mobbing und strukturelle gewalt als spezifische ... - baemayr.net
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Dr. med. Argeo Bämayr<br />
Mobbing <strong>und</strong> <strong>strukturelle</strong> Gewalt<br />
<strong>als</strong> <strong>spezifische</strong> Formen<br />
der psychischen Gewalt<br />
Eine gesellschaftskritische Beschreibung<br />
der überall verbreiteten psychischen Gewalt in Deutschland<br />
Coburg<br />
2011
Mobbing <strong>und</strong> <strong>strukturelle</strong> Gewalt<br />
<strong>als</strong> <strong>spezifische</strong> Formen<br />
der psychischen Gewalt<br />
Die Aufzeichnungen auf dieser Homepage fußen auf den Erfahrungen einer 25-jährigen<br />
psychiatrisch/psychotherapeutischen Tätigkeit in der Behandlung von Patienten, die<br />
psychische Gewalt in Form von Mobbing <strong>und</strong>/oder <strong>strukturelle</strong>r Gewalt erfahren haben. Im<br />
Vordergr<strong>und</strong> steht die Aufdeckung <strong>und</strong> Beschreibung der Krankheitsursachen für<br />
„psychotraumatische Belastungsstörungen“. Während dies bei der Krankheitsursache<br />
„Mobbing“ relativ leicht gelingt, ist die Krankheitsursache „<strong>strukturelle</strong> Gewalt“ nur<br />
erschwert zu analysieren. Die Ursache der „<strong>strukturelle</strong>n Gewalt“ versteckt sich subtil hinter<br />
Rechtsvorschriften <strong>und</strong> erschließt sich daher rational im Regelfall nur Insidern, während<br />
Betroffene oft nur emotional reagieren <strong>und</strong> unter den ges<strong>und</strong>heitlichen Folgen leiden, ohne<br />
die <strong>strukturelle</strong> Systematik zu erfassen.<br />
Eigene, weit verstreute bisherige Veröffentlichungen über die Themenkreise „Psychische<br />
Gewalt in Form von <strong>strukturelle</strong>r Gewalt <strong>und</strong> Mobbing“ werden in Bezug auf das<br />
Ges<strong>und</strong>heitssystem (Opfer <strong>und</strong> Helfer) zusammengeführt. Zusammenhänge zwischen<br />
Mobbing <strong>und</strong> <strong>strukturelle</strong>r Gewalt werden aufgezeigt. Betreffend die Mobbingproblematik<br />
werden nur einige Problembereiche herausgegriffen, auf welche bisher in der (Fach)-Literatur<br />
entweder nicht oder zu wenig eingegangen wird, wie z.B. die Beschreibung des „Mobbing-<br />
Syndroms“ aus psychotraumatischer Sicht. Im wesentlichen befassen sich folglich die<br />
Themen dieser Homepage mit der Krankheitsursache „<strong>strukturelle</strong> Gewalt“ im<br />
Ges<strong>und</strong>heitssystem Deutschlands.<br />
Strukturelle Gewalt <strong>und</strong> Mobbing <strong>als</strong> bevorzugte Herrschaftsinstrumente<br />
in Deutschland<br />
Weltweit breiten sich Mobbing <strong>und</strong> die <strong>strukturelle</strong> Gewalt nahezu ungebremst aus. Diese<br />
Formen der psychischen Gewalt wirken sich auf weite Teile in der Bevölkerung<br />
ges<strong>und</strong>heitlich <strong>und</strong> wirtschaftlich schädlich aus. Insbesondere Institutionen der Macht in<br />
Staat, Wirtschaft <strong>und</strong> zivilen Gesellschaften, sowie Macht besessene Einzelpersonen<br />
verhindern mittels psychischer Gewalt eine gerechte Verteilung der vorhandenen Güter <strong>und</strong><br />
Produktionsmittel. Der vorexerzierte rücksichtslose Einsatz der psychischen Gewalt der<br />
„Stärkeren“ gegenüber „Schwächeren“ dient vielen <strong>als</strong> Vorbild <strong>und</strong> wird daher von vielen<br />
Menschen zum eigenen Vorteil praktiziert.<br />
Die Ausbeutung mittels psychischer Gewalt existiert sowohl zwischen Staaten, <strong>als</strong> auch<br />
innerhalb eines Staatsgefüges betreffend alle nur denkbaren Institutionen (Behörden, Firmen,<br />
Kirchen, Banken, Vereine, Schulen usw.). Die Gewalt zwischen Staaten ist nicht nur in<br />
Kriegen zu beobachten, sondern auch in „Friedenszeiten“, z.B. im Verhältnis zwischen<br />
Industrie- <strong>und</strong> Entwicklungsländern, welche z.B. über <strong>spezifische</strong> Firmen den<br />
Ausbeutungsterror unter Berufung auf Patente in weite Schichten der ländlichen Bevölkerung<br />
hinein tragen. In allen neuzeitlichen Formen des Krieges nimmt zwischenzeitlich die<br />
psychische Gewalt qualitativ <strong>und</strong> quantitativ einen höheren Rang <strong>als</strong> die körperlichen Gewalt<br />
ein.<br />
Bei diesen Gegebenheiten verw<strong>und</strong>ert es nicht mehr, dass bisher nur wenige, den humanen<br />
Charakter bewahrende Staaten (z.B. in Skandinavien) die psychische Gewalt auch in Form<br />
von Gesetzen einzudämmen versuchen. Deutschland gehört nicht dazu! In Deutschland ist die<br />
psychische Gewalt in Form der <strong>strukturelle</strong>n Gewalt straf- <strong>und</strong> zivilrechtlich zulässig.
