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Führung und Leitung im Einsatz - Feuerwehr Fulda

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FwDV 100<br />

Stand: 10. März 1999, in NRW eingeführt mit R<strong>und</strong>erlass des IM vom 23.12.1999<br />

2.3.2 Auftragstaktik als <strong>Führung</strong>skonzeption<br />

Auftragstaktik ist eine <strong>Führung</strong>skonzeption, die den <strong>Einsatz</strong>kräften möglichst viel Freiraum<br />

bei der Auftragserfüllung lässt. Bei der <strong>Führung</strong>skraft <strong>und</strong> bei den <strong>Einsatz</strong>kräften wird da-<br />

her ein hohes Maß an fachlichen Fähigkeiten <strong>und</strong> verantwortungsbewusster Selbständig-<br />

keit vorausgesetzt. Auftragstaktik erfordert gleichzeitig aber auch, dass die <strong>Einsatz</strong>kräfte<br />

ihrer Informationspflicht gegenüber den Führenden nachkommen.<br />

Der Auftrag kann sich bei Anwendung der Auftragstaktik auf eine eindeutige Formulierung<br />

des Ziels beschränken, wobei er verschiedene Wege zum Erreichen dieses Ziels offen<br />

lässt. Bei der Auftragsdurchführung besteht eine möglichst große Handlungsfreiheit <strong>und</strong><br />

somit für die <strong>Einsatz</strong>kräfte auch die Möglichkeit, auf neue Erkenntnisse oder Ereignisse<br />

selbständig schnell <strong>und</strong> flexibel zu reagieren. Entscheidend ist das Erreichen des vorge-<br />

gebenen Ziels.<br />

3 FÜHRUNGSSYSTEM<br />

3.1 Gr<strong>und</strong>sätzliches zum <strong>Führung</strong>ssystem<br />

Zur Erfüllung von <strong>Führung</strong>saufgaben ist die Anwendung eines <strong>Führung</strong>ssystems (Abbildung<br />

1) notwendig; es besteht aus:<br />

• <strong>Führung</strong>sorganisation (Aufbau)<br />

• <strong>Führung</strong>svorgang (Ablauf)<br />

• <strong>Führung</strong>smittel (Ausstattung)<br />

Zur Erfüllung von <strong>Führung</strong>saufgaben gelten folgende <strong>Führung</strong>sgr<strong>und</strong>sätze:<br />

• Aufgaben, Befugnisse <strong>und</strong> Mittel müssen aufeinander abgest<strong>im</strong>mt sein;<br />

• Aufgabenbereiche müssen überschaubar <strong>und</strong> klar abgegrenzt sein;<br />

• Unterstellungsverhältnis <strong>und</strong> Weisungsrecht müssen klar festgelegt werden;<br />

• Die Zusammenarbeit mit anderen, nicht unterstellten Kräften <strong>und</strong> Stellen muss gewähr-<br />

leistet werden;<br />

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