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Dienstwohnungsvertrag

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MUSTERDIENSTWOHNUNGSVERTRAG<br />

Stand: August 2009


Vermerk über die Selbstberechnung der Gebühr<br />

Gebührenbetrag)<br />

Datum<br />

Unterschrift des Vermieters<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Der nachfolgende <strong>Dienstwohnungsvertrag</strong> stellt eine Vertragsgrundlage dar, die ausgehend von<br />

in der Praxis immer wieder verwendeten Vertragsklauseln, grundsätzlich versucht, die Interessen<br />

von Vermieter sowie Mieter möglichst ausgewogen darzustellen. Insbesondere dort aber<br />

wo Varianten vorgeschlagen werden, ist jeweils aus der Sicht des Mieters oder Vermieters im<br />

Einzelfall die Zweckmäßigste zu wählen.<br />

Die vorgeschlagenen Klauseln sind so ausgestaltet, dass immer dann, wenn Varianten angeführt<br />

sind oder Worte, Zahlen bzw. Begriffe durch Schrägstriche getrennt sind, (wie z.B. „3 %/<br />

5 %/ ... %“ oder „Kalendermonats/-quartals/-halbjahres/-jahres“) durch Streichung des jeweils<br />

nicht Zutreffenden, die für den Einzelfall passende Lösung gewählt wird.<br />

Achtung: Unabhängig davon können auch einzelne Passagen gestrichen oder geändert werden;<br />

sie können auch durch eigene Formulierungen ersetzt werden. Selbstverständlich bleibt es<br />

auch unbenommen, den Vertrag durch Formulierungen eigener Wahl zu ergänzen. Dabei ist<br />

aber zu beachten, dass dadurch nicht von zwingenden rechtlichen Bestimmungen, insbesondere<br />

des Arbeitsrechts, abgewichen werden kann.<br />

Bei Änderungen bzw. Ergänzungen des Musterdienstwohnungsvertrages sowie generell in Unsicherheits-<br />

oder Zweifelsfragen sollte juristischer Rat eingeholt werden.<br />

Trotz sorgfältiger Erarbeitung und Prüfung sämtlicher Vertragsbestandteile wird für die Richtigkeit<br />

und Vollständigkeit des Inhalts keine Gewähr geleistet, und jegliche Haftung der Wirtschaftskammerorganisation<br />

ausgeschlossen.<br />

Diese Broschüre ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern.<br />

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes:<br />

Burgenland, Tel. Nr.: 05 90907, Kärnten, Tel. Nr.: 05 90904, Niederösterreich Tel. Nr.: (02742) 851-0,<br />

Oberösterreich, Tel. Nr.: 05 90909, Salzburg, Tel. Nr.: (0662) 8888-0, Steiermark, Tel. Nr.: (0316) 601-0,<br />

Tirol, Tel. Nr.: 05 90905-1111, Vorarlberg, Tel. Nr.: (05522) 305-0, Wien, Tel. Nr.: (01) 51450-1010,<br />

Hinweis! Diese Information finden Sie auch im Internet unter http://wko.at. Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster<br />

Bearbeitung ohne Gewähr und eine Haftung des Autors oder der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen.<br />

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!


Vermerk über die Selbstberechnung der Gebühr<br />

Gebührenbetrag)<br />

Datum<br />

Unterschrift des Vermieters<br />

D I E N S T W O H N U N G S V E R T R A G<br />

abgeschlossen zwischen<br />

Herrn/Frau/Firma .............................................................................................<br />

wohnhaft in/mit Sitz<br />

in..................................................................................................................<br />

....................................................................................................................<br />

als Vermieter und Dienstgeber, im Folgenden kurz Vermieter genannt und<br />

Herrn/Frau .....................................................................................................<br />

wohnhaft in ....................................................................................................<br />

....................................................................................................................<br />

als Mieter und Dienstnehmer, im Folgenden kurz Mieter genannt, wie folgt:<br />

I.<br />

MIETGEGENSTAND<br />

Beim gegenständlichen Mietgegenstand handelt es sich um eine Dienstwohnung, die aus-<br />

schließlich Dienstnehmern des Vermieters aufgrund oder im Zusammenhang mit einem Dienst-


verhältnis zu Wohnzwecken überlassen wird. Dieses Mietverhältnis unterliegt daher nicht dem<br />

