10-0249 Baufachblatt 1-11 - Bauwirtschaft Südbaden
10-0249 Baufachblatt 1-11 - Bauwirtschaft Südbaden
10-0249 Baufachblatt 1-11 - Bauwirtschaft Südbaden
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<strong>Bauwirtschaft</strong><br />
Baden-Württemberg e.V.<br />
Holzbau<br />
Baden e.V.<br />
Fachverband<br />
Ausbau und<br />
Fassade Baden e.V.<br />
Berufsförderungswerk<br />
der<br />
Südbadischen<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong> GmbH<br />
BAU<br />
FACHBLATT<br />
1/20<strong>11</strong><br />
Organ<br />
der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
<strong>Südbaden</strong><br />
E 5327<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong><br />
fordert rasche<br />
Einführung<br />
einer Pkw-<br />
Maut<br />
Lohn- und<br />
Gehaltsverhandlungen<br />
20<strong>11</strong>:<br />
IG BAU fordert<br />
5,9 % mehr<br />
Lohn<br />
Baugespräche<br />
mit Parlamentariern<br />
im<br />
Januar/<br />
Februar 20<strong>11</strong><br />
ISSN 0343-1444<br />
BAUWIRTSCHAFT<br />
SUDBADEN
Betonprüfstelle in 77815 Bühl<br />
eingetragen im Verzeichnis der Betonprüfstellen W<br />
nach DIN <strong>10</strong>45 VMPA-BPW-1269-97 BW<br />
Wir nehmen Prüfungen für<br />
Betondruckfestigkeit<br />
Wasserundurchlässigkeit<br />
vor und stellen das Prüfungszeugnis aus.<br />
Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>,<br />
Betonprüfstelle W,<br />
Siemensstraße 4, 77815 Bühl<br />
Telefon 07223 9339-0<br />
Fax 07223 9339-50<br />
E-Mail: abz-buehl@bausuedbaden.de<br />
Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>,<br />
Geschäftsstelle<br />
Holbeinstraße 16, 79<strong>10</strong>0 Freiburg<br />
Telefon 0761 70302-0<br />
Fax 0761 70302-30<br />
E-Mail: service@bausuedbaden.de<br />
2 <strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong><br />
<strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>, Tel. 0761 70302-60, www.bausuedbaden.de<br />
Beachten Sie die aktuellen<br />
Verbandsinformationen im<br />
Internet:<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong> Baden-Württemberg e. V.:<br />
www.bauwirtschaft-bw.de<br />
Holzbau Baden e. V.:<br />
www.holzbau-baden.de<br />
Fachverband Ausbau und Fassade<br />
Baden e. V.:<br />
www.stuckateur-baden.de<br />
Ausbildung in der <strong>Bauwirtschaft</strong>:<br />
www.bauen-hat-zukunft.de
Inhalt Fachbeilagen<br />
Aktuelle<br />
Themen<br />
1<br />
Brennpunkt<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong> fordert rasche Einführung einer Pkw-Maut 4<br />
Konjunkturbarometer<br />
Nachfrage- und Produktions entwicklung<br />
im Baugewerbe – Geschäftslage kaum verändert 4<br />
20<strong>11</strong><br />
Jahresveran staltung des Kompetenzzentrums<br />
Aus den Verbänden<br />
Baugespräche mit Parlamentariern<br />
im Januar/Februar 20<strong>11</strong> 5<br />
Kautionsregelungen in der Schweiz 5<br />
Elementiertes Bauen in Bühl 6<br />
EuroSkills 20<strong>10</strong>: Team Baugewerbe<br />
gewinnt einmal Gold und zweimal Silber 7<br />
Angebot für unsere Mitgliedsbetriebe:<br />
15 % Rabatt auf Werbung und Multimedia 8<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong> Baden-Württemberg e.V.:<br />
<strong>10</strong>0 Jahre Bauunternehmen Sänger in Freiburg 8<br />
50 Jahre Westermann Bau GmbH<br />
in Kuppenheim 8<br />
Holzbau Baden e.V.:<br />
Holzbau-Forum am 14. Januar 20<strong>11</strong><br />
in Donaueschingen 9<br />
Großer Erfolg für das badische Holzbaugewerbe beim<br />
Bayerischen Holzbaupreis 20<strong>10</strong> <strong>10</strong><br />
Fachverband Ausbau und Fassade Baden e.V.:<br />
75 Jahre Stuckateurbetrieb<br />
Nesselhauf & Ernst in Baden-Baden <strong>10</strong><br />
Nachwuchsmarketing <strong>11</strong><br />
Aus- und Weiterbildung 12<br />
Personen 13<br />
Nachruf 14<br />
Termine 14<br />
Impressum<br />
1/20<strong>11</strong>, 42. Jahrgang<br />
Das <strong>Baufachblatt</strong> ist das offizielle Organ der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> und gemeinsames Rundschreiben<br />
der <strong>Bauwirtschaft</strong> Baden-Württemberg e.V., von Holzbau Baden e.V. und des Fach -<br />
verbandes Ausbau und Fassade Baden e.V.<br />
Herausgeber und Verlag: Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>, Holbeinstr. 16,<br />
79<strong>10</strong>0 Freiburg, Telefon 0761 70302-0, Telefax 0761 70302-30, E-Mail: service@<br />
bausuedbaden.de<br />
Verantwortlich: Michael Hafner, Verbandsdirektor<br />
Redaktion: Gregor Gierden, Telefon 0761 70302-60<br />
Anzeigenverwaltung: Petra Schramm, Telefon 0761 70302-41<br />
E-Mail: pschramm@bausuedbaden.de. Zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste Nr. 13 vom 1.1.20<strong>10</strong><br />
Bezugspreis: Abonnement 45,– € jährlich inkl. Mehrwertsteuer und Versandkosten in der<br />
Bundesrepublik Deutschland, für Verbandsmitglieder mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten<br />
Herstellung: Meisterdruck GmbH, Kreuzmattenstraße 13, 79276 Reute<br />
Erscheinungsweise: 6 x im Jahr<br />
Betriebswirtschaft,<br />
Recht,<br />
EDV und<br />
Steuern<br />
Steuern<br />
Steuerbonus für Handwerker leistungen –<br />
Neue Regeln ab 1. Januar 20<strong>11</strong> 1<br />
Betriebswirtschaft<br />
Wiedereinführung der KfW-Förderung von Einzel -<br />
maßnahmen 2<br />
Tarif-,<br />
ArbeitsundSozialrecht<br />
Tarifrecht<br />
Lohn- und Gehaltsverhandlungen 20<strong>11</strong>:<br />
IG BAU fordert 5,9 % mehr Lohn 1<br />
Arbeits- und Sozialrecht<br />
Elektronischer Entgeltnachweis ELENA-Verfahren 1<br />
Sozialkassen beitrag 20<strong>11</strong> 2<br />
Sozial versicherung –<br />
Geringfügige Beschäftigung 2<br />
Technik,<br />
Umwelt,<br />
Aus- und<br />
Weiterbildung<br />
Technik<br />
Neue Tragehilfe für Plattenwerkstoffe 1<br />
Das kleine 1x1 der Normung – neuer<br />
Leitfaden für KMU 1<br />
Beratungspaket der dena 2<br />
Neufassung der DIN 4<strong>10</strong>8 Teil 7, Luftdichtheit<br />
von Gebäuden 2<br />
<strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong> 3
Brennpunkt Konjunkturbarometer<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong><br />
fordert rasche<br />
Einführung einer<br />
Pkw-Maut<br />
4 <strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong><br />
Ausbleibende Konjunkturspritzen<br />
sorgen für<br />
Enttäuschung<br />
Angesichts des gewaltigen<br />
Investitionsbedarfs im Verkehrswegenetz<br />
unterstützt<br />
die baden-württembergische<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong> die Einführung<br />
eines ge schlos -<br />
senen Finanzierungskreislaufs<br />
für den Bundesfernstraßenbau.<br />
Außerdem plädiert sie für eine zweck -<br />
gebundene Pkw-Autobahn-Maut. Diese müsse jedoch ausschließlich<br />
dem Verkehrswegebau zugute kommen und für<br />
Autofahrer aufkommensneutral sein. „Unsere Straßen sind<br />
mittlerweile in einem solch beklagenswerten Zustand, dass<br />
endlich Schluss sein muss mit der jahrelangen Flickschusterei“,<br />
erklärt der Präsident der Landesvereinigung <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
Baden-Württemberg, Thomas Schleicher. „Wir<br />
brauchen eine dauerhafte Lösung, um das Problem der<br />
chronischen Unterfinanzierung unseres Verkehrswegenetzes<br />
in den Griff zu bekommen.“<br />
Dabei gehe es nicht nur um Löcher im Asphalt, die nach<br />
dem langen Winter oft nur notdürftig mit Kaltasphalt verfüllt<br />
werden und für die Autofahrer ein sichtbares Ärgernis darstellen.<br />
Das Problem liege sprichwörtlich tiefer. Denn der<br />
Unterbau vieler Straßen im Land hält nach Jahren der Vernachlässigung<br />
der wachsenden Verkehrsbelastung zwischenzeitlich<br />
nicht mehr stand. Weil aber kein Geld da ist,<br />
wird meist nur oberflächlich saniert. Dabei betragen die Folgekosten<br />
solcher provisorischer Maßnahmen oft ein Vielfaches<br />
dessen, was eine rechtzeitige Sanierung gekostet<br />
hätte. Leider konnte auch durch die Konjunkturprogramme<br />
der riesige Investitionsstau im Bereich Verkehrswegebau<br />
nicht beseitigt werden. Allein im Bundesfernstraßenbau hat<br />
das stark befahrene Transitland Baden-Württemberg im<br />
Laufe der letzten zehn Jahre rund 1.172 Mio. € weniger<br />
bekommen, als für die Erhaltung und den Neubau dieser<br />
Straßen eigentlich notwendig wären.<br />
Die Landesvereinigung <strong>Bauwirtschaft</strong> begrüßt es daher,<br />
dass ab 1. Januar 20<strong>11</strong> alle Einnahmen aus der Lkw-Maut<br />
komplett in die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft<br />
(VIFG) fließen sollen und von dort ausschließlich dem<br />
Straßenbau zugeleitet werden. Projekte der Schiene und<br />
Wasserstraßen würden dann aus dem normalen Haushalt<br />
bedient. Allerdings fordert die <strong>Bauwirtschaft</strong>, dass künftig<br />
die gesamten Mauteinnahmen on top zu den regulären<br />
Straßenbaumitteln hinzukommen. Zudem müsse die VIFG<br />
das Recht zur eigenständigen Kreditaufnahme bekommen,<br />
um Schwankungen beim Maut-Aufkommen abzufedern.<br />
Für die Pkw-Nutzer sollte als kurzfristige Lösung eine zeitlich<br />
begrenzte Vignette eingeführt werden. Im Gegenzug<br />
würden die Autofahrer entlastet, etwa durch die Absenkung<br />
der Kfz-Steuer. „Verkehr finanziert Verkehr. Wenn dadurch<br />
unsere Straßen besser werden, findet dies sicher auch<br />
Zustimmung beim Bürger“, ist Thomas Schleicher überzeugt.<br />
Baukonjunktur: Verhaltene Bilanz 20<strong>10</strong><br />
Für das Jahr 20<strong>10</strong> zieht die <strong>Bauwirtschaft</strong> eine verhaltene<br />
Bilanz. Noch immer hinkt die Branche dem Aufschwung der<br />
Industrie im Südwesten deutlich hinterher. Bis Ende<br />
November setzten die Bauunternehmen in Baden-Württemberg<br />
rund 9,4 Mrd. € um und damit 2,5 % weniger als<br />
im Vorjahr. Für Enttäuschung sorgte insbesondere die Entwicklung<br />
im Öffentlichen Bau. Das Ausbleiben der zweiten<br />
Auftragswelle aus den Konjunkturpaketen führte allein im<br />
Straßenbau zu Umsatzeinbußen von <strong>11</strong>,9 %. Der Wirtschaftsbau<br />
hat vor allem unter den gebremsten Investitionen<br />
aus den gewerblichen Unternehmen gelitten. Erfreulich<br />
war dagegen die Entwicklung im Wohnungsbau. Hier nahmen<br />
die Umsätze um 7,3 % zu, die Auftragseingänge stiegen<br />
sogar um 16,4 %. Dennoch sind noch nie so wenige<br />
Wohnungen im Land gebaut worden wie derzeit.<br />
Als außerordentlich robust erweist sich die Beschäf -<br />
tigungslage auf dem Bau. 20<strong>10</strong> lag die Beschäftigtenzahl im<br />
Jahresschnitt bei 86.223, ein Plus um 2,6%. Die Zahl der<br />
Arbeitslosen sank im November gegenüber dem Vorjahresmonat<br />
sogar um 26 % auf 3.255. Für 20<strong>11</strong> geht Verbands -<br />
präsident Thomas Schleicher davon aus, dass die <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
ihre Talsohle durchschritten hat. Er rechnet<br />
insgesamt mit einer schwarzen Umsatznull, wobei der<br />
Öffentliche Bau nach dem Auslaufen der Konjunkturpakete<br />
weiterhin schwach bleiben dürfte, der Wirtschaftsbau<br />
bestenfalls stagniert und der Wohnungsbau leicht zulegen<br />
wird. ■<br />
Geschäftsbeurteilung<br />
zum Wohnungsbau und<br />
Wirtschaftsbau im<br />
November 20<strong>10</strong> noch<br />
vergleichsweise gut<br />
Nachfrage- und<br />
Produktions -<br />
entwicklung<br />
im Baugewerbe –<br />
Geschäftslage<br />
kaum verändert<br />
Die Beurteilung zur Ge -<br />
schäftslage hat sich ge -<br />
genüber dem Vormonat<br />
kaum verändert. Der<br />
öffentliche Bau bekommt<br />
kaum positive Urteile.<br />
Weniger unbefriedigende Meldungen kommen vom Wohnungsbau<br />
und Wirtschaftsbau. Letzterer wird sogar etwas<br />
besser beurteilt als noch vor Monatsfrist. Damit sind als<br />
Trends der letzten Monate feststellbar:<br />
Es gibt zum Wohnungsbau und Wirtschaftsbau bessere<br />
Einschätzungen als zum öffentlichen Bau. Die Konjunkturprogramme<br />
verleihen dem Bauhauptgewerbe kaum noch<br />
Stützung. In diesem Bereich waren zwischen Herbst 2009<br />
und Frühjahr 20<strong>10</strong> die Urteile deutlich besser ausgefallen.<br />
Die Tatsache, dass der öffentliche Bau auch lt. amtlicher<br />
Statistik seit 4 Monaten konstant unter dem Vorjahresniveau<br />
stagniert (- 3%), korrespondiert mit diesen Einschätzungen.<br />
Die Lagebeurteilungen zum Wohnungsbau und<br />
Wirtschaftsbau liegen in der absoluten Bewertung auf<br />
einem höheren Niveau als vor Jahresfrist.<br />
Die Bautätigkeit hat im Wohnungsbau zugenommen, in<br />
den anderen Sparten gab es keine Veränderungen zum Vormonat.<br />
Die Beschäftigtenentwicklung folgt diesem Trend.<br />
Hier gab es in Ost und West kaum Veränderungen.<br />
Während weder in Ost noch West von gestiegener Beschäftigung<br />
berichtet wird, sind rückläufige Meldungen zu konstatieren.<br />
Dies ist jahreszeitlich allerdings typisch.<br />
Die Auftragsbestände sind in den alten Ländern deutlich<br />
rückläufig. Die Reichweite der Bestände lag im Hochbau
nur noch bei 1,8 Monaten, nach 2,3 Monaten im Oktober. Im<br />
Tiefbau gaben die Bestände in den alten Ländern um<br />
0,4 Monate auf 1,6 Monate nach. In den neuen Ländern konnten<br />
die Vormonatswerte im Wesentlichen gehalten werden, im<br />
Hochbau bei 2 Monaten und im Tiefbau bei 1,8 Monaten.<br />
Die kurzfristigen Erwartungen für die nächsten drei<br />
Monate zur Geschäfts-, Preis- und Auftragsentwicklung zeigen<br />
in Ost und West abnehmende Tendenz. Meldungen über<br />
zunehmende Erwartungen blieben im November völlig aus. ■<br />
Baugespräche mit<br />
Parlamentariern<br />
im Januar/Februar<br />
20<strong>11</strong><br />
Rege Beteiligung von<br />
Politikern und Behördenvertretern<br />
– positive<br />
Medienresonanz<br />
Die Verstetigung der<br />
öffentlichen Bauinvestitionen<br />
auf bedarfsgerechtem<br />
Niveau, die Schaffung<br />
steuerlicher Anreize für den<br />
Wohnungsbau sowie die<br />
Förderung von Maßnahmen<br />
zur energetischen Gebäudesanierung waren zentrale<br />
Forderungen, welche die <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> im Rahmen<br />
von fünf Baugesprächen im Januar/Februar 20<strong>11</strong><br />
gegenüber Bundes- und Landtagsabgeordneten, Landtagskandidaten,<br />
Vertretern der Baubehörden und den<br />
Medien vorbrachte. Darüber hinaus forderte der Verband<br />
den Abbau von Hemmnissen für die Betätigung deutscher<br />
Bauunternehmen in der Schweiz und nahm Stellung gegen<br />
die bestehenden und geplanten Kautionsregelungen.<br />
Die Gespräche fanden in Baden-Baden, Offenburg,<br />
Donaueschingen, Lörrach und Freiburg statt, wobei das<br />
Baugespräch in Freiburg zusammen mit dem Badischen<br />
Wirtschaftsgespräch der Vereinigung Badischer Unternehmerverbände<br />
durchgeführt wurde. Erfreulicherweise betei-<br />
Tilo Trautmann, Obermeister der Bauhandwerks-Innung<br />
Bühl, Verbandsdirektor Michael Hafner, Rainer Weisenburger,<br />
Vizepräsident der <strong>Bauwirtschaft</strong> Baden-Württemberg,<br />
Rolf Schoch, Beiratsmitglied der <strong>Bauwirtschaft</strong> Baden-<br />
Württemberg, Karl-Heinz Doster von der Reif GmbH & Co.<br />
KG, die Landtagskandidaten Irene Ritter und Michael Bauer,<br />
Peter Götz, MdB, und Karl-Wolfgang Jägel, MdL, Obermeister<br />
der Baugewerks-Innung Rastatt/Baden-Baden, beim<br />
Baugespräch in Baden-Baden (v.l.n.r.).<br />
