7-8/2008 Bau - Bauwirtschaft Südbaden
7-8/2008 Bau - Bauwirtschaft Südbaden 7-8/2008 Bau - Bauwirtschaft Südbaden
Verband der Bauwirtschaft Südbaden e.V. Badischer Zimmerer- und Holzbauverband e.V. Fachverband Ausbau und Fassade Baden e.V. Berufsförderungswerk der Südbadischen Bauwirtschaft GmbH BAU FACHBLATT Organ der Bauwirtschaft Südbaden 7-8/2008 E 5327 Bau - wirt schaft in den ersten vier Monaten 2008: Produktion um 4 % im Plus Einigung beim Mindestlohn Bau Eisblock - wetten in Südbaden erfolgreich abgeschlossen ISSN 0343-1444 BAUWIRTSCHAFT SUDBADEN
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Verband<br />
der <strong>Bau</strong>wirtschaft<br />
<strong>Südbaden</strong> e.V.<br />
Badischer<br />
Zimmerer- und<br />
Holzbauverband e.V.<br />
Fachverband<br />
Ausbau<br />
und Fassade<br />
Baden e.V.<br />
Berufsförderungswerk<br />
der<br />
Südbadischen<br />
<strong>Bau</strong>wirtschaft GmbH<br />
BAU<br />
FACHBLATT<br />
Organ<br />
der <strong>Bau</strong>wirtschaft<br />
<strong>Südbaden</strong><br />
7-8/<strong>2008</strong><br />
E 5327<br />
<strong>Bau</strong> -<br />
wirt schaft<br />
in den ersten<br />
vier Monaten<br />
<strong>2008</strong>:<br />
Produktion<br />
um 4 %<br />
im Plus<br />
Einigung beim<br />
Mindestlohn<br />
<strong>Bau</strong><br />
Eisblock -<br />
wetten in<br />
<strong>Südbaden</strong><br />
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Inhalt Fachbeilagen<br />
Aktuelle<br />
Themen<br />
7-8<br />
Brennpunkt<br />
<strong>Bau</strong>wirtschaft in den ersten vier Monaten <strong>2008</strong>:<br />
Produktion um 4 % im Plus 4<br />
Aktuelles aus der <strong>Bau</strong>wirtschaft<br />
<strong>2008</strong><br />
<strong>Bau</strong>leistungspreise steigen im Mai in Baden-<br />
Württemberg um 2,8 % 4<br />
In Baden-Württemberg mehr Neubauwohnungen<br />
zum <strong>Bau</strong> freigegeben 4<br />
In Baden-Württemberg weiterhin gute Nachfrage im<br />
Nichtwohnbau 5<br />
Bis 2020 sind kommunale Investitionen von mehr<br />
als 704 Milliarden Euro notwendig 5<br />
Aus den Verbänden<br />
Eisblockwetten des Badischen Zimmerer- und Holz -<br />
bauverbandes und des Fachverbandes Ausbau und<br />
Fassade Baden erfolgreich abgeschlossen 6<br />
Badischer Zimmerer- und Holzbauverband e.V.:<br />
Ausstellung „100 Jahre Zimmerer-Innung Emmen -<br />
dingen“ in Waldkirch eröffnet 7<br />
Nachwuchsmarketing 7<br />
Personen 8<br />
Termine 8<br />
Impressum<br />
7-8/<strong>2008</strong>, 39. Jahrgang<br />
Das <strong>Bau</strong>fachblatt ist das offizielle Organ der <strong>Bau</strong>wirtschaft <strong>Südbaden</strong> und gemeinsames Rundschreiben<br />
des Verbandes der <strong>Bau</strong>wirtschaft <strong>Südbaden</strong> e.V., des Badischen Zimmerer- und<br />
Holzbauverbandes e.V. und des Fachverbandes Ausbau und Fassade Baden e.V.<br />
Herausgeber und Verlag: Service-GmbH der <strong>Bau</strong>wirtschaft <strong>Südbaden</strong>, Holbeinstr. 16,<br />
79100 Freiburg, Telefon (07 61) 7 03 02 - 0, Telefax (07 61) 7 03 02 - 30, E-Mail: service@<br />
bausuedbaden.de<br />
Verantwortlich: Michael Hafner, Verbandsdirektor<br />
Redaktion: Gregor Gierden<br />
Anzeigenverwaltung: Petra Schramm, Telefon (07 61) 7 03 02 - 41<br />
E-Mail: pschramm@bausuedbaden.de. Zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste Nr. 11 vom 1. 1. <strong>2008</strong><br />
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Erscheinungsweise: 10 x im Jahr<br />
Betriebswirtschaft,<br />
Recht,<br />
EDV und<br />
Steuern<br />
Betriebswirtschaft<br />
Weiterbildungsanalyse <strong>2008</strong> – sehr guter Rücklauf 1<br />
<strong>Bau</strong>maschinenpreise 1<br />
Wirtschaftsrecht<br />
Bundesministerium für Verkehr, <strong>Bau</strong> und Stadt -<br />
entwicklung (BMVBS) führt Stahlpreisgleitklausel<br />
im Bereich des Bundesfernstraßenbaus ein. 2<br />
Steuern 5<br />
Tarif-,<br />
ArbeitsundSozialrecht<br />
Tarifrecht<br />
Einigung beim Mindestlohn <strong>Bau</strong> 1<br />
Arbeits- und Sozialrecht<br />
Bundesarbeitsgericht – Anfechtung eines Aufhebungs -<br />
vertrages 1<br />
Arbeitszeugnis: Abweichung des Endzeugnisses vom<br />
Zwischenzeugnis 2<br />
Gleichbehandlung bei Sonderzahlungen 3<br />
Technik,<br />
Umwelt,<br />
Aus- und<br />
Weiterbildung<br />
Technik<br />
Aufbau einer Gefährdungsbeurteilung – Formblätter<br />
zur praktischen Umsetzung 1<br />
Broschüre „Erdbebensicheres <strong>Bau</strong>en“ 1<br />
RAL-Gütezeichen Geothermische Anlagen,<br />
EAL-GZ 969 offiziell anerkannt 2<br />
Güte- und Prüfbestimmungen Ingenieurholzbau<br />
um Teil II für die Herstellung von <strong>Bau</strong>teilen des<br />
Ingenieurholzbaus erweitert 2<br />
<strong>Bau</strong>fachblatt 7-8/<strong>2008</strong> 3
Brennpunkt Aktuelles aus der <strong>Bau</strong>wirtschaft<br />
<strong>Bau</strong>wirtschaft<br />
in den ersten<br />
vier Monaten<br />
<strong>2008</strong>: Produktion<br />
um 4 % im Plus<br />
Umsätze um 9 %,<br />
Auftragseingänge<br />
um 5 % gestiegen<br />
Konjunkturelles Gefälle<br />
zwischen West und Ost<br />
nimmt zu<br />
Die deutsche <strong>Bau</strong>wirtschaft<br />
hat sich in diesem<br />
Jahr bislang gut gegen die<br />
zunehmenden gesamtwirtschaftlichen<br />
Risiken behaupten können: Wie der Hauptverband<br />
der Deutschen <strong>Bau</strong>industrie in der neuesten Ausgabe<br />
seines Aktuellen Zahlenbildes mitteilt, lag die Produktion im<br />
<strong>Bau</strong>hauptgewerbe in den ersten vier Monaten <strong>2008</strong> um<br />
4,4 % über dem entsprechenden Vorjahreszeitraum (April:<br />
+ 15 %). In den Büchern der <strong>Bau</strong>unternehmen hat sich dies<br />
in einem Umsatzplus von nominal 9,2 % niedergeschlagen<br />
(April: + 13,2 %). Für das Gesamtjahr <strong>2008</strong> prognostiziert<br />
der Verband, dass der baugewerbliche Umsatz im <strong>Bau</strong>hauptgewerbe<br />
nominal um 4 %, real um 1 % steigen wird.<br />
Skeptischer ist er für 2009: Die <strong>Bau</strong>wirtschaft werde sich<br />
der realen Null nähern.<br />
Allerdings hat die <strong>Bau</strong>nachfrage zumindest in einigen<br />
Regionen an Schwung verloren: Insgesamt stiegen die Auftragseingänge<br />
in den ersten vier Monaten nominal um<br />
4,8 % (April: + 7,7 %). Das baukonjunkturelle West-Ost-<br />
Gefälle nahm aber zu: Während die westdeutschen <strong>Bau</strong>unternehmen<br />
von Januar bis April ihre Auftragseingänge noch<br />
einmal um 7,2 % steigern konnten, blieb der Ordereingang<br />
der ostdeutschen <strong>Bau</strong>betriebe um 3,9 % hinter dem Vorjahresniveau<br />
zurück (April: + 10,2 % bzw. - 0,9 %).<br />
Am stärksten profitierten die Unternehmen des Öffentlichen<br />
<strong>Bau</strong>s von der Entwicklung: Der Auftragseingang ist in<br />
den ersten vier Monaten dieses Jahres um 7,4 % gestiegen<br />
(April: 4,9 %). Insbesondere Bund und Länder haben ihren<br />
Beitrag zur Stabilisierung der <strong>Bau</strong>konjunktur erbracht: Ihre<br />
<strong>Bau</strong>ausgaben lagen von Januar bis April um 6,7 % über<br />
dem Vorjahreswert. In den Büchern der <strong>Bau</strong>unternehmen<br />
schlug sich dies mit einem Umsatzplus von 11,9 % nieder<br />
(April: 12,3 %).<br />
Der Wirtschaftsbau bleibt auch weiterhin Motor der <strong>Bau</strong>konjunktur:<br />
Der Ordereingang lag in den ersten vier Monaten<br />
um 5,9 % über dem Wert des vergleichbaren Vorjahreszeitraums,<br />
der Umsatz stieg um 12,8 % (April: 17,8 % bzw.<br />
20,6 %). Steigende Euro-Kurse, die Verteuerung der Rohstoffe<br />
und eine Verschlechterung der Kreditkonditionen<br />
infolge der weltweiten Kapitalmarktkrise haben der Investitionsneigung<br />
der deutschen Wirtschaft vorerst noch nichts<br />
anhaben können.<br />
Der Wohnungsbau erholt sich langsam von den Spätfolgen<br />
des Auslaufens der Eigenheimzulage Ende 2006 und<br />
der Mehrwertsteuererhöhung zu Beginn 2007: Zwar liegen<br />
nach vier Monaten die Ordereingänge mit 4,9 % noch im<br />
Minus (April: - 12,3 %). Die <strong>Bau</strong>genehmigungen von neuen<br />
Wohnungen sind aber von Januar bis Februar dieses Jahres<br />
um 1,9 %, die Umsätze in den ersten vier Monaten um<br />
2,7 % gestiegen (April: 5,4 %).<br />
Der Mangel an <strong>Bau</strong>fachkräften, der Aderlass an qualifizierten<br />
<strong>Bau</strong>leuten durch den Übergang in den Ruhestand<br />
sowie die Abwanderung in andere Branchen verhindern,<br />
dass die rege <strong>Bau</strong>tätigkeit sich auch in steigenden Beschäf-<br />
4 <strong>Bau</strong>fachblatt 7-8/<strong>2008</strong><br />
tigtenzahlen niederschlägt. Der Hauptverband wäre deshalb<br />
schon froh, wenn das Beschäftigungsniveau <strong>2008</strong> auf<br />
dem Vorjahresstand von 714.000 Beschäftigten gehalten<br />
werden könnte. ■<br />
Preise für Rohbau -<br />
arbeiten legen überdurchschnittlich<br />
zu<br />
Die Preise für <strong>Bau</strong>leistungen<br />
im Südwesten sind im<br />
Mai wieder angestiegen.<br />
Nach Feststellung des Statistischen<br />
Landesamtes<br />
erhöhten sich im 2. Quartal<br />
<strong>2008</strong> (Berichtsmonat Mai)<br />
die <strong>Bau</strong>preise für den Neu-<br />
bau von Wohngebäuden gegenüber dem Vorjahresquartal<br />
um 2,8 %. Damit bewegt sich die <strong>Bau</strong>preisentwicklung verglichen<br />
zum Vorjahr weiter auf einem eher moderaten<br />
Niveau. So lag der Anstieg im 2. Quartal des Vorjahres noch<br />
bei 8,7 %. Allerdings erhöhten sich die <strong>Bau</strong>preise im<br />
2. Quartal <strong>2008</strong> gegenüber dem Vorquartal spürbar um 1 %.<br />
Eventuell haben das allgemeine Preisniveau und dabei insbesondere<br />
die gestiegenen Energiepreise diese Zunahme<br />
begünstigt. Die gedämpfte Nachfrageentwicklung nach<br />
<strong>Bau</strong>leistungen dürfte sich dagegen eher preisberuhigend<br />
ausgewirkt haben.<br />
Mit 3,2 % sind die Rohbauarbeiten binnen Jahresfrist<br />
deutlich stärker angestiegen als die Ausbauarbeiten<br />
(2,4 %). Hier legten beispielsweise die Preise für „Klempnerarbeiten“<br />
(5,6 %) und „Beton- und Stahlbetonarbeiten“(6,3<br />
%) spürbar zu. Bei den Ausbauarbeiten verteuerten<br />
sich insbesondere Arbeiten für „Raumlufttechnische Anlagen“<br />
(8,5 %) und für „Gebäudeautomation“ (6,6 %).<br />
Stärker als im Wohnungsbau erhöhten sich die <strong>Bau</strong>leistungspreise<br />
für Bürogebäude und Gewerbliche Gebäude<br />
(jeweils 3,4 %). ■<br />
Genehmigungsplus<br />
von 9 % im ersten<br />
Quartal <strong>2008</strong><br />
Nach Feststellung des Statistischen<br />
Landesamtes lag<br />
die Nachfrage im Wohnungsneubau<br />
insgesamt,<br />
wie sie in den erteilten <strong>Bau</strong>genehmigungen<br />
(einschließ -<br />
lich der gemeldeten Kenntnisgaben)<br />
zum Ausdruck<br />
<strong>Bau</strong>leistungspreise<br />
steigen im Mai in<br />
Baden-Württemberg<br />
um 2,8 %<br />
<strong>Bau</strong>Wi<br />
In Baden-<br />
Württemberg<br />
mehr Neubau -<br />
wohnungen<br />
zum <strong>Bau</strong><br />
freigegeben<br />
kommt, im 1. Quartal <strong>2008</strong> um nahezu 9 % über dem entsprechenden<br />
Vorjahresquartal. Insgesamt rund 5.900 Wohnungen<br />
in neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden zum<br />
<strong>Bau</strong> freigegeben. Der Vergleich erfolgt jedoch mit den im<br />
Vorjahr massiv eingebrochenen Genehmigungszahlen,<br />
denen wiederum die in Verbindung mit der Abschaffung der<br />
Eigenheimzulage sehr hohen <strong>Bau</strong>freigaben vorausgingen.