Mietrechtsgesetz (Vollausnahme vom Mietrechtsgesetz gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 MRG). Es gelten<br />

somit ausschließlich die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bzw. die Bestimmun-<br />

gen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB).<br />

1. Variante a) Der Vermieter ist Eigentümer der Liegenschaft mit dem darauf befindlichen<br />

Gebäude in..................................................................................<br />

(EZ) ............................. (KG) ...................................................<br />

Variante b) Der Vermieter ist Eigentümer der Eigentumswohnung in ...........................<br />

................................................................................................<br />

Top Nr. ......................................................................................<br />

Variante c) Der Vermieter ist Hauptmieter/Nutzungsberechtigter der vertragsgegenständ-<br />

lichen Wohnung in ........................................................................<br />

................................................................................................<br />

................................................................................................<br />

................................................................................................<br />

2. Variante a) Gegenstand des Mietvertrages ist die auf dem beiliegenden, einen integrie-<br />

renden Bestandteil dieses Vertrages bildenden Plan rot gekennzeichnete<br />

Wohnung im Haus ........................................................................<br />

Stiege ............. Stock ......... Tür ...........<br />

Variante b) Der Mietgegenstand besteht aus .......................................................<br />

...............................................................................................


im Haus ....................................................................................<br />

Stiege ............. Stock ......... Tür ...........<br />

3. Die Nutzfläche des Mietgegenstandes beträgt ...... m².<br />

4. Der Mietgegenstand darf ausschließlich zu Wohnzwecken als Dienstwohnung<br />

verwendet werden.<br />

Jede Änderung des Verwendungszweckes bedarf der ausdrücklichen schriftli-<br />

chen Zustimmung des Vermieters.<br />

5. Bei vertragswidriger Verwendung des Mietgegenstandes steht dem Vermieter,<br />

entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen jedenfalls ein Unterlassungs-<br />

anspruch zu.<br />

6. Dem Mieter ist der Mietgegenstand nach ausgiebiger Besichtigung bestens be-<br />

kannt. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für sonstige, nicht ausdrück-<br />

lich vereinbarte Eigenschaften des Mietgegenstandes.<br />

Der Mietgegenstand befindet sich samt aller Zu- und Ableitungen im brauch-<br />

baren Zustand.<br />

Etwaige, nach Übergabe des Mietgegenstandes hervorkommende Mängel, die<br />

dessen Brauchbarkeit beeinträchtigen, sind dem Vermieter unverzüglich<br />

schriftlich anzuzeigen. Behebt der Vermieter diese Mängel innerhalb einer an-


gemessenen Frist, ist der Mieter nicht berechtigt, weitere Ansprüche zu stel-<br />

len oder sonstige Rechtsfolgen abzuleiten.<br />

7. Vermietet ist nur das Innere des Mietgegenstandes, nicht jedoch dessen Au-<br />

ßenfläche oder sonstige Teile des Hauses bzw. Flächen der Liegenschaft.<br />

Für die Dauer des Mietverhältnisses wird dem Mieter das Mitbenützungsrecht<br />

an (z.B. Hofflächen, Einfahrt, WC, Abstellflächen aller Art wie insbesondere<br />

Kfz-Abstellplatz, Müllcontainer).........................................................<br />

................................................................................................<br />

................................................................................................<br />

....................................................................... eingeräumt.<br />

8. Variante a) Ausdrücklich festgestellt wird, dass folgende Einrichtungsgegenstände mit-<br />

vermietet werden: ........................................................................<br />

Variante b) Ausdrücklich festgestellt wird, dass keine Einrichtungsgegenstände mitvermie-<br />

tet werden.<br />

9. Der Mieter ist berechtigt während der Dauer des Mietverhältnisses folgende<br />

Gemeinschaftsanlagen zu benützen (z.B. Lift, Waschküche, zentrale Wärme-<br />

versorgungsanlage) .......................................................................<br />

................................................................................................<br />

................................................................................................


