Dienstwohnungsvertrag
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MUSTERDIENSTWOHNUNGSVERTRAG<br />
Stand: August 2009
Vermerk über die Selbstberechnung der Gebühr<br />
Gebührenbetrag)<br />
Datum<br />
Unterschrift des Vermieters<br />
Allgemeine Hinweise<br />
Der nachfolgende <strong>Dienstwohnungsvertrag</strong> stellt eine Vertragsgrundlage dar, die ausgehend von<br />
in der Praxis immer wieder verwendeten Vertragsklauseln, grundsätzlich versucht, die Interessen<br />
von Vermieter sowie Mieter möglichst ausgewogen darzustellen. Insbesondere dort aber<br />
wo Varianten vorgeschlagen werden, ist jeweils aus der Sicht des Mieters oder Vermieters im<br />
Einzelfall die Zweckmäßigste zu wählen.<br />
Die vorgeschlagenen Klauseln sind so ausgestaltet, dass immer dann, wenn Varianten angeführt<br />
sind oder Worte, Zahlen bzw. Begriffe durch Schrägstriche getrennt sind, (wie z.B. „3 %/<br />
5 %/ ... %“ oder „Kalendermonats/-quartals/-halbjahres/-jahres“) durch Streichung des jeweils<br />
nicht Zutreffenden, die für den Einzelfall passende Lösung gewählt wird.<br />
Achtung: Unabhängig davon können auch einzelne Passagen gestrichen oder geändert werden;<br />
sie können auch durch eigene Formulierungen ersetzt werden. Selbstverständlich bleibt es<br />
auch unbenommen, den Vertrag durch Formulierungen eigener Wahl zu ergänzen. Dabei ist<br />
aber zu beachten, dass dadurch nicht von zwingenden rechtlichen Bestimmungen, insbesondere<br />
des Arbeitsrechts, abgewichen werden kann.<br />
Bei Änderungen bzw. Ergänzungen des Musterdienstwohnungsvertrages sowie generell in Unsicherheits-<br />
oder Zweifelsfragen sollte juristischer Rat eingeholt werden.<br />
Trotz sorgfältiger Erarbeitung und Prüfung sämtlicher Vertragsbestandteile wird für die Richtigkeit<br />
und Vollständigkeit des Inhalts keine Gewähr geleistet, und jegliche Haftung der Wirtschaftskammerorganisation<br />
ausgeschlossen.<br />
Diese Broschüre ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern.<br />
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes:<br />
Burgenland, Tel. Nr.: 05 90907, Kärnten, Tel. Nr.: 05 90904, Niederösterreich Tel. Nr.: (02742) 851-0,<br />
Oberösterreich, Tel. Nr.: 05 90909, Salzburg, Tel. Nr.: (0662) 8888-0, Steiermark, Tel. Nr.: (0316) 601-0,<br />
Tirol, Tel. Nr.: 05 90905-1111, Vorarlberg, Tel. Nr.: (05522) 305-0, Wien, Tel. Nr.: (01) 51450-1010,<br />
Hinweis! Diese Information finden Sie auch im Internet unter http://wko.at. Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster<br />
Bearbeitung ohne Gewähr und eine Haftung des Autors oder der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen.<br />
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!
