Satzung (PDF: 61KB) - Universität der Künste Berlin
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§ 10 Beschlussfassung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
1. In <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung hat jedes Mitglied eine Stimme.<br />
2. Bei Abstimmungen und Wahlen in <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung entscheidet die einfache<br />
Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt; bei Wahlen entscheidet nach<br />
einem zweiten Wahlgang das Los.<br />
3. Zu <strong>Satzung</strong>sän<strong>der</strong>ungen und zur Auflösung des Freundeskreises ist die Zweidrittel-Mehrheit <strong>der</strong><br />
abgegebenen Stimmen erfor<strong>der</strong>lich.<br />
4. Über die Verhandlungen und Beschlüsse <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist eine Nie<strong>der</strong>schrift anzufertigen,<br />
die von zwei Vorstandsmitglie<strong>der</strong>n zu unterzeichnen ist.<br />
§ 11 Vorstand<br />
1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinen Vertretern und mindestens drei Beisitzern, die die<br />
Mitglie<strong>der</strong>versammlung einzeln aus ihrer Mitte für drei Jahre wählt. Die Mitglie<strong>der</strong> des Vorstandes<br />
müssen dem Verein angehören. Abwahl und Wie<strong>der</strong>wahl sind zulässig.<br />
2. Weiterhin gehört dem Vorstand <strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Künste</strong> <strong>Berlin</strong> kraft Amtes an.<br />
§ 12 Rechte und Pflichten des Vorstandes<br />
1. Der Freundeskreis wird gerichtlich und außergerichtlich von den Mitglie<strong>der</strong>n des Vorstandes vertreten,<br />
wobei jeweils zwei von ihnen gemeinsam handeln.<br />
2. Der Vorstand führt die Geschäfte des Freundeskreises gemäß <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> und den Beschlüssen <strong>der</strong><br />
Mitglie<strong>der</strong>versammlung. Seine Sitzungen leitet <strong>der</strong> Vorsitzende.<br />
3. Der Vorstand kann zu seiner Unterstützung zu speziellen Themenbereichen weitere Personen als Berater<br />
hinzuziehen.<br />
4. Der Vorstand kann zu seiner Unterstützung ein(n) Geschäftsführer(in) bestellen. Der /die<br />
Geschäftsführer(in) ist <strong>der</strong>/die für sein/ihr Aufgabengebiet beson<strong>der</strong>er Vertreter/in des Vorstands gemäß<br />
§30 BGB.<br />
5. Für die Beschlussfassung des Vorstandes gilt § 10 entsprechend.<br />
§ 13 Auflösung<br />
Bei Auflösung des Vereins o<strong>der</strong> Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an die <strong>Universität</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Künste</strong> <strong>Berlin</strong>, die es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.<br />
§ 14 In Kraft treten<br />
Die Neufassung <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> tritt nach dem Beschluss <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung am 21. März 2012 und nach<br />
Eintragung im Vereinsregister in Kraft.<br />
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Freundeskreis <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Künste</strong> <strong>Berlin</strong> | Karl Hofer Gesellschaft e.V.<br />
Einsteinufer 43-53 | 10587 <strong>Berlin</strong> | Tel: 030 3185 2489 | Fax: 030 3185 2349 | sabine.ziegenruecker@intra.udk-berlin.de<br />
Bankverbindung: <strong>Berlin</strong>er Volksbank | BLZ 100 900 00 | Kontonummer 515 263 7014 | Steuernummer 27/670/50415<br />
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Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong>: Dr. Helmut Nicolaus I Stellvertretende Vorsitzende: Prof. Wolfgang Hünnekens, Prof. Dr. Otfried Scholz,<br />
Prof. Martin Rennert, Präsident <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Künste</strong> <strong>Berlin</strong> I Beisitzer: Prof. Thomas Arslan, Nadine Jüdes, Prof. Christiane Möbus,<br />
Dr. Britta Schmitz, Jürgen Schleicher<br />
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