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Satzung (PDF: 61KB) - Universität der Künste Berlin

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<strong>Satzung</strong><br />

Freundeskreis <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Künste</strong><br />

Karl Hofer Gesellschaft e.V.<br />

vom 21. März 2012<br />

§ 1 Name, Sitz<br />

1. Zu Ehren des Malers KARL HOFER, des ersten Direktors <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Künste</strong> <strong>Berlin</strong> nach dem<br />

Zweiten Weltkrieg, schloss sich im Jahre 1953 ein Kreis von Freunden <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> zusammen. Diese<br />

Vereinigung führt seit März 2011 den Namen:<br />

Freundeskreis <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Künste</strong> <strong>Berlin</strong> | Karl Hofer Gesellschaft e.V.<br />

2. Sie hat ihren Sitz in <strong>Berlin</strong> und ist in das Vereinsregister eingetragen.<br />

§ 2 Zweck<br />

1. Der Freundeskreis versteht sich als Bindeglied zwischen <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Künste</strong> <strong>Berlin</strong>, ihren<br />

Studierenden und ehemaligen Studierenden sowie Künstlern, die mit <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> zusammenarbeiten<br />

und <strong>der</strong> Öffentlichkeit.<br />

2. Zweck des Vereins ist die För<strong>der</strong>ung von Künstlerinnen und Künstlern, die an <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Künste</strong><br />

<strong>Berlin</strong> studieren o<strong>der</strong> studierten.<br />

3. Der Zweck soll unter an<strong>der</strong>em erreicht werden<br />

a) durch Vergabe von Preisen an Studierende und Absolventen/-innen <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Künste</strong> <strong>Berlin</strong>,<br />

sowie Stipendiaten/-innen und Künstler/-innen, die mit <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> zusammenarbeiten;<br />

b) durch Gewährleistung von Unterstützung an begabte Studierende und Alumni <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Künste</strong> <strong>Berlin</strong> und Künstler/-innen, die mit <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> zusammenarbeiten, insbeson<strong>der</strong>e durch<br />

Bereitstellung von Arbeitsräumen und projektgebundene Zuwendungen;<br />

c) durch Sammlung und Vergabe von Mitteln für die Zwecke <strong>der</strong> Kunstför<strong>der</strong>ung;<br />

d) durch Vermittlung <strong>der</strong> Ziele und Aktivitäten <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Künste</strong> <strong>Berlin</strong> in <strong>der</strong> Öffentlichkeit mit<br />

dazu geeigneten Veranstaltungen wie unter an<strong>der</strong>em Ausstellungs- und Atelierbesuchen, Vorträgen,<br />

Künstlergesprächen.<br />

§ 3 Gemeinnützigkeit<br />

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts<br />

„Steuerbegünstigte Zwecke“ <strong>der</strong> Abgabenordnung.<br />

2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br />

3. Mittel des Vereins einschließlich etwaiger Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet<br />

werden. Mitglie<strong>der</strong> des Vereins dürfen keine Gewinnanteile o<strong>der</strong> sonstige Zuwendungen aus Mitteln des<br />

Vereins erhalten, sofern die Zahlungen nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beziehungsweise eines<br />

Dienst- o<strong>der</strong> Werkvertrages erfolgen.<br />

4. Der Verein darf niemanden durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind o<strong>der</strong> durch<br />

unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Dies gilt auch für Auslagenersatz.<br />

§ 4 Mitgliedschaft<br />

1. Mitglie<strong>der</strong> des Freundeskreises können Einzelpersonen, juristische Personen des öffentlichen und privaten<br />

Rechts, nichtrechtsfähige Vereine und sonstige Personenvereinigungen sein.<br />

2. Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen o<strong>der</strong> mündlichen Antrag durch den Vorstand des Freundeskreises.<br />

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Freundeskreis <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Künste</strong> <strong>Berlin</strong> | Karl Hofer Gesellschaft e.V.<br />

Einsteinufer 43-53 | 10587 <strong>Berlin</strong> | Tel: 030 3185 2489 | Fax: 030 3185 2349 | sabine.ziegenruecker@intra.udk-berlin.de<br />

Bankverbindung: <strong>Berlin</strong>er Volksbank | BLZ 100 900 00 | Kontonummer 515 263 7014 | Steuernummer 27/670/50415<br />

