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10-0249 Baufachblatt 1-11 - Bauwirtschaft Südbaden

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<strong>Bauwirtschaft</strong><br />

Baden-Württemberg e.V.<br />

Holzbau<br />

Baden e.V.<br />

Fachverband<br />

Ausbau und<br />

Fassade Baden e.V.<br />

Berufsförderungswerk<br />

der<br />

Südbadischen<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong> GmbH<br />

BAU<br />

FACHBLATT<br />

1/20<strong>11</strong><br />

Organ<br />

der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

<strong>Südbaden</strong><br />

E 5327<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong><br />

fordert rasche<br />

Einführung<br />

einer Pkw-<br />

Maut<br />

Lohn- und<br />

Gehaltsverhandlungen<br />

20<strong>11</strong>:<br />

IG BAU fordert<br />

5,9 % mehr<br />

Lohn<br />

Baugespräche<br />

mit Parlamentariern<br />

im<br />

Januar/<br />

Februar 20<strong>11</strong><br />

ISSN 0343-1444<br />

BAUWIRTSCHAFT<br />

SUDBADEN


Betonprüfstelle in 77815 Bühl<br />

eingetragen im Verzeichnis der Betonprüfstellen W<br />

nach DIN <strong>10</strong>45 VMPA-BPW-1269-97 BW<br />

Wir nehmen Prüfungen für<br />

Betondruckfestigkeit<br />

Wasserundurchlässigkeit<br />

vor und stellen das Prüfungszeugnis aus.<br />

Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>,<br />

Betonprüfstelle W,<br />

Siemensstraße 4, 77815 Bühl<br />

Telefon 07223 9339-0<br />

Fax 07223 9339-50<br />

E-Mail: abz-buehl@bausuedbaden.de<br />

Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>,<br />

Geschäftsstelle<br />

Holbeinstraße 16, 79<strong>10</strong>0 Freiburg<br />

Telefon 0761 70302-0<br />

Fax 0761 70302-30<br />

E-Mail: service@bausuedbaden.de<br />

2 <strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong><br />

<strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>, Tel. 0761 70302-60, www.bausuedbaden.de<br />

Beachten Sie die aktuellen<br />

Verbandsinformationen im<br />

Internet:<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong> Baden-Württemberg e. V.:<br />

www.bauwirtschaft-bw.de<br />

Holzbau Baden e. V.:<br />

www.holzbau-baden.de<br />

Fachverband Ausbau und Fassade<br />

Baden e. V.:<br />

www.stuckateur-baden.de<br />

Ausbildung in der <strong>Bauwirtschaft</strong>:<br />

www.bauen-hat-zukunft.de


Inhalt Fachbeilagen<br />

Aktuelle<br />

Themen<br />

1<br />

Brennpunkt<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong> fordert rasche Einführung einer Pkw-Maut 4<br />

Konjunkturbarometer<br />

Nachfrage- und Produktions entwicklung<br />

im Baugewerbe – Geschäftslage kaum verändert 4<br />

20<strong>11</strong><br />

Jahresveran staltung des Kompetenzzentrums<br />

Aus den Verbänden<br />

Baugespräche mit Parlamentariern<br />

im Januar/Februar 20<strong>11</strong> 5<br />

Kautionsregelungen in der Schweiz 5<br />

Elementiertes Bauen in Bühl 6<br />

EuroSkills 20<strong>10</strong>: Team Baugewerbe<br />

gewinnt einmal Gold und zweimal Silber 7<br />

Angebot für unsere Mitgliedsbetriebe:<br />

15 % Rabatt auf Werbung und Multimedia 8<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong> Baden-Württemberg e.V.:<br />

<strong>10</strong>0 Jahre Bauunternehmen Sänger in Freiburg 8<br />

50 Jahre Westermann Bau GmbH<br />

in Kuppenheim 8<br />

Holzbau Baden e.V.:<br />

Holzbau-Forum am 14. Januar 20<strong>11</strong><br />

in Donaueschingen 9<br />

Großer Erfolg für das badische Holzbaugewerbe beim<br />

Bayerischen Holzbaupreis 20<strong>10</strong> <strong>10</strong><br />

Fachverband Ausbau und Fassade Baden e.V.:<br />

75 Jahre Stuckateurbetrieb<br />

Nesselhauf & Ernst in Baden-Baden <strong>10</strong><br />

Nachwuchsmarketing <strong>11</strong><br />

Aus- und Weiterbildung 12<br />

Personen 13<br />

Nachruf 14<br />

Termine 14<br />

Impressum<br />

1/20<strong>11</strong>, 42. Jahrgang<br />

Das <strong>Baufachblatt</strong> ist das offizielle Organ der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> und gemeinsames Rundschreiben<br />

der <strong>Bauwirtschaft</strong> Baden-Württemberg e.V., von Holzbau Baden e.V. und des Fach -<br />

verbandes Ausbau und Fassade Baden e.V.<br />

Herausgeber und Verlag: Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>, Holbeinstr. 16,<br />

79<strong>10</strong>0 Freiburg, Telefon 0761 70302-0, Telefax 0761 70302-30, E-Mail: service@<br />

bausuedbaden.de<br />

Verantwortlich: Michael Hafner, Verbandsdirektor<br />

Redaktion: Gregor Gierden, Telefon 0761 70302-60<br />

Anzeigenverwaltung: Petra Schramm, Telefon 0761 70302-41<br />

E-Mail: pschramm@bausuedbaden.de. Zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste Nr. 13 vom 1.1.20<strong>10</strong><br />

Bezugspreis: Abonnement 45,– € jährlich inkl. Mehrwertsteuer und Versandkosten in der<br />

Bundesrepublik Deutschland, für Verbandsmitglieder mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten<br />

Herstellung: Meisterdruck GmbH, Kreuzmattenstraße 13, 79276 Reute<br />

Erscheinungsweise: 6 x im Jahr<br />

Betriebswirtschaft,<br />

Recht,<br />

EDV und<br />

Steuern<br />

Steuern<br />

Steuerbonus für Handwerker leistungen –<br />

Neue Regeln ab 1. Januar 20<strong>11</strong> 1<br />

Betriebswirtschaft<br />

Wiedereinführung der KfW-Förderung von Einzel -<br />

maßnahmen 2<br />

Tarif-,<br />

ArbeitsundSozialrecht<br />

Tarifrecht<br />

Lohn- und Gehaltsverhandlungen 20<strong>11</strong>:<br />

IG BAU fordert 5,9 % mehr Lohn 1<br />

Arbeits- und Sozialrecht<br />

Elektronischer Entgeltnachweis ELENA-Verfahren 1<br />

Sozialkassen beitrag 20<strong>11</strong> 2<br />

Sozial versicherung –<br />

Geringfügige Beschäftigung 2<br />

Technik,<br />

Umwelt,<br />

Aus- und<br />

Weiterbildung<br />

Technik<br />

Neue Tragehilfe für Plattenwerkstoffe 1<br />

Das kleine 1x1 der Normung – neuer<br />

Leitfaden für KMU 1<br />

Beratungspaket der dena 2<br />

Neufassung der DIN 4<strong>10</strong>8 Teil 7, Luftdichtheit<br />

von Gebäuden 2<br />

<strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong> 3


Brennpunkt Konjunkturbarometer<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong><br />

fordert rasche<br />

Einführung einer<br />

Pkw-Maut<br />

4 <strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong><br />

Ausbleibende Konjunkturspritzen<br />

sorgen für<br />

Enttäuschung<br />

Angesichts des gewaltigen<br />

Investitionsbedarfs im Verkehrswegenetz<br />

unterstützt<br />

die baden-württembergische<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong> die Einführung<br />

eines ge schlos -<br />

senen Finanzierungskreislaufs<br />

für den Bundesfernstraßenbau.<br />

Außerdem plädiert sie für eine zweck -<br />

gebundene Pkw-Autobahn-Maut. Diese müsse jedoch ausschließlich<br />

dem Verkehrswegebau zugute kommen und für<br />

Autofahrer aufkommensneutral sein. „Unsere Straßen sind<br />

mittlerweile in einem solch beklagenswerten Zustand, dass<br />

endlich Schluss sein muss mit der jahrelangen Flickschusterei“,<br />

erklärt der Präsident der Landesvereinigung <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

Baden-Württemberg, Thomas Schleicher. „Wir<br />

brauchen eine dauerhafte Lösung, um das Problem der<br />

chronischen Unterfinanzierung unseres Verkehrswegenetzes<br />

in den Griff zu bekommen.“<br />

Dabei gehe es nicht nur um Löcher im Asphalt, die nach<br />

dem langen Winter oft nur notdürftig mit Kaltasphalt verfüllt<br />

werden und für die Autofahrer ein sichtbares Ärgernis darstellen.<br />

Das Problem liege sprichwörtlich tiefer. Denn der<br />

Unterbau vieler Straßen im Land hält nach Jahren der Vernachlässigung<br />

der wachsenden Verkehrsbelastung zwischenzeitlich<br />

nicht mehr stand. Weil aber kein Geld da ist,<br />

wird meist nur oberflächlich saniert. Dabei betragen die Folgekosten<br />

solcher provisorischer Maßnahmen oft ein Vielfaches<br />

dessen, was eine rechtzeitige Sanierung gekostet<br />

hätte. Leider konnte auch durch die Konjunkturprogramme<br />

der riesige Investitionsstau im Bereich Verkehrswegebau<br />

nicht beseitigt werden. Allein im Bundesfernstraßenbau hat<br />

das stark befahrene Transitland Baden-Württemberg im<br />

Laufe der letzten zehn Jahre rund 1.172 Mio. € weniger<br />

bekommen, als für die Erhaltung und den Neubau dieser<br />

Straßen eigentlich notwendig wären.<br />

Die Landesvereinigung <strong>Bauwirtschaft</strong> begrüßt es daher,<br />

dass ab 1. Januar 20<strong>11</strong> alle Einnahmen aus der Lkw-Maut<br />

komplett in die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft<br />

(VIFG) fließen sollen und von dort ausschließlich dem<br />

Straßenbau zugeleitet werden. Projekte der Schiene und<br />

Wasserstraßen würden dann aus dem normalen Haushalt<br />

bedient. Allerdings fordert die <strong>Bauwirtschaft</strong>, dass künftig<br />

die gesamten Mauteinnahmen on top zu den regulären<br />

Straßenbaumitteln hinzukommen. Zudem müsse die VIFG<br />

das Recht zur eigenständigen Kreditaufnahme bekommen,<br />

um Schwankungen beim Maut-Aufkommen abzufedern.<br />

Für die Pkw-Nutzer sollte als kurzfristige Lösung eine zeitlich<br />

begrenzte Vignette eingeführt werden. Im Gegenzug<br />

würden die Autofahrer entlastet, etwa durch die Absenkung<br />

der Kfz-Steuer. „Verkehr finanziert Verkehr. Wenn dadurch<br />

unsere Straßen besser werden, findet dies sicher auch<br />

Zustimmung beim Bürger“, ist Thomas Schleicher überzeugt.<br />

Baukonjunktur: Verhaltene Bilanz 20<strong>10</strong><br />

Für das Jahr 20<strong>10</strong> zieht die <strong>Bauwirtschaft</strong> eine verhaltene<br />

Bilanz. Noch immer hinkt die Branche dem Aufschwung der<br />

Industrie im Südwesten deutlich hinterher. Bis Ende<br />

November setzten die Bauunternehmen in Baden-Württemberg<br />

rund 9,4 Mrd. € um und damit 2,5 % weniger als<br />

im Vorjahr. Für Enttäuschung sorgte insbesondere die Entwicklung<br />

im Öffentlichen Bau. Das Ausbleiben der zweiten<br />

Auftragswelle aus den Konjunkturpaketen führte allein im<br />

Straßenbau zu Umsatzeinbußen von <strong>11</strong>,9 %. Der Wirtschaftsbau<br />

hat vor allem unter den gebremsten Investitionen<br />

aus den gewerblichen Unternehmen gelitten. Erfreulich<br />

war dagegen die Entwicklung im Wohnungsbau. Hier nahmen<br />

die Umsätze um 7,3 % zu, die Auftragseingänge stiegen<br />

sogar um 16,4 %. Dennoch sind noch nie so wenige<br />

Wohnungen im Land gebaut worden wie derzeit.<br />

Als außerordentlich robust erweist sich die Beschäf -<br />

tigungslage auf dem Bau. 20<strong>10</strong> lag die Beschäftigtenzahl im<br />

Jahresschnitt bei 86.223, ein Plus um 2,6%. Die Zahl der<br />

Arbeitslosen sank im November gegenüber dem Vorjahresmonat<br />

sogar um 26 % auf 3.255. Für 20<strong>11</strong> geht Verbands -<br />

präsident Thomas Schleicher davon aus, dass die <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

ihre Talsohle durchschritten hat. Er rechnet<br />

insgesamt mit einer schwarzen Umsatznull, wobei der<br />

Öffentliche Bau nach dem Auslaufen der Konjunkturpakete<br />

weiterhin schwach bleiben dürfte, der Wirtschaftsbau<br />

bestenfalls stagniert und der Wohnungsbau leicht zulegen<br />

wird. ■<br />

Geschäftsbeurteilung<br />

zum Wohnungsbau und<br />

Wirtschaftsbau im<br />

November 20<strong>10</strong> noch<br />

vergleichsweise gut<br />

Nachfrage- und<br />

Produktions -<br />

entwicklung<br />

im Baugewerbe –<br />

Geschäftslage<br />

kaum verändert<br />

Die Beurteilung zur Ge -<br />

schäftslage hat sich ge -<br />

genüber dem Vormonat<br />

kaum verändert. Der<br />

öffentliche Bau bekommt<br />

kaum positive Urteile.<br />

Weniger unbefriedigende Meldungen kommen vom Wohnungsbau<br />

und Wirtschaftsbau. Letzterer wird sogar etwas<br />

besser beurteilt als noch vor Monatsfrist. Damit sind als<br />

Trends der letzten Monate feststellbar:<br />

Es gibt zum Wohnungsbau und Wirtschaftsbau bessere<br />

Einschätzungen als zum öffentlichen Bau. Die Konjunkturprogramme<br />

verleihen dem Bauhauptgewerbe kaum noch<br />

Stützung. In diesem Bereich waren zwischen Herbst 2009<br />

und Frühjahr 20<strong>10</strong> die Urteile deutlich besser ausgefallen.<br />

Die Tatsache, dass der öffentliche Bau auch lt. amtlicher<br />

Statistik seit 4 Monaten konstant unter dem Vorjahresniveau<br />

stagniert (- 3%), korrespondiert mit diesen Einschätzungen.<br />

Die Lagebeurteilungen zum Wohnungsbau und<br />

Wirtschaftsbau liegen in der absoluten Bewertung auf<br />

einem höheren Niveau als vor Jahresfrist.<br />

Die Bautätigkeit hat im Wohnungsbau zugenommen, in<br />

den anderen Sparten gab es keine Veränderungen zum Vormonat.<br />

Die Beschäftigtenentwicklung folgt diesem Trend.<br />

Hier gab es in Ost und West kaum Veränderungen.<br />

Während weder in Ost noch West von gestiegener Beschäftigung<br />

berichtet wird, sind rückläufige Meldungen zu konstatieren.<br />

Dies ist jahreszeitlich allerdings typisch.<br />

Die Auftragsbestände sind in den alten Ländern deutlich<br />

rückläufig. Die Reichweite der Bestände lag im Hochbau


nur noch bei 1,8 Monaten, nach 2,3 Monaten im Oktober. Im<br />

Tiefbau gaben die Bestände in den alten Ländern um<br />

0,4 Monate auf 1,6 Monate nach. In den neuen Ländern konnten<br />

die Vormonatswerte im Wesentlichen gehalten werden, im<br />

Hochbau bei 2 Monaten und im Tiefbau bei 1,8 Monaten.<br />

Die kurzfristigen Erwartungen für die nächsten drei<br />

Monate zur Geschäfts-, Preis- und Auftragsentwicklung zeigen<br />

in Ost und West abnehmende Tendenz. Meldungen über<br />

zunehmende Erwartungen blieben im November völlig aus. ■<br />

Baugespräche mit<br />

Parlamentariern<br />

im Januar/Februar<br />

20<strong>11</strong><br />

Rege Beteiligung von<br />

Politikern und Behördenvertretern<br />

– positive<br />

Medienresonanz<br />

Die Verstetigung der<br />

öffentlichen Bauinvestitionen<br />

auf bedarfsgerechtem<br />

Niveau, die Schaffung<br />

steuerlicher Anreize für den<br />

Wohnungsbau sowie die<br />

Förderung von Maßnahmen<br />

zur energetischen Gebäudesanierung waren zentrale<br />

Forderungen, welche die <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> im Rahmen<br />

von fünf Baugesprächen im Januar/Februar 20<strong>11</strong><br />

gegenüber Bundes- und Landtagsabgeordneten, Landtagskandidaten,<br />

Vertretern der Baubehörden und den<br />

Medien vorbrachte. Darüber hinaus forderte der Verband<br />

den Abbau von Hemmnissen für die Betätigung deutscher<br />

Bauunternehmen in der Schweiz und nahm Stellung gegen<br />

die bestehenden und geplanten Kautionsregelungen.<br />

Die Gespräche fanden in Baden-Baden, Offenburg,<br />

Donaueschingen, Lörrach und Freiburg statt, wobei das<br />

Baugespräch in Freiburg zusammen mit dem Badischen<br />

Wirtschaftsgespräch der Vereinigung Badischer Unternehmerverbände<br />

durchgeführt wurde. Erfreulicherweise betei-<br />

Tilo Trautmann, Obermeister der Bauhandwerks-Innung<br />

Bühl, Verbandsdirektor Michael Hafner, Rainer Weisenburger,<br />

Vizepräsident der <strong>Bauwirtschaft</strong> Baden-Württemberg,<br />

Rolf Schoch, Beiratsmitglied der <strong>Bauwirtschaft</strong> Baden-<br />

Württemberg, Karl-Heinz Doster von der Reif GmbH & Co.<br />

KG, die Landtagskandidaten Irene Ritter und Michael Bauer,<br />

Peter Götz, MdB, und Karl-Wolfgang Jägel, MdL, Obermeister<br />

der Baugewerks-Innung Rastatt/Baden-Baden, beim<br />

Baugespräch in Baden-Baden (v.l.n.r.).<br />

ligten sich die Vertreter der Politik sowie der Behörden sehr<br />

rege an den Veranstaltungen. Was die Medienresonanz<br />

angeht, so wurde in den verschiedenen Regionen sowohl in<br />

Aus den Verbänden<br />

den Tageszeitungen als auch im Rundfunk über die Diskussionsinhalte<br />

berichtet. ■<br />

Schweizerisches Bundesgericht<br />

nimmt keine<br />

ab schließende inhaltliche<br />

Überprüfung vor<br />

Einführung neuer Kautionsregelungen<br />

Mehrwertsteuer -<br />

erhöhung seit<br />

1. Januar 20<strong>11</strong><br />

Kautions -<br />

regelungen<br />

in der Schweiz<br />

Für erheblichen Unmut insbesondere im Ausbaugewerbe<br />

sorgen die Entscheidungen des schweizerischen Bundesgerichts<br />

in Lausanne über die Rechtmäßigkeit der Einführung<br />

von Kautionen. Konkret klagten zwei schweizerische<br />

Betriebe sowie ein vom Fachverband Ausbau und<br />

Fassade Baden e.V. vertretener deutscher Betrieb gegen<br />

die Einführung einer Kaution in Höhe von bis zu<br />

20.000,- CHF im Bereich des Gesamtarbeitsvertrags Ausbaugewerbe<br />

Baselland. Im Ergebnis nahm das Gericht<br />

keine abschließende inhaltliche Überprüfung der strittigen<br />

Kautionsregelung vor, da der Gesamtarbeitsvertrag zum<br />

30. September 20<strong>10</strong> seitens der Gesamtarbeitsvertragsparteien<br />

unvermittelt außer Kraft gesetzt wurde. Nach<br />

Ansicht des Bundesgerichts sei damit auch das notwendige<br />

Rechtsschutzinteresse an einer Entscheidung entfallen.<br />

Das Bundesgericht bezeichnet die Frage der Vereinbarkeit<br />

der Kautionsregelung mit dem Freizügigkeitsabkommen<br />

und dem Gleichheitsgebot jedoch ausdrücklich als „heikel“.<br />

Zudem haben die Beschwerdegegner alle Kosten des Verfahrens<br />

zu tragen. Mit der Außerkraftsetzung des Gesamtarbeitsvertrags<br />

wurde nach Überzeugung der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

Baden-Württemberg und des Fachverbands Ausbau<br />

und Fassade Baden seitens der Antragsgegner bewusst<br />

eine richtungsweisende Grundsatzentscheidung des Bundesgerichts<br />

zur Frage der Rechtmäßigkeit von Kautions -<br />

regelungen verhindert.<br />

Die <strong>Bauwirtschaft</strong> Baden-Württemberg wird sich auch<br />

weiterhin gegen die Einführung von unverhältnismäßigen<br />

und diskriminierenden Handwerkerkautionen in der<br />

Schweiz einsetzen.<br />

Unterstützung erhält sie hierbei auch von politischer<br />

Seite. Sowohl Wirtschaftsminister Ernst Pfister als auch<br />

Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle nahmen Kontakt<br />

mit dem schweizerischen Bundesrat auf. Sie bewerten<br />

die Einführung von Kautionsregelungen ebenfalls als „massive<br />

Zugangsbarriere, die nicht im Einklang mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen<br />

