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Führung und Leitung im Einsatz - Feuerwehr Fulda

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FwDV 100<br />

Stand: 10. März 1999, in NRW eingeführt mit R<strong>und</strong>erlass des IM vom 23.12.1999<br />

3.3.1.2 Informationsgewinnung<br />

Die zur Lagefeststellung erforderlichen Informationen erhält die <strong>Einsatz</strong>leiterin oder der<br />

<strong>Einsatz</strong>leiter insbesondere<br />

• durch den <strong>Einsatz</strong>auftrag gemäß des Alarmierungsstichwortes;<br />

• durch die Information <strong>und</strong> den <strong>Einsatz</strong>auftrag gemäß eines <strong>Einsatz</strong>befehls;<br />

• durch eigene Wahrnehmungen;<br />

• durch Meldungen von nachgeordneten <strong>Führung</strong>skräften, <strong>Einsatz</strong>kräften <strong>und</strong> sonstigen<br />

fachk<strong>und</strong>igen Personen sowie der Bevölkerung;<br />

• aus <strong>Einsatz</strong>unterlagen, wie zum Beispiel Alarm- <strong>und</strong> <strong>Einsatz</strong>plänen, Karten, Dienstvor-<br />

schriften <strong>und</strong> Rechtsvorschriften.<br />

Die <strong>Einsatz</strong>leiterin oder der <strong>Einsatz</strong>leiter muss den Informationsgehalt <strong>und</strong> die Grenzen der<br />

einzelnen Informationsquellen bewerten können. Hierbei ist wichtig zu wissen, welche Er-<br />

gebnisse zu welchem Zeitpunkt erwartet beziehungsweise gefordert werden können. So<br />

müssen beispielsweise eine Meldung aus der Bevölkerung <strong>und</strong> der Bericht eines Erkun-<br />

dungstrupps unterschiedlich bewertet werden.<br />

Erforderlichenfalls sind Regelungen zu treffen, um die Schnelligkeit <strong>und</strong> Sicherheit der<br />

• Informationsgewinnung,<br />

• Informationsverarbeitung <strong>und</strong><br />

• Informationsübertragung<br />

zu gewährleisten.<br />

3.3.1.3 Meldungen<br />

Im Allgemeinen stellen Meldungen die wichtigste Gr<strong>und</strong>lage für die Lagefeststellung dar.<br />

Jede <strong>Führung</strong>skraft ist innerhalb ihres Verantwortungsbereichs ohne besonderen Befehl<br />

zur Lagefeststellung <strong>und</strong> zur Abgabe von Meldungen an die übergeordnete <strong>Führung</strong>sebene<br />

verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt insbesondere<br />

• nach Vollzug von erhaltenen <strong>Einsatz</strong>aufträgen;<br />

• bei Undurchführbarkeit erhaltener <strong>Einsatz</strong>aufträge;<br />

• bei Lageänderungen, die eine Reaktion erfordern könnten.<br />

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