Das Niveau früherer Jahre konnte auch jetzt nicht erreicht<br />
werden.<br />
Die positive Entwicklung geht vor allem auf die Nachfrage<br />
nach Einfamilienhäusern zurück. Gut 2.600 Wohnungen<br />
wurden in den ersten drei Monaten diesen Jahres zum <strong>Bau</strong><br />
als Einfamilienhäuser freigegeben. Das sind gut 17 % mehr<br />
als im Jahr zuvor. Auch bei den Zweifamilienhäusern stieg<br />
die Zahl der <strong>Bau</strong>freigaben deutlich um knapp 12 % gegenüber<br />
dem 1. Quartal des Jahres 2007. Rund 690 Wohnungen<br />
wurden zum <strong>Bau</strong> in Zweifamilienhäusern freigegeben. Der<br />
Genehmigungsrückgang war in den Quartalen davor bei<br />
den Zweifamilienhäusern prozentual am stärksten ausgefallen.<br />
Ein leichter Rückgang um gut 1 % der <strong>Bau</strong>freigaben<br />
wurde bei den Mehrfamilienhäusern festgestellt. Rund<br />
2.550 Wohnungen wurden in den ersten drei Monaten des<br />
Jahres für diesen Gebäudetyp genehmigt.<br />
Weniger <strong>Bau</strong>freigaben wurden im 1. Quartal <strong>2008</strong> auch<br />
bei Wohnungen festgestellt, die durch <strong>Bau</strong>maßnahmen im<br />
vorhandenen Wohn- und Nichtwohngebäudebestand entstehen<br />
sollen. Verglichen mit dem Vorjahresquartal ist ein<br />
Rückgang um rund 16 % zu verzeichnen. Genehmigt wurde<br />
im Zuge von <strong>Bau</strong>maßnahmen der <strong>Bau</strong> von insgesamt 660<br />
Wohnungen. Werden nun zu den bisherigen Zahlen noch<br />
die Wohnungen hinzugezählt, die durch den Neubau von<br />
Nichtwohngebäuden (Gebäude, die nicht schwerpunktmäßig<br />
für Wohnzwecke genutzt werden) errichtet werden<br />
sollen, liegt die Gesamtzahl (Neubau und <strong>Bau</strong>maßnahmen<br />
im Bestand) im 1. Quartal <strong>2008</strong> bei gut 6.700 Wohnungen.<br />
Das entspricht gegenüber dem Vorjahr einem Genehmigungsplus<br />
von mehr als 5 %. Die Genehmigungszahlen im<br />
Wohnungsbau stiegen somit erstmalig seit eineinhalb Jahren<br />
an. ■<br />
In Baden-Württemberg<br />
weiterhin<br />
gute Nachfrage<br />
im Nichtwohnbau<br />
14 % mehr <strong>Bau</strong>freigaben<br />
Zum so genannten Nichtwohnbau<br />
zählen vor allem<br />
gewerbliche Betriebs- und<br />
Bürogebäude sowie Hochbauten<br />
der öffentlichen<br />
Hand. Die Nachfrage nach<br />
solchen <strong>Bau</strong>ten zeigt sich<br />
an den hierfür erteilten<br />
<strong>Bau</strong>genehmigungen. Im<br />
ersten Quartal <strong>2008</strong> wur-<br />
den nach Angaben des Statistischen Landesamtes 927<br />
Nichtwohngebäude zum <strong>Bau</strong> frei gegeben. Das sind gut<br />
14 % mehr als im ersten Quartal des Jahres 2007. Gleichzeitig<br />
stieg der für die Nichtwohngebäude genehmigte<br />
umbaute Raum um fast 22 % gegenüber dem Vorjahresquartal<br />
auf 6,6 Millionen Kubikmeter. Somit setzt sich die<br />
seit einiger Zeit positive Nachfrageentwicklung im Nichtwohnbau<br />
auch im ersten Quartal <strong>2008</strong> fort.<br />
Besonders stark wird diese Entwicklung vom Wirtschaftsbau<br />
getragen. Dieser nimmt etwa 84 % des gesamten<br />
Genehmigungsvolumens im Nichtwohnbau ein. Für den<br />
Wirtschaftsbau wurde im ersten Quartal des Jahres <strong>2008</strong><br />
ein gegenüber dem Vorjahr um 27 % höheres Neubauvolumen<br />
(5,6 Mill. Kubikmeter) gemessen. Die <strong>Bau</strong>nachfrage<br />
der öffentlichen <strong>Bau</strong>herren mit knapp 0,5 Mill. Kubikmeter<br />
Aktuelles aus der <strong>Bau</strong>wirtschaft<br />
lag dagegen nur etwa 2 % über dem Vorjahresniveau. Für<br />
Private Haushalte wurde mit nicht ganz 0,6 Mill. Kubikmetern<br />
das Genehmigungsvolumen des Vorjahresquartals<br />
knapp unterschritten (-0,4 %). Öffentlicher <strong>Bau</strong> und Private<br />
Haushalte beeinflussten die Gesamtentwicklung somit nur<br />
nachrangig. ■<br />
Difu-Studie zeigt größten<br />
Bedarf bei Straßenbau,<br />
Schulen und der kommunalenAbwasserbeseitigung<br />
Bis 2020 sind<br />
kommunale<br />
Investitionen<br />
von mehr als<br />
704 Milliarden Euro<br />
notwendig<br />
Straßen, Ver- und Entsorgungseinrichtungen,Verwaltungsgebäude,<br />
Schulen<br />
- die Kommunen verfügen<br />
über einen großen Infrastrukturbestand,<br />
dessen<br />
guter Zustand wesentliche Voraussetzung für die Lebensqualität<br />
der Bürger, das wirtschaftliche Wachstum und die<br />
politische Stabilität ist. Für die kommunale Infrastruktur<br />
sind Städte, Gemeinden und Landkreise verantwortlich; sie<br />
müssen sie erhalten und fehlende Strukturen ergänzen.<br />
Werden Unterhalt und Erneuerung der Infrastruktur vernachlässigt,<br />
so führt dies langfristig nicht nur zu höheren<br />
Kosten sowie zum Rückgang von Wachstum und Produktivität.<br />
Auch die Nutzer kommunaler Infrastruktur könnten<br />
gefährdet werden, die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt -<br />
beispielsweise im Gesundheitsbereich oder Schulen - und<br />
schließlich sind auch negative Umweltfolgen möglich.<br />
Seit 1992 war die kommunale Investitionstätigkeit der<br />
Kommunen nahezu kontinuierlich rückläufig, erst seit kurzem<br />
steigt sie wieder leicht an. In verschiedenen Bereichen ist<br />
jedoch noch ein Investitionsrückstand festzustellen. Wie<br />
hoch dieser ist und welche Investitionsausgaben künftig<br />
notwendig sein werden, ermittelte das Deutsche Institut für<br />
Urbanistik (Difu) in einer Studie zum kommunalen Investitionsbedarf<br />
2006 bis 2020, die im Rahmen der Forschungsinitiative<br />
„Zukunft <strong>Bau</strong>” gemeinsam vom Bundesministerium<br />
für Verkehr, <strong>Bau</strong> und Stadtentwicklung, dem<br />
Hauptverband der Deutschen <strong>Bau</strong>industrie e.V. und dem<br />
Bundesverband der Deutschen Zementindustrie e.V. gefördert<br />
wurde.<br />
Schätzungen wurden für eine Reihe kommunaler Infrastrukturbereiche<br />
- darunter die „großen Bereiche“ wie<br />
Straßen, Abwasserbeseitigung und Schulen - getrennt vorgenommen,<br />
wobei nach neuen und alten Bundesländern<br />
unterschieden wurde. Für die Jahre 2006 bis 2020 wurde<br />
insgesamt ein kommunaler Investitionsbedarf von 704 Mrd. €<br />
ermittelt. Dies entspricht jährlichen Investitionen in Höhe<br />
von etwa 47 Mrd. € (pro Kopf sind das in den alten Bundesländern<br />
755 €; in den neuen Bundesländern und Berlin<br />
858 €). Im Vergleich: 2005 wurde ein Investitionsvolumen<br />
von rund 40 Mrd. € erreicht.<br />
Die größte Bedarfskategorie ist mit 59 % der Ersatzbedarf<br />
für altersbedingt abgängige Infrastruktur.. Der Erweiterungsbedarf<br />
entspricht einem Anteil von 31 %, und der<br />
Nachholbedarf macht 10 % des Investitionsbedarfs aus.<br />
Die Investitionen werden jeweils etwa zur Hälfte durch die<br />
<strong>Bau</strong>fachblatt 7-8/<strong>2008</strong> 5
Aus den Verbänden<br />
Kommunen selbst und durch die kommunalen Unternehmen<br />
aufgebracht. Mit Investitionen auf dem Niveau des<br />
Jahres 2005 könnte künftig zumindest der jährliche Erweiterungs-<br />
und Ersatzbedarf weitgehend abgedeckt werden,<br />
und der Investitionsrückstand würde nur noch wenig<br />
zunehmen. Bei einer Betrachtung der untersuchten Infrastrukturbereiche<br />
zeigt sich der größte Investitionsbedarf bei<br />
Straßen (162 Mrd. €), bei Schulen (73 Mrd. €) und bei der<br />
kommunalen Abwasserbeseitigung (58 Mrd. €).<br />
Angesichts des anhaltend hohen kommunalen Investitionsbedarfs<br />
stellt sich für die Kommunen die Frage, wie sie<br />
diesen Bedarf in den kommenden Jahren decken könnten.<br />
In der Difu-Studie wurde hierzu ein Szenario entwickelt, in<br />
dem der Investitionsrückstand nicht gleichmäßig verteilt bis<br />
zum Jahr 2020 abgetragen wird, sondern die Investitionsanstrengungen<br />
in einer konzertierten Aktion in den Jahren<br />
2009 bis 2015 forciert werden. Die durch strategisches<br />
Investitionsmanagement, den Einsatz intelligenter Finanzierungsinstrumente<br />
und PPP-Projekte erreichbaren positiven<br />
Effekte würden ab 2012 stärker greifen. Diese könnten<br />
dann weit über das Jahr 2020 hinaus eine nachhaltige Wirkung<br />
erzeugen. Unterstützt durch entsprechende politische<br />
Rahmenbedingungen und Prioritäten wäre so die Deckung<br />
des kommunalen Investitionsbedarfs bis 2020 machbar. ■<br />
Eisblockwetten<br />
des Badischen<br />
Zimmerer- und<br />
Holzbauverbandes<br />
und des Fach -<br />
verbandes Ausbau<br />
und Fassade<br />
Baden erfolgreich<br />
abgeschlossen<br />
Verbandsdirektor<br />
Michael Hafner:<br />
„Positives Signal für das<br />
umwelt freundliche<br />
<strong>Bau</strong>en“<br />
Holzhäuschen gehen als<br />
Geschenk an Kinder -<br />
gärten<br />
Mit einem sehr guten Erfolg<br />
konnten der Badische Zimmerer-<br />
und Holzbauverband sowie der Fachverband Ausbau<br />
und Fassade Baden die in <strong>Südbaden</strong> durchgeführten<br />
Eisblockwetten beenden: An allen vier Orten blieben nach<br />
Ablauf von vier Wochen deutlich mehr als drei Viertel der<br />
ursprünglich rund zwei Kubikmeter großen Eisblöcke, die in<br />
Oberbürgermeister Wolfgang Gerstner, Verbandsdirektor<br />
Michael Hafner, stv. Obermeister Roland Wunsch, Obermeister<br />
Thomas Schmid, stv. Obermeister Michael Ernst und<br />
stv. ABZ-Leiter Heinz Bächle bei der Ermittlung der Preisgewinner<br />
in Baden-Baden (v.l.n.r.).<br />
6 <strong>Bau</strong>fachblatt 7-8/<strong>2008</strong><br />
hoch gedämmte Holzhäuschen verpackt worden waren,<br />
übrig. Im Einzelnen wurden an den Standorten folgende<br />
Ergebnisse erzielt:<br />
Baden-Baden: 82,57 %<br />
(ursprüngliches Gewicht: 1847 kg, Restgewicht: 1525 kg)<br />
Lörrach: 76,16 %<br />
(ursprüngliches Gewicht: 1552 kg, Restgewicht: 1182 kg)<br />
Konstanz: 78,78 %<br />
(ursprüngliches Gewicht: 1595,5 kg, Restgewicht: 1257 kg)<br />
Freiburg: 82,01 %<br />
(ursprüngliches Gewicht: 1948 kg, Restgewicht: 1597,5 kg)<br />
Insgesamt beteiligten sich an den vier Standorten rund<br />
4000 Interessenten an der Eisblockwette. Im Rahmen der<br />
Abschlussveranstaltungen, die vom 24. bis 27. Juni jeweils<br />
vor Ort stattfanden, wurden die ausgelobten Preise vergeben.<br />
Ausgeschrieben waren als erster Preis ein Wellness -<br />
wochenende für 2 Personen im Hotel Vier Jahreszeiten in<br />
Schluchsee, als zweiter Preis zwei Eintrittskarten zum Europapark<br />
in Rust sowie als dritter Preis eine superisolierte<br />
Kühlbox.<br />
Mit den erzielten positiven Ergebnissen konnte das Ziel<br />
der Aktion erreicht werden, eine Signalwirkung für das<br />
umweltgerechte <strong>Bau</strong>en sowohl in der Altbaumodernisierung<br />
und –sanierung als auch im Neubau von Gebäuden<br />
auszulösen. „Mit der Eisblockwette wird die Effizienz<br />
moderner Dämmmaßnahmen im Sinne einer deutlichen<br />
Energieeinsparung und des Klimaschutzes eindrucksvoll<br />
demonstriert“, so Verbandsdirektor Michael Hafner.<br />
Die von Zimmerer- bzw. Stuckateurlehrlingen der Ausbildungszentren<br />
Bühl, Donaueschingen und Waldshut unter<br />
Anleitung ihrer Ausbildungsmeister gefertigten Holzhäus -<br />
chen haben nach Abschluss der Wette eine neue Bestimmung<br />
erhalten: Sie wurden jeweils einem Kindergarten bzw.<br />
einem Kinderhaus vor Ort geschenkt. Die neuen Spielhäuser<br />
wurden von den Kindern und Betreuern mit großer<br />
Begeisterung angenommen.<br />
Erfreulich war auch die Medienresonanz, welche die Eisblockwetten<br />
gefunden haben: In Tageszeitungen, in der<br />
Fachpresse sowie in Rundfunk und Fernsehen wurde über<br />
die südbadischen Aktionen berichtet.<br />
Bei der Abschlussveranstaltung an der Konstanzer Marktstätte<br />
präsentiert Obermeister Georg Martin stolz das<br />
Ergebnis modernster Dämmtechnik: Mehr als 78 % des Eisblocks<br />
sind übrig geblieben.