ligten sich die Vertreter der Politik sowie der Behörden sehr<br />
rege an den Veranstaltungen. Was die Medienresonanz<br />
angeht, so wurde in den verschiedenen Regionen sowohl in<br />
Aus den Verbänden<br />
den Tageszeitungen als auch im Rundfunk über die Diskussionsinhalte<br />
berichtet. ■<br />
Schweizerisches Bundesgericht<br />
nimmt keine<br />
ab schließende inhaltliche<br />
Überprüfung vor<br />
Einführung neuer Kautionsregelungen<br />
Mehrwertsteuer -<br />
erhöhung seit<br />
1. Januar 20<strong>11</strong><br />
Kautions -<br />
regelungen<br />
in der Schweiz<br />
Für erheblichen Unmut insbesondere im Ausbaugewerbe<br />
sorgen die Entscheidungen des schweizerischen Bundesgerichts<br />
in Lausanne über die Rechtmäßigkeit der Einführung<br />
von Kautionen. Konkret klagten zwei schweizerische<br />
Betriebe sowie ein vom Fachverband Ausbau und<br />
Fassade Baden e.V. vertretener deutscher Betrieb gegen<br />
die Einführung einer Kaution in Höhe von bis zu<br />
20.000,- CHF im Bereich des Gesamtarbeitsvertrags Ausbaugewerbe<br />
Baselland. Im Ergebnis nahm das Gericht<br />
keine abschließende inhaltliche Überprüfung der strittigen<br />
Kautionsregelung vor, da der Gesamtarbeitsvertrag zum<br />
30. September 20<strong>10</strong> seitens der Gesamtarbeitsvertragsparteien<br />
unvermittelt außer Kraft gesetzt wurde. Nach<br />
Ansicht des Bundesgerichts sei damit auch das notwendige<br />
Rechtsschutzinteresse an einer Entscheidung entfallen.<br />
Das Bundesgericht bezeichnet die Frage der Vereinbarkeit<br />
der Kautionsregelung mit dem Freizügigkeitsabkommen<br />
und dem Gleichheitsgebot jedoch ausdrücklich als „heikel“.<br />
Zudem haben die Beschwerdegegner alle Kosten des Verfahrens<br />
zu tragen. Mit der Außerkraftsetzung des Gesamtarbeitsvertrags<br />
wurde nach Überzeugung der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
Baden-Württemberg und des Fachverbands Ausbau<br />
und Fassade Baden seitens der Antragsgegner bewusst<br />
eine richtungsweisende Grundsatzentscheidung des Bundesgerichts<br />
zur Frage der Rechtmäßigkeit von Kautions -<br />
regelungen verhindert.<br />
Die <strong>Bauwirtschaft</strong> Baden-Württemberg wird sich auch<br />
weiterhin gegen die Einführung von unverhältnismäßigen<br />
und diskriminierenden Handwerkerkautionen in der<br />
Schweiz einsetzen.<br />
Unterstützung erhält sie hierbei auch von politischer<br />
Seite. Sowohl Wirtschaftsminister Ernst Pfister als auch<br />
Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle nahmen Kontakt<br />
mit dem schweizerischen Bundesrat auf. Sie bewerten<br />
die Einführung von Kautionsregelungen ebenfalls als „massive<br />
Zugangsbarriere, die nicht im Einklang mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen<br />
EU – Schweiz (FZA) steht“.<br />
Ungeachtet der Einsprüche und Bedenken hat der<br />
schweizerische Bundesrat weitere Kautionsregelungen<br />
genehmigt. Betroffen sind folgende Gewerke:<br />
Das Maler- und Gipsergewerbe in 19 Kantonen, darunter<br />
Solothurn, St. Gallen, Thurgau und Aargau. Hiervon nicht<br />
berührt sind die Basler Kantone. Die Kaution beträgt bei<br />
einer Auftragssumme zwischen 2.000,- CHF und 20.000,- CHF<br />
pro Kalenderjahr 5.000,- CHF. Ab einer Auftragssumme von<br />
über 20.000,- CHF pro Kalenderjahr ist eine Kaution in<br />
<strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong> 5
Aus den Verbänden<br />
Höhe von <strong>10</strong>.000,- CHF in bar bei der Zentralen Paritätischen<br />
Berufskommission zu hinterlegen oder durch eine<br />
unwiderrufliche Garantie einer Bank mit Sitz in der Schweiz<br />
zu erbringen. Die Kaution muss nicht erbracht werden,<br />
wenn die Auftragssumme im Geltungsbereich im Kalenderjahr<br />
unter 2.000,- CHF liegt. Sie ist vor Aufnahme der Arbeiten<br />
zu erbringen, erstmals zum 31. März 20<strong>11</strong>. Betriebe die<br />
mit der Ausführung ihrer Arbeiten bereits im März beginnen<br />
und im April fortsetzen, müssen die Kaution ebenfalls zum<br />
31. März 20<strong>11</strong> hinterlegen.<br />
Der vollständige Gesamtarbeitsvertrag ist erhältlich unter:<br />
http://www.seco.admin.ch/themen/00385/00420/00430/0<br />
1443/index.html?lang=de.<br />
Die Adresse der Paritätischen Kommission und die Bankverbindung<br />
sind hinterlegt unter:<br />
http://www.inkassopool.ch/de/ents/malergipser_kaution.html.<br />
Inhaltsgleiche Kautionsregelungen gelten ab 1. Mai 20<strong>11</strong><br />
in Bereich des Isoliergewerbes sowie der Gebäudetechnik.<br />
Der Gesamtarbeitsvertrag im Isoliergewerbe gilt in der<br />
gesamten Schweiz mit Ausnahme der Kantone Genf,<br />
Waadt und Wallis und ist demnächst zu abrufbar unter:<br />
http://www.seco.admin.ch/themen/00385/00420/00430/<br />
01441/index.html?lang=de.<br />
Mit weiteren Kautionsregelungen, insbesondere auch im<br />
Bereich Ausbaugewerbe Basel-Landschaft, Basel-Stadt<br />
und Solothurn ist in absehbarer Zeit zu rechnen.<br />
Für die Kalkulation des Angebots und spätestens bei der<br />
Lohnabrechnung unabdingbar ist die Beachtung des allgemeinverbindlich<br />
festgelegten Mindestlohns bzw. der zu leistenden<br />
Entsendezulage: Die Berechnung erfolgt am einfachsten<br />
anhand des auf der Homepage<br />
http://www.entsendung.admin.ch hinterlegten Lohnrechners<br />
bzw. der am Ende der Berechnung zur Verfügung<br />
gestellten Excel-Tabelle.<br />
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass der reguläre<br />
Mehrwertsteuersatz in der Schweiz zum 1. Januar 20<strong>11</strong> von<br />
7,6 % auf 8,0 % angehoben wurde. Leistungen und Teilleistungen,<br />
die noch im Jahr 20<strong>10</strong> erbracht wurden, sind gesondert<br />
mit dem alten Steuersatz abzurechnen. Ist eine Trennung<br />
nicht möglich und wurde ein Teil der Leistung im Jahr 20<strong>11</strong><br />
erbracht, ist der Steuersatz von 8,0 % anzusetzen. ■<br />
Jahresveran stal -<br />
tung des Kompe -<br />
tenz zentrums<br />
Elementiertes<br />
Bauen in Bühl<br />
Das Kompetenzzentrum<br />
Elementiertes Bauen in<br />
Bühl veranstaltete am<br />
3. Dezember 20<strong>10</strong> seine<br />
diesjährige Jahrestagung.<br />
Im Rahmen eines vielseitigen<br />
Vortragsprogramms<br />
be handelten Referenten<br />
von Hochschulen, Ingenieurbüros,<br />
aus der Zulieferindustrie<br />
und aus der Baupraxis<br />
aktuelle Themen und<br />
Entwicklungen des Bauens mit vorgefertigten<br />
Elementen. Der inhaltliche Schwerpunkt<br />
lag auf den Aspekten Wirtschaftlichkeit<br />
und Qualitätsgewinn durch das<br />
elementierte Bauen. Teilnehmer der Ver-<br />
anstaltung waren Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure<br />
und Industriepartner.<br />
6 <strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong><br />
Im Rahmen des Ausbildungsmoduls „Aufstellen eines Fertigkellers“<br />
wird Auszubildenden des Ausbildungszentrum<br />
Bau in Bühl unter realen Bedingung die Montage eine Fertigkellers<br />
demonstriert. Neben der Unterweisung in der reinen<br />
Kellermontage werden Themen wie Umgang mit<br />
verschiedenen Messinstrumenten, Abdichtung am was ser -<br />
durchlässigen Keller und Versetzen von Geschosskaminen<br />
gelehrt.<br />
Neben dem vielseitigen Vortragsprogramm in den Seminarräumen<br />
konnten sich die Teilnehmer in der Aus- und<br />
Weiterbildungshalle von der praktischen Umsetzung des<br />
Projekts „Kompetenzzentrum“ überzeugen. So startete im<br />
vergangenen Dezember in einer neu eingerichteten Halle<br />
des Ausbildungszentrums Bühl eine Massivbauausbildungswoche.<br />
Unterstützend werden hierbei ein Modellfertigteilkeller,<br />
in dem alle Details der weißen Wanne integriert<br />
Über die Modernisierung mit vorelementierten Holzrahmenbauelemente<br />
konnten sich Teilnehmer am Internatsgebäude<br />
des Ausbildungszentrums informieren. Die im Vortrag<br />
vorgestellten Planungsdetails, welche vom Kompetenzzentrum<br />
entwickelt worden sind, konnte an der Fassade begutachtet<br />
werden.<br />
sind, sowie ein Ziegelelementhaus eingesetzt. Die neue<br />
Halle wird darüber hinaus seit dem vergangenen November<br />
für die Ausbildung im Holzrahmenbau genutzt. Im Bereich<br />
des Trockenbaus wurde die Falttechnik in die Ausbildung<br />
integriert.<br />
Im Rahmen der Jahrestagung hatten Architekten und<br />
Ingenieure die Möglichkeit, sich vom fünfköpfigen Team
des Kompetenzzentrums beraten zu lassen. An vielen Mustermodellen<br />
wurde verdeutlicht, auf welche Details es bei<br />
der Planung im Bereich des elementierten Bauens<br />
ankommt. Den Unternehmern konnten des Weiteren neue<br />
Aus- und Weiterbildungsangebote vorgestellt werden. Hierzu<br />
gehören z.B. Seminare und Lehrgänge zu den Themen<br />
Das Messemodell des Kompetenzzentrums zeigt eine Vielzahl<br />
von Möglichkeiten der Vorelementierung. Teilweise<br />
wurden die Modelle in Falttechnik mit Gipskarton hergestellt.<br />
Selbst die Trittstufen konnten so ohne Probleme in<br />
doppellagigem Gipskarton ohne zusätzliche Metallunterkonstruktion<br />
erstellt werden.<br />
innovative Vermessungstechnik mit Bautachymeter,<br />
Arbeitsvorbereitung und Baustellenabwicklung für Facharbeiter,<br />
Luft-/Winddichte Gebäudehülle sowie Falttechnik im<br />
Trockenbau.<br />
Das Kompetenzteam erntete viel Lob von Seiten der Teilnehmer<br />
hinsichtlich der Einrichtung der Ausbildungshalle<br />
sowie der Qualität der Veranstaltung. Diese positive Resonanz<br />
belegt, dass der eingeschlagene Weg der richtige ist.<br />
Schon heute darf sich der Teilnehmerkreis auf eine Folgeveranstaltung<br />
im nächsten Jahr freuen.<br />
Das Kompetenzzentrum Elementiertes Bauen wurde im<br />
November 2008 in Bühl eröffnet. Ziel dieser Einrichtung ist<br />
es, Know-how über das Bauen mit vorgefertigten Elementen<br />
zu sammeln und zu bündeln. Darüber hinaus wird –<br />
gemeinsam mit Hochschulen, der Zulieferindustrie und<br />
Ingenieurbüros – Entwicklungsarbeit geleistet. Zudem soll<br />
das Kompetenzzentrum zukünftig eine Vorbildfunktion in<br />
der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich des elementierten<br />
Bauens einnehmen. ■<br />
EuroSkills 20<strong>10</strong>:<br />
Team Baugewerbe<br />
gewinnt einmal<br />
Gold und zweimal<br />
Silber<br />
Mit Präzision und Genauigkeit<br />
haben am <strong>11</strong>./12. Dezember<br />
20<strong>10</strong> die vier Gesellen des<br />
Zentralverbandes des<br />
Deut sche Baugewerbes in<br />
ihren drei Handwerksberufen<br />
bei den EuroSkills in<br />
Lissabon (Portugal) eine<br />
Gold- und zwei Silbermedaillen<br />
errungen. „Dies ist<br />
ein großartiger Erfolg für<br />
die jungen Gesellen des<br />
Aus den Verbänden<br />
Baugewerbes und eine fantastische Werbung für unsere<br />
Berufsausbildung“, sagte ZDB-Hauptgeschäftsführer Prof.<br />
Dr. Karl Robl zum Wettbewerbsergebnis. Insgesamt ermittelten<br />
500 Nachwuchskräfte aus 27 europäischen Ländern<br />
ihre Champions in 50 Berufsdisziplinen.<br />
Für das Fliesenlegerhandwerk hat der 22-jährige Georg<br />
Weißmüller aus Hünfeld in Hessen sein Bestes gegeben.<br />
Ihn reizten vor allem die Herausforderung und das Erlebnis,<br />
sich mit Kollegen aus ganz Europa zu messen. Trotz des<br />
Trubels um die Werkbänke herum, den die vielen Menschen<br />
in den Hallen machten, war er ruhig und konzentriert. Nachdem<br />
ihm aufgrund eines EDV-Eingabefehlers zunächst nur<br />
die Silbermedaille zuerkannt worden war, wurde diese Entscheidung<br />
nach einem Einspruch von deutscher Seite vom<br />
Veranstalter überprüft und korrigiert: Weißmüller erhielt als<br />
Lohn für seine ausgezeichnete Arbeit die Goldmedaille.<br />
Die Straßenbauer traten als Zweierteam an, bestehend<br />
aus dem 23-jährigen Woldemar Buchmüller aus Auerbach<br />
in Sachsen und dem 21-jährigen Andreas Knurr aus Gossersweiler<br />
in Rheinland-Pfalz. Knurr hatte schon vor der EM<br />
„Spitzenleistung im Wettbewerb“ zugesichert. Sein Teamkollege<br />
Buchmüller zeigte sich ebenfalls zuversichtlich.<br />
„Mein Beruf macht mir wirklich Spaß, dann ist man auch<br />
gut!“, so Buchmüller. Der Erfolg, die Silbermedaille, gab den<br />
beiden Recht.<br />
Für das Stuckateurhandwerk trat der 20jährige Armin<br />
Hummel aus Donzdorf in Baden-Württemberg an. Er hatte<br />
sich eine Woche im Trainingslager im Stuckateur-Ausbildungszentrum<br />
in Leonberg vorbereitet. Im dreitägigen<br />
Wettbewerb hat er alles andere um sich herum ausgeblendet<br />
und sich einfach auf seine Arbeit konzentriert. Da er mit<br />
seinem Werkstück nicht ganz fertig wurde, war die Silbermedaille<br />
für ihn ein toller Erfolg.<br />
Das Team des ZDB bei den EuroSkills 20<strong>10</strong>: Im Bild zu<br />
sehen sind die Wettbewerbsteilnehmer Andreas Knurr, Woldemar<br />
Buchmüller, Armin Hummel und Georg Weißmüller<br />
(vordere Reihe v.l.) sowie die Trainer Joachim Nickel, Frank<br />
Schweizer und Marco Wiebusch (hintere Reihe v.l.)<br />
Die vier Gesellen gehörten zur 16köpfigen deutschen<br />
Mannschaft, die verschiedene Berufe vertraten. „EuroSkills“<br />
wurde vor zwei Jahren als Ableger der seit 1950 stattfindenden<br />
„WorldSkills“ ins Leben gerufen, um die Attraktivität der<br />
beruflichen Ausbildung in der EU zu steigern. ■<br />
<strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong> 7
Aus den Verbänden<br />
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8 <strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong><br />
<strong>10</strong>0 Jahre Bauunternehmen<br />
Sänger<br />
in Freiburg<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong><br />
Baden-<br />
Württemberg e.V.<br />
Das Freiburger Bauunternehmen<br />
Bernhard Sänger<br />
GmbH feierte am<br />
<strong>10</strong>. Dezember 20<strong>10</strong> sein<br />
<strong>10</strong>0-jähriges Jubiläum.<br />
Firma Sänger wurde am<br />
22. Mai 19<strong>10</strong> von Maurermeister<br />
Bernhard Sänger in<br />
Freiburg-Ebnet gegründet. In der zweiten Generation übernahm<br />
Maurermeister Gustav Alois Sänger nach dem zweiten<br />
Weltkrieg den Betrieb. 1970 trat Bau-Ing. Bernhard Sänger<br />
nach einer Maurerlehre sowie einem Ingenieurstudium<br />
in das Unternehmen ein. Durch seinen Einsatz formte Sänger<br />
aus dem kleinen Familienbetrieb ein modernes mittelständisches<br />
Unternehmen, das in der Region und darüber<br />
hinaus einen ausgezeichneten Namen hat und als zuverlässig<br />
und qualifiziert gilt. Zahlreiche Bauten aller Größenordnungen<br />
sind Zeuge für die Leistungen des Betriebes. Seit<br />
2005 wird er von seinem Sohn Bernhard Sänger jun. in vierter<br />
Generation unterstützt.<br />
Das breite Tätigkeitsfeld<br />
der Firma deckt sowohl<br />
den Neubau als auch die<br />
Bereiche Umbau, Sanierung<br />
und Reparaturen ab.<br />
Im Einzelnen gehören Maurerarbeiten,Stahlbetonarbeiten,<br />
Ingenieurbau, Erdarbeiten,<br />
Pflasterarbeiten,<br />
Abbrucharbeiten, Sandstrahlarbeiten,Natursteinarbeiten,Bautrockenlegung,<br />
Entwässerung,<br />
Abdichtung, Transporte<br />
und Kranarbeiten zum Leistungsspektrum.<br />
Heute beschäftigt das Unternehmen 20<br />
Mitarbeiter.<br />
Über seine betriebliche Tätigkeit hinaus setzt sich Bernhard<br />
Sänger seit vielen Jahren ehrenamtlich für die Anliegen<br />
der <strong>Bauwirtschaft</strong> ein. So ist er seit 2009 Beiratsmitglied der<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong> Baden-Württemberg. Vorher hatte er sich<br />
