Buch des Fastens DE.pub - Lebens-, Selbst
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Das <strong>Buch</strong> <strong>des</strong> <strong>Fastens</strong><br />
ser ohne Absicht und ohne Übertreibung schluckt, wird das Fasten dadurch<br />
nicht gebrochen, da dabei keine Absicht und kein Wille vorliegt. Das ist so,<br />
als wäre einem eine Fliege in den Mund geflogen. Dasselbe gilt auch für Straßenstaub,<br />
Fabrik- und Feuerrauch und alle Dämpfe, vor denen man sich nicht<br />
schützen kann.<br />
Es ist auch gestattet, dass man sich das Wasser über den Kopf gießt insbesondere,<br />
wenn es warm ist oder wenn man starken Durst hat. Die Gefährten <strong>des</strong><br />
Propheten, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, berichten über ihn: „Ich<br />
habe den Gesandten Allahs, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, in al-‘arğ<br />
(Name eines Orts) gesehen, als er sich beim Fasten wegen der Hitze oder vor<br />
Durst Wasser über den Kopf goss.“ [Abū Dawūd]<br />
Dem Fastenden ist es erlaubt, sich zu waschen. ‘Ā’isha und ’Umm Salama<br />
sagten: „Wir bezeugen, dass der Gesandte Allahs, Allahs Frieden und Wohlgefallen<br />
auf ihm, nach dem Beischlaf aufstand und sich dann wusch und fastete.“<br />
[al-Bukharī und Muslim] Dieses Hadīth weist auf eine sehr wichtige Angelegenheit<br />
hin, nämlich dass demjenigen, der vor dem Gebetsruf zum Morgengebet<br />
ehelichen Verkehr hat, erlaubt ist, das Waschen bis nach dem Morgengebet zu<br />
verschieben. Auch die Frauen nach der Monatsblutung und dem Wochenbett<br />
können das Waschen bis nach dem Morgengebet verschieben, wenn sie bereits<br />
vorher rein sind. Weder die Unreinheit nach sexuellem Verkehr und ähnlichem<br />
(ğanāba) oder die Menstruation noch das Wochenbett schaden dem Fasten.<br />
Dem Fastenden ist es erlaubt, zu schwimmen und zu tauchen. Aber es wird<br />
befürchtet, dass dabei Wasser in den Rachen gelangt, <strong>des</strong>halb ist es verhasst.<br />
Dies beruht auf der Aussage <strong>des</strong> Propheten , Allahs Frieden und Wohlgefallen<br />
auf ihm, in dem Hadīth: „Spüle deine Nase intensiv, außer wenn du fastest.“<br />
Wenn man isst und trinkt im Zweifel, ob die Zeit der Morgendämmerung<br />
bereits angebrochen ist, darf man weiter essen und trinken, bis man sich sicher<br />
wird. Das beruht auf der Aussage Allahs im Qur’an: „Esst und trinkt, bis sich<br />
der weiße Faden vom schwarzen Faden in der Morgendämmerung deutlich hervorhebt.“<br />
[sūrat al-baqara:187] Also darf man essen, bis man sicher ist und keinen<br />
Zweifel mehr hat. Der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm,<br />
sagte: „Esst und trinkt bis der Gebetsruf (von Ibn ’Umm Maktūm) ausgesprochen<br />
wird.“ - Ibn ’Umm Maktūm war ein Blinder und pflegte den Gebetsruf erst auszusprechen,<br />
wenn man ihm sagte: „Der Morgen ist angebrochen! Der Morgen ist<br />
angebrochen!“<br />
Die Regel ist folgende: Solange man nicht sicher ist, dass der Tag angebrochen<br />
ist, befindet man sich im Zweifel. In dieser Zeit darf man essen. Anders verhält<br />
es sich, wenn man meint, die Sonne sei untergegangen, und man sein Fasten<br />
bricht, obwohl sie noch gar nicht untergegangen ist, dann muss man diesen<br />
Fasttag nachholen; das ist die Meinung der meisten Gelehrten. Die Tatsache<br />
wird nicht durch Zweifel aufgehoben. Ibn Taimiya vertritt die Meinung, dass<br />
man den Tag nicht wiederholen muss. Wenn der Tag anbrach und man im<br />
Mund noch Essen hat, so sind sich die Gelehrten einig, dass man es ausspucken<br />
muss, und sein Fasten ist gültig. Gleiches gilt, wenn man aus Vergesslichkeit<br />
isst oder trinkt, so ist das Fasten gültig, wenn man im Moment der Erinnerung<br />
das Essen ausspuckt.<br />
Es ist dem Fastenden erlaubt, Essen für ein kleines Kind vorzukauen,<br />
wenn es nötig ist. Al-Hasan hat seinem Enkel Wahlnüsse vorgekaut. Es wird<br />
aber nicht erlaubt, wenn es nicht unbedingt nötig ist, weil man befürchtet, dass<br />
etwas in den Rachen kommt.<br />
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