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Der Deutschordenspriester bis 1800 - Damian Hungs

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Waren sie <strong>bis</strong> dahin noch keine Priesterbrüder des Ordens, so bestanden zumindest enge<br />

Kontakte zum Kapitel, wie dies bei Martin von Lynow OT der Fall war. Denn er war<br />

<strong>bis</strong> zu seinem Kapitels-, und damit Ordenseintritt, öffentlicher Notar des Domkapitels<br />

von Kulm, welches ihn in seine Reihen aufnahm 321 . Waren die Kanoniker nicht im<br />

kapitularischen Dienst tätig, so griff auch gerne der Bischof auf sie zurück, sei es als<br />

Visitatoren in der Diözese 322 oder als Hauskomtur auf der Bischofsburg 323 . Und auch<br />

der Orden bediente sich gerne weiterhin der kapitularischen Priesterbrüder, wie das<br />

Beispiel des Hochmeister-Kaplans Martin 324 oder des Dompropstes von Kurland,<br />

welcher den livländischen Ordensmeister 1298 auf seinem Feldzug gegen die Litauer<br />

begleitete, zeigen 325 . Alle diese Tätigkeiten entzogen die Kanoniker dem Kapitel, nicht<br />

jedoch nur im Verwaltungsdienst seiner eigenen Habseligkeiten, sondern auch im<br />

Chorgebet. Weniger ins Gewicht fielen dagegen wohl die eher privaten<br />

Angelegenheiten der Herrn Kanoniker, wie z. B. das Siegeln eines Kaufvertrages durch<br />

Dietrich Tanke OT für einen nahen Verwandten (1432) oder das Einsetzen desselben<br />

bei der Stadt Reval für den Gläubiger in der Schuldsache eines flüchtigen Schmiedes<br />

(1434) 326 . Letzteres zeigt uns übrigens auf, das es wohl durchaus Kontakte zwischen<br />

den Kanonikern und der einfachen Stadtbevölkerung gegeben hat. Doch abgesehen von<br />

den erwähnten Verwaltungstätigkeiten, gab es auch unbestritten eine<br />

Kulturschöpferische, was wir in den Glossenliedern über das Ave Maria und einer<br />

Antiphon über das Salve Regina bei Martin von Lychow OT erblicken können 327 .<br />

8.3.1 Sonstiges<br />

Waren die oben betrachteten Stellungen als Bischof oder Domherr noch durch die<br />

Inkorporation der jeweiligen Kapitel oder Diözesen noch irgendwie mit dem Orden<br />

verbunden, so gab es auch Stellungen gänzlich außerhalb der Reichweite des Ordens.<br />

Hierdurch bekamen sie eine gewisse Selbständigkeit, gegen die auch die Ordensleitung<br />

nicht direkt angehen konnte, was wir am Beispiel des Ruprecht von Deutz OT erkennen,<br />

welcher zugleich im Dienst des Erz<strong>bis</strong>chofs von Köln stand. Um seinem Treiben<br />

321 vgl. Erwin Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. 1198 <strong>bis</strong> 1448., Berlin 2001, S.<br />

306-307<br />

322 vgl. Erwin Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. 1198 <strong>bis</strong> 1448., Berlin 2001, S.<br />

682 und 686<br />

323 Erwin Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. 1198 <strong>bis</strong> 1448., Berlin 2001, S. 686<br />

324 Jan-Erik Beuttel, <strong>Der</strong> Generalprokurator des Deutschen Ordens an der römischen Kurie., Marburg<br />

1999, S. 584<br />

325 Erwin Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. 1198 <strong>bis</strong> 1448., Berlin 2001, S. 314<br />

326 Erwin Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. 1198 <strong>bis</strong> 1448., Berlin 2001, S. 320<br />

327 Erwin Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. 1198 <strong>bis</strong> 1448., Berlin 2001, S. 307<br />

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