Laufzettel für die Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen und ...

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27.09.2013 Aufrufe

I) Vorverfahren Laufzettel für die Durchführung von Maßnahmen an einem Bau- bzw. Kunstdenkmal (unter Berücksichtigung der BayBO 2008 und der Anregungen des BayVGH und der LAB) Bei der Durchführung jedes Vorhabens sind die verbindlichen formalen und materiellen Vorgaben des DSchG, der Gemeinsamen Bekanntmachung vom 27. Juli 1984 und der Obersten Denkmalschutzbehörde zu beachten. Insbesondere empfiehlt sich vor Durchführung eines Vorhabens in aller Regel ein Beratungstermin, zu dem das örtlich zuständige Gebietsreferat des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege hinzugezogen wird (i. d. R. am Sprechtag oder nach Einzelvereinbarung). Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes, der kreisfreien Stadt oder der Großen Kreisstadt für den nächsten dort vorgesehenen Behördensprechtag zu denkmalpflegerischen Fragen. II) Rechtliche Voraussetzungen Begehr des Antragstellers Erforderlicher Bescheid Prüfungsumfang zuständige Behörde notwendige Unterlagen Errichtung, Baugenehmigung Übereinstimmung des Untere Bauaufsichtsbehörde •Antragsformular Änderung Bauvorhabens mit der (Landrstsamt, Kreisfreie Stadt •amtl. Lageplan Nutzungsänderung, BayBO, den Vorschriften oder Große Kreisstadt), soweit •Eingabepläne (Bestand+ Planung) v. baul. Anlagen des BauGB und dem DSchG Denkmalschutz materiell betrof- •Bau- und Maßnahmenbeschreibung mit Ausnahme der (vgl. Art. 68, 73 I BayBO, fen, in Abstimmung mit BLfD sowie möglichst Fotos des jetzigen in Art. 63, 64, 76 III, Art. 6 III DSchG, s. unten) Zustandes 77, 62 a BayBO Rechtsfolge bei Vorliegen der •evtl. Nachweis von Standsicherheit, genannten Fälle Vorr.: Erteilung der Geneh- Wärme- und Schallschutz migung, •erforderl. Angaben über die Grund- Rechtsfolge bei Nichtvorliegen stücksentwässerung und Wasser- der Vorr.: Versagung nach versorgung pflichtgemäßem Ermessen •Zustimmung des Grundstücks- nachbarn. •Bau- und sonstige Vorlagen nach BauVorlV (insb. § 1 II), § 65 II BayBO (insb. Bauzustandsbericht) Veränderungen an einem Denkmalschutzrechtliche 1. Denkmaleigenschaft: Untere Denkmalschutzbehörde •Formloser Antrag mit Auflistung Baudenkmal, die keiner Erlaubnis Es ist entsprechend der Beurtei- (Landratsamt, Kreisfreie Stadt oder der vorgesehenen Arbeiten Baugenehmigung bedürfen. lung der Denkmalfachbehörde Kreisstadt) in Abstimmung mit •möglichst Foto/-s des jetzigen Zu- (Reicht jedoch nicht aus für: darzulegen, warum die Voraus- dem BLfD standes • die bei direkten und indirekten setzungen des Art. 1 II u. III •Substantiierte Darlegung von den Zuschüssen notwendige Fest- DSchG erfüllt sind Zielen von Denkmalschutz und 1

I) Vorverfahren<br />

<strong>Laufzettel</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Durchführung</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen an einem Bau- bzw. Kunstdenkmal<br />

(unter Berücksichtigung der BayBO 2008 <strong>und</strong> der Anregungen des BayVGH <strong>und</strong> der LAB)<br />

Bei der <strong>Durchführung</strong> jedes Vorhabens sind <strong>die</strong> verbindlichen formalen <strong>und</strong> materiellen Vorgaben des DSchG, der Gemeinsamen Bekanntmachung vom 27. Juli 1984 <strong>und</strong><br />

der Obersten Denkmalschutzbehörde zu beachten. Insbesondere empfiehlt sich vor <strong>Durchführung</strong> eines Vorhabens in aller Regel ein Beratungstermin, zu dem das örtlich<br />

zuständige Gebietsreferat des Bayerischen Landesamts <strong>für</strong> Denkmalpflege hinzugezogen wird (i. d. R. am Sprechtag oder nach Einzelvereinbarung). Die Anmeldung erfolgt<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes, der kreisfreien Stadt oder der Großen Kreisstadt <strong>für</strong> den nächsten dort vorgesehenen<br />