Vermerk über die Selbstberechnung der Gebühr<br />
Gebührenbetrag)<br />
Datum<br />
Unterschrift des Vermieters<br />
D I E N S T W O H N U N G S V E R T R A G<br />
abgeschlossen zwischen<br />
Herrn/Frau/Firma .............................................................................................<br />
wohnhaft in/mit Sitz<br />
in..................................................................................................................<br />
....................................................................................................................<br />
als Vermieter und Dienstgeber, im Folgenden kurz Vermieter genannt und<br />
Herrn/Frau .....................................................................................................<br />
wohnhaft in ....................................................................................................<br />
....................................................................................................................<br />
als Mieter und Dienstnehmer, im Folgenden kurz Mieter genannt, wie folgt:<br />
I.<br />
MIETGEGENSTAND<br />
Beim gegenständlichen Mietgegenstand handelt es sich um eine Dienstwohnung, die aus-<br />
schließlich Dienstnehmern des Vermieters aufgrund oder im Zusammenhang mit einem Dienst-
verhältnis zu Wohnzwecken überlassen wird. Dieses Mietverhältnis unterliegt daher nicht dem<br />
Mietrechtsgesetz (Vollausnahme vom Mietrechtsgesetz gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 MRG). Es gelten<br />
somit ausschließlich die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bzw. die Bestimmun-<br />
gen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB).<br />
1. Variante a) Der Vermieter ist Eigentümer der Liegenschaft mit dem darauf befindlichen<br />
Gebäude in..................................................................................<br />
(EZ) ............................. (KG) ...................................................<br />
Variante b) Der Vermieter ist Eigentümer der Eigentumswohnung in ...........................<br />
................................................................................................<br />
Top Nr. ......................................................................................<br />
Variante c) Der Vermieter ist Hauptmieter/Nutzungsberechtigter der vertragsgegenständ-<br />
lichen Wohnung in ........................................................................<br />
................................................................................................<br />
................................................................................................<br />
................................................................................................<br />
2. Variante a) Gegenstand des Mietvertrages ist die auf dem beiliegenden, einen integrie-<br />
renden Bestandteil dieses Vertrages bildenden Plan rot gekennzeichnete<br />
Wohnung im Haus ........................................................................<br />
Stiege ............. Stock ......... Tür ...........<br />
Variante b) Der Mietgegenstand besteht aus .......................................................<br />
...............................................................................................
im Haus ....................................................................................<br />
Stiege ............. Stock ......... Tür ...........<br />
3. Die Nutzfläche des Mietgegenstandes beträgt ...... m².<br />
4. Der Mietgegenstand darf ausschließlich zu Wohnzwecken als Dienstwohnung<br />
verwendet werden.<br />
Jede Änderung des Verwendungszweckes bedarf der ausdrücklichen schriftli-<br />
chen Zustimmung des Vermieters.<br />
5. Bei vertragswidriger Verwendung des Mietgegenstandes steht dem Vermieter,<br />
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen jedenfalls ein Unterlassungs-<br />
anspruch zu.<br />
6. Dem Mieter ist der Mietgegenstand nach ausgiebiger Besichtigung bestens be-<br />
kannt. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für sonstige, nicht ausdrück-<br />
lich vereinbarte Eigenschaften des Mietgegenstandes.<br />
Der Mietgegenstand befindet sich samt aller Zu- und Ableitungen im brauch-<br />
baren Zustand.<br />
Etwaige, nach Übergabe des Mietgegenstandes hervorkommende Mängel, die<br />
dessen Brauchbarkeit beeinträchtigen, sind dem Vermieter unverzüglich<br />
schriftlich anzuzeigen. Behebt der Vermieter diese Mängel innerhalb einer an-
gemessenen Frist, ist der Mieter nicht berechtigt, weitere Ansprüche zu stel-<br />
len oder sonstige Rechtsfolgen abzuleiten.<br />
7. Vermietet ist nur das Innere des Mietgegenstandes, nicht jedoch dessen Au-<br />
ßenfläche oder sonstige Teile des Hauses bzw. Flächen der Liegenschaft.<br />
Für die Dauer des Mietverhältnisses wird dem Mieter das Mitbenützungsrecht<br />
an (z.B. Hofflächen, Einfahrt, WC, Abstellflächen aller Art wie insbesondere<br />
Kfz-Abstellplatz, Müllcontainer).........................................................<br />
................................................................................................<br />
................................................................................................<br />
....................................................................... eingeräumt.<br />
8. Variante a) Ausdrücklich festgestellt wird, dass folgende Einrichtungsgegenstände mit-<br />
vermietet werden: ........................................................................<br />
Variante b) Ausdrücklich festgestellt wird, dass keine Einrichtungsgegenstände mitvermie-<br />
tet werden.<br />
9. Der Mieter ist berechtigt während der Dauer des Mietverhältnisses folgende<br />
Gemeinschaftsanlagen zu benützen (z.B. Lift, Waschküche, zentrale Wärme-<br />
versorgungsanlage) .......................................................................<br />
................................................................................................<br />
................................................................................................
