „vier Freiheiten“,<br />

den Eckpfeilern des Binnenmarkts. Anschließend werden die Fortschritte der Reihe<br />

nach für jedes Verhandlungskapitel bewertet, so dass der Besitzstand in seiner Gesamtheit<br />

erfasst wird: sektorale Politikbereiche, Wirtschafts- und Steuerfragen, Regionalpolitik, Umweltschutz,<br />

Justiz und Inneres, auswärtige Angelegenheiten und finanzielle Fragen.<br />

2.5.1 Kapitel 1: Freier Warenverkehr<br />

In diesem Bereich hat Polen seit dem letzten <strong>Bericht</strong> einige Fortschritte erzielt.<br />

Im Bereich horizontale und verfahrensmäßige Maßnahmen wurde im letzten Jahr ein gewisser<br />

Fortschritt bei der Umsetzung der Grundsätze des neuen und globalen Konzepts gemacht.<br />

Im Januar <strong>2001</strong> trat das Konformitätsbewertungsgesetz in Kraft, das den rechtlichen<br />

Rahmen für die weitere Übernahme eines großen Teils des gemeinschaftlichen Besitzstandes<br />

für gewerbliche Waren bildet. Die größte Leistung hinsichtlich der Rechtsangleichung<br />

war die Verabschiedung der Novelle zum Normungsgesetz von 1993 im Oktober 2000 (seit<br />

Dezember 2000 in Kraft). Dieses Änderungsgesetz ermöglicht die Einführung europäischer<br />

Normen durch die sogenannte „Deckblattmethode“ (Bestätigung der europäischen Normen<br />

in einer der Amtssprachen der europäischen Normungsorganisationen ohne Übersetzung ins<br />

Polnische). Zusammen mit dem verabschiedeten „Programm für Normungsarbeiten für die<br />

Jahre <strong>2001</strong>-2003“. hat dies den gesamten Normungsprozess beschleunigt. Im Juni <strong>2001</strong> hatte<br />

der Polnische Normungsausschuss 45% aller europäischen Normen übernommen (mindestens<br />

80% sind Voraussetzung für die Mitgliedschaft in CEN und CENELEC). Im letzten Jahr<br />

wurden 30% erreicht. Im Februar <strong>2001</strong> verabschiedete der Ausschuss für Europäische Integration<br />

den „Plan zur Begrenzung der Anzahl verbindlicher Normen“, worin Juni 2002 als<br />

letzter Termin genannt ist, zu dem alle Normen Freiwilligkeitscharakter erlangt haben. Was<br />

die Marktaufsicht betrifft, so verabschiedete der Ausschuss für Europäische Integration im<br />

Juli <strong>2001</strong> eine Strategie über die künftige Organisation der Marktaufsicht und setzte zu deren<br />

Umsetzung eine interministerielle Arbeitsgruppe ein. Hinsichtlich der Vorarbeiten für die<br />

Anwendung der Verordnung über Sicherheitskontrollen an den Außengrenzen, der Verordnung<br />

über den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten („Erdbeer“-Verordnung),<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 45<br />

des Notifizierungsverfahrens und des Datenaustausches zwischen den Verwaltungen sind keine<br />

besonderen Entwicklungen zu vermelden.<br />

Im Juli <strong>2001</strong> wurde das Bergbaugesetz verabschiedet. Dieses Gesetz tritt im Januar 2002<br />

in Kraft und bildet die Rechtsgrundlage für die Umsetzung der Richtlinie nach dem neuen<br />

Konzept über die Verwendung von Ausrüstungen in potentiell explosivem Umfeld (ATEX-<br />

Richtlinie) (noch nicht in polnisches Recht umgesetzt) und eines Teils der Richtlinie über<br />

Maschinen (im Juli <strong>2001</strong> umgesetzt).<br />

Bei der Verabschiedung von sektorspezifischen Rechtsakten sind einige Fortschritte zu verzeichnen.<br />

In den Bereichen, für die Richtlinien nach dem neuen Konzept gelten, hat der<br />

polnische Ausschuss für Europäische Integration im März <strong>2001</strong> einen „Plan zur Umsetzung<br />

der Richtlinien nach dem neuen Konzept“ gebilligt. Diese Richtlinien sollen nach ihrer Verabschiedung<br />

im Juli 2002 in Kraft treten. Im Juli <strong>2001</strong> waren zwei Richtlinien (Niederspannung<br />

und Maschinen) in polnisches Recht umgesetzt. Der gemeinschaftliche Besitzstand über medizinische<br />

Vorrichtungen wurde im September <strong>2001</strong> durch die Verabschiedung des Gesetzes<br />

über Medizinprodukte in polnisches Recht umgesetzt. In Bezug auf einfache Druckbehälter<br />

und Druckausrüstungen, Gasverbrauchseinrichtungen, Aufzüge, Spielzeug, elektromagnetische<br />

Verträglichkeit, Radio- und Telekommunikationsendgeräteausrüstung, persönliche<br />

Schutzausrüstungen, Sprengstoffe für den zivilen Gebrauch und Sportgeräte ist es noch zu<br />

keiner Rechtsangleichung gekommen.<br />

Im Bereich des gesetzlichen Messwesens wurde im Mai <strong>2001</strong> das Gesetz über Maße verabschiedet.<br />

Einige Bestimmungen dieses Gesetzes traten im Juli <strong>2001</strong> in Kraft, die übrigen treten<br />

im Januar 2003 in Kraft. Auf der Grundlage dieses Gesetzes werden Einzelverordnungen<br />

erlassen, die den gesamten gemeinschaftlichen Besitzstand über das gesetzliche Messwesen in<br />

polnisches Recht umsetzen, darunter die Richtlinie nach dem neuen Konzept über nichtautomatische<br />

Waagen (noch nicht in polnisches Recht umgesetzt). Im September <strong>2001</strong> wurde<br />

ein Gesetz über verpackte Waren verabschiedet, mit dem der EG-Besitzstand über Fertigpackungen<br />

umgesetzt wurde. Der größte Teil des Gesetzes tritt im Januar 2003 in Kraft, die<br />

übrigen Bestimmungen zum Zeitpunkt des Beitritts.<br />

Das Baugesetz wurde im September <strong>2001</strong> geändert und ermöglicht die Umsetzung der Richtlinie<br />

nach dem neuen Konzept über Bauprodukte in polnisches Recht.<br />

Während es hinsichtlich der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes über Feuerwaffen<br />

sowie der Rückgabe von Kulturgütern keinerlei Entwicklungen gegeben hat, wurden in<br />

anderen Bereichen, die unter das alte Konzept fallen, Fortschritte erzielt. Im Kraftfahrzeugbereich<br />

ist die Angleichung weiter vorangekommen. Im September <strong>2001</strong> wurde das Gesetz<br />

über den Straßenverkehr verabschiedet und unterzeichnet. Dieses Gesetz tritt im Januar<br />

2002 in Kraft.<br />

Im Bereich chemischer Erzeugnisse wurde im Januar <strong>2001</strong> das Rahmengesetz über chemische<br />

Substanzen und Zubereitungen verabschiedet. Größtenteils trat es im Februar <strong>2001</strong> in Kraft.<br />

Was Düngemittel betrifft, so trat das im letzten Jahr verabschiedete Gesetz im Januar <strong>2001</strong><br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 46<br />

in Kraft, und im Mai <strong>2001</strong> wurde eine Durchführungsverordnung erlassen. Rechtsvorschriften<br />

über die Ausgangsstoffe für Drogen traten im Oktober 2000 in Kraft.<br />

Im Bereich pharmazeutischer Produkte wurde im September <strong>2001</strong> das Rahmengesetz über<br />

Pharmaprodukte verabschiedet. Dieses Gesetz tritt im Januar 2002 in Kraft mit Ausnahme<br />

einiger Bestimmungen, die zum Zeitpunkt des Beitritts in Kraft treten werden. Wegen<br />

der Ausschließlichkeitsfrist werden sich durch die verspätete Inkraftsetzung kurzfristig ernste<br />

Schwierigkeiten ergeben. Zu diesem Gesetz wurden mehrere Durchführungsverordnungen<br />

erlassen. Parallel dazu wurden das Gesetz über die Erfassungsstelle für Medizinprodukte,<br />

Arzneimittel und Biozide sowie das Einführungsgesetz über die Bestimmungen zur Einführung<br />

des Pharmaproduktgesetzes, des Gesetzes über Medizinprodukte und des Gesetzes über<br />

die Erfassungsstelle für Medizinprodukte, Arzneimittel und Biozide verabschiedet. Ein im<br />

Juli <strong>2001</strong> verabschiedetes Preisgesetz ermächtigt den Gesundheitsminister zum Erlass von<br />

Durchführungsvorschriften für die Festsetzung der Preise für Pharmaprodukte entsprechend<br />

der „Transparenz“-Richtlinie der Gemeinschaft.<br />

Der Besitzstand über Kosmetika wurde mit der Verabschiedung des Kosmetikagesetzes im<br />

März <strong>2001</strong> in polnisches Recht umgesetzt. Es tritt zwölf Monate nach dem Tag seiner Veröffentlichung<br />

in Kraft.<br />

Die EG-Richtlinie über Schuhwaren wurde im November 2000 durch eine Verordnung des<br />

Ministerrats umgesetzt. Diese trat im Juni <strong>2001</strong> in Kraft.<br />

Im Lebensmittelbereich (siehe auch Kapitel 7 – Landwirtschaft) verabschiedete der Ministerrat<br />

im April <strong>2001</strong> ein Papier mit dem Titel „Informationen zu den rechtlichen und organisatorischen<br />

Aspekten der Lebensmittelsicherheit“. Dieses Papier erläutert die derzeitige Lage<br />

bezüglich der Überwachung der Lebensmittelsicherheit und der für eine volle Koordinierung<br />

der Kontrollmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit notwendigen Änderungen<br />

der Rechtsvorschriften. Es zeigt den Umfang der nötigen Maßnahmen auf und enthält Vorschläge,<br />

unter anderem für die Einrichtung einer gesonderten staatlichen Verwaltungsstelle<br />

für Lebensmittelfragen. Im Juni bzw. September <strong>2001</strong> wurden die wichtigsten Rahmengesetze<br />

in diesem Bereich verabschiedet: das Gesetz über gesundheitsschutzrelevante Auflagen<br />

für Lebensmittel und das Gesetz über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt<br />

sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Während das erste sofort in Kraft trat,<br />

soll das letztere erst im Oktober 2002 in Kraft treten. Auf der Grundlage dieser Gesetze<br />

wird ein großer Teil des EG-Besitzstandes über Lebensmittel als Durchführungsmaßnahmen<br />

übernommen. Im Dezember 2000 wurde das Gesetz über die Handelsqualität von landwirtschaftlichen<br />

Lebensmitteln verabschiedet. Auf der Grundlage dieses Gesetzes werden die<br />

spezifischen vertikalen Lebensmittelrichtlinien als Durchführungsmaßnahmen in polnisches<br />

Recht umgesetzt. Der Generalbevollmächtigte für Lebensmittelsicherheit wurde inzwischen<br />

von der Regierung ernannt.<br />

Hinsichtlich der Verwaltungskapazität Polens zur Umsetzung der horizontalen und prozeduralen<br />

Maßnahmen und sektorspezifischen Rechtsvorschriften ist es im <strong>Bericht</strong>szeitraum zu<br />

einer allmählichen Verbesserung gekommen.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 47<br />

Das neue Polnische Akkreditierungszentrum nahm im Januar <strong>2001</strong> in vollem Umfang seine<br />

Arbeit auf. Es hat alle Akkreditierungsaufgaben vom Polnischen Prüf- und Zertifizierungsinstitut<br />

und auch die vom Hauptamt für Messwesen übernommen (Personal wurde von beiden<br />

Einrichtungen zum Polnischen Akkreditierungszentrum versetzt). Unabhängigkeit und Unparteilichkeit<br />

des Zentrums sind durch seine Organisation und Finanzierung garantiert.<br />

Der Polnische Normungsausschuss ist immer noch eine der Regierung unterstehende öffentliche<br />

Institution (seine Mitglieder werden vom Ministerpräsidenten ernannt und abberufen).<br />

Seine Unabhängigkeit dürfte durch das für Januar 2003 vorgesehene Inkrafttreten der letzten<br />

Änderung zum Normungsgesetz von 1993 gewährleistet sein. Erwähnenswert ist, dass<br />

mit dem früheren im Oktober <strong>2001</strong> verabschiedeten, oben erwähnten Änderungsgesetz der<br />

Polnische Normungsausschuss zur nationalen Auskunftsstelle gemäß den Bestimmungen des<br />

Übereinkommens über technische Handelshemmnisse der Welthandelsorganisation (WTO)<br />

erklärt wurde.<br />

Das Polnische Prüf- und Zertifizierungsinstitut, das in Zukunft für mehrere Richtlinien nach<br />

dem neuen Konzept als zuständige Behörde fungiert, trat im Mai <strong>2001</strong> der Europäischen<br />

Prüf- und Zertifizierungsorganisation bei. Es bietet Dienstleistungen im Bereich der ordnungspolitischen<br />

und freiwilligen Produktzertifizierung an.<br />

Hinsichtlich der Marktaufsicht deutet die kürzlich verabschiedete Strategie auf das Amt<br />

für Wettbewerb und Verbraucherschutz als oberste Marktaufsichtsbehörde hin. Es wird mit<br />

der Zentralen Zollbehörde, der Handelsaufsicht, der staatlichen Arbeitsmarktaufsicht und<br />

anderen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten.<br />

Im nichtharmonisierten Bereich wurde im Dezember 2000 ein Gesetz über technische Überwachung<br />

verabschiedet und trat im Januar <strong>2001</strong> in Kraft. Durch die in Umsetzung der<br />

Richtlinie nach dem neuen Konzept verabschiedeten neuen Vorschriften werden die Bestimmungen<br />

dieses Gesetzes nach und nach aufgehoben, so dass es schließlich hauptsächlich für<br />

den Bereich gilt, der nicht den europäischen Rechtsvorschriften unterliegt. Im Juni <strong>2001</strong><br />

verabschiedete der Ministerialausschuss für Europäische Integration den „Zeitplan für die<br />

Aufhebung der nichttarifären Handelsbeschränkungen zwischen Polen und der EU in den<br />

Jahren <strong>2001</strong>-2002 nebst Bewertung der Auswirkungen dieser Anpassungen“.<br />

Im Juni und Juli <strong>2001</strong> wurden vom Parlament zwei Gesetzesänderungen zum Öffentlichen<br />

Vergabewesen verabschiedet. Sie sollen nach und nach in Kraft treten. Diese Änderungen<br />

zielen auf eine weitere Angleichung der Rechtsvorschriften und Verfahren in diesem Bereich<br />

ab. Die Verwaltungskapazität in diesem Bereich wurde zwar ausgebaut, ist aber auf zentraler<br />

Ebene leistungsfähiger als auf regionaler bzw. kommunaler Ebene. Im Jahr 2000 wurden<br />

zahlreiche Beschwerden und Untersuchungen gemeldet: Bis Dezember 2000 waren 1565 Beschwerden<br />

eingereicht und vom Amt für öffentliche Auftragsvergabe 460 Untersuchungen<br />

eingeleitet worden. 340 Untersuchungen wurden abgeschlossen, und 28 davon führten zu einer<br />

Mitteilung des Amtes für öffentliche Auftragsvergabe an die zuständigen Behörden über<br />

einen Rechtsbruch. Ein neues Überprüfungssystem tritt voraussichtlich im Januar 2002 in<br />

Kraft.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 48<br />

Gesamtbewertung<br />

Die wichtigsten Rahmengesetze für die horizontalen und prozeduralen Maßnahmen sind vorhanden<br />

(mit Ausnahme eines überarbeiteten Normungsgesetzes, das noch in Vorbereitung<br />

ist). Infolgedessen verlagerte sich der Schwerpunkt in diesem Jahr auf die konkrete Ausarbeitung<br />

der Maßnahmen zur Umsetzung der einzelnen Richtlinien nach dem neuen Konzept.<br />

Aufgrund von Schwierigkeiten technischer Art bei der Abfassung der Rechtstexte, die aber<br />

inzwischen behoben zu sein scheinen, nahm dieser Prozess längere Zeit in Anspruch als vorgesehen.<br />

Im kommenden Jahr wird es weiterer Anstrengungen bedürfen, um die Umsetzung<br />

des Gemeinschaftsrechts zu beschleunigen.<br />

Insgesamt ist der rechtliche Rahmen jetzt gesetzt (Kraftfahrzeuge, chemische Erzeugnisse,<br />

pharmazeutische Produkte, medizinische Vorrichtungen, Ausrüstungen zur Verwendung<br />

in potentiell explosivem Umfeld, Bauprodukte, Kosmetika, gesetzliches Messwesen, Fertigpackungen<br />

und Lebensmittel) oder wird voraussichtlich in nächster Zukunft verabschiedet<br />

(Sprengstoffe für den zivilen Gebrauch). Der Schwerpunkt muss nun erstens auf Durchführungsbestimmungen<br />

zur Umsetzung der einzelnen Richtlinien und zweitens auf die effektive<br />

Anwendung der neuen Rechtsvorschriften gelegt werden. Auch können Wirtschaftsteilnehmer<br />

und breite Öffentlichkeit in noch weit größerem Umfang mit den bevorstehenden Änderungen<br />

vertraut gemacht werden.<br />

Was die Verwaltungskapazität in diesem Bereich anbelangt, so ist die Polnische Normungsbehörde<br />

(Polnischer Normungsausschuss) vorhanden und arbeitet zufriedenstellend (wenngleich<br />

sie noch nicht völlig unabhängig ist). Die Anstrengungen müssen fortgesetzt werden,<br />

um die Übernahme der europäischen Normen zu beschleunigen und die Voraussetzungen für<br />

eine Mitgliedschaft in CEN und CENELEC zu erfüllen. Die Polnische Akkreditierungsbehörde<br />

hat ihre Arbeit aufgenommen. Polen bemüht sich um den Beitritt zur Europäischen<br />

Akkreditierung und um den Abschluss multilateraler Akkreditierungsübereinkommen. Die<br />

derzeitigen Anstrengungen zum Aufbau eines Netzes von Konformitätsbewertungsgremien<br />

und Laboratorien müssen fortgesetzt werden.<br />

Auch die Stärkung der allgemeinen Verwaltungskapazität zur Umsetzung des gemeinschaftlichen<br />

Besitzstandes über gewerbliche Waren in den einzelnen Sektoren bedarf noch weiterer<br />

Anstrengungen. Die Erfassungsstelle für Medizinprodukte, Arzneimittel und Biozide, deren<br />

Tätigkeit sich auf alle pharmazeutischen Produkte, Biozide und Medizinprodukte erstreckt,<br />

muss noch eingerichtet werden. Auch das Amt für chemische Substanzen und Zubereitungen<br />

muss noch geschaffen werden. Besondere Aufmerksamkeit gebührt den Verwaltungsstrukturen<br />

im Lebensmittelbereich, um die Vorbereitung der Verwaltung und der Lebensmittelindustrie<br />

zu ermöglichen und die reibungslose Aufhebung der Genehmigungspflicht für<br />

Lebensmittel vor der Vermarktung zu gewährleisten. Dazu gehören die Umstrukturierung<br />

der Kontrollbehörden und die Rationalisierung des Prüflabornetzes. Im Lebensmittelbereich<br />

müssen die Verwaltungsstrukturen erst noch geschaffen werden. Zur Zeit wird an einem<br />

Papier gearbeitet, in dem die beteiligten Organisationen benannt und die Strukturen der<br />

Lebensmittelkontrolle definiert werden.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 49<br />

Um dafür zu sorgen, dass Polen über ein gut funktionierendes Marktaufsichtssystem mit<br />

den dazugehörigen Durchführungsstrukturen für alle Sektoren verfügt, müssen noch weitere<br />

Anstrengungen unternommen werden.<br />

Im nicht harmonisierten Bereich muss weiter daran gearbeitet werden, dass zum Zeitpunkt<br />

des Beitritts alle Maßnahmen gleicher Wirkung aufgehoben werden.<br />

Im Bereich des öffentlichen Vergabewesens wurde mit dem neu verabschiedeten Gesetz die<br />

Präferenzklausel zugunsten inländischer Anbieter nicht aufgehoben: Gemeinschaftsfirmen<br />

ist daher nach wie vor der gleichberechtigte Zugang zu Ausschreibungsverfahren in Polen<br />

verwehrt. Die Anwendung des geänderten Gesetzes erfordert größte Aufmerksamkeit, und<br />

die Verwaltungskapazität muss noch weiter ausgebaut werden, vor allem auf regionaler und<br />

kommunaler Ebene. Ein wichtiger Schritt bei der Angleichung an die EG-Systeme wäre die<br />

Anwendung des Informationssystems für die öffentliche Auftragsvergabe (SIMAP).<br />

2.5.2 Kapitel 2: Freizügigkeit<br />

Bei der Angleichung an die Gemeinschaftsbestimmungen wurde ein gewisser Fortschritt erzielt,<br />

und die Vorbereitungen für eine vollständige Angleichung sowie für die Errichtung der<br />

nötigen Verwaltungsstrukturen laufen weiter.<br />

Im Bereich der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise wurden seit<br />

dem letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong> einige Fortschritte erzielt. Auf horizontaler Ebene wurde<br />

im Mai <strong>2001</strong> das Gesetz über die Anerkennung von in EU-Mitgliedstaaten erworbenen Befähigungsnachweisen<br />

für reglementierte Berufe verabschiedet und tritt mit dem Beitritt in<br />

Kraft. Auf sektorspezifischer Ebene wurde eine Novelle zum Gesetz über den Schwestern- und<br />

den Hebammenberuf verabschiedet und trat, mit einigen Ausnahmen, im Februar <strong>2001</strong> in<br />

Kraft. Der Hauptzweck dieses neuen Gesetzes ist die Einführung eines Systems, das durch die<br />

Festlegung von Ausbildungsmindeststandards für die beiden Berufe sowie von Lehrplänen<br />

der Schwestern- und Hebammenschulen die gegenseitige Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise<br />

von Schwestern und Hebammen ermöglicht. Im Juni und Juli <strong>2001</strong> wurden<br />

auch die Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz erlassen. Darüber hinaus wurde im<br />

September <strong>2001</strong> eine Novelle zum Gesetz über den Arztberuf und zum Gesetz über Ärztekammern<br />

verabschiedet, die Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten zur Ausübung des<br />

Arztberufs in Polen berechtigt. Die Bestimmungen des Gesetzes treten stufenweise in Kraft.<br />

Außerdem wurde im Dezember 2000 das Gesetz über die berufsständische Selbstverwaltung<br />

(Kammern) von Architekten, Bauingenieuren und Städteplanern verabschiedet. Die Bestimmungen<br />

des Gesetzes treten stufenweise in Kraft. Zusammen mit der Novelle zum Baugesetz<br />

vom August <strong>2001</strong> ermöglicht es die im EG-Besitzstand vorgesehene Anerkennung der beruflichen<br />

Befähigungsnachweise von Architekten. Im Veterinärbereich schließlich wurden im<br />

September <strong>2001</strong> eine Novelle zum Gesetz über den Veterinärberuf und die Veterinärärztekammern<br />

sowie weitere Gesetze unterzeichnet.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 50<br />

Im Bereich der Bürgerrechte trat die Novelle zum Ausländergesetz im Juli <strong>2001</strong> in Kraft,<br />

womit die Übereinstimmung mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand über Wohnrechte erleichtert<br />

wird.<br />

Hinsichtlich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer wurden die Vorarbeiten für eine Teilnahme<br />

Polens an den Europäischen Arbeitsvermittlungsdiensten (EURES) fortgesetzt. Im Juli<br />

<strong>2001</strong> wurde eine Novelle zum Gesetz über die Allgemeine Krankenversicherung und zu einigen<br />

anderen Gesetzen verabschiedet und trat im September <strong>2001</strong> in Kraft. Danach sind in<br />

Polen wohnende Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitserlaubnis, einer<br />

Dauerwohnberechtigung oder einer vorübergehenden Wohnberechtigung jetzt zu denselben<br />

Bedingungen krankenversichert wie in Polen wohnhafte polnische Staatsangehörige.<br />

Bei der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme hat sich die Entwicklung der institutionellen<br />

Kapazität beschleunigt. Ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen mit Österreich<br />

(von 1998) wurde im Dezember 2000 und ein Sozialversicherungsabkommen zwischen<br />

Polen und Luxemburg (von 1996) im Februar <strong>2001</strong> rechtskräftig. Mit den Niederlanden wurde<br />

im Februar <strong>2001</strong> ein neues Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet.<br />

Gesamtbewertung<br />

In diesem Bereich hat Polen eine teilweise Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand<br />

erreicht. Durch die kürzlich erzielten Fortschritte hat sich die Lage zwar verbessert,<br />

aber sowohl hinsichtlich der Gesetzgebung als auch hinsichtlich der nötigen Verwaltungskapazität<br />

bedarf es noch erheblicher Anstrengungen.<br />

Eine vollständige Angleichung setzt noch weitere gesetzgeberische Maßnahmen voraus. Im<br />

Bereich der gegenseitigen Anerkennung sind vor allem hinsichtlich der Angleichung an die<br />

EG-Bestimmungen für Rechtsanwälte, Zahnärzte und Apotheker noch Fragen offen. In Anbetracht<br />

der kürzlich verabschiedeten Gesetze und der anstehenden Rahmengesetzgebung<br />

kommt es jetzt darauf an, die Durchführungsbestimmungen zu verabschieden und die nötigen<br />

Maßnahmen zur Schaffung der entsprechenden Verwaltungskapazität zu treffen. Es muss<br />

bis zum Beitritt dafür gesorgt werden, dass die polnischen Gesetze keine Bestimmungen mehr<br />

enthalten, die im Widerspruch zu den Gemeinschaftsregeln stehen, insbesondere, was Staatsangehörigkeit,<br />

Wohnsitz und Sprache angeht. Für die vor der Harmonisierung erworbenen<br />

beruflichen Befähigungsnachweise muss Polen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass<br />

alle polnischen Freiberufler zum Zeitpunkt des Beitritts den in den einschlägigen Richtlinien<br />

festgelegten Anforderungen genügen.<br />

Im Bereich der Bürgerrechte müssen noch Bestimmungen über Einreise und Aufenthalt von<br />

Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten nach bzw. in Polen verabschiedet und die EG-<br />

Richtlinie über Wahlrechte umgesetzt werden. Hinsichtlich der Verwaltungskapazität wurden<br />

ernsthafte Anstrengungen unternommen, die fortgesetzt werden müssen.<br />

Die Bemühungen um die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand in Sachen Freizügigkeit<br />

für Arbeitnehmer müssen weitergehen. Im Hinblick auf die Teilnahme am EURES-<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 51<br />

Netz bedarf es fortgesetzter Anstrengungen zur Stärkung der öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienste,<br />

besonders in Bezug auf Sprachschulung.<br />

Was die künftige Koordinierung der Sozialversicherungssysteme betrifft, so muss Polen am<br />

Aufbau ausreichender Verwaltungsstrukturen arbeiten und für die Ausbildung des nötigen<br />

Personals sorgen. Anzuraten ist auch der Abschluss von weiteren bilateralen Sozialversicherungsabkommen<br />

– vor allem mit Mitgliedstaaten -, die auf denselben Grundsätzen beruhen<br />

wie die einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen.<br />

2.5.3 Kapitel 3: Freier Dienstleistungsverkehr<br />

Polen hat im Bereich der Finanzdienstleistungen weitere Fortschritte erzielt und seine Verwaltungskapazität<br />

ausgebaut. Im Bereich der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs<br />

(ohne Finanzdienstleistungen) haben sich Gesetzgebung und Verwaltung<br />

seit dem letzten Jahr weiterentwickelt; es wurden eine Reihe von Gesetzen verabschiedet,<br />

mit deren Umsetzung der Zugang zum Dienstleistungssektor erleichtert wird. Im November<br />

2000 wurden Novellen zum Gesetz über den Schutz von Personen und Eigentum verabschiedet.<br />

Sie treten am Tag des Beitritts in Kraft und sehen die Möglichkeit der Erteilung von<br />

Leibwächtergenehmigungen vor oder von Genehmigungen, für Personen tätig zu werden, die<br />

nicht polnischer Staatsangehörigkeit sind. Im Tourismusbereich wurde mit Novellen zu mehreren<br />

Gesetzen, die im Januar <strong>2001</strong> in Kraft traten, u. a. dem Gesetz über höhere Bildung,<br />

dem Gesetz über höhere Berufsschulen und dem Gesetz über Dienstleistungen im Tourismusbereich<br />

die Angleichung der polnischen Rechtsvorschriften für diesen Bereich vollzogen,<br />

namentlich in Bezug auf Ausbildung. Im August 2000 erließ der Bildungsminister außerdem<br />

eine Verordnung über den Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen von Reiseleitern.<br />

Mit der Umsetzung der Änderungen zum Bürgerlichen Gesetzbuch im Dezember 2000 haben<br />

Handelsvertreter in Übereinstimmung mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand mehr Rechte<br />

erhalten. Die im Dezember 2000 verabschiedete Verordnung über gerichtlich bestellte Sachverständige<br />

und beeidigte Übersetzer tritt am Tage des Beitritts in Kraft. Der Vertrieb von<br />

chemischen Erzeugnissen wird durch das im Januar <strong>2001</strong> verabschiedete Gesetz über chemische<br />

Substanzen und Mischungen geregelt. Einige Bestimmungen traten im April <strong>2001</strong> in<br />

Kraft, und im Januar 2003 tritt das Gesetz in vollem Umfang in Kraft.<br />

Im Bereich der Finanzdienstleistungen wurde für den Bankensektor im September <strong>2001</strong> das<br />

Bankengesetz geändert. Das Hauptziel der Gesetzesnovelle ist die weitere Angleichung des<br />

polnischen Bankengesetzes an den gemeinschaftlichen Besitzstand für Kreditinstitute. Zu<br />

diesem Zweck werden mit der Novelle die bisherigen Bestimmungen geändert (z. B. die<br />

Überwachung der Bankbesitzer) und auch Bereiche berücksichtigt, die bislang nicht unter<br />

das Bankengesetz fielen (Tätigkeit und Überwachung von polnischen Banken in der EU<br />

und von EU-Banken in Polen, Informationsanforderungen, grenzüberschreitender Zahlungsverkehr,<br />

konsolidierte Überwachung und Vernetzung). In den Änderungen wird auch der<br />

elektronische Zahlungsverkehr berücksichtigt. Darüber hinaus werden die Grundsätze von<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 52<br />

Verbraucherkreditvereinbarungen festgelegt. Am Tage des Beitritts tritt auch das im Januar<br />

verabschiedete Gesetz über Hypothekenpfandbriefe und Hypothekenbanken in Kraft.<br />

Das neue Gesetz über Genossenschaftsbanken trat im Januar in Kraft. Damit erhalten<br />

die Genossenschaftsbanken die Möglichkeit, entweder direkt der „Bank für Ernährungswirtschaft“<br />

(BZG) beizutreten oder den regionalen Verbänden angeschlossen zu bleiben. Auf diese<br />

Weise können die Genossenschaften ihr Kapital zwecks Einhaltung der Solvenzvorschriften<br />

für die Zwecke der Bankenaufsicht auf gemeinsamer Grundlage mit der BZG berechnen. Eine<br />

unvorhergesehene Folge des Gesetzes war der Zusammenschluss von sechs regionalen Verbänden.<br />

Es bleibt abzuwarten, ob der Sektor, der im Vergleich zu den Geschäftsbanken zersplittert<br />

ist, seine bisher unterdurchschnittliche Leistung durch derartige Zusammenschlüsse<br />

verbessern kann.<br />

Die Finanzierung des Büros des Bürgerbeauftragten für das Versicherungswesen ist inzwischen<br />

durch die Verordnung des Justizministers geregelt. Mit dieser Verordnung wurden<br />

die Berechnungsmethoden für die Zahlungen der Versicherungsgesellschaften zur Deckung<br />

der Kosten für Versicherungsaufsicht und Maklertätigkeiten sowie der Verwaltungskosten<br />

des Bürgerbeauftragten für das Versicherungswesen geändert. Sie trat im Dezember 2000 in<br />

Kraft. Im Wertpapierbereich wurden im Dezember 2000 Novellen zu den folgenden Gesetzen<br />

verabschiedet: Gesetz über die Durchführung von Verfahren, Gesetz über Steuern und<br />

Kommunalabgaben, Gesetz über Zahlungen, die auf die Zinsen für bestimmte Bankkredite<br />

gewährt werden, Gesetz über den öffentlichen Wertpapierhandel, Steuerverordnung, Gesetz<br />

über die öffentlichen Finanzen, Gesetz über die Einkommenssteuer juristischer Personen und<br />

Gesetz über die Kommerzialisierung und Privatisierung staatseigener Unternehmen. Diese<br />

Gesetzesnovellen traten im Januar <strong>2001</strong> in Kraft. Im Falle des Gesetzes über den öffentlichen<br />

Wertpapierhandel treten einige Bestimmungen, namentlich die zum „Europäischen Pass“ am<br />

Tag des Beitritts in Kraft. Zu den Gesetzen über Investmentfonds und über Anleihen wurden<br />

im November 2000 zwecks weiterer Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand<br />

Änderungen eingeführt.<br />

Hinsichtlich der Richtlinien über den Schutz personenbezogener Daten und des freien Datenverkehrs<br />

sowie der Informationsgesellschaft wurde im September <strong>2001</strong> das Gesetz über<br />

Datenbasen verabschiedet.<br />

Gesamtbewertung<br />

Bei den Finanzdienstleistungen einerseits und den übrigen Dienstleistungen andererseits hat<br />

Polen seine Rechtsangleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand unterschiedlich weit<br />

vorangetrieben. Insbesondere bei den Finanzdienstleistungen ist die Angleichung inzwischen<br />

recht weit vorangeschritten. Am Ausbau der im <strong>Bericht</strong> 2000 ausführlich beschriebenen Aufsichtsstrukturen<br />

ist weiter gearbeitet worden. So wie dieser Sektor geartet ist, kommt es<br />

aber auf eine sehr genaue Überwachung dieser Strukturen an, und die polnischen Behörden<br />

müssen in der Lage sein, etwaige Mängel, die sich bei der Umsetzung oder der praktischen<br />

Ausübung der Aufsicht ergeben können, zu beheben.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 53<br />

Um die Kapazität zur Überwachung der anderen Dienstleistungen zu verbessern und die<br />

nötige Rechtsangleichung herbeizuführen, bedarf es erheblicher Anstrengungen. Es bestehen<br />

noch eine Reihe von Beschränkungen, namentlich in Bezug auf Glücksspiele und Leibwächter.<br />

Die neueren Rechtsvorschriften treten erst am Tage des Beitritts in Kraft, so dass diese<br />

Probleme vorerst ungelöst bleiben. Gleichwohl wird das geltende Verbot von Alkoholwerbung<br />

gerade genauestens untersucht, um es auf seine Vereinbarkeit mit dem gemeinschaftlichen<br />

Besitzstand zu prüfen.<br />

Nach dem Gesetz über die Polnische Nationalbank (in Kraft seit Januar 1998) ist die Aufsicht<br />

über das Bankwesen Aufgabe der Bankenaufsichtskommission. Neben dem Präsidenten<br />

der Polnischen Nationalbank, der ihr Vorsitzender ist, gehören ihr der Stellvertretende Finanzminister,<br />

ein Vertreter des Staatspräsidenten, die Wertpapier- und Börsenkommission,<br />

der Bankgarantiefonds und das Generalaufsichtsamt für das Bankwesen an. Zu den Aufgaben<br />

der Bankenaufsichtskommission gehören u. a. die Festlegung von Sicherheitsstandards<br />

für die Banken und die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Standards durch<br />

die Banken. Das Generalaufsichtsamt für das Bankwesen ist ein Vollzugsorgan der Bankenaufsichtskommission<br />

und ein autonomer Bestandteil der Polnischen Nationalbank. Es hat<br />

rund 500 Mitarbeiter, von denen 320 an Ort und Stelle Prüfungen vornehmen. Das Generalaufsichtsamt<br />

für das Bankwesen gilt nach wie vor als effiziente und gut organisierte<br />

Einrichtung.<br />

Das Bankgarantiegesetz muss zwecks Angleichung an die EG-Richtlinie über Einlagensicherung<br />

weiter abgeändert werden.<br />

Der Versicherungssektor steht unter der Aufsicht des Staatlichen Aufsichtsamts für das Versicherungswesen<br />

(PUNU), das auf der Grundlage des Versicherungsgesetzes handelt. Die<br />

Hauptaufgabe der Behörde besteht darin, die Interessen der Versicherungsnehmer zu schützen.<br />

Weitere Einzelaufgaben des PUNU sind die Überwachung und Überprüfung von Versicherungen<br />

sowie die Zulassung und Überwachung von Versicherungsmaklern.<br />

Das PUNU nimmt außerdem an der Arbeit des Versicherungsgarantiefonds (aus Beiträgen<br />

der Versicherer gebildet) teil, besonders in Fällen, in denen die Fondsmittel zur Deckung der<br />

Forderungen an in Konkurs gegangene Versicherer verwendet werden. Eine weitere Aufgabe<br />

des PUNU ist die Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium bei der Aufsetzung von<br />

Rechtstexten und der Erteilung von Zulassungen für neue Versicherer.<br />

Es sollten noch weitere Rechtsvorschriften für den Versicherungsbereich verabschiedet werden,<br />

doch wurden diese nicht in allen Stadien des Gesetzgebungsprozesses angenommen.<br />

Eine Folge davon ist, dass es nicht zu der geplanten Neuordnung der Versicherungsaufsicht<br />

gekommen ist.<br />

Der Rentenversicherungssektor wird von dem 1998 eingerichteten Aufsichtsamt für Rentenfonds<br />

(UNFE) beaufsichtigt. Der Hauptzweck der UNFE ist der Schutz der Interessen<br />

der Mitglieder offener Rentenfonds (zweiter Pfeiler des Sozialversicherungssystems in Polen)<br />

und der Teilnehmer an Arbeitnehmer-Rentenprogrammen (dritter Pfeiler). Es überwacht<br />

die Tätigkeit von Rentenfonds und Pensionsgesellschaften und von Arbeitnehmer-<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 54<br />

Rentenprogrammen. Das UNFE ist auch für Zulassungsverfahren zuständig. Eine zusätzliche<br />

Aufgabe des Amtes ist die weitere Aufklärung der Öffentlichkeit über Rentenfonds und Rentenprogramme,<br />

vor allem über die Rechte der Fondsmitglieder und Programmteilnehmer.<br />

Die Wertpapier- und Börsenkommission wurde 1991 eingerichtet und ist eine staatliche Behörde<br />

mit dem Auftrag, den öffentlichen Wertpapierhandel zu überwachen. Ihr Aufgabenbereich<br />

wurde 1998 erweitert und umfaßt inzwischen auch Warenbörsen. Sie besteht aus<br />

einem Vorsitzenden (der vom Ministerpräsidenten ernannt wird), zwei Stellvertretern und<br />

sechs Vertretern verschiedener Ministerien. Außerdem beschäftigt die Wertpapierkommission<br />

in ihren acht Abteilungen 144 Personen. Im <strong>Bericht</strong>szeitraum trat sie 27mal zusammen<br />

und fasste 901 Beschlüsse. Die Kommission hat folgende Aufgaben: die Überwachung fairen<br />

Handels und lauteren Wettbewerbs an den Wertpapiermärkten – so auch über gleichen Zugang<br />

zu Informationen - Schutz der Investoren, Zulassung und Beaufsichtigung der Firmen,<br />

deren Anteile an öffentlichen Märkten gehandelt werden (265, davon 45 im Jahre 2000 zugelassen),<br />

Zulassung und Beaufsichtigung der Maklerfirmen und Banken, die Maklergeschäfte<br />

betreiben (49) und der Investment- und Treuhandfonds (85) sowie Unterrichtung der breiten<br />

Öffentlichkeit über die Wertpapiermärkte.<br />

Die Wertpapier- und Börsenkommission ist dabei, ihr Programm zu verbessern, um ihre<br />

Effizienz noch weiter zu steigern.<br />

2.5.4 Kapitel 4: Freier Kapitalverkehr<br />

Während des <strong>Bericht</strong>szeitraums wurden einige Fortschritte erzielt, vor allem was Maßnahmen<br />

zur Bekämpfung der Geldwäsche angeht.<br />

Beim Kapital- und Zahlungsverkehr hat es in der Gesetzgebung eine gewisse Entwicklung<br />

hinsichtlich Investitionen und Wertpapieren gegeben (Kapitel 3, Freier Dienstleistungsverkehr).<br />

Im Februar wurde die Gesetzesnovelle über Immobilienkäufe durch Ausländer verabschiedet.<br />

Damit soll das polnische Recht mit den Verpflichtungen aus dem Europa-Abkommen in<br />

Einklang gebracht werden. Das Gesetz gilt nicht für Käufe von Rohstoffen, Land und Wald.<br />

Ein wichtiger Fortschritt war die Annahme eines Gesetzes gegen die Geldwäsche im Dezember.<br />

Das Gesetz sieht die Einrichtung einer Finanzermittlungsstelle unter der Aufsicht des<br />

„Generalinspektors für Finanzermittlung“ vor. Der Generalinspektor ist Staatssekretär im<br />

Finanzministerium, wenngleich die neue Dienststelle nicht zur Struktur des Finanzministeriums<br />

gehört.<br />

Die Finanzinstitute müssen nach diesem Gesetz alle Transaktionen über 10.000 EUR registrieren.<br />

Sie sind ebenso wie alle Regierungsstellen (z. B. Finanzkontrollbehörden, Steuerund<br />

Zollbehörden und Staatsanwaltschaft) verpflichtet, den Generalinspektor über alle Umstände<br />

zu unterrichten, die auf das Vorliegen von Geldwäscheaktionen hinweisen. Der Generalinspektor<br />

und seine Mitarbeiter sind befugt, jede verdächtige Transaktion maximal 48<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 55<br />

Stunden lang auszusetzen, um den zuständigen Staatsanwalt von ihrem Verdacht auf Verstoß<br />

gegen das Gesetz zu unterrichten und ihm die betreffenden Unterlagen zuzuleiten. Hält<br />

der Staatsanwalt die Transaktion für gesetzeswidrig, so kann er sie stoppen. Die Institute<br />

sind gehalten, interne Verfahren zur Vermeidung von Einlagen von illegalem Kapitalvermögen<br />

einzuführen, Personen für die Ausführung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben zu<br />

benennen und ihr Personal entsprechend zu schulen.<br />

Die Teile, die organisatorische Fragen betreffen, traten im Januar <strong>2001</strong> in Kraft. Im Februar<br />

wurde der Generalinspektor ernannt; er wird bei der Ausführung seiner Aufgaben von<br />

der Finanzermittlungsabteilung im Finanzministerium unterstützt. Im Juni waren in der<br />

Abteilung 20 Personen beschäftigt und auf fünf Teilbereiche verteilt.<br />

Die übrigen Teile des Gesetzes sollten im Juni rechtskräftig werden. Aufgrund von Änderungen,<br />

die das Parlament in letzter Minute vornahm, wurde die Registrierung von Bartransaktionen<br />

über 10.000 EUR aber bis April 2002 und die aller übrigen Transaktionen<br />

bis April 2003 aufgeschoben, weil weder der Generalinspektor für Finanzermittlungen noch<br />

die Finanzinstitute technisch darauf vorbereitet sind, all die erforderlichen Informationen zu<br />

erteilen und zu verarbeiten.<br />

Gesamtbewertung<br />

Wie im <strong>Bericht</strong> 2000 vermerkt wurde, ist die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand<br />

in diesem Bereich insgesamt schon recht weit gediehen.<br />

Besonders vorangetrieben wurde sie durch die Verabschiedung eines Gesetzes gegen die Geldwäsche.<br />

Es kann davon ausgegangen werden, dass die Empfehlungen der Arbeitsgruppe zur<br />

Bekämpfung der Geldwäsche befolgt werden.<br />

Im letzten <strong>Bericht</strong> wurde aber auch darauf hingewiesen, dass noch erhebliche Beschränkungen<br />

bestehen blieben, vor allem bei Direktinvestitionen ausländischer Firmen in bestimmte<br />

Wirtschaftszweige, beim Grunderwerb und bei kurzfristigen Transaktionen. Was Immobilientransaktionen<br />

betrifft, so dürfte sich die Lage aufgrund des inzwischen verabschiedeten<br />

Gesetzes verbessern. Erwähnenswert ist jedoch, dass die im letzten <strong>Bericht</strong> zum Ausdruck gebrachte<br />

Besorgnis wegen der Verpflichtungen Polens aus dem Europa-Abkommen mit dem im<br />

November 2000 verabschiedeten Gesetz über Glücksspiele nicht ausgeräumt ist. Im Bereich<br />

der kurzfristigen Kapitaltransaktionen ist die Lage seit dem letzten <strong>Bericht</strong> unverändert: Es<br />

wurden keinerlei Fortschritte in Richtung einer weiteren Liberalisierung gemacht. Investitionen<br />

von polnischen Berufsrentenfonds in Auslandswerte unterliegen nach wie vor starken<br />

Beschränkungen.<br />

Bei den Zahlungssystemen muss weiter an der vollständigen Umsetzung des gemeinschaftlichen<br />

Besitzstandes in polnisches Recht und der Einführung von außergerichtlichen Abhilfeverfahren<br />

zur Schlichtung von Streitfällen zwischen Banken und ihren Kunden im grenzüberschreitenden<br />

Überweisungsverkehr gearbeitet werden.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 56<br />

2.5.5 Kapitel 5: Gesellschaftsrecht<br />

Seit dem letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong> hat Polen beim Gesellschaftsrecht und beim Schutz<br />

der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum weitere Fortschritte gemacht.<br />