Obwohl die Verletzung der Psyche schlimmer <strong>und</strong> nachhaltiger <strong>als</strong> die Verletzung des<br />
Körpers sein kann, in Form des Suizids sogar tödlich verlaufen kann, stellt die psychische<br />
Gewalt keine Straftat der Körperverletzung dar. Auch Mobbing ist strafrechtlich zulässig,<br />
solange keine gesonderten Straftatbestände (z.B. Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung,<br />
Körperverletzung) vorliegen. Zivil- <strong>und</strong> arbeitsrechtlich kann Mobbing verfolgt werden. Die<br />
erfolgreiche Umsetzung ist kompliziert <strong>und</strong> daher bisher nur selten gelungen. Das<br />
überwiegend an der Arbeitsstelle stattfindende Mobbing wird bei Mobbing-Opfern häufig in<br />
Form einer <strong>strukturelle</strong>n Gewalt von Behörden auf dem Boden von Gesetzen <strong>und</strong><br />
Ausführungsbestimmungen durch Krankenkassen, medizinischem Dienst, Arbeitsämtern,<br />
Ausländerbehörden usw. fortgesetzt. Von der <strong>strukturelle</strong>n Gewalt durch die<br />
Medizinalbürokratie sind nicht nur Patienten betroffen sondern auch das medizinische<br />
Personal. Die ges<strong>und</strong>heitlichen Auswirkungen unterscheiden sich nicht, ob sie von der<br />
<strong>strukturelle</strong>n Gewalt oder von Mobbing verursacht worden sind. Dies lässt sich anhand<br />
eigener Studien belegen.<br />
Während über Mobbing eine umfangreiche Literatur zur Verfügung steht, wird die<br />
allgegenwärtig vorhandene <strong>strukturelle</strong> Gewalt <strong>als</strong> „gottgegeben“ <strong>und</strong> schicksalhaft<br />
hingenommen. Mit der zunehmenden Komplexität einer Gesellschaft wächst die Gefahr der<br />
<strong>strukturelle</strong>n Gewalt trotz der offiziellen Anerkennung der Menschenrechte. Die größte<br />
Gefahr für die Menschenrechte geht – weltweit – immer von Staatsorganen aus. Die Artikel<br />
1 bis 17 des Gr<strong>und</strong>gesetzes bezwecken nämlich vorrangig den Schutz des Bürgers vor<br />
Übergriffen durch die Staatsmacht. Das im Jahr 1949 installierte Gr<strong>und</strong>gesetz ist <strong>als</strong>o das<br />
Ergebnis der französischen Revolution <strong>und</strong> der bitteren Erfahrungen aus dem Dritten Reich.<br />
Scheibchenweise wird jedoch in Deutschland seit Bestehen dieses Gr<strong>und</strong>gesetzes die<br />
Einschränkung der Gr<strong>und</strong>rechte eben von diesen Institutionen vollzogen, vor denen der<br />
Bürger geschützt werden soll. Dies sind die Legislative, die Exekutive <strong>und</strong> die Judikative.<br />
Immer mehr Gesetze, welche vom B<strong>und</strong>esverfassungsgericht <strong>als</strong> verfassungswidrig eingestuft<br />
werden mussten <strong>und</strong> der jährlich erscheinende Gr<strong>und</strong>rechtereport belegen dies eindrücklich.<br />
Im Vergleich zur Ursprungsfassung des Gr<strong>und</strong>gesetzes im Jahr 1949 ist das derzeitig gültige<br />
Gr<strong>und</strong>gesetz bezüglich der Menschenrechte ein aufgeblähter Torso geworden. Sechs Gesetze<br />
zur Änderung des Gr<strong>und</strong>gesetzes haben die Gr<strong>und</strong>rechte des Bürgers in ihrem Wesensgehalt<br />
so verstümmelt, dass sie kaum mehr wieder zu erkennen sind. Die drei Artikel 17a, 18 <strong>und</strong> 19<br />
des Gr<strong>und</strong>gesetzes beschäftigen sich ausschließlich mit Beschränkungen, Einschränkungen<br />
<strong>und</strong> Verwirkung von Gr<strong>und</strong>rechten. Ein Bürger, der das derzeit gültige Gr<strong>und</strong>gesetz unter<br />
Hinweis auf die alleinige Anerkennung des Gr<strong>und</strong>gesetz in der Fassung des Jahres 1949<br />
ablehnt, begibt sich in die Gefahr, <strong>als</strong> Verfassungsfeind eingestuft zu werden.<br />
Die Anzahl von Gr<strong>und</strong>rechtseinschränkungen in weiteren Gesetzen ist unübersehbar. Immer<br />
wieder müssen verfassungswidrige Bestimmungen von hohen B<strong>und</strong>esgerichten wie vom<br />
B<strong>und</strong>esverfassungsgericht oder B<strong>und</strong>esgerichtshof aufgehoben werden. Deshalb hat das<br />
B<strong>und</strong>esverfassungsgericht in seinem Urteil vom 3. März 2004 über den „großen<br />
Lauschangriff“ den Gesetzgeber auf seine Pflicht hingewiesen, bereits im<br />
Gesetzgebungsverfahren die Vorgaben des Gr<strong>und</strong>gesetzes zu berücksichtigen. Erlasse der<br />
Gesetzgeber weiterhin Gesetze, die offensichtlich den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht<br />