EU – Schweiz (FZA) steht“.<br />

Ungeachtet der Einsprüche und Bedenken hat der<br />

schweizerische Bundesrat weitere Kautionsregelungen<br />

genehmigt. Betroffen sind folgende Gewerke:<br />

Das Maler- und Gipsergewerbe in 19 Kantonen, darunter<br />

Solothurn, St. Gallen, Thurgau und Aargau. Hiervon nicht<br />

berührt sind die Basler Kantone. Die Kaution beträgt bei<br />

einer Auftragssumme zwischen 2.000,- CHF und 20.000,- CHF<br />

pro Kalenderjahr 5.000,- CHF. Ab einer Auftragssumme von<br />

über 20.000,- CHF pro Kalenderjahr ist eine Kaution in<br />

<strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong> 5


Aus den Verbänden<br />

Höhe von <strong>10</strong>.000,- CHF in bar bei der Zentralen Paritätischen<br />

Berufskommission zu hinterlegen oder durch eine<br />

unwiderrufliche Garantie einer Bank mit Sitz in der Schweiz<br />

zu erbringen. Die Kaution muss nicht erbracht werden,<br />

wenn die Auftragssumme im Geltungsbereich im Kalenderjahr<br />

unter 2.000,- CHF liegt. Sie ist vor Aufnahme der Arbeiten<br />

zu erbringen, erstmals zum 31. März 20<strong>11</strong>. Betriebe die<br />

mit der Ausführung ihrer Arbeiten bereits im März beginnen<br />

und im April fortsetzen, müssen die Kaution ebenfalls zum<br />

31. März 20<strong>11</strong> hinterlegen.<br />

Der vollständige Gesamtarbeitsvertrag ist erhältlich unter:<br />

http://www.seco.admin.ch/themen/00385/00420/00430/0<br />

1443/index.html?lang=de.<br />

Die Adresse der Paritätischen Kommission und die Bankverbindung<br />

sind hinterlegt unter:<br />

http://www.inkassopool.ch/de/ents/malergipser_kaution.html.<br />

Inhaltsgleiche Kautionsregelungen gelten ab 1. Mai 20<strong>11</strong><br />

in Bereich des Isoliergewerbes sowie der Gebäudetechnik.<br />

Der Gesamtarbeitsvertrag im Isoliergewerbe gilt in der<br />

gesamten Schweiz mit Ausnahme der Kantone Genf,<br />

Waadt und Wallis und ist demnächst zu abrufbar unter:<br />

http://www.seco.admin.ch/themen/00385/00420/00430/<br />

01441/index.html?lang=de.<br />

Mit weiteren Kautionsregelungen, insbesondere auch im<br />

Bereich Ausbaugewerbe Basel-Landschaft, Basel-Stadt<br />

und Solothurn ist in absehbarer Zeit zu rechnen.<br />

Für die Kalkulation des Angebots und spätestens bei der<br />

Lohnabrechnung unabdingbar ist die Beachtung des allgemeinverbindlich<br />

festgelegten Mindestlohns bzw. der zu leistenden<br />

Entsendezulage: Die Berechnung erfolgt am einfachsten<br />

anhand des auf der Homepage<br />

http://www.entsendung.admin.ch hinterlegten Lohnrechners<br />

bzw. der am Ende der Berechnung zur Verfügung<br />

gestellten Excel-Tabelle.<br />

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass der reguläre<br />

Mehrwertsteuersatz in der Schweiz zum 1. Januar 20<strong>11</strong> von<br />

7,6 % auf 8,0 % angehoben wurde. Leistungen und Teilleistungen,<br />

die noch im Jahr 20<strong>10</strong> erbracht wurden, sind gesondert<br />

mit dem alten Steuersatz abzurechnen. Ist eine Trennung<br />

nicht möglich und wurde ein Teil der Leistung im Jahr 20<strong>11</strong><br />

erbracht, ist der Steuersatz von 8,0 % anzusetzen. ■<br />

Jahresveran stal -<br />

tung des Kompe -<br />

tenz zentrums<br />

Elementiertes<br />

Bauen in Bühl<br />

Das Kompetenzzentrum<br />

Elementiertes Bauen in<br />

Bühl veranstaltete am<br />

3. Dezember 20<strong>10</strong> seine<br />

diesjährige Jahrestagung.<br />

Im Rahmen eines vielseitigen<br />

Vortragsprogramms<br />

be handelten Referenten<br />

von Hochschulen, Ingenieurbüros,<br />

aus der Zulieferindustrie<br />

und aus der Baupraxis<br />

aktuelle Themen und<br />

Entwicklungen des Bauens mit vorgefertigten<br />

Elementen. Der inhaltliche Schwerpunkt<br />

lag auf den Aspekten Wirtschaftlichkeit<br />

und Qualitätsgewinn durch das<br />

elementierte Bauen. Teilnehmer der Ver-<br />

anstaltung waren Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure<br />

und Industriepartner.<br />

6 <strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong><br />

Im Rahmen des Ausbildungsmoduls „Aufstellen eines Fertigkellers“<br />

wird Auszubildenden des Ausbildungszentrum<br />

Bau in Bühl unter realen Bedingung die Montage eine Fertigkellers<br />

demonstriert. Neben der Unterweisung in der reinen<br />

Kellermontage werden Themen wie Umgang mit<br />

verschiedenen Messinstrumenten, Abdichtung am was ser -<br />

durchlässigen Keller und Versetzen von Geschosskaminen<br />

gelehrt.<br />

Neben dem vielseitigen Vortragsprogramm in den Seminarräumen<br />

konnten sich die Teilnehmer in der Aus- und<br />

Weiterbildungshalle von der praktischen Umsetzung des<br />

Projekts „Kompetenzzentrum“ überzeugen. So startete im<br />

vergangenen Dezember in einer neu eingerichteten Halle<br />

des Ausbildungszentrums Bühl eine Massivbauausbildungswoche.<br />

Unterstützend werden hierbei ein Modellfertigteilkeller,<br />

in dem alle Details der weißen Wanne integriert<br />

Über die Modernisierung mit vorelementierten Holzrahmenbauelemente<br />

konnten sich Teilnehmer am Internatsgebäude<br />

des Ausbildungszentrums informieren. Die im Vortrag<br />

vorgestellten Planungsdetails, welche vom Kompetenzzentrum<br />

entwickelt worden sind, konnte an der Fassade begutachtet<br />

werden.<br />

sind, sowie ein Ziegelelementhaus eingesetzt. Die neue<br />

Halle wird darüber hinaus seit dem vergangenen November<br />

für die Ausbildung im Holzrahmenbau genutzt. Im Bereich<br />

des Trockenbaus wurde die Falttechnik in die Ausbildung<br />

integriert.<br />

Im Rahmen der Jahrestagung hatten Architekten und<br />

Ingenieure die Möglichkeit, sich vom fünfköpfigen Team


des Kompetenzzentrums beraten zu lassen. An vielen Mustermodellen<br />

wurde verdeutlicht, auf welche Details es bei<br />

der Planung im Bereich des elementierten Bauens<br />

ankommt. Den Unternehmern konnten des Weiteren neue<br />

Aus- und Weiterbildungsangebote vorgestellt werden. Hierzu<br />

gehören z.B. Seminare und Lehrgänge zu den Themen<br />

Das Messemodell des Kompetenzzentrums zeigt eine Vielzahl<br />

von Möglichkeiten der Vorelementierung. Teilweise<br />

wurden die Modelle in Falttechnik mit Gipskarton hergestellt.<br />

Selbst die Trittstufen konnten so ohne Probleme in<br />

doppellagigem Gipskarton ohne zusätzliche Metallunterkonstruktion<br />

erstellt werden.<br />

innovative Vermessungstechnik mit Bautachymeter,<br />

Arbeitsvorbereitung und Baustellenabwicklung für Facharbeiter,<br />

Luft-/Winddichte Gebäudehülle sowie Falttechnik im<br />

Trockenbau.<br />

Das Kompetenzteam erntete viel Lob von Seiten der Teilnehmer<br />

hinsichtlich der Einrichtung der Ausbildungshalle<br />

sowie der Qualität der Veranstaltung. Diese positive Resonanz<br />

belegt, dass der eingeschlagene Weg der richtige ist.<br />

Schon heute darf sich der Teilnehmerkreis auf eine Folgeveranstaltung<br />

im nächsten Jahr freuen.<br />

Das Kompetenzzentrum Elementiertes Bauen wurde im<br />

November 2008 in Bühl eröffnet. Ziel dieser Einrichtung ist<br />

es, Know-how über das Bauen mit vorgefertigten Elementen<br />

zu sammeln und zu bündeln. Darüber hinaus wird –<br />

gemeinsam mit Hochschulen, der Zulieferindustrie und<br />

Ingenieurbüros – Entwicklungsarbeit geleistet. Zudem soll<br />

das Kompetenzzentrum zukünftig eine Vorbildfunktion in<br />

der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich des elementierten<br />

Bauens einnehmen. ■<br />

EuroSkills 20<strong>10</strong>:<br />

Team Baugewerbe<br />

gewinnt einmal<br />

Gold und zweimal<br />

Silber<br />

Mit Präzision und Genauigkeit<br />

haben am <strong>11</strong>./12. Dezember<br />

20<strong>10</strong> die vier Gesellen des<br />

Zentralverbandes des<br />

Deut sche Baugewerbes in<br />

ihren drei Handwerksberufen<br />

bei den EuroSkills in<br />

Lissabon (Portugal) eine<br />

Gold- und zwei Silbermedaillen<br />

errungen. „Dies ist<br />

ein großartiger Erfolg für<br />

die jungen Gesellen des<br />

Aus den Verbänden<br />

Baugewerbes und eine fantastische Werbung für unsere<br />

Berufsausbildung“, sagte ZDB-Hauptgeschäftsführer Prof.<br />

Dr. Karl Robl zum Wettbewerbsergebnis. Insgesamt ermittelten<br />

500 Nachwuchskräfte aus 27 europäischen Ländern<br />

ihre Champions in 50 Berufsdisziplinen.<br />

Für das Fliesenlegerhandwerk hat der 22-jährige Georg<br />

Weißmüller aus Hünfeld in Hessen sein Bestes gegeben.<br />

Ihn reizten vor allem die Herausforderung und das Erlebnis,<br />

sich mit Kollegen aus ganz Europa zu messen. Trotz des<br />

Trubels um die Werkbänke herum, den die vielen Menschen<br />

in den Hallen machten, war er ruhig und konzentriert. Nachdem<br />

ihm aufgrund eines EDV-Eingabefehlers zunächst nur<br />

die Silbermedaille zuerkannt worden war, wurde diese Entscheidung<br />

nach einem Einspruch von deutscher Seite vom<br />

Veranstalter überprüft und korrigiert: Weißmüller erhielt als<br />

Lohn für seine ausgezeichnete Arbeit die Goldmedaille.<br />

Die Straßenbauer traten als Zweierteam an, bestehend<br />

aus dem 23-jährigen Woldemar Buchmüller aus Auerbach<br />

in Sachsen und dem 21-jährigen Andreas Knurr aus Gossersweiler<br />

in Rheinland-Pfalz. Knurr hatte schon vor der EM<br />

„Spitzenleistung im Wettbewerb“ zugesichert. Sein Teamkollege<br />

Buchmüller zeigte sich ebenfalls zuversichtlich.<br />

„Mein Beruf macht mir wirklich Spaß, dann ist man auch<br />

gut!“, so Buchmüller. Der Erfolg, die Silbermedaille, gab den<br />

beiden Recht.<br />

Für das Stuckateurhandwerk trat der 20jährige Armin<br />

Hummel aus Donzdorf in Baden-Württemberg an. Er hatte<br />

sich eine Woche im Trainingslager im Stuckateur-Ausbildungszentrum<br />

in Leonberg vorbereitet. Im dreitägigen<br />

Wettbewerb hat er alles andere um sich herum ausgeblendet<br />

und sich einfach auf seine Arbeit konzentriert. Da er mit<br />

seinem Werkstück nicht ganz fertig wurde, war die Silbermedaille<br />

für ihn ein toller Erfolg.<br />

Das Team des ZDB bei den EuroSkills 20<strong>10</strong>: Im Bild zu<br />

sehen sind die Wettbewerbsteilnehmer Andreas Knurr, Woldemar<br />

Buchmüller, Armin Hummel und Georg Weißmüller<br />

(vordere Reihe v.l.) sowie die Trainer Joachim Nickel, Frank<br />

Schweizer und Marco Wiebusch (hintere Reihe v.l.)<br />

Die vier Gesellen gehörten zur 16köpfigen deutschen<br />

Mannschaft, die verschiedene Berufe vertraten. „EuroSkills“<br />

wurde vor zwei Jahren als Ableger der seit 1950 stattfindenden<br />

„WorldSkills“ ins Leben gerufen, um die Attraktivität der<br />

beruflichen Ausbildung in der EU zu steigern. ■<br />

<strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong> 7


Aus den Verbänden<br />

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8 <strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong><br />

<strong>10</strong>0 Jahre Bauunternehmen<br />

Sänger<br />

in Freiburg<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong><br />

Baden-<br />

Württemberg e.V.<br />

Das Freiburger Bauunternehmen<br />

Bernhard Sänger<br />

GmbH feierte am<br />

<strong>10</strong>. Dezember 20<strong>10</strong> sein<br />

<strong>10</strong>0-jähriges Jubiläum.<br />

Firma Sänger wurde am<br />

22. Mai 19<strong>10</strong> von Maurermeister<br />

Bernhard Sänger in<br />

Freiburg-Ebnet gegründet. In der zweiten Generation übernahm<br />

Maurermeister Gustav Alois Sänger nach dem zweiten<br />

Weltkrieg den Betrieb. 1970 trat Bau-Ing. Bernhard Sänger<br />

nach einer Maurerlehre sowie einem Ingenieurstudium<br />

in das Unternehmen ein. Durch seinen Einsatz formte Sänger<br />

aus dem kleinen Familienbetrieb ein modernes mittelständisches<br />

Unternehmen, das in der Region und darüber<br />

hinaus einen ausgezeichneten Namen hat und als zuverlässig<br />

und qualifiziert gilt. Zahlreiche Bauten aller Größenordnungen<br />

sind Zeuge für die Leistungen des Betriebes. Seit<br />

2005 wird er von seinem Sohn Bernhard Sänger jun. in vierter<br />

Generation unterstützt.<br />

Das breite Tätigkeitsfeld<br />

der Firma deckt sowohl<br />

den Neubau als auch die<br />

Bereiche Umbau, Sanierung<br />

und Reparaturen ab.<br />

Im Einzelnen gehören Maurerarbeiten,Stahlbetonarbeiten,<br />

Ingenieurbau, Erdarbeiten,<br />

Pflasterarbeiten,<br />

Abbrucharbeiten, Sandstrahlarbeiten,Natursteinarbeiten,Bautrockenlegung,<br />

Entwässerung,<br />

Abdichtung, Transporte<br />

und Kranarbeiten zum Leistungsspektrum.<br />

Heute beschäftigt das Unternehmen 20<br />

Mitarbeiter.<br />

Über seine betriebliche Tätigkeit hinaus setzt sich Bernhard<br />

Sänger seit vielen Jahren ehrenamtlich für die Anliegen<br />

der <strong>Bauwirtschaft</strong> ein. So ist er seit 2009 Beiratsmitglied der<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong> Baden-Württemberg. Vorher hatte er sich<br />

seit dem Jahr 2003 als Präsidiumsmitglied des früheren<br />

Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> engagiert. Zusätzlich<br />