10. Für die Dauer des Mietverhältnisses werden dem Mieter vom Vermieter ........<br />
Schlüssel ausgehändigt. Der Mieter verpflichtet sich die Schlüssel bei Beendi-<br />
gung des Mietverhältnisses vollständig zurückzugeben. Sollten Schlüssel wäh-<br />
rend der Mietzeit in Verlust geraten, verpflichtet sich der Mieter, auf seine<br />
Kosten eine neue, der Ausstattung der bestehenden entsprechende Sperranla-<br />
ge mit den dazugehörigen Schlüsseln von befugten Gewerbetreibenden her-<br />
stellen zu lassen.<br />
II.<br />
VERTRAGSDAUER<br />
1. Variante a) Das Mietverhältnis beginnt am ............... und wird auf die Dauer des<br />
Dienstverhältnisses des Mieters abgeschlossen. Es endet daher mit Beendigung<br />
des Dienstverhältnisses aus welchem Grund auch immer, ohne dass es einer<br />
gesonderten Aufkündigung bedarf.<br />
Ungeachtet der vereinbarten Vertragsdauer wird dem Mieter das Recht einge-<br />
räumt, das Mietverhältnis unter Einhaltung einer .......... monatigen Kündi-<br />
gungsfrist zum Ende eines Kalendermonats schriftlich aufzukündigen.<br />
Variante b) Das Mietverhältnis wird aus folgenden betrieblichen Gründen (z.B. für die<br />
Dauer eines vorübergehenden Einsatzes an einem anderen als dem bisherigen<br />
Dienstort) ...................................................................................<br />
auf die Dauer von .........................................................................<br />
abgeschlossen.
2. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter den<br />
Mietgegenstand in dem Zustand zurückzustellen, in dem er von ihm bei Ver-<br />
tragsbeginn übernommen wurde. Der Mieter ist verpflichtet, die Räumung des<br />
Mietgegenstandes und die sonstigen ihn bei Beendigung des Mietverhältnisses<br />
treffenden Obliegenheiten, wie insbesondere die Reinigung des Mietgegens-<br />
tandes so rechtzeitig vorzunehmen, dass der Mietgegenstand vom Vermieter<br />
unmittelbar nach Vertragsende weiter vermietet werden kann. Zum Zeitpunkt<br />
der Rückgabe des Mietgegenstandes haben sich daher sämtliche Räumlichkei-<br />
ten sowie alle mitvermieteten Einrichtungsgegenstände in einem gereinigten,<br />
funktionsfähigen, vollständigen und, unter Berücksichtigung natürlicher Ab-<br />
nützung, brauchbaren Zustand zu befinden.<br />
Endet das Mietverhältnis aber aufgrund der Beendigung des Dienstverhältnis-<br />
ses, hat der Mieter den Mietgegenstand in oben angeführtem Zustand binnen<br />
............. Monaten nach der arbeitsrechtlich wirksamen Beendigung des<br />
Dienstverhältnisses zurückzustellen.
III.<br />
BENÜTZUNGSENTGELT<br />
1. Variante a) Das Benützungsentgelt besteht aus:<br />
1.1 dem Mietzins<br />
1.2 dem auf den Mietgegenstand entfallenden Anteil an den Betriebskosten,<br />
öffentlichen Abgaben und zusätzlich vereinbarten Neben- und Bewirt-<br />
schaftungskosten im Ausmaß von derzeit ......... %.<br />
1.3 dem auf den Mietgegenstand entfallenden Anteil an den Gesamtkosten des<br />
Betriebes von der gemeinsamen Benützung der Bewohner dienenden Anla-<br />
gen des Hauses von derzeit .......... %. (z.B. Lift, zentrale Waschküche).<br />
1.4 dem Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände oder sonstige<br />
Leistungen, die der Vermieter über die Überlassung des Mietgegenstandes<br />
hinaus erbringt.<br />
1.5 der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.<br />
Variante b) Das Benützungsentgelt besteht aus:<br />
1.1 dem auf den Mietgegenstand entfallenden Anteil an den Betriebskosten,<br />
öffentlichen Abgaben und zusätzlich vereinbarten Neben- und Bewirt-<br />
schaftungskosten im Ausmaß von derzeit ......... %.