Behördensprechtag zu denkmalpflegerischen Fragen.<br />

II) Rechtliche Voraussetzungen<br />

Begehr des Antragstellers Erforderlicher Bescheid Prüfungsumfang zuständige Behörde notwendige Unterlagen<br />

Errichtung, Baugenehmigung Übereinstimmung des Untere Bauaufsichtsbehörde •Antragsformular<br />

Änderung Bauvorhabens mit der (Landrstsamt, Kreisfreie Stadt •amtl. Lageplan<br />

Nutzungsänderung, BayBO, den Vorschriften oder Große Kreisstadt), soweit •Eingabepläne (Bestand+ Planung)<br />

v. baul. Anlagen des BauGB <strong>und</strong> dem DSchG Denkmalschutz materiell betrof- •Bau- <strong>und</strong> Maßnahmenbeschreibung<br />

mit Ausnahme der (vgl. Art. 68, 73 I BayBO, fen, in Abstimmung mit BLfD sowie möglichst Fotos des jetzigen<br />

in Art. 63, 64, 76 III, Art. 6 III DSchG, s. unten) Zustandes<br />

77, 62 a BayBO Rechtsfolge bei Vorliegen der •evtl. Nachweis <strong>von</strong> Standsicherheit,<br />

genannten Fälle Vorr.: Erteilung der Geneh- Wärme- <strong>und</strong> Schallschutz<br />

migung, •erforderl. Angaben über <strong>die</strong> Gr<strong>und</strong>-<br />

Rechtsfolge bei Nichtvorliegen stücksentwässerung <strong>und</strong> Wasser-<br />

der Vorr.: Versagung nach versorgung<br />

pflichtgemäßem Ermessen •Zustimmung des Gr<strong>und</strong>stücks-<br />

nachbarn.<br />

•Bau- <strong>und</strong> sonstige Vorlagen nach<br />

BauVorlV (insb. § 1 II), § 65 II<br />

BayBO (insb. Bauzustandsbericht)<br />

Veränderungen an einem Denkmalschutzrechtliche 1. Denkmaleigenschaft: Untere Denkmalschutzbehörde •Formloser Antrag mit Auflistung<br />

Baudenkmal, <strong>die</strong> keiner Erlaubnis Es ist entsprechend der Beurtei- (Landratsamt, Kreisfreie Stadt oder der vorgesehenen Arbeiten<br />

Baugenehmigung bedürfen. lung der Denkmalfachbehörde Kreisstadt) in Abstimmung mit •möglichst Foto/-s des jetzigen Zu-<br />

(Reicht jedoch nicht aus <strong>für</strong>: darzulegen, warum <strong>die</strong> Voraus- dem BLfD standes<br />

• <strong>die</strong> bei direkten <strong>und</strong> indirekten setzungen des Art. 1 II u. III •Substantiierte Darlegung <strong>von</strong> den<br />

Zuschüssen notwendige Fest- DSchG erfüllt sind Zielen <strong>von</strong> Denkmalschutz <strong>und</strong><br />

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<strong>Laufzettel</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Durchführung</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen an einem Bau- bzw. Kunstdenkmal<br />

(unter Berücksichtigung der BayBO 2008 <strong>und</strong> der Anregungen des BayVGH <strong>und</strong> der LAB)<br />

stellung, dass <strong>die</strong> Maßnahme 2.Vorliegen gewichtiger Gründe Denkmalpflege (teilweise) entge-<br />

denkmalfachlich geboten ist!) <strong>für</strong> <strong>die</strong> Beibehaltung des bisherigen genstehenden Belangen<br />