10. Für die Dauer des Mietverhältnisses werden dem Mieter vom Vermieter ........<br />

Schlüssel ausgehändigt. Der Mieter verpflichtet sich die Schlüssel bei Beendi-<br />

gung des Mietverhältnisses vollständig zurückzugeben. Sollten Schlüssel wäh-<br />

rend der Mietzeit in Verlust geraten, verpflichtet sich der Mieter, auf seine<br />

Kosten eine neue, der Ausstattung der bestehenden entsprechende Sperranla-<br />

ge mit den dazugehörigen Schlüsseln von befugten Gewerbetreibenden her-<br />

stellen zu lassen.<br />

II.<br />

VERTRAGSDAUER<br />

1. Variante a) Das Mietverhältnis beginnt am ............... und wird auf die Dauer des<br />

Dienstverhältnisses des Mieters abgeschlossen. Es endet daher mit Beendigung<br />

des Dienstverhältnisses aus welchem Grund auch immer, ohne dass es einer<br />

gesonderten Aufkündigung bedarf.<br />

Ungeachtet der vereinbarten Vertragsdauer wird dem Mieter das Recht einge-<br />

räumt, das Mietverhältnis unter Einhaltung einer .......... monatigen Kündi-<br />

gungsfrist zum Ende eines Kalendermonats schriftlich aufzukündigen.<br />

Variante b) Das Mietverhältnis wird aus folgenden betrieblichen Gründen (z.B. für die<br />

Dauer eines vorübergehenden Einsatzes an einem anderen als dem bisherigen<br />

Dienstort) ...................................................................................<br />

auf die Dauer von .........................................................................<br />

abgeschlossen.


2. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter den<br />

Mietgegenstand in dem Zustand zurückzustellen, in dem er von ihm bei Ver-<br />

tragsbeginn übernommen wurde. Der Mieter ist verpflichtet, die Räumung des<br />

Mietgegenstandes und die sonstigen ihn bei Beendigung des Mietverhältnisses<br />

treffenden Obliegenheiten, wie insbesondere die Reinigung des Mietgegens-<br />

tandes so rechtzeitig vorzunehmen, dass der Mietgegenstand vom Vermieter<br />

unmittelbar nach Vertragsende weiter vermietet werden kann. Zum Zeitpunkt<br />

der Rückgabe des Mietgegenstandes haben sich daher sämtliche Räumlichkei-<br />

ten sowie alle mitvermieteten Einrichtungsgegenstände in einem gereinigten,<br />

funktionsfähigen, vollständigen und, unter Berücksichtigung natürlicher Ab-<br />

nützung, brauchbaren Zustand zu befinden.<br />

Endet das Mietverhältnis aber aufgrund der Beendigung des Dienstverhältnis-<br />

ses, hat der Mieter den Mietgegenstand in oben angeführtem Zustand binnen<br />

............. Monaten nach der arbeitsrechtlich wirksamen Beendigung des<br />

Dienstverhältnisses zurückzustellen.


III.<br />

BENÜTZUNGSENTGELT<br />

1. Variante a) Das Benützungsentgelt besteht aus:<br />

1.1 dem Mietzins<br />

1.2 dem auf den Mietgegenstand entfallenden Anteil an den Betriebskosten,<br />

öffentlichen Abgaben und zusätzlich vereinbarten Neben- und Bewirt-<br />

schaftungskosten im Ausmaß von derzeit ......... %.<br />

1.3 dem auf den Mietgegenstand entfallenden Anteil an den Gesamtkosten des<br />

Betriebes von der gemeinsamen Benützung der Bewohner dienenden Anla-<br />

gen des Hauses von derzeit .......... %. (z.B. Lift, zentrale Waschküche).<br />

1.4 dem Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände oder sonstige<br />

Leistungen, die der Vermieter über die Überlassung des Mietgegenstandes<br />

hinaus erbringt.<br />

1.5 der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.<br />

Variante b) Das Benützungsentgelt besteht aus:<br />

1.1 dem auf den Mietgegenstand entfallenden Anteil an den Betriebskosten,<br />

öffentlichen Abgaben und zusätzlich vereinbarten Neben- und Bewirt-<br />

schaftungskosten im Ausmaß von derzeit ......... %.