Gruppenbild nach dem Abschluss der Eisblockwette in<br />
Freiburg: Das Foto zeigt Innungsgeschäftsführer Othmar<br />
Bank, Zimmerer-Ausbildungsmeister Heinz Bächle, Bürgermeister<br />
Ulrich von Kirchbach, Verbands-Vizepräsident<br />
Herbert Hug, Kindertagesstättenleiterin Susanne Winter,<br />
Zimmermeister Rainer Hoch, Verbands-Vizepräsident Heinz<br />
Schäfer, Verbandsdirektor Michael Hafner und Zimmermeister<br />
Georg Buttenmüller (v.l.n.r.).<br />
In einer Aufsehen erregenden Aktion in Lörrach-Brombach<br />
hebt ein großer Autokran das Holzhäuschen über den Kindergarten<br />
hinweg auf das dahinter gelegene Spielgelände.<br />
Die Kinder im Gemeindekindergarten Lörrach-Brombach<br />
freuen sich mit Kindergartenleiterin Michaela Sütterlin (3.v.l.)<br />
über das neue Holzhäuschen. ■<br />
Ausstellung<br />
„100 Jahre Zimmerer-InnungEmmendingen“<br />
in Waldkirch<br />
eröffnet<br />
Aus den Verbänden<br />
Die Zimmerer-Innung Em -<br />
mendingen hat am 23. Juni<br />
<strong>2008</strong> ihre Wanderausstellung,<br />
die anlässlich des<br />
100-jährigen Innungsjubiläums<br />
konzipiert wurde (wir berichteten im <strong>Bau</strong>fachblatt<br />
6/<strong>2008</strong>), in der IKK-Geschäftsstelle in Waldkirch eröffnet.<br />
Hier werden die Exponate bis zum 18. Juli <strong>2008</strong> zu sehen<br />
sein. „Das Zimmererhandwerk schaut auf eine sehr lange<br />
Tradition zurück – für uns ist dies ein Anlass, unsere Leistungsstärke<br />
der Öffentlichkeit vorzustellen“, erläuterte<br />
Innungsobermeister Werner Böcherer den Zweck der Ausstellung.<br />
Die Wanderausstellung, welche zuerst in Emmendingen<br />
präsentiert wurde, umfasst historische Bilder, Urkunden<br />
und Zimmerer-Werkzeuge und stellt darüber hinaus das<br />
moderne Leistungsspektrum des Zimmererhandwerks in<br />
seiner ganzen Vielfalt dar. Nach dem Standort Waldkirch<br />
wird die Innung ihre Ausstellung noch an mehreren weiteren<br />
Orten im Landkreis Emmendingen zeigen.<br />
Schüler bauen Design-Liege<br />
Badischer<br />
Zimmerer- und<br />
Holzbauverband<br />
e.V.<br />
Innungs-Obermeister Werner Böcherer (2.v.l.) und Bürgermeister<br />
Richard Leibinger (r.) im Gespräch bei der Ausstellungseröffnung<br />
in Waldkirch: Im Hintergrund: Innungsgeschäftsführer<br />
Othmar Bank. ■<br />
Im fünftägigen Praxisprojekt des Berufsförderungswerks<br />
der Südbadischen <strong>Bau</strong>wirtschaft<br />
haben elf Schüler der Adolph-<br />
Blankenhorn-Schule Müllheim eine<br />
Nachwuchsmarketing<br />
geschwungene Sitzgelegenheit gebaut. Unter Anleitung<br />
von Herrn Bächle, Zimmerer–Ausbildungsmeister im Ausbildungszentrum<br />
Bühl, wurden in vier Tagen von den<br />
Schülern die Stützen betoniert, die runden Wangen hergestellt<br />
und der Belag zugerichtet und angebracht. Die<br />
Arbeitsabläufe und –zeiten waren am Arbeitsalltag orientiert.<br />
Die Jugendlichen erhalten so einen Einblick in die<br />
Arbeitswelt. Die handwerklichen Arbeiten wurden täglich<br />
durch ein Teamtraining ergänzt.<br />
<strong>Bau</strong>fachblatt 7-8/<strong>2008</strong> 7
Aus den Verbänden<br />
Am fünften Tag fand der „KOOP-Chiller“, wie die Schüler<br />
Ihre Bank nennen, seinen Bestimmungsort. Nach dem Aufbau<br />
auf dem Schulhof der Adolph-Blankenhorn-Schule<br />
wurde die Design-Liege von Verbandsdirektor Michael Hafner<br />
feierlich übergeben.<br />
Personen<br />
Stuckateurmeister<br />
Rudi Stehle feiert<br />
65. Geburtstag<br />
Stuckateurmeister<br />
Rudi<br />
Stehle aus Aach vollendete am<br />
26. Juni <strong>2008</strong> sein 65. Lebensjahr.<br />
Der Jubilar engagiert sich<br />
seit vielen Jahren ehrenamtlich<br />
für das Stuckateurhandwerk.<br />
Seit 1998 ist er Vorstandsmitglied<br />
des Fachverbandes Ausbau<br />
und Fassade Baden. ■<br />
Termine<br />
Verbandstag <strong>2008</strong><br />
8 <strong>Bau</strong>fachblatt 7-8/<strong>2008</strong><br />
Schüler der Kooperationsklasse<br />
(KOOP) I der Adolph-<br />
Blankenhorn-Schule Müllheim<br />
befestigen den Belag<br />
auf den Wangen der Liege.<br />
■<br />
Der Verbandstag <strong>2008</strong> des Verbandes<br />
der <strong>Bau</strong>wirtschaft <strong>Südbaden</strong><br />
findet am 5. September<br />
<strong>2008</strong> in Konstanz statt. ■<br />
Zimmerei im Raum Singen sucht Nachfolger<br />
Pächter, Existenzgründer, Käufer... aus Altersgründen<br />
betriebsbereit mit gutem Facharbeiterstamm<br />
große Abbundhalle und Lager (1200 qm),<br />
Werkstatt (230 qm)<br />
alteingeführte, angesehene Zimmerei (seit 1898)<br />
mit großem Kundenstamm<br />
Interessenten wenden sich bitte an die Verbands -<br />
geschäftsstelle, Frau Schwörer, Tel. 0761 70302-40.<br />
Wettbewerb „Auf IT gebaut - <strong>Bau</strong>berufe<br />
mit Zukunft“ zur Build IT 2009 in Berlin<br />
Zum achten Mal wird der Wettbewerb „Auf IT gebaut - <strong>Bau</strong>berufe<br />
mit Zukunft“, dessen Auslober u.a. der Zentralverband<br />
des Deutschen <strong>Bau</strong>gewerbes ist, veranstaltet.<br />
Mit dem Wettbewerb soll die Computergeneration und ihr<br />
Know-how für die <strong>Bau</strong>branche gewonnen werden. Teilnehmen<br />
können junge Arbeitnehmer, Auszubildende, gewerbliche<br />
Ausbildungsstätten, Studenten und Absolventen. Die<br />
Einbindung der Ausbildungsstätten (Zusammenarbeit von<br />
Ausbildern und Auszubildenden) soll die gewerblichen Auszubildenden<br />
stärker einbeziehen.<br />
Preise werden vergeben in den Kategorien:<br />
Gewerblich- technischer und gewerblich-kaufmännischer<br />
Bereich<br />
<strong>Bau</strong>ingenieurwesen<br />
<strong>Bau</strong>betriebswirtschaft<br />
Architektur.<br />
Es werden jeweils für den ersten Platz 5.000 €, den<br />
2. Platz 3.000 € und den dritten Platz 2.000 € ausgelobt.<br />
Eingereicht werden können Einzel- aber auch Gruppenarbeiten.<br />
Mögliche Themengebiete sind zum Beispiel IT-Lösungen<br />
im Bereich der Aus- und Weiterbildung, E-Learning, Praxisnahe<br />
IT-Lösungen im <strong>Bau</strong>handwerk, Digitale Signaturen,<br />
Mobile Computing, Einsatz von RFID, Workflow Systeme,<br />
Anwendung IFC-Schnittstelle, Elektronischer Datenaustausch,<br />
Wissenstransfer oder Innovative CAD-Anwendungen.<br />
Die Preisträger der letzten Jahre haben immer positiv hervorgehoben,<br />
dass sie ihren Beitrag im Rahmen der Messe<br />
präsentieren können. Das wird auch 2009 wieder so sein.<br />
Alle Teilnehmer am Wettbewerb erhalten eine Eintrittskarte<br />
zur Messe.<br />
Die Wettbewerbspräsentation findet zur Build IT 2009 im<br />
Rahmen der BAU 2009 vom 12. -17. Januar 2009 auf dem<br />
Gelände der Neue Messe München statt. Im Rahmen der<br />
Messe werden die Sieger des achten Jugendwettbewerbs<br />
„Auf IT gebaut - <strong>Bau</strong>berufe mit Zukunft” ausgezeichnet. Der<br />
Termin wird den Preisträgern bis zum 21. Dezember mitgeteilt.<br />
Teilnahmeunterlagen können unter www.aufITgebaut.de<br />
heruntergeladen werden.<br />
Eine Anmeldung zum Wettbewerb ist bis zum 3. November<br />
<strong>2008</strong> vorzunehmen. Die Arbeiten sind dann bis zum 24.<br />
November <strong>2008</strong> einzureichen. ■<br />
Südl. Freiburg (Brsg.) Gewerbegrundstück<br />
Ca. 1.800 m² teils bebaut, mit einseitig offener Halle,<br />
20 x 14 m, zzgl. Büroräume und weiterer Möglichkeit<br />
ein Wohn- bzw. Bürogebäude zu erstellen.<br />
Sehr gute Verkehrsanbindung zur Autobahn A5 etc.<br />
Verkauf direkt vom Eigentümer.<br />
Interessenten wenden sich bitte an die Verbands -<br />
geschäftsstelle,Frau Schwörer Tel. 0761 70302-40.