seit dem Jahr 2003 als Präsidiumsmitglied des früheren<br />
Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> engagiert. Zusätzlich<br />
ist er seit dem Jahr 2000 Obermeister der Baugewerks-<br />
Innung Freiburg (heute Baugewerks-Innung Freiburg-Müllheim-Lörrach).<br />
Seit dem vergangenen Juli ist Sänger<br />
außerdem Präsidiumsmitglied der Vereinigung Badischer<br />
Unternehmerverbände. ■<br />
50 Jahre Westermann Bau GmbH<br />
in Kuppenheim<br />
Sein 50-jähriges Firmenjubiläum beging am <strong>10</strong>. Dezember<br />
20<strong>10</strong> in Rahmen einer Betriebsfeier das Bauunternehmen<br />
Wes termann Bau GmbH in Kuppenheim.<br />
Gegründet wurde die Firma im Jahr 1960 von Anton Westermann<br />
im Kuppenheimer Stadtteil Oberndorf. Zunächst
Gruppenfoto zum Jubiläum: Die Belegschaft der Firma<br />
Westermann<br />
wurden unter anderem „Terrazzo-Wassersteine“ hergestellt,<br />
darüber hinaus führte der Betrieb auch Estrich- und<br />
andere Bodenbelagsarbeiten aus. Bald errichtete Westermann<br />
eine erste Lagerhalle im Industriegebiet Oberndorf.<br />
Im Jahr 1964 wurde dann der Firmensitz ins Industriegebiet<br />
verlegt. Nachdem das Unternehmen dort zunächst mit dem<br />
Verkauf von selbstentworfenen Betonkellerfenstern mit<br />
Stahleinsatz begonnen hatte, konnte es in den folgenden<br />
Jahren seinen Arbeitsbereich auf die Errichtung von Neubauten<br />
und die Altbausanierung ausdehnen. Insbesondere<br />
im schlüsselfertigen Bauen hat sich die Firma in den vergangenen<br />
Jahrzehnten einen Namen gemacht. Zahlreiche<br />
große Projekte wurden in der Region realisiert, darunter die<br />
Sparkasse in Bischweier, die Grundschule mit Turnhalle in<br />
Oberndorf, Seniorenanlagen in Kuppenheim und Gernsbach<br />
sowie viele Wohnungsbauprojekte. 1971 erfolgte die<br />
Gründung der „WEMA Wohnungsbau“, die auf den Erwerb,<br />
die Bebauung und Veräußerung von Grundstücken spezialisiert<br />
ist. Inzwischen ist mit Armin und Andreas Westermann<br />
die zweite Unternehmergeneration als Geschäftsführer<br />
in den Familienbetrieb eingestiegen.<br />
Heute zählen neben dem Wohnungsbau, der Errichtung<br />
von Seniorenwohnanlagen, dem Industriebau, dem Neubau<br />
und Altbau die Investor- und Bauträgerschaft sowie die Planung<br />
und Verwaltung von Eigentums- und Mietobjekten<br />
zum Leistungsspektrum des Unternehmens. Derzeit<br />
beschäftigt die Firma zwölf Mitarbeiter. ■<br />
Holzbau<br />
Baden e.V.<br />
Holzbau-Forum am<br />
14. Januar 20<strong>11</strong> in<br />
Donaueschingen<br />
Ein sehr positives Echo<br />
fand das Holzbau-Forum,<br />
das der Verband Holzbau<br />
Baden und die Zimmerer-<br />
Innung Schwarzwald-Baar<br />
am 14. Januar 20<strong>11</strong><br />
gemeinsam im Rahmen der<br />
Messe „Haus | Bau | Energie“<br />
in Donaueschingen veranstalteten. Inhaltlich ging es<br />
um die Thematik „Innovationen in Holz – Zukunftsweisende<br />
Projekte im Wohnungs- und Zweckbau“. Ziel der Tagung<br />
war es, Architekten, Planer und Zimmerer über die Möglichkeiten<br />
und zukunftsweisende Entwicklungen im Bereich<br />
des Wohnungsbaus und Zweckbaus in Holz zu informieren.<br />
„Das Bauen mit Holz hat sehr gute Zukunftsperspektiven –<br />
es wird im 21. Jahrhundert<br />
eine herausragende<br />
Rolle im gesamten Baugeschehen<br />
spielen“,<br />
unterstrich Rolf Kuri,<br />
Präsident von Holzbau<br />
Baden, bei seiner<br />
Begrüßungsansprache.<br />
In einem einleitenden<br />
Vortrag behandelte Professor<br />
Kurt Schwaner<br />
vom Institut für Holzbau<br />
der Hochschule Biber -<br />
ach unter dem Titel<br />
„Zukunft Holz“ den Entwicklungsstand<br />
und die<br />
Potenziale des Holzbaus.<br />
Eckhard Bull, Vorsitzender<br />
des Kammerbezirks<br />
<strong>Südbaden</strong> der<br />
Architektenkammer<br />
Baden-Württemberg,<br />
stellte die Ergebnisse<br />
des Architekturpreises<br />
20<strong>10</strong> „Bau kultur<br />
Schwarzwald“ vor; bei<br />
diesem Wettbewerb<br />
stand die Verbindung von zeitgemäßer Architektur mit<br />
regionaler Identität im Vordergrund. Herausragende Bauprojekte<br />
in Holzbauweise<br />
aus der Region<br />
Schwarzwald-Baar präsentierte<br />
Maria Kollmann,<br />
Vorsitzende des<br />
BDA, Landesverband<br />
Baden-Württemberg,<br />
Kreisgruppe Schwarzwald-Baar-Heuberg.<br />
Im zweiten Teil des<br />
Forums ging es um<br />
innovative Holzbauarchitektur im österreichischen Bundesland<br />
Vorarlberg. Helmut Dietrich vom Architekturbüro Dietrich<br />
Untertrifaller in Bregenz<br />
referierte zum<br />
Thema „Zukunftsweisende<br />
Projekte im<br />
öffentlichen Bau und<br />
Gewerbebau“. Konrad<br />
Merz vom Planungsbüro<br />
merz kley partner ZT in<br />
Dornbirn stellte holzbauspezifischeLösungen<br />
aus der Sicht des<br />
Tragwerksplaners vor.<br />
Aus den Verbänden<br />
Verbandspräsident Rolf Kuri<br />
begrüßte die Teilnehmer zum<br />
Holzbau-Forum.<br />
Professor Kurt Schwaner zeigte<br />
an vielen Beispielen das große<br />
Entwicklungspotenzial des Holzbaus.<br />
Eckhard Bull präsentierte die<br />
Ergebnisse des Architekturpreises<br />
„Baukultur Schwarzwald“<br />
Konrad Merz referierte zum<br />
Thema „Innovativer Holzbau aus<br />
Sicht des Tragwerksplaners“.<br />
Ergänzend beschäftigte sich Matthias Hein vom Büro Hein-<br />
Troy Architekten in Bregenz mit dem Thema „Moderner<br />
Wohnungsbau in Holzbauweise“.<br />
„Die Vorträge haben aktuelle Entwicklungen, beispielhafte<br />
Projekte sowie Zukunftsperspektiven im Holzbau aufgezeigt“,<br />
stellte Verbandspräsident Kuri in seinem Schluss -<br />
wort fest. Sein Dank galt den engagierten Referenten, Herrn<br />
<strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong> 9
Aus den Verbänden<br />
Architekt Matthias Hein stellte<br />
gelungene Wohnungsbauprojekte<br />
in Vorarlberg vor.<br />
Professor Schwaner als<br />
Moderator und der<br />
Architektenkammer<br />
Baden-Württemberg,<br />
Kammerbezirk Freiburg,<br />
sowie der Peter-Sauber-<br />
Agentur, welche die Veranstaltung<br />
unterstützt<br />
haben. ■<br />
Großer Erfolg für das badische Holzbaugewerbe<br />
beim Bayerischen Holzbaupreis<br />
20<strong>10</strong><br />
2. Platz für Projekt „Solarreihenhäuser München am<br />
Riemer Park“ – Kaspar Holzbau GmbH aus Gutach<br />
zusammen mit Bauteam ausgezeichnet<br />
Ein hervorragendes Ergebnis erzielte das Bauteam des Projekts<br />
„Solarreihenhäuser München am Riemer Park“, darunter<br />
die Kaspar Holzbau GmbH aus Gutach, im Rahmen<br />
des Bayerischen Holzbaupreises 20<strong>10</strong>: Die fünfköpfige Jury<br />
erkannte dem Holzbaubetrieb aus dem Gutachtal zusammen<br />
mit dem Bauherrn, der „Baugemeinschaft Solarreihenhäuser<br />
am Riemer Park“ vertreten durch Theo Peter aus<br />
Münsing, dem Architektenbüro Bucher-Beholz aus Gaien -<br />
Zimmermeister Fritz Kaspar und Zimmermeister Jürgen<br />
Kaspar (stehend. 6. u. 7.v.l.), Architekt Ingo Bucher-Beholz<br />
(5.v.r.), Tragwerksplaner Helmut Fischer (3.v.r.) sowie Theo<br />
Peter (2.v.r.) und Vertreter der Baugemeinschaft freuen sich<br />
über die von Ministerialdirigent Georg Windisch (r.) übergebenen<br />
Auszeichnungen.<br />
hofen sowie dem Ingenieurbüro Helmut Fischer aus Bad<br />
Endorf den 2. Preis zu. Bei dem Reihenhausprojekt mit 24<br />
Wohneinheiten wurden alle Gebäudeteile einschließlich der<br />
Haustrennwände mit vorgefertigten Elementen erstellt.<br />
„Vom städtebaulichen Konzept bis zur Fassade wurde ein<br />
innovativer und doch zeitloser Duktus erreicht“ – so das<br />
Urteil der Jury.<br />
Die Preisverleihung nahm Ministerialdirigent Georg Windisch<br />
im Vertretung des bayerischen Forstministers Helmut<br />
Brunner am 18. Januar 20<strong>11</strong> auf der Messe BAU in München<br />
vor. Lobend hob Windisch hervor, die ausgezeichneten<br />
Holzbauten zeigten eindrucksvoll, „welche gestalterische<br />
Vielfalt beim Bauen mit Holz möglich ist“. Erfreut<br />
<strong>10</strong> <strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong><br />
zeigte sich Windisch über die hohe Beteiligung am Wettbewerb:<br />
Insgesamt 204 Objekte wurden eingereicht. Neben<br />
den Solarreihenhäusern am Riemer Park in München wurden<br />
fünf weitere besonders gelungene Objekte mit dem<br />
Holzbaupreis ausgezeichnet und jeweils mit 2000 € Siegerprämie<br />
bedacht: Unter den Preisträgern waren das Kinderhaus<br />
der Technischen Universität München in Garching<br />
(Lkr. München) (1. Preis), die Mangfall-Brücken in Rosenheim<br />
(3. Preis), das Pfarrheim St. Peter in Dachau (4. Preis),<br />
das Passivhaus Eco in Bräuningshof (Lkr. Forchheim)<br />
(5. Preis) und der Baumwipfelpfad im Nationalpark Bayerischer<br />
Wald (Lkr. Freyung-Grafenau) (Sonderpreis). Neun<br />
weitere Objekte erhielten eine Anerkennung. Der Holzbaupreis<br />
Bayern ist ein Gemeinschaftprojekt des Forstministeriums<br />
mit dem Landesbeirat Holz Bayern e.V. Er wird seit<br />
1978 verliehen, in diesem Jahr zum achten Mal.<br />
„Die Tatsache, dass ein badischer Zimmereibetrieb diese<br />
hohe Auszeichnung erhalten hat, belegt die ausgezeichnete<br />
Qualität des Holzbaus in unserer Region“, unterstrich Rolf<br />
Kuri, Präsident von Holzbau Baden, und freute sich besonders<br />
über die Tatsache, dass der Preis einem Verbandsmitglied<br />
verliehen wurde. Der Präsident sieht die Auszeichnung<br />
auch als Bestätigung für die Arbeit des<br />
Kom petenzzentrums Elementiertes Bauen in Bühl, das Verbandsmitgliedern<br />
im Rahmen seines Arbeitskreises Holzbau<br />
die wichtige Bedeutung der Fremdüberwachung beim<br />
Bauen mit vorgefertigten Elementen nahegebracht hat. ■<br />
75 Jahre<br />
Stuckateurbetrieb<br />
Nesselhauf & Ernst<br />
in Baden-Baden<br />
Fachverband<br />
Ausbau und<br />
Fassade<br />
Baden e.V.<br />
Der Stuckateurbetrieb Nesselhauf<br />
& Ernst in Baden-<br />
Baden feierte am<br />
21. Dezember 20<strong>10</strong> sein<br />
75-jähriges Bestehen. Aus<br />
diesem Anlass wurden verdiente und langjährige Mitarbeiter<br />
des Unternehmens geehrt.<br />
Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 1934 von<br />
Gipsermeister Julius Nesselhauf in Baden-Baden-Neuweier.<br />
1949 errichtete Nesselhauf das noch heute in Neuweier<br />
Gruppenfoto beim Jubiläum: Im Bild zu sehen sind Firmeninhaber<br />
Michael Ernst (l.), Michael Bleich, Vorsitzender des<br />
Fachverbandes Ausbau und Fassade Baden (4.v.r.), sowie<br />
die Belegschaft. Drei Mitarbeiter wurden für ihre langjährige<br />
Betriebszugehörigkeit geehrt.
estehende Firmengebäude, welches er 1952 um ein<br />
Lagergebäude erweiterte. Im Jahr 1962 stieg Gipsermeister<br />
Manfred Ernst als Mitinhaber in die Firma ein. Seit 1998 ist<br />
Stuckateurmeister Michael Ernst, öffentlich bestellter und<br />
vereidigter Sachverständiger, alleiniger Betriebsinhaber. Er<br />
hat das Unternehmen erfolgreich weiterentwickelt. Zum<br />
breit gefächerten Leistungsspektrum gehören die Bereiche<br />
Altbausanierung, Außenputze, Wärmedämmverbundsysteme,<br />
Sanierputze, Innenputze, Trockenausbau, Stuckarbeiten,<br />
dekorative Wandbeschichtungen, Gerüstbau sowie<br />
Estriche. Zahlreiche in der Region verwirklichte Bauprojekte,<br />
darunter die Generalsanierung des Baden-Badener<br />
Theaters, zeugen von der qualitativ hochwertigen Leistung<br />
der Firma. Heute beschäftigt der Stuckateurbetrieb 5 Mitarbeiter.<br />
Über seine unternehmerische Tätigkeit hinaus engagiert<br />
sich Stuckateurmeister Michael Ernst ehrenamtlich für das<br />
Stuckateurhandwerk. So ist er seit dem Jahr 2002 Vorstandsmitglied<br />
des Fachverbandes Ausbau und Fassade<br />
Baden sowie stellvertretender Obermeister der Stuckateur-<br />
Innung Rastatt/Baden-Baden/Bühl. ■<br />
Nachwuchsmarketing<br />
Besuch des Bundespräsidenten<br />
beim Pilotprojekt „Hundehütte“<br />
Am 16. Dezember 20<strong>10</strong> konnte sich das<br />
Berufsförderungswerk der Südbadischen<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong> GmbH zusammen mit der Julius-Leber-<br />
Schule in Breisach über hohen Besuch freuen. Bundespräsident<br />
Christian Wulff und Ministerpräsident Stefan Mappus,<br />
jeweils mit Gattin, statteten der Schule im Rahmen<br />
eines Antrittsbesuchs einen Besuch ab. Beim Rundgang<br />
durch die Schule wurde das Pilotprojekt „Hundehütte“ vorgestellt.<br />
Bundespräsident Christian Wulff (r.) und Ministerpräsident<br />
Stefan Mappus (3.v.r.) informieren sich über die Fertigung<br />
der Hundehütte in Holzrahmenbauweise.<br />
Das Projekt dient dem Berufsförderungswerk zur Vorbereitung<br />
von Projektanleitungen für Werkrealschulen im<br />
neuen Teilbereich „Bauen und Wohnen“ des Wahlpflichtfachs<br />
„Natur und Technik“. Darüber hinaus sollen die handwerklichen<br />
Fähigkeiten der beteiligten Jugendlichen gefördert<br />
und Begeisterung für die Bauberufe geweckt werden.<br />
Inhalt des Pilotprojekts ist die Planung und Unterstützung<br />
Aus den Verbänden<br />
beim Bau einer Hundehütte für die Julius-Leber-Schule.<br />
Zwei intensive Praxistage wurden bereits im Zuge der<br />
Fertigung durchgeführt. Bei diesen Praxistagen wurden die<br />
Schüler und ihr Lehrer von Manuela Schwörer, Projektleiterin<br />
Nachwuchsmarketing, Carmen Kiefer, Projektmitarbeiterin,<br />
Thomas Riebel, Ausbildungsmeister in Bühl, sowie<br />
Auszubildenden im zweiten Ausbildungsjahr unterstützt. Im<br />
Unterricht setzt der Lehrer nun – nach der Teilnahme an<br />
einer vorbereitenden zweitägigen Fortbildung im Ausbildungszentrum<br />
Bühl - gemeinsam mit den Schülern die<br />
Arbeit am Objekt fort. Der Abschluss der Arbeiten wird voraussichtlich<br />
bis Mitte März erfolgen. Nach der Fertigstellung<br />
werden die Schüler und das Team des Berufsförderungswerks<br />
der Julius-Leber-Schule die Hundehütte<br />
„feierlich“ im Rahmen eines Richtfests übergeben. ■<br />
Infotag Bauausbildung: Preisverleihung<br />
an die Gewinner der Infotag-Meister -<br />
schaften und des Quiz<br />
Grund zur Freude gab es bei den Gewinnern der Infotag-<br />
Meisterschaften, welche die <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> im<br />
Rahmen des Infotages Bauausbildung im Oktober 20<strong>10</strong> an<br />
den Standorten Bühl, Freiburg, Schopfheim, Waldshut-<br />
Tiengen und Donaueschingen durchgeführt hat. Carmen<br />
Kiefer von der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> übergab im Januar<br />
Preisverleihung an die Sieger der Infotag-Meisterschaften in<br />
Schopfheim: Stolz präsentieren Schülerinnen und Schüler<br />
der Klasse 8b der Albert-Schweizer-Schule in Lörrach den<br />
gewonnenen Pokal und die Meister-T-Shirts.<br />
20<strong>11</strong> die ausgeschriebenen Preise an die erfolgreichen<br />
Schulklassen. Als Preise erhielten die Klassen jeweils einen<br />
Meisterschaftspokal sowie Meister-T-Shirts für alle Schüler.<br />
Anlass für die Durchführung der Infotag-Meisterschaften<br />
war das zehnjährige Jubiläum des Infotages Bauausbildung<br />
gewesen. Im Rahmen dieser Meisterschaften waren den<br />
Schülerinnen und Schülern praktische Bau-Aufgaben<br />
gestellt worden, bei denen sie ihr handwerkliches Geschick<br />
unter Beweis stellen konnten.<br />
Neben den Infotag-Meisterschaften wurde beim Berufs -<br />
informationstag außerdem an allen fünf Standorten ein Quiz<br />