Was das Gesellschaftsrecht als solches betrifft, so traten am 1. Januar <strong>2001</strong> das Handelsgesetzbuch<br />

vom September 2000 und die Novelle zum Gesetz über das Nationale Handelsregister<br />

vom November 2000 in Kraft. Zusammen mit den im Laufe des vergangenen Jahres<br />

verabschiedeten Durchführungsverordnungen ist die Rechtsangleichung in diesem Bereich<br />

nunmehr abgeschlossen. Mit der Führung des Handelsregisters wurde im Januar <strong>2001</strong> begonnen.<br />

In den ersten fünf Monten wurden 13.250 Eintragungen vorgenommen.<br />

Im November 2000 wurde eine umfassende Gesetzesnovelle verabschiedet (sie tritt im Januar<br />

2002 in Kraft), mit der das Bilanzierungsgesetz von 1995 in wichtigen Punkten geändert<br />

wird. Damit werden Gesetzeslücken in Bereichen wie Fusionen und Übernahmen, Finanzinstrumente,<br />

Leasing- und Langzeitverträge geschlossen und die Grundsätze für die Erstellung<br />

konsolidierter Abschlüsse festgelegt. Auch die Frage der Transparenz von Abschlüssen wird<br />

durch das neue Gesetz geregelt.<br />

Im Bereich der Rechte an geistigem Eigentum wurden im letzten Jahr keine neuen Gesetze<br />

verabschiedet. Im September <strong>2001</strong> wurde das Gesetz über den Schutz von Datenbasen<br />

verabschiedet. Gestützt auf das Änderungsgesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte<br />

vom letzten Jahr wurde im November eine interministerielle Gruppe eingesetzt, die<br />

Verstößen gegen das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte entgegenwirken soll.<br />

Im Bereich des Schutzes der Rechte an gewerblichem Eigentum wurde im Gesetz über die<br />

Rechte an gewerblichem Eigentum vom Juni 2000 der Artikel 322 (betreffend die Neuvergabe<br />

von Warenzeichen) aus verfassungsrechtlichen Gründen gestrichen. Das so geänderte Gesetz<br />

trat im August <strong>2001</strong> in Kraft. Es stellt eine weitere Angleichung an den gemeinschaftlichen<br />

Besitzstand in diesem Bereich dar, doch bedarf es noch weiterer gesetzgeberischer Anstrengungen.<br />

Im April <strong>2001</strong> verabschiedete das Parlament das Gesetz über Patentanwälte, womit<br />

die Rechtsstellung des Patentanwalts mit den Grundsätzen des Gesetzes über den Schutz<br />

der Rechte an gewerblichem Eigentum in Übereinstimmung gebracht wird. Im Hinblick auf<br />

das Inkrafttreten des neuen Gesetzes über den Schutz der Rechte an gewerblichem Eigentum<br />

wurde die Umstrukturierung des Patentamts in Angriff genommen und die Umstellung auf<br />

Computerbetrieb fortgesetzt.<br />

Gesamtbewertung<br />

Polen hat im Bereich des Gesellschafts- und Bilanzierungsrechts die Angleichung an den gemeinschaftlichen<br />

Besitzstand weitgehend erreicht, und die Umsetzung im Bereich des Schutzes<br />

der Rechte an gewerblichem und geistigem Eigentum kommt stetig voran. In Anbetracht<br />

der Richtlinie über das Urheberrecht in der Informationsgesellschaft sowie der Richtlinie<br />

über das Wiederverkaufsrecht sind am polnischen Gesetz über das Urheberrecht weitere<br />

Änderungen erforderlich.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 57<br />

Die für die Umsetzung des Gesellschaftsrechts zuständige Verwaltungseinrichtung ist das Nationale<br />

Handelsregister, mit dessen Führung im Januar <strong>2001</strong> begonnen wurde. Es umfaßt ein<br />

zentrales und mehrere regionale Register, die bei den regionalen Gerichten geführt werden.<br />

Die regionalen Stellen haben Zugang zur zentralen Datenbank, der sie auch die Eingabedaten<br />

liefern. Das Register ist der Öffentlichkeit zugänglich, und alle Eintragungen werden, sofern<br />

im Gesetz nichts anderes vorgesehen ist, im Gerichts- und Wirtschaftsanzeiger öffentlich bekannt<br />

gemacht. Personal und Finanzmittel müssen aufgestockt und die Ausbildung für die<br />

Richter und das Verwaltungspersonal des Handelsregisters verbessert werden.<br />

Die Arbeit an der Verordnung, die das Brüsseler Übereinkommen ersetzt, sowie am Römischen<br />

Schuldvertragsübereinkommen ist schon recht weit gediehen und muss fortgesetzt<br />

werden.<br />

Im Bereich des Schutzes der Rechte an geistigem Eigentum muss die Gesetzesnovelle über<br />

Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom letzten Jahr in Bezug auf die Verwertungsgesellschaften<br />

noch weiter angepasst werden. Der Einsatz der interministeriellen Gruppe zur<br />

Bekämpfung von Verstößen gegen das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ermöglicht<br />

ein koordiniertes Vorgehen. In der für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte zuständigen<br />

Sektion der Rechtsabteilung im Ministerium für Kultur und nationales Erbe sind sechs Personen<br />

beschäftigt, vier davon Juristen. Der weitere Ausbau der Verwaltungskapazität muss<br />

gefördert werden.<br />

Im Bereich des Schutzes der Rechte an gewerblichem Eigentum muss das entsprechende<br />

Gesetz zwecks Einführung des Schutzes von Erfindungen in der Biotechnologie sowie von<br />

Gebrauchs- und Geschmacksmustern wie auch zwecks Angleichung an das geänderte Übereinkommen<br />

über europäische Patente noch weiter angepasst werden. Einen Patentschutz<br />

für pharmazeutische Produkte gibt es in Polen seit 1993. Über die Einführung von zusätzlichen<br />

Schutzzertifikaten sind noch keine Rechtstexte entworfen. Im Polnischen Patentamt<br />

gebührt den Umstrukturierungsbemühungen, der Ausbildung und der Modernisierung des<br />

Informationssystems weitere Aufmerksamkeit. Zur Gewährleistung einer wirksamen Umsetzung<br />

der Bestimmungen über die Rechte an gewerblichem Eigentum, vor allem in Bezug<br />

auf die Bekämpfung von Nachahmung und Produkt- und Dienstleistungspiraterie bedarf es<br />

weiterer Anstrengungen. In dieser Hinsicht werden für die Vollzugsbehörden (Zoll, Polizei<br />

und Justiz) Fortbildungsmaßnahmen über EG-Recht bzw. Vollzugsmethoden durchgeführt,<br />

die noch intensiviert werden müssen. Auch muss für eine bessere Koordinierung zwischen<br />

den Vollzugsbehörden gesorgt werden.<br />

2.5.6 Kapitel 6: Wettbewerbspolitik<br />

Seit dem letzten <strong>Bericht</strong> hat Polen bei der Verabschiedung neuer Gesetze zur Angleichung des<br />

rechtlichen Rahmens an den Besitzstand der EU beachtliche Fortschritte erzielt, namentlich<br />

im Bereich der staatlichen Beihilfe. Dieser Erfolg schlug sich aber (was die Überwachung der<br />

staatlichen Beihilfen betrifft) nicht im Vollzug nieder.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 58<br />

Im kartellrechtlichen Bereich trat im April <strong>2001</strong> das neue Gesetz über Wettbewerb und Verbraucherschutz<br />

in Kraft. Aufgrund dieses Gesetzes kann der Ministerrat Gruppenfreistellungen<br />

erteilen und Freistellungen im Zusammenhang mit Vereinbarungen von geringfügiger<br />

Bedeutung (de minimis) einführen. Das Wettbewerbsgesetz enthält auch eine Anhebung der<br />

Schwellen für die Anmeldung von Fusionen (jetzt 50 Millionen €) und verbessert so das alte<br />

Kontrollsystem, das zu einer Vielzahl von zumeist unnötigen Fusionsanmeldungen führte.<br />

Das neue Gesetz legt auch Verfahrensregeln fest und verleiht der polnischen Wettbewerbsbehörde<br />

Unabhängigkeitsstatus. Zu dem Gesetz wurden auch zwei Durchführungsverordnungen<br />

betreffend die Berechnung des Umsatzes der Unternehmen und der Verwaltungsgebühren<br />

verabschiedet.<br />

Die Nationale Wettbewerbsbehörde in Polen ist das Amt für Wettbewerb und Verbraucherschutz.<br />

Zum Amt gehören die Zentrale in Warschau und neun regionale Zweigstellen mit<br />

einer Belegschaft von insgesamt 222 Personen. Die Vollzugsbilanz Polens für das Jahr 2000<br />

bestand in 297 kartellrechtlichen Entscheidungen (16 wettbewerbsbeschränkende Absprachen,<br />

279 Fälle von Missbrauch und zwei andere). In 57 Antimonopolverfahren verhängte<br />

das Amt Geldstrafen. Das höchste Bußgeld von 55 Millionen PLN (14,8 Millionen €) wurde<br />

der Polnischen Telekom auferlegt. Auch im Bereich der Fusionskontrolle verhängte das Amt<br />

für Wettbewerb und Verbraucherschutz 701 Entscheidungen.<br />

Im Bereich der staatlichen Beihilfen ist die Gesetzgebung erheblich vorangekommen. Das<br />

Rahmengesetz über die Überwachung staatlicher Beihilfen (Gesetz über die Bedingungen<br />

für die Zulässigkeit und die Überwachung von staatlichen Beihilfen an Unternehmer) trat<br />

im Januar <strong>2001</strong> in Kraft. Was die einschlägigen Verordnungen betrifft, so wurden 14 Verordnungen<br />

des Ministerrats über die Gewährung von staatlicher Beihilfe erlassen und traten<br />

im April und im Mai <strong>2001</strong> in Kraft. Sie enthalten u. a. detaillierte Vorschriften zur Überwachung<br />

von sektorspezifischen, regionalen und horizontalen Beihilfen und ermöglichen dem<br />

polnischen Amt für Wettbewerb und Verbraucherschutz eine besitzstandkonforme Bewertung<br />

angekündigter Beihilfepläne. Während des <strong>Bericht</strong>szeitraums verabschiedete das Amt<br />

für Wettbewerb und Verbraucherschutz den „<strong>Bericht</strong> über die staatlichen Beihilfen an Unternehmer<br />

im Jahre 1999“., der erstmals Daten über von den Kommunen gewährte öffentliche<br />

Beihilfen enthält. Außerdem legte Polen die „Bestandsaufnahme der 1998 und 1999 in Polen<br />

gewährten staatlichen Beihilfen“ vor, jedoch muss dieses Dokument noch umfassender<br />

werden.<br />

Im Januar <strong>2001</strong> trat die Novelle zum Gesetz über die Sonderwirtschaftszonen in Kraft,<br />

mit der die den Sonderwirtschaftszonen gewährten Steuervergünstigungen mit dem gemeinschaftlichen<br />

Besitzstand in Übereinstimmung gebracht werden sollen. Die Gewährung von<br />

Betriebszuschüssen, Exportbeihilfen und die beschleunigte Abschreibung von festen Anlagen<br />

wurden mit dem neuen Gesetz abgeschafft. Auch gelten für die Steuervergünstigungen<br />

der Sonderwirtschaftszonen jetzt die allgemeinen Grundsätze des Gesetzes über staatliche<br />

Beihilfen; vor allem wurden für die Erteilung von Lizenzen für Wirtschaftsaktivitäten in<br />

sensiblen Sektoren Beihilfeplafonds und spezifische Normen eingeführt. Im März <strong>2001</strong> änderte<br />

der Ministerrat 15 Verordnungen über die Schaffung der verschiedenen Sonderwirt-<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 59<br />

schaftszonen und passte sie dem neuen Rahmengesetz an. Indes brachte diese Welle von<br />

Rechtsangleichungsmaßnahmen keine Lösung in der Frage der Steuervergünstigungen für<br />

die Sonderwirtschaftszonen, denn diese wurden mit den bestehenden Verpflichtungen Polens<br />

aus dem Europa-Abkommen nicht in Übereinstimmung gebracht.<br />

Im November 2000 wurde die im Amt für Wettbewerb und Verbraucherschutz eingesetzte<br />

Gruppe für Staatliche Beihilfen in die Abteilung für staatliche Beihilfen umgewandelt. Das<br />

Personal der Abteilung wurde erheblich aufgestockt und besteht seit Januar <strong>2001</strong> aus 20<br />

Personen, die in zwei Unterabteilungen arbeiten, einer für sektorspezifische Beihilfen und<br />

Bilanzwesen und einer für regionale und horizontale Beihilfen. Die Vollzugsbilanz im Bereich<br />

der staatlichen Beihilfen entwickelt sich allmählich. Bis Mitte September <strong>2001</strong> fällte das Amt<br />

für Wettbewerb und Verbraucherschutz 28 Entscheidungen über Beihilfeanträge und erstellte<br />

vier ablehnende Gutachten.<br />

Gesamtbewertung<br />

Polen hat seine Gesetzgebung so weit angeglichen, dass nun auch die Grundsätze des Kartellrechts<br />

und der Überwachung staatlicher Beihilfen rechtlich verankert sind. Dagegen ist<br />

die zuverlässige Umsetzung noch nicht vollständig gelungen.<br />

Im Bereich des Kartellrechts enthalten die polnischen Rechtsvorschriften die Grundsätze der<br />

kartellrechtlichen Bestimmungen der Gemeinschaft über wettbewerbsbeschränkende Absprachen,<br />

Missbrauch einer beherrschenden Marktstellung und Fusionskontrolle. Vor dem Hintergrund<br />

der neuen Gemeinschaftspolitik in Sachen vertikale Beschränkungen würde sich jetzt<br />

die Übernahme der Gemeinschaftsbestimmungen über Gruppenfreistellungen durch Polen<br />

empfehlen. Die Vollzugsbilanz des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz ist offenbar<br />

recht positiv, doch wäre es nützlich, die abschreckende Wirkung von Bußgeldverhängungen<br />

zu erhöhen. Vorrang ist den Fällen einzuräumen, die die schwersten Wettbewerbsverzerrungen<br />

mit sich bringen.<br />

Das Gesetz über staatliche Beihilfen und die entsprechenden Verordnungen bilden offenbar<br />

eine ausreichende Grundlage für die Aufnahme einer wirksamen Überwachung der staatlichen<br />

Beihilfen in Polen. Um Fördergebieten ein Maximum an Beihilfe zu sichern, hat Polen<br />

eine Fördergebietskarte zur gemeinsamen Verabschiedung vorgeschlagen. Mit der Umsetzung<br />

geht es voran, doch um eine ordentliche Vollzugsbilanz zu erreichen, muss das Amt für<br />

Wettbewerb und Verbraucherschutz mehr Entscheidungen fällen bzw. Gutachten erstellen.<br />

Die größte Herausforderung in diesem Bereich besteht nun in einer effektiven Überwachung<br />

aller Beihilfemaßnahmen. Dies gilt nicht nur für die Steuervergünstigungen in den Sonderwirtschaftszonen,<br />

sondern auch für Beihilfen in den sensiblen Sektoren, etwa dem Stahl- und<br />

dem Kraftfahrzeugsektor. Im Stahlsektor muss durch eine Umstrukturierung zunächst die<br />

Rentabilität wiedererlangt werden, um die Anwendung der Bestimmungen über staatliche<br />

Beihilfen zu gewährleisten.<br />

Was die Verwaltungskapazität angeht, so ist das Amt für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz<br />

eine unabhängige Behörde und verfügt über ausreichende Ressourcen und Sachkennt-<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 60<br />

nis. Die neue Abteilung für staatliche Beihilfen, die nach der Verabschiedung des Gesetzes<br />

über die Überwachung staatlicher Beihilfen eingerichtet wurde, hat zusätzliche Mittel erhalten<br />

und arbeitet offensichtlich einwandfrei. Ein echter Test ihrer Verwaltungskapazität<br />

werden ihre Bemühungen um eine gute Vollzugsbilanz sein. In diesem Zusammenhang ist<br />

es wichtig, dass die Investitionen in den Institutionenaufbau weitergehen, vor allem was<br />

Fortbildung (einschließlich des Justizbereichs) und IT-Ausrüstung angeht.<br />

2.5.7 Kapitel 7: Landwirtschaft<br />

Im Jahr 2000 verzeichnete Polen zum zweiten Mal in Folge einen Rückgang in der Agrarproduktion,<br />

sowohl in der Pflanzen- als auch in der Tierproduktion. Im Jahr 2000 entfielen<br />

auf die Landwirtschaft (einschließlich Jagd, Forstwirtschaft und Fischerei) 3,3% des Bruttomehrwerts<br />

verglichen mit 4% im Jahre 1999 7 . Die Beschäftigung in der Landwirtschaft<br />

blieb unverändert und betrug 18,8% der Gesamtbeschäftigung 8 . Die Pflanzenproduktion<br />

ging weiter zurück, bei Getreide um 9,7% - hauptsächlich wegen geringerer Erträge infolge<br />

ungünstiger Wetterbedingungen – und bei Ölsaaten um 25% infolge einer Verringerung<br />

der Anbauflächen. Bei der Tierproduktion war die Lage je nach Sektor unterschiedlich. Die<br />

Milchproduktion ging leicht um 3,5% zurück, weil die Zahl der Milchkühe abgenommen hatte<br />

und nicht durch die begrenzte Steigerung der Milcherträge je Kuh ausgeglichen werden<br />

konnte. Auch im Fleischsektor war ein Produktionsrückgang zu verzeichnen, wobei dieser<br />

bei Schweinefleisch mit 7% am stärksten war. Ausgenommen von diesem Trend waren Eier<br />

und Geflügel, bei denen es zu einer leichten Steigerung von 1,2% kam.<br />

Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums 9 verbesserte sich im Jahr 2000 die Gesamtlagebezüglich<br />

der Agrareinkommen gegenüber 1999 infolge einer höheren Rentabilität dank<br />

höherer Produktpreise und niedrigerer Faktorpreise. Der Anteil der Marktproduktion an der<br />

Gesamtproduktion stieg auf diese Weise auf über 60%. Dennoch ist die wirtschaftliche Lage<br />

der landwirtschaftlichen Bevölkerung nach wie vor schwierig, vor allem für Betriebe, die von<br />

Naturkatastrophen betroffen waren, besonders von Dürre und Überschwemmungen, die in<br />

vielen Gebieten erhebliche Ernteverluste verursachten.<br />

Die Agrareinfuhren der EG aus Polen stiegen im Jahr 2000 um 13% auf 1.226,6 Millionen €.<br />

Die EG-Ausfuhren nach Polen stiegen um 18% auf 1.904 Millionen €. Der Handelsbilanzüberschuss<br />

der Gemeinschaft betrug 677,8 Millionen € verglichen mit 535,0 Millionen € im<br />

Jahre 1999 10 . Die wichtigsten EG-Einfuhren aus Polen sind Obst, Gemüse- und Obstzube-<br />

7 Falls nicht anders angegeben, ist EUROSTAT die Quelle aller agrarstatistischen Angaben.<br />

8 Laut LFS (Labour Force Survey)-Definitionen: Als in der Landwirtschaft erwerbstätig gilt demnach jede<br />

Person, die einen beträchtlichen Teil ihres Einkommens aus landwirtschaftlicher Tätigkeit bezieht.<br />

9 Polnisches Landwirtschaftsministerium „Fortschritte in der Wirtschaftslage in Landwirtschaft und Agroindustrie“,<br />

27. März <strong>2001</strong>. beträchtlichen Teil ihres Einkommens aus landwirtschaftlicher Tätigkeit bezieht.<br />

10 Definition der Uruguay-Runde für Agrarerzeugnisse. Das Zahlenmaterial ist der außenhandelsstatistischen<br />

Übersicht von EUROSTAT COMEXT entnommen (siehe U.E. 12/15: Commerce des Produits Agricoles<br />

1988-2000, 1 Partie D.G. AGRI/A.2 Analyses quantitatives, préventions, statistiques, études, <strong>2001</strong>, S.<br />

10-57 und 86-89).<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 61<br />

reitungen und Fleisch. Die wichtigsten EG-Ausfuhren nach Polen sind Obst, Futtermittel,<br />

verschiedene Zubereitungen und Getreide, die sich infolge der schlechten Wetterbedingungen<br />

verdreifachten. Im September 2000 wurden zwischen der EG und Polen neue gegenseitige<br />

Zugeständnisse für landwirtschaftliche Erzeugnisse vereinbart, die seit dem 1. Januar <strong>2001</strong><br />

umgesetzt werden (siehe Abschnitt A.b., Beziehungen zwischen der Europäischen Union und<br />

Polen).<br />

In der Landwirtschaftspolitik hält sich Polen an die Vorgehensweise gemäß der im April<br />

1998 verabschiedeten „Mittelfristigen Strategie für die Entwicklung der Landwirtschaft und<br />

der ländlichen Gebiete“ sowie der im Juli 1999 angenommenen „Kohärenten Strukturpolitik<br />

für die ländlichen Gebiete und die Landwirtschaft“. Im September 2000 verabschiedete der<br />

Ministerrat den „Pakt für Landwirtschaft und ländliche Gebiete“. Es bleibt also bei denselben<br />

politischen Instrumenten wie in den vorangegangenen Jahren, d. h. Zinszuschüssen,<br />

Darlehen, Kreditbürgschaften, Agrarmarktinterventionen bei einigen Grunderzeugnissen wie<br />

Getreide und Magermilchpulver sowie sonstigen Subventionen. Einige neue agrarpolitische<br />

Instrumente wurden eingeführt oder werden noch ausgearbeitet, etwa neue Kreditlinien mit<br />

Zinszuschüssen (Fischereibetriebe, Fleischindustrie) sowie Darlehen für Studierende, Gutscheine<br />

für den Kauf von Treibstoff, Ernteversicherung und strukturpolitische Renten in der<br />

Landwirtschaft. Die Umsetzung der wichtigsten Bestandteile des Programms zur ländlichen<br />

Entwicklung, z. B. der Entwicklung der Infrastruktur und des Humankapitals, wurde eingeleitet.<br />

Im September 2000 wurde für landwirtschaftliche Erzeugnisse die Mehrwertsteuer<br />

eingeführt.<br />

Der Agrarhaushalt wurde im Jahr <strong>2001</strong> um 23,6% auf 1,1 Milliarden € (436 Milliarden PLN)<br />

angehoben (ohne die Mittelzuweisungen für Kofinanzierungen im Rahmen der Programme<br />

Phare und Sapard). Dazu kommen noch 3,9 Milliarden € (15,76 Milliarden PLN) für das<br />

Sozialversicherungssystem für die Bauern (KRUS). Rund 40% des Agrarhaushalts (456 Millionen<br />

€ (1,76 Milliarden PLN)) wurden dem Amt für die Umstrukturierung und Modernisierung<br />

der Landwirtschaft für Investitionen und Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung<br />

zugewiesen, womit sich dessen Haushalt um 53% erhöht, und 14% (163,7 Millionen € (633<br />

Millionen PLN), – 13%), erhielt die Agrarmarktbehörde für marktbezogene Maßnahmen.<br />

Was den Markt für landwirtschaftliche Flächen betrifft, so verwaltet die Agrarbesitzbehörde<br />

weiter staatseigenes Land und den staatlichen Agrarbesitz. Der derzeitige Bestand von 3,5<br />

Millionen ha ist größtenteils verpachtet. Erwähnenswert ist eine starke Konzentration bei den<br />

Pächtern; die Pachtwirtschaften über 100 ha machen über 76% der verpachteten Flächen aus.<br />

Beim Landkauf bestehen nach wie vor Beschränkungen für Ausländer.<br />

Horizontale Themen Hinsichtlich der Durchführung von Maßnahmen im Zusammenhang mit<br />

dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) hat<br />

Polen seit dem letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong> einige Fortschritte erzielt.<br />

Die Vorbereitung der beiden wichtigsten Einrichtungen, denen die Durchführung der Maßnahmen<br />

im Zusammenhang mit dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die<br />

Landwirtschaft (EAGFL) übertragen werden soll, ging im letzten Jahr weiter. Das Gesetz<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 62<br />

vom 16. Februar <strong>2001</strong> 11 trat im April <strong>2001</strong> in Kraft; Es bestätigt die Rolle der beiden Zahlstellen,<br />

d. h. des Amtes für die Umstrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft<br />

und der Agrarmarktbehörde, und bildet die Rechtsgrundlage für weitere Anpassungen. Beide<br />

Behörden haben durch die Einstellung von weiterem Personal sowie durch die Förderung<br />

von Fortbildung ihre Verwaltungskapazität ausgebaut. Während sich das Amt für die Umstrukturierung<br />

und Modernisierung der Landwirtschaft darauf konzentriert, sich auf seine<br />

Rolle als Zahlstelle für die Vorbeitrittsfördermittel im Rahmen des Programms Sapard und<br />

auf die Entwicklung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) vorzubereiten,<br />

stehen bei der Agrarmarktbehörde die Handelsmechanismen, Beihilfen für private<br />

Lagerung, Interventionen am Getreidemarkt und die Verwaltung der Milchquoten im Mittelpunkt.<br />

In der „Strategie für die Vorbereitung der Agrarmarktbehörde auf die EU-Integration“<br />

ist der Beginn des Akkreditierungsprozesses für Mitte 2002 vorgesehen.<br />

Was die Vorbereitungen für die Einführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems<br />

(InVeKoS) in Polen angeht, so wird mit dem Gesetz vom Februar <strong>2001</strong> die Zuständigkeit<br />

des Amtes für die Umstrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft für die Umsetzung<br />

und Verwaltung des InVeKoS bestätigt. Auf zentraler Ebene und in den beiden<br />

Regionen, in denen auf Pilotprojektbasis mit der Umsetzung des InVeKoS begonnen wurde,<br />

gehen der Erwerb der entsprechenden Ausrüstung sowie die Einstellung und Fortbildung von<br />

Personal weiter. Ein bedeutender Fortschritt in der Gesetzgebung ist die Verabschiedung des<br />

Gesetzes „über das Nationale Hof- und Viehregistriersystem und die Änderung bestimmter<br />

Gesetze“ vom 25. Juli <strong>2001</strong>, das am 27. September <strong>2001</strong> vom Präsidenten unterzeichnet<br />

wurde. Mit diesem Gesetz wird das Amt für die Umstrukturierung und Modernisierung der<br />

Landwirtschaft mit dem Aufbau und der Anwendung des staatlichen Systems zur Registrierung<br />

der landwirtschaftlichen Betriebe und Viehbestände beauftragt und der rechtliche<br />

Rahmen für das Tierkennzeichnungs- und – registriersystem festgelegt. Außerdem wurde<br />

im September <strong>2001</strong> das Veterinärgesetz, das die wesentliche Grundlage für die Anwendung<br />

des Tierkennzeichnungs- und -registriersystems bildet, vom polnischen Präsidenten unterzeichnet.<br />

Trotz dieser Entwicklungen in der Gesetzgebung bestehen beträchtliche Vorbehalte<br />

bezüglich des Fortschritts in der praktischen Anwendung des InVeKoS.<br />

Das einschlägige Gesetz für die Anwendung der Handelsmechanismen trat im April <strong>2001</strong> in<br />

Kraft; zuständig für die Erteilung der Ein- und Ausfuhrlizenzen im Rahmen von Quoten<br />

und Zollplafonds sowie für die automatische und nichtautomatische Registrierung von Daten<br />

über den Handel mit Erzeugnissen der Agroindustrie ist die Agrarmarktbehörde. Für<br />

diese Aufgaben wurde in der Behörde eine Sektion für die Verwaltung des Außenhandels<br />

eingerichtet. Für Getreide, Milch und Milchprodukte, Fleisch und Zucker wurden für die<br />

Anwendung der Außenhandelsmechanismen entsprechende Bestimmungen ausgearbeitet.<br />

11 Damit wurden das Gesetz über Hygienekontrolle, das Gesetz über die Einrichtung der Agrarmarktbehörde,<br />

das Gesetz über die Einrichtung des Amtes für die Umstrukturierung und Modernisierung der<br />

Landwirtschaft, das Zollkodexgesetz, das Gesetz über die Ausrottung von Infektionskrankheiten, Untersuchung<br />

von Schlachttieren und Fleisch und Veterinärkontrollen und das Gesetz über die Verwaltung des<br />

Außenhandels mit Waren und Dienstleistungen sowie des Spezialhandels geändert.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 63<br />

Im März <strong>2001</strong> wurde das Gesetz über den biologischen Anbau verabschiedet, mit dem die<br />

Gemeinschaftsbestimmungen für die Erzeugung, Überwachung, Zertifizierung, Vermarktung<br />

und Kennzeichnung von biologischen Agrarprodukten umgesetzt werden; es ist bereits in<br />

Kraft getreten. Es bildet die Grundlage für die Einführung eines entsprechenden Registrierund<br />

Zertifizierungs- sowie eines Kontrollsystems für die Erzeugung, Verarbeitung und Einfuhr<br />

von biologischen Erzeugnissen, das den EG-Vorschriften entspricht und sich sowohl auf<br />

staatliche als auch auf private Zertifizierungsstellen stützt. Die Aufgaben sind klar verteilt.<br />

Zur Zeit wird darauf hingearbeitet, dass die Registrier- und Kontrollbehörden ihre Arbeit<br />

aufnehmen können. Die Subventionen für den biologischen Anbau wurden im Jahr 2000<br />

beibehalten.<br />

Was die Vorbereitungen für Polens Teilnahme am Informationsnetz landwirtschaftlicher<br />

Buchführungen (INLB) betrifft, so wurde die Implementierung des polnischen Netzes auf<br />

Pilotprojektebene in mehreren Regionen fortgesetzt. Der organisatorische und methodische<br />

Rahmen für die Einführung des INLB ist vorhanden. Zur Zeit wird eine Informationskampagne<br />

durchgeführt, mit der die Bauern darauf vorbereitet werden, sich an das INLB anzuschließen.<br />

Die Rechtsgrundlage für die Einführung des INLB sowie für den Aufbau des<br />

nötigen institutionellen Rahmens wurde Ende 2000 genehmigt.<br />

Gemeinsame Marktorganisationen Hinsichtlich der gemeinsamen Marktorganisation hat Polen<br />

bei der Rechtsangleichung einige Fortschritte gemacht; allerdings besteht bezüglich der<br />

Durchführung dieser rechtlichen Vorgaben noch viel Handlungsbedarf.<br />

Was die Markt- und Preisüberwachung betrifft, so wird mit dem Gesetz über landwirtschaftliche<br />

Marktforschung bzw. Markterhebungen vom März <strong>2001</strong> das Integrierte Informationssystem<br />

für Agrarmärkte eingeführt; das Gesetz tritt Anfang Januar 2002 in Kraft. Darin sind<br />

die Bestimmungen für die im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisationen erforderliche<br />

regelmäßige Markt- und Preisüberwachung festgelegt, und es verpflichtet die Marktteilnehmer,<br />

entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen. Was die Vermarktungsnormen<br />

betrifft, so bildet das Gesetz vom Dezember 2000 über die Handels- bzw. Vermarktungsqualität<br />

von Agrolebensmitteln die Grundlage für die Einrichtung des Aufsichtsamts für die<br />

Handelsqualität von Agrolebensmitteln als wichtigste Einrichtung für die Qualitätskontrolle<br />

gemäß EU-Vorschriften. Das Gesetz enthält die Vermarktungsnormen und die Vorkehrungen<br />

zu ihrer Überwachung - einschließlich der Klassifizierung von Rindern und Schafen nach der<br />

Schlachtung – sowie die Bestimmungen für die <strong>Bericht</strong>erstattung über Preise und Produktion.<br />

Die Gemeinschaftsbestimmungen im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation wurden<br />

für Frischobst und Frischgemüse, Hopfen, Tabak und Trockenfutter (Gesetz vom November<br />

2000, Inkraftsetzung im Juli <strong>2001</strong>) in polnisches Recht umgesetzt. Mit dem Gesetz über die<br />

Organisation des Zuckermarkts vom Juli <strong>2001</strong> werden die grundlegenden Mechanismen der<br />

gemeinsamen Marktorganisation für Zucker größtenteils umgesetzt – das Quotensystem für<br />

Weißzucker und Isoglukose inbegriffen - und die bereits vorhandenen Marktmechanismen<br />

angepasst. Mit dem im September <strong>2001</strong> verabschiedeten Gesetz über die Regulierung des<br />

Marktes für Milch und Milchprodukte wird neben anderen grundlegenden Mechanismen für<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 64<br />

den Milchsektor die Rechtsgrundlage für die spezifische Bezugsmenge für Milch eingeführt.<br />

Im April <strong>2001</strong> wurden zwei Beihilfeprogramme für die private Einlagerung von Butter und<br />

haltbarem Käse eingeführt. Was die Verwaltung der Milchquoten angeht, so wurde ein von<br />

der Agrarmarktbehörde durchgeführtes Pilotprojekt für den „Aufbau eines Milchquotensystems“<br />

auf Regionalebene fortgeführt und auf Direktverkäufe ausgedehnt. Dessen Ergebnisse<br />

dürften zu Empfehlungen für die landesweite Anwendung eines Systems zur Verwaltung der<br />

Milchquoten führen. Für Wein und Spirituosen wurde die Kontrolle der Vermarktungsnormen<br />

dem neuen Aufsichtsamt für die Handelsqualität von Agrolebensmitteln übertragen. Im<br />

Juli <strong>2001</strong> wurde das Gesetz über die Erzeugung und Abfüllung von Wein und Weinprodukten<br />

und ihren Absatz verabschiedet.<br />

Ländliche Entwicklung und Forstwirtschaft In der ländlichen Entwicklung konzentrierte die<br />

polnische Verwaltung ihre Anstrengungen auf die Einrichtung und Akkreditierung einer Zahlstelle<br />

für das Programm Sapard. Mit dem Gesetz vom Februar <strong>2001</strong> wird (unter anderem)<br />

das Gesetz über die Einrichtung des Amtes für die Umstrukturierung und Modernisierung<br />

der Landwirtschaft geändert und dieses Amt zur Umsetzung der Gemeinschaftsprogramme<br />

zur ländlichen Entwicklung vor und nach dem Beitritt ermächtigt. Mit der Verordnung vom<br />

Dezember 2000 (in Kraft seit Januar <strong>2001</strong>) über die Satzung des Amtes für die Umstrukturierung<br />

und Modernisierung der Landwirtschaft wird dessen organisatorischer Aufbau auf<br />

die Aufgaben einer Durchführungs- und Zahlstelle gemäß den Erfordernissen des Programms<br />

Sapard zugeschnitten; es umfasst auch 16 regionale Außenstellen. Das Gesetz über Strukturrenten<br />

in der Landwirtschaft vom April <strong>2001</strong> bildet die Rechtsgrundlage für die Durchführung<br />

eines Vorruhestandsprogramms, das den Gemeinschaftsvorschriften entspricht. Das<br />

Gesetz tritt im Januar 2002 in Kraft.<br />

Veterinärwesen und Pflanzenschutz einschließlich Lebensmittelsicherheit Im Veterinärbereich<br />

wurden seit dem letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong> mit der Verabschiedung des Veterinärrahmengesetzes<br />

im September <strong>2001</strong> wesentliche Fortschritte erzielt. Auf der Grundlage dieses<br />

Gesetzes muss der Besitzstand im Veterinärbereich nun noch umgesetzt werden.<br />

Mit der Umsetzung des Veterinärgesetzes sollen bis zum Zeitpunkt des Beitritts die Veterinärkontrollen<br />

an allen polnischen Grenzkontrollstellen dem gemeinschaftlichen Besitzstand<br />

angeglichen werden.<br />

Ein weiterer wichtiger Rechtsakt ist das Gesetz über die Vermarktungsqualität von landwirtschaftlichen<br />

Erzeugnissen und Lebensmitteln vom Dezember 2000, das im Januar 2002 in<br />

Kraft tritt. Nach Angaben des Ministeriums sorgt das Gesetz für völlige Übereinstimmung<br />

mit dem EG-Recht. Unter anderem werden darin Qualitätsüberwachung, Kontrollinstitutionen,<br />

Qualitätsnormen, einschließlich der Klassifizierung von Rinder- und Schafkörpern<br />

nach der Schlachtung, und Preisinformationen sowie Umfang und Struktur der Produktion<br />

geregelt.<br />

Ende 2000 verabschiedete die polnische Regierung eine Entwicklungsstrategie für die Umstrukturierung<br />

der Fleisch- und der Milchwirtschaft. Darin heißt es, „Tierschlachtung und<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 65<br />

Fleischverarbeitung sind durch eine geringe Produktionskonzentration und eine geringe Spezialisierung<br />

gekennzeichnet“. Daten des Veterinäraufsichtsamts zufolge arbeiteten 1999 in<br />

diesem Sektor 4.139 Betriebe.<br />

Hinsichtlich tierischer Produkte werden die unter den entsprechenden gemeinschaftlichen Besitzstand<br />

fallenden Programme ordnungsgemäß umgesetzt; eine erwähnenswerte Ausnahme<br />

bilden die Wachstumsfaktoren.<br />

Was die Verwaltungskapazität im Veterinärbereich betrifft, so ist die zuständige nationale<br />

Behörde das Veterinärmedizinische Aufsichtsamt, das mit den zuständigen Abteilungen des<br />

Landwirtschaftsministeriums zusammenarbeitet. Die regionalen Veterinärkontrolleure unterstehen<br />

der administrativen Aufsicht der Regionalbehörden, also der Woiwode oder staatlichen<br />

Vertreter. Infolgedessen sind einige Schwierigkeiten aufgetreten, was die Kapazität zur<br />

Anwendung der Rechtsvorschriften in Bezug auf Notfallprogramme, Tiergesundheit, Tierschutz<br />

und öffentliche Gesundheit angeht.<br />

Im Oktober <strong>2001</strong> wurde ein neues Überwachungsprogramm für TSE-Testmethoden gemäß<br />

den EG-Bestimmungen eingeführt. Bei der Bewertung des geographischen BSE-Risikos erhielt<br />

Polen die Risikostufe III.<br />

Im Pflanzenschutzbereich wurde bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes<br />

seit dem letzten Regelmässigen <strong>Bericht</strong> ein gewisser Fortschritt erzielt. Im Februar <strong>2001</strong><br />

wurde das Gesetz zum Schutz von Saatpflanzen verabschiedet, das im Juli <strong>2001</strong> in Kraft trat.<br />

Die Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz liegen bereits vor, doch treten einige<br />

der Verordnungen erst am 1. Januar 2003 in Kraft. Im Juli <strong>2001</strong> wurde das Gesetz über<br />

forstwirtschaftliches Vermehrungsgut verabschiedet und vom Präsidenten unterzeichnet.<br />

Beim Pflanzenschutzkontrolldienst ist für Pflanzenschutzpolitik, Pflanzenschutzmaßnahmen<br />

und Diagnostik der Generalinspektor zuständig. Das Generalaufsichtsamt erarbeitet Produktionsvorschriften,<br />

Handbücher und Verfahren im Pflanzenschutzbereich und überwacht<br />

deren Anwendung in den Woiwodschaften. Dazu gehören auch diagnostische Maßnahmen.<br />

Zum Generalaufsichtsamt gehört auch das Zentrallabor, das verschiedenerlei Aufgaben hat,<br />

darunter die Entwicklung von Methoden und die Diagnose über unter Quarantäne gestellte<br />

Organismen zwecks Bestätigung von Diagnosen, die auf Woiwodschaftsebene gestellt wurden.<br />

Die Woiwodschaften sind für die Durchführung von Kontrollen, Pflanzenschutzmaßnahmen<br />

und Diagnostik zuständig.<br />

Die Tätigkeit des Hauptaufsichtsamts (Zentralebene) wird vom Landwirtschaftsministerium<br />

finanziert, während die Tätigkeit in den Woiwodschaften von der Woiwodschaftsverwaltung<br />

(indirekt vom Finanzministerium) finanziert wird. Im Falle von Krisen im Pflanzenschutzbereich<br />

kann das Landwirtschaftsministerium einen Notstandshaushalt zur Bekämpfung von<br />

Krankheiten bereitstellen. Die Grundsätze bewährter Laborpraxis werden in dem oben erläuterten<br />

System eingehalten. Die Diagnosemethoden basieren auf den von der EPPO veröffentlichten<br />

Verfahren.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 66<br />

In Polen arbeiten demnächst 16 Woiwodschafts-Aufsichtsämter, ein Zentrallabor und 16<br />

Regionallabors.<br />

Im Bereich der Lebensmittelsicherheit (siehe auch Kapitel 1, Freier Warenverkehr) verabschiedete<br />

der Ministerrat im April <strong>2001</strong> ein Papier mit dem Titel „Informationen zu den<br />

rechtlichen und organisatorischen Aspekten der Lebensmittelsicherheit“. Es bestehen Pläne<br />

zu einer Neuordnung der Lebensmittelaufsicht, wenn auch bisher noch kein formaler<br />

Beschluss gefasst wurde, wenn man von der Ernennung des für Fragen der Lebensmittelsicherheit<br />

zuständigen Generalbevollmächtigten absieht.<br />

Gesamtbewertung<br />

Insgesamt sind die Vorbereitungen für die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik verstärkt<br />

worden, besonders was die Rechtsangleichung betrifft. Es wurden zahlreiche landwirtschaftsrelevante<br />

Gesetze verabschiedet. Zum Teil bestätigen sie die Grundbeschlüsse über<br />

den institutionellen Rahmen und bilden die Grundlage für die in den betreffenden Einrichtungen<br />

notwendigen Anpassungen in Bezug auf Verfahren und Verwaltungskapazität. Zum<br />

Teil dienen sie der Übernahme der im gemeinschaftlichen Besitzstand für die Landwirtschaft<br />

festgelegten Bestimmungen und Mechanismen. Die praktische Umsetzung einiger Mechanismen<br />

der Gemeinsamen Agrarpolitik wurde eingeleitet und eine Reihe von entsprechenden<br />

Konzepten entwickelt. Dennoch ist es insgesamt mit der Vorbereitung auf die Gemeinschaftsmechanismen<br />

im Bereich der Landwirtschaft wie auch mit ihrer effektiven Umsetzung und<br />

Anwendung, vor allem was einige Schlüsselelemente wie etwa das Integrierte Verwaltungsund<br />

Kontrollsystem betrifft, nach wie vor nicht sehr gut bestellt. Beträchtliche Anstrengungen<br />

zur Behebung dieser Mängel sind notwendig, um eine effiziente Anwendung der<br />

Gemeinsamen Agrarpolitik gewährleisten zu können.<br />

Hinsichtlich der horizontalen Fragen haben sich in der polnischen Agrarpolitik keine größeren<br />

Änderungen vollzogen. Der Status des Amtes für die Umstrukturierung und Modernisierung<br />

der Landwirtschaft und der Agrarmarktbehörde als künftige Zahlstellen und wichtigste Einrichtungen<br />

für die Verwaltung der GAP wurde bestätigt, und ihre Verwaltungskapazität<br />

ihren künftigen Aufgaben entsprechend weiter ausgebaut. Beide Institutionen einschließlich<br />

ihrer Regionalämter wie auch das Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung<br />

müssen ihre Anstrengungen bei den Vorbereitungen zur praktischen Anwendung der<br />

GAP-Mechanismen verstärken und sowohl ihr Personal als auch ihre Finanzmittel weiter<br />

aufstocken. Die Koordinierung zwischen den beiden Behörden – dem Amt für die Umstrukturierung<br />

und Modernisierung der Landwirtschaft und der Marktaufsichtsbehörde – muss<br />

sichergestellt sein.<br />

Mit der Anwendung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) wurde<br />

später als vorgesehen begonnen, und sie stößt weiter auf große Hindernisse. Ein erster Schritt<br />

zur Implementierung des Systems ist die Verabschiedung des Veterinärgesetzes. Wichtige<br />

Beschlüsse müssen aber noch gefasst werden, so auch über die Methoden für den Feldstückkataster<br />

und über das Integrierte Kontrollsystem. Auch muss noch eine detaillierte Strategie<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 67<br />

für die Anwendung des InVeKoS auf dem gesamten polnischen Territorium einschließlich<br />

der erforderlichen Finanz- und Humanressourcen entwickelt werden. Grundelemente wie das<br />

Tierkennzeichnungs- und -registriersystem oder der Feldstückkataster sind noch nicht ausreichend<br />

entwickelt. Mit einem Wort: Die Einsetzung des InVeKoS zum Zeitpunkt des Beitritts<br />

ist in Bezug auf Human- und Finanzressourcen wie auch in Bezug auf die praktische Anwendung<br />

nach wie vor eine große Herausforderung.<br />

Die Rechtsgrundlage für die Teilnahme am Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen<br />

wurde verabschiedet. Die praktische Umsetzung schreitet zwar mit Hilfe mehrerer<br />

Pilotprojekte voran, doch setzen eine gänzliche Übereinstimmung mit dem gemeinschaftlichen<br />

Besitzstand und die landesweite Anwendung noch weitere Anstrengungen voraus.<br />

Hinsichtlich der gemeinsamen Marktorganisationen wurden hauptsächlich bei der Rechtsangleichung<br />

Fortschritte gemacht, besonders bei Zucker und anderen spezialisierten Gewächsen<br />

wie Obst und Gemüse. In der praktischen Umsetzung und Anwendung sind die Fortschritte<br />

begrenzt. Bei manchen Mechanismen, die den meisten GMO gemeinsam sind, sind die<br />

Vorbereitungen weiter vorangekommen, namentlich in den Bereichen Außenhandel sowie<br />

Markt- und Preisüberwachung. Für die institutionellen Anpassungen zur Überwachung und<br />

Kontrolle der Vermarktungsnormen sind die Vorbereitungen getroffen, und bei letzteren, besonders<br />

was die Klassifizierung von Schlachtkörpern betrifft, erscheinen weitere Anpassungen<br />

notwendig. Es steht zu hoffen, dass die für Erzeugerorganisationen eingeführte Finanzhilfe<br />

hinreichende Anreize für die Gründung solcher Organisationen schafft. Vieles bleibt noch<br />

zu tun, vor allem was den Einsatz von Instrumenten zur Steuerung des Angebots betrifft.<br />

