alco house 5.1 - ALCO Immobilien Software

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29.09.2013 Aufrufe

Änderungen in der SoftwareALCO HOUSE 5.1“ C. Übersicht der Abrechnungsergebnisse aller Wohnungen und Ausweis der Rückstände • Dem einzelnen Wohnungseigentümer werden die für eine Beschlussfassung erforderlichen Kenntnisse bezüglich den Ergebnissen der Einzelabrechnungen der anderen Wohnungseigentümer zur Kenntnis gebracht. • Es wird für jeden Wohnungseigentümer die Ermittlung der Abrechnungsspitze sowie der Abrechnungssaldo ausgewiesen. • Zudem wird über die Hausgeldrückstände im Abrechnungszeitraum und deren Zuordnung zu den Beitragsverpflichtungen zur Instandhaltungsrückstellung und zu den Bewirtschaftungskosten informiert. D. Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrückstellung und des Sollvermögens Der Forderung des BGH folgend, werden in der Darstellung der Instandhaltungsrücklage die tatsächlichen Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrückstellung als Einnahmen dargestellt und zusätzlich die geschuldeten Zahlungen ausgegeben. E. Vermögensstatus Durch den Vermögensstatus wird den Wohnungseigentümern, nicht nur die Zusammensetzung des Sollvermögens dargestellt. Sie können den Statusaufstellungen zudem entnehmen, wie hoch das tatsächlich verfügbare Vermögen der Gemeinschaft ist. Weiterhin werden den Wohnungseigentümern auch die tatsächlich verfügbaren Mittel aus der Instandhaltungsrücklage dargestellt. F. Auswertungen Mit den Auswertungen erhalten die Wohnungseigentümer die bewährte Auswertung sämtlicher Bewegungen in Bezug auf die Instandhaltungsrückstellung aus dem Hause ALCO Computer-Dienstleistungs-GmbH. Mit dem „Abgleich des Vermögensstatus“ erhalten sowohl Sie als Verwalter wie auch die Wohnungseigentümer eine Möglichkeit zur weiteren Kontrolle und Schlüssigkeitsprüfung. Bei ordnungsgemäßer Buchhaltung müssen die Salden der Tabellen F.2. und F.3. zu gleich hohen Beträgen, jedoch mit umgekehrten Vorzeichen, führen. Sollte dieser sogenannte „Nullabgleich“ nicht möglich sein oder aufgehen, ist von einer fehlerhaften Buchhaltung auszugehen. Wirtschaftsplan Darüber hinaus wurde mit ALCO HOUSE 5.1 auch die Darstellung des Wirtschaftsplanes der veränderten Grundstruktur bereits angepasst und das optische Bild gegenüber der Einzelabrechnung vereinheitlicht. In dem Wirtschaftsplan sind die Kosten, getrennt nach umlagefähigen und nicht umlagefähigen Positionen, die Erträge, ebenfalls getrennt nach umlagefähigen und nicht umlagefähigen Positionen, sowie die Zufuhr zur Instandhaltungsrückstellung getrennt aufgeführt. Dadurch wird die Transparenz der Zusammensetzung der Wohngeldvorauszahlung gewährleistet. Teil 2: Veränderungen der Programmstruktur und Eingabemasken Eine Veränderung der Programmstruktur und auch der Eingabemasken wurde nicht vorgenommen. Die für eine ordnungsgemäße WEG-Abrechnung erforderlichen Daten und Informationen standen den Anwendern von ALCO HOUSE 5.1 seit jeher zu Verfügung. Wir von der ALCO Computer-Dienstleistungs-GmbH haben Ihnen lediglich durch weitere Einstellungsmöglichkeiten und Kriterien in der zentralen Kontenverwaltung ein Hilfsmittel zur Verfügung gestellt, um die umfangreichen Buchhaltungsdaten noch besser strukturieren und darstellen zu können. Durch das einfache setzen von „Häkchen“ können Sie bequem und sicher eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Jahresabrechnung erstellen. Im Übrigen erhalten Sie weitere Anleitungen in unserer entsprechenden Kurzanleitung. 20

Rechtliches / Historie zum Abrechnungsbild nach BGH V ZR 44/09 Revolution des Abrechnungsbildes der WEG und der praktischen Verwaltertätigkeit oder gesetzeskonforme Erstellung der WEG-Abrechnung? Bereits kurze Zeit nach der Veröffentlichung der Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) vom 04.12.2009 (V ZR 44/09) wurde darüber diskutiert, ob die Entscheidung des BGH das Abrechnungsbild der WEG und die praktische Tätigkeit der Verwalter mehr beeinflusst als die bislang ergangenen Entscheidungen des BGH zur Beschlusskompetenz und Rechtsfähigkeit. Von beidem etwas! Diese Diskussion dürfte nunmehr beendet sein und zu folgenden Ergebnissen geführt haben: 1. Die Entscheidung des BGH kam keinesfalls überraschend, fügt sie sich doch in einer Reihe vorangegangener BGH-Entscheidungen ein, welche in der Vergangenheit in der Verwalterpraxis teilweise anders umgesetzt wurden. Bereits mit den Entscheidungen vom 21.04.1988 zur „Fälligkeitstheorie“ sowie vom 30.11.1995 und 23.09.1999 zur „Abrechnungsspitze“ hat der BGH richtungweisend auf die gesetzlichen Grundlagen verwiesen. 2. Die Entscheidung des BGH hat in der Praxis dazu geführt, sich mit den gesetzlichen Vorgaben und der bestehenden Rechtsprechung auseinanderzusetzen und die Verwalterpraxis im Rahmen der Erstellung der Abrechnungen für Wohnungseigentümer einer längst fälligen grundsätzlichen Überprüfung zu unterziehen. 3. Wir von der ALCO Computer-Dienstleistungs-GmbH wie auch weitere namhafte Hersteller von Softwarelösungen für den Immobilienmarkt, insbesondere mit Lösungen für die Erstellung von Abrechnungen für Wohnungseigentümer, haben die Auseinandersetzung der Experten zum Thema WEG-Abrechnung und Überprüfung der Verwalterpraxis begrüßt und umgehend auf die veränderten Anforderungen reagiert. Bereits im März 2010 wurde von der ALCO Computer-Dienstleistungs-GmbH eine erste Lösung für die Umsetzung der Rechtsprechung des BGH in der Entscheidung vom 04.12.2009 (V ZR 44/09) präsentiert. 21