durchgeführt, das Fragen zur Ausbildung und zur Tätigkeit<br />
in den Bauberufen beinhaltete. Die besten Schulklassen<br />
<strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong> <strong>11</strong>
Aus den Verbänden<br />
erhielten jeweils einen Geldpreis für die Klassenkasse<br />
(1. Preis: <strong>10</strong>0 €; 2. Preis: 75 €; 3. Preis: 50 €). ■<br />
Bauberufe-Info an der Hansjakob-Realschule<br />
in Freiburg<br />
Am 20. Januar 20<strong>11</strong> fand das Berufswahlforum an der<br />
Hansjakob-Realschule in Freiburg statt. Zum zweiten Mal<br />
hat die <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> an dieser Veranstaltung<br />
teilgenommen. In zwei Kurzvorträgen informierte Carmen<br />
Kiefer, Mitarbeiterin des Projektes Nachwuchsmarketing,<br />
über die Berufe, die Ausbildung und Karrierechancen in der<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong>. Auch für individuelle Fragen und Gespräche<br />
stand ausreichend Zeit zur Verfügung. ■<br />
AusundWeiterbildung<br />
Berufsförderungswerk der<br />
Südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
schließt Lehrgang „Betriebswirt/in<br />
HWK – Fachrichtung<br />
Bau“ erfolgreich ab<br />
Unternehmer und Führungskräfte der<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong> erwerben wertvolle Qualifikation<br />
Der zum siebten Mal vom Berufsförderungswerk der Südbadischen<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong> durchgeführte Lehrgang<br />
„Betriebswirt/in HWK – Fachrichtung Bau“ konnte am<br />
8. Februar 20<strong>11</strong> erfolgreich abgeschlossen werden. Insgesamt<br />
<strong>11</strong> Teilnehmer erwarben durch den 48 Lehrgangstage<br />
bzw. 500 Lehrgangsstunden umfassenden Studiengang<br />
eine wertvolle zusätzliche Qualifikation für den beruflichen<br />
Aufstieg. „Die Lehrgangsteilnehmer haben mit großem<br />
Engagement an den insgesamt 24 Seminaren teilgenommen.“<br />
Michael Hafner, Geschäftsführer des Berufsförderungswerks<br />
und Verbandsdirektor der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>,<br />
zeigte sich anlässlich der Abschlussfeier am<br />
<strong>11</strong>. Februar 20<strong>11</strong> im Ausbildungszentrum der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
in Bühl sehr zufrieden mit dem positiven Ergebnis des Lehrgangs.<br />
Inhaltlich entspricht der Studiengang dem Rahmenlehrplan<br />
der Handwerkskammern. Unterrichtsfächer sind<br />
Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Personalführung und<br />
Gruppenfoto nach der Übergabe der Urkunden: Die frisch<br />
gebackenen Betriebswirtinnen und Betriebswirte freuen<br />
sich über die erworbene Qualifikation.<br />
12 <strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong><br />
Recht. Die bauspezifische Gestaltung der Seminare durch<br />
Inhalte wie Baubetriebswirtschaft, Tarif- und Arbeitsrecht<br />
sowie Vertragsrecht und VOB macht die Einzigartigkeit der<br />
von der südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong> angebotenen Fortbildung<br />
zum Betriebswirt HWK aus. „Grundgedanke des Lehrgangs<br />
ist eine möglichst praxisnahe Weiterbildung, die im<br />
Betrieb sofort umgesetzt werden kann“, betonte Hafner.<br />
Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung<br />
ist in der Regel eine abgeschlossene Meisterprüfung in<br />
einem Handwerksberuf. Zugelassen werden außerdem solche<br />
Interessenten, die zum Beispiel eine kaufmännische<br />
Ausbildung mit nachgewiesener Tätigkeit in einem Handwerks-<br />
oder handwerksähnlichen Betrieb vorweisen können.<br />
Info:<br />
Berufsförderungswerk der Südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
GmbH<br />
Holbeinstraße 16, 79<strong>10</strong>0 Freiburg<br />
Tel. 0761 70302-43, Fax 0761 70302-30<br />
kgriesinger@bausuedbaden.de ■<br />
Seminar „Bautachymeter – Hochbau“<br />
erfolgreich durchgeführt<br />
Auf eine sehr positive Resonanz bei den Teilnehmern stieß<br />
das Seminar „Bautachymeter – Hochbau“, welches das<br />
Berufsförderungswerk der Südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong> am<br />
14. Januar 20<strong>11</strong> in Bühl durchführte. Beim Tachymeter handelt<br />
es sich um die Vermessungsmethode von morgen, die<br />
in der Schweiz schon weit verbreitet und in Deutschland auf<br />
dem Vormarsch ist. Neben den klassischen Arbeiten wie<br />
Absteckungen, Ausmaß, Volumenberechnung von Ausgra-<br />
In der neu eingerichteten Aus- und Weiterbildungshalle des<br />
Kompetenzzentrums hatten die Teilnehmer die Möglichkeit,<br />
neben dem theoretischen Wissen die alltäglichen Arbeitsläufe<br />
mit dem Bautachymeter kennenzulernen.<br />
bungen erlaubt die neue Technik in Verbindung mit einer<br />
Direktanbindung an ein CAD-System auch das Erfassen<br />
von Bestandsgebäuden. Im Seminar stand neben theoretischen<br />
Grundlagen das praktische Arbeiten im Vordergrund.<br />
Die Teilnehmer konnten in der neuen Aus- und Weiterbildungshalle<br />
des Kompetenzzentrums praktische Erfahrung<br />
sammeln – hierfür standen Bautachymeter der Firma Leica<br />
(Serie Builder) zur Verfügung. Dabei wurden individuelle
Arbeitsgebiete der Teilnehmer berücksichtigt und Lösungen<br />
hierzu aufgezeigt.<br />
Aufgrund der großen Nachfrage hat das Berufsförderungswerk<br />
am 15. Februar 20<strong>11</strong> in Bühl einen zusätzlichen<br />
Kurs angeboten. ■<br />
Personen<br />
Dipl.-Ing. Klaus Pöllath neuer<br />
Vizepräsident Technik des<br />
Hauptverbandes der Deutschen<br />
Bauindustrie<br />
Der Hauptausschuss Technik des Hauptverbandes der<br />
Deutschen Bauindustrie hat Dipl.-Ing. Klaus Pöllath einstimmig<br />
zu seinem Vorsitzenden<br />
gewählt. Pöllath ist damit<br />
zugleich neuer Vizepräsident<br />
Technik des Bau-Spitzenverbandes.<br />
Er löst zum 1. Januar<br />
20<strong>11</strong> Prof. Dr.-Ing. Manfred<br />
Nußbaumer ab, der in den<br />
Ruhestand getreten ist.<br />
Pöllath, Vorstandsmitglied<br />
der Ed. Züblin AG mit Sitz in<br />
Stuttgart, ist bereits seit 2009<br />
als Vorsitzender des Ausschusses<br />
großer Unternehmen der Bauindustrie im Verband aktiv.<br />
Als thematische Schwerpunkte nennt Pöllath die Rückkehr<br />
zu einer praxisgerechten Normung im Bauwesen,<br />
Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Bauforschung und technische<br />
europäische sowie nationale Gesetzgebungsverfahren.<br />
■<br />
Felix Pakleppa neuer Hauptgeschäftsführer<br />
des ZDB<br />
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes startet<br />
mit neuem Hauptgeschäftsführer in das Jahr 20<strong>11</strong>: Felix<br />
Pakleppa trat am 1. Januar 20<strong>11</strong> seinen Dienst an. Der Vorstand<br />
des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes<br />
hatte den 44jährigen Rechtsanwalt bereits im Januar vergangenen<br />
Jahres zum neuen Hauptgeschäftsführer<br />
bestellt.<br />
Pakleppa begann nach Stationen bei einem regionalen<br />
Arbeitgeberverband und der Bundesvereinigung der Deutschen<br />
Arbeitgeberverbände seine Tätigkeit für den ZDB<br />
1997 im Geschäftsbereich Sozial- und Tarifpolitik. 2001<br />
wurde er zum stellvertretenden<br />
Leiter dieses Geschäftsbereichs<br />
und anschließend zum<br />
Leiter der Abteilung Sozialpolitik<br />
ernannt. Hier erwarb er sich<br />
insbesondere Verdienste um<br />
die Fusion der ehemals acht<br />
Berufsgenossenschaften der<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong> zur heutigen<br />
Bau-BG, in deren Vorstand er<br />
2005 gewählt wurde. 2007<br />
übernahm er die Leitung des<br />
Aus den Verbänden<br />
Geschäftsbereiches Recht im ZDB, 2009 wurde er in die<br />
Geschäftsführung des Zentralverbandes berufen.<br />
Die Bundesvereinigung <strong>Bauwirtschaft</strong>, der Zusammenschluss<br />
des Deutschen Bau- und Ausbauhandwerks, hat in<br />
ihrer Sitzung am 3. Dezember 20<strong>10</strong> Felix Pakleppa zum<br />
neuen Geschäftsführer gewählt. Damit tritt Pakleppa auch<br />
in dieser Funktion die Nachfolge von Prof. Robl an. ■<br />
ZDB: Prof. Dr. Karl Robl feierlich in den<br />
Ruhestand verabschiedet<br />
Der ehemalige Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes<br />
des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, wurde am<br />
27. Januar 20<strong>11</strong> vor rund 350 Gästen im Berliner Museum<br />
für Kommunikation feierlich in seinen Ruhestand verabschiedet.<br />
Aus diesem Anlass erhielt Prof. Robl aus der<br />
Hand des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtent-<br />
Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,<br />
Dr. Peter Ramsauer, überreichte Prof. Dr. Karl Robl am 27.<br />
Januar 20<strong>11</strong> das Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens<br />
der Bundesrepublik Deutschland. Foto: ZDB/Zensen<br />
wicklung, Dr. Peter Ramsauer, das Verdienstkreuz 1. Klasse<br />
des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.<br />
Ramsauer wörtlich: „Prof. Robl hat in seiner über zwei Jahrzehnte<br />
währenden Tätigkeit viel getan und viel erreicht für<br />
die über 35.000 in seinem Verband organisierten kleinen<br />
und mittelständischen Bauunternehmen - und darüber hinaus:<br />
Er hat sich für Baukultur und nachhaltiges Bauen in<br />
unserem Land unermüdlich eingesetzt."<br />
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes ehrte<br />
seinen ehemaligen Hauptgeschäftsführer mit dem Ehrenring<br />
des Deutschen Baugewerbes. Dr.-Ing. Hans-Hartwig<br />
Loewenstein, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen<br />
Baugewerbes, bezeichnete Robl als „großen Kämpfer<br />
für die Interessen der mittelständischen Betriebe“, dem<br />
sowohl die Entwicklung betrieblicher Strategien zur Überwindung<br />
der Struktur- und Konjunkturkrise wie auch die<br />
Positionierung des deutschen Baugewerbes in der Öffentlichkeit<br />
am Bau immer am Herzen lagen.<br />
Prof. Dr. Karl Robl stand seit dem 1. Juli 1988 an der Spitze<br />
des größten deutschen Bauverbandes. Am 31. Dezember<br />
20<strong>10</strong> hat er seinen verdienten Ruhestand angetreten. ■<br />
Dr. Dieter Rummler feiert 80. Geburtstag<br />
Dr. Dieter Rummler aus Merzhausen, Ehrenmitglied und<br />
früherer Verbandsdirektor der Verbände der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
<strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong> 13
Aus den Verbänden<br />
<strong>Südbaden</strong>, vollendete am<br />
26. Januar 20<strong>11</strong> sein 80. Lebensjahr.<br />
Dr. Rummler war von 1967<br />
bis 1994 Hauptgeschäftsführer<br />
der Verbände.<br />
Für seinen außerordentlichen<br />
beruflichen und ehrenamtlichen<br />
Einsatz wurde Dr. Rummler unter<br />
anderem mit dem Bundesverdienstkreuz<br />
am Bande, der<br />
Ehrennadel in Gold des früheren<br />
Badischen Zimmerer- und Holzbauverbandes<br />
(heute Holzbau Baden) und des ehemaligen<br />
Fachverbandes Putz, Stuck und Trockenbau Baden (heute<br />
Fachverband Ausbau und Fassade Baden) sowie der<br />
Ehrenmitgliedschaft in der <strong>Bauwirtschaft</strong> Baden-Württemberg,<br />
im Verband Holzbau Baden sowie im Fachverband<br />
Ausbau und Fassade Baden ausgezeichnet. ■<br />
Dipl.-Ing. Volker Lüdke feiert 50. Geburtstag<br />
Dipl.-Ing. Volker Lüdke aus<br />
Merzhausen vollendete am<br />
23. Januar 20<strong>11</strong> sein 50. Lebensjahr.<br />
Volker Lüdke ist seit dem<br />
Jahr 2009 Beiratsmitglied der<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong> Baden-Württemberg.<br />
Vorher hatte er sich<br />
bereits seit 2004 als Beiratsmitglied<br />
der früheren Verbandes<br />
der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong><br />
engagiert. ■<br />
Aus dem Ausbildungszentrum Bühl<br />
Heinz Bächle und Klara Ruschmann in den Ruhestand<br />
verabschiedet<br />
Dienstjubiläen von Gebhard Theilmann und Maria Meier<br />
Nach langjähriger Tätigkeit im Ausbildungszentrum Bühl<br />
wurden Herr Heinz Bächle sowie Frau Klara Ruschmann in<br />
den Ruhestand verabschiedet. Herr Gebhard Theilmann<br />
sowie Frau Frau Maria Meier konnten ihr zehnjähriges<br />
Betriebsjubiläum begehen.<br />
Herr Heinz Bächle (r.) und Frau Klara Ruschmann (2.v.l.) wurden<br />
in den Ruhestand verabschiedet, Herr Gebhard Theil -<br />
mann und Frau Maria Meier können auf eine zehnjährige<br />
Tätigkeit im Ausbildungszentrum zurückblicken.<br />
14 <strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong><br />
Zimmermeister Heinz Bächle war über 30 Jahre lang – vom<br />
1. April 1980 bis zum 31. Oktober 20<strong>10</strong> - als Ausbildungsmeister<br />
für den Zimmererberuf in Bühl tätig. Zusätzlich hat er<br />
viele Jahre die Funktion als stellvertretender Leiter des Ausbildungszentrums<br />
erfüllt. Über seine berufliche Tätigkeit hinaus<br />
engagierte sich Herr Bächle mit der Erstellung von Prüfungsaufgaben<br />
im vorbereitenden Ausschuss für die<br />
landesweiten Gesellenprüfungen sowie mit der Konzeption<br />
von Wettbewerbsaufgaben für die Kammer- und Landeswettbewerbe<br />
im Zimmererhandwerk. Maßgeblich mitgearbeitet<br />
hat er an der Entwicklung der neuen Ausbildungsreihe<br />
„Projektaufgaben für den Zimmerer“ des Bundesinstituts für<br />
Berufsbildung. Besonders am Herzen lagen ihm die Kontaktpflege<br />
und der Austausch mit dem ungarischen Partnerausbildungszentrum<br />
in Pécz im Rahmen der Erst- und Meisterausbildung<br />
im Zimmererhandwerk. Nicht zuletzt hat Herr<br />
Bächle zahlreiche Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen<br />
im Holzbaubereich entwickelt und umgesetzt.<br />
Herr Gebhardt Theilmann ist seit dem 1. November 2000<br />
für das Ausbildungszentrum Bühl als Ausbildungsmeister<br />
im Schalungsbau, Beton- und Stahlbetonbau tätig.<br />
Frau Klara Ruschmann war vom 15. März 1999 bis zum<br />
31. Dezember 20<strong>10</strong> als Küchenhilfe im Ausbildungszentrum<br />
Bühl beschäftigt.<br />
Frau Maria Meier arbeitet seit dem 8. Januar 2001 – ebenfalls<br />
als Küchenhilfe – im Ausbildungszentrum.<br />
Im Rahmen einer Feierstunde in Bühl am 27. Januar 20<strong>11</strong><br />
dankte Hauptgeschäftsführer Michael Hafner den verabschiedeten<br />
Mitarbeitern sowie den Jubilaren für Ihr<br />
langjähriges Engagement und wünschte Ihnen alles Gute<br />
für die Zukunft. ■<br />
Maurermeister Karl Eckert aus Gör- Nachruf<br />
wihl-Strittmatt ist am 3. Dezember<br />
20<strong>10</strong> im Alter von 75 Jahren verstorben.<br />
Karl Eckert hat sich lange Jahre<br />
ehrenamtlich für die <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
engagiert. So war er von 1988 bis<br />
1996 Beiratsmitglied des früheren Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
<strong>Südbaden</strong>. Von 1976 bis 1996 engagierte er<br />
sich als Obermeister der Baugewerks-Innung Waldshut.<br />
Für sein großes Engagement wurde er zum Ehrenobermeister<br />
der Innung ernannt.<br />
Wir werden den Verstorbenen ein ehrendes Andenken<br />
bewahren.<br />
Baubetriebswirtschaftliche<br />
Tagung 8. April 20<strong>11</strong> in Berlin<br />
Termine<br />
Mit der neunten Baubetriebswirtschaftlichen<br />
Tagung werden wieder Fragen aufgegriffen,<br />
die sich bei der alltäglichen Unternehmensführung<br />
in den Bauunternehmen stellen. Die<br />
Veranstaltung richtet sich an alle Unternehmen der Mitgliedsverbände.<br />
Im Focus stehen dieses Mal besonders<br />
kleine und mittelständische Unternehmen.