Eine Schlüsselaufgabe in diesem Zusammenhang ist die Vorbereitung auf die Anwendung<br />

des Systems zur Verwaltung der Milchquoten nach dem Beitritt, welche sich noch in einer<br />

frühen Phase befindet.<br />

Im Bereich der ländlichen Entwicklung und der Forstwirtschaft konzentrierten sich die Aktivitäten<br />

auf die Vorarbeiten für die Umsetzung des Programms Sapard. Das wird an der beschleunigten<br />

Akkreditierung der für Sapard zuständigen Behörde deutlich. Die Vorarbeiten<br />

zur Umsetzung der Agro-Umwelt- und Aufforstungsmaßnahmen gehen weiter, wenngleich die<br />

Bemühungen um die Definition guter landwirtschaftlicher Praxis verstärkt werden müssen.<br />

Die Rechtsgrundlage für das Vorruhestandsprogramm, eine der grundlegenden Maßnahmen<br />

zur ländlichen Entwicklung, die nach dem Beitritt im Rahmen der einschlägigen Programme<br />

umgesetzt werden kann, ist verabschiedet. Bei der Klassifizierung benachteiligter Gebiete<br />

konnten jedoch keinerlei Fortschritte festgestellt werden. Eine der größten Herausforderungen,<br />

denen sich Polen stellen muss, ist die Notwendigkeit vereinter Bemühungen um die<br />

Formulierung einer integrierten Bildungspolitik für die ländlichen Gebiete. Bei der Umsetzung<br />

des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Bereich der Forstwirtschaft bleibt ebenfalls<br />

noch viel zu tun.<br />

Im Veterinärbereich ist die Verabschiedung des Veterinärgesetzes zwar ein wichtiger Schritt<br />

vorwärts, doch muss Polen die Verabschiedung und Umsetzung von Rechtsakten weiter vorantreiben,<br />

um die volle Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand zu erzielen.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 68<br />

Die wesentlichsten Bereiche, in denen es einer weiteren Angleichung an den gemeinschaftlichen<br />

Besitzstand bedarf, sind Tierschutz- und Tiertransportbestimmungen, Rechtsvorschriften<br />

für die Tierkennzeichnung und -registrierung sowie Verbringungskontrollen. Außerdem<br />

gibt es noch keine Notfallpläne, und ein Referenzlabornetz ist auch noch nicht formal eingerichtet.<br />

Was Tierkennzeichnung und Verbringungskontrollen angeht, so ist das Amt für die<br />

Umstrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft, wie bereits im Abschnitt über<br />

das InVeKoS erwähnt, für die Erstellung eines Tierregisters zuständig. Polen hat einen ehrgeizigen<br />

Umsetzungszeitplan aufgestellt, und es sind erhebliche Anstrengungen nötig, sollen<br />

die Fristen, die sich die polnischen Behörden gesetzt haben, eingehalten werden. Auch der<br />

Aufbau der nötigen Kapazitäten für die Erstellung des Tierregisters vor dem Beitritt erfordert<br />

noch umfassende Anstrengungen. Gleichwohl wurde das Tempo der Vorbereitungen<br />

erhöht. Die Vorbereitungen für die Umsetzung des Ausgangsgrenzkontrollsystems (ANIMO)<br />

und des Tierseuchenmeldesystems (ADSN) sind weit fortgeschritten.<br />

Hinsichtlich der Umstrukturierung der Fleisch- und der Milchverarbeitungsindustrie kann die<br />

Uneinheitlichkeit bei der Umsetzung der Bestimmungen infolge einer unzulänglichen Weisungskette<br />

zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen zu Marktverzerrungen führen, da<br />

die kostspieligen Ausbauauflagen für Fleisch- und Milchverarbeitungsbetriebe je nach Region<br />

unterschiedlich sein können. Dieser Frage gebührt besondere Aufmerksamkeit.<br />

Das neue Veterinärgesetz liefert die Rechtsgrundlage für die Errichtung eines Referenzlabornetzes.<br />

Das Labordiagnostiksystem umfasst zwei Ebenen, die zentrale und die regionale.<br />

Auf der zentralen Ebene soll nach Inkrafttreten der Bestimmungen des Veterinärgesetzes das<br />

Staatliche Veterinärinstitut in Pulawy das System nationaler Referenzlabors koordinieren.<br />

Das Staatliche Veterinärinstitut ist dem Minister für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung<br />

unmittelbar verantwortlich.<br />

Das Polnische Akkreditierungszentrum in Warschau ist für die Akkreditierung der Labors<br />

für Lebensmittelanalyse zuständig. Die Akkreditierungsverfahren sollen am 31. Dezember<br />

2002 abgeschlossen sein, vor allem für die Labors für Lebensmittelanalyse und Gesundheitskontrolle<br />

auf regionaler Ebene und auf der Ebene einiger Powiats sowie die Labors des<br />

Nationalen Hygieneinstituts und des Instituts für Lebensmittel und Ernährung.<br />

Im Bereich des Pflanzenschutzes ist die Pflanzenschutzkontrolle zwar gut organisiert und<br />

auf Woiwodschaftsebene ausreichend mit qualifiziertem Personal ausgestattet, das Hauptproblem<br />

ist aber die mangelnde Übereinstimmung der Rechtsvorschriften mit dem gemeinschaftlichen<br />

Besitzstand. Vor allem gibt es kein Registriersystem für Erzeuger, Ausführ- und<br />

Einfuhrbetrieben sowie Vertreiber von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen, und es bestehen<br />

Unterschiede in der Liste schädlicher Organismen. Was die Liste der Pflanzen und<br />

pflanzlichen Erzeugnisse angeht, deren Einfuhr verboten ist, so gibt es Bestimmungen weder<br />

über Schutzzonen oder die Registrierung von Erzeugern und Importeuren von Pflanzen noch<br />

über die Vermarktung von pflanzlichen Erzeugnissen auf dem Binnenmarkt.<br />

Die Verabschiedung einer umfassenden Lebensmittelsicherheitsstrategie steht weiterhin aus.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 69<br />

2.5.8 Kapitel 8: Fischerei<br />

Seit dem letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong> hat Polen ein Fischereigesetz verabschiedet, das nun<br />

in den meisten Bereichen die Grundlage für die gesetzliche Einführung der Instrumente zur<br />

Umsetzung des Fischerei-Besitzstandes bildet.<br />

Erste positive Schritte im Bereich der Bewirtschaftung der Fischbestände, Inspektion und<br />

Kontrolle sind die Einstellung von sechs Mitarbeitern in den regionalen Aufsichtsämtern für<br />

die Seefischerei, in denen jetzt 78 Personen beschäftigt sind, sowie die Schaffung einer Sektion<br />

für das Fischereifahrzeugregister und die Überwachung der regionalen Aufsichtsämter für<br />

die Seefischerei in der Fischereiabteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche<br />

Entwicklung im April <strong>2001</strong>. Weitere Fortschritte sind in diesem Bereich nicht zu vermelden,<br />

u. a. aufgrund der Tatsache, dass die Durchführungsverordnungen vielfach noch ausstehen,<br />

etwa in Bezug auf Zulassungen, Logbücher, Anlandeerklärungen, den Datenabruf und das<br />

satellitengestützte Fahrzeugüberwachungssystem.<br />

Die Planung von Strukturmaßnahmen erfolgt auf der Grundlage von zwei Grundsatzpapieren:<br />

der Polnischen Strukturpolitik im Fischereisektor für die Jahre 2000-2006 und der<br />

„Nationalen Fischereistrategie“. Noch ist es zu früh, um etwas zum Stand ihrer Umsetzung<br />

sagen zu können. Ein positiver Schritt ist die Einrichtung einer Sektion für die Koordinierung<br />

der Strukturpolitik in der Fischereiabteilung des Landwirtschaftsministeriums. Dort<br />

wurde außerdem eine Sektion für das Fischereifahrzeugregister eingerichtet. Da es bei der<br />

Verabschiedung der betreffenden Rechtsakte zu Verzögerungen gekommen ist, sind bei der<br />

Aufstellung dieses Registers kaum Fortschritte zu verzeichnen.<br />

Was die Marktpolitik betrifft, so ist die Schaffung einer Sektion für die Marktorganisation in<br />

der Fischereiabteilung ein positiver Schritt; entsprechendes Personal muss noch eingestellt<br />

werden.<br />

Hinsichtlich staatlicher Beihilfen und internationaler Fischereiabkommen hat es seit dem<br />

letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong> keinerlei besondere Entwicklungen gegeben.<br />

Gesamtbewertung<br />

Sowohl bei der Rechtsangleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand als auch bei der<br />

Entwicklung der Verwaltungskapazität wurden nur begrenzte Fortschritte erzielt. Polen hat<br />

noch erhebliche Anstrenungen vor sich, um die Übereinstimmung mit dem Besitzstand zu<br />

erlangen.<br />

Mit der Verabschiedung des Fischereigesetzes ist die Angleichung an den Besitzstand weiter<br />

vorangekommen. Entscheidend für die Umsetzung der gemeinsamen Fischereipolitik ist aber<br />

die Verabschiedung der Durchführungsverordnungen zu diesem Gesetz und die Verabschiedung<br />

des geplanten Gesetzes über die Marktorganisation für den Fischereisektor.<br />

Die Verwaltungskapazität muss generell auf nationaler und regionaler Ebene erheblich ausgebaut<br />

werden. Auf allen Ebenen fehlt es an gebührend ausgebildetem Personal, vor allem<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 70<br />

an örtlichen Inspektoren zur Gewährleistung einer ausreichenden Überwachung der Anlandeplätze.<br />

Im Bereich Bewirtschaftung der Fischbestände, Inspektion und Kontrolle muss Polen seine<br />

bislang noch unzureichende Kontrollkapazität ausbauen, vor allem durch den Einsatz von<br />

qualifiziertem ständigem Personal für Inspektions- und Überwachungsaufgaben in der Fischerei.<br />

Gegenwärtig ist das Personal durch eine Reihe von Funktionen belastet, die seine Effektivität<br />

beeinträchtigen: So führen die örtlichen Inspektoren der drei regionalen Aufsichtsämter<br />

Aufgaben im Zusammenhang mit Steuerbefreiungen aus, während die Inspektion auf See von<br />

Grenzwächtern durchgeführt wird, die aber im Rahmen ihrer eigentlichen Tätigkeiten natürlich<br />

noch verschiedene andere Aufgaben zu erfüllen haben. Es wäre wünschenswert, dass<br />

die Tätigkeit des Personals der betreffenden Behörden wieder auf Fischereikontrollmaßnahmen<br />

ausgerichtet und die Führung von der Zentralebene her verbessert wird. Insofern ist die<br />

Verabschiedung und Umsetzung der Rahmenverordnung über die Zusammenarbeit zwischen<br />

Fischereiinspektoren, Grenzkontrolle und Polizei von entscheidender Bedeutung für weitere<br />

Fortschritte bei der Inspektion und Kontrolle.<br />

Für die effektive Einführung von Erstverkaufsbescheinigungen, EG-konformen Lizenzen und<br />

Logbüchern, Anlandebescheinigungen, dem Datenabrufsystem und dem satellitengestützten<br />

System zur Überwachung der Fischereifahrzeuge müssen die entsprechenden Verordnungen<br />

noch verabschiedet werden. Auch die technischen Mittel für die Inspektion und Kontrolle<br />

müssen verbessert werden und vor allem die satellitengestützte Überwachung der Fischereifahrzeuge<br />

und die Verfügbarkeit von Kontrollfahrzeugen gewährleistet sein. Das Fehlen<br />

von Erstverkaufsbescheinigungen und computergestütztem Datenabruf macht Überprüfungen<br />

der Informationen aus den Logbüchern unmöglich. Eine umfassende satellitengestützte<br />

Überwachung gemäß den Vorschriften des gemeinschaftlichen Besitzstandes wie auch die Einrichtung<br />

eines Zentrums zur Überwachung der Fischereifahrzeuge und die Vervollständigung<br />

der Ausrüstung aller Fahrzeuge setzt noch beträchtliche Arbeiten voraus.<br />

Hinsichtlich der Strukturpolitik muss Polen noch einen Wirtschaftsplan für die Flotte aufstellen<br />

und dabei deren Kapazität an den verfügbaren Fischbeständen ausrichten. Hinsichtlich<br />

der Registrierung der Fahrzeuge wurde mit dem Fischereigesetz das Fischereifahrzeugregister<br />

gesetzlich eingeführt. Die Fischereifahrzeuge sind noch neu zu vermessen, und sodann muss<br />

das nach dem Gemeinschaftsrecht vorgeschriebene gesonderte und vollständige Fischereifahrzeugregister<br />

fertiggestellt werden. Diese Maßnahmen sind eine Voraussetzung für die spätere<br />

Verwaltung der Flottenkapazität und die strukturellen Beihilfen im Fischereisektor.<br />

Im Bereich der Marktpolitik wurden für Fischereierzeugnisse bislang noch keine den EG-<br />

Instrumenten entsprechenden Marktinterventionsmechanismen geschaffen. Bis dato gibt es<br />

noch keine den EG-Vorschriften entsprechenden Verordnungen über Erzeugerorganisationen,<br />

obwohl sich derartige Organisationen als Mechanismen zur Umsetzung der Marktpolitik<br />

erwiesen haben. Darüber hinaus muss noch weiter auf eine effektive Überwachung der<br />

gemeinsamen Vermarktungsnormen in den Häfen und auf den Großmärkten sowie auf die<br />

Erfassung und Übermittlung von Daten über die Preisregelung und die Märkte in den wichtigsten<br />

Häfen hingearbeitet werden. Um die Verabschiedung der noch ausstehenden Rechts-<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 71<br />

akte zu beschleunigen und so den ursprünglichen Zeitplan einzuhalten, sind noch erhebliche<br />

Anstrengungen erforderlich.<br />

Der polnische Fischereisektor erhält staatliche Beihilfen in Form von Mehrwertsteuerbefreiung<br />

und Befreiung von der Verbrauchsteuer auf Treibstoff für Fischereifahrzeuge sowie<br />

durch die Subventionierung von Darlehen, die für den Ankauf und die Lagerung von Seefisch<br />

gewährt werden.<br />

Bezüglich internationaler Übereinkünfte im Fischereisektor hat Polen mit acht Ländern bilaterale<br />

Fischereiabkommen geschlossen und ist mehreren Übereinkommen und regionalen<br />

Fischereiorganisationen beigetreten.<br />

2.5.9 Kapitel 9: Verkehr<br />

Seit dem letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong> wurden bei der Verabschiedung neuer Gesetze in fast<br />

allen Bereichen des gemeinschaftlichen Besitzstandes Fortschritte erzielt.<br />

Hinsichtlich der Transeuropäischen Verkehrsnetze ist als wichtigste Entwicklung im Jahre<br />

<strong>2001</strong> die Verabschiedung des „Programms zur Anpassung des polnischen Straßennetzes an die<br />

Standards der Europäischen Union“ im März zu nennen. Danach sollen in Polen bis 2015 rund<br />

15.000 Straßenkilometer für Fahrzeuge bis zu 115 kN/Achslast tauglich gemacht werden.<br />

Dieses Programm muss in puncto Prioritätensetzung bei den verschiedenen Bauarbeiten<br />

sowie hinsichtlich des Finanzierungsplans noch genauer definiert werden.<br />

Was neue Infrastrukturmaßnahmen im Straßensektor angeht, so wurden an den Paneuropäischen<br />

Verkehrskorridoren II, III und VI Bauarbeiten ausgeführt. Finanziert wurden diese<br />

aus dem Staatshaushalt, aus EIB-Darlehen und aus dem Programm Phare.<br />

Im Landverkehr wurden gute Fortschritte bei der Verabschiedung neuer Gesetze zum Straßenverkehr<br />

erzielt. Ein wichtiger Schritt war die Verabschiedung des Gesetzes über den Straßengüterverkehr,<br />

mit dem hinsichtlich des Marktzugangs die Rechtsangleichung an den EG-<br />

Besitzstand vollzogen und der Aufbau der nötigen Verwaltungsstrukturen ermöglicht wird.<br />

Im August wurde das Arbeitszeitgesetz für Fahrer verabschiedet. Auch in den Bereichen<br />

Steuerharmonisierung (Verabschiedung des Gesetzes über Steuern und Kommunalabgaben)<br />

und technische Anforderungen (Einbau und Gebrauch von Fahrtenschreibern) sind gewisse<br />

Fortschritte zu verzeichnen. Im Dezember 2000 unterzeichnete Polen das Europäische Übereinkommen<br />

über den grenzüberschreitenden gelegentlichen Passagiertransport in Bussen (IN-<br />

TERBUS). Mit dessen Umsetzung wird eine teilweise Rechtsangleichung an die Vorschriften<br />

des gemeinschaftlichen Besitzstandes für grenzüberschreitende Personenverkehrsdienste erreicht.<br />

Im Bereich des Schienenverkehrs trat im Januar <strong>2001</strong> ein neues Schienenverkehrsgesetz in<br />

Kraft, mit dem verschiedene Elemente des gemeinschaftlichen Besitzstandes zur Entwicklung<br />

der Eisenbahnen der Gemeinschaft und zur Lizenzvergabe in polnisches Recht umgesetzt werden.<br />

Dieses Gesetz ebnet den Weg für die Schaffung des Eisenbahnverkehrsamtes, das für<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 72<br />

Verkehrsregelung und Verkehrstechnik, Eisenbahnaufsicht und Verkehrssicherheit zuständig<br />

sein wird. <strong>2001</strong> beschloss Polen, den hauptsächlich auf Eisenbahnfrachtdienste im Inland<br />

spezialisierte Eisenbahnunternehmen, die den Betrieb noch nicht aufgenommen haben, die<br />

Lizenz zu entziehen. Diese Maßnahme wurde in manchen Kreisen wegen mangelnder Transparenz<br />

kritisiert. Im September wurde eine Verordnung über Mittelzuweisungen für Eisenbahnunternehmen<br />

verabschiedet. Darüber hinaus hat Polen mit der Umstrukturierung der<br />

nationalen Eisenbahngesellschaft PKP begonnen, nachdem das Gesetz über die Kommerzialisierung,<br />

Umstrukturierung und Privatisierung der PKP (Polnische Staatsbahn) in Kraft<br />

getreten war. Dieses Gesetz schafft die Rahmenbedingungen für die Gründung von unabhängigen<br />

Gesellschaften für die Verwaltung der Bahninfrastruktur, für den Personenverkehr<br />

und für die Bahnfracht, wobei die PKP in eine Holdinggesellschaft umgewandelt wird.<br />

Ein Fortschritt im Sektor Binnenschifffahrt wurde mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über<br />

die Binnenwasserstraßen im April <strong>2001</strong> erzielt. Mit diesem Gesetz wird der gemeinschaftliche<br />

Besitzstand über die Anerkennung von Schifffahrtslizenzen, Zugang zum Beruf, Angleichung<br />

der Bedingungen und gegenseitige Anerkennung von Schifferpatenten umgesetzt.<br />

Im Bereich des Luftverkehrs beschränken sich die Fortschritte auf den Ausbau der Hauptkommission<br />

für die Untersuchung von Flugzeugunglücken, die Unabhängigkeitsstatus erhielt.<br />

Die Verhandlungen zwischen der EG und Polen über das multilaterale Übereinkommen über<br />

den Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsraum (ECAA) wurden im Dezember 2000 abgeschlossen.<br />

Im Seeverkehr hat Polen wichtige Gesetze zu Sicherheitsfragen verabschiedet. Im Januar<br />

<strong>2001</strong> trat das Gesetz über Sicherheit zur See in Kraft. Es schafft die rechtliche Grundlage für<br />

Schiffskontrollen und die damit zusammenhängende Tätigkeit der Schifffahrtsämter, staatliche<br />

Hafenkontrollen und eine Mindestausbildung für Seeleute. Darüber hinaus erließ der<br />

Verkehrsminister eine Verordnung über Ausbildung, berufliche Qualifikation, Schiffswache<br />

und die Zusammensetzung der Mannschaft von unter polnischer Flagge fahrenden Schiffen.<br />

Nach den im Rahmen der Pariser Absichtserklärung für das Jahr 2000 erstellten Statistiken<br />

betrug der Anteil der bei staatlichen Hafenkontrollen beschlagnahmten Schiffe 4,8% gegenüber<br />

5,1% im Jahre 1999. Im Vergleich dazu beträgt der Durchschnitt für EU-Fahrzeuge für<br />

das Jahr 2000 3,9%.<br />

Gesamtbewertung<br />

Zwar hat sich der Stand der Angleichung Polens an den gemeinschaftlichen Besitzstand im<br />

Verkehrssektor insgesamt verbessert, doch muss Polen für den Luftverkehr noch die grundlegenden<br />

Gesetze zur Schaffung der nötigen Verwaltungsstrukturen verabschieden und für<br />

alle Verkehrsarten Durchführungsbestimmungen erlassen.<br />

Außerdem muss Polen die erheblichen Investitionen, die in der Straßen- und Schieneninfrastruktur<br />

anstehen, weiter vorbereiten (und vor allem dafür sorgen, dass die polnischen<br />

Straßen den Achsgewichtsstandards der EG-Fahrzeuge entsprechen).<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 73<br />

Beim Straßenverkehr kann sich die Arbeit nach der Verabschiedung des einschlägigen Gesetzes<br />

darauf konzentrieren, den EG-Besitzstand in polnisches Recht umzusetzen und anzuwenden<br />

und dabei die Angleichung an die technischen und sicherheitsbezogenen Gemeinschaftsbestimmungen<br />

in den Mittelpunkt zu stellen. Hohe Priorität gebührt der Schaffung<br />

der nötigen Verwaltungskapazität im Straßengüterverkehr, vor allem der Errichtung des Aufsichtsamts<br />

für den Straßengüterverkehr.<br />

Was den Schienenverkehr betrifft, so sieht sich Polen vor eine doppelte Aufgabe gestellt:<br />

Die Umstrukturierung der staatlichen Eisenbahngesellschaft und die beschleunigte Anpassung<br />

der polnischen Eisenbahnen an die neuen europäischen rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

einschließlich der Schaffung der nötigen Verwaltungsstrukturen. Besonderer Anstrengungen<br />

bedarf es zur Gewährleistung der Unabhängigkeit des neuen Infrastrukturdirektors und zur<br />

Schaffung der Regulierungsbehörde. Indessen gibt die Lage der polnischen Eisenbahn Anlass<br />

zur Sorge, sowohl was die Finanzen als auch was den Grad der Marktöffnung betrifft.<br />

Die rechtliche Angleichung und die Umstrukturierung und Modernisierung der polnischen<br />

Eisenbahn muss unter Berücksichtigung der sozialen Aspekte weitergehen. Im Bereich der<br />

Binnenschifffahrt müssen die nötigen Durchführungsbestimmungen erlassen werden. Auch<br />

muss Polen einen Binnenschifffahrtsfonds einrichten, um im Falle von Marktkrisen eventuelle<br />

Maßnahmen zur Anpassung der Kapazitäten durchführen zu können.<br />

Im Bereich des Luftverkehrs ist es nicht wie geplant zur Umsetzung des gemeinschaftlichen<br />

Besitzstandes für den Luftverkehr in polnisches Recht oder zur Errichtung des Zivilluftfahrtamts<br />

und der Polnischen Luftverkehrsbehörde gekommen. Im Mittelpunkt der Anstrengungen<br />

muss daher zunächst die Verabschiedung des nötigen Primärrechts stehen. Sodann muss<br />

die Anpassung der institutionellen Strukturen für die Verwaltung der Luftfahrt fortgesetzt<br />

werden, um auf den Gebieten der Sicherheitsaufsicht und der Lizenzvergabe weiter voranzukommen.<br />

Im Bereich Sicherheit zur See macht Polen weitere Fortschritte. Zur Umsetzung des Gesetzes<br />

über die Sicherheit zur See sind noch die Durchführungsbestimmungen zu erlassen.<br />

Der Anteil der bei staatlichen Hafenkontrollen beschlagnahmten polnischen Schiffe geht zurück,<br />

liegt aber noch über dem Durchschnitt für EU-Fahrzeuge. Angesichts der Größe der<br />

polnischen Flotte erfordert die Umsetzung des EG-Rechts für die Sicherheit zur See und<br />

die Vermeidung von Umweltverschmutzung zusätzliches Personal sowie eine verstärkte Koordinierung<br />

zwischen den verschiedenen Ebenen der zuständigen Behörden. Ein weiteres<br />

Problem, das es noch zu lösen gilt, ist die Tatsache, dass das polnische Schiffsregister vom<br />

Internationalen Verband der Klassifizierungsgesellschaften immer noch nicht als Klassifizierungsgesellschaft<br />

anerkannt wird. Auch müssen weitere Anstrengungen unternommen werden,<br />

um zu gewährleisten, dass die Gesetzgebung für die übrigen Bereiche hinter derjenigen<br />

für den Sicherheitsbereich nicht zurück bleibt.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 74<br />

2.5.10 Kapitel 10: Steuern<br />

Seit dem letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong> hat Polen sowohl in der Angleichung an den gemeinschaftlichen<br />

Besitzstand als auch beim Ausbau seiner Verwaltungskapazität laufend weitere<br />

Fortschritte gemacht.<br />

Im Bereich der indirekten Steuern wurden sowohl bei den Verbrauchsteuern als auch bei der<br />

Mehrwertsteuer Fortschritte gemacht. Im Falle der Mehrwertsteuer wurde im Januar <strong>2001</strong><br />

auf Zeitungen, Illustrierten und Zeitschriften (ohne Fachzeitschriften) ein Mehrwertsteuersatz<br />

von 7% (vorher 0%) eingeführt. Zu einer weiteren Änderung kam es im August <strong>2001</strong>, als<br />

der Mehrwertsteuersatz für das Drucken von Büchern, Broschüren, Zeitungen, Illustrierten<br />

und Fachzeitschriften bis Ende 2002 auf 0% gesenkt wurde. Der Mehrwertsteuerfreibetrag<br />

für kleine und mittlere Betriebe wurde von 20.000 € auf 10.000 € gesenkt, während KMU<br />

mit mindestens zwei Beschäftigten in bestimmten Branchen, namentlich Restaurants und<br />

Feinmechanikwerkstätten, jetzt mehrwertsteuerpflichtig sind. Für Internet-Dienste wurde<br />

ein Mehrwertsteuersatz von 7% und für C omputer-Hardware bis Ende 2003 ein Mehrwertsteuersatz<br />

von 3% eingeführt. Im Juli <strong>2001</strong> trat eine Bestimmung in Kraft, die für gewisse<br />

Steuerpflichtige, die nicht in Polen ansässig sind, ein Erstattungssystem vorsieht.<br />

Bei den Verbrauchsteuern wurden im Jahre <strong>2001</strong> die Steuersätze angehoben. Im Januar <strong>2001</strong><br />

wurden die Abgaben für Tabakwaren im Hinblick auf eine allmähliche Anpassung an den<br />

gemeinschaftlichen Besitzstand erhöht. Auch die Verbrauchsteuersätze auf andere Waren<br />

wurden angehoben, namentlich die auf Spirituosen, Maschinentreibstoff, Bier und Wein. Im<br />

Juni <strong>2001</strong> wurde eine Verordnung zur Einführung neuer Verbrauchsteuerzeichen für polnische<br />

und eingeführte Tabakwaren, Spirituosen und Weine erlassen.<br />

Im Bereich der direkten Steuern wurde der Körperschaftssteuersatz von 30% im Jahre 2000<br />

auf 28% im Jahre <strong>2001</strong> gesenkt. Bei den Vermögensabgaben wurde im Januar <strong>2001</strong> die<br />

Kapitalzuführungssteuer teilweise eingeführt.<br />

Probleme könnte eine gesetzgeberische Maßnahme aufwerfen, die auf Steueroasen zielt. Mit<br />

der Novelle zum Körperschaftssteuergesetz, die im Januar <strong>2001</strong> in Kraft trat, erhielten die<br />

Steuerämter die Befugnis, Gesellschaften, die Transaktionen mit Firmen durchführen, welche<br />

in Ländern registriert sind, die „eine schädliche Steuerkonkurrenz zulassen“, genauer zu<br />

kontrollieren. Diese Bestimmung wird genau zu prüfen sein, um festzustellen, ob sie mit dem<br />

Verhaltenskodex für Unternehmensbesteuerung vereinbar ist.<br />

Auf dem Gebiet der Amtshilfe und gegenseitigen Unterstützung haben sich die Steuerbehörden<br />

verstärkt um eine Verbesserung der steuerlichen Verwaltung bemüht. Auch wurden<br />

Anstrengungen unternommen, die Einkommensteuererklärungen zu vereinfachen.<br />

Bei der Umstellung der Steuerdienste auf Computerbetrieb wurde ein gewisser Fortschritt<br />

erzielt. Anfang <strong>2001</strong> wurde in allen Steuerämtern die Arbeit mit dem Abrechnungsprogramm<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 75<br />

des POLTAX Systems aufgenommen. Infolgedessen können die Steuerbehörden den zu entrichtenden<br />

Steuerbetrag automatisch berechnen und überprüfen. Mit dem Steuervollstreckungsprogramm<br />

wird seit Juli <strong>2001</strong> gearbeitet, obwohl noch einige technische Probleme zu<br />

lösen sind.<br />

Das Haushaltsgesetz <strong>2001</strong> schreibt Verbesserungen in der Eintreibung von laufenden Steuerschulden<br />

und Steuerrückständen vor. Das Problem der rückständigen Steuern ist umstritten;<br />

im Mai veröffentlichte die oberste Kontrollkammer (NIK) für diesen Bereich einen Arbeitsbericht,<br />

in dem festgestellt wurde, dass hinsichtlich der Eintreibung von Steuerrückständen die<br />

Leistungen rückläufig waren; als Ursachen hierfür werden administrative, verfahrensmäßige<br />

und personelle Probleme angeführt.<br />

Gesamtbewertung<br />

Trotz der verhältnismäßig weit fortgeschrittenen Rechtsangleichung an den gemeinschaftlichen<br />

Besitzstand gibt es noch eine Reihe von Problemen zu lösen. Es sind zwar Maßnahmen<br />

zur Modernisierung der Steuerverwaltung getroffen worden, doch bedarf es in diesem Bereich<br />

noch weiterer Maßnahmen.<br />

Hinsichtlich der Mehrwertsteuer muss die Rechtsangleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand<br />

weiter vorangetrieben werden. Dies gilt vor allem für die Mehrwertsteuersätze, für<br />

steuerbefreite Transaktionen, für die Definition von steuerpflichtigen Transaktionen und ein<br />

komplettes Mehrwertsteuererstattungssystem für Steuerpflichtige, die nicht in Polen ansässig<br />

sind.<br />

Bei den Verbrauchsteuern müssen die Steuersätze und Steuerbefreiungen weiter angeglichen<br />

und ein Steuerlagersystem eingeführt werden.<br />

In der Steuerverwaltung sind im Laufe der vergangenen Jahre Fortschritte erzielt worden,<br />

wenngleich im Vergleich zu den Mitgliedstaaten immer noch eine Diskrepanz zwischen den<br />

hohen Personalzahlen (51.300 einschließlich Finanzkontrolle) und der relativen Leistungsfähigkeit<br />

des Dienstes besteht.<br />

Die polnischen Behörden sind sich der Herausforderungen bewusst und sind nun dabei,<br />

das „Steuerreform- und Modernisierungsprogramm“ umzusetzen. Prioritäre Bereiche sind<br />

vor allem Verwaltung, Information und Betreuung der Steuerpflichtigen, Risikomanagement,<br />

Vereinfachung der Steuererklärungen, Betriebsprüfungen sowie Planung und Durchführung<br />

von Steuerkontrollen. Für die Arbeit der Steuerämter wurde ein System von objektiven<br />

Indikatoren eingeführt. Um die gesteckten Ziele zu erreichen, wurde die Fortbildung des<br />

Personals intensiviert. Es muss weiter auf eine konsequentere Auslegung des Steuerrechts<br />

und auf weniger widersprüchliche Entscheidungen hingearbeitet werden. Die Inangriffnahme<br />

der festgestellten Mängel bleibt in der Vorbeitrittsstrategie Polens eine wichtige Aufgabe.<br />

Es bedarf noch weiterer Arbeit, um Polen bis zum Beitritt in die Lage zu versetzen, das<br />

MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS) anzuwenden und ein zentrales Verbindungsbüro<br />

einzurichten. Auch auf regionaler und kommunaler Ebene bedarf es erheblicher An-<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 76<br />

strengungen, nicht nur, um das System funktionstüchtig zu machen, sondern auch, um die<br />

Steuerpflichtigen gebührend zu informieren.<br />

2.5.11 Kapitel 11: Wirtschafts- und Währungsunion<br />

Die einzelnen Aspekte der Wirtschaftspolitik Polens wurden bereits im Kapitel über die<br />

wirtschaftlichen Kriterien (B-2) eingehend bewertet. Dieser Abschnitt beschränkt sich daher<br />

auf die Erörterung der Aspekte des gemeinschaftlichen Besitzstands in Bezug auf die<br />

Wirtschafts- und Währungsunion – niedergelegt in Titel VII EGV und in anderen Texten<br />

des Gemeinschaftsrechts -, die die Bewerberländer vor dem Beitritt übernehmen müssen. Dabei<br />

handelt es sich im einzelnen um Folgendes: Unzulässigkeit einer direkten Finanzierung<br />

des öffentlichen Sektors durch die Polnische Zentralbank, Unzulässigkeit des privilegierten<br />

Zugangs des öffentlichen Sektors zu den Finanzinstitutionen und die Unabhängigkeit der<br />

Polnischen Zentralbank. Die Liberalisierung des Kapitalverkehrs, mit deren Vollendung die<br />

vollständige Übernahme des WWU-Besitzstandes abgeschlossen sein wird, ist Gegenstand<br />

des Kapitels 4, Freier Kapitalverkehr.<br />

Bei der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand ist es im <strong>Bericht</strong>szeitraum zu<br />

keinen weiteren Fortschritten gekommen.<br />

Gesamtbewertung<br />

Mit dem Beitritt wird Polen der WWU als ein Land angehören, für das eine Ausnahmeregelung<br />

gemäß Artikel 122 des EG-Vertrages gilt. Bis zum Zeitpunkt des Beitritts muss es die<br />

nötigen Änderungen am institutionellen und rechtlichen Rahmen vorgenommen haben.<br />

Polen hat bereits umfangreiche Teile des WWU-Besitzstandes übernommen. Bei den in diesem<br />

Zusammenhang noch nicht geklärten Fragen handelt es sich um die Teilnahme eines<br />

Regierungsvertreters an den Sitzungen des Rates für Geldpolitik, um die Finanzverwaltung<br />

der Polnischen Nationalbank und unabhängige Bilanzprüfungen und um die Aufhebung des<br />

Rechts der Regierung, in den Sitzungen des Rates für die Geldpolitik Entschließungsanträge<br />

einzubringen.<br />

Ein Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Nationalbank zur Angleichung der polnischen<br />

Gesetzgebung an den Besitzstand wurde vom Parlament im Juni <strong>2001</strong> nicht angenommen.<br />

2.5.12 Kapitel 12: Statistik<br />

In diesem Bereich hat Polen während des <strong>Bericht</strong>szeitraums weitere Fortschritte erzielt.<br />

Auf dem Gebiet der makroökonomischen Statistik wurde im Oktober 2000 das Gesetz über<br />

die Methode zur Ermittlung des BIP verabschiedet, das im Januar <strong>2001</strong> in Kraft trat.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 77<br />

Für die im Mai/Juni 2002 anstehende kombinierte Bevölkerungs- und Agrarerhebung wurden<br />

die nötigen Rechtsakte verabschiedet, die im November 2000 in Kraft traten. Die Durchführungsverordnungen<br />

für die Erhebung sind ebenfalls verabschiedet. Auch über die Bereitstellung<br />

der nötigen Mittel in den Haushaltsjahren 2002 und 2003 herrscht unter den im<br />

Parlament vertretenen politischen Parteien Einigkeit.<br />

In der Außenhandelsstatistik wurden nur geringfügige Fortschritte erzielt.<br />

Auf dem Gebiet der Arbeitsmarktstatistik wurde der Fragebogen für die Arbeitskräfteerhebung<br />

weiter den Bestimmungen der betreffenden EG-Verordnung angepasst, und die Methode<br />

einer laufenden Erhebung mit vierteljährlicher <strong>Bericht</strong>erstattung eingeführt.<br />

Auf den Regionalebenen II und III hat Polen eine auf der Verwaltungsreform von 1999<br />

basierende statistische Aufschlüsselung der Verwaltungseinheiten vorgenommen. Diese Aufschlüsselung<br />

entspricht der EU-Praxis und ermöglicht die Aufstellung von detaillierten Regionalstatistiken,<br />

wie sie für die Umsetzung der EG-Strukturfonds erforderlich sind.<br />

Auf dem Gebiet der Verkehrsstatistik wurde die Rechtsgrundlage für ein neues zentrales<br />

Kraftfahrzeugregister verabschiedet. Das Register wird beim Ministerium für Inneres und<br />

Verwaltung geführt; es wird als Grundlage für eine mit der EU-Praxis voll übereinstimmenden<br />

Statistik für den Güterkraftverkehr benötigt.<br />

Im Bereich der Statistik für gewerbliche Waren wurde deren Klassifizierung zwecks Angleichung<br />

an die PRODCOM der EG nochmals geändert. Die Aufstellung von der EU-Praxis<br />

völlig entsprechenden Industrieproduktionsstatistiken wird jedoch dadurch erschwert, dass<br />

die Finanzbehörden nach einer anderen Klassifizierung vorgehen, die noch aus den achtziger<br />

Jahren stammt. Was die Agrarstatistik angeht, so wurden im Bereich der volkswirtschaftlichen<br />

Gesamtrechnung größere Fortschritte erzielt.<br />

Gesamtbewertung<br />

Auf dem Gebiet der Statistik ist Polen weit fortgeschritten. In einigen wenigen Bereichen<br />

muss jedoch noch weiter gearbeitet werden.<br />

Hinsichtlich der Unternehmensstatistik muss es jetzt dringend zur vollen Anwendung einer<br />

PRODCOM-kompatiblen Klassifizierung der gewerblichen Waren durch die statistischen<br />

Dienste und die Finanzbehörden kommen.<br />

Bei der Agrarstatistik müssen noch einige Indikatoren für die Tierproduktion verbessert<br />

werden, und die Strukturdaten zur Tierhaltung müssen detaillierter werden. An den Bilanzen<br />

und Statistiken für verarbeitete Milcherzeugnisse muss weiter gearbeitet werden. In manchen<br />

Bereichen, etwa bei der Rinderpopulation und der Milchproduktion, muss insgesamt noch<br />

konsequenter vorgegangen werden.<br />

Beim Außenhandel haben die Vorarbeiten zur Umsetzung des Erhebungssystems der EG<br />

„INTRASTAT“ begonnen.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 78<br />

In all diesen Bereichen könnte die vollständige Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes<br />

durch eine verstärkte Kooperation zwischen den zuständigen Behörden noch beschleunigt<br />

werden.<br />

2.5.13 Kapitel 13: Beschäftigung und Soziales<br />

In diesem Bereich sind seit dem letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong> einige Fortschritte zu verzeichnen.<br />

Im März wurden Änderungen zum Arbeitsgesetz verabschiedet (in Kraft seit Mai <strong>2001</strong>), mit<br />

denen die Arbeitszeit begrenzt und so die polnische Gesetzgebung in Übereinstimmung mit<br />

der Arbeitszeitrichtlinie gebracht wurde.<br />

Im Bereich der Gleichbehandlung von Männern und Frauen wurde ein Gesetz zur Änderung<br />

des Arbeitsgesetzes und anderer Rechtsakte verabschiedet, um die polnischen Bestimmungen<br />

dem gemeinschaftlichen Besitzstand in diesem Bereich anzugleichen.<br />

Die Rechtsangleichung im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz wurde<br />

mit der Verabschiedung des Gesetzes über chemische Substanzen und Präparate fortgesetzt,<br />

das schließlich im Januar verabschiedet wurde (und im Februar in Kraft trat). Mit diesem<br />

Gesetz werden die polnischen Bestimmungen den EG-Vorschriften über die Sicherheits- bzw.<br />

Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz teilweise angepasst. Zwei weitere Verordnungen<br />

wurden verabschiedet: eine über die maximal zulässige Konzentration und Stärke<br />

gesundheitsschädigender Substanzen am Arbeitsplatz und eine über ärztliche Untersuchungen<br />

der Arbeitnehmer, den Umfang der Gesundheitsvorsorge sowie ärztliche Bescheinigungen<br />

in den im Arbeitsgesetz vorgesehenen Fällen.<br />

Im Bereich der öffentlichen Gesundheit hat Polen neue Bestimmungen zur Tabakwerbung<br />

verabschiedet, mit denen der gemeinschaftliche Besitzstand in diesem Bereich zum Teil übernommen<br />

wird. Im September <strong>2001</strong> wurde das Gesetz über die Verhütung, Erkennung, Behandlung<br />

und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten sowie das Gesetz über einen nationalen<br />

ärztlichen Rettungsdienst verabschiedet. Letzteres dient der Angleichung an das Papier<br />

der Europäischen Kommission über „Gesundheit und Erweiterung der Europäischen Union“<br />

von 1999. Es sieht die Schaffung eines nationalen ärztlichen Rettungsdienstes zum Januar<br />

2002 vor, womit die Reaktionsfähigkeit der Erste-Hilfe-Dienste für Unfallopfer gesteigert<br />

wird. Ferner wurde im Juli <strong>2001</strong> eine Novelle zum Bergbaugesetz verabschiedet, die dem<br />

Wirtschaftsminister als Rechtsgrundlage für den Erlass von Durchführungsvorschriften für<br />

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie für Betrieb und technischen Brandschutz<br />

in bestimmten Bergbaubranchen dient. Die Gesundheitsindikatoren liegen nach wie<br />

vor unter den EU Daten, aber die Kindersterblichkeit ist von 8,9 im Jahr 1999 auf 8 im Jahr<br />

2000 zurückgegangen.<br />

Was den sozialen Dialog betrifft, so wurde im August <strong>2001</strong> das Gesetz über die Dreierkommission<br />

für Sozial- und Wirtschaftsfragen verabschiedet. In zwei Sektoren wurden entsprechende<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 79<br />

Gremien eingerichtet. Zum einen der gemeinsame Ausschuss für Schifffahrt und Tiefseefischerei.<br />

Dieser Dreierausschuss wurde auf der Grundlage einer Verordnung des Ministerrats vom<br />

17. Oktober 2000 eingesetzt. Zum anderen die Arbeitnehmergruppe der Metallindustrie. Dieses<br />

Zweiergremium wurde auf der Grundlage einer Verordnung des Ministers für Arbeit und<br />

Sozialpolitik vom März <strong>2001</strong> eingesetzt.<br />

Die gemeinsame Bewertung der beschäftigungspolitischen Prioritäten Polens durch die Europäische<br />

Kommission und die polnischen Behörden wurde im Januar <strong>2001</strong> unterzeichnet<br />

und ist ein wichtiger Schritt bei der Vorbereitung auf den Beitritt. In dem Papier sind die<br />

wichtigsten Prioritäten und Aufgaben für die Zeit bis zum Beitritt enthalten. Es legt die<br />

Aufgaben fest, vor denen Polen steht, sowie die Regierungspläne im Bereich der Beschäftigung<br />

und der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und stellt fest, inwieweit sich die polnische<br />

Beschäftigungspolitik an den Empfehlungen der Europäischen Union orientiert. Hinsichtlich<br />

der Verwaltung kam es zu einer weiteren Dezentralisierung der Mittel des Arbeitsfonds<br />

vom Nationalen Arbeitsamt hin zu den Arbeitsämtern der Woiwodschaften und Powiats (je<br />

nach den Arbeitslosenquoten in den betreffenden Regionen). Die relativen Ausgaben für aktive<br />

beschäftigungspolitische Maßnahmen ist infolge der unerwartet starken Zunahme der<br />

Arbeitslosigkeit und der damit verbundenen obligatorischen Ausgaben zugunsten passiver<br />

Maßnahmen zurückgegangen. Obwohl die Personalzahlen in der neuen Struktur der Arbeitsämter<br />

gestiegen sind, fehlt es an qualifizierten Kräften, so dass in vielen Arbeitsämtern<br />

nicht immer ausreichend gute Arbeit geleistet wird; die Verzögerungen bei der Umstellung<br />

der Arbeitsämter auf Computern geben ebenfalls Anlass zu Sorge.<br />

Zur Zeit laufen die Vorarbeiten zur Stärkung der Strukturen für die Umsetzung des Europäischen<br />

Sozialfonds.<br />

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt bessert sich nicht. Die Beschäftigung geht weiter zurück, und<br />

im Jahr 2000 betrug die Erwerbsquote 55,1%. Sie lag damit weit unter dem EU-Durchschnitt<br />

von 63%. Die Arbeitslosenquote ist gestiegen und erreichte im März <strong>2001</strong> die bisherige Rekordhöhe<br />

von 18,2%; seither schwankt sie. Besonders hoch ist die Arbeitslosenquote bei<br />

Jugendlichen; sie erreichte im März 41%. Um diesem Trend entgegenzuwirken wurde ein interministerieller<br />

Ausschuss eingesetzt, der ein Dringlichkeitsprogramm zur Bekämpfung der<br />

Arbeitslosigkeit ausarbeitete, das im März von der Regierung als „Aktionsplan zur Unterstützung<br />

der Entwicklung von Unternehmen und der Schaffung von Arbeitsplätzen“ verabschiedet<br />

wurde.<br />

Im Sozialschutzbereich bestehen nach wie vor ernste Probleme bei der Durchführung der<br />

Sozialversicherungsreform, hauptsächlich wegen des immer noch unzulänglichen IT-Systems<br />

der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) und deren immer noch sehr hohen Forderungen gegenüber<br />

dem Offenen Pensionsfonds. Eine positive Entwicklung sind die Verbesserungen bei der<br />

Eintreibung der Beiträge.<br />

Momentan laufen die Vorarbeiten zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes gegen<br />

