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Prof. Dr. med. Sieghart Grafe - Arztrecht

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ArztRecht<br />

werden von der Gesundheitsreform unmittelbar<br />

betroffen. <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>med</strong>. <strong>Sieghart</strong> <strong>Grafe</strong> nimmt eine<br />

Standortbestimmung vor und setzt sich für den Arzt<br />

als <strong>med</strong>izinischen Koordinator ein.<br />

E 13551 E<br />

ISSN 0343-5733<br />

Verlag für ArztRecht<br />

Fiduciastraße 2<br />

76227 Karlsruhe<br />

Kompendium des gesamten Rechtes der Medizin<br />

Offizielles Organ der Arbeitsgemeinschaft für ArztRecht<br />

Die<br />

deutschen Krankenhäuser<br />

September 2007<br />

42. Jahrgang<br />

9


TITELTHEMA<br />

„Quo vadis deutsches Krankenhaus?“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .228<br />

SCHWERPUNKTTHEMEN<br />

Diagnosefehler eines Pathologen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .232<br />

Fristen und Fristberechnung bei Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen<br />

im Vertragsarztrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .235<br />

Kein Rechtsschutz gegen die Behauptung, protestierende Ärzte nähmen die Patienten in Geiselhaft .245<br />

KURZ BERICHTET<br />

Honorarbegrenzung durch rückwirkende Änderung des Honorarverteilungsmaßstabs . . . . . . . . . . . . . .247<br />

Kostenerstattung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel nur nach vorheriger Entscheidung<br />

der Krankenkasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .248<br />

Voraussetzungen der Kostenerstattung für ein in Deutschland und von der EMEA nicht<br />

zugelassenes Arzneimittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .249<br />

Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Altersgrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .250<br />

Umkehr der Beweislast bei gravierenden Hygienemängeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .250<br />

Zurückhaltung bei der Annahme eines groben Fehlers der Befundauswertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .252<br />

Honorarklagen aus dem Krankenhausaufnahmevertrag am Sitz des Krankenhauses . . . . . . . . . . . . . . . .253<br />

Buchempfehlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .254<br />

Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .255<br />

Unter Mitarbeit von<br />

<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. jur. H. Genzel, München - Chefarzt a.D. <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>med</strong>. S. <strong>Grafe</strong>, Leipzig - Vizepräs. LSG a. D. G. Hennies, Berlin -<br />

<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. jur. F. Jobs, Richter am BAG, Erfurt - <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. jur. B. von Maydell, St. Augustin - Chefarzt <strong>Dr</strong>. <strong>med</strong>. G. Sandvoß,<br />

Meppen - Chefarzt <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>med</strong>. U. Schulte-Sasse, Heilbronn - <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. jur. J. Taupitz, Universität Mannheim -<br />

<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. jur. R. Weber, Universität Rostock<br />

Zitierweise dieser Zeitschrift: ArztR<br />

ArztRecht 9/2007<br />

227<br />

I N H A L T

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