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Der Deutschordenspriester bis 1800 - Damian Hungs

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geschahen, was sicherlich für den Orden repräsentativ ist, da der Einzutretende ja die<br />

Priesterweihe bereits empfangen haben musste.<br />

Über den Verlauf des Noviziates sind wir in der Ballei Alden Biesen recht gut<br />

unterrichtet, welches seinen Noviziatssitz in Maastricht unterhielt. Hier war stets der<br />

Sakristan, also der Obere des Hauses, als Novizenmeister tätig. Wie allen Klerikern, so<br />

war auch den Novizen der Besuch eines Wirtshauses untersagt. Hatten sie überhaupt<br />

Ausgang, dann nur mit Erlaubnis des Novizenmeisters und auch dann nur <strong>bis</strong> 20.00<br />

Uhr. Vielmehr war der Tag mit Gebet und theologischen und humanistischen Studien<br />

ausgefüllt. Während der gemeinsamen Mahlzeiten hatten sie die Tischlesung zu halten<br />

und zudem die Scholaren zu beaufsichtigen. Auch erhielten sie, im Gegensatz zu den<br />

Professen, kein Gehalt, sondern lediglich ein wöchentliches Sachgeld, welches der<br />

Kirchenkollekte entnommen wurde 60 .<br />

5.4 Die Aufnahme in den Orden<br />

Über die ursprüngliche Art und Weise der Ordensaufnahme können wir nicht viel<br />

sagen. Doch wird sie sich sicherlich nicht viel von der späteren unterschieden haben, da<br />

zum Eintritt ja die Erlaubnis des Oberen vonnöten war. Das Noviziatsjahr wird der<br />

Neuling dann sicherlich in einem der großen Häuser seiner Ballei verbracht haben, wo<br />

er unter der Aufsicht eines Novizenmeisters stand. Detailliertere Angaben finden wir<br />

erst für das 18. Jahrhundert. Hier sandte der Aspirant ein Aufnahmegesuch an den<br />

Landkomtur, in dessen Ballei er aufgenommen zu werden wünschte. Doch war dies<br />

nicht unbedingt vonnöten, denn er konnte dasselbe auch gleich an den Hochmeister<br />

senden, welcher es aber dann für gewöhnlich an den zuständigen Landkomtur<br />

weiterleitete. Das besagte Gesuch wurde dann beim nächsten Provinzkapitel allen<br />

Kapitularen zur Begutachtung vorgelegt oder aber bereits vorher im Schnellverfahren<br />

als Zirkularschreiben den Kapitularen zugesandt. War dies geschehen, so erhielt der<br />

Hochmeister durch das Kapitelsprotokoll oder aber durch einen Brief des Landkomturs<br />

davon Kenntnis. Bevor der Aspirant dann zum Noviziat zugelassen wurde, wurden<br />

Auskünfte über die Eigenschaften, den Charakter und die Sitten desselben eingeholt.<br />

War dies geschehen und das Aufnahmegesuch durch Ballei und Hochmeister positiv<br />

60 Michiel Van <strong>Der</strong> Eycken, Het dagelijks Leven, in: Nieuwen Biesen in Alden Biesen. 5 eeuwen Duitse<br />

Orde in Maastricht., Maastricht 1989, S. 71<br />

19

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