• <strong>die</strong> u. U. erforderliche boden- Zustandes. Hierbei ist seitens der •Erfüllung der Mitwirkungspflichten<br />

denkmalrechtliche Erlaubnis Denkmalfachbehörde <strong>die</strong> denkmal- gem. BayVGH, Urt. v. 27.09.2007,<br />

nach Art. 7 DSchG) pflegerische Bedeutung des maßgeb- Az.: 1 B 00.2474, juris<br />

lichen Baudenkmals zu bewerten <strong>und</strong><br />

zu gewichten.<br />

Rechtsfolge bei Vorliegen der Vorr.:<br />

Ermessensentscheidung unter Berück<br />

sichtigung folgender Punkte:<br />

•ist ein Baudenkmal in naher Zukunft<br />

unabwendbar dem Verfall preisgege-<br />

ben?<br />

•entsteht bei einer Baumaßnahme<br />

mangels genügender verbleibender<br />

Substanz eine bloße Rekonstruk-<br />

tion?<br />

•kommt <strong>für</strong> ein Gebäude überhaupt<br />

eine aus Sicht eines dem Denkmal-<br />

schutz gewogenen Eigentümers<br />

geeignete <strong>und</strong> annehmbare<br />

Nutzung in Betracht?<br />

•kann unter Erteilung <strong>von</strong> bauord-<br />

nungsrechtlichen Ausnahmen <strong>und</strong><br />

Befreiungen ein befriedigender Zu-<br />

stand geschaffen werden?<br />

•welche privaten Belange des An-<br />

tragstellers liegen vor?<br />

3.Überwiegen <strong>die</strong> denkmalfachlichen<br />

Gründe?<br />

→Fällt <strong>die</strong> Abwägung zugunsten<br />

des Denkmals aus, ist <strong>die</strong> Erlaubnis<br />

zu versagen<br />

→Fiele <strong>die</strong> Abwägung zu Lasten<br />

des Denkmals aus, ist ggf. in einem<br />

Zwischenverfahren zu prüfen, ob in<br />

Ergänzung der v. e. materiell substanz-<br />

erhaltender Maßnahmen ggf. finanzielle<br />

Ausgleichsleistungen <strong>die</strong> Sozialgeb<strong>und</strong>en-<br />

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<strong>Laufzettel</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Durchführung</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen an einem Bau- bzw. Kunstdenkmal<br />

(unter Berücksichtigung der BayBO 2008 <strong>und</strong> der Anregungen des BayVGH <strong>und</strong> der LAB)<br />

heit des Eigentums wieder sicherstellen<br />

würden (in <strong>die</strong>sem Fall ist der Fall der<br />

Obersten Denkmalschutzbehörde über<br />

das BLfD mit einem Entscheidungs-<br />

vorschlag vorzulegen)<br />

4. Eine Ermessensentscheidung zu Lasten<br />

eines Baudenkmals vor <strong>Durchführung</strong><br />

eines Zwischenverfahrens bzw. nach ver-<br />

bindlicher Zusage ausreichender Ausgleichs-<br />

mittel (u. a. baurechtliche Ausnahmen,<br />

Finanzmittel) ist rechtswidrig.<br />

Abbruch Kenntnisgabe an <strong>die</strong> siehe vor. siehe vor. Für <strong>die</strong> Kenntnisgabe an <strong>die</strong><br />

Bauaufsichtsbehörde Bauaufsichtsbehörde:<br />

+ •Formlose Anzeige an <strong>die</strong><br />

Denkmalrechtliche zust. Behörde<br />

Erlaubnis nach Art. 6 •nachbarrechtliche Zustimmung<br />

BayDSchG •Berechnung des Rauminhaltes<br />

•Lageplan<br />

•Beschreibung der Konstruktion des<br />

Gebäudes <strong>und</strong> des vorgesehenen<br />

Abbruchvorganges<br />

•Bezeichnung des Gr<strong>und</strong>stücks<br />

nach Straße <strong>und</strong> Hausnummer<br />

•Angabe der <strong>für</strong> den Abbruch vor-<br />

gesehenen Geräte <strong>und</strong> der vorge-<br />

sehenen Sicherungsmaßnahmen<br />

Für <strong>die</strong> denkmalrechtliche Erlaub-<br />

nis: siehe vor.<br />

III) Förderung aus staatlichen Denkmalpflegemitteln<br />

Baubeginn vor Entscheidung über Zustimmung zum vorzeitigen 1. Die Finanzierung des Vor- BLfD Zuschussantrag muss gestellt sein<br />

Zuschussgewährung Baubeginn habens einschließlich etwaiger (notwendige Unterlagen: siehe dort)<br />

Kosten der Vorfinanzierung <strong>und</strong><br />

der Folgekosten muss – zumindest<br />

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<strong>Laufzettel</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Durchführung</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen an einem Bau- bzw. Kunstdenkmal<br />

