Zuchtordnung - ind17 @ srv14.incoweb.de
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Stand: Oktober 2012<br />
Club für Britische Hütehun<strong>de</strong> e.V.<br />
Sitz Hil<strong>de</strong>sheim<br />
Bear<strong>de</strong>d Collie, Bor<strong>de</strong>r Collie, Collie (Langhaar u. Kurzhaar),<br />
Old English Sheepdog (Bobtail), Shetland Sheepdog (Sheltie),<br />
Welsh Corgi (Cardigan und Pembroke)<br />
<strong>Zuchtordnung</strong><br />
<strong>de</strong>s Club für Britische Hütehun<strong>de</strong> e.V.<br />
Loseblattsammlung zur Aufnahme
<strong>Zuchtordnung</strong> Club für Britische Hütehun<strong>de</strong> e.V.<br />
in ein Ringbuch o<strong>de</strong>r einen Schnellhefter<br />
Stand Oktober 2012 Seite 2 von 26
<strong>Zuchtordnung</strong> Club für Britische Hütehun<strong>de</strong> e.V.<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
<strong>Zuchtordnung</strong><br />
<strong>de</strong>s<br />
Club für Britische Hütehun<strong>de</strong> e.V.<br />
§ 1 Begriffsbestimmungen............................................................................................................. 3<br />
§ 2 Allgemeines............................................................................................................................ 3<br />
§ 3 Zuchtrecht, Zuchtmiete........................................................................................................... 4<br />
§ 4 Zuchtberatung, Zuchtwarte..................................................................................................... 5<br />
§ 5 Zuchtvoraussetzung, Zuchtwert, Zuchtzulassung................................................................... 6<br />
§ 6 Zwingername und Zwingernamenschutz................................................................................ 15<br />
§ 7 Deckakt.................................................................................................................................. 16<br />
§ 8 Zuchtkontrollen, Wurfkontrollen und Wurfabnahmen.............................................................. 16<br />
§ 9 Ahnentafeln............................................................................................................................ 17<br />
§ 10 Zuchtbuch............................................................................................................................... 18<br />
§ 11 Gebühren............................................................................................................................... 19<br />
§ 12 Verstöße................................................................................................................................. 19<br />
§ 13 Schlussbestimmungen........................................................................................................... 19<br />
Anlage Min<strong>de</strong>sthaltungsbedingungen................................................................................................. 20<br />
Stand Oktober 2012 Seite 3 von 26
<strong>Zuchtordnung</strong> Club für Britische Hütehun<strong>de</strong> e.V.<br />
§ 1 Begriffsbestimmungen<br />
F.C.I. FEDERATION CYNOLOGIQUE INTERNATIONALE<br />
VDH VERBAND für das DEUTSCHE HUNDEWESEN e.V.<br />
CfBrH CLUB für BRITISCHE HÜTEHUNDE e.V.<br />
HV Hauptversammlung<br />
RfZ Referent für Zuchtfragen ( Hauptzuchtwart )<br />
RB Rassebetreuer<br />
LG Lan<strong>de</strong>sgruppe<br />
§ 2 Allgemeines<br />
(1) Das Internationale Zuchtreglement <strong>de</strong>r F.C.I. und die <strong>Zuchtordnung</strong> <strong>de</strong>s VDH sind<br />
verbindlich für alle im VDH zusammengeschlossenen Vereine.<br />
(2) Die <strong>Zuchtordnung</strong> <strong>de</strong>s VDH gilt unmittelbar für alle im VDH zusammengeschlossenen<br />
Rassehun<strong>de</strong>zuchtvereine.<br />
(3) Es ist Pflicht <strong>de</strong>r Rassehun<strong>de</strong>-Zuchtvereine, unter Beachtung <strong>de</strong>r VDH-<strong>Zuchtordnung</strong><br />
eine eigene <strong>Zuchtordnung</strong> zu erstellen, in <strong>de</strong>r die rassespezifischen Zuchtziele festgelegt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
(4) Die <strong>Zuchtordnung</strong>en <strong>de</strong>r Rassehun<strong>de</strong>-Zuchtvereine können in ihren Anfor<strong>de</strong>rungen über<br />
die <strong>de</strong>s VDH hinausgehen.<br />
(5) Die <strong>Zuchtordnung</strong> dient <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung planmäßiger Zucht funktional und erbgesun<strong>de</strong>r,<br />
wesensfester Rassehun<strong>de</strong>. Erbgesund ist ein Rassehund dann, wenn er Standardmerkmale,<br />
Rassetyp und rassetypisches Wesen vererbt, jedoch keine erheblichen<br />
erblichen Defekte, die die funktionale Gesundheit seiner Nachkommen beeinträchtigen<br />
könnten.<br />
(6) Zuständig und damit verantwortlich für die Zucht sind die Rassehun<strong>de</strong>-Zuchtvereine.<br />
Dies schließt Zuchtlenkung, Zuchtberatung und Zuchtkontrolle sowie Führung <strong>de</strong>s Zuchtbuches<br />
ein.<br />
(7) Die Rassehun<strong>de</strong>-Zuchtvereine müssen sicherstellen, dass eine Ausbeutung <strong>de</strong>r Zuchthun<strong>de</strong><br />
verhin<strong>de</strong>rt wird. Sie sind zur methodischen Bekämpfung erblicher Defekte<br />
verpflichtet.<br />
(8) Eine von einem <strong>de</strong>r beteiligten Rassehun<strong>de</strong>-Zuchtvereine rechtswirksam ausgesprochene<br />
Zuchtbeschränkung o<strong>de</strong>r Zuchtversagung kann nur einvernehmlich zwischen<br />
allen beteiligten Vereinen abgeän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Auch in diesen Fällen obliegt die<br />
Entscheidung <strong>de</strong>m VDH-Zuchtausschuss. Rechtswirksame Zuchtverbote von Züchtern<br />
aus zuchtrelevanten Grün<strong>de</strong>n sind für alle VDH-Mitgliedsvereine für die Dauer von<br />
min<strong>de</strong>stens 5 Jahren verbindlich und <strong>de</strong>r VDH-Geschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen.<br />
(9) Rechtswirksame Zuchtverbote sowie Ausschlüsse von Züchtern aus <strong>de</strong>m CfBrH sind <strong>de</strong>n<br />
an<strong>de</strong>ren Zuchtvereinen, die dieselbe Rasse betreuen, sowie <strong>de</strong>r VDH-Geschäftsstelle<br />
unverzüglich mitzuteilen.<br />
(10) In <strong>de</strong>n <strong>Zuchtordnung</strong>en sind die rassespezifischen Gebrauchseigenschaften <strong>de</strong>r<br />
jeweiligen Rasse angemessen zu berücksichtigen.<br />
(11) Die Rassehun<strong>de</strong>-Zuchtvereine sollen <strong>de</strong>n Züchtern nicht durch ein Übermaß an<br />
formellen Bestimmungen die Möglichkeit zu einer freien züchterischen Entfaltung<br />
nehmen.<br />
(12) Über Ordnungen zur Vergabe von Gütesiegeln für vorbildliche Hun<strong>de</strong>haltung von<br />
Züchtern entschei<strong>de</strong>n die Rassehun<strong>de</strong>-Zuchtvereine in eigener Zuständigkeit.<br />
Stand Oktober 2012 Seite 4 von 26
<strong>Zuchtordnung</strong> Club für Britische Hütehun<strong>de</strong> e.V.<br />
(13) Bestehen für eine Rasse mehrere Vereine, sollen die Vereine ihre <strong>Zuchtordnung</strong>en<br />
einan<strong>de</strong>r angleichen. In diesen Fällen ist auch eine Einigung auf einen HD-Gutachter,<br />
min<strong>de</strong>stens jedoch auf einen Obergutachter, zu erzielen. Kommt eine Einigung nicht<br />
zustan<strong>de</strong>, entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r vom VDH-Vorstand nach § 10, Abs.3 <strong>de</strong>r VDH-Satzung<br />
eingesetzte Zuchtausschuss <strong>de</strong>s VDH.<br />
(14) Die <strong>Zuchtordnung</strong>en sind von <strong>de</strong>n Rassehun<strong>de</strong>-Zuchtvereinen in ihrer jeweils gültigen<br />
Fassung unter Kennzeichnung <strong>de</strong>r vorgenannten Än<strong>de</strong>rung in dreifacher Ausfertigung<br />
unaufgefor<strong>de</strong>rt und unverzüglich an die VDH-Geschäftsstelle zu sen<strong>de</strong>n. (vgl. §6 Abs.4<br />
<strong>de</strong>r VDH-Satzung)<br />
(15) Kommerziellen Hun<strong>de</strong>händlern und -züchtern ist die Zucht in einem Mitgliedsverein <strong>de</strong>s<br />
VDH nicht erlaubt.<br />
(16) Neuzüchter müssen einen Sachkun<strong>de</strong>nachweis durch Teilnahme an vom CfBrH<br />
organisierten Züchterseminaren mit abschließen<strong>de</strong>r Sachkun<strong>de</strong>prüfung erbringen.<br />
Hierbei wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Themen vermittelt:<br />
a) Allgemeine Haltungsbedingungen und Hun<strong>de</strong>verordnung<br />
b) Zuchtbestimmungen <strong>de</strong>s CfBrH (Zwingerschutzantrag, Abnahme <strong>de</strong>r<br />
Zuchtstätte usw.)<br />
c) Genetische Grundlagen<br />
d) Vorbereitung und Belegen einer Hündin<br />
e) Versorgung einer trächtigen Hündin<br />
f) Geburtsvorgang<br />
g) Welpenaufzucht<br />
Im Selbststudium zu erwerben ist:<br />
h) Rassespezifisches Wissen <strong>de</strong>r Rasse(n), für die Zwingerschutz beantragt<br />
wur<strong>de</strong>, wobei die Teilnahme an <strong>de</strong>n Züchtertagungen dieser Rasse(n)<br />
empfohlen wird.<br />
Es folgt ein Multiple-Choice-Test, in <strong>de</strong>m die Themen a)-h) geprüft wer<strong>de</strong>n. Der Test<br />
gilt als bestan<strong>de</strong>n, wenn in je<strong>de</strong>m Themengebiet 50% erreicht wur<strong>de</strong>n. An<strong>de</strong>renfalls<br />
müssen die nicht bestan<strong>de</strong>nen Themengebiete wie<strong>de</strong>rholt wer<strong>de</strong>n.<br />
(17) Die Zuchtstätte wird durch <strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r LG o<strong>de</strong>r einen beauftragten<br />
Zuchtwart abgenommen. Die Abnahme kann vor o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Sachkun<strong>de</strong>nachweis<br />
erfolgen. Bei <strong>de</strong>r Zuchtstättenabnahme müssen alle zu prüfen<strong>de</strong>n Parameter<br />
(Wurfkiste, Aufzuchtraum, Freiauslauf usw.) fertig gestellt vorhan<strong>de</strong>n sein.<br />
(18) „Altzüchter“ müssen <strong>de</strong>n Nachweis erbringen, dass sie min<strong>de</strong>stens alle 2 Jahre eine<br />
kynologische Veranstaltung <strong>de</strong>s CfBrH besucht haben. Wenn mehrere Personen auf<br />
<strong>de</strong>r Zwingerschutzkarte geführt wer<strong>de</strong>n, muss <strong>de</strong>r Teilnahmenachweis nur von einer<br />
Person erbracht wer<strong>de</strong>n. Wird dieser Nachweis nicht <strong>de</strong>r 1. Wurfabnahme beigefügt,<br />
erfolgt eine stufenweise Gebührenerhöhung von Wurf zu Wurf. Nach <strong>de</strong>m 3. Wurf<br />
erfolgt eine Zuchtbuchsperre, bis vom Züchter eine entsprechen<strong>de</strong> Teilnahme<br />
nachgewiesen wird.<br />
§ 3 Zuchtrecht, Zuchtmiete<br />
(1) Als Züchter gilt <strong>de</strong>r Eigentümer o<strong>de</strong>r Mieter <strong>de</strong>r Hündin zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Belegens.<br />
(2) Das Vermieten einer Hündin zu Zuchtzwecken bedarf <strong>de</strong>r vorherigen Genehmigung <strong>de</strong>s<br />
CfBrH durch <strong>de</strong>n zuständigen LG-Vorsitzen<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n jeweiligen RB sowie <strong>de</strong>n RfZ. Der<br />
eventuell spätere Mieter hat einen formlosen Antrag mit eingehen<strong>de</strong>r Begründung an <strong>de</strong>n<br />
LG-Vorsitzen<strong>de</strong>n zu richten, <strong>de</strong>m eine Fotokopie <strong>de</strong>r Ahnentafel und <strong>de</strong>s Körscheines<br />
bzw. <strong>de</strong>r Zuchtzulassung <strong>de</strong>r Hündin sowie ein ausgefüllter VDH- o<strong>de</strong>r CfBrH-<br />
Zuchtmietvertrag beizufügen sind.<br />
(3) Der Zuchtmietvertrag wird mit <strong>de</strong>n mehrheitlichen Unterschriften <strong>de</strong>s LG-Vorsitzen<strong>de</strong>n,<br />
<strong>de</strong>s RB sowie <strong>de</strong>s RfZ gültig und geht an <strong>de</strong>n Antragsteller (Mieter) zurück. Die<br />
Stand Oktober 2012 Seite 5 von 26
<strong>Zuchtordnung</strong> Club für Britische Hütehun<strong>de</strong> e.V.<br />
Konditionen <strong>de</strong>s Vertrages haben sich grundsätzlich in einem fairen Rahmen zu<br />
bewegen, <strong>de</strong>r einer Hobby-Zucht gerecht wird.<br />
(4) Der Antrag auf Zuchtmiete kann vom LG-Vorsitzen<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>m RB sowie <strong>de</strong>m RfZ mit<br />
einfacher Mehrheit abgelehnt wer<strong>de</strong>n. Eine Ablehnung ist zu begrün<strong>de</strong>n.<br />
(5) Das Zuchtrecht an Rü<strong>de</strong>n kann ebenfalls ganz, teilweise o<strong>de</strong>r für bestimmte Hündinnen<br />
vertraglich vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />
(6) Über <strong>de</strong>n Deckeinsatz von ausländischen Rü<strong>de</strong>n, die sich zum einmalig maximal 6monatigen<br />
Aufenthalt zu Deckzwecken in Deutschland befin<strong>de</strong>n, muss ein Vertrag<br />
(Muster erhältlich bei <strong>de</strong>r Zuchtbuchstelle o<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>r HP <strong>de</strong>s CfBrH) geschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Konditionen <strong>de</strong>s Vertrages haben sich grundsätzlich in einem fairen Rahmen zu<br />
bewegen, <strong>de</strong>r einer Hobbyzucht gerecht wird.<br />
Der einzusetzen<strong>de</strong> Deckrü<strong>de</strong> muss <strong>de</strong>n Zuchtbedingungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s, in <strong>de</strong>m seine<br />
Zuchtpapiere ausgestellt sind, entsprechen und darf darüber hinaus keine<br />
zuchtausschließen<strong>de</strong>n Fehler aufweisen. Im Zweifelsfall sind entsprechen<strong>de</strong><br />
Untersuchungen nachzuweisen und <strong>de</strong>r Rü<strong>de</strong> einem Zuchtrichter <strong>de</strong>s CfBrH zwecks<br />
Körung vorzustellen.<br />
