Der Deutschordenspriester bis 1800 - Damian Hungs
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noch der Verzicht auf alle durch die Wahl erworbenen Rechte, worauf sie die Provision<br />
durch den Papst aufgrund seiner eigenen Vollmacht erhielten 281 . Auch die Zahlung der<br />
päpstlichen Provisionsgelder 282 blieb ihnen nicht erspart, wobei der eine oder andere<br />
auch noch die nicht gänzlich abbezahlten Gelder seines Vorgängers zu tragen hatte 283 .<br />
Da der Bischof über ein eigenes Territorium verfügte blieben Spannungen zum<br />
Deutschen Orden nicht unbedingt die Ausnahmen und so mancher der Bischöfe<br />
entwickelte sich zum Gegner des eigenen Ordens. Dies war jedoch nicht der Regelfall<br />
und die meisten blieben ihrem Orden auch weiterhin als treue Parteigänger erhalten,<br />
welche den Hochmeistern oftmals auch weiterhin als Ratgeber zur Seite standen. Auch<br />
ihre Teilnahme an den Kapiteln des Ordens ist überliefert. Innerhalb ihres Territoriums<br />
waren sie, besonders in den frühen Jahren, besonders an einer stärkeren Besiedelung<br />
ihres Landes interessiert und trieben entsprechend die Kolonisation voran 284 , wozu auch<br />
die Gründung von Dörfern gehörte 285 . Geistlich wirkten sie durch Visitationen, wofür<br />
sie sich auch gerne der Mitglieder ihres Domkapitels bedienten 286 . Nicht zu vergessen<br />
ist hierbei auch, dass sie gerade in den ersten Jahren mit der Schaffung einer<br />
Diözesanstruktur beschäftigt waren, handelte es sich doch oftmals um neu zu<br />
missionierende Gebiete. Doch zog sich die Strukturgebung der Diözesen und deren<br />
verschiedentliche Neuregelungen, noch <strong>bis</strong> ins 15. Jahrhundert hinein 287 . Später finden<br />
wir sie dann auch bei der Benediktion von Kirchen, Altären und Friedhöfen 288 , oder<br />
auch einfach nur bei Prozessionen 289 . Da sie über keine Weih<strong>bis</strong>chöfe verfügten und<br />
sich die Bischöfe der Nachbardiözesen teils nicht in ihrem Sprengel befanden, erteilten<br />
sie persönlich auch die niederen und höheren Weihen, und spendeten auch das<br />
Sakrament der Firmung. Ein besonderes Interesse hatte man an der Kanonisation der<br />
281 vgl. Erwin Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. 1198 <strong>bis</strong> 1448., Berlin 2001, S.<br />
685<br />
282 Die Servitientaxen der preußischen Bistümer lagen wie folg: Kulm 700 fl., Samland 800 fl.,<br />
Pomesanien 1.100 fl., Kurland 100 fl. (später nur noch 50 fl.). Einen Taxenwert besaßen auch die<br />
Domkapitel: Kulm 80 fl., Samland ca. 186 fl., Pomesanien 110 fl. Vgl.: Jan-Erik Beuttel, <strong>Der</strong><br />
Generalprokurator des Deutschen Ordens an der römischen Kurie., Marburg 1999, S. 264<br />
283 vgl. Erwin Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. 1198 <strong>bis</strong> 1448., Berlin 2001, S.<br />
686<br />
284 vgl. Erwin Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. 1198 <strong>bis</strong> 1448., Berlin 2001, S.<br />
682<br />
285 vgl. Erwin Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. 1198 <strong>bis</strong> 1448., Berlin 2001, S.<br />
686<br />
286 vgl. Erwin Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. 1198 <strong>bis</strong> 1448., Berlin 2001, S.<br />
682 und 686<br />
287 Erwin Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. 1198 <strong>bis</strong> 1448., Berlin 2001, S. 689<br />
288 vgl. Erwin Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. 1198 <strong>bis</strong> 1448., Berlin 2001, S.<br />
684<br />
289 vgl. Erwin Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. 1448 <strong>bis</strong> 1648., Berlin 1996, S.<br />
686<br />
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