Betriebswirtschaft,<br />
Recht, EDV<br />
und<br />
Steuern<br />
7-8<br />
Wirtschaftsrecht<br />
Betriebswirtschaft<br />
Weiterbildungsanalyse <strong>2008</strong> – sehr guter Rücklauf 1<br />
<strong>Bau</strong>maschinenpreise 1<br />
Neue Kommentierung zur Handwerksordnung von<br />
<strong>2008</strong><br />
Professor Steffen Detterbeck<br />
Bundesministerium für Verkehr, <strong>Bau</strong> und Stadt -<br />
entwicklung (BMVBS) führt Stahlpreisgleitklausel<br />
2<br />
im Bereich des Bundesfernstraßenbaus ein 2<br />
Vorsicht bei PDF-Rechnungen 2<br />
Unvollständige Angebote<br />
Zur Kostentragungspflicht bei unberechtigtem<br />
3<br />
Mangelbeseitigungsverlangen<br />
Aktivierung von Bedarfspositionen – Ankündigung der<br />
3<br />
Vergütung für zusätzliche Leistungen 4<br />
Erfolg für die <strong>Bau</strong>wirtschaft <strong>Südbaden</strong> 4<br />
Steuern<br />
Bundesregierung beschließt Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />
(BilMoG) 5<br />
Steuerbonus auf Handwerkerleistungen bei Barzahlung! 5<br />
Optimieren<br />
Sie Ihre<br />
Rufen Sie<br />
uns an!<br />
<strong>Bau</strong>wirtschaft<br />
<strong>Südbaden</strong><br />
Tel.<br />
0761/70302 - 40<br />
Unternehmensführung<br />
Der Verbandsservice Unternehmensführung<br />
bietet allen<br />
Mitgliedern Beratung und Information,<br />
z. B. zu den Themen<br />
– Steuern<br />
– Bürgschaftsservice<br />
– Kostenanalyse im Betrieb<br />
Nutzen Sie die Leistungen Ihres<br />
Verbandes!<br />
<strong>Bau</strong>fachblatt<br />
Fachbeilage Betriebswirtschaft, Recht, EDV<br />
und Steuern<br />
Das <strong>Bau</strong>fachblatt ist das offizielle Organ der <strong>Bau</strong>wirtschaft <strong>Südbaden</strong> und gemeinsames Rundschreiben<br />
des Verbandes der <strong>Bau</strong>wirtschaft <strong>Südbaden</strong> e.V., des Badischen Zimmerer- und<br />
Holzbauverbandes e.V. und des Fachverbandes Ausbau und Fassade Baden e.V.<br />
Herausgeber und Verlag: Service-GmbH der <strong>Bau</strong>wirtschaft <strong>Südbaden</strong>, Holbeinstraße 16,<br />
79100 Freiburg, Telefon (07 61) 7 03 02 - 0, Telefax (07 61) 7 03 02 - 30, E-Mail: service@<br />
bausuedbaden.de<br />
Um das Weiterbildungsangebot<br />
zu optimieren, hatten<br />
wir unsere Mitgliedsbetriebe<br />
um Mithilfe zur Ermittlung<br />
ihres tatsächlichen<br />
Schulungsbedarfs gebeten.<br />
Erfreut konnten wir<br />
über 75 Rückmeldungen<br />
auswerten und haben unter<br />
diesen Rückmeldungen die<br />
Gewinner der Seminargutscheine<br />
als Dank für die<br />
Teilnahme ermittelt.<br />
Gewonnen haben:<br />
Betriebswirtschaft<br />
<strong>Bau</strong>unternehmen Herwig Mayer aus Volkertshausen<br />
Schreinerei Martin Lehmann aus Auggen<br />
Zimmerei Dietmar Haag aus Rheinau<br />
Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank allen Teilnehmern<br />
für die zahlreichen Rückmeldungen. ■<br />
Der Erzeugerpreisindex für<br />
Maschinen für die <strong>Bau</strong>wirtschaft<br />
betrug im Mai <strong>2008</strong><br />
auf der Basis 2000=100<br />
(<strong>Bau</strong>geräteliste 2001)<br />
110,4. Im Vergleich zum<br />
Vormonat ist der Index um<br />
0,3 % gestiegen.<br />
ZEITRAUM<br />
Weiterbildungsanalyse<br />
<strong>2008</strong> –<br />
sehr guter<br />
Rücklauf<br />
<strong>Bau</strong>maschinenpreise<br />
MASCHINEN FÜR DIE BAUWIRTSCHAFT<br />
INDEX (ohne MwSt.)<br />
2000 = 100 1) 1990=100 2)<br />
JD 2000 100,0 115,4<br />
JD 2001 100,9 116,4<br />
JD 2002 101,8 117,5<br />
JD 2003 101,6 117,2<br />
JD 2004 102,7 118,5<br />
JD 2005 104,8 120,9<br />
JD 2006 105,9 122,2<br />
JD 2007 107,8 124,4<br />
<strong>2008</strong>:<br />
Januar 109,2 126,0<br />
Februar 109,4 126,2<br />
März 109,9 126,8<br />
April 110,1 127,1<br />
Mai 110,4 127,4<br />
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />
1) Basisjahr des Statistischen Bundesamtes, Basisjahr der <strong>Bau</strong>geräteliste 2001.<br />
2) Umrechnung von Basis 2000 = 100 auf Basis 1990 = 100: Index 2000 = 100 multipliziert<br />
mit 1,154, Basisjahr der <strong>Bau</strong>geräteliste 1991.<br />
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 17, Reihe 2 ■<br />
Service Ihres Verbandes<br />
Auf Wunsch erhalten Sie Ehrenurkunden für langjährige<br />
Mitarbeiter Ihres Betriebes. Dieser Service ist für<br />
unsere Mitglieder kostenlos.<br />
Fordern Sie die Urkunden bei der Geschäftsstelle<br />
(Frau Wagner, Durchwahl: 07 61 / 7 03 02 - 21) an.<br />
<strong>Bau</strong>fachblatt 7-8/<strong>2008</strong> 1
Wirtschaftsrecht<br />
Neue<br />
Kommentierung<br />
zur Handwerks -<br />
ordnung von<br />
Professor<br />
Steffen Detterbeck<br />
WiRe<br />
2 <strong>Bau</strong>fachblatt 7-8/<strong>2008</strong><br />
Die Handwerksordnung ist<br />
eines der wenigen Stiefkinder<br />
der juristischen Kommentarliteratur.<br />
Finden sich<br />
zum BGB oder zum HGB<br />
Dutzende von Kommentierungen,<br />
in denen sowohl<br />
Juristen als auch juristische<br />
Laien gemeinsam nachlesen<br />
können, was der<br />
Gesetzesgeber tatsächlich<br />
mit seinem Gesetzestext<br />
meinte, so gibt es zur Handwerksordnung eigentlich nur drei<br />
prägende Kommentierungen. Zwei dieser Kommentierungen<br />
waren dabei recht alt, sodass man letztlich nur auf die<br />
Kurz-Kommentierung von Gerhart Honig zugreifen konnte.<br />
Nach dreizehn Jahren Wartezeit zur Vorauflage kommt<br />
nun eine zweite aktuelle Kommentierung hinzu, verfasst<br />
vom Marburger Professor Steffen Detterbeck (Handwerksordnung<br />
Kommentar, 4. Auflage, Vahlen Verlag, 798 Seiten,<br />
82,00 EUR, ISBN 978-3-8006-3007-3). Detterbecks Kommentierung<br />
ist für Praktiker gedacht und deshalb insbesondere<br />
auch für Innungen und deren Obermeister als Nachschlagewerk<br />
zu empfehlen. In dieser Kommentierung erfährt<br />
der Leser alles Wichtige zur Meisterpflicht, zur Berufsausbildung<br />
im Handwerk oder zu den Aufgaben einer Innung. Detterbeck<br />
berücksichtigt dabei insbesondere die aktuelle<br />
Rechtsprechung, scheut sich aber nicht vor kritischen Stellungnahmen<br />
zu manchen fragwürdigen Urteilen. Insgesamt<br />
ist dies ein lohnenswertes Werk zum Handwerkerrecht.<br />
Bleibt nur zu hoffen, dass wir nicht wieder dreizehn Jahre<br />
warten müssen, bis eine Neuauflage erscheint. ■<br />
Bundesministerium<br />
für Verkehr, <strong>Bau</strong> und<br />
Stadtentwicklung<br />
(BMVBS) führt Stahlpreisgleitklausel<br />
im<br />
Bereich des Bundesfernstraßenbaus<br />
ein<br />
Wir hatten darüber informiert,<br />
dass das Bundesministerium<br />
für Verkehr, <strong>Bau</strong><br />
und Stadtentwicklung<br />
(BMVBS) wieder eine zwingendeStahlpreisgleitklausel<br />
für längerfristige Verträge<br />
über <strong>Bau</strong>leistungen des<br />
Bundeshochbaus eingeführt<br />
hat.<br />
Das BMVBS hat nun mit<br />
Allgemeinen Rundschrei-<br />
ben Straßenbau (ARS) Nr. 08/<strong>2008</strong> vom 04. Juni <strong>2008</strong> endlich<br />
auch im Bereich des Bundesfernstraßenbaus – wie<br />
bereits seit längerem avisiert – eine zwingende Stahlpreisgleitklausel<br />
eingefügt.<br />
Kurz zu den wesentlichen Regelungen:<br />
A Neue Ausschreibungen<br />
1. Stoffpreisgleitklauseln für Stahl bei <strong>Bau</strong>verträgen ab<br />
einer Laufzeit von sechs Monaten<br />
Befristet bis zum 31. März 2009 sind Stoffpreisgleitklauseln<br />
für Stahl immer dann vorzusehen, wenn zwischen<br />
Angebotsabgabe und dem Zeitpunkt der vereinbarten Lieferung<br />
bzw. Verwendung/Einbau mindestens sechs Monate<br />
liegen und der Lieferanteil für Stahl wertmäßig mehr als<br />
1 % der voraussichtlichen Gesamtangebotssumme bzw.<br />
der Angebotssumme der in den Besonderen Vertragsbe-<br />
dingungen vereinbarten Abschnitte, die vom Stoffpreisrisiko<br />
Stahl betroffen sind, ausmacht.<br />
2. Weitergabe an Nachunternehmer<br />
Um die Weitergabe von Preisgleitklauseln an Nachunternehmer<br />
sicher zu stellen, wird der neue Vordruck HVA B-<br />
StB-Angebotsschreiben (05/08) in den Vergabeunterlagen<br />
verwendet.<br />
In Ziffer 6 des Angebotsschreibens wurde folgende<br />
Erklärung des Auftragnehmers aufgenommen: „Ich erkläre,<br />
dass ich bei Weitergabe von Vertragsleistungen, die von<br />
Preisgleitklauseln betroffen sind, eine entsprechende<br />
Regelung in meine Verträge mit etwaigen Nachunternehmern<br />
bzw. anderen Unternehmen aufnehme.“<br />
3. Definition des Marktpreises<br />
Mit dem Erlass wird nun auch im Bereich des Straßenbaus<br />
klargestellt, dass sich der vom Auftraggeber festzulegende<br />
„Marktpreis“ im Vordruck HVA B-StB-Stoffpreisgleitklausel-Verzeichnis,<br />
Spalte 4 (siehe Abschnitt 1.4, Nr. (51),<br />
des „Handbuchs für die Vergabe und Ausführung von <strong>Bau</strong>leistungen<br />
im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB)“) wie<br />
folgt zusammensetzt:<br />
Lieferanten- oder Werksabgabenpreis mit Zuschlägen<br />
jedoch ohne Transport (z.B. für Stahl: Grundpreis zuzüglich<br />
ggf. des Abmessungsaufpreises, des Güteaufpreises und<br />
des Schrottpreiszuschlages jedoch ohne etwaige Lieferanten-<br />
und Transportzuschläge).<br />
4. Ansonsten gelten die Regelungen des mit ARS Nr.<br />
8/2006 eingeführten HVA B-StB.<br />
B Laufende Ausschreibungen vor Eröffnung der<br />
Angebote<br />
Die vorstehenden Regelungen sind auch bei Ausschreibungen<br />
anzuwenden, bei denen der Eröffnungstermin noch<br />
nicht stattgefunden hat. In diesen Fällen sind allen Bietern,<br />
denen Ausschreibungsunterlagen zugesandt wurden, ggf.<br />
unter Verschiebung des Eröffnungstermins, die geänderten<br />
Vergabeunterlagen für eine Stoffpreisgleitklausel Stahl zu<br />
übersenden.<br />
C Ausschreibungen nach Eröffnung der Angebote und<br />
laufende Verträge<br />
Hier erfolgt keine Änderung an den Angebots- bzw. Vertragsunterlagen,<br />
d.h. es wird nicht nachträglich eine Stoffpreisgleitklausel<br />
aufgenommen.<br />
Das Rundschreiben des BMVBS können Verbandsmitglieder<br />
über die Rechtsabteilung des Verbandes anfordern.<br />
■<br />
Erhalten Sie eine PDF-<br />
Rechnung müssen Sie<br />
darauf achten, dass diese<br />
mit einer qualifizierten<br />
elektronischen Signatur<br />
versehen ist und dass Sie<br />
die Rechnung nicht nur in<br />
Papierform, sondern vor<br />
allem als Datei für die<br />
Steuerprüfung zehn Jahre<br />
archivieren.<br />
Vorsicht bei<br />
PDF-Rechnungen
Wollen Sie selbst Rechnungen nur noch elektronisch versenden,<br />
benötigen Sie eine qualifizierte elektronische Signatur.<br />
Die Funktionsweise und die technischen Voraussetzungen<br />
der elektronischen Signatur sind in einem neu<br />
erstellten Flyer des ZDH „Die qualifizierte elektronische<br />
Signatur im Handwerk“ nachzulesen. Sie finden den Flyer<br />
im Mitgliederbereich unter www.bausuedbaden.de unter<br />
dem Bereich Downloads in der Untergruppe Unternehmensführung.<br />
■<br />
Unvollständige<br />
Angebote<br />
Abkehr von übertriebenem<br />
Formalismus bei<br />
Ausschluss von Angeboten<br />
Nachdem seit mehreren<br />
Entscheidungen des BGH<br />
von den Vergabestellen<br />
und den Nachprüfungsinstanzen<br />
teilweise eine sehr<br />
rigide Ausschlusspraxis bei<br />
Angeboten mit fehlenden<br />
oder unklaren Erklärungen bzw. Angaben verfolgt wurde,<br />
haben sich jetzt einige Vergabekammern und Oberlandesgerichte<br />
gegen übertriebenen Formalismus bei der Auftragsvergabe<br />
gewandt.<br />
So hat z. B. das OLG Karlsruhe in einem Beschluss vom<br />
24.07.2007 (Az.: 17 Verg 6/07) klargestellt, dass dann, wenn<br />
in den Verdingungsunterlagen gefordert wird, zu bestimmten<br />
Themen (z. B. Eintragungen in die Handwerksrolle)<br />
müssten „Angaben“ gemacht werden, diesbezüglich dann<br />
auch Angaben genügen und aufgrund einer derartige Formulierung<br />
nicht etwa bereits Nachweise verlangt werden<br />
können.<br />
Das OLG Düsseldorf hat in einem Beschluss vom<br />
31.07.2007 (Az.: Verg 25/07) klargestellt, dass „ggf.“ geforderte<br />
Angaben zur Angebotsabgabe nicht vorzuliegen<br />
brauchen.<br />
Mit Beschluss vom 30.07.2007 (Az.: 1 Verg 3/07) hat das<br />
OLG Saarbrücken den Grundsatz aufgestellt, dass in den<br />
Fällen, in denen die Vergabestelle selbst die Ursache für<br />
unvollständige Angebote setzt, indem sie z. B. unklare Vorgaben<br />
im Leistungsverzeichnis macht, ein Ausschluss von<br />
Angeboten nicht in Betracht kommt.<br />
Die Vergabekammer Sachsen hat mit Beschluss vom<br />
07.07.2007 (Az.: 1/SVK/051-07) entschieden, dass ein Verstoß<br />