1.2 dem auf den Mietgegenstand entfallenden Anteil an den Gesamtkosten des<br />
Betriebes von der gemeinsamen Benützung der Bewohner dienenden Anla-<br />
gen des Hauses von derzeit .......... %. (z.B. Lift, zentrale Waschküche).<br />
1.3 dem Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände oder sonstige<br />
Leistungen, die der Vermieter über die Überlassung des Mietgegenstandes<br />
hinaus erbringt.<br />
1.4 der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.<br />
Variante c) Der Mieter hat kein Benützungsentgelt zu entrichten.<br />
2. Variante a) Das monatliche Benützungsentgelt ist im Vorhinein bis spätestens 5. eines<br />
jeden Monats spesen- und abzugsfrei auf das Konto ........................... des<br />
Vermieters einzuzahlen.<br />
Variante b Das vereinbarte Benützungsentgelt wird durch Abzug vom Arbeitsentgelt ent-<br />
richtet. Besteht in einem Monat kein Anspruch auf Entgelt oder nur auf Teil-<br />
entgelt, so ist das Benützungsentgelt bis spätestens 5. des Folgemonats spe-<br />
sen- und abzugsfrei auf das Konto .............................................. des<br />
Vermieters einzuzahlen.<br />
3. Der monatliche Mietzins beträgt Euro ............... zuzüglich der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer.<br />
4. Der vereinbarte Mietzins wird auf den von der Statistik Austria verlautbarten<br />
monatlichen Index der Verbraucherpreise 2005 wertbezogen.
Sollte dieser Index nicht mehr verlautbart werden, gilt jener Index als Grund-<br />
lage für die Wertsicherung, der diesem Index am meisten entspricht.<br />
Ausgangsbasis für diese Wertsicherung ist die für den Monat ................ er-<br />
rechnete Indexzahl.<br />
Indexschwankungen bis einschließlich 3 % / 5 % / .......... % bleiben jeweils<br />
unberücksichtigt. Bei Überschreiten wird aber die gesamte Veränderung voll<br />
berücksichtigt. Die neue Indexzahl bildet jeweils die neue Ausgangsgrundlage<br />
für die Errechnung der weiteren Überschreitungen.<br />
Die Nichtgeltendmachung der Erhöhung des Mietzinses auf Grund der Wertsi-<br />
cherung sowie die Nichteinhebung von Erhöhungsbeträgen gilt unabhängig von<br />
deren Dauer nicht als Verzicht auf die Wertsicherung des Mietzinses. Ein Ver-<br />
zicht auf die Wertsicherung des Mietzinses bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit<br />
der Schriftform.<br />
Die sich aus der Wertsicherung ergebenden Ansprüche können rückwirkend<br />
nicht geltend gemacht werden.<br />
5. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Einlangen auf dem Konto des Vermieters<br />
maßgebend.<br />
Im Falle des Zahlungsverzuges werden, sofern der Vermieter nicht einen noch<br />
höheren Schaden nachweisen kann, jedenfalls Verzugszinsen gemäß § 49 a<br />
ASGG vereinbart; darüber hinaus haftet der Mieter dem Vermieter für alle aus<br />
einer verspäteten Zahlung erwachsenen Kosten.