1.2 dem auf den Mietgegenstand entfallenden Anteil an den Gesamtkosten des<br />

Betriebes von der gemeinsamen Benützung der Bewohner dienenden Anla-<br />

gen des Hauses von derzeit .......... %. (z.B. Lift, zentrale Waschküche).<br />

1.3 dem Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände oder sonstige<br />

Leistungen, die der Vermieter über die Überlassung des Mietgegenstandes<br />

hinaus erbringt.<br />

1.4 der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.<br />

Variante c) Der Mieter hat kein Benützungsentgelt zu entrichten.<br />

2. Variante a) Das monatliche Benützungsentgelt ist im Vorhinein bis spätestens 5. eines<br />

jeden Monats spesen- und abzugsfrei auf das Konto ........................... des<br />

Vermieters einzuzahlen.<br />

Variante b Das vereinbarte Benützungsentgelt wird durch Abzug vom Arbeitsentgelt ent-<br />

richtet. Besteht in einem Monat kein Anspruch auf Entgelt oder nur auf Teil-<br />

entgelt, so ist das Benützungsentgelt bis spätestens 5. des Folgemonats spe-<br />

sen- und abzugsfrei auf das Konto .............................................. des<br />

Vermieters einzuzahlen.<br />

3. Der monatliche Mietzins beträgt Euro ............... zuzüglich der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer.<br />

4. Der vereinbarte Mietzins wird auf den von der Statistik Austria verlautbarten<br />

monatlichen Index der Verbraucherpreise 2005 wertbezogen.


Sollte dieser Index nicht mehr verlautbart werden, gilt jener Index als Grund-<br />

lage für die Wertsicherung, der diesem Index am meisten entspricht.<br />

Ausgangsbasis für diese Wertsicherung ist die für den Monat ................ er-<br />

rechnete Indexzahl.<br />

Indexschwankungen bis einschließlich 3 % / 5 % / .......... % bleiben jeweils<br />

unberücksichtigt. Bei Überschreiten wird aber die gesamte Veränderung voll<br />

berücksichtigt. Die neue Indexzahl bildet jeweils die neue Ausgangsgrundlage<br />

für die Errechnung der weiteren Überschreitungen.<br />

Die Nichtgeltendmachung der Erhöhung des Mietzinses auf Grund der Wertsi-<br />

cherung sowie die Nichteinhebung von Erhöhungsbeträgen gilt unabhängig von<br />

deren Dauer nicht als Verzicht auf die Wertsicherung des Mietzinses. Ein Ver-<br />

zicht auf die Wertsicherung des Mietzinses bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit<br />

der Schriftform.<br />

Die sich aus der Wertsicherung ergebenden Ansprüche können rückwirkend<br />

nicht geltend gemacht werden.<br />

5. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Einlangen auf dem Konto des Vermieters<br />

maßgebend.<br />

Im Falle des Zahlungsverzuges werden, sofern der Vermieter nicht einen noch<br />

höheren Schaden nachweisen kann, jedenfalls Verzugszinsen gemäß § 49 a<br />

ASGG vereinbart; darüber hinaus haftet der Mieter dem Vermieter für alle aus<br />

einer verspäteten Zahlung erwachsenen Kosten.


Der Mieter ermächtigt den Vermieter im Falle des Zahlungsverzugs das noch<br />

ausstehende Benützungsentgelt direkt von seinem Lohn in Abzug zu bringen.<br />

Diese Ermächtigung erstreckt sich auch auf sonstige Forderungen des Vermie-<br />

ters aus diesem Vertragsverhältnis.<br />

6. Die Betriebskosten, laufenden öffentlichen Abgaben sowie der Anteil an den<br />

Kosten des Betriebes von der gemeinsamen Benützung der Bewohner dienen-<br />

den Anlagen bestimmen sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften<br />

des Mietrechtsgesetzes (derzeit §§ 21, 22, 23 und 24 MRG).<br />

Zusätzlich werden folgende, vom Mieter zu tragende Neben- und Bewirtschaf-<br />

tungskosten vereinbart: (zB Betreuung von Grünanlagen, Erhaltung von Ge-<br />

meinschaftseinrichtungen, Rücklage gemäß Wohnungseigentumsgesetz) ....<br />

.............................................................................................<br />

.............................................................................................<br />