Diskriminierungen.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 80<br />

Gesamtbewertung<br />

Zur Angleichung an den EG-Besitzstand wurden erhebliche Anstrengungen unternommen,<br />

die auch weiterhin Priorität haben müssen. Dagegen ist die Umsetzung der Bestimmungen<br />

häufig erst für einen viel späteren Zeitpunkt vorgesehen, in vielen Fällen nicht vor dem Tag<br />

des Beitritts. Die Überwachung von Umsetzung und Vollzug wird dadurch erschwert.<br />

Das polnische Arbeitsrecht stimmt nicht mit dem entsprechenden gemeinschaftlichen Besitzstand<br />

überein, so dass es weiterer Novellen zum Arbeitsgesetz bedarf. Die Novelle zur<br />

Angleichung an die Arbeitszeitrichtlinie ist nur ein erster Schritt. Auch hinsichtlich der<br />

Gleichbehandlung von Männern und Frauen muss weiter an der Angleichung der polnischen<br />

Bestimmungen an den gemeinschaftlichen Besitzstand gearbeitet werden. Obwohl die Änderungen<br />

zum Arbeitsgesetz einen guten Fortschritt darstellen, muss der nötige institutionelle<br />

Rahmen für die Umsetzung und den Vollzug des Besitzstandes in diesem Bereich noch geschaffen<br />

werden. Darüber hinaus müssen Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Gleichbehandlung<br />

von Männern und Frauen, zur Besserstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt<br />

und zu ihrer stärkeren Beteiligung an Entscheidungsprozessen durchgeführt werden.<br />

Im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit war die Verabschiedung des Gesetzes über<br />

chemische Substanzen und Präparate ein wichtiger Schritt. Die Hauptarbeit muss aber erst<br />

noch beginnen, weshalb die Anstrengungen verstärkt werden müssen. Die weitere Angleichung<br />

im Bereich der öffentlichen Gesundheit wurde durch mehrere Gesetzestexte weiter<br />

vorangetrieben; gleichwohl müssen die Anstrengungen fortgesetzt werden. Im Bereich der<br />

Gesundheitsüberwachung bedarf es fortgesetzter Anstrengungen bei der Entwicklung eines<br />

Gesundheitsüberwachungssystems zur Gewinnung von Gesundheitsdaten und -indikatoren,<br />

das dem System der Gemeinschaft vergleichbar ist.<br />

Was den sozialen Dialog angeht, so wurde zwar das Gesetz über die Dreierkommission für<br />

Sozial- und Wirtschaftsfragen verabschiedet, doch muss der Dreierprozess effektiver werden<br />

und die Mitwirkung aller relevanter Sozialpartner gewährleisten. Zwischen Konsultationen<br />

auf nationaler Ebene und anderen dezentralen Tarifverhandlungen und sozialen Dialogen (auf<br />

regionaler, sektoraler und Unternehmensebene) müssen bessere Verbindungen hergestellt<br />

werden. Auch zur Förderung und Stärkung von Zweierstrukturen des sozialen Dialogs bedarf<br />

es weiterer Anstrengungen, besonders auf Branchenebene. Die Formen der Mitbestimmung<br />

und Information bzw. Konsultation der Arbeiter müssen noch eingeführt und entwickelt<br />

werden. Der autonome soziale Dialog ist als wesentliche politische Priorität einzustufen, weil<br />

er die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes auf kommunaler Ebene gewährleistet.<br />

Ferner muss die Regierung die Sozialpartner dabei unterstützen, sich auf die aktive Rolle<br />

vorzubereiten, die sie im EU-Kontext spielen sollen.<br />

Größte Sorge bereiten die steigenden Arbeitslosenzahlen und sinkenden Erwerbsquoten. Das<br />

von der Regierung verabschiedete Dringlichkeitsprogramm ist noch nicht in vollem Umfang<br />

umgesetzt, und die Dezentralisierung der Arbeitsämter hat zu unterschiedlichen Ergebnissen<br />

geführt. Die gemeinsame Bewertung der beschäftigungspolitischen Prioritäten bedeutet<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 81<br />

einen wichtigen Schritt bei der Vorbereitung auf den Beitritt. Jetzt kommt es auf eine effektive<br />

Überwachung der schrittweisen Umsetzung der darin enthaltenen Prioritäten und<br />

Verpflichtungen an. Was den Europäischen Sozialfonds angeht, so muss Polen die nötigen<br />

Strukturen und operativen Vorkehrungen zu dessen Umsetzung weiter ausbauen. Eine Verbesserung<br />

sowohl der Verwaltungskapazität als auch der Mechanismen zur Koordinierung<br />

der Maßnahmen des Europäischen Sozialfonds im Kontext der europäischen Beschäftigungsstrategie<br />

und des Eingliederungsprozesses setzt konkrete Anstrengungen voraus.<br />

Im Bereich des Sozialschutzes müssen dringend ernsthafte Anstrengungen zur Umsetzung<br />

der Sozialversicherungsreform unternommen werden. Die Bekämpfung von Ausgrenzungen<br />

gemäß Artikel 136 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gehört zu den<br />

sozialpolitischen Zielen der EU. Nach den Beschlüssen der Europäischen Räte von Lissabon<br />

und Nizza sind in den Strategien zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzungen die gemeinsam<br />

auf EU-Ebene gesteckten Ziele und die nationalen Aktionspläne miteinander verbunden. Der<br />

Europäische Rat von Göteborg forderte die Bewerberländer im Juni <strong>2001</strong> auf, die Ziele der<br />

Union zur Förderung der sozialen Eingliederung in ihre nationalen Strategien zu übernehmen.<br />

Weitere Anstrengungen sind schließlich auch bei der Angleichung an den gemeinschaftlichen<br />

Besitzstand gegen jegliche Diskriminierung erforderlich.<br />

2.5.14 Kapitel 14: Energie<br />

Bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes hat Polen seit dem letzten Regelmäßigen<br />

<strong>Bericht</strong> einige Fortschritte gemacht. Hinsichtlich der Umstrukturierung und Privatisierung<br />

gab es besonders im Elektrizitätssektor einige Entwicklungen. Was die allgemeine<br />

Formulierung einer Energiepolitik betrifft, so macht Polen kontinuierliche Fortschritte.<br />

Bezüglich der Versorgungssicherheit ist die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand<br />

dank der Verabschiedung der Novelle zum Gesetz über nationale Reserven und obligatorische<br />

Treibstoffvorräte, die den Treibstoffgesellschaften die Anlage und Unterhaltung<br />

von Vorräten an flüssigen Treibstoffen verbindlich vorschreibt, hinreichend vorangekommen.<br />

Die Novelle tritt im Januar 2002 in Kraft. Derzeit liegen die Vorräte bei etwas über einem<br />

Drittel der vorgeschriebenen Höhe. Im Jahre 2000 wurde zwischen Polen und Schweden<br />

zur Sicherung der Stromversorgung Nordpolens ein neues Hochspannungsgleichstromkabel<br />

installiert.<br />

Was Wettbewerbsfähigkeit und Energiebinnenmarkt betrifft, wurden verschiedene Schritte<br />

zur Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand unternommen, die aber noch ergänzt<br />

werden müssen.<br />

Bei der Preisbildung für Gas und Strom werden die Tarife nach dem Erlass der Verordnung<br />

vom Dezember 2000 über die Grundsätze bei der Festsetzung und Berechnung der Tarife<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 82<br />

von den Unternehmen bestimmt und von der Energieaufsichtsbehörde genehmigt. Die Gaspreise<br />

sind momentan nur im Falle der Großabnehmer kostendeckend. Im Elektrizitätssektor<br />

findet nach wie vor eine indirekte Subventionierung der gewerblichen Verbraucher durch die<br />

privaten Haushalte statt. Die Verzerrungen wurden jedoch verringert.<br />

Im Gassektor haben größere Verbraucher (35% des Marktes) Zugang zum Versorgungsnetz<br />

für heimisches Gas erhalten. Die Vorbereitungen für die Privatisierung der Polnischen Ölund<br />

Gasgesellschaft (PGNiG) sind mit der Verabschiedung der „Grundlinien der Strategie<br />

zur Privatisierung des Gassektors in Polen“ durch den Ministerrat im Mai <strong>2001</strong> weiter fortgeschritten.<br />

Die Strategie sieht die Einrichtung einer besonderen Abteilung innerhalb der<br />

PGNiG vor, die die Privatisierung der vier im Dezember 2000 vom Finanzministerium aus<br />

der PGNiG ausgegliederten Vertriebsgesellschaften durchführen soll. Die PGNiG selbst wird<br />

mindestens in den kommenden fünf Jahren nicht privatisiert. Wegen der Beschränkungen bei<br />

der Tariffestsetzung verschlechtert sich ihre Finanzlage weiter. Auf die Verordnung über die<br />

Grundsätze bei der Festsetzung und Berechnung der Tarife vom Dezember 2000 hin wurden<br />

die Tarife im ersten Quartal <strong>2001</strong> für die Verbraucher um 16% und für die Erzeuger um<br />

60% angehoben. Im Juli <strong>2001</strong> unterzeichnete die PGNiG einen Vertrag mit einer dänischen<br />

Gesellschaft über Gaslieferungen ab 2003. Im September <strong>2001</strong> wurde ein Vertrag zwischen<br />

Polen und Norwegen unterzeichnet.<br />

Hinsichtlich der Umstrukturierung und Privatisierung des Elektrizitätssektors verabschiedete<br />

der Ministerrat im April <strong>2001</strong> das Programm zur Einführung eines Elektrizitätsmarkts<br />

in Polen. Darin sind die Aufgaben festgelegt, die vor Ende 2002 erfüllt sein müssen, um in<br />

Polen einen funktionierenden Strommarkt zu erreichen. Schlüsselelemente sind die Schaffung<br />

eine Kompensationssystems für Langzeitverträge (SOK), die Einführung eines täglich<br />

und stündlich ausgeglichenen Elektrizitätsmarktes und die Ernennung eines Elektrizitätsmarktteams.<br />

Das SOK ist ein Übergangssystem für die geltenden Langzeitverträge zwischen<br />

Energieerzeugern und der Polnischen Stromnetzgesellschaft (PSE S.A.), um die Deckung<br />

von „stranded costs“ (ungedeckte Kosten) zu ermöglichen. Im Juli <strong>2001</strong> begannen Neuverhandlungen<br />

über Langzeitverträge. Im Dezember 2000 erkannte die Energieaufsichtsbehörde<br />

die Warschauer Energiebörse als „Wettbewerbsmarkt“ an. Im Jahr 2000 betrug der Umsatz<br />

rund 2% aller Großhandelstransaktionen im Elektrizitätssektor. Das Elektrizitätsmarktteam<br />

überwacht und analysiert die Lage am Elektrizitätsmarkt sowie deren Auswirkungen auf die<br />

Volkswirtschaft.<br />

Die Privatisierung des Elektrizitätssektors geht weiter, und zwar auf der Grundlage von<br />

Regierungsplänen, die wegen der im Mai <strong>2001</strong> eingetretenen Verzögerungen aktualisiert werden<br />

mussten. Seit dem letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong> wurden einige Kraftwerke und eine<br />

Vertriebsgesellschaft privatisiert.<br />

Im Festbrennstoffbereich wurde das Programm zur Umstrukturierung und Reform des Kohlebergbaus<br />

1998-2002 ohne Unterbrechung umgesetzt. Im Jahr 2000 wurden dafür an Haushaltsmitteln<br />

1,58 Mrd. PLN (400 Mio. €) ausgegeben, 12% weniger als ursprünglich vorgesehen.<br />

Im Dezember 2000 wurde eine Novelle zum Gesetz über die Anpassung des Steinkohlebergbaus<br />

an die Bedingungen der Marktwirtschaft und über bestimmte Zuständigkeiten und<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 83<br />

Aufgaben der Bergbaugemeinschaften verabschiedet. Im <strong>Bericht</strong>szeitraum wurden 22 Zechen<br />

geschlossen, und sieben weitere wurden teilweise abgewickelt. Ende des zweiten Quartals <strong>2001</strong><br />

war die Förderkapazität des Sektors um 10,4 Mio. Tonnen und die Beschäftigtenzahl um fast<br />

24.000 auf 151.000 Arbeitnehmer zurückgegangen. Die rasch zunehmende Verschuldung des<br />

Sektors gibt Anlass zu Sorge. Insgesamt überschreiten die Verbindlichkeiten inzwischen 22,1<br />

Mrd. PLN (über 5,5 Mrd. €). Bei den ersten beiden rentablen und leistungsstärksten Zechen<br />

wurde die Privatisierung eingeleitet. Im Ölsektor läuft bei der Rafineria Gdanska der<br />

Privatisierungsprozess weiter. Die Privatisierung des Polski Koncern Naftowy (PKN Orlen)<br />

ist in die dritte Phase eingetreten. Mit der Verabschiedung des Wirtschaftstätigkeitsgesetzes<br />

wurden die früher erforderlichen Einfuhrgenehmigungen abgeschafft.<br />

Im Bereich der Energieeinsparung beschloss Polen im Mai <strong>2001</strong>, innerhalb der Nationalen<br />

Energieeinsparungsbehörde ein Zentrum für Energieeinsparung in der Industrie einzurichten.<br />

Ende August verabschiedete der Ministerrat eine Verordnung über Energieeinsparungsauflagen<br />

für Kühlanlagen, mit der die einschlägige EU-Richtlinie umgesetzt wurde.<br />

Was die Nutzung von erneuerbaren Energieträgern angeht, so wurde im Dezember 2000 eine<br />

Verordnung über die Verpflichtung zum Kauf von in Kraftwärmeanlagen aus unkonventionellen<br />

oder erneuerbaren Quellen erzeugter elektrischer Energie erlassen. Die Verordnung<br />

trat zwar Anfang des Jahres in Kraft, doch wird sie noch nicht in vollem Umfang angewendet.<br />

Im August <strong>2001</strong> verabschiedete der Sejm die Strategie zur Entwicklung erneuerbarer<br />

Energien.<br />

Polen besitzt keine Kernkraftwerke. Von den fünf Forschungsreaktoren wurden zwei eingestellt<br />

und zwei stillgelegt, während die Atommüllentsorgungsanlage in Rozan seit 1961 in<br />

Betrieb ist. Ein neues modernes Zwischenlager ist erforderlich, und die Standortsuche ist<br />

eingeleitet. Mit der Verabschiedung des neuen Atomgesetzes im November 2000 ist Polen<br />

bei der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand ein gutes Stück vorangekommen.<br />

Das Gesetz tritt im Januar 2002 in Kraft und bildet den Rahmen für Durchführungsbestimmungen<br />

zur Einführung der Euratom-Sicherungsmaßnahmen für Atomenergie.<br />

Gesamtbewertung<br />

Polen ist bei der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand leidlich vorangekommen,<br />

und sowohl im Bereich der Gesetzgebung als auch bei der Errichtung geeigneter Strukturen<br />

für ihre Umsetzung bedarf es noch weiterer Anstrengungen. Die Entwicklungen bezüglich<br />

der vorgeschriebenen Treibstoffvorräte sind ermutigend, aber es muss noch mehr getan<br />

werden, um die Gemeinschaftsvorschriften zu erfüllen. Im Bereich des Energiebinnenmarkts<br />

muss Polen sorgsam auf eine rechtzeitige Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand<br />

achten. Es muss noch weiter daran gearbeitet werden, das Energiegesetz in Übereinstimmung<br />

mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand zu bringen.<br />

Was die Preisbildung bei Gas und Elektrizität angeht, so gibt es trotz der oben vermerkten<br />

Fortschritte im Gassektor immer noch Preisverzerrungen sowie Quersubventionierungen im<br />

Elektrizitätssektor, die beide noch beseitigt werden müssen.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 84<br />

Im Gassektor bedarf es weiterer Fortschritte, um die noch anstehenden Probleme zu lösen.<br />

Dass die Umstrukturierung weitergehen muss, liegt auf der Hand, und die Strategie vom Mai<br />

<strong>2001</strong> ist ein weiterer Schritt voran. Auf der Grundlage zweier früher verabschiedeter Umstrukturierungsprogramme<br />

(das erste von 1996 und das zweite von 2000) wurde ein konkreter<br />

Zeitplan für das weitere Vorgehen erstellt, der zur Privatisierung der aus der PGNiG ausgegliederten<br />

Gesellschaften und zur Entstehung eines freien Marktes führen dürfte. Auch der<br />

Frage einer Diversifizierung der Gasversorgung muss Beachtung geschenkt werden. Worauf es<br />

besonders ankommt, ist eine Marktöffnung unter Einhaltung objektiver, transparenter und<br />

nicht diskriminierender Kriterien, wie z. B. die Aufhebung der Beschränkungen des Zugangs<br />

zum Gasversorgungsnetz und die Bestimmung der zugelassenen Kunden.<br />

Im Elektrizitätssektor wurden bei der Vorbereitung auf die Einhaltung der Binnenmarktvorschriften<br />

Fortschritte erzielt. Für die weitere Umstrukturierung des Marktes ist aber die<br />

rechtzeitige Umsetzung des Programms vom April <strong>2001</strong> zur Einführung des Elektrizitätsbinnenmarkts<br />

in Polen unerlässlich.<br />

Bei der Umstrukturierung des Kohlesektors wurden beachtliche Ergebnisse erzielt. Voraussetzung<br />

für weitere Fortschritte ist jedoch eine intensive Vorbereitung der Privatisierung, um<br />

zu einer Produktivitätssteigerung zu kommen und Nachhaltigkeit zu erlangen. Die Produktivität<br />

des Sektors liegt immer noch unter den internationalen Standards. Die Bereitstellung<br />

ausreichender Haushaltsmittel für die Umsetzung des Programms muss gewährleistet sein.<br />

Die zukünftige Rolle, die eingeführte oder heimische Kohle spielen soll, muss bei der Energieplanung<br />

des Landes stärker berücksichtigt werden.<br />

Im Ölsektor muss der Privatisierungsprozess fortgeführt werden und so eine solide Grundlage<br />

für einen freien Markt geschaffen werden.<br />

Im Bereich der Energieeinsparung ist zwar die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand<br />

vorangekommen, doch das Vollzugsniveau lässt immer noch zu wünschen übrig und<br />

muss durch eine kohärente staatliche Politik in diesem Bereich unterstützt werden. Im Vergleich<br />

zur EU sind Energieeinsparung und Nutzung von erneuerbaren Energiequellen immer<br />

noch sehr schwach entwickelt, so dass wirksame Schritte unternommen werden müssen, um<br />

hier weitere Verbesserungen zu erreichen. Eine begrüßenswerte Maßnahme ist die Einrichtung<br />

eines Energieeinsparungszentrums. Die nationale Energieeinsparungsbehörde sowie die<br />

zehn regionalen Behörden müssen weiter ausgebaut werden. Auch die verstärkte Nutzung<br />

von erneuerbaren Energiequellen setzt weitere Anstrengungen voraus.<br />

Das Wirtschaftsministerium ist nach wie vor unterbesetzt und muss weiter ausgebaut werden,<br />

um die ihm nach dem gemeinschaftlichen Besitzstand obliegenden Aufgaben zu erfüllen. Die<br />

Regulierungsbehörde für den Energiesektor beschäftigt rund 250 Personen und muss sich<br />

weiter auf ihre künftigen Aufgaben im Energiebinnenmarkt vorbereiten.<br />

In der Frage der Kernenergie hat die Europäische Union wiederholt die Bedeutung eines<br />

hohen Niveaus an nuklearer Sicherheit in den Bewerberländern hervorgehoben. Im Juni<br />

<strong>2001</strong> nahm der Rat der Europäischen Union einen <strong>Bericht</strong> über nukleare Sicherheit im Zuge<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 85<br />

der Erweiterung zur Kenntnis. Im Juli übermittelte die Kommission diesen <strong>Bericht</strong> den<br />

Bewerberländern.<br />

In dem <strong>Bericht</strong> wird allen Bewerberländern empfohlen, ihre nationalen Programme für den<br />

sicheren Umgang mit verbrauchten Brennstoffen und radioaktiven Abfällen sowie die Sicherheit<br />

ihrer Forschungsreaktoren weiter durchzuführen.<br />

Polen muss die Einhaltung der Euratom-Vorschriften und -Verfahren gewährleisten. In diesem<br />

Zusammenhang gebührt der Vorbereitung auf die Umsetzung der Euratom-Sicherungsmaßnahmen<br />

weitere Aufmerksamkeit, vor allem was die direkte Meldung von Kernmaterialströmen<br />

und -beständen durch die Personen oder Strukturen angeht, die Kernanlagen betreiben<br />

oder Kernmaterial lagern. Zu erwähnen ist, dass Polen mit der IAEO ein Abkommen<br />

über umfassende Sicherheitsmaßnahmen geschlossen hat. Seit Mai 2000 ist ein Zusatzprotokoll<br />

zu diesem Abkommen in Kraft. Die Ratifizierung des Vertrages über die Energiecharta<br />

hat Polen abgeschlossen.<br />

2.5.15 Kapitel 15: Industrie 12<br />

Was die unmittelbare Entwicklung der Industriepolitik betrifft, so wurden seit dem Regelmäßigen<br />

<strong>Bericht</strong> 2000 kaum Fortschritte erzielt, wenngleich die Entwicklungen in anderen<br />

Bereichen, namentlich bei den staatlichen Beihilfen, Auswirkungen auf sie haben dürften.<br />

Wie schon in früheren <strong>Bericht</strong>en vermerkt, entspricht die Industriepolitik Polens den Grundsätzen<br />

der EG-Politik, und seit dem letzten <strong>Bericht</strong> sind keine wesentlichen Veränderungen<br />

zu verzeichnen.<br />

Dem Thema Investitionsförderung wurde größere Aufmerksamkeit geschenkt. Im März <strong>2001</strong><br />

verabschiedete die Regierung eine Strategie zur Erhöhung der Investitionen.<br />

Im Jahre 2000 kam es in Polen zu einem Rückgang der Gesamthöhe ausländischer Direktinvestitionen<br />

(siehe Abschnitt B.1.2., Wirtschaftliche Kriterien).<br />

Der Privatisierungs- und Umstrukturierungsprozess ging weiter. Bei der Privatisierung kam<br />

die Entwicklung aber langsamer voran als im Vorjahr. Inwieweit dies als Reaktion auf den<br />

Erfolg des Prozesses im Jahr 2000 gesehen oder auf Schwierigkeiten bei der Privatisierung<br />

von Schlüsselunternehmen zurückgeführt werden kann, ist schwer zu sagen. An vielen polnischen<br />

Unternehmen in Sektoren wie Stahl, Energie, Gas, Öl, Telekommunikation, chemische<br />

Industrie, Luftverkehr, Eisenbahn, Spirituosen, Zucker und Verteidigung hat das Schatzamt<br />

immer noch eine Mehrheitsbeteiligung.<br />

Für den Stahlsektor verabschiedete der Ministerrat im Juni <strong>2001</strong> einen geänderten Umstrukturierungsplan.<br />

Dieser unterscheidet sich von früheren Plänen in mancherlei Hinsicht,<br />

namentlich was die künftige Struktur der Branche und die Höhe der Investitionen betrifft.<br />

12 Die Entwicklungen in der Industriepolitik sind im Zusammenhang mit der Unternehmenspolitik insgesamt<br />

einschließlich der KMU-Politik zu sehen (siehe Kapitel 16, Kleine und mittlere Unternehmen).<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 86<br />

Zielrichtung und Einzelheiten des Plans werden endgültig von den Ergebnissen des laufenden<br />

Privatisierungsprozesses bestimmt. Im Juli wurde das Gesetz über die Umstrukturierung des<br />

Stahlsektors verabschiedet. Damit ist nun das nötige Rechtsinstrument zur Durchführung<br />

des Umstrukturierungsprozesses vorhanden.<br />

Die Umstrukturierung des Kohlesektors schreitet rasch voran. Der Rückgang von Produktionskapazität<br />

und Beschäftigung ging weiter, bei letzterer allerdings langsamer als bisher.<br />

Insgesamt erzielte der Sektor im Jahre 2000 einen Gewinn. Im Februar <strong>2001</strong> trat ein neues<br />

Gesetz über die Anpassung der Steinkohleindustrie in Kraft (siehe Abschnitt B.1.2., Wirtschaftliche<br />

Kriterien). Die Vorbereitungen für die Umstrukturierung der Schwefelbergbauindustrie<br />

sind schon recht weit gediehen. Mehrere Rechtsakte sind bereits verabschiedet, und<br />

im Februar <strong>2001</strong> verabschiedete der Ministerrat sein Programm zur Umstrukturierung der<br />

Schwefelbergbau- und Schwefelverarbeitungsindustrie.<br />

Gesamtbewertung<br />

Insgesamt sind im Bereich der Industrie- und Unternehmenspolitik positive Entwicklungen<br />

zu verzeichnen. Die Grundsätze der polnischen Industriepolitik liegen generell auf einer Linie<br />

mit den industriepolitischen Vorstellungen und Grundsätzen der EU.<br />

Die wichtigsten im <strong>Bericht</strong> vom Jahr 2000 festgestellten Stärken und Schwächen bestehen<br />

fort. Wie schon früher angemerkt, klaffen erklärte Politik und Praxis weit auseinander. Die<br />

politischen Strategien sind im Allgemeinen genau definiert, doch blieb die Umsetzung eher<br />

begrenzt bzw. wurde in einigen Fällen aufgeschoben – mit nachteiligen Auswirkungen auf<br />

die Wettbewerbsfähigkeit der polnischen Industrie.<br />

Zentrale Ziele der polnischen Industriepolitik sind die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen<br />

für Industrieunternehmen, die Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit<br />

der Industrie und die Erleichterung und Förderung ihrer Anpassung an die wirtschaftlichen<br />

Bedingungen und Industriestrukturen in der EU. Bei der Schaffung geeigneter rechtlicher<br />

Rahmenbedingungen für die Wirtschaft hat Polen viel erreicht, muss aber einer wichtigen<br />

Dimension der Industriepolitik noch mehr Aufmerksamkeit schenken: der Transparenz,<br />

Überwachung und aktiven Kontrolle der staatlichen Beihilfen (siehe auch Kapitel 6, Wettbewerb).<br />

Die Bemühungen um die Förderung von Investitionen müssen, sofern sie mit den Verpflichtungen<br />

aus dem Europa-Abkommen und dem gemeinschaftlichen Besitzstand übereinstimmen,<br />

unterstützt werden. Die ausländischen Direktinvestitionen sind zwar absolut gesehen<br />

hoch, gemessen an der Einwohnerzahl aber eher niedrig. Der Ruf Polens als stabiler Standort<br />

für Investitionen wurde wegen einiger auch in der Öffentlichkeit heiß diskutierter Kontroversen<br />

einer genauen Prüfung unterzogen. Auch die Umsetzung der Innovationspolitik in die<br />

Praxis erfordert noch weitere Anstrengungen.<br />

Bei der Umstrukturierung und Privatisierung wurden in den wenigen Jahren enorme Fortschritte<br />

erzielt. Es bedarf aber noch erheblicher Anstrengungen, vor allem im Stahlsektor<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 87<br />

– trotz der ermutigenden Schritte, die dort unternommen wurden -, aber auch in anderen<br />

Zweigen der Schwerindustrie, im Kohlesektor und in den Bereichen chemische Erzeugnisse<br />

und Rüstungsindustrie.<br />

Der ordnungspolitische Rahmen muss weiter angepasst werden – besonders in den Bereichen<br />

technische Normen und Produktsicherheit -, um den polnischen Herstellern möglichst lange<br />

Zeit zu geben, sich den Wettbewerbsbedingungen in der EU anzupassen und sie von der Last<br />

zu befreien, für den Inlandsmarkt und den EG-Markt nach zweierlei Normen produzieren zu<br />

müssen.<br />

2.5.16 Kapitel 16: Kleine und mittlere Unternehmen 13<br />

Seit dem letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong> ist Polen in der Umsetzung seiner KMU-Politik stetig<br />

vorangekommen.<br />

Hinsichtlich der generellen KMU-Strategie und ihrer Umsetzung war die wichtigste Maßnahme<br />

die Gründung der Polnischen Agentur für Unternehmensförderung im Januar <strong>2001</strong>. Die<br />

Agentur stellt eine Verbesserung der früheren (hoch angesehenen) KMU-Stiftung dar. Sie<br />

hat deren Personal übernommen aber auch neue Befugnisse erhalten und wird vom Staat<br />

finanziert.<br />

Ein bedeutendes Hindernis für die Entwicklung der KMU ist, wie schon in den früheren<br />

<strong>Bericht</strong>en vermerkt, der schwierige Zugang zu Krediten. Es wurde viel getan, um die Funktionsweise<br />

des Kreditgarantiesystems zu verbessern, unter anderem durch die Finanzierung<br />

der Beratungshilfe für die sechs neu geschaffenen Kreditgarantiefonds und durch die Subventionierung<br />

von kommunalen, unterregionalen und regionalen Fonds. Hierfür wurden rund<br />

5,2 Millionen € bereitgestellt.<br />

Insgesamt hat sich der für die Umsetzung des „KMU-Regierungsprogramms bis 2002“. unmittelbar<br />

bereitgestellte Etat von 2000 bis <strong>2001</strong> verdreifacht. Die rund 18 Millionen € sind<br />

jedoch für ein Land von der Größe Polens immer noch ein sehr bescheidener Betrag, besonders<br />

im Vergleich zu den für die Umstrukturierung von Großunternehmen bereitgestellten<br />

Mitteln.<br />

Im März <strong>2001</strong> trat eine Novelle zum Gesetz über Investmentfonds in Kraft, womit die Bedingungen<br />

für die Gründung und Verwaltung von Risikokapitalfonds in Polen verbessert werden<br />

sollten. Sie sieht flexiblere Bedingungen, die Mitwirkung der Teilnehmer an der Fondsverwaltung<br />

und die Reinvestition von Gewinnen vor. Noch ist es zu früh, um die praktischen<br />

Auswirkungen dieser Änderung auf die Entwicklung von Risikokapital als wichtiger Finanzierungsquelle<br />

für KMU zu beurteilen.<br />

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft wurden weiter verbessert. Das Wirtschaftstätigkeitsgesetz<br />

trat im Januar <strong>2001</strong> voll in Kraft. Ebenfalls im Januar <strong>2001</strong> wurde<br />

13 Die Entwicklungen in der KMU-Politik sind im Zusammenhang mit der Unternehmenspolitik insgesamt<br />

einschließlich der Industriepolitik zu sehen (siehe Kapitel 15, Industriepolitik).<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 88<br />

ein zentrales computergestütztes Registriersystem für neue Unternehmen eingeführt. Die<br />

Verfahren wurden vereinheitlicht, vereinfacht und verkürzt. Das System enthält ausführliche<br />

wirtschaftlich wichtige Informationen über den Unternehmer und dürfte damit zu mehr<br />

Transparenz beitragen.<br />

Gesamtbewertung<br />

Insgesamt entspricht die KMU-Politik in Polen den Grundsätzen und Zielen der Gemeinschaftspolitik.<br />

Mit der Inkraftsetzung des Wirtschaftstätigkeitsgesetzes und des neuen Handelsgesetzbuches<br />

wurden Polens Fortschritte bei der Schaffung günstiger rechtlicher Rahmenbedingungen<br />

für die Wirtschaft noch weiter vorangetrieben. Die Definition von KMU<br />

entspricht der einschlägigen Empfehlung der Europäischen Kommission.<br />

Die Schaffung der Polnischen Amtes für Unternehmensförderung dürfte die Entwicklung<br />

des KMU-Sektors weiter begünstigen. Das Amt muss sich als fähig erweisen, zwischen der<br />

Regierung, ihrer wichtigsten Finanzierungsquelle, und wirtschaftlichen Gruppierungen aus<br />

dem KMU-Sektor ihren eigenen Kurs zu steuern. Es kann bei Gesprächen mit KMU als<br />

erster Ansprechpartner fungieren und sich zum wichtigsten Wortführer des Sektors machen.<br />

Darüber hinaus wird sorgsam zu prüfen sein, welche Rolle das Amt später bei der Umsetzung<br />

der Strukturfonds spielen kann. Außerdem koordiniert es weiterhin das Nationale<br />

KMU-Dienstleistungssystem mit über 150 verschiedenen Einrichtungen im ganzen Land zur<br />

Unterstützung der KMU. Abgesehen von den Klagen über Bürokratie und hohe Lohnnebenkosten<br />

sind das größte Problem der KMU die hohen Zinssätze in Verbindung mit den hohen<br />

Anforderungen, die die Banken für die Gewährung von Krediten stellen. Obwohl der Zugang<br />

zu Krediten etwas leichter geworden ist, sind die Fortschritte noch nicht so groß, dass die<br />

Wirkung überall im Land deutlich sichtbar würde. Auch hinsichtlich der Informations- und<br />

Beratungsdienste gilt: Die bereits erzielten Verbesserungen können noch erweitert werden.<br />

2.5.17 Kapitel 17: Wissenschaft und Forschung<br />

Polen hat seine Bemühungen in diesem Bereich fortgesetzt und unter anderem seiner Teilnahme<br />

im Fünften Forschungsrahmenprogramm Vorrang eingeräumt. Wie bereits im Regelmäßigen<br />

<strong>Bericht</strong> vom Jahr 2000 erwähnt, gehörte dazu die Schaffung von Kontaktstellen unter<br />

der Aufsicht des Staatlichen Komitees für wissenschaftliche Forschung (KBN). Im Verlauf<br />

des Jahres <strong>2001</strong> wurden neun regionale, 22 thematische und 125 kommunale Kontaktstellen<br />

eingerichtet.<br />

Wie anderen am Fünften Forschungsrahmenprogramm teilnehmenden Bewerberländern wurde<br />

Polen im CREST (Comité pour la Recherche Scientifique et Technique) Beobachterstatus<br />

verliehen.<br />

Im Januar <strong>2001</strong> trat eine Änderung des Gesetzes zur Gründung des KBN in Kraft, mit<br />

der die beiden wichtigsten Aufgabenbereiche des KBN genauer definiert werden: Dabei handelt<br />

es sich zum einen die Aufgaben eines typischen Ministeriums für Wissenschaft und<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 89<br />

Technologie und zum andern um diejenigen einer Finanzierungsbehörde für Forschung und<br />

Entwicklung.<br />

Gesamtbewertung<br />

Im Laufe der Zeit haben sich in diesem Bereich bedeutende Entwicklungen ergeben. Dennoch<br />

sind weitere Anstrengungen erforderlich; vor allem müssen in Polens Wirtschaft im<br />

Allgemeinen und in seiner Industrie im Besonderen der Innovationsgrad erhöht und Verbindungen<br />

zwischen Forschungsinstituten und der Industrie - namentlich kleinen und mittleren<br />

Unternehmen – gefördert werden. Auch müssen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen<br />

zu einer positiveren Einstellung zur kommerziellen Verwertung von Forschungsergebnissen<br />

gelangen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die abschließende Formulierung der langfristigen<br />

nationalen Wissenschafts- und Technologiepolitik (bis 2010).<br />

Zwar sind erhebliche Anstrengungen unternommen worden, um den finanziellen und institutionellen<br />

Rahmen für die Teilnahme am Fünften Forschungsrahmenprogramm zu schaffen,<br />

es bedarf aber, soll diese Teilnahme erfolgreich sein, ähnlicher Anstrengungen beim Ausbau<br />

der forschungsbezogenen Verwaltungskapazitäten und der entsprechenden Infrastruktur.<br />

Die Bemühungen um eine bessere Verbindung zwischen Forschung und Bildung müssen fortgesetzt<br />

werden; unter anderem müssen die Möglichkeiten der Universitäten zur Durchführung<br />

von wissenschaftlichen Forschungsarbeiten verbessert werden.<br />

Insgesamt müssen die Verbindungen zwischen den Einrichtungen, die in den verschiedenen<br />

Branchen Innovation und Technologietransfer ermöglichen, bis hinunter auf die Regionalebene<br />

gestärkt werden. Dazu bedarf es sicherer und dauerhafter Finanzinstitutionen, die sich mit<br />

Innovation befassen. Für die weitere Entwicklung des Sektors und eine effektive Integration<br />

Polens in den europäischen Forschungsraum ist es notwending, die Bruttoinlandsausgaben<br />

für Forschung und technologische Entwicklung zu erhöhen. Im Falle Polens blieben im Jahr<br />

2000 sowohl die Bruttoausgaben für Forschung und Entwicklung als auch die Beteiligung<br />

der Wirtschaft an der Forschung gleich hoch wie 1999.<br />

2.5.18 Kapitel 18: Bildung und Ausbildung<br />

In diesem Bereich wurden weitere Fortschritte erzielt.<br />

Im <strong>Bericht</strong>szeitraum begann Polen mit der Teilnahme an der zweiten Generation der Gemeinschaftsprogramme<br />

Socrates und Leonardo sowie an dem neuen Jugendprogramm (das auch<br />

die Aktionen im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes umfaßt) (siehe Abschnitt<br />

A.b - Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Polen).<br />

Die im Dezember 2000 verabschiedete Novelle zum Schulbildungsgesetz ermöglichte Polen<br />

die Rechtsangleichung an die Vorschriften der Richtlinie über die schulische Betreuung der<br />

Kinder von Wanderarbeitnehmern. Die Gesetzesnovelle trat im Januar <strong>2001</strong> mit einigen<br />

Ausnahmen in Kraft, die erst nach dem Beitritt in Kraft treten werden (Berechtigung zum<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 90<br />

Besuch von Schulen nach dem Gymnasialabschluss für Wanderarbeitnehmer und ihre Familien<br />

aus den EU-Mitgliedstaaten, freier Unterricht in polnischer Sprache sowie Unterricht<br />

über die Kultur und Sprache des Herkunftslandes).<br />

Wie im Regelmäßigen <strong>Bericht</strong> des Jahres 2000 erwähnt, wurden bei der Reform des Bildungsund<br />

Ausbildungswesens durch die Verabschiedung der Lehrercharta neue Regelungen für die<br />

Lehrer getroffen, wenngleich sich deren Umsetzung gelegentlich als problematisch erwies.<br />

Obwohl fast alle Lehrer die ihnen durch die Gehaltsanhebung im Jahr 2000 zustehenden Beträge<br />

erhalten haben, erklärten nur 11% der Kommunalbehörden, dass sie den vollen Betrag<br />

wie vorgesehen im Juni <strong>2001</strong> würden auszahlen können, während die übrigen nur einen Teil<br />

auszahlen konnten (44%) oder nicht über genügend Haushaltsmittel verfügten (45%). Seit<br />

Januar <strong>2001</strong> gelten die Bestimmungen, die Standardverfahren für Lehrerprüfungen festlegen,<br />

so dass alle Absolventen unabhängig von ihrem Standort gleiche Chancen haben.<br />

Die erste Umsetzungsphase der Nationalen Strategie für Beschäftigung und Entwicklung des<br />

Humankapitals wurde eingeleitet. Sie sieht u. a. Prüfungsnormen in öffentlichen Schulen und<br />

verschiedene Ausbildungsprojekte für Ausbilder für das neue Berufsbildungswesen sowie für<br />

Lehrer für Wirtschaft und Betriebsverwaltung vor.<br />

Im Bildungsministerium kam es in der Abteilung für Europäische Integration zu einem Personalabbau,<br />

so dass deren Kapazität für strategische und langfristige Planung gefährdet<br />

ist.<br />

Gesamtbewertung<br />

Die gesetzlichen Bestimmungen entsprechen inzwischen dem gemeinschaftlichen Besitzstand,<br />

und die Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen entwickelt sich zufriedenstellend.<br />

Die unmittelbar anstehende Aufgabe des Sektors ist nun die Umsetzung der Bildungsreform.<br />

Langfristig muss darangegangen werden, ein integriertes Konzept zur Entwicklung<br />

des Humankapitals zu erarbeiten, das auf die expandierenden Wirtschaftsbereiche und die<br />

Entwicklung der Zivilgesellschaft zugeschnitten ist und vor allem die Entwicklung in allen<br />

Regionen fördert, diejenigen, die stark ländlich geprägt sind oder in denen eine industrielle<br />

Umstrukturierung stattfindet, eingeschlossen. Die Umsetzung eines solchen Konzepts<br />

erfordert nicht nur entsprechende finanzielle und personelle Ressourcen, sondern auch eine<br />

verstärkte Zusammenarbeit zwischen zentraler und regionaler Ebene sowie ein Bildungs- und<br />

Ausbildungsangebot, das den tatsächlichen Bedürfnissen vor Ort am besten entspricht.<br />

In diesem Zusammenhang muss weiter an einem geeigneten System beruflicher Bildung und<br />

Ausbildung gearbeitet werden. Dem jetzigen System fehlt es an Flexibilität der Maßnahmen<br />

sowohl hinsichtlich der Bedürfnisse des Einzelnen als auch hinsichtlich der Erfordernisse des<br />

Arbeitsmarktes.<br />

Im Bildungsministerium muss das Personal weiter aufgestockt werden, wenn es neben der<br />

alltäglichen Umsetzung der Politik auch den langfristigen Planungserfordernissen gerecht<br />

werden soll.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 91<br />

2.5.19 Kapitel 19: Telekommunikation und Informationstechnologien<br />

Im Vergleich zu den erheblichen Fortschritten, die im vorangegangenen <strong>Bericht</strong>szeitraum<br />

gemacht wurden, so sind die seit dem letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong> erzielten Entwicklungen<br />

eher begrenzt.<br />

Was die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes angeht, so hat die Nationale Aufsichtsbehörde<br />

inzwischen ihre Arbeit in vollem Umfang aufgenommen; als autonome Behörde<br />

mit Rechtspersönlichkeit und weitreichenden Befugnissen zur Regulierung des Sektors hat sie<br />

es bis Mitte <strong>2001</strong> fertiggebracht, dass die konkurrierenden Dienste für Ferngespräche, die im<br />

Jahr 2000 eine Genehmigung erhalten hatten, den praktischen Betrieb aufnehmen konnten.<br />

Die TPSA (Polnische Telekommunikationsgesellschaft), die früher die Exklusivrechte hatte,<br />

hat ebenfalls eine Genehmigung erhalten. Die Erklärung, dass die TPSA über eine starke<br />

Marktposition verfügt, ließ lange auf sich warten, was zur Verzögerung der entsprechenden<br />

ordnungspolitischen Auflagen führte; der Beschluss hierzu wurde schließlich im September<br />

<strong>2001</strong> vom Vorsitzenden der Aufsichtsbehörde für Telekommunikation gefasst.<br />

Die Privatisierung der TPSA ist weiter fortgeschritten, und strategische private Investoren<br />

stehen bereit. Die drei vorhandenen Mobiltelefonbetreiber haben UMTS-Lizenzen erhalten.<br />

Was den ordnungspolitischen Rahmen angeht, so wurde das Telekommunikationsgesetz im<br />

Juni <strong>2001</strong> geändert. Die Gesetzesnovelle trat im Juli <strong>2001</strong> in Kraft und bezieht sich auf die<br />

allgemeinen Vorschriften für die Aufnahme von Geschäftstätigkeiten im Postbereich.<br />

Bei den Postdiensten wird der Markt von der Poczta Polska beherrscht, die bei der Abfertigung,<br />

Sortierung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bis zu einem Gewicht von<br />

2000 g und Päckchen sowie bei der Abwicklung von Postanweisungen eine Monopolstellung<br />

inne hat.<br />

Gesamtbewertung<br />

Polen ist im Telekommunikationssektor in den vergangenen Jahren in puncto Regulierung<br />

und Privatisierung ein gutes Stück vorangekommen. Der Vollzug konnte mit diesem Tempo<br />

aber bislang nicht mithalten. Symptomatisch dafür sind der Beschluss, die Öffnung des internationalen<br />

Telefonmarkts für den Wettbewerb zu verschieben, und die geringe Dichte der<br />

Internetanschlüsse. Die vielversprechenden Anfänge müssen erst noch zu beiderseitig zufriedenstellenden<br />

Vereinbarungen zwischen Betreibern mit staatlicher Beteiligung und anderen<br />

Betreibern führen.<br />

Die polnische Telekommunikationspolitik orientiert sich seit 1998 weitgehend an der EG-<br />

Praxis, doch zeichnet sich der Festnetzsektor noch durch eine schwache Leistung aus – ein<br />

Erbe aus früheren Jahren; das gilt besonders für ländliche Gebiete, wo die Erfordernisse<br />

eines Universaldienstes eine große Herausforderung darstellen. Größere Erfolge sind in der<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 92<br />

Mobilfunksparte zu verzeichnen, die in Polen nach wie vor ein sehr hohes Wachstumspotential<br />

aufweist.<br />

Auf der Grundlage des neuen Telekommunikationsgesetzes muss nun weiter gearbeitet werden,<br />

um die vollständige Übereinstimmung mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand zu erlangen,<br />

besonders in Bezug auf Kostenorientierung, Zusammenschaltung, Erschwinglichkeit,<br />

Universaldienst und Einrichtungen für Betreiberauswahl und Nummernübertragung. Nun<br />

muss weiter auf die übrigen noch ausstehenden Durchführungsbestimmungen für eine ordnungsgemäße<br />

Regulierung und vollständige Öffnung des Marktes hingearbeitet werden. Der<br />

Erfolg der Reformen im Telekommunikationssektor wird zu einem großen Teil davon abhängen,<br />

ob die Aufsichtsbehörde ihre Fähigkeit zu einer effizienten und autonomen Überwachung<br />

und Regulierung des Sektors weiter verbessern kann.<br />

Die positiven Auswirkungen einer stabilen Verwaltung spielten bisher eine wichtige Rolle bei<br />

der Weiterentwicklung des Sektors; dies muss auch in Zukunft so bleiben, wenn der Sektor<br />

jetzt in eine neue Entwicklungsphase eintritt.<br />

Was den Postsektor angeht, so werden zwar seit Februar 2000 Gesetzesvorlagen erörtert,<br />

doch sind kaum Fortschritte zu bemerken, so dass es hier erheblicher weiterer Anstrengungen<br />

bedarf, wenn der Zeitplan für die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand<br />

eingehalten werden soll. Eine unabhängige Regulierungsbehörde für den Postmarkt muss<br />

noch geschaffen werden.<br />

2.5.20 Kapitel 20: Kultur- und Medien<br />

Bei der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich der audiovisuellen<br />