genügen, werde das Vertrauen in den Rechtsstaat untergraben. Der Gesetzgeber hält sich nicht<br />
daran. Meist handelt es sich um Verfassungsverstöße aus dem Bereich der inneren Sicherheit<br />
(Großer Lauschangriff (2004), „B<strong>und</strong>estrojaner“ (Februar 2007), Automatisierter<br />
Kontodatenabruf (Juli 2007), der den Verdacht auf eine „Staatsparanoia“ aufkommen lässt,<br />
welche sodann von den höchsten Gerichten geheilt werden müssen. Den „Vogel“ schoss der<br />
B<strong>und</strong>esinnenminister ab, der allen Ernstes den Abschuss von entführten Passagierflugzeugen<br />
<strong>als</strong> verfassungskonform eingestuft hatte. Ob sich schon einmal der Verfassungsschutz mit<br />
Politikern beschäftigt hat, welche offensichtlich nicht mehr auf dem Boden des Gr<strong>und</strong>gesetzes
stehen? Wohl kaum, vielmehr gewinnt man den Eindruck, dass die vornehmste Aufgabe des<br />
Verfassungsschutzes darin besteht, verfassungswidrige Machenschaften der Staatsmacht vor<br />
den Bürgern zu schützen, die von der Staatsmacht die Einhaltung der Gr<strong>und</strong>rechte fordern.<br />
Die Erschwerung der Ausübung des Demonstrationsrechts durch Gesetze <strong>und</strong> (unzulässige)<br />
Kontrollen von Demonstranten im Vorfeld von Demonstrationen bestätigen diese<br />
Einschätzung.<br />
Dabei kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Gesetzgeber bewusst die<br />
Grenzen weit überschreitet, um im Falle einer Korrektur durch die höchsten Gerichte dennoch<br />
einen hohen Prozentsatz seiner Einschränkungen zu verwirklichen, frei nach dem Motto:<br />
Zehn Schritte vor, zwei Schritte notgedrungen zurück, aber man ist dann wenigstens acht<br />
Schritte weiter. Diese Praxis findet sich bei nahezu allen Gesetzesänderungen <strong>und</strong> wird von<br />
der Exekutive bei der Erstellung von untergesetzlichen Ausführungsbestimmungen, Erlassen,<br />
Richtlinien usw. prompt übernommen. Die unzulässigen Vorhaben sind somit erst mal über<br />
viele Jahre hinweg gesichert bis die höchsten Gerichte in ferner Zukunft ihre Entscheidung<br />
getroffen haben. Unter dieser <strong>strukturelle</strong>n Gewalt darf der betroffene Bürger erst einmal<br />
jahrelang zappeln.<br />
In Verbindung mit einer inflationären Gesetzesflut, die allesamt fremd bestimmend auf den<br />
Bürger einwirken, hat sich eine <strong>strukturelle</strong> Gewalt etabliert, die der Willkür Tür <strong>und</strong> Tor<br />
öff<strong>net</strong>. Ohne Gesetze herrscht Anarchie. Mit einer unübersehbaren Anzahl von Gesetzen<br />
ebenfalls. Diesem Zustand nähert sich unsere Gesellschaft, da das Optimum an Regelungen<br />
längst weit überschritten ist. In vielen Bereichen herrscht folglich schon das Chaos, besonders<br />
arg im Ges<strong>und</strong>heitswesen <strong>und</strong> im Finanzwesen. Die Staatsmacht biegt sich in ihrer<br />
„Dreifaltigkeit“ (Legislative, Exekutive, Judikative) ihre eigene Gesetzesflut zurecht, wie sie<br />
will. Gerichte finden besonders in Sozial-, Verwaltungs- <strong>und</strong> Finanzgerichtsverfahren für<br />
jedes beliebige Urteil in der Gesetzesflut schon irgendwo eine gesetzliche Begründung, die<br />
ihre Entscheidung meist der Staatsmacht gefällig rechtfertigt.<br />
Bürger, die sich an die Gerichte wenden, machen die bittere Erfahrung, dass die Justiz dem<br />
obrigkeitsstaatlichen Denken streng verhaftet ist. Gerichte der unteren Instanzen urteilen<br />
nahezu immer entlang untergeord<strong>net</strong>er Rechtsvorschriften <strong>und</strong> prüfen daher so gut wie nie, ob<br />
die untergeord<strong>net</strong>en Vorschriften mit dem übergeord<strong>net</strong>en Recht in Einklang stehen. Selbst<br />
Verwaltungsvorschriften haben in der Urteilsfindung Vorrang vor dem Gesetzeswortlaut. Und<br />
wenn ein Bürger es wagt, Verwaltungsvorschriften <strong>und</strong> Gesetze <strong>als</strong> verfassungswidrig<br />
anzuklagen, fühlt sich kaum ein Gericht bemüßigt, sich ernsthaft mit dieser Argumentation<br />
auseinanderzusetzen. Derartige Einwände werden lapidar abgeschmettert. Sollen sich die<br />
höheren Gerichte mit diesem beleidigenden Ansinnen der Bürger beschäftigen. Urteile von<br />
wenigen Richtern, die das übergeord<strong>net</strong>e Recht direkt oder indirekt in ihre Entscheidung<br />
einfließen lassen, werden im Regelfall von den nächst höheren Instanzen „kassiert“. Die<br />
