Führung und Leitung im Einsatz - Feuerwehr Fulda
Führung und Leitung im Einsatz - Feuerwehr Fulda
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FwDV 100<br />
Stand: 10. März 1999, in NRW eingeführt mit R<strong>und</strong>erlass des IM vom 23.12.1999<br />
2.3.2 Auftragstaktik als <strong>Führung</strong>skonzeption<br />
Auftragstaktik ist eine <strong>Führung</strong>skonzeption, die den <strong>Einsatz</strong>kräften möglichst viel Freiraum<br />
bei der Auftragserfüllung lässt. Bei der <strong>Führung</strong>skraft <strong>und</strong> bei den <strong>Einsatz</strong>kräften wird da-<br />
her ein hohes Maß an fachlichen Fähigkeiten <strong>und</strong> verantwortungsbewusster Selbständig-<br />
keit vorausgesetzt. Auftragstaktik erfordert gleichzeitig aber auch, dass die <strong>Einsatz</strong>kräfte<br />
ihrer Informationspflicht gegenüber den Führenden nachkommen.<br />
Der Auftrag kann sich bei Anwendung der Auftragstaktik auf eine eindeutige Formulierung<br />
des Ziels beschränken, wobei er verschiedene Wege zum Erreichen dieses Ziels offen<br />
lässt. Bei der Auftragsdurchführung besteht eine möglichst große Handlungsfreiheit <strong>und</strong><br />
somit für die <strong>Einsatz</strong>kräfte auch die Möglichkeit, auf neue Erkenntnisse oder Ereignisse<br />
selbständig schnell <strong>und</strong> flexibel zu reagieren. Entscheidend ist das Erreichen des vorge-<br />
gebenen Ziels.<br />
3 FÜHRUNGSSYSTEM<br />
3.1 Gr<strong>und</strong>sätzliches zum <strong>Führung</strong>ssystem<br />
Zur Erfüllung von <strong>Führung</strong>saufgaben ist die Anwendung eines <strong>Führung</strong>ssystems (Abbildung<br />
1) notwendig; es besteht aus:<br />
• <strong>Führung</strong>sorganisation (Aufbau)<br />
• <strong>Führung</strong>svorgang (Ablauf)<br />
• <strong>Führung</strong>smittel (Ausstattung)<br />
Zur Erfüllung von <strong>Führung</strong>saufgaben gelten folgende <strong>Führung</strong>sgr<strong>und</strong>sätze:<br />
• Aufgaben, Befugnisse <strong>und</strong> Mittel müssen aufeinander abgest<strong>im</strong>mt sein;<br />
• Aufgabenbereiche müssen überschaubar <strong>und</strong> klar abgegrenzt sein;<br />
• Unterstellungsverhältnis <strong>und</strong> Weisungsrecht müssen klar festgelegt werden;<br />
• Die Zusammenarbeit mit anderen, nicht unterstellten Kräften <strong>und</strong> Stellen muss gewähr-<br />
leistet werden;<br />
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