Medien sind seit dem letzten Regelmäßigen <strong>Bericht</strong> keine besonderen Entwicklungen zu<br />

verzeichnen.<br />

Was die Verwaltungskapazität angeht, so wurde im Nationalen Rundfunkrat eine Sondergruppe<br />

für die Erarbeitung von Ergänzungen zum Rundfunkgesetz, etwa von Verordnungen<br />

über terrestrische Digitalplattformen eingesetzt.<br />

Im Oktober 2000 verabschiedete das polnische Parlament ein Gesetz zur Ratifizierung des<br />

Zusatzprotokolls der Europaratskonvention über das grenzüberschreitende Fernsehen.<br />

Im Kulturbereich sind keine besonderen Entwicklungen zu verzeichnen.<br />

Gesamtbewertung<br />

Polen betreibt im Bereich der audiovisuellen Medien seit langem eine aktive und wirksame<br />

Politik. Zu deren Angleichung an die der Gemeinschaft bedarf es jedoch noch weiterer<br />

Schritte.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 93<br />

Im Bereich der audiovisuellen Medien muss die Rechtsangleichung vor dem Beitritt noch<br />

weiter vorangetrieben werden, namentlich was die Rechtsprechung, die Definition von europäischen<br />

Sendungen, die Förderung von unabhängigen und europäischen Sendungen und die<br />

Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zur Förderung von ursprünglich in polnischer Sprache<br />

produzierten Sendungen angeht. Die Angleichung in all diesen Bereichen ist von der Novelle<br />

des Rundfunkgesetzes zu erwarten, das zur Zeit im Parlament erörtert wird. Um die<br />

Übereinstimmung mit den Verpflichtungen Polens im Rahmen des Europa-Abkommens zu<br />

gewährleisten, muss durch diese Gesetzesnovelle auch die Begrenzung des Höchstanteils von<br />

ausländischem Kapital an Fernsehstationen (bisher noch auf 33% beschränkt) aufgehoben<br />

werden.<br />

Wie erwähnt hat Polen die Europaratskonvention über das grenzüberschreitende Fernsehen<br />

unterzeichnet und ratifiziert und ist an dessen Zusatzprotokoll ab dem Zeitpunkt seines<br />

Inkrafttretens gebunden.<br />

Die Verwaltungskapazität im Bereich der audiovisuellen Medien scheint ausreichend, wenngleich<br />

sie im Zuge der Überarbeitung der polnischen Gesetzgebung voraussichtlich etwas<br />

ausgebaut werden muss. Im Kulturbereich könnte die Verwaltungskapazität für die Umsetzung<br />

der gemeinschaftlichen Kulturprogramme noch gestärkt werden.<br />

2.5.21 Kapitel 21: Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen<br />

Instrumente<br />

Bei der Vorbereitung auf die Umsetzung der Strukturpolitik wurden seit dem letzten <strong>Bericht</strong><br />

nur begrenzte Fortschritte erzielt.<br />

Was die territoriale Gliederung Polens betrifft, so orientiert sich die zwischen der Kommission<br />

und Polen vereinbarte provisorische der NUTS entsprechende Einteilung an der jetzigen<br />

territorialen Gliederung. Nach der Gebietsreform von 1999 üben die 16 neu geschaffenen<br />

Selbstverwaltungsbehörden der Woiwodschaften jetzt effektiv regionalpolitische Funktionen<br />

aus. Im Januar 2002 treten einige Veränderungen in der territorialen Aufteilung in Kraft,<br />

und zwar die Schaffung von 7 neuen Powiats (vorläufige Einstufung entsprechend der NUTS-<br />

Ebene 3) und Grenzveränderungen bei 6 Powiats und 2 Woiwodschaften.<br />

Hinsichtlich des rechtlichen Rahmens bildet das Regionalentwicklungsgesetz vom Mai 2000<br />

weiterhin die Grundlage für die Regionalpolitik in Polen; darin sind die Grundsätze für<br />

die Unterstützung der Regionalentwicklung festgelegt. Auf der Grundlage dieses Gesetzes<br />

wurden im Juni <strong>2001</strong> für alle Woiwodschaften zwischen dem jeweiligen Marschall (gewählter<br />

Vertreter einer Woiwodschaft) und dem Minister für Regionalentwicklung „Regionalverträge“<br />

geschlossen. In diesen Verträgen ist für die Jahre <strong>2001</strong> und 2002 die Höhe der Unterstützung<br />

festgelegt, die jede regionale Selbstverwaltungsbehörde bei der Verfolgung ihrer prioritären<br />

Entwicklungsziele unter der Aufsicht des Woiwoden (Vertreter der Zentralregierung)<br />

erhält. Der Abschluss dieser Regionalverträge hat zur Weiterentwicklung der institutionellen<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 94<br />

Strukturen Polens beigetragen; ansonsten wurden aber seit dem letzten Jahresbericht keine<br />

besonderen Fortschritte erzielt.<br />

Was die Programmierung betrifft, so verabschiedete Polen im Dezember 2000 eine Nationale<br />

Regionalentwicklungsstrategie für die Jahre 2002-2006 und zu deren Umsetzung zunächst<br />

das Unterstützungsprogramm für <strong>2001</strong>-2002. Nach einer Änderung im April <strong>2001</strong> zwecks Angleichung<br />

an den polnischen Staatshaushalt für <strong>2001</strong> sieht das Unterstützungsprogramm als<br />

Beitrag zur Umsetzung der prioritären regionalen Entwicklungsmaßnahmen, über die oben<br />

erwähnten Regionalverträge abgeschlossen wurden, für den Zweijahreszeitraum fast 1,5 Milliarden<br />

€ (fast 6 Milliarden PLN) vor. Bei diesen Mitteln handelt es sich um Zuschüsse für<br />

bestimmte Projekte; sie haben also vorerst nichts mit einer Dezentralisierung der öffentlichen<br />

Finanzen zu tun, denn entsprechende Änderungen am Gesetz über die Einnahmen der<br />

Gebietskörperschaften stehen noch aus.<br />

Die Nationale Regionalentwicklungsstrategie ist eine von sechs mittelfristigen Strategien für<br />

den Zeitraum 2002-2006, an denen zur Zeit gearbeitet wird und die zur Aufstellung von<br />

Polens Nationalem Entwicklungsplan für 2002-2006 führen dürften als Grundlage für den<br />

Entwicklungsplan, den die Strukturfondsverordnungen vorschreiben.<br />

Hinsichtlich der Anwendung des Partnerschaftsprinzips wurden im vergangenen Jahr nur<br />

begrenzte Fortschritte erzielt. Zwar wurden gleichzeitig mit den Regionalverträgen Lenkungsausschüsse<br />

der Woidwodschaften eingesetzt, denen auch Vertreter der Sozialpartner<br />

angehören, doch nehmen diese nur in begrenztem Umfang an den Beratungen auf zentraler<br />

Ebene teil.<br />

Für die Überwachung und Evaluierung setzte das Finanzministerium eine Arbeitsgruppe<br />

aus Vertretern verschiedener Ministerien sowie Beobachtern von zwei Behörden ein, die für<br />

die Strukturfonds ein vereinheitlichtes Überwachungs- und Evaluierungsverfahren entwickeln<br />

und festlegen soll. So hat die Einführung der oben erwähnten Regionalverträge gewissermaßen<br />

zu einer Weiterentwicklung der Finanzverwaltung und Finanzkontrolle beigetragen.<br />

Im Statistikbereich wurden keinerlei besonderen Fortschritte erzielt.<br />

Gesamtbewertung<br />

Nach den bedeutenden Fortschritten, die in den vergangenen Jahren beim Aufbau der nötigen<br />

Strukturen für die Umsetzung der Strukturfonds gemacht wurden, ist die Entwicklung in<br />

diesem Bereich weitgehend zum Stillstand gekommen. Hier müssen noch große zusätzliche<br />

Anstrengungen unternommen werden, um arbeitsfähige Dienststellen für die Umsetzung der<br />

Strukturfonds einzurichten und deren Verwaltungskapazität zu steigern.<br />

Mit der Kommission wurde eine der NUTS entsprechende vorläufige Einstufung vereinbart.<br />

Es müssen ihr aber offiziell noch weitere Veränderungen in der territorialen Gliederung vorgelegt<br />

und mit ihr vereinbart werden.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 95<br />

Auf regionaler Ebene ist man bei der Programmierung unterschiedlich weit vorangekommen,<br />

während auf nationaler Ebene keine positiven neuen Entwicklungen zu vermelden sind. Momentan<br />

fehlt es an einer klaren Vorstellung vom Aufbau der künftigen Programmierungspapiere.<br />

Was Aufbau und Zeitplan betrifft, muss Polen die Empfehlungen der Kommission für<br />

den Zeitraum bis 2006 sorgfältig prüfen. Es ist überaus wichtig, dass Polen den angestrebten<br />

Nationalen Entwicklungsplan rechtzeitig aufstellen kann. Um sektorale und regionale<br />

Ansätze aufeinander abzustimmen, muss es sowohl auf nationaler als auch auf regionaler<br />

Ebene zu einer effektiven und umfassenden interministeriellen Koordinierung und Partnerschaft<br />

kommen. Auch muss für eine weitgehende Beteiligung der Regionen am nationalen<br />

Programmierungsprozess gesorgt werden.<br />

Auch bezüglich der technischen Vorbereitung von Projekten (Projektplan), die von den<br />

Struktur- und Kohäsionsfonds mitfinanziert werden sollen, bedarf es noch erheblicher Fortschritte.<br />

Das Vertragssystem, das zur Zeit in Polen für die Umsetzung der Regionalpolitik eingeführt<br />

wird, kann beim Vorbereitungsprozess und mittelfristig in der sozioökonomischen Entwicklung<br />

Polens eine Schlüsselrolle spielen. Dieser neue Mechanismus wird auf seine Eignung für<br />

eine Einbeziehung in Strukturfondsmaßnahmen zu prüfen sein.<br />

Hinsichtlich der Strukturfonds sind noch wichtige Fragen der Aufgabenverteilung zu klären.<br />

Die künftigen Verwaltungsstellen und die Zahlstelle bzw. -stellen müssen bestimmt und die<br />

Rolle der Fachministerien (oder sonstigen Behörden, die unter der Gesamtverantwortung der<br />

künftigen Verwaltungs- und Zahlstellen arbeiten) definiert werden. Die Aufgaben müssen auf<br />

zentraler Ebene, zwischen der zentralen und der regionalen Ebene und auf regionaler Ebene<br />

zwischen Woiwoden und Marschällen klar verteilt werden. Es muss sorgfältig geprüft werden,<br />

welche Rolle die Regionen bei der Mittelverteilung im Zeitraum bis Ende 2006 übernehmen<br />

sollen.<br />

Polen muss noch erhebliche Anstrengungen unternehmen, um im Hinblick auf die Verwaltung<br />

und Umsetzung der künftigen Struktur- und Kohäsionsfonds die Verwaltungskapazität<br />

auf nationaler und regionaler Ebene zu stärken. Vor allem muss die Kapazität der Referate<br />

in den Ministerien und anderen Behörden, die als künftige Verwaltungsstellen bestimmt oder<br />

denen wichtige Aufgaben übertragen werden, erheblich gestärkt werden, damit sie der Aufgabe<br />

einer effizienten und korrekten Verwaltung und Umsetzung der Strukturfonds wirklich<br />

gewachsen sind. Für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESF) hat Polen damit<br />

begonnen, die nötigen Strukturen aufzubauen und die operativen Vorkehrungen zu treffen.<br />

Es sind aber noch große Anstrengungen erforderlich, um die Verwaltungskapazität und die<br />

Mechanismen für die Koordinierung der ESF-Maßnahmen im Rahmen der Europäischen<br />

Beschäftigungsstrategie und des Eingliederungsprozesses zu verbessern.<br />

Von entscheidender Bedeutung ist die rechtzeitige Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit eines<br />

effektiven Überwachungs- und Evaluierungssystems. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung<br />

des Finanzministeriums hat bei der Entwicklung eines solchen Systems große Fortschritte<br />

erzielt. Die tatsächliche Einführung des Systems hat höchste Priorität.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 96<br />

Im Bereich der öffentlichen internen Finanzkontrolle hat Polen zwar hinsichtlich der Rechtsangleichung<br />

bedeutende Fortschritte erzielt, zu einer konsequenten Anwendung solider Finanzkontrollsysteme<br />

bedarf es aber noch großer Anstrengungen. Es müssen noch geeignete<br />

Systeme und Verfahren für die Finanzverwaltung und Finanzkontrolle eingeführt werden,<br />

vor allem in Bezug auf die Struktur der Verwaltungs- und Zahlstellen, um den spezifischen<br />

Anforderungen der Strukturfondsverordnungen zu genügen. Es müssen Mehrjahresprogrammierung<br />

und Budgetplanung eingeführt werden.<br />

Was die Regionalstatistik angeht, so muss weiter daran gearbeitet werden, diese auf das<br />

für die regionalpolitische Planung und Programmierung und vor allem für die Ex-ante-<br />

Bewertung erforderliche Niveau zu bringen. Hinsichtlich der Ex-ante-Bewertung muss Polen<br />

das System zur Erfassung und Verarbeitung der einschlägigen statistischen Daten ausstehenden<br />

Durchführungsbestimmungen noch verbessern.<br />

2.5.22 Kapitel 22: Umwelt<br />

In der Gesetzgebung hat Polen seit dem letzten <strong>Bericht</strong> mit der Verabschiedung wichtiger<br />

Rahmengesetze erhebliche Fortschritte gemacht; es handelt sich namentlich um das Gesetz<br />

über die Umweltverträglichkeitsbewerung und Informationszugang, das Abfallgesetz und das<br />

Umweltschutzgesetz.<br />

Was die Einbeziehung des Umweltschutzes in andere Politikfelder betrifft, so hat Polen die<br />

Zweite Nationale Umweltpolitik genehmigt. Darin sind die Ziele der polnischen Umweltpolitik<br />

klar festgelegt. Ergänzt wird sie durch ein Aktionsprogramm für jeden Sektor (Luft, Wasser,<br />

Abfälle), das die Grundsätze des 5. und des 6. Umweltaktionsprogramms enthält. Was<br />

die Einbeziehung angeht, so hat Polen die nachhaltige Entwicklungsstrategie angenommen:<br />

„Polen 2025 - Langfristige Strategie für eine kontinuierliche und nachhaltige Entwicklung“.<br />

Diese enthält für alle Politikfelder Leitlinien zur Gewährleistung des Umweltschutzes und<br />

zu ihrer Ausrichtung nach dem Nachhaltigkeitsansatz. So bildet die Strategie einen Rahmen<br />

für die Einbeziehung von Umweltbelangen in die Politikfelder auf nationaler, regionaler<br />

und kommunaler Ebene. Im Bereich der horizontalen Bestimmungen trat im Januar <strong>2001</strong><br />

das Gesetz über Umweltverträglichkeitsbewertung und Informationszugang in Kraft. Das<br />

Umweltschutzgesetz (Verabschiedung durch das Parlament im April <strong>2001</strong>) enthält die Bestimmungen<br />

für die Mechanismen zur Überwachung der Emissionen an Kohlendioxyd und<br />

anderen Treibhausgasen. Dagegen muss eine nationale Strategie zum Klimawandel noch entwickelt<br />

werden.<br />

Hinsichtlich der Luftqualität sorgen das Umweltschutzgesetz (Verabschiedung durch das Parlament<br />

im März <strong>2001</strong>) und das Abfallgesetz (Verabschiedung durch das Parlament im Jahr<br />

<strong>2001</strong>) für eine teilweise Übernahme des Gemeinschaftsrechts über Luftqualität und zulässige<br />

luftverschmutzende Emissionen. Nach Inkrafttreten der oben genannten Gesetze müssen<br />

die Woiwoden in Gebieten, in denen die zulässigen Konzentrationen überschritten werden,<br />

binnen zwei Jahren Investitionsprogramme zur Verbesserung der Luftqualität erstellen.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 97<br />

Im Bereich Abfälle wurden das Abfallgesetz und das Gesetz über Verpackung und Verpackungsabfälle<br />

verabschiedet. Das erstere trat im Oktober <strong>2001</strong> in Kraft. Das letztgenannte<br />

Gesetz soll im Januar 2002 in Kraft treten mit Ausnahme der Bestimmungen über den<br />

Schwermetallanteil an Verpackungen, die ein Jahr später rechtskräftig werden. Darüber hinaus<br />

tritt im Januar 2002 das im Juni <strong>2001</strong> verabschiedete Gesetz über die Pflichten der<br />

Unternehmer beim Umgang mit bestimmten Abfällen sowie über Produkt- und Ablagerungsgebühren<br />

in Kraft. Mit diesen Gesetzen sowie den Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes<br />

und den entsprechenden Durchführungsverordnungen ist die volle Umsetzung des<br />

gemeinschaftlichen Besitzstandes zur Abfallwirtschaft in polnisches Recht gewährleistet.<br />

Im Bereich der Wasserqualität ist inzwischen das Wassergesetz verabschiedet worden. Das<br />

Gesetz über kollektive Wasserversorgung und Abwassereinleitungen wurde vom Parlament<br />

verabschiedet. Damit sind die Richtlinien über Trinkwasser und über die Behandlung von<br />

kommunalem Abwasser teilweise in polnisches Recht umgesetzt. Um die Übernahme des gemeinschaftlichen<br />

Besitzstandes in diesem Sektor zu vervollständigen, müssen auf der Grundlage<br />

der jetzt verabschiedeten Gesetze Ministerialverordnungen erlassen werden. Darüber<br />

hinaus wurde das Umweltschutzgesetz verabschiedet, mit dem einige Bestimmungen der<br />

Wasserrahmenverordnung übernommen werden. Die polnische Regierung hat beschlossen,<br />

das gesamte Staatsgebiet als zum Einzugsgebiet gefährdeter Gewässer gehörig im Sinne der<br />

Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser auszuweisen. Mit Blick auf die<br />

Wasserrahmenrichtlinie hat Polen darüber hinaus ein Pilotprojekt für die Verwaltung eines<br />

Einzugsgebiets (am Fluss Narew) eingeleitet.<br />

Im Naturschutzbereich wird die Novelle vom Dezember 2000 zum Naturschutzgesetz mit den<br />

entsprechenden Durchführungsverordnungen dafür sorgen, dass die Bestimmungen über den<br />

Schutz des natürlichen Habitats wildlebender Tiere und Pflanzen und die Bestimmungen<br />

über den Schutz von Wildvögeln eingehalten werden.<br />

Was Immissionsschutz und Risikomanagement angeht, so bilden das Umweltschutzgesetz<br />

(Verabschiedung durch das Parlament im März <strong>2001</strong>), das im Juli <strong>2001</strong> verabschiedete Gesetz<br />

über die Anwendung des Umweltschutzgesetzes und das Abfallgesetz (Verabschiedung<br />

im April <strong>2001</strong>) die Grundlage für die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand<br />

betreffend Immissionsreduzierung und Risikomanagement. Zur Vervollständigung der Übernahme<br />

muss Polen noch Ministerialverordnungen erlassen. Was die Umsetzungskapazität<br />

betrifft, so wurden Vorbereitungen zur Umsetzung der Richtlinie über die integrierte Vermeidung<br />

und Verminderung der Umweltverschmutzung durch Pilotprojekte in drei Woiwodschaften<br />

(Dolnoslaskie, Lódzkie und Slaskie) getroffen und für Vertreter von Regierungsstellen<br />

und Kommunalverwaltungen wie auch der Industrie wurden Fortbildungskurse veranstaltet.<br />

Ferner wurde die polnische Zulassungsstelle für das Umweltmanagement und die<br />

Umwelt-Betriebsprüfung (EMAS) eingerichtet.<br />

Im Bereich gentechnisch veränderter Organismen und chemischer Erzeugnisse wurden folgende<br />

Gesetze verabschiedet: Gesetz über gentechnisch veränderte Organismen, Gesetz über<br />

chemische Substanzen und Präparate, Gesetz über Biozide und Gesetz über die Überwachung<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 98<br />

des Umgangs mit die Ozonschicht zerstörenden Substanzen. Zusammen mit den Ministerialverordnungen<br />

dürfte damit die volle Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes für<br />

chemische Erzeugnisse gewährleistet sein. Als zuständige Behörde wird das Aufsichtsamt<br />

für chemische Substanzen eingerichtet. Zum Lärmschutz wurde im April 2000 vom Parlament<br />

das Gesetz über das Konformitätsbewertungssystem, Zulassung und Änderungen zu<br />

verschiedenen Gesetzen verabschiedet.<br />

Im Strahlenschutzbereich (siehe auch Kapitel 14, Energie) wurde im November 2000 vom<br />

Parlament das Atomgesetz verabschiedet. Zur Vervollständigung der Übernahme des gemeinschaftlichen<br />

Besitzstandes müssen noch die Durchführungsverordnungen erlassen werden.<br />

Polen hat zur Entwicklung seiner Verwaltungskapazität im Umweltbereich verschiedene Maßnahmen<br />

durchgeführt. Das Umweltministerium wurde ausgebaut, und die Koordinierung<br />

zwischen den verschiedenen Abteilungen sowie mit anderen Ministerien hat sich verbessert.<br />

Die mit EU-relevanten Fragen befassten Referate erhielten mehr Planstellen. Personalaufstockungen<br />

wurden auch für die verschiedenen Umweltbehörden einschließlich der Woiwodschaften,<br />

Powiats und Gminas im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Richtlinien beschlossen,<br />

haben aber bisher noch nicht stattgefunden. Auch mit der Schulung des Personals von Woiwodschaften,<br />

Kreisen (Powiats) und Gemeinden (Gminas) hat Polen begonnen, namentlich<br />

in Sachen Umweltverträglichkeitsprüfungen, Integrierte Vermeidung und Verminderung der<br />

Umweltverschmutzung und Überwachung der Luftqualität. Die Umweltinvestitionen Polens<br />

blieben mit fast 2 Mrd. € (7,6 Mrd. PLN) oder 1,7% des BIP konstant. Aus dem Nationalen<br />

Fonds für Umweltschutz wurden weiterhin Investitionen unterstützt – vor allem solche zur<br />

Gewährleistung von Luft- und Wasserqualität – aber ohne umfassende Strategie zur Umsetzung<br />

der EU-Richtlinien. Das wichtigste Finanzinstrument für Umweltinvestitionen sind<br />

inzwischen die Woiwodschaftsfonds. Sie arbeiten hauptsächlich mit zinsgünstigen Darlehen.<br />

Die Kreisfonds wurden zwar erhöht, bleiben aber begrenzt. Dasselbe gilt für die Gemeindefonds.<br />

Dennoch müssen letztere für einen großen Teil der Umweltinvestitionen aufkommen,<br />

da Bereiche wie Wasserwirtschaft und Abwasserbehandlung gewöhnlich zu ihrem Aufgabenbereich<br />

gehören. Die ausländische Hilfe einschließlich des Programms Ispa beträgt rund 10%<br />

aller Umweltinvestitionen.<br />

Gesamtbewertung<br />

Polen hat im Umweltbereich ein erhebliches Maß an Übereinstimmung mit dem EG-Besitzstand<br />

erreicht. In den Bereichen Luft, Abfälle, Wasser und Immission hat es außerdem die nötigen<br />

Umsetzungsprogramme erarbeitet. Diese müssen mit fortschreitender Umsetzung fortlaufend<br />

aktualisiert werden. Um die Bestimmungen der Richtlinien zur Luftqualität konkret umzusetzen,<br />

müssen noch Ministerialverordnungen erlassen werden. Damit dürfte die vollständige<br />

Angleichung an den Besitzstand in Bezug auf chemische Erzeugnisse erreicht sein. Zur Übernahme<br />

der Richtlinien über die Brennstoffqualität bedarf es noch der Verabschiedung von<br />

Erlassen, sobald das Umweltschutzgesetz rechtswirksam geworden ist.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 99<br />

Zwecks Förderung einer nachhaltigen Entwicklung muss Polen bei der Definition und Umsetzung<br />

seiner Strategien in allen anderen Politikbereichen weiter die Umweltschutzbelange<br />

berücksichtigen.<br />

Die Verwaltungskapazität Polens für die Umsetzung der EG-Umweltrichtlinien gibt nach wie<br />

vor Anlass zur Sorge. Die Strukturen der Woiwodschaften und Kreise müssen noch gestärkt<br />

werden. Die Personalausstattung ist begrenzt, und die Vorschriften der EU-Umweltrichtlinien<br />

müssen besser bekannt gemacht werden. Es bedarf weiterhin einer umfassenden Schulung in<br />

der EU-Umweltpolitik. Die Aufgabenverteilung in Polen auf zahlreiche Behörden und Verwaltungsebenen<br />

hat in manchen Fällen zu einer unklaren Abgrenzung der Zuständigkeiten<br />

geführt. Zielsetzung, Genehmigungserteilung, Überwachung, Kontrolle und Einsatz der Finanzinstrumente<br />

sind auf verschiedene Behörden verteilt. Dabei besteht die Gefahr einer<br />

verringerten Verantwortung für die Erreichung der angestrebten Umweltstandards.<br />

Das polnische System zur Erteilung von Genehmigungen ist umweltbereichsbezogen.<br />

Integrierte Genehmigungen gibt es nicht, und die verschiedenen Genehmigungen sind kaum<br />

miteinander koordiniert. Auch werden kleine Anlagen nicht immer berücksichtigt. Polen<br />

arbeitet aber auf integrierte Genehmigungen hin. Sie sollen ab Januar 2002 erteilt werden. In<br />

diesem Zusammenhang kommt es entscheidend auf eine verstärkte Koordinierung zwischen<br />

Woiwodschaften und Powiats an. Wegen der notwendigen Integration muss das Personal<br />

der Woiwodschaften und Powiats die betriebliche Umweltleistung umfassender bewerten als<br />

bisher und muss integrierte Analysen durchführen. Zu diesem Zweck muss Polen für ein<br />

wirksames Koordinierungs- und Kommunikationssystem zwischen den zuständigen Stellen<br />

sorgen.<br />

Hinsichtlich der Planung und Programmierung hat Polen mit den Vorarbeiten für ein Luftqualitätsprogramm<br />

begonnen, das bis zum Beitritt fertiggestellt sein dürfte. Dasselbe gilt<br />

für den Abfallsektor, wo ein nationaler Abfallwirtschaftsplan erarbeitet wird. Dagegen hat<br />

nur ein kleiner Teil der Gminas (nach Schätzungen 25%) Abfallwirtschaftspläne entwickelt.<br />

Es ist wichtig, die Kapazität der Gemeinden zu stärken und ihre Vorbereitung auf die EU-<br />

Umweltpolitik zu beschleunigen. Um sicherzustellen, dass Polen beim Beitritt über die notwendige<br />

Programmierungskapazität verfügt, ist dies von entscheidender Bedeutung.<br />

Polen verfügt über ein ausgedehntes Kontrollsystem. Die Kontrollen werden regelmäßig und<br />

mit zufriedenstellender Fachkenntnis durchgeführt. Sie konzentrieren sich jedoch auf Großanlagen,<br />

und es kann vorkommen, dass kleine und mittelgroße Anlagen nur mangelhaft<br />

kontrolliert werden. Hinzu kommt, dass sich die Kontrollen gewöhnlich nur auf bestimmte<br />

Umweltbereiche beziehen und noch nicht nach einem integrierten Konzept vorgegangen wird.<br />

Überwachung und Kontrolle werden nicht immer ausreichend koordiniert. Auch Labors und<br />

Ausrüstungen müssen verbessert werden.<br />

Die Überwachungskapazität Polens muss noch gestärkt werden. In den Bereichen Luft und<br />

Wasser wurden einige Fortschritte erzielt, aber Überwachungsinfrastruktur und Ausrüstung<br />

müssen verbessert und modernisiert werden. Die Überwachungs- und Meldeverfahren müssen<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 100<br />

besser koordiniert und die Überwachungsdaten bei der Erteilung von Genehmigungen und<br />

bei Kontrollen besser genutzt werden.<br />

Die Umweltinvestitionen Polens sind nach wie vor beachtlich. Polen muss jedoch umfassende<br />

Investitionsstrategien definieren, um die verfügbaren Mittel und die Umweltinvestitionen<br />

konsequenter auf die Umsetzung der EG-Richtlinien zu verwenden. Auf diese Weise würde<br />

die Wirksamkeit der Umweltinvestitionen verbessert.<br />

2.5.23 Kapitel 23: Verbraucherschutz und Gesundheitsschutz<br />

Bei der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand und dem Ausbau der zu seiner<br />

Umsetzung erforderlichen Verwaltungskapazität wurden weiter Fortschritte gemacht.<br />

Im Bereich der sicherheitsbezogenen Maßnahmen wurden im November und Dezember 2000<br />

drei Durchführungsverordnungen zum Gesetz über die allgemeine Produktsicherheit verabschiedet.<br />

Die erste trat im Januar <strong>2001</strong> in Kraft und dient der Umsetzung der Richtlinie<br />

über Erzeugnisse, die nicht ihrem Erscheinungsbild entsprechen und daher die Gesundheit<br />

oder die Sicherheit der Verbraucher gefährden können. Die zweite Verordnung trat im Februar<br />

<strong>2001</strong> in Kraft und dient der Einführung des Gemeinschaftsverfahrens zum raschen<br />

Austausch von Informationen über Gefahren, die von der Verwendung von Konsumgütern<br />

ausgehen. Mit der dritten Verordnung wird das Gemeinschaftsverfahren der Überwachung<br />

von Verbraucherunfällen eingeführt.<br />

Die Novelle zum Gesetz über Dienstleistungen im Tourismus gehört zu den nichtsicherheitsbezogenen<br />

Maßnahmen und wurde im Dezember 2000 verabschiedet. Sie dient der Umsetzung<br />

der Pauschalreisen-Richtlinie. Das Verbraucherkreditgesetz, mit dem der gemeinschaftliche<br />

Besitzstand im Bereich Verbraucherkredite umgesetzt wird, wurde im Juli <strong>2001</strong><br />

verabschiedet und tritt zwölf Monate nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Das Preisgesetz<br />

wurde im Juli <strong>2001</strong> verabschiedet und tritt drei Monate nach seiner Veröffentlichung in<br />

Kraft. Es dient der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand über die Angabe der<br />

Preise von Erzeugnissen für Verbraucher.<br />

Für die Gewerbeaufsicht ist das Gewerbeaufsichtsamt zuständig. Dessen Stellung wurde mit<br />

dem Gewerbeaufsichtsgesetz gestärkt, das im Dezember 2000 verabschiedet wurde und im<br />

April <strong>2001</strong> in Kraft trat. Darin sind die Aufgaben und die Organisation des Amts festgelegt,<br />

das den Status einer Aufsichtsbehörde erhält und dem Präsidenten des Amtes für<br />

Wettbewerb und Verbraucherschutz unterstellt wird. Auch wurden die Mittel des Gewerbeaufsichtsamts<br />

im Jahr 2000 aufgestockt.<br />

Beim Amt für Wettbewerb und Verbraucherschutz gingen im Jahr 2000 1.016 Beschwerden<br />

und Beratungsanträge in Sachen Verbraucherrechte ein. Im Bereich des unlauteren Wettbewerbs<br />

wurden 203 Entscheidungen gefällt. In zwei Fällen rief das Amt die Gerichte an. Bei<br />

den behandelten Fragen ging es hauptsächlich um unzureichende Kennzeichnung der Produkte,<br />

irreführende oder verbotene Werbung und Nachahmung anderer Produkte. Die Zahl<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 101<br />

der Beschwerden stieg im Jahr <strong>2001</strong> rasch an; so gingen im Verlauf des ersten Halbjahrs<br />

1.601 Beschwerden ein. In diesem Zeitrahmen wurden 180 Entscheidungen gefällt und in<br />

zwei Fällen die Gerichte angerufen.<br />

Die rechtliche Stellung des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz wurde durch das<br />

neue Gesetz über Wettbewerb und Verbraucherschutz gestärkt, das im April <strong>2001</strong> in Kraft<br />

trat. Mit diesem Gesetz wird die ordnungspolitische Grundlage für eine Zusammenarbeit<br />

zwischen Behörden und Verbraucherorganisationen geschaffen, u. a. auch für die Finanzierung<br />

von Verbraucherverbänden und -organisationen. Personal und Etat des Amtes wurden<br />

ebenfalls aufgestockt.<br />

Das System der Verbraucheranwälte auf regionaler und subregionaler Ebene wird durch die<br />

Fortbildung und Ernennung von Anwälten weiter ausgebaut. Momentan (Juni <strong>2001</strong>) gibt es<br />

295 solcher Anwälte.<br />

Gesamtbewertung<br />

Beim Verbraucherschutz ist die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand weit<br />

vorangekommen, wenngleich es in einigen Bereichen noch weiterer Anstrengungen bedarf.<br />

Zur Vervollständigung des rechtlichen Rahmens für Maßnahmen betreffend die allgemeine<br />

Produktsicherheit und aus der Verwendung von Verbrauchsgütern erwachsende Gefahren<br />

sind weitere Durchführungsbestimmungen erforderlich, vor allem Verordnungen über die Sicherheit<br />

von Spielzeug, über Sicherheit und Bezeichnungen von Textilien sowie Prüfung von<br />

aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen auf Konformität mit den Bestimmungen über<br />

Produktsicherheit. Was die nicht-sicherheitsbezogenen Maßnahmen angeht, so bedarf es weiterer<br />

Rechtsvorschriften zur vollen Übernahme und weiteren Umsetzung der Richtlinie über<br />

die Angabe der Preise von Verbrauchern angebotenen Erzeugnissen und der Richtlinie über<br />

Verbraucherkredite. Außerdem ist das im März 2000 verabschiedete Gesetz über Verbraucherrechte<br />

und Haftung für durch gefährliche Produkte verursachte Schäden zu überprüfen,<br />

um es dem gemeinschaftlichen Besitzstand näher anzugleichen, vor allem in Bezug auf den<br />

Haustürverkauf und Vertragsabschlüsse im Fernabsatz. Für die ordnungsgemäße Umsetzung<br />

eines Marktaufsichtssystems kommt es auf eine umfassende Strategie an, die sicherstellt, dass<br />

Gesetzeslücken festgestellt und geschlossen werden, aber auch den Ausbau entsprechender<br />

Vollzugsmechanismen im Auge hat. Zusätzliche Themen, die es zu berücksichtigen gilt, sind<br />

weitere Aufklärung, Unterstützung von Verbraucherorganisationen und Zusammenarbeit mit<br />

ihnen und der breiten Öffentlichkeit.<br />

Die Arbeitsbelastung des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz und des Gewerbeaufsichtsamtes<br />

nimmt rasch zu. Die Mittelzuweisungen beider Behörden wurden erhöht. Es<br />

muss sorgsam darauf geachtet werden, dass genügend Mittel zur Verfügung stehen, damit<br />

Verbraucherbeschwerden effektiv und rasch bearbeitet werden können.<br />

Zur Gewährleistung eines effektiven Verbraucherschutzes müssen die bisherigen Bemühungen,<br />

unter dem Personal des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz sowie des Gewer-<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 102<br />

beaufsichtsamtes, der Ministerien und anderer Regierungsstellen sowie bei Gerichten, Unternehmen<br />

und Verbrauchern Informationen über neue gesetzliche Regelungen zu verbreiten,<br />

fortgesetzt und ausgedehnt werden.<br />

2.5.24 Kapitel 24: Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres<br />

Seit dem <strong>Bericht</strong> 2000 hat Polen in seiner Gesetzgebung in den Bereichen Grenzkontrolle,<br />

polizeiliche Zusammenarbeit, Datenschutz, Visa und Migration grundlegende Schritte unternommen.<br />

Dagegen sind bei der Betrugs- und Korruptionsbekämpfung und der justiziellen<br />

Zusammenarbeit nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen.<br />

Im Bereich des Datenschutzes wurde im August <strong>2001</strong> eine Novelle zum Gesetz über den<br />

Schutz personenbezogener Daten verabschiedet. Der Justizminister erließ im Juni <strong>2001</strong> eine<br />

Verordnung über die Erfassung und Löschung personenbezogener Daten im nationalen<br />

Strafregister. Europol hat das Datenschutzniveau für seine Zwecke für ausreichend erklärt,<br />

sofern bestimmte Schlüsselaspekte geklärt werden.<br />

In der Visapolitik hat Polen mit der Novelle zum Ausländergesetz, die im Juni <strong>2001</strong> verabschiedet<br />

wurde und im Juli <strong>2001</strong> in Kraft trat, eine enge Angleichung an den gemeinschaftlichen<br />

Besitzstand erzielt. Für polnische Pässe ist durch eine im Mai verabschiedete<br />

Verordnung ein „EU“-Format vorgesehen. Während des <strong>Bericht</strong>szeitraums beendete Polen<br />

seine Abkommen über Visa-Freiheit mit Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan,<br />

Moldavien, der Mongolei, Tadschikistan, Turkmenistan und Kuba. Im Falle von Belarus,<br />

Russland und Mazedonien wurden die angestrebten Visa-Regelungen noch nicht eingeführt,<br />

weil die Verhandlungen mit den betreffenden Ländern noch nicht abgeschlossen und die nötigen<br />

Mittel nicht vorhanden sind. Weiterhin wird eine zunehmende Anzahl Visa an den<br />

Grenzen erteilt. Diese Praxis stimmt mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand nicht überein.<br />

Für den Ausbau der Verwaltungskapazität in diesem Bereich wurden in den vergangenen<br />

zwölf Monaten zahlreiche Maßnahmen eingeführt. Seit dem Frühjahr <strong>2001</strong> steht in den betreffenden<br />

Woiwodschaftsabteilungen und an 72 Grenzübergängen das polnische Computersystem<br />

für Migration POBYT on-line zur Verfügung. Im Vergleich zu dem im letzten<br />

Jahresbericht gemeldeten Ausbau der Konsularstrukturen ist die Entwicklung im vorliegenden<br />

<strong>Bericht</strong>szeitraum eher gering. Im Zuge der Vorbereitungen für die Einführung von Visa<br />

für die Ukraine wurden in der Ukraine mit Lutsk und Odessa die Standorte für die Eröffnung<br />

zweier neuer Konsulate gewählt. Bei der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand<br />

und dessen Umsetzung im Bereich der Überwachung der Außengrenzen und bei den Vorbereitungen<br />

im Hinblick auf das Schengener Übereinkommen sind bedeutende Fortschritte<br />

zu verzeichnen. Was die Gesetzgebung betrifft, so wurden im April <strong>2001</strong> eine Reihe von<br />

Änderungen zum Grenzschutzgesetz in Kraft gesetzt. Die neuen Bestimmungen sehen eine<br />

Erweiterung der Befugnisse des Grenzschutzes vor, sowohl in geographischer Hinsicht als<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 103<br />

auch was seine Vollmachten angeht; die Zuständigkeit des Grenzschutzes für Verbrechensbekämpfung<br />

wurde ausgedehnt, und in Sachen Grenzschutz, Grenzverkehr, Korruptionsbekämpfung,<br />

Überwachung des Briefverkehrs, Telefonüberwachung und die sog. kontrollierte<br />

Lieferung“ erhielt er „polizeiliche“ Befugnisse. Die Arbeit des Grenzschutzes ist nicht mehr<br />

auf einen 15 km breiten Streifen entlang der Grenze beschränkt; vielmehr kann er jetzt im<br />

Zusammenhang mit Verbrechen, die überall in Polen begangen worden sein können, auf<br />

dem gesamten Staatsgebiet tätig werden; außerdem hat er Zugang zu den von öffentlichen<br />

Verwaltungsstellen unterhaltenen Datenbanken erhalten.<br />

Die Machbarkeitsstudien zur Einführung des Schengener Informationssystems und der Trennung<br />

der Passagierströme am Warschauer Flughafen sind fertiggestellt.<br />

Der Verkehr hat an den künftigen Außengrenzen im Jahr 2000 erheblich zugenommen, an<br />

der Seegrenze um 39% und an der künftigen Landgrenze um 17%. Der Passagierverkehr ging<br />

jedoch im ersten Halbjahr <strong>2001</strong> zurück (an allen Grenzen zusammen -17,6%). Die Einreiseverweigerungen<br />

nahmen insgesamt um 32,7% und an der <strong>Ost</strong>grenze um 42% zu. In über 70%<br />

der Fälle wurde die Einreise nicht wegen falscher oder unvollständiger Papiere verweigert,<br />

sondern wegen falscher Angaben über den Zweck der Reise, fehlender Belege für die Reservierung<br />

einer Unterkunft in Polen oder wegen unzureichender Mittel für den Unterhalt. Die<br />

Zahl der Ausländer, die nach versuchter illegaler Grenzüberschreitung verhaftet wurden, ist<br />

im Vergleich zum ersten Halbjahr 2000 um 37,4% gestiegen. Die Zahl der Rückübernahmen<br />

von Polen blieb im übrigen konstant.<br />

Die vom Ministerrat im Juni 2000 verabschiedete Gesamtstrategie für die Grenzüberwachung<br />

wird fortlaufend umgesetzt, doch wird die Umsetzung durch die bereitgestellten aber hinter<br />

den geplanten Ausgaben zurückbleibenden Haushaltsmittel behindert. Im Juni <strong>2001</strong> wurde<br />

eine Ergänzung zu dieser Strategie verabschiedet. In Bezug auf Infrastruktur und Personalausstattung<br />

wurden erhebliche Anstrengungen unternommen. Im <strong>Bericht</strong>szeitraum wurden<br />

vier neue Grenzstellen eingerichtet (eine in Punsk an der litauischen Grenze, zwei an der<br />

ukrainischen Grenze in Ustrzyki Gorne und Krylów und eine in Narewka an der Grenze zu<br />

Belarus); weitere drei an den Grenzen zu Belarus und der Ukraine sind im Bau.<br />

Die Gehälter der Grenzschutzbeamten waren Ende 2000 um rund 20% angehoben worden.<br />

Diese Maßnahme hatte allerdings erhebliche Auswirkungen auf den ohnehin begrenzten Etat<br />

des Grenzschutzes, so dass im Jahre 2000 nur 500 neue Grenzbeamte (statt der geplanten<br />

2000) eingestellt werden konnten.<br />

Für den Einsatz an der <strong>Ost</strong>grenze wurden fünf Hubschrauber gekauft, die für die notwendige<br />

luftgestützte Überwachung sorgen. Hinsichtlich des Zugangs zu den Datenbanken des<br />

Grenzschutzes werden sowohl auf regionaler als auch auf kommunaler Ebene weiter gute<br />

Fortschritte gemacht. Ein großräumiges Netz steht kurz vor der Fertigstellung, zunächst an<br />

der <strong>Ost</strong>grenze, wobei der zentrale Server inzwischen die horizontalen regionalen Kommandozentralen<br />

miteinander verbindet. Angesichts der miteinander konkurrierenden Prioritäten für<br />

Humanressourcen und Infrastruktur sind die Mittel für die Anschaffung von Ausrüstungen<br />

sehr knapp bemessen.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 104<br />

Zwischen dem deutschen Bundesgrenzschutz und dem polnischen Grenzschutz besteht eine<br />

effektive Zusammenarbeit, die verschiedene Formen moderner grenzübergreifender Kooperationskonzepte<br />

umfasst (u.a. gemeinsame Streifengänge, und Operationen, Verbindungsoffiziere,<br />

gemeinsame Informationsstellen).<br />

Im August <strong>2001</strong> verabschiedete Polen einen Schengen-Aktionsplan. Es handelt sich um eine<br />

Ergänzung zur Gesamtstrategie für die Grenzüberwachung im Hinblick auf die geplanten<br />

gesetzlichen und institutionellen Veränderungen, die sich aus dem Schengen-Besitzstand ergeben.<br />

Im Migrationsbereich sieht das oben erwähnte neue Ausländergesetz eine Reihe von beachtenswerten<br />

Änderungen vor, die in vielerlei Hinsicht die Anpassung der polnischen Bestimmungen<br />

an die derzeitigen europäischen Standards vollenden. Dazu gehören umfassende<br />

Bestimmungen zur Aufnahme von Staatsangehörigen dritter Länder zu Arbeits- und Studienzwecken<br />

sowie über Aufenthaltsgenehmigungen für Verwandte. Ein neues Kapitel enthält<br />

die Bedingungen für die Familienzusammenführung. Auch über die Ausweisung und Abschiebung<br />

von Ausländern sind neue Bestimmungen eingefügt worden. Darüber hinaus sieht<br />

das neue Ausländergesetz die Schaffung eines Amtes für die Repatriierung und Ausländer“<br />

vor, das am 1. Juli seine Arbeit aufnahm und für alle Fragen im Zusammenhang mit der<br />

Behandlung von Ausländern in Polen zuständig ist, u. a. für Repatriierung, Einreise von Ausländern<br />

in das Staatsgebiet, Durchreise von Ausländern über polnisches Gebiet, Erteilung<br />

von Zuzugs- und Aufenthaltsgenehmigungen und Gewährung von Asyl.<br />

Mit Armenien, Irland und Estland wurden im <strong>Bericht</strong>szeitraum Rückübernahmevereinbarungen<br />

getroffen.<br />

Im Bereich der Asylpolitik wurde der formale Besitzstand mit dem Ausländergesetz von 1997<br />

bereits weitgehend angeglichen, und mit der oben erwähnten Novelle von <strong>2001</strong> wurde der<br />

Rechtsangleichungsprozess erheblich weiter vorangetrieben. Zu den wichtigsten Änderungen<br />

gehört die Einführung des Konzepts „sicheres Herkunftsland“ und eine klare Definition von<br />

offenkundig unbegründeten Anträgen sowie Bestimmungen über die Identitätsfeststellung<br />

von unbegleiteten Minderjährigen. Die Fristen für Antragstellungen wurden aufgehoben. Es<br />

wurde eine Bestimmung eingeführt, wonach ein persönliches Gespräch stattfinden muss, ehe<br />

die Zulassung zum Asylverfahren verweigert werden kann. Darüber hinaus genießen Asylsuchende<br />

jetzt einen vorübergehenden Schutz. Auch wurde mit dem Gesetz eine sechsmonatige<br />

