alco house 5.1 - ALCO Immobilien Software

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29.09.2013 Aufrufe

Rechtliches / Historie zum Abrechnungsbild nach BGH V ZR 44/09 Aus diesem Grunde wurde die Einladung des Verbandes der nordrheinwestfälischen Immobilienverwalter (VNWI e.V.) zu dem Workshop „WEG-Jahresabrechnung nach BGH und Gesetz“ am 20.10.2010 in Köln von ALCO Computer-Dienstleistungs-GmbH und weiteren Softwarehäusern dankend angenommen, um die Einstellung der Softwarehäuser zu den bis dahin zwischen Juristen, Verwaltern und Praktikern entwickelten Grundsätzen mitteilen und diskutieren zu können. Von ALCO Computer-Dienstleistungs-GmbH wurde bereits zu Beginn des Dialogs mit dem VNWI e.V. zum Ausdruck gebracht, dass die Umsetzung der auf maßgebliche Initiative des VNWI e. V. entwickelten Grundsätze zum Aufbau und dem Bild der WEG-Abrechnung grundsätzlich kein Problem darstellt. Die notwendigen Grundlagen und Daten – wie z.B. sämtliche Buchhaltungsdaten – wurden seit jeher bereits von ALCO Computer-Dienstleistungs-GmbH mit der Softwarelösung ALCO HOUSE 5.1 und weiteren namhaften Softwarelösungen erfasst. Für ALCO Computer-Dienstleistungs-GmbH ging es vielmehr darum, keine unbegrenzte Anzahl von (Insel-) Einzellösungen abdecken zu müssen, sondern von einer von einem breiten Konsens getragenen Grundstruktur einer WEG-Abrechnung ausgehen zu können. Nur auf diese Weise können wir Ihnen als Anwendern auf bewährte Weise die nötige Sicherheit und Transparenz bei der täglichen Arbeit sicherstellen. Dieser Konsens wurde nunmehr durch die „Musterabrechnung für Wohnungseigentümergemeinschaften“ veröffentlicht durch Vorstandsmitglieder des VNWI e. V. in der ZMR Sonderheft 1/2011 (vgl. auch Casser/ Schultheis, ZMR 2011, 85-95) geschaffen. Aus diesem Grunde hat ALCO Computer-Dienstleistungs-GmbH bereits nach dem Workshop „WEG-Jahres- abrechnung nach BGH und Gesetz“ am 20.10.2010 durch schriftliche Selbstverpflichtung erklärt, die Grund- struktur der neuen „Musterabrechnung für Wohnungseigentümergemeinschaften“ umzusetzen. 22

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Rechtliches / Historie zum Abrechnungsbild nach BGH V ZR 44/09<br />

Aus diesem Grunde wurde die Einladung des Verbandes der nordrheinwestfälischen <strong>Immobilien</strong>verwalter<br />

(VNWI e.V.) zu dem Workshop „WEG-Jahresabrechnung nach BGH und Gesetz“ am 20.10.2010 in Köln von<br />

<strong>ALCO</strong> Computer-Dienstleistungs-GmbH und weiteren <strong>Software</strong>häusern dankend angenommen, um die<br />

Einstellung der <strong>Software</strong>häuser zu den bis dahin zwischen Juristen, Verwaltern und Praktikern entwickelten<br />

Grundsätzen mitteilen und diskutieren zu können.<br />

Von <strong>ALCO</strong> Computer-Dienstleistungs-GmbH wurde bereits zu Beginn des Dialogs mit dem VNWI e.V. zum<br />

Ausdruck gebracht, dass die Umsetzung der auf maßgebliche Initiative des VNWI e. V. entwickelten<br />

Grundsätze zum Aufbau und dem Bild der WEG-Abrechnung grundsätzlich kein Problem darstellt. Die<br />

notwendigen Grundlagen und Daten – wie z.B. sämtliche Buchhaltungsdaten – wurden seit jeher bereits von<br />

<strong>ALCO</strong> Computer-Dienstleistungs-GmbH mit der <strong>Software</strong>lösung <strong>ALCO</strong> HOUSE <strong>5.1</strong> und weiteren namhaften<br />

<strong>Software</strong>lösungen erfasst.<br />

Für <strong>ALCO</strong> Computer-Dienstleistungs-GmbH ging es vielmehr darum, keine unbegrenzte Anzahl von (Insel-)<br />

Einzellösungen abdecken zu müssen, sondern von einer von einem breiten Konsens getragenen Grundstruktur<br />

einer WEG-Abrechnung ausgehen zu können. Nur auf diese Weise können wir Ihnen als Anwendern auf<br />

bewährte Weise die nötige Sicherheit und Transparenz bei der täglichen Arbeit sicherstellen.<br />

Dieser Konsens wurde nunmehr durch die „Musterabrechnung für Wohnungseigentümergemeinschaften“<br />

veröffentlicht durch Vorstandsmitglieder des VNWI e. V. in der ZMR Sonderheft 1/2011 (vgl. auch Casser/<br />

Schultheis, ZMR 2011, 85-95) geschaffen.<br />

Aus diesem Grunde hat <strong>ALCO</strong> Computer-Dienstleistungs-GmbH bereits nach dem Workshop „WEG-Jahres-<br />

abrechnung nach BGH und Gesetz“ am 20.10.2010 durch schriftliche Selbstverpflichtung erklärt, die Grund-<br />

struktur der neuen „Musterabrechnung für Wohnungseigentümergemeinschaften“ umzusetzen.<br />

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