höheren Instanzen stufen ihre Urteile meist <strong>als</strong> „endgültig“ ein <strong>und</strong> lassen daher gegen ihre<br />
Urteile Berufungen oder Revisionen nicht zu. Und die allerhöchsten Gerichte geben<br />
Beschwerden gegen die Nichtzulassung einer Berufung so selten statt, dass man an einen<br />
Glückstreffer in der Lotterie denken möchte.<br />
Besonders konfliktträchtig gestalten sich sozialgerichtliche Verfahren von Kassenärzten,<br />
wenn mit medizinischer Sachautorität begründete Anliegen mit dem amtsautoritären<br />
Regelwerk im staatlichen Ges<strong>und</strong>heitssystem kollidieren. Je überzeugender der medizinische<br />
Sachvortrag selbst mit Hinweisen auf übergeord<strong>net</strong>e Rechtsvorschriften vorgetragen wird,<br />
umso eher empfindet die Jurisprudenz diesen Sachvortrag <strong>als</strong> Wettkampf zwischen Ärzten<br />
<strong>und</strong> Juristen, der in einem sogenannten „Rechtsstaat“ immer zu Gunsten der Amtsautorität<br />
entschieden wird. Dieses Strickmuster findet sich auch im Rahmen von Petitionen, so dass<br />
man konstatieren muss, dass viele medizinische Sachverhalte in diesem staatsdirigistischen
System fremdbestimmt förmlich ver<strong>gewalt</strong>igt werden. Das Ausmaß <strong>und</strong> die Relevanz dieses<br />
Sachverhalts findet sich in einer Fülle von Beispielen, wie sie in dieser Homepage<br />
nachgelesen werden können.<br />
Dieses System, das sich <strong>als</strong> Rechtsstaat einstuft, eröff<strong>net</strong> dem Rechtsmissbrauch häufig Tür<br />
<strong>und</strong> Tor. Leidtragender dieses Systems ist meist der Bürger, welcher das Sozi<strong>als</strong>ystem in<br />
Anspruch nehmen muss. Daher finden sich im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
<strong>und</strong> der Arbeitslosenversicherung in Verbindung mit der Gr<strong>und</strong>sicherung die übelsten<br />
Auswüchse einer Entrechtung durch die Legislative, die Exekutive <strong>und</strong> die Judikative. Der<br />
Satiriker Gerhard Polt, das bayerische Urgestein, nimmt analog hierzu verwaltungsrechtliche<br />
„juristisch einwandfreie Entscheidungen“ von „Einser-Juristen“ aufs Korn, welche in der<br />
Sache nicht gerechtfertigt sind <strong>und</strong> auch nicht dem Willen des Volkes entsprechen.<br />
Im Zusammenwirken der Einschränkung der Gr<strong>und</strong>rechte, der gr<strong>und</strong>sätzlichen Zulässigkeit<br />
der psychischen Gewalt (<strong>strukturelle</strong> Gewalt <strong>und</strong> Mobbing), der chaotischen Gesetzgebung,<br />
dem immer willkürlicherem Vorgehen der Exekutive <strong>und</strong> der aus allem resultierenden<br />
Beliebigkeit der Rechtsprechung ist in Deutschland in weiten Bereichen ein<br />
Rechtsmissbrauchsstaat, wenn nicht gar ein Unrechtsstaat entstanden. Das System mit immer<br />
gleichen Berufspolitikern, die sich unabhängig von den jeweiligen Parteien in Bezug auf den<br />
Machterhalt <strong>und</strong> die Machtausübung immer weniger unterscheiden, lässt sich durch die<br />
Bevölkerung nicht mehr beeinflussen. Hieraus resultiert wohl das Unwort des Jahres 2010,<br />
der „Wutbürger“.<br />
Die zunehmende Überwachung durch soziale <strong>und</strong> ordnungspolitische Exekutivorgane unter<br />
Missachtung des informationellen Selbstbestimmungsrechts zementiert die Verhältnisse. Eine<br />
heute entstehende „weiße Rose“ würde keinen Tag lang unentdeckt bleiben, wenn sich unser<br />
jetziges Herrschaftssystem in eine offen auftretende Diktatur wandeln würde. Demokratien<br />
können folglich keinen Schutz vor der Entstehung von totalitären Systemen bieten.<br />
Demokratien entwickeln stattdessen immer deutlicher eine Alibifunktion für die Errichtung<br />
einer Diktatur, die mit h<strong>und</strong>erttausenden von Paragraphen unsachgemäß <strong>und</strong> überzogen die<br />
Bevölkerung fremdbestimmt. Hannah Arendt prägt hierfür in „Macht <strong>und</strong> Gewalt“ (Piper 19.<br />
Auflage 2009) den Begriff „Niemandsherrschaft“:<br />
„Wir müssten heute diesen Gr<strong>und</strong>formen (Monarchie, Oligarchie, Aristokratie <strong>und</strong><br />
Demokratie) noch die jüngste <strong>und</strong> vielleicht furchtbarste Herrschaftsform hinzufügen,<br />
die Bürokratie oder die Herrschaft, welche durch ein kompliziertes System von Ämtern<br />
ausgeübt wird, bei der man keinen Menschen mehr, weder den Einen noch die Wenigen,<br />
