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Buch des Fastens DE.pub - Lebens-, Selbst

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lieferte von Abū Sa‘īd al-Khudrī, Allah schenke ihm Sein Wohlgefallen, dass der<br />

Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Fastet nicht ununterbrochen.<br />

Doch wer von euch ohne Unterbrechung fasten will, der soll bis zur<br />

Morgendämmerung fasten.“<br />

Das Fasten am ‘arafa-Tag für den Pilger, der sich auf dem Berg ‘arafa<br />

befindet „aufgrund seiner, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, Untersagung,<br />

den ‘arafa-Tag zu fasten, für den, der sich dort befindet.“ [Überliefert von<br />

Abū Dawūd und von al-Hākim zu sahīh erklärt] Dies wurde als „verhasst“ eingestuft,<br />

so dass sich der Pilger ganz seinen Bittgebeten widmet.<br />

Das Fasten in der letzten Hälfte <strong>des</strong> Monats sha‘bān, da der Prophet, Allahs<br />

Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Wenn die Mitte <strong>des</strong> Monats<br />

sha‘bān erreicht ist, so fastet nicht (mehr).“ [Überliefert von den Überlieferern<br />

und von Ibn Habbān zu sahīh erklärt]<br />

Der Reisende:<br />

Damit der Reisende vom Fasten befreit ist, müssen folgende Reisebedingungen<br />

erfüllt sein:<br />

∗ Es muss sich um eine Reise handeln, in der es um eine Entfernung geht oder<br />

die man in einer Gemeinschaft Reise nennen kann (gemäß dem bekannten<br />

Meinungsunterschied zwischen den Gelehrten).<br />

∗ Die Ortschaft soll mit all den dazugehörigen Gebäuden hinter sich gelassen<br />

werden, denn die Gelehrten untersagen die Befreiung vom Fasten vor dem<br />

Verlassen der Ortschaft, da dann die Reise noch nicht in die Tat umgesetzt<br />

wurde; der Reisende zählt in dem Fall noch nicht als solcher. Allah sagt:<br />

„Und wer von euch den Neumond sieht und in diesem Monat anwesend ist,<br />

der soll in ihm fasten.“ [sūrat al-baqara:185] Man zählt noch nicht als Reisender,<br />

solange man die Ortschaft nicht verlassen hat. Wenn man sich also<br />

innerhalb der Ortschaft bewegt, so gelten die Regeln der Anwesenheit, so<br />

dass auch das Gebet nicht gekürzt werden darf.<br />

∗ Weiterhin muss die Reise in einem erlaubten Rahmen stattfinden, darin sind<br />

sich die Gelehrten einig, und ihr Zweck darf nicht die Umgehung <strong>des</strong> <strong>Fastens</strong><br />

sein.<br />

Es ist dem Reisenden erlaubt, nach der Einigkeit der Ummah, nicht zu fasten,<br />

egal ob er in der Lage dazu wäre oder nicht oder ob ihm das Fasten schwer<br />

fiele oder nicht, so dass er <strong>des</strong> <strong>Fastens</strong> entbunden ist und das Gebet kürzen<br />

darf, selbst wenn er unter den angenehmsten Bedingungen reist. [Gesammelte<br />

Rechtsgutachten, 25/210]<br />

Wer im Ramadan eine Reise beschließt, so soll er die Absicht für das Fastbrechen<br />

nicht fassen, bis er sich auf den Weg macht, denn vielleicht stellt sich seiner<br />

Reise etwas in den Weg. [Qur‘an-Deutung von al-Qurtubī, 2/278]<br />

Des weiteren soll der Reisende nicht sein Fasten brechen, bevor er nicht seine<br />

Ortschaft mit sämtlichen dazugehörigen, bewohnten Häusern verlassen hat,<br />

doch sobald er die letzten Gebäude hinter sich gelassen hat, so kann er sein<br />

Fasten brechen. Das gleiche gilt für das Flugzeug, sobald es gestartet und die<br />

bebaute Fläche verlassen hat. Wenn bereits der Flughafen außerhalb seiner Ortschaft<br />

liegt, so kann er schon dort sein Fasten brechen. Wenn jedoch der Flughafen<br />

innerhalb der Ortschaft liegt oder zu ihr gehört, so darf er sein Fasten<br />

noch nicht brechen, da er sich immer noch in der Ortschaft befindet.<br />

Wenn die Sonne bereits untergegangen ist und der Reisende sein Fasten<br />

Seite 35<br />

Das <strong>Buch</strong> <strong>des</strong> <strong>Fastens</strong>

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