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Umsatzsteuerrecht - Aktuell für den Unternehmer Verschärfte ...

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Kapitel E.<br />

Zusammenfassende Meldung<br />

Ausnahme:<br />

Es bleibt grundsätzlich beim Meldezeitraum von einem Quartal, wenn:<br />

* die Summe der innergemeinschaftlichen Lieferungen und Dreiecksgeschäfte im Meldequartal<br />

und in <strong>den</strong> vier Vorquartalen in jedem Vierteljahr nicht mehr als 100 T€ betragen haben<br />

(ab 2012 sinkt diese Umsatzgrenze auf 50 T€)<br />

Option:<br />

Der <strong>Unternehmer</strong> kann auf die monatliche Meldung der ZM optieren.<br />

Der <strong>Unternehmer</strong> kann die sonstg. Leistungen mit EU-Auslandsbezug und die<br />

innergemeinschaftlichen Lieferungen sowie Dreiecksgeschäfte einheitlich monatlich mel<strong>den</strong>.<br />

<strong>Aktuell</strong>er Hinweis:<br />

Die Streichung der Dauerfristverlängerung bei <strong>den</strong> ZM war und ist höchstumstritten. Ob hier eine künftige<br />

Änderung zu einer Angleichung mit dem Verfahren <strong>für</strong> die Umsatzsteuervoranmeldung führt, bleibt jedoch<br />

- trotz aktueller Lobbyinitiativen - offen.

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