______________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________________________<br />

Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong>: Dr. Helmut Nicolaus I Stellvertretende Vorsitzende: Prof. Wolfgang Hünnekens, Prof. Dr. Otfried Scholz,<br />

Prof. Martin Rennert, Präsident <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Künste</strong> <strong>Berlin</strong> I Beisitzer: Prof. Thomas Arslan, Nadine Jüdes, Prof. Christiane Möbus,<br />

Dr. Britta Schmitz, Jürgen Schleicher<br />

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§ 5 Mitgliedsbeiträge<br />

1. Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages steht im Ermessen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>. Der Mindestsatz wird von<br />

<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung festgesetzt.<br />

2. Der Jahresbeitrag ist im ersten Quartal des Geschäftsjahres fällig. Das Geschäftsjahr ist das Kalen<strong>der</strong>jahr.<br />

3. Mit <strong>der</strong> Beitragszahlung entscheidet das Mitglied über die Höhe des Beitrags für das laufende Jahr.<br />

§ 6 Ende <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />

1. Die Mitgliedschaft erlischt<br />

a) mit dem Tode o<strong>der</strong> bei korporativen Mitglie<strong>der</strong>n mit <strong>der</strong>en Auflösung,<br />

b) durch schriftliche Austrittserklärung, die spätestens drei Monate vor Ende des Geschäftsjahres beim<br />

Vorstand eingegangen sein muss.<br />

2. Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn es<br />

a) den Zwecken des Freundeskreises zuwi<strong>der</strong>handelt,<br />

b) trotz schriftlicher Mahnung mit dem Jahresbeitrag im Rückstand ist.<br />

3. Mit dem Ende <strong>der</strong> Mitgliedschaft erlischt zugleich je<strong>der</strong> Anspruch gegen den Verein auf gezahlte<br />

Beiträge, Spenden und das Vereinsvermögen.<br />

§ 7 Organe<br />

Die Organe des Freundeskreises sind:<br />

a) die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

b) <strong>der</strong> Vorstand<br />

§ 8 Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

1. In jedem Geschäftsjahr findet mindestens eine Mitglie<strong>der</strong>versammlung statt, darüber hinaus bei Bedarf<br />

o<strong>der</strong> wenn ein Fünftel <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> die Einberufung einer Mitglie<strong>der</strong>versammlung schriftlich beantragt.<br />

2. Die Einladung zur Mitglie<strong>der</strong>versammlung erfolgt durch den Vorstand mindestens 14 Tage vorher<br />

schriftlich unter Mitteilung <strong>der</strong> Tagesordnung.<br />

§ 9 Aufgaben <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

1. Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist zuständig für<br />

a) die Entgegennahme des Jahresberichts und des Berichts <strong>der</strong> Rechnungsprüfer,<br />

b) die Annahme <strong>der</strong> Jahresrechnung und die Entlastung des Vorstands aus <strong>der</strong> Mitte <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung,<br />

c) die Festsetzung des Haushaltsvoranschlags und <strong>der</strong> Jahresmindestbeiträge aus <strong>der</strong> Mitte <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung,<br />

d) die Wahl und Abwahl <strong>der</strong> Vorstandsmitglie<strong>der</strong>,<br />

e) die Wahl zweier Rechnungsprüfer, die dem Vorstand nicht angehören dürfen,<br />

f) die Beschlussfassung über die Abän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong>,<br />

g) die Beschlussfassung über die Auflösung des Freundeskreises.<br />

2. Darüber hinaus ist die Mitglie<strong>der</strong>versammlung für die weiteren von <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> übertragenen<br />

Aufgaben zuständig.<br />

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Freundeskreis <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Künste</strong> <strong>Berlin</strong> | Karl Hofer Gesellschaft e.V.<br />

Einsteinufer 43-53 | 10587 <strong>Berlin</strong> | Tel: 030 3185 2489 | Fax: 030 3185 2349 | sabine.ziegenruecker@intra.udk-berlin.de<br />

Bankverbindung: <strong>Berlin</strong>er Volksbank | BLZ 100 900 00 | Kontonummer 515 263 7014 | Steuernummer 27/670/50415<br />