Der Mieter stimmt dem Abschluss, der Erneuerung bzw. der Änderung von Ver-<br />

trägen über die angemessene Versicherung des Hauses, insbesondere auch ge-<br />

gen Glasbruch und Sturmschäden zu bzw. tritt den bestehenden Vereinbarun-<br />

gen bei.<br />

7. Zur Deckung der Betriebskosten, laufenden öffentlichen Abgaben, sonstigen<br />

Neben- und Bewirtschaftungskosten sowie der Kosten des Betriebes von der<br />

gemeinsamen Benützung der Bewohner dienenden Anlagen wird ein monatli-


cher Pauschalbetrag in der Höhe von derzeit Euro ............. zuzüglich Um-<br />

satzsteuer eingehoben.<br />

Die endgültige Abrechnung der jährlichen Kosten erfolgt bis spätestens ........<br />

des Folgejahres.<br />

Eine sich aus der Abrechnung ergebende Nachforderung ist vom Mieter binnen<br />

14 Tagen nach Vorschreibung zu begleichen.<br />

Ein allfälliges Guthaben kann der Mieter von dem Benützungsentgelt zu dem<br />

der Abrechnung folgenden Zinstermin in Abzug bringen. Ansonsten ist das<br />

Guthaben vom Vermieter binnen 14 Tagen nach dem der Abrechnung folgen-<br />

den Zinstermin dem Mieter zu erstatten.<br />

8. Ausdrücklich wird festgehalten, dass der Mieter alle sonstigen, von ihm verur-<br />

sachten Bewirtschaftungskosten, wie z.B. Energiekosten, Telefon, Telefax,<br />

Telekabel udgl, selbst zu tragen hat. Die Verrechnung dieser Kosten hat nach<br />

Möglichkeit direkt zwischen dem Mieter und den jeweiligen Lieferanten bzw.<br />

Anspruchsberechtigten zu erfolgen. Sollten solche Kosten dem Vermieter vor-<br />

geschrieben werden, verpflichtet sich der Mieter innerhalb von ..... Tagen<br />

nach Vorschreibung zu deren Ersatz.<br />

9. Variante a) Als Entgelt für die mitvermieteten Einrichtungsgegenstände wird ein Betrag<br />

von Euro ............ zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart.<br />

Variante b) Als Entgelt für folgende vom Vermieter dem Mieter zu erbringende Leistungen


................................................................................................<br />

....................................................................... wird ein Betrag von<br />

Euro .......... zuzüglich gesetzlicher ........................ Umsatzsteuer ver-<br />

einbart.<br />

IV.<br />

INSTANDHALTUNG, ERHALTUNG, VERÄNDERUNGEN<br />

1. Variante a) Der Mietgegenstand ist vom Mieter pfleglich und unter größtmöglicher Scho-<br />

nung der Substanz zu behandeln und im übergebenen Zustand unter Berück-<br />

sichtigung einer natürlichen Abnützung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch<br />

zu erhalten. Der Mieter hat den Mietgegenstand und die für diesen bestimm-<br />

ten Einrichtungen, Geräte (insbesondere Elektroleitungs-, Gasleitungs-, Was-<br />

ser-leitungs-, Beheizungs- und sanitäre bzw. technische Anlagen sowie Gerä-<br />

te) und sonstiges Inventar insoweit zu warten, instand zu halten und instand<br />

zu setzen als es sich nicht um ernste Schäden des Hauses handelt. Sofern die<br />

Instandsetzung nicht mit wirtschaftlich vernünftigen Mitteln möglich ist, hat<br />

der Vermieter diese durch gleichwertige zu ersetzen (insbesondere Heizung-<br />

und Warmwasseraufbereitungsgeräte). Kommt der Mieter dieser vereinbarten<br />

Wartungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht nicht nach, kann der<br />

Vermieter nach vergeblicher Aufforderung und angemessener Fristsetzung die<br />

Durchführung der notwendigen Arbeiten auf Kosten des Mieters vornehmen<br />

lassen. Ernste Schäden des Hauses hat der Mieter dem Vermieter bei sonsti-<br />

gem Schadenersatz unverzüglich anzuzeigen.


