2007 - und Viszeralchirurgie, Knappschaftskrankenhaus Bottrop
2007 - und Viszeralchirurgie, Knappschaftskrankenhaus Bottrop 2007 - und Viszeralchirurgie, Knappschaftskrankenhaus Bottrop
3.3.3 Anwendung von Blut und Blutprodukten Im Krankenhaus existiert ein geregeltes Verfahren zur Anwendung von Blut und Blutprodukten. Für die Vorbereitung und Durchführung von Bluttransfusionen liegen allen Abteilungen/Stationen Verfahrensregelungen vor. Weiterhin gibt es detaillierte Arbeitsanweisungen für das Blutdepot und das Immunhämatologische Labor. Sämtliche transfusionsmedizinische Daten werden in einer speziellen Software erfasst. Die interne Qualitätskontrolle wird regelmäßig durch den transfusionsverantwortlichen Arzt des Hauses durchgeführt. 3.3.4 Anwendung von Medizinprodukten Im Krankenhaus existiert ein geregeltes Verfahren zur Anwendung von Medizinprodukten. Alle Mitarbeiter, die medizinische Geräte in ihrem Aufgabengebiet bedienen, werden vor der Erstanwendung in die Handhabung durch eine vom Krankenhaus beauftragte Person eingewiesen. Die Medizinprodukte-Verantwortlichen und -Beauftragten für die einzelnen Bereiche sind benannt. Die Regelungen zur Anwendung von Medizinprodukten sind in einer Verfahrensanweisung festgelegt und den Mitarbeitern zur Kenntnis gebracht worden. 3.3.5 Regelung des Umweltschutzes Im Krankenhaus existieren umfassende Regelungen zum Umweltschutz. Die ökologische Orientierung des Krankenhauses ist im Leitbild festgelegt. Zur Umsetzung dieser Vorgabe wird seit 2003 ein Umweltmanagementsystem (EMAS II und ISO 14000 ff. konform) aufgebaut. Im Mai 2004 wurde das Krankenhaus als ÖKOPROFIT-Betrieb ausgezeichnet. Im Umweltmanagement-Handbuch sind Prozess- und Verfahrensregelungen für alle Bereiche des betrieblichen Umweltschutzes festgelegt. Die Mitarbeiter werden regelmäßig über das Vorschlagswesen und die Mitarbeiterzeitung in die Arbeit des Umweltmanagementzirkels eingebunden. 76
4 Informationswesen 4.1 Umgang mit Patientendaten Im Krankenhaus existiert ein abgestimmtes Verfahren, das die Erfassung, Dokumentation und Verfügbarkeit von Patientendaten sicherstellt. 4.1.1 Regelung zur Führung, Dokumentation und Archivierung von Patientendaten Eine hausinterne Regelung zur Führung und Dokumentation von Patientendaten liegt vor und findet Berücksichtigung. Jeder Patient erhält zur Identifikation eine Aufnahmenummer. Patientendaten werden sowohl handschriftlich in einem einheitlichen Dokumentationssystem als auch digital im Krankenhausinformationssystem erfasst. Die Führung, Dokumentation und Archivierung von Patientendaten ist geregelt. Im ärztlichen und pflegerischen Bereich ist dies durch Dienstanweisungen und im Archivbereich durch ein Archivierungskonzept sowie Vorgaben zur digitalen Archivierung gegeben. 4.1.2 Dokumentation von Patientendaten Vom Krankenhaus wird eine vollständige, verständliche, korrekte, nachvollziehbare und zeitnahe Dokumentation von Patientendaten gewährleistet. Die Dokumentation von Patientendaten erfolgt in einem klinikeinheitlichen Dokumentationssystem. Alle anstehenden und durchgeführten diagnostische und therapeutische Maßnahmen, Anweisungen oder Änderungen werden zeitnah dokumentiert. Eine Überprüfung der Dokumentation erfolgt während der Visiten, durch die DRG- Beauftragten sowie zusätzlich stichprobenartig durch den Medizincontroller und die Pflegedienstleitung. 4.1.3 Verfügbarkeit von Patientendaten Im Krankenhaus existiert ein Verfahren, um den zeitlich uneingeschränkten Zugriff auf die Patientendokumentation zu gewährleisten. Die Patientenakten werden anhand eines strukturierten Aktenverwaltungssystems archiviert. Ein zeitlich uneingeschränkter Zugriff auf die Patientendokumentation wird zum überwiegenden Teil über das digitale Krankenhausinformations- und Datenmanagementsystem sichergestellt. Nach Abschluss des Arztbriefes werden alle Dokumente der Patientenakte eingescannt und zur besseren Auffindbarkeit in 165 verschiedene Kategorien verschlagwortet. 77
- Seite 25 und 26: 10 F33 Große wiederherstellende Ge