gegen § 25 Nr. 1 Abs. 1b) VOB/A nur angenommen<br />
werden könne, wenn die Bieter nach Ausschreibungsunterlagen<br />
zweifelsfrei und eindeutig zur Abgabe einer Erklärung<br />
aufgefordert wurden. Im entscheidenden Fall war im Rahmen<br />
einer Ausschreibung einer Ortsumfahrung im LV die<br />
Verlegung eines speziellen Gusseisenrohrs für die Abwasserentsorgung<br />
vorgesehen. Der Text der betroffenen Positionen<br />
des LV wies einen Platzhalter („…“) für die bieterseitige<br />
Angabe einer „Überwachungsstelle“ auf. Die VK stellte<br />
klar, dass ein Ausschluss bei Nichtangabe einer „Überwachungsstelle“<br />
nicht in Betracht kam, da nicht klar und<br />
unmissverständlich zum Ausdruck gekommen sei, was<br />
unter einer „Überwachungsstelle“ zu verstehen sei.<br />
Wirtschaftsrecht<br />
Praxishinweis:<br />
Die Entscheidungen sind zu begrüßen. Dennoch ist weiter<br />
sorgsam darauf zu achten, dass in den Angeboten alle<br />
geforderten Erklärungen und Unterlagen vorhanden sind.<br />
Ausnahmen vom Grundsatz eines Ausschlusses wegen<br />
Unvollständigkeit des Angebotes dürften nur selten in<br />
Betracht kommen. ■<br />
Gelegentlich kommt es vor,<br />
dass vom Unternehmer<br />
eine Mangelbeseitigung<br />
verlangt wird, für die er<br />
nicht verantwortlich ist. Es<br />
stellt sich dann die Frage,<br />
ob der Unternehmer Schadensersatz<br />
vom Auftraggeber<br />
verlangen kann.<br />
Im Rahmen eines Mangelbeseitigungsverlangens<br />
des Käufers für eine vom<br />
Zur Kosten -<br />
tragungspflicht bei<br />
unberechtigtem<br />
Mangel -<br />
beseitigungs -<br />
verlangen<br />
Verkäufer verkaufte Lichtrufanlage in einem Krankenhaus<br />
hatte sich der BGH mit Urteil vom 23.01.<strong>2008</strong>, Az.: VIII ZR<br />
246/06 (<strong>Bau</strong>R <strong>2008</strong>, 671 ff) mit dieser Frage zu beschäftigen<br />
und dazu folgenden Leitsatz aufgestellt:<br />
Ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des<br />
Käufers nach § 439 Abs. 1 BGB stellt eine zum Schadensersatz<br />
verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung dar,<br />
wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat,<br />
dass ein Mangel der Kaufsache nicht vorliegt, sondern die<br />
Ursache für das Symptom, hinter dem er einen Mangel vermutet,<br />
in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt.<br />
Zur Begründung bezieht sich der BGH im Wesentlichen<br />
darauf, dass ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen<br />
(nach § 439 Abs. a BGB) eine zum Schadensersatz verpflichtende<br />
schuldhafte Vertragsverletzung darstelle, wenn<br />
der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt habe, dass<br />
ein Mangel nicht vorliege, sondern die Ursache für die von<br />
ihm beanstandete Erscheinung in seinem eigenen Verantwortungsbereich<br />
liege.<br />
Anmerkung:<br />
In mehreren Veröffentlichungen ist der Hinweis zu finden,<br />
dass diese zum Kaufrecht ergangene Entscheidung auch<br />
auf den Werkvertrag übertragen werden könne. Da sowohl<br />
das Kaufrecht als auch das Werkvertragsrecht die Nacherfüllung<br />
kennen, wird man dem – wenn auch mit Einschränkungen<br />
– grundsätzlich zustimmen können. Allerdings ist zu<br />
beachten, dass das Mangelbeseitigungsverlangen<br />
„schuldhaft“ vom Auftraggeber gestellt sein muss.<br />
Für den Unternehmer, der sicher ist, dass er für den Mangel,<br />
den er beseitigen soll, nicht verantwortlich ist, bietet<br />
sich die Möglichkeit an, dem Auftraggeber von vorneherein<br />
den Hinweis zu geben, dass er zwar den gerügten Mangel<br />
untersuchen werde, aber für den Fall, dass sich seine Verantwortlichkeit<br />
nicht ergebe, die entsprechenden Aufwendungen<br />
vergütet verlange. In diesem Fall kommt es dann<br />
nicht darauf an, ob der Auftraggeber schuldhaft das objektiv<br />
nicht berechtigte Mangelbeseitigungsverlangen gestellt<br />
hat. ■<br />
<strong>Bau</strong>fachblatt 7-8/<strong>2008</strong> 3
Wirtschaftsrecht<br />
Aktivierung von<br />
Bedarfpositionen –<br />
Ankündigung<br />
der Vergütung<br />
für zusätzliche<br />
Leistungen<br />
Ein Urteil des OLG Dresden<br />
vom 10.01.2007 – Az.: 6 U<br />
519/04 – stellt nochmals<br />
die Anforderungen an<br />
Bedarfspositionen und die<br />
Geltendmachung von<br />
zusätzlichen Leistungen<br />
ausdrücklich klar.<br />
Sind in einem LeistungsverzeichnisBedarfspositionen<br />
enthalten, so stellt das<br />
OLG Dresden klar, dass es<br />
einer ausdrücklichen oder aber zumindest einer konkludenten<br />
Willenserklärung des Auftraggebers bedarf, diese<br />
Bedarfsposition zusätzlich zu beauftragen. Nur durch das<br />
Vorhandensein im entsprechenden Vertragswerk wird eine<br />
Bedarfsposition nicht in Auftrag gegeben. Ein Auftragnehmer,<br />
der Leistungen einer Bedarfsposition ohne gesonderte<br />
Willenserklärung des Auftraggebers ausführt, handelt<br />
auftragslos im Sinne des § 2 Abs. 1 VOB/B und verliert<br />
damit einen Anspruch auf Vergütung aus der Bedarfsposition.<br />
Für eine stillschweigende Beauftragung der Bedarfsposition<br />
genügt es nach Auffassung des OLG gerade nicht,<br />
wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer bei der Ausführung<br />
der Leistung gewähren lässt. Zudem ist immer der<br />
Auftragnehmer dafür beweispflichtig, dass die Bedarfsposition<br />
tatsächlich auch aktiviert wurde. Im Übrigen führt das<br />
OLG Dresden aus, dass dann im Rahmen einer zusätzlichen<br />
Leistung eine Ankündigung des Mehrvergütungsanspruches<br />
im Sinne des § 2 Nr. 6 VOB/B entbehrlich ist,<br />
wenn der Auftraggeber davon ausgehen muss, dass diese<br />
zusätzliche Leistung vom Unternehmer nur gegen gesonderte<br />
Vergütung erbracht werden wird. Dies ist immer dann<br />
der Fall, wenn bei vernünftiger Betrachtung keiner davon<br />
ausgehen kann, dass ob des Umfangs der zu erbringenden<br />
Leistung natürlicherweise Vergütung gezahlt werden muss.<br />
Es ist noch darauf hinzuweisen, dass die Grenzen hier<br />
schwimmend sind und so empfiehlt es sich, so wie bei der<br />
Aktivierung von Bedarfspositionen, sich lieber ausgesprochen<br />
formal zu verhalten und einen Mehrvergütungsanspruch<br />
schriftlich anzukündigen. ■<br />
Erfolg für die<br />
<strong>Bau</strong>wirtschaft<br />
<strong>Südbaden</strong><br />
BGH setzt Rückforderungsansprüchen<br />
von<br />
öffentlichen Auftraggebern<br />
Grenzen<br />
Der siebte Zivilsenat des<br />
Bundesgerichtshofs (BGH)<br />
hat mit einer Entscheidung<br />
vom 8. Mai <strong>2008</strong> (Az.: VII<br />
ZR 106/07) ein wegweisendes,unternehmerfreundliches<br />
Urteil gesprochen.<br />
Macht ein Besteller, so heißt es in dem Leitsatz der Entscheidung,<br />
im Rahmen eines Werkvertrages Rückforderungsansprüche<br />
wegen einer überhöhten Schlussrechnung<br />
geltend, so sind die subjektiven Voraussetzungen des § 199<br />
Abs. 1 Nr. 2 BGB in der Regel erfüllt, wenn er das Leistungsverzeichnis,<br />
die Aufmaße und die Schlussrechnung<br />
4 <strong>Bau</strong>fachblatt 7-8/<strong>2008</strong><br />
kennt und aus diesen eine vertragswidrige Abrechnung und<br />
Masseermittlung ohne weiteres ersichtlich sind.<br />
Mit dieser neuen Rechtsprechung greift der BGH eine<br />
Forderung der <strong>Bau</strong>wirtschaft <strong>Südbaden</strong> auf, die in zahlreichen<br />
Rechtsverfahren, politischen und juristischen Stellung -<br />
nahmen vorgetragen und nun auch vom höchsten deutschen<br />
Zivilgericht übernommen wurde.<br />
Vielfach meldeten sich bei uns Mitglieder, die ein Schreiben<br />
von einem öffentlichen Auftraggeber erhalten hatten,<br />
aus dem sie zur Rückzahlung aus früheren <strong>Bau</strong>vorhaben<br />
aufgefordert wurden. Die öffentlichen Gemeinden bezogen<br />
sie dabei auf interne Schlussrechnungsnachprüfungen der<br />
Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), die Überzahlungen der<br />
öffentlichen Auftraggeber aufgrund falscher oder überhöhter<br />
Schlussrechnungen feststellte.<br />
Problematisch war in diesen Fällen meist, dass die Rückforderungsanschreiben<br />
der öffentlichen Auftraggeber erst<br />
nach vielen Jahren – oft nach sechs oder sieben Jahren- an<br />
unsere Mitglieder versandt wurden. Die betreffenden <strong>Bau</strong>vorhaben<br />
waren zu diesen Zeitpunkten bereits vollständig<br />
abgeschlossen, abgerechnet und ausgebucht. Die späten<br />
Rückzahlungsansprüche stießen daher allein schon aufgrund<br />
der langen Prüfungsdauer auf großes Unverständnis<br />
unserer Unternehmen. Letztlich, so beschwerten sich diese<br />
zu Recht, müsste man bei jedem <strong>Bau</strong>vorhaben auch noch<br />
nach vielen Jahren mit einer Rückforderung rechnen. Dies<br />
sei für die Führung und Planung eines Unternehmens völlig<br />
inakzeptabel. Die öffentlichen Auftraggeber versteckten<br />
sich dabei immer hinter der GPA. Die Gemeinden würden<br />
auch erst so spät von der GPA informiert und könnten auf<br />
die Prüfungszeit und Prüfungsgeschwindigkeit der GPA<br />
keinen Einfluss nehmen. Erst mit Abschluss der GPA-Prüfung<br />
würden sie über etwaige Überzahlungen informiert<br />
und müssten diese dann auch geltend machen.<br />
Die <strong>Bau</strong>wirtschaft <strong>Südbaden</strong> hat dieser Rechtsansicht<br />
bereits seit langer Zeit widersprochen und dies sowohl politisch,<br />
wie auch juristisch deutlich gemacht. Nach den Verjährungsvorschriften<br />
beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist<br />
mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch<br />
entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch<br />
begründenden Umständen und der Person des Schuldners<br />
Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen<br />
müsste. Nach unserer Ansicht hatte aber der öffentliche<br />
Auftraggeber bereits mit Erhalt der Schlussrechnung und<br />
der dazugehörigen relevanten Unterlagen ausreichend<br />
Kenntnis von einer etwaigen Überzahlung. Auf die konkrete<br />
Prüfung durch die GPA und die Feststellung einer Überzahlung<br />
kommt es deshalb gar nicht an. Die Verjährung beginnt<br />
nicht mit dem Abschluss der Prüfung durch die GPA, sondern<br />
viel früher, mit Abschluss der Prüfung durch den<br />
öffentlichen Auftraggeber.<br />
Nun greift der BGH die Darstellung der <strong>Bau</strong>wirtschaft<br />
<strong>Südbaden</strong> auf und stellt in einem ähnlichen Fall – unter<br />
expliziten Verweis auf eine juristische Stellungnahme unseres<br />
Mitarbeiters, Herrn RA Zimmermann - nüchtern fest:<br />
„Entgegen der Auffassung der Revision ist es nicht erforderlich,<br />
dass das Rechnungsprüfungsamt die erforderliche<br />
Kenntnis hatte. Das Gesetz stellt allein auf die Person des<br />
Gläubigers ab. Dafür, dass zusätzlich oder allein die Kenntnis<br />
eines Dritten maßgeblich wäre, bietet es keine Stütze.“<br />
Mit Erhalt des Leistungsverzeichnisses, des Aufmaßes und<br />
der Schlussrechnung hat der Auftraggeber ausreichend<br />
Kenntnis von einer etwaigen vertragswidrigen Abrechnung
oder Masseermittlung. Der Auftraggeber muss nicht noch<br />
zusätzlich die rechtlichen Schlüsse ziehen, dass eine Überzahlung<br />
vorliegt und er diese zurückfordern kann. Mit dieser<br />
Kenntnis beginnt aber –am Ende des Jahres- die Verjährungsfrist<br />
zu laufen. Nach drei Jahren (§ 195 BGB) ist der<br />
Rückforderungsanspruch bereits verjährt.<br />
„Mit dieser Rechtsprechung“, so heißt es in einer ersten<br />
Kommentierung (Ulbrich, IBR <strong>2008</strong>, 2906), „wird eine<br />
Abkehr von den Staatsprivilegien der 70er Jahre eingeleitet,<br />
die höchst problematisch waren.“ Nachträgliche Schreiben<br />
von Rechnungshöfen und der GPA bzw. die daraus resultierenden<br />
Rückforderungsansprüche durch die öffentlichen<br />
Auftraggeber sind nun im Einklang mit der aktuellsten BGH-<br />
Rechtsprechung immer nach Verjährungsgesichtspunkten<br />
zu betrachten. Mitgliedsbetriebe, die weitere Fragen zum<br />
Thema haben, können sich an die Rechtsabteilung des Verbandes<br />
wenden. Gerne senden wir ihnen auch das erfreuliche<br />
Urteil im Volltext zu. ■<br />
Bundesregierung<br />
beschließt<br />
Bilanzrechts -<br />
modernisierungsgesetz<br />
(BilMoG)<br />
St<br />
Wir informieren über die im<br />
Regierungsentwurf zum<br />
BilMoG enthaltenen Entlastungen<br />
für kleinere und<br />
mittlere Unternehmen.<br />
Am 21. Mai <strong>2008</strong> hat das<br />
Bundeskabinett nun den<br />
Entwurf eines Gesetzes zur<br />
Modernisierung des Bilanzrechts<br />
beschlossen. Dies<br />
