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2007 - und Viszeralchirurgie, Knappschaftskrankenhaus Bottrop

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3.1.3 Verfahren zur Regelung von hausinternen nichtmedizinischen Notfallsituationen <strong>und</strong> zum<br />

Katastrophenschutz<br />

Im Krankenhaus wird ein Verfahren zur Regelung bei hausinternen nichtmedizinischen<br />

Notfallsituationen <strong>und</strong> zum Katastrophenschutz angewandt.<br />

Ein Einsatz- <strong>und</strong> Alarmplan, der die organisatorischen <strong>und</strong> funktionalen Abläufe für interne<br />

<strong>und</strong> externe Schadensereignisse wie Ausfall der Stromversorgung, Feuer, Bombendrohung<br />

oder Massenanfall von Verletzten regelt, liegt vor. Der Plan enthält Handlungsanweisungen<br />

für die Telefonzentrale. Eine Unterweisung der Mitarbeiter der Information <strong>und</strong><br />

Telefonzentrale findet halbjährlich <strong>und</strong> bei Bedarf durch den Technischen Leiter <strong>und</strong><br />

Brandschutzbeauftragten statt.<br />

3.1.4 Verfahren zum medizinischen Notfallmanagement<br />

Im Krankenhaus wird ein Verfahren zum medizinischen Notfallmanagement angewandt.<br />

Die Vorgehensweise bei einem medizinischen Notfall ist umfassend geregelt. Durch eine<br />

einheitliche Notfallnummer wird ein Reanimationsteam alarmiert. Standardisierte<br />

Notfallausrüstungen stehen auf allen Stationen <strong>und</strong> Funktionsabteilungen bereit <strong>und</strong><br />

werden regelmäßig überprüft. Es finden jährlich Pflichtunterweisungen der Mitarbeiter zum<br />

Notfallmanagement mit praktischen Reanimationsübungen sowie eine Überprüfung der<br />

erworbenen Kenntnisse <strong>und</strong> Fertigkeiten statt.<br />

3.1.5 Gewährleistung der Patientensicherheit<br />

Für den Patienten wird eine sichere unmittelbare Umgebung gewährleistet <strong>und</strong><br />

Maßnahmen zur Sicherung vor Eigen- <strong>und</strong> Fremdgefährdung umgesetzt.<br />

Durch bauliche Maßnahmen sowie festgelegte Verfahren ist sichergestellt, dass die<br />

Aufsichtspflicht für gefährdete Personengruppen gewährleistet ist. Maßnahmen zur<br />

Verhinderung von Eigen- <strong>und</strong> Fremdgefährdung werden unter Beachtung von gesetzlichen<br />

Vorgaben durchgeführt.<br />

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