Der Mieter ermächtigt den Vermieter im Falle des Zahlungsverzugs das noch<br />
ausstehende Benützungsentgelt direkt von seinem Lohn in Abzug zu bringen.<br />
Diese Ermächtigung erstreckt sich auch auf sonstige Forderungen des Vermie-<br />
ters aus diesem Vertragsverhältnis.<br />
6. Die Betriebskosten, laufenden öffentlichen Abgaben sowie der Anteil an den<br />
Kosten des Betriebes von der gemeinsamen Benützung der Bewohner dienen-<br />
den Anlagen bestimmen sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften<br />
des Mietrechtsgesetzes (derzeit §§ 21, 22, 23 und 24 MRG).<br />
Zusätzlich werden folgende, vom Mieter zu tragende Neben- und Bewirtschaf-<br />
tungskosten vereinbart: (zB Betreuung von Grünanlagen, Erhaltung von Ge-<br />
meinschaftseinrichtungen, Rücklage gemäß Wohnungseigentumsgesetz) ....<br />
.............................................................................................<br />
.............................................................................................<br />
Der Mieter stimmt dem Abschluss, der Erneuerung bzw. der Änderung von Ver-<br />
trägen über die angemessene Versicherung des Hauses, insbesondere auch ge-<br />
gen Glasbruch und Sturmschäden zu bzw. tritt den bestehenden Vereinbarun-<br />
gen bei.<br />
7. Zur Deckung der Betriebskosten, laufenden öffentlichen Abgaben, sonstigen<br />
Neben- und Bewirtschaftungskosten sowie der Kosten des Betriebes von der<br />
gemeinsamen Benützung der Bewohner dienenden Anlagen wird ein monatli-
cher Pauschalbetrag in der Höhe von derzeit Euro ............. zuzüglich Um-<br />
satzsteuer eingehoben.<br />
Die endgültige Abrechnung der jährlichen Kosten erfolgt bis spätestens ........<br />
des Folgejahres.<br />
Eine sich aus der Abrechnung ergebende Nachforderung ist vom Mieter binnen<br />
14 Tagen nach Vorschreibung zu begleichen.<br />
Ein allfälliges Guthaben kann der Mieter von dem Benützungsentgelt zu dem<br />
der Abrechnung folgenden Zinstermin in Abzug bringen. Ansonsten ist das<br />
Guthaben vom Vermieter binnen 14 Tagen nach dem der Abrechnung folgen-<br />
den Zinstermin dem Mieter zu erstatten.<br />
8. Ausdrücklich wird festgehalten, dass der Mieter alle sonstigen, von ihm verur-<br />
sachten Bewirtschaftungskosten, wie z.B. Energiekosten, Telefon, Telefax,<br />
Telekabel udgl, selbst zu tragen hat. Die Verrechnung dieser Kosten hat nach<br />
Möglichkeit direkt zwischen dem Mieter und den jeweiligen Lieferanten bzw.<br />
Anspruchsberechtigten zu erfolgen. Sollten solche Kosten dem Vermieter vor-<br />
geschrieben werden, verpflichtet sich der Mieter innerhalb von ..... Tagen<br />
nach Vorschreibung zu deren Ersatz.<br />
9. Variante a) Als Entgelt für die mitvermieteten Einrichtungsgegenstände wird ein Betrag<br />
von Euro ............ zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart.<br />
Variante b) Als Entgelt für folgende vom Vermieter dem Mieter zu erbringende Leistungen
................................................................................................<br />
....................................................................... wird ein Betrag von<br />
Euro .......... zuzüglich gesetzlicher ........................ Umsatzsteuer ver-<br />
einbart.<br />
IV.<br />
INSTANDHALTUNG, ERHALTUNG, VERÄNDERUNGEN<br />
1. Variante a) Der Mietgegenstand ist vom Mieter pfleglich und unter größtmöglicher Scho-<br />
nung der Substanz zu behandeln und im übergebenen Zustand unter Berück-<br />
sichtigung einer natürlichen Abnützung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch<br />
zu erhalten. Der Mieter hat den Mietgegenstand und die für diesen bestimm-<br />
ten Einrichtungen, Geräte (insbesondere Elektroleitungs-, Gasleitungs-, Was-<br />
ser-leitungs-, Beheizungs- und sanitäre bzw. technische Anlagen sowie Gerä-<br />
te) und sonstiges Inventar insoweit zu warten, instand zu halten und instand<br />
zu setzen als es sich nicht um ernste Schäden des Hauses handelt. Sofern die<br />
Instandsetzung nicht mit wirtschaftlich vernünftigen Mitteln möglich ist, hat<br />
der Vermieter diese durch gleichwertige zu ersetzen (insbesondere Heizung-<br />
und Warmwasseraufbereitungsgeräte). Kommt der Mieter dieser vereinbarten<br />
Wartungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht nicht nach, kann der<br />
Vermieter nach vergeblicher Aufforderung und angemessener Fristsetzung die<br />
Durchführung der notwendigen Arbeiten auf Kosten des Mieters vornehmen<br />
lassen. Ernste Schäden des Hauses hat der Mieter dem Vermieter bei sonsti-<br />
gem Schadenersatz unverzüglich anzuzeigen.