Erst nach Genehmigung dieses Vertrages durch <strong>de</strong>n RfZ darf <strong>de</strong>r Rü<strong>de</strong> zum Decken<br />
eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />
§ 4 Zuchtberatung, Zuchtwarte<br />
(1) Im CfBrH wird die Zuchtberatung überregional vom RfZ und RB, regional von <strong>de</strong>n<br />
Zuchtwarten bzw. <strong>de</strong>n Zuchtberatern <strong>de</strong>r LGs wahrgenommen.<br />
(2) Die Wurfabnahmen wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Zuchtwarten <strong>de</strong>r LGs durchgeführt. Zuchtwarte<br />
wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n LG-Vorstän<strong>de</strong>n berufen. Die Anzahl ist von <strong>de</strong>r geographischen<br />
Zuordnung und <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r Züchter innerhalb einer LG abhängig.<br />
Die Voraussetzungen für das Amt <strong>de</strong>s Zuchtwartes sind:<br />
a) charakterliche Eignung und einwandfreies Verhalten im Sinne <strong>de</strong>r Satzung <strong>de</strong>s<br />
CfBrH,<br />
b) min<strong>de</strong>stens 5 Würfe im CfBrH selbst gezogen zu haben,<br />
c) vorbildliche Aufzuchts- und Haltungsbedingungen sowie<br />
d) gute kynologische Kenntnisse.<br />
(3) Wird ein Zuchtwart neu in das Amt berufen, muss dieser mind. 5 Anwartschaften (d.h. 5<br />
Erstabnahmen und 5 Endabnahmen), wenn möglich bei verschie<strong>de</strong>nen Rassen im<br />
CfBrH, bei erfahrenen Zuchtwarten ablegen, bevor er eigenständig Wurfabnahmen<br />
durchführen darf. Eine Vergütung für entstan<strong>de</strong>ne Kosten bei Zuchtwartanwärtern ist<br />
nicht vorgesehen.<br />
(4) Die LGs sind verpflichtet, einmal jährlich eine Zuchtwartesitzung durchzuführen.<br />
Min<strong>de</strong>stens innerhalb von 2 Jahren müssen Zuchtwarte an entsprechen<strong>de</strong>n Weiterbildungsveranstaltungen<br />
zur Ausübung ihrer Aufgaben nachgeschult wer<strong>de</strong>n. Die Weiterbildung<br />
kann durch <strong>de</strong>n Hauptclub o<strong>de</strong>r die LG erfolgen. Ebenso wer<strong>de</strong>n Seminare für<br />
Zuchtwarte <strong>de</strong>s VDH anerkannt. Nimmt ein Zuchtwart einmal unentschuldigt o<strong>de</strong>r<br />
zweimal entschuldigt nicht an <strong>de</strong>n Zuchtwartesitzungen o<strong>de</strong>r Weiterbildungen teil, wird<br />
dieser seitens <strong>de</strong>s LG-Vorstan<strong>de</strong>s solange nicht eingesetzt, bis eine Teilnahme erfolgt ist.<br />
Spätestens nach fünfjährigem Nichteinsatz erlischt das Zuchtwartamt.<br />
Zuchtwarte wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n LGs jährlich <strong>de</strong>m RfZ und <strong>de</strong>r Zuchtbuchstelle gemel<strong>de</strong>t.<br />
Beschlüsse über einen Nichteinsatz bzw. an<strong>de</strong>re Verän<strong>de</strong>rungen müssen sofort mitgeteilt<br />
wer<strong>de</strong>n. Ein Zuchtwartamt erlischt auch, wenn <strong>de</strong>r Zuchtwart Verfehlungen in seiner<br />
Tätigkeit, gegenüber <strong>de</strong>r Satzung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Ordnungen begeht bzw. wenn er auf eigenen<br />
Wunsch von seinem Amt zurücktritt.<br />
Die Entscheidung über das Ein- und Absetzen von Zuchtwarten obliegt <strong>de</strong>m LG-<br />
Vorstand, in strittigen Fällen <strong>de</strong>m Präsidium. Entsprechen<strong>de</strong> Eingaben wer<strong>de</strong>n vom RfZ<br />
bearbeitet und <strong>de</strong>m Präsidium vorgetragen.<br />
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<strong>Zuchtordnung</strong> Club für Britische Hütehun<strong>de</strong> e.V.<br />
(5) Zuchtwarte dürfen nur auf <strong>de</strong>m regionalen Territorium ihrer LG ernannt wer<strong>de</strong>n. Bei<br />
Züchtern, die nicht im Territorium <strong>de</strong>r LG wohnen, <strong>de</strong>r sie angehören, muss ein Zuchtwart<br />
<strong>de</strong>r LG, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Züchter angehört, die Wurfabnahme ausführen. Liegt ein gegenseitiges<br />
Einverständnis bei<strong>de</strong>r betroffener LG-Vorsitzen<strong>de</strong>r vor, ist es möglich, dass ein Zuchtwart<br />
<strong>de</strong>r LG, auf <strong>de</strong>ren Territorium <strong>de</strong>r Züchter wohnt, eingesetzt wer<strong>de</strong>n kann. Zuchtwarte<br />
dürfen ihre eigenen Würfe nicht selbst abnehmen<br />
(6) Zuchtwarte müssen im Rahmen ihrer Tätigkeit informell eng mit <strong>de</strong>m LG-Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />
zusammenarbeiten. Sie sind das Kontrollorgan <strong>de</strong>s CfBrH hinsichtlich einer ordnungsgemäßen<br />
Hun<strong>de</strong>haltung und Welpenaufzucht. Sie sind verpflichtet, Unregelmäßigkeiten<br />
anzuzeigen. In Zuchtfragen sind sie <strong>de</strong>m RfZ unterstellt.<br />
(7) Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s engeren und <strong>de</strong>s erweiterten Präsidiums sowie Zuchtrichter <strong>de</strong>s CfBrH<br />
dürfen Wurfabnahmen im Einverständnis mit <strong>de</strong>m LG-Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n<br />
Züchters durchführen, wenn sie die Voraussetzung eines Zuchtwartes erfüllen.<br />
§ 5 Zuchtvoraussetzung, Zuchtwert, Körung<br />
(1) Allgemeiner Teil<br />
(1.1) Es darf nur mit gesun<strong>de</strong>n, wesensfesten Hun<strong>de</strong>n gezüchtet wer<strong>de</strong>n, die in einem vom<br />
VDH anerkannten Zuchtbuch eingetragen sind und die die vom CfBrH festzulegen<strong>de</strong>n<br />
Voraussetzungen erfüllen. Das Tierschutzgesetz muss eingehalten wer<strong>de</strong>n.<br />
(1.2) Die „VDH-Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen für die Haltung von Hun<strong>de</strong>n“ sind verbindlich.<br />
Rassespezifische Zwingergrößenanfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s CfBrH sind in diese Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen<br />
eingearbeitet und als Anlage zu dieser <strong>Zuchtordnung</strong> beigefügt. (siehe<br />
Anlage)<br />
Die Hun<strong>de</strong>haltung und -fütterung muss artgerecht sein. Für Zuchthun<strong>de</strong> und Welpen<br />
muss min<strong>de</strong>stens sehr gute Zwingerhaltung gegeben sein; dafür sind Freiauslauf und<br />
menschliche Zuwendung Grundvoraussetzung.<br />
Paarungen von Verwandten 1.Gra<strong>de</strong>s (Eltern X Kind, Vollgeschwister untereinan<strong>de</strong>r,<br />
Halbgeschwister untereinan<strong>de</strong>r) bedürfen <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rgenehmigung durch <strong>de</strong>n RfZ.<br />
(1.4) Gekört wer<strong>de</strong>n alle im Zuchtbuch/Register <strong>de</strong>s CfBrH eingetragenen Hun<strong>de</strong>, wenn sie<br />
das für die jeweilige Rasse vorgeschriebene Min<strong>de</strong>stalter erreicht haben, mit einem<br />
Transpon<strong>de</strong>r (Mikrochip) nach ISO 11784 gekennzeichnet sind und alle Bedingungen<br />
zur Körung erfüllen.<br />
(1.5) Die Zuchtzulassung eines Hun<strong>de</strong>s ist dann zu wi<strong>de</strong>rrufen, wenn bei <strong>de</strong>n Nachkommen<br />
eine für diese Rasse beson<strong>de</strong>re Häufung erblicher Defekte nachgewiesen wur<strong>de</strong>, o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r Hund selbst nach <strong>de</strong>r Körung auftreten<strong>de</strong> zuchtrelevante Krankheiten o<strong>de</strong>r<br />
Aggressivität aufweist.<br />
(1.6) Hündinnen, die zwei Würfe mittels Kaiserschnitt zur Welt gebracht haben, sind von <strong>de</strong>r<br />
weiteren Zuchtverwendung ausgeschlossen.<br />
(1.7) Nicht gekört wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re Hun<strong>de</strong>, die zuchtausschließen<strong>de</strong> Fehler haben wie<br />
z.B. Wesensschwäche, angeborene Taubheit o<strong>de</strong>r Blindheit, Hasenscharte, Spaltrachen,<br />
erhebliche Zahnfehler und Kieferanomalien, PRA, Katarakt, Kolobom,<br />
Entropium, Ektropium, Glaukom, Epilepsie, Ho<strong>de</strong>nfehler, Albinismus, sonstige<br />
Fehlfarben, festgestellte mittlere o<strong>de</strong>r schwere Hüftgelenksdysplasie (HD) – wenn vom<br />
CfBrH festgelegt auch an<strong>de</strong>re HD-Gra<strong>de</strong> – Skelett<strong>de</strong>formationen usw.<br />
(1.8) Die Hüftgelenkdysplasie (HD) ist von <strong>de</strong>n erblichen Erkrankungen <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>s die am<br />
längsten und besten erforschte. Sie stellt ein schwerwiegen<strong>de</strong>s Problem dar, <strong>de</strong>ssen<br />
Bekämpfung zu <strong>de</strong>n unverzichtbaren Aufgaben <strong>de</strong>s CfBrH gehört.<br />
In Zusammenhang mit <strong>de</strong>r HD-Auswertung sind folgen<strong>de</strong> Grundregeln zu beachten:<br />
Stand Oktober 2012 Seite 7 von 26
<strong>Zuchtordnung</strong> Club für Britische Hütehun<strong>de</strong> e.V.<br />
Das Min<strong>de</strong>stalter für HD-Röntgen beträgt 12 Monate.<br />
Der vom Züchter/Halter in Anspruch genommene Röntgentierarzt darf seine Bewertung<br />
nur in <strong>de</strong>n beim CfBrH erhältlichen Bewertungsbogen eintragen.<br />
Auf diesem Bogen ist zu bestätigen:<br />
– dass er zugunsten <strong>de</strong>s CfBrH auf etwaige Urheberansprüche an <strong>de</strong>n Röntgenaufnahmen<br />
verzichtet,<br />
– dass er die I<strong>de</strong>ntität <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>s überprüft hat,<br />
– dass er <strong>de</strong>n Hund für die Erstellung <strong>de</strong>r Aufnahme(n) ausreichend sediert hat<br />
– und dass keine weiteren Hilfsmittel Verwendung gefun<strong>de</strong>n haben.<br />
Sollte <strong>de</strong>r Hund noch nicht tätowiert o<strong>de</strong>r mit einem Transpon<strong>de</strong>r (Mikrochip) nach ISO<br />
11784 gekennzeichnet sein, so ist dies während <strong>de</strong>r Narkose für das HD-Röntgen<br />
durchzuführen. Bei Kennzeichnung mit einem Transpon<strong>de</strong>r ist dieses in <strong>de</strong>r Ahnentafel<br />
mit <strong>de</strong>m entsprechen<strong>de</strong>n I<strong>de</strong>ntco<strong>de</strong> zu vermerken und <strong>de</strong>r Zuchtbuchstelle <strong>de</strong>s CfBrH<br />
mitzuteilen.<br />
Die Röntgenaufnahmen sind von <strong>de</strong>m HD-Gutachter <strong>de</strong>s CfBrH auszuwerten. Dieser<br />
darf im CfBrH, für <strong>de</strong>n er gutachterlich tätig ist, keine Funktion ausüben und nicht<br />
selbst Züchter <strong>de</strong>r von ihm zu begutachten<strong>de</strong>n Rassen sein.<br />
Der CfBrH lässt die Erstellung eines Obergutachtens zu. Der Antragsteller eines Obergutachtens<br />
hat im Antragsformular zu erklären, dass er das beantragte Obergutachten<br />
als verbindlich anerkennt. Dem Antrag auf Erstellung eines Obergutachtens sind die<br />
Erstaufnahmen sowie zwei Neuaufnahmen in Position 1 und 2 beizufügen. Die Neuaufnahmen<br />
müssen von einer Universitätsklinik angefertigt wor<strong>de</strong>n sein. Der Antragsteller<br />
trägt die Kosten <strong>de</strong>s Obergutachtens. Zu Obergutachtern können nur Angehörige<br />
einer Universitätsklinik bestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
(1.9) Alle Welpen müssen mit einem Transpon<strong>de</strong>r (Mikrochip) nach ISO 11784 gekennzeichnet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
(1.10) Sofern in <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Bestimmungen eine Untersuchung auf erbliche Augenkrankheiten<br />
Pflicht ist, wird empfohlen diese durch einen vom CfBrH anerkannten<br />
Tierarzt durchführen zu lassen. Das sind Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s DOK o<strong>de</strong>r Tierärzte, die laut<br />
<strong>de</strong>r vom CfBrH herausgegebenen Untersucherliste die Zusatzbezeichnung<br />
Augenheilkun<strong>de</strong> nach Vorgabe ihrer Lan<strong>de</strong>stierärztekammern führen dürfen.<br />
(2) Rassespezifischer Teil<br />
(2.1) Bear<strong>de</strong>d Collie<br />
(2.1.1) Zuchtalter<br />
(2.1.1.1) Rü<strong>de</strong>n<br />
Das Min<strong>de</strong>stzuchtalter für Zuchtrü<strong>de</strong>n beträgt 12 Monate, jedoch darf erst nach<br />
erfolgtem HD-Röntgen und HD-Auswertung sowie nach erfolgter Körung eine Zuchtverwendung<br />
erfolgen.<br />
Für Zuchtrü<strong>de</strong>n ist keine zeitliche Begrenzung <strong>de</strong>s Zuchteinsatzes festgelegt.<br />
(2.1.1.2) Hündinnen<br />
Das Min<strong>de</strong>stzuchtalter für Zuchthündinnen beträgt 21 Monate, jedoch nach erfolgtem<br />
HD-Röntgen, HD-Auswertung und Körung.<br />
Hündinnen dürfen nur in im Interesse <strong>de</strong>r Rasse begründbaren Fällen nach Vollendung<br />
<strong>de</strong>s 8. Lebensjahres zur Zucht verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Stichtag ist <strong>de</strong>r Decktag.<br />
Ein Zuchteinsatz über das 8.Lebensjahr hinaus bedarf <strong>de</strong>r mehrheitlichen Zustimmung<br />
<strong>de</strong>s jeweiligen LG-Vorsitzen<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>s RB sowie <strong>de</strong>s RfZ. Hohe Vitalität und<br />
Qualität sind Grundvoraussetzungen für eine eventuelle Ausnahmegenehmigung.<br />
(2.1.2) Häufigkeit <strong>de</strong>r Zuchtverwendung<br />
Eine Hündin darf nicht mehr Welpen aufziehen, als es ihre Kondition zulässt. Sie darf<br />
innerhalb von 24 Monaten nicht mehr als zwei Würfe aufziehen. Zieht sie mehr als 6<br />
Welpen auf, darf sie frühestens 10 Monate nach <strong>de</strong>m Wurftermin wie<strong>de</strong>r belegt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Stand Oktober 2012 Seite 8 von 26
<strong>Zuchtordnung</strong> Club für Britische Hütehun<strong>de</strong> e.V.<br />
In einer Zuchtstätte dürfen gleichzeitig nicht mehr als 2 ge<strong>de</strong>ckte Bear<strong>de</strong>d Collie<br />
Hündinnen vorhan<strong>de</strong>n sein.<br />