ist er seit dem Jahr 2000 Obermeister der Baugewerks-<br />

Innung Freiburg (heute Baugewerks-Innung Freiburg-Müllheim-Lörrach).<br />

Seit dem vergangenen Juli ist Sänger<br />

außerdem Präsidiumsmitglied der Vereinigung Badischer<br />

Unternehmerverbände. ■<br />

50 Jahre Westermann Bau GmbH<br />

in Kuppenheim<br />

Sein 50-jähriges Firmenjubiläum beging am <strong>10</strong>. Dezember<br />

20<strong>10</strong> in Rahmen einer Betriebsfeier das Bauunternehmen<br />

Wes termann Bau GmbH in Kuppenheim.<br />

Gegründet wurde die Firma im Jahr 1960 von Anton Westermann<br />

im Kuppenheimer Stadtteil Oberndorf. Zunächst


Gruppenfoto zum Jubiläum: Die Belegschaft der Firma<br />

Westermann<br />

wurden unter anderem „Terrazzo-Wassersteine“ hergestellt,<br />

darüber hinaus führte der Betrieb auch Estrich- und<br />

andere Bodenbelagsarbeiten aus. Bald errichtete Westermann<br />

eine erste Lagerhalle im Industriegebiet Oberndorf.<br />

Im Jahr 1964 wurde dann der Firmensitz ins Industriegebiet<br />

verlegt. Nachdem das Unternehmen dort zunächst mit dem<br />

Verkauf von selbstentworfenen Betonkellerfenstern mit<br />

Stahleinsatz begonnen hatte, konnte es in den folgenden<br />

Jahren seinen Arbeitsbereich auf die Errichtung von Neubauten<br />

und die Altbausanierung ausdehnen. Insbesondere<br />

im schlüsselfertigen Bauen hat sich die Firma in den vergangenen<br />

Jahrzehnten einen Namen gemacht. Zahlreiche<br />

große Projekte wurden in der Region realisiert, darunter die<br />

Sparkasse in Bischweier, die Grundschule mit Turnhalle in<br />

Oberndorf, Seniorenanlagen in Kuppenheim und Gernsbach<br />

sowie viele Wohnungsbauprojekte. 1971 erfolgte die<br />

Gründung der „WEMA Wohnungsbau“, die auf den Erwerb,<br />

die Bebauung und Veräußerung von Grundstücken spezialisiert<br />

ist. Inzwischen ist mit Armin und Andreas Westermann<br />

die zweite Unternehmergeneration als Geschäftsführer<br />

in den Familienbetrieb eingestiegen.<br />

Heute zählen neben dem Wohnungsbau, der Errichtung<br />

von Seniorenwohnanlagen, dem Industriebau, dem Neubau<br />

und Altbau die Investor- und Bauträgerschaft sowie die Planung<br />

und Verwaltung von Eigentums- und Mietobjekten<br />

zum Leistungsspektrum des Unternehmens. Derzeit<br />

beschäftigt die Firma zwölf Mitarbeiter. ■<br />

Holzbau<br />

Baden e.V.<br />

Holzbau-Forum am<br />

14. Januar 20<strong>11</strong> in<br />

Donaueschingen<br />

Ein sehr positives Echo<br />

fand das Holzbau-Forum,<br />

das der Verband Holzbau<br />

Baden und die Zimmerer-<br />

Innung Schwarzwald-Baar<br />

am 14. Januar 20<strong>11</strong><br />

gemeinsam im Rahmen der<br />

Messe „Haus | Bau | Energie“<br />

in Donaueschingen veranstalteten. Inhaltlich ging es<br />

um die Thematik „Innovationen in Holz – Zukunftsweisende<br />

Projekte im Wohnungs- und Zweckbau“. Ziel der Tagung<br />

war es, Architekten, Planer und Zimmerer über die Möglichkeiten<br />

und zukunftsweisende Entwicklungen im Bereich<br />

des Wohnungsbaus und Zweckbaus in Holz zu informieren.<br />

„Das Bauen mit Holz hat sehr gute Zukunftsperspektiven –<br />

es wird im 21. Jahrhundert<br />

eine herausragende<br />

Rolle im gesamten Baugeschehen<br />

spielen“,<br />

unterstrich Rolf Kuri,<br />

Präsident von Holzbau<br />

Baden, bei seiner<br />

Begrüßungsansprache.<br />

In einem einleitenden<br />

Vortrag behandelte Professor<br />

Kurt Schwaner<br />

vom Institut für Holzbau<br />

der Hochschule Biber -<br />

ach unter dem Titel<br />

„Zukunft Holz“ den Entwicklungsstand<br />

und die<br />

Potenziale des Holzbaus.<br />

Eckhard Bull, Vorsitzender<br />

des Kammerbezirks<br />

<strong>Südbaden</strong> der<br />

Architektenkammer<br />

Baden-Württemberg,<br />

stellte die Ergebnisse<br />

des Architekturpreises<br />

20<strong>10</strong> „Bau kultur<br />

Schwarzwald“ vor; bei<br />

diesem Wettbewerb<br />

stand die Verbindung von zeitgemäßer Architektur mit<br />

regionaler Identität im Vordergrund. Herausragende Bauprojekte<br />

in Holzbauweise<br />

aus der Region<br />

Schwarzwald-Baar präsentierte<br />

Maria Kollmann,<br />

Vorsitzende des<br />

BDA, Landesverband<br />

Baden-Württemberg,<br />

Kreisgruppe Schwarzwald-Baar-Heuberg.<br />

Im zweiten Teil des<br />

Forums ging es um<br />

innovative Holzbauarchitektur im österreichischen Bundesland<br />

Vorarlberg. Helmut Dietrich vom Architekturbüro Dietrich<br />

Untertrifaller in Bregenz<br />

referierte zum<br />

Thema „Zukunftsweisende<br />

Projekte im<br />

öffentlichen Bau und<br />

Gewerbebau“. Konrad<br />

Merz vom Planungsbüro<br />

merz kley partner ZT in<br />

Dornbirn stellte holzbauspezifischeLösungen<br />

aus der Sicht des<br />

Tragwerksplaners vor.<br />

Aus den Verbänden<br />

Verbandspräsident Rolf Kuri<br />

begrüßte die Teilnehmer zum<br />

Holzbau-Forum.<br />

Professor Kurt Schwaner zeigte<br />

an vielen Beispielen das große<br />

Entwicklungspotenzial des Holzbaus.<br />

Eckhard Bull präsentierte die<br />

Ergebnisse des Architekturpreises<br />

„Baukultur Schwarzwald“<br />

Konrad Merz referierte zum<br />

Thema „Innovativer Holzbau aus<br />

Sicht des Tragwerksplaners“.<br />

Ergänzend beschäftigte sich Matthias Hein vom Büro Hein-<br />

Troy Architekten in Bregenz mit dem Thema „Moderner<br />

Wohnungsbau in Holzbauweise“.<br />

„Die Vorträge haben aktuelle Entwicklungen, beispielhafte<br />

Projekte sowie Zukunftsperspektiven im Holzbau aufgezeigt“,<br />

stellte Verbandspräsident Kuri in seinem Schluss -<br />

wort fest. Sein Dank galt den engagierten Referenten, Herrn<br />

<strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong> 9


Aus den Verbänden<br />

Architekt Matthias Hein stellte<br />

gelungene Wohnungsbauprojekte<br />

in Vorarlberg vor.<br />

Professor Schwaner als<br />

Moderator und der<br />

Architektenkammer<br />

Baden-Württemberg,<br />

Kammerbezirk Freiburg,<br />

sowie der Peter-Sauber-<br />

Agentur, welche die Veranstaltung<br />

unterstützt<br />

haben. ■<br />

Großer Erfolg für das badische Holzbaugewerbe<br />

beim Bayerischen Holzbaupreis<br />

20<strong>10</strong><br />

2. Platz für Projekt „Solarreihenhäuser München am<br />

Riemer Park“ – Kaspar Holzbau GmbH aus Gutach<br />

zusammen mit Bauteam ausgezeichnet<br />

Ein hervorragendes Ergebnis erzielte das Bauteam des Projekts<br />

„Solarreihenhäuser München am Riemer Park“, darunter<br />

die Kaspar Holzbau GmbH aus Gutach, im Rahmen<br />

des Bayerischen Holzbaupreises 20<strong>10</strong>: Die fünfköpfige Jury<br />

erkannte dem Holzbaubetrieb aus dem Gutachtal zusammen<br />

mit dem Bauherrn, der „Baugemeinschaft Solarreihenhäuser<br />

am Riemer Park“ vertreten durch Theo Peter aus<br />

Münsing, dem Architektenbüro Bucher-Beholz aus Gaien -<br />

Zimmermeister Fritz Kaspar und Zimmermeister Jürgen<br />

Kaspar (stehend. 6. u. 7.v.l.), Architekt Ingo Bucher-Beholz<br />

(5.v.r.), Tragwerksplaner Helmut Fischer (3.v.r.) sowie Theo<br />

Peter (2.v.r.) und Vertreter der Baugemeinschaft freuen sich<br />

über die von Ministerialdirigent Georg Windisch (r.) übergebenen<br />

Auszeichnungen.<br />

hofen sowie dem Ingenieurbüro Helmut Fischer aus Bad<br />

Endorf den 2. Preis zu. Bei dem Reihenhausprojekt mit 24<br />

Wohneinheiten wurden alle Gebäudeteile einschließlich der<br />

Haustrennwände mit vorgefertigten Elementen erstellt.<br />

„Vom städtebaulichen Konzept bis zur Fassade wurde ein<br />

innovativer und doch zeitloser Duktus erreicht“ – so das<br />

Urteil der Jury.<br />

Die Preisverleihung nahm Ministerialdirigent Georg Windisch<br />

im Vertretung des bayerischen Forstministers Helmut<br />

Brunner am 18. Januar 20<strong>11</strong> auf der Messe BAU in München<br />

vor. Lobend hob Windisch hervor, die ausgezeichneten<br />

Holzbauten zeigten eindrucksvoll, „welche gestalterische<br />

Vielfalt beim Bauen mit Holz möglich ist“. Erfreut<br />

<strong>10</strong> <strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong><br />

zeigte sich Windisch über die hohe Beteiligung am Wettbewerb:<br />

Insgesamt 204 Objekte wurden eingereicht. Neben<br />

den Solarreihenhäusern am Riemer Park in München wurden<br />

fünf weitere besonders gelungene Objekte mit dem<br />

Holzbaupreis ausgezeichnet und jeweils mit 2000 € Siegerprämie<br />

bedacht: Unter den Preisträgern waren das Kinderhaus<br />

der Technischen Universität München in Garching<br />

(Lkr. München) (1. Preis), die Mangfall-Brücken in Rosenheim<br />

(3. Preis), das Pfarrheim St. Peter in Dachau (4. Preis),<br />

das Passivhaus Eco in Bräuningshof (Lkr. Forchheim)<br />

(5. Preis) und der Baumwipfelpfad im Nationalpark Bayerischer<br />

Wald (Lkr. Freyung-Grafenau) (Sonderpreis). Neun<br />

weitere Objekte erhielten eine Anerkennung. Der Holzbaupreis<br />

Bayern ist ein Gemeinschaftprojekt des Forstministeriums<br />

mit dem Landesbeirat Holz Bayern e.V. Er wird seit<br />

1978 verliehen, in diesem Jahr zum achten Mal.<br />

„Die Tatsache, dass ein badischer Zimmereibetrieb diese<br />

hohe Auszeichnung erhalten hat, belegt die ausgezeichnete<br />

Qualität des Holzbaus in unserer Region“, unterstrich Rolf<br />

Kuri, Präsident von Holzbau Baden, und freute sich besonders<br />

über die Tatsache, dass der Preis einem Verbandsmitglied<br />

verliehen wurde. Der Präsident sieht die Auszeichnung<br />

auch als Bestätigung für die Arbeit des<br />

Kom petenzzentrums Elementiertes Bauen in Bühl, das Verbandsmitgliedern<br />

im Rahmen seines Arbeitskreises Holzbau<br />

die wichtige Bedeutung der Fremdüberwachung beim<br />

Bauen mit vorgefertigten Elementen nahegebracht hat. ■<br />

75 Jahre<br />

Stuckateurbetrieb<br />

Nesselhauf & Ernst<br />

in Baden-Baden<br />

Fachverband<br />

Ausbau und<br />

Fassade<br />

Baden e.V.<br />

Der Stuckateurbetrieb Nesselhauf<br />

& Ernst in Baden-<br />

Baden feierte am<br />

21. Dezember 20<strong>10</strong> sein<br />

75-jähriges Bestehen. Aus<br />

diesem Anlass wurden verdiente und langjährige Mitarbeiter<br />

des Unternehmens geehrt.<br />

Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 1934 von<br />

Gipsermeister Julius Nesselhauf in Baden-Baden-Neuweier.<br />

1949 errichtete Nesselhauf das noch heute in Neuweier<br />

Gruppenfoto beim Jubiläum: Im Bild zu sehen sind Firmeninhaber<br />

Michael Ernst (l.), Michael Bleich, Vorsitzender des<br />

Fachverbandes Ausbau und Fassade Baden (4.v.r.), sowie<br />

die Belegschaft. Drei Mitarbeiter wurden für ihre langjährige<br />

Betriebszugehörigkeit geehrt.


estehende Firmengebäude, welches er 1952 um ein<br />

Lagergebäude erweiterte. Im Jahr 1962 stieg Gipsermeister<br />

Manfred Ernst als Mitinhaber in die Firma ein. Seit 1998 ist<br />

Stuckateurmeister Michael Ernst, öffentlich bestellter und<br />

vereidigter Sachverständiger, alleiniger Betriebsinhaber. Er<br />

hat das Unternehmen erfolgreich weiterentwickelt. Zum<br />

breit gefächerten Leistungsspektrum gehören die Bereiche<br />

Altbausanierung, Außenputze, Wärmedämmverbundsysteme,<br />

Sanierputze, Innenputze, Trockenausbau, Stuckarbeiten,<br />

dekorative Wandbeschichtungen, Gerüstbau sowie<br />

Estriche. Zahlreiche in der Region verwirklichte Bauprojekte,<br />

darunter die Generalsanierung des Baden-Badener<br />

Theaters, zeugen von der qualitativ hochwertigen Leistung<br />

der Firma. Heute beschäftigt der Stuckateurbetrieb 5 Mitarbeiter.<br />

Über seine unternehmerische Tätigkeit hinaus engagiert<br />

sich Stuckateurmeister Michael Ernst ehrenamtlich für das<br />

Stuckateurhandwerk. So ist er seit dem Jahr 2002 Vorstandsmitglied<br />

des Fachverbandes Ausbau und Fassade<br />

Baden sowie stellvertretender Obermeister der Stuckateur-<br />

Innung Rastatt/Baden-Baden/Bühl. ■<br />

Nachwuchsmarketing<br />

Besuch des Bundespräsidenten<br />

beim Pilotprojekt „Hundehütte“<br />

Am 16. Dezember 20<strong>10</strong> konnte sich das<br />

Berufsförderungswerk der Südbadischen<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong> GmbH zusammen mit der Julius-Leber-<br />

Schule in Breisach über hohen Besuch freuen. Bundespräsident<br />

Christian Wulff und Ministerpräsident Stefan Mappus,<br />

jeweils mit Gattin, statteten der Schule im Rahmen<br />

eines Antrittsbesuchs einen Besuch ab. Beim Rundgang<br />

durch die Schule wurde das Pilotprojekt „Hundehütte“ vorgestellt.<br />

Bundespräsident Christian Wulff (r.) und Ministerpräsident<br />

Stefan Mappus (3.v.r.) informieren sich über die Fertigung<br />

der Hundehütte in Holzrahmenbauweise.<br />

Das Projekt dient dem Berufsförderungswerk zur Vorbereitung<br />

von Projektanleitungen für Werkrealschulen im<br />

neuen Teilbereich „Bauen und Wohnen“ des Wahlpflichtfachs<br />

„Natur und Technik“. Darüber hinaus sollen die handwerklichen<br />

Fähigkeiten der beteiligten Jugendlichen gefördert<br />

und Begeisterung für die Bauberufe geweckt werden.<br />

Inhalt des Pilotprojekts ist die Planung und Unterstützung<br />

Aus den Verbänden<br />

beim Bau einer Hundehütte für die Julius-Leber-Schule.<br />

Zwei intensive Praxistage wurden bereits im Zuge der<br />

Fertigung durchgeführt. Bei diesen Praxistagen wurden die<br />

Schüler und ihr Lehrer von Manuela Schwörer, Projektleiterin<br />

Nachwuchsmarketing, Carmen Kiefer, Projektmitarbeiterin,<br />

Thomas Riebel, Ausbildungsmeister in Bühl, sowie<br />

Auszubildenden im zweiten Ausbildungsjahr unterstützt. Im<br />

Unterricht setzt der Lehrer nun – nach der Teilnahme an<br />

einer vorbereitenden zweitägigen Fortbildung im Ausbildungszentrum<br />

Bühl - gemeinsam mit den Schülern die<br />

Arbeit am Objekt fort. Der Abschluss der Arbeiten wird voraussichtlich<br />

bis Mitte März erfolgen. Nach der Fertigstellung<br />

werden die Schüler und das Team des Berufsförderungswerks<br />

der Julius-Leber-Schule die Hundehütte<br />

„feierlich“ im Rahmen eines Richtfests übergeben. ■<br />

Infotag Bauausbildung: Preisverleihung<br />

an die Gewinner der Infotag-Meister -<br />

schaften und des Quiz<br />

Grund zur Freude gab es bei den Gewinnern der Infotag-<br />

Meisterschaften, welche die <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> im<br />

Rahmen des Infotages Bauausbildung im Oktober 20<strong>10</strong> an<br />

den Standorten Bühl, Freiburg, Schopfheim, Waldshut-<br />

Tiengen und Donaueschingen durchgeführt hat. Carmen<br />

Kiefer von der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> übergab im Januar<br />

Preisverleihung an die Sieger der Infotag-Meisterschaften in<br />

Schopfheim: Stolz präsentieren Schülerinnen und Schüler<br />

der Klasse 8b der Albert-Schweizer-Schule in Lörrach den<br />

gewonnenen Pokal und die Meister-T-Shirts.<br />

20<strong>11</strong> die ausgeschriebenen Preise an die erfolgreichen<br />

Schulklassen. Als Preise erhielten die Klassen jeweils einen<br />

Meisterschaftspokal sowie Meister-T-Shirts für alle Schüler.<br />

Anlass für die Durchführung der Infotag-Meisterschaften<br />

war das zehnjährige Jubiläum des Infotages Bauausbildung<br />

gewesen. Im Rahmen dieser Meisterschaften waren den<br />

Schülerinnen und Schülern praktische Bau-Aufgaben<br />

gestellt worden, bei denen sie ihr handwerkliches Geschick<br />

unter Beweis stellen konnten.<br />

Neben den Infotag-Meisterschaften wurde beim Berufs -<br />

informationstag außerdem an allen fünf Standorten ein Quiz<br />

durchgeführt, das Fragen zur Ausbildung und zur Tätigkeit<br />

in den Bauberufen beinhaltete. Die besten Schulklassen<br />

<strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong> <strong>11</strong>


Aus den Verbänden<br />

erhielten jeweils einen Geldpreis für die Klassenkasse<br />

(1. Preis: <strong>10</strong>0 €; 2. Preis: 75 €; 3. Preis: 50 €). ■<br />

Bauberufe-Info an der Hansjakob-Realschule<br />

in Freiburg<br />

Am 20. Januar 20<strong>11</strong> fand das Berufswahlforum an der<br />

Hansjakob-Realschule in Freiburg statt. Zum zweiten Mal<br />

hat die <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> an dieser Veranstaltung<br />

teilgenommen. In zwei Kurzvorträgen informierte Carmen<br />

Kiefer, Mitarbeiterin des Projektes Nachwuchsmarketing,<br />

über die Berufe, die Ausbildung und Karrierechancen in der<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong>. Auch für individuelle Fragen und Gespräche<br />

stand ausreichend Zeit zur Verfügung. ■<br />

AusundWeiterbildung<br />

Berufsförderungswerk der<br />

Südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

schließt Lehrgang „Betriebswirt/in<br />

HWK – Fachrichtung<br />

Bau“ erfolgreich ab<br />

Unternehmer und Führungskräfte der<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong> erwerben wertvolle Qualifikation<br />

Der zum siebten Mal vom Berufsförderungswerk der Südbadischen<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong> durchgeführte Lehrgang<br />

„Betriebswirt/in HWK – Fachrichtung Bau“ konnte am<br />

8. Februar 20<strong>11</strong> erfolgreich abgeschlossen werden. Insgesamt<br />

<strong>11</strong> Teilnehmer erwarben durch den 48 Lehrgangstage<br />

bzw. 500 Lehrgangsstunden umfassenden Studiengang<br />

eine wertvolle zusätzliche Qualifikation für den beruflichen<br />

Aufstieg. „Die Lehrgangsteilnehmer haben mit großem<br />

Engagement an den insgesamt 24 Seminaren teilgenommen.“<br />

Michael Hafner, Geschäftsführer des Berufsförderungswerks<br />

und Verbandsdirektor der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>,<br />

zeigte sich anlässlich der Abschlussfeier am<br />

<strong>11</strong>. Februar 20<strong>11</strong> im Ausbildungszentrum der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

in Bühl sehr zufrieden mit dem positiven Ergebnis des Lehrgangs.<br />

Inhaltlich entspricht der Studiengang dem Rahmenlehrplan<br />

der Handwerkskammern. Unterrichtsfächer sind<br />

Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Personalführung und<br />

Gruppenfoto nach der Übergabe der Urkunden: Die frisch<br />

gebackenen Betriebswirtinnen und Betriebswirte freuen<br />

sich über die erworbene Qualifikation.<br />

12 <strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong><br />

Recht. Die bauspezifische Gestaltung der Seminare durch<br />

Inhalte wie Baubetriebswirtschaft, Tarif- und Arbeitsrecht<br />

sowie Vertragsrecht und VOB macht die Einzigartigkeit der<br />

von der südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong> angebotenen Fortbildung<br />

zum Betriebswirt HWK aus. „Grundgedanke des Lehrgangs<br />

ist eine möglichst praxisnahe Weiterbildung, die im<br />

Betrieb sofort umgesetzt werden kann“, betonte Hafner.<br />

Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung<br />

ist in der Regel eine abgeschlossene Meisterprüfung in<br />

einem Handwerksberuf. Zugelassen werden außerdem solche<br />

Interessenten, die zum Beispiel eine kaufmännische<br />

Ausbildung mit nachgewiesener Tätigkeit in einem Handwerks-<br />

oder handwerksähnlichen Betrieb vorweisen können.<br />

Info:<br />

Berufsförderungswerk der Südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