Variante b) Der Mietgegenstand ist vom Mieter pfleglich und unter größtmöglicher Scho-<br />

nung der Substanz zu behandeln. Der Vermieter hat den Mietgegenstand und<br />

die für diesen bestimmten Einrichtungen, Geräte (insbesondere Elektrolei-<br />

tungs-, Gasleitungs-, Wasserleitungs-, Beheizungs- und sanitäre bzw. techni-<br />

sche Anlagen sowie Geräte) und sonstiges Inventar zu warten, instand zu hal-<br />

ten, instand zu setzen und, sofern die Instandsetzung nicht mit wirtschaftlich<br />

vernünftigen Mitteln möglich ist, durch gleichwertige zu ersetzen (insbesonde-<br />

re Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsgeräte). Ernste Schäden des Hau-<br />

ses hat der Mieter dem Vermieter bei sonstigem Schadenersatz unverzüglich<br />

anzuzeigen.<br />

2. Vom Mieter gewünschte Veränderungen bzw. Verbesserungen des Mietgegens-<br />

tandes bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Beabsichtigte<br />

Arbeiten am Mietgegenstand hat der Mieter dem Vermieter schriftlich unter<br />

detaillierter Angabe von Art und Umfang sowie unter Benennung des/der für<br />

diese Arbeiten in Aussicht genommenen befugten Gewerbetreibenden so<br />

rechtzeitig vorher anzuzeigen, dass der Vermieter alle seine eigenen Interes-<br />

sen sowie die des Hauses und der übrigen Bewohner des Hauses wahrnehmen<br />

kann.<br />

Für folgende bauliche Veränderungen erteilt der Vermieter dem Mieter be-<br />

reits jetzt seine Zustimmung ............................................................<br />

................................................................................................


Der Vermieter ist vom Mieter hinsichtlich allfälliger, aus den Arbeiten resul-<br />

tierender Ansprüche Dritter vollkommen schad- und klaglos zu halten.<br />

3. Variante a) Alle vom Mieter zulässigerweise vorgenommenen Veränderungen, Verbesse-<br />

rungen und sonstigen Investitionen gehen bei Beendigung des Mietverhältnis-<br />

ses ohne Anspruch auf Ersatz in das Eigentum des Vermieters über.<br />

Variante b) Alle vom Mieter zulässigerweise vorgenommenen Veränderungen, Verbesse-<br />

rungen und sonstigen Investitionen sind bei Beendigung des Mietverhältnisses<br />

nach Wahl des Vermieters entweder ohne Anspruch auf Ersatz im bzw. am<br />

Mietgegenstand zu belassen oder es ist auf Kosten des Mieters der frühere Zu-<br />

stand wiederherzustellen.<br />

Variante c) Alle vom Mieter zulässigerweise vorgenommenen Veränderungen, Verbesse-<br />

rungen und sonstigen Investitionen gehen bei Beendigung des Mietverhältnis-<br />

ses ohne Anspruch auf Ersatz in das Eigentum des Vermieters über.<br />

Für folgende Investitionen leistet der Vermieter dem Mieter Ersatz .............<br />

................................................................................................<br />

................................................................................................<br />

Ersetzt werden, sofern im Einzelfall nicht anderes vereinbart wird, bei bauli-<br />

chen Veränderungen, die Errichtungskosten abzüglich ........ % pro vollem<br />

Nutzungsjahr, bei allen anderen Investitionen der Anschaffungswert abzüglich<br />

................. % pro vollem Nutzungsjahr. Der Anspruch auf Ersatz ist bei<br />

sonstigem Verlust dem Vermieter gegenüber unter Vorlage von Rechnungen


geltend zu machen. Alle Arbeiten sind, ebenfalls bei sonstigem Anspruchsver-<br />

lust, von befugten Gewerbetreibenden durchzuführen.<br />

4. Ausdrücklich abbedungen werden allfällige darüber hinausgehende Ansprüche<br />

gemäß §§ 1036, 1037, 1096 und 1097 ABGB.<br />

5. Aus kurzfristigen Störungen der Wasserzufuhr, Energieversorgung sowie<br />

Gebrechen aus Gas-, Licht-, Kanalisations-, Strom-, Wasserleitungen udgl kann<br />

der Mieter gegenüber dem Vermieter keine Rechtsfolgen ableiten, sofern den<br />

Vermieter daran kein Verschulden trifft.<br />

6. Dem Vermieter sowie den von ihm Beauftragten steht das Recht zu, Besichti-<br />

gungen des Mietgegenstandes nach vorheriger rechtzeitiger Anmeldung vorzu-<br />

nehmen.<br />

Bei Gefahr in Verzug entfällt die Voranmeldepflicht.