Pro Zuchtstätte und Kalen<strong>de</strong>rjahr dürfen nicht mehr als 4 Bear<strong>de</strong>d Collie Würfe fallen.<br />
(2.1.3) Farben<br />
lt. Standard: Schiefergrau, rötlich rehfarben, schwarz, blau, alle Schattierungen von<br />
grau, braun und sandfarben, mit o<strong>de</strong>r ohne weiße Abzeichen. Alle Farbvarianten<br />
dürfen miteinan<strong>de</strong>r verpaart wer<strong>de</strong>n.<br />
(2.1.4) Bekämpfung erblicher Defekte<br />
(2.1.4.1) HD<br />
HD-Grad A und B bei Rü<strong>de</strong>n, HD-Grad A, B und C bei Hündinnen.<br />
Die Verpaarung einer mit <strong>de</strong>m HD-Grad C ausgewerteten Hündin ist nur mit einem<br />
Zuchtpartner <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m HD-Grad A ausgewertet wur<strong>de</strong> zulässig. Bei Rü<strong>de</strong>n aus<br />
<strong>de</strong>m Ausland muss die Auswertung "HD-frei" nach FCI Standard befun<strong>de</strong>t sein.<br />
(2.1.4.2) erbliche Augenkrankheiten<br />
Für die Einstufung in Körklasse II sind Augenuntersuchungen nicht zwingend<br />
erfor<strong>de</strong>rlich<br />
Für die Einstufung in die Körklasse I ist eine Untersuchung auf erbliche Augenkrankheiten<br />
frühestens durchgeführt im Alter von 12 Monaten erfor<strong>de</strong>rlich. Der Hund muss<br />
„frei von erblichen Augenerkrankungen“ befun<strong>de</strong>t sein.<br />
Wer<strong>de</strong>n erbliche Augenerkrankungen wie unter Pkt. (1.7) aufgeführt festgestellt, kann<br />
keine Körung erfolgen bzw. es erfolgt auch nachträglich ein Zuchtverbot.<br />
Des Weiteren wird empfohlen, Bear<strong>de</strong>d Collies vor <strong>de</strong>m Zuchteinsatz bis zum 6.<br />
Lebensjahr auf erbliche Augenkrankheiten untersuchen zu lassen, wenn die letzte<br />
Augenuntersuchung länger als 1 Jahr zurück liegt. Die Befun<strong>de</strong> sind <strong>de</strong>r Zuchtbuchstelle<br />
mitzuteilen.<br />
Bei Importhun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n gleichwertige Zertifikate <strong>de</strong>s Exportlan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>s<br />
anerkannt, wenn die I<strong>de</strong>ntität <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>s nachweislich festgestellt wur<strong>de</strong>.<br />
(2.1.4.3) sonstige<br />
Es wird empfohlen, bei Hun<strong>de</strong>n, die in <strong>de</strong>r Zucht eingesetzt wer<strong>de</strong>n sollen, eine Röntgen-Untersuchung<br />
auf OCD durchführen zu lassen.<br />
(2.2) Bor<strong>de</strong>r Collie<br />
(2.2.1) Zuchtalter<br />
(2.2.1.1) Rü<strong>de</strong>n<br />
Das Min<strong>de</strong>stzuchtalter für Zuchtrü<strong>de</strong>n beträgt 12 Monate, jedoch darf erst nach<br />
erfolgtem HD-Röntgen und HD-Auswertung sowie nach erfolgter Körung eine Zuchtverwendung<br />
erfolgen.<br />
Für Zuchtrü<strong>de</strong>n ist keine zeitliche Begrenzung <strong>de</strong>s Zuchteinsatzes festgelegt.<br />
(2.2.1.2) Hündinnen<br />
Das Min<strong>de</strong>stzuchtalter für Zuchthündinnen beträgt 21 Monate, jedoch nach erfolgtem<br />
HD-Röntgen, HD-Auswertung und Körung.<br />
Hündinnen dürfen nur in im Interesse <strong>de</strong>r Rasse begründbaren Fällen nach Vollendung<br />
<strong>de</strong>s 8. Lebensjahres zur Zucht verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Stichtag ist <strong>de</strong>r Decktag.<br />
Ein Zuchteinsatz über das 8. Lebensjahr hinaus bedarf <strong>de</strong>r mehrheitlichen Zustimmung<br />
<strong>de</strong>s jeweiligen LG-Vorsitzen<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>s RB sowie <strong>de</strong>s RfZ. Hohe Vitalität und<br />
Qualität sind Grundvoraussetzungen für eine eventuelle Ausnahmegenehmigung.<br />
(2.2.2) Häufigkeit <strong>de</strong>r Zuchtverwendung<br />
Eine Hündin darf nicht mehr Welpen aufziehen, als es ihre Kondition zulässt. Sie darf<br />
innerhalb von 24 Monaten nicht mehr als zwei Würfe aufziehen. Zieht sie mehr als 6<br />
Welpen auf, darf sie frühestens 10 Monate nach <strong>de</strong>m Wurftermin wie<strong>de</strong>r belegt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Stand Oktober 2012 Seite 9 von 26
<strong>Zuchtordnung</strong> Club für Britische Hütehun<strong>de</strong> e.V.<br />
Pro Zuchtstätte und Kalen<strong>de</strong>rjahr dürfen nicht mehr als 4 Würfe <strong>de</strong>r Rasse Bor<strong>de</strong>r<br />
Collie gezüchtet wer<strong>de</strong>n.<br />
(2.2.3) Farben<br />
Eine Vielfalt von Farben ist erlaubt, wobei weiß nie vorherrschen soll.<br />
Weiße Abzeichen in <strong>de</strong>r Decke und an <strong>de</strong>n Außenschenkeln geben Hinweis auf einen<br />
genetischen Weißfaktor.<br />
Es sollten niemals zwei Bor<strong>de</strong>r Collies mit Weißfaktor miteinan<strong>de</strong>r verpaart wer<strong>de</strong>n.<br />
Alle Farbvarianten dürfen miteinan<strong>de</strong>r verpaart wer<strong>de</strong>n.<br />
Ausnahme: Merle mit merle und merle mit zobel<br />
(2.2.4) Bekämpfung erblicher Defekte<br />
(2.2.4.1) HD<br />
HD – Grad A und B<br />
Bor<strong>de</strong>r Collies mit <strong>de</strong>m HD-Grad C sind von <strong>de</strong>r Zucht ausgeschlossen.<br />
(2.2.4.2) erbliche Augenkrankheiten<br />
Alle Bor<strong>de</strong>r Collie-Welpen müssen auf CEA untersucht wer<strong>de</strong>n. Die Untersuchung hat<br />
nach <strong>de</strong>r Kennzeichnung durch Transpon<strong>de</strong>r (Microchip) nach ISO 11784 – jedoch vor<br />
<strong>de</strong>r 2. Wurfabnahme durch <strong>de</strong>n Zuchtwart in <strong>de</strong>r 6. bis 9. Lebenswoche zu erfolgen.<br />
Der Nachweis ist mit einem aussagekräftigen Untersuchungsbogen zu führen, welchen<br />
<strong>de</strong>r untersuchen<strong>de</strong> Tierarzt auszufüllen und zu unterzeichnen hat. Der Zuchtwart<br />
hat diesen Nachweis mit <strong>de</strong>m Wurfabnahmebogen an die Zuchtbuchstelle zu sen<strong>de</strong>n.<br />
Die CEA-Augenuntersuchungspflicht für Bor<strong>de</strong>r Collie Welpen aus Verpaarungen, bei<br />
<strong>de</strong>nen bei<strong>de</strong> Elterntiere genetisch CEA-Normal getestet sind, entfällt. Der Nachweis<br />
ist <strong>de</strong>m Zuchtwart bei <strong>de</strong>r 1. Wurfabnahme vorzulegen.<br />
Für die Körung ist eine Augenuntersuchung (auf CEA) im Alter <strong>de</strong>r 6. bis 9. Lebenswoche<br />
erfor<strong>de</strong>rlich. (Alternativ wird auch das Ergebnis eines altersunabhängig durchgeführten<br />
DNA-Tests anerkannt.)<br />
Für die Einstufung in die Körklasse I müssen Bor<strong>de</strong>r Collie frei von erblichen<br />
Augenerkrankungen sein. (als Welpe zwischen <strong>de</strong>r 6. u. 9. Lebenswoche<br />
ophthalmologisch CEA-frei, o<strong>de</strong>r altersunabhängig durch DNA-Test „CEA normal“<br />
o<strong>de</strong>r „CEA Carrier“) Wenn weitere ophthalmologische Untersuchungen durchgeführt<br />
wur<strong>de</strong>n, dürfen keine erblichen Augenkrankheiten befun<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n sein.<br />
Sollte im Welpenalter bei MPP ein positiver Befund vorliegen, kann dieser ab <strong>de</strong>m 12<br />
Monat noch einmal überprüft und ggf. im Ergebnis korrigiert wer<strong>de</strong>n<br />
Wer<strong>de</strong>n erbliche Augenerkrankungen wie unter Pkt. 1.7 aufgeführt festgestellt, kann<br />
keine Körung erfolgen bzw. es erfolgt auch nachträglich ein Zuchtverbot.<br />
Bei Importhun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n gleichwertige Zertifikate <strong>de</strong>s Exportlan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>s<br />
anerkannt, wenn die I<strong>de</strong>ntität <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>s nachweislich festgestellt wur<strong>de</strong>.<br />
(2.3) Collie Kurzhaar<br />
(2.3.1) Zuchtalter<br />
(2.3.1.1) Rü<strong>de</strong>n<br />
Das Min<strong>de</strong>stzuchtalter für Zuchtrü<strong>de</strong>n beträgt 12 Monate, jedoch darf erst nach<br />
erfolgtem HD-Röntgen und HD-Auswertung sowie nach erfolgter Körung eine Zuchtverwendung<br />
erfolgen.<br />
Für Zuchtrü<strong>de</strong>n ist keine zeitliche Begrenzung <strong>de</strong>s Zuchteinsatzes festgelegt.<br />
(2.3.1.2) Hündinnen<br />
Das Min<strong>de</strong>stzuchtalter für Zuchthündinnen beträgt 15 Monate, jedoch nach erfolgtem<br />
HD-Röntgen, HD-Auswertung und Körung.<br />
Hündinnen dürfen nur in im Interesse <strong>de</strong>r Rasse begründbaren Fällen nach Vollendung<br />
<strong>de</strong>s 8. Lebensjahres zur Zucht verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Stichtag ist <strong>de</strong>r Decktag.<br />
Stand Oktober 2012 Seite 10 von 26
<strong>Zuchtordnung</strong> Club für Britische Hütehun<strong>de</strong> e.V.<br />
Ein Zuchteinsatz über das 8. Lebensjahr hinaus bedarf <strong>de</strong>r mehrheitlichen Zustimmung<br />
<strong>de</strong>s jeweiligen LG-Vorsitzen<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>s RB sowie <strong>de</strong>s RfZ. Hohe Vitalität und<br />
Qualität sind Grundvoraussetzungen für eine eventuelle<br />
Ausnahmegenehmigung.<br />
(2.3.2) Häufigkeit <strong>de</strong>r Zuchtverwendung<br />
Eine Hündin darf nicht mehr Welpen aufziehen, als es ihre Kondition zulässt. Sie darf<br />
innerhalb von 24 Monaten nicht mehr als zwei Würfe aufziehen. Zieht sie mehr als 6<br />
Welpen auf, darf sie frühestens 10 Monate nach <strong>de</strong>m Wurftermin wie<strong>de</strong>r belegt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
(2.3.3) Farben, Haarart<br />
Farben<br />
lt.Standard<br />
Zobel, tricolour und blue-merle mit weißen Abzeichen.<br />
Alle Farbvarianten dürfen miteinan<strong>de</strong>r verpaart wer<strong>de</strong>n.<br />
Ausnahme: Blue-Merle darf nur mit tricolour verpaart wer<strong>de</strong>n.<br />
Haarart<br />
Die Verpaarung Langhaar x Kurzhaar bedarf <strong>de</strong>r vorherigen Zustimmung <strong>de</strong>s RfZ.<br />
(2.3.4) Bekämpfung erblicher Defekte<br />
(2.3.4.1) HD<br />
HD-Grad A und B bei Rü<strong>de</strong>n, HD-Grad A, B und C bei Hündinnen.<br />
Die Verpaarung einer mit <strong>de</strong>m HD-Grad C ausgewerteten Hündin ist nur mit einem<br />
Zuchtpartner <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m HD-Grad A ausgewertet wur<strong>de</strong> zulässig. Bei Rü<strong>de</strong>n aus<br />
<strong>de</strong>m Ausland muss die Auswertung "HD-frei" nach FCI Standard befun<strong>de</strong>t sein.<br />
(2.3.4.2) erbliche Augenkrankheiten<br />
Alle Collie Kurzhaar Welpen sollten auf CEA untersucht wer<strong>de</strong>n. Die Untersuchung<br />
hat nach <strong>de</strong>r Kennzeichnung durch Transpon<strong>de</strong>r (Microchip) nach ISO 11784 in <strong>de</strong>r 6.<br />
bis 9. Lebenswoche zu erfolgen.<br />
Für die Einstufung in Körklasse II ist eine altersunabhängige ophthalmologische<br />
Augenuntersuchung erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Für die Einstufung in die Körklasse I müssen Collie Kurzhaar als Welpe zwischen <strong>de</strong>r<br />
6. u. 9. Lebenswoche CEA-frei befun<strong>de</strong>t sein. (als Welpe zwischen <strong>de</strong>r 6. u. 9.<br />
Lebenswoche ophthalmologisch CEA-frei o<strong>de</strong>r altersunabhängig durch DNA-Test<br />
„CEA normal“ o<strong>de</strong>r CEA Carrier“) Zusätzlich zu einem CEA-DNA-Test muss eine<br />
ophthalmologische Untersuchung erfolgen, es dürfen keine erblichen<br />
Augenkrankheiten befun<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n sein.<br />
Sollte im Welpenalter bei MPP ein positiver Befund vorliegen, kann dieser ab <strong>de</strong>m 12<br />
Monat noch einmal überprüft und ggf. im Ergebnis korrigiert wer<strong>de</strong>n<br />
Wer<strong>de</strong>n erbliche Augenerkrankungen wie unter Pkt. 1.7 aufgeführt festgestellt, kann<br />
keine Körung erfolgen bzw. es erfolgt auch nachträglich ein Zuchtverbot.<br />
Bei Importhun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n gleichwertige Zertifikate <strong>de</strong>s Exportlan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>s<br />
anerkannt, wenn die I<strong>de</strong>ntität <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>s nachweislich festgestellt wur<strong>de</strong>.<br />
(2.3.5) MDR-1 Screening<br />
Rü<strong>de</strong>n und Hündinnen, die zwischen <strong>de</strong>m 01.01.2010 und zwischen <strong>de</strong>m 31.12.2012<br />
zur Zucht eingesetzt wer<strong>de</strong>n, müssen vor Zuchteinsatz ihren genetischen MDR-1<br />
Status nachweisen. Ein Nachweis aufgrund <strong>de</strong>s MDR-1 Status <strong>de</strong>r Elterntiere ist nicht<br />
zulässig.<br />
(2.4) Collie Langhaar<br />
(2.4.1) Zuchtalter<br />
(2.4.1.1) Rü<strong>de</strong>n<br />
Stand Oktober 2012 Seite 11 von 26
<strong>Zuchtordnung</strong> Club für Britische Hütehun<strong>de</strong> e.V.<br />
Das Min<strong>de</strong>stzuchtalter für Zuchtrü<strong>de</strong>n beträgt 12 Monate, jedoch darf erst nach<br />
erfolgtem HD-Röntgen und HD-Auswertung sowie nach erfolgter Körung eine<br />
Zuchtverwendung erfolgen.<br />
Für Zuchtrü<strong>de</strong>n ist keine zeitliche Begrenzung <strong>de</strong>s Zuchteinsatzes festgelegt.<br />
(2.4.1.2) Hündinnen<br />
Das Min<strong>de</strong>stzuchtalter für Zuchthündinnen beträgt 15 Monate, jedoch nach erfolgtem<br />
HD-Röntgen, HD-Auswertung und Körung.<br />
Hündinnen dürfen nur in im Interesse <strong>de</strong>r Rasse begründbaren Fällen nach Vollendung<br />
<strong>de</strong>s 8. Lebensjahres zur Zucht verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Stichtag ist <strong>de</strong>r Decktag.<br />
Ein Zuchteinsatz über das 8. Lebensjahr hinaus bedarf <strong>de</strong>r mehrheitlichen Zustimmung<br />
<strong>de</strong>s jeweiligen LG-Vorsitzen<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>s RB sowie <strong>de</strong>s RfZ. Hohe Vitalität und<br />