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Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong>: Dr. Helmut Nicolaus I Stellvertretende Vorsitzende: Prof. Wolfgang Hünnekens, Prof. Dr. Otfried Scholz,<br />

Prof. Martin Rennert, Präsident <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Künste</strong> <strong>Berlin</strong> I Beisitzer: Prof. Thomas Arslan, Nadine Jüdes, Prof. Christiane Möbus,<br />

Dr. Britta Schmitz, Jürgen Schleicher<br />

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§ 10 Beschlussfassung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

1. In <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung hat jedes Mitglied eine Stimme.<br />

2. Bei Abstimmungen und Wahlen in <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung entscheidet die einfache<br />

Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt; bei Wahlen entscheidet nach<br />

einem zweiten Wahlgang das Los.<br />

3. Zu <strong>Satzung</strong>sän<strong>der</strong>ungen und zur Auflösung des Freundeskreises ist die Zweidrittel-Mehrheit <strong>der</strong><br />

abgegebenen Stimmen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

4. Über die Verhandlungen und Beschlüsse <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist eine Nie<strong>der</strong>schrift anzufertigen,<br />

die von zwei Vorstandsmitglie<strong>der</strong>n zu unterzeichnen ist.<br />

§ 11 Vorstand<br />

1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinen Vertretern und mindestens drei Beisitzern, die die<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung einzeln aus ihrer Mitte für drei Jahre wählt. Die Mitglie<strong>der</strong> des Vorstandes<br />

müssen dem Verein angehören. Abwahl und Wie<strong>der</strong>wahl sind zulässig.<br />

2. Weiterhin gehört dem Vorstand <strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Künste</strong> <strong>Berlin</strong> kraft Amtes an.<br />

§ 12 Rechte und Pflichten des Vorstandes<br />

1. Der Freundeskreis wird gerichtlich und außergerichtlich von den Mitglie<strong>der</strong>n des Vorstandes vertreten,<br />

wobei jeweils zwei von ihnen gemeinsam handeln.<br />

2. Der Vorstand führt die Geschäfte des Freundeskreises gemäß <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> und den Beschlüssen <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung. Seine Sitzungen leitet <strong>der</strong> Vorsitzende.<br />

3. Der Vorstand kann zu seiner Unterstützung zu speziellen Themenbereichen weitere Personen als Berater<br />

hinzuziehen.<br />

4. Der Vorstand kann zu seiner Unterstützung ein(n) Geschäftsführer(in) bestellen. Der /die<br />

Geschäftsführer(in) ist <strong>der</strong>/die für sein/ihr Aufgabengebiet beson<strong>der</strong>er Vertreter/in des Vorstands gemäß<br />

§30 BGB.<br />

5. Für die Beschlussfassung des Vorstandes gilt § 10 entsprechend.<br />

§ 13 Auflösung<br />

Bei Auflösung des Vereins o<strong>der</strong> Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an die <strong>Universität</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Künste</strong> <strong>Berlin</strong>, die es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.<br />

§ 14 In Kraft treten<br />

Die Neufassung <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> tritt nach dem Beschluss <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung am 21. März 2012 und nach<br />

Eintragung im Vereinsregister in Kraft.<br />

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Freundeskreis <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Künste</strong> <strong>Berlin</strong> | Karl Hofer Gesellschaft e.V.<br />

Einsteinufer 43-53 | 10587 <strong>Berlin</strong> | Tel: 030 3185 2489 | Fax: 030 3185 2349 | sabine.ziegenruecker@intra.udk-berlin.de<br />

Bankverbindung: <strong>Berlin</strong>er Volksbank | BLZ 100 900 00 | Kontonummer 515 263 7014 | Steuernummer 27/670/50415<br />

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Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong>: Dr. Helmut Nicolaus I Stellvertretende Vorsitzende: Prof. Wolfgang Hünnekens, Prof. Dr. Otfried Scholz,<br />

Prof. Martin Rennert, Präsident <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>der</strong> <strong>Künste</strong> <strong>Berlin</strong> I Beisitzer: Prof. Thomas Arslan, Nadine Jüdes, Prof. Christiane Möbus,<br />

Dr. Britta Schmitz, Jürgen Schleicher<br />

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