bedeutet die größte Änderung<br />
des HGB seit über 20<br />
Jahren und wird die Rechnungslegung drastisch verändern.<br />
Positiv festzuhalten ist, dass die bereits im Referentenentwurf<br />
enthaltene Entlastung kleinerer und mittlerer Unternehmen<br />
im Zusammenhang mit Steuer und Rechnungslegung,<br />
die die Spitzenverbände, darunter der ZDH, in ihren<br />
Stellungnahmen gefordert hatten, auch Eingang in den<br />
Regierungsentwurf gefunden hat.<br />
So werden Einzelkaufleute, die bestimmte Schwellenwerte<br />
(500.000 € Umsatz und 50.000 € Gewinn pro Geschäftsjahr)<br />
nicht überschreiten, von der Verpflichtung zur Buchführung<br />
und Bilanzierung nach den handelsrechtlichen Vorschriften<br />
befreit. Darüber hinaus werden die Größenklassen, die darüber<br />
entscheiden, welche Informationspflichten ein Unternehmen<br />
betreffen, angehoben. Die jeweiligen Schwellenwerte<br />
für Bilanzsumme und Umsatzerlöse in § 267 HGB werden<br />
durch den Regierungsentwurf zum BilMoG um 20 v. H.<br />
erhöht, so dass zukünftig mehr Unternehmen als bisher in<br />
Steuern<br />
den Genuss der Erleichterungen kommen, die für kleine und<br />
mittelgroße Kapitalgesellschaften gelten. Damit wird künftig<br />
weniger Aufwand bei der handelsrechtlichen Rechnungslegung<br />
für diese Unternehmen bestehen. Diese Erleichterungen,<br />
insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, sollen<br />
teilweise schon für das Geschäftsjahr <strong>2008</strong> in Anspruch<br />
genommen werden können.<br />
Ebenfalls positiv zu bewerten ist, dass es insbesondere<br />
den mittelständischen Unternehmen weiterhin möglich sein<br />
wird, nur ein Rechenwerk, die sog. Einheitsbilanz, aufzustellen.<br />
Zu begrüßen ist ferner, dass das im Referentenentwurf<br />
noch angedachte Wahlrecht eines befreienden IFRS-Jahresabschlusses<br />
im Regierungsentwurf zum BilMoG gestrichen<br />
wurde.<br />
Im jetzt anlaufenden Gesetzgebungsverfahren gilt es,<br />
sich weiter dafür einzusetzen, dass kleinere und mittlere<br />
Betriebe nicht durch unverhältnismäßige Buchführungsoder<br />
Rechnungslegungspflichten belastet werden, insbesondere<br />
auch nicht mit der geplanten Änderung der Rückstellungsbewertung.<br />
In steuerlicher Hinsicht ist anzumerken, dass der Grundsatz<br />
der umgekehrten Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 Satz 2<br />
EStG) aufgeweicht wird. Hierzu wird es im weiteren Gesetzgebungsverfahren<br />
vermutlich noch zu detaillierten Regelungen<br />
kommen.<br />
Der Regierungsentwurf des BilMoG wird Anfang Juli im<br />
ersten Durchgang im Bundesrat beraten werden. Unmittelbar<br />
nach der Sommerpause sollen die Beratungen im Bundestag<br />
stattfinden. ■<br />
Gemäß einer Entscheidung<br />
des Landgerichts Niedersachsen<br />
vom 22. Januar<br />
<strong>2008</strong> wird ein Abzug von<br />
haushaltsnahen Dienstleistungen<br />
nicht gewährt,<br />
wenn der Auftraggeber die<br />
Rechnung bar bezahlt und<br />
als Zahlungsnachweis<br />
einen Kontoauszug des<br />
Handwerkers an das<br />
Finanzamt einreicht, aus<br />
Steuerbonus<br />
auf Handwerker -<br />
leistungen bei<br />
Barzahlung !<br />
dem eine zeitnahe Bareinzahlung durch den Handwerker<br />
hervorgeht.<br />
Das Finanzamt verwies darauf, dass nur die direkte Einzahlung<br />
auf das Konto des Leistungserbringers begünstigt<br />
ist und verweigerte den Abzug der Handwerkerkosten. ■<br />
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<strong>Bau</strong>fachblatt 7-8/<strong>2008</strong> 5
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7-8<br />
Arbeits- und Sozialrecht<br />
Tarifrecht<br />
Einigung beim Mindestlohn <strong>Bau</strong> 1<br />
Bundesarbeitsgericht – Anfechtung eines Aufhebungs -<br />
<strong>2008</strong><br />
vertrages<br />
Arbeitszeugnis: Abweichung des Endzeugnisses vom<br />
1<br />
Zwischenzeugnis 2<br />
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des Verbandes der <strong>Bau</strong>wirtschaft <strong>Südbaden</strong> e.V., des Badischen Zimmerer- und<br />
Holzbauverbandes e.V. und des Fachverbandes Ausbau und Fassade Baden e.V.<br />
Herausgeber und Verlag: Service-GmbH der <strong>Bau</strong>wirtschaft <strong>Südbaden</strong>, Holbeinstraße 16,<br />
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nach dem Schlichterspruch<br />
von Exbundesminister<br />
Wolfgang Clement am<br />
20. Juni <strong>2008</strong> erreichte<br />
Tarifeinigung für allgemeinverbindlich<br />
erklären. Die<br />
Einigung sieht bei einer<br />
Laufzeit vom 1. September<br />
Tarifrecht<br />
<strong>2008</strong> bis zum 31. August 2009 vor, dass die Mindestlöhne<br />
im Osten von 9,00 Euro pro Stunde für einfache und 9,80<br />
Euro für qualifizierte Arbeiten weiter gelten. In Westdeutschland<br />
betragen sie 10,70 Euro bzw. 12,85 Euro (Berlin:<br />
12,70 Euro). ■<br />
Urteil - 6 AZR 1108/06 -<br />
vom 28. November 2007<br />
Hat der Arbeitgeber dem<br />
Arbeitnehmer mit einer<br />
rechtswidrigen außerordentlichen<br />
Kündigung ge -<br />
droht und ihn mit dieser<br />
Drohung zum Abschluss<br />
eines Aufhebungsvertrages<br />
veranlasst, kann der<br />
Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag<br />
anfechten.<br />
Einigung<br />
beim<br />
Mindestlohn <strong>Bau</strong><br />
Bundes -<br />
arbeitsgericht –<br />
Anfechtung<br />
eines Aufhebungsvertrags<br />
ArSo<br />
Aufgrund des rigiden Kündigungsschutzes im deutschen<br />
Arbeitsrecht stellt der Abschluss eines Aufhebungsvertrags<br />
ein gängiges Instrument in der Praxis dar, Arbeitsverhältnisse<br />
kurzfristig und aus Sicht des Arbeitgebers weitgehend<br />
risikofrei zu beenden. In bestimmten Fallkonstellationen<br />
bietet es sich daher an, dem Arbeitnehmer den<br />
Abschluss eines Aufhebungsvertrages anzubieten, um den<br />
Ausspruch einer Kündigung zu vermeiden. Das Risiko eines<br />
langwierigen Kündigungsschutzprozesses kann so ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Im Fall von vorhergegangenen Verfehlungen des Arbeitnehmers<br />
bieten Arbeitgeber häufig auch deshalb den<br />
Abschluss von Aufhebungsverträgen an, um nicht mit dem<br />
Ausspruch einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung<br />
den „Lebenslauf“ des Arbeitnehmers zu beeinträchtigen.<br />
Dieses Entgegenkommen wird seitens der Arbeitnehmer<br />
nicht immer anerkannt. In derartigen Fällen behaupten<br />
Arbeitnehmer immer wieder, der Arbeitgeber habe widerrechtlich<br />
mit einer Kündigung gedroht und sie hätten sich<br />
nur aufgrund der widerrechtlichen Drohung auf den<br />
Abschluss des Aufhebungsvertrages eingelassen.<br />
Hat die Drohung des Arbeitgebers mit einer außerordentlichen<br />
Kündigung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages<br />
geführt, ist eine Anfechtung wegen widerrechtlicher<br />
Drohung nur möglich, wenn ein verständiger Arbeitgeber<br />
die Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte<br />
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. August 1999, 2 AZR<br />
832/98 und Urteil vom 15. Dezember 2005, 6 AZR 197/05).<br />
Das Bundesarbeitsgericht hat sich in einer Entscheidung
vom 28. November 2007 erneut mit den Grundsätzen des<br />
Anfechtungsrechts im Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen<br />
auseinandergesetzt.<br />
Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:<br />
Der klagende Arbeitnehmer arbeitete bei der beklagten<br />
Arbeitgeberin als Rechtsanwalt. Aufgrund im einzelnen<br />
streitiger Vorfälle kam es zum Ende des Jahres 2004 dazu,<br />
dass die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer den Abschluss<br />
eines Aufhebungsvertrages anbot. Als der Arbeitnehmer<br />
dies ablehnte, stellte die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer<br />
den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung in Aussicht.<br />
Nach einer Fortsetzung der Gespräche übersandte<br />
die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag.<br />
Dieser sah unter anderem die Beendigung des<br />
Arbeitsverhältnisses zum 30. Juni 2005 und die Zahlung<br />
einer Abfindung in Höhe von 12.000 € vor. Zwei Stunden<br />
nachdem der Arbeitnehmer den Entwurf des Aufhebungsvertrags<br />
von der Arbeitgeberin per E-Mail erhalten hatte,<br />
sandte er den Entwurf des Aufhebungsvertrags mit kenntlich<br />
gemachten inhaltlichen Änderungen zurück. Unter<br />
anderem waren nunmehr eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
zum 31. Dezember 2005 sowie die Zahlung einer<br />
Abfindung in Höhe von 18.000 € vorgesehen. Der Aufhebungsvertrag<br />
wurde in dieser geänderten Fassung abgeschlossen.<br />
Mit Schreiben vom 1. Dezember 2005 erklärte<br />
der Arbeitnehmer die Anfechtung des Aufhebungsvertrags<br />
wegen widerrechtlicher Drohung.<br />
Das Bundesarbeitsgericht hat nochmals hervorgehoben,<br />
dass die Drohung mit einer rechtswidrigen außerordentlichen<br />
Kündigung ein Anfechtungsrecht des Arbeitnehmers<br />
begründen kann.<br />
Dem Urteil sind folgende Leitsätze zu entnehmen:<br />
1. Die Ankündigung eines Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis<br />
durch eine außerordentliche Kündigung beenden zu<br />
wollen, wenn der Arbeitnehmer nicht einen Aufhebungsvertrag<br />
abschließt, stellt eine Drohung im Sinne des<br />
Anfechtungsrechts dar.<br />
2. Die Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung ist<br />
widerrechtlich und damit unzulässig, wenn ein verständiger<br />
Arbeitgeber eine solche Kündigung nicht ernsthaft in<br />
Erwägung ziehen darf.<br />
3. Wenn der Arbeitgeber unter Abwägung aller Umstände<br />
des Einzelfalls davon ausgehen muss, eine angedrohte<br />
Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer<br />
arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />
nicht standhalten, darf er die Kündigung nicht in<br />
Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum<br />
Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu veranlassen.<br />
4. Die Widerrechtlichkeit einer Drohung wird nicht dadurch<br />
beseitigt, dass dem Arbeitnehmer eine Bedenkzeit eingeräumt<br />
wird. Insbesondere wird eine angedrohte<br />
unwirksame Kündigung durch eine eingeräumte Bedenkzeit<br />
nicht „wirksamer“. Die Bedenkzeit hat keinen Einfluss<br />
auf den Inhalt der bereits ausgesprochenen Drohung.<br />
5. Nutzt der Arbeitnehmer eine eingeräumte Bedenkzeit<br />
dazu, die Vereinbarung durch aktives Verhandeln erheblich<br />
zu seinen Gunsten zu beeinflussen, kann die Drohung<br />
gegebenenfalls nicht mehr ursächlich für den<br />
Abschluss des Aufhebungsvertrages gewesen sein.<br />
6. Erreicht der Arbeitnehmer durch solche Verhandlungen,<br />
Arbeits- und Sozialrecht<br />
dass der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses<br />
erheblich nach hinten verschoben wird und zudem eine<br />
deutlich höhere Abfindung gezahlt wird, spricht viel dafür,<br />
dass die Drohung nicht mehr ursächlich für den<br />
Abschluss des Aufhebungsvertrags gewesen sind.<br />
Das Urteil hat folgende praktischen Auswirkungen:<br />
Häufig bieten Arbeitgeber insbesondere im Zusammenhang<br />
mit vorhergegangen Verfehlungen von Arbeitnehmern<br />
den Abschluss eines Aufhebungsvertrages an, um das<br />
Arbeitsverhältnis zeitnah zu beenden und die Risiken eines<br />
Kündigungsschutzprozesses zu vermeiden. Arbeitnehmer<br />
berufen sich dann später immer wieder darauf, der Arbeitgeber<br />
habe widerrechtlich mit einer Kündigung gedroht und<br />
nur so den Abschluss des Aufhebungsvertrages herbeigeführt.<br />
Arbeitgeber müssen darauf achten, dass das In-Aussicht-Stellen<br />
einer Kündigung von Arbeitnehmern nicht als<br />
widerrechtliche Drohung aufgefasst werden. Dem betroffenen<br />
Arbeitnehmer muss auf sachliche Weise die Situation<br />
und der Grund geschildert werden, warum der Arbeitgeber<br />
das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Im Rahmen dessen<br />
kann auch - als Alternative zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages<br />
- eine Kündigung in Aussicht gestellt werden.<br />
Diese Kündigung müsste jedoch aller Voraussicht<br />
nach einem Kündigungsschutzprozess standhalten. Bestehen<br />
bereits nach Auffassung des Arbeitgebers Zweifel an<br />
der Wirksamkeit der Kündigung, sollte dem Arbeitnehmer<br />
nicht offen damit gedroht werden. Keinesfalls darf der<br />
Arbeitnehmer zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags<br />
genötigt werden. ■<br />
Jeder Arbeitnehmer hat bei<br />