GmbH<br />

Holbeinstraße 16, 79<strong>10</strong>0 Freiburg<br />

Tel. 0761 70302-43, Fax 0761 70302-30<br />

kgriesinger@bausuedbaden.de ■<br />

Seminar „Bautachymeter – Hochbau“<br />

erfolgreich durchgeführt<br />

Auf eine sehr positive Resonanz bei den Teilnehmern stieß<br />

das Seminar „Bautachymeter – Hochbau“, welches das<br />

Berufsförderungswerk der Südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong> am<br />

14. Januar 20<strong>11</strong> in Bühl durchführte. Beim Tachymeter handelt<br />

es sich um die Vermessungsmethode von morgen, die<br />

in der Schweiz schon weit verbreitet und in Deutschland auf<br />

dem Vormarsch ist. Neben den klassischen Arbeiten wie<br />

Absteckungen, Ausmaß, Volumenberechnung von Ausgra-<br />

In der neu eingerichteten Aus- und Weiterbildungshalle des<br />

Kompetenzzentrums hatten die Teilnehmer die Möglichkeit,<br />

neben dem theoretischen Wissen die alltäglichen Arbeitsläufe<br />

mit dem Bautachymeter kennenzulernen.<br />

bungen erlaubt die neue Technik in Verbindung mit einer<br />

Direktanbindung an ein CAD-System auch das Erfassen<br />

von Bestandsgebäuden. Im Seminar stand neben theoretischen<br />

Grundlagen das praktische Arbeiten im Vordergrund.<br />

Die Teilnehmer konnten in der neuen Aus- und Weiterbildungshalle<br />

des Kompetenzzentrums praktische Erfahrung<br />

sammeln – hierfür standen Bautachymeter der Firma Leica<br />

(Serie Builder) zur Verfügung. Dabei wurden individuelle


Arbeitsgebiete der Teilnehmer berücksichtigt und Lösungen<br />

hierzu aufgezeigt.<br />

Aufgrund der großen Nachfrage hat das Berufsförderungswerk<br />

am 15. Februar 20<strong>11</strong> in Bühl einen zusätzlichen<br />

Kurs angeboten. ■<br />

Personen<br />

Dipl.-Ing. Klaus Pöllath neuer<br />

Vizepräsident Technik des<br />

Hauptverbandes der Deutschen<br />

Bauindustrie<br />

Der Hauptausschuss Technik des Hauptverbandes der<br />

Deutschen Bauindustrie hat Dipl.-Ing. Klaus Pöllath einstimmig<br />

zu seinem Vorsitzenden<br />

gewählt. Pöllath ist damit<br />

zugleich neuer Vizepräsident<br />

Technik des Bau-Spitzenverbandes.<br />

Er löst zum 1. Januar<br />

20<strong>11</strong> Prof. Dr.-Ing. Manfred<br />

Nußbaumer ab, der in den<br />

Ruhestand getreten ist.<br />

Pöllath, Vorstandsmitglied<br />

der Ed. Züblin AG mit Sitz in<br />

Stuttgart, ist bereits seit 2009<br />

als Vorsitzender des Ausschusses<br />

großer Unternehmen der Bauindustrie im Verband aktiv.<br />

Als thematische Schwerpunkte nennt Pöllath die Rückkehr<br />

zu einer praxisgerechten Normung im Bauwesen,<br />

Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Bauforschung und technische<br />

europäische sowie nationale Gesetzgebungsverfahren.<br />

■<br />

Felix Pakleppa neuer Hauptgeschäftsführer<br />

des ZDB<br />

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes startet<br />

mit neuem Hauptgeschäftsführer in das Jahr 20<strong>11</strong>: Felix<br />

Pakleppa trat am 1. Januar 20<strong>11</strong> seinen Dienst an. Der Vorstand<br />

des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes<br />

hatte den 44jährigen Rechtsanwalt bereits im Januar vergangenen<br />

Jahres zum neuen Hauptgeschäftsführer<br />

bestellt.<br />

Pakleppa begann nach Stationen bei einem regionalen<br />

Arbeitgeberverband und der Bundesvereinigung der Deutschen<br />

Arbeitgeberverbände seine Tätigkeit für den ZDB<br />

1997 im Geschäftsbereich Sozial- und Tarifpolitik. 2001<br />

wurde er zum stellvertretenden<br />

Leiter dieses Geschäftsbereichs<br />

und anschließend zum<br />

Leiter der Abteilung Sozialpolitik<br />

ernannt. Hier erwarb er sich<br />

insbesondere Verdienste um<br />

die Fusion der ehemals acht<br />

Berufsgenossenschaften der<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong> zur heutigen<br />

Bau-BG, in deren Vorstand er<br />

2005 gewählt wurde. 2007<br />

übernahm er die Leitung des<br />

Aus den Verbänden<br />

Geschäftsbereiches Recht im ZDB, 2009 wurde er in die<br />

Geschäftsführung des Zentralverbandes berufen.<br />

Die Bundesvereinigung <strong>Bauwirtschaft</strong>, der Zusammenschluss<br />

des Deutschen Bau- und Ausbauhandwerks, hat in<br />

ihrer Sitzung am 3. Dezember 20<strong>10</strong> Felix Pakleppa zum<br />

neuen Geschäftsführer gewählt. Damit tritt Pakleppa auch<br />

in dieser Funktion die Nachfolge von Prof. Robl an. ■<br />

ZDB: Prof. Dr. Karl Robl feierlich in den<br />

Ruhestand verabschiedet<br />

Der ehemalige Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes<br />

des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, wurde am<br />

27. Januar 20<strong>11</strong> vor rund 350 Gästen im Berliner Museum<br />

für Kommunikation feierlich in seinen Ruhestand verabschiedet.<br />

Aus diesem Anlass erhielt Prof. Robl aus der<br />

Hand des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtent-<br />

Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,<br />

Dr. Peter Ramsauer, überreichte Prof. Dr. Karl Robl am 27.<br />

Januar 20<strong>11</strong> das Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens<br />

der Bundesrepublik Deutschland. Foto: ZDB/Zensen<br />

wicklung, Dr. Peter Ramsauer, das Verdienstkreuz 1. Klasse<br />

des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Ramsauer wörtlich: „Prof. Robl hat in seiner über zwei Jahrzehnte<br />

währenden Tätigkeit viel getan und viel erreicht für<br />

die über 35.000 in seinem Verband organisierten kleinen<br />

und mittelständischen Bauunternehmen - und darüber hinaus:<br />

Er hat sich für Baukultur und nachhaltiges Bauen in<br />

unserem Land unermüdlich eingesetzt."<br />

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes ehrte<br />

seinen ehemaligen Hauptgeschäftsführer mit dem Ehrenring<br />

des Deutschen Baugewerbes. Dr.-Ing. Hans-Hartwig<br />

Loewenstein, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen<br />

Baugewerbes, bezeichnete Robl als „großen Kämpfer<br />

für die Interessen der mittelständischen Betriebe“, dem<br />

sowohl die Entwicklung betrieblicher Strategien zur Überwindung<br />

der Struktur- und Konjunkturkrise wie auch die<br />

Positionierung des deutschen Baugewerbes in der Öffentlichkeit<br />

am Bau immer am Herzen lagen.<br />

Prof. Dr. Karl Robl stand seit dem 1. Juli 1988 an der Spitze<br />

des größten deutschen Bauverbandes. Am 31. Dezember<br />

20<strong>10</strong> hat er seinen verdienten Ruhestand angetreten. ■<br />

Dr. Dieter Rummler feiert 80. Geburtstag<br />

Dr. Dieter Rummler aus Merzhausen, Ehrenmitglied und<br />

früherer Verbandsdirektor der Verbände der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

<strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong> 13


Aus den Verbänden<br />

<strong>Südbaden</strong>, vollendete am<br />

26. Januar 20<strong>11</strong> sein 80. Lebensjahr.<br />

Dr. Rummler war von 1967<br />

bis 1994 Hauptgeschäftsführer<br />

der Verbände.<br />

Für seinen außerordentlichen<br />

beruflichen und ehrenamtlichen<br />

Einsatz wurde Dr. Rummler unter<br />

anderem mit dem Bundesverdienstkreuz<br />

am Bande, der<br />

Ehrennadel in Gold des früheren<br />

Badischen Zimmerer- und Holzbauverbandes<br />

(heute Holzbau Baden) und des ehemaligen<br />

Fachverbandes Putz, Stuck und Trockenbau Baden (heute<br />

Fachverband Ausbau und Fassade Baden) sowie der<br />

Ehrenmitgliedschaft in der <strong>Bauwirtschaft</strong> Baden-Württemberg,<br />

im Verband Holzbau Baden sowie im Fachverband<br />

Ausbau und Fassade Baden ausgezeichnet. ■<br />

Dipl.-Ing. Volker Lüdke feiert 50. Geburtstag<br />

Dipl.-Ing. Volker Lüdke aus<br />

Merzhausen vollendete am<br />

23. Januar 20<strong>11</strong> sein 50. Lebensjahr.<br />

Volker Lüdke ist seit dem<br />

Jahr 2009 Beiratsmitglied der<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong> Baden-Württemberg.<br />

Vorher hatte er sich<br />

bereits seit 2004 als Beiratsmitglied<br />

der früheren Verbandes<br />

der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong><br />

engagiert. ■<br />

Aus dem Ausbildungszentrum Bühl<br />

Heinz Bächle und Klara Ruschmann in den Ruhestand<br />

verabschiedet<br />

Dienstjubiläen von Gebhard Theilmann und Maria Meier<br />

Nach langjähriger Tätigkeit im Ausbildungszentrum Bühl<br />

wurden Herr Heinz Bächle sowie Frau Klara Ruschmann in<br />

den Ruhestand verabschiedet. Herr Gebhard Theilmann<br />

sowie Frau Frau Maria Meier konnten ihr zehnjähriges<br />

Betriebsjubiläum begehen.<br />

Herr Heinz Bächle (r.) und Frau Klara Ruschmann (2.v.l.) wurden<br />

in den Ruhestand verabschiedet, Herr Gebhard Theil -<br />

mann und Frau Maria Meier können auf eine zehnjährige<br />

Tätigkeit im Ausbildungszentrum zurückblicken.<br />

14 <strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong><br />

Zimmermeister Heinz Bächle war über 30 Jahre lang – vom<br />

1. April 1980 bis zum 31. Oktober 20<strong>10</strong> - als Ausbildungsmeister<br />

für den Zimmererberuf in Bühl tätig. Zusätzlich hat er<br />

viele Jahre die Funktion als stellvertretender Leiter des Ausbildungszentrums<br />

erfüllt. Über seine berufliche Tätigkeit hinaus<br />

engagierte sich Herr Bächle mit der Erstellung von Prüfungsaufgaben<br />

im vorbereitenden Ausschuss für die<br />

landesweiten Gesellenprüfungen sowie mit der Konzeption<br />

von Wettbewerbsaufgaben für die Kammer- und Landeswettbewerbe<br />

im Zimmererhandwerk. Maßgeblich mitgearbeitet<br />

hat er an der Entwicklung der neuen Ausbildungsreihe<br />

„Projektaufgaben für den Zimmerer“ des Bundesinstituts für<br />

Berufsbildung. Besonders am Herzen lagen ihm die Kontaktpflege<br />

und der Austausch mit dem ungarischen Partnerausbildungszentrum<br />

in Pécz im Rahmen der Erst- und Meisterausbildung<br />

im Zimmererhandwerk. Nicht zuletzt hat Herr<br />

Bächle zahlreiche Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen<br />

im Holzbaubereich entwickelt und umgesetzt.<br />

Herr Gebhardt Theilmann ist seit dem 1. November 2000<br />

für das Ausbildungszentrum Bühl als Ausbildungsmeister<br />

im Schalungsbau, Beton- und Stahlbetonbau tätig.<br />

Frau Klara Ruschmann war vom 15. März 1999 bis zum<br />

31. Dezember 20<strong>10</strong> als Küchenhilfe im Ausbildungszentrum<br />

Bühl beschäftigt.<br />

Frau Maria Meier arbeitet seit dem 8. Januar 2001 – ebenfalls<br />

als Küchenhilfe – im Ausbildungszentrum.<br />

Im Rahmen einer Feierstunde in Bühl am 27. Januar 20<strong>11</strong><br />

dankte Hauptgeschäftsführer Michael Hafner den verabschiedeten<br />

Mitarbeitern sowie den Jubilaren für Ihr<br />

langjähriges Engagement und wünschte Ihnen alles Gute<br />

für die Zukunft. ■<br />

Maurermeister Karl Eckert aus Gör- Nachruf<br />

wihl-Strittmatt ist am 3. Dezember<br />

20<strong>10</strong> im Alter von 75 Jahren verstorben.<br />

Karl Eckert hat sich lange Jahre<br />

ehrenamtlich für die <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

engagiert. So war er von 1988 bis<br />

1996 Beiratsmitglied des früheren Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

<strong>Südbaden</strong>. Von 1976 bis 1996 engagierte er<br />

sich als Obermeister der Baugewerks-Innung Waldshut.<br />

Für sein großes Engagement wurde er zum Ehrenobermeister<br />

der Innung ernannt.<br />

Wir werden den Verstorbenen ein ehrendes Andenken<br />

bewahren.<br />

Baubetriebswirtschaftliche<br />

Tagung 8. April 20<strong>11</strong> in Berlin<br />

Termine<br />

Mit der neunten Baubetriebswirtschaftlichen<br />

Tagung werden wieder Fragen aufgegriffen,<br />

die sich bei der alltäglichen Unternehmensführung<br />

in den Bauunternehmen stellen. Die<br />

Veranstaltung richtet sich an alle Unternehmen der Mitgliedsverbände.<br />

Im Focus stehen dieses Mal besonders<br />

kleine und mittelständische Unternehmen.


Das Thema der Tagung im Frühjahr 20<strong>11</strong> lautet: "Werkzeuge<br />

zur Unternehmenssicherung".<br />

Die diesjährige Baubetriebswirtschaftliche Tagung gibt<br />

Antworten auf Fragen wie:<br />

Wie können Zahlungsausfälle wirksam vermieden werden?<br />

Welche Informationen bieten meine BWA und ein<br />

Betriebsvergleich?<br />

Welche Unterstützung kann mein Steuerberater geben?<br />

Was bieten mir Softwarelösungen im Unternehmen?<br />

Im Handwerk erfahrene Berater stellen Lösungen vor und<br />

stellen sich der Diskussion zu Fragen aus der Unternehmerpraxis.<br />

Bauunternehmer berichten über ihre Erfahrungen.<br />

Info: Frau Schwörer, Tel. 0761 70302-40 oder mschwoerer@bausuedbaden.de.<br />

Anmeldeschluss ist der 18. März<br />

20<strong>11</strong>. ■<br />

Delegiertenversammlung 20<strong>11</strong><br />

Die Delegiertenversammlung der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

Baden-Württemberg findet am<br />

27. Mai 20<strong>11</strong> im Steigenberger Inselhotel in<br />

Konstanz statt. Eine Einladung wird rechtzeitig<br />

verschickt. ■<br />

Mitgliederversammlungen 20<strong>11</strong><br />

Bauferien 20<strong>11</strong><br />

Die Mitgliederversammlungen von Holzbau<br />

Baden, des Fachverbandes Ausbau<br />

und Fassade Baden sowie des Wirtschaftsverbandes<br />

Holz- und Kunststoffverarbeitendes<br />

Handwerk finden am 13.<br />

Mai 20<strong>11</strong> in Bühl statt. Die Verbandsmitglieder<br />

erhalten hierzu eine Einladung<br />

über den Rundschreibendienst. ■<br />

Die unserem Verband angehörenden Bauinnungen (Region<br />

Baden) haben die Bauferien für das Jahr 20<strong>11</strong> wie folgt festgelegt:<br />

Innungen Achern-Kehl, Bühl, Emmendingen, Freiburg-<br />

Müllheim-Lörrach, Konstanz, Lahr-Wolfach, Neustadt,<br />

Offenburg, Rastatt/Baden-Baden, Schwarzwald-Baar und<br />

Waldshut:<br />

1. – 20. August 20<strong>11</strong> ■<br />

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Das Handbuch erläutert anhand von Flussdiagrammen<br />

die Tätigkeiten eines Bauleiters des Auftragnehmers.<br />

Praxisnahe Hinweise auf notwendigen<br />

Schriftverkehr und die enthaltenen Musterschreiben<br />

schaffen Klarheit und Sicherheit in der Abwicklung<br />

und bei Mehrkostenforderungen. Hierbei werden auch zahlreiche Tipps<br />

gegeben, welche Handlungsalternativen zur Verfügung stehen.<br />

2. Auflage 20<strong>10</strong>, 300 Seiten, kartoniert, Preis: 44 €<br />

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Die HOAI in der Praxis<br />

Am 18.08.2009 ist die HOAI 2009 in Kraft getreten. Das vorliegende Werk<br />

enthält eine Darstellung und Erläuterung der Neuregelung mit vielen<br />

Praxishinweisen. Aufgrund der strukturellen Überarbeitung der HOAI war<br />

eine umfassende Neukommentierung der Honorarabrechnungsgrundlagen,<br />

des Kostenberechnungsmodells und des Kostenvereinbarungsmodells,<br />

erforderlich. Ein weiterer Schwerpunkt ist dem Bereich der<br />

Änderungsleistungen und Auftragserweiterungen sowie dem nachträglichen<br />

Fortschreiben von Kostenermittlungen gewidmet, deren Voraussetzungen<br />

in der HOAI 2009 grundlegend neu geregelt worden sind.<br />

7. Auflage 20<strong>10</strong>, 492 Seiten, kartoniert, Preis: 49,00 €<br />

ISBN 978-3-8041-4351-7<br />

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Der Bauprozess<br />

Die Autoren erläutern in dieser Neuauflage das gesamte materielle und<br />

prozessuale Baurecht auf der Grundlage der aktuellen Rechtslage (HOAI<br />

2009, VOB 2009) sowie der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur.<br />

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Der Subunternehmervertrag<br />

Die Autoren erläutern praxisnah und gleichzeitig fundiert die speziellen<br />

Aspekte und Fallstricke des Subunternehmervertrags. Rechtsanwälte<br />

und Richter, Architekten, Ingenieure, Baufirmen und Handwerksbetriebe<br />

erhalten so einen übersichtlichen Leitfaden für den Abschluss und die<br />

Abwicklung von Subunternehmerverträgen.<br />

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<strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong> 15


Betriebswirtschaft,<br />

Recht, EDV<br />

und<br />

Steuern<br />

1<br />

Steuern<br />

Steuerbonus für Handwerker leistungen –<br />

Neue Regeln ab 1. Januar 20<strong>11</strong> 1<br />

Förderung der Partikelfilter-Nachrüstung<br />

bei leichten Nutzfahrzeugen 2<br />

Betriebswirtschaft<br />

Wiedereinführung der KfW-Förderung von Einzel -<br />

maßnahmen 2<br />

20<strong>11</strong><br />

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Das <strong>Baufachblatt</strong> ist das offizielle Organ der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> und gemeinsames<br />

Rundschreiben der <strong>Bauwirtschaft</strong> Baden-Württemberg e.V., von Holzbau Baden e.V. und des<br />

Fachverbandes Ausbau und Fassade Baden e.V.<br />

Herausgeber und Verlag: Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>, Holbeinstraße 16,<br />