Frist festgelegt, innerhalb deren eine Entscheidung über die Anträge ergehen muss. An den<br />

Bestimmungen zur Vorbereitung auf das Dubliner Übereinkommen wurden einige Anpassungen<br />

vorgenommen.<br />

Die Zahl der Anträge nahm im Jahr 2000 erheblich zu und stieg von 3.031 im Jahre 1999 auf<br />

4.589 (ein Anstieg von 50%). Ein Viertel der Antragsteller (1.153) waren russische Staatsangehörige<br />

und kamen hauptsächlich aus Tschetschenien. 906 Antragsteller waren Rumänen,<br />

823 Armenier, 340 Bulgaren und 299 Afghanen.<br />

Im Bereich polizeiliche Zusammenarbeit und Bekämpfung der organisierten Kriminalität<br />

wurde das Polizeigesetz von 1990 im August <strong>2001</strong> geändert. Mit dieser Änderung bekommt<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 105<br />

die Polizei mehr operative Mittel zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität an die<br />

Hand. Die neuen Bestimmungen ermächtigen die Polizei, Bankkonten und Versicherungskonten<br />

von Verdächtigen zu überprüfen.<br />

Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Wirtschaftskriminalität wird in Polen<br />

allgemein als prioritäre Aufgabe erkannt. Seit Dezember 2000 hat Polen eine im Finanzministerium<br />

angesiedelte Finanzermittlungsstelle für die Verfolgung von Transaktionen.<br />

Die Gehälter waren Ende 2000 um rund 20% angehoben wurden. Die Polizei arbeitet an<br />

einem Programm zur internen Korruptionsbekämpfung, und zu diesem Zweck wurde eine<br />

besondere Einheit geschaffen.<br />

Die Polizeidienststellen rüsteten sich weiterhin mit moderner Technologie aus und in jeder<br />

Woiwodschaft wurden die wichtigsten Verfahren für schnelle Telekommunikation in Betrieb<br />

genommen. Zur Erweiterung und Stärkung des nationalen Polizeinetzes gehört auch der<br />

Erwerb von Datenendgeräten, so dass die Polizeibeamten einen besseren Zugang zu den zentralen<br />

Datenbeständen haben. Das Anfang 2000 mit EG-Hilfe zentral eingerichtete automatische<br />

Fingerabdruckidentifizierungssystem wird auf die Regional- und die Kommunalebene<br />

ausgedehnt. Zu diesem Zweck unterzeichneten der Polizeikommandant und die Oberbefehlshaber<br />

des Grenzschutzes im Mai <strong>2001</strong> eine Vereinbarung.<br />

Was die Rolle der Polizei bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität angeht, so ist<br />

der Hauptakteur die im Frühjahr 2000 eingerichtete Zentrale Ermittlungsstelle. Eine erste<br />

Bewertung ihrer Tätigkeit in diesem Bereich zeigt gute Ergebnisse. Im <strong>Bericht</strong>szeitraum<br />

wurden die Anführer einer Reihe von kriminellen Organisationen verhaftet. Zwischen April<br />

2000 und April <strong>2001</strong> wurden 158 kriminelle Gruppen aufgelöst, von denen 23 internationale<br />

Verbindungen hatten.<br />

Eine Sektion der Zentralen Ermittlungsstelle befasst sich ausschließlich mit der Kronzeugenregelung,<br />

wobei sie mit den zentralen und regionalen für die organisierte Kriminalität<br />

zuständigen Sektionen der Staatsanwaltschaft zusammenarbeitet. Im Dezember 2000 wurde<br />

eine Novelle zum Gesetz über Kronzeugen des Staatsanwalts verabschiedet, die im Februar<br />

<strong>2001</strong> in Kraft trat.<br />

Im Mai <strong>2001</strong> unterzeichnete der Kommandant der nationalen Polizei eine Vereinbarung mit<br />

der Obersten Zollbehörde über ein detailliertes Verfahren der Zusammenarbeit zwischen<br />

Polizeieinheiten und Zollstellen im Bereich der Verhinderung und Bekämpfung der Kriminalität.<br />

Im August <strong>2001</strong> verabschiedete Polen ein Gesetz über die Sammlung, Auswertung und Weitergabe<br />

strafrechtlich relevanter Informationen. Aufgrund dieses Gesetzes wird ein Nationales<br />

Strafrechtliches Informationszentrum geschaffen. Es soll die Sammlung, Auswertung und<br />

den Austausch strafrechtlicher Informationen zwischen den Gesetzesvollzugs- und anderen<br />

Behörden in Polen und mit einschlägigen Strukturen im Ausland koordinieren.<br />

Im Oktober <strong>2001</strong> unterzeichnete Polen ein Assoziierungsabkommen mit Europol, das den<br />

polnischen Vollzugsbehörden den Zugang zu bestimmten strafrechtlichen Informationen der<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 106<br />

Mitgliedstaaten ermöglicht. Es sieht ferner die Abordnung eines ständigen polnischen Verbindungsbeamten<br />

zu Europol vor. Das Abkommen ebnet Polen den Weg für die volle Mitgliedschaft<br />

bei Europol nach dem Beitritt.<br />

Es wurden mehrere bilaterale Kooperationsabkommen geschlossen. Im November 2000 wurden<br />

zwei Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität<br />

unterzeichnet, eines mit Belgien und eines mit Spanien. Die Zusammenarbeit findet<br />

hauptsächlich im Wege des Austausches von Verbindungsbeamten statt. Außerdem wurde<br />

im Mai <strong>2001</strong> ein bilaterales Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung<br />

der organisierten Kriminalität zwischen Irland und Polen von den beiden Innenministern<br />

unterzeichnet. Bisher hat Polen derartige Kooperationsabkommen mit Finnland, Litauen,<br />

Deutschland und der Ukraine geschlossen. Im November 2000 wurde auch mit Russland ein<br />

Arbeitsprogramm zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität vereinbart.<br />

Im Jahr 2000 wurden in Polen insgesamt 1.266.910 Straftaten gemeldet; das bedeutet einen<br />

beträchtlichen Anstieg von 13% gegenüber 1999. Zurückgeführt wurde die Verschlechterung<br />

in der Kriminalstatistik auf die Zunahme von Diebstählen, hauptsächlich von Bagatelldiebstählen.<br />

Zur Bekämpfung des gewöhnlichen Verbrechens wurde im Jahr 2000 ein Plan aufgestellt,<br />

mit dessen Umsetzung im Februar <strong>2001</strong> begonnen wurde; im Mittelpunkt stehen Autodiebstahl,<br />

Wohnungseinbruch, Raub, räuberische Erpressung und Gewalt. Zu den Aktivitäten<br />

organisierter krimineller Gruppen gehören Fahrzeugdiebstahl und Fahrzeugschmuggel,<br />

Drogenherstellung und Drogenhandel, Erpressung von Schutzgeldern und Raub; eine erneut<br />

aufgetretene Gefahr ist die Entführung von Lastkraftwagen. Der Frauenhandel gibt nach wie<br />

vor Anlass zur Sorge.<br />

Das UN-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität von 2000<br />

wurde im Juli <strong>2001</strong> vom Parlament ratifiziert.<br />

Was die Betrugs- und Korruptionsbekämpfung betrifft, so traten die Bestimmungen zur Umsetzung<br />

des OECD-Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer<br />

Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr von 1997 im Februar <strong>2001</strong> in Kraft. Die Inkraftsetzung<br />

der Gesetzesnovelle zum Strafgesetzbuch, zur Strafprozessordnung, zum Gesetz<br />

über die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, zum Gesetz über die öffentliche Ordnung<br />

und zum Bankengesetz im Dezember 2000 ermöglicht den Beitritt zum Übereinkommen über<br />

den Schutz der Finanzinteressen der EG von 1995 und dessen drei Protokollen sowie zum<br />

Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen<br />

Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind, von 1995.<br />

Außerdem wurde im August <strong>2001</strong> das Strafgesetzbuch dahingehend geändert, dass auch Bestechung<br />

in Form von Dritten verschaffte immaterielle Vorteile eingeschlossen ist (siehe auch<br />

Abschnitt B.1.1. – Demokratie und Rechtsstaatlichkeit).<br />

Das Gesetz über Drogensucht von 1997 wurde im Oktober 2000 geändert. Die wichtigsten<br />

Bestimmungen beziehen sich auf die Verringerung der Nachfrage und auf den Besitz kleiner<br />

Drogenmengen für den persönlichen Gebrauch. Eine Durchführungsverordnung betreffend<br />

die Einsetzung eines Rates zur Bekämpfung der Drogensucht wurde verabschiedet, die im<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 107<br />

März <strong>2001</strong> in Kraft trat; damit wurde das interministerielle Beratungsgremium geschaffen,<br />

dem die Koordinierung der Politikgestaltung in diesem Bereich sowie die Verringerung<br />

der Drogennachfrage und des Drogenangebots obliegen. Im September <strong>2001</strong> wurde das Gesetz<br />

von 1997 ein zweites Mal geändert. Die Novelle sieht die Einrichtung einer nationalen<br />

Dienststelle für die Zusammenarbeit mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen<br />

und Drogenmissbrauch (EMCDDA) in Lissabon vor. Diese nationale Dienststelle dürfte das<br />

Informationszentrum für Drogen und Drogensucht werden, das innerhalb des Drogenamts<br />

beim Gesundheitsministerium eingerichtet wurde. Im Oktober 2000 trat ein Erlass des Gesundheitsministers<br />

über die Herstellung, Verarbeitung, Umwandlung, Einfuhr oder Ausfuhr<br />

sowie die Vermarktung von Suchtstoffen in Kraft.<br />

Was die Geldwäsche betrifft, so wurde im September 2000 das einschlägige Gesetz verabschiedet,<br />

das den Aufbau einer horizontalen Struktur für die Sammlung, die Auswertung und<br />

den Austausch von Informationen über Finanztransaktionen vorsieht. Das Übereinkommen<br />

des Europarates über die Geldwäsche, das Aufspüren, die Beschlagnahme und die Einziehung<br />

der Erträge aus Straftaten von 1990 wurde im Dezember 2000 ratifiziert.<br />

Hinsichtlich der Zollzusammenarbeit ist zu erwähnen, dass im Jahr 2000 zehn Arbeitsgruppen<br />

eingesetzt wurden, in denen das Staatsschutzamt, die Steuerbehörde, die Polizei, der Zoll<br />

und der Grenzschutz vertreten sind. Im Februar <strong>2001</strong> unterzeichnete das Oberste Zollaufsichtsamt<br />

eine Vereinbarung mit dem Oberbefehlshaber des Grenzschutzes über gemeinsame<br />

Operationen. Außerdem unterzeichnete es im Mai <strong>2001</strong> eine Vereinbarung mit dem Präsidenten<br />

der Obersten Zollbehörde über gegenseitige Unterstützung (Informationsaustausch,<br />

Ermittlungs- und Kontrolltätigkeiten, internationale Zusammenarbeit, Fortbildung und Erfahrungsaustausch,<br />

Zusammenarbeit der internen Revisionsabteilungen).<br />

Hinsichtlich der justiziellen Zusammenarbeit wurde im Juli <strong>2001</strong> die Reform der Organisation<br />

des Justizwesens zwecks Angleichung an die Verwaltungsaufteilung abgeschlossen. Die Zahl<br />

der Zivil-Strafkammern wurde auf 292 erhöht, und bis Ende <strong>2001</strong> sollen 56 weitere geschaffen<br />

werden, um auf insgesamt 346 zu kommen.<br />

Im Oktober 2000 trat ein neues Handelsgesetzbuch in Kraft. Im Oktober <strong>2001</strong> trat eine neue<br />

Verfahrensordnung für geringfügige Zuwiderhandlungen in Kraft.<br />

Die oben erwähnte Änderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung vom August<br />

<strong>2001</strong> ermöglicht den Beitritt zum Übereinkommen über vereinfachte Auslieferungsverfahren<br />

zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union von 1995. Die Änderung des<br />

Strafgesetzbuches umfaßt auch den Grundsatz ne bis in idem.<br />

Die Strategie von 1999 zur Umstellung auf Computerbetrieb wird nach und nach weiter<br />

umgesetzt. Bis Ende 2000 war die Zahl der im Justizwesen eingesetzten Computer auf 7.500<br />

gestiegen.<br />

In den Medien wird seit 2000 über eine Reihe von Korruptionsfällen berichtet. Die Zahl der<br />

formal gemeldeten Fälle ist jedoch angesichts einer 13.000-köpfigen Richterschaft unbedeu-<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 108<br />

tend. Dieses Missverhältnis zwischen Wahrnehmung und gemeldeten Fällen könnte auf den<br />

Einfluss der weitreichenden Immunitätsbestimmungen für Richter zurückzuführen sein.<br />

Die Exekutive und vor allem der Justizminister haben nach wie vor die Verwaltungs- und<br />

Überwachungsbefugnis über das Justizwesen. Die Richter arbeiten bei der Rechtsprechung<br />

häufig für das Justizministerium, womit ihre Unabhängigkeit gefährdet ist.<br />

Gesamtbewertung<br />

Die Rechtsangleichung ist in diesem Bereich zwar ermutigend und muss fortgesetzt werden<br />

doch erfordert die Umsetzung noch große Anstrengungen und die Bereitstellung ausreichender<br />

Mittel. Besondere Aufmerksamkeit gebührt der Visa-Frage, dem Schutz der Außengrenzen<br />

und der Umsetzung des kürzlich geänderten Ausländergesetzes. Mit der Änderung<br />

des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten von 1997 hat Polen sich dem gemeinschaftlichen<br />

Besitzstand weiter angeglichen. Bei der Obersten Aufsichtsbehörde für den<br />

Schutz personenbezogener Daten gingen im Jahre 2000 1.628 und bis Ende September <strong>2001</strong><br />

1.123 gerichtliche Anfragen ein. Der Ratifizierungsprozess für das Übereinkommen des Europarates<br />

zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener<br />

Daten ist immer noch nicht abgeschlossen.<br />

Mit den Änderungen des Ausländergesetzes von <strong>2001</strong> hat Polen die Rechtsangleichung seiner<br />

Visapolitik an die der Europäischen Union weitgehend abgeschlossen. Polen hat auch die Regelungen<br />

über die visafreie Einreise, die es mit zahlreichen Ländern getroffen hatte, beendet<br />

und arbeitet auf die Einführung des Visazwangs für alle Länder hin, bei denen dies für die<br />

volle Rechtsangleichung bis zum Beitritt erforderlich ist. Im Falle Belarus’, Russlands, Mazedoniens<br />

und der Ukraine müssen die Regelungen über die visafreie Einreise noch aufgehoben<br />

werden. Die Verwaltungskapazität ist trotz weiterer Anstrengungen bei der Umstellung auf<br />

Computerbetrieb immer noch unzureichend, hauptsächlich wegen knapper Finanzmittel. In<br />

Anbetracht der Vielzahl der zu erwartenden Visumsanträge ist es für Polen von entscheidender<br />

Bedeutung, seine Verwaltungskapazität zu verbessern und dafür die nötigen Mittel<br />

bereitzustellen.<br />

Was die Außengrenzen und die Vorbereitung auf Schengen betrifft, so werden auf der Grundlage<br />

des Gesamtkonzepts für die Grenzüberwachung kontinuierlich große Fortschritte gemacht.<br />

Einschränkungen bestehen hauptsächlich im finanziellen Bereich. Die verbleibenden<br />

Lücken bei der Visa-Angleichung Polens in Bezug auf Russland, Belarus und namentlich die<br />

Ukraine (siehe oben) erweisen sich jedoch als nachteilig für die Wirksamkeit der Grenzüberwachung.<br />

Dies ist angesichts des wachsenden Drucks auf die Außengrenzen, vor allem auf<br />

die Seegrenzen, besonders wichtig. Der Schmuggel – etwa von Alkohol und Zigaretten – „aus<br />

wirtschaftlichen Gründen“ fördert die Ausweitung der Netze organisierter Kriminalität. Die<br />

Trennung der Passagierströme wird jetzt zwar im Falle des Warschauer Flughafens geprüft,<br />

doch müssen ähnliche Schritte auch bei den anderen internationalen Flughäfen unternommen<br />

werden.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 109<br />

Die organisatorische Trennung zwischen dem Personal der Grenzübergänge und dem Wachpersonal<br />

an der „grünen“ Grenze kann sich als hinderlich für die Verwirklichung der Grenzsicherheit<br />

erweisen, besonders auf lokaler Ebene. Hinzu kommt, dass der Grenzschutz mit<br />

über 30% nicht besetzten Stellen unterbesetzt und die Stellenrotation relativ gering ist.<br />

Hinsichtlich der Einwanderung ist das neue Ausländergesetz und die Einrichtung eines zentralen<br />

Büros ein wichtiger Schritt voran. Angesichts des näherrückenden Beitritts und der<br />

zunehmenden Zahl der zu versorgenden illegalen Einwanderer besteht aber Sorge hinsichtlich<br />

der künftigen Kapazität der zuständigen Dienste.<br />

Im Bereich der Asylpolitik hat Polen mit dem neuen Ausländergesetz den gemeinschaftlichen<br />

Besitzstand in puncto Gesetzgebung und Organisation effektiv erreicht. Als Rechtsbehelfsinstanzen<br />

fungieren der Flüchtlingsrat in erster Instanz und das Oberste Verwaltungsgericht<br />

in zweiter Instanz. In beiden Fällen hat die Einlegung eines Rechtsmittels aufschiebende<br />

Wirkung. Sorge bereiten die Länge der Verfahren und die Verwaltungskapazität, aber es<br />

steht zu erwarten, dass die neue Bestimmung über offenkundig unbegründete Anträge hier<br />

Abhilfe schafft. Allerdings fehlt immer noch eine Liste sicherer Herkunftsländer. Polen muss<br />

sich umfassender auf die Anwendung des Dubliner Übereinkommens vorbereiten. Was die<br />

Verwaltungskapazität angeht, so müssen mehr qualifizierte Kräfte eingesetzt werden, um eine<br />

vertretbare durchschnittliche Länge der Verfahren zu gewährleisten. Auch die Grenzschutzangehörigen<br />

brauchen in diesem Bereich eine regelmäßige Fortbildung, denn oft sind sie es,<br />

die dem Asylsuchenden als erste gegenüberstehen. Weitere Anstrengungen sind außerdem<br />

erforderlich, um die Integration anerkannter Asylsuchender und Flüchtlinge in die polnische<br />

Gesellschaft zu erleichtern.<br />

Im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der Bekämpfung der organisierten Kriminalität<br />

wurden mit der Verabschiedung der Novelle zum Polizeigesetz und dem neuen Gesetz<br />

über die Sammlung, Auswertung und Weitergabe strafrechtlicher Informationen weitere Fortschritte<br />

erzielt. Eine wichtige Errungenschaft in diesem Bereich war auch die Unterzeichnung<br />

des Assoziierungsabkommens mit Europol. Obwohl in puncto Motivierung des Personals und<br />

Gehälter sehr gute Fortschritte gemacht worden sind, scheiden immer noch viele erfahrene<br />

Beamte aus der Polizei aus, und es bestehen Zweifel darüber, ob die organisierte Kriminalität,<br />

ein Hauptproblem Polens, unter Kontrolle ist. Die Strafverfolgungsbehörden haben<br />

erhebliche Fortschritte gemacht, erweisen sich aber immer noch als eher schwach, wenn es<br />

darum geht, Beweismaterial im Wirtschaftsbereich zu suchen und zu sammeln. Die amtlichen<br />

Daten über Wirtschaftsverbrechen in Polen spiegeln immer noch nicht das volle Ausmaß des<br />

Problems wider, und die neu geschaffene Finanzermittlungsstelle wird noch geraume Zeit<br />

brauchen, bis sie voll arbeitsfähig ist.<br />

Wie bereits im letzten Jahresbericht vermerkt, gibt es bei der Koordinierung der verschiedenen<br />

Strafverfolgungsbehörden trotz der Fortschritte in jüngster Zeit nach wie vor Schwierigkeiten.<br />

Es steht jedoch zu hoffen, dass die Zusammenarbeit durch die Einrichtung des Nationalen<br />

Zentrums für strafrechtliche Informationen (auf der Grundlage des neuen Gesetzes<br />

über die Sammlung, Auswertung und Weitergabe strafrechtlicher Informationen) verbessert<br />

wird. Größere Sorge bereitet da die fortgesetzte Mitwirkung, ja sogar die verstärkte Rolle des<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 110<br />

Staatsschutzamtes bei der täglichen Verbrechensbekämpfung. Die Geheimhaltungsauflagen,<br />

unter denen diese Behörde arbeitet, erschweren die internationale polizeiliche Zusammenarbeit.<br />

Eine neue Bewertung der Lage erscheint notwendig.<br />

Was die Betrugs- und Korruptionsbekämpfung betrifft, so sind jetzt die erforderlichen Rechtsinstrumente<br />

für ein wirksames Vorgehen größtenteils vorhanden. Es fehlt jedoch in der polnischen<br />

Gesetzgebung noch ein Element, das sich auf die Verantwortung juristischer Personen<br />

für verschiedene Delikte bezieht. Der organisatorische Rahmen und die Mittel zur Bekämpfung<br />

der Korruption sind nach wie vor unzureichend. Die polnische Zollverwaltung verfügt<br />

im allgemeinen nicht über die nötigen Mittel, um wirksam gegen Zollhinterziehung vorzugehen.<br />

Sie erfüllt zwar ihre Aufgabe der unmittelbaren Kontrolle an den Grenzstellen, es<br />

finden aber auf dem gesamten Staatsgebiet zahlreiche Zollvergehen statt, die von der Polizei<br />

aufgedeckt werden.<br />

Darüber hinaus muss Polen im Hinblick auf den Schutz der Finanzinteressen der Europäischen<br />

Gemeinschaften seine Rechtsangleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand und<br />

insbesondere an das Übereinkommen über den Schutz der Finanzinteressen der Europäischen<br />

Gemeinschaften von 1995 sowie dessen Protokolle vervollständigen.<br />

Das Zivilrechtsübereinkommen des Europarates über Korruption und das Strafrechtsübereinkommen<br />

des Europarates über Korruption müssen noch ratifiziert werden.<br />

Polen ist Vertragspartei der im gemeinschaftlichen Besitzstand aufgeführten internationalen<br />

Übereinkommen im Drogenbereich mit Ausnahme des Abkommens über den illegalen<br />

Drogenhandel auf See von 1995. Mit dem zweimal geänderten Gesetz über die Bekämpfung<br />

der Drogensucht sollen die Bemühungen Polens um die Rechtsangleichung in diesem Bereich<br />

abgeschlossen werden. Nach den bereits unternommenen Vorarbeiten bedarf es weiterer Anstrengungen<br />

bei der Einrichtung einer nationalen Dienststelle für die Zusammenarbeit mit<br />

der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogenmissbrauch in Lissabon (EM-<br />

CDDA). Die Zahl der Drogenkonsumenten im Lande ist inzwischen beständig gestiegen. Die<br />

Bestimmungen über Drogenausgangsstoffe sind dem gemeinschaftlichen Besitzstand noch<br />

nicht voll angeglichen.<br />

Was Geldwäsche betrifft, so wird die neu eingerichtete Finanzermittlungsstelle noch einige<br />

Zeit brauchen, um volle Effektivität zu erlangen und die Frage der Mittelausstattung wird<br />

wohl unter Berücksichtigung der Zahl der zu bearbeitenden Transaktionen überprüft werden<br />

müssen.<br />

Obwohl Polen im Bereich der Zollzusammenarbeit bei der Angleichung an den gemeinschaftlichen<br />

Besitzstand einige Fortschritte erzielt hat, geben einige Fragen noch Anlass zur Sorge.<br />

Die Korruption ist immer noch ein großes Problem, und das Instrument der Risikoanalyse<br />

ist nicht hinreichend entwickelt. Die Zusammenarbeit zwischen Zoll und Grenzpolizei ist<br />

auf nationaler Ebene ziemlich dürftig, aber die der Obersten Zollaufsichtsbehörde und dem<br />

Oberbefehlshaber des Grenzschutzes im Februar <strong>2001</strong> getroffene Vereinbarung über gemeinsame<br />

Operationen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Auf regionaler Ebene funktioniert<br />

die Zusammenarbeit hinreichend gut.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 111<br />

Hinsichtlich der justiziellen Zusammenarbeit müssen weitere Anstrengungen unternommen<br />

werden, um in Zivilsachen eine angemessene Zusammenarbeit zu gewährleisten, namentlich<br />

was die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und<br />

die direkte Zusammenarbeit zwischen Gerichten in grenzübergreifenden Fällen betrifft.<br />

Polen hat alle menschenrechtsbezogenen Rechtsinstrumente des gemeinschaftlichen Besitzstandes<br />

für den Bereich Justiz und Inneres ratifiziert mit Ausnahme des Übereinkommens<br />

des Europarates zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener<br />

Daten von 1981 sowie Protokoll Nr. 7 zu der Europäischen Konvention zum Schutz<br />

der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950, in dem der Grundsatz ne bis in idem<br />

festgelegt ist. Die Änderung des Strafgesetzbuchs im August <strong>2001</strong> zur Übernahme dieses<br />

Grundsatzes ist in diesem Zusammenhang eine positive Entwicklung.<br />

2.5.25 Kapitel 25: Zollunion<br />

Seit dem letzten <strong>Bericht</strong> hat Polen im Zollbereich stetige Fortschritte gemacht. Mit dem<br />

Änderungsgesetz zum Zollkodex, das im März <strong>2001</strong> in Kraft trat, ist die Angleichung der<br />

polnischen Rechtsvorschriften an den EG-Zollkodex und seine Durchführungsbestimmungen<br />

praktisch abgeschlossen. Die Novelle bezieht sich auf verbindliche Ursprungsauskünfte, Umwandlungsverkehr,<br />

vorübergehende Einfuhr und Wiederausfuhr. Was den Zollbesitzstand<br />

außerhalb des Zollkodex angeht, so wurde mit einer Verordnung des Finanzministers (ab<br />

Januar <strong>2001</strong>) vor allem die Verwendung von Zollabfertigungsgebühren zur Finanzierung<br />

der Zollverwaltung abgeschafft. Diese wird nunmehr in vollem Umfang aus dem polnischen<br />

Staatshaushalt finanziert. Außerdem wurde der Zoll mit dieser Verordnung unmittelbar dem<br />

Finanzministerium unterstellt. Polen hat im <strong>Bericht</strong>szeitraum das Übereinkommen über die<br />

Zollbehandlung von Behältern, die im Rahmen eines Pools im grenzüberschreitenden Verkehr<br />

verwendet werden, in seine Rechtsvorschriften übernommen.<br />

Das Gesetz vom Dezember 2000 zur Änderung des Gesetzes über den Zollkodex, des Mehrwertsteuergesetzes<br />

und des Verbrauchsteuergesetzes trat im März <strong>2001</strong> in Kraft.<br />

Im Bereich der Verwaltungskapazität wird zur Zeit das „Arbeitsstrategiepapier für die polnische<br />

Zollverwaltung bis 2002“. umgesetzt. In der polnischen Zollverwaltung findet zur Zeit<br />

ein umfassender Prozess der Modernisierung und der Entwicklung einer computergestützten<br />

Verwaltung und Überwachung statt. Der Präsident der Obersten Zollbehörde setzte im September<br />

<strong>2001</strong> eine Arbeitsgruppe für die weitere Harmonisierung des polnischen Zollkodex<br />

ein. Deren Hauptzweck besteht darin, die polnischen Zollbestimmungen dem neuen, 2000 bis<br />

<strong>2001</strong> entstandenen EG-Zollbesitzstand anzupassen. Im April <strong>2001</strong> wurde ein nationales IT-<br />

System zur Überwachung von Zollplafonds (INTA SAD) eingeführt. Das computergestützte<br />

Integrierte Zolltarifsystem (ISZTAR) und das Rechtsauskunftssystem (ALEXIS) stehen kurz<br />

vor der Fertigstellung. Weitere Systeme sind in Vorbereitung für Dateienführung und Datenweitergabe<br />

(CELESTA), Finanzen und Buchführung (ZEFIR), Zollanmeldung (CELINA)<br />

und ein Transitsystem (NCTS).<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 112<br />

Zum Zweck der Effizienzsteigerung wird in örtlichen Zollstellen die Verwaltung rationalisiert.<br />

In Bialystok, Wroclaw und Koroszczyn wurden neue regionale Zolllabors eröffnet. Die Zollstellen<br />

haben die neuesten Zollkontrollausrüstungen erhalten, besonders diejenigen an der<br />

polnischen <strong>Ost</strong>- und Nordgrenze. Außerdem wurde eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des<br />

Zolls auf die Verwaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik eingesetzt.<br />

Zur Verbesserung der Integrität der Zolldienste wurden einige Maßnahmen durchgeführt.<br />

Hinsichtlich der Vergütung wurden die Gehälter angehoben, um zum einen die Ursachen<br />

der Korruption anzugehen und zum andern mehr Universitätsabsolventen anzuziehen. Im<br />

anhaltenden Kampf gegen die Korruption wurde im September 2000 der Verhaltenskodex<br />

für Zollbeamte fertiggestellt. Er wurde ergänzt durch einen mehrere dutzend Seiten langen<br />

„Leitfaden“ mit Kommentaren über zweifelhafte und diskutable Fälle.<br />

Ein Problem ist nach wie vor der Schmuggel. Die Sicherstellung von geschmuggeltem Alkohol<br />

nahm im Jahr 2000 um 50% zu, bei geschmuggeltem Tabak waren es 66%. 20.000<br />

Gerichtsverfahren wurden wegen versuchten Schmuggels eingeleitet; drei Viertel dieser Fälle<br />

hatten an der polnischen <strong>Ost</strong>grenze stattgefunden.<br />

Gesamtbewertung<br />

Mit dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes zum Zollkodex im März <strong>2001</strong> und der Verabschiedung<br />

weiterer Durchführungsmaßnahmen hat Polen ein hohes Maß an Rechtsangleichung<br />

erlangt; auch sprechen deutliche Anzeichen von Fortschritten bei der Umsetzung<br />

des Arbeitsstrategiepapiers dafür, dass es bei der Verbesserung seiner Verwaltungskapazität<br />

vorankommt; Sorge bereitet aber immer noch die Korruption. Polen ist allen wichtigen<br />

Zollübereinkommen beigetreten. Jetzt kommt es darauf an, dass die Einführung der Computersysteme<br />

im Hinblick auf eine Zusammenschaltung mit den Computersystemen der EG<br />

beschleunigt wird, ausreichend Haushaltsmittel bereitgestellt werden und logistische Hilfe<br />

geleistet wird. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass mindestens ein Jahr<br />

vor dem Beitritt einwandfrei funktionierende EG-kompatible IT-Systeme eingeführt sein<br />

müssen, um die Zusammenschaltbarkeit mit den computergestützten Zollsystemen der EG<br />

zu garantieren. Viele Grenzübergänge haben noch keine moderne Ausrüstung, wie sie in<br />

den EU-Zollverwaltungen üblich sind. Dies gilt vor allem für Labors und für Suchausrüstungen,<br />

besonders für die Überprüfung von Containern. Außerdem muss Polen in seinen<br />

Anstrengungen fortfahren und in Zusammenarbeit mit den Partnerländern das Problem der<br />

Wartezeiten an den Grenzen angehen. Hier wäre eine häufigere Anwendung der vereinfachten<br />

Verfahren hilfreich, ebenso wie eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Öffentlichkeit, wenngleich<br />

gesagt werden muss, dass sich die Transparenz erheblich verbessert hat. Die Kontakte<br />

zu Transportunternehmern und anderen Wirtschaftsbeteiligten wurden institutionalisiert.<br />

Sorge bereitet nach wie vor die Koordinierung mit anderen Grenzdiensten, vor allem dem<br />

Grenzschutz und der Grenzpolizei. Durch mehrere dienstübergreifende Vereinbarungen, die<br />

im <strong>Bericht</strong>szeitraum geschlossen wurden, hat diese Koordinierung eine strukturierte Grundlage<br />

bekommen. Die Vereinbarungen müssen nun in die Praxis umgesetzt werden. Weitere<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 113<br />

Aufmerksamkeit erfordert auch der Kampf gegen Zollhinterziehung und Wirtschaftskriminalität.<br />

2.5.26 Kapitel 26: Auswärtige Beziehungen<br />

Polen hat sich seit dem vorangegangenen <strong>Bericht</strong> dem gemeinschaftlichen Besitzstand bezüglich<br />

der gemeinsamen Handelspolitik weiter angeglichen und seine Positionen und politischen<br />

Strategien innerhalb der Welthandelsorganisation koordiniert, besonders im Hinblick auf die<br />

Vorbereitung der neuen Runde. Was die gemeinsame Handelspolitik betrifft, so muss Polen<br />

beim Beitritt seine Zollsätze denen der EG anpassen. Die von Polen zur Zeit angewandten<br />

Zollsätze betragen im Durchschnitt 15,1% (Meistbegünstigung) für alle Waren, 34%<br />

für landwirtschaftliche Erzeugnisse, 18,3% für Fischereierzeugnisse und 9,9% für gewerbliche<br />

Waren. Demgegenüber liegen die EG-Zollsätze 14 derzeit bei 6,3% für alle Waren, 16,2%<br />

fürlandwirtschaftliche Erzeugnisse, 12,4% für Fischereierzeugnisse und 3,6% für gewerbliche<br />

Waren.<br />

Die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand wurde weiter vorangetrieben. Im<br />

Juni <strong>2001</strong> trat das Gesetz über den Schutz gegen übermäßig hohe Einfuhren in das polnische<br />

Zollgebiet in Kraft. Dieses Gesetz tritt an die Stelle eines früheren Gesetzes zum Schutz<br />

gegen übermäßig hohe Einfuhren und dient dazu, die polnischen Rechtsvorschriften mit dem<br />

gemeinschaftlichen Besitzstand und den WTO-Verpflichtungen Polens in Übereinstimmung<br />

zu bringen.<br />

Was den gemeinschaftlichen Besitzstand in Bezug auf Güter mit doppeltem Verwendungszweck<br />

angeht, so trat im Januar <strong>2001</strong> ein neues Gesetz über den Handel mit strategisch<br />

relevanten Gütern, Technologien und Dienstleistungen nebst den nötigen Durchführungsverordnungen<br />

in Kraft. Dieses Gesetz ermöglicht die Verabschiedung des „Index von Gütern und<br />

Technologien mit doppeltem Verwendungszweck“, für die Ausfuhrgenehmigungen eingeholt<br />

werden müssen, die Schaffung eines Systems von allgemeinen und globalen Genehmigungen<br />

für die Ausfuhr, die Einfuhr und die Durchfuhr von der Kontrolle unterliegenden Waren und<br />

Technologien und gegebenenfalls die Kontrolle von nicht im Index aufgeführten Waren.<br />

Im Bereich der Exportkredite traten im Januar <strong>2001</strong> Änderungen zum Gesetz über Exportkredite<br />

in Kraft. Sie dienen der weiteren Angleichung der polnischen Rechtsvorschriften an<br />

den gemeinschaftlichen Besitzstand.<br />

Was bilaterale Abkommen mit Drittländern betrifft, so hat Polen die Verhandlungen über ein<br />

Freihandelsabkommen mit der Republik Kroatien abgeschlossen. Die Gespräche mit Marokko<br />

über die Möglichkeit eines Freihandelsabkommens wurden nicht weitergeführt.<br />

Im <strong>Bericht</strong>szeitraum schloss Polen mit den Vereinigten Staaten von Amerika ein nichtpräferenzielles<br />

Abkommen, das auf der Grundlage der Meistbegünstigung für über hundert<br />

14 In der WTO gebundene Zollsätze nach voller Realisierung aller Zollzugeständnisse – geschätzte Wertzolläquivalente<br />

von Mengentarifen und Mischzöllen wenn möglich inbegriffen.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 114<br />

Erzeugnisse eine Senkung der Zollsätze vorsieht, in manchen Fällen bis auf die Höhe des<br />

gemeinsamen Außenzolltarifs der EG. Dieses Abkommen wurde ausgehandelt, ohne dass die<br />

EU zuvor konsultiert oder informiert wurde.<br />

Im Rahmen des Mitteleuropäischen Freihandelsabkommens (CEFTA) unterzeichneten dessen<br />

Mitgliedstaaten, darunter auch Polen, das Zusatzprotokoll Nr. 8 über die aktualisierte<br />

Fassung der gesamteuropäischen Warenursprungskumulierung (siehe Kapitel 25 – Zollunion,<br />

Teil 2.5.25 auf Seite 111).<br />

Im Bereich der Entwicklungspolitik, Entwicklungszusammenarbeit und Entwicklungshilfe ist<br />

Polen als aktives Mitglied der OECD dabei, seine Entwicklungspraktiken den vom Ausschuss<br />

für Entwicklungshilfe festgelegten Grundsätzen anzupassen. Bei der Durchführung von Maßnahmen<br />

der humanitären Hilfe arbeiten die Behörden mit in Polen ansässigen Nichtregierungsorganisationen<br />

zusammen. Die bilaterale und multilaterale Auslandshilfe, die Polen im<br />

Jahre 2000 den Entwicklungsländern und <strong>Ost</strong>ländern gewährte, betrug insgesamt 44 Mio.<br />

€.<br />

Gesamtbewertung<br />

Die Angleichung Polens an den gemeinschaftlichen Besitzstand hat insgesamt ein hohes Maß<br />

erreicht. Es wird erheblicher Anstrengungen bedürfen um sicherzustellen, dass sich Polen<br />

nicht unter dem Druck kurzfristiger Sachzwänge zu Maßnahmen veranlasst sieht, durch die<br />

sich das Land handelspolitisch wieder vom gemeinschaftlichen Besitzstand entfernt.<br />

Soweit in der Handelspolitik eine Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand erforderlich<br />

ist, wurden hinsichtlich Gütern mit doppeltem Verwendungszweck gute Fortschritte<br />

gemacht. Im Falle der Exportkredite muss an die Entwicklungen des vergangenen Jahres<br />

angeknüpft werden, um die volle Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand zu<br />

erreichen.<br />

Die EU und Polen haben auf Ministeriums- und auf Abteilungsebene einen Rahmen für die<br />

Zusammenarbeit in WTO-Fragen eingerichtet. In der WTO hat Polen die Politik und die<br />

Standpunkte der EU unterstützt. Hinsichtlich der neuen Verhandlungsrunde stimmt Polen<br />

mit der EU darin überein, dass so bald wie möglich eine umfassende Handelsrunde einzuleiten<br />

ist, und teilt die Auffassung der EU, dass von Verhandlungen nach der sogenannten Builtin-Agenda<br />

bessere Ergebnisse zu erwarten sind als von Verhandlungen ohne eine solche<br />

Agenda.<br />

Polen hat das Informationstechnologie-Übereinkommen unterzeichnet. Den multilateralen<br />

WTO-Übereinkommen über das öffentliche Vergabewesen und über Zivilluftfahrtzeuge gehört<br />

es als Beobachter an. Für eine Angleichung der GATS-Verpflichtungen Polens an die<br />

Verpflichtungen und die Ausnahmen von der Meistbegünstigung der EG bedarf es noch weiterer<br />

Koordinierung. Ähnlich wird im Rahmen des WTO-Übereinkommens über den Handel<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 115<br />

mit Textilien und Bekleidung auf die Anwendung der dritten Integrationsstufe hingearbeitet,<br />

um Polens Integrationsprogramme denen der EG anzugleichen, wenngleich einige Punkte<br />

noch nicht berücksichtigt sind.<br />

Neben seinen bilateralen Freihandelsabkommen mit Estland, Lettland und Litauen, den<br />

EFTA-Ländern, der Türkei und Israel gehört Polen dem Mitteleuropäischen Freihandelsabkommen<br />

an. In diesem Bereich muss die Angleichung an die internationalen Handelsverpflichtungen<br />

der EG weiter betrieben werden; auch muss Polen sich künftig bemühen, die EU<br />

über bestehende Handelsabkommen und über Verhandlungen im Hinblick auf neue Handelsabkommen<br />

mit Drittländern in vollem Umfang zu unterrichten. Internationale Abkommen,<br />

die mit den Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft unvereinbar sind, sind neu auszuhandeln<br />

oder vor dem Beitritt zu kündigen.<br />

Polen muss den bilateralen Investitionsvertrag mit den Vereinigten Staaten in Übereinstimmung<br />

mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand bringen. Polen hat zwar zugesagt, dieser Verpflichtung<br />

nachzukommen, doch wurden nur zögernd konkrete Schritte in dieser Richtung<br />

unternommen.<br />

Für Polens Annäherung an die gemeinsame Handelspolitik und seine künftige Teilnahme<br />

daran ist das Wirtschaftsministerium zuständig. Auf die noch zu schaffende Infrastruktur für<br />

die Zollverwaltung wird im Kapitel über die Zollunion eingegangen (Kapitel 25, Zollunion).<br />

Für Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe ist das Außenministerium zuständig. Was Polens<br />

künftigen finanziellen Beitrag zum Europäischen Entwicklungsfonds angeht, so werden die<br />

Verwaltung des polnischen Staatshaushalts und die Abwicklung der Mittelübertragung an<br />

den EG-Haushalt in Kapitel 29, Finanz- und Haushaltsbestimmungen, behandelt.<br />

2.5.27 Kapitel 27: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik<br />

Seit dem vorangegangenen <strong>Bericht</strong> hat Polen seine Außenpolitik derjenigen der Europäischen<br />

Union weiter angeglichen und an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik<br />

konstruktiv mitgearbeitet.<br />

Der im Rahmen des Assoziierungsabkommens mit Polen eingerichtete politische Dialog wird<br />

regelmäßig und reibungslos fortgesetzt, und Polen richtet seine Außen- und Sicherheitspolitik<br />

nach der EU aus. Es arbeitet nach wie vor aktiv in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik<br />

(GASP) mit, so auch bei den regelmäßig stattfindenden Treffen der Politischen<br />

Direktoren, der Europäischen Korrespondenten und in den Sitzungen der Arbeitsgruppen.<br />

Polen hat großes Interesse an der Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik<br />

(ESVP) als Teil der GASP an den Tag gelegt und in diesem Zusammenhang<br />

aktiv am Austausch mit der EU, im Rahmen von EU + 15 (d. h. die der EU nicht angehörenden<br />

europäischen NATO-Mitglieder und die EU-Beitrittskandidaten) und im Rahmen<br />

von EU + 6 (d. h. die nicht der EU angehörenden NATO-Mitglieder) teilgenommen.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 116<br />

Was die Übereinstimmung mit Erklärungen der EU betrifft, so hat Polen seine Positionen<br />

stets denen der EU angeglichen und schloss sich, wann immer es dazu aufgefordert wurde, den<br />

Gemeinsamen Aktionen und Standpunkten der Union an. So schloss sich Polen seit Oktober<br />

2000 zusammen mit den anderen ostmitteleuropäischen Ländern einer gemeinsamen Aktion<br />

der EU über den Beitrag der EU zur Bekämpfung der Anhäufung und destabilisierenden<br />

Verbreitung von leichten und kleinkalibrigen Schusswaffen an. Außerdem schloss sich Polen<br />

acht gemeinsamen Standpunkten der EU an, drei davon zur Bundesrepublik Jugoslawien.<br />

Die Verabschiedung der nötigen Rechtsakte für eine effektive Mitarbeit in der GASP ist seit<br />

dem <strong>Bericht</strong> 2000 weiter vorangekommen. Polen hat sich im wesentlichen weiterhin an die<br />

von den Vereinten Nationen oder der EU verhängten internationalen Sanktionen und Beschränkungsmaßnahmen<br />

gehalten. Im Januar <strong>2001</strong> trat ein neues mit den EU-Bestimmungen<br />

vereinbares Gesetz über die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck in Kraft.<br />

Im Mai <strong>2001</strong> wurden entsprechende Bestimmungen zur Abwicklung des internationalen Handels<br />

eingeführt.<br />

Im <strong>Bericht</strong>szeitraum spielte Polen bei der ersten Beitragskonferenz im November 2000 eine<br />

aktive Rolle und merkte für Einsätze der Schnellen Eingreiftruppe der EU ab 2002 eine bis<br />

zu 2500 Mann starke Brigade vor.<br />

Die Beziehungen zu Russland haben sich dank eines Besuchs des russischen Ministerpräsidenten<br />

sowie gegenseitiger Besuche der Außenminister erheblich verbessert. Was speziell die<br />

Zusammenarbeit in Bezug auf die Enklave Kaliningrad (Königsberg) angeht, so stattete der<br />

Gouverneur des Gebiets Kaliningrad Polen im April <strong>2001</strong> einen Besuch ab. Ebenfalls im April<br />

eröffnete das Gebiet Kaliningrad in Olsztyn (Allenstein), der Hauptstadt der Woiwodschaft<br />

Warminsko-Mazurskie (Ermland-Masuren) eine offizielle Vertretung.<br />

Polen nahm weiterhin aktiv an regionalen Kooperationsforen wie dem <strong>Ost</strong>seerat, der Visegrad-<br />

Gruppe und der Zentraleuropäischen Initiative teil. Der Stabilitätspakt für Südosteuropa<br />

wurde von Polen unterstützt.<br />

Was die Zusammenarbeit in der Verteidigung betrifft, so nahm Polen an mehreren Friedenserhaltungs-<br />

und Beobachtermaßnahmen der UN (Libanon, Syrien/Golanhöhen, Bosnien, Kosovo)<br />

und der OSZE teil. Zur Zeit hat Polen über 1.500 Mann zum Zweck der Friedenserhaltung<br />

auf dem Balkan stationiert.<br />

Um die Außenpolitik Polens mit der GASP der EU noch weiter in Übereinstimmung zu<br />

bringen, schuf das polnische Außenministerium im Jahre <strong>2001</strong> den Posten eines Sprechers des<br />

Politischen Sicherheitsausschusses. Es wurde ein Verbindungsoffizier zum Militärausschuss<br />

ernannt.<br />

Gesamtbewertung<br />

Polens Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich der GASP ist zufriedenstellend.<br />