(unter Berücksichtigung der BayBO 2008 <strong>und</strong> der Anregungen des BayVGH <strong>und</strong> der LAB)<br />

überschlägig – hinreichend ge-<br />

sichert sein<br />

2. Maßnahme muss bau- <strong>und</strong><br />

denkmalrechtlich erlaubt sein<br />

Zuschüsse aus Bewilligungsbescheid 1. wurde <strong>die</strong> Maßnahme vor BLfD, Einreichung •Antrag (rosa Formblatt)<br />

staatlichen Denkmalpflege- Beginn mit dem BLfD über <strong>die</strong> Unteren Denk- auf Gewährung <strong>von</strong> Zu-<br />

mitteln abgestimmt (= Einvernehmen) malbehörden. Diese wendungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erhal-<br />

2.wurde der Zuschussantrag nehmen eine Vorprü- tung <strong>und</strong> Sicherung <strong>von</strong><br />

vor Baubeginn gestellt fung in rechnerischer, Kunst- <strong>und</strong> Geschichts-<br />

3. sind denkmalpflegerische wirtschaftlicher <strong>und</strong> denkmälern<br />

Mehraufwendungen angefallen technischer Hinsicht •Kostenvoranschläge<br />

4. liegt ein Fall <strong>von</strong> Mehrfach- vor. •Baugenehmigung bzw.<br />

förderung vor? wenn ja: Erlaubnisbescheid<br />

sind <strong>die</strong> Maßnahmen •Foto des jetzigen Zu-<br />

nach anderen Förderpro- standes des Baudenkmals<br />

grammen voll förderfähig •Verwendungsnachweis?<br />

→ dann entfällt <strong>die</strong> Förder-<br />

fähigkeit nach dem zu prüfenden Pro-<br />

gramm<br />

5. Liegt der Verwendungsnach-<br />

weis vor?<br />

IV) Inanspruchnahme sonstiger Förderprogramme<br />

Wenn <strong>die</strong> Maßnahme nicht nach einem Förderprogramm voll förderfähig ist, sind staatliche Fördermittel gr<strong>und</strong>sätzlich kumulierbar mit anderen Förderprogrammen<br />

denkmalpflegerischer <strong>und</strong> nicht denkmalpflegerischer Zielsetzung.<br />

Die insoweit maßgeblichen Antragsformulare <strong>und</strong> Informationsunterlagen müssen bei den jeweiligen Verwaltungsstellen angefordert werden.<br />

In Betracht kommen insbesondere:<br />

1. Förderprogramme denkmalpflegerischer Zielsetzung<br />

•der Gemeinde<br />

•des Landkreises<br />

•des Bezirks<br />

•des Freistaats Bayern (u. a. Zuschußmittel)<br />

•vom Sondervermögen Entschädigungsfonds<br />

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<strong>Laufzettel</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Durchführung</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen an einem Bau- bzw. Kunstdenkmal<br />

(unter Berücksichtigung der BayBO 2008 <strong>und</strong> der Anregungen des BayVGH <strong>und</strong> der LAB)<br />

2. Sonstige Förderprogramme wie z. B.<br />

•Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) •Bay. Landesstiftung •B<strong>und</strong>esförderung durch den Beauftragten der B<strong>und</strong>esregierung <strong>für</strong> Kultur <strong>und</strong> Me<strong>die</strong>n (BKM)<br />

•Sonstige Stiftungen •Städtebauförderung •Wohnungsmodernisierung •Flurbereinigung<br />

•Dorferneuerung •sozialer Wohnungsbau •Weide-/Alm-<strong>und</strong> Alpwirtschaft •u. v. ä. m.<br />

V) Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen im Bereich der Einkommensteuer<br />

vor <strong>Durchführung</strong> Vorauskunft über Art <strong>und</strong> 1. Gebäude ein Baudenkmal? BLfD •Baupläne bzw. Tekturpläne<br />

des Vorhabens: Umfang einer Förderfähigkeit 2. Werden <strong>die</strong> Maßnahmen zur •Baugenehmigung bzw. Erlaubnis-<br />