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Eine doppelte Begünstigung<br />

bei öffentlich geförderten<br />

Maßnahmen soll<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Nicht geförderte Einzelmaßnahmen<br />

bleiben auch<br />

bei der Teilnahme der übrigen<br />

Maßnahmen an einem<br />

staatlichen Förderungsprogramm<br />

absetzbar.<br />

Die Kosten für Handwerkerleistungen<br />

bei Renovie-<br />

Steuerbonus für<br />

Handwerker -<br />

leistungen –<br />

Neue Regeln ab<br />

1. Januar 20<strong>11</strong><br />

Steuern<br />

rungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im<br />

Haushalt können bis zu 1.200,00 € vom Finanzamt erstattet<br />

werden, gemäß § 35 a Absatz 3 Einkommensteuergesetz<br />

(EStG). Begünstigt sind Arbeits- und Fahrtkosten inklusive<br />

der darauf entfallenden Mehrwertsteuer, nicht aber Materialkosten.<br />

Voraussetzung ist, dass der Rechnungsbetrag auf<br />

das Konto des Handwerksbetriebs überwiesen wird. Barzahlungen<br />

sind nicht begünstigt.<br />

Die Steuerermäßigung kann nur in Anspruch genommen<br />

werden, soweit die Aufwendungen nicht Betriebsausgaben<br />

oder Werbungskosten darstellen und soweit sie nicht als<br />

Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen<br />

berücksichtigt worden sind.<br />

Bisherige Rechtslage<br />

Bis zum 31.12.20<strong>10</strong> war die Inanspruchnahme der<br />

Steuer ermäßigung für Handwerkerleistungen ausgeschlossen,<br />

wenn die Maßnahme bereits nach dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm<br />

der KfW-Förderbank durch zinsverbilligte<br />

Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse gefördert<br />

wurde.<br />

Hintergrund<br />

Der Gesetzgeber wollte den Ausschluss der Doppelförderung<br />

auf weitere Förderprogramme ausweiten, mit öffentlichen<br />

Mitteln geförderte Maßnahmen sollten nicht auch<br />

noch steuerlich begünstigt werden. Aus Gründen der Vereinfachung<br />

wurden nicht einzelne Förderprogramme aus<br />

dem Anwendungsbereich des § 35 a Abs. 3 EStG ausgeschlossen,<br />

sondern alle einschlägigen Programme generell.<br />

Im Jahressteuergesetz 20<strong>10</strong> wurde die Vorschrift dahingehend<br />

geändert.<br />

Neue Rechtslage<br />

Satz 2 des § 35 a Absatz 3 EStG lautet nunmehr, die<br />

Steuerermäßigung „… gilt nicht für öffentlich geförderte<br />

Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie<br />

Zuschüsse in Anspruch genommen werden“.<br />

Es kommt also darauf an, ob ein entsprechendes Förderprogramm<br />

tatsächlich in Anspruch genommen wird. Entscheidend<br />

ist nicht, ob es für die Maßnahme grundsätzlich<br />

ein Förderprogramm gibt. Eine nicht geförderte Einzelmaßnahme<br />

bleibt auch bei der Teilnahme der übrigen Maßnahmen<br />

an einem staatlichen Förderprogramm absetzbar.<br />

Zeitpunkt<br />

Die Neuregelung gilt für Zahlungen im Veranlagungszeitraum<br />

20<strong>11</strong>, soweit die Handwerkerleistungen ab dem<br />

1.1.20<strong>11</strong> erbracht worden sind (§ 52 Abs. 50 b Satz 6 EStG).<br />


Förderung der<br />

Partikelfilter-<br />

Nachrüstung<br />

bei leichten<br />

Nutzfahrzeugen<br />

Die Förderung des Einbaus<br />

von Rußpartikelfiltern in<br />

Diesel-Pkw und leichte<br />

Nutzfahrzeuge bis 3,5 t<br />

läuft mit Jahresende 20<strong>10</strong><br />

aus. Aus diesem Grund hat<br />

sich der ZDB an die Bundesministerien<br />

für Umwelt,<br />

Wirtschaft und Bau<br />

gewandt, die Partikelfilter-<br />

Nachrüstung der genannten<br />

Fahrzeuge auch über<br />

das Jahresende 20<strong>10</strong> hinaus fortzuführen bzw. weiterzuentwickeln.<br />

Hintergrund<br />

Die Einrichtung und Verschärfung von Anforderungen an<br />

Umweltzonen und die damit verbundenen Fahrverbote<br />

belasten das Baugewerbe in zunehmenden Maße. Die<br />

Unternehmen sind auf Fahrzeuge angewiesen und nicht in<br />

der Lage, ihren Fuhrpark kurzfristig auszutauschen. Angesichts<br />

der teils sehr geringen Laufleistungen der Nutzfahrzeuge<br />

sind aber kurzfristige Ersatzanschaffungen weder<br />

ökologisch noch ökonomisch sinnvoll. Die Nachrüstung der<br />

Fahrzeuge mit Rußpartikelfilter ist in vielen Fällen der beste<br />

Weg, um die Mobilität der Unternehmen sicherzustellen.<br />

Forderungen des ZDB<br />

In seinen Schreiben an die Bundesministerien für Umwelt,<br />

Wirtschaft und Bau stellte der ZDB fest, dass sich diese<br />

Förderung entgegen seinen Vorschlägen jedoch nur auf<br />

Fahrzeuge bis 3,5 t bezieht, sodass für mittelschwere Nutzfahrzeuge<br />

weiterhin keinerlei Unterstützung gewährt wird.<br />

Im Gegensatz dazu gibt es für schwere Lkw ab 12 t ein sog.<br />

De-minimis-Programm des Bundesamts für Wirtschaft und<br />

Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die noch fehlende Förderung für<br />

Fahrzeuge zwischen 3,5 und 12 t muss dringend nachgeholt<br />

werden. Auch der Bereich der Baumaschinen ist<br />

zukünftig in eine Nachrüstförderung einzubeziehen. Für die<br />

baugewerblichen Betriebe hat diese Frage größte Bedeutung,<br />

da zahlreiche Verschärfungen und Neuanlagen von<br />

Umweltzonen anstehen und angesichts der drohenden Vertragsverletzungsverfahren<br />

der EU Sonderregelungen in den<br />

Kommunen zunehmend auslaufen.<br />

Der ZDB forderte daher die Möglichkeit zur gezielten Fortführung<br />

bzw. Weiterentwicklung der Filterförderung über<br />

das Jahresende 20<strong>10</strong> hinaus. In jedem Fall muss zumindest<br />

sichergestellt werden, dass mögliche Restmittel des laufenden<br />

Programms auch im Jahr 20<strong>11</strong> für die Nachrüstförderung<br />

genutzt werden können. Außerdem regte der ZDB an,<br />

zu prüfen, inwieweit auch Fonds aus den Bereichen<br />

Umwelt, Verkehr und Wirtschaft gezielt für die Nachrüstförderung<br />

eingesetzt werden können. Beispiel könnten die<br />

bestehenden umfangreichen Förderungen für die Nachrüstung<br />

von Fahrzeugen über 12 t sein. ■<br />

Förderung von Ersatzneubauten<br />

im Bereich<br />

"Energieeffizient Bauen<br />

und Sanieren"<br />

Wirtschaftsrecht<br />

Zum 31.08.20<strong>10</strong> wurden<br />

aufgrund der Ausschöpfung<br />

der zur Verfügung stehenden<br />

Haushaltsmittel die<br />

Förderung von Einzelmaßnahmen<br />

und die Sonderförderungen<br />

im Bereich<br />

"Energieeffizient Sanieren" eingestellt.<br />

Der intensiven Bemühungen der Spitzenverbände ist es<br />

zu verdanken, dass die KfW zum 01.03.20<strong>11</strong> die Förderung<br />

von Einzelmaßnahmen in den Bereichen<br />

Dämmung<br />

Fenster<br />

Heizungs- und Lüftungstechnik<br />

wieder einführt (Programm 151/152, 153, 430 und 431:<br />

Energieeffizient Sanieren – Kredit und Investitionszuschuss<br />

sowie Sonderförderung). Dadurch macht die KfW eine<br />

schrittweise energetische Modernisierung wieder möglich.<br />

Gleichzeitig hat die KfW aber die technischen Mindestanforderungen<br />

für die Einzelmaßnahmen um durchschnittlich<br />

20 % erhöht.<br />

In diesem Zusammenhang stellt die KfW das Berechnungsverfahren<br />

für die technischen Mindestanforderungen<br />

an die Einzelmaßnahmen um. Die Förderung ist künftig nicht<br />

mehr vom Wärmedurchgangswiderstand ("R-Wert") des<br />

neu aufzubringenden Dämmstoffes abhängig, sondern vom<br />

vorgegebenen Wärmedurchgangskoeffizienten ("U-Wert"),<br />

der für das gesamte Bauteil inkl. der neu aufzubringenden<br />

Dämmung erreicht werden muss. Damit ist bei Bauteilen mit<br />

guter bis sehr guter Dämmung ggf. eine geringere zusätzliche<br />

Dämmung als bisher erforderlich, um die Förderung in<br />

Anspruch nehmen zu können.<br />

Für alle wohnwirtschaftlichen Eigen- und Bundesprogramme<br />

(Programm 124/134, 141, 151/152, 153, 155) führt<br />

die KfW zum 01.03.20<strong>11</strong> eine endfällige achtjährige Laufzeitvariante<br />

ein. Die Gewährung der endfälligen Laufzeitvariante<br />

wird davon abhängig gemacht, dass bereits bei Vertragsabschluss<br />

grundsätzlich geregelt wird, wie das<br />

Darlehen nach Laufzeitende getilgt bzw. abgelöst wird. ■<br />

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Zusammenhänge als auch die konkret zu erbringenden Tätigkeiten<br />

erschöpfend beschrieben.<br />

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<strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong> 2


Tarif-,<br />

ArbeitsundSozialrecht<br />

1<br />

Tarifrecht<br />

Lohn- und Gehaltsverhandlungen 20<strong>11</strong>:<br />

IG BAU fordert 5,9 % mehr Lohn 1<br />

Arbeits- und Sozialrecht<br />

Elektronischer Entgeltnachweis ELENA-Verfahren 1<br />

20<strong>11</strong><br />

Sozialkassen beitrag 20<strong>11</strong> 2<br />

Sozial versicherung. Geringfügige Beschäftigung 2<br />

Sozialversicherung – Kurzarbeitergeld – Änderung der<br />

Bezugsfrist 2<br />

Arbeitsförderungsrecht –<br />

Gesetzliche Neuregelungen zum Jahresbeginn 20<strong>11</strong> 3<br />

Arbeitsförderungsrecht –<br />

Absenkung der Insolvenz geldumlage 3<br />

Arbeitgeber zuschuss zur privaten<br />

Krankenversicherung 4<br />

Änderung des Beitragszuschlagsverfahrens 4<br />

Gesetzliche Unfallversicherung – neue DGUV<br />

Vorschrift 2 ab 1. Januar 20<strong>11</strong> 4<br />

Mindestlohn – Generalunternehmerhaftung –<br />

Insolvenzgeldrückgriff der Bundesagentur für Arbeit 5<br />

Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben –<br />

Zutrittsrecht zum Betrieb 5<br />

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Das <strong>Baufachblatt</strong> ist das offizielle Organ der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> und gemeinsames<br />

Rundschreiben der <strong>Bauwirtschaft</strong> Baden-Württemberg e.V., von Holzbau Baden e.V. und des<br />

Fachverbandes Ausbau und Fassade Baden e.V.<br />

Herausgeber und Verlag: Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>, Holbeinstraße 16,<br />

79<strong>10</strong>0 Freiburg, Telefon 0761 70302-0, Telefax 0761 70302-30, E-Mail: service@<br />

bausuedbaden.de<br />

1 <strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong><br />

Recht<br />

Der Verbandsservice Recht<br />

bietet allen Mitgliedern z. B.<br />

– Beratung im Bau-, Arbeits-,<br />

Tarif-, Handwerks- und<br />

Berufsrecht<br />

– kostenlose Gerichtsvertretung<br />

bei juristischen Auseinandersetzungen<br />

im Arbeits- und<br />

Sozialrecht<br />

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Verbandes!<br />

Bau-Arbeitgeber weisen<br />

Forderungen als „schlicht<br />

zu hoch“ zurück<br />

Im Anschluss an die Sitzung<br />

der Bundestarifkommission<br />

der IG BAU am<br />

20. Januar 20<strong>11</strong> hat deren<br />

stellvertretender Bundesvorsitzender<br />

Dietmar<br />

Schäf ers in einer Pressekonferenz<br />

die diesjährige<br />

Tarifrecht<br />

Lohnforderung der Gewerkschaft mit 5,9 Prozent beziffert.<br />

Neben einer Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen<br />

ab 01. April 20<strong>11</strong> strebt die Gewerkschaft<br />

eine weitere Angleichung der ostdeutschen an die<br />

westdeutschen Tariflöhne und eine Erhöhung der Mindestlöhne<br />

ab 01. Dezember 20<strong>11</strong> an. Die IG BAU hat die Entgelttarifverträge<br />

zum 31. März 20<strong>11</strong> gekündigt.<br />

Der Verhandlungsführer der Bau-Arbeitgeber, Klaus<br />

Hering, Vizepräsident des Hauptverbandes der Deutschen<br />

Bauindustrie, wies die Forderungen der IG BAU als<br />

„schlicht zu hoch“ zurück. „Fakt ist, dass das Bauhauptgewerbe<br />

noch nicht vom gesamtwirtschaftlichen Aufschwung<br />

profitiert. Während das Verarbeitende Gewerbe ein<br />

Umsatzplus von 12 Prozent verbuchen konnte, sind die<br />

Umsätze im Bauhauptgewerbe sogar um ein Prozent<br />

gesunken.“ Hering hofft, dass die Tarifparteien schnell<br />

einen Konsens über die aktuelle konjunkturelle Lage in der<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong> erzielen können, um auf einer realistischen<br />

Grundlage verhandeln zu können.<br />

Zur Forderung der Angleichung der Entgelte in Ost und<br />

West erklärte Hering: „Im Ziel sind wir sicher einig, aber der<br />

Weg und die Geschwindigkeit erfordern kluge Verhandlungen.<br />

Wir dürfen den Osten nicht überfordern.“<br />

Auftakt der Verhandlungen ist am 4. März in Berlin. ■<br />

Der im Rahmen des<br />

ELENA-Verfahrens vor -<br />

gesehene obligatorische<br />

Datenabruf durch Behörden<br />

wird um zwei Jahre<br />

auf 2014 verschoben<br />

Lohn- und Gehaltsverhandlungen<br />

20<strong>11</strong>: IG BAU<br />

fordert 5,9 %<br />

mehr Lohn<br />

Elektronischer<br />

Entgeltnachweis<br />

ELENA-Verfahren<br />

Wir hatten darüber informiert,<br />

dass entgegen einzelnen<br />

Medienberichten nicht<br />

damit zu rechnen ist, dass<br />

das ELENA-Verfahren ausgesetzt<br />

wird. Auch die derzeit in den Medien verbreitete Meldung,<br />

dass sich die Koalitionsspitzen von CDU und FDP darauf<br />

geeinigt hätten, ELENA "um zwei Jahre zu verschieben", ist<br />

miss verständlich. Soweit in den Medien dargestellt wird, aufgrund<br />

einer entsprechenden Forderung von Bundeswirtschaftsminister<br />

Brüderle werde der Aufbau der Arbeitnehmerdatenbank<br />

ELENA zunächst "gestoppt", ist dies nicht zutreffend. Die<br />

Koalitionsspitzen von CDU und FDP haben lediglich beschlossen,<br />

den im ELENA-Verfahren vorgesehenen obligatorischen<br />

Datenabruf durch Behörden von 2012 auf 2014 zu verschieben,<br />

da einige Behörden aus technischen Gründen offenbar 2012<br />

noch nicht - wie ursprünglich vorgesehen - in der Lage sein werden,<br />

Daten von der zentralen Datenspeicherstelle abzurufen.


Das bedeutet:<br />

Das ELENA-Meldeverfahren wird weder ausgesetzt noch<br />

verschoben. Alle Arbeitgeber sind unverändert verpflichtet,<br />

zusätzlich zu der Meldung an die Sozialversicherungsträger<br />

(DEÜV-Meldung nach § 28 a SGB IV) Arbeitnehmerdaten<br />

einschließlich des Entgeltnachweises in elektronischer<br />

Form an die zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Einzelheiten<br />

zu den zu meldenden Datenbausteinen können der<br />

ELENA-Webside (http://www.das-elena-verfahren.de) entnommen<br />

werden. Lediglich die Abfrage dieser Daten durch<br />

die Behörden soll um zwei Jahre verschoben worden. Dies<br />

hat zur Konsequenz, dass die Betriebe nunmehr bis zu zwei<br />

Jahre länger die gleichen Daten sowohl elektronisch als<br />

auch auf Papierformularen melden müssen und somit mit<br />

zusätzlicher Bürokratie belastet werden.<br />

Sowohl die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände<br />

(BDA) als auch der Zentralverband des Deutschen<br />

Handwerks (ZDH) haben die nunmehr beschlossene<br />

Verschiebung des obligatorischen Datenabrufs im ELENA-<br />

Verfahren heftig kritisiert und sich gegenüber den zuständigen<br />

Bundesministerien gegen eine generelle Verschiebung<br />

ausgesprochen. Soweit technisch möglich, sollten einzelne<br />

Behörden (z. B. die Bundesagentur für Arbeit) die Möglichkeit<br />

haben, den Datenabruf optional bereits vor 2014 zu<br />

starten. ELENA werde erst dann zu einer Entlastung der<br />

Betriebe von Bürokratie führen, wenn möglichst alle Papierbescheinigungen<br />

entfallen seien und der Datenabruf von<br />

der zentralen Datenspeicherstelle durch die Behörden<br />

erfolgen könne. ■<br />

Sozialkassen -<br />

beitrag 20<strong>11</strong><br />

Übersicht Sozialkassenbeiträge 20<strong>11</strong><br />

Der Gesamtsozialkassenbeitrag<br />

für das Jahr 20<strong>11</strong> sowie<br />

die Beiträge für die einzelnen<br />

Sozialkassenverfahren<br />

(Urlaub, Berufsbildung und<br />

Zusatzversorgung) bleiben<br />

sowohl in den alten und<br />

neuen Bundesländern als<br />

auch in Berlin unverändert.<br />

Im Einzelnen sind die Werte<br />

der aufgeführten Tabelle zu<br />

entnehmen.<br />

Urlaub Berufs- Sozialauf- Zusatzver Gesamt Winterbeschäftigungs<br />

bildung- wands- sorgung Umlage<br />

erstattung<br />

alte Bundesländer<br />

Arbeitgeber Arbeitnehmer Gesamt<br />

14,30% 2,30% – 3,20% 19,80% 1,20% 0,80% 2,00%<br />

Zusatzversorgungsbeiträge für (auch für Gebiet Berlin West) Monatsbeitrag Tagesbeitrag*<br />

Angestellte 67,00 € 3,35€ (arbeitstäglich)<br />

arbeiterrentenversicherungspflichtige Dienstpflichtige 78,00 € 2,60€ (kalendertäglich)<br />

angestelltenversicherungspflichtige Dienstpflichtige 67,00 € 2,23€ (kalendertäglich)<br />

*) soweit das Arbeitsverhältnis/die Dienstzeit nicht am Ersten eines Monates beginnt bzw. nicht am<br />