Das Thema der Tagung im Frühjahr 20<strong>11</strong> lautet: "Werkzeuge<br />
zur Unternehmenssicherung".<br />
Die diesjährige Baubetriebswirtschaftliche Tagung gibt<br />
Antworten auf Fragen wie:<br />
Wie können Zahlungsausfälle wirksam vermieden werden?<br />
Welche Informationen bieten meine BWA und ein<br />
Betriebsvergleich?<br />
Welche Unterstützung kann mein Steuerberater geben?<br />
Was bieten mir Softwarelösungen im Unternehmen?<br />
Im Handwerk erfahrene Berater stellen Lösungen vor und<br />
stellen sich der Diskussion zu Fragen aus der Unternehmerpraxis.<br />
Bauunternehmer berichten über ihre Erfahrungen.<br />
Info: Frau Schwörer, Tel. 0761 70302-40 oder mschwoerer@bausuedbaden.de.<br />
Anmeldeschluss ist der 18. März<br />
20<strong>11</strong>. ■<br />
Delegiertenversammlung 20<strong>11</strong><br />
Die Delegiertenversammlung der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
Baden-Württemberg findet am<br />
27. Mai 20<strong>11</strong> im Steigenberger Inselhotel in<br />
Konstanz statt. Eine Einladung wird rechtzeitig<br />
verschickt. ■<br />
Mitgliederversammlungen 20<strong>11</strong><br />
Bauferien 20<strong>11</strong><br />
Die Mitgliederversammlungen von Holzbau<br />
Baden, des Fachverbandes Ausbau<br />
und Fassade Baden sowie des Wirtschaftsverbandes<br />
Holz- und Kunststoffverarbeitendes<br />
Handwerk finden am 13.<br />
Mai 20<strong>11</strong> in Bühl statt. Die Verbandsmitglieder<br />
erhalten hierzu eine Einladung<br />
über den Rundschreibendienst. ■<br />
Die unserem Verband angehörenden Bauinnungen (Region<br />
Baden) haben die Bauferien für das Jahr 20<strong>11</strong> wie folgt festgelegt:<br />
Innungen Achern-Kehl, Bühl, Emmendingen, Freiburg-<br />
Müllheim-Lörrach, Konstanz, Lahr-Wolfach, Neustadt,<br />
Offenburg, Rastatt/Baden-Baden, Schwarzwald-Baar und<br />
Waldshut:<br />
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Das Handbuch erläutert anhand von Flussdiagrammen<br />
die Tätigkeiten eines Bauleiters des Auftragnehmers.<br />
Praxisnahe Hinweise auf notwendigen<br />
Schriftverkehr und die enthaltenen Musterschreiben<br />
schaffen Klarheit und Sicherheit in der Abwicklung<br />
und bei Mehrkostenforderungen. Hierbei werden auch zahlreiche Tipps<br />
gegeben, welche Handlungsalternativen zur Verfügung stehen.<br />
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Die HOAI in der Praxis<br />
Am 18.08.2009 ist die HOAI 2009 in Kraft getreten. Das vorliegende Werk<br />
enthält eine Darstellung und Erläuterung der Neuregelung mit vielen<br />
Praxishinweisen. Aufgrund der strukturellen Überarbeitung der HOAI war<br />
eine umfassende Neukommentierung der Honorarabrechnungsgrundlagen,<br />
des Kostenberechnungsmodells und des Kostenvereinbarungsmodells,<br />
erforderlich. Ein weiterer Schwerpunkt ist dem Bereich der<br />
Änderungsleistungen und Auftragserweiterungen sowie dem nachträglichen<br />
Fortschreiben von Kostenermittlungen gewidmet, deren Voraussetzungen<br />
in der HOAI 2009 grundlegend neu geregelt worden sind.<br />
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Der Bauprozess<br />
Die Autoren erläutern in dieser Neuauflage das gesamte materielle und<br />
prozessuale Baurecht auf der Grundlage der aktuellen Rechtslage (HOAI<br />
2009, VOB 2009) sowie der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur.<br />
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Der Subunternehmervertrag<br />
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Aspekte und Fallstricke des Subunternehmervertrags. Rechtsanwälte<br />
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erhalten so einen übersichtlichen Leitfaden für den Abschluss und die<br />
Abwicklung von Subunternehmerverträgen.<br />
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Steuerbonus für Handwerker leistungen –<br />
Neue Regeln ab 1. Januar 20<strong>11</strong> 1<br />
Förderung der Partikelfilter-Nachrüstung<br />
bei leichten Nutzfahrzeugen 2<br />
Betriebswirtschaft<br />
Wiedereinführung der KfW-Förderung von Einzel -<br />
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Das <strong>Baufachblatt</strong> ist das offizielle Organ der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> und gemeinsames<br />
Rundschreiben der <strong>Bauwirtschaft</strong> Baden-Württemberg e.V., von Holzbau Baden e.V. und des<br />
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Eine doppelte Begünstigung<br />
bei öffentlich geförderten<br />
Maßnahmen soll<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Nicht geförderte Einzelmaßnahmen<br />
bleiben auch<br />
bei der Teilnahme der übrigen<br />
Maßnahmen an einem<br />
staatlichen Förderungsprogramm<br />
absetzbar.<br />
Die Kosten für Handwerkerleistungen<br />
bei Renovie-<br />
Steuerbonus für<br />
Handwerker -<br />
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Neue Regeln ab<br />
1. Januar 20<strong>11</strong><br />
Steuern<br />
rungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im<br />
Haushalt können bis zu 1.200,00 € vom Finanzamt erstattet<br />
werden, gemäß § 35 a Absatz 3 Einkommensteuergesetz<br />
(EStG). Begünstigt sind Arbeits- und Fahrtkosten inklusive<br />
der darauf entfallenden Mehrwertsteuer, nicht aber Materialkosten.<br />
Voraussetzung ist, dass der Rechnungsbetrag auf<br />
das Konto des Handwerksbetriebs überwiesen wird. Barzahlungen<br />
sind nicht begünstigt.<br />
Die Steuerermäßigung kann nur in Anspruch genommen<br />
werden, soweit die Aufwendungen nicht Betriebsausgaben<br />
oder Werbungskosten darstellen und soweit sie nicht als<br />
Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen<br />
berücksichtigt worden sind.<br />
Bisherige Rechtslage<br />
Bis zum 31.12.20<strong>10</strong> war die Inanspruchnahme der<br />
Steuer ermäßigung für Handwerkerleistungen ausgeschlossen,<br />
wenn die Maßnahme bereits nach dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm<br />
der KfW-Förderbank durch zinsverbilligte<br />
Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse gefördert<br />
wurde.<br />
Hintergrund<br />
Der Gesetzgeber wollte den Ausschluss der Doppelförderung<br />
auf weitere Förderprogramme ausweiten, mit öffentlichen<br />
Mitteln geförderte Maßnahmen sollten nicht auch<br />
noch steuerlich begünstigt werden. Aus Gründen der Vereinfachung<br />
wurden nicht einzelne Förderprogramme aus<br />
dem Anwendungsbereich des § 35 a Abs. 3 EStG ausgeschlossen,<br />
sondern alle einschlägigen Programme generell.<br />
Im Jahressteuergesetz 20<strong>10</strong> wurde die Vorschrift dahingehend<br />
geändert.<br />
Neue Rechtslage<br />
Satz 2 des § 35 a Absatz 3 EStG lautet nunmehr, die<br />
Steuerermäßigung „… gilt nicht für öffentlich geförderte<br />
Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie<br />
Zuschüsse in Anspruch genommen werden“.<br />
Es kommt also darauf an, ob ein entsprechendes Förderprogramm<br />
tatsächlich in Anspruch genommen wird. Entscheidend<br />
ist nicht, ob es für die Maßnahme grundsätzlich<br />
ein Förderprogramm gibt. Eine nicht geförderte Einzelmaßnahme<br />
bleibt auch bei der Teilnahme der übrigen Maßnahmen<br />
an einem staatlichen Förderprogramm absetzbar.<br />
Zeitpunkt<br />
Die Neuregelung gilt für Zahlungen im Veranlagungszeitraum<br />
20<strong>11</strong>, soweit die Handwerkerleistungen ab dem<br />
1.1.20<strong>11</strong> erbracht worden sind (§ 52 Abs. 50 b Satz 6 EStG).<br />
■
Förderung der<br />
Partikelfilter-<br />
Nachrüstung<br />
bei leichten<br />
Nutzfahrzeugen<br />
Die Förderung des Einbaus<br />
von Rußpartikelfiltern in<br />
Diesel-Pkw und leichte<br />
Nutzfahrzeuge bis 3,5 t<br />
läuft mit Jahresende 20<strong>10</strong><br />
aus. Aus diesem Grund hat<br />
sich der ZDB an die Bundesministerien<br />
für Umwelt,<br />
Wirtschaft und Bau<br />
gewandt, die Partikelfilter-<br />
Nachrüstung der genannten<br />
Fahrzeuge auch über<br />
das Jahresende 20<strong>10</strong> hinaus fortzuführen bzw. weiterzuentwickeln.<br />
Hintergrund<br />
Die Einrichtung und Verschärfung von Anforderungen an<br />
Umweltzonen und die damit verbundenen Fahrverbote<br />
belasten das Baugewerbe in zunehmenden Maße. Die<br />
Unternehmen sind auf Fahrzeuge angewiesen und nicht in<br />
der Lage, ihren Fuhrpark kurzfristig auszutauschen. Angesichts<br />
der teils sehr geringen Laufleistungen der Nutzfahrzeuge<br />
sind aber kurzfristige Ersatzanschaffungen weder<br />
ökologisch noch ökonomisch sinnvoll. Die Nachrüstung der<br />
Fahrzeuge mit Rußpartikelfilter ist in vielen Fällen der beste<br />
Weg, um die Mobilität der Unternehmen sicherzustellen.<br />
Forderungen des ZDB<br />
In seinen Schreiben an die Bundesministerien für Umwelt,<br />
Wirtschaft und Bau stellte der ZDB fest, dass sich diese<br />
Förderung entgegen seinen Vorschlägen jedoch nur auf<br />
Fahrzeuge bis 3,5 t bezieht, sodass für mittelschwere Nutzfahrzeuge<br />
weiterhin keinerlei Unterstützung gewährt wird.<br />
Im Gegensatz dazu gibt es für schwere Lkw ab 12 t ein sog.<br />
De-minimis-Programm des Bundesamts für Wirtschaft und<br />
Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die noch fehlende Förderung für<br />
Fahrzeuge zwischen 3,5 und 12 t muss dringend nachgeholt<br />
werden. Auch der Bereich der Baumaschinen ist<br />
zukünftig in eine Nachrüstförderung einzubeziehen. Für die<br />
baugewerblichen Betriebe hat diese Frage größte Bedeutung,<br />
da zahlreiche Verschärfungen und Neuanlagen von<br />
Umweltzonen anstehen und angesichts der drohenden Vertragsverletzungsverfahren<br />
der EU Sonderregelungen in den<br />
Kommunen zunehmend auslaufen.<br />
Der ZDB forderte daher die Möglichkeit zur gezielten Fortführung<br />
bzw. Weiterentwicklung der Filterförderung über<br />
das Jahresende 20<strong>10</strong> hinaus. In jedem Fall muss zumindest<br />
sichergestellt werden, dass mögliche Restmittel des laufenden<br />
Programms auch im Jahr 20<strong>11</strong> für die Nachrüstförderung<br />
genutzt werden können. Außerdem regte der ZDB an,<br />
zu prüfen, inwieweit auch Fonds aus den Bereichen<br />
Umwelt, Verkehr und Wirtschaft gezielt für die Nachrüstförderung<br />
eingesetzt werden können. Beispiel könnten die<br />
bestehenden umfangreichen Förderungen für die Nachrüstung<br />
von Fahrzeugen über 12 t sein. ■<br />
Förderung von Ersatzneubauten<br />
im Bereich<br />
"Energieeffizient Bauen<br />
und Sanieren"<br />
Wirtschaftsrecht<br />
Zum 31.08.20<strong>10</strong> wurden<br />
aufgrund der Ausschöpfung<br />
der zur Verfügung stehenden<br />
Haushaltsmittel die<br />
Förderung von Einzelmaßnahmen<br />
und die Sonderförderungen<br />
im Bereich<br />
"Energieeffizient Sanieren" eingestellt.<br />
Der intensiven Bemühungen der Spitzenverbände ist es<br />
zu verdanken, dass die KfW zum 01.03.20<strong>11</strong> die Förderung<br />
von Einzelmaßnahmen in den Bereichen<br />
Dämmung<br />
Fenster<br />
Heizungs- und Lüftungstechnik<br />
wieder einführt (Programm 151/152, 153, 430 und 431:<br />
Energieeffizient Sanieren – Kredit und Investitionszuschuss<br />
sowie Sonderförderung). Dadurch macht die KfW eine<br />
schrittweise energetische Modernisierung wieder möglich.<br />
Gleichzeitig hat die KfW aber die technischen Mindestanforderungen<br />
für die Einzelmaßnahmen um durchschnittlich<br />
20 % erhöht.<br />
In diesem Zusammenhang stellt die KfW das Berechnungsverfahren<br />
für die technischen Mindestanforderungen<br />
an die Einzelmaßnahmen um. Die Förderung ist künftig nicht<br />
mehr vom Wärmedurchgangswiderstand ("R-Wert") des<br />
neu aufzubringenden Dämmstoffes abhängig, sondern vom<br />
vorgegebenen Wärmedurchgangskoeffizienten ("U-Wert"),<br />
der für das gesamte Bauteil inkl. der neu aufzubringenden<br />
Dämmung erreicht werden muss. Damit ist bei Bauteilen mit<br />
guter bis sehr guter Dämmung ggf. eine geringere zusätzliche<br />
Dämmung als bisher erforderlich, um die Förderung in<br />
Anspruch nehmen zu können.<br />
Für alle wohnwirtschaftlichen Eigen- und Bundesprogramme<br />
(Programm 124/134, 141, 151/152, 153, 155) führt<br />
die KfW zum 01.03.20<strong>11</strong> eine endfällige achtjährige Laufzeitvariante<br />
ein. Die Gewährung der endfälligen Laufzeitvariante<br />
wird davon abhängig gemacht, dass bereits bei Vertragsabschluss<br />
grundsätzlich geregelt wird, wie das<br />
Darlehen nach Laufzeitende getilgt bzw. abgelöst wird. ■<br />
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<strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong> 2
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ArbeitsundSozialrecht<br />
1<br />
Tarifrecht<br />
Lohn- und Gehaltsverhandlungen 20<strong>11</strong>:<br />
IG BAU fordert 5,9 % mehr Lohn 1<br />
Arbeits- und Sozialrecht<br />
Elektronischer Entgeltnachweis ELENA-Verfahren 1<br />
20<strong>11</strong><br />
Sozialkassen beitrag 20<strong>11</strong> 2<br />
Sozial versicherung. Geringfügige Beschäftigung 2<br />
Sozialversicherung – Kurzarbeitergeld – Änderung der<br />
Bezugsfrist 2<br />
Arbeitsförderungsrecht –<br />
Gesetzliche Neuregelungen zum Jahresbeginn 20<strong>11</strong> 3<br />
Arbeitsförderungsrecht –<br />
Absenkung der Insolvenz geldumlage 3<br />
Arbeitgeber zuschuss zur privaten<br />
Krankenversicherung 4<br />
Änderung des Beitragszuschlagsverfahrens 4<br />
Gesetzliche Unfallversicherung – neue DGUV<br />
Vorschrift 2 ab 1. Januar 20<strong>11</strong> 4<br />
Mindestlohn – Generalunternehmerhaftung –<br />
Insolvenzgeldrückgriff der Bundesagentur für Arbeit 5<br />
Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben –<br />
Zutrittsrecht zum Betrieb 5<br />
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Fachverbandes Ausbau und Fassade Baden e.V.<br />
Herausgeber und Verlag: Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>, Holbeinstraße 16,<br />
79<strong>10</strong>0 Freiburg, Telefon 0761 70302-0, Telefax 0761 70302-30, E-Mail: service@<br />
bausuedbaden.de<br />
1 <strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong><br />
Recht<br />
Der Verbandsservice Recht<br />
bietet allen Mitgliedern z. B.<br />
– Beratung im Bau-, Arbeits-,<br />
Tarif-, Handwerks- und<br />
Berufsrecht<br />
– kostenlose Gerichtsvertretung<br />
bei juristischen Auseinandersetzungen<br />
im Arbeits- und<br />
Sozialrecht<br />
Nutzen Sie die Leistungen Ihres<br />
Verbandes!<br />
Bau-Arbeitgeber weisen<br />
Forderungen als „schlicht<br />
zu hoch“ zurück<br />
Im Anschluss an die Sitzung<br />
der Bundestarifkommission<br />
der IG BAU am<br />
20. Januar 20<strong>11</strong> hat deren<br />
stellvertretender Bundesvorsitzender<br />
Dietmar<br />
Schäf ers in einer Pressekonferenz<br />
die diesjährige<br />
Tarifrecht<br />
Lohnforderung der Gewerkschaft mit 5,9 Prozent beziffert.<br />
Neben einer Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen<br />
ab 01. April 20<strong>11</strong> strebt die Gewerkschaft<br />
eine weitere Angleichung der ostdeutschen an die<br />
westdeutschen Tariflöhne und eine Erhöhung der Mindestlöhne<br />
ab 01. Dezember 20<strong>11</strong> an. Die IG BAU hat die Entgelttarifverträge<br />
zum 31. März 20<strong>11</strong> gekündigt.<br />
Der Verhandlungsführer der Bau-Arbeitgeber, Klaus<br />
Hering, Vizepräsident des Hauptverbandes der Deutschen<br />
Bauindustrie, wies die Forderungen der IG BAU als<br />
„schlicht zu hoch“ zurück. „Fakt ist, dass das Bauhauptgewerbe<br />
noch nicht vom gesamtwirtschaftlichen Aufschwung<br />
profitiert. Während das Verarbeitende Gewerbe ein<br />
Umsatzplus von 12 Prozent verbuchen konnte, sind die<br />
Umsätze im Bauhauptgewerbe sogar um ein Prozent<br />
gesunken.“ Hering hofft, dass die Tarifparteien schnell<br />
einen Konsens über die aktuelle konjunkturelle Lage in der<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong> erzielen können, um auf einer realistischen<br />
Grundlage verhandeln zu können.<br />
Zur Forderung der Angleichung der Entgelte in Ost und<br />
West erklärte Hering: „Im Ziel sind wir sicher einig, aber der<br />
Weg und die Geschwindigkeit erfordern kluge Verhandlungen.<br />
Wir dürfen den Osten nicht überfordern.“<br />
Auftakt der Verhandlungen ist am 4. März in Berlin. ■<br />
Der im Rahmen des<br />
ELENA-Verfahrens vor -<br />
gesehene obligatorische<br />
Datenabruf durch Behörden<br />
wird um zwei Jahre<br />
auf 2014 verschoben<br />
Lohn- und Gehaltsverhandlungen<br />
20<strong>11</strong>: IG BAU<br />
fordert 5,9 %<br />
mehr Lohn<br />
Elektronischer<br />
Entgeltnachweis<br />
ELENA-Verfahren<br />
Wir hatten darüber informiert,<br />
dass entgegen einzelnen<br />
Medienberichten nicht<br />
damit zu rechnen ist, dass<br />
das ELENA-Verfahren ausgesetzt<br />
wird. Auch die derzeit in den Medien verbreitete Meldung,<br />
dass sich die Koalitionsspitzen von CDU und FDP darauf<br />
geeinigt hätten, ELENA "um zwei Jahre zu verschieben", ist<br />
miss verständlich. Soweit in den Medien dargestellt wird, aufgrund<br />
einer entsprechenden Forderung von Bundeswirtschaftsminister<br />
Brüderle werde der Aufbau der Arbeitnehmerdatenbank<br />
ELENA zunächst "gestoppt", ist dies nicht zutreffend. Die<br />
Koalitionsspitzen von CDU und FDP haben lediglich beschlossen,<br />
den im ELENA-Verfahren vorgesehenen obligatorischen<br />
Datenabruf durch Behörden von 2012 auf 2014 zu verschieben,<br />
da einige Behörden aus technischen Gründen offenbar 2012<br />
noch nicht - wie ursprünglich vorgesehen - in der Lage sein werden,<br />
Daten von der zentralen Datenspeicherstelle abzurufen.