V.<br />

UNTERVERMIETUNG, WEITERGABE<br />

Dem Mieter ist es ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet, den Mietge-<br />

genstand oder auch nur Teile davon unterzuvermieten oder auf eine sonstige, wie immer gear-<br />

tete Weise, entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zum Gebrauch zu überlassen.<br />

VI.<br />

VORZEITIGE AUFLÖSUNG DES VERTRAGES<br />

Ungeachtet der im Punkt II. festgelegten Vertragsdauer hat der Vermieter das Recht, das<br />

Mietverhältnis unverzüglich für aufgelöst zu erklären und vom Mieter die Zurückstellung des<br />

Mietgegenstandes zu fordern, wenn:<br />

a. der Mieter mit dem Benützungsentgelt oder Teilen desselben in Verzug gerät und der<br />

Vermieter das rückständige Benützungsentgelt erfolglos mittels eingeschriebenen Brie-<br />

fes eingemahnt und eine 14-tägige Nachfrist gesetzt hat;<br />

b. der Mieter vom Mietgegenstand trotz Mahnung und 14-tägiger Nachfristsetzung mittels<br />

eingeschriebenen Briefes einen grob nachteiligen oder einen grob vertragswidrigen<br />

Gebrauch macht, insbesondere gegen Punkt .............................. dieses Vertra-<br />

ges verstößt;<br />

c. der Mieter gegen das vertraglich vereinbarte Untermiet- und Weitergabeverbot trotz<br />

Mahnung und 14-tägiger Nachfristsetzung mittels eingeschriebenen Briefes verstößt.


Ungeachtet der im Punkt II. festgelegten Vertragsdauer hat der Mieter das Recht, das Mietver-<br />

hältnis unverzüglich für aufgelöst zu erklären, wenn:<br />

a. das Mietobjekt für den vereinbarten Vertragszweck gänzlich oder teilweise unbrauch-<br />

bar wird;<br />

b. der Vermieter gegenüber dem Mieter trotz Mahnung und 14-tägiger schriftlicher Nach-<br />

fristsetzung grob nachteilige Handlungen setzt.<br />

c. der Vermieter gegen den Mieter trotz Mahnung und 14-tägiger schriftlicher Nachfrist-<br />

setzung grob vertragswidrig vorgeht, insbesondere gegen Punkt ....... dieses Vertra-<br />

ges verstößt.<br />

VII.<br />

KOSTEN UND GEBÜHREN<br />

1. Alle mit der Vergebührung dieses Vertrages verbundenen Kosten trägt der Vermieter.<br />

2. Die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Vertretung oder Beratung trägt jeder Ver-<br />

tragspartner für sich.<br />

3. Für Zwecke der Gebührenbemessung wird festgestellt, dass das auf das Mietobjekt entfal-<br />

lende Benützungsentgelt einschließlich Betriebskosten und Umsatzsteuer pro Jahr Euro<br />

................... beträgt.


VIII.<br />

SONSTIGE BESTIMMUNGEN<br />

1. Der Mieter ist verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten.<br />

2. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der<br />

Schriftform. Dieser Vertrag gibt den Inhalt vollständig wieder; es bestehen auch keine<br />

mündlichen Nebenabreden.<br />

3. Solange dem Vermieter keine andere Zustelladresse des Mieters schriftlich zur Kenntnis<br />

gebracht wurde, erfolgen Zustellungen aller Art an seine in diesem Vertrag genannte An-<br />

schrift mit der Wirkung, dass sie dem Mieter als zugekommen gelten.<br />

4. Dieser Vertrag wird in zwei Ausfertigungen errichtet, wovon je eine für die beiden Ver-<br />

tragspartner bestimmt ist.<br />

Ort, Datum:<br />

Vermieter Mieter

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