Qualität sind Grundvoraussetzungen für eine eventuelle Ausnahmegenehmigung.<br />
(2.4.2) Häufigkeit <strong>de</strong>r Zuchtverwendung<br />
Eine Hündin darf nicht mehr Welpen aufziehen, als es ihre Kondition zulässt. Sie darf<br />
innerhalb von 24 Monaten nicht mehr als zwei Würfe aufziehen. Zieht sie mehr als 6<br />
Welpen auf, darf sie frühestens 10 Monate nach <strong>de</strong>m Wurftermin wie<strong>de</strong>r belegt<br />
wer<strong>de</strong>n<br />
(2.4.3) Farben, Haarart<br />
Farben<br />
lt.Standard<br />
Zobel, tricolour und blue-merle mit weißen Abzeichen.<br />
Alle Farbvarianten dürfen miteinan<strong>de</strong>r verpaart wer<strong>de</strong>n.<br />
Ausnahme: Blue-Merle darf nur mit tricolour verpaart wer<strong>de</strong>n.<br />
Haarart<br />
Die Verpaarung Langhaar x Kurzhaar bedarf <strong>de</strong>r vorherigen Zustimmung <strong>de</strong>s RfZ.<br />
(2.4.4) Bekämpfung erblicher Defekte<br />
(2.4.4.1) HD<br />
HD-Grad A und B bei Rü<strong>de</strong>n, HD-Grad A, B und C bei Hündinnen.<br />
Die Verpaarung einer mit <strong>de</strong>m HD-Grad C ausgewerteten Hündin ist nur mit einem<br />
Zuchtpartner <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m HD-Grad A ausgewertet wur<strong>de</strong> zulässig. Bei Rü<strong>de</strong>n aus<br />
<strong>de</strong>m Ausland muss die Auswertung "HD-frei" nach FCI Standard befun<strong>de</strong>t sein.<br />
(2.4.4.2) erbliche Augenkrankheiten<br />
Alle Collie Langhaar Welpen sollten auf CEA untersucht wer<strong>de</strong>n. Die Untersuchung<br />
hat nach <strong>de</strong>r Kennzeichnung durch Transpon<strong>de</strong>r (Microchip) nach ISO 11784 in <strong>de</strong>r<br />
6. bis 9. Lebenswoche zu erfolgen.<br />
Für die Einstufung in Körklasse II ist eine altersunabhängige ophthalmologische<br />
Augenuntersuchung erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Für die Einstufung in die Körklasse I müssen Collie Langhaar als Welpe zwischen <strong>de</strong>r<br />
6. u. 9. Lebenswoche CEA-frei befun<strong>de</strong>t sein. (als Welpe zwischen <strong>de</strong>r 6. u. 9.<br />
Lebenswoche ophthalmologisch CEA-frei o<strong>de</strong>r altersunabhängig durch DNA-Test<br />
„CEA normal“ o<strong>de</strong>r CEA Carrier“) Zusätzlich zu einem CEA-DNA-Test muss eine<br />
ophthalmologische Untersuchung erfolgen, es dürfen keine erblichen<br />
Augenkrankheiten befun<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n sein.<br />
Sollte im Welpenalter bei MPP ein positiver Befund vorliegen, kann dieser ab <strong>de</strong>m 12<br />
Monat noch einmal überprüft und ggf. im Ergebnis korrigiert wer<strong>de</strong>n<br />
Wer<strong>de</strong>n erbliche Augenerkrankungen wie unter Pkt. 1.7 aufgeführt festgestellt, kann<br />
keine Körung erfolgen bzw. es erfolgt auch nachträglich ein Zuchtverbot.<br />
Bei Importhun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n gleichwertige Zertifikate <strong>de</strong>s Exportlan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>s<br />
anerkannt, wenn die I<strong>de</strong>ntität <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>s nachweislich festgestellt wur<strong>de</strong>.<br />
(2.4.5) MDR-1 Screening<br />
Stand Oktober 2012 Seite 12 von 26
<strong>Zuchtordnung</strong> Club für Britische Hütehun<strong>de</strong> e.V.<br />
Rü<strong>de</strong>n und Hündinnen, die zwischen <strong>de</strong>m 01.01.2010 und zwischen <strong>de</strong>m 31.12.2012<br />
zur Zucht eingesetzt wer<strong>de</strong>n, müssen vor Zuchteinsatz ihren genetischen MDR-1<br />
Status nachweisen. Ein Nachweis aufgrund <strong>de</strong>s MDR-1 Status <strong>de</strong>r Elterntiere ist nicht<br />
zulässig.<br />
(2.5) Old English Sheepdog<br />
(2.5.1) Zuchtalter<br />
(2.5.1.1) Rü<strong>de</strong>n<br />
Das Min<strong>de</strong>stzuchtalter für Zuchtrü<strong>de</strong>n beträgt 12 Monate, jedoch darf erst nach<br />
erfolgtem HD-Röntgen und HD-Auswertung sowie nach erfolgter Körung eine Zuchtverwendung<br />
erfolgen.<br />
Für Zuchtrü<strong>de</strong>n ist keine zeitliche Begrenzung <strong>de</strong>s Zuchteinsatzes festgelegt.<br />
(2.5.1.2) Hündinnen<br />
Das Min<strong>de</strong>stzuchtalter für Zuchthündinnen beträgt 21 Monate, jedoch nach erfolgtem<br />
HD-Röntgen, HD-Auswertung und Körung.<br />
Hündinnen dürfen nur in im Interesse <strong>de</strong>r Rasse begründbaren Fällen nach Vollendung<br />
<strong>de</strong>s 8. Lebensjahres zur Zucht verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Stichtag ist <strong>de</strong>r Decktag.<br />
Ein Zuchteinsatz über das 8. Lebensjahr hinaus bedarf <strong>de</strong>r mehrheitlichen<br />
Zustimmung <strong>de</strong>s jeweiligen LG-Vorsitzen<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>s RB sowie <strong>de</strong>s RfZ. Hohe Vitalität<br />
und Qualität sind Grundvoraussetzungen für eine eventuelle Ausnahmegenehmigung.<br />
(2.5.2) Häufigkeit <strong>de</strong>r Zuchtverwendung<br />
Eine Hündin darf nicht mehr Welpen aufziehen, als es ihre Kondition zulässt. Sie darf<br />
innerhalb von 24 Monaten nicht mehr als zwei Würfe aufziehen. Zieht sie mehr als 6<br />
Welpen auf, darf sie frühestens 10 Monate nach <strong>de</strong>m Wurftermin wie<strong>de</strong>r belegt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
(2.5.3) Farben<br />
lt. Standard: Je<strong>de</strong> Schattierung von grau, „grizzle“ o<strong>de</strong>r blau mit weißen Abzeichen.<br />
Alle Farbvarianten dürfen miteinan<strong>de</strong>r verpaart wer<strong>de</strong>n.<br />
(2.5.4) Bekämpfung erblicher Defekte<br />
(2.5.4.1) HD<br />
HD-Grad A und B bei Rü<strong>de</strong>n, HD-Grad A, B und C bei Hündinnen.<br />
Die Verpaarung einer mit <strong>de</strong>m HD-Grad C ausgewerteten Hündin ist nur mit einem<br />
Zuchtpartner <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m HD-Grad A ausgewertet wur<strong>de</strong> zulässig. Bei Rü<strong>de</strong>n aus<br />
<strong>de</strong>m Ausland muss die Auswertung "HD-frei" nach FCI Standard befun<strong>de</strong>t sein.<br />
(2.5.4.2) erbliche Augenkrankheiten<br />
Für die Körung ist eine Untersuchung auf erbliche Augenkrankheiten, frühestens<br />
durchgeführt im Alter von 12 Monaten, erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Alle OES müssen vor <strong>de</strong>m Zuchteinsatz nachweisen, dass sie frei von erblichen Augenkrankheiten<br />
sind, wobei die letzte Augenuntersuchung nicht länger als 24 Monate<br />
zurückliegen darf o<strong>de</strong>r nach Vollendung <strong>de</strong>s 7. Lebensjahres durchgeführt wur<strong>de</strong>.<br />
Bei Importhun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n gleichwertige Zertifikate <strong>de</strong>s Exportlan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>s<br />
anerkannt, wenn die I<strong>de</strong>ntität <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>s nachweislich festgestellt wur<strong>de</strong>.<br />
Es wird empfohlen, alle Welpen vor <strong>de</strong>r Abgabe auf erbliche Augenkrankheiten<br />
untersuchen zu lassen.<br />
(2.5.4.3) Audiometrie<br />
Für alle OES ist für die Körung eine audiometrische Untersuchung erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Sie müssen beidseitig hörend sein.<br />
(2.5.4.4) sonstige<br />
Es wird empfohlen, alle OES, die zur Zucht verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n sollen, auf ED röntgen<br />
zu lassen.<br />
(2.6) Shetland Sheepdog<br />
(2.6.1) Zuchtalter<br />
Stand Oktober 2012 Seite 13 von 26
<strong>Zuchtordnung</strong> Club für Britische Hütehun<strong>de</strong> e.V.<br />
(2.6.1.1) Rü<strong>de</strong>n<br />
Das Min<strong>de</strong>stzuchtalter für Zuchtrü<strong>de</strong>n beträgt 12 Monate, jedoch darf erst nach<br />
erfolgtem HD-Röntgen und HD-Auswertung sowie nach erfolgter Körung eine<br />
Zuchtverwendung erfolgen.<br />
Für Zuchtrü<strong>de</strong>n ist keine zeitliche Begrenzung <strong>de</strong>s Zuchteinsatzes festgelegt.<br />
(2.6.1.2) Hündinnen<br />
Das Min<strong>de</strong>stzuchtalter für Zuchthündinnen beträgt 15 Monate, jedoch nach erfolgtem<br />
HD-Röntgen, HD-Auswertung und Körung.<br />
Hündinnen dürfen nur in im Interesse <strong>de</strong>r Rasse begründbaren Fällen nach Vollendung<br />
<strong>de</strong>s 8. Lebensjahres zur Zucht verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Stichtag ist <strong>de</strong>r Decktag.<br />
Ein Zuchteinsatz über das 8. Lebensjahr hinaus bedarf <strong>de</strong>r mehrheitlichen Zustimmung<br />
<strong>de</strong>s jeweiligen LG-Vorsitzen<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>s RB sowie <strong>de</strong>s RfZ. Hohe Vitalität und<br />
Qualität sind Grundvoraussetzungen für eine eventuelle Ausnahmegenehmigung.<br />
(2.6.2) Häufigkeit <strong>de</strong>r Zuchtverwendung<br />
Eine Hündin darf nicht mehr Welpen aufziehen, als es ihre Kondition zulässt. Sie darf<br />
innerhalb von 24 Monaten nicht mehr als zwei Würfe aufziehen. Zieht sie mehr als 6<br />
Welpen auf, darf sie frühestens 10 Monate nach <strong>de</strong>m Wurftermin wie<strong>de</strong>r belegt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
(2.6.3) Farben<br />
lt. Standard: zobel, tricolour, blue-merle und schwarz mit weißen Abzeichen, schwarz<br />
mit loh.<br />
Alle Farbvarianten dürfen miteinan<strong>de</strong>r verpaart wer<strong>de</strong>n.<br />
Ausnahme: Blue-merle darf nur mit tricolour o<strong>de</strong>r schwarz-weiß verpaart wer<strong>de</strong>n.<br />
(2.6.4) Bekämpfung erblicher Defekte<br />
(2.6.4.1) HD<br />
HD-Grad A und B bei Rü<strong>de</strong>n, HD-Grad A, B und C bei Hündinnen.<br />
Die Verpaarung einer mit <strong>de</strong>m HD-Grad C ausgewerteten Hündin ist nur mit einem<br />
Zuchtpartner <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m HD-Grad A ausgewertet wur<strong>de</strong> zulässig. Bei Rü<strong>de</strong>n aus<br />
<strong>de</strong>m Ausland muss die Auswertung "HD-frei" nach FCI Standard befun<strong>de</strong>t sein.<br />
(2.6.4.2) erbliche Augenkrankheiten<br />
Alle Shetland Sheepdog Welpen sollten auf CEA untersucht wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Untersuchung hat nach <strong>de</strong>r Kennzeichnung durch Transpon<strong>de</strong>r (Microchip) nach ISO<br />
11784 in <strong>de</strong>r 6. bis 9. Lebenswoche zu erfolgen.<br />
Für die Einstufung in Körklasse II ist eine altersunabhängige ophthalmologische<br />
Augenuntersuchung erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Für die Einstufung in die Körklasse I müssen Shetland Sheepdog als Welpe zwischen<br />
<strong>de</strong>r 6. u. 9. Lebenswoche CEA-frei befun<strong>de</strong>t sein. (als Welpe zwischen <strong>de</strong>r 6. u. 9.<br />
Lebenswoche ophthalmologisch CEA-frei o<strong>de</strong>r altersunabhängig durch DNA-Test<br />
„CEA normal“ o<strong>de</strong>r „CEA Carrier“) Zusätzlich zu einem CEA-DNA-Test muss eine<br />
ophthalmologische Untersuchung erfolgen, es dürfen keine erblichen<br />
Augenkrankheiten befun<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n sein.<br />
Sollte im Welpenalter bei MPP ein positiver Befund vorliegen, kann dieser ab <strong>de</strong>m 12<br />
Monat noch einmal überprüft und ggf. im Ergebnis korrigiert wer<strong>de</strong>n<br />
Wer<strong>de</strong>n erbliche Augenerkrankungen wie unter Pkt. 1.7 aufgeführt festgestellt, kann<br />
keine Körung erfolgen bzw. es erfolgt auch nachträglich ein Zuchtverbot.<br />
Des Weiteren wird empfohlen, Shetland Sheepdogs vor <strong>de</strong>m Zuchteinsatz bis zum 6.<br />
Lebensjahr auf erbliche Augenkrankheiten untersuchen zu lassen, wenn die letzte<br />
Augenuntersuchung länger als 24 Monate zurück liegt. Die Befun<strong>de</strong> sind <strong>de</strong>r<br />
Zuchtbuchstelle mitzuteilen.<br />
Bei Importhun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n gleichwertige Zertifikate <strong>de</strong>s Exportlan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>s<br />
anerkannt, wenn die I<strong>de</strong>ntität <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>s nachweislich festgestellt wur<strong>de</strong><br />
Stand Oktober 2012 Seite 14 von 26
<strong>Zuchtordnung</strong> Club für Britische Hütehun<strong>de</strong> e.V.<br />
.<br />
(2.6.5) MDR-1 Screening<br />
Rü<strong>de</strong>n und Hündinnen, die zwischen <strong>de</strong>m 01.01.2010 und zwischen <strong>de</strong>m 31.12.2012<br />
zur Zucht eingesetzt wer<strong>de</strong>n, müssen vor Zuchteinsatz ihren genetischen MDR-1<br />
Status nachweisen. Ein Nachweis aufgrund <strong>de</strong>s MDR-1 Status <strong>de</strong>r Elterntiere ist nicht<br />
zulässig.<br />
(2.7) Welsh Corgi Cardigan<br />
(2.7.1) Zuchtalter<br />
(2.7.1.1) Rü<strong>de</strong>n<br />
Das Min<strong>de</strong>stzuchtalter für Zuchtrü<strong>de</strong>n beträgt 12 Monate, jedoch erst nach erfolgtem<br />
HD-Röntgen und HD-Auswertung sowie nach erfolgter Körung eine Zuchtverwendung<br />
erfolgen.<br />
Für Zuchtrü<strong>de</strong>n ist keine zeitliche Begrenzung <strong>de</strong>s Zuchteinsatzes festgelegt.<br />
(2.7.1.2) Hündinnen<br />
Das Min<strong>de</strong>stzuchtalter für Zuchthündinnen beträgt 15 Monate, jedoch nach erfolgtem<br />
HD-Röntgen, HD-Auswertung und Körung.<br />
Hündinnen dürfen nur in im Interesse <strong>de</strong>r Rasse begründbaren Fällen nach Vollendung<br />
<strong>de</strong>s 8. Lebensjahres zur Zucht verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Stichtag ist <strong>de</strong>r Decktag.<br />
Ein Zuchteinsatz über das 8. Lebensjahr hinaus bedarf <strong>de</strong>r mehrheitlichen Zustimmung<br />
<strong>de</strong>s jeweiligen LG-Vorsitzen<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>s RB sowie <strong>de</strong>s RfZ. Hohe Vitalität und<br />