Das bedeutet:<br />
Das ELENA-Meldeverfahren wird weder ausgesetzt noch<br />
verschoben. Alle Arbeitgeber sind unverändert verpflichtet,<br />
zusätzlich zu der Meldung an die Sozialversicherungsträger<br />
(DEÜV-Meldung nach § 28 a SGB IV) Arbeitnehmerdaten<br />
einschließlich des Entgeltnachweises in elektronischer<br />
Form an die zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Einzelheiten<br />
zu den zu meldenden Datenbausteinen können der<br />
ELENA-Webside (http://www.das-elena-verfahren.de) entnommen<br />
werden. Lediglich die Abfrage dieser Daten durch<br />
die Behörden soll um zwei Jahre verschoben worden. Dies<br />
hat zur Konsequenz, dass die Betriebe nunmehr bis zu zwei<br />
Jahre länger die gleichen Daten sowohl elektronisch als<br />
auch auf Papierformularen melden müssen und somit mit<br />
zusätzlicher Bürokratie belastet werden.<br />
Sowohl die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände<br />
(BDA) als auch der Zentralverband des Deutschen<br />
Handwerks (ZDH) haben die nunmehr beschlossene<br />
Verschiebung des obligatorischen Datenabrufs im ELENA-<br />
Verfahren heftig kritisiert und sich gegenüber den zuständigen<br />
Bundesministerien gegen eine generelle Verschiebung<br />
ausgesprochen. Soweit technisch möglich, sollten einzelne<br />
Behörden (z. B. die Bundesagentur für Arbeit) die Möglichkeit<br />
haben, den Datenabruf optional bereits vor 2014 zu<br />
starten. ELENA werde erst dann zu einer Entlastung der<br />
Betriebe von Bürokratie führen, wenn möglichst alle Papierbescheinigungen<br />
entfallen seien und der Datenabruf von<br />
der zentralen Datenspeicherstelle durch die Behörden<br />
erfolgen könne. ■<br />
Sozialkassen -<br />
beitrag 20<strong>11</strong><br />
Übersicht Sozialkassenbeiträge 20<strong>11</strong><br />
Der Gesamtsozialkassenbeitrag<br />
für das Jahr 20<strong>11</strong> sowie<br />
die Beiträge für die einzelnen<br />
Sozialkassenverfahren<br />
(Urlaub, Berufsbildung und<br />
Zusatzversorgung) bleiben<br />
sowohl in den alten und<br />
neuen Bundesländern als<br />
auch in Berlin unverändert.<br />
Im Einzelnen sind die Werte<br />
der aufgeführten Tabelle zu<br />
entnehmen.<br />
Urlaub Berufs- Sozialauf- Zusatzver Gesamt Winterbeschäftigungs<br />
bildung- wands- sorgung Umlage<br />
erstattung<br />
alte Bundesländer<br />
Arbeitgeber Arbeitnehmer Gesamt<br />
14,30% 2,30% – 3,20% 19,80% 1,20% 0,80% 2,00%<br />
Zusatzversorgungsbeiträge für (auch für Gebiet Berlin West) Monatsbeitrag Tagesbeitrag*<br />
Angestellte 67,00 € 3,35€ (arbeitstäglich)<br />
arbeiterrentenversicherungspflichtige Dienstpflichtige 78,00 € 2,60€ (kalendertäglich)<br />
angestelltenversicherungspflichtige Dienstpflichtige 67,00 € 2,23€ (kalendertäglich)<br />
*) soweit das Arbeitsverhältnis/die Dienstzeit nicht am Ersten eines Monates beginnt bzw. nicht am<br />
Letzten eines Monates endet<br />
neue Bundesländer<br />
14,30% 2,30% – –<br />
Berlin<br />
16,60% 1,20% 0,80% 2,00%<br />
Berlin - West<br />
14,30% 1,65% 6,65% 3,20% 25,80% 1,20% 0,80% 2,00%<br />
Berlin - Ost<br />
14,30% 1,65% 6,65% – 22,60% 1,20% 0,80% 2,00%<br />
Seit dem 1. Januar 20<strong>11</strong><br />
hat der Arbeitgeber eine<br />
Erklärung des geringfügig<br />
beschäftigten Arbeitnehmers<br />
über weitere<br />
Beschäftigungen mit den<br />
Lohnunterlagen bereit zu<br />
halten.<br />
Für die Meldung zur Sozialversicherung<br />
muss der<br />
Arbeitgeber feststellen, ob<br />
eine versicherungsfreie<br />
geringfügige oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung<br />
vorliegt. Hierfür hat er die Beschäftigung zu Beginn<br />
sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen. Dabei ist in sozialversicherungspflichtiger<br />
Hinsicht zwischen der geringfügig<br />
entlohnten Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV = 400<br />
Euro-Jobs) und der kurzfristigen Beschäftigung (§ 8 Abs. 1<br />
Nr. 2 SGB IV = längstens zwei Monate oder höchstens 50<br />
Arbeitstage im Kalenderjahr) zu unterscheiden. Seit dem<br />
1. Januar 20<strong>11</strong> ist mit dem „Dritten Gesetz zur Änderung<br />
des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“<br />
eine Ausweitung dieser Dokumentationspflichten für die<br />
Beschäftigung geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer vorgenommen<br />
worden.<br />
Bereits in der Vergangenheit war die Erklärung eines kurzfristig<br />
geringfügig Beschäftigten über weitere kurzfristige<br />
Beschäftigungen im Kalenderjahr zu den Unterlagen zu<br />
geben gewesen. Nunmehr wird daneben auch eine<br />
Erklärung des geringfügig entlohnten Beschäftigten über<br />
weitere Beschäftigungen verlangt. Ferner hat der Arbeitnehmer<br />
in beiden Fällen zu bestätigen, dass die Aufnahme<br />
weiterer Beschäftigungen dem Arbeitgeber anzuzeigen<br />
sind (vgl. § 8 Abs. 2 Nr. 7 Beitragsverfahrensverordnung).<br />
Die entsprechende Erklärung dient als Nachweis bei<br />
Betriebsprüfungen. Ein Personalfragebogen der Bundesvereinigung<br />
der Deutschen Arbeitgeberverbände, mit dessen<br />
Hilfe die benötigten Angaben des Arbeitnehmers abgefragt<br />
werden können, ist auf der Internetseite der<br />
Minijob-Zentrale unter der Rubrik Download-Center abrufbar<br />
(http://www.minijob-zentrale.de < Aktuelles < Änderung<br />
der Beitragsverfahrensverordnung ab Januar 20<strong>11</strong>). ■<br />
Für Kurzarbeit, die im<br />
Kalenderjahr 20<strong>11</strong><br />
beginnt, kann bis zu 12<br />
Monate Kurzarbeitergeld<br />
gewährt werden. Die<br />
bisherige Höchstbezugsdauer<br />
von 18 Monaten<br />
gilt nur noch, wenn<br />
der Anspruch auf Kurzarbeitergeld<br />
noch im<br />
Kalenderjahr 20<strong>10</strong><br />
entstanden ist.<br />
Arbeits- und Sozialrecht<br />
Sozial -<br />
versicherung –<br />
Geringfügige<br />
Beschäftigung<br />
Sozialversicherung<br />
– Kurzarbeitergeld<br />
– Änderung der<br />
Bezugsfrist<br />
Aufgrund der "Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung<br />
über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld", die am<br />
14. Dezember 20<strong>10</strong> im Bundesgesetzblatt veröffentlicht<br />
wurde, ist die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld<br />
verringert worden. Danach beträgt ab dem 1. Januar<br />
20<strong>11</strong> die maximale Bezugsfrist für Kurzarbeitergeld für<br />
<strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong> 2
Arbeits- und Sozialrecht<br />
Neuanträge nur noch 12 Monate. Die bisher geltende<br />
Höchstbezugsfrist von 18 Monaten kann nur noch geltend<br />
gemacht werden, wenn der Anspruch auf Kurzarbeitergeld<br />
bereits im Kalenderjahr 20<strong>10</strong> entstanden ist.<br />
Gemäß § 177 Abs. 1 Satz 3 SGB III wird Kurzarbeitergeld<br />
zwar grundsätzlich längstens für 6 Monate gewährt. Aufgrund<br />
einer in § 182 Abs. 1 SGB III enthaltenen Verordnungsermächtigung<br />
kann die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld<br />
durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums<br />
für Arbeit und Soziales jedoch auf bis zu 24 Monate verlängert<br />
werden, wenn außergewöhnliche Verhältnisse auf dem<br />
gesamten Arbeitsmarkt vorliegen. Von dieser Verordnungsermächtigung<br />
wurde in den letzten Jahren regelmäßig<br />
Gebrauch gemacht. Für das Kalenderjahr 2009 wurde<br />
sogar die höchstmögliche Bezugsdauer von 24 Monaten<br />
ausgeschöpft. Im Kalenderjahr 20<strong>10</strong> betrug die Höchstbezugsfrist<br />
aufgrund der zweiten Rechtsverordnung 18 Monate.<br />
Für das Kalenderjahr 20<strong>11</strong> wird die Höchstbezugsfrist<br />
durch die dritte Rechtsverordnung nunmehr auf 12 Monate<br />
festgelegt.<br />
Da für die Betriebe des Baugewerbes seit 1. Dezember<br />
20<strong>10</strong> (Beginn der gesetzlichen Schlechtwetterzeit) das Saison-Kurzarbeitergeld<br />
an die Stelle des "normalen" Kurzarbeitergeldes<br />
getreten ist, ist wie folgt zu differenzieren: Wird<br />
Saison-Kurzarbeitergeld wegen wirtschaftlicher Ausfallgründe<br />
(Auftragsmangel) in Anspruch genommen, so ist die<br />
hierzu noch im Dezember 20<strong>10</strong> abgegebene "Erstanzeige<br />
über Arbeitsausfall (Saison-Kurzarbeitergeld)" ausreichend,<br />
um die 18-monatige Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitergeld<br />
beanspruchen zu können. Wir dagegen im Dezember<br />
Saison-Kurzarbeitergeld ausschließlich aus witterungsbedingten<br />
Ausfallgründen (Schlechtwetter) in Anspruch<br />
genommen, so ist keine Erstanzeige des Arbeitsausfalls<br />
erforderlich. In diesem Fall wird auch nicht mehr mit der<br />
Kurzarbeit im Jahre 20<strong>10</strong> begonnen, so dass der Baubetrieb<br />
auch nicht mehr von der 18-monatigen Bezugsdauer<br />
profitieren kann.<br />
Für die Betriebe des Baugewerbes gilt zudem die Besonderheit,<br />
dass die Bezugszeit des Saison-Kurzarbeitergeldes<br />
nicht auf die Höchstbezugsfrist beim "normalen" Kurzarbeitergeld<br />
angerechnet wird (vgl. § 177 Abs. 4 Satz 2 SGB<br />
III). Dies bedeutet, dass sich die Höchstbezugsdauer von<br />
Kurzarbeitergeld (18 bzw. 12 Monate) um die Anzahl derjenigen<br />
Monate verlängert, für die der Baubetrieb innerhalb<br />
dieser Bezugsfrist Saison-Kurzarbeitergeld beansprucht<br />
hat. ■<br />
Arbeitsförderungsrecht<br />
– Gesetzliche<br />
Neuregelungen<br />
zum Jahresbeginn<br />
20<strong>11</strong><br />
3 <strong>Baufachblatt</strong> 2 <strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong><br />
5/20<strong>10</strong><br />
1 <strong>Baufachblatt</strong> 6/20<strong>10</strong><br />
Das Bundesministerium für<br />
Arbeit und Soziales sowie<br />
das Bundesministerium für<br />
Gesundheit haben jeweils<br />
eine Übersicht über die<br />
wesentlichen Änderungen<br />
und gesetzlichen Neuregelungen<br />
erstellt, die zum<br />
1. Januar 20<strong>11</strong> in ihren<br />
Zuständigkeitsbereichen<br />
wirksam geworden sind.<br />
Unter anderem möchten<br />
wir auf die folgenden Neuerungen aufmerksam machen:<br />
neue Sozialversicherungsrechengrößen<br />
Neuregelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
Weitere Einzelheiten können den Übersichten der Ministerien<br />
entnommen werden, die im Internet unter www.bauwirtschaft-bw.de<br />
(Mitgliederbereich: Informationsdatenbank<br />
/ Arbeits- und Sozialrecht / ohne Kategorie) bzw.<br />
www.bausuedbaden.de (Mitgliederbereich: Rundschreiben<br />
/ Arbeitsrecht) abrufbar sind. ■<br />
Der Umlagesatz für das<br />
Insolvenzgeld für das<br />
Kalenderjahr 20<strong>11</strong><br />
beträgt 0,0 %.<br />
Nachdem der Umlagesatz<br />
für das Insolvenzgeld im<br />
Kalenderjahr 20<strong>10</strong> wegen<br />
den Folgen der sog. Wirtschafts-<br />
und Finanzkrise<br />
drastisch auf 0,41 % angehoben<br />
worden war, kann<br />
dieser für das Kalenderjahr<br />
Arbeitsförderungsrecht<br />
– Absenkung<br />
der Insolvenz -<br />
geldumlage<br />
20<strong>11</strong> nunmehr auf 0,0 % gesenkt werden. Diese Absenkung<br />
auf Null ist möglich geworden, da der hohe Beitragssatz<br />
im Jahr 20<strong>10</strong> zu einem erheblichen Überschuss im<br />
Haushaltsplan der Bundesagentur für Arbeit für das Insolvenzgeld<br />
geführt hat. Die entsprechende "Verordnung zur<br />
Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für<br />
das Kalenderjahr 20<strong>11</strong>“ des Bundesministeriums für Arbeit<br />
und Soziales ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden.<br />
Streitig ist allerdings die Verwendung der Insolvenzgeldüberschüsse<br />
in Höhe von ca. 1,1 Mrd. € aus dem Haushalt<br />
20<strong>10</strong>. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) geht davon aus,<br />
dass dieser Überschuss in den Insolvenzgeldtitel des Haushalts<br />
20<strong>11</strong> übertragen werden kann, und hat einen entsprechenden<br />
Haushaltsentwurf verabschiedet. Begründet wird<br />
dies damit, dass das Insolvenzgeld allein von der Arbeitgeberseite<br />
finanziert werde und die Umlagemittel somit<br />
zweckgebunden nur für die Finanzierung von Insolvenzgeld<br />
eingesetzt werden dürften. Die Bundesregierung will dagegen<br />
den Überschuss aus der Insolvenzgeldumlage bei der<br />
Höhe des Haushaltsdefizites der BA berücksichtigen und<br />
den Bundeszuschuss um diesen Betrag mindern. Dies<br />
hätte zur Folge, dass die allein von der Arbeitgeberseite<br />
getragene Insolvenzgeldumlage zur Finanzierung des allgemeinen<br />
Haushalts der BA herangezogen würde.<br />
Die Agentur für Arbeit zahlt Arbeitnehmern Insolvenzgeld,<br />
wenn sie nach einer Insolvenz ihres Arbeitgebers für die<br />
letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />
noch ausstehende Lohn- oder Gehaltsansprüche haben.<br />
Seit dem 1. Januar 2009 wird die Insolvenzgeldumlage von<br />
den Arbeitgebern nach einem Prozentsatz des Arbeitsentgelts<br />
monatlich erhoben. Den Prozentsatz setzt das Bundesministerium<br />
für Arbeit und Soziales im Wege der<br />
Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates fest.<br />
Der Umlagesatz ist dabei so zu bemessen, dass das Aufkommen<br />
aus der Umlage unter Berücksichtigung der voraussichtlichen<br />
Entwicklung der Insolvenzereignisse ausreicht,<br />
um die zu erwartenden Aufwendungen in dem auf<br />
die Festsetzung folgenden Kalenderjahr zu decken. Nach<br />
einem Umlagesatz von 0,1 % für 2009 und 0,41 % für 20<strong>10</strong><br />
folgt nun die Absenkung auf 0,0 % für 20<strong>11</strong>.<br />
Mit der Zustimmung zur Insolvenzgeldumlage 20<strong>11</strong> hat<br />
der Bundesrat gleichzeitig die Entschließung gefasst, diese<br />
erheblichen Schwankungen bei der Höhe des Umlagesat-
zes abzumildern. Ziel des Bundesrates ist es, die Höhe der<br />
Umlage künftig von krisenbedingten Entwicklungen zu entkoppeln.<br />
Entsprechend solle in "guten Zeiten" eine Reserve<br />
aufgebaut werden, die in konjunkturell "schlechten Zeiten"<br />
zunächst abgebaut werde, damit es zu einer höheren Beitragsstabilität<br />
komme. Die Bundesvereinigung der Deutschen<br />
Arbeitgeberverbände (BDA) hält diesen Vorschlag<br />
des Bundesrates für nicht weitgehend genug. Die BDA fordert,<br />
die Belastungen der Arbeitgeber beim Insolvenzgeld<br />
nachhaltig zu reduzieren, indem das sog. vorfinanzierte<br />
Insolvenzgeld, das rund die Hälfte der Kosten ausmache,<br />
aus der Umlagefinanzierung herausgenommen und in die<br />
Steuerfinanzierung überführt werde. ■<br />
Arbeitgeber -<br />
zuschuss zur<br />
privaten<br />
Krankenversicherung<br />
Der Arbeitgeberhöchstzuschuss<br />
zur privaten<br />
Krankenversicherung<br />
steigt zum 1. Januar<br />
20<strong>11</strong> von 257,25 € auf<br />
271,01 €.<br />
Beschäftigte, die bei einem<br />
privaten Krankenversicherungsunternehmenversichert<br />
sind, haben unter den<br />
weiteren Voraussetzungen<br />
des § 257 SGB V gegenüber ihrem Arbeitgeber einen<br />
Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen.<br />
Nach § 257 Abs. 2 Satz 2 SGB V wird der Zuschussberechnung<br />
der aktuelle Beitragssatz in der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung zugrundegelegt; dieser beträgt ab<br />
dem 1. Januar 20<strong>11</strong> einschließlich des zusätzlichen Arbeitnehmeranteils<br />
zur Krankenversicherung insgesamt 15,5 %.<br />
Daraus ergibt sich ein monatlicher Arbeitgeberzuschuss<br />
zur privaten Krankenversicherung von höchstens (15,5 % -<br />
0,9 % =) 14,6 % : 2 = 7,3 % x 3.712,50 € (Beitragsbemessungsgrenze<br />
in der Krankenversicherung) = 271,01 €€<br />
(Höchstzuschuss).<br />
Der Arbeitgeberzuschuss ist jedoch der Höhe nach<br />
zusätzlich begrenzt auf die Hälfte desjenigen Betrages, den<br />
der Beschäftigte tatsächlich für seine private Krankenversicherung<br />
aufwendet. ■<br />
Änderung des<br />
Beitragszuschlags<br />
verfahrens<br />
Vorstand und Vertreterversammlung<br />
der<br />
Berufsgenossenschaft<br />
der <strong>Bauwirtschaft</strong> haben<br />
im Dezember 20<strong>10</strong> eine<br />
Änderung des Beitragszuschlagsverfahrens<br />
beschlossen.<br />
Zur Zeit regelt § 30 der Satzung<br />
der BG BAU das geltendeBeitragszuschlagsverfahren.<br />
Danach werden den einzelnen Unternehmen<br />
unter Berücksichtigung der Aufwendung für anzuzeigende<br />
Versicherungsfälle im jeweiligen Betrieb Beitragszuschläge<br />
auferlegt. Das geschieht dann, wenn die finanzielle Bela-<br />
stung in dem Betrieb die Durchschnittsbelastung aller beitragspflichtigen<br />
Betriebe überschreitet. Der Beitragszuschlag<br />
ist dabei auf 30 % des Beitrages der Höhe nach und<br />
auf 24 Monate zeitlich begrenzt.<br />
Das Beitragszuschlagsverfahren greift bei meldepflichtigen<br />
Arbeitsunfällen, nicht hingegen bei nicht meldepflichtigen<br />
Versicherungsfällen. Desweiteren wird kein Beitragszuschlag<br />