Beendigung seines Arbeits -<br />
verhältnisses Anspruch auf<br />
ein schriftliches Arbeitszeugnis.<br />
Das Zeugnis muss<br />
mindestens Angaben zur<br />
Art und Dauer der Tätigkeit<br />
enthalten (einfaches Zeugnis).<br />
Der Arbeitnehmer<br />
kann verlangen, dass sich<br />
die Angaben darüber hinaus<br />
auf Leistung und Ver-<br />
Arbeitszeugnis:<br />
Abweichung des<br />
Endzeugnisses<br />
vom<br />
Zwischenzeugnis<br />
halten während des laufenden Arbeitsverhältnisses<br />
erstrecken (qualifiziertes Zeugnis, § 109 Gewerbeordnung).<br />
Form und Inhalt des Arbeitszeugnisses<br />
Der gesetzlich geschuldete Inhalt des Zeugnisses<br />
bestimmt sich nach den mit ihm verfolgten Zwecken. Dem<br />
Arbeitnehmer dient ein Arbeitszeugnis regelmäßig als<br />
Bewerbungsunterlage. Für Dritte, insbesondere für künftige<br />
Arbeitgeber, ist es Grundlage der Personalwahl. Dem<br />
Arbeitnehmer gibt das Zeugnis zugleich Aufschluss darüber,<br />
wie der Arbeitgeber seine Leistung und sein Sozialverhalten<br />
beurteilt. Inhaltlich muss das Zeugnis den Geboten<br />
der Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit gerecht werden.<br />
In diesem Rahmen ist der Arbeitgeber frei in der Wahl seiner<br />
Formulierungen.<br />
<strong>Bau</strong>fachblatt 7-8/<strong>2008</strong> 2
Arbeits- und Sozialrecht<br />
Der Arbeitgeber erfüllt den Anspruch des Arbeitnehmers<br />
mit einem Zeugnis, dass nach Form und Inhalt den gesetzlichen<br />
Anforderungen entspricht. Genügt des Zeugnis diesen<br />
Erfordernissen nicht, kann der Arbeitnehmer gerichtlich<br />
dessen Berichtigung oder Ergänzung verlangen.<br />
Sonderfall: Zwischenzeugnis<br />
Ein so genanntes Zwischenzeugnis (Zeugnis während<br />
des laufenden Arbeitsverhältnisses) ist auf Wunsch eines<br />
Arbeitnehmers dann zu erteilen, wenn ein entsprechendes<br />
berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers vorliegt. Dies<br />
wird zum Beispiel dann anerkannt, wenn der Arbeitgeber<br />
eine Kündigung in Aussicht stellt, ein eigener Arbeitsplatzwechsel<br />
des Arbeitnehmers beabsichtigt ist sowie<br />
sonstige Änderungen im Arbeitsbereich erfolgen (Versetzung,<br />
Wechsel des Vorgesetzen usw.).<br />
Hat er ein Zwischenzeugnis erteilt, ist er bei der Erteilung<br />
eines Endzeugnisses an den Inhalt des Zwischenzeugnisses<br />
gebunden, soweit sich die zu beurteilenden Zeiträume<br />
decken. Dies betrifft die Tätigkeitsbeschreibung sowie die<br />
Leistungs- und die Verhaltensbeurteilung des Arbeitnehmers.<br />
Von den im Zwischenzeugnis für einen bestimmten<br />
Zeitraum enthaltenen Bewertungen kann der Arbeitgeber<br />
nur dann abrücken, wenn ihm nachträglich Umstände<br />
bekannt werden, die eine abweichende Beurteilung rechtfertigen.<br />
Auch ein Zwischenzeugnis dient wie ein Endzeugnis<br />
regelmäßig dazu, Dritte über die Tätigkeiten des Arbeitnehmers<br />
zu unterrichten.<br />
Diese Grundsätze hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil<br />
vom 16.10.2007 – 9 AZR 248/07 – nochmals konkretisiert<br />
und weiterentwickelt.<br />
Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:<br />
Der Arbeitnehmer erhielt anlässlich eines Betriebsübergangs<br />
ein Zwischenzeugnis, in dem seine Leistung und sein<br />
Verhalten während des Arbeitsverhältnisses vom Juli 2000<br />
bis Februar 2002 bewertet wurden. Von März 2002 bis<br />
August 2002 war der Arbeitnehmer weiter beim Betriebserwerber<br />
beschäftigt. Der Arbeitnehmer erhielt bei Beendigung<br />
des Arbeitsverhältnisses schließlich ein Endzeugnis,<br />
das von dem Inhalt des früher erteilen Zwischenzeugnisses<br />
abwich. Der Arbeitnehmer beanstandete gegenüber dem<br />
Arbeitgeber das Endzeugnis. Es folgte eine Auseinandersetzung<br />
mit dem Arbeitgeber, die schließlich in ein arbeitsgerichtliches<br />
Verfahren mündete.<br />
Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Vor dem<br />
Landes- und Bundesarbeitsgericht hat der Arbeitnehmer<br />
obsiegt.<br />
Dem Urteil sind folgende Leitsätze zu entnehmen:<br />
1. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer bei Beendigung<br />
des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis über Art und<br />
Dauer des Arbeitsverhältnisses erteilen. Auf Verlangen<br />
des Arbeitnehmers ist das Zeugnis auf seine Leistung<br />
und sein Verhalten während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses<br />
zu erstrecken.<br />
2. Der Arbeitgeber erfüllt den Anspruch mit einem Arbeitszeugnis,<br />
das nach Form und Inhalt den gesetzlichen<br />
Anforderungen entspricht. Genügt das Zeugnis diesen<br />
Erfordernissen nicht, kann der Arbeitnehmer gerichtlich<br />
dessen Berichtigung oder Ergänzung verlangen.<br />
3. Der Arbeitgeber ist bei der Erteilung eines Endzeugnisses<br />
in der Regel an den Inhalt eines zuvor von ihm ertei-<br />
3 <strong>Bau</strong>fachblatt 7-8/<strong>2008</strong><br />
len Zwischenzeugnisses gebunden, soweit die zu beurteilenden<br />
Zeiträume identisch sind.<br />
4. Der Arbeitgeber kann für den mit dem Zwischenzeugnis<br />
bewerteten Zeitraum nur dann vom Inhalt des Zwischenzeugnisses<br />
abweichen, wenn ihm nachträglich<br />
Umstände bekannt werden, die eine abweichende Beurteilung<br />
rechtfertigen.<br />
5. Schließt sich nach der Erteilung eines Zwischenzeugnisses<br />
ein weiterer im Endzeugnis zu beurteilender Zeitraum<br />
an, darf der Arbeitgeber vom Inhalt des Zwischenzeugnisses<br />
abweichen, wenn die späteren Leistungen und<br />
das spätere Verhalten des Arbeitnehmers dies rechtfertigen.<br />
Das Urteil hat folgende praktischen Auswirkungen:<br />
Gerade bei länger bestehenden Arbeitsverhältnissen<br />
oder Veränderungen während des Arbeitverhältnisses werden<br />
häufig Zwischenzeugnisse ausgestellt. Wird schließlich<br />
ein Endzeugnis erteilt, muss der Arbeitnehmer darauf achten,<br />
dass er regelmäßig nicht vom Zwischenzeugnis abweichen<br />
kann. Dies betrifft den mit dem Zwischenzeugnis<br />
bewerteten Zeitraum des Arbeitsverhältnisses. Leistungsoder<br />
Verhaltensänderungen in der Folgezeit nach Erteilung<br />
des Zwischenzeugnisses können abweichend bewertet<br />
werden.<br />
Üblicherweise werden Arbeitszeugnisse wie folgt aufgebaut:<br />
Einleitung<br />
Entwicklung des Arbeitnehmers im Betrieb<br />
Stellenbeschreibung (der zuletzt ausgeübten Tätigkeit)<br />
Leistungsbeurteilung (mit Angaben zu Arbeitsbereitschaft,<br />
Arbeitsbefähigung, Wissen und Weiterbildung, Arbeitsweise,<br />
Arbeitserfolge sowie der für die Note entscheidenden<br />
Leistungszusammenfassung)<br />
Persönliches (soziales) Verhalten<br />
Schlussformulierung<br />
Bei Zwischenzeugnissen entfallen Beendigungs- und<br />
Zukunftswünsche. ■<br />
Urteil des Bundes -<br />
arbeitsgerichts vom<br />
26. September 2007<br />
– 10 AZR 569/06 –<br />
Gleichbehandlung<br />
bei Sonder -<br />
zahlungen<br />
Der Arbeitgeber verletzt<br />
den arbeitsrechtlichen<br />
Gleichbehandlungsgrundsatz,<br />
wenn er Arbeitnehmer<br />
von einer Sonderzahlung<br />
ausnimmt, ohne dass dies<br />
durch den Zweck der Sonderzahlung<br />
gerechtfertigt wäre.<br />
Arbeitgeber erbringen in verschiedenen Ausprägungen<br />
Sonderzahlungen an Arbeitnehmer. Diese werden unter<br />
ganz unterschiedlichen Bezeichnungen erbracht, zum Beispiel<br />
als Gratifikationen, Sonderzuwendungen, Jahressonderzahlungen<br />
oder auch Weihnachtsgelder.<br />
Liegt eine Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers auf-
grund einer Tarifbindung an die Tarifverträge über die<br />
Gewährung eines 13. Monatseinkommen im <strong>Bau</strong>gewerbe<br />
(West) vor, richten sich die Zahlungsmodalitäten nach diesen<br />
Tarifverträgen.<br />
Handelt es sich jedoch nicht um ein 13. Monatseinkommen<br />
in diesem Sinne bzw. erbringt der Arbeitgeber die Sonderzahlungen<br />
mangels beidseitiger Tarifbindung freiwillig,<br />
ist er grundsätzlich frei in der Entscheidung, ob und unter<br />
welchen Voraussetzungen er die zusätzliche Leistung<br />
erbringt. Allerdings ist er an den arbeitsrechtlichen Grundsatz<br />
der Gleichbehandlung gebunden (s. BAG, Urteil vom<br />
28. März 2007, 10 AZR 261/06). Der Arbeitgeber darf einzelne<br />
Arbeitnehmer nicht sachfremd gegenüber vergleichbaren<br />
Arbeitnehmern besser oder schlechter stellen. Entscheidend<br />
ist allein der Zweck der Leistung. Bei freiwilligen<br />
Sonderzahlungen kann zum Beispiel differenziert werden<br />
nach:<br />
Lebensalter<br />
Familienstand<br />
Kinderzahl<br />
Bedürftigkeit<br />
Dauer der Betriebszugehörigkeit<br />
fachlicher Qualifikation oder etwa<br />
besonderen Belastungen einzelner Arbeitnehmer.<br />
Erfüllt ein Arbeitnehmer eines der Kriterien nicht, kann er<br />
von der Sonderzahlung ausgenommen werden. Erbringt<br />
der Arbeitgeber die Sonderzahlung aufgrund einer oder<br />
mehrerer der vorstehend benannten Kriterien, darf er allerdings<br />
keine weiteren sachfremden Gründe heranziehen, die<br />
in keinem Zusammenhang zum Sinn und Zweck der Sonderzahlung<br />
stehen. Gewährt der Arbeitgeber eine freiwillige<br />
Leitung nach einem erkennbaren Prinzip, dürfen Arbeitnehmer<br />
nicht ausgenommen werden, wenn hierfür kein sachlicher<br />
Grund besteht. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit<br />
Urteil vom 26. September 2007 nachmals bestätigt.<br />
Dam Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:<br />
Der klagende Arbeitnehmer war seit längerem bei der<br />
Beklagten beschäftigt. Aufgrund einer schwierigen wirtschaftlichen<br />
Lage wurden den insgesamt 450 Arbeitnehmern<br />
mit Wirkung ab 1. Januar 2007 neue Arbeitsverträge<br />
angeboten. Nach diesen neuen Arbeitsverträgen sollte deutlich<br />
länger pro Woche gearbeitet und der Stundenlohn reduziert<br />
werden. Etwa 400 Mitarbeiter akzeptierten die neuen<br />
Arbeitsverträge und arbeiteten sei Januar 2002 zu den<br />
neuen Betriebsbedingungen. Der klagende Arbeitnehmer<br />
gehörte zu denjenigen, die den Änderungen nicht zugestimmt<br />
hatten. Im Rahmen der Zahlung eines Weihnachtsgeldes<br />
für das Jahr 2003 wurde maßgeblich nach vorhandenen<br />
Fehltagen sowie Eintritts- und Austrittsdaten<br />
differenziert. Arbeitnehmer, die der Entgeltabsenkung nicht<br />
zugestimmt hatten, wurden nicht berücksichtigt. Der klagende<br />
Arbeitnehmer sah darin einen Verstoß gegen den<br />
arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und das<br />
Maßregelungsverbot (§ 612 a BGB). Die Arbeitgeberin meinte,<br />
die Differenzierung bei der Zahlung des Weihnachtsgeldes<br />
sei Teil des neuen Vergütungssystems. Sie habe die entstandene<br />
Lohnungerechtigkeit ausgleichen wollen.<br />
Die Klage hatte in allen Instanzen Erfolg.<br />
Dem Urteil sind folgende Leitsätze zu entnehmen:<br />
1. Wird die Höhe des auszuzahlenden Weihnachtsgeldes<br />
insbesondere an die Zahl von Krankheitstagen gekoppelt,<br />
stellt die Leistung einen Anreiz zu gesundheitsbe-<br />
Arbeits- und Sozialrecht<br />
wusstem und –förderndem Verhalten dar und soll leichtfertige<br />
Krankmeldungen unterbinden.<br />
2. Werden zudem bestimmte Mindestbeschäftigungs -<br />
dauern zugrunde gelegt, wird auch vergangene Betriebstreue<br />
und Loyalität belohnt.<br />
3. Die vorherige Ablehnung schlechterer Arbeitsbedingungen<br />
durch den Arbeitnehmer stellt keinen Grund dar,<br />
einem Arbeitnehmer eine Sonderzahlung zu verweigern,<br />
wenn diese erkennbar einen anderen Zweck verfolgt.<br />
Das Urteil des Bundesarbeitgerichts hat folgende<br />
praktische Auswirkungen:<br />
Bei der Nichtberücksichtigung einzelner Arbeitnehmer<br />
bei der Leistung einer Sonderzahlung ist Vorsicht geboten.<br />
Vor allem darf nicht ein etwaiges vorheriges Verhalten des<br />
Arbeitnehmers gemaßregelt werden. Es muss ein sachlicher<br />
Grund vorliegen, einen Arbeitnehmer von einer Sonderzahlung<br />
auszunehmen. Dieser Grund rechtfertigt sich<br />
allein aus dem Sinn und Zweck der Sonderzahlung. Nur,<br />
wenn bei einem Arbeitnehmer die Gründe für die Sonderzahlung<br />
nicht vorliegen, kann er ausgenommen werden.<br />
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass eine Sonderzahlung<br />
mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen werden sollte.<br />
So kann verhindert werden, dass der Arbeitnehmer auch in<br />
Zukunft einen Anspruch auf die Sonderzahlung erhält.<br />
Sonderzahlungen dürfen nicht mit übertariflichen Zulagen<br />
verwechselt werden. Diese stehen direkt im Verhältnis zur<br />
erbrachten Arbeitsleistung und sollen diese vergüten.<br />