Qualität sind Grundvoraussetzungen für eine eventuelle Ausnahmegenehmigung.<br />
(2.7.2) Häufigkeit <strong>de</strong>r Zuchtverwendung<br />
Eine Hündin darf nicht mehr Welpen aufziehen, als es ihre Kondition zulässt. Sie darf<br />
innerhalb von 24 Monaten nicht mehr als zwei Würfe aufziehen. Zieht sie mehr als 6<br />
Welpen auf, darf sie frühestens 10 Monate nach <strong>de</strong>m Wurftermin wie<strong>de</strong>r belegt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
(2.7.3) Farben<br />
lt Standard: je<strong>de</strong> Farbe mit o<strong>de</strong>r ohne weiße Abzeichen. Weiß sollte jedoch nicht<br />
vorherrschen. Nase schwarz.<br />
Weiße Abzeichen in <strong>de</strong>r Decke und an <strong>de</strong>n Außenschenkeln geben Hinweis auf einen<br />
genetischen Weißfaktor.<br />
Es sollten niemals zwei Welsh Corgi Cardigan mit Weißfaktor miteinan<strong>de</strong>r verpaart<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Alle Farbvarianten dürfen miteinan<strong>de</strong>r verpaart wer<strong>de</strong>n.<br />
Ausnahme: Blue-merle darf nur mit tricolour o<strong>de</strong>r schwarz-weiß verpaart wer<strong>de</strong>n.<br />
(2.7.4) Bekämpfung erblicher Defekte<br />
(2.7.4.1) HD<br />
HD-Grad A, B und C.<br />
Die Verpaarung eines mit <strong>de</strong>m HD-Grad C ausgewerteten Hun<strong>de</strong>s ist mit einem<br />
Zuchtpartner <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m HD-Grad A ausgewertet wur<strong>de</strong> zulässig. Bei Hun<strong>de</strong>n aus<br />
<strong>de</strong>m Ausland muss die Auswertung "HD-frei" nach FCI Standard befun<strong>de</strong>t sein. Auf<br />
Antrag beim Leiter für das Zuchtwesen kann auch die Verpaarung B mit C unter<br />
Auflagen laut Durchführungsbestimmung genehmigt wer<strong>de</strong>n.<br />
(2.7.4.2) erbliche Augenkrankheiten<br />
Bezüglich PRA wird ein DNA-Test anerkannt, in diesem Falle ist keine ophthalmologische<br />
Untersuchung auf an<strong>de</strong>re erbliche Augenkrankheiten verpflichtend. Welsh Corgi<br />
Cardigan mit PRA-positiv-Befund erhalten Zuchtverbot.<br />
Liegt kein DNA-Befund vor, wird vom CfBrH empfohlen, Welsh Corgi Cardigans vor<br />
<strong>de</strong>r Zuchtverwendung bis zum 6. Lebensjahr auf erbliche Augenkrankheiten zu untersuchen,<br />
wenn die letzte Augenuntersuchung länger als 1 Jahr zurück liegt. Die<br />
Befun<strong>de</strong> sind <strong>de</strong>r Zuchtbuchstelle mitzuteilen.<br />
Bei Importhun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n gleichwertige Zertifikate <strong>de</strong>s Exportlan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>s<br />
anerkannt, wenn die I<strong>de</strong>ntität <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>s nachweislich festgestellt wur<strong>de</strong>.<br />
Stand Oktober 2012 Seite 15 von 26
<strong>Zuchtordnung</strong> Club für Britische Hütehun<strong>de</strong> e.V.<br />
(2.8) Welsh Corgi Pembroke<br />
(2.8.1) Zuchtalter<br />
(2.8.1.1) Rü<strong>de</strong>n<br />
Das Min<strong>de</strong>stzuchtalter für Zuchtrü<strong>de</strong>n beträgt 12 Monate, jedoch darf erst nach erfolgtem<br />
HD-Röntgen und HD-Auswertung sowie nach erfolgter Körung eine Zuchtverwendung<br />
erfolgen.<br />
Für Zuchtrü<strong>de</strong>n ist keine zeitliche Begrenzung <strong>de</strong>s Zuchteinsatzes festgelegt.<br />
(2.8.1.2) Hündinnen<br />
Das Min<strong>de</strong>stzuchtalter für Zuchthündinnen beträgt 15 Monate, jedoch nach erfolgtem<br />
HD-Röntgen, HD-Auswertung und Körung.<br />
Hündinnen dürfen nur in im Interesse <strong>de</strong>r Rasse begründbaren Fällen nach Vollendung<br />
<strong>de</strong>s 8. Lebensjahres zur Zucht verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Stichtag ist <strong>de</strong>r Decktag.<br />
Ein Zuchteinsatz über das 8. Lebensjahr hinaus bedarf <strong>de</strong>r mehrheitlichen Zustimmung<br />
<strong>de</strong>s jeweiligen LG-Vorsitzen<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>s RB sowie <strong>de</strong>s RfZ. Hohe Vitalität und<br />
Qualität sind Grundvoraussetzungen für eine eventuelle Ausnahmegenehmigung.<br />
(2.8.2) Häufigkeit <strong>de</strong>r Zuchtverwendung<br />
Eine Hündin darf nicht mehr Welpen aufziehen, als es ihre Kondition zulässt. Sie darf<br />
innerhalb von 24 Monaten nicht mehr als zwei Würfe aufziehen. Zieht sie mehr als 6<br />
Welpen auf, darf sie frühestens 10 Monate nach <strong>de</strong>m Wurftermin wie<strong>de</strong>r belegt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
(2.8.3) Farben<br />
lt. Standard: Rot, sable, rehfarben, schwarz mit Brand, mit o<strong>de</strong>r ohne weiße<br />
Abzeichen.<br />
Alle Farbvarianten dürfen miteinan<strong>de</strong>r verpaart wer<strong>de</strong>n.<br />
(2.8.4) Bekämpfung erblicher Defekte<br />
(2.8.4.1) HD<br />
HD-Grad A, B und C.<br />
Die Verpaarung eines mit <strong>de</strong>m HD-Grad C ausgewerteten Hun<strong>de</strong>s ist mit einem<br />
Zuchtpartner <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m HD-Grad A ausgewertet wur<strong>de</strong> zulässig. Bei Hun<strong>de</strong>n aus<br />
<strong>de</strong>m Ausland muss die Auswertung "HD-frei" nach FCI Standard befun<strong>de</strong>t sein. Auf<br />
Antrag beim Leiter für das Zuchtwesen kann auch die Verpaarung B mit C unter<br />
Auflagen laut Durchführungsbestimmung genehmigt wer<strong>de</strong>n.<br />
(2.8.4.2) erbliche Augenkrankheiten<br />
Für eine Einstufung in die Körklasse I ist eine Untersuchung auf erbliche Augenkrankheiten,<br />
frühestens durchgeführt im Alter von 12 Monaten, erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Für eine Einstufung in die Körklasse II wird eine solche empfohlen.<br />
Bei Importhun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n gleichwertige Zertifikate <strong>de</strong>s Exportlan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>s<br />
anerkannt, wenn die I<strong>de</strong>ntität <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>s nachweislich festgestellt wur<strong>de</strong>.<br />
§ 6 Zwingernamen, Zwingernamenschutz<br />
(1) Der Zwingername ist <strong>de</strong>r Zuname <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>s. Der Zwingerschutz wird beim LG-<br />
Vorsitzen<strong>de</strong>n beantragt. Nach Prüfung <strong>de</strong>r Zucht- und Haltungsbedingungen durch <strong>de</strong>n<br />
LG-Vorsitzen<strong>de</strong>n und/o<strong>de</strong>r einen beauftragten Zuchtwart wird <strong>de</strong>r Antrag – im Falle <strong>de</strong>r<br />
Befürwortung – an die Zuchtbuchstelle weitergeleitet. Bei Wohnungswechsel muss eine<br />
erneute Zwingerabnahme erfolgen. Kosten für die Zwingerabnahme sind nach <strong>de</strong>n VDH-<br />
Richtlinien vom Antragsteller zu tragen.<br />
(2) Je<strong>de</strong>r zu schützen<strong>de</strong> Zwingername muss sich <strong>de</strong>utlich von bereits für diese Rasse<br />
vergebenen unterschei<strong>de</strong>n. Er wird <strong>de</strong>m Züchter zum streng persönlichen Gebrauch<br />
zugeteilt. Zwingernamen, die im Geltungsbereich <strong>de</strong>s CfBrH geschützt sind, können nur<br />
für Züchter eingetragen wer<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>r Wurfkontrolle <strong>de</strong>s CfBrH unterliegen. Im CfBrH<br />
ist nur <strong>de</strong>r Antrag auf internationalen Zwingerschutz möglich. Die Zwingerschutzkarte<br />
ergeht per Nachnahme zu <strong>de</strong>n festgesetzten Gebühren an <strong>de</strong>n zukünftigen Züchter.<br />
Stand Oktober 2012 Seite 16 von 26
<strong>Zuchtordnung</strong> Club für Britische Hütehun<strong>de</strong> e.V.<br />
(3) Einen für eine Rasse bereits geschützten Zwingernamen kann <strong>de</strong>r Inhaber für weitere<br />
Rassen schützen lassen, wenn <strong>de</strong>r Name bei <strong>de</strong>m betroffenen Zuchtverein noch nicht<br />
geschützt ist.<br />
(4) Auf die weitere Benutzung eines Zwingernamens kann je<strong>de</strong>rzeit durch schriftliche<br />
Erklärung gegenüber <strong>de</strong>r Zuchtbuchstelle verzichtet wer<strong>de</strong>n, jedoch darf <strong>de</strong>m Inhaber für<br />
die gleiche Rasse kein an<strong>de</strong>rer Name geschützt wer<strong>de</strong>n.<br />
(5) Die Zuchtbuchstelle <strong>de</strong>s CfBrH führt einen Nachweis über die geschützten<br />
Zwingernamen.<br />
(6) Wenn mehrere Rassehun<strong>de</strong>-Zuchtvereine dieselbe Rasse betreuen, darf nur Zwingernamenschutz<br />
erteilt wer<strong>de</strong>n, wenn sichergestellt wor<strong>de</strong>n ist, dass <strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r die an<strong>de</strong>ren<br />
Vereine <strong>de</strong>n Namen nicht geschützt haben. Gebühren dürfen nur von <strong>de</strong>m Verein<br />
erhoben wer<strong>de</strong>n, von <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Zwingername geschützt wird. Die vom Erstverein<br />
geschützten Zwingernamen haben Bestandsschutz. Im neu hinzukommen<strong>de</strong>n Vereinen<br />
bereits geschützte Zwingernamen müssen so geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, dass Verwechselungen<br />
ausgeschlossen sind.<br />
(7) Der Zwingerschutz erlischt beim To<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Züchters, sofern <strong>de</strong>r Erbe nicht <strong>de</strong>n Übergang<br />
<strong>de</strong>s Zwingernamens auf sich beantragt. Zwingernamen wer<strong>de</strong>n bis zu 10 Jahre nach<br />
<strong>de</strong>m To<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Züchters nicht an an<strong>de</strong>re Züchter vergeben. Während dieser Zeit können<br />
Erben o<strong>de</strong>r Nachkommen <strong>de</strong>s Züchters die Übertragung <strong>de</strong>s Zwingernamens noch<br />
beantragen.<br />
(8) Bei erworbenen Hun<strong>de</strong>n mit Ahnentafeln aus <strong>de</strong>m Ausland wer<strong>de</strong>n nur die dort<br />
geschützten Zwingernamen und nicht zusätzliche Zwingernamen eingetragen.<br />
(9) Welpen aus Zuchtmietverhältnissen müssen unter <strong>de</strong>m Zwingernamen <strong>de</strong>s Mieters<br />
eingetragen wer<strong>de</strong>n, sofern dieser als Züchter gelten kann. (Zuchtrechtübertragung)<br />
(10) Bei Bildung von Zwingergemeinschaften über die F.C.I.-Lan<strong>de</strong>sgrenzen hinaus bedarf es<br />
<strong>de</strong>r Genehmigung <strong>de</strong>s VDH und <strong>de</strong>s an<strong>de</strong>ren Lan<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s, wobei vertragliche<br />
Regelungen über Zwingernamen und Eigentumsrecht als Genehmigungsvoraussetzung<br />
vorzulegen sind. Anträge sind über <strong>de</strong>n CfBrH beim VDH einzureichen.<br />
(11) Bei Zwingergemeinschaften (mit <strong>de</strong>m Ausland) kann <strong>de</strong>r Zwingername nur in <strong>de</strong>m F.C.I.-<br />
Lan<strong>de</strong>sverband geschützt wer<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>m auch die Eintragung <strong>de</strong>r Welpen erfolgt.<br />
(12) Bei Zwingergemeinschaften (national) muss <strong>de</strong>r Standort <strong>de</strong>s Zwingers sowie<br />
min<strong>de</strong>stens eine verantwortliche Person (Züchter) <strong>de</strong>m LG-Vorsitzen<strong>de</strong>n, auf <strong>de</strong>ssen<br />
Territorium sich die Zuchtstätte (Zwinger) befin<strong>de</strong>t, schriftlich kenntlich gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Welpenaufzucht und die Wurfabnahmen haben in <strong>de</strong>r genannten Zuchtstätte zu<br />
erfolgen.<br />
(13) Bei Auflösung von Zwingergemeinschaften – national sowie auch international – kann nur<br />
ein Partner <strong>de</strong>n Zwingernamen weiterführen.<br />
(14) Für Hun<strong>de</strong> ohne Zwingernamen aus Eltern gleicher Rasse mit vom VDH anerkannten<br />
Ahnentafeln kann <strong>de</strong>r Züchter <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>s beim CfBrH einen Beinamen beantragen, <strong>de</strong>r<br />
in Beziehung zum Eigentümer steht. Der Beiname ist <strong>de</strong>m Rufnamen <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>s in<br />
Klammern beizufügen.<br />
(15) Haben mehrere Personen Eigentumsrechte am Rü<strong>de</strong>n bzw. an <strong>de</strong>r Hündin, kann das<br />
Zuchtrecht von einem <strong>de</strong>r Eigentümer nur dann verantwortlich ausgeübt wer<strong>de</strong>n, wenn<br />
keine Zwingergemeinschaft besteht. In solchen Fällen darf nur ein einziger Zwingername<br />
geführt wer<strong>de</strong>n, unabhängig von <strong>de</strong>r Mitgliedschaft in verschie<strong>de</strong>nen Rassehun<strong>de</strong>-<br />
Zuchtvereinen <strong>de</strong>s In- und Auslan<strong>de</strong>s. Sind mehrere Eigentümer auf <strong>de</strong>r Ahnentafel <strong>de</strong>s<br />
Hun<strong>de</strong>s eingetragen, so ist <strong>de</strong>r Zuchtbuchstelle schriftlich anzuzeigen, wer für die Zucht<br />
mit diesem Hund verantwortlich zeichnet.<br />
(16) Für je<strong>de</strong> innerhalb einer postalischen Adresse aktive Zuchtstätte sind sämtliche<br />
sächlichen und räumlichen Voraussetzungen getrennt nachzuweisen.<br />
(17) Wer<strong>de</strong>n Zuchtstätten, die innerhalb einer postalischen Adresse aktiv unterschiedlichen<br />
Lan<strong>de</strong>sgruppen betreut, so haben sich die betroffenen LGs gegenseitig über alle Zucht-<br />
und Betreuungsmaßnahmen <strong>de</strong>r jeweiligen Zuchtstätte zu informieren.<br />
Stand Oktober 2012 Seite 17 von 26
<strong>Zuchtordnung</strong> Club für Britische Hütehun<strong>de</strong> e.V.<br />
§ 7 Deckakt<br />
(1) Die Eigentümer von zur Paarung vorgesehenen Hun<strong>de</strong>n einer Rasse haben sich vor <strong>de</strong>m<br />