Letzten eines Monates endet<br />

neue Bundesländer<br />

14,30% 2,30% – –<br />

Berlin<br />

16,60% 1,20% 0,80% 2,00%<br />

Berlin - West<br />

14,30% 1,65% 6,65% 3,20% 25,80% 1,20% 0,80% 2,00%<br />

Berlin - Ost<br />

14,30% 1,65% 6,65% – 22,60% 1,20% 0,80% 2,00%<br />

Seit dem 1. Januar 20<strong>11</strong><br />

hat der Arbeitgeber eine<br />

Erklärung des geringfügig<br />

beschäftigten Arbeitnehmers<br />

über weitere<br />

Beschäftigungen mit den<br />

Lohnunterlagen bereit zu<br />

halten.<br />

Für die Meldung zur Sozialversicherung<br />

muss der<br />

Arbeitgeber feststellen, ob<br />

eine versicherungsfreie<br />

geringfügige oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung<br />

vorliegt. Hierfür hat er die Beschäftigung zu Beginn<br />

sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen. Dabei ist in sozialversicherungspflichtiger<br />

Hinsicht zwischen der geringfügig<br />

entlohnten Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV = 400<br />

Euro-Jobs) und der kurzfristigen Beschäftigung (§ 8 Abs. 1<br />

Nr. 2 SGB IV = längstens zwei Monate oder höchstens 50<br />

Arbeitstage im Kalenderjahr) zu unterscheiden. Seit dem<br />

1. Januar 20<strong>11</strong> ist mit dem „Dritten Gesetz zur Änderung<br />

des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“<br />

eine Ausweitung dieser Dokumentationspflichten für die<br />

Beschäftigung geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer vorgenommen<br />

worden.<br />

Bereits in der Vergangenheit war die Erklärung eines kurzfristig<br />

geringfügig Beschäftigten über weitere kurzfristige<br />

Beschäftigungen im Kalenderjahr zu den Unterlagen zu<br />

geben gewesen. Nunmehr wird daneben auch eine<br />

Erklärung des geringfügig entlohnten Beschäftigten über<br />

weitere Beschäftigungen verlangt. Ferner hat der Arbeitnehmer<br />

in beiden Fällen zu bestätigen, dass die Aufnahme<br />

weiterer Beschäftigungen dem Arbeitgeber anzuzeigen<br />

sind (vgl. § 8 Abs. 2 Nr. 7 Beitragsverfahrensverordnung).<br />

Die entsprechende Erklärung dient als Nachweis bei<br />

Betriebsprüfungen. Ein Personalfragebogen der Bundesvereinigung<br />

der Deutschen Arbeitgeberverbände, mit dessen<br />

Hilfe die benötigten Angaben des Arbeitnehmers abgefragt<br />

werden können, ist auf der Internetseite der<br />

Minijob-Zentrale unter der Rubrik Download-Center abrufbar<br />

(http://www.minijob-zentrale.de < Aktuelles < Änderung<br />

der Beitragsverfahrensverordnung ab Januar 20<strong>11</strong>). ■<br />

Für Kurzarbeit, die im<br />

Kalenderjahr 20<strong>11</strong><br />

beginnt, kann bis zu 12<br />

Monate Kurzarbeitergeld<br />

gewährt werden. Die<br />

bisherige Höchstbezugsdauer<br />

von 18 Monaten<br />

gilt nur noch, wenn<br />

der Anspruch auf Kurzarbeitergeld<br />

noch im<br />

Kalenderjahr 20<strong>10</strong><br />

entstanden ist.<br />

Arbeits- und Sozialrecht<br />

Sozial -<br />

versicherung –<br />

Geringfügige<br />

Beschäftigung<br />

Sozialversicherung<br />

– Kurzarbeitergeld<br />

– Änderung der<br />

Bezugsfrist<br />

Aufgrund der "Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung<br />

über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld", die am<br />

14. Dezember 20<strong>10</strong> im Bundesgesetzblatt veröffentlicht<br />

wurde, ist die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld<br />

verringert worden. Danach beträgt ab dem 1. Januar<br />

20<strong>11</strong> die maximale Bezugsfrist für Kurzarbeitergeld für<br />

<strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong> 2


Arbeits- und Sozialrecht<br />

Neuanträge nur noch 12 Monate. Die bisher geltende<br />

Höchstbezugsfrist von 18 Monaten kann nur noch geltend<br />

gemacht werden, wenn der Anspruch auf Kurzarbeitergeld<br />

bereits im Kalenderjahr 20<strong>10</strong> entstanden ist.<br />

Gemäß § 177 Abs. 1 Satz 3 SGB III wird Kurzarbeitergeld<br />

zwar grundsätzlich längstens für 6 Monate gewährt. Aufgrund<br />

einer in § 182 Abs. 1 SGB III enthaltenen Verordnungsermächtigung<br />

kann die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld<br />

durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums<br />

für Arbeit und Soziales jedoch auf bis zu 24 Monate verlängert<br />

werden, wenn außergewöhnliche Verhältnisse auf dem<br />

gesamten Arbeitsmarkt vorliegen. Von dieser Verordnungsermächtigung<br />

wurde in den letzten Jahren regelmäßig<br />

Gebrauch gemacht. Für das Kalenderjahr 2009 wurde<br />

sogar die höchstmögliche Bezugsdauer von 24 Monaten<br />

ausgeschöpft. Im Kalenderjahr 20<strong>10</strong> betrug die Höchstbezugsfrist<br />

aufgrund der zweiten Rechtsverordnung 18 Monate.<br />

Für das Kalenderjahr 20<strong>11</strong> wird die Höchstbezugsfrist<br />

durch die dritte Rechtsverordnung nunmehr auf 12 Monate<br />

festgelegt.<br />

Da für die Betriebe des Baugewerbes seit 1. Dezember<br />

20<strong>10</strong> (Beginn der gesetzlichen Schlechtwetterzeit) das Saison-Kurzarbeitergeld<br />

an die Stelle des "normalen" Kurzarbeitergeldes<br />

getreten ist, ist wie folgt zu differenzieren: Wird<br />

Saison-Kurzarbeitergeld wegen wirtschaftlicher Ausfallgründe<br />

(Auftragsmangel) in Anspruch genommen, so ist die<br />

hierzu noch im Dezember 20<strong>10</strong> abgegebene "Erstanzeige<br />

über Arbeitsausfall (Saison-Kurzarbeitergeld)" ausreichend,<br />

um die 18-monatige Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitergeld<br />

beanspruchen zu können. Wir dagegen im Dezember<br />

Saison-Kurzarbeitergeld ausschließlich aus witterungsbedingten<br />

Ausfallgründen (Schlechtwetter) in Anspruch<br />

genommen, so ist keine Erstanzeige des Arbeitsausfalls<br />

erforderlich. In diesem Fall wird auch nicht mehr mit der<br />

Kurzarbeit im Jahre 20<strong>10</strong> begonnen, so dass der Baubetrieb<br />

auch nicht mehr von der 18-monatigen Bezugsdauer<br />

profitieren kann.<br />

Für die Betriebe des Baugewerbes gilt zudem die Besonderheit,<br />

dass die Bezugszeit des Saison-Kurzarbeitergeldes<br />

nicht auf die Höchstbezugsfrist beim "normalen" Kurzarbeitergeld<br />

angerechnet wird (vgl. § 177 Abs. 4 Satz 2 SGB<br />

III). Dies bedeutet, dass sich die Höchstbezugsdauer von<br />

Kurzarbeitergeld (18 bzw. 12 Monate) um die Anzahl derjenigen<br />

Monate verlängert, für die der Baubetrieb innerhalb<br />

dieser Bezugsfrist Saison-Kurzarbeitergeld beansprucht<br />

hat. ■<br />

Arbeitsförderungsrecht<br />

– Gesetzliche<br />

Neuregelungen<br />

zum Jahresbeginn<br />

20<strong>11</strong><br />

3 <strong>Baufachblatt</strong> 2 <strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong><br />

5/20<strong>10</strong><br />

1 <strong>Baufachblatt</strong> 6/20<strong>10</strong><br />

Das Bundesministerium für<br />

Arbeit und Soziales sowie<br />

das Bundesministerium für<br />

Gesundheit haben jeweils<br />

eine Übersicht über die<br />

wesentlichen Änderungen<br />

und gesetzlichen Neuregelungen<br />

erstellt, die zum<br />

1. Januar 20<strong>11</strong> in ihren<br />

Zuständigkeitsbereichen<br />

wirksam geworden sind.<br />

Unter anderem möchten<br />

wir auf die folgenden Neuerungen aufmerksam machen:<br />

neue Sozialversicherungsrechengrößen<br />

Neuregelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

Weitere Einzelheiten können den Übersichten der Ministerien<br />

entnommen werden, die im Internet unter www.bauwirtschaft-bw.de<br />

(Mitgliederbereich: Informationsdatenbank<br />

/ Arbeits- und Sozialrecht / ohne Kategorie) bzw.<br />

www.bausuedbaden.de (Mitgliederbereich: Rundschreiben<br />

/ Arbeitsrecht) abrufbar sind. ■<br />

Der Umlagesatz für das<br />

Insolvenzgeld für das<br />

Kalenderjahr 20<strong>11</strong><br />

beträgt 0,0 %.<br />

Nachdem der Umlagesatz<br />

für das Insolvenzgeld im<br />

Kalenderjahr 20<strong>10</strong> wegen<br />

den Folgen der sog. Wirtschafts-<br />

und Finanzkrise<br />

drastisch auf 0,41 % angehoben<br />

worden war, kann<br />

dieser für das Kalenderjahr<br />

Arbeitsförderungsrecht<br />

– Absenkung<br />

der Insolvenz -<br />

geldumlage<br />

20<strong>11</strong> nunmehr auf 0,0 % gesenkt werden. Diese Absenkung<br />

auf Null ist möglich geworden, da der hohe Beitragssatz<br />

im Jahr 20<strong>10</strong> zu einem erheblichen Überschuss im<br />

Haushaltsplan der Bundesagentur für Arbeit für das Insolvenzgeld<br />

geführt hat. Die entsprechende "Verordnung zur<br />

Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für<br />

das Kalenderjahr 20<strong>11</strong>“ des Bundesministeriums für Arbeit<br />

und Soziales ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden.<br />

Streitig ist allerdings die Verwendung der Insolvenzgeldüberschüsse<br />

in Höhe von ca. 1,1 Mrd. € aus dem Haushalt<br />

20<strong>10</strong>. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) geht davon aus,<br />

dass dieser Überschuss in den Insolvenzgeldtitel des Haushalts<br />

20<strong>11</strong> übertragen werden kann, und hat einen entsprechenden<br />

Haushaltsentwurf verabschiedet. Begründet wird<br />

dies damit, dass das Insolvenzgeld allein von der Arbeitgeberseite<br />

finanziert werde und die Umlagemittel somit<br />

zweckgebunden nur für die Finanzierung von Insolvenzgeld<br />

eingesetzt werden dürften. Die Bundesregierung will dagegen<br />

den Überschuss aus der Insolvenzgeldumlage bei der<br />

Höhe des Haushaltsdefizites der BA berücksichtigen und<br />

den Bundeszuschuss um diesen Betrag mindern. Dies<br />

hätte zur Folge, dass die allein von der Arbeitgeberseite<br />

getragene Insolvenzgeldumlage zur Finanzierung des allgemeinen<br />

Haushalts der BA herangezogen würde.<br />

Die Agentur für Arbeit zahlt Arbeitnehmern Insolvenzgeld,<br />

wenn sie nach einer Insolvenz ihres Arbeitgebers für die<br />

letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

noch ausstehende Lohn- oder Gehaltsansprüche haben.<br />

Seit dem 1. Januar 2009 wird die Insolvenzgeldumlage von<br />

den Arbeitgebern nach einem Prozentsatz des Arbeitsentgelts<br />

monatlich erhoben. Den Prozentsatz setzt das Bundesministerium<br />

für Arbeit und Soziales im Wege der<br />

Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates fest.<br />

Der Umlagesatz ist dabei so zu bemessen, dass das Aufkommen<br />

aus der Umlage unter Berücksichtigung der voraussichtlichen<br />

Entwicklung der Insolvenzereignisse ausreicht,<br />

um die zu erwartenden Aufwendungen in dem auf<br />

die Festsetzung folgenden Kalenderjahr zu decken. Nach<br />

einem Umlagesatz von 0,1 % für 2009 und 0,41 % für 20<strong>10</strong><br />

folgt nun die Absenkung auf 0,0 % für 20<strong>11</strong>.<br />

Mit der Zustimmung zur Insolvenzgeldumlage 20<strong>11</strong> hat<br />

der Bundesrat gleichzeitig die Entschließung gefasst, diese<br />

erheblichen Schwankungen bei der Höhe des Umlagesat-


zes abzumildern. Ziel des Bundesrates ist es, die Höhe der<br />

Umlage künftig von krisenbedingten Entwicklungen zu entkoppeln.<br />

Entsprechend solle in "guten Zeiten" eine Reserve<br />

aufgebaut werden, die in konjunkturell "schlechten Zeiten"<br />

zunächst abgebaut werde, damit es zu einer höheren Beitragsstabilität<br />

komme. Die Bundesvereinigung der Deutschen<br />

Arbeitgeberverbände (BDA) hält diesen Vorschlag<br />

des Bundesrates für nicht weitgehend genug. Die BDA fordert,<br />

die Belastungen der Arbeitgeber beim Insolvenzgeld<br />

nachhaltig zu reduzieren, indem das sog. vorfinanzierte<br />

Insolvenzgeld, das rund die Hälfte der Kosten ausmache,<br />

aus der Umlagefinanzierung herausgenommen und in die<br />

Steuerfinanzierung überführt werde. ■<br />

Arbeitgeber -<br />

zuschuss zur<br />

privaten<br />

Krankenversicherung<br />

Der Arbeitgeberhöchstzuschuss<br />

zur privaten<br />

Krankenversicherung<br />

steigt zum 1. Januar<br />

20<strong>11</strong> von 257,25 € auf<br />

271,01 €.<br />

Beschäftigte, die bei einem<br />

privaten Krankenversicherungsunternehmenversichert<br />

sind, haben unter den<br />

weiteren Voraussetzungen<br />

des § 257 SGB V gegenüber ihrem Arbeitgeber einen<br />

Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen.<br />

Nach § 257 Abs. 2 Satz 2 SGB V wird der Zuschussberechnung<br />

der aktuelle Beitragssatz in der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung zugrundegelegt; dieser beträgt ab<br />

dem 1. Januar 20<strong>11</strong> einschließlich des zusätzlichen Arbeitnehmeranteils<br />

zur Krankenversicherung insgesamt 15,5 %.<br />

Daraus ergibt sich ein monatlicher Arbeitgeberzuschuss<br />

zur privaten Krankenversicherung von höchstens (15,5 % -<br />

0,9 % =) 14,6 % : 2 = 7,3 % x 3.712,50 € (Beitragsbemessungsgrenze<br />

in der Krankenversicherung) = 271,01 €€<br />

(Höchstzuschuss).<br />

Der Arbeitgeberzuschuss ist jedoch der Höhe nach<br />

zusätzlich begrenzt auf die Hälfte desjenigen Betrages, den<br />

der Beschäftigte tatsächlich für seine private Krankenversicherung<br />

aufwendet. ■<br />

Änderung des<br />

Beitragszuschlags<br />

verfahrens<br />

Vorstand und Vertreterversammlung<br />

der<br />

Berufsgenossenschaft<br />

der <strong>Bauwirtschaft</strong> haben<br />

im Dezember 20<strong>10</strong> eine<br />

Änderung des Beitragszuschlagsverfahrens<br />

beschlossen.<br />

Zur Zeit regelt § 30 der Satzung<br />

der BG BAU das geltendeBeitragszuschlagsverfahren.<br />

Danach werden den einzelnen Unternehmen<br />

unter Berücksichtigung der Aufwendung für anzuzeigende<br />

Versicherungsfälle im jeweiligen Betrieb Beitragszuschläge<br />

auferlegt. Das geschieht dann, wenn die finanzielle Bela-<br />

stung in dem Betrieb die Durchschnittsbelastung aller beitragspflichtigen<br />

Betriebe überschreitet. Der Beitragszuschlag<br />

ist dabei auf 30 % des Beitrages der Höhe nach und<br />

auf 24 Monate zeitlich begrenzt.<br />

Das Beitragszuschlagsverfahren greift bei meldepflichtigen<br />

Arbeitsunfällen, nicht hingegen bei nicht meldepflichtigen<br />

Versicherungsfällen. Desweiteren wird kein Beitragszuschlag<br />

erhoben bei Wegeunfällen, Berufskrankheiten,<br />

Betriebswegeunfällen sowie bei Versicherungsfällen auf<br />

Grund alleinigen Verschuldens Dritter oder durch höhere<br />

Gewalt.<br />

Im Kalenderjahr 2008 hat die BG BAU 272.348 Beitragsbescheide<br />

erteilt, d. h. 272.348 Betriebe waren bei der BG<br />

BAU versichert. 17.267 Betrieben (=6,34 %) ist dabei ein<br />

Beitragsbescheid mit Zuschlag erteilt worden. 8.391 Betriebe<br />

haben einen linearen Beitragszuschlag, d. h. zwischen 0<br />

bis 30 % erhalten. Dies macht 3,08 % aller Unternehmen.<br />

8.876 Betriebe (=3,26 %) haben den Höchstzuschlag von<br />

30 % erhalten.<br />

Der ZDB hatte bereits im letzten Jahr angeregt, den<br />

Höchstzuschlag für Betriebe abzusenken, die eine<br />

langjährige Unfallfreiheit nachweisen können. Er hatte dies<br />

damit begründet, dass ein Betrieb, in dem lange Zeit keine<br />

Unfälle geschehen sind, einen Zuschlag in der Höhe von<br />

30 % nicht nachvollziehen könne und dass der Höchstzuschlag<br />

je nach Dauer der Unfallfreiheit gestaffelt werden<br />

müsse.<br />

Der Höchstzuschlag wird zukünftig wie folgt erhoben:<br />

Grundsätzlich beträgt der Beitragszuschlag nach wie vor<br />

30 %. Liegt die finanzielle Belastung in dem Betrieb jedoch<br />

für vier Jahre nicht über der Durchschnittsbelastung aller<br />

beitragspflichtigen Betriebe, senkt sich der Höchstzuschlag<br />

auf 25 % ab. Liegt die finanzielle Belastung in einem<br />

Betrieb für sechs Jahre nicht über der Durchschnittbelastung,<br />

wird der Höchstzuschlag auf 20 % und bei acht Jahren<br />

auf 15 % abgesenkt.<br />

Da es der BG BAU nicht erlaubt ist, die Daten ohne entsprechende<br />

satzungsmäßige Ermächtigung zu erheben,<br />

kann die BG BAU erst nach erfolgter Satzungsänderung ab<br />

dem 1. Januar 20<strong>11</strong> die für die Bemessung des Höchstzuschlages<br />

notwendigen Daten erheben. Daraus resultiert,<br />

dass eine Absenkung des Höchstzuschlages in der ersten<br />

Stufe von 30 v. H. auf 25 v. H. erst zum 1. Januar 2015 in<br />

Kraft treten kann, da eine vierjährige "Anwartschaftszeit"<br />

vom 1. Januar 20<strong>11</strong> bis 31.12.2014 abgelaufen sein muss.<br />

Zur Überbrückung dieses Zeitraumes ist auf Anregung<br />

des ZDB beschlossen worden, bis zum 1. Januar 2015 den<br />

Beitragszuschlag generell von 30 v. H. auf 25 v. H. abzusenken.<br />

■<br />

Die neu gefasste Unfallverhütungsvorschrift<br />

„Betriebs -<br />

ärzte und Fachkräfte für<br />

Arbeitssicherheit“ – DGUV<br />

Vorschrift 2 – tritt zum<br />

1. Januar 20<strong>11</strong> in Kraft und<br />

löst die BGV A2 ab. Auf<br />

Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzeskonzentriert<br />

sich die DGUV Vorschrift<br />

2 im Wesentlichen<br />

Arbeits- und Sozialrecht<br />

Gesetzliche Unfallversicherung<br />

-<br />

neue DGUV<br />

Vorschrift 2 ab<br />

1. Januar 20<strong>11</strong><br />

<strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong> 4


Arbeits- und Sozialrecht<br />

auf die zur Erfüllung der Aufgaben der Betriebsärzte und<br />

Sicherheitsfachkräfte (Sifas) notwendigen Einsatzzeiten<br />

und Leistungen sowie auf die Konkretisierung der Fachkunde<br />

der Leistungserbringer.<br />

Im Grundsatz geht mit dem Betreuungskonzept eine<br />

Abkehr von dem bisher ausschließlich auf der Festlegung<br />

von Einsatzzeiten beruhenden Ermittlungsverfahren für den<br />

Betreuungsumfang einher. Die Gesamtbetreuung (für<br />

Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten) setzt sich aus der<br />

Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung<br />

zusammen. Die Grundbetreuung stellt sicher, dass für vergleichbare<br />

Betriebe identische Grundanforderungen bestehen.<br />

Die betriebsspezifische Betreuung soll gewährleisten,<br />

dass der Betreuungsumfang passgenau den betrieblichen<br />

Erfordernissen entspricht. Sie ist in Anhang 4 der Vorschrift 2<br />

konkretisiert. Dort wird ein – unverbindliches – Verfahren<br />

vorgestellt, mit dem die erforderlichen Betreuungszeiten<br />

ermittelt werden können. Die Ermittlung von Dauer und<br />

Umfang der betriebsspezifischen Betreuung beinhaltet die<br />

Prüfung durch den Unternehmer, welche Aufgaben im<br />

Betrieb erforderlich sind und die Festlegung des konkreten<br />

Personalaufwands für die Aufgabenerledigung. Die Betreuungsleistung<br />

muss durch den Unternehmer mit Betriebsarzt<br />

und Fachkraft für Arbeitssicherheit festgelegt und<br />

schriftlich vereinbart werden. Da die ohnehin nach dem<br />

Arbeitsschutzgesetz durchzuführende Gefährdungsbeurteilung<br />

ein wesentlicher Maßstab der Betreuungsleistungen<br />

ist, relativiert sich der unternehmerische Mehraufwand.<br />

Dem gemeinsamen Einsatz des Hauptverbandes der<br />

Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbandes des<br />

Deutschen Baugewerbes ist es zu verdanken, dass die Aufteilung<br />

der Einsatzzeiten der Grundbetreuung auf Betriebs -<br />

ärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit weiterhin pauschal<br />

und somit schnell und rechtssicher erfolgen kann<br />

(Anlage 2, Anhang 1). Lediglich die arbeitsmedizinische Vorsorge<br />

ist von der Empfehlung ausgenommen, da diese<br />

nicht pauschal kalkuliert werden kann; insoweit ist der<br />

Bedarf zusätzlich betriebsindividuell zu ermitteln.<br />

Die Umsetzung in der Praxis wird trotz des Inkrafttretens<br />

zum 1. Januar 20<strong>11</strong> Zeit in Anspruch nehmen. Der Spitzenverband<br />

der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung<br />

(DGUV) stellt auf seiner Homepage Informationen und<br />

Handlungshilfen bereit:<br />

http://www.dguv.de/inhalt/praevention/vorschr_regeln/<br />

dguv_vorschrift_2/index.jsp ■<br />

Mindestlohn –<br />

Generalunternehmerhaftung<br />

–<br />

Insolvenzgeldrückgriff<br />

der Bundesagentur<br />

für Arbeit<br />

4 <strong>Baufachblatt</strong> 2/20<strong>10</strong><br />

Nach Auffassung des<br />

Bundesarbeitsgerichts<br />

(Urteile vom 08. Dezember<br />

20<strong>10</strong>) kann die<br />

Bundesagentur für Arbeit<br />

nach Zahlung von Insolvenzgeld<br />

an Arbeitnehmer<br />

eines insolventen<br />

Baubetriebes, welcher<br />

als Nachunternehmer<br />

eingesetzt wurde, den<br />

Generalunternehmer<br />

nicht im Wege des Rückgriffes in Anspruch nehmen.<br />

5 <strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong><br />

Das Bundesarbeitsgericht hat höchstrichterlich entschieden,<br />

dass die Bundesagentur für Arbeit im Falle der Insolvenz<br />

eines Nachunternehmers keinen Anspruch aus der<br />

Generalunternehmerhaftung nach § 14 AEntG gegenüber<br />

dem Hauptunternehmer hat.<br />

Vorbehaltlich der abzuwartenden Entscheidungsgründe<br />

dürfte der fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichtes damit<br />

der Argumentation der Arbeitgeberverbände der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

gefolgt sein, dass eine Haftung des Hauptunternehmers<br />

im Falle der Insolvenz durch den Gesetzeszweck der<br />

zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit<br />

eingeführten Generalunternehmerhaftung nicht<br />

gedeckt ist. Alle Prozessbevollmächtigten der von der Bundesagentur<br />

für Arbeit verklagten Hauptunternehmen haben<br />

in der gestrigen mündlichen Verhandlung sehr stark mit diesem<br />

Gesetzeszweck und dem Schutzzweck der Normen<br />

zur Generalunternehmerhaftung argumentiert und deutlich<br />

gemacht, solche Insolvenzfälle hätten nicht im Blickpunkt<br />

des Gesetzgebers gestanden, ein besonderer Sicherungsbedarf<br />

der Bundesagentur für Arbeit bestehe in diesen Fällen<br />

nicht, der von der Bundesagentur für Arbeit behauptete<br />

Anspruchsübergang sei daher weder von dem<br />

Schutzzweck des § 14 AEntG noch von dem Schutzzweck<br />

des § 187 SGB III gedeckt.<br />

Nach den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts<br />

dürfte nunmehr nicht mehr damit zu rechnen sein, dass die<br />

Bundesagentur für Arbeit in solchen Insolvenzfällen die<br />

Hauptunternehmer in Anspruch nehmen wird. Nach Vorliegen<br />

der vollständigen Urteilsgründe werden wir auf die Verfahren<br />

zurückkommen.<br />

Eine Pressemitteilung zu den Entscheidungen wird das<br />

Bundesarbeitsgericht nach Auskunft der Geschäftsstelle<br />

des fünften Senats nicht herausgeben. ■<br />

Das Bundesarbeitsgericht<br />

hat seine Rechtsprechung<br />

zum Zutrittsrecht<br />

betriebsfremder Gewerkschaftsbeauftragter<br />

zur<br />

Mitgliederwerbung<br />

präzisiert und dabei den<br />

Gewerkschaften ihre<br />

Grenzen aufgezeigt (Urteil<br />

des Bundesarbeitsgerichts<br />

- 1 AZR 179/09 -<br />

vom 22. Juni 20<strong>10</strong>).<br />

Gewerkschaftliche<br />

Mitgliederwerbung<br />

in Betrieben –<br />

Zutrittsrecht zum<br />

Betrieb<br />

Erneut hatte das Bundesarbeitsgericht über den<br />

Anspruch der Gewerkschaften auf Zutritt von betriebsfremden<br />

Beauftragten zu einem Betrieb zu entscheiden, die dort<br />

um Mitglieder werben wollten. Streitig war ein betriebliches<br />

Zutrittsrecht der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-<br />

Umwelt zum Zwecke der Mitgliederwerbung zu den Baustellen<br />

eines Hoch- und Tiefbauunternehmens, und zwar<br />

während des laufenden Betriebes der Baustellen und<br />

während der Pausenzeiten. Der Zutritt sollte dabei nach<br />

vorheriger Unterrichtung des für die jeweilige Baustelle<br />

zuständigen Bauleiters oder seines Stellvertreters erfolgen.<br />

Die IG BAU beanspruchte dafür eine Ankündigungsfrist von<br />

einem Tag. Durch den Zutritt sollte den Vertretern der IG<br />

BAU die Möglichkeit eröffnet werden, über die aktuelle


Tarif entwicklung, den gesetzlichen Mindestlohn sowie den<br />

Gesundheitsschutz durch Überreichung von Broschüren,<br />

Formularen und Flugblättern sowie durch persönliche<br />

Gespräche zu informieren.<br />

Die Klage der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-<br />

Umwelt blieb in allen drei Instanzen erfolglos. Die im Einzelnen<br />

aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ersichtlichen<br />

Anträge der IG BAU sind als unbegründet angesehen worden.<br />

Dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Juni 20<strong>10</strong><br />

sind die folgenden Leitsätze zu entnehmen:<br />

1.) Ein Zutrittsrecht betriebsfremder Gewerkschaftsbeauftragter<br />

zum Betrieb zum Zwecke der Mitgliederwerbung<br />

ist nicht ausdrücklich geregelt. Aus § 13 BRTV ergibt sich<br />

kein Recht betriebsfremder Gewerkschaftsbeauftragter auf<br />

Zutritt zu den Baustellen zum Zwecke der Mitgliederwerbung.<br />

Die Vorschrift gewährt der Gewerkschaft nur ein<br />

arbeitsschutzrechtlich bezogenes Zutrittsrecht. Dies folgt<br />

aus dem sich aus Wortlaut, Entstehungsgeschichte und<br />

Gesamtzusammenhang ergebenden Zweck dieser Tarifnorm.<br />

2.) Die Tarifgeschichte des § 13 BRTV macht deutlich,<br />

dass das darin geregelte Recht, Unterkünfte und Sozialräume<br />

zu betreten, den Vertretern der Tarifvertragsparteien nur<br />

eingeräumt ist, um kontrollieren zu können, ob der Arbeitgeber<br />

diese Räume den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften<br />

entsprechend ausgestattet hat. § 13 BRTV bezweckt<br />

hingegen nicht, den Gewerkschaften Zutritt zu den Unterkünften<br />

und Sozialräumen für Werbemaßnahmen zu<br />

gewähren.<br />

3.) Ein betriebliches Zutrittsrecht der Gewerkschaften zu<br />

Zwecken der Mitgliederwerbung während der Pausenzeiten<br />

folgt hingegen aus der richterrechtlichen Ausgestaltung<br />

ihrer durch Art. 9 Abs. 3 GG garantierten Koalitionsbetätigungsfreiheit.<br />

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts<br />

und des Bundesarbeitsgerichts<br />

gehört zu der nach Art. 9 Abs. 3 GG geschützten koalitionsspezifischen<br />

Betätigung einer Gewerkschaft auch deren<br />

Mitgliederwerbung in den Betrieben durch betriebsfremde<br />

Beauftragte.<br />

4.) Zur Durchführung einer Werbemaßnahme im Betrieb<br />

ist die Gewerkschaft auf die Mitwirkung des Arbeitgebers<br />

angewiesen. An ihm liegt es, betriebsfremden Gewerkschaftsbeauftragten<br />

den Zutritt zum Betrieb zu gewähren<br />

und deren Verbleib auf dem Betriebsgelände zu dulden.<br />

Das kann mit seinem durch Art. 13 und 14 GG geschützten<br />

Haus- und Eigentumsrecht und seiner aus Art. 12 GG folgenden<br />

wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit kollidieren.<br />

5.) Ob der jeweils konkret begehrte Zutritt zu gewähren<br />

ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.<br />

6.) Es bedarf keiner näheren Begründung zur Häufigkeit<br />

des Zutrittsbegehrens, wenn eine zuständige Gewerkschaft<br />

einmal im Kalenderhalbjahr in Pausenzeiten gewerkschaftliche<br />

Werbemaßnahmen im Betrieb durchführen will. Verlangt<br />

aber die Gewerkschaft häufiger Zutritt, hat sie die Notwendigkeit<br />

weiterer betrieblicher Werbemaßnahmen im<br />

Einzelnen aufzuzeigen.<br />

7.) Die Gewerkschaft hat den Besuchstermin angemessene<br />

Zeit zuvor anzukündigen, wobei im Hinblick auf etwaige<br />

organisatorische Maßnahmen von einer Regelfrist von einer<br />

Woche auszugehen ist.<br />

Diese Entscheidung liegt auf einer Linie mit einer früheren<br />

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts - 1 AZR 460/04 -<br />

Arbeits- und Sozialrecht<br />

vom 28. Februar 2006. Seinerzeit hatte das Bundesarbeitsgericht<br />

bereits festgestellt, dass Gewerkschaften zwar<br />

grundsätzlich ein Zutrittsrecht zu Betrieben haben, um dort<br />

auch durch betriebsfremde Beauftragte um Mitglieder zu<br />

werben. Es hatte allerdings auch klargestellt, dass ein solches<br />

Zutrittsrecht nicht unbeschränkt besteht. Die Interessen<br />

des Arbeitgebers, wie die Wahrung des Betriebsfriedens<br />

oder ein störungsfreier Arbeitsablauf, können vielmehr<br />

dem Zutrittsrecht der Gewerkschaften entgegenstehen.<br />

Aus diesem Grunde ist in jedem Einzelfall eine Abwägung<br />

der widerstreitenden Interessen vorzunehmen.<br />

Sehr sorgfältig hat sich das Bundesarbeitsgericht mit der<br />

Tarifgeschichte zu § 13 BRTV (Zutritt zu den Unterkünften)<br />

auseinandergesetzt. Mit Inkrafttreten des Bundesrahmentarifvertrages<br />

vom 04. Juli 2002 ist diese tarifliche Regelung<br />

erheblich verkürzt worden. Sie enthält nur noch die Aussage,<br />

dass den Vertretern der Tarifvertragsparteien das Betreten<br />

der Unterkünfte und Sozialräume gestattet ist. Die<br />

früheren Regelungen über die Beschaffenheit der Unterkünfte<br />

(vgl. § 14 BRTV alte Fassung) sind seinerzeit entfallen.<br />

An der Intention dieser tariflichen Regelung hat sich<br />

jedoch dadurch nichts geändert. Nach wie vor ist deshalb<br />

zwischen dem Zutrittsrecht zu Unterkünften und Sozialräumen<br />

und dem Zutrittsrecht zu dem Betrieb zu unterscheiden.<br />

■<br />

Mit Urteil vom 13. Oktober<br />

2009 (2 Sa 130/09) hat das<br />

Landesarbeitsgericht<br />

Schleswig-Holstein entschieden,<br />

dass die Verletzung<br />

der Pflicht, eine<br />

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

bereits am<br />

ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit<br />

vorzulegen, an<br />

sich einen wichtigen<br />

Grund zum Ausspruch<br />

einer außerordentlichen Kündigung im Sinne des § 626<br />

Abs. 1 BGB darstellt.<br />

Zu unterscheiden sei hier zwischen der sich aus § 5<br />

Abs. 1 EFZG ergebenden Obliegenheit, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

einzureichen, und der Verpflichtung,<br />

die sich aus dem zulässigen Verlangen des Arbeitgebers<br />

ergebe, die Bescheinigung früher als am vierten Tag<br />

der Arbeitsunfähigkeit zu erhalten. Die Vorlage der AU-<br />

Bescheinigung nicht nur ab dem ersten Tag, sondern<br />

bereits am ersten Tag könne der Arbeitgeber verlangen,<br />

ohne dass er eine Begründung hierfür geben müsse. Insbesondere<br />

sei es nicht erforderlich, so das LAG, dass er darlege,<br />

dass Anlass hierfür ein rechtmissbräuchliches Verhal-<br />

Service Ihres Verbandes<br />

Nichtvorlage der<br />

AU-Bescheinigung<br />

am ersten Tag<br />

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langjährige Mitarbeiter Ihres Betriebes. Dieser Service<br />

ist für unsere Mitglieder kostenlos.<br />

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(Frau Wagner, Durchwahl: 07 61 70 30 2 - 21) an.<br />

<strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong> 6


Arbeits- und Sozialrecht<br />

ten des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit<br />

sei. Die Grenze der Zulässigkeit des Begehrens<br />

werde erst dann überschritten, wenn die Aufforderung so<br />

spät gestellt werde, dass der Arbeitnehmer das Verlangen<br />

nicht mehr an diesem Tag erfüllen könne. Im vorliegenden<br />

Fall bestand das Arbeitsverhältnis mit dem tariflich ordentlich<br />

unkündbaren Kläger seit 25 Jahren. Aufgrund früherer<br />

Krankheitszeiten gab die Beklagte dem Kläger auf, AU-<br />

Bescheinigungen nicht nur ab, sondern auch am ersten<br />

Krankheitstag vorzulegen. Hiergegen verstieß der Kläger im<br />

Zeitraum von zwei Monaten vier Mal und erhielt nach drei<br />

einschlägigen Abmahnungen eine fristlose Kündigung,<br />

hilfsweise mit sozialer Auslauffrist.<br />

Das Verhalten des Klägers, ihm zulässig erteilte Anweisungen<br />

zu missachten, so das LAG, stelle ein vertragswidriges<br />

Verhalten dar, dass es der Beklagten nach wiederholter<br />

erfolgloser Abmahnung nicht mehr zumutbar mache,<br />

trotz der langen Dauer an dem Arbeitsverhältnis festzuhalten.<br />

Die Weisung zu befolgen, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

bereits am ersten Tag vorzulegen, sei für den<br />

Kläger auch nicht unzumutbar. Zwar habe der Kläger seine<br />

Anzeigepflicht durch telefonische Mitteilung erfüllt, sodass<br />

die durch den Ausfall des Klägers entstehende Störung des<br />

Betriebsablaufs jedenfalls für den ersten Tag verringert werden<br />

konnte. Eine längerfristige Planung einer etwa erforderlichen<br />

Vertretung sei aber dadurch erschwert gewesen,<br />

dass der Kläger die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum<br />

Teil erst mit erheblicher Verzögerung eingereicht habe.<br />

Damit habe der Kläger das berechtigte Interesse der<br />

Beklagten an einer zuverlässigen Arbeitsplanung verletzt.<br />

Eine Abwägung der wechselseitigen Interessen habe<br />

jedoch ergeben, dass es für die Beklagte zwar nicht zumutbar<br />

war, das Arbeitsverhältnis auf Dauer fortzusetzen.<br />

Jedoch war es ihr zuzumuten, das Arbeitsverhältnis mit<br />

sozialer Auslauffrist entsprechend einer ordentlichen Kündigung<br />

zu beenden, so das LAG abschließend. ■<br />

Buchtipp<br />

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Bauvertrages. Es erfolgt die deutliche Kennzeichnung als wirksam oder<br />

unwirksam und schließlich die Darstellung der Gründe dafür. Zu jeder<br />

Klausel werden die einschlägigen Gerichtsentscheidungen benannt und<br />

weiterführende Hinweise gegeben. Auch Abweichungen innerhalb der<br />

Rechtsprechung und Ausnahmen sind dargestellt.<br />

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Erläuterung der §§ 97 ff. GWB. In einem separaten Abschnitt wird die<br />

Vergabeverordnung (VgV) kommentiert. Die Bearbeitung erfolgt auf der<br />

Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung. Zahlreiche Anwendertipps<br />

und Beispiele machen den Praxiskommentar zu einer wertvollen Hilfe im<br />

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Wichtig!<br />

An unsere Mitgliedsbetriebe<br />

Bitte teilen Sie uns jede Änderung Ihres Firmen -<br />

namens, Ihrer Adresse, Ihrer Telefon- bzw. Fax -<br />

nummer sowie Ihrer E-Mail-Adresse mit.<br />

Nur so können Sie sicher sein, dass unsere Informa -<br />

tionen Sie pünktlich und rechtzeitig erreichen.<br />

Wir bitten um Ihre Unterstützung.<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong><br />

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Umwelt,<br />

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Weiterbildung<br />

1<br />

Technik<br />

Neue Tragehilfe für Plattenwerkstoffe 1<br />

Das kleine 1x1 der Normung – neuer<br />

Leitfaden für KMU 1<br />

Beratungspaket der dena 2<br />

Neufassung der DIN 4<strong>10</strong>8 Teil 7, Luftdichtheit<br />

von Gebäuden 2<br />

20<strong>11</strong><br />

Verspachtelung von Gipsfaser platten 2<br />

Merkblatt „Gipsputze und gipshaltige<br />

Putze auf Beton“ erschienen 2<br />

Leitfaden „Barrierefrei(es) Bauen und<br />

Wohnen“ neu erschienen 3<br />

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<strong>Baufachblatt</strong><br />