Da sich der Besitzstand der EU auf dem Gebiet der Außen- und Sicher-<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 117<br />

heitspolitik weiterentwickelt, muss Polen seine Außenpolitik auch künftig an der der Union<br />

orientieren.<br />

Im Anschluss an die Kosovokrise bekundete Polen großes Interesse am Stabilitätspakt, den<br />

es aktiv unterstützte. Es war an den friedenserhaltenden SFOR-Maßnahmen in Bosnien und<br />

Herzegowina und am KFOR-Einsatz in Kosovo beteiligt.<br />

Polen nimmt weiter an regionalen Kooperationsprojekten wie der mit Litauen, Lettland und<br />

Estland geschaffenen Struktur und der Dreierkooperation mit Deutschland und Dänemark<br />

teil. Diese Strukturen umfassen funktionsfähige gemeinsame Bataillone. Mit Frankreich und<br />

Deutschland arbeitet Polen außerdem eng im Rahmen des Weimarer Dreiecks zusammen, in<br />

dem turnusmäßig gemeinsame Übungen veranstaltet werden. Darüber hinaus hat Polen auch<br />

mit der Ukraine und mit Litauen bilaterale Abkommen über eine Verteidigungskooperation<br />

geschlossen; in beiden Fällen beziehen sich die wichtigsten Bestimmungen der Abkommen auf<br />

eine Zusammenarbeit bei friedenserhaltenden Einsätzen und gemeinsamen Unternehmungen<br />

(Übungen und Einsätze).<br />

Polen beteiligt sich aktiv an den Erörterungen im Zusammenhang mit dem EU-Aktionsplan<br />

für die Nördliche Dimension. Was den regionalen politischen Dialog betrifft, so nimmt Polen<br />

weiter aktiv an regionalen Kooperationsforen teil. Besonders bemüht es sich um Kontakte<br />

zu und zwischen den regionalen Behörden, vor allem im Hinblick auf die grenzübergreifende<br />

Zusammenarbeit, auch solcher mit EG-Hilfe im Rahmen der 14 an allen polnischen Grenzen<br />

eingerichteten Euro-Regionen. Polen war bestrebt, seine bilateralen Beziehungen zu benachbarten<br />

europäischen Partnern auszubauen. Zu Kontakten auf höchster politischer Ebene<br />

kommt es nach wie vor besonders häufig mit Litauen und der Ukraine.<br />

Polen hat sich Inhalt und Grundsätze des EU-Verhaltenskodexes für Waffenexporte zu eigen<br />

gemacht, muss aber größere Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass seine<br />

Kriterien auch angewendet werden.<br />

Was die Verwaltungskapazität für die Umsetzung der GASP betrifft, so verfügt Polen über<br />

ein personell gut ausgestattetes Außenministerium. In dessen Struktur ist jedoch noch immer<br />

kein Posten vorgesehen, der dem des Politischen Direktors entspräche. Hier besteht noch<br />

Handlungsbedarf.<br />

Das Außenministerium ist an das Informationssystem des Associated Correspondents’ Network<br />

angeschlossen, über das die EU im Rahmen der GASP mit den assoziierten Partnern<br />

in Verbindung steht.<br />

2.5.28 Kapitel 28: Finanzkontrolle<br />

In diesem Bereich wurden während des <strong>Bericht</strong>szeitraums bedeutende Fortschritte erzielt.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 118<br />

Im September <strong>2001</strong> wurde das Änderungsgesetz über die öffentlichen Finanzen zur Schaffung<br />

eines Öffentlichen internen Finanzkontrollsystems verabschiedet. Damit werden Finanzverwaltungs-<br />

und Kontrollsysteme eingeführt. Aufbau und Unterhaltung dieser Systeme sind<br />

Aufgabe der mittelbewirtschaftenden Regierungsstellen, Ministerien, Behörden u.ä.; eine<br />

zentrale Koordinierungsstelle im Finanzministerium gibt die Leitlinien vor. Entsprechend<br />

wurde in den mittelbewirtschaftenden Stellen auch der neue Posten eines unabhängig arbeitenden<br />

internen Buchprüfers eingeführt. Für die Entwicklung und Koordinierung einheitlicher<br />

Methoden sowohl für die Finanzverwaltung als auch für die Kontrollsysteme und Innenrevisionsdienste<br />

ist das Finanzministerium zuständig; den zu diesem Zweck geschaffenen<br />

Posten eines gleichfalls unabhängigen „Obersten Innenrevisors“ übernimmt ein unpolitischer<br />

hoher Beamter und Fachmann. Dies ist daher ein wichtiger Schritt nach vorn. Das neue<br />

Gesetz tritt am 1. Januar 2002 in Kraft und dürfte die Umsetzung des neuen Systems für öffentliche<br />

interne Finanzkontrolle beschleunigen. An einem entsprechenden Grundsatzpapier<br />

wird zur Zeit gearbeitet.<br />

Im Bereich der externen Revision sind keinerlei Entwicklungen zu vermelden.<br />

Die Verabschiedung des oben genannten Änderungsgesetzes bedeutet auch einen Fortschritt<br />

für die Kontrolle der Ausgaben für Strukturmaßnahmen. Was die EG-Fördermittel vor dem<br />

Beitritt betrifft, so ist man mit der Akkreditierung der Sapard-Stelle und des Nationalen<br />

Fonds für die Zwecke des Sapard-Programms vorangekommen. Für die Verwaltung der<br />

Ispa-Mittel wurden für die einzelnen Sektoren Anweisungsbefugte ernannt. Dagegen wurden<br />

im Bereich der Kontrolle und Revision der Mittel aus den Programmen Ispa und Phare,<br />

besonders was die Vorarbeiten für die Anwendung der Verfahren des erweiterten dezentralen<br />

Durchführungssystems (EDIS) betrifft, kaum Fortschritte erzielt.<br />

Hinsichtlich des Schutzes der Finanzinteressen der EU sind Vertreter von EG-Behörden jetzt<br />

aufgrund der im Dezember 2000 in Kraft gesetzten Änderungen zum Gesetz über Finanzkontrolle<br />

und Zollaufsicht berechtigt, mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde für Finanzkontrolle<br />

und der Obersten Zollaufsicht an Kontrollmaßnahmen teilzunehmen. Mit Unterstützung<br />

durch OLAF wurde bei der Obersten Zollaufsicht eine Betrugsbekämpfungsstelle eingerichtet,<br />

die aber ihre Arbeit noch nicht in vollem Umfang aufgenommen hat. Im September wurde<br />

innerhalb der Task Force für die Koordinierung des Kampfes gegen Wirtschaftskriminalität<br />

eine „Hochrangige Arbeitsgruppe für den Schutz der Interessen der EU“ eingerichtet.<br />

Gesamtbewertung<br />

Polen ist bei der Rechtsangleichung im Bereich der öffentlichen internen Finanzkontrolle zwar<br />

ein gutes Stück vorangekommen, muss aber noch erhebliche Anstrengungen unternehmen,<br />

um die Anwendung solider Finanzkontrollsysteme einzuleiten und weiterzuentwickeln.<br />

Zuallererst gehört dazu die beschleunigte Anwendung des neuen Systems der öffentlichen<br />

internen Finanzkontrolle. Dies hängt wiederum von der baldigen Verabschiedung der erforderlichen<br />

Verordnungen und (auf der Grundlage einer genau definierten Strategie) dem entsprechenden<br />

Ausbau der Verwaltungskapazitäten einschließlich Fortbildung und Ausrüstung<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 119<br />

ab. Das Konzept der funktionellen Unabhängigkeit muss voll umgesetzt werden, und dies<br />

muss in der Arbeit und der Struktur der mittelbewirtschaftenden Stellen seinen Niederschlag<br />

finden. Die effektive Anwendung des Systems setzt noch erheblichen Fortbildungsaufwand<br />

voraus.<br />

Hinsichtlich der externen Revision ist die Oberste Kontrollkammer eine unabhängige, vertrauenswürdige<br />

und in hohem Grade professionell arbeitende Organisation. Ihre Arbeitskapazität<br />

könnte aber insgesamt noch gesteigert werden, wenn die Übereinstimmung mit<br />

international anerkannten Standards der externen Revision gewährleistet wäre.<br />

Was die Kontrolle der Ausgaben für Strukturmaßnahmen betrifft, muss daran gearbeitet<br />

werden, Polens Kapazität für die Verwaltung der Vorbeitrittsfördermittel und der künftigen<br />

Strukturfonds zu steigern. Die Anwendung des EDIS setzt erhebliche Fortschritte bei<br />

der Umsetzung der öffentlichen internen Finanzkontrolle voraus und dazu bedarf es der<br />

Fortbildung und Aufstockung des zuständigen Personals beim Nationalen Fonds und bei der<br />

Durchführungsbehörde. Die Belegnachweise für die Vorbeitrittsfördermittel müssen dringend<br />

weiterentwickelt werden.<br />

Um einen gehörigen Schutz der Finanzinteressen der EG zu gewährleisten, muss Polen seine<br />

Gesetze weiter angleichen, um den zuständigen EG-Behörden Kontrollen an Ort und Stelle<br />

zu ermöglichen und seine Verwaltungskapazität zur Umsetzung des gemeinschaftlichen<br />

Besitzstandes so weit auszubauen, dass Vollzugsbehörden und Justiz Fälle, bei denen die<br />

Finanzinteressen der EG auf dem Spiel stehen, bearbeiten können. Polen muss seine Betrugsbekämpfungsstelle<br />

weiter ausbauen und dafür sorgen, dass diese ihre Arbeit in vollem<br />

Umfang aufnimmt. Eine wichtige Rolle bei der Entwicklung geeigneter Mechanismen zum<br />

Schutz der Finanzinteressen der EG dürfte die Hochrangige Arbeitsgruppe spielen.<br />

2.5.29 Kapitel 29: Finanz- und Haushaltsbestimmungen<br />

Polen hat im <strong>Bericht</strong>szeitraum nur begrenzte Fortschritte gemacht.<br />

Hinsichtlich des Staatshaushalts und der EU-Kofinanzierungsmaßnahmen hat es seit dem<br />

letzten <strong>Bericht</strong> keinerlei Entwicklungen gegeben.<br />

Was eigene Mittel und Verwaltungsinfrastruktur angeht, so wurden im Oktober 2000 gesetzliche<br />

Bestimmungen verabschiedet, die eine geänderte Berechnungsmethode für das BIP<br />

festlegen. Damit wurde die polnische Praxis den Normen des Europäischen Systems volkswirtschaftlicher<br />

Gesamtrechnungen (ESVG 95) weiter angeglichen, wenngleich noch einige<br />

Widersprüchlichkeiten bezüglich der Ermittlung der BSP-Mittel bestehen bleiben. Der Präsident<br />

der Obersten Zollbehörde hat sich eingesetzt, um mit anderen Verwaltungsbehörden,<br />

dem Amt für Staatsschutz und dem Generalzollinspektor Vereinbarungen zum Zweck<br />

der Vermeidung einnahmemindernder Verstöße gegen die Zollbestimmungen zu treffen. Ursprünglich<br />

hatte das Finanzministerium im Hinblick auf die Teilnahme am EG-System der<br />

eigenen Mittel die Delegierung von Aufgaben an verschiedene Behörden beschlossen.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 120<br />

Gesamtbewertung<br />

Die Gesamtbewertung im letzten Jahresbericht bleibt gültig: Die Angleichung an den gemeinschaftlichen<br />

Besitzstand ist bis dato nur mäßig weit vorangeschritten.<br />

Das geltende Haushaltsgesetz von Ende 1998 muss noch weiter abgeändert und durch strengere<br />

Bestimmungen und straffere Verwaltungsverfahren ergänzt werden, um den EG-Normen<br />

zu entsprechen. Der Haushaltskonsolidierungsprozess muss fortgesetzt werden, wobei die<br />

haushaltsfremden Mittel zu verringern und zu kürzen und die Vorschriften für die Haushaltsführung<br />

zu standardisieren sind. Die Verfahren für eine Mehrjahresbudgetierung im<br />

Rahmen eines mittelfristigen Ausgabenrahmens müssen weiterentwickelt werden. Bei der<br />

Aufstellung und Durchführung von Ausgabenprogrammen müssen Investitions- und Verwaltungshaushaltsplanung<br />

stärker integriert werden. Parallel dazu muss die Kapazität zur<br />

Bewertung, Überwachung und Evaluierung von Programmen und Projekten ausgebaut werden.<br />

Wie bereits an anderer Stelle gesagt, muss das finanzielle Verhältnis zwischen Zentralund<br />

Kommunalebene geklärt werden, was wahrscheinlich Änderungen an den geltenden Verordnungen<br />

erforderlich macht. Der Nationalfonds wird von einer speziellen Abteilung im<br />

Finanzministerium verwaltet, die auch die Mittel aus den EU-Finanzierungsinstrumenten<br />

zur Vorbereitung des Beitritts verwaltet. Die Arbeitsverfahren müssen noch vervollständigt<br />

werden.<br />

Im Bereich der eigenen Mittel sind geringfügige Fortschritte zu verzeichnen; für Zuckerabschöpfungen<br />

und Zölle muss Polen immer noch geeignete Systeme erarbeiten. Trotz der im<br />

Verlauf des letzten Jahres erzielten Fortschritte hat Polen noch nicht die volle Anwendung<br />

des ESVG 95 zur Berechnung der statistischen Gesamtgrößen erreicht.<br />

Was die Kontrolle der künftigen EG-Eigenmittel betrifft, so muss Polen seine Bemühungen<br />

fortsetzen und wirksame Instrumente zur Bekämpfung von Mehrwertsteuer- und Zollhinterziehung<br />

aufbauen, so dass die Finanzinteressen der EG geschützt werden können.<br />

Soweit die ersten Schritte zur Koordinierung der verschiedenen an der Anwendung des Systems<br />

der eigenen Mittel beteiligten Behörden getan sind, muss nach Kräften darauf aufgebaut<br />

werden, um das für eine erfolgreiche Anwendung des Systems erforderliche Maß an<br />

Koordinierung zu gewährleisten.<br />

Abgesehen von der Notwendigkeit einer zentralen Koordinierung zwecks ordnungsgemäßer<br />

Einnahme, Überwachung, Auszahlung und Kontrolle der Mittel für den und aus dem EG-<br />

Haushalt bedarf es auch einer Stärkung der Verwaltungskapazität im Rahmen der an anderer<br />

Stelle des <strong>Bericht</strong>s erläuterten Politikfelder wie Finanzkontrolle, Zollunion, Steuern, Regionalpolitik<br />

und Landwirtschaft.<br />

Die Kapazität für eine verlässliche, genaue und transparente Ermittlung der von Polen eingenommenen<br />

Zölle und Mehrwertsteuerbeträge sowie des polnischen BSP muss ausgebaut<br />

werden, um harmonisierte und kontrollierbare Berechnungen zu ermöglichen. Für die ordnungsgemäße<br />

und rechtzeitige Einnahme und Transferierung aller eigenen Mittel an den<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 121<br />

Gemeinschaftshaushalt muss vor dem Beitritt eine ausreichende Verwaltungskapazität geschaffen<br />

werden, wobei auf der im Finanzministerium eingerichteten Sektion für die eigenen<br />

Mittel aufzubauen ist; ebenso muss Polen in der Lage sein, der Kommission regelmäßig und<br />

genau über die Situation hinsichtlich der einzelnen Arten eigener Mittel <strong>Bericht</strong> zu erstatten.<br />

2.6 Übersetzung der Rechtsdokumente des gemeinschaftlichen Besitzstandes<br />

in die Amtssprache<br />

Die Bewerberländer müssen die Rechtsdokumente des gemeinschaftlichen Besitzstandes bis<br />

zum Beitritt in ihre jeweilige Amtssprache übersetzt haben. Es handelt sich um Akte des<br />

Primär- und Sekundärrechts in einem geschätzten Umfang von 60.000-70.000 Amtsblattseiten.<br />

Die Bewerberländer werden in dieser Aufgabe im Rahmen des Phare-Programms<br />

unterstützt. Mithilfe des TAIEX-Dienstes wurde in allen zehn Bewerberländern in <strong>Ost</strong>mitteleuropa<br />

eine Zentralstelle für die Koordinierung der Übersetzungsarbeit eingerichtet.<br />

Mit der Übersetzung aller Rechtsdokumente des gemeinschaftlichen Besitzstandes ins Polnische<br />

wurde 1996 begonnen, und im Juli 2000 wurde beim Ausschuss für europäische Integration<br />

eine Übersetzungsabteilung eingerichtet, die den Übersetzungs- und Revisionsprozess<br />

rationalisieren und beschleunigen soll. Die Belegschaft der Abteilung besteht zur Zeit aus 15<br />

Personen. Ihre Arbeit hat sich auf den Prozess merklich ausgewirkt: Im letzten Jahr stieg<br />

die Zahl der übersetzten ebenso wie die der revidierten Seiten um rund 50%. Im September<br />

<strong>2001</strong> waren über 48.000 Seiten des gemeinschaftlichen Besitzstandes übersetzt und davon<br />

8.300 revidiert.<br />

Unabhängig vom Ausgang der Beitrittsverhandlungen müssen in nächster Zukunft noch<br />

erhebliche zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, wenn Polen den Zeitplan seines<br />

Nationalen Programms zur Vorbereitung auf die Mitgliedschaft einhalten will. Dort heißt<br />

es: „Die Übersetzung wird in ihrer überwiegenden Mehrheit voraussichtlich im Jahre <strong>2001</strong><br />

abgeschlossen sein“, und die Revision sechs bis sieben Monate vor dem Tag des Beitritts.<br />

Gebührende Aufmerksamkeit ist auch der Ausbildung von Konferenzdolmetschern zu schenken.<br />

2.7 Allgemeine Bewertung<br />

Im <strong>Bericht</strong>szeitraum wurden intensive Anstrengungen zur Übernahme des Gemeinschaftsrechts<br />

unternommen 15 . In einigen Bereichen wurde bei der Übernahme des Primärrechts<br />

ein bedeutender Durchbruch erzielt. In anderen Bereichen wurde das im Jahr 2000 Erreichte<br />

durch die Annahme der erforderlichen Sekundärgesetzgebung auf Grundlage der letztes<br />

15 Siehe: „Die Erweiterung erfolgreich gestalten: Strategiepapier und <strong>Bericht</strong> der Europäischen Kommission<br />

über die Fortschritte jedes Bewerberlandes auf dem Weg zum Beitritt“<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 122<br />

Jahr verabschiedeten Rahmengesetze weiter gefestigt. Dieser Prozess der Konsolidierung und<br />

der inhaltlichen Ausfüllung der Rechtsvorschriften ist von entscheidender Bedeutung für die<br />

künftige Fähigkeit zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands und muss durch weitere<br />

Anstrengungen noch intensiviert werden. Zusätzliche Anstrengungen sind sogar noch<br />

mehr zur Stärkung der Verwaltungskapazität für die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands<br />

erforderlich. Auch in dieser Hinsicht hat es zwar Fortschritte gegeben, jedoch<br />

besteht nach wie vor ein großer Unterschied zwischen den Fortschritten in diesem Bereich<br />

und bei der Übernahme der Rechtsvorschriften.<br />

Im Hinblick auf den Binnenmarkt konzentrierten sich die Anstrengungen in verschiedenen<br />

Bereichen nach der bereits erfolgten Annahme von Rahmengesetzen auf die für die Umsetzung<br />

des gemeinschaftlichen Besitzstands in diesen Bereichen erforderliche Sekundärgesetzgebung,<br />

insbesondere bei Normen und Zertifizierung sowie staatlichen Beihilfen. Dies sind<br />

beides Bereiche, in denen die entsprechenden Rechtsvorschriften aufgrund der von Polen<br />

eingegangenen Verpflichtungen vor dem Beitritt umgesetzt werden müssen und in denen bisher<br />

nur begrenzte Fortschritte erzielt worden sind. Im Bereich Normen und Zertifizierung<br />

bedarf es noch erheblicher Anstrengungen zur Schaffung der erforderlichen Verwaltungskapazität.<br />

Im Wettbewerbsbereich ist dies nicht der Fall, wo die Verwaltungskapazität besteht,<br />

die Rechtsvorschriften aber bisher nur in begrenztem Umfang angewendet werden. Bei den<br />

mit dem Binnenmarkt zusammenhängenden Elementen der Nahrungsmittelsicherheit wurden<br />

durch die Annahme eines Rahmengesetzes erhebliche Fortschritte erzielt, wenngleich<br />

noch erhebliche Anstrengungen zur Annahme der Sekundärgesetzgebung und Entwicklung<br />

der entsprechenden Verwaltungskapazität erforderlich sein werden. Das Gesetz über das gewerbliche<br />

Eigentum wurde verabschiedet, auch wenn es vorerst noch Schwierigkeiten im<br />

Zusammenhang mit dem im neuen Arzneimittelgesetz festgelegten Datenschutz gibt. Auch<br />

wenn bei den Verwaltungsstrukturen einige Verbesserungen zu verzeichnen sind, müssen in<br />

diesem Bereich noch weitere Anstrengungen unternommen werden, wobei besonderes Augenmerk<br />

auf die Durchsetzung der Vorschriften zu legen ist.<br />

Polen weist im freien Dienstleistungs- und Kapitalverkehr weiterhin eine gute Bilanz auf,<br />

und es sind noch weitere Anstrengungen zur Stärkung der Verwaltungskapazität in diesen<br />

Bereichen unternommen worden. Beträchtliche Fortschritte sind bei der Gesetzgebung über<br />

öffentliche Beschaffungen und einige Fortschritte im Bereich der Freizügigkeit zu verzeichnen.<br />

Weitere Anstrengungen werden aber notwendig sein, um eine reibungslose Integration Polens<br />

in den Binnenmarkt zu gewährleisten.<br />

Im Telekommunikationsbereich wurde die bereits bestehende Gesetzgebung schrittweise umgesetzt.<br />

Bei der weiteren Angleichung der Rechtsvorschriften über die indirekte Besteuerung<br />

gab es nur geringe Fortschritte, und weitere Maßnahmen werden notwendig sein, um sicherzustellen,<br />

dass die erforderlichen Systeme für den Austausch EDV-gestützter Daten zwischen<br />

der EG und Polen vorhanden sein werden.<br />

Hinsichtlich der WWU wurden keine neuen Rechtsvorschriften zur Stärkung der Unabhängigkeit<br />

der Nationalbank erlassen.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


2 Beitrittskriterien 123<br />

In der Industriepolitik wurden einige Fortschritte erzielt. Die erforderlichen Schritte zur<br />

Lösung noch offener Fragen im Stahlsektor wurden unternommen, jedoch müssen sie mit<br />

Nachdruck zu Ende geführt werden.<br />

Eine schlüssige Strategie für den Agrarbereich fehlt zurzeit noch. Die notwendige grundlegende<br />

Reform von Politik, Gesetzgebung und Strukturen hat bisher weder in der Landwirtschaft<br />

noch im Fischereisektor stattgefunden. In beiden Sektoren wurden einige Fortschritte in der<br />

Primärgesetzgebung verzeichnet, insbesondere bei den Veterinärvorschriften im Agrarbereich.<br />

Die Verwaltungskapazität im Fischereibereich weist extreme Schwächen auf und auch<br />

in der Landwirtschaft wurden diese Schwächen deutlich, insbesondere was das Integrierte<br />

Verwaltungs- und Kontrollsystem (IACS) und die Grenzverwaltung sowohl in Bezug auf die<br />

Tiergesundheits- als auch auf die Pflanzenschutzvorschriften betrifft.<br />

Im Bereich Umwelt wurden erhebliche Fortschritte bei der Primärgesetzgebung erzielt. Auch<br />

im Energie- und vor allem im Verkehrsbereich hat es einige Fortschritte gegeben. In allen drei<br />

Bereichen sind jedoch noch beträchtliche Anstrengungen zur Stärkung der Verwaltungskapazität<br />

vonnöten. Dies gilt besonders für die Umwelt, wo sie Strukturen sowohl auf regionaler<br />

wie auch auf nationaler Ebene gestärkt werden müssen.<br />

Hinsichtlich der Regionalpolitik hat es kaum Veränderungen gegeben. Im Sozialbereich wurden<br />

in erster Linie bei den Rechtsvorschriften über die öffentliche Gesundheit Fortschritte<br />

erzielt, während die Rechtsdurchsetzung, vor allem im Bereich des Gesundheitsschutzes am<br />

Arbeitsplatz, Anlass zu Besorgnis gibt. Hier bedarf es zusätzlicher Anstrengungen, insbesondere<br />

was die Stärkung der Arbeitsinspektorate angeht. Im Bereich Justiz und Inneres<br />

wurden weitere Fortschritte verzeichnet, insbesondere hinsichtlich des Grenzschutzes und<br />

der Grenzverwaltung, soweit dies die Umsetzung der vorher beschlossenen Strategie für den<br />

Zoll betrifft. Anstrengungen wurden unternommen, um die Situation der mit dem Kampf<br />

gegen die organisierte Kriminalität betrauten Vollzugsbehörden, insbesondere der Polizei,<br />

zu verbessern. Diese Anstrengungen müssen noch verstärkt werden. Weiterer Anstrengungen<br />

bedarf es auch im Zollbereich zur Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand<br />

und zum Aufbau einer effektiven Kapazität für die Umsetzung der Rechtsvorschriften. Bedeutende<br />

Fortschritte wurden bei der Annahme von Rechtsvorschriften über die interne<br />

Finanzkontrolle erzielt und es gilt jetzt, die erforderlichen Kontrollmechanismen einzurichten.<br />

Polen hat bei der Rechtsangleichung, insbesondere im Bereich des Sekundärrechts, weitere<br />

Fortschritte gemacht. Wie bereits gesagt, sind im Hinblick auf den Beitritt ähnliche Anstrengungen<br />

zur Anpassung und Stärkung der entsprechenden Verwaltungsstrukturen nötig.<br />

In einigen Bereichen hinkt die Verwaltungskapazität noch hinterher. Auch die Schaffung<br />

der für eine solide, effiziente und nachvollziehbare Verwaltung der EG-Mittel erforderlichen<br />

Verwaltungskapazität muss vorangetrieben werden.<br />

Der Unterschied zwischen den Fortschritten bei der Übernahme der Rechtsvorschriften und<br />

der Stärkung der Verwaltungskapazität spiegelt sich darin wider, inwieweit die kurzfristigen<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


3 Schlussfolgerung 124<br />

Prioritäten der Beitrittspartnerschaft in Angriff genommen wurden. Bei den mit dem gemeinschaftlichen<br />

Besitzstand zusammenhängenden Elementen wurden weitere Fortschritte<br />

erzielt. Weitere Anstrengungen sind dagegen in allen Bereichen erforderlich, um die Verwaltungskapazitäten<br />

aufzubauen und zu stärken, und zwar insbesondere in den Bereichen<br />

Zertifizierung, Landwirtschaft, Fischerei und Regionalpolitik, Soziales, Zoll sowie Justiz und<br />

Inneres.<br />

Polen hat bei der Erfüllung der mittelfristigen Prioritäten erste Fortschritte erzielt. Die<br />

Ergebnisse fielen jedoch unterschiedlich aus, wobei die deutlichsten Fortschritte bei den legislativen<br />

Komponenten der Prioritäten zu verzeichnen waren. Sie bilden die Grundlage für<br />

den Aufbau der für die Durchführung der Rechtsvorschriften erforderlichen Verwaltungskapazität.<br />

Die Anstrengungen in diesem Bereich müssen aber weiter intensiviert werden.<br />

3 Schlussfolgerung<br />

Die Kommission gelangte in ihrer Stellungnahme 1997 zu dem Schluss, dass Polen die politischen<br />

Kriterien erfüllt. Seitdem hat das Land weitere erhebliche Fortschritte bei der Festigung<br />

und Stärkung der Stabilität seiner Institutionen gemacht, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit,<br />

Menschenrechte und Achtung und Schutz der Minderheiten gewährleisten. Im<br />

vergangenen Jahr wurden weitere Anstrengungen in diese Richtung unternommen. Polen<br />

erfüllt weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen 16 .<br />

Im Bereich der öffentlichen Verwaltung wurden bei der Durchführung des Gesetzes von<br />

1999 über den öffentlichen Dienst weitere Fortschritte gemacht. Weitere Anstrengungen sind<br />

jedoch erforderlich, um die Umsetzung des Gesetzes zu beschleunigen und sicherzustellen,<br />

dass bis zum Beitritt ein unabhängiger, gut ausgebildeter und motivierter öffentlicher Dienst<br />

vorhanden ist.<br />

Bei der Reform der Justiz und der Beseitigung der größten Engpässe im Justizsystem hat<br />

Polen weitere Fortschritte erzielt. Das Reformtempo muss jedoch beschleunigt und die Fragen<br />

im Zusammenhang mit der richterlichen Immunität müssen in Angriff genommen werden.<br />

Weitere Schritte wurden getan, zum Beispiel durch die Annahme der dringend benötigten<br />

Gesetzgebung zur Bekämpfung der Korruption, welche weiterhin Anlass zu großer Besorgnis<br />

gibt. Es gilt jetzt, sich auf einen kohärenten Ansatz zur Korruptionsbekämpfung, auf die<br />

Anwendung der Gesetzgebung sowie vor allem auf die Schaffung einer Verwaltungs- und<br />

Unternehmenskultur zu konzentrieren, die gegen Korruption gefeit ist.<br />

Bei der Schaffung eines Rechtsrahmens für die Gleichstellung von Männern und Frauen<br />

wurden gewisse Fortschritte erzielt, jedoch bedarf es weiterer Anstrengungen in diesem Bereich.<br />

16 Siehe: „Die Erweiterung erfolgreich gestalten: Strategiepapier und <strong>Bericht</strong> der Europäischen Kommission<br />

über die Fortschritte jedes Bewerberlandes auf dem Weg zum Beitritt“<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


3 Schlussfolgerung 125<br />

Ein neues Element, das zum Vorschein gekommen ist, betrifft den Missbrauch des Polizeigewahrsams,<br />

über den in einigen Fällen berichtet wurde. Diese Frage muss geklärt werden,<br />

und erste Schritte hierzu wurden bereits unternommen.<br />

Die Stärkung der Leistungsfähigkeit von Verwaltung und Justiz sowie ein besseres Funktionieren<br />

der Justiz und eine bessere Ausbildung in EG-Recht gehörten zu den Prioritäten der<br />

Beitrittspartnerschaft. Entsprechende Maßnahmen wurden ergriffen, auch wenn noch weitere<br />

Anstrengungen nötig sind.<br />

Polen ist eine funktionierende Marktwirtschaft. Sofern die derzeitigen Reformanstrengungen<br />

unter kohärenten politischen Rahmenbedingungen fortgesetzt und intensiviert werden, dürfte<br />

Polen in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union in<br />

absehbarer Zeit standzuhalten.<br />

Zu Beginn des <strong>Bericht</strong>szeitraums wurde eine angemessene gesamtwirtschaftliche Stabilität<br />

aufrecht erhalten und das Wachstum war erneut beachtlich, bevor es sich mit Beginn der<br />

zweiten Hälfte dieses Jahres deutlich verlangsamte. Die Privatisierung wurde fortgesetzt und<br />

in empfindlichen Sektoren wie Kohle und Strom wurde die Umstrukturierung vorangetrieben.<br />

Der Rechtsrahmen für die Unternehmen wurde mit der Annahme des neuen Konkursgesetzes<br />

und des neuen Handelskodex gestärkt.<br />

Der scharfe Rückgang des Wachstums spiegelt weitgehend Probleme des makroökonomischen<br />

Policy-mix (Abstimmung zwischen Steuer- und Geldpolitik) wider. Die ohnehin hohe<br />

Arbeitslosigkeit hat sich erhöht und das Haushaltsdefizit steigt weiter an. Steuerpolitische<br />

Anpassungen sind erforderlich, um einen geeigneteren Policy-mix zu erreichen und die mittelfristige<br />

Tragfähigkeit der öffentliche Finanzen nicht zu gefährden. Dies würde dazu beitragen,<br />

die Märkte zu beruhigen und das Vertrauen der Unternehmen zu stärken. Die Regierung sollte<br />

die Privatisierungen und Umstrukturierungen in einigen Schlüsselsektoren vorantreiben,<br />

zum Beispiel in einigen traditionellen Industriesektoren oder in der Landwirtschaft. Sie sollte<br />

klare Pläne zur Beseitigung von Hindernissen für den Marktzugang und indirekten staatlichen<br />

Beihilfen in Form von Zahlungsrückständen bei Steuern und Sozialabgaben verfolgen,<br />

die das normale Spiel der Marktkräfte behindern. Die Anwendung der Konkursverfahren<br />

ist zu verbessern. Weitere Maßnahmen sind zu ergreifen, um die Infrastruktur des Landes<br />

auszubauen und eine bessere Anpassung des Arbeitsmarktes an die sich verändernden wirtschaftlichen<br />

Bedingungen zu erreichen.<br />

Im <strong>Bericht</strong>szeitraum wurden intensive Anstrengungen zur Übernahme des Gemeinschaftsrechts<br />

unternommen. In einigen Bereichen wurde bei der Übernahme des Primärrechts ein<br />

bedeutender Durchbruch erzielt. In anderen Bereichen wurde das im Jahr 2000 Erreichte<br />

durch die Annahme der erforderlichen Sekundärgesetzgebung auf Grundlage der letztes<br />

Jahr verabschiedeten Rahmengesetze weiter gefestigt. Dieser Prozess der Konsolidierung und<br />

der inhaltlichen Ausfüllung der Rechtsvorschriften ist von entscheidender Bedeutung für die<br />

künftige Fähigkeit zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands und muss durch weitere<br />

Anstrengungen noch intensiviert werden. Zusätzliche Anstrengungen sind sogar noch<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


3 Schlussfolgerung 126<br />

mehr zur Stärkung der Verwaltungskapazität für die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands<br />

erforderlich. Auch in dieser Hinsicht hat es zwar Fortschritte gegeben, jedoch<br />

besteht nach wie vor ein großer Unterschied zwischen den Fortschritten in diesem Bereich<br />

und bei der Übernahme der Rechtsvorschriften.<br />

Im Hinblick auf den Binnenmarkt konzentrierten sich die Anstrengungen in verschiedenen<br />

Bereichen nach der bereits erfolgten Annahme von Rahmengesetzen auf die für die Umsetzung<br />

des gemeinschaftlichen Besitzstands in diesen Bereichen erforderliche Sekundärgesetzgebung,<br />

insbesondere bei Normen und Zertifizierung sowie staatlichen Beihilfen. Dies sind<br />

beides Bereiche, in denen die entsprechenden Rechtsvorschriften aufgrund der von Polen<br />

eingegangenen Verpflichtungen vor dem Beitritt umgesetzt werden müssen und in denen bisher<br />

nur begrenzte Fortschritte erzielt worden sind. Im Bereich Normen und Zertifizierung<br />

bedarf es noch erheblicher Anstrengungen zur Schaffung der erforderlichen Verwaltungskapazität.<br />

Im Wettbewerbsbereich ist dies nicht der Fall, wo die Verwaltungskapazität besteht,<br />

die Rechtsvorschriften aber bisher nur in begrenztem Umfang angewendet werden. Bei den<br />

mit dem Binnenmarkt zusammenhängenden Elementen der Nahrungsmittelsicherheit wurden<br />

durch die Annahme eines Rahmengesetzes erhebliche Fortschritte erzielt, wenngleich<br />

noch erhebliche Anstrengungen zur Annahme der Sekundärgesetzgebung und Entwicklung<br />

der entsprechenden Verwaltungskapazität erforderlich sein werden. Das Gesetz über das gewerbliche<br />

Eigentum wurde verabschiedet, auch wenn es vorerst noch Schwierigkeiten im<br />

Zusammenhang mit dem im neuen Arzneimittelgesetz festgelegten Datenschutz gibt. Auch<br />

wenn bei den Verwaltungsstrukturen einige Verbesserungen zu verzeichnen sind, müssen in<br />

diesem Bereich noch weitere Anstrengungen unternommen werden, wobei besonderes Augenmerk<br />

auf die Durchsetzung der Vorschriften zu legen ist.<br />

Polen weist im freien Dienstleistungs- und Kapitalverkehr weiterhin eine gute Bilanz auf,<br />

und es sind noch weitere Anstrengungen zur Stärkung der Verwaltungskapazität in diesen<br />

Bereichen unternommen worden. Beträchtliche Fortschritte sind bei der Gesetzgebung über<br />

öffentliche Beschaffungen und einige Fortschritte im Bereich der Freizügigkeit zu verzeichnen.<br />

Weitere Anstrengungen werden aber notwendig sein, um eine reibungslose Integration Polens<br />

in den Binnenmarkt zu gewährleisten.<br />

Im Telekommunikationsbereich wurde die bereits bestehende Gesetzgebung schrittweise umgesetzt.<br />

Bei der weiteren Angleichung der Rechtsvorschriften über die indirekte Besteuerung<br />

gab es nur geringe Fortschritte, und weitere Maßnahmen werden notwendig sein, um sicherzustellen,<br />

dass die erforderlichen Systeme für den Austausch EDV-gestützter Daten zwischen<br />

der EG und Polen vorhanden sein werden.<br />

Hinsichtlich der WWU wurden keine neuen Rechtsvorschriften zur Stärkung der Unabhängigkeit<br />

der Nationalbank erlassen.<br />

In der Industriepolitik wurden einige Fortschritte erzielt. Die erforderlichen Schritte zur<br />

Lösung noch offener Fragen im Stahlsektor wurden unternommen, jedoch müssen sie mit<br />

Nachdruck zu Ende geführt werden.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


3 Schlussfolgerung 127<br />

Eine schlüssige Strategie für den Agrarbereich fehlt zurzeit noch. Die notwendige grundlegende<br />

Reform von Politik, Gesetzgebung und Strukturen hat bisher weder in der Landwirtschaft<br />

noch im Fischereisektor stattgefunden. In beiden Sektoren wurden einige Fortschritte in der<br />

Primärgesetzgebung verzeichnet, insbesondere bei den Veterinärvorschriften im Agrarbereich.<br />

Die Verwaltungskapazität im Fischereibereich weist extreme Schwächen auf und auch<br />

in der Landwirtschaft wurden diese Schwächen deutlich, insbesondere was das Integrierte<br />

Verwaltungs- und Kontrollsystem (IACS) und die Grenzverwaltung sowohl in Bezug auf die<br />

Tiergesundheits- als auch auf die Pflanzenschutzvorschriften betrifft.<br />

Im Bereich Umwelt wurden erhebliche Fortschritte bei der Primärgesetzgebung erzielt. Auch<br />

im Energie- und vor allem im Verkehrsbereich hat es einige Fortschritte gegeben. In allen drei<br />

Bereichen sind jedoch noch beträchtliche Anstrengungen zur Stärkung der Verwaltungskapazität<br />

vonnöten. Dies gilt besonders für die Umwelt, wo sie Strukturen sowohl auf regionaler<br />

wie auch auf nationaler Ebene gestärkt werden müssen.<br />

Hinsichtlich der Regionalpolitik hat es kaum Veränderungen gegeben. Im Sozialbereich wurden<br />

in erster Linie bei den Rechtsvorschriften über die öffentliche Gesundheit Fortschritte<br />

erzielt, während die Rechtsdurchsetzung, vor allem im Bereich des Gesundheitsschutzes am<br />

Arbeitsplatz, Anlass zu Besorgnis gibt. Hier bedarf es zusätzlicher Anstrengungen, insbesondere<br />

was die Stärkung der Arbeitsinspektorate angeht. Im Bereich Justiz und Inneres<br />

wurden weitere Fortschritte verzeichnet, insbesondere hinsichtlich des Grenzschutzes und<br />

der Grenzverwaltung, soweit dies die Umsetzung der vorher beschlossenen Strategie für den<br />

Zoll betrifft. Anstrengungen wurden unternommen, um die Situation der mit dem Kampf<br />

gegen die organisierte Kriminalität betrauten Vollzugsbehörden, insbesondere der Polizei,<br />

zu verbessern. Diese Anstrengungen müssen noch verstärkt werden. Weiterer Anstrengungen<br />

bedarf es auch im Zollbereich zur Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand<br />

und zum Aufbau einer effektiven Kapazität für die Umsetzung der Rechtsvorschriften. Bedeutende<br />

Fortschritte wurden bei der Annahme von Rechtsvorschriften über die interne<br />

Finanzkontrolle erzielt und es gilt jetzt, die erforderlichen Kontrollmechanismen einzurichten.<br />

Polen hat bei der Rechtsangleichung, insbesondere im Bereich des Sekundärrechts, weitere<br />

Fortschritte gemacht. Wie bereits gesagt, sind im Hinblick auf den Beitritt ähnliche Anstrengungen<br />

zur Anpassung und Stärkung der entsprechenden Verwaltungsstrukturen nötig.<br />

In einigen Bereichen hinkt die Verwaltungskapazität noch hinterher. Auch die Schaffung<br />

der für eine solide, effiziente und nachvollziehbare Verwaltung der EG-Mittel erforderlichen<br />

Verwaltungskapazität muss vorangetrieben werden.<br />

Der Unterschied zwischen den Fortschritten bei der Übernahme der Rechtsvorschriften und<br />

der Stärkung der Verwaltungskapazität spiegelt sich darin wider, inwieweit die kurzfristigen<br />

Prioritäten der Beitrittspartnerschaft in Angriff genommen wurden. Bei den mit dem gemeinschaftlichen<br />

Besitzstand zusammenhängenden Elementen wurden weitere Fortschritte<br />

erzielt. Weitere Anstrengungen sind dagegen in allen Bereichen erforderlich, um die Verwaltungskapazitäten<br />

aufzubauen und zu stärken, und zwar insbesondere in den Bereichen<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


4 Übernahme des Besitzstands – Bewertung 128<br />

Zertifizierung, Landwirtschaft, Fischerei und Regionalpolitik, Soziales, Zoll sowie Justiz und<br />

Inneres.<br />

Polen hat bei der Erfüllung der mittelfristigen Prioritäten erste Fortschritte erzielt. Die<br />

Ergebnisse fielen jedoch unterschiedlich aus, wobei die deutlichsten Fortschritte bei den legislativen<br />

Komponenten der Prioritäten zu verzeichnen waren. Sie bilden die Grundlage für<br />

den Aufbau der für die Durchführung der Rechtsvorschriften erforderlichen Verwaltungskapazität.<br />

Die Anstrengungen in diesem Bereich müssen aber weiter intensiviert werden.<br />

4 Beitrittspartnerschaft und Nationales Programm zur<br />

Übernahme des Besitzstands: Allgemeine Bewertung<br />

In der Beitrittspartnerschaft soll Folgendes in einem einheitlichen Rahmen dargelegt werden:<br />

• Die im Regelmäßigen <strong>Bericht</strong> der Kommission ausgewiesenen Prioritäten für das weitere<br />

Vorgehen<br />

• Die finanziellen Mittel, die zur Unterstützung der Beitrittsländer bei der Umsetzung<br />

dieser prioritären Maßnahmen zur Verfügung stehen<br />

• Die Bedingungen für diese Unterstützung.<br />

Jedes Beitrittsland wurde aufgefordert, ein Nationales Programm zur Übernahme des Besitzstands<br />

zu erstellen, das Angaben über das geplante Vorgehen im Rahmen der Beitrittspartnerschaft,<br />

einen Zeitplan für die Erfüllung der prioritären Aufgaben und Angaben zu<br />

den erforderlichen personellen und finanziellen Mitteln enthalten muss. Die Beitrittspartnerschaft<br />

und das Nationale Programm zur Übernahme des Besitzstands werden regelmäßig<br />

überprüft, um den Fortschritten Rechnung zu tragen und neue Prioritäten festzusetzen.<br />

4.1 Beitrittspartnerschaft<br />

In den nachstehenden Bewertungen sind die Hauptgliederungspunkte fettgedruckt und weitere<br />

aus der Beitrittspartnerschaft übernommene Schlüsselbegriffe kursiv hervorgehoben 17 .<br />

17 Der Volltext der in der Beitrittspartnerschaft von 1999 festgelegten kurz- und mittelfristigen Prioritäten<br />

findet sich im Beschluss des Rates 1999/851/EG (ABl. L 335 vom 28.12.1999).<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


4 Übernahme des Besitzstands – Bewertung 129<br />

4.1.1 Kurzfristige Prioritäten<br />

Wirtschaftliche Kriterien Die Stabilisierung der Wirtschaft wurde weitgehend erreicht. Sorgen<br />

bereiten die hohe Arbeitslosigkeit und die Situation der öffentlichen Finanzen. Die<br />

Umstrukturierung im Stahlsektor hat in den Betrieben vor allem den Verlust weiterer<br />

Arbeitsplätze zur Folge. Der staatlichen Umstrukturierungsplan wurde überarbeitet,<br />

doch wurden keine nennenswerten Fortschritte erzielt bei der Umstrukturierung<br />

und Privatisierung der größten Stahlwerke. Davon abgesehen wurde die Privatisierung<br />

fortgesetzt. Die Funktionweise des Grundbuchs und die Konkursverfahren wurden verbessert.<br />

Gute Fortschritte wurden bei einer Reihe von Prioritäten erzielt; in anderen<br />

Bereichen - vor allem im Stahlsektor und beim Grundbuchsystem – sind jedoch noch<br />

erhebliche Anstrengungen erforderlich.<br />

Binnenmarkt Wenngleich bei der Prüfung und Zertifizierung weitere Fortschritte gemacht<br />

wurden, stehen europäische Geschäftsleute beim Zugang zum polnischen Markt immer<br />

noch vor einer Reihe von Schwierigkeiten. Es mangelt den polnischen Behörden<br />

anscheinend an einem schlüssigen Konzept, die bestehende Hindernisse auszumachen<br />

und zu beseitigen.<br />

Weitere Fortschritte wurden bei der Gesetzgebung zur Verbesserung der Rechte an<br />

geistigem und gewerblichem Eigentum erzielt. Viel bleibt jedoch noch zu tun, um administrative<br />

