Buch des Fastens DE.pub - Lebens-, Selbst
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∗ Weniger erlaubte weltliche Sachen machen und vielen von denen enthalten,<br />
obwohl sie machbar sind.<br />
Sorten von al-’i‛tikāf:<br />
Pflicht: Nur wenn man ein Gelübde (nadhr) ablegt, al-’i‛tikāf zu verrichten. In<br />
diesem Fall muss man sein Gelübde erfüllen. Der Prophet, Allahs Frieden und<br />
Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Wer ein Gelübde ablegt, Allah zu gehorchen, der<br />
muss Allah gehorchen. Wer ein Gelübde ablegt, Allahs Geboten zu widersetzen,<br />
der muss ihnen nicht widersetzen.“ Nach Ibn ‛Umar hat ‛Umar, Allahs Wohlgefallen<br />
auf ihnen, den Propheten danach gefragt, ob er ein Gelübde erfüllen muss,<br />
das er in der vorislamischen Zeit abgelegt hatte, eine Nacht al-’i‛tikāf in al-Ka‘ba<br />
zu verrichten. Der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagte:<br />
„Erfülle dein Gelübde!“ [al-Bukhārī, 4/809]<br />
Erwünscht: Das ist al-’i‛tikāf, das der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen<br />
auf ihm, pfleget in den letzten zehn Tagen von Ramadan zu verrichten. Diese<br />
Art von al-’i‛tikāf ist eine bestätigte Sunnah (sunnah mu‘akkada) aus dem Leben<br />
<strong>des</strong> Gesandten Allahs, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, wie es alle<br />
Hadīths zu der Erlaubtheit von al-’i‛tikāf bewiesen haben.<br />
Die Voraussetzungen von al-’i‛tikāf:<br />
Der ’i‛tikāf-Verrichtende muss Muslim sein. Für Nicht-Muslime und Ausgetretene<br />
ist al-’i‛tikāf ungültig.<br />
Die Unterscheidungsfähigkeit ist vorausgesetzt. Al-’i‛tikāf von einem Kind,<br />
das nicht unterscheiden kann, wird nicht angenommen.<br />
Die große Reinheit, vor sexuellem Verkehr, Menstruation und Wochenbett.<br />
Wenn man die große Reinheit nicht mehr hat, muss man die Moschee verlassen,<br />
weil man in der Moschee nur mit min<strong>des</strong>tens der großen Reinheit bleiben darf.<br />
Al-’i‛tikāf muss in einer Moschee stattfinden. Es wird bevorzugt, dass in dieser<br />
Moschee Freitagsvorträge gehalten werden, damit der ’i‛tikāf-Verrichtende<br />
freitags aus der Moschee nicht ausgehen muss. Die Imame, vor allem die vier<br />
Imame, waren darin einig, dass al-’i‛tikāf in irgendwelcher Moschee verrichtet<br />
werden kann, wo Freitagsvorträge gehalten werden. Keiner von den bekannten<br />
gefolgten Gelehrten, weder die Vieren noch die Zehnen, noch andere, war der<br />
Meinung, dass al-’i‛tikāf nur in den drei Moscheen (Mekka-, al-Madīna- und al-<br />
Quds-Moschee) verrichtet werden darf, außer Hudhaifa und einem oder zwei Gelehrten<br />
unserer Vorfahren.<br />
Die Säulen von al-’i‛tikāf:<br />
Die Absicht, wegen <strong>des</strong> Hadīths von ‛Umar ibn al-Khattab, Allahs Wohlgefallen<br />
auf ihm: „Ich habe den Propheten, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm,<br />
gehört, als er sagte: „Die Absichten liegen den Taten zugrunde, und jeder wird<br />
gemäß seiner Absicht behandelt. Wer ausgewandert ist, um einen weltlichen<br />
Gewinn zu erzielen oder eine Frau zu heiraten, der hat nur das erreicht, was er<br />
beabsichtigt hat.“ [al-Bukhārī, 1/15]<br />
Das Bleiben in der Moschee: Allah sagt: „Und Wir haben Abraham und Ismael<br />
auferlegt: „Reinigt Mein Haus für die es Umkreisenden und (sich dorthin)<br />
Zurückziehenden, die Sich-Verneigenden und Sich-Niederwerfenden.““ [surat albaqara:125]<br />
Dies gilt als Beweis dafür, dass man al-’i‛tikāf nur in einer Moschee<br />
machen kann. Dass der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, seine<br />
Frauen und seine Gefährten al-’i‛tikāf nur in der Moschee gemacht haben, bes-<br />
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Das <strong>Buch</strong> <strong>des</strong> <strong>Fastens</strong>