erhoben bei Wegeunfällen, Berufskrankheiten,<br />
Betriebswegeunfällen sowie bei Versicherungsfällen auf<br />
Grund alleinigen Verschuldens Dritter oder durch höhere<br />
Gewalt.<br />
Im Kalenderjahr 2008 hat die BG BAU 272.348 Beitragsbescheide<br />
erteilt, d. h. 272.348 Betriebe waren bei der BG<br />
BAU versichert. 17.267 Betrieben (=6,34 %) ist dabei ein<br />
Beitragsbescheid mit Zuschlag erteilt worden. 8.391 Betriebe<br />
haben einen linearen Beitragszuschlag, d. h. zwischen 0<br />
bis 30 % erhalten. Dies macht 3,08 % aller Unternehmen.<br />
8.876 Betriebe (=3,26 %) haben den Höchstzuschlag von<br />
30 % erhalten.<br />
Der ZDB hatte bereits im letzten Jahr angeregt, den<br />
Höchstzuschlag für Betriebe abzusenken, die eine<br />
langjährige Unfallfreiheit nachweisen können. Er hatte dies<br />
damit begründet, dass ein Betrieb, in dem lange Zeit keine<br />
Unfälle geschehen sind, einen Zuschlag in der Höhe von<br />
30 % nicht nachvollziehen könne und dass der Höchstzuschlag<br />
je nach Dauer der Unfallfreiheit gestaffelt werden<br />
müsse.<br />
Der Höchstzuschlag wird zukünftig wie folgt erhoben:<br />
Grundsätzlich beträgt der Beitragszuschlag nach wie vor<br />
30 %. Liegt die finanzielle Belastung in dem Betrieb jedoch<br />
für vier Jahre nicht über der Durchschnittsbelastung aller<br />
beitragspflichtigen Betriebe, senkt sich der Höchstzuschlag<br />
auf 25 % ab. Liegt die finanzielle Belastung in einem<br />
Betrieb für sechs Jahre nicht über der Durchschnittbelastung,<br />
wird der Höchstzuschlag auf 20 % und bei acht Jahren<br />
auf 15 % abgesenkt.<br />
Da es der BG BAU nicht erlaubt ist, die Daten ohne entsprechende<br />
satzungsmäßige Ermächtigung zu erheben,<br />
kann die BG BAU erst nach erfolgter Satzungsänderung ab<br />
dem 1. Januar 20<strong>11</strong> die für die Bemessung des Höchstzuschlages<br />
notwendigen Daten erheben. Daraus resultiert,<br />
dass eine Absenkung des Höchstzuschlages in der ersten<br />
Stufe von 30 v. H. auf 25 v. H. erst zum 1. Januar 2015 in<br />
Kraft treten kann, da eine vierjährige "Anwartschaftszeit"<br />
vom 1. Januar 20<strong>11</strong> bis 31.12.2014 abgelaufen sein muss.<br />
Zur Überbrückung dieses Zeitraumes ist auf Anregung<br />
des ZDB beschlossen worden, bis zum 1. Januar 2015 den<br />
Beitragszuschlag generell von 30 v. H. auf 25 v. H. abzusenken.<br />
■<br />
Die neu gefasste Unfallverhütungsvorschrift<br />
„Betriebs -<br />
ärzte und Fachkräfte für<br />
Arbeitssicherheit“ – DGUV<br />
Vorschrift 2 – tritt zum<br />
1. Januar 20<strong>11</strong> in Kraft und<br />
löst die BGV A2 ab. Auf<br />
Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzeskonzentriert<br />
sich die DGUV Vorschrift<br />
2 im Wesentlichen<br />
Arbeits- und Sozialrecht<br />
Gesetzliche Unfallversicherung<br />
-<br />
neue DGUV<br />
Vorschrift 2 ab<br />
1. Januar 20<strong>11</strong><br />
<strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong> 4
Arbeits- und Sozialrecht<br />
auf die zur Erfüllung der Aufgaben der Betriebsärzte und<br />
Sicherheitsfachkräfte (Sifas) notwendigen Einsatzzeiten<br />
und Leistungen sowie auf die Konkretisierung der Fachkunde<br />
der Leistungserbringer.<br />
Im Grundsatz geht mit dem Betreuungskonzept eine<br />
Abkehr von dem bisher ausschließlich auf der Festlegung<br />
von Einsatzzeiten beruhenden Ermittlungsverfahren für den<br />
Betreuungsumfang einher. Die Gesamtbetreuung (für<br />
Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten) setzt sich aus der<br />
Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung<br />
zusammen. Die Grundbetreuung stellt sicher, dass für vergleichbare<br />
Betriebe identische Grundanforderungen bestehen.<br />
Die betriebsspezifische Betreuung soll gewährleisten,<br />
dass der Betreuungsumfang passgenau den betrieblichen<br />
Erfordernissen entspricht. Sie ist in Anhang 4 der Vorschrift 2<br />
konkretisiert. Dort wird ein – unverbindliches – Verfahren<br />
vorgestellt, mit dem die erforderlichen Betreuungszeiten<br />
ermittelt werden können. Die Ermittlung von Dauer und<br />
Umfang der betriebsspezifischen Betreuung beinhaltet die<br />
Prüfung durch den Unternehmer, welche Aufgaben im<br />
Betrieb erforderlich sind und die Festlegung des konkreten<br />
Personalaufwands für die Aufgabenerledigung. Die Betreuungsleistung<br />
muss durch den Unternehmer mit Betriebsarzt<br />
und Fachkraft für Arbeitssicherheit festgelegt und<br />
schriftlich vereinbart werden. Da die ohnehin nach dem<br />
Arbeitsschutzgesetz durchzuführende Gefährdungsbeurteilung<br />
ein wesentlicher Maßstab der Betreuungsleistungen<br />
ist, relativiert sich der unternehmerische Mehraufwand.<br />
Dem gemeinsamen Einsatz des Hauptverbandes der<br />
Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbandes des<br />
Deutschen Baugewerbes ist es zu verdanken, dass die Aufteilung<br />
der Einsatzzeiten der Grundbetreuung auf Betriebs -<br />
ärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit weiterhin pauschal<br />
und somit schnell und rechtssicher erfolgen kann<br />
(Anlage 2, Anhang 1). Lediglich die arbeitsmedizinische Vorsorge<br />
ist von der Empfehlung ausgenommen, da diese<br />
nicht pauschal kalkuliert werden kann; insoweit ist der<br />
Bedarf zusätzlich betriebsindividuell zu ermitteln.<br />
Die Umsetzung in der Praxis wird trotz des Inkrafttretens<br />
zum 1. Januar 20<strong>11</strong> Zeit in Anspruch nehmen. Der Spitzenverband<br />
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung<br />
(DGUV) stellt auf seiner Homepage Informationen und<br />
Handlungshilfen bereit:<br />
http://www.dguv.de/inhalt/praevention/vorschr_regeln/<br />
dguv_vorschrift_2/index.jsp ■<br />
Mindestlohn –<br />
Generalunternehmerhaftung<br />
–<br />
Insolvenzgeldrückgriff<br />
der Bundesagentur<br />
für Arbeit<br />
4 <strong>Baufachblatt</strong> 2/20<strong>10</strong><br />
Nach Auffassung des<br />
Bundesarbeitsgerichts<br />
(Urteile vom 08. Dezember<br />
20<strong>10</strong>) kann die<br />
Bundesagentur für Arbeit<br />
nach Zahlung von Insolvenzgeld<br />
an Arbeitnehmer<br />
eines insolventen<br />
Baubetriebes, welcher<br />
als Nachunternehmer<br />
eingesetzt wurde, den<br />
Generalunternehmer<br />
nicht im Wege des Rückgriffes in Anspruch nehmen.<br />
5 <strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong><br />
Das Bundesarbeitsgericht hat höchstrichterlich entschieden,<br />
dass die Bundesagentur für Arbeit im Falle der Insolvenz<br />
eines Nachunternehmers keinen Anspruch aus der<br />
Generalunternehmerhaftung nach § 14 AEntG gegenüber<br />
dem Hauptunternehmer hat.<br />
Vorbehaltlich der abzuwartenden Entscheidungsgründe<br />
dürfte der fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichtes damit<br />
der Argumentation der Arbeitgeberverbände der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
gefolgt sein, dass eine Haftung des Hauptunternehmers<br />
im Falle der Insolvenz durch den Gesetzeszweck der<br />
zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit<br />
eingeführten Generalunternehmerhaftung nicht<br />
gedeckt ist. Alle Prozessbevollmächtigten der von der Bundesagentur<br />
für Arbeit verklagten Hauptunternehmen haben<br />
in der gestrigen mündlichen Verhandlung sehr stark mit diesem<br />
Gesetzeszweck und dem Schutzzweck der Normen<br />
zur Generalunternehmerhaftung argumentiert und deutlich<br />
gemacht, solche Insolvenzfälle hätten nicht im Blickpunkt<br />
des Gesetzgebers gestanden, ein besonderer Sicherungsbedarf<br />
der Bundesagentur für Arbeit bestehe in diesen Fällen<br />
nicht, der von der Bundesagentur für Arbeit behauptete<br />
Anspruchsübergang sei daher weder von dem<br />
Schutzzweck des § 14 AEntG noch von dem Schutzzweck<br />
des § 187 SGB III gedeckt.<br />
Nach den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts<br />
dürfte nunmehr nicht mehr damit zu rechnen sein, dass die<br />
Bundesagentur für Arbeit in solchen Insolvenzfällen die<br />
Hauptunternehmer in Anspruch nehmen wird. Nach Vorliegen<br />
der vollständigen Urteilsgründe werden wir auf die Verfahren<br />
zurückkommen.<br />
Eine Pressemitteilung zu den Entscheidungen wird das<br />
Bundesarbeitsgericht nach Auskunft der Geschäftsstelle<br />
des fünften Senats nicht herausgeben. ■<br />
Das Bundesarbeitsgericht<br />
hat seine Rechtsprechung<br />
zum Zutrittsrecht<br />
betriebsfremder Gewerkschaftsbeauftragter<br />
zur<br />
Mitgliederwerbung<br />
präzisiert und dabei den<br />
Gewerkschaften ihre<br />
Grenzen aufgezeigt (Urteil<br />
des Bundesarbeitsgerichts<br />
- 1 AZR 179/09 -<br />
vom 22. Juni 20<strong>10</strong>).<br />
Gewerkschaftliche<br />
Mitgliederwerbung<br />
in Betrieben –<br />
Zutrittsrecht zum<br />
Betrieb<br />
Erneut hatte das Bundesarbeitsgericht über den<br />
Anspruch der Gewerkschaften auf Zutritt von betriebsfremden<br />
Beauftragten zu einem Betrieb zu entscheiden, die dort<br />
um Mitglieder werben wollten. Streitig war ein betriebliches<br />
Zutrittsrecht der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-<br />
Umwelt zum Zwecke der Mitgliederwerbung zu den Baustellen<br />
eines Hoch- und Tiefbauunternehmens, und zwar<br />
während des laufenden Betriebes der Baustellen und<br />
während der Pausenzeiten. Der Zutritt sollte dabei nach<br />
vorheriger Unterrichtung des für die jeweilige Baustelle<br />
zuständigen Bauleiters oder seines Stellvertreters erfolgen.<br />
Die IG BAU beanspruchte dafür eine Ankündigungsfrist von<br />
einem Tag. Durch den Zutritt sollte den Vertretern der IG<br />
BAU die Möglichkeit eröffnet werden, über die aktuelle
Tarif entwicklung, den gesetzlichen Mindestlohn sowie den<br />
Gesundheitsschutz durch Überreichung von Broschüren,<br />
Formularen und Flugblättern sowie durch persönliche<br />
Gespräche zu informieren.<br />
Die Klage der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-<br />
Umwelt blieb in allen drei Instanzen erfolglos. Die im Einzelnen<br />
aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ersichtlichen<br />
Anträge der IG BAU sind als unbegründet angesehen worden.<br />
Dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Juni 20<strong>10</strong><br />
sind die folgenden Leitsätze zu entnehmen:<br />
1.) Ein Zutrittsrecht betriebsfremder Gewerkschaftsbeauftragter<br />
zum Betrieb zum Zwecke der Mitgliederwerbung<br />
ist nicht ausdrücklich geregelt. Aus § 13 BRTV ergibt sich<br />
kein Recht betriebsfremder Gewerkschaftsbeauftragter auf<br />
Zutritt zu den Baustellen zum Zwecke der Mitgliederwerbung.<br />
Die Vorschrift gewährt der Gewerkschaft nur ein<br />
arbeitsschutzrechtlich bezogenes Zutrittsrecht. Dies folgt<br />
aus dem sich aus Wortlaut, Entstehungsgeschichte und<br />
Gesamtzusammenhang ergebenden Zweck dieser Tarifnorm.<br />
2.) Die Tarifgeschichte des § 13 BRTV macht deutlich,<br />
dass das darin geregelte Recht, Unterkünfte und Sozialräume<br />
zu betreten, den Vertretern der Tarifvertragsparteien nur<br />
eingeräumt ist, um kontrollieren zu können, ob der Arbeitgeber<br />
diese Räume den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften<br />
entsprechend ausgestattet hat. § 13 BRTV bezweckt<br />
hingegen nicht, den Gewerkschaften Zutritt zu den Unterkünften<br />
und Sozialräumen für Werbemaßnahmen zu<br />
gewähren.<br />
3.) Ein betriebliches Zutrittsrecht der Gewerkschaften zu<br />
Zwecken der Mitgliederwerbung während der Pausenzeiten<br />
folgt hingegen aus der richterrechtlichen Ausgestaltung<br />
ihrer durch Art. 9 Abs. 3 GG garantierten Koalitionsbetätigungsfreiheit.<br />
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts<br />
und des Bundesarbeitsgerichts<br />
gehört zu der nach Art. 9 Abs. 3 GG geschützten koalitionsspezifischen<br />
Betätigung einer Gewerkschaft auch deren<br />
Mitgliederwerbung in den Betrieben durch betriebsfremde<br />
Beauftragte.<br />
4.) Zur Durchführung einer Werbemaßnahme im Betrieb<br />
ist die Gewerkschaft auf die Mitwirkung des Arbeitgebers<br />
angewiesen. An ihm liegt es, betriebsfremden Gewerkschaftsbeauftragten<br />
den Zutritt zum Betrieb zu gewähren<br />
und deren Verbleib auf dem Betriebsgelände zu dulden.<br />
Das kann mit seinem durch Art. 13 und 14 GG geschützten<br />
Haus- und Eigentumsrecht und seiner aus Art. 12 GG folgenden<br />
wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit kollidieren.<br />
5.) Ob der jeweils konkret begehrte Zutritt zu gewähren<br />
ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.<br />
6.) Es bedarf keiner näheren Begründung zur Häufigkeit<br />
des Zutrittsbegehrens, wenn eine zuständige Gewerkschaft<br />
einmal im Kalenderhalbjahr in Pausenzeiten gewerkschaftliche<br />
Werbemaßnahmen im Betrieb durchführen will. Verlangt<br />
aber die Gewerkschaft häufiger Zutritt, hat sie die Notwendigkeit<br />
weiterer betrieblicher Werbemaßnahmen im<br />
Einzelnen aufzuzeigen.<br />
7.) Die Gewerkschaft hat den Besuchstermin angemessene<br />
Zeit zuvor anzukündigen, wobei im Hinblick auf etwaige<br />
organisatorische Maßnahmen von einer Regelfrist von einer<br />
Woche auszugehen ist.<br />
Diese Entscheidung liegt auf einer Linie mit einer früheren<br />
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts - 1 AZR 460/04 -<br />
Arbeits- und Sozialrecht<br />
vom 28. Februar 2006. Seinerzeit hatte das Bundesarbeitsgericht<br />
bereits festgestellt, dass Gewerkschaften zwar<br />
grundsätzlich ein Zutrittsrecht zu Betrieben haben, um dort<br />
auch durch betriebsfremde Beauftragte um Mitglieder zu<br />
werben. Es hatte allerdings auch klargestellt, dass ein solches<br />
Zutrittsrecht nicht unbeschränkt besteht. Die Interessen<br />
des Arbeitgebers, wie die Wahrung des Betriebsfriedens<br />
oder ein störungsfreier Arbeitsablauf, können vielmehr<br />
dem Zutrittsrecht der Gewerkschaften entgegenstehen.<br />
Aus diesem Grunde ist in jedem Einzelfall eine Abwägung<br />
der widerstreitenden Interessen vorzunehmen.<br />
Sehr sorgfältig hat sich das Bundesarbeitsgericht mit der<br />
Tarifgeschichte zu § 13 BRTV (Zutritt zu den Unterkünften)<br />
auseinandergesetzt. Mit Inkrafttreten des Bundesrahmentarifvertrages<br />
vom 04. Juli 2002 ist diese tarifliche Regelung<br />
erheblich verkürzt worden. Sie enthält nur noch die Aussage,<br />
dass den Vertretern der Tarifvertragsparteien das Betreten<br />
der Unterkünfte und Sozialräume gestattet ist. Die<br />
früheren Regelungen über die Beschaffenheit der Unterkünfte<br />
(vgl. § 14 BRTV alte Fassung) sind seinerzeit entfallen.<br />
An der Intention dieser tariflichen Regelung hat sich<br />
jedoch dadurch nichts geändert. Nach wie vor ist deshalb<br />
zwischen dem Zutrittsrecht zu Unterkünften und Sozialräumen<br />
und dem Zutrittsrecht zu dem Betrieb zu unterscheiden.<br />
■<br />
Mit Urteil vom 13. Oktober<br />
2009 (2 Sa 130/09) hat das<br />
Landesarbeitsgericht<br />
Schleswig-Holstein entschieden,<br />
dass die Verletzung<br />
der Pflicht, eine<br />
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />
bereits am<br />
ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit<br />
vorzulegen, an<br />
sich einen wichtigen<br />
Grund zum Ausspruch<br />
einer außerordentlichen Kündigung im Sinne des § 626<br />
Abs. 1 BGB darstellt.<br />
Zu unterscheiden sei hier zwischen der sich aus § 5<br />
Abs. 1 EFZG ergebenden Obliegenheit, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />
einzureichen, und der Verpflichtung,<br />
die sich aus dem zulässigen Verlangen des Arbeitgebers<br />
ergebe, die Bescheinigung früher als am vierten Tag<br />
der Arbeitsunfähigkeit zu erhalten. Die Vorlage der AU-<br />
Bescheinigung nicht nur ab dem ersten Tag, sondern<br />
bereits am ersten Tag könne der Arbeitgeber verlangen,<br />
ohne dass er eine Begründung hierfür geben müsse. Insbesondere<br />
sei es nicht erforderlich, so das LAG, dass er darlege,<br />
dass Anlass hierfür ein rechtmissbräuchliches Verhal-<br />
Service Ihres Verbandes<br />
Nichtvorlage der<br />
AU-Bescheinigung<br />
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<strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong> 6
Arbeits- und Sozialrecht<br />
ten des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit<br />
sei. Die Grenze der Zulässigkeit des Begehrens<br />
werde erst dann überschritten, wenn die Aufforderung so<br />
spät gestellt werde, dass der Arbeitnehmer das Verlangen<br />
nicht mehr an diesem Tag erfüllen könne. Im vorliegenden<br />
Fall bestand das Arbeitsverhältnis mit dem tariflich ordentlich<br />
unkündbaren Kläger seit 25 Jahren. Aufgrund früherer<br />
Krankheitszeiten gab die Beklagte dem Kläger auf, AU-<br />
Bescheinigungen nicht nur ab, sondern auch am ersten<br />
Krankheitstag vorzulegen. Hiergegen verstieß der Kläger im<br />