Probleme zu beseitigen. Bei der Verabschiedung oder Änderung des Primärrechts<br />

wurden gute Fortschritte gemacht. Das Normengesetz wurde abgeändert;<br />

mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes ist in Kürze zu rechnen. Erfüllt wurden<br />

die rechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung einer Verwaltungsinfrastruktur, die<br />

mit dem Besitzstand in Einklang steht. Sichtbare Fortschritte wurden in der Umsetzung<br />

der Richtlinien nach dem neuen Konzept erzielt. Weniger gut vorangekommen ist<br />

man bei dem Rahmengesetz für chemische Erzeugnisse und bei der Angleichung der<br />

herkömmlichen technischen Rechtsvorschriften.<br />

In dem prioritären Bereich freier Kapitalverkehr wurden begrenzte Fortschritte erzielt.<br />

Im Hinblick auf den Wettbewerb sind weitere Fortschritte im Primärrecht und<br />

im Sekundärrecht zu verzeichnen. Die Verwaltungsstrukturen müssen noch ausgebaut<br />

werden. Die Angleichung der Sonderwirtschaftszonen steht noch aus.<br />

Die staatlichen Regulierungsbehörde für Telekommunikation wurde eingerichtet, doch<br />

die praktische Umsetzung gestaltet sich nach wie vor problematisch. Die Ziele in dem<br />

prioritären Bereich audiovisuelle Medien wurden noch nicht erreicht. Die Ziele in dem<br />

prioritären Bereich Steuern wurden nur teilweise erreicht mit der veränderten Besteuerung<br />

von Zigaretten und einer allmählichen Angleichung der Bestimmungen über Verbrauchsteuern<br />

für alkoholische Getränke. Die Modernisierung der Zollverwaltung wird<br />

fortgesetzt. Die Anwendung des Zollkodex ist nach wie vor uneinheitlich. In einer Reihe<br />

prioritärer Bereiche kam die Gesetzgebung weiter voran. Dagegen wurden in Bezug<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


4 Übernahme des Besitzstands – Bewertung 130<br />

auf die Umsetzung und die Leistungsfähigkeit der Verwaltung weniger Fortschritte<br />

gemacht.<br />

Landwirtschaft Der Plan für die Entwicklung der ländlichen Wirtschaft wird nicht sehr<br />

zügig umgesetzt. Tarifäre Handelshemmnisse wurden zum Teil abgebaut, nichttarifäre<br />

Hemmnisse haben sich jedoch verstärkt. Die Frage der Wettbewerbsfähigkeit erfordert<br />

weiterhin große Aufmerksamkeit. Begrenzte Fortschritte sind bei der Angleichung und<br />

Verbesserung der Kontrollmaßnahmen sowie der Rationalisierung und Verbesserung<br />

der Prüf- und Diagnoseeinrichtungen zu verzeichnen. Die Angleichung des primären<br />

Veterinär- und Pflanzenschutzrechts ist angelaufen. Insgesamt wurden die kurzfristigen<br />

Prioritäten in begrenztem Umfang erreicht.<br />

Verkehr In dem prioritären Bereich Sicherheitsstandards auf See wurden gewisse Fortschritte<br />

gemacht.<br />

Fischerei Die Vorbereitungen für eine kohärente Fischereipolitik und ein Umstrukturierungsprogramm<br />

wurden abgeschlossen. Kaum Fortschritte wurden jedoch gemacht bei<br />

der Schaffung angemessener Verwaltungsstrukturen, bei der Bereitstellung von Mitteln<br />

und Ausrüstung für Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen auf gesamtstaatlicher<br />

und regionaler Ebene und bei der Erstellung eines Flottenregisters. Die Ziele in<br />

diesem prioritären Bereich wurden nur in sehr begrenztem Umfang erreicht.<br />

Beschäftigung und Solziales Eine nationale Beschäftigungsstrategie wurde ausgearbeitet<br />

und die gemeinsame Überprüfung der Beschäftigungspolitik mit der Kommission in<br />

Angriff genommen. Die gemeinsame Bewertung der beschäftigungspolitischen Prioritäten<br />

wurde von beiden Seiten im Januar <strong>2001</strong> unterzeichnet. Keine Fortschritte wurden<br />

in der Realisierung des prioritären Ziel gemacht, die Rolle der Sozialpartner im Wege<br />

des bilateralen sozialen Dialogs zu stärken. In diesem prioritären Bereich sind nach wie<br />

vor nur begrenzte Fortschritte zu vermelden.<br />

Umwelt Weitere signifikante Fortschritte sind zu verzeichnen in der Angleichung und Umsetzung<br />

spezifischer Richtlinien, insbesondere in den Bereichen Wasser und Abfall.<br />

Die Umsetzung des Besitzstands ist kaum vorangekommen. Fortschritte wurden dagegen<br />

bei der Aufstellung von Finanzierungsplänen gemacht. Die Richtlinie über die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung wurden umgesetzt durch Verabschiedung des Gesetzes<br />

über Umweltverträglichkeitsprüfungen. Nur wenige Fortschritte sind in der Stärkung<br />

des Umweltmanagements und der Durchsetzungskapazitäten auf gesamtstaatlicher und<br />

regionaler Ebene zu verzeichnen. Es wurden zwar weitere Gesetze verabschiedet, doch<br />

wurden die administrativen Ziele in diesem prioritären Bereich nur in begrenztem Umfang<br />

erreicht.<br />

Justiz und Inneres Es wurde zwar eine integrierte behördenübergreifende Grenzüberwachungsstrategie<br />

eingeführt, doch erfordert die Koordinierung zwischen den einzelnen<br />

Stellen und die Bereitstellung angemessener Haushaltsmittel weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit.<br />

Die Koordinierung der Durchsetzungsorgane wurde weiter verbessert.<br />

Begrenzte Fortschritte wurden erzielt im Ausbau der institutionellen Kapazität zur<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


4 Übernahme des Besitzstands – Bewertung 131<br />

Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Drogenhandels, wie auch in der<br />

Umsetzung eines Korruptions- und Betrugsbekämpfungsprogramms. Die Regierung erarbeitet<br />

derzeit ein Gesamtkonzept zur Korruptions- und Betrugsbekämpfung. Die entsprechenden<br />

Abkommen wurden ratifiziert. In der Realisierung der Ziele wurden gewisse<br />

Fortschritte gemacht. Die Korruptionsbekämpfung erfordert weitere erhebliche<br />

Anstrengungen.<br />

Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung und der Justiz, unter anderem im<br />

Hinblick auf die Verwaltung von EU-Mitteln und die Kontrolle ihrer Verwendung: In<br />

diesem prioritären Bereich wurden einige Fortschritte erzielt; insbesondere wurde der<br />

Plan zur ländlichen Entwicklung verabschiedet. Beim nationalen Entwicklungsplan stagniert<br />

jedoch die Entwicklung. Der gesetzliche Rahmen für die externe Finanzkontrolle<br />

ist nahezu vollständig. In der internen Finanzkontrolle sind weitere Arbeiten erforderlich<br />

in bezug auf den Prüfungspfad, die Bestimmungen für die Vergabe öffentlicher<br />

Aufträge und die Einrichtung einer Sapard-Zahlstelle. Beträchtliche weitere Anstrengungen<br />

sind erforderlich zur ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Umsetzung von aus<br />

Gemeinschaftsmitteln finanzierten Programmen. Um die Ziele in diesem prioritären<br />

Bereich zu erreichen, müssen weitere Rechtsvorschriften erlassen und entsprechende<br />

Stellen massiv ausgebaut werden.<br />

4.1.2 Mittelfristige Prioritäten<br />

Wirtschaftliche Kriterien Weitere Anstrengungen sind erforderlich zur Einführung eines Finanzüberwachungsverfahrens.<br />

Im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit sind<br />

weitere Fortschritte in der KMU-Förderung und der Ausfuhrförderung zu verzeichnen;<br />

beigetragen dazu hat auch eine Reihe von Rechtsvorschriften zur Verbesserung<br />

der rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen. Die Umstrukturierung des<br />

Kohle- und Stahlsektors, die Reform des Systems der sozialen Sicherung und die Konsolidierung<br />

des Bodenmarkts, einschließlich des Grundbuchsystems, sind im Gange. In<br />

diesem prioritären Bereich wurden gewisse Fortschritte erzielt.<br />

Binnenmarkt Neue Rechtsvorschriften zum öffentlichen Auftragswesen wurden erlassen. Jedoch<br />

ist damit die prioritäre Vorgabe, bis 2002 die nationale Vorzugsklausel abzuschaffen,<br />

noch nicht erfüllt. Vorangekommen ist man in der Verabschiedung der sekundären<br />

Rechtsvorschriften zur Umsetzung der zum neuen Konzept“ gehörenden Richtlinien.<br />

Bis zur vollständigen Umsetzung bleibt jedoch noch viel zu tun, und es sind weitere<br />

Anstrengungen im Bereich der Marktüberwachung notwendig. Der Ausbau der<br />

Regulierungsbehörden im Bereich Kapitalverkehr wurde fortgesetzt; dies hatte bisher<br />

jedoch noch keine Auswirkungen auf die nach wie vor bestehenden Beschränkungen<br />

bei den kurzfristigen Kapitaltransaktionen. Auch der Ausbau der Aufsichts- und Regulierungsbehörden<br />

im Bereich Dienstleistungen wurde fortgesetzt. Einige Fortschritte<br />

sind zu verzeichnen bei der gegenseitigen Anerkennung von Befähigungsnachweisen,<br />

die der Erleichterung der Freizügigkeit dient. Das neue Gesetz über die staatlichen<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


4 Übernahme des Besitzstands – Bewertung 132<br />

Beihilfen wurde ergänzt durch die entsprechenden sekundären Rechtsvorschriften; es<br />

bildet die Grundlage für die Konsolidierung der zuständigen Behörde. Die Umsetzung<br />

muss allerdings noch verbessert werden. Die im Telekommunikationsgesetz vorgesehene<br />

Regulierungsbehörde hat ihre Arbeit aufgenommen. Sowohl im Verbraucherschutz als<br />

auch bei den Zöllen wurde mit dem Ausbau der institutionellen Kapazität begonnen.<br />

Die Anstrengungen sind jedoch noch zu verstärken. In diesem prioritären Bereich sind<br />

erste Fortschritte zu verzeichnen.<br />

Landwirtschaft Die Umsetzung des Plans für die ländlichen Entwicklung wurde eingeleitet.<br />

Der Ausbau der administrativen Strukturen für die ländliche Entwicklung und für<br />

die Managementsysteme der Gemeinsamen Agrarpolitik muss erheblich intensiviert<br />

werden. Weitere Fortschritte wurden in der Modernisierung der Fleischverarbeitungsund<br />

Molkereibetriebe erzielt. Erhebliche Anstrengungen sind erforderlich, um das Programm<br />

zum Ausbau der Pflanzenschutz- und Veterinärkontrollstellen an den Grenzen<br />

umzusetzen. Die Entwicklung des Systems der Tierkennzeichnung ist noch nicht<br />

abgeschlossen; hier ist man kaum vorangekommen. Dies gilt auch für die Einführung<br />

des Systems der Qualitätskontrolle (Risikoanalyse und kritische Kontrollpunkte<br />

(HACCP)), die Behandlung tierischer Abfälle, die Modernisierung der Programme<br />

der Fleischverarbeitungs- und Molkereibetriebe zur Rückstandsüberwachung und<br />

Zoonosebekämpfung und die Durchführung des nationalen Laborplans für Prüf- und<br />

Diagnoseeinrichtungen. Die Fortschritte in diesem prioritären Bereich sind begrenzt.<br />

Fischerei Kaum nennenswerte Fortschritte in den prioritären Bereichen Gesetzgebung, Leistungsfähigkeit<br />

der Verwaltung und Ressourcen.<br />

Energie Es wurden einige Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Binnenmarkt getroffen.<br />

Die Rechtsvorschriften über die Ölvorräte wurden abgeändert. In diesem prioritären<br />

Bereich wurden einige Fortschritte erzielt.<br />

Verkehr Die Entwicklungen in diesem Sektor beschränkte sich im Wesentlichen auf die<br />

Umstrukturierung der Staatsbahn. In einzelnen Teilbereichen wurde die Verwaltungsstruktur<br />

ausgebaut. Fortschritte in den Rechtsvorschriften betrafen hauptsächlich den<br />

Straßenverkehr. Im Bereich der Sicherheit zur See wurde die Angleichung der Rechtsvorschriften<br />

fortgesetzt. In diesem prioritären Bereich sind einige Fortschritte zu verzeichnen.<br />

Beschäftigung und Soziales Im Bereich des Arbeitsschutzes sind einige Fortschritte in der<br />

Übernahme und Umsetzung von Rechtsvorschriften zu vermelden. Ungeachtet der unternommenen<br />

Anstrengungen sind die arbeitsrechtlichen Vorschriften noch nicht verabschiedet.<br />

Gesetzgeberische Fortschritte in der Gleichbehandlung von Frauen und Männern<br />

sind nicht zu verzeichnen. Bei der Gesetzgebung zum Bereich öffentliche Gesundheit,<br />

insbesondere im Teilbereich Alkohol, ist man etwas vorangekommen. Erheblich<br />

mehr muss hier jedoch noch getan werden, um die entsprechenden Verwaltungsstrukturen<br />

auszubauen. Dies gilt auch in Bezug auf die Koordination der sozialen Sicherung.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


4 Übernahme des Besitzstands – Bewertung 133<br />

In diesem prioritären Bereich wurden einige Fortschritte erzielt; auszunehmen ist der<br />

Bereich der Gleichbehandlung, in dem die Entwicklung stagniert.<br />

Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt Die Entwicklung regionaler Strukturen und<br />

einer nationalen Politik ist vorangeschritten. Weitere Anstrengungen sind jedoch notwendig,<br />

um die Verwaltungseinrichtungen organisatorisch auf die Erfordernisse der<br />

Strukturpolitik vorzubereiten. Ganz erheblich intensiviert werden müssen die Arbeiten<br />

am Nationalen Entwicklungsplan. Die Schaffung des Ministeriums für regionale<br />

Entwicklung war ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der interministeriellen Koordination.<br />

Nach den gesetzlichen Vorarbeiten ist jetzt das verbesserte Haushaltssystem<br />

in die Praxis umzusetzen, um einen dem Standard des Strukturfonds entsprechenden<br />

Standard, einschließlich Bewertung und Evaluierung, zu erreichen. In diesem prioritären<br />

Bereich sind gute Fortschritte zu verzeichnen.<br />

Umwelt Die Gesetzgebung hat in den Bereichen Chemikalien und genetisch veränderte Organismen<br />

signifikante Fortschritte gemacht, ist in den Bereichen Lärm und Abfallentsorgung<br />

dagegen noch zu ergänzen. Die Überwachung der Wasser- und Luftqualität ist<br />

weiter zu verbessern. Es muss auch noch mehr getan werden, um die Grundsätze der<br />

nachhaltigen Entwicklung in andere sektorale Politiken zu integrieren. In diesem prioritären<br />

Bereich wurden gute Fortschritte erzielt in der legislativen Arbeit, nur begrenzte<br />

Fortschritte dagegen im Ausbau der verwaltungstechnischen Kapazitäten.<br />

Justiz und Inneres Weitere Fortschritte sind in der Steigerung der Leistungsfähigkeit der<br />

Justizverwaltung zu verzeichnen. Die Grenzkontrolle verbessert sich, soweit die notwendigen<br />

Investitionen getätigt werden, aber die Anstrengungen müssen an den künftigen<br />

Grenzen der Europäischen Union intensiviert werden. Die Bemühungen zur Bekämpfung<br />

der organisierten Kriminalität werden fortgesetzt. Wenig vorangekommen ist die<br />

Angleichung der Visabestimmungen und der Visapraxis. Die polizeiliche Zusammenarbeit<br />

mit Europol wurde verstärkt. Die Angleichung der Asyl- und Migrationspolitik,<br />

unterstützt durch die Verabschiedung des Ausländergesetzes, und die polizeilich<br />

Zusammenarbeit werden zügig fortgesetzt. Die integrierte Grenzschutzstrategie wird<br />

umgesetzt. In diesem prioritären Bereich wurden gute Fortschritte erzielt bei Grenzkontrolle<br />

und Grenzschutz sowie einige Fortschritte bei den anderen Komponenten.<br />

Leistungsfähigkeit Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung und der Justiz, einschließlich<br />

der Verwaltung von EU-Mitteln und die Kontrolle ihrer Verwendung<br />

Für die beschleunigte Übernahme der EU-Rechtsvorschriften wurde ein neues Verfahren<br />

entwickelt. Anstrengungen zur Stärkung der Leistungsfähigkeit im Bereich Statistik<br />

wurden unternommen. Die Rechtsvorschriften für die interne Finanzkontrolle wurden<br />

erlassen; an der hierfür erforderlichen verwaltungstechnischen Kapazität mangelt es<br />

dagegen noch. Weiter Anstrengungen sind erforderlich zur Stärkung der Betrugsbekämpfungseinheit<br />

und der öffentlichen Finanzkontrolle. Fortschritte wurden gemacht<br />

bei der Zusammenarbeit im Gerichtswesen und in der Schulung im Gemeinschaftsrecht.<br />

Bei der Stärkung der Institutionen sind gewisse Fortschritte zu verzeichnen, aber es<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


5 Anhänge 134<br />

sind noch weitere Anstrengungen erforderlich. In diesem prioritären Bereich wurden<br />

einige Fortschritte erzielt.<br />

4.2 Nationales Programm zur Übernahme des Besitzstands<br />

Im Regelmäßigen <strong>Bericht</strong> 2000 wurde berichtet über die beträchtliche Anstrengungen der<br />

polnischen Verwaltung zur Verbesserung des Nationalen Programms zur Übernahme des<br />

Besitzstands (NPAA), das in Polen Nationales Programm zur Vorbereitung auf die Mitgliedschaft<br />

(NPPM) genannt wird. Das überarbeitete NPPM, das vom polnischen Ministerrat im<br />

Juni <strong>2001</strong> verabschiedet wurde, bringt weiter Fortschritte gegenüber der Fassung 2000.<br />

Die positiven Elemente des Dokuments 2000 wurden konsolidiert, insbesondere die benutzerfreundliche<br />

einheitliche tabellarische Darstellung aller relevanten Informationen, die Kohärenz<br />

zwischen dem NPPM und den in den Verhandlungen und mit der Aufstellung einer<br />

Rangfolge der Aktionen eingegangenen Verpflichtungen.<br />

Parallel dazu bemühte man sich, die Schwächen des NPPM zu beheben, wie etwa das Fehlen<br />

von Informationen zu institutionellen Einrichtungen und die dürftigen Informationen über<br />

finanzielle Aspekte. In diesen beiden Bereichen wurden Verbesserungen erzielt, die sich jedoch<br />

nicht auf alle Komponenten des <strong>Bericht</strong>s erstrecken. In Anbetracht der Bedeutung dieser<br />

beiden Elemente für die Umsetzung des Besitzstands wird ihnen in künftigen Neufassungen<br />

noch größere Aufmerksamkeit zu widmen sein.<br />

Wie bereits im Regelmäßigen <strong>Bericht</strong> 2000 ist im NPPM die Tendenz festzustellen, bereits<br />

Geschehenes oder zumindest bereits Beschlossenes wiederzugeben, z. B. im Zusammenhang<br />

mit dem Phare-Programm, anstatt die Aufmerksamkeit auf künftige Arbeitsbereiche zu<br />

lenken. Dies wird in Bezug auf bestimmte Kapitel den Nutzen des <strong>Bericht</strong>s als Instrument<br />

der Planung künftiger Unterstützung durch Phare, Ispa und Sapard einschränken.<br />

5 Anhänge<br />

Quellen<br />

Gesamtfläche, Infrastruktur, Bevölkerung, Arbeitsmarkt, Industrie und Landwirtschaft, Lebensstandard<br />

(ohne Internetanschlüsse): nationale Quellen.<br />

Zahlungsbilanz, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Inflationsrate, Außenhandel, Finanzindikatoren:<br />

Eurostat.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


5 Anhänge 135<br />

Übereinkommen und Protokolle<br />

BG CY CZ EE HU LV LT MT PL RO SK SI TR<br />

EMRK (Europäische X X X X X X X X X X X X X<br />

Menschenrechtskonvention)<br />

Protokoll 1 (Recht auf Eigentum)<br />

X X X X X X X X X X X X X<br />

Protokoll<br />

u.a.)<br />

4 (Freizügigkeit X X X X X X X O X X X X O<br />

Protokoll 6 (Todesstrafe) X X X X X X X X X X X X O<br />

Protokoll 7 (ne bis in idem) X X X X X X X O O X X X O<br />

Europäisches Übereinkom- X X X X X X X X X X X X X<br />

men<br />

Folter<br />

zur Verhütung von<br />

Europäische Sozialcharta O X X O X O O X X O X O X<br />

Europäische Sozialcharta (revidierte<br />

Fassung)<br />

X X O X O O X O O X O X O<br />

Rahmenübereinkommen zum<br />

Schutz nationaler Minderheiten<br />

X X X X X O X X X X X X O<br />

ICCPR (Internationaler Pakt<br />

über bürgerliche und politische<br />

Rechte)<br />

X X X X X X X X X X X X O<br />

Fakultativprotokoll zum IC-<br />

CPR (Recht auf individuelle<br />

Kommunikation)<br />

X X X X X X X X X X X X O<br />

Zweites Fakultativprotokoll X X O O X O O X O X X X O<br />

zum ICCPR (Abschaffung<br />

der Todesstrafe)<br />

ICESCR (Internationaler X X X X X X X X X X X X O<br />

Pakt über wirtschaftliche,<br />

soziale und kulturelle Rechte)<br />

CAT (Übereinkommen gegen<br />

Folter)<br />

X X X X X X X X X X X X X<br />

CERD (Übereinkommen zur<br />

Beseitigung jeder Form von<br />

Rassendiskriminierung)<br />

X X X X X X X X X X X X O<br />

CEDAW (Übereinkommen X X X X X X X X X X X X X<br />

zur Beseitigung jeder Form<br />

von<br />

Frau)<br />

Diskriminierung der<br />

Fakultativprotokoll zum CE-<br />

DAW<br />

O O X O X O O O O O X O O<br />

CRC (Übereinkommen über<br />

die Rechte des Kindes)<br />

X X X X X X X X X X X X X<br />

Tabelle 3: Von den Beitrittskandidaten ratifizierte Menschenrechtsübereinkommen Stand:<br />

30. September <strong>2001</strong><br />

X = ratifiziert<br />

O = NICHT ratifiziert<br />

BG = Bulgarien; CY = Zypern; CZ = Tschechische Republik; EE = Estland; HU = Ungarn; LV = Lettland;<br />

LT = Litauen; MT = Malta; PL = Polen; RO = Rumänien; SK = Slowakische Republik; SI = Slowenien;<br />

TR = Türkei<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


5 Anhänge 136<br />

1996 1997 1998 1999 2000<br />

in 1000<br />

Einwohner (Durchschnitt) 38.618 38.650 38.666 38.654 38.646<br />

in km 2<br />

Gesamtfläche 312.685 312.685 312.685 312.685 312.685<br />

Tabelle 4: Basisdaten<br />

Tabelle 5: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung<br />

1996 1997 1998 1999 2000<br />

in Mrd. PLZ<br />

Bruttoinlandsprodukt (BIP) in jeweiligen<br />

Preisen<br />

387,8 472,4 553,6 615,1 685,6<br />

in Mrd. ECU/Euro<br />

BIP in jeweiligen Preisen 113,3 127,1 141,3 145,5 171,0<br />

in ECU/Euro<br />

BIP je Einwohnera in jeweiligen Preisen 2.900 3.300 3.700 3.800 4.400<br />

Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %<br />

BIP in konstanten Preisen (in Landeswährung)<br />

6,0 6,8 4,8 4,1 4,0<br />

in Kaufkraftstandards<br />

BIP je Einwohner b in jeweiligen Preisen 6.600 7.300 7.700 8.200 8.700<br />

Produktionsstruktur in % der Bruttowertschöpfung c<br />

- Landwirtschaft 6,4 5,5 4,8 4,0 3,3<br />

- Industrie (ohne Baugewerbe) 30,1 29,3 27,6 27,1 27,8<br />

- Baugewerbe 7,4 7,9 8,7 8,8 8,4<br />

- Dienstleistungen 56,1 57,2 59,0 60,1 60,5<br />

Ausgabenstruktur in % des Bruttoinlandsprodukts<br />

- Konsumausgaben 79,7 79,8 79,0 80,0 80,4<br />

- der priv. Haush. u. priv. Organisat.<br />

ohne Erwerbszweck<br />

63,3 63,7 63,6 64,4 65,0<br />

- des Staates 16,4 16,0 15,4 15,5 15,4<br />

- Bruttoanlageinvestitionen 20,7 23,5 25,1 25,5 25,3<br />

- Vorratsveränderungend 1,1 1,1 1,0 0,9 1,2<br />

- Exporte 24,3 25,5 28,2 26,1 31,2<br />

- Importe 25,8 29,8 33,4 32,5 38,1<br />

a Die Zahlen wurden anhand der Bevölkerungsdaten aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen errechnet.<br />

Diese können von den Werten abweichen, die in den Bevölkerungsstatistiken verwendet werden.<br />

b Die Zahlen wurden anhand der Bevölkerungsdaten aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen errechnet.<br />

Diese können von den Werten abweichen, die in den Bevölkerungsstatistiken verwendet werden.<br />

c Einschließlich FISIM.<br />

d Diese Zahlen beinhalten eigentliche Vorratsveränderungen, Nettozugänge an Wertsachen sowie statistische<br />

Diskrepanzen zwischen dem BIP und seinen Ausgabenkomponenten.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


5 Anhänge 137<br />

Tabelle 6: Inflationsrate<br />

1996 1997 1998 1999 2000<br />

Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %<br />

Verbraucherpreisindex a 19,9 14,9 11,8 7,2 10,1<br />

a Diese Zahlen beinhalten eigentliche Vorratsveränderungen, Nettozugänge an Wertsachen sowie statistische<br />

Diskrepanzen zwischen dem BIP und seinen Ausgabenkomponenten.<br />

5.1 Inflationsrate<br />

Im Rahmen der Vorbereitungen auf die gemeinsame Währung haben die EU-Mitgliedstaaten<br />

einen neuen Verbraucherpreisindex erstellt, um die Verpflichtungen aus dem EU-Vertrag zu<br />

erfüllen. Die Verbraucherpreisindizes sollten Vergleiche zwischen den Mitgliedstaaten zulassen.<br />

Die wichtigste Aufgabe war die Harmonisierung der Methoden und des Erfassungsbereichs.<br />

So entstand der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI). Die Beitrittsländer<br />

haben ein ähnliches Projekt begonnen. Im Hinblick auf die Erweiterung muss ihre Wirtschaftsleistung<br />

ebenfalls anhand vergleichbarer Indizes bewertet werden. Bei der Anpassung<br />

an die neuen Bestimmungen wurden bereits Fortschritte erzielt. Seit Januar 1999 melden die<br />

Beitrittsländer Eurostat monatlich „Proxy-HVPI“, die auf den einzelstaatlichen VPI basieren,<br />

aber an den Erfassungsbereich der HVPI angepasst wurden. Sie stimmen noch nicht voll<br />

mit den HVPI der Mitgliedstaaten überein. Die in den Tabellen verwendeten Proxy-HVPI<br />

wurden bis 1995 (Sätze von 1996) zurückgerechnet.<br />

5.2 Außenhandel<br />

Importe und Exporte (jeweilige Preise): Die Datenerfassung basiert auf dem System des<br />

Spezialhandels, wonach der Außenhandel aus den Gütern besteht, die die Zollgrenze des<br />

Landes überschreiten. In den Handelsdaten nicht enthalten sind direkte Reexporte, der<br />

Dienstleistungsverkehr und der Handel mit Zollfreigebieten sowie Lizenzen, Know-how<br />

und Patenten. Der Wert des Außenhandelsumsatzes umfasst den Marktwert der Güter<br />

und die Zusatzkosten (Fracht, Versicherung usw.). Fob bedeutet, dass alle Kosten, die<br />

während der Beförderung bis zur Zollgrenze anfallen, zu Lasten des Verkäufers gehen.<br />

Cif bedeutet, dass der Käufer für die zusätzlichen Kosten aufkommt. Exporte werden<br />

hier auf fob-Basis ausgewiesen. Die Daten werden mit dem Datum erfasst, an dem<br />

die Waren die Zollgrenze überschreiten. Der Wert des Außenhandelsumsatzes wird bei<br />

Importen auf cif-Basis erfasst.<br />

Terms of trade: Transaktionspreisindizes für Exporte und Importe (in polnischer Währung)<br />

werden auf Basis von Preisbeobachtungen für ausgewählte Güter auf der niedrigsten<br />

PKN-Ebene berechnet, wofür Daten zum Außenhandelsumsatz verwendet werden<br />

(Exporte fob, Importe cif). Für die Berechnung der jährlichen Preisindizes dient die<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


5 Anhänge 138<br />

1996 1997 1998 1999 2000<br />

in Mio. ECU/Euro<br />

– Leistungsbilanz -2.571 -5.065 -6.156 -11.716 -10.788<br />

– Handelsbilanzsaldo -5.739 -8.661 -11.450 -14.142 -14.283<br />

Warenexporte 21.703 27.099 28.960 28.205 30.648<br />

Warenimporte 27.442 35.760 40.410 42.346 44.931<br />

– Dienstleistungen, netto 2.681 2.797 3.761 -1.296 -1.827<br />

– Einkommen, netto -847 -996 -1.051 -948 -825<br />

– Laufende Transfers, netto 1.334 1.794 2.584 2.077 1.822<br />

– darunter: staatliche Transfers 65 106 391 204 282<br />

– DI-Zuflüsse, netto 3.542 4.328 5.677 6.821 8.996<br />

Tabelle 7: Zahlungsbilanz<br />

1996 1997 1998 1999 2000<br />

in Mio. ECU/Euro<br />

Handelsbilanzsaldo -10.055 -14.647 -16.416 -17.420 -18.752<br />

Exporte 19.232 22.737 25.179 25.727 34.407<br />

Importe 29.287 37.384 41.595 43.147 53.159<br />

Vorjahr = 100<br />

Terms of Trade 97,3 99,4 104,3 100,8 96,0<br />

in % des Gesamtwertes<br />

Exporte nach EU-15 66,2 64,0 68,3 70,5 69,9<br />

Importe aus EU-15 63,9 63,8 65,6 64,9 61,2<br />

Tabelle 8: Außenhandel<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


5 Anhänge 139<br />

1996 1997 1998 1999 2000<br />

in % des Bruttoinlandsprodukts<br />

Defizit/Überschuss<br />

Staates<br />

des -2,3 -4,3 -2,4 -2,1 -3,5<br />

Schuldenstand des Staates : 46,9 42,9 44,4 40,9<br />

Tabelle 9: Öffentliche Finanzen<br />

Umsatzstruktur im untersuchten Jahr als Gewichtungsgrundlage. Der Terms-of-Trade-<br />

Index stellt das Verhältnis zwischen Preisveränderungen exportierter Güter und Preisveränderungen<br />

importierter Güter dar.<br />

Importe aus und Exporte nach EU-15: Von der Republik Polen gemeldete Daten.<br />

5.3 Finanzindikatoren<br />

Öffentliche Finanzen: Die Statistiken der Beitrittsländer über das öffentliche Defizit und<br />

den öffentlichen Schuldenstand sind vorläufig, insoweit als diese Statistiken den Anforderungen<br />

der EU-Methodik noch nicht voll entsprechen. Allgemein gesagt entspricht<br />

das Defizit/der Überschuss des Staates dem Konzept des konsolidierten Finanzierungssaldos<br />

des Staates gemäß dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen<br />

(ESVG 95). Der Schuldenstand des Staates ist definiert als der konsolidierte<br />

Bruttoschuldenstand zum Nominalwert am Jahresende. Die Reihen liegen ab 1997 vor;<br />

die Angaben für 1996 sind Annäherungswerte, die auf der GFS-Methodik des IWF beruhen.<br />

Die Bruttoauslandsverschuldung betrifft die Volkswirtschaft und umfasst kurzund<br />

langfristige Papiere, aber keine Kapitalbeteiligungen oder Geldmarktpapiere. Die<br />

Angaben über die ausstehenden Verbindlichkeiten stammen von der OECD, die Daten<br />

über das BIP von Eurostat. Für das Verhältnis der Bruttoauslandsverschuldung zu den<br />

Exporten wird die Definition der Volkwirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Exporte<br />

von Waren und Dienstleistungen herangezogen (Quelle Eurostat). Die Angaben<br />

für 2000 sind Schätzwerte von Eurostat, die auf den gemeinsamen Reihen von OECD,<br />

IWF, BIZ und Weltbank beruhen.<br />

Geldmenge Die Geldmenge sind die Bestände zum Jahresende, wie sie Eurostat mitgeteilt<br />

wurden. M1 umfasst in der Regel das im Umlauf befindliche Bargeld sowie Sichteinlagen<br />

bei Banken. M2 umfasst M1 sowie Spareinlagen und sonstige kurzfristige<br />

Forderungen gegenüber Banken. M3 entspricht M2 zuzüglich verschiedene weniger liquide<br />

oder längerfristige Anlagen. Nicht alle Staaten erstellen Reihen für M3. Bei der<br />

Kreditgewährung insgesamt handelt es sich um die Kreditgewährung von inländischen<br />

geldschöpfenden Kredit- und Finanzinstituten (MFI) an inländische Nicht-MFI.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


5 Anhänge 140<br />

1996 1997 1998 1999 2000<br />

in % des Bruttoinlandsprodukts<br />

Bruttoauslandsverschuldung<br />

Volkswirtschaft<br />

der 28,9 28,2 27,1 31,1 27,3<br />

in % der Exporte<br />

Bruttoauslandsverschuldung<br />

Volkswirtschaft<br />

der 118,9 110,7 96,3 119,0 87,7<br />

Geldmenge in Mrd. ECU/Euro<br />

– M1 13,7 18,6 19,9 23,9 24,4<br />

– M2 38,0 45,5 54,0 63,4 76,5<br />

– M3 : : : : :<br />

Kreditgewährung insgesamt : 46,2 52,9 62,9 73,5<br />

Durchschnittliche kurzfristige Zinssätze<br />

in % pro Jahr<br />

– Tagesgeldsatz 21,2 22,7 21,1 14,1 18,1<br />

– Ausleihesatz 24,6 25,4 23,6 17,4 20,3<br />

– Einlagensatz 17,3 17,2 16,8 10,4 13,5<br />

ECU/EUR-Wechselkurse (1 ECU/Euro = ... PLZ)<br />

– Durchschnitt des Zeitraums 3,422 3,715 3,918 4,227 4,008<br />

– Ende des Zeitraums 3,601 3,880 4,089<br />

1990=100<br />

4,159 3,850<br />

– Index des effektiven Wechselkurses 37,3 33,7 31,9 29,0 29,5<br />

Währungsreserven in Mio. ECU/Euro<br />

– Währungsreserven (einschl. Gold) 14.380 19.405 24.239 27.219 29.551<br />

– Währungsreserven (ohne Gold) 14.241 19.167 23.413 26.288 28.587<br />

Tabelle 10: Finanzindikatoren<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


5 Anhänge 141<br />

1996 1997 1998 1999 2000<br />

je 1000 Einwohner<br />

Natürliche Wachstumsziffer 1,1 0,9 0,5 0,0 0,3<br />

Nettowanderungsziffer (bereinigt) -0,3 -0,3 -0,3 -0,4 -0,5<br />

je 1000 Lebendgeburten<br />

Säuglingssterbeziffer 12,2 10,2 9,5 8,9 8,1<br />

Lebenserwartung bei Geburt<br />

Männer 68,1 68,5 68,9 68,8 69,7<br />

Frauen 76,6 77,0 77,3 77,5 78,0<br />

Tabelle 11: Bevölkerung<br />

Zinssätze: Jährliche Durchschnittssätze auf der Grundlage der Eurostat mitgeteilten monatlichen<br />

Reihen. Die Ausleihesätze beziehen sich auf Darlehen von Banken an Unternehmen<br />

mit Laufzeiten von über einem Jahr. Die Einlagesätzen betreffen Einlagen bei<br />

Banken mit einer vereinbarten Fälligkeit bis zu einem Jahr. Tagesgeldsätze entsprechen<br />

den 1-Tages-Interbanksätzen.<br />

Wechselkurse: Die ECU-Wechselkurse sind die der GD Wirtschaft und Finanzen offiziell<br />

bis zum 1. Januar 1999, d. h. bis zu dem Zeitpunkt, an dem die ECU durch den Euro<br />

ersetzt wurde, mitgeteilten Kurse. Die Euro-Wechselkurse sind die Referenzkurse der<br />

Europäischen Zentralbank. Der (nominale) Index des effektiven Wechselkurses, wie er<br />

Eurostat mitgeteilt wird, ist nach den wichtigsten Handelspartnern gewichtet.<br />

Währungsreserven Die Währungsreserven sind die Bestände zum Jahresende, wie sie Eurostat<br />

mitgeteilt wurden. Die Währungsreserven sind definiert als die Summe der von<br />

der Zentralbank gehaltenen Gold- und Devisenbestände und SZR, der Reserveposition<br />

des Landes im IWF sowie der sonstigen Forderungen der Zentralbank gegenüber<br />

Gebietsfremden. Die Goldbestände werden zum Marktpreis zum Jahresende bewertet.<br />

5.4 Bevölkerung<br />

Nettowanderungsziffer:<br />

Die (von Eurostat neu berechnete) rohe Nettowanderungsziffer für das Jahr X ergibt sich<br />

aus: Bevölkerung (X+1) – Bevölkerung (X) – Sterbefälle (X) + Geburten (X). Dabei wird<br />

angenommen, dass jede Änderung in der Bevölkerungszahl, die nicht auf Geburten und<br />

Sterbefälle zurückzuführen ist, durch Zu- und Abwanderung bedingt ist. Dieser Indikator<br />

beinhaltet daher auch administrative Korrekturen (sowie Vorausschätzungsfehler, wenn die<br />

Gesamtbevölkerungszahl auf Schätzungen beruht, Geburten und Sterbefälle hingegen auf<br />

Registern). In diesem Fall sind die Zahlen konsistenter. Zudem sind die Unterschiede zwischen<br />

den rohen Nettowanderungsziffern, die von den Ländern gemeldet werden, und den<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


5 Anhänge 142<br />

1996 1997 1998 1999 2000<br />

in % der Erwerbspersonen<br />

Erwerbsquote 58,2 57,7 57,3 56,7 56,6<br />

Arbeitslosenquote, insgesamt 12,3 11,2 10,6 13,9 16,1<br />

Arbeitslosenquote, Männer 11,0 9,6 9,1 12,4 14,4<br />

Arbeitslosenquote, Frauen 13,9 13,2 12,3 15,8 18,1<br />

Arbeitslosenquote von Personen < 25 Jahre 28,5 24,8 23,2 31,3 35,1<br />

Arbeitslosenquote von Personen >= 25 Jahre 10,1 9,3 8,8 11,4 13,3<br />

in % aller Arbeitslosen<br />

Langzeitarbeitslosenquote 39,1 37,9 37,5 32,9 37,9<br />

Durchschnittliche Beschäftigung nach NACE Positionen in % des Gesamtwertes<br />

– Land- und Forstwirtschaft 22,1 20,5 19,1 18,1 18,8<br />

– Industrie (ohne Baugewerbe) 25,5 25,3 25,0 24,4 23,8<br />

– Baugewerbe 6,2 6,6 7,0 6,9 7,0<br />

– Dienstleistungen 46,2 47,6 48,9 50,6 50,4<br />

Tabelle 12: Arbeitsmarkt (IAO-Methodik)<br />

von Eurostat berechneten Werten größtenteils darauf zurückzuführen, dass die Wanderungsströme<br />

nicht in vollem Ausmaß oder verspätet gemeldet werden.<br />

5.5 Arbeitsmarkt<br />

Erwerbsquote (IAO-Methodik): Prozentualer Anteil der Erwerbspersonen an der Gesamtbevölkerung<br />

ab 15 Jahren. Die Quote wurde aus der Arbeitskräfteerhebung abgeleitet, die<br />

unter Berücksichtigung der folgenden IAO-Definitionen und -Empfehlungen durchgeführt<br />

wurde:<br />

Erwerbspersonen: Erwerbstätige und Arbeitslose gemäß folgender IAO-Definitionen.<br />

Erwerbstätige: Alle Personen ab 15 Jahren, die im Bezugszeitraum mindestens 1 Stunde als<br />

Arbeitnehmer, Unternehmer, Mitglieder von Genossenschaften oder Familienarbeitskräfte<br />

gearbeitet und dafür Lohn, Gehalt oder eine sonstige Vergütung erhalten haben. Arbeitslose:<br />

Alle Personen ab 15 Jahren, die alle drei Bedingungen der IAO-Definition für die Einstufung<br />

als arbeitslos erfüllen:<br />

(i) Sie haben keine Arbeit.<br />

(ii) Sie suchen aktiv nach Arbeit.<br />

(iii) Sie sind bereit, innerhalb von 14 Tagen eine Arbeit aufzunehmen.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


5 Anhänge 143<br />

Angehörige der Streitkräfte, die in Privathaushalten leben, werden als erwerbstätig betrachtet.<br />

Dies gilt auch für Frauen im Mutterschaftsurlaub, Frauen im Erziehungsurlaub sind<br />

dagegen nicht inbegriffen<br />

Arbeitslosenquote (IAO-Methodik): Prozentsatz der Arbeitslosen. Die Quote wurde aus der<br />

Arbeitskräfteerhebung abgeleitet, die unter Berücksichtigung der IAO-Definitionen und –<br />

Empfehlungen (s. vorstehende IAO-Definitionen) durchgeführt wurde. Durchschnittliche Beschäftigung<br />

nach NACE-Positionen (Arbeitskräfteerhebung): Dieser Indikator wurde aus der<br />

Arbeitskräfteerhebung abgeleitet, die unter Berücksichtigung der IAO-Definitionen und -<br />

Empfehlungen durchgeführt wurde.<br />

5.6 Infrastruktur<br />

1996 1997 1998 1999 2000<br />

in km pro 1000 km 2<br />

Eisenbahnnetz 75 75 74 73 72<br />

in km<br />

Länge der Autobahnen 258 264 268 317 358<br />

Tabelle 13: Infrastruktur<br />

Eisenbahnnetz: Alle Eisenbahnstrecken in einem gegebenen Gebiet. Ausgeschlossen sind Abschnitte<br />

von Straßen oder Wasserstraßen, auch wenn Eisenbahnfahrzeuge darauf befördert<br />

werden, z. B. nach Verladen auf Anhänger oder Fähren. Ausgeschlossen sind ferner Eisenbahnstrecken,<br />

die nur während der Feriensaison betrieben werden, sowie Eisenbahnstrecken,<br />

die ausschließlich bergbaulichen, land- und forstwirtschaftlichen oder industriellen Zwecken<br />

dienen und nicht dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung stehen. Den Daten liegen die<br />

Konstruktionslängen der Eisenbahnstrecken zugrunde. Länge der Autobahnen: Eine Autobahn<br />

ist eine speziell für den Kraftverkehr ausgelegte Straße ohne Zugang zu angrenzenden<br />

Grundstücken, die:<br />

(a) außer an besonderen Stellen oder vorübergehend, getrennte Fahrbahnen für Verkehrsrichtungen<br />

hat, die entweder durch einen unbefahrbaren Mittelstreifen oder in Ausnahmefällen<br />

anderweitig getrennt sind;<br />

(b) keine Kreuzungen mit anderen Straßen, Gleisen oder Gehwegen<br />

(c) speziell als Autobahn beschildert und besonderen Klassen von Kraftfahrzeugen ist.<br />

Eingeschlossen sind Auffahrten und Ausfahrten, unabhängig vom Aufstellungsort der Hinweisschilder.<br />

Stadtautobahnen sind ebenfalls eingeschlossen. Industrie und Landwirtschaft<br />

Volumenindizes der Industrieproduktion: Die Daten über die Industrieproduktion beziehen<br />

sich auf die verkaufte Produktion (Umsätze) im In- und Ausland. Die Daten beinhalten alle<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>


5 Anhänge 144<br />

1996 1997 1998 1999 2000<br />

Vorjahr = 100<br />

Volumenindizes der Industrieproduktion 108,3 111,5 103,5 103,6 106,8<br />

Volumenindizes der Bruttoagrarproduktion 100,7 99,8 105,9 94,8 94,3<br />

Tabelle 14: Industrie und Landwirtschaft<br />

Einheiten mit mehr als 5 Arbeitnehmern. Volumenindizes der Bruttoagrarproduktion: Die<br />

Indizes basieren auf der Entwicklung der einzelnen Erzeugnisse der Bruttoagrarproduktion<br />

zu konstanten Preisen des Jahres, das dem Bezugsjahr vorausgeht. Die Indizes der Bruttoagrarproduktion<br />

wurden auf der Grundlage des Vorjahres berechnet.<br />

5.7 Lebensstandard<br />

1996 1997 1998 1999 2000<br />

je 1000 Einwohner<br />

Personenkraftwagen 208 221 230 240 259<br />

Haupttelephonleitungen 169,1 197,1 227,8 263,2 283,3<br />

Mobilfunkteilnehmer 5,6 21,0 50,3 102,1 174,6<br />

Internetanschlüsse: : : : : :<br />

Tabelle 15: Lebensstandard<br />

Personenkraftwagen: Kraftfahrzeuge außer Motorrädern, die für die Personenbeförderung<br />

vorgesehen sind und bis zu 9 Personen (einschließlich Fahrer) Sitzplätze bieten.<br />

Der Begriff „Personenkraftwagen“ schließt daher Kleinkraftwagen (für die kein Führerschein<br />

erforderlich ist) sowie Taxis und Mietwagen ein, sofern sie weniger als 10<br />

Sitzplätze haben. Hierunter können auch Kleinlastwagen (Pick-up) fallen.<br />

Telefonanschlüsse: Ausgeschlossen sind Mobilfunkteilnehmer.<br />

<strong>FiFo</strong> <strong>Ost</strong>

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