- Seite 27 und 28: B-1.1 Urologie B-1.2 Medizinisches
- Seite 29 und 30: B-1.1 Neurologie B-1.2 Medizinische
- Seite 31 und 32: B-1.1 Angiologie B-1.2 Medizinische
- Seite 33 und 34: 4 5893 153 Abtragung abgestorbener
- Seite 35 und 36: B-1.8 Allgemeine Leistungsmerkmale
- Seite 37 und 38: B-2 Fachabteilungsübergreifende St
- Seite 39 und 40: B-2.5 Personalqualifikation im Pfle
- Seite 41 und 42: C Qualitätssicherung C-1 Externe Q
- Seite 43 und 44: C-4 Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Seite 45 und 46: C-5.2 Ergänzende Angaben bei Nicht
- Seite 47 und 48: Mit seinen strategischen Zielen ste
- Seite 49 und 50: E-2 Qualitätsbewertung Das Kranken
- Seite 51 und 52: Klinik für Innere Medizin - Qualit
- Seite 53 und 54: F Qualitätsmanagementprojekte im B
- Seite 55 und 56: Mitarbeiterqualifizierung und Mitar
- Seite 57 und 58: H Ausstattung H-1 Räumliche Aussta
- Seite 59 und 60: Anzahl der Dreibettzimmer Mit: Wasc
- Seite 61 und 62: Angiologie Anzahl der Einbettzimmer
- Seite 63 und 64: Die KTQ-Kriterien beschrieben vom K
- Seite 65 und 66: 1.2.3 Festlegung des Behandlungspro
- Seite 67 und 68: 1.3.6 Koordinierung der Behandlung:
- Seite 69 und 70: 2 Sicherstellung der Mitarbeiterori
- Seite 71 und 72: 2.3 Sicherstellung der Integration
- Seite 73 und 74: 3.1.3 Verfahren zur Regelung von ha
- Seite 75: 3.2.4 Einhaltung von Hygienerichtli
- Seite 79 und 80: 4.2.4 Berücksichtigung des Datensc
- Seite 81 und 82: 5.3 Sicherstellung einer effektiven
- Seite 83 und 84: 5.4.3 Umgang mit Verstorbenen Im Kr
- Seite 85 und 86: 6.3.2 Nutzung von Befragungen Regel
4 Informationswesen<br />
4.1 Umgang mit Patientendaten<br />
Im Krankenhaus existiert ein abgestimmtes Verfahren, das die Erfassung, Dokumentation<br />
<strong>und</strong> Verfügbarkeit von Patientendaten sicherstellt.<br />
4.1.1 Regelung zur Führung, Dokumentation <strong>und</strong> Archivierung von Patientendaten<br />
Eine hausinterne Regelung zur Führung <strong>und</strong> Dokumentation von Patientendaten liegt vor<br />
<strong>und</strong> findet Berücksichtigung.<br />
Jeder Patient erhält zur Identifikation eine Aufnahmenummer. Patientendaten werden<br />
sowohl handschriftlich in einem einheitlichen Dokumentationssystem als auch digital im<br />
Krankenhausinformationssystem erfasst. Die Führung, Dokumentation <strong>und</strong> Archivierung<br />
von Patientendaten ist geregelt. Im ärztlichen <strong>und</strong> pflegerischen Bereich ist dies durch<br />
Dienstanweisungen <strong>und</strong> im Archivbereich durch ein Archivierungskonzept sowie Vorgaben<br />
zur digitalen Archivierung gegeben.<br />
4.1.2 Dokumentation von Patientendaten<br />
Vom Krankenhaus wird eine vollständige, verständliche, korrekte, nachvollziehbare <strong>und</strong><br />
zeitnahe Dokumentation von Patientendaten gewährleistet.<br />
Die Dokumentation von Patientendaten erfolgt in einem klinikeinheitlichen<br />
Dokumentationssystem. Alle anstehenden <strong>und</strong> durchgeführten diagnostische <strong>und</strong><br />
therapeutische Maßnahmen, Anweisungen oder Änderungen werden zeitnah dokumentiert.<br />
Eine Überprüfung der Dokumentation erfolgt während der Visiten, durch die DRG-<br />
Beauftragten sowie zusätzlich stichprobenartig durch den Medizincontroller <strong>und</strong> die<br />
Pflegedienstleitung.<br />
4.1.3 Verfügbarkeit von Patientendaten<br />
Im Krankenhaus existiert ein Verfahren, um den zeitlich uneingeschränkten Zugriff auf die<br />
Patientendokumentation zu gewährleisten.<br />
Die Patientenakten werden anhand eines strukturierten Aktenverwaltungssystems<br />
archiviert. Ein zeitlich uneingeschränkter Zugriff auf die Patientendokumentation wird zum<br />
überwiegenden Teil über das digitale Krankenhausinformations- <strong>und</strong><br />
Datenmanagementsystem sichergestellt. Nach Abschluss des Arztbriefes werden alle<br />
Dokumente der Patientenakte eingescannt <strong>und</strong> zur besseren Auffindbarkeit in 165<br />
verschiedene Kategorien verschlagwortet.<br />
77