Deckakt zu überzeugen, dass die Voraussetzungen für die Zucht erfüllt sind. Von <strong>de</strong>m<br />
vollzogenen Deckakt ist <strong>de</strong>m jeweiligen LG-Vorsitzen<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>m Besitzer <strong>de</strong>r<br />
ge<strong>de</strong>ckten Hündin unverzüglich Meldung zu machen. Über die Höhe <strong>de</strong>r Deckentschädigung<br />
soll vor <strong>de</strong>m Deckakt Einigung erfolgen.<br />
(2) Über kostenloses Nach<strong>de</strong>cken einer leer gebliebenen Hündin bei <strong>de</strong>r nächsten Hitze<br />
durch <strong>de</strong>nselben Rü<strong>de</strong>n sind schriftliche Vereinbarungen zu treffen.<br />
(3) Rü<strong>de</strong>nbesitzer haben schriftlichen Nachweis über alle Deckakte zu führen.<br />
(4) Hündinnen dürfen während <strong>de</strong>r Läufigkeitsperio<strong>de</strong> nicht von verschie<strong>de</strong>nen Rü<strong>de</strong>n<br />
ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n. Wer<strong>de</strong>n Hündinnen während einer Hitze von zwei verschie<strong>de</strong>nen<br />
Rü<strong>de</strong>n – auch <strong>de</strong>rselben Rasse – ge<strong>de</strong>ckt, erhalten die Welpen nur Ahnentafeln, wenn<br />
ein ein<strong>de</strong>utiger Vaterschaftsnachweis vorliegt.<br />
(5) Künstliche Besamung bedarf <strong>de</strong>r vorherigen Genehmigung durch <strong>de</strong>n CfBrH, die nur bei<br />
Übereinstimmung mit <strong>de</strong>m internationalen Zuchtreglement <strong>de</strong>r F.C.I. erteilt wer<strong>de</strong>n darf.<br />
Sie darf nur durchgeführt wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Rü<strong>de</strong> nachweislich bereits auf natürliche Art<br />
ge<strong>de</strong>ckt hat. Hündinnen müssen min<strong>de</strong>stens einmal auf natürlichem Weg belegt wor<strong>de</strong>n<br />
sein.<br />
§ 8 Zuchtkontrollen und Wurfabnahmen<br />
(1) Die Rassehun<strong>de</strong>-Zuchtvereine sind verpflichtet, bekannt gewor<strong>de</strong>ne erbliche Defekte bei<br />
<strong>de</strong>n von ihnen betreuten Rassen zu erfassen, zu bekämpfen und <strong>de</strong>ren Entwicklung<br />
ständig aufzuzeichnen. Berichte über solche Entwicklungen sind <strong>de</strong>m VDH auf Anfrage,<br />
mind. aber mit Vorlage <strong>de</strong>s Zuchtbuches, zu mel<strong>de</strong>n.<br />
(2) Dem VDH steht zur Bewertung und Beratung bei <strong>de</strong>r Bekämpfung genetischer Defekte<br />
ein wissenschaftlicher Beirat für Zucht und Forschung zur Seite, <strong>de</strong>ssen Schiedsspruch<br />
in Streitfällen für die Rassehun<strong>de</strong>-Zuchtvereine verbindlich ist.<br />
(3) Wurfabnahmen sind wesentliche Elemente <strong>de</strong>r kontrollierten Rassehun<strong>de</strong>-Zucht im VDH<br />
und somit auch im CfBrH.<br />
(4) Je<strong>de</strong>r Züchter ist verpflichtet, ein Zwingerbuch über alle Einzelheiten <strong>de</strong>s Wurf- und<br />
Zuchtgeschehens in seinem Zwinger zu führen. Die Verwendung <strong>de</strong>s VDH-Zwingerbuches<br />
wird empfohlen.<br />
(5) Sämtliche Welpen sind vor <strong>de</strong>r 2. Wurfabnahme durch einen Transpon<strong>de</strong>r (Mikrochip)<br />
nach ISO 11784 zu kennzeichnen. Die zugeordneten Chipnummern sind <strong>de</strong>r Zuchtbuchstelle<br />
schriftlich mitzuteilen.<br />
(6) Züchter haben Würfe unverzüglich, spätestens jedoch nach drei Tagen, <strong>de</strong>m LG-Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />
zu mel<strong>de</strong>n. Dieser beauftragt einen Zuchtwart, <strong>de</strong>r innerhalb <strong>de</strong>r ersten drei<br />
Lebenswochen <strong>de</strong>r Welpen eine 1. Wurfabnahme durchführt, bei <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Wurfmel<strong>de</strong>schein<br />
ausgefüllt wird. Der Zuchtwart schickt diesen Wurfmel<strong>de</strong>schein zusammen<br />
mit <strong>de</strong>r Originalahnentafel <strong>de</strong>r Hündin und <strong>de</strong>m Deckschein an die Zuchtbuchstelle.<br />
(7) Der Züchter hat <strong>de</strong>m Zuchtwart o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren vom CfBrH autorisierten Personen je<strong>de</strong>rzeit<br />
Zutritt zu seiner Zuchtstätte zu gewähren. Der Zuchtwart muss Wurfabnahmen durch<br />
Ausfüllen <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Formulare <strong>de</strong>s CfBrH bescheinigen. Unregelmäßigkeiten<br />
hat er zu dokumentieren und weiterzuleiten.<br />
(8) Die 2. Wurfabnahme erfolgt nicht vor Vollendung <strong>de</strong>r 7. Lebenswoche <strong>de</strong>r Welpen.<br />
(9) Der Züchter bekommt die Papiere von <strong>de</strong>r Zuchtbuchstelle nach <strong>de</strong>r 1. Wurfabnahme<br />
zugestellt. Bei <strong>de</strong>r 2. Wurfabnahme wird vom Zuchtwart ein Endabnahmeprotokoll erstellt<br />
und <strong>de</strong>r Zuchtwart bestätigt die Abnahme auf <strong>de</strong>r Ahnentafel <strong>de</strong>r Welpen mit Datum und<br />
Unterschrift. Die Abnahme hat nur im Zwinger <strong>de</strong>s Züchters und im Beisein <strong>de</strong>s<br />
Muttertieres zu erfolgen. Der Wurf ist <strong>de</strong>m Zuchtwart vollständig vorzustellen.<br />
Schutzimpfungen gegen S.H.P. sind Pflicht. Der Impfpass für die Welpen hat bei <strong>de</strong>r 2.<br />
Wurfabnahme vorzuliegen.<br />
(10) Die Welpen dürfen erst nach <strong>de</strong>r vollen<strong>de</strong>ten 8. Lebenswoche abgegeben wer<strong>de</strong>n.<br />
Stand Oktober 2012 Seite 18 von 26
<strong>Zuchtordnung</strong> Club für Britische Hütehun<strong>de</strong> e.V.<br />
(11) Der Züchter hat <strong>de</strong>m Zuchtwart die Kosten für die Wurfabnahme zu ersetzen.<br />
Es gelten die jeweils gültigen Gebührensätze <strong>de</strong>r Gebührenordnung (CfBrH) in<br />
Verbindung mit <strong>de</strong>r VDH-Spesenordnung.<br />
§ 9 Ahnentafeln<br />
(1) Ahnentafeln sind Abstammungsnachweise, die von <strong>de</strong>n ausstellen<strong>de</strong>n Zuchtbuchstellen<br />
als mit <strong>de</strong>n Zuchtbucheintragungen i<strong>de</strong>ntisch gewährleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
(2) Ahnentafeln bleiben Eigentum <strong>de</strong>s CfBrH und erlangen erst durch die Unterschrift <strong>de</strong>s<br />
Zuchtwartes bei <strong>de</strong>r 2. Wurfabnahme ihre Gültigkeit.<br />
(3) Ahnentafeln müssen <strong>de</strong>utlich mit <strong>de</strong>m Emblem <strong>de</strong>s VDH und <strong>de</strong>r F.C.I. gekennzeichnet<br />
sein. In die Ahnentafeln von Hündinnen sind die Wurfdaten und Wurfstärken einzutragen.<br />
Bei <strong>de</strong>r Erstellung von Zweitschrift-Ahnentafeln sind diese Daten zu übernehmen.<br />
(4) Besitzrecht an <strong>de</strong>r Ahnentafel hat <strong>de</strong>r Eigentümer <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>s. Das Besitzrecht an <strong>de</strong>r<br />
Ahnentafel kann auch ein Pfandgläubiger während <strong>de</strong>r Dauer <strong>de</strong>s Pfandverhältnisses<br />
o<strong>de</strong>r ein Mieter einer Hündin zu Zuchtzwecken während <strong>de</strong>r Dauer <strong>de</strong>s Mietvertrages<br />
haben. Eigentumswechsel am Hund sind auf <strong>de</strong>r Ahnentafel mit Namen, Anschrift, Ort<br />
und Unterschrift <strong>de</strong>s Verkäufers zu bestätigen.<br />
(5) Züchter, <strong>de</strong>ren Zwingerschutz beim CfBrH eingetragen ist und mit ihnen in<br />
Hausgemeinschaft leben<strong>de</strong> Personen müssen ihre Welpen aller Rassen , die <strong>de</strong>r Club<br />
betreut, grundsätzlich in das Zuchtbuch <strong>de</strong>s CfBrH eintragen lassen, <strong>de</strong>r durch die<br />
Zuchtbuchstelle die Ahnentafeln erstellt.<br />
Ahnentafeln zuchtbuchführen<strong>de</strong>r Vereine im VDH, die dieselben Rassen betreuen, sowie<br />
die Ahnentafeln <strong>de</strong>s VDH müssen gegenseitig anerkannt wer<strong>de</strong>n. Der CfBrH kann die<br />
Vorlage <strong>de</strong>r Ahnentafeln je<strong>de</strong>rzeit verlangen, um Eintragungen zu überprüfen, zu<br />
berichtigen o<strong>de</strong>r zu ergänzen. Unrichtige o<strong>de</strong>r gefälschte Ahnentafeln sind für ungültig zu<br />
erklären und einzuziehen.<br />
(6) Die Welpen eines Wurfes erhalten Namen mit <strong>de</strong>mselben Anfangsbuchstaben.<br />
(7) Auf <strong>de</strong>n vom CfBrH herausgegebenen Wurfmel<strong>de</strong>scheinen muss nachgewiesen wer<strong>de</strong>n:<br />
– Name und Adresse <strong>de</strong>s Züchters<br />
– Zwingername<br />
– Zuchtbuchnummer<br />
– Wurftag<br />
– Offiziell anerkannte Siegertitel + Dt. Jugendchampion CfBrH<br />
– HD-Grad<br />
– Augenuntersuchung<br />
– Abrichtekennzeichen und weitere Prüfungen<br />
– Körungen und Zuchtzulassungen <strong>de</strong>r Eltern<br />
– Geschlecht und Name <strong>de</strong>r Welpen sowie<br />
– an<strong>de</strong>re rassespezifische Informationen<br />
(8) Zum Erhalt <strong>de</strong>r Ahnentafel sind bei <strong>de</strong>r 1. Wurfabnahme <strong>de</strong>m Wurfmel<strong>de</strong>schein<br />
beizufügen:<br />
– Originalahnentafel <strong>de</strong>r Mutterhündin<br />
– eine vom Rü<strong>de</strong>nbesitzer unterschriebene Deckbescheinigung (Deckschein)<br />
– sowie Belege über eventuelle Titel und Ausbildungskennzeichen.<br />
Der komplett ausgefüllte Wurfmel<strong>de</strong>schein muss Angaben über <strong>de</strong>n Zustand <strong>de</strong>r<br />
Mutterhündin, <strong>de</strong>r Welpen und <strong>de</strong>r Zwingeranlage sowie die Unterbringung <strong>de</strong>s Wurfes<br />
enthalten. Der Züchter hat die Richtigkeit <strong>de</strong>r Angaben durch seine Unterschrift zu<br />
bestätigen.<br />
Benutzt ein Züchter <strong>de</strong>s CfBrH einen ausländischen Rü<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Zuchtreglement<br />
<strong>de</strong>r F.C.I unterliegt, so hat er einen Deckschein <strong>de</strong>s CfBrH mitzunehmen<br />
und vom Rü<strong>de</strong>nbesitzer ausfüllen zu lassen.<br />
(9) Eintragungen auf <strong>de</strong>n Ahnentafeln können nur bis zur Wurfeintragung <strong>de</strong>r Welpen durch<br />
die Zuchtbuchstelle vorgenommen wer<strong>de</strong>n. Nach Wurfeintragung erworbene Titel und<br />
Leistungskennzeichen wer<strong>de</strong>n auch später nicht nachgetragen.<br />
Stand Oktober 2012 Seite 19 von 26
<strong>Zuchtordnung</strong> Club für Britische Hütehun<strong>de</strong> e.V.<br />
(10) Ahnentafeln und Registerbescheinigungen von Welpen, die aus einer Zuchtmaßnahme<br />
stammen, bei <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Züchter gegen die <strong>Zuchtordnung</strong> <strong>de</strong>s CfBrH verstoßen hat, wer<strong>de</strong>n<br />
mit <strong>de</strong>m Vermerk – NICHT NACH DER ZUCHTORDNUNG DES CFBRH GEZÜCHTET –<br />
versehen.<br />
(11) Ahnentafeln und Registerbescheinigungen von Welpen, die aus einer Zuchtmaßnahme<br />
stammen, bei <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Züchter einen unheilbaren o<strong>de</strong>r noch nicht geheilten Verstoß<br />
gegen die <strong>Zuchtordnung</strong> <strong>de</strong>s CfBrH begangen hat, wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m Vermerk<br />
–ZUCHTVERBOT- versehen.<br />
(12) Ahnentafeln und eventuelle Auslandsanerkennungen dürfen vom Verkäufer <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>s<br />
nicht beson<strong>de</strong>rs berechnet wer<strong>de</strong>n. In Verlust geratene Ahnentafeln sind für ungültig zu<br />
erklären. Der CfBrH veranlasst nach Prüfung <strong>de</strong>r Beweise über <strong>de</strong>n Verlust die<br />
Ausstellung einer Zweitschrift. Dies ist im offiziellen Cluborgan bekannt zu machen und<br />
<strong>de</strong>n Rassehun<strong>de</strong>-Zuchtvereinen, die dieselbe Rasse betreuen, gleichzeitig mitzuteilen.<br />
(13) Ahnentafeln <strong>de</strong>s CfBrH für Hun<strong>de</strong> von Eigentümern im Ausland sind dort nur mit<br />
Auslandsanerkennung <strong>de</strong>s VDH gültig. Beim Verkauf <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>s ins Ausland muss vom<br />
Verkäufer beim VDH eine Auslandsanerkennung beantragt wer<strong>de</strong>n. Anträge unter<br />
Beifügung <strong>de</strong>r Original-Ahnentafel können formlos gestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
§ 10 Zuchtbuch<br />
(1) Zuchtbücher sind wesentliche Grundlagen <strong>de</strong>r Rassehun<strong>de</strong>-Zucht. Ihre Informationen<br />
sollen so umfassend wie möglich sein. Bei Eintragungen in das Zuchtbuch müssen<br />
min<strong>de</strong>stens 3 (drei) Generationen <strong>de</strong>r Vorfahren nachgewiesen wer<strong>de</strong>n, die in anerkannten<br />
Zuchtbüchern <strong>de</strong>s VDH o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r F.C.I. eingetragen sind und neben <strong>de</strong>n Namen und<br />
Zuchtbuchnummern Eintragungen über Farbe, ggf. Tätowierungen, Chipnummern, abgelegte<br />
Leistungsprüfungen, Siegertitel und Körungen o<strong>de</strong>r Zuchtzulassungen aufweisen.<br />
(2) Die Rassehun<strong>de</strong>-Zuchtvereine sind verpflichtet, neben <strong>de</strong>m Zuchtbuch als Anhang ein<br />
Register (Livre d`attente) zu führen. In das Register sind Hun<strong>de</strong> einzutragen, <strong>de</strong>ren<br />
Abstammung in drei anerkannten Zuchtbuchgenerationen nicht lückenlos nachweisbar<br />
ist, o<strong>de</strong>r solche mit nicht anerkannten Ahnentafeln, <strong>de</strong>ren Erscheinungsbild und Wesen<br />
nach vorheriger Überprüfung durch min<strong>de</strong>stens einen Zuchtrichter <strong>de</strong>n festgelegten<br />
Merkmalen <strong>de</strong>r Rasse entsprechen.<br />
(3) Ausnahmen über die Eintragungen in das Zuchtbuch o<strong>de</strong>r das Register können durch die<br />
