Buch des Fastens DE.pub - Lebens-, Selbst
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Das <strong>Buch</strong> <strong>des</strong> <strong>Fastens</strong><br />
<strong>des</strong> Ibn Bāz, in: „70 Fragen über das Fasten“ von Shaikh Muhammad al-<br />
Munağid]<br />
Alle folgenden Taten schaden dem Fasten nicht: Ohren spülen, Nasentropfen<br />
und Nasensprühen, wenn das Schlucken vermieden wird.<br />
Lutschtabletten zur Behandlung von Gefäßverengung, Infarktgefahr, wenn<br />
man vermeidet, das Gelöste zu schlucken. Alles, was in die Vagina gelangt,<br />
z.B. Zäpfchen, Seife, Endoskop oder Finger <strong>des</strong> Arztes zur Untersuchung.<br />
Endoskopie o. ä. der Gebärmutter. Alles, was in die Harnröhre gelangt, wie<br />
z.B. Endoskop, Katheter, Kontrastmittel oder Spülmittel der Blase. Zahnbohren,<br />
Zahnentfernung, Zahnspülen, siwāk und Zahnbürste, solange man<br />
vermeidet, etwas zu schlucken. Mundspülen, Gurgeln und Mundsprays, solange<br />
man vermeidet, etwas zu schlucken. Medikamentöse Spritzen in Haut,<br />
Muskeln und Venen mit Ausnahme von Flüssigkeits- und Nährwertspritzen.<br />
Sauerstoff. Inhalationsnarkose, solange dem Patienten keine Flüssigkeitszusätze<br />
dazu gegeben werden. Alles, was über die Haut vom Körper aufgenommen<br />
wird, wie Fette, Cremes oder auch medikamentöse oder chemische Substanzen<br />
enthaltende Pflaster. Herz- oder andere Gefäßkatheter zur Diagnosestellung<br />
oder Behandlung. Bauchendoskopie. Leber- oder andere Abstriche,<br />
solange keine Flüssigkeit dazu gegeben wird. Magenendoskopien, wenn<br />
dabei keine Flüssigkeit oder andere Stoffe in den Magen gelangen. Punktieren<br />
<strong>des</strong> Gehirns und <strong>des</strong> Spiralkanals.<br />
Was das Fasten ungültig macht:<br />
Wenn man absichtlich isst oder trinkt: Wer versehentlich gegessen oder<br />
getrunken hat, muss nicht wiederholen und keine Buße tun. Die Gruppe der<br />
Überlieferer haben von Abū Huraira berichtet, dass der Prophet, Allahs Frieden<br />
und Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Wer versehentlich während <strong>des</strong> <strong>Fastens</strong> gegessen<br />
oder getrunken hat, soll sein Fasten weiterführen. Allah hat ihn gespeist<br />
und getränkt.“ Al-Tirmidhī sagte: „Die meisten Gelehrten sind sich darüber einig,<br />
darunter Sufyān al-Thawrī, al-Shāfi‘ī und Ahmad. Dārqutnī, al-Baihaqī und<br />
al-Hākim überlieferten von Abū Hurayra, dass der Prophet, Allahs Frieden und<br />
Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Wer sein Fasten im Ramadan versehentlich gebrochen<br />
hat, muss weder den Tag wiederholen noch eine Sühne leisten.“ [Nach den<br />
Kriterien von Muslim ein Hadīth sahīh] [al-Hāfidh Ibn Hağar sagte: „Dieses<br />
Hadīth hat eine Überliefererkette, die sahīh ist] Allah sagte: „(...) außer wenn<br />
einer gezwungen wird, während sein Herz im Glauben Ruhe gefunden<br />
hat…“ [sūrat al-nahl:106], „Und es ist keine Sünde für euch, wenn ihr etwas<br />
versehentlich tut, sondern nur, wenn ihr es vorsätzlich tut.“ [sūrat al-ahzāb:5]<br />
Ibn Māğa, al-Tabarāni und al-Hākim berichten über Ibn ‘Abbās, dass der<br />
Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Allah vergibt meiner<br />
Ummah ihre Fehler, das Vergessen und die Taten, die sie unter Zwang ausführen.“<br />
Absichtliches Erbrechen: Wer erbricht, ohne dies durch eigenes Zutun hervorgerufen<br />
zu haben, braucht weder das Fasten nachzuholen noch eine Sühne<br />
zu leisten. Abū Huraira berichtet, dass der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen<br />
auf ihm, gesagt hat: „Den Fasttag nicht nachzuholen braucht, wen das<br />
Erbrechen überkommt. Doch wer das Erbrechen absichtlich herbeiführt, ist dazu<br />
verpflichtet.“ [Ahmad, Abū Dawūd, al-Tirmidhī, Ibn Māğa, Ibn Habbān, al-<br />
Dārqutnī und al-Hākim, wobei Letzterer es überdies zu sahīh erklärt] Mit absichtlichem<br />
Erbrechen ist hier das Erbrechen gemeint, das hervorgerufen wird,<br />
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