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rundschreiben 4/2008 - Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

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- 5 -<br />

Als sonstige Rechtsform sind folgende Bezeichnungen möglich:<br />

WEG VERTR. D. VERW.-ADÖR WEG VERTR. D. VERW.-AG<br />

WEG VERTR. D. VERW.-EG WEG VERTR. D. VERW.-EV<br />

WEG VERTR. D. VERW.-GBR WEG VERTR. D. VERW.-GGMBH<br />

WEG VERTR. D. VERW.-GMBH WEG VERTR. D. VERW.-GMBH<br />

& CO KG<br />

WEG VERTR. D. VERW.-KDÖR WEG VERTR. D. VERW.-KG<br />

WEG VERTR. D. VERW.-KGAA WEG VERTR. D. VERW.-OHG<br />

WEG VERTR .D. VERW.-WV<br />

Oder WEG VERTRETEN DURCH VERWALTER-ADÖR<br />

WEG VERTRETEN DURCH VERWALTER-AG<br />

etc.<br />

Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Verwalter als Prozessstandschafter einzutragen.<br />

Nach § 27 Abs. 2 Nr. 3 WEG kann der Verwalter durch entsprechenden Beschluss der<br />

Wohnungseigentümer zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen ermächtigt<br />

werden. Hier liegt – wie bisher schon zulässig – ein Fall der Prozessstandschaft vor.<br />

Diese wird im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids in der Form ausgedrückt, dass der<br />

Verwalter im Firmenbereich mit der Rechtsformangabe „Verwalter“, ggf. Rechtsform mit<br />

Zusatz „Verwalter“ eingetragen wird (z.B. „GmbH-Verwalter“).<br />

Die Eintragung sämtlicher Wohnungseigentümer ist grundsätzlich ebenfalls möglich.<br />

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nur im Rahmen der Verwaltung des<br />

gemeinschaftlichen Vermögens prozessfähig (§ 10 Abs. 6 WEG); es kann notwendig<br />

werden, anstelle der Gemeinschaft sämtliche Wohnungseigentümer als Partei zu<br />

bezeichnen. Ob dies nach den Umständen des Einzelfalles sinnvoll ist, kann nicht vom<br />

Mahngericht geprüft werden, sondern ist Sache des Antragstellers.<br />

gez. Buschle“<br />

Die <strong>Rechtsanwaltskammer</strong> <strong>Karlsruhe</strong> wird mit Frau Buschle am 18. Juni <strong>2008</strong> in Bruchsal<br />

eine Informationsveranstaltung durchführen. Beachten Sie bitte unser Sonder<strong>rundschreiben</strong><br />

hierzu.<br />

Mit freundlichen kollegialen Grüßen<br />

Ihr<br />

Dr. Jobst Wellensiek<br />

- Präsident -

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