Übertarifliche Zulagen sind – im Gegensatz zu Sonderzahlungen<br />
– Bestandteil des laufenden Arbeitsentgeltes. ■<br />
Burkhard Messerschmidt, Wolfgang Voit (Hrsg.)<br />
Privates <strong>Bau</strong>recht - Kommentar zu §§ 631 ff.<br />
BGB<br />
Verlag C.H. Beck, <strong>2008</strong>, XXI, 1469 Seiten, in Leinen<br />
154,00 €<br />
ISBN 978–3-406-54838-3 ■<br />
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Hand Jürgen Sonnenberger, Reinhard Dammann<br />
Französisches Handels- und Wirtschaftsrecht<br />
3., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage <strong>2008</strong>, RIW-Buch, XXVIII,<br />
642 Seiten, geb., ISBN 978-3-8005-1405-2; Preis: 129,- €<br />
Verlag Recht und Wirtschaft, Frankfurt am Main, www.ruw.de ■<br />
Persönliche Haftung von Managern und Aufsichtsräten<br />
Haftungsrisiken bei Managementfehlern, Risikobegrenzung und D & O-<br />
Versicherung<br />
Von Roderich C. Thümmel<br />
<strong>2008</strong>, 4., völlig neu bearbeitete Auflage, 310 Seiten<br />
Preis: 54,00 €<br />
ISBN 978-3-415-04011-3<br />
Boorberg Verlag ■<br />
<strong>Bau</strong>fachblatt 7-8/<strong>2008</strong> 4
Technik,<br />
Umwelt,<br />
Aus- und<br />
Weiterbildung<br />
7-8<br />
EAL-GZ 969 offiziell anerkannt 2<br />
Technik<br />
Aufbau einer Gefährdungsbeurteilung – Formblätter<br />
zur praktischen Umsetzung 1<br />
Broschüre „Erdbebensicheres <strong>Bau</strong>en“ 1<br />
RAL-Gütezeichen Geothermische Anlagen,<br />
Güte-<br />
<strong>2008</strong><br />
und Prüfbestimmungen Ingenieurholzbau<br />
um Teil II für die Herstellung von <strong>Bau</strong>teilen des<br />
Ingenieurholzbaus erweitert 2<br />
Informieren<br />
Sie sich über<br />
und<br />
Rufen Sie<br />
uns an!<br />
<strong>Bau</strong>wirtschaft<br />
<strong>Südbaden</strong><br />
Tel.<br />
0761/70302 - 27<br />
<strong>Bau</strong>fachblatt<br />
Fachbeilage Technik, Umwelt, Aus- und<br />
Weiterbildung<br />
Das <strong>Bau</strong>fachblatt ist das offizielle Organ der <strong>Bau</strong>wirtschaft <strong>Südbaden</strong> und gemeinsames Rundschreiben<br />
des Verbandes der <strong>Bau</strong>wirtschaft <strong>Südbaden</strong> e.V., des Badischen Zimmerer- und<br />
Holzbauverbandes e.V. und des Fachverbandes Ausbau und Fassade Baden e.V.<br />
Herausgeber und Verlag: Service-GmbH der <strong>Bau</strong>wirtschaft <strong>Südbaden</strong>, Holbeinstraße 16,<br />
79100 Freiburg, Telefon (07 61) 7 03 02 - 0, Telefax (07 61) 7 03 02 - 30, E-Mail: service@<br />
bausuedbaden.de<br />
1 <strong>Bau</strong>fachblatt 7-8/<strong>2008</strong><br />
Technik<br />
Umwelt<br />
Der Verbandsservice Technik und<br />
Umwelt bietet allen Mitgliedern<br />
Information und Beratung z. B. zu<br />
– <strong>Bau</strong>forschung<br />
– Güteschutz<br />
– Umweltschutz<br />
– Unfallverhütungsvorschriften<br />
– DIN-Vorschriften<br />
Nutzen Sie die Leistungen Ihres<br />
Verbandes!<br />
Aus dem § 5 des Arbeitsschutzgesetzes<br />
vom<br />
07.08.1996 ergibt sich die<br />
Verpflichtung des Arbeitgebers,<br />
die Gefährdungen der<br />
Arbeitnehmer aus den<br />
betrieblichen Arbeitsbedingungen<br />
selbst zu beurteilen.<br />
Bei Kontrollen der BG<br />
BAU bzw. der Gewerbeaufsicht<br />
und insbesondere bei<br />
Technik<br />
Arbeitsunfällen spielt die unternehmenseigene Gefährdungsbeurteilung<br />
eine zentrale Rolle. Vereinfacht dargestellt<br />
soll der Unternehmer in einem Gefährdungsbeurteilungsbogen<br />
zusammenstellen,<br />
welche Gefährdungen in seinem Betrieb vorliegen,<br />
welche Unfallverhütungsvorschriften dafür einschlägig<br />
sind und<br />
wie und von wem der nötige Arbeitsschutz umgesetzt<br />
wird.<br />
Die <strong>Bau</strong>berufsgenossenschaft stellt seit dem Inkrafttreten<br />
des Arbeitsschutzgesetztes Hilfsmittel für die Praxis zur<br />
Verfügung. So gibt es beispielsweise CD-ROMs für die<br />
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für die einzelnen<br />
<strong>Bau</strong>gewerke. Hinweise und Erläuterungen erfolgen regelmäßig<br />
in der BG-Mitgliederzeitung „BG BAU aktuell“. Die<br />
Unterlagen der BG BAU werden laufend aktualisiert. Daher<br />
informieren wir über die Bestellmöglichkeit der Unterlagen<br />
im Internet der BG BAU über www.bgbau.de:<br />
Home Page – rechte Spalte Link: „Medien und Praxishilfen<br />
incl. Medienbestellung und Handwerkerinfos“, in Suchfenster<br />
eintragen: „Gefährdungsbeurteilung“ Gewerk: „ ----<br />
-------“<br />
Die überarbeiteten Ausgaben der Unterlagen zu Gefährdungsbeurteilungen<br />
helfen, in der konkreten betrieblichen<br />
Arbeitssituation mögliche Gefährdungen bereits in der Planung<br />
und der Arbeitsvorbereitung auszuschließen.<br />
Ergänzend zu den Gefährdungsbeurteilungen bietet die<br />
von der BG BAU angebotene CD-ROM eine Fülle von interaktiven<br />
Arbeitshilfen und Instrumenten, mit deren Hilfe die<br />
gesetzlichen Pflichten ohne großen Aufwand oder zusätzliche<br />
Beratung umgesetzt werden können.<br />
Die Unternehmen finden alle notwendigen Arbeitsschutzformulare,<br />
Betriebsanweisungen sowie alle notwendigen<br />
Vorschriften im Volltext. Darüber hinaus sind alle Fachbegriffe<br />
mit Bildern und Grafiken oder durch einfache Texte<br />
erklärt. ■<br />
Baden-Württemberg ist<br />
flächenmäßig von allen<br />
Bundesländern am stärksten<br />
erdbebengefährdet.<br />
Die Gebiete, in denen die<br />
Wahrscheinlichkeit für stärkere<br />
Beben am größten ist,<br />
liegen auf der Schwäbischen<br />
Alb und im Ober -<br />
rheingraben. Die Broschüre<br />
„Erdbebensicheres <strong>Bau</strong>en“<br />
des Wirtschaftsministeri-<br />
Aufbau einer<br />
Gefährdungsbeurteilung<br />
–<br />
Formblätter<br />
zur praktischen<br />
Umsetzung<br />
Broschüre<br />
„Erdbeben -<br />
sicheres <strong>Bau</strong>en“
ums (Neuauflage <strong>2008</strong>) enthält Informationen zum erdbebengerechten<br />
Entwerfen und Konstruieren, zum Normenwerk<br />
sowie zu baurechtlichen Aspekten für das <strong>Bau</strong>en in<br />
Erdbebengebieten Baden-Württembergs. Sie richtet sich<br />
an Architekten, Ingenieure und <strong>Bau</strong>herren.<br />
Die Broschüre kann über die Internetseite des Wirtschaftsministeriums<br />
www.wm.baden-württemberg.de<br />
unter der Rubrik Energie und Wohnungsbau kostenlos<br />
bestellt oder als Datei heruntergeladen werden. ■<br />
RAL-Gütezeichen<br />
Geothermische<br />
Anlagen,<br />
EAL-GZ 969<br />
offiziell anerkannt<br />
Die Weichen sind gestellt<br />
für den offiziellen Start der<br />
Durchführung der Prüfung<br />
der Unternehmen und der –<br />
bei bestandener Prüfung –<br />
damit verbundenen Verleihung<br />
des RAL-Güte -<br />
zeichens „Geothermische<br />
Anlagen“ an qualifizierte<br />
Fachunternehmen.<br />
Die Gütegemeinschaft<br />
Geothermische Anlagen e.V.<br />
hat die Zertifizierung <strong>Bau</strong> e.V. mit der Durchführung der Prüfung<br />
der Unternehmen beauftragt. Die Mitglieder schließen<br />
dazu mit der Prüfstelle einen Überwachungsvertrag ab.<br />
Die aktuellen Unterlagen wie :<br />
die Güte- und Prüfbestimmungen für oberflächennahe<br />
geothermische Anlagen, Teil I: Erdwärmesonden<br />
die Satzung der Gütegemeinschaft Geothermische Anlagen<br />
e. V.,<br />
die Gütezeichen-Satzung,<br />
die Durchführungsbestimmungen mit Mustern 1 und 2,<br />
der Verpflichtungsschein,<br />
die Beitrags- und Gebührenordnung<br />
können bei der Verbandsgeschäftsstelle als Datei<br />
per Email oder telefonisch angefordert werden (Telefon<br />
07 61 / 7 03 02-26, Frau Hölig oder Email: mhoelig@<br />
bausuedbaden.de).<br />
Für weitere Auskünfte steht die Gütegemeinschaft Geothermische<br />
Anlagen unter nachfolgender Adresse gerne zur<br />
Verfügung: Gütegemeinschaft Geothermische Anlagen e.V.,<br />
Kronenstraße 55 – 58, D - 10117 Berlin, Telefon +49 (0)30 -<br />
20 314 559, Fax: +49 (0)30 - 20 314 563, E-Mail: info@<br />
sichere-erdwaerme.de, www.sichere-erdwaerme.de. ■<br />
Güte- und Prüf -<br />
bestimmungen<br />
Ingenieurholzbau<br />
um Teil II für die<br />
Herstellung von<br />
<strong>Bau</strong>teilen des<br />
Ingenieurholzbaus<br />
erweitert<br />
Die Gütegemeinschaft<br />
Holzbau – Ausbau – Dachbau<br />
e. V. (GHAD) hat im<br />
Rahmen der Gütesicherung<br />
Ingenieurholzbau den<br />
Teil II (Herstellung von <strong>Bau</strong>teilen<br />
des Ingenieurholzbaus)<br />
erarbeitet. Das RAL -<br />
Deutsches Institut für<br />
Gütesicherung und Kennzeichnung<br />
e.V. hat am 6.<br />
Mai <strong>2008</strong> die Erweiterung<br />
der Gütesicherung Ingenieurholzbau anerkannt. Unternehmen,<br />
die im Ingenieurholzbau tätig sind, können somit auch<br />
Technik<br />
eine Gütesicherung für die Herstellung von <strong>Bau</strong>teilen des<br />
Ingenieurholzbaus einführen.<br />
Der Allgemeine Teil der Güte- und Prüfbestimmungen<br />
verweist auf die drei Teile:<br />
Teil I – die Errichtung von Ingenieurholzbauten<br />
(RAL-GZ 405/1),<br />
Teil II – die Herstellung von <strong>Bau</strong>teilen des Ingenieurholzbaus<br />
(RAL-GZ 405/2) und<br />
Teil III – die Planung von Ingenieurholzbauten<br />
(RAL-GZ 405/3).<br />
Der Allgemeine Teil und der Teil I für die Errichtung von<br />
Ingenieurholzbauten wurden bereits im April 2007 vom RAL<br />
anerkannt. Die ersten Unternehmen haben inzwischen die<br />
Gütesicherung eingeführt und das RAL-Gütezeichen (RAL-<br />
GZ) Ingenieurholzbau / Errichtung (RAL-GZ 405/1) verliehen<br />
bekommen.<br />
Der Teil III für die Planung von Ingenieurholzbauten befindet<br />
sich zurzeit im RAL-Erweiterungsverfahren für die Gütesicherung<br />
und soll voraussichtlich bis zum 17. Juni <strong>2008</strong><br />
abgeschlossen sein.<br />
Damit hat die Gütegemeinschaft Holzbau – Ausbau –<br />
Dachbau e.V. einen weiteren sehr wichtigen Fachbereich<br />
des Zimmerer- und Holzbaugewerbes abgedeckt und stellt<br />
die Strukturen für die Gütesicherung im Holzbauunternehmen<br />
bereit.<br />
Ausführliche Informationen zur Gütesicherung finden Sie<br />
im Internet auf der Homepage der GHAD unter:<br />
www.ghad.de ■<br />
Werner Riedel, Heribert Oberhaus, Frank Frössel,<br />
Wolfgang Haegele<br />
Wärmedämm-Verbundsysteme<br />
Von der Thermohaut bis zur transparenten Wärmedämmung<br />
<strong>2008</strong>, 506 Seiten, zahlreiche farbige Abbildungen,<br />
Tabellen, gebunden<br />
Preis: 79,00 €<br />
Buchtipp<br />
ISBN 978-3-8167-7428-0, Fraunhofer IRB-Verlag, Stuttgart ■<br />
VOB/C Kommentar – Gerüstarbeiten<br />
Praktische Erläuterungen zu den ATV DIN 18299 und DIN 18451<br />
Von Wolfgang Heiermann und Leo Keskari<br />
5. Auflage <strong>2008</strong>. 17 x 24 cm. Gebunden. 200 Seiten mit 78 Abbildungen<br />
und 5 Tabellen.<br />
Preis: 49,00 €<br />
ISBN 978-3-481-02087-3<br />
Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG, Köln,<br />
www.baufachmedien.de ■<br />
Gerd Frerichs, Klaus Littmann, Hans Rich, Josef Wessig, Johannes Wolf<br />
<strong>Bau</strong>technik-Tabellen<br />
Tabellen nach Maß<br />
<strong>2008</strong>. 428 Seiten, Kunststoffeinband, 16 x 21,6 cm<br />
Preis: 30,95 €<br />
ISBN 978-3-14-225034-2, Westermann, Braunschweig,<br />
www.westermann.de ■<br />
<strong>Bau</strong>fachblatt 7-8/<strong>2008</strong> 2
BAUWIRTSCHAFT<br />
SÜDBADEN<br />
<strong>Bau</strong>fachblatt 7-8/<strong>2008</strong><br />
<strong>Bau</strong>fachblatt, Postfach 1 43, 79001 Freiburg,<br />
Post-Vertriebsstück, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, E 5327<br />
Verbände der <strong>Bau</strong>wirtschaft <strong>Südbaden</strong>:<br />
Maßgeschneiderte Leistungen<br />
für die Mitgliedsbetriebe<br />
Die Verbände der <strong>Bau</strong>wirtschaft <strong>Südbaden</strong> unterstützen ihre Mitglieder als<br />
– Arbeitgeberverbände<br />
– Wirtschaftsverbände<br />
– Dienstleistungsverbände<br />
– Technische Verbände<br />
Die Serviceabteilungen der Verbände bieten ein breites Dienstleistungsspektrum.<br />
Hierzu gehören die Fachbereiche:<br />
● Verbandsservice Information und Öffentlichkeitsarbeit<br />
● Verbandsservice Recht<br />
● Verbandsservice Unternehmensführung<br />
● Verbandsservice Technik und Umwelt<br />
● Verbandsservice Aus- und Weiterbildung<br />
● Verbandsservice Nachwuchsmarketing<br />
Nutzen Sie die Leistungen Ihres Verbandes!<br />
<strong>Bau</strong>wirtschaft <strong>Südbaden</strong><br />
Holbeinstraße 16, 79100 Freiburg<br />
Telefon (07 61) 7 03 02-0<br />
Telefax (07 61) 7 03 02-30<br />
E-Mail: info@bausuedbaden.de<br />
Internet: www.bausuedbaden.de