Fachbeilage Technik, Umwelt, Aus- und<br />

Weiterbildung<br />

Das <strong>Baufachblatt</strong> ist das offizielle Organ der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> und gemeinsames<br />

Rundschreiben der <strong>Bauwirtschaft</strong> Baden-Württemberg e.V., von Holzbau Baden e.V. und des<br />

Fachverbandes Ausbau und Fassade Baden e.V.<br />

Herausgeber und Verlag: Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>, Holbeinstraße 16,<br />

79<strong>10</strong>0 Freiburg, Telefon 0761 70302-0, Telefax 0761 70302-30, E-Mail: service@<br />

bausuedbaden.de<br />

Große Holz- und Gipskartonplatten<br />

sind oft schwer<br />

und unhandlich. Eine<br />

wesentliche Erleichterung<br />

für den Transport solcher<br />

Bauplatten bietet die Firma<br />

Peddinghaus jetzt mit dem<br />

Gorilla-Gripper an. Die<br />

praktische Tragehilfe aus<br />

solidem Aircraft-Aluminium<br />

besteht aus einem Trage-<br />

Technik<br />

hebel mit einem Klemmmechanismus. Der Gorilla-Gripper<br />

wird einfach auf die Platte aufgesetzt und angehoben.<br />

Dabei klemmen sich die beiden schwenkbaren Halteplatten<br />

wie von allein auf der Platte fest. So lassen sich selbst große<br />

Platten leicht von einer Person transportieren. Durch die<br />

ergonomische Art dieser Tragehilfe werden zudem Rücken,<br />

Handgelenke und Finger geschont. Das System funktioniert<br />

bei Bauplatten mit einer Dicke von <strong>10</strong> bis 25 mm.<br />

www.peddinghaus.de. ■<br />

Wer macht Normen? Wie<br />

können sich kleine und<br />

mittlere Unternehmen<br />

(KMU) am Normungsprozess<br />

beteiligen und wie und<br />

wo finden sie die für ihren<br />

Betrieb relevanten Normen?<br />

Antworten auf diese und<br />

weitere Fragen gibt der<br />

Leitfaden "Kleines 1x1 der<br />

Neue Tragehilfe für<br />

Plattenwerkstoffe<br />

Das kleine 1x1 der<br />

Normung –<br />

neuer Leitfaden<br />

für KMU<br />

Normung". Er ist kostenlos erhältlich und wird gemeinsam<br />

vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH),<br />

dem DIN Deutsches Institut für Normung e. V. und dem<br />

Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) herausgegeben.<br />

Alle drei Organisationen setzen sich für eine stärkere<br />

Beteiligung von KMU in der Normung ein, denn für Unternehmen<br />

ist ihre Anwendung wirtschaftlich von großer<br />

Bedeutung. Derzeit gibt es über 32.000 DIN-Normen. Sie<br />

gelten als weltweite Sprache der Technik und erleichtern<br />

den freien Warenverkehr. Der Bezug auf Normen zum Beispiel<br />

in Verträgen bietet den Betrieben Rechtssicherheit.<br />

Wer sie missachtet, kann schnell im Wettbewerb zurückfallen.<br />

Das "Kleines 1x1 der Normung" ist unter www.zdh.de<br />

unter der Rubrik "Publikationen" als Datei abrufbar.<br />

Bei Bedarf an Druckexemplaren stellt der ZDH diese in<br />

begrenzter Stückzahl zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich<br />

diesbezüglich an Frau Angermann, Zentralverband des<br />

Deutschen Handwerks, Telefon 030 20619326, E-Mail:<br />

angermann@zdh.de.<br />

Firmen, die Interesse an der Normungsarbeit haben, können<br />

sich an die Geschäftstellen unseres Verbandes wenden.<br />

Wir weisen an dieser Stelle noch einmal auf das Verbändeangebot<br />

zum Normenbezug als Online-Angebot hin. Im<br />

ZDB-Normenportal stehen den Mitgliedsfirmen über 500<br />

Normen des Beuth-Verlages aus dem gesamten Bauwesen<br />

online zur Verfügung. Das Jahresabonnement kostet seit<br />

<strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong> 1


Technik<br />

dem 01.01.20<strong>11</strong> als Einzelplatzlizenz 148 € netto. Die<br />

Anmeldung erfolgt über die ZDB-infoline unter der Rubrik<br />

ZDB-Normenportal. ■<br />

Beratungspaket<br />

der dena<br />

2 <strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong><br />

Marketingpaket der dena<br />

unterstützt Handwerker<br />

bei der Beratung von<br />

Hauseigentümern<br />

Handwerker sind häufig der<br />

erste Ansprechpartner für<br />

Eigentümer von Ein- und<br />

Zweifamilienhäusern, wenn<br />

es ums Sanieren und Energiesparen<br />

geht. Um dieses<br />

Potenzial besser zu nutzen, hat die Deutsche Energie-<br />

Agentur GmbH (dena) gemeinsam mit privaten Partnern<br />

das Marketingpaket “Energie richtig einsparen: Vom Heizungskeller<br />

bis zum Dach“ für Handwerker entwickelt.<br />

Das Paket liefert Schaubilder und Tipps für das Beratungsgespräch<br />

sowie weiterführende Informationen für den<br />

Experten. In 13 Kapiteln werden die unterschiedlichen<br />

Möglichkeiten der energetischen Sanierung übersichtlich<br />

und anschaulich für den Laien erklärt, von der kostengünstigen<br />

Maßnahme bis zur umfassenden Sanierung. Auch<br />

Einzelmaßnahmen wie der Austausch des alten Heizkessels,<br />

die Integration erneuerbaren Energien oder die Dämmung<br />

von Keller und Dach werden praxisnah illustriert.<br />

Zudem werden die Themen Förderung und gesetzliche<br />

Anforderungen einfach und nachvollziehbar erklärt.<br />

Zum Angebot der dena gehören auch personalisierte<br />

Postkarten, die zur Kundenwerbung eingesetzt werden<br />

können, und Faltblätter, die beim Kunden verbleiben und<br />

ihm die nächsten Schritte verdeutlichen. Weiteres Material<br />

erhalten Handwerker über einen geschützten Online-<br />

Bereich der dena.<br />

Das Marketingpaket ist für 49,90 € unter<br />

http://www.zukunft-haus.info/handwerkerportal erhältlich.<br />

■<br />

Neufassung der<br />

DIN 4<strong>10</strong>8 Teil 7,<br />

Luftdichtheit<br />

von Gebäuden<br />

Das Deutsche Institut für<br />

Normung hat die DIN 4<strong>10</strong>8-7<br />

Wärmeschutz- und Energieeinsparung<br />

in Gebäuden;<br />

Luftdichtheit von<br />

Gebäuden – Anforderungen,<br />

Planungs- und Ausführungsempfehlungen<br />

sowie Beispiele neu herausgegeben.<br />

Der Weißdruck dieser<br />

Norm ersetzt die letzte Ausgabe der DIN 4<strong>10</strong>8 Teil 7 aus<br />

dem Jahre 2001. Die Norm legt Anforderungen an die Einhaltung<br />

der Luftdichtheit fest. Dabei gelten nach wie vor die<br />

Anforderungen an den n50-Wert von 3,0 h-1 bei Gebäuden<br />

ohne raumlufttechnische Anlagen bzw. 1,5 h-1 bei Gebäuden<br />

mit raumlufttechnischen Anlagen. Tabelle 1 der Norm<br />

enthält darüber hinaus als Empfehlung bei ventilatorgestützter<br />

Lüftung einen Höchstwert von 1,0 einzuhalten.<br />

Ferner beschreibt die Tabelle 1 die Präparation von<br />

Gebäuden für die Messung der Luftwechselrate bei einem<br />

Unterdruck von 50 Pa. Als Nachweis für die Einhaltung der<br />

Anforderungen gilt nach wie vor die Luftwechselrate n50<br />

nach DIN EN 13829, Verfahren A. Für lokale Fehlstellen sind<br />

keine Grenzwerte definiert, es ist lediglich die Anmerkung<br />

aufgenommen, dass hierdurch Feuchteschäden durch<br />

Konvektion entstehen können. In diesem Zusammenhang<br />

sei darauf hingewiesen, dass die Perforation bei Luftdichtheitsbahnen<br />

durch Befestigungsmittel für die Luftdichtheit<br />

als unbedeutend angesehen wird (Abschnitt 6.1.2). Bei<br />

Bauteilanschlüssen mit stiftförmigen Verbindungsmitteln<br />

wird allerdings darauf hingewiesen, dass diese ausreichend<br />

dicht sind, wenn eine Pressung oder Abdeckung vorliegt.<br />

Die Norm ist zu beziehen bei:<br />

Beuth Verlag GmbH<br />

<strong>10</strong>772 Berlin<br />

Preisgruppe 16 (36,73 €)<br />

inkl. Mwst., zzgl. Porto + Versand<br />

Die Norm wird in Kürze auch im ZDB-Normenportal zur<br />

Verfügung stehen. ■<br />

Das Merkblatt "Gipsputze<br />

und gipshaltige Putze auf<br />

Beton" wurde gemeinsam<br />

von den technischen Gremien<br />

des Bundesverbandes<br />

Ausbau und Fassade<br />

im ZDB und des Bundesverbandes<br />

der Gipsindustrie<br />

erstellt. Es löst die beiden<br />

Merkblätter<br />

"Gipsputze und gipshaltige<br />

Putze auf Beton", Ausgabe 04/2001 und "Haftbrücken für<br />

Gipsputze und gipshaltige Putze", Ausgabe 01/2002 ab.<br />

Das Merkblatt wurde gemäß den anerkannten Regeln der<br />

Technik überarbeitet, wobei es die Inhalte beider bisherigen<br />

Merkblätter vereinigt.<br />

Das Merkblatt kann auf der Internetseite www.gips.de<br />

heruntergeladen werden. ■<br />

Der Bundesverband Gips<br />

hat in Zusammenarbeit mit<br />

den Spitzenverbänden der<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong> und dem<br />

Bundesverband Farbe,<br />

Gestaltung, Bautenschutz<br />

im Dezember 20<strong>10</strong> das<br />

Merkblatt „Verspachtelung<br />

von Gipsfaserplatten –<br />

Oberflächengüten“ herausgegeben.<br />

Merkblatt<br />

„Gipsputze und<br />

gipshaltige<br />

Putze auf Beton“<br />

erschienen<br />

Verspachtelung<br />

von Gipsfaser -<br />

platten<br />

Mit diesem Merkblatt wurde die Lücke geschlossen, die<br />

seit der Herausgabe des gleichnamigen Merkblattes für<br />

Gipsplatten im Hinblick auf Gipsfaserplatten bestand.<br />

In dem neuen Merkblatt werden 4 Qualitätsstufen „Q1-<br />

Gipsfaser“ bis „Q4-Gipsfaser“ definiert. Zusätzlich werden<br />

die Fugenausbildungen für die einzelnen Qualitätsstufen<br />

zeichnerisch dargestellt.<br />

Die Standardverspachtelung ist Q2-Gipsfaser. Diese


Technische Lehrgänge / Seminare<br />

Termin: Ort: Thema:<br />

umfasst insbesondere eine Nachspachtelung zum Erreichen<br />

eines stufenlosen Übergangs zur Plattenoberfläche.<br />

Höherwertige Verspachtelungen müssen ausgeschrieben<br />

und vertraglich vereinbart werden.<br />

Das Merkblatt steht unter www.gips.de in der Rubrik<br />

„Merkblätter und Publikationen“ als Datei zur Verfügung.■<br />

Leitfaden<br />

„Barrierefrei(es)<br />

Bauen und<br />

Wohnen“ neu<br />

erschienen<br />

Im September 20<strong>10</strong> hat<br />

der ZDB die zweite Auflage<br />

des Leitfadens "Barrierefrei(es)<br />

Bauen und Wohnen"<br />

veröffentlicht.<br />

Mit dieser Veröffentlichung<br />

trägt der Zentralverband<br />

Deutsches Baugewerbe<br />

dem<br />

demographischen Wandel<br />

und den geänderten Wohn-<br />

und Lebensansprüchen sowie den daraus resultierenden<br />

Bauaufgaben Rechnung. Das Thema "Barrierefreiheit"<br />

gewinnt zunehmend an Bedeutung. Bereits die sogenannte<br />

Generation 50+ strebt den barrierefreien Lebensraum<br />

an.<br />

Nach einer allgemeinen Einführung bietet eine "Checkliste"<br />

themenbezogene Fragen zur Bestimmung der individuellen<br />

Wohnansprüche. Das Kapitel "Gesetzliche Grundlagen"<br />

informiert über Richtlinien, Bauordnungen der<br />

Bundesländer und DIN-Normen.<br />

Die Neuherausgabe der DIN 18040-1 Barrierefreies Bauern,<br />

Teil 1: "Öffentlich zugängliche Gebäude" erfolgte<br />

bereits im Oktober 20<strong>10</strong>. Mit der Veröffentlichung der DIN<br />

18040-2 Barrierefreies Bauen, Teil 2: "Wohnungen" (Ersatz<br />

für DIN 18025-1) ist im Frühjahr 20<strong>11</strong> zu rechnen. Bis dahin<br />

wird der Leitfaden "Barrierefrei(es) Bauen und Wohnen"<br />

weiterhin die DIN 18024-1/-2 und DIN 18025-1/-2 als Basis<br />

der gesetzlichen Grundlagen erachten und die Inhalte werden<br />

zunächst nur elektronisch, als Download-PDF, veröf-<br />

Aus- und Weiterbildung<br />

21.02.-28.02.20<strong>11</strong> Bühl PUR Vorbereitungslehrgang und Prüfung<br />

24.02.20<strong>11</strong> Donaueschingen Luft-/winddichte Gebäudehülle - Seminar für Planer<br />

25.02.20<strong>11</strong> Freiburg Fachgerechter Kanalbau - Praxisseminar für Führungskräfte<br />

15.03.20<strong>11</strong> Bühl Metallarbeiten am Dach - Praxisseminar<br />

16.03.20<strong>11</strong> Bühl Dachdeckung für Facharbeiter - Praxisseminar<br />

17.03.-18.03.20<strong>11</strong> Bühl Kranführer-Schulung<br />

22.03.20<strong>11</strong> Bühl SiGeKo-Auffrischung<br />

06.04.20<strong>11</strong> Bühl Gebäudeenergieberater Fortbildung<br />

<strong>11</strong>.04.-12.04.20<strong>11</strong> Bühl Betonpraxis – Basiswissen Beton<br />

Info: Berufsförderungswerk der Südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong> GmbH,<br />

Siemensstraße 4, 77815 Bühl, Tel. 07223 9339-23, Fax 07223 9339-50,<br />

mhassmann@bausuedbaden.de, www.bausuedbaden.de<br />

fentlicht. Mit der Neuherausgabe der kompletten DIN<br />

18040 wird der Leitfaden "Barrierefrei(es) Bauen und Wohnen"<br />

nach einer inhaltlichen bzw. redaktionellen Anpassung<br />

auch als Druckversion zur Verfügung stehen.<br />

Das Kapitel "Barrierefreier Wohnungsbau/Modernisierung"<br />

wurde neu hinzugefügt. Finanzierungsvarianten und<br />

die Auflistung entsprechender Beratungsstellen sind für<br />

eine professionelle Kundenberatung unerlässlich.<br />

Ergänzend zum Leitfaden wurde der Flyer "Barrierefrei<br />

Wohnen - Leben mit Komfort" herausgegeben. Er kann<br />

werbewirksam als Kundeninformation in Betrieben, auf<br />

Messen und bei anderen Veranstaltungen genutzt werden.<br />

Herausgeber des Leitfadens "Barrierefrei(es) Bauen und<br />

Wohnen", 2. Auflage, Stand September 20<strong>10</strong> sowie des<br />

Flyers "Barrierefrei Wohnen - Leben mit Komfort" ist der<br />

Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Kronenstr. 55-58,<br />

<strong>10</strong><strong>11</strong>7 Berlin, Tel.: 030 20314-0, Fax: 030 20314-419, Internet<br />

http://www.zdb.de. Die Veröffentlichung wurde vom<br />

Bundesinnenministerium für Wirtschaft und Technologie<br />

gefördert.<br />

Der Leitfaden kann bei der Verbandsgeschäftsstelle (Frau<br />

Eck, Tel.: 0761 70302-26) als Datei angefordert werden. ■<br />

Günther-Michael Knopp<br />

Buch-<br />

Das neue Wasserhaushaltsrecht<br />

tipp<br />

WHG-Novelle 20<strong>10</strong> Gewässernutzung - Ausbau<br />

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wurde durch<br />

das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom<br />

31. Juli 2009 vollständig reformiert. Die Gesetzesnovelle<br />

trat am 1. März 20<strong>10</strong> in Kraft.<br />

Der Praktikerleitfaden bietet eine übersichtliche Einführung in das neue<br />

Wasserhaushaltsrecht. Das Werk wendet sich an alle im Umweltrecht,<br />

insbesondere im Wasserrecht tätigen Rechtsanwälte, Unternehmensjustitiare,<br />

Verbandsjuristen, Referenten in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden<br />

sowie an Verwaltungsrichter.<br />

20<strong>10</strong>, XXI, 240 Seiten, kartoniert; Preis: 29,80 €<br />

ISBN 978-3-406-60042-5<br />

Verlag C.H. Beck; www.beck-shop.de/30245 ■<br />

<strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong> 3


BAUWIRTSCHAFT<br />

SÜDBADEN<br />

Veranstaltungen, Kurse,<br />

Seminare 20<strong>11</strong><br />

<strong>Baufachblatt</strong> 1/20<strong>11</strong><br />

<strong>Baufachblatt</strong>, Postfach 1 43, 79001 Freiburg,<br />

Post-Vertriebsstück, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, E 5327<br />

Service-GmbH<br />

der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

<strong>Südbaden</strong><br />

Termin Ort Thema Referent/in<br />

24.02.20<strong>11</strong> Freiburg Schwierige Verhandlungen souverän führen Elvira R. Schiemenz-Höfer<br />

17.03.20<strong>11</strong> Freiburg Baukalkulation – Ermittlung lohnbasierter Manuela Schwörer<br />

Kalkulationsansätze<br />

21. – 25.03.20<strong>11</strong> Freiburg Dichtigkeitsprüfung von Entwässerungs- Dozenten der DWA<br />

anlagen außerhalb von Gebäuden<br />

24.03.20<strong>11</strong> Bühl Organisationssysteme effektiv – Marieluise Noack<br />

gelassen - rechtzeitig<br />

07.04.20<strong>11</strong> Freiburg Kleines Controlling für Thomas Leibrecht<br />

nichtkaufmännische Führungskräfte<br />

07.06.20<strong>11</strong> Waldshut Infoveranstaltung der Sozialkassen Mitarbeiter der SOKA<br />

der <strong>Bauwirtschaft</strong> (SOKA)<br />

08.06.20<strong>11</strong> Donaueschingen Infoveranstaltung der Sozialkassen Mitarbeiter der SOKA<br />

der <strong>Bauwirtschaft</strong> (SOKA)<br />

09.06.20<strong>11</strong> Freiburg Infoveranstaltung der Sozialkassen Mitarbeiter der SOKA<br />

der <strong>Bauwirtschaft</strong> (SOKA)<br />

<strong>10</strong>.06.20<strong>11</strong> Bühl Infoveranstaltung der Sozialkassen Mitarbeiter der SOKA<br />

der <strong>Bauwirtschaft</strong> (SOKA)<br />

Info: Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>, Postfach 143, 79001 Freiburg, Telefon 0761 70302-43,<br />

Fax 0761 70302-30, E-Mail: kgriesinger@bausuedbaden.de, www.bausuedbaden.de

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