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Führung und Leitung im Einsatz - Feuerwehr Fulda

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FwDV 100<br />

Stand: 10. März 1999, in NRW eingeführt mit R<strong>und</strong>erlass des IM vom 23.12.1999<br />

Bei schriftlichen Befehlen sind zusätzlich aufzuführen:<br />

1. befehlende Stelle (taktische Bezeichnung)<br />

2. Abgangsort<br />

3. Datum, Uhrzeit<br />

4. Verteiler<br />

5. Anlagen<br />

6. Unterschrift <strong>und</strong> Funktion<br />

Die beauftragten Einheiten können durch<br />

• die Beschreibung der Lage,<br />

• die Mitteilung des <strong>Einsatz</strong>auftrags <strong>und</strong> durch<br />

• die Erläuterung der Absichten der <strong>Führung</strong>skraft<br />

besser informiert <strong>und</strong> zur Durchführung ihres Auftrags besser motiviert werden.<br />

Für die Zusammenarbeit mit anderen <strong>Einsatz</strong>kräften ist es unerlässlich, den Befehl durch<br />

Rahmenvorgaben zu ergänzen (zum Beispiel <strong>Einsatz</strong>form oder <strong>Einsatz</strong>abschnittsgrenzen).<br />

Zur Koordination kann es notwendig sein, unter “Durchführung” Zeiten festzulegen wie bei-<br />

spielsweise<br />

• <strong>Einsatz</strong>beginn<br />

• <strong>Einsatz</strong>dauer<br />

• Ruhezeiten<br />

• Ablösungszeitpunkt<br />

Unter “Versorgung” sind gegebenenfalls Angaben zu machen über beispielsweise<br />

• Versorgungsstellen<br />

• Versorgungszuführung<br />

• Versorgungszeiten<br />

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