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Der Deutschordenspriester bis 1800 - Damian Hungs

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Priesterbruder vergeben wurde, erkennen wir an Johannes von Geylenhusen OT, der in<br />

den 1260er Jahren mehrere Jahre gegen den Kölner Kanoniker Walram von Sponheim<br />

prozessierte. Dieser machte ihm die Pfarrei Lösenich streitig, welche ihm vom Orden<br />

verliehen wurde. Als 1266 in Rom das Urteil fiel, wurden dem Priesterbruder des<br />

Deutschen Ordens 100 Mark Sterling als Schadensersatz zuerkannt. Von Interesse ist<br />

dieses Urteil deshalb, weil diese 100 Mark dem Priesterbruder und nicht etwa dem<br />

Orden zuerkannt wurden. Am 26. August 1267 wurde Johannes von Geylenhusen OT<br />

dann als Pfarrer in sein Amt eingeführt 106 , doch nahm er die Seelsorge nicht selbst war.<br />

Nach Art der Kanoniker setzte er verschiedene Priester als Stellvertreter ein, so wie den<br />

1272 erwähnten Fulkard und den 1276 erwähnten Heinrich. Und auch sein Nachfolger<br />

im Amt, ein gewisser Priesterbruder Menzo, ließ sich durch Ewigvikaren vertreten 107 .<br />

Weder Johannes, noch Menzo begegnen uns in irgendwelchen Positionen, welche sie<br />

als unabkömmlich belegen würden. Es scheint es sich bei der ihnen verliehenen Pfarrei<br />

um eine regelrechte Einkommenspfründe gehandelt zu haben. Dies wird noch dadurch<br />

untermauert, dass beide einen Ewigvikaren einsetzten. Sie, Johannes und Menzo, nicht<br />

der Orden. Es ist kaum vorstellbar, dass der Orden einen Priesterbruder zum Pfarrer<br />

bestellt und gleichzeitig einen Ewigvikaren bezahlte. Dieser ging wohl eher auf Kosten<br />

des Priesterbruders, welchem ja auch in Person der „Schadensersatz“ zugesprochen<br />

wurde und der wohl auch die Einnahmen der Pfarrei bezog, denn sonst hätte er sich<br />

kaum einen Stellvertreter leisten können.<br />

Doch wie sah nun das Einkommen eines solchen Priesterbruders aus? War der<br />

Priesterbruder Pfarrer einer Gemeinde, so verfügte er über die Einkünfte seiner Pfarrei<br />

wie ein Komtur über die Einkünfte seiner Kommende. Er besaß eine eigenständige<br />

Wirtschaftsführung 108 und führte einen Fixbetrag an seinen Orden ab. <strong>Der</strong> Rest der<br />

Pfründe gehörte ihm 109 . Hierzu kamen noch die Steuern an den Landesfürsten 110 , wie<br />

auch die Besoldung eventueller Kooperatoren 111 . So günstig dies auf den ersten Blick<br />

auch scheinen mag, so kläglich konnte das Einkommen doch tatsächlich in schlechten<br />

Jahren ausfallen. So klagte der Pfarrer von Sarnthain 1782 darüber, dass ihm von seiner<br />

106<br />

Rüdiger Schmidt, Die Deutschordenskommenden Trier und Beckingen 1242-1794, Marburg 1974, S.<br />

101-102<br />

107<br />

Rüdiger Schmidt, Die Deutschordenskommenden Trier und Beckingen 1242-1794, Marburg 1974, S.<br />

104<br />

108<br />

Erika Kustatscher, Die Deutschordenspfarre Sarntheim, Marburg 1996, S. 96<br />

109<br />

Erika Kustatscher, Die Deutschordenspfarre Sarntheim, Marburg 1996, S. 106<br />

110<br />

Erika Kustatscher, Die Deutschordenspfarre Sarntheim, Marburg 1996, S. 124<br />

111<br />

Erika Kustatscher, Die Deutschordenspfarre Sarntheim, Marburg 1996, S. 102<br />

29

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