zuchtbuchführen<strong>de</strong>n Vereine nach Abstimmung mit <strong>de</strong>m VDH bewilligt wer<strong>de</strong>n.<br />
Nachzucht von Hun<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>nen in Deutschland aufgrund von ausschließen<strong>de</strong>n Fehlern<br />
die Zuchtzulassung verweigert wur<strong>de</strong> und für die im Ausland eine Zuchtverwendung<br />
stattgefun<strong>de</strong>n hat, darf nicht in das Zuchtbuch eines VDH-Mitgliedsvereines eingetragen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
(4) Für einen Wurf müssen min<strong>de</strong>stens angegeben wer<strong>de</strong>n:<br />
– Zwingername<br />
– Name und Anschrift <strong>de</strong>s Züchters<br />
– Wurftag <strong>de</strong>r Welpen<br />
– Namen und Zuchtbuchnummern <strong>de</strong>r Eltern<br />
– Geschlecht, Vorname, Chipnummer und Zuchtbuchnummer <strong>de</strong>r Welpen.<br />
(5) In einer Zuchtstätte muss die Namensgebung bei aufeinan<strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Würfen in<br />
aufsteigen<strong>de</strong>r alphabetischer Reihenfolge beginnen. Wer<strong>de</strong>n in einer Zuchtstätte<br />
mehrere Rassen gezüchtet, gilt vorstehen<strong>de</strong> Regel pro Rasse.<br />
(6) Der CfBrH behält sich vor, weitere zuchtbezogene Daten in das Zuchtbuch einzutragen.<br />
(7) Registerzucht ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung hierfür ist die<br />
Phänotypbestimmung von einem Zuchtrichter <strong>de</strong>s CfBrH, danach die<br />
Zuchtvoraussetzungen wie für die jeweilige Rasse vorgeschrieben, <strong>de</strong>s weiteren muss<br />
<strong>de</strong>r Hund eine Zuchteinstufung durch einen Zuchtrichter <strong>de</strong>s CfBrH erlangen.<br />
Übernahme ins Zuchtbuch erfolgt ab <strong>de</strong>r vierten Generation.<br />
(8) Zuchtbücher wer<strong>de</strong>n vom CfBrH jährlich in elektronischer Form herausgegeben.<br />
Mitglie<strong>de</strong>r können Auszüge daraus in gedruckter Form bei <strong>de</strong>r Zuchtbuchstelle anfor<strong>de</strong>rn.<br />
Stand Oktober 2012 Seite 20 von 26
<strong>Zuchtordnung</strong> Club für Britische Hütehun<strong>de</strong> e.V.<br />
§ 11 Gebühren<br />
§ 12 Verstöße<br />
Die Gebühren für die Ausstellung <strong>de</strong>r Ahnentafeln und alle mit <strong>de</strong>r Eintragung<br />
zusammenhängen<strong>de</strong>n Leistungen setzt das erweiterte Präsidium <strong>de</strong>s CfBrH fest.<br />
Verstöße gegen diese Ordnung wer<strong>de</strong>n vom CfBrH laut gültiger Satzung geahn<strong>de</strong>t.<br />
§ 13 Schlussbestimmungen<br />
(1) Die Nichtigkeit von Teilen dieser Ordnung zieht nicht die Nichtigkeit <strong>de</strong>r <strong>Zuchtordnung</strong><br />
insgesamt nach sich.<br />
(2) Die geän<strong>de</strong>rte <strong>Zuchtordnung</strong> tritt nach Veröffentlichung im offiziellen Organ <strong>de</strong>s CfBrH<br />
e.V. am 10. Oktober 2012 in Kraft.<br />
.<br />
Stand Oktober 2012 Seite 21 von 26
<strong>Zuchtordnung</strong> Club für Britische Hütehun<strong>de</strong> e.V.<br />
Anlage zur <strong>Zuchtordnung</strong><br />
Siehe § 5 (2) <strong>de</strong>r <strong>Zuchtordnung</strong><br />
VDH-Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an die Haltung von Hun<strong>de</strong>n in Zwingern<br />
(Rassespezifische Zwingergrößenanfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s CfBrH sind bereits eingearbeitet)<br />
§ 2 <strong>de</strong>s Tierschutzgesetzes vom 01.06.1998 (BGBl. 15.1106) verlangt, dass:<br />
Wer ein Tier hält, betreut o<strong>de</strong>r zu betreuen hat,<br />
1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren,<br />
pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,<br />
2. darf die Möglichkeit <strong>de</strong>s Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass<br />
ihm Schmerzen o<strong>de</strong>r vermeidbare Lei<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Schä<strong>de</strong>n zugefügt wer<strong>de</strong>n,<br />
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte<br />
Unterbringung <strong>de</strong>s Tieres erfor<strong>de</strong>rlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.<br />
Diese Selbstverständlichkeiten sind im Folgen<strong>de</strong>n konkretisiert in Form von Min<strong>de</strong>st-<br />
anfor<strong>de</strong>rungen, die an Züchter und an die Haltung und Unterbringung ihrer Zuchthun<strong>de</strong><br />
und Welpen gestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Kontrollorgane sind die Zuchtwarte <strong>de</strong>s jeweiligen Rassehun<strong>de</strong>vereins, die sowohl bei<br />
<strong>de</strong>r Zulassung eines Zwingers als auch bei <strong>de</strong>n weiteren Überprüfungen die Gegebenheiten<br />
zu kontrollieren haben und Beanstandungen an <strong>de</strong>n Klub(Haupt)zuchtwart o<strong>de</strong>r<br />
Zuchtleiter weiterleiten müssen.<br />
Begriffsbestimmungen:<br />
Welpen:<br />
Hun<strong>de</strong> bis zur 16. Lebenswoche<br />
Zuchthun<strong>de</strong>:<br />
– Hun<strong>de</strong> im zuchtfähigen Alter (siehe <strong>Zuchtordnung</strong>)<br />
– Junghun<strong>de</strong>, die noch nicht das zuchtfähige Alter erreicht haben<br />
– Hun<strong>de</strong>, die das zuchtfähige Alter bereits überschritten haben<br />
Züchter:<br />
Eigentümer o<strong>de</strong>r Besitzer (z.B. Zuchtmieter) zuchtfähiger Hun<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r im zuständigen Rassehun<strong>de</strong>verein<br />
einen eingetragenen Zwinger besitzt und mit <strong>de</strong>n in seinem Besitz befindlichen<br />
Hun<strong>de</strong>n züchtet.<br />
Zwinger:<br />
im Folgen<strong>de</strong>n unter Punkt C. aufgeführte Haltungsformen von Zuchthun<strong>de</strong>n. Die Erlaubnis<br />
zum Führen eines Zwingers erteilt <strong>de</strong>r CfBrH gemäß <strong>de</strong>n Richtlinien <strong>de</strong>s VDH unter Vergabe<br />
eines geschützten Zwingernamens.<br />
A. Ernährung<br />
„Angemessene Ernährung" be<strong>de</strong>utet, dass sich je<strong>de</strong>r Züchter über <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren Nährstoffbedarf<br />
seiner Hun<strong>de</strong> informieren und <strong>de</strong>r Leistung angepasste Nahrung verabreichen muss.<br />
Kenntnisse darüber hat sich je<strong>de</strong>r Züchter aus entsprechen<strong>de</strong>r Fachliteratur anzueignen.<br />
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass sowohl bei <strong>de</strong>r Futterzubereitung, wie auch bei <strong>de</strong>r<br />
Aufbewahrung <strong>de</strong>s Futters auf größtmögliche Hygiene zu achten ist.<br />
B. Pflege<br />
Hier muss es <strong>de</strong>utlicher heißen „rassespezifische" Pflege, <strong>de</strong>nn je<strong>de</strong> Rasse stellt an<strong>de</strong>re Anfor<strong>de</strong>rungen,<br />
was die Pflege <strong>de</strong>s Haarklei<strong>de</strong>s und die Aufrechterhaltung <strong>de</strong>s rassetypischen<br />
Aussehens anbetrifft. Zur Pflege gehört aber in je<strong>de</strong>m Fall bei je<strong>de</strong>r Rasse die regelmäßige<br />
Kontrolle<br />
a. <strong>de</strong>s Gebisses auf Zahnsteinbildung,<br />
b. <strong>de</strong>r Haut und <strong>de</strong>s Kotes auf Ungezieferbefall (Endo- und Ektoparasiten),<br />
c. <strong>de</strong>r Krallenlänge und<br />
d. <strong>de</strong>r Sauberkeit <strong>de</strong>r Ohren und Augen.<br />
Entsprechen<strong>de</strong> Hinweise sind <strong>de</strong>r Fachliteratur zu entnehmen.<br />
Bei Kontrollen eines Zwingers muss vom zuständigen Zuchtwart in je<strong>de</strong>m Fall geprüft wer<strong>de</strong>n,<br />
ob je nach Anzahl <strong>de</strong>r gehaltenen Hun<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Besitzer die erfor<strong>de</strong>rliche Zeit zur Versorgung<br />
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<strong>Zuchtordnung</strong> Club für Britische Hütehun<strong>de</strong> e.V.<br />
und Pflege seiner Hun<strong>de</strong> besitzt und ob es ihm möglich ist, <strong>de</strong>n gestellten For<strong>de</strong>rungen<br />
nachzukommen.<br />
Ist dies nicht <strong>de</strong>r Fall, können ihm vom Hauptzuchtwart Auflagen erteilt wer<strong>de</strong>n.<br />
C. Verhaltensgerechte Unterbringung und Möglichkeiten zur artgemäßen Bewegung<br />
Es sind folgen<strong>de</strong> Haltungsformen, auch in Kombination untereinan<strong>de</strong>r möglich:<br />
I. Haltung im Hun<strong>de</strong>haus, in ausgebauten Scheunen, Stallungen o<strong>de</strong>r Garagen<br />
II. Haltung in offenen o<strong>de</strong>r teilweise offenen Zwingern<br />
III. Haltung im Haus bzw. in <strong>de</strong>r Wohnung<br />
I. Die Haltung von Zuchthun<strong>de</strong>n und die Aufzucht von Welpen ausschließlich in einem<br />
Hun<strong>de</strong>haus, ausgebauter Scheune, Stall o<strong>de</strong>r Garage kann nur unter folgen<strong>de</strong>n<br />
Bedingungen zugelassen wer<strong>de</strong>n:<br />
1. Das Hun<strong>de</strong>haus muss wie folgt beschaffen sein:<br />
a. Die Wän<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>n müssen mit einem wärmedämmen<strong>de</strong>n, leicht zu<br />
reinigen<strong>de</strong>n Belag versehen sein. Das Dach muss feuchtigkeitsundurchlässig und alle<br />
Räume absolut zugfrei sein.<br />
b. Die Abtrennung von Einzelboxen muss so beschaffen sein, dass sich die Hun<strong>de</strong><br />
daran nicht verletzen können und ihnen Sichtmöglichkeit nach vorne geboten wird. Im<br />
Übrigen müssen die Abtrennungen so hoch sein, dass sie von <strong>de</strong>n Hun<strong>de</strong>n nicht<br />
überwun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n können.<br />
c. Je<strong>de</strong>m Collie, Bear<strong>de</strong>d Collie, Bor<strong>de</strong>r Collie o<strong>de</strong>r Old English Sheepdog müssen<br />
min<strong>de</strong>stens acht m 2 zur Verfügung stehen. Für je<strong>de</strong>n weiteren, in <strong>de</strong>r gleichen Bucht<br />
gehaltenen Hund dieser Rassen wer<strong>de</strong>n vier m² mehr gefor<strong>de</strong>rt. Je<strong>de</strong>m Sheltie o<strong>de</strong>r<br />
Welsh Corgi müssen min<strong>de</strong>stens sechs m 2 zur Verfügung stehen. Für je<strong>de</strong>n weiteren,<br />
in <strong>de</strong>r gleichen Bucht gehaltenen Hund dieser Rassen wer<strong>de</strong>n drei m 2 mehr gefor<strong>de</strong>rt.<br />
Die Seitenlängen dieses Raumes dürfen nicht kürzer als zwei m sein.<br />
d. Je<strong>de</strong> Bucht sollte direkten Zugang zu einem Auslauf haben, <strong>de</strong>r, selbst wenn nur<br />
ein Hund gehalten wird, min<strong>de</strong>stens zwanzig m 2 sein muss.<br />
e. Das Hun<strong>de</strong>haus o<strong>de</strong>r die Garage etc. sollte beheizbar sein, wobei eine Temperatur<br />
von 18–20°C zu erreichen sein muss. In umgebauten Ställen o<strong>de</strong>r Scheunen sollte in<br />
je<strong>de</strong>r Box eine Einzel-Heizquelle angebracht sein. Ist dies nicht möglich siehe Punkt<br />
I.1.f. Satz 2.<br />
f. Je<strong>de</strong>m Hund muss eine wärmegedämmte Liegefläche zur Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
In großen Räumen, die nicht geheizt o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>nen keine Einzel-Wärmequellen<br />
angebracht wer<strong>de</strong>n können, muss für je<strong>de</strong>n Hund eine doppelwandige, wärmegedämmte,<br />
<strong>de</strong>r Größe <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong> Schlafkiste mit Abstand zum<br />
Raumbo<strong>de</strong>n aufgestellt wer<strong>de</strong>n. Die Wärmedämmung ist so auszulegen, dass auch<br />
bei niedrigen Temperaturen kein Kon<strong>de</strong>nsat in <strong>de</strong>r Behausung <strong>de</strong>r Hun<strong>de</strong> auftritt.<br />
g. Für tragen<strong>de</strong>, werfen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r/und säugen<strong>de</strong> Hündinnen und <strong>de</strong>ren Würfe ist ein<br />
eigener Raum zu schaffen.<br />
Diese Unterbringung muss folgen<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen genügen:<br />
Der Raum für Collie, Bear<strong>de</strong>d Collie, Bor<strong>de</strong>r Collie o<strong>de</strong>r Old English Sheepdog darf<br />
incl. <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Hündin zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Platz nicht kleiner als zwölf m² sein.<br />
Für Sheltie o<strong>de</strong>r Welsh Corgi darf incl. <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Hündin zur Verfügung stehen<strong>de</strong> Platz<br />
nicht kleiner als neun m² sein. Die Seitenlängen dieses Raumes dürfen nicht kürzer<br />
als zwei m sein.<br />
Es muss eine Wurfkiste vorhan<strong>de</strong>n sein, die <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen einer problemlosen<br />
Welpenaufzucht gerecht wird.<br />
An die Wurfkiste muss ein – bezogen auf seine Aus<strong>de</strong>hnung – <strong>de</strong>r Wurfgröße und<br />
Rasse entsprechen<strong>de</strong>r Auslauf angeschlossen sein, <strong>de</strong>r mit einem leicht zu<br />
reinigen<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>sinfizierbaren Bo<strong>de</strong>nbelag versehen ist.<br />
Der Hündin muss genügend Platz und eine Liegefläche zur Verfügung stehen, die von<br />
ihr leicht, von <strong>de</strong>n Welpen jedoch nicht erreicht wer<strong>de</strong>n kann. Als Liegefläche kann<br />
z.B. das Dach <strong>de</strong>r Wurfkiste dienen.<br />
Der Wurf- und Aufzuchtraum muss auf ca. 18–20°C temperierbar sein; evtl. ist eine<br />
zusätzliche Heizquelle in Form einer Rotlichtlampe über <strong>de</strong>r Wurfkiste bzw. Heizplatte<br />
unter <strong>de</strong>r Wurfkiste erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
