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Der Deutschordenspriester bis 1800 - Damian Hungs

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8.3 Karrieremöglichkeiten außerhalb des Ordens<br />

Eine Besonderheit des deutschen Ordens finden wir in der Inkorporation ganzer<br />

Bistümer im Gebiete von Preußen und Livland. Von besonderem Interesse sind hierbei<br />

die Bistümer Kurland, Kulm, Pomesanien und Samland. Ihre Domkapitel waren<br />

ebenfalls dem Orden inkorporiert, so das stets sichergestellt war, dass ihr Inhaber ein<br />

Mitglied des Ordens war. Durch die Möglichkeit der Erlangung dieser Kanonikate und<br />

Prälaturen, welches sich freilich auf das Mittelalter beschränkte, muss man die<br />

inkorporierten Bischofsstühle und Domkapitel unmittelbar hinter die<br />

Karrieremöglichkeiten innerhalb des Ordens setzen. Gehören sie doch im weiteren<br />

Sinne auch noch dazu.<br />

8.3.1 <strong>Der</strong> Bischof<br />

Die von uns an dieser Stelle behandelten Bischöfe gehörten bereits vor ihrer Erhebung<br />

in den Bischofsstand dem Orden als Priesterbrüder an, oder sind kurz nach ihrer<br />

Bischofserhebung in den Orden eingetreten 280 . Wir finden sie <strong>bis</strong> ins 16. Jahrhundert<br />

hinein und dies vorwiegend in den inkorporierten Bistümern des Ordens. Sie sind nicht<br />

zu verwechseln mit den sich später findenden Bischöfen aus den Reihen der<br />

Ritterbrüder. Leider ist uns nicht viel über sie bekannt, doch reihen sie sich, soweit<br />

ersichtlich, in das damalige Bischofsbild ein. Zumeist liegt ihr Werdegang im Dunkeln<br />

und nur vereinzelt kommen Stationen ihres Lebens zum Vorschein. So finden wir sie als<br />

Studenten in Prag, Bologna und andernorts, wobei sie ihre Studien mit akademischen<br />

Titeln abschlossen. Im Orden selbst übernahmen sie dann Funktionen als Kaplan oder<br />

Kanzler des Hochmeisters, sie waren Vertreter an der Kurie oder aber, und dies finden<br />

wir seltener, Pfarrer. Zum Zeitpunkt ihrer Wahl waren sie dann für gewöhnlich Mitglied<br />

des Domkapitels, welches sie zum Bischof erwählte. Als solche finden wir sie dann<br />

auch vereinzelt im Auftrag ihres Bischofs wieder. Ihre Wahl selbst wurde für<br />

gewöhnlich durch das Domkapitel vollzogen, wobei der Hinweis des Hochmeisters<br />

teilweise wohl den Ausschlag gab. Für ihre Bestätigung mussten sie dann den<br />

zuständigen Metropoliten bemühen, was nicht unbedingt zum Erfolg führte, besonders<br />

wenn dieser nicht dem eigenen Orden angehörte und Mitglieder desselben auf den<br />

preußischen Bischofsstühlen zu verhindern suchte. Auch die Bestätigung durch den<br />

Papst, wozu sie dann nach Rom oder Avignon reisten, konnte Schwierigkeiten bereiten.<br />

Hatte er sich die Besetzung des Bischofsstuhles bereits reserviert, so half oftmals nur<br />

280 vgl. Dietrich Tolke und Arnold Stoltevoet in: Erwin Gatz (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen<br />

Reiches. 1198 <strong>bis</strong> 1448., Berlin 2001, S.641-642<br />

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