Variante b) Der Mietgegenstand ist vom Mieter pfleglich und unter größtmöglicher Scho-<br />
nung der Substanz zu behandeln. Der Vermieter hat den Mietgegenstand und<br />
die für diesen bestimmten Einrichtungen, Geräte (insbesondere Elektrolei-<br />
tungs-, Gasleitungs-, Wasserleitungs-, Beheizungs- und sanitäre bzw. techni-<br />
sche Anlagen sowie Geräte) und sonstiges Inventar zu warten, instand zu hal-<br />
ten, instand zu setzen und, sofern die Instandsetzung nicht mit wirtschaftlich<br />
vernünftigen Mitteln möglich ist, durch gleichwertige zu ersetzen (insbesonde-<br />
re Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsgeräte). Ernste Schäden des Hau-<br />
ses hat der Mieter dem Vermieter bei sonstigem Schadenersatz unverzüglich<br />
anzuzeigen.<br />
2. Vom Mieter gewünschte Veränderungen bzw. Verbesserungen des Mietgegens-<br />
tandes bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Beabsichtigte<br />
Arbeiten am Mietgegenstand hat der Mieter dem Vermieter schriftlich unter<br />
detaillierter Angabe von Art und Umfang sowie unter Benennung des/der für<br />
diese Arbeiten in Aussicht genommenen befugten Gewerbetreibenden so<br />
rechtzeitig vorher anzuzeigen, dass der Vermieter alle seine eigenen Interes-<br />
sen sowie die des Hauses und der übrigen Bewohner des Hauses wahrnehmen<br />
kann.<br />
Für folgende bauliche Veränderungen erteilt der Vermieter dem Mieter be-<br />
reits jetzt seine Zustimmung ............................................................<br />
................................................................................................
Der Vermieter ist vom Mieter hinsichtlich allfälliger, aus den Arbeiten resul-<br />
tierender Ansprüche Dritter vollkommen schad- und klaglos zu halten.<br />
3. Variante a) Alle vom Mieter zulässigerweise vorgenommenen Veränderungen, Verbesse-<br />
rungen und sonstigen Investitionen gehen bei Beendigung des Mietverhältnis-<br />
ses ohne Anspruch auf Ersatz in das Eigentum des Vermieters über.<br />
Variante b) Alle vom Mieter zulässigerweise vorgenommenen Veränderungen, Verbesse-<br />
rungen und sonstigen Investitionen sind bei Beendigung des Mietverhältnisses<br />
nach Wahl des Vermieters entweder ohne Anspruch auf Ersatz im bzw. am<br />
Mietgegenstand zu belassen oder es ist auf Kosten des Mieters der frühere Zu-<br />
stand wiederherzustellen.<br />
Variante c) Alle vom Mieter zulässigerweise vorgenommenen Veränderungen, Verbesse-<br />
rungen und sonstigen Investitionen gehen bei Beendigung des Mietverhältnis-<br />
ses ohne Anspruch auf Ersatz in das Eigentum des Vermieters über.<br />
Für folgende Investitionen leistet der Vermieter dem Mieter Ersatz .............<br />
................................................................................................<br />
................................................................................................<br />
Ersetzt werden, sofern im Einzelfall nicht anderes vereinbart wird, bei bauli-<br />
chen Veränderungen, die Errichtungskosten abzüglich ........ % pro vollem<br />
Nutzungsjahr, bei allen anderen Investitionen der Anschaffungswert abzüglich<br />
................. % pro vollem Nutzungsjahr. Der Anspruch auf Ersatz ist bei<br />
sonstigem Verlust dem Vermieter gegenüber unter Vorlage von Rechnungen
geltend zu machen. Alle Arbeiten sind, ebenfalls bei sonstigem Anspruchsver-<br />
lust, von befugten Gewerbetreibenden durchzuführen.<br />
4. Ausdrücklich abbedungen werden allfällige darüber hinausgehende Ansprüche<br />
gemäß §§ 1036, 1037, 1096 und 1097 ABGB.<br />
5. Aus kurzfristigen Störungen der Wasserzufuhr, Energieversorgung sowie<br />
Gebrechen aus Gas-, Licht-, Kanalisations-, Strom-, Wasserleitungen udgl kann<br />
der Mieter gegenüber dem Vermieter keine Rechtsfolgen ableiten, sofern den<br />
Vermieter daran kein Verschulden trifft.<br />
6. Dem Vermieter sowie den von ihm Beauftragten steht das Recht zu, Besichti-<br />
gungen des Mietgegenstandes nach vorheriger rechtzeitiger Anmeldung vorzu-<br />
nehmen.<br />
Bei Gefahr in Verzug entfällt die Voranmeldepflicht.
