Buch des Fastens DE.pub - Lebens-, Selbst
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lieferte von Abū Sa‘īd al-Khudrī, Allah schenke ihm Sein Wohlgefallen, dass der<br />
Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Fastet nicht ununterbrochen.<br />
Doch wer von euch ohne Unterbrechung fasten will, der soll bis zur<br />
Morgendämmerung fasten.“<br />
Das Fasten am ‘arafa-Tag für den Pilger, der sich auf dem Berg ‘arafa<br />
befindet „aufgrund seiner, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, Untersagung,<br />
den ‘arafa-Tag zu fasten, für den, der sich dort befindet.“ [Überliefert von<br />
Abū Dawūd und von al-Hākim zu sahīh erklärt] Dies wurde als „verhasst“ eingestuft,<br />
so dass sich der Pilger ganz seinen Bittgebeten widmet.<br />
Das Fasten in der letzten Hälfte <strong>des</strong> Monats sha‘bān, da der Prophet, Allahs<br />
Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Wenn die Mitte <strong>des</strong> Monats<br />
sha‘bān erreicht ist, so fastet nicht (mehr).“ [Überliefert von den Überlieferern<br />
und von Ibn Habbān zu sahīh erklärt]<br />
Der Reisende:<br />
Damit der Reisende vom Fasten befreit ist, müssen folgende Reisebedingungen<br />
erfüllt sein:<br />
∗ Es muss sich um eine Reise handeln, in der es um eine Entfernung geht oder<br />
die man in einer Gemeinschaft Reise nennen kann (gemäß dem bekannten<br />
Meinungsunterschied zwischen den Gelehrten).<br />
∗ Die Ortschaft soll mit all den dazugehörigen Gebäuden hinter sich gelassen<br />
werden, denn die Gelehrten untersagen die Befreiung vom Fasten vor dem<br />
Verlassen der Ortschaft, da dann die Reise noch nicht in die Tat umgesetzt<br />
wurde; der Reisende zählt in dem Fall noch nicht als solcher. Allah sagt:<br />
„Und wer von euch den Neumond sieht und in diesem Monat anwesend ist,<br />
der soll in ihm fasten.“ [sūrat al-baqara:185] Man zählt noch nicht als Reisender,<br />
solange man die Ortschaft nicht verlassen hat. Wenn man sich also<br />
innerhalb der Ortschaft bewegt, so gelten die Regeln der Anwesenheit, so<br />
dass auch das Gebet nicht gekürzt werden darf.<br />
∗ Weiterhin muss die Reise in einem erlaubten Rahmen stattfinden, darin sind<br />
sich die Gelehrten einig, und ihr Zweck darf nicht die Umgehung <strong>des</strong> <strong>Fastens</strong><br />
sein.<br />
Es ist dem Reisenden erlaubt, nach der Einigkeit der Ummah, nicht zu fasten,<br />
egal ob er in der Lage dazu wäre oder nicht oder ob ihm das Fasten schwer<br />
fiele oder nicht, so dass er <strong>des</strong> <strong>Fastens</strong> entbunden ist und das Gebet kürzen<br />
darf, selbst wenn er unter den angenehmsten Bedingungen reist. [Gesammelte<br />
Rechtsgutachten, 25/210]<br />
Wer im Ramadan eine Reise beschließt, so soll er die Absicht für das Fastbrechen<br />
nicht fassen, bis er sich auf den Weg macht, denn vielleicht stellt sich seiner<br />
Reise etwas in den Weg. [Qur‘an-Deutung von al-Qurtubī, 2/278]<br />
Des weiteren soll der Reisende nicht sein Fasten brechen, bevor er nicht seine<br />
Ortschaft mit sämtlichen dazugehörigen, bewohnten Häusern verlassen hat,<br />
doch sobald er die letzten Gebäude hinter sich gelassen hat, so kann er sein<br />
Fasten brechen. Das gleiche gilt für das Flugzeug, sobald es gestartet und die<br />
bebaute Fläche verlassen hat. Wenn bereits der Flughafen außerhalb seiner Ortschaft<br />
liegt, so kann er schon dort sein Fasten brechen. Wenn jedoch der Flughafen<br />
innerhalb der Ortschaft liegt oder zu ihr gehört, so darf er sein Fasten<br />
noch nicht brechen, da er sich immer noch in der Ortschaft befindet.<br />
Wenn die Sonne bereits untergegangen ist und der Reisende sein Fasten<br />
Seite 35<br />
Das <strong>Buch</strong> <strong>des</strong> <strong>Fastens</strong>