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alco house 5.1 - ALCO Immobilien Software

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Änderungen in der <strong>Software</strong> „<strong>ALCO</strong> HOUSE <strong>5.1</strong>“<br />

Was hat sich in <strong>ALCO</strong> HOUSE <strong>5.1</strong> geändert?<br />

Die umfangreichsten und deutlichsten Änderungen sind als optische Darstellung im Rahmen des Aufbaus der<br />

Abrechnungvorlage (Abrechnungsbrief) und bei der Zusammenstellung der abrechnungsrelevanten Zahlen und<br />

Daten vorgenommen worden.<br />

Das aus unserer <strong>Software</strong>lösung <strong>ALCO</strong> HOUSE <strong>5.1</strong> bereits bekannte und bewährte einheitliche Bild der<br />

Abrechnungsteile wurde fortgeführt. Trotz des erforderlichen Umfanges der Jahresabrechnungen mit sämtlichen<br />

Anlagen wird der Abrechnungsempfänger durch den übersichtlichen Aufbau und den immer wiederkehrenden<br />

Grundaufbau der einzelnen Darstellungen optimal und transparent durch die Abrechnungsdaten geleitet.<br />

Dieses hat zur Folge, dass Sie den Wohnungseigentümern die veränderte Abrechnung eingängig und<br />

strukturiert erklären können. Sie umgehen dadurch umfangreiche Nachfragen und sparen Zeit.<br />

Teil 1: Optische Veränderungen<br />

Anschreiben Jahresabrechnung<br />

Der Jahresabrechnung wurde ein Datenübersichtsblatt vorangestellt, aus dem der jeweilige Eigentümer die für<br />

ihn wichtigen Ergebnisse entnehmen kann. Hierzu gehören insbesondere:<br />

• Die bereits durch den Wirtschaftsplan definierte Beitragsverpflichtung zur Instandhaltungsrückstellung wird<br />

gesondert neben den in der Einzelabrechnung ermittelten Kosten aufgeführt.<br />

• Das Ergebnis der Einzelabrechnung wird den gemäß Einzelwirtschaftsplan zu erbringenden<br />

Vorauszahlungen gegenübergestellt. Dieses Ergebnis stellt die sogenannte „Abrechnungsspitze“ dar, auf<br />

welche sich der Beschluss über die Jahresabrechnung bezieht.<br />

• Unter- und Überzahlungen werden gegenüber den nach dem Einzelwirtschaftsplan geschuldeten<br />

Vorauszahlungen verrechnet und der sich so ergebende altbekannte „Abrechnungssaldo“ für den<br />

Abrechnungszeitraum ausgewiesen.<br />

• Ergänzend werden dem jeweiligen Eigentümer eine Übersicht über seine Wohngeldzahlungen für die<br />

Abrechnungsperiode und deren Aufteilung auf die Bewirtschaftungskosten und den Beitrag zur<br />

Instandhaltungsrückstellung sowie weitere steuerlich relevante Daten dargestellt.<br />

A. Gesamtdarstellung der Einnahmen und Ausgaben<br />

• Wesentlicher Bestandteil der Abrechnung und daher als erster Abrechnungsteil dargestellt, wird Ihnen die<br />

nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 WEG i.V.m. § 259 BGB geforderte Darstellung aller Einnahmen und Ausgaben in<br />

Form einer Rechnungslegung zur Verfügung gestellt.<br />

• Den Wohnungseigentümern wird eine vollständige Übersicht über alle im Abrechnungszeitraum getätigten<br />

Einnahmen und Ausgaben zur Verfügung gestellt, welche auch über Zu- und Abflüsse, die für die Kostenverteilung<br />

nicht von Bedeutung sind, Aufschluss gibt.<br />

• Zudem werden die verteilungsrelevanten Beträge dargestellt, um den Zusammenhang zur nachfolgenden<br />

Einzelabrechnung zu ermöglichen.<br />

B. Einzelabrechnung<br />

• Das WEG fordert eine Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben sowie weiterhin der Kosten. Mit der<br />

gesonderten Darstellung der Einzelabrechnung als „Verteilungsrechnung“ wird der nach den gesetzlichen<br />

Vorschriften und der Rechtsprechung unternommenen Unterscheidung der Einnahmen- und Ausgabenrechnung<br />

von der Verteilung der Lasten und Kosten (§ 16 Abs. 2 WEG) und auch der Nutzungen/Erträge<br />

(§ 16 Abs. 1 WEG) Rechnung getragen.<br />

• Der von jedem Eigentümer zu zahlenden Beitrag zur Instandhaltungsrückstellung wird, nach Ermittlung der<br />

Kostensumme, gesondert aufgeführt und fließt in die Abrechnungssumme mit ein.<br />

• Schließlich wird durch den Vergleich der Abrechnungssumme mit den nach dem Einzelwirtschaftsplan<br />

geschuldeten Wohngeldbeiträgen die sogenannte beschlussrelevante „Abrechnungsspitze“ ermittelt.<br />

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