V.<br />
UNTERVERMIETUNG, WEITERGABE<br />
Dem Mieter ist es ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet, den Mietge-<br />
genstand oder auch nur Teile davon unterzuvermieten oder auf eine sonstige, wie immer gear-<br />
tete Weise, entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zum Gebrauch zu überlassen.<br />
VI.<br />
VORZEITIGE AUFLÖSUNG DES VERTRAGES<br />
Ungeachtet der im Punkt II. festgelegten Vertragsdauer hat der Vermieter das Recht, das<br />
Mietverhältnis unverzüglich für aufgelöst zu erklären und vom Mieter die Zurückstellung des<br />
Mietgegenstandes zu fordern, wenn:<br />
a. der Mieter mit dem Benützungsentgelt oder Teilen desselben in Verzug gerät und der<br />
Vermieter das rückständige Benützungsentgelt erfolglos mittels eingeschriebenen Brie-<br />
fes eingemahnt und eine 14-tägige Nachfrist gesetzt hat;<br />
b. der Mieter vom Mietgegenstand trotz Mahnung und 14-tägiger Nachfristsetzung mittels<br />
eingeschriebenen Briefes einen grob nachteiligen oder einen grob vertragswidrigen<br />
Gebrauch macht, insbesondere gegen Punkt .............................. dieses Vertra-<br />
ges verstößt;<br />
c. der Mieter gegen das vertraglich vereinbarte Untermiet- und Weitergabeverbot trotz<br />
Mahnung und 14-tägiger Nachfristsetzung mittels eingeschriebenen Briefes verstößt.
Ungeachtet der im Punkt II. festgelegten Vertragsdauer hat der Mieter das Recht, das Mietver-<br />
hältnis unverzüglich für aufgelöst zu erklären, wenn:<br />
a. das Mietobjekt für den vereinbarten Vertragszweck gänzlich oder teilweise unbrauch-<br />
bar wird;<br />
b. der Vermieter gegenüber dem Mieter trotz Mahnung und 14-tägiger schriftlicher Nach-<br />
fristsetzung grob nachteilige Handlungen setzt.<br />
c. der Vermieter gegen den Mieter trotz Mahnung und 14-tägiger schriftlicher Nachfrist-<br />
setzung grob vertragswidrig vorgeht, insbesondere gegen Punkt ....... dieses Vertra-<br />
ges verstößt.<br />
VII.<br />
KOSTEN UND GEBÜHREN<br />
1. Alle mit der Vergebührung dieses Vertrages verbundenen Kosten trägt der Vermieter.<br />
2. Die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Vertretung oder Beratung trägt jeder Ver-<br />
tragspartner für sich.<br />
3. Für Zwecke der Gebührenbemessung wird festgestellt, dass das auf das Mietobjekt entfal-<br />
lende Benützungsentgelt einschließlich Betriebskosten und Umsatzsteuer pro Jahr Euro<br />
................... beträgt.
VIII.<br />
SONSTIGE BESTIMMUNGEN<br />
1. Der Mieter ist verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten.<br />
2. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der<br />
Schriftform. Dieser Vertrag gibt den Inhalt vollständig wieder; es bestehen auch keine<br />
mündlichen Nebenabreden.<br />
3. Solange dem Vermieter keine andere Zustelladresse des Mieters schriftlich zur Kenntnis<br />
gebracht wurde, erfolgen Zustellungen aller Art an seine in diesem Vertrag genannte An-<br />
schrift mit der Wirkung, dass sie dem Mieter als zugekommen gelten.<br />
4. Dieser Vertrag wird in zwei Ausfertigungen errichtet, wovon je eine für die beiden Ver-<br />
tragspartner bestimmt ist.<br />
Ort, Datum:<br />
Vermieter Mieter