Änderungen in der <strong>Software</strong> „<strong>ALCO</strong> HOUSE <strong>5.1</strong>“<br />

C. Übersicht der Abrechnungsergebnisse aller Wohnungen und Ausweis der Rückstände<br />

• Dem einzelnen Wohnungseigentümer werden die für eine Beschlussfassung erforderlichen Kenntnisse<br />

bezüglich den Ergebnissen der Einzelabrechnungen der anderen Wohnungseigentümer zur Kenntnis<br />

gebracht.<br />

• Es wird für jeden Wohnungseigentümer die Ermittlung der Abrechnungsspitze sowie der Abrechnungssaldo<br />

ausgewiesen.<br />

• Zudem wird über die Hausgeldrückstände im Abrechnungszeitraum und deren Zuordnung zu den<br />

Beitragsverpflichtungen zur Instandhaltungsrückstellung und zu den Bewirtschaftungskosten informiert.<br />

D. Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrückstellung und des Sollvermögens<br />

Der Forderung des BGH folgend, werden in der Darstellung der Instandhaltungsrücklage die tatsächlichen<br />

Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrückstellung als Einnahmen dargestellt und<br />

zusätzlich die geschuldeten Zahlungen ausgegeben.<br />

E. Vermögensstatus<br />

Durch den Vermögensstatus wird den Wohnungseigentümern, nicht nur die Zusammensetzung des<br />

Sollvermögens dargestellt. Sie können den Statusaufstellungen zudem entnehmen, wie hoch das tatsächlich<br />

verfügbare Vermögen der Gemeinschaft ist. Weiterhin werden den Wohnungseigentümern auch die tatsächlich<br />

verfügbaren Mittel aus der Instandhaltungsrücklage dargestellt.<br />

F. Auswertungen<br />

Mit den Auswertungen erhalten die Wohnungseigentümer die bewährte Auswertung sämtlicher Bewegungen in<br />

Bezug auf die Instandhaltungsrückstellung aus dem Hause <strong>ALCO</strong> Computer-Dienstleistungs-GmbH.<br />

Mit dem „Abgleich des Vermögensstatus“ erhalten sowohl Sie als Verwalter wie auch die Wohnungseigentümer<br />

eine Möglichkeit zur weiteren Kontrolle und Schlüssigkeitsprüfung. Bei ordnungsgemäßer Buchhaltung müssen<br />

die Salden der Tabellen F.2. und F.3. zu gleich hohen Beträgen, jedoch mit umgekehrten Vorzeichen, führen.<br />

Sollte dieser sogenannte „Nullabgleich“ nicht möglich sein oder aufgehen, ist von einer fehlerhaften<br />

Buchhaltung auszugehen.<br />

Wirtschaftsplan<br />

Darüber hinaus wurde mit <strong>ALCO</strong> HOUSE <strong>5.1</strong> auch die Darstellung des Wirtschaftsplanes der veränderten<br />

Grundstruktur bereits angepasst und das optische Bild gegenüber der Einzelabrechnung vereinheitlicht.<br />

In dem Wirtschaftsplan sind die Kosten, getrennt nach umlagefähigen und nicht umlagefähigen Positionen, die<br />

Erträge, ebenfalls getrennt nach umlagefähigen und nicht umlagefähigen Positionen, sowie die Zufuhr zur<br />

Instandhaltungsrückstellung getrennt aufgeführt. Dadurch wird die Transparenz der Zusammensetzung der<br />

Wohngeldvorauszahlung gewährleistet.<br />

Teil 2: Veränderungen der Programmstruktur und Eingabemasken<br />

Eine Veränderung der Programmstruktur und auch der Eingabemasken wurde nicht vorgenommen. Die für eine<br />

ordnungsgemäße WEG-Abrechnung erforderlichen Daten und Informationen standen den Anwendern von<br />

<strong>ALCO</strong> HOUSE <strong>5.1</strong> seit jeher zu Verfügung.<br />

Wir von der <strong>ALCO</strong> Computer-Dienstleistungs-GmbH haben Ihnen lediglich durch weitere Einstellungsmöglichkeiten<br />

und Kriterien in der zentralen Kontenverwaltung ein Hilfsmittel zur Verfügung gestellt, um die<br />

umfangreichen Buchhaltungsdaten noch besser strukturieren und darstellen zu können. Durch das einfache<br />

setzen von „Häkchen“ können Sie bequem und sicher eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende<br />

Jahresabrechnung erstellen. Im Übrigen erhalten Sie weitere Anleitungen in unserer entsprechenden<br />

Kurzanleitung.<br />

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