weder die Besten noch die Vielen, verantwortlich machen kann, <strong>und</strong> die man daher am<br />
besten <strong>als</strong> Niemandsherrschaft bezeich<strong>net</strong>.“<br />
In Form einer Opferbeschuldigung wird der Bevölkerung die Schuld zugewiesen: „Ihr habt<br />
uns ja gewählt, <strong>als</strong>o beschwert Euch nicht!“ Offensichtliches Unrecht wird von einigen<br />
Politikern allenfalls <strong>als</strong> „Gerechtigkeitsdefizit“ oder „Gerechtigkeitslücke“ bagatellisiert. Die<br />
Aufrechterhaltung der Wehrpflicht trotz einer massiv eingeschränkten Einberufungsquote<br />
über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren verstößt selbst nach Auffassung des<br />
Altb<strong>und</strong>eskanzlers Helmut Schmid gegen die Verfassung. Immer mehr Bürger, die diese<br />
Sachverhalte rationalisieren oder intuitiv verspüren können, bleiben den Wahlen fern. Sie<br />
können <strong>und</strong> wollen diesem so entstehenden „Unrechtsstaat“ keine demokratische<br />
Legitimation liefern.<br />
Die tatsächlich erlaubte Zulässigkeit der psychischen Gewalt ist das wirkungsvollste<br />
Instrument, um dieses Systems einer „demokratisch gewählten Diktatur“ mit ausgeprägten<br />
Elementen einer bürokratischen Willkür aufrecht erhalten zu können. Die nur schwer
nachweisbare psychische Gewalt sowohl in Form der <strong>strukturelle</strong>n Gewalt <strong>als</strong> auch des<br />
Mobbing gelingt nur im Rahmen einer Analyse eng umgrenzter Sachverhalte, so dass im<br />
Folgenden dieser Nachweis nur exemplarisch aufgezeigt werden kann <strong>und</strong> zwar vorrangig in<br />
den Bereichen, in denen auf prof<strong>und</strong>e Kenntnisse zurückgegriffen werden kann. Beruflich<br />
bedingt ist dies die <strong>strukturelle</strong> Gewalt im Ges<strong>und</strong>heitssystem im Kontext zu den<br />
ges<strong>und</strong>heitlichen Auswirkungen durch Mobbing <strong>und</strong> die <strong>strukturelle</strong> Gewalt im<br />
Arbeitslosensektor mit ihren krankmachenden Auswirkungen.<br />
Strukturelle Gewalt <strong>und</strong> Mobbing im Kassenarztsystem Deutschlands<br />
Die Begriffe „<strong>strukturelle</strong> Gewalt“ <strong>und</strong> „Mobbing“ lassen sich im weitestgehenden Sinne<br />
definieren <strong>als</strong> einen Psychoterror, um Ergebnisse bei Einzelpersonen oder Gruppen zu<br />
erzielen, die mit sachgerechten, rechtlich <strong>und</strong> ethisch sauberen Mitteln nicht zu erreichen sind.<br />
Beispiele sind hierfür die Entfernung aus einem sozialen Verband, oder die Durchsetzung der<br />
Übernahme u<strong>net</strong>hischer <strong>und</strong>/oder pseudolegaler oder gar illegaler Aufgaben <strong>und</strong> Handlungen.<br />
Der Begriff „<strong>strukturelle</strong>s Mobbing“ ist umstritten, da Mobbing/Bossing aus juristischer Sicht<br />
eine personenidentifizierbare „Täter-Opfer-Konstellation“ voraussetzt, welche beim<br />
„<strong>strukturelle</strong>n Mobbing“ noch schwerer nachzuweisen ist, <strong>als</strong> beim „individuellen Mobbing“.<br />
Da es gesellschaftliche Phänomene auf politischer <strong>und</strong> wirtschaftlicher Ebene gibt, deren<br />
Methoden sich nicht von Mobbinghandlungen personenidentifizierbarer Mobber<br />
unterscheiden, erscheint es gerechtfertigt, den Begriff des „<strong>strukturelle</strong>n Mobbing“ synonym<br />
zur „<strong>strukturelle</strong>n Gewalt“ zu verwenden.<br />
Der Unterschied des „<strong>strukturelle</strong>n Mobbing“ zum personenidentifizierbaren Mobbing zeigt<br />
sich nur darin, dass das „<strong>strukturelle</strong> Mobbing“ immer unter rechtsmissbräuchlicher Berufung<br />
auf Vorschriften oder gegen höherwertiges Recht verstoßend von übergeord<strong>net</strong>en<br />
Institutionen <strong>und</strong> immer gegen untergeord<strong>net</strong>e Gruppen <strong>und</strong> primär nicht gegen<br />
Einzelpersonen ausgeübt wird. Jedoch werden mehr oder weniger gewollt einzelne<br />
Gruppenmitglieder unterschiedlich stark dem Mobbing <strong>und</strong> den hieraus resultierenden Folgen<br />
ausgesetzt, um über eine Gruppenzersetzung u<strong>net</strong>hische Ziele durchzusetzen. Nur selten<br />
gelingt es, das „<strong>strukturelle</strong> Mobbing“ <strong>als</strong> systematische Methode so nachzuweisen, wie<br />
anhand der von Mielke schriftlichen erstellten Richtlinie des Ministeriums für Staatssicherheit<br />