Prüfung, dass eine nach §§ 7i,11b,10f, 10g EStG Erhaltung des Gebäudes bzw. bescheid<br />

steuerliche Vergünstigung zu seiner sinnvollen Nutzung<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich möglich oder- bei einem Ensemble- zum<br />

ist Erhalt des schützenswerten<br />

äußeren Erscheinungsbildes<br />

des Ensembles denkmalfachlich<br />

geboten sein?<br />

3.Werden <strong>die</strong> Maßnahmen vor<br />

ihrem Beginn mit der Beschei-<br />

nigungsbehörde (BLfD) abge-<br />

stimmt (= Einvernehmen)?<br />

4.In welchem Umfang werden be-<br />

scheinigungsfähige Aufwendungen<br />

anfallen?<br />

nach Abschluss der Bau-<br />

maßnahmen:<br />

Steuervergünstigung nach Bescheinigung <strong>für</strong> Steuer- 1. Gebäude ein Baudenkmal? BLfD •Antragsformular<br />

§§ 7i, 11b, 10f <strong>und</strong> 10g EStG begünstigung nach §§ 7i, 11b 2.waren <strong>die</strong> Maßnahmen zur •Auflistung der Rechnungen<br />

10f <strong>und</strong> 10g EStG Erhaltung des Gebäudes bzw. •Rechnungen im Original bzw.<br />

zu seiner sinnvollen Nutzung in gut leserlicher Kopie<br />

oder- bei einem Ensemble- zum •Baupläne bzw. Tekturpläne<br />

Erhalt des schützenswerten •Erlaubnisbescheid bzw. Baugeneh-<br />

äußeren Erscheinungsbildes migung<br />

des Ensembles denkmalfachlich<br />

geboten?<br />

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<strong>Laufzettel</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Durchführung</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen an einem Bau- bzw. Kunstdenkmal<br />

(unter Berücksichtigung der BayBO 2008 <strong>und</strong> der Anregungen des BayVGH <strong>und</strong> der LAB)<br />

3.waren <strong>die</strong> Maßnahmen vor<br />

ihrem Beginn mit der Beschei-<br />

nigungsbehörde (BLfD) abge-<br />

stimmt (= Einvernehmen)?<br />

4.in welcher Höhe sind bescheini-<br />

gungsfähige Aufwendungen<br />

angefallen?<br />

5.sind Zuschüsse aus öffentlichen<br />

Mitteln durch eine <strong>für</strong> Denkmal-<br />

schutz oder Denkmalpflege zu<br />

ständige Behörde bewilligt worden?<br />

Steuervergünstigung wegen Bescheinigung <strong>für</strong> Steuerver- ist der Steuerpflichtige auf Gr<strong>und</strong> BLfD •Antragsschreiben<br />

außergewöhnlicher Belastung günstigung nach § 33 EStG außergewöhnlicher, dem Gr<strong>und</strong>e •Foto<br />

bei wirtschaftlich nicht nutzbaren nach zwangsläufiger Aufwen- •Auflistung der Rechnungen<br />

Baudenkmälern dungen belastet? •Rechnungen im Original bzw.<br />

zwingt den Steuerpflichtigen ein in gut leserlicher Kopie (auch<br />

Ereignis aus seiner persönlichen hinsichtlich Unterhaltskosten<br />

Lebenssphäre zu Ausgaben, <strong>die</strong> er wie Heizung, Reinigung,<br />

selbst endgültig zu tragen hat? Bewachung usw.)<br />

VI) Allgemeine Steuervergünstigung unabhängig <strong>von</strong> Baumaßnahmen<br />

Vergünstigung bei: Bescheinigung über •Ist das Gebäude ein Bau- BLfD formloses Antragsschreiben mit<br />

•Erbschaftssteuer Denkmaleigenschaft denkmal? Angabe des Baudenkmals<br />

•Schenkungssteuer nach Art. 25 DSchG •Liegt <strong>die</strong> Erhaltung des (Ortsteil, Gemeinde, Landkreis<br />

•Vermögenssteuer Baudenkmals wegen seiner Be- Straße <strong>und</strong> Hausnummer, Anschrift<br />

•Gr<strong>und</strong>steuer deutung i. S. v. Art. 1 I DSchG <strong>und</strong> Telefonnummer des Eigen-<br />

im öffentlichen Interesse? tümers)<br />

•Ist das Baudenkmal in einem<br />

den Verhältnissen entsprechen-<br />

den Umfang den Zwecken der<br />

Forschung oder der Volksbildung<br />

nutzbar gemacht?<br />

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