Der Deutschordenspriester bis 1800 - Damian Hungs
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Waren sie <strong>bis</strong> dahin noch keine Priesterbrüder des Ordens, so bestanden zumindest enge<br />
Kontakte zum Kapitel, wie dies bei Martin von Lynow OT der Fall war. Denn er war<br />
<strong>bis</strong> zu seinem Kapitels-, und damit Ordenseintritt, öffentlicher Notar des Domkapitels<br />
von Kulm, welches ihn in seine Reihen aufnahm 321 . Waren die Kanoniker nicht im<br />
kapitularischen Dienst tätig, so griff auch gerne der Bischof auf sie zurück, sei es als<br />
Visitatoren in der Diözese 322 oder als Hauskomtur auf der Bischofsburg 323 . Und auch<br />
der Orden bediente sich gerne weiterhin der kapitularischen Priesterbrüder, wie das<br />
Beispiel des Hochmeister-Kaplans Martin 324 oder des Dompropstes von Kurland,<br />
welcher den livländischen Ordensmeister 1298 auf seinem Feldzug gegen die Litauer<br />
begleitete, zeigen 325 . Alle diese Tätigkeiten entzogen die Kanoniker dem Kapitel, nicht<br />
jedoch nur im Verwaltungsdienst seiner eigenen Habseligkeiten, sondern auch im<br />
Chorgebet. Weniger ins Gewicht fielen dagegen wohl die eher privaten<br />
Angelegenheiten der Herrn Kanoniker, wie z. B. das Siegeln eines Kaufvertrages durch<br />
Dietrich Tanke OT für einen nahen Verwandten (1432) oder das Einsetzen desselben<br />
bei der Stadt Reval für den Gläubiger in der Schuldsache eines flüchtigen Schmiedes<br />
(1434) 326 . Letzteres zeigt uns übrigens auf, das es wohl durchaus Kontakte zwischen<br />
den Kanonikern und der einfachen Stadtbevölkerung gegeben hat. Doch abgesehen von<br />
den erwähnten Verwaltungstätigkeiten, gab es auch unbestritten eine<br />
Kulturschöpferische, was wir in den Glossenliedern über das Ave Maria und einer<br />
Antiphon über das Salve Regina bei Martin von Lychow OT erblicken können 327 .<br />
8.3.1 Sonstiges<br />
Waren die oben betrachteten Stellungen als Bischof oder Domherr noch durch die<br />
Inkorporation der jeweiligen Kapitel oder Diözesen noch irgendwie mit dem Orden<br />
verbunden, so gab es auch Stellungen gänzlich außerhalb der Reichweite des Ordens.<br />
Hierdurch bekamen sie eine gewisse Selbständigkeit, gegen die auch die Ordensleitung<br />
nicht direkt angehen konnte, was wir am Beispiel des Ruprecht von Deutz OT erkennen,<br />
welcher zugleich im Dienst des Erz<strong>bis</strong>chofs von Köln stand. Um seinem Treiben<br />
321 vgl. Erwin Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. 1198 <strong>bis</strong> 1448., Berlin 2001, S.<br />
306-307<br />
322 vgl. Erwin Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. 1198 <strong>bis</strong> 1448., Berlin 2001, S.<br />
682 und 686<br />
323 Erwin Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. 1198 <strong>bis</strong> 1448., Berlin 2001, S. 686<br />
324 Jan-Erik Beuttel, <strong>Der</strong> Generalprokurator des Deutschen Ordens an der römischen Kurie., Marburg<br />
1999, S. 584<br />
325 Erwin Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. 1198 <strong>bis</strong> 1448., Berlin 2001, S. 314<br />
326 Erwin Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. 1198 <strong>bis</strong> 1448., Berlin 2001, S. 320<br />
327 Erwin Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. 1198 <strong>bis</strong> 1448., Berlin 2001, S. 307<br />
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