der DDR Nr. 1/76, Seite 47 <strong>und</strong> 48 (siehe Kasten).<br />
Richtlinie des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR<br />
Nr. 1/76, Seite 47 <strong>und</strong> 48<br />
„2.6.2. Formen, Mittel <strong>und</strong> Methoden der Zersetzung<br />
Die Festlegung der durchzuführenden Zersetzungsmaßnahmen hat auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />
der exakten Einschätzung der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des jeweiligen<br />
Operativen Vorganges, insbesondere der erarbeiteten Ansatzpunkte sowie der<br />
Individualität der bearbeiteten Personen <strong>und</strong> in Abhängigkeit von der jeweils zu<br />
erreichenden Zielstellung zu erfolgen.<br />
Bewährte Formen der Zersetzung sind:<br />
– systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens <strong>und</strong> des<br />
Prestiges auf der Gr<strong>und</strong>lage miteinander verb<strong>und</strong>ener wahrer, überprüfbarer <strong>und</strong><br />
diskreditierender sowie unwahrer, glaubhafter, nicht widerlegbarer <strong>und</strong> damit<br />
ebenfalls diskreditierender Angaben;
– systematische Organisierung beruflicher <strong>und</strong> gesellschaftlicher Misserfolge zur<br />
Untergrabung des Selbstvertrauens einzelner Personen;<br />
– zielstrebige Untergrabung von Überzeugungen im Zusammenhang mit bestimmten<br />
Idealen, Vorbildern usw. <strong>und</strong> die Erzeugung von Zweifeln an der persönlichen<br />
Perspektive;<br />
– Erzeugen von Misstrauen <strong>und</strong> gegenseitigen Verdächtigungen innerhalb von<br />
Gruppen, Gruppierungen <strong>und</strong> Organisationen;<br />
– Erzeugen bzw. Ausnutzen <strong>und</strong> Verstärken von Rivalitäten innerhalb von Gruppen,<br />
Gruppierungen <strong>und</strong> Organisationen durch zielgerichtete Ausnutzung persönlicher<br />
Schwächen einzelner Mitglieder;<br />
– Beschäftigung von Gruppen, Gruppierungen <strong>und</strong> Organisationen mit ihren internen<br />
Problemen mit dem Ziel der Einschränkung ihrer feindlich-negativen Handlungen;<br />
– örtliches <strong>und</strong> zeitliches Unterbinden bzw. Einschränken der gegenseitigen<br />
Beziehungen der Mitglieder einer Gruppe, Gruppierung oder Organisation auf der<br />
Gr<strong>und</strong>lage geltender gesetzlicher Bestimmungen, z.B. durch Arbeitsplatzbindungen,<br />
Zuweisung örtlich entfernt liegender Arbeitsplätze usw.<br />
Bei der Durchführung von Zersetzungsmaßnahmen sind vorrangig zuverlässige,<br />
bewährte, für die Lösung dieser Aufgaben geeig<strong>net</strong>e IM einzusetzen.<br />
Bewährte Mittel <strong>und</strong> Methoden der Zersetzung sind:<br />
– das Heranführen bzw. der Einsatz von IM, legendiert <strong>als</strong> Kuriere der Zentrale,<br />
Vertrauenspersonen des Leiters der Gruppe, übergeord<strong>net</strong>e Personen, Beauftragte<br />
von zuständigen Stellen aus dem Operationsgebiet, andere Verbindungspersonen<br />
usw.;<br />
– die Verwendung anonymer oder pseudonymer Briefe, Telegramme, Telefonanrufe<br />
usw.; kompromittierender Fotos, z.B. von stattgef<strong>und</strong>enen oder vorgetäuschten<br />
Begegnungen;<br />
– die gezielte Verbreitung von Gerüchten über bestimmte Personen einer Gruppe,<br />
Gruppierung oder Organisation;<br />
– gezielte Indiskretionen bzw. das Vortäuschen einer Dekonspiration von<br />
Abwehrmaßnahmen des MfS;<br />
– die Vorladung von Personen zu staatlichen Dienststellen oder gesellschaftlichen<br />
Organisationen mit glaubhafter oder unglaubhafter Begründung.<br />
Diese Mittel <strong>und</strong> Methoden sind entsprechend den konkreten Bedingungen des<br />
jeweiligen Operativen Vorganges schöpferisch <strong>und</strong> differenziert anzuwenden,<br />
auszubauen <strong>und</strong> weiterzuentwickeln.“<br />
Diese Richtlinie unterscheidet sich in der Zielsetzung nicht von „wissenschaftlichen“<br />
Forschungsergebnissen zu möglichst wenig nachweisbaren Mobbingmethoden <strong>und</strong><br />
-handlungen. Selbst wenn diese oder eine ähnliche Richtlinie der deutschen Staatsmacht nicht<br />
in schriftlicher Form vorliegen sollte, so lassen sich im Endergebnis auch im jetzigen Vollzug<br />
politischen Handelns Abläufe <strong>und</strong> Ergebnisse entdecken, denen dieses Muster <strong>als</strong> Gr<strong>und</strong>lage<br />
zu dienen scheint. Jedenfalls handelt es sich bei diesen Handlungsanweisungen um ein Macht<br />
