Umsatzsteuerrecht - Aktuell für den Unternehmer Verschärfte ...
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Kapitel E.<br />
Zusammenfassende Meldung<br />
Ausnahme:<br />
Es bleibt grundsätzlich beim Meldezeitraum von einem Quartal, wenn:<br />
* die Summe der innergemeinschaftlichen Lieferungen und Dreiecksgeschäfte im Meldequartal<br />
und in <strong>den</strong> vier Vorquartalen in jedem Vierteljahr nicht mehr als 100 T€ betragen haben<br />
(ab 2012 sinkt diese Umsatzgrenze auf 50 T€)<br />
Option:<br />
Der <strong>Unternehmer</strong> kann auf die monatliche Meldung der ZM optieren.<br />
Der <strong>Unternehmer</strong> kann die sonstg. Leistungen mit EU-Auslandsbezug und die<br />
innergemeinschaftlichen Lieferungen sowie Dreiecksgeschäfte einheitlich monatlich mel<strong>den</strong>.<br />
<strong>Aktuell</strong>er Hinweis:<br />
Die Streichung der Dauerfristverlängerung bei <strong>den</strong> ZM war und ist höchstumstritten. Ob hier eine künftige<br />
Änderung zu einer Angleichung mit dem Verfahren <strong>für</strong> die Umsatzsteuervoranmeldung führt, bleibt jedoch<br />
- trotz aktueller Lobbyinitiativen - offen.