2007 - und Viszeralchirurgie, Knappschaftskrankenhaus Bottrop
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5.4.3 Umgang mit Verstorbenen<br />
Im Krankenhaus gibt es Regelungen zum adäquaten Umgang mit Verstorbenen <strong>und</strong> deren<br />
Angehörigen.<br />
Angehörige erhalten die Möglichkeit, von Verstorbenen in einem würdigen Rahmen <strong>und</strong> in<br />
Ruhe Abschied zu nehmen. Jeder Verstorbene wird individuell unter Respektierung seiner<br />
Würde <strong>und</strong> Berücksichtigung der religiösen <strong>und</strong> kulturellen Vorgaben, bei Wunsch auch mit<br />
Einbeziehung der Angehörigen, versorgt. Eine Liste mit Gebräuchen <strong>und</strong> Riten<br />
nichtchristlicher Weltreligionen dienen dem Pflegepersonal als Orientierung. Pflegekräfte,<br />
Ärzte <strong>und</strong> auch Seelsorger stehen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum Gespräch zur<br />
Verfügung.<br />
6 Qualitätsmanagement<br />
6.1 Umfassendes Qualitätsmanagement<br />
Die Krankenhausführung stellt sicher, dass alle Krankenhausbereiche in die Umsetzung<br />
<strong>und</strong> Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements eingeb<strong>und</strong>en sind.<br />
6.1.1 Einbindung aller Krankenhausbereiche in das Qualitätsmanagement<br />
Die Krankenhausführung ist verantwortlich für die Entwicklung, Umsetzung <strong>und</strong><br />
Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements.<br />
Die Entwicklung, Umsetzung <strong>und</strong> Weiterentwicklung eines umfassenden<br />
Qualitätsmanagementsystems geschieht auf der Gr<strong>und</strong>lage eines Rahmenkonzeptes. Ziel<br />
ist die kontinuierliche Verbesserung von Krankenhausstrukturen <strong>und</strong> -abläufen an die<br />
Anforderungen <strong>und</strong> Bedürfnisse externer <strong>und</strong> interner K<strong>und</strong>en. Durch Einbeziehung<br />
sämtlicher Führungsgremien, Schulung der Bereichs-Qualitätsmanagement-<br />
Verantwortlichen, interdisziplinäre Qualitätszirkel <strong>und</strong> Projektgruppen sowie regelmäßige<br />
Information der Mitarbeiter wird dieser Anspruch umgesetzt.<br />
6.1.2 Verfahren zur Entwicklung, Vermittlung <strong>und</strong> Umsetzung von Qualitätszielen<br />
Das Krankenhaus entwickelt, vermittelt <strong>und</strong> setzt Maßnahmen zur Erreichung von<br />
Qualitätszielen um.<br />
Qualitätsziele werden vom Leitbild des Hauses sowie aus den Anforderungen an die<br />
aktuelle Krankenhausentwicklung abgeleitet <strong>und</strong> durch Patienten-, Einweiser- <strong>und</strong><br />
Mitarbeiterbefragungen, Analysen von Krankenhausstrukturen <strong>und</strong> -abläufen überprüft <strong>und</strong><br />
entsprechend fortgeschrieben. Die Vermittlung der Ziele erfolgt über die Führungsgremien<br />
in die Teamebene, Informationsveranstaltungen sowie die Mitarbeiterzeitung. Die<br />
Umsetzung wird in einem Jahresprojektplan monatlich dokumentiert <strong>und</strong> allen Mitarbeitern<br />
digital zur Verfügung gestellt.<br />
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