Zeitraum von zwei Monaten vier Mal und erhielt nach drei<br />
einschlägigen Abmahnungen eine fristlose Kündigung,<br />
hilfsweise mit sozialer Auslauffrist.<br />
Das Verhalten des Klägers, ihm zulässig erteilte Anweisungen<br />
zu missachten, so das LAG, stelle ein vertragswidriges<br />
Verhalten dar, dass es der Beklagten nach wiederholter<br />
erfolgloser Abmahnung nicht mehr zumutbar mache,<br />
trotz der langen Dauer an dem Arbeitsverhältnis festzuhalten.<br />
Die Weisung zu befolgen, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />
bereits am ersten Tag vorzulegen, sei für den<br />
Kläger auch nicht unzumutbar. Zwar habe der Kläger seine<br />
Anzeigepflicht durch telefonische Mitteilung erfüllt, sodass<br />
die durch den Ausfall des Klägers entstehende Störung des<br />
Betriebsablaufs jedenfalls für den ersten Tag verringert werden<br />
konnte. Eine längerfristige Planung einer etwa erforderlichen<br />
Vertretung sei aber dadurch erschwert gewesen,<br />
dass der Kläger die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum<br />
Teil erst mit erheblicher Verzögerung eingereicht habe.<br />
Damit habe der Kläger das berechtigte Interesse der<br />
Beklagten an einer zuverlässigen Arbeitsplanung verletzt.<br />
Eine Abwägung der wechselseitigen Interessen habe<br />
jedoch ergeben, dass es für die Beklagte zwar nicht zumutbar<br />
war, das Arbeitsverhältnis auf Dauer fortzusetzen.<br />
Jedoch war es ihr zuzumuten, das Arbeitsverhältnis mit<br />
sozialer Auslauffrist entsprechend einer ordentlichen Kündigung<br />
zu beenden, so das LAG abschließend. ■<br />
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von Gebäuden 2<br />
20<strong>11</strong><br />
Verspachtelung von Gipsfaser platten 2<br />
Merkblatt „Gipsputze und gipshaltige<br />
Putze auf Beton“ erschienen 2<br />
Leitfaden „Barrierefrei(es) Bauen und<br />
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wird einfach auf die Platte aufgesetzt und angehoben.<br />
Dabei klemmen sich die beiden schwenkbaren Halteplatten<br />
wie von allein auf der Platte fest. So lassen sich selbst große<br />
Platten leicht von einer Person transportieren. Durch die<br />
ergonomische Art dieser Tragehilfe werden zudem Rücken,<br />
Handgelenke und Finger geschont. Das System funktioniert<br />
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Betrieb relevanten Normen?<br />
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Plattenwerkstoffe<br />
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Normung –<br />
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vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH),<br />
dem DIN Deutsches Institut für Normung e. V. und dem<br />
Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) herausgegeben.<br />
Alle drei Organisationen setzen sich für eine stärkere<br />
Beteiligung von KMU in der Normung ein, denn für Unternehmen<br />
ist ihre Anwendung wirtschaftlich von großer<br />
Bedeutung. Derzeit gibt es über 32.000 DIN-Normen. Sie<br />
gelten als weltweite Sprache der Technik und erleichtern<br />
den freien Warenverkehr. Der Bezug auf Normen zum Beispiel<br />
in Verträgen bietet den Betrieben Rechtssicherheit.<br />
Wer sie missachtet, kann schnell im Wettbewerb zurückfallen.<br />
Das "Kleines 1x1 der Normung" ist unter www.zdh.de<br />
unter der Rubrik "Publikationen" als Datei abrufbar.<br />
Bei Bedarf an Druckexemplaren stellt der ZDH diese in<br />
begrenzter Stückzahl zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich<br />
diesbezüglich an Frau Angermann, Zentralverband des<br />
Deutschen Handwerks, Telefon 030 20619326, E-Mail:<br />
angermann@zdh.de.<br />
Firmen, die Interesse an der Normungsarbeit haben, können<br />
sich an die Geschäftstellen unseres Verbandes wenden.<br />
Wir weisen an dieser Stelle noch einmal auf das Verbändeangebot<br />
zum Normenbezug als Online-Angebot hin. Im<br />
ZDB-Normenportal stehen den Mitgliedsfirmen über 500<br />
Normen des Beuth-Verlages aus dem gesamten Bauwesen<br />
online zur Verfügung. Das Jahresabonnement kostet seit<br />
<strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong> 1
Technik<br />
dem 01.01.20<strong>11</strong> als Einzelplatzlizenz 148 € netto. Die<br />
Anmeldung erfolgt über die ZDB-infoline unter der Rubrik<br />
ZDB-Normenportal. ■<br />
Beratungspaket<br />
der dena<br />
2 <strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong><br />
Marketingpaket der dena<br />
unterstützt Handwerker<br />
bei der Beratung von<br />
Hauseigentümern<br />
Handwerker sind häufig der<br />
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Eigentümer von Ein- und<br />
Zweifamilienhäusern, wenn<br />
es ums Sanieren und Energiesparen<br />
geht. Um dieses<br />
Potenzial besser zu nutzen, hat die Deutsche Energie-<br />
Agentur GmbH (dena) gemeinsam mit privaten Partnern<br />
das Marketingpaket “Energie richtig einsparen: Vom Heizungskeller<br />
bis zum Dach“ für Handwerker entwickelt.<br />
Das Paket liefert Schaubilder und Tipps für das Beratungsgespräch<br />
sowie weiterführende Informationen für den<br />
Experten. In 13 Kapiteln werden die unterschiedlichen<br />
Möglichkeiten der energetischen Sanierung übersichtlich<br />
und anschaulich für den Laien erklärt, von der kostengünstigen<br />
Maßnahme bis zur umfassenden Sanierung. Auch<br />
Einzelmaßnahmen wie der Austausch des alten Heizkessels,<br />
die Integration erneuerbaren Energien oder die Dämmung<br />
von Keller und Dach werden praxisnah illustriert.<br />
Zudem werden die Themen Förderung und gesetzliche<br />
Anforderungen einfach und nachvollziehbar erklärt.<br />
Zum Angebot der dena gehören auch personalisierte<br />
Postkarten, die zur Kundenwerbung eingesetzt werden<br />
können, und Faltblätter, die beim Kunden verbleiben und<br />
ihm die nächsten Schritte verdeutlichen. Weiteres Material<br />
erhalten Handwerker über einen geschützten Online-<br />
Bereich der dena.<br />
Das Marketingpaket ist für 49,90 € unter<br />
http://www.zukunft-haus.info/handwerkerportal erhältlich.<br />
■<br />
Neufassung der<br />
DIN 4<strong>10</strong>8 Teil 7,<br />
Luftdichtheit<br />
von Gebäuden<br />
Das Deutsche Institut für<br />
Normung hat die DIN 4<strong>10</strong>8-7<br />
Wärmeschutz- und Energieeinsparung<br />
in Gebäuden;<br />
Luftdichtheit von<br />
Gebäuden – Anforderungen,<br />
Planungs- und Ausführungsempfehlungen<br />
sowie Beispiele neu herausgegeben.<br />
Der Weißdruck dieser<br />
Norm ersetzt die letzte Ausgabe der DIN 4<strong>10</strong>8 Teil 7 aus<br />
dem Jahre 2001. Die Norm legt Anforderungen an die Einhaltung<br />
der Luftdichtheit fest. Dabei gelten nach wie vor die<br />
Anforderungen an den n50-Wert von 3,0 h-1 bei Gebäuden<br />
ohne raumlufttechnische Anlagen bzw. 1,5 h-1 bei Gebäuden<br />
mit raumlufttechnischen Anlagen. Tabelle 1 der Norm<br />
enthält darüber hinaus als Empfehlung bei ventilatorgestützter<br />
Lüftung einen Höchstwert von 1,0 einzuhalten.<br />
Ferner beschreibt die Tabelle 1 die Präparation von<br />
Gebäuden für die Messung der Luftwechselrate bei einem<br />
Unterdruck von 50 Pa. Als Nachweis für die Einhaltung der<br />
Anforderungen gilt nach wie vor die Luftwechselrate n50<br />
nach DIN EN 13829, Verfahren A. Für lokale Fehlstellen sind<br />
keine Grenzwerte definiert, es ist lediglich die Anmerkung<br />
aufgenommen, dass hierdurch Feuchteschäden durch<br />
Konvektion entstehen können. In diesem Zusammenhang<br />
sei darauf hingewiesen, dass die Perforation bei Luftdichtheitsbahnen<br />
durch Befestigungsmittel für die Luftdichtheit<br />
als unbedeutend angesehen wird (Abschnitt 6.1.2). Bei<br />
Bauteilanschlüssen mit stiftförmigen Verbindungsmitteln<br />
wird allerdings darauf hingewiesen, dass diese ausreichend<br />
dicht sind, wenn eine Pressung oder Abdeckung vorliegt.<br />
Die Norm ist zu beziehen bei:<br />
Beuth Verlag GmbH<br />
<strong>10</strong>772 Berlin<br />
Preisgruppe 16 (36,73 €)<br />
inkl. Mwst., zzgl. Porto + Versand<br />
Die Norm wird in Kürze auch im ZDB-Normenportal zur<br />
Verfügung stehen. ■<br />
Das Merkblatt "Gipsputze<br />
und gipshaltige Putze auf<br />
Beton" wurde gemeinsam<br />
von den technischen Gremien<br />
des Bundesverbandes<br />
Ausbau und Fassade<br />
im ZDB und des Bundesverbandes<br />
der Gipsindustrie<br />
erstellt. Es löst die beiden<br />
Merkblätter<br />
"Gipsputze und gipshaltige<br />
Putze auf Beton", Ausgabe 04/2001 und "Haftbrücken für<br />
Gipsputze und gipshaltige Putze", Ausgabe 01/2002 ab.<br />
Das Merkblatt wurde gemäß den anerkannten Regeln der<br />
Technik überarbeitet, wobei es die Inhalte beider bisherigen<br />
Merkblätter vereinigt.<br />
Das Merkblatt kann auf der Internetseite www.gips.de<br />
heruntergeladen werden. ■<br />
Der Bundesverband Gips<br />
hat in Zusammenarbeit mit<br />
den Spitzenverbänden der<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong> und dem<br />
Bundesverband Farbe,<br />
Gestaltung, Bautenschutz<br />
im Dezember 20<strong>10</strong> das<br />
Merkblatt „Verspachtelung<br />
von Gipsfaserplatten –<br />
Oberflächengüten“ herausgegeben.<br />
Merkblatt<br />
„Gipsputze und<br />
gipshaltige<br />
Putze auf Beton“<br />
erschienen<br />
Verspachtelung<br />
von Gipsfaser -<br />
platten<br />
Mit diesem Merkblatt wurde die Lücke geschlossen, die<br />
seit der Herausgabe des gleichnamigen Merkblattes für<br />
Gipsplatten im Hinblick auf Gipsfaserplatten bestand.<br />
In dem neuen Merkblatt werden 4 Qualitätsstufen „Q1-<br />
Gipsfaser“ bis „Q4-Gipsfaser“ definiert. Zusätzlich werden<br />
die Fugenausbildungen für die einzelnen Qualitätsstufen<br />
zeichnerisch dargestellt.<br />
Die Standardverspachtelung ist Q2-Gipsfaser. Diese
Technische Lehrgänge / Seminare<br />
Termin: Ort: Thema:<br />
umfasst insbesondere eine Nachspachtelung zum Erreichen<br />
eines stufenlosen Übergangs zur Plattenoberfläche.<br />
Höherwertige Verspachtelungen müssen ausgeschrieben<br />
und vertraglich vereinbart werden.<br />
Das Merkblatt steht unter www.gips.de in der Rubrik<br />
„Merkblätter und Publikationen“ als Datei zur Verfügung.■<br />
Leitfaden<br />
„Barrierefrei(es)<br />
Bauen und<br />
Wohnen“ neu<br />
erschienen<br />
Im September 20<strong>10</strong> hat<br />
der ZDB die zweite Auflage<br />
des Leitfadens "Barrierefrei(es)<br />
Bauen und Wohnen"<br />
veröffentlicht.<br />
Mit dieser Veröffentlichung<br />
trägt der Zentralverband<br />
Deutsches Baugewerbe<br />
dem<br />
demographischen Wandel<br />
und den geänderten Wohn-<br />
und Lebensansprüchen sowie den daraus resultierenden<br />
Bauaufgaben Rechnung. Das Thema "Barrierefreiheit"<br />
gewinnt zunehmend an Bedeutung. Bereits die sogenannte<br />
Generation 50+ strebt den barrierefreien Lebensraum<br />
an.<br />
Nach einer allgemeinen Einführung bietet eine "Checkliste"<br />
themenbezogene Fragen zur Bestimmung der individuellen<br />
Wohnansprüche. Das Kapitel "Gesetzliche Grundlagen"<br />
informiert über Richtlinien, Bauordnungen der<br />
Bundesländer und DIN-Normen.<br />
Die Neuherausgabe der DIN 18040-1 Barrierefreies Bauern,<br />
Teil 1: "Öffentlich zugängliche Gebäude" erfolgte<br />
bereits im Oktober 20<strong>10</strong>. Mit der Veröffentlichung der DIN<br />
18040-2 Barrierefreies Bauen, Teil 2: "Wohnungen" (Ersatz<br />
für DIN 18025-1) ist im Frühjahr 20<strong>11</strong> zu rechnen. Bis dahin<br />
wird der Leitfaden "Barrierefrei(es) Bauen und Wohnen"<br />
weiterhin die DIN 18024-1/-2 und DIN 18025-1/-2 als Basis<br />
der gesetzlichen Grundlagen erachten und die Inhalte werden<br />
zunächst nur elektronisch, als Download-PDF, veröf-<br />
Aus- und Weiterbildung<br />
21.02.-28.02.20<strong>11</strong> Bühl PUR Vorbereitungslehrgang und Prüfung<br />
24.02.20<strong>11</strong> Donaueschingen Luft-/winddichte Gebäudehülle - Seminar für Planer<br />
25.02.20<strong>11</strong> Freiburg Fachgerechter Kanalbau - Praxisseminar für Führungskräfte<br />
15.03.20<strong>11</strong> Bühl Metallarbeiten am Dach - Praxisseminar<br />
16.03.20<strong>11</strong> Bühl Dachdeckung für Facharbeiter - Praxisseminar<br />
17.03.-18.03.20<strong>11</strong> Bühl Kranführer-Schulung<br />
22.03.20<strong>11</strong> Bühl SiGeKo-Auffrischung<br />
06.04.20<strong>11</strong> Bühl Gebäudeenergieberater Fortbildung<br />
<strong>11</strong>.04.-12.04.20<strong>11</strong> Bühl Betonpraxis – Basiswissen Beton<br />
Info: Berufsförderungswerk der Südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong> GmbH,<br />
Siemensstraße 4, 77815 Bühl, Tel. 07223 9339-23, Fax 07223 9339-50,<br />
mhassmann@bausuedbaden.de, www.bausuedbaden.de<br />
fentlicht. Mit der Neuherausgabe der kompletten DIN<br />
18040 wird der Leitfaden "Barrierefrei(es) Bauen und Wohnen"<br />
nach einer inhaltlichen bzw. redaktionellen Anpassung<br />
auch als Druckversion zur Verfügung stehen.<br />
Das Kapitel "Barrierefreier Wohnungsbau/Modernisierung"<br />
wurde neu hinzugefügt. Finanzierungsvarianten und<br />
die Auflistung entsprechender Beratungsstellen sind für<br />
eine professionelle Kundenberatung unerlässlich.<br />
Ergänzend zum Leitfaden wurde der Flyer "Barrierefrei<br />
Wohnen - Leben mit Komfort" herausgegeben. Er kann<br />
werbewirksam als Kundeninformation in Betrieben, auf<br />
Messen und bei anderen Veranstaltungen genutzt werden.<br />
Herausgeber des Leitfadens "Barrierefrei(es) Bauen und<br />
Wohnen", 2. Auflage, Stand September 20<strong>10</strong> sowie des<br />
Flyers "Barrierefrei Wohnen - Leben mit Komfort" ist der<br />
Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Kronenstr. 55-58,<br />
<strong>10</strong><strong>11</strong>7 Berlin, Tel.: 030 20314-0, Fax: 030 20314-419, Internet<br />
http://www.zdb.de. Die Veröffentlichung wurde vom<br />
Bundesinnenministerium für Wirtschaft und Technologie<br />
gefördert.<br />
Der Leitfaden kann bei der Verbandsgeschäftsstelle (Frau<br />
Eck, Tel.: 0761 70302-26) als Datei angefordert werden. ■<br />
Günther-Michael Knopp<br />
Buch-<br />
Das neue Wasserhaushaltsrecht<br />
tipp<br />
WHG-Novelle 20<strong>10</strong> Gewässernutzung - Ausbau<br />
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wurde durch<br />
das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom<br />
31. Juli 2009 vollständig reformiert. Die Gesetzesnovelle<br />
trat am 1. März 20<strong>10</strong> in Kraft.<br />
Der Praktikerleitfaden bietet eine übersichtliche Einführung in das neue<br />
Wasserhaushaltsrecht. Das Werk wendet sich an alle im Umweltrecht,<br />
insbesondere im Wasserrecht tätigen Rechtsanwälte, Unternehmensjustitiare,<br />
Verbandsjuristen, Referenten in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden<br />
sowie an Verwaltungsrichter.<br />
20<strong>10</strong>, XXI, 240 Seiten, kartoniert; Preis: 29,80 €<br />
ISBN 978-3-406-60042-5<br />
Verlag C.H. Beck; www.beck-shop.de/30245 ■<br />
<strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong> 3
BAUWIRTSCHAFT<br />
SÜDBADEN<br />
Veranstaltungen, Kurse,<br />
Seminare 20<strong>11</strong><br />
<strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong><br />
<strong>Baufachblatt</strong>, Postfach 1 43, 79001 Freiburg,<br />
Post-Vertriebsstück, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, E 5327<br />
Service-GmbH<br />
der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
<strong>Südbaden</strong><br />
Termin Ort Thema Referent/in<br />
24.02.20<strong>11</strong> Freiburg Schwierige Verhandlungen souverän führen Elvira R. Schiemenz-Höfer<br />
17.03.20<strong>11</strong> Freiburg Baukalkulation – Ermittlung lohnbasierter Manuela Schwörer<br />
Kalkulationsansätze<br />
21. – 25.03.20<strong>11</strong> Freiburg Dichtigkeitsprüfung von Entwässerungs- Dozenten der DWA<br />
anlagen außerhalb von Gebäuden<br />
24.03.20<strong>11</strong> Bühl Organisationssysteme effektiv – Marieluise Noack<br />
gelassen - rechtzeitig<br />
07.04.20<strong>11</strong> Freiburg Kleines Controlling für Thomas Leibrecht<br />
nichtkaufmännische Führungskräfte<br />
07.06.20<strong>11</strong> Waldshut Infoveranstaltung der Sozialkassen Mitarbeiter der SOKA<br />
der <strong>Bauwirtschaft</strong> (SOKA)<br />
08.06.20<strong>11</strong> Donaueschingen Infoveranstaltung der Sozialkassen Mitarbeiter der SOKA<br />
der <strong>Bauwirtschaft</strong> (SOKA)<br />
09.06.20<strong>11</strong> Freiburg Infoveranstaltung der Sozialkassen Mitarbeiter der SOKA<br />
der <strong>Bauwirtschaft</strong> (SOKA)<br />
<strong>10</strong>.06.20<strong>11</strong> Bühl Infoveranstaltung der Sozialkassen Mitarbeiter der SOKA<br />
der <strong>Bauwirtschaft</strong> (SOKA)<br />
Info: Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>, Postfach 143, 79001 Freiburg, Telefon 0761 70302-43,<br />
Fax 0761 70302-30, E-Mail: kgriesinger@bausuedbaden.de, www.bausuedbaden.de