erhaltendes Instrumentarium, welches unabhängig von der politischen Herrschaftsform<br />
angewandt werden dürfte.<br />
Ärzte, die die „bewährten Formen der Zersetzung“ der o.a. zitierten Richtlinie in Beziehung<br />
zur ärztlichen Stellung im deutschen Ges<strong>und</strong>heitssystem setzen, haben schon die Frage<br />
gestellt, ob diese Richtlinie <strong>als</strong> politische Vorlage dient, um die niedergelassene Ärzteschaft<br />
in die Fänge von Medizinkonzernen zu überführen. Eine Antwort hierauf kann man sicherlich
erst dann geben, wenn sich nach der Zersetzung des derzeit bestehenden Ges<strong>und</strong>heitssystems<br />
hierfür politisch Verantwortliche <strong>als</strong> Aufsichtsräte in solchen Konzernen wiederfinden.<br />
Der Nachweis des „<strong>strukturelle</strong>n Mobbing“ gelingt erst im Rahmen einer umfassenden<br />
psychologische, medizinischen, soziologischen, juristischen, politologischen, semantischen<br />
Gesamtschau im Sinne einer Situationsanalyse über die Ursachen, Intentionen <strong>und</strong><br />
Handlungen der im Regelfall nicht persönlich identifizierbaren „Mobber“, sowie den<br />
typischen Mobbingfolgen <strong>und</strong> Reaktionsmustern, wie man sie auch bei individuell<br />
Gemobbten findet. Zur Darstellung des „<strong>strukturelle</strong>n Mobbing“ bietet sich das<br />
Ges<strong>und</strong>heitswesen Deutschlands mit seinem staatsdirigistischen Kassenarztsystem an.<br />
Ursachen <strong>und</strong> Auslöser des „<strong>strukturelle</strong>n Mobbing“ im Kassenarztsystem<br />
Die Bedingungen für ein „<strong>strukturelle</strong>s Mobbing“ im Kassenarztsystem sind ideal. Das<br />
deutsche Ges<strong>und</strong>heitswesen ist gesetzlich geregelt <strong>und</strong> entzieht sich dadurch den Regeln der<br />
freien Marktwirtschaft. Staatliche Organisationen wie diese gesetzliche Krankenversicherung<br />
sind selbst in problemlosen Zeiten gekennzeich<strong>net</strong> von einem Übermaß an Reglementierung<br />
<strong>und</strong> einer hieraus resultierenden Schwerfälligkeit. Dies sind Tausende von Paragraphen in<br />
Gesetzen, Richtlinien, Ausführungsbestimmungen, Erlassen, Dienstanweisungen, Satzungen,<br />
Gebührenordnungen, Verträgen, Anlagen, Formblattvordrucken usw., die sich teils sogar<br />
widersprechen <strong>und</strong> amtsautoritär medizinische Sachzwänge missachten.<br />
Als staatliche bzw. halbstaatliche Organisationen mit Zwangsmitgliedern sowohl auf Seiten<br />
der Versicherten (Patienten) <strong>als</strong> auch der Akteure (niedergelassene Ärzte) herrschen<br />
amtsautoritäre Strukturen vor, welche umgehend an der Reglementierungsschraube zu drehen<br />
beginnen, wenn Schwierigkeiten auftreten. Bei fortwährenden Finanzierungsproblemen hat<br />
sich die Reglementierungsschraube so heiß gedreht, dass sie zwischenzeitlich nur noch<br />
sinnentleert dreht <strong>und</strong> dabei jede Menge Abrieb <strong>und</strong> Ausschuss hinterlässt. Die dadurch rasch<br />
entfaltete aber sinnentleerte Planwirtschaft negiert Erkenntnisse, dass planwirtschaftliche<br />
Systeme den marktwirtschaftlichen Systemen hoffnungslos unterlegen sind, wie dies der<br />
Untergang der DDR <strong>und</strong> des kommunistischen Systems belegt. Man stelle sich nur vor, die<br />
Lebensmittelversorgung in Deutschland wäre so planwirtschaftlich reglementiert wie das<br />
Ges<strong>und</strong>heitswesen: Fehl- <strong>und</strong> Mangelernährung wären an der Tagesordnung <strong>und</strong> selbst<br />
Verhungerte wären zu beklagen. Die Lehren aus einer staatlichen Unfähigkeit, komplexe<br />
Organisationen flexibel beherrschen zu können, will man im Ges<strong>und</strong>heitswesen, im<br />
Gegensatz zum staatlichen Rückzug z.B. aus dem Post-, Bahn <strong>und</strong> Kommunikationsbereich<br />
nicht ziehen. Stellt doch das Ges<strong>und</strong>heitswesen die letzte zivile Bastion dar, in welcher<br />
staatliche Stellen noch ihre Macht auskosten können.<br />
Die Planwirtschaft im Ges<strong>und</strong>heitswesen muss zwangsweise in einen Widerspruch zur<br />
freiheitlichen Gr<strong>und</strong>ordnung geraten, da Planwirtschaft <strong>und</strong> freie Marktwirtschaft im selben<br />
Herrschaftssystem nicht kompatibel sind. Die Planwirtschaft bedarf umso gravierenderen<br />
Steuerungs- <strong>und</strong> Kontrollmechanismen, je komplexer ein System wie hier das<br />
