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Stille Beteiligungen - Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbh

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Finanzierungsmöglichkeiten der BayBG<br />

• Die BayBG kann als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft alle<br />

nach § 1a Abs. 2 UBGG zulässigen Beteiligungsformen<br />

eingehen.<br />

• Das sind derzeit vor allem alle Arten von direkten<br />

<strong>Beteiligungen</strong> an AGs, GmbHs, KGs und künftig nach der<br />

sog. kleinen UBGG-Novelle, die im Verlauf des Jahres 2008<br />

in Kraft getreten ist, sind auch alle Rechtsformen nach<br />

europäischem Recht (z.B. Ltd.).<br />

• Im Mezzanine Bereich können stille <strong>Beteiligungen</strong> und<br />

Genussrechte sowie Nachrangdarlehen eingegangen<br />

werden.<br />

• Die BayBG setzt ihre <strong>Beteiligungen</strong> im Rahmen von<br />

verschiedenen Risikoentlastungsmodellen und virtuellen<br />

Fonds um.<br />

5 BayBG – Wir beteiligen uns an der Finanzierung des Mittelstands

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