Buch des Fastens DE.pub - Lebens-, Selbst
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der Blinde oder der Sehbehinderte machen? Auf solche Leute trifft zu, was Allah<br />
sagte: „Nicht die Augen sind blind. Blind ist vielmehr das Herz in der<br />
Brust.“ [sūrat al-hağğ:46] Und Allah führt auf den rechten Weg.<br />
2. Das Zeugnis über die Sichtung bzw. die Mitteilung darüber, d.h. es wird<br />
bei der Sichtung eines vertrauenswürdigen Beauftragten gefastet und seine Mitteilung<br />
genügt, nach den Worten von Ibn ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm:<br />
„Die Leute hielten Ausschau nach der Mondsichel, und ich berichtete dem Gesandten<br />
Allahs, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, dass ich sie gesehen<br />
hatte. Daraufhin begann er, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, das Fasten<br />
und befahl auch den Leuten zu fasten.“<br />
3. Die Vollendung der dreißig Tage <strong>des</strong> Monats sha‘bān: Wenn der Neumond<br />
in der dreißigsten Nacht <strong>des</strong> sha‘bān nicht gesehen wird, ohne dass die<br />
Sicht durch Wolken oder Regen behindert wird oder auch in einem solchen Fall,<br />
nach den Worten <strong>des</strong> Propheten, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm: „Der<br />
Monat hat 29 Tage, also fastet nicht, bis ihr den Neumond seht und brecht das<br />
Fasten nicht, bis ihr sie seht. Wenn sie bedeckt ist, dann rechnet den Monat<br />
aus.“ - „ausrechnen“ heißt in diesem Fall, dreißig Tage <strong>des</strong> sha‘bān zu vollenden,<br />
nach dem, was durch ein Hadīth von Abū Huraira deutlich wird: „Wenn er (der<br />
Neumond) bedeckt ist, so zählt dreißig (Tage).“ [Von al-Albānī zu sahīh erklärt, in<br />
sahīh al-ğāmi‘, Nr. 3744] Daraus ersehen wir, dass der Ramadan mit der Sichtung<br />
eines vertrauenswürdigen Muslims mit durchschnittlicher Sehkraft beginnt,<br />
dafür ist keine besondere Sehschärfe erforderlich.<br />
Al-Tirmidhī sagt: „Und die meisten Gelehrten halten sich daran, dass das<br />
Zeugnis eines Einzigen zum Fasten genügt. Dieser Meinung schließen sich ebenfalls<br />
Ibn al-Mubārak, al-Shāfi‘ī und Ahmad an, und das ist das Richtigste.“ Die<br />
Gemeinschaft der Gelehrten sagt, dass die Meinungsverschiedenheit über den<br />
Mondaufgang keine Berechtigung hat, dass nämlich nicht je<strong>des</strong> Land nach seiner<br />
eigenen Sichtung fastet, sondern dass es ausreicht, wenn die Sichtung in<br />
einem der islamischen Länder feststeht, damit die ganze Ummah fastet. In dem<br />
sahīh Hadīth heißt es: „Fastet erst nach ihrer Sichtung und brecht das Fasten<br />
erst nach ihrer Sichtung.“ Das ist eine allgemeine Aufforderung an die gesamte<br />
Ummah, wer auch immer an welchem Ort auch immer den Neumond sichtet, so<br />
gilt seine Sichtung für sie alle. Einige Gelehrte, u. a. die hanafitische Rechtsschule<br />
und einige der Schāfi‘īten vertreten die Ansicht, dass je<strong>des</strong> Land seine<br />
eigene Sichtung hat und dass die Sichtung von anderen für sie nicht verpflichtend<br />
ist. Doch Ersteres ist passender, da die Mehrheit der Gelehrten sich daran<br />
hält. Hierin liegen Einheit und Schutz vor Meinungsverschiedenheiten.<br />
An dieser Stelle muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass der Islam<br />
vorschreibt, dass die Taten, die mit der Sichtung der Mondsichel zusammenhängen,<br />
wie z. B. das Fasten, die Pilgerfahrt, die Wartezeit bei der Scheidung, die<br />
Aufhebung der Ehe durch den Eid <strong>des</strong> Mannes, min<strong>des</strong>tens vier Monate den<br />
ehelichen Verkehr unterlassen zu haben u. a. nicht aufgrund von Berechnungen<br />
vollzogen werden dürfen. Unter Berechnung versteht man hier nicht die Sichtung<br />
der Sichel, sondern die astronomische Berechnung und die Festlegung <strong>des</strong><br />
ersten Fasttages bereits Jahre im Voraus, wie dies z. B. heutzutage in der Türkei<br />
geschieht. Dies ist nicht erlaubt. Zu diesem Thema gibt es mehr als genug Texte,<br />
die uns vom Gesandten Allahs, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, überliefert<br />
wurden.<br />
Die Muslime stimmen darüber überein, es ist weder eine Meinungsverschiedenheit<br />
von damals, noch von heute bekannt. Shaikh al-Islām Ibn Taimiya, Al-<br />
Seite 11<br />
Das <strong>Buch</strong> <strong>des</strong> <strong>Fastens</strong>