Ges<strong>und</strong>heitssystem ist. Gleichzeitig geht jede Planwirtschaft mit Organisationsmängeln einher<br />
<strong>und</strong> eben jene Organisationsmängel sind generell der Nährmoden <strong>und</strong> damit die<br />
entscheidende Ursache von Mobbing. Mobbing ohne Organisationsmängel ist nämlich kaum<br />
vorstellbar. Mobbing verursachende Organisationsmängel kennzeichnen förmlich das<br />
deutsche Kassenarztsystem. Beispiele sind:<br />
– Überforderungen am Arbeitsplatz (z.B. Einhaltung von Budgets, hausärztliche<br />
Notdienste durch Fachärzte usw.),
– schwerwiegende Führungsfehler (z.B. Befehls- statt Auftragsstruktur, Prüfungsorgien,<br />
Pflichtenkollisionen, Rechtsunsicherheiten usw.),<br />
– Entrechtungen (z.B. örtliche <strong>und</strong> zeitliche Dauerpräsenz, Eingriffe in die medizinische<br />
Behandlung, usw.),<br />
– wirtschaftliche Destabilisierung (Planungsunsicherheit durch Unberechenbarkeit des<br />
Einkommens, Entlohnungssystem in Punkten, Deckelung des Einkommens selbst bei<br />
überdurchschnittlicher Beanspruchung ärztlicher Leistungen, Regressverfahren bis in<br />
6-stellige Euro-Bereiche usw.),<br />
– Identifikationsentzug mit dem ursprünglichen Unternehmensziel (weg von der<br />
vertrauensvollen Arzt-Patient-Beziehung, hin zum Zuteilungsfunktionär <strong>und</strong><br />
Verwalter des Patienten),<br />
– gestörtes „Betriebsklima“ auf allen Ebenen<br />
- Konflikt Krankenkasse - Kassenärztliche Vereinigung,<br />
- Konflikt Kassenärztliche Vereinigung - Kassenarzt,<br />
- Konflikt Hausarzt - Facharzt,<br />
- Konflikt Arzt - Patient <strong>als</strong> Resultat des Chaos.<br />
Der Planwirtschaft <strong>und</strong> der damit einhergehenden Organisationsmängel ist die unsachgemäße<br />
<strong>und</strong>/oder überzogene Fremdbestimmung immanent, welche zwangsweise mit der<br />
gr<strong>und</strong>gesetzlich garantierten „selbstbestimmten medizinischen Behandlung“ durch den<br />
Patienten <strong>und</strong> der ärztlichen Berufsfreiheit kollidieren muss. Dies ist in einem freiheitlichen<br />
System nur mit rechtsstaatlich zweifelhaften, rechtsmissbrauchenden <strong>und</strong>/oder<br />
rechtswidrigen Mitteln umsetzbar. Dabei fliesen Mobbingursachen <strong>und</strong> Mobbingmethoden<br />
nahtlos ineinander über <strong>und</strong> bewirken in ihrer Gesamtheit eine Demotivation der gesamten<br />
Ärzteschaft im niedergelassenen Bereich <strong>und</strong> in Kliniken <strong>und</strong> somit eine Gefährdung der<br />
Volksges<strong>und</strong>heit. Die Vermeidung der ärztlichen Berufsausübung von frisch approbierten<br />
Medizinern dürfte dabei <strong>als</strong> politisch gewolltes Primärziel des <strong>strukturelle</strong>n Mobbing zu<br />
interpretieren sein. Nach der Lesart von Politikern verursacht nämlich jeder praktizierende<br />
Arzt Kosten, die das Gemeinwesen unnötig belasten. Die „Abstimmung mit den Füssen“ ist<br />
bei den Berufsanfängern bereits im vollen Gang. Der geschlossene Abmarsch der etablierten<br />
Hausärzte Bayerns aus diesem diktatorischen System ist zwar zunächst gescheitert, aber nur<br />
eine Frage der Zeit, dann aber sicherlich mit einem Dominoeffekt im gesamten B<strong>und</strong>esgebiet<br />
unter Einschluss von Fachärzten. Es sei denn, die Errichtung von Medizinischen<br />
Versorgungszentren durch Medizinkonzerne kommt dem Ausstieg <strong>und</strong> der Selbstorganisation<br />
der niedergelassenen Ärzte zuvor. Dies würde das Ende einer wohnortnahen <strong>und</strong><br />
vertrauensvollen Arzt-Patient-Beziehung bedeuten.<br />
Die nachfolgenden Manuskripte <strong>und</strong> Artikel schildern den bürokratischen Terror hinter den<br />
Kulissen <strong>und</strong> werden sicherlich noch den letzten Zweifler davon überzeugen, dass dieses mit<br />
<strong>strukturelle</strong>r <strong>und</strong> individueller Gewalt aufrechterhaltene System tatsächlich existiert. Da<br />
dieses Systems von innen heraus unkorrigierbar ist, bedarf es eines Neustarts, der wieder die<br />
Dominanz von medizinischen Sachzwängen über die Diktatur der Bürokratie herstellt. Die<br />
Bürokratie hat sich der Medizin unterzuordnen <strong>und</strong> nicht umgekehrt. Und am wichtigsten:<br />
Mobbing ist <strong>als</strong> Straftatbestand einzuordnen <strong>und</strong> allen Staatsbediensteten ist eine persönliche<br />
zivilrechtliche Verantwortung aufzuerlegen.