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<strong>Zuchtordnung</strong> Club für Britische Hütehun<strong>de</strong> e.V.<br />
Der Raum muss gut zu belüften sein und ausreichend von Tageslicht erhellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Fensterfläche muss min<strong>de</strong>stens 1/8 <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfläche betragen.<br />
Auch dieser Raum sollte möglichst direkten Zugang zu einem Freiauslauf haben, <strong>de</strong>r<br />
wie unter I.3. beschrieben, beschaffen sein sollte.<br />
h. Die Räumlichkeiten, in <strong>de</strong>nen die Hun<strong>de</strong> untergebracht sind, müssen <strong>de</strong>s Weiteren<br />
gut zu belüften sein.<br />
i. In allen wie vorne beschriebenen Anlagen muss fließen<strong>de</strong>s Wasser vorhan<strong>de</strong>n sein.<br />
2. Das Innere <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>hauses etc. muss stets sauber, trocken und ungezieferfrei<br />
gehalten wer<strong>de</strong>n.<br />
3. Die Umzäunung <strong>de</strong>s Auslaufes muss so beschaffen sein, dass sich die Hun<strong>de</strong> daran<br />
nicht verletzen können und sie nicht von ihnen überwun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n kann.<br />
In je<strong>de</strong>m Auslauf muss ein über <strong>de</strong>m Bo<strong>de</strong>n erhöhter Liegeplatz von einer <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r<br />
Hun<strong>de</strong> angemessenen Größe vorhan<strong>de</strong>n sein. Den Hun<strong>de</strong>n muss außer<strong>de</strong>m die<br />
Möglichkeit geboten wer<strong>de</strong>n, sich bei schlechtem Wetter auch außerhalb <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>hauses<br />
etc. an einem trockenen, windgeschützten Ort aufzuhalten. Teile <strong>de</strong>r Auslauffläche<br />
müssen besonnt sein und ein Teil muss mit einem Sonnen- bzw. Regenschutz versehen<br />
sein. In diesem Bereich sollte sich auch <strong>de</strong>r Liegeplatz befin<strong>de</strong>n.<br />
Ein Bereich <strong>de</strong>r Auslauffläche sollte Naturbo<strong>de</strong>n aufweisen; für <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Teil sind<br />
Platten-, Klinker- o<strong>de</strong>r Betonbö<strong>de</strong>n mit guter Oberflächenentwässerung möglich. Zu<br />
empfehlen ist als i<strong>de</strong>ale Oberfläche eine dicke Schicht Mittel- und Feinkies.<br />
4. Da ständiger Kontakt mit <strong>de</strong>n Hun<strong>de</strong>n und regelmäßige Kontrolle <strong>de</strong>r Zwingeranlage,<br />
nicht nur während <strong>de</strong>r Aufzucht eines Wurfes erfor<strong>de</strong>rlich ist, kann es nicht genehmigt<br />
wer<strong>de</strong>n, wenn entsprechen<strong>de</strong> Anlagen weit vom Wohnhaus <strong>de</strong>s Züchters entfernt sind<br />
und er <strong>de</strong>n Zwinger nur ein- o<strong>de</strong>r zweimal täglich aufsucht.<br />
5. Je<strong>de</strong>m Hund muss täglich min<strong>de</strong>stens 2 Stun<strong>de</strong>n die Möglichkeit zu freiem Auslauf<br />
geboten wer<strong>de</strong>n. Das Bewegungsbedürfnis <strong>de</strong>r Hun<strong>de</strong> kann während eines Spaziergangs<br />
o<strong>de</strong>r in großen Freiausläufen befriedigt wer<strong>de</strong>n, wobei sich in letzterem Fall <strong>de</strong>r Züchter<br />
zusätzlich mit seinen Hun<strong>de</strong>n beschäftigen sollte. Die Freiausläufe dürfen nicht blickdicht<br />
von <strong>de</strong>r Außenwelt abgeschottet sein.<br />
6. Allen erwachsenen Hun<strong>de</strong>n, sowie <strong>de</strong>n Welpen, muss min<strong>de</strong>stens täglich 3 Stun<strong>de</strong>n<br />
menschliche Gesellschaft, Kontakt, Ansprache und Zuwendung geboten wer<strong>de</strong>n, wobei<br />
hier rassespezifische Bedürfnisse beachtet wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
Diese Zuwendung muss vom Züchter, o<strong>de</strong>r mit ihm in enger Verbindung stehen<strong>de</strong>n<br />
Bezugsperson ausgehen. Welpen ab <strong>de</strong>r 6. Lebenswoche benötigen außer<strong>de</strong>m ausreichen<strong>de</strong>n<br />
Kontakt mit zwingerfrem<strong>de</strong>n Personen.<br />
Körperliche Kontakte, auch in Form von Bürsten, sind unerlässlich und dürfen sich nicht<br />
auf flüchtiges Streicheln beschränken.<br />
7. Die For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s § 2,2. TierSchG hat zur Folge, dass eine ständige Haltung von<br />
Hun<strong>de</strong>n in kleinen Käfigen (auch Transportboxen) verboten sein muss, da hier <strong>de</strong>m Hund<br />
je<strong>de</strong> Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung genommen wird.<br />
Ein „Stapeln" von Hun<strong>de</strong>n in Boxen ist daher nicht statthaft.<br />
8. Wer mehrere Hun<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>mselben Grundstück hält, hat sie grundsätzlich in <strong>de</strong>r<br />
Gruppe zu halten, sofern an<strong>de</strong>re Rechtsvorschriften <strong>de</strong>m nicht entgegenstehen. Von <strong>de</strong>r<br />
Gruppenhaltung kann abgesehen wer<strong>de</strong>n, wenn dies wegen <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r Verwendung, <strong>de</strong>m<br />
verhalten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Gesundheitszustand <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>s erfor<strong>de</strong>rlich ist. Nicht aneinan<strong>de</strong>r<br />
gewöhnte Hun<strong>de</strong> dürfen nur unter Aufsicht zusammengeführt wer<strong>de</strong>n.<br />
II. Die Haltung von Zuchthun<strong>de</strong>n und die Aufzucht von Welpen ausschließlich in offenen o<strong>de</strong>r<br />
teilweise offenen Zwingern kann nur unter folgen<strong>de</strong>n Bedingungen zugelassen wer<strong>de</strong>n:<br />
1. Je<strong>de</strong>m Collie, Bear<strong>de</strong>d Collie, Bor<strong>de</strong>r Collie, Old English Sheepdog muss min<strong>de</strong>stens<br />
acht m 2 Zwingerfläche zur Verfügung stehen, je<strong>de</strong>m Sheltie o<strong>de</strong>r Welsh Corgi min<strong>de</strong>stens<br />
sechs m 2 . Für je<strong>de</strong>n weiteren im gleichen Zwinger gehaltenen Hund <strong>de</strong>r Rassen Collie,<br />
Bear<strong>de</strong>d Collie, Bor<strong>de</strong>r Collie, Old English Sheepdog sind vier m 2 , für Sheltie o<strong>de</strong>r Welsh<br />
Corgi sind drei m² hinzuzurechnen. Die Seitenlängen <strong>de</strong>s Zwingers dürfen nicht kürzer als<br />
zwei m sein. Der zusätzliche Auslauf muss eine Grundfläche von min<strong>de</strong>stens zwanzig m 2<br />
haben u. <strong>de</strong>n Bedingungen <strong>de</strong>s Punktes I.3. entsprechen.<br />
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<strong>Zuchtordnung</strong> Club für Britische Hütehun<strong>de</strong> e.V.<br />
2. Innerhalb <strong>de</strong>s Zwingers o<strong>de</strong>r unmittelbar mit ihm verbun<strong>de</strong>n, muss je<strong>de</strong>m Hund ein<br />
Schutzraum (Hun<strong>de</strong>hütte) zur Verfügung stehen, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
genügen muss:<br />
a. Der Schutzraum muss allseitig aus wärmedämmen<strong>de</strong>m (z.B. allseitig doppelwandig<br />
Holz mit einer Zwischenschicht Styropor), gesundheitsunschädlichem Material<br />
gefertigt sein. Das Material muss so verarbeitet sein, dass sich <strong>de</strong>r Hund daran nicht<br />
verletzen kann. Der Schutzraum muss gegen Witterungseinflüsse Schutz bieten,<br />
insbeson<strong>de</strong>re darf Feuchtigkeit nicht eindringen (siehe weiter I.1.f).<br />
b. Der Schutzraum muss so bemessen sein, dass <strong>de</strong>r Hund sich darin verhaltensgerecht<br />
bewegen und <strong>de</strong>n Raum durch seine Körperwärme warm halten kann. Das<br />
Innere <strong>de</strong>s Schutzraumes muss je<strong>de</strong>rzeit sauber, trocken und ungezieferfrei gehalten<br />
wer<strong>de</strong>n. Als Einstreu empfiehlt sich Stroh, das in regelmäßigen Abstän<strong>de</strong>n erneuert<br />
wer<strong>de</strong>n muss.<br />
c. Die Öffnung <strong>de</strong>s Schutzraumes muss <strong>de</strong>r Größe <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>s entsprechen; sie darf<br />
nur so groß sein, dass <strong>de</strong>r Hund ungehin<strong>de</strong>rt hindurch gelangen kann. Die Öffnung<br />
muss <strong>de</strong>r Wetterseite abgewandt, gegen Wind und Nie<strong>de</strong>rschlag abgeschirmt sein<br />
und es muss ein zusätzlicher Windfang in <strong>de</strong>r Hütte eingebaut sein.<br />
d. Der Bo<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Zwingers muss so beschaffen o<strong>de</strong>r so angelegt sein, dass<br />
Flüssigkeit umweltunschädlich versickern o<strong>de</strong>r abfließen kann. Er muss regelmäßig<br />
von Kot gereinigt wer<strong>de</strong>n.<br />
e. Dem Hund muss außerhalb seines Schutzraumes eine Liegefläche zur Verfügung<br />
stehen, auf die <strong>de</strong>r Hund sich bei starker Sonneneinstrahlung und hohen<br />
Außentemperaturen in <strong>de</strong>n Schatten legen kann.<br />
3. Die Umzäunung <strong>de</strong>s Zwingers und <strong>de</strong>r Auslauf sollten wie unter I.3. beschrieben,<br />
beschaffen sein.<br />
4. Die Aufzucht von Welpen in solchen Anlagen kann nur gestattet wer<strong>de</strong>n, wenn für die<br />
Mutterhündin und <strong>de</strong>ren Wurf für die ersten 6 Wochen ein Raum wie unter I.1.g.<br />
beschrieben zur Verfügung steht.<br />
5. Auch bei dieser Haltungsform gelten die Punkte I.5. und I.6. uneingeschränkt (Auslauf<br />
und menschliche Zuwendung) und müssen strikt eingehalten wer<strong>de</strong>n.<br />
6. Die ausschließliche Haltung in offenen Zwingern kann für alte Hun<strong>de</strong> und solche, die<br />
keine doppelte Behaarung haben o<strong>de</strong>r kurzhaarig sind, nicht zugelassen wer<strong>de</strong>n.<br />
III. Wer<strong>de</strong>n die Hun<strong>de</strong> nicht im gesamten Wohnbereich gehalten, son<strong>de</strong>rn sind sie in<br />
speziellen Hun<strong>de</strong>räumen untergebracht (z.B. im Souterrain o<strong>de</strong>r Keller), so müssen diese<br />
Räume folgen<strong>de</strong>n Bedingungen entsprechen:<br />
1. a. Die Wän<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>n müssen mit einem wärmedämmen<strong>de</strong>n, leicht zu<br />
reinigen<strong>de</strong>n Belage versehen sein.<br />
b. Die Abtrennung von Einzelboxen muss so beschaffen sein, dass sich die Hun<strong>de</strong><br />
daran nicht verletzen können und ihnen Sichtmöglichkeit nach vorne geboten wird.<br />
Im Übrigen müssen die Abtrennungen so hoch sein, dass sie von <strong>de</strong>n Hun<strong>de</strong>n nicht<br />
überwun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n können.<br />
c. Je<strong>de</strong>m Collie, Bear<strong>de</strong>d Collie, Bor<strong>de</strong>r Collie o<strong>de</strong>r Old English Sheepdog müssen<br />
min<strong>de</strong>stens acht m 2 , je<strong>de</strong>m Sheltie o<strong>de</strong>r Welsh Corgi min<strong>de</strong>stens sechs m 2 zur<br />
Verfügung stehen. Für je<strong>de</strong>n weiteren in <strong>de</strong>r gleichen Bucht gehaltenen Hund <strong>de</strong>r<br />
Rassen Collie, Bear<strong>de</strong>d Collie, Bor<strong>de</strong>r Collie, Old English Sheepdog wer<strong>de</strong>n<br />
min<strong>de</strong>stens vier m 2 , für Sheltie o<strong>de</strong>r Welsh Corgi drei m² mehr gefor<strong>de</strong>rt. Die<br />
Seitenlängen <strong>de</strong>s Raumes dürfen nicht kürzer als zwei m sein.<br />
d. Die Räume sollten beheizbar sein, wobei eine Temperatur von 18–20°C zu<br />
erreichen sein muss. Die Anbringung von Extra-Heizquellen in je<strong>de</strong>r Box ist eine<br />
an<strong>de</strong>re mögliche Lösung.<br />
e. Je<strong>de</strong>m Hund muss eine wärmegedämmte Liegefläche zur Verfügung gestellt<br />
wer<strong>de</strong>n. In großen Räumen, die nicht geheizt o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>nen keine Einzel-<br />
Wärmequellen angebracht wer<strong>de</strong>n können, muss für je<strong>de</strong>n Hund eine doppelwandige,<br />
wärmegedämmte, <strong>de</strong>r Größe <strong>de</strong>s Hun<strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong> Schlafkiste mit Abstand zum<br />
Raumbo<strong>de</strong>n aufgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Stand Oktober 2012 Seite 25 von 26
<strong>Zuchtordnung</strong> Club für Britische Hütehun<strong>de</strong> e.V.<br />
f. Die Räumlichkeiten, in <strong>de</strong>nen die Hun<strong>de</strong> untergebracht sind, müssen ausreichend<br />
von Tageslicht erhellt sein. Die Fläche <strong>de</strong>r Öffnungen für das Tageslicht muss<br />
min<strong>de</strong>stens 1/8 <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfläche betragen. Die Räume müssen <strong>de</strong>s Weiteren gut zu<br />
belüften sein.<br />
2. Für tragen<strong>de</strong>, werfen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r/und säugen<strong>de</strong> Hündinnen und <strong>de</strong>ren Würfe ist in je<strong>de</strong>m<br />
Fall ein eigener Raum zu schaffen, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Punktes I.1.g.<br />
entsprechen muss.<br />
Ist kein direkter Zugang zu einem Freiauslauf vorhan<strong>de</strong>n, so muss <strong>de</strong>r Züchter <strong>de</strong>r Hündin<br />
die Möglichkeit zu ausreichen<strong>de</strong>m freien Auslauf bieten.<br />
3. Sämtliche Räume, in <strong>de</strong>nen Hun<strong>de</strong> untergebracht sind, müssen stets sauber, trocken<br />
und ungezieferfrei gehalten wer<strong>de</strong>n.<br />
4. Die Punkte I.5. – I.7. (Auslauf, Zuwendung, Haltung in Käfigen) gelten uneingeschränkt<br />
auch für die Haltung von Hun<strong>de</strong>n im Haus.<br />
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