Der Deutschordenspriester bis 1800 - Damian Hungs
Der Deutschordenspriester bis 1800 - Damian Hungs
Der Deutschordenspriester bis 1800 - Damian Hungs
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
geschahen, was sicherlich für den Orden repräsentativ ist, da der Einzutretende ja die<br />
Priesterweihe bereits empfangen haben musste.<br />
Über den Verlauf des Noviziates sind wir in der Ballei Alden Biesen recht gut<br />
unterrichtet, welches seinen Noviziatssitz in Maastricht unterhielt. Hier war stets der<br />
Sakristan, also der Obere des Hauses, als Novizenmeister tätig. Wie allen Klerikern, so<br />
war auch den Novizen der Besuch eines Wirtshauses untersagt. Hatten sie überhaupt<br />
Ausgang, dann nur mit Erlaubnis des Novizenmeisters und auch dann nur <strong>bis</strong> 20.00<br />
Uhr. Vielmehr war der Tag mit Gebet und theologischen und humanistischen Studien<br />
ausgefüllt. Während der gemeinsamen Mahlzeiten hatten sie die Tischlesung zu halten<br />
und zudem die Scholaren zu beaufsichtigen. Auch erhielten sie, im Gegensatz zu den<br />
Professen, kein Gehalt, sondern lediglich ein wöchentliches Sachgeld, welches der<br />
Kirchenkollekte entnommen wurde 60 .<br />
5.4 Die Aufnahme in den Orden<br />
Über die ursprüngliche Art und Weise der Ordensaufnahme können wir nicht viel<br />
sagen. Doch wird sie sich sicherlich nicht viel von der späteren unterschieden haben, da<br />
zum Eintritt ja die Erlaubnis des Oberen vonnöten war. Das Noviziatsjahr wird der<br />
Neuling dann sicherlich in einem der großen Häuser seiner Ballei verbracht haben, wo<br />
er unter der Aufsicht eines Novizenmeisters stand. Detailliertere Angaben finden wir<br />
erst für das 18. Jahrhundert. Hier sandte der Aspirant ein Aufnahmegesuch an den<br />
Landkomtur, in dessen Ballei er aufgenommen zu werden wünschte. Doch war dies<br />
nicht unbedingt vonnöten, denn er konnte dasselbe auch gleich an den Hochmeister<br />
senden, welcher es aber dann für gewöhnlich an den zuständigen Landkomtur<br />
weiterleitete. Das besagte Gesuch wurde dann beim nächsten Provinzkapitel allen<br />
Kapitularen zur Begutachtung vorgelegt oder aber bereits vorher im Schnellverfahren<br />
als Zirkularschreiben den Kapitularen zugesandt. War dies geschehen, so erhielt der<br />
Hochmeister durch das Kapitelsprotokoll oder aber durch einen Brief des Landkomturs<br />
davon Kenntnis. Bevor der Aspirant dann zum Noviziat zugelassen wurde, wurden<br />
Auskünfte über die Eigenschaften, den Charakter und die Sitten desselben eingeholt.<br />
War dies geschehen und das Aufnahmegesuch durch Ballei und Hochmeister positiv<br />
60 Michiel Van <strong>Der</strong> Eycken, Het dagelijks Leven, in: Nieuwen Biesen in Alden Biesen. 5 eeuwen Duitse<br />
Orde in Maastricht., Maastricht 1989, S. 71<br />
19