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Stille Beteiligungen - Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbh

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Bilanzielles Eigenkapital<br />

• Für die Bilanzierung des Kapitals eines Unternehmens nach HGB ist die<br />

Stellungnahme des Hauptfachausschusses des Instituts der<br />

Wirtschaftsprüfer HFA 1/1994 maßgeblich.<br />

Voraussetzungen für die Bilanzierung als Eigenkapital sind danach:<br />

- Längerfristigkeit und Nachhaltigkeit der Kapitalüberlassung<br />

(mind. 5 Jahre)<br />

- Volle Erfolgsabhängigkeit der Vergütung<br />

- Teilnahme am Verlust bis zur vollen Höhe<br />

- Nachrangigkeit<br />

Das Kapital muss also wie „echtes Eigenkapital“ (der Gesellschafter) an das<br />

Unternehmen gebunden sein. Der Kapitalgeber muss sich den gesetzlichen<br />

Kapitalerhaltungsvorschriften unterwerfen. Zahlungen an den Kapitalgeber<br />

dürfen demnach nur aus dem freien Vermögen (= gesetzlich nicht<br />

geschütztes Kapital) des Unternehmens erfolgen!<br />

6 BayBG – Wir